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"Minderheit"


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Drucksache 872/11

... Fast alle Teilnehmer unterstützten einen differenzierteren, auf das Empfängerland zugeschnittenen und auf soliden Kriterien basierenden Ansatz als Möglichkeit zur Steigerung der Wirkung der EU-Finanzierungsinstrumente. Allgemeine Zustimmung fand auch die Anwendung einer Konditionalität, die an die Achtung der Menschenrechte, der Minderheiten, der verantwortungsvollen Staatsführung und der kulturellen Vielfalt bzw. an die Qualität der Politik eines Empfängerlandes und dessen Fähigkeit oder Bereitschaft, diese umzusetzen, geknüpft ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 872/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Allgemeiner Hintergrund

Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Konsultationen interessierter Kreise

Öffentliche Konsultation zur künftigen Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU

Konsultationen in Zusammenhang mit der strategischen Überprüfung der ENP

Konsultationen interessierter Kreise zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit

Öffentliche Konsultationen zur EU-Entwicklungspolitik

4 Folgenabschätzung

Option 0:

Option 1:

Option 2:

Option 3:

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Subsidiarität

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Kernpunkte Ausführliche Erläuterung spezifischer Bestimmungen

4 Vereinfachung

Vorschlag

Titel I
Ziele Grundsätze

Artikel 1
Allgemeine Zielsetzung und Anwendungsbereich

Artikel 2
Spezifische Ziele der Unterstützung der Union

Artikel 3
Strategischer Rahmen

Artikel 4
Differenzierung, Partnerschaft und Kofinanzierung

Artikel 5
Kohärenz und Geberkoordinierung

Titel II
Programmierung Mittelzuweisung

Artikel 6
Programmarten

Artikel 7
Programmierung und indikative Mittelzuweisung für Länder- und Mehrländerrichtprogramme

Titel III
Grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 8
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 9
Programmierung und Mittelzuweisung für grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 10
Gemeinsame operationelle Programme

Artikel 11
Verwaltung der gemeinsamen operationellen Programme

Artikel 12
Durchführungsbestimmungen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 13
Änderung des Anhangs

Artikel 14
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 15
Ausschuss

Artikel 16
Teilnahme im Anhang nicht genannter Drittländer

Artikel 17
Aussetzung der Unterstützung der Union

Artikel 18
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 19
Europäischer Auswärtiger Dienst

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Partnerländer im Sinne des Artikels 1


 
 
 


Drucksache 664/11

... Trotz dieser Forschritte sind noch große Herausforderungen zu bewältigen. Viele Unternehmen in der EU haben soziale und ökologische Belange noch nicht in vollem Umfang in die Betriebsführung und in ihre Kernstrategie integriert. Nach wie vor stehen Anschuldigungen im Raum, wonach eine kleine Minderheit von europäischen Unternehmen gegen die Menschenrechte verstößt und grundlegende Arbeitsnormen nicht einhält. Nur 15 von 27 EU-Mitgliedstaaten verfügen über einen nationalen strategischen Rahmen für die CSR-Förderung11.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/11




Mitteilung

1. Einleitung

1.1. Sich mit der sozialen Verantwortung der Unternehmen auseinanderzusetzen, liegt im Interesse der Unternehmen ...

1.2. ... und im Interesse der Gesellschaft insgesamt.

