1088 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Maschine"
Drucksache 88/1/16
Empfehlungen der Aussch�sse
Entschlie�ung des Bundesrates zur Anpassung des Rechtsrahmens an das Zeitalter der Digitalisierung im Telekommunikationsbereich - Rechtssicherheit bei Messengerdiensten, standortbezogenen Diensten und anderen neuen Gesch�ftsmodellen - Antrag des Landes Hessen -
... Der im vorliegenden Entschlie�ungsantrag enthaltene Pr�fauftrag zu Internetplattformen ist zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen, da die Pr�fung eines Regulierungsbedarfs bereits in der Bund-L�nder-Kommission zur Medien-* die Begr�ndung f�r das Plenum stammt - mit Ausnahme der durch Klammern hervorgehobenen Teile von EU und K gemeinsam konvergenz erfolgt. Internetplattformen wie die in der Begr�ndung genannten Suchmaschinen (Google) und Sozialen Netzwerke (Facebook) in eine Reihe mit Messenger-Diensten zu stellen, legt au�erdem nahe, dass hier eine �hnliche Problematik bestehe, die f�r die Aufnahme dieser Internetplattformen in das TKG-Regime sprechen k�nnte. Auch dies ist mit Blick auf die Arbeiten der Bund-L�nder-Kommission abzulehnen; das Ende von Nummer 3 Satz 1 ist entsprechend zu streichen.
Drucksache 601/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur St�rkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsst�rkungsgesetz - AMVSG )
... Es ist vorgesehen, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu verpflichten, die Ergebnisse seiner Beschl�sse �ber den Zusatznutzen neuer Arzneimittel in maschinenlesbarer Form in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung so abzubilden, dass sie den Anforderungen einer vom Bundesministerium f�r Gesundheit (BMG) noch zu schaffenden Rechtsverordnung entsprechen. Diese Rechtsverordnung des BMG soll das N�here zu den entsprechenden Mindestanforderungen ohne Zustimmung des Bundesrates regeln. Das BMG kann dabei insbesondere auch Vorgaben zu Hinweisen zur Wirtschaftlichkeit bei der Verordnung der Arzneimittel im Vergleich mit anderen Arzneimitteln machen. Weitere Einzelheiten hat der G-BA innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung in seiner
Drucksache 236/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einf�hrung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren F�rderung des elektronischen Rechtsverkehrs
... "Die Rechtsverordnung kann bestimmen, dass Verteidiger und Rechtsanw�lte neben dem elektronischen Dokument bestimmte Angaben in strukturierter maschinenlesbarer Form zu �bermitteln haben."
Drucksache 559/1/16
Empfehlungen der Aussch�sse
Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften �ber das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien
... des Europ�ischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 �ber die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte f�r gasf�rmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung f�r Verbrennungsmotoren f�r nicht f�r den Stra�enverkehr bestimmte mobile Maschinen und Ger�te, zur �nderung der Verordnungen (EU) Nr.
1. Zu Artikel 1 � 4 Absatz 1 Nummer 2, Satz 2 - neu - ChemVerbotsV
Zu � 4
Zu � 4
2. Zu Artikel 1 � 5 Absatz 4 Nummer 8 - neu - ChemVerbotsV
3. Zu Artikel 1 � 5 Absatz 4 Nummer 9 - neu - ChemVerbotsV
4. Zu Artikel 1 Anlage 2 Spalte 1 Eintrag 2 Nummer 5 ChemVerbotsV
Drucksache 330/16
Verordnung des Bundesministeriums f�r Wirtschaft und Energie
Zweite Verordnung zur �nderung der Verordnung zur Gleichstellung von Pr�fungszeugnissen der staatlich anerkannten Hiberniaschule Herne mit den Zeugnissen �ber das Bestehen der Gesellenpr�fung in handwerklichen Ausbildungsberufen
... Abschlusspr�fung als Feinwerkmechaniker/ Feinwerkmechanikerin; Schwerpunkt: Maschinenbau
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 304/16
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Vorschlag f�r eine Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber ein System von �berpr�fungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr und zur �nderung der Richtlinie 2009/16 /EG des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber die Hafenstaatkontrolle sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates - COM(2016) 371 final
... 1. Mit den �berpr�fungen muss sichergestellt werden, dass die von einem Flaggenstaat oder f�r ihn aufgestellten vorgeschriebenen Anforderungen, insbesondere hinsichtlich Bau, Unterteilung und Stabilit�t, Maschinenanlagen und elektrische Anlagen, Ladung, Stabilit�t, Brandschutz, maximale Fahrgastzahl, Rettungsmittel und Bef�rderung gef�hrlicher G�ter, Funk- und Navigationsausr�stung, erf�llt werden. Die �berpr�fungen umfassen deshalb folgende Ma�nahmen:
Vorschlag
Begr�ndung
1. Kontext des Vorschlags
1.1 Gr�nde und Ziele des Vorschlags
1.2 Koh�renz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
1.3 Koh�renz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarit�t und Verh�ltnism�ssigkeit
2.1 Rechtsgrundlage
2.2 Subsidiarit�t
2.3 Verh�ltnism��igkeit
2.4 Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessentr�ger und der Folgenabsch�tzung
3.1 Ex-post-Bewertung/Eignungspr�fungen bestehender Rechtsvorschriften
3.2 Konsultation der Interessentr�ger
3.3 Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3.4 Folgenabsch�tzung
3.5 Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
3.6 Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1 Durchf�hrungspl�ne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalit�ten
5.2 Erl�uternde Dokumente
5.3 Ausf�hrliche Erl�uterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Vorab -�berpr�fung
5 �nderungsverfahren
�nderung der Richtlinie 2009/16/EG
5 Aufhebung
5 Bewertung
Vorschlag
Artikel 1 Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Vorab-�berpr�fung
Artikel 4 Ausnahmen von der Pflicht zur Durchf�hrung der Vorab-�berpr�fung
Artikel 5 Regelm��ige �berpr�fungen
Artikel 6 �berpr�fungsmeldung und Bericht
Artikel 7 M�ngelbeseitigung, Auslaufverbot und Aussetzung der �berpr�fung
Artikel 8 Recht auf Widerspruch
Artikel 9 Kosten
Artikel 10 �berpr�fungsdatenbank
Artikel 11 Sanktionen
Artikel 12 �nderungsverfahren
Artikel 13 Aus�bung der Befugnis�bertragung
Artikel 14 �nderung der Richtlinie 2009/16/EG
Artikel 14a �berpr�fung von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und FahrgastHochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr
Artikel 15 Aufhebung
Artikel 16 Bewertung
Artikel 17 Umsetzung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Adressaten
ANH�NGE zur Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber ein System von �berpr�fungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-RoFahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr und zur �nderung der Richtlinie 2009/16/EG des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber die Hafenstaatkontrolle sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates
Anhang 1 besondere Anforderungen an SCHIFFE IM LINIENVERKEHR (gem�� Artikel 3 und Artikel 5)
Anhang 2 Verfahren f�r �berpr�fungen (gem�� Artikel 3 und Artikel 5)
Anhang 3 Verfahren f�r �berpr�fungen w�hrend eines LINIENVERKEHRSDIENSTES (gem�� Artikel 5)
Anhang 4 Entsprechungstabelle
Drucksache 515/1/16
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines ... Gesetzes zur �nderung des Bewertungsgesetz es - Antrag der L�nder Hessen, Niedersachsen -
... Der Gesetzentwurf sieht in � 219 Absatz 1 Nummer 9 BewG-E eine neue Nutzungsart "Hofstelle" vor, die k�nftig aufzugliedern ist nach Hoffl�chen und Wirtschaftsgeb�udefl�chen. Bisher ist die Hofstelle ein Bestandteil der landwirtschaftlichen und der �brigen Nutzungen. Es ist vorgesehen, einen gesonderten Wert f�r die Hoffl�chen nach Anlage 32 in H�he von 8,36 Euro/Ar zur Ermittlung des Reinertrags zu verdoppeln. Bei den Hoffl�chen handelt es sich im Regelfall lediglich um Bewegungsfl�chen, die Maschinen nutzen k�nnen. Diese Maschinen sind aber �ber die Erfassung der Ertragsf�higkeit der Fl�chen, welche die Maschinenausstattung vorgeben, bereits erfasst.
