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"Maschinenhersteller"
Drucksache 441/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung f�r Verbrennungsmotoren f�r nicht f�r den Stra�enverkehr bestimmte mobile Maschinen und Ger�te - COM(2014) 581 final
... 14. Der Bundesrat h�lt an dem Grundsatz fest, dass die mit der Durchf�hrung der Typpr�fung betrauten technischen Dienste von den Maschinen- bzw. Motorenherstellern institutionell getrennt und unabh�ngig sein sollten. Er sieht mit Sorge, dass der Verordnungsvorschlag von diesem Grundsatz abweicht und erstmals bei der Pr�fung der Konformit�t mit Schadstoffemissionsgrenzwerten eine Selbstpr�fung durch die Motoren- bzw. Maschinenhersteller erm�glicht wird. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung sich daf�r einzusetzen, dass die technischen Dienste wie bisher von den Herstellern institutionell getrennt und unabh�ngig t�tig sein m�ssen.
Drucksache 441/1/14
Empfehlungen der Aussch�sse
Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung f�r Verbrennungsmotoren f�r nicht f�r den Stra�enverkehr bestimmte mobile Maschinen und Ger�te - COM(2014) 581 final
... 15. Der Bundesrat h�lt an dem Grundsatz fest, dass die mit der Durchf�hrung der Typpr�fung betrauten technischen Dienste von den Maschinen- bzw. Motorenherstellern institutionell getrennt und unabh�ngig sein sollten. Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass der Verordnungsvorschlag von diesem Grundsatz abweicht und erstmals bei der Pr�fung der Konformit�t mit Schadstoffemissionsgrenzwerten eine Selbstpr�fung durch die Motoren- bzw. Maschinenhersteller erm�glicht wird. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung sich daf�r einzusetzen, dass die technischen Dienste wie bisher von den Herstellern institutionell getrennt und unabh�ngig t�tig sein m�ssen.
Drucksache 677/10
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Vorschlag f�r eine Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates zur �nderung der Richtlinie 2000/25/EG hinsichtlich der Vorschriften f�r gem�� dem Flexibilit�tssystem in Verkehr gebrachte Motoren KOM (2010) 607 endg.
... Es wird umfangreicher �nderungen an den derzeitigen Motoren bed�rfen, damit die Grenzwerte der Stufe III B eingehalten werden k�nnen. Werden Konfiguration, Gr��e oder Gewicht von Motoren ge�ndert, so hat dies Ansto�effekte auf die Zugmaschinenhersteller, die die Konstruktion ihrer Zugmaschinen vollst�ndig an die ge�nderten Motoren anpassen m�ssen. Mit diesem Prozess kann erst begonnen werden, wenn der Motor vollst�ndig entwickelt ist. Die technischen L�sungen zur Anpassung der Motoren an die Stufe III B sind im Allgemeinen noch nicht ausgereift. Deshalb k�nnen die Zugmaschinenhersteller die Fahrzeuge, in die diese Motoren eingebaut werden sollen, noch nicht vollst�ndig umkonstruieren. F�r einige werden die Emissionsanforderungen der Stufe III B keine grundlegenden Probleme darstellen, doch in anderen F�llen gibt es noch lange keine Stufe-IIIB-tauglichen Motoren, weshalb erhebliche zus�tzliche Forschung und technologische Entwicklung n�tig sind, damit Zugmaschinen mit Motoren der Stufe III B in Verkehr gebracht werden k�nnen.
Drucksache 86/04
Verordnung der Bundesregierung
Achtundzwanzigste Verordnung zur Durchf�hrung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung �ber Emissionsgrenzwerte f�r Verbrennungsmotoren - 28. BImSchV )
... (2) Enth�lt die Typgenehmigung Einschr�nkungen der Verwendung gem�� � 5 Abs. 5, so f�gt der Hersteller jeder hergestellten Einheit detaillierte Angaben �ber diese Einschr�nkungen und s�mtliche Einbauvorschriften bei. Wird eine Reihe von Motortypen ein und demselben Maschinenhersteller geliefert, so gen�gt es, dass ihm dieser Beschreibungsbogen, in dem ferner die betreffenden Motoridentifizierungsnummern anzugeben sind, nur einmal �bermittelt wird, und zwar sp�testens am Tage der Lieferung des ersten Motors.
A. Zielsetzung
B. L�sung
C. Alternativen
D. Kosten
Verordnung
Achtundzwanzigste Verordnung
� 1 Anwendungsbereich
� 1a Bezugnahme auf Richtlinien der Europ�ischen Gemeinschaft
� 2 Inverkehrbringen
� 3 Ausnahmen
� 4 Typgenehmigung
� 5 Typgenehmigungsverfahren
� 6 �nderung von Genehmigungen
� 7 Serien�bereinstimmung
� 8 Nicht�bereinstimmung mit dem genehmigten Typ oder der genehmigten Typfamilie
� 9 Zusammenarbeit mit den Genehmigungsbeh�rden der �brigen Mitgliedstaaten (1) Die Genehmigungsbeh�rde �bermittelt
� 10 Genehmigungsbeh�rde und Technische Dienste
� 11 Ordnungswidrigkeiten
� 12 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu � 1
Zu � 1a
Zu � 2
Zu � 3
Zu � 4
Zu � 5
Zu � 6
Zu � 7
Zu � 8
Zu � 9
Zu � 10
Zu � 11
Zu � 12
Drucksache 441/14
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung f�r Verbrennungsmotoren f�r nicht f�r den Stra�enverkehr bestimmte mobile Maschinen und Ger�te - COM(2014) 581 final
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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