1.3. Warum legt die Kommission diese neue Strategie jetzt vor?

2. Evaluierung der Auswirkungen der EU-Politik auf CSR

3. Ein modernes Verständnis von sozialer Verantwortung der Unternehmen

3.1. Eine neue Definition

3.2. International anerkannte Grundsätze und Leitlinien

3.3. Der multidimensionale Charakter von CSR

3.4. Die Rolle der Behörden und anderer Stakeholder

3.5. CSR und die Initiative für soziales Unternehmertum SBI

3.6. CSR und der soziale Dialog

4. Ein Aktionsplan für den Zeitraum 2011-2014

4.1. CSR ins Blickfeld rücken und bewährte Verfahren verbreiten

4.2. Das den Unternehmen entgegengebrachte Vertrauen verbessern und dokumentieren

4.3. Selbst- und Koregulierungsprozesse verbessern

4.4. CSR durch den Markt stärker belohnen

4.4.1. Verbrauch

4.4.2. Öffentliches Auftragswesen

4.4.3. Investitionen

4.5. Die Offenlegung von sozialen und ökologischen Informationen durch die Unternehmen verbessern

4.6. CSR stärker in Aus- und Weiterbildung sowie Forschung integrieren

4.7. Die Bedeutung von CSR-Strategien auf nationaler und subnationaler Ebene hervorheben

4.8. Europäische und globale CSR-Konzepte besser aufeinander abstimmen

4.8.1. Sich auf international anerkannte CSR-Grundsätze und -Leitlinien konzentrieren

4.8.2. Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte umsetzen 23

4.8.3. Die Bedeutung von CSR für die Beziehungen mit anderen Ländern und Regionen der Welt hervorheben

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 739/11

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind,6 ist vorgeschrieben, dass Personen, die 5 % der Stimmrechte in einem börsennotierten Unternehmen kontrollieren, dies offenlegen sollten, denn es liegt unter anderem im Interesse der Anleger zu erfahren, wie sich die Stimmrechtsstruktur eines solchen Unternehmens ändert. 5 % der Stimmrechte werden somit als bedeutende Beteiligung betrachtet, mit der die Stimmrechtsstruktur in einem solchen Unternehmen beeinflusst werden kann. Daher ist es angemessen, die Schwelle von 5 % für die Zwecke der Beschränkung der gleichzeitigen Investitionen in mehr als eine Ratingagentur heranzuziehen. Diese Maßnahme ist nicht als unverhältnismäßig anzusehen, da alle in der EU registrierten Ratingagenturen nicht börsennotierte Unternehmen sind und somit nicht den Transparenz- und Verfahrensvorschriften unterliegen, die für börsennotierte Gesellschaften in der EU gelten. Nicht börsennotierte Unternehmen werden häufig gemäß Protokollen oder Vereinbarungen der Anteilseigner geführt, und die Zahl der Anteilseigner oder Mitglieder ist in der Regel gering. Daher könnte selbst eine Minderheitsposition in einer nicht börsennotierten Ratingagentur einflussreich sein. Um sicherzustellen, dass Anlagen in Ratingagenturen aus rein wirtschaftlichem Interesse nach wie vor möglich sind, sollte diese Beschränkung gleichzeitiger Investitionen in mehr als eine Ratingagentur nicht auf über Organismen für gemeinsame Anlagen fließende Investitionen ausgedehnt werden, die durch vom Anleger unabhängige Drittparteien verwaltet werden und nicht dem Einfluss des Anlegers unterliegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 739/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.3. Einhaltung der Artikel 290 und 291 AEUV

3.4. Erläuterung des Vorschlags

3.4.1. Ausweitung des Geltungsbereichs der Verordnung auf Rating-Outlooks

3.4.2. Änderungen in Bezug auf die Verwendung von Ratings

3.4.3. Änderungen in Bezug auf die Unabhängigkeit der Ratingagenturen

3.4.4. Änderungen in Bezug auf die Offenlegung von Informationen über Methoden der Ratingagenturen, Ratings und Rating-Outlooks

3.4.5. Änderungen in Bezug auf Länderratings

3.4.6. Änderungen in Bezug auf die Vergleichbarkeit von Ratings und Ratinggebühren

3.4.7. Änderungen in Bezug auf die zivilrechtliche Haftung von Ratingagenturen gegenüber Anlegern

3.4.8. Sonstige Änderungen

3.4.9 Die Frage der Europäischen Ratingagentur

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 5a
Übermäßiger Rückgriff auf Ratings durch Finanzinstitute

Artikel 5b
Rückgriff auf Ratings durch die Europäischen Aufsichtsbehörden und den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken

Artikel 6a
Interessenkonflikte im Zusammenhang mit Investitionen in Ratingagenturen