Drucksache 359/16
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates zur �nderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels f�r Drittstaatenangeh�rige - COM(2016) 434 final
... Der Aufenthaltstitel, der auch biometrische Merkmale umfasst, wird als eigenst�ndiges Dokument im ID-1-Format ausgestellt. Er orientiert sich an den Spezifikationen des ICAO-Dokuments �ber maschinell lesbare Reisedokumente (Karten) (Dokument 9303 Teil 7). Er enth�lt folgende Angaben: 12
Vorschlag
Begr�ndung
1. Kontext des Vorschlags
Einheitlichkeit und nationale Sicherheitsmerkmale
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarit�t und Verh�ltnism�ssigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarit�t bei nicht ausschlie�licher Zust�ndigkeit
- Verh�ltnism��igkeit
3. Ergebnisse der Konsultation der Interessentr�ger
- Anh�rung interessierter Kreise und Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausf�hrliche Erl�uterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags Modalit�ten
1. Beteiligung D�nemarks
2. Beteiligung des Vereinigten K�nigreichs und Irlands
3. Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes im Sinne der Assoziierungsabkommen
4. Verf�gender Teil
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
ANNEX 1 Anhang zum Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates zur �nderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels f�r Drittstaatenangeh�rige
a Beschreibung
b Farbe, Drucktechnik
c Material
d Drucktechniken
e Kopierschutztechnik
f Technische Personalisierung
g Die Mitgliedstaaten
Drucksache 625/16
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Vierzehnte Verordnung zur �nderung der Aufenthaltsverordnung A. Problem und Ziel
... die Identit�t der Ausl�nder. Weist ein Pass als ausstellende Beh�rde eine Botschaft aus, besteht der Verdacht, dass es sich bei dem von einem Ausl�nder vorgelegten Pass um einen so genannten Proxy-Pass (by proxy = in Abwesenheit) handelt. Dies sind P�sse mit maschinenlesbarer Personalseite, die in Abwesenheit des sp�teren Passinhabers von offiziellen Beh�rden des Ausstellerstaates ausgestellt werden. Die Bundesrepublik Deutschland - wie auch einige andere Staaten - erkl�ren Proxy-P�sse f�r ung�ltig, weil f�r sie das pers�nliche Erscheinen des Antragstellers und die eigenh�ndige Unterschrift vor dem Passbeamten erforderlich sind (vgl. allgemein zu "Proxy-P�ssen", Nummer 3.1.9.1. ff. AVwV-AufenthG). Dem Verdacht des Vorliegens eines Proxypasses kann aber nur nachgegangen werden, wenn neben dem ausstellenden Staat auch seine ausstellende Beh�rde gespeichert sind.
Drucksache 771/1/16
Empfehlungen der Aussch�sse
Zweiundf�nfzigste Verordnung zur �nderung stra�enverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Die hiervon betroffenen Fahrzeuge sind in der Mehrzahl Baustellenfahrzeuge oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mobilkrane. Diese Fahrzeuge nehmen jedoch am allgemeinen Verkehrsgeschehen nur in stark untergeordneter Relevanz teil.
Drucksache 194/16
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-eGovernment-Aktionsplan 2016 - 2020 Beschleunigung der Digitalisierung der �ffentlichen Verwaltung - COM(2016) 179 final
... - "Standardm��ig digital": �ffentliche Verwaltungen sollten ihre Dienstleistungen vorzugsweise digital erbringen (und dazu auch maschinenlesbare Informationen bereitstellen), aber f�r diejenigen, die digitale Daten nicht nutzen wollen oder k�nnen, auch andere Kan�le beibehalten. Zudem sollten sie ihre �ffentlichen Dienste �ber einen zentralen Ansprechpartner oder eine zentrale Stelle und unter Nutzung mehrerer Kan�le anbieten.
Drucksache 436/16
... tr�gt zugleich dem Interesse Rechnung, elektronische Kommunikationsdienste anbieten zu k�nnen, die ein bestimmtes Qualit�tsniveau erfordern. Es besteht ein Interesse daran, Dienste anbieten zu k�nnen, f�r die spezifische, von Internetzugangsdiensten nicht gew�hrleistete Qualit�tsniveaus erforderlich sind. Solche Dienste k�nnen einem �ffentlichen Interesse entsprechen f�r die Maschine-MaschineKommunikation erforderlich sein. Den Anbietern steht es frei, entsprechend optimierte Dienste anzubieten, die den Anforderungen der Inhalte, Anwendungen oder Dienste an ein spezifisches Qualit�tsniveau gen�gen. Die nationalen Regulierungsbeh�rden sollen pr�fen k�nnen, ob und inwieweit diese Optimierung objektiv erforderlich ist, um ein oder mehrere spezifische und grundlegende Merkmale der Inhalte, Anwendungen oder Dienste zu gew�hrleisten und eine entsprechende Qualit�tsgarantie zugunsten der Endnutzer zu erm�glichen. Zudem ist f�r ausreichende Kapazit�ten zu sorgen, damit die Verf�gbarkeit und allgemeine Qualit�t der Internetzugangsdienste nicht beeintr�chtigt wird.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 �nderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
1. Gew�hrleistung des Zugangs zum offenen Internet
2. �nderung der Roaming-Verordnung
I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung, Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
3. Erf�llungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 �nderung des Telekommunikationsgesetzes
1. Zu Nr. 1
2. Zu Nr. 2
3. Zu Nr. 3
4. Zu Nr. 4
5. Zu Nr. 5
6. Zu Nr. 6
II. Zu Artikel 2
Drucksache 21/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur �nderung der Haftungsbeschr�nkung in der Binnenschifffahrt
... Nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i CLNI 2012 sind f�r nicht zur G�terbef�rderung bestimmte Schiffe, etwa Fahrgastschiffe oder in amtlichen Diensten stehende Binnenschiffe, nunmehr 400 statt 200 Rechnungseinheiten je Kubikmeter Wasserverdr�ngung des Schiffes bei h�chstzul�ssigem Tiefgang anzusetzen. Diese Regelung soll in � 5e Absatz 1 Nummer 1 BinSchG �bernommen werden. Wenn das Schiff mit eigenem Maschinenbetrieb ausger�stet ist, sind weitere Betr�ge hinzuzuf�gen, vgl. diesbez�glich die �nderung unter Doppelbuchstabe bb.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 �nderung des Binnenschifffahrtsgesetzes
� 5n
Artikel 2 �nderung der Zivilprozessordnung
Artikel 3 �nderung der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung
Artikel 4 �nderung des Umweltschadensgesetzes
Artikel 5 �nderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 6 �nderung des Bundeswasserstra�engesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
4. Erf�llungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Drucksache 552/16
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Zweite Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... 4) Bei Hauptuntersuchungen an land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen ist nicht die zulässige Gesamtmasse, sondern die Masse der von den gebremsten Achsen auf den Boden übertragenen zulässigen Last oder die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit maßgeblich; beträgt die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen nicht mehr als 40 km/h, gilt für die Hauptuntersuchung die Gebührennummer 413.4.1.
Drucksache 771/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweiundf�nfzigste Verordnung zur �nderung stra�enverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Die hiervon betroffenen Fahrzeuge sind in der Mehrzahl Baustellenfahrzeuge oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mobilkrane. Diese Fahrzeuge nehmen jedoch am allgemeinen Verkehrsgeschehen nur in stark untergeordneter Relevanz teil.
Drucksache 13/16
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat und den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Das j�hrliche Arbeitsprogramm 2016 der Union f�r europ�ische Normung - COM(2015) 686 final
... - �kodesign bei Wasserh�hnen, Duschen, Fernsehger�ten, intelligenten Ger�ten, Werkzeugmaschinen, Schwei�ger�ten sowie
Drucksache 123/1/16
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur �nderung der kaufrechtlichen M�ngelhaftung
... Kurzfristige einseitige �nderungen der vereinbarten Bauleistung durch den Besteller machen eine verl�ssliche Planung und Abwicklung einer Bauma�nahme sowohl in personeller als auch in maschinen- und materiallogistischer Hinsicht unm�glich.
Drucksache 49/1/16
Empfehlungen der Aussch�sse
Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber die Genehmigung und die Markt�berwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganh�ngern sowie von Systemen, Bauteilen und selbst�ndigen technischen Einheiten f�r diese Fahrzeuge - COM(2016) 31 final
... 18. Artikel 33 begrenzt die maximale G�ltigkeit von Typgenehmigungen f Fahrzeuge der Klassen M, N und O, also Pkw, Omnibusse, Lkw, (Sattel Zugmaschinen und Anh�nger sowie deren Zubeh�r- oder Austauschteile a f�nf Jahre. Die fallweise zugrundeliegenden Regelungen der Wirtschaftskommission f�r Europa der Vereinten Nationen (United Nation Economic Commission for Europe - UN/ECE) kennen im Allgemeinen keine solche G�ltigkeitsbegrenzung, was Wettbewerbsverzerrungen verursachen kann.
Drucksache 221/16
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung und Landwirtschaft
Zweite Verordnung zur �nderung der Gefl�gelpest -Verordnung A. Problem und Ziel
... "14. entgegen � 6 Nummer 4, 5, 6 oder 8, jeweils auch in Verbindung mit � 13 Absatz 4 Satz 5 Nummer 2 oder � 21 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2, nicht sicherstellt, dass eine Ger�tschaft, ein Verladeplatz, ein Stall, eine Einrichtung, ein Gegenstand, ein Fahrzeug, eine Maschine, ein Raum oder ein Beh�lter gereinigt oder desinfiziert wird,".
