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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Maschinenhersteller"


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Drucksache 441/14 (Beschluss)

... 14. Der Bundesrat h�lt an dem Grundsatz fest, dass die mit der Durchf�hrung der Typpr�fung betrauten technischen Dienste von den Maschinen- bzw. Motorenherstellern institutionell getrennt und unabh�ngig sein sollten. Er sieht mit Sorge, dass der Verordnungsvorschlag von diesem Grundsatz abweicht und erstmals bei der Pr�fung der Konformit�t mit Schadstoffemissionsgrenzwerten eine Selbstpr�fung durch die Motoren- bzw. Maschinenhersteller erm�glicht wird. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung sich daf�r einzusetzen, dass die technischen Dienste wie bisher von den Herstellern institutionell getrennt und unabh�ngig t�tig sein m�ssen.



Drucksache 441/1/14

... 15. Der Bundesrat h�lt an dem Grundsatz fest, dass die mit der Durchf�hrung der Typpr�fung betrauten technischen Dienste von den Maschinen- bzw. Motorenherstellern institutionell getrennt und unabh�ngig sein sollten. Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass der Verordnungsvorschlag von diesem Grundsatz abweicht und erstmals bei der Pr�fung der Konformit�t mit Schadstoffemissionsgrenzwerten eine Selbstpr�fung durch die Motoren- bzw. Maschinenhersteller erm�glicht wird. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung sich daf�r einzusetzen, dass die technischen Dienste wie bisher von den Herstellern institutionell getrennt und unabh�ngig t�tig sein m�ssen.



Drucksache 677/10

... Es wird umfangreicher �nderungen an den derzeitigen Motoren bed�rfen, damit die Grenzwerte der Stufe III B eingehalten werden k�nnen. Werden Konfiguration, Gr��e oder Gewicht von Motoren ge�ndert, so hat dies Ansto�effekte auf die Zugmaschinenhersteller, die die Konstruktion ihrer Zugmaschinen vollst�ndig an die ge�nderten Motoren anpassen m�ssen. Mit diesem Prozess kann erst begonnen werden, wenn der Motor vollst�ndig entwickelt ist. Die technischen L�sungen zur Anpassung der Motoren an die Stufe III B sind im Allgemeinen noch nicht ausgereift. Deshalb k�nnen die Zugmaschinenhersteller die Fahrzeuge, in die diese Motoren eingebaut werden sollen, noch nicht vollst�ndig umkonstruieren. F�r einige werden die Emissionsanforderungen der Stufe III B keine grundlegenden Probleme darstellen, doch in anderen F�llen gibt es noch lange keine Stufe-IIIB-tauglichen Motoren, weshalb erhebliche zus�tzliche Forschung und technologische Entwicklung n�tig sind, damit Zugmaschinen mit Motoren der Stufe III B in Verkehr gebracht werden k�nnen.



Drucksache 86/04

... (2) Enth�lt die Typgenehmigung Einschr�nkungen der Verwendung gem�� � 5 Abs. 5, so f�gt der Hersteller jeder hergestellten Einheit detaillierte Angaben �ber diese Einschr�nkungen und s�mtliche Einbauvorschriften bei. Wird eine Reihe von Motortypen ein und demselben Maschinenhersteller geliefert, so gen�gt es, dass ihm dieser Beschreibungsbogen, in dem ferner die betreffenden Motoridentifizierungsnummern anzugeben sind, nur einmal �bermittelt wird, und zwar sp�testens am Tage der Lieferung des ersten Motors.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 86/04




A. Zielsetzung

B. L�sung

C. Alternativen

D. Kosten

Verordnung

Achtundzwanzigste Verordnung

� 1
Anwendungsbereich

� 1a
Bezugnahme auf Richtlinien der Europ�ischen Gemeinschaft

� 2
Inverkehrbringen

� 3
Ausnahmen

� 4
Typgenehmigung

� 5
Typgenehmigungsverfahren

� 6
�nderung von Genehmigungen

� 7
Serien�bereinstimmung

� 8
Nicht�bereinstimmung mit dem genehmigten Typ oder der genehmigten Typfamilie

� 9
Zusammenarbeit mit den Genehmigungsbeh�rden der �brigen Mitgliedstaaten (1) Die Genehmigungsbeh�rde �bermittelt

� 10
Genehmigungsbeh�rde und Technische Dienste

� 11
Ordnungswidrigkeiten

� 12
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu � 1

Zu � 1a

Zu � 2

Zu � 3

Zu � 4

Zu � 5

Zu � 6

Zu � 7

Zu � 8

Zu � 9

Zu � 10

Zu � 11

Zu � 12


 
 
 


Drucksache 441/14 PDF-Dokument



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