Artikel 6b
Höchstlaufzeit der vertraglichen Beziehungen zu einer Ratingagentur

Artikel 8a
Informationen zu strukturierten Finanzinstrumenten

Artikel 8b
Doppeltes Rating strukturierter Finanzinstrumente

Artikel 11a
Europäischer Ratingindex

Titel IIIa
Zivilrechtliche Haftung der Ratingagenturen

Artikel 35a
Zivilrechtliche Haftung

Artikel 2
Inkrafttreten

Anhang I

Anhang II

Anhang III


 
 
 


Drucksache 191/11

... Die EU-Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und damit für einen neuen Wachstumspfad lässt keinen Raum für die dauerhafte wirtschaftliche und soziale Marginalisierung Europas größter Minderheitsgruppe. Daher sind sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ein intensiver Dialog mit den Roma sowie ein entschlossenes Handeln notwendig. Zwar sind in erster Linie staatliche Stellen am Zug, jedoch ist die Thematik weiterhin eine große Herausforderung, da die soziale und wirtschaftliche Integration der Roma ein wechselseitiger Prozess ist, der ein Umdenken der Mehrheitsbevölkerung, aber auch der Mitglieder der Roma-Gemeinschaften erfordert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/11




1. Verbesserung der Situation der ROMA: eine soziale wirtschaftliche Notwendigkeit für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten

2. Notwendigkeit eines zielgerichteten Ansatzes: Ein EU-Rahmen für Nationale Strategien zur Integration der ROMA

3. Festlegung von EU-Zielen zur Integration der ROMA

- Zugang zur Bildung: Sicherstellen, dass alle Roma -Kinder zumindest die Grundschule abschließen

- Zugang zur Beschäftigung: Die Beschäftigungsquote der Roma an die der übrigen Bevölkerung annähern

- Zugang zur Gesundheitsfürsorge: Gesundheitssituation der Roma an die der restlichen Bevölkerung angleichen

- Zugang zu Wohnraum und grundlegenden Diensten: Den Anteil der Roma mit Zugang zu Wohnraum und zu den öffentlichen Versorgungsnetzen z.B. Wasser, Strom und Gas auf den entsprechenden Anteil an der restlichen Bevölkerung bringen

4. Nationale Strategien zur Integration der ROMA: eine klare politische Verpflichtung der Mitgliedstaaten

5. Die Situation der ROMA verbessern

6. Förderung der Integration der ROMA ausserhalb der EU: die besondere Situation der Beitrittsländer

7. Stärkung der Einflussmöglichkeiten der Zivilgesellschaft: eine bedeutendere Rolle der Europäischen Plattform für die Einbeziehung der ROMA

8. Messung der Fortschritte: Einrichtung eines soliden Monitoringsystems

9. Fazit: Jetzt ist Handeln angezeigt

Anhang
Angaben basierend auf den Daten des Europarats


 
 
 


Drucksache 189/11

... - Die Aktionäreder Corporate Governance-Rahmen geht von der Annahme aus, dass sich Aktionäre in Unternehmen engagieren und die Geschäftsführung für ihre Leistung zur Rechenschaft ziehen. Allerdings bestehen Hinweise darauf, dass sich die Mehrheit der Aktionäre passiv verhält und oftmals lediglich an kurzfristigen Gewinnen interessiert ist. Von daher scheint es nützlich zu sein, zu überlegen, ob nicht mehr Aktionäre dazu angehalten werden könnten, sich für nachhaltige Gewinne und längerfristige Leistungen zu interessieren, und wie sie zu einer proaktiveren Haltung in Corporate Governance-Fragen bewegt werden könnten. Zudem sind in unterschiedlichen Aktionärsstrukturen andere Fragen, wie z.B. der Schutz von Minderheitsinteressen zu klären.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 189/11