Drucksache 565/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag f�r eine Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 593 final; Ratsdok. 12254/16
... 30. Er weist darauf hin, dass sich unter den in Titel IV der vorgeschlagenen Richtlinie genannten Ma�nahmen, die sich ausweislich der Begr�ndung "mittelfristig positiv auf die Produktion und die Verf�gbarkeit von Inhalten und auf den Medienpluralismus auswirken" werden, auch eine erweiterte Variante des sogenannten Leistungsschutzrechtes befindet. Ein solches ist im nationalen Recht bereits am 1. August 2013 in Kraft getreten und diente ausweislich der damaligen Begr�ndung im Wesentlichen dem Schutz der Presseverlage vor systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung durch die Anbieter von Suchmaschinen. Eine �nderung der Nutzungsm�glichkeiten f�r Verbraucherinnen und Verbraucher sollte damit ausdr�cklich nicht verbunden sein (vergleiche BR-Drucksache 514/12 vom 12. Oktober 2012). Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat die Bundesregierung um Pr�fung, ob und gegebenenfalls inwieweit nach den bisherigen Erfahrungen mit dem nationalen Leistungsschutzrecht dieses seit 2013 dazu beigetragen hat, sich positiv auf die Produktion und die Verf�gbarkeit von Inhalten auszuwirken, und ob dieses Instrument wirklich geeignet ist, Verbraucherinnen und Verbrauchern einen grenz�bergreifenden Zugang zu urheberrechtlich gesch�tzten Inhalten zu erleichtern, und der Kommission entsprechend dar�ber zu berichten.
Drucksache 95/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie �ber Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
... Au�er auf das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie �ber Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (TabakerzG) wartet die Tabakindustrie gemeinsam mit ihren Zulieferern f�r Maschinen und Verpackungen auch noch auf die in der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) enthaltenen Vorgaben zur Umsetzung.
Drucksache 546/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergest�tzten Zensus einschlie�lich einer Geb�ude- und Wohnungsz�hlung 2021 (Zensusvorbereitungsgesetz 2021 - ZensVorbG 2021)
... Verantwortlich f�r die �bermittlung der Daten sind die nach Landesrecht f�r das Meldewesen zust�ndigen Stellen; dies k�nnen einzelne Meldebeh�rden oder auch eine zentrale Stelle je Bundesland sein. Da es sich hierbei um die massenhafte Verarbeitung von Daten handelt, die nur maschinell erfolgen kann, ist die �bermittlung der Daten auf elektroni- schem Weg notwendig. Auch die Vorbereitung des Zensus nach dem Zensusvorbereitungsgesetz 2021 ist Teil der Durchf�hrung einer Bundesstatistik im Sinne des Bundesstatistikgesetzes, weshalb dessen Regelungen, wie insbesondere die der Geheimhaltung nach � 16 des Bundesstatistikgesetzes, Anwendung finden. Die Daten�bermittlungen haben daher auch elektronisch gem�� den Regelungen in � 11a des Bundesstatistikgesetzes zu erfolgen.
Drucksache 310/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einf�hrung von Ausschreibungen f�r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren �nderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-EnergienGesetz - EEG 2016)
... Die Ma�nahmen m�ssen geeignet sein, eine Senkung des Stromverbrauchs im Umfang von 6 Prozent zu erreichen. Es kann sich entweder um eine einzelne Ma�nahme handeln (z.B. der Einbau einer neuen Maschine), es kann sich aber auch um mehrere Einzelma�nahmen handeln. Als geeignete Ma�nahme kommt auch die Umstellung des Produktionsablaufes oder von Arbeitsabl�ufen in Betracht, sofern durch die neuen Abl�ufe eine Senkung des Stromverbrauchs realisiert wird. Die Verringerung des Produktionsvolumens zur Senkung des Stromverbrauchs stellt keine geeignete Energieeffizienzma�nahme dar. Umstrukturierungen stellen ebenfalls keine entsprechende geeignete Ma�nahme dar. Auch kann bei Umstrukturierungen die Anwendbarkeit der Regelungen f�r Neugr�ndungen nicht als Begr�ndung f�r eine Nutzung des auf 14 Prozent abgesenkten Prozentsatzes herangezogen werden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 3 Nummer 15 Buchstabe b, Buchstabe c, Buchstabe d - neu - EEG 2016
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 3 Nummer 19 EEG 2016
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 3 Nummer 33 EEG 2016
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 3 Nummer 43a - neu - EEG 2016
5. Zu Artikel 1 Nummer 6 � 19 Absatz 2 EEG 2016
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 � 22 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 EEG 2016
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 � 24 Absatz 1 Satz 4 - neu - EEG 2016
8. Zu Artikel 1 Nummer 6 und 12 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, bb und cc - neu - � 27a Satz 1 und Absatz 2 - neu - sowie � 61 Absatz 2 Nummer 5 EEG 2016
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 � 28 Absatz 7 - neu - EEG 2016
10. Zu Artikel 1 Nummer 6 � 36c Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 EEG 2016
11. Zu Artikel 1 Nummer 6 � 36e Absatz 2 - neu - EEG 2016
12. Zu Artikel 1 Nummer 6 � 36f EEG 2016
13. Zu Artikel 1 Nummer 6 � 39a EEG 2016
14. Zu Artikel 1 Nummer 6 � 39 ff EEG 2016
15. Zu Artikel 1 Nummer 6 � 44 Nummer 2 EEG 2016
16. Zu Artikel 1 Nummer 6 � 44a EEG 2016
17. Artikel 1 Nummer 6 � 51 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu - EEG 2016
18. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b Doppelbuchstabe aao - neu - � 61 Absatz 2 Nummer 1 EEG 2016
19. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und dd - neu - � 61 Absatz 2 Nummer 4 und 6 EEG 2016
20. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa, bb und cc - neu - � 61 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 EEG 2016
21. Zu Artikel 1 Nummer 13 � 61a Absatz 1 Nummer 1, 2 und 3 - neu - EEG 2016
22. Zu Artikel 1 Nummer 13 � 61a Absatz 3 EEG 2016
23. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 64 Absatz 1a - neu -, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 6 EEG 2016
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
24. Zu Artikel 1 Nummer 25 � 80 Absatz 1 Satz 4 EEG 2016
25. Zu Artikel 1 Nummer 36 � 88 Satzteil vor Nummer 1 EEG 2016
26. Zu Artikel 1 Nummer 36 � 88b EEG 2016
27. Zu Artikel 1 Nummer 36 � 88b Nummer 01 - neu - EEG 2016
28. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe d � 95 Nummer 6 EEG 2016
29. Zu Artikel 1 Nummer 44 � 97 Absatz 01 - neu - EEG 2016
30. Zu Artikel 1 Nummer 47 Buchstabe a � 101 Absatz 1 EEG 2016
31. Zu Artikel 1 Nummer 50 Buchstabe d � 104 Absatz 3 Satz 1 EEG 2016
32. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Anlage 3 Nummer I Nummer 5 EEG 2016
33. Zu Artikel 1 allgemein
34. Zu Artikel 2 � 3 Nummer 6 WindSeeG
35. Zu Artikel 2 � 26 Absatz 1 WindSeeG
36. Zu Artikel 2 � 71 Satzteil vor Nummer 1 WindSeeG
37. Zu Artikel 2 allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
38. Zu Artikel 6 Nummer 2 � 3 Nummer 18b und Nummer 32 EnWG
39. Zu Artikel 6 Nummer 4 � 13 EnWG
40. Zu Artikel 6 Nummer 7 Buchstabe a � 17b Absatz 1 Satz 4 - neu - EnWG
41. Zu Artikel 6 Nummer 9 � 17d Absatz 1 Satz 1 und Satz 1a - neu - EnWG
42. Zum Gesetzentwurf insgesamt
43. Zum Gesetzentwurf insgesamt
44. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 601/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur St�rkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsst�rkungsgesetz - AMVSG )
... "(3a) Der Gemeinsame Bundesausschuss ver�ffentlicht innerhalb eines Monats nach dem Beschluss nach Absatz 3 eine maschinenlesbare Fassung zu dem Beschluss, die zur Abbildung in elektronischen Programmen nach � 73 Absatz 9 geeignet ist und den Anforderungen der Rechtsverordnung nach � 73 Absatz 9 Satz 2 gen�gt. Das N�here regelt der Gemeinsame Bundesausschuss erstmals innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung nach � 73 Absatz 9 Satz 2 in seiner
Drucksache 704/16
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europas Marktf�hrer von morgen: die Start-up- und die Scale-up-Initiative COM(2016) 733 final; Ratsdok. 14261/16
... Mehrere Mitgliedstaaten ziehen Initiativen in Betracht, um eine Umgebung zu schaffen, die f�r Innovation und Unternehmertum f�rderlich ist, oder haben solche Initiativen bereits auf den Weg gebracht. Folglich bestehen keine gr��eren Unterschiede zwischen der EU und den USA bez�glich der Schaffung neuer Unternehmen.3 Dies ist ganz besonders auf dem Technologiesektor erkennbar, auf dem sich Unternehmen aus der EU in bestimmten Branchen mit mittlerem/hohen Technisierungsgrad (z.B. Maschinenbau, Automobilindustrie) derzeit zu weltweiten Marktf�hrern entwickeln.