Grünbuch Europäischer Corporate Governance-Rahmen Text von Bedeutung für den EWR

1. Verwaltungsrat

1.1 Zusammensetzung des Verwaltungsrats

1.1.1 Berufliche Vielfalt

1.1.2 Internationale Diversität

1.1.3 Geschlechterspezifische Diversität

1.2 Verfügbarkeit und zeitliches Engagement

1.3 Beurteilung des Verwaltungsrats

1.4 Vergütung von Verwaltungsratsmitgliedern

1.5 Risikomanagement

2. Aktionäre

2.1 Mangelndes Engagement der Aktionäre

2.2 Kurzfristiges Denken auf den Kapitalmärkten

2.3 Bevollmächtigtenverhältnis zwischen institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern

2.3.1 Kurzfristiges Denken und Vermögensverwaltungsverträge

2.3.1 Mangelnde Transparenz bei der Wahrnehmung treuhänderischer Verpflichtungen

2.4 Sonstige mögliche Hindernisse für das Engagement institutioneller Anleger

2.4.1 Interessenkonflikte

2.4.2 Hindernisse für die Zusammenarbeit zwischen Aktionären

2.5 Berater für die Stimmrechtsvertretung „Proxy advisors

2.6 Identifizierung der Aktionäre

2.7 Schutz von Minderheitsaktionären

2.7.1 Möglichkeiten für ein Engagement und die Funktionsweise des Grundsatzes „Mittragen oder Begründen ‘comply or explain’ im Falle eines Mehrheitsaktionärs oder eines Aktionärs mit beherrschendem Einfluss

2.7.2 Schutz gegen möglichen Missbrauch

2.8 Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmern

3. der Grundsatz „Mittragen ODER Begründen ‘COMPLY OR EXPLAIN’ – überwachung Umsetzung der Corporate Governance-Kodizes

3.1 Verbesserung der Qualität der Erläuterungen in Corporate Governance-Erklärungen

3.2 Bessere Überwachung der Corporate Governance

4. Nächste Schritte

Anhang 1
Fragenkatalog

Allgemeine Fragen

3 Verwaltungsrat

3 Aktionäre

Überwachung und Umsetzung der Corporate Governance- Kodizes

Anhang 2
Aufstellung der EU-Maßnahmen auf dem Gebiet der Corporate Governance


 
 
 


Drucksache 735/11

... 12. "Die Mitgliedstaaten sollten diese Richtlinie ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Meinung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung durchführen."

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Drucksache 735/11




I. Einleitung Ziel des Grünbuchs

II. Fragen an die Interessenträger

1. Anwendungsbereich

1.1 Wer kann als Zusammenführender gelten?

Frage 1

1.2. In Frage kommende Familienangehörige

Frage 2

Frage 3

1.2.2. Fakultativklausel - andere Familienangehörige

Frage 4

2. Voraussetzungen für die Ausübung des rechts auf Familienzusammenführung

2.1 Integrationsmaßnahmen

Frage 5

2.2 Wartefrist und Aufnahmefähigkeit

Frage 6

3. Einreise Aufenthalt der Familienangehörigen

Frage 7

4. Fragen IM Zusammenhang mit ASYL

4.1 Ausschluss des subsidiären Schutzes

Frage 8

4.2 Fragen im Zusammenhang mit Asyl

Frage 9

5. Betrug, Missbrauch, Verfahrensfragen

5.1 Befragungen und Nachforschungen

Frage 10

5.2 Scheinehen

Frage 11

5.3 Gebühren

Frage 12

5.4 Dauer des Verfahrens - Frist für die Verwaltungsentscheidung

Frage 13

Frage 14

6. Fazit Weiteres Vorgehen

Anhang
Familienzusammenführung in Zahlen


 
 
 


Drucksache 280/11

... 7. fordert die Behörden von Bahrain, Syrien und Jemen auf, ihre internationalen Verpflichtungen in Bezug auf Menschenrechte und Grundfreiheiten einzuhalten; fordert die Regierungen in diesen Ländern auf, den Ausnahmezustand sofort aufzuheben, unverzüglich alle politischen Gefangenen, Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und friedlichen Demonstranten freizulassen, die Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit gesetzlich zu verankern und in die Praxis umzusetzen, die Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung zu verschärfen, gleiche Rechte für Minderheiten zu garantieren, den Zugang zu Kommunikationsmitteln, wie Internet und Mobiltelefone, sicherzustellen und den Zugang zu unabhängigen Medien zu gewährleisten;