1. Einleitung
2. BESEITIGUNG der Hindernisse
3. Schaffung NEUER M�GLICHKEITEN
3.1 Partner, Cluster und �kosysteme
3.2 Mit �ffentlichen Auftr�gen verbundene M�glichkeiten
3.3 Kompetenzen
3.4 Verbesserung der Innovationschancen f�r Start-ups und Scale-ups in der EU
3.5 Solidarwirtschaft und soziale Unternehmen
4. Zugang zu FINANZMITTELN
5. Fazit
Drucksache 667/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Verg�tung f�r psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)
... a) In Absatz 1 Satz 4 werden nach dem Wort "abzuschlie�en" die W�rter "und unter Verwendung der in Absatz 4 Satz 1 genannten Unterlagen auf maschinenlesbaren Datentr�gern zu dokumentieren" eingef�gt.
Drucksache 138/16
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Vorschlag f�r eine Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/50/EG des Rates und der Richtlinie 91/672/EWG des Rates - COM(2016) 82 final
... (6) "Mitglieder einer Decksmannschaft" Personen, die Schiffe auf Binnenwasserstra�en in der Union betreiben und Aufgaben im Zusammenhang mit Navigation, Ladungsumschlag, Stauung, Wartung oder Instandsetzung ausf�hren, mit Ausnahme von Personen, die ausschlie�lich mit dem Betrieb der Maschinen und elektrischen und elektronischen Anlagen betraut sind;
Begr�ndung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gr�nde und Ziele des Vorschlags
1.2. Koh�renz mit bestehenden Ma�nahmen in diesem Bereich
1.3. Koh�renz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarit�t und Verh�ltnism�ssigkeit
2.1. Rechtsgrundlage
2.2. Subsidiarit�t
2.3. Verh�ltnism��igkeit
2.4. Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessentr�ger und der Folgenabsch�tzung
3.1. Expost-Bewertung/Eignungspr�fungen bestehender Rechtsvorschriften
3.2. Konsultation der Interessentr�ger
3.3. Folgenabsch�tzung
3.4. Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. FAKULTATIVE Angaben
5.1. Regelungen in Bezug auf die Beobachtung, die Bewertung und die Berichterstattung
5.2. Erl�uternde Dokumente
Vorschlag
Kapitel 1 Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Unionsbef�higungszeugnisse
Artikel 4 Verpflichtung der Mitglieder einer Decksmannschaft zum Mitf�hren eines Unionsbef�higungszeugnisses
Artikel 5 Verpflichtung zum Mitf�hren eines Unionsbef�higungszeugnisses bei besonderen T�tigkeiten
Artikel 6 Verpflichtung f�r Schiffsf�hrer zum Besitz besonderer Zulassungen
Artikel 7 Klassifizierung von Binnenwasserstra�en mit maritimem Charakter
Artikel 8 Binnenwasserstra�enabschnitte mit besonderen Risiken
Artikel 9 Anerkennung
Kapitel 3 NACHWEIS von BERUFSQUALIFIKATIONEN
Abschnitt I Verfahren f�r die Ausstellung von Unionsbef�higungszeugnissen und besonderen Zulassungen
Artikel 10 Ausstellung und G�ltigkeit von Unionsbef�higungszeugnissen
Artikel 11 Ausstellung von besonderen Zulassungen f�r Schiffsf�hrer
Artikel 12 Verl�ngerung von Unionsbef�higungszeugnissen
Artikel 13 Entzug von Unionsbef�higungszeugnissen und besonderen Zulassungen
Abschnitt II Bef�higungen
Artikel 14 Anforderungen f�r Bef�higungen
Artikel 15 Beurteilung der Bef�higung
Artikel 16 Pr�fung unter der Zust�ndigkeit einer Verwaltungsbeh�rde
Artikel 17 Zulassung von Ausbildungsprogrammen
Artikel 18 Beurteilung der Bef�higung in Bezug auf besondere Risiken
Artikel 19 Einsatz von Simulatoren
Abschnitt III Fahrzeiten und medizinische Tauglichkeit
Artikel 20 Schifferdienstbuch und Bordbuch
Artikel 21 Medizinische Tauglichkeit
Kapitel 4 VERWALTUNGSBESTIMMUNGEN
Artikel 22 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 23 Register
Artikel 24 Zust�ndige Beh�rden
Artikel 25 �berwachung
Artikel 26 Evaluierung
Artikel 27 Bek�mpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Praktiken
Artikel 28 Sanktionen
Kapitel 5 Schlussbestimmungen
Artikel 29 Aus�bung der Befugnis�bertragung
Artikel 30 Ausschuss
Artikel 31 �berpr�fung
Artikel 32 Schrittweise Einf�hrung
Artikel 33 Aufhebung
Artikel 34 �bergangsbestimmungen
Artikel 35 Umsetzung
Artikel 36 Inkrafttreten
Artikel 37 Adressaten
ANH�NGE zur Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/50/EG des Rates und der Richtlinie 91/672/EWG des Rates
Anhang I Mindestanforderungen in Bezug auf Alter, Einhaltung der Verwaltungsvorschriften, Bef�higung und Fahrzeiten
1. BEF�HIGUNGEN von MITGLIEDERN einer DECKSMANNSCHAFT auf dem EINSTIEGSNIVEAU
1.1. Mindestanforderungen f�r Bef�higungszeugnisse f�r Decksleute
1.2. Mindestanforderungen f�r Bef�higungszeugnisse f�r Auszubildende
2. BEF�HIGUNGEN f�r MITGLIEDER einer DECKSMANNSCHAFT auf der BETRIEBSEBENE
2.1. Mindestanforderungen f�r Bef�higungszeugnisse f�r Matrosen
2.2. Mindestanforderungen f�r Bef�higungszeugnisse f�r Vollmatrosen
2.3. Mindestanforderungen f�r Bef�higungszeugnisse f�r Steuerleute
3. BEF�HIGUNGEN f�r MITGLIEDER einer DECKSMANNSCHAFT auf der F�HRUNGSEBENE
3.1. Mindestanforderungen f�r Unionsbef�higungszeugnisse f�r Schiffsf�hrer Unionsschiffsf�hrerpatente
3.2. Anforderungen f�r besondere Zulassungen f�r das Schiffsf�hrerbef�higungszeugnis Schiffsf�hrerpatent
3.2.1. Wasserstra�en mit maritimem Charakter
3.2.2. Radar
3.2.3. Als Brennstoff verwendetes Fl�ssigerdgas Jeder Bewerber muss
3.2.4. Gro�verb�nde
4. BEF�HIGUNGEN f�r besondere T�tigkeiten
4.1. Sachkundiger f�r die Fahrgastschifffahrt
4.2. Sachkundiger f�r die Verwendung von Fl�ssigerdgas LNG als Brennstoff
Anhang II Grundlegende Anforderungen an die Bef�higung
1. GRUNDLEGENDE BEF�HIGUNGSANFORDERUNGEN auf der BETRIEBSEBENE
1.1. Navigation
1.2. Schiffsbetrieb
1.3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbef�rderung
1.4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik
1.5. Wartung und Instandsetzung
1.6. Kommunikation
1.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz
2. GRUNDLEGENDE BEF�HIGUNGSANFORDERUNGEN auf der F�HRUNGSEBENE
2.1. Navigation
2.2. Schiffsbetrieb
2.3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbef�rderung
2.4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik
2.5. Wartung und Instandsetzung
2.6. Kommunikation
2.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz
3. GRUNDLEGENDE BEF�HIGUNGSANFORDERUNGEN f�r besondere ZULASSUNGEN
3.1. Befahren von Wasserstra�en mit maritimem Charakter
3.2. Radarnavigation
4. GRUNDLEGENDE BEF�HIGUNGSANFORDERUNGEN f�r besondere T�tigkeiten
4.1. Sachkundige f�r die Fahrgastschifffahrt
4.2. Sachkundige f�r die Verwendung von Fl�ssigerdgas LNG als Brennstoff
Anhang III Grundlegende Anforderungen an die medizinische Tauglichkeit
Drucksache 5/16
Mitteilung des Pr�sidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europ�ischen Union f�r den Ausschuss f�r Maschinen / Arbeitsgruppe Maschinen (Richtlinie 2006/42 /EG)
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europ�ischen Union f�r den Ausschuss f�r Maschinen / Arbeitsgruppe Maschinen (Richtlinie
Drucksache 63/16
... es, die zugelassenen Produktions- bzw. Maschinenkapazit�ten und die hergestellten Produkte, sofern es sich nicht um eigenst�ndig betriebene industrielle Abwasserbehandlungsanlagen nach � 60 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Siebte Verordnung
Artikel 1 �nderung der Abwasserverordnung
Anlage 2 (zu � 3 Absatz 1 Satz 2 bis 4) Inhalt betrieblicher Dokumentationen
1. Betriebliches Abwasserkataster
2. Betriebstagebuch
3. Jahresbericht
B Allgemeine Anforderungen
F Anforderungen f�r vorhandene Einleitungen
G Abfallrechtliche Anforderungen
H Betreiberpflichten
B Allgemeine Anforderungen
G Abfallrechtliche Anforderungen
H Betreiberpflichten
Artikel 2 �nderung des Abwasserabgabengesetzes
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union
V. Befristung
VI. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
VIII. Erf�llungsaufwand
VIII.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
VIII.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
VIII.3 Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung
IX. Weitere Kosten
X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
XI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und M�nnern
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nr. 7
Zu Anlage 2 Nr. 1 Betriebliches Abwasserkataster
Zu Anlage 2 Nr. 2 Betriebstagebuch
Zu Anlage 2 Nr. 3 Jahresbericht
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Anlage n zur Herstellung von Spezialit�ten sind aus dem Geltungsbereich des BVT-Merkblatts ausgeschlossen. Dazu geh�ren neben den Alkoholaten auch die Dithionite. Zu Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb (Anhang 42, Teil A) Der neue Absatz 3 konkretisiert den in � 1 Absatz 2 Satz 1 der AbwV genannten Begriff des Emissionsgrenzwertes, indem auf die Werte in den Teilen C, E und F Abschnitt I Absatz 1 und 3 sowie F Abschnitt II Absatz 1 und 2 verwiesen wird.
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Teil G Zur Aufrechterhaltung der Systematik der Anh�nge durch die Einf�hrung eines Teils H (Betreiberpflichten) ist die Einf�gung eines Teils G notwendig.
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3391: Entwurf einer Siebten Verordnung zur �nderung der Abwasserverordnung und des Abwasserabgabengesetzes
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
Drucksache 290/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt - Chancen und Herausforderungen f�r Europa - COM(2016) 288 final
... 2. Online-Plattformen wie etwa Suchmaschinen, Soziale Medien, App-Plattformen und Plattformen zur Verbreitung von kreativen Inhalten sind nicht nur f�r den Handel mit Waren und Dienstleistungen von Relevanz, sondern auch f�r die �ffentliche und individuelle Meinungsbildung. Es handelt sich hierbei um Intermedi�re mit einer strukturbildenden Funktion f�r die �ffentliche Kommunikation. Der Bundesrat verweist auf das gemeinsame Positionspapier von Bund und L�ndern zum Regelungsumfeld f�r Plattformen, OnlineVermittler, Daten, Cloud Computing und die partizipative Wirtschaft von April 2016, welches der Kommission bereits �bermittelt wurde.
Drucksache 88/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschlie�ung des Bundesrates zur Anpassung des Rechtsrahmens an das Zeitalter der Digitalisierung im Telekommunikationsbereich - Rechtssicherheit bei Messengerdiensten, standortbezogenen Diensten und anderen neuen Gesch�ftsmodellen
... c) Machineto-Machine (M2M)-Kommunikation; diese wird bei der Umsetzung von Industrie 4.0 eine zunehmende Rolle spielen. M2M steht f�r den automatisierten Informationsaustausch zwischen technischen Systemen wie Maschinen, Fahrzeugen oder auch Containern untereinander oder mit einer zentralen Stelle. Typische Anwendungen sind die Fern�berwachung und -steuerung (zum Beispiel bei Strom-, Gas- und Wasserz�hlern). M2M verkn�pft Informations- und Kommunikationstechnik und bildet das sogenannte "Internet der Dinge". Eine neue Fragestellung ist hierbei auch die Auswirkung der M2M-Kommunikation auf die Nummerierung (� 66 TKG).
Anlage Entschlie�ung des Bundesrates zur Anpassung des Rechtsrahmens an das Zeitalter der Digitalisierung im Telekommunikationsbereich - Rechtssicherheit bei Messengerdiensten, standortbezogenen Diensten und anderen neuen Gesch�ftsmodellen
Drucksache 71/1/16
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)
... Gem�� � 71 Absatz 2 TKG muss ein TK-Betreiber lediglich bei Unterhaltungsarbeiten die Mehrkosten �bernehmen, die dadurch entstehen, dass seine Leitung vorhanden ist. Zudem muss ein TK-Betreiber eine Leitung bei einer Stra�enbauma�nahme rechtzeitig aus dem Baufeld verlegen (� 72 TKG). Mehrkosten bei Stra�enbauma�nahmen, die dadurch entstehen, dass aufgrund der verlegten Leitung nicht mit Maschinen gearbeitet werden kann, sondern nur mit Handschachtung, soll er hingegen nicht tragen m�ssen.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a1 - neu - � 3 Nummer 2b - neu - TKG
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d � 3 Nummer 17b TKG
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe f � 3 Nummer 26 TKG
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b � 68 Absatz 2 Satz 2 TKG
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c1 - neu - � 68 Absatz 4a - neu - TKG
11. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu - � 71 Absatz 2 Satz 2 - neu - TKG
12. Zu Artikel 1 Nummer 14 � 77a Absatz 1 Nummer 3 TKG
13. Zu Artikel 1 Nummer 14 � 77a Absatz 4 TKG
14. Zu Artikel 1 Nummer 14, 15 � 77b Absatz 2 Satz 2, Absatz 6 Satz 2, � 77c Absatz 2 Satz 3, � 77h Absatz 2 Satz 2, � 77i Absatz 3 Satz 1, � 77k Absatz 3 Satz 1 TKG
15. Zu Artikel 1 Nummer 14 � 77c Absatz 3 Nummer 1 TKG
16. Zu Artikel 1 Nummer 14 � 77d Absatz 3a - neu - TKG
17. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 77g Absatz 2 TKG
18. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 77g Absatz 2 Nummer 3 TKG
19. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 77g Absatz 2 Nummer 7 TKG *
20. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 77i Absatz 5 Satz 2 - neu -TKG **
21. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 77g Absatz 2 Nummer 7 und � 77i Absatz 5 TKG *
22. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 77h Absatz 4 Nummer 3 TKG
23. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 77i Absatz 1 TKG
24. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 77i Absatz 7 Satz 1 TKG
25. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 77i Absatz 7 Satz 1 TKG - Hilfsempfehlung zu Ziffer 24
26. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 77i Absatz 7 TKG
27. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 77i Absatz 7 Satz 2 TKG
28. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 77i Absatz 7 Satz 3 - neu - TKG
29. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 77k Absatz 1 Satz 1 TKG
30. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 77k Absatz 2 TKG
31. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 77k Absatz 4, 5, 6 - neu - TKG , � 77o Absatz 3a - neu -, Absatz 4 TKG
Drucksache 559/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften �ber das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien
... des Europ�ischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 �ber die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte f�r gasf�rmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung f�r Verbrennungsmotoren f�r nicht f�r den Stra�enverkehr bestimmte mobile Maschinen und Ger�te, zur �nderung der Verordnungen (EU) Nr.
Anlage �nderungen und Entschlie�ung zur Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften �ber das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien
1. Zu Artikel 1 � 5 Absatz 4 Nummer 8 - neu - ChemVerbotsV
2. Zu Artikel 1 � 5 Absatz 4 Nummer 9 - neu - ChemVerbotsV
3. Zu Artikel 1 Anlage 2 Spalte 1 Eintrag 2 Nummer 5 ChemVerbotsV
Drucksache 617/16
Verordnungsantrag des Landes Baden-W�rttemberg
Entwurf einer ... Verordnung zur �nderung der f�nfunddrei�igsten Verordnung zur Durchf�hrung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV )
... Schlie�lich sind die generellen Ausnahmen im Anhang 3 zum Teil inhaltlich widerspr�chlich und oder nicht mehr zeitgem��, so z.B. � 1 Abs. 1 Satz 2 und � 2 Absatz 3, da im Anhang 3 Kraftfahrzeuge von den Verboten befreit werden, die im Geltungsbereich des � 1 nicht enthalten sind (z.B. mobile Maschinen und Zweir�der). Dort wird die G�ltigkeit der
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:
2. Vollzugsaufwand:
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Entwurf
Artikel 1 �nderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung
Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 506/16
Verordnungsantrag der L�nder Hamburg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Th�ringen
Entwurf einer Verordnung zur �nderung von Arbeitsschutzverordnungen
... 1. Bedienerpl�tze von Maschinen oder Fahrerpl�tze von Fahrzeugen mit Bildschirmger�ten,
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Entwurf
Artikel 1 �nderung der Arbeitsst�ttenverordnung
� 2 Begriffsbestimmungen
� 6 Unterweisung der Besch�ftigten
6 Ma�nahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitspl�tzen
6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitspl�tze
6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmger�te
6.3 Anforderungen an Bildschirmger�te und Arbeitsmittel f�r die ortsgebundene Verwendung an Arbeitspl�tzen
6.4 Anforderungen an tragbare Bildschirmger�te f�r die ortsver�nderliche Verwendung an Arbeitspl�tzen
6.5 Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitspl�tzen
Artikel 2 �nderung der Arbeitsschutzverordnung zu k�nstlicher optischer Strahlung
Artikel 3 Inkrafttreten, Au�erkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Entwurfs
II. Alternativen
III. Verordnungsfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
3. Erf�llungsaufwand und weitere Kosten
a B�rgerinnen und B�rger
b Wirtschaft
c Verwaltung
d Weitere Kosten
IV. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Drucksache 602/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer
... "; die Aufsichtsbeh�rden und die von diesen mit der Pr�fung Beauftragten k�nnen verlangen, dass Daten nach ihren Vorgaben maschinell ausgewertet oder ihnen auf einem maschinell verwertbaren Datentr�ger zur Verf�gung gestellt werden."