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Drucksache 280/11




Entschließung

Entschließung

Entschließung

Die neue Satzung der EIB

EIB -Finanzierung in der EU

EIB -Finanzierung nach 2013

EIB -Finanzierung außerhalb der EU

Die Rolle der EIB in den Beitrittsländern

Die Rolle der Bank bei der Entwicklung

Zusammenarbeit zwischen der EIB und internationalen, regionalen und nationalen Finanzinstitutionen

Offshore -Finanzzentren


 
 
 


Drucksache 90/11

... - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Homophobie, zum Schutz von Minderheiten und zu Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und2insbesondere auf die Entschließungen zur Homophobie in Europa,

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Drucksache 90/11




Entschließung

Entschließung

Entschließung

Entschließung

Die EU und die Arktis

Neue weltweite Transportrouten

Natürliche Ressourcen

Klimawandel und Auswirkungen der Verschmutzung auf die Arktis

Nachhaltige sozioökonomische Entwicklung

3 Governance

Schlussfolgerungen

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 851/1/11

... Es wird indes gebeten, zu prüfen, ob insbesondere etwa § 19 KapMuG-E um eine handhabbare und griffige Regelung ergänzt werden könnte, die eine "Massenflucht" der Beigeladenen aus dem zuvor festgestellten Vergleich verhindert, ohne den Zweck der Förderung gütlicher Einigungen zu unterlaufen und ohne einer Minderheit von Klägern ein unangemessenes Blockadepotenzial zu verschaffen. Angeregt wird insbesondere eine Regelung, kraft derer ein gerichtlicher Vergleich nachträglich unwirksam wird, wenn ein bestimmtes Quorum der Beigeladenen nachträglich den Austritt aus dem Vergleich erklärt. Eine solche Regelung sollte gegebenenfalls sicherstellen, dass die deutliche Mehrheit der Beteiligten sich der gütlichen Einigung nicht verschließt (beispielsweise mindestens Anteile von zwei Dritteln oder drei Vierteln der Beigeladenen). Die bloße Möglichkeit der Vereinbarung eines solchen Quorums im Vergleich selbst (vgl. Einzelbegründung zu § 18 KapMuG-E in BR-Drs. 851/11, S. 37 unten) ist insoweit gegenüber einer gesetzlichen Bestimmung die erheblich unsicherere Variante.

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Drucksache 851/1/11




2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Nummer 2 KapMuG , Artikel 2 Nummer 1 § 32b Absatz 1 Nummer 2 ZPO , Artikel 3 § 71 Absatz 2 Nummer 3 GVG

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 KapMuG

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 KapMuG

5. Zu Artikel 1 § 5 KapMuG

§ 5
Unterbrechung des Verfahrens

6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 - neu - KapMuG

7. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 KapMuG , Artikel 1a - neu - § 12 Absatz 2, § 27 Satz 2 - neu - KapMuG , Artikel 7 Inkrafttreten

'Artikel 1a Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

8. Zu Artikel 1 §§ 17 bis 19, 23 KapMuG

9. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 - neu - KapMuG

10. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 KapMuG

11. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 und 2 Satz 1 KapMuG

12. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 145 Absatz 1 Satz 2, 3 ZPO

13. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 41a Absatz 4 RVG

14. Zu Artikel 6a § 9 Absatz 2 des Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren

'Artikel 6a Änderung des Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren


 
 
 


Drucksache 101/2/11

... Das auf europäischen Vorgaben beruhende Übernahmerecht verfolgt die Zielsetzung, die Rechtssicherheit bei Übernahmevorgängen im Interesse aller Beteiligten zu erhöhen und gleichzeitig den Schutz der Minderheitsaktionäre zu gewährleisten.