Drucksache 677/16
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, die Europ�ische Zentralbank, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europ�ische Investitionsbank: Jahreswachstumsbericht 2017 COM(2016) 725 final
... Weitere wichtige Wachstumsmotoren sind Investitionen in Wissen, Innovation, Bildung sowie Informations- und Kommunikationstechnologien. In mehreren Mitgliedstaaten erkl�rt sich der deutliche R�ckgang der Investitionen in Maschinen und Anlagen zum Teil mit der r�ckl�ufigen Produktivit�t nach der Krise. Gleichzeitig werden umfangreichere Investitionen in immaterielle Verm�genswerte, wie FuE, IKT und Bildung, erforderlich sein, um die Gesamtfaktorproduktivit�t zu steigern und Investoren anzuziehen. Die Mitgliedstaaten m�ssen sicherstellen, dass Kapital so wirkungsvoll wie m�glich genutzt wird. In der Vergangenheit hat die Gesamtfaktorproduktivit�t, die unter anderem Faktoren wie Innovation und einen effizienteren Ressourceneinsatz umfasst, in der EU weniger wachstums- und produktivit�tsf�rdernd gewirkt als in den Vereinigten Staaten. Die Ursachen f�r diese schw�cheren Ergebnisse sind in den strukturellen Problemen der europ�ischen Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Arbeitsm�rkte zu sehen. F�r die Steigerung von Wettbewerbsf�higkeit und Wachstum ist ein verbessertes Zusammenwirken von Hochschulforschung und unternehmensinterner Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen von zentraler Bedeutung. Desgleichen w�re die Einrichtung nationaler Plattformen zur Digitalisierung der Wirtschaft vorteilhaft, um die f�r diesen Bereich vorgesehenen EU-Mittel besser mobilisieren zu k�nnen und so betr�chtliche Investitionen zu erm�glichen und die Wettbewerbsf�higkeit unserer Wirtschaft zu st�rken.
Mitteilung
3 Einleitung
Kasten 1: Zentrale wirtschaftliche und soziale Entwicklungen im Zeitraum 2014-2016
Kasten 2: Aktionsschwerpunkte f�r die EU
1. Investitionsf�rderung
1.1 Verbesserung der Funktionsweise des Finanzsektors
1.2 Verbesserung der Wirksamkeit der EU-Mittel im Rahmen der Investitionsoffensive f�r Europa
1.3 Beseitigung von Investitionshindernissen
1.4 Globale M�rkte und Investitionen er�ffnen Chancen f�r europ�ische Unternehmen
2. Fortsetzung der Strukturreformen
2.1. Schaffung von Arbeitspl�tzen und Verbesserung der Kompetenzen
2.2. Sozialpolitik als produktiver Faktor - Modernisierung des Wohlfahrtsstaates
2.3 Vertiefung des Binnenmarkts und Vergr��erung der nationalen M�rkte
3. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik
4. N�chste Schritte
Drucksache 490/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur St�rkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz - HHVG )
... "F�r die Abrechnung von Fertigarzneimitteln, von Verbandmitteln und von Produkten, die gem�� den Richtlinien nach � 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden k�nnen, �bermitteln die pharmazeutischen Unternehmer und sonstigen Hersteller die f�r die Abrechnung nach � 300 erforderlichen Preis- und Produktangaben einschlie�lich der Rabatte nach � 130a an die in � 129 Absatz 2 genannten Verb�nde sowie an die Kassen�rztliche Bundesvereinigung und den Gemeinsamen Bundesausschuss im Wege elektronischer Daten�bertragung und maschinell verwertbar auf Datentr�gern; dabei ist auch der f�r den Versicherten ma�gebliche Arzneimittelabgabepreis nach � 129 Absatz 5a sowie f�r Produkte nach � 31 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 1a Satz 1 und 4 ein Kennzeichen zur Verordnungsf�higkeit zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung anzugeben."
Drucksache 535/16
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: F�r eine faire, effiziente und wettbewerbsf�hige auf dem Urheberrechtsschutz beruhende europ�ische Wirtschaft im digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 592 final; Ratsdok. 12253/16
... Au�erdem werden derzeit Ma�nahmen eingef�hrt, mit denen dem Mangel an Sichtbarkeit und den sprachlichen Barrieren, die den Nutzern den Zugang zu europ�ischen Werken erschweren, abgeholfen werden soll. Untertitelung und Synchronisierung, die f�r die grenz�berschreitende Verbreitung audiovisueller Werke von zentraler Bedeutung sind14, werden sowohl aus dem Teilprogramm MEDIA des Programms "Kreatives Europa" als auch aus anderen �ffentlichen Quellen finanziert. �ber laufende Projekte im Rahmen des Teilprogramms MEDIA des Programms "Kreatives Europa" und ein Online-Archiv f�r den erleichterten Zugang zu in der EU bereits durchgef�hrten Untertitelungs- und Synchronisierungsarbeiten und deren Wiederverwendung, das bis Ende 2016 an den Start gehen soll, will die Kommission die �ffentliche Finanzierung von Untertitelung und Synchronisierung und deren Nutzung effizienter machen. Online-Suchmaschinen sind ebenfalls effiziente Hilfsmittel f�r Verbraucherinnen und Verbraucher, die legale Online-Filmangebote suchen. Das Amt der Europ�ischen Union f�r geistiges Eigentum entwickelt derzeit eine Suchmaschine, die auf europ�ischer Ebene eingesetzt werden kann, und einen "Baukasten" f�r nationale Suchmaschinen, der bis 2017 uneingeschr�nkt funktionsf�hig und den Mitgliedstaaten kostenfrei zur Verf�gung stehen soll. Um das Publikum f�r europ�ische Werke zu konsolidieren und neue Publikumsschichten zu erschlie�en, wird die Kommission zudem die Nutzung von Daten und automatisierten Instrumenten f�r Empfehlungen �ber Inhalte f�rdern, die an verbreiteten Interessen und Vorlieben orientiert sind. Allgemein stellt die F�rderung der Auffindbarkeit europ�ischer Filme eine gro�e Herausforderung dar, �ber die die Kommission derzeit mit dem EFAD-Verband (European Film Agency Directors) und der Filmindustrie Gespr�che f�hrt. Angesichts des Potenzials von in Koproduktionen produzierten Filmen f�r eine Verbreitung innerhalb und au�erhalb Europas15 wird die Kommission 2017 zusammen mit dem EFAD-Verband die Entwicklung gemeinsamer Strategien zur F�rderung europ�ischer Koproduktionen pr�fen. All diese Ma�nahmen erg�nzen den unl�ngst angenommenen Vorschlag zur �nderung der Richtlinie �ber audiovisuelle Mediendienste16, mit der die Vorschriften versch�rft werden, europ�ische Werke in Videoabrufdiensten zu f�rdern, indem ihre Verf�gbarkeit und Sichtbarkeit gew�hrleistet wird.
Drucksache 5/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europ�ischen Union f�r den Ausschuss f�r Maschinen/Arbeitsgruppe Maschinen (Richtlinie 2006/42/EG)
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europ�ischen Union f�r den Ausschuss f�r Maschinen/Arbeitsgruppe Maschinen (Richtlinie 2006/42/EG)
Drucksache 15/16
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schritte zu einem modernen, europ�ischeren Urheberrecht - COM(2015) 626 final; Ratsdok. 15264/15
... Die Notwendigkeit, dem technologischen Fortschritt besser Rechnung zu tragen und Ungereimtheiten im Binnenmarkt zu vermeiden, besteht eindeutig auch auf dem Gebiet des Text- und Data-Mining (TDM), bei dem riesige Mengen digitaler Inhalte von Maschinen im Rahmen von Wissenschaft und Forschung eingelesen und analysiert werden. Das Fehlen eindeutiger EU-Vorschriften auf dem Gebiet des Text- und Data-Mining zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung schafft Rechtsunsicherheit in der Forschungslandschaft. Das schadet der Wettbewerbsf�higkeit und der wissenschaftlichen Spitzenstellung der EU zu einer Zeit, in der Forschung und Innovation in der EU angesichts der gro�en gesellschaftlichen Herausforderungen zunehmend auf grenz- und fach�bergreifende Zusammenarbeit und h�here Gr��enordnungen angewiesen sind. Die EU-Ausnahmeregelung, mit der Bibliotheken und anderen Institutionen die Konsultation von Werken am Bildschirm zu Forschungs- und privaten Studienzwecken erlaubt wird, gilt nur f�r eigens hierf�r eingerichtete Terminals in den R�umlichkeiten der Bibliotheken ungeachtet der heutigen technischen M�glichkeiten zur Fernabfrage. Die EU-Ausnahmeregelung f�r T�tigkeiten zur Erhaltung des Kulturerbes schlie�lich bedarf hier auch der Erw�hnung, da die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Regelung auf nationaler Ebene digitale Formate oftmals nicht ber�cksichtigen25.
Mitteilung
1. Das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt
2. Gew�hrleistung eines breiteren EU-weiten Zugangs zu Inhalten
3. Anpassung von Ausnahmen an ein digitales und grenz�bergreifendes Umfeld
4. Schaffung eines funktionsf�higen Marktes f�r urheberrechtlich gesch�tzte Werke
5. Ein wirksames und ausgewogenes System der Rechtedurchsetzung
6. Heranbildung eines langfristigen Konzepts
Drucksache 71/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)
... Gem�� � 71 Absatz 2 TKG muss ein TK-Betreiber lediglich bei Unterhaltungsarbeiten die Mehrkosten �bernehmen, die dadurch entstehen, dass seine Leitung vorhanden ist. Zudem muss ein TK-Betreiber eine Leitung bei einer Stra�enbauma�nahme rechtzeitig aus dem Baufeld verlegen (� 72 TKG). Mehrkosten bei Stra�enbauma�nahmen, die dadurch entstehen, dass aufgrund der verlegten Leitung nicht mit Maschinen gearbeitet werden kann, sondern nur mit Handschachtung, soll er hingegen nicht tragen m�ssen.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a1 - neu - � 3 Nummer 2
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe f � 3 Nummer 26 TKG
6. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b � 68 Absatz 2 Satz 2 TKG
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c1 - neu - � 68 Absatz 4a - neu - TKG
8. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu - � 71 Absatz 2 Satz 2 - neu - TKG
9. Zu Artikel 1 Nummer 14 � 77a Absatz 1 Nummer 3 TKG
10. Zu Artikel 1 Nummer 14 � 77a Absatz 4 TKG
11. Zu Artikel 1 Nummer 14, 15 � 77b Absatz 2 Satz 2, Absatz 6 Satz 2, � 77c Absatz 2 Satz 3, � 77h Absatz 2 Satz 2, � 77i Absatz 3 Satz 1, � 77k Absatz 3 Satz 1 TKG
12. Zu Artikel 1 Nummer 14 � 77c Absatz 3 Nummer 1 TKG
13. Zu Artikel 1 Nummer 14 � 77d Absatz 3a - neu - TKG
14. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 77g Absatz 2 TKG
15. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 77i Absatz 5 Satz 2 - neu -TKG
16. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 77g Absatz 2 Nummer 7 und � 77i Absatz 5 TKG
17. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 77h Absatz 4 Nummer 3 TKG
18. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 77i Absatz 1 TKG
19. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 77i Absatz 7 Satz 1 TKG
20. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 77i Absatz 7 Satz 2 TKG
21. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 77i Absatz 7 Satz 3 - neu - TKG
22. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 77k Absatz 1 Satz 1 TKG
23. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 77k Absatz 2 TKG
24. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 77k Absatz 4, 5, 6 - neu - TKG , � 77o Absatz 3a - neu -, Absatz 4 TKG
Drucksache 754/1/16
Empfehlungen der Aussch�sse
Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1166/2008
und (EU) Nr. 1337/2011 - COM(2016) 786 final
... 22. Die M�glichkeiten zur Nutzung entsprechender Verwaltungsdaten sind allerdings bereits weitgehend ausgesch�pft; insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Verwaltungsdaten "mindestens von gleicher Qualit�t wie die aus statistischen Erhebungen gewonnen Informationen" sein m�ssen und die Statistik keinerlei M�glichkeiten hat, Einfluss auf die Qualit�t entsprechender Daten zu nehmen. Zudem liegen viele Verwaltungsdaten nicht vor. Das betrifft beispielsweise das neue Merkmal "Interneteinrichtungen" im Modul "Maschinen und Einrichtungen". Eine Entlastung ist aus Sicht des Bundesrates auf diesem Wege nicht zu erwarten.
Drucksache 205/16
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schwerpunkte der IKT-Normung f�r den digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 176 final
... Die Digitalisierung der Weltwirtschaft betrifft s�mtliche Industrie- und Dienstleistungssektoren. Europas Wettbewerbsf�higkeit und Produktivit�t h�ngen entscheidend davon ab, inwieweit die EU in allen Wirtschaftsbereichen digitale Innovationen generieren, zur industriellen Reife entwickeln und wirksam nutzen kann, insbesondere in Sektoren, in denen Europa traditionell stark ist, wie Fahrzeugbau, Automatisierung, Maschinen und Ausr�stungen oder Finanzdienstleistungen. Zur Unterst�tzung der Rolle Europas in der globalen digitalen Wirtschaft hat die Europ�ische Kommission eine Mitteilung �ber eine Strategie f�r einen digitalen Binnenmarkt angenommen und diese zu einer ihrer wichtigsten Priorit�ten erhoben.
1. IKT-NORMEN als Eckpfeiler des Digitalen Binnenmarkts
2. FESTLEGUNG von NORMEN f�r IKT in einem SICH RASCH WANDELNDEN und SCHWIERIGEN Globalen Kontext
3. EUROPAS Antwort: EIN ZWEI-S�ULEN-PLAN zur SCHWERPUNKTSETZUNG in der IKT-NORMUNG f�r den Digitalen Binnenmarkt und zu DEREN Durchf�hrung
3.1. F�nf Schwerpunktbereiche: die Bausteine der IKT-Normung
3.1.1. Cloud Computing
3.1.2. Internet der Dinge
3.1.3. 5G-Kommunikationsnetze
3.1.4. Cybersicherheit
3.1.5. Daten
3.1.6. Die weitergehenden Auswirkungen der Digitalisierung auf die Industrie und die Verbraucher
3.2. Durch Normen eine F�hrungsrolle erringen und behaupten - eine Verpflichtung auf hoher Ebene
1 Validierung von Priorit�ten und Steigerung der Effizienz des Normungsprozesses in Europa:
2 Regelm��ige �berpr�fung und �berwachung der Fortschritte:
3 Verbesserte EU-Unterst�tzung f�r die Normungsschwerpunkte im IKT-Bereich:
4 Gew�hrleistung eines fairen und nicht diskriminierenden Zugangs
5 Verst�rkung der Pr�senz der EU im internationalen Dialog und in der IKT-Normen betreffenden Zusammenarbeit:
Drucksache 124/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des Umweltstatistikgesetz es und des Hochbaustatistikgesetzes
... Die eindeutige Abgrenzung zwischen Umweltschutztechnologien und Konsumg�tern kann nur �ber die Zweckbestimmung der G�ter und dem der Erhebung beigef�gten statistischen Verzeichnis der Umweltschutzg�ter und -leistungen erfolgen. Umweltschutzrelevante Konsumg�ter oder auch umweltfreundliche G�ter, die in der Herstellung, im Gebrauch oder bei ihrer Entsorgung umweltschonender oder ressourceneffizienter sind als vergleichbare Standardprodukte (z.B. umweltfreundliche Waschmaschinen oder T�ten aus besonders gut abbaubaren Geweben, Strom aus erneuerbaren Energien), sollen nicht �ber die Erhebung nach � 12 erfragt werden. Solche G�ter dienen in erster Linie nicht dem Zweck des Umweltschutzes, sondern anderen Hauptzwecken (z.B. waschen, transportieren oder zur Nutzung von Energie).
Drucksache 467/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Sechstes Gesetz zur �nderung des Stra�enverkehrsgesetz es und anderer Gesetze
... 1. die maschinelle Pr�fung der Entscheidungsvoraussetzungen auf der Grundlage eines automatisierten Pr�fprogrammes erfolgt, das bei der zust�ndigen Beh�rde eingerichtet ist und ausschlie�lich von ihr betrieben wird, und
Drucksache 290/1/16
Empfehlungen der Aussch�sse
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt - Chancen und Herausforderungen f�r Europa - COM(2016) 288 final
... 2. Online-Plattformen wie etwa Suchmaschinen, Soziale Medien, App-Plattformen und Plattformen zur Verbreitung von kreativen Inhalten sind nicht nur f�r den Handel mit Waren und Dienstleistungen von Relevanz, sondern auch f�r die �ffentliche und individuelle Meinungsbildung. Es handelt sich hierbei um Intermedi�re mit einer strukturbildenden Funktion f�r die �ffentliche Kommunikation. Der Bundesrat verweist auf das gemeinsame Positionspapier von Bund und L�ndern zum Regelungsumfeld f�r Plattformen, Online-Vermittler, Daten, Cloud Computing und die partizipative Wirtschaft von April 2016, welches der Kommission bereits �bermittelt wurde.
Drucksache 638/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur �nderung der EVPG -Verordnung
... 10. eine Haushaltswaschmaschine im Sinne der Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 565/1/16
Empfehlungen der Aussch�sse
Vorschlag f�r eine Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 593 final; Ratsdok. 12254/16
... 35. Der Bundesrat weist darauf hin, dass sich unter den in Titel IV der vorgeschlagenen Richtlinie genannten Ma�nahmen, die sich ausweislich der Begr�ndung "mittelfristig positiv auf die Produktion und die Verf�gbarkeit von Inhalten und auf den Medienpluralismus auswirken" werden, auch eine erweiterte Variante des sogenannten Leistungsschutzrechtes befindet. Ein solches ist im nationalen Recht bereits am 1. August 2013 in Kraft getreten und diente ausweislich der damaligen Begr�ndung im Wesentlichen dem Schutz der Presseverlage vor systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung durch die Anbieter von Suchmaschinen. Eine �nderung der Nutzungsm�glichkeiten f�r Verbraucherinnen und Verbraucher sollte damit ausdr�cklich nicht verbunden sein (vergleiche BR-Drucksache 514/12). Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat die Bundesregierung um Pr�fung, ob und gegebenenfalls inwieweit nach den bisherigen Erfahrungen mit dem nationalen Leistungsschutzrecht dieses seit 2013 dazu beigetragen hat, sich positiv auf die Produktion und die Verf�gbarkeit von Inhalten auszuwirken, und ob dieses Instrument wirklich geeignet ist, Verbraucherinnen und Verbrauchern einen grenz�bergreifenden Zugang zu urheberrechtlich gesch�tzten Inhalten zu erleichtern, und der Kommission entsprechend dar�ber zu berichten.