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Drucksache 101/2/11




Zu Artikel 2

Artikel 2
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Begründung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 237/11

... 15. weist darauf hin, dass Arbeitslosigkeit und soziale Härten infolge der Wirtschaftskrise in einer Reihe von Mitgliedstaaten weiter zunehmen und dass jüngere und ältere Menschen, Frauen und Männer und deren Familienangehörige hiervon in unterschiedlicher Weise betroffen sind, und fordert deshalb die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, ihr Engagement zu verstärken und spezielle Maßnahmen zur Beseitigung von Armut und zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung, insbesondere von Frauenarmut und deren Auswirkungen auf die Familien, zu ergreifen, da Armut und soziale Ausgrenzung einen Verstoß gegen die Menschenrechte darstellen und mindestens einer von sechs europäischen Bürgern davon betroffen ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Augenmerk besonders auf den Schutz der schutzbedürftigsten Gruppen (Alleinerziehende, Familien mit drei oder mehr Kindern, Menschen mit Behinderungen, ethnische Minderheiten, vor allem Roma, Menschen, die in den am stärksten benachteiligten Mikroregionen leben, Menschen mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit und junge Menschen ohne Berufserfahrung) zu richten; ist der Ansicht, dass Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt sowie Teilhabe an der Gesellschaft Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Leben sind; fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass Maßnahmen zur Beseitigung der Kinderarmut getroffen werden und alle Kinder im Leben die gleichen Chancen haben;

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Drucksache 237/11




Entschließung

Feminisierung der Armut

Bekämpfung der Frauenarmut durch Arbeitsmarktpolitik und sozialen Schutz

Bekämpfung von Armut bei älteren Frauen

Auswirkungen von geschlechtsspezifischer Gewalt auf das Armutsrisiko

Sozialer Dialog und Zivilgesellschaft im Kampf gegen Frauenarmut

Gewährleistung der Finanzierung als Mittel zur Bekämpfung von Armut

Entschließung

Innere Lage

2 Menschenrechte

Das Nukleardossier

2 Außenbeziehungen

Entschließung

Die Tätigkeit des Menschenrechtsrates

Allgemeine regelmäßige Überprüfung UPR

2 Sonderverfahren

Mitwirkung der Europäischen Union

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 43/11

... (4) Durch die Vernetzung mit Akteuren außerhalb der Schule wie kommunalen Diensten, Interessenverbänden von Migranten und Minderheiten, Sport- und Kultureinrichtungen, Arbeitgebern und Einrichtungen der Zivilgesellschaft werden ganzheitliche Lösungen zur Unterstützung gefährdeter Schüler ermöglicht und wird der Zugang zu Hilfe von außen, beispielsweise durch Psychologen, Sozial- und Jugendarbeiter, Kultur- und Gemeinschaftseinrichtungen, erleichtert.

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Drucksache 43/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Grundsatz der Subsidiarität, der Komplementarität und der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Vorschlag

Anhang
Ein Rahmen für eine umfassende Politik zur Senkung der Schulabbrecherquote

1. Ermittlung der Hauptfaktoren überwachung

2. Politikrahmen

2.1 Präventionspolitik

2.2 Interventionspolitik

2.3 Kompensation


 
 
 


Drucksache 159/11

... 7. befürwortet nachdrücklich Reformen zugunsten von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und sozialer Gerechtigkeit in Ägypten; wiederholt seine Forderung nach der Aufhebung des Ausnahmezustands; unterstreicht erneut die Bedeutung einer verantwortlichen Regierungsführung, der Bekämpfung der Korruption und der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ein Ägypten - unter besonderer Berücksichtigung der Gewissens-, Religions- und Gedankenfreiheit, der Meinungsfreiheit, der Freiheit der Presse und der Medien, der Vereinigungsfreiheit, der Rechte der Frauen und der Gleichstellung der Geschlechter, des Schutzes von Minderheiten und der Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung;

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Drucksache 159/11




Entschließung

Stärkung des Funktionierens der KMU-Finanzierungsmechanismen

3 Marktversagen

Beseitigung von