Drucksache 88/16
Antrag des Landes Hessen
Entschlie�ung des Bundesrates zur Anpassung des Rechtsrahmens an das Zeitalter der Digitalisierung im Telekommunikationsbereich - Rechtssicherheit bei Messengerdiensten, standortbezogenen Diensten und anderen neuen Gesch�ftsmodellen
... c) Machineto-Machine (M2M)-Kommunikation; diese wird bei der Umsetzung von Industrie 4.0 eine zunehmende Rolle spielen. M2M steht f�r den automatisierten Informationsaustausch zwischen technischen Systemen wie Maschinen, Fahrzeugen oder auch Containern untereinander oder mit einer zentralen Stelle. Typische Anwendungen sind die Fern�berwachung und -steuerung (zum Beispiel bei Strom-, Gas- und Wasserz�hlern). M2M verkn�pft Informations- und Kommunikationstechnik und bildet das sogenannte "Internet der Dinge". Eine neue Fragestellung ist hierbei auch die Auswirkung der M2M-Kommunikation auf die Nummerierung (� 66 TKG).
Drucksache 407/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
... (2) Die von der Kassen-Nachschau betroffenen Steuerpflichtigen haben dem mit der Kassen-Nachschau betrauten Amtstr�ger auf Verlangen Aufzeichnungen, B�cher sowie die f�r die Kassenf�hrung erheblichen sonstigen Organisationsunterlagen �ber die der Kassen-Nachschau unterliegenden Sachverhalte und Zeitr�ume vorzulegen und Ausk�nfte zu erteilen, soweit dies zur Feststellung der Erheblichkeit nach Absatz 1 geboten ist. Liegen die in Satz 1 genannten Aufzeichnungen oder B�cher in elektronischer Form vor, ist der Amtstr�ger berechtigt, diese einzusehen, die �bermittlung von Daten �ber die einheitliche digitale Schnittstelle zu verlangen oder zu verlangen, dass Buchungen und Aufzeichnungen auf einem maschinell auswertbaren Datentr�ger nach den Vorgaben der einheitlichen digitalen Schnittstelle zur Verf�gung gestellt werden. Die Kosten tr�gt der Steuerpflichtige.
Drucksache 95/1/16
Empfehlungen der Aussch�sse
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie �ber Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
... Au�er auf das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie �ber Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (TabakerzG) wartet die Tabakindustrie gemeinsam mit ihren Zulieferern f�r Maschinen und Verpackungen auch noch auf die in der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) enthaltenen Vorgaben zur Umsetzung.
Drucksache 60/16
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Vorschlag f�r einen Beschluss des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber die Nutzung des Frequenzbands 470-790 MHz in der Union COM(2016) 43 final
... (5) Der schnell zunehmende drahtlose Breitbandverkehr macht eine Erweiterung der Drahtlosnetzkapazit�ten unbedingt erforderlich. Frequenzen im 700-MHz-Band bieten sowohl zus�tzliche Kapazit�ten als auch eine fl�chendeckende Reichweite, vor allem f�r aus wirtschaftlicher Sicht schwierige l�ndliche und abgelegene Gebiete, f�r die Nutzung in Geb�uden und f�r eine Maschinezu-Maschine-Kommunikation �ber weitere Entfernungen. In diesem Zusammenhang sind abgestimmte Ma�nahmen f�r eine hochwertige terrestrische Drahtlosnetzversorgung in der gesamten Union geboten, die auf der besten nationalen Praxis f�r in Betreibergenehmigungen auferlegte Verpflichtungen beruhen und mit denen das Ziel des Mehrjahresprogramms f�r die Funkfrequenzpolitik verwirklicht werden soll, wonach alle B�rger bis 2020 Zugang zu Breitbandgeschwindigkeiten von mindestens 30 Mbit/s haben sollten. Die Ma�nahmen werden auf diese Weise innovative digitale Dienste f�rdern und langfristige sozio�konomische Vorteile bringen.
Vorschlag
Begr�ndung
1. Kontext des Vorschlags
� Gr�nde und Ziele des Vorschlags
� Koh�renz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarit�t und Verh�ltnism�ssigkeit
� Rechtsgrundlage
� Subsidiarit�t und Verh�ltnism��igkeit
� Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessentr�ger und der Folgenabsch�tzung
� Konsultation der Interessentr�ger
� Einholung und Nutzung von Expertenwissen
� Folgenabsch�tzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
� Ausf�hrliche Erl�uterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Drucksache 338/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur �nderung der Fahrerlaubnis -Verordnung
... Abweichungen vom Muster sind zul�ssig soweit Besonderheiten des Verfahrens, insbesondere der Einsatz maschineller Datenverarbeitung, dies erfordern.
Drucksache 26/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur �nderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
... b) in Verbindung mit � 7 Absatz 2 Nummer 3 unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine gegen�ber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdr�ckliche Einwilligung wirbt,
Drucksache 358/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts
... Die Begr�ndung des Gesetzentwurfs geht davon aus, dass Beh�rden, die gem�� � 14b FamFG in der k�nftigen Fassung (die gem�� Artikel 26 Absatz 7 des Gesetzes zur F�rderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 vorbehaltlich einer Rechtsverordnung nach Artikel 24 Absatz 2 jenes Gesetzes zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt) zur elektronischen Antragstellung verpflichtet sind, den Antragsweg �ber ein elektronisches Formular nutzen "m�ssen". Dann sollte aber auch vorgesehen werden, dass, soweit maschinell einlesbare Formulare mit strukturierten Datens�tzen geschaffen werden, diese zu verwenden "sind" und nicht nur verwendet werden "sollen", da sonst die Planung einer k�nftigen Automation unn�tig erschwert w�rde.
Drucksache 142/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen
... bbb) Nach dem Wort "Bergbaubetriebes" werden die W�rter "oder einer diesem Zweck dienenden Bohrung, die nicht der Aufsuchung oder Gewinnung von Gasen oder Erdw�rme aus Grubenr�umen stillgelegter Bergwerke dient, oder durch Aufsuchungen unter Anwendung maschineller Kraft oder durch Arbeiten mit explosionsgef�hrlichen oder zum Sprengen bestimmten explosionsf�higen Stoffen" eingef�gt.
Drucksache 142/1/15
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen
... 'aa) Nach dem Wort "Bergbaubetriebes" werden die W�rter "oder bei einer bergbaulichen T�tigkeit mit Hilfe von Bohrungen, die nicht der Aufsuchung oder Gewinnung von Gasen oder Erdw�rme aus Grubenr�umen stillgelegter Bergwerke dienen, oder durch Aufsuchungen unter Anwendung maschineller Kraft oder durch Arbeiten mit explosionsgef�hrlichen oder zum Sprengen bestimmten explosionsf�higen Stoffen" eingef�gt.'
Drucksache 129/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur �nderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus
... Wehre, Ein- und Auslaufbauwerke Maschinelle Einrichtungen bei Wehren,
1. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe c - neu - � 43 Satz 3 EnWG
2. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - � 43g EnWG
� 43g Projektmanager
3. Zu Artikel 1 Nummer 18 � 118 Absatz 6 Satz 1 und 2 EnWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
4. Zu Artikel 4 Nummer 1 � 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 EnLAG
5. Zu Artikel 4 Nummer 1 � 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und 4 EnLAG
6. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - � 5 Absatz 1 Satz 3 bis 5 - neu - NABEG
7. Zu Artikel 5 Nummer 02 - neu - � 5 Absatz 1 letzter Satz - neu - NABEG
8. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b � 2 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu BBPIG
9. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb Nummer 6 und 7 der Anlage zu � 1 Absatz 1 Bundesbedarfsplan
10. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee - neu - Anlage, Tabelle, Nummer 37 - neu - BBPIG
11. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 129/1/15
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zur �nderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus
... Maschinelle Einrichtungen bei Wehren,
1. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe c - neu - � 43 Satz 3 EnWG
2. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - � 43g EnWG
3. Zu Artikel 1 Nummer 18 � 118 Absatz 6 Satz 1 und 2 EnWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
4. Zu Artikel 4 Nummer 1 � 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 EnLAG
5. Zu Artikel 4 Nummer 1 � 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und 4 EnLAG
6. Zu Artikel 4 Nummer 1 � 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 EnLAG
7. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - � 5 Absatz 1 Satz 3 bis 5 - neu - NABEG
8. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - � 5 Absatz 1 letzter Satz - neu - NABEG
9. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b � 2 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu BBPIG
10. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee - neu - Anlage, Tabelle, Nummer 37 - neu - BBPIG
Zum Gesetzentwurf allgemein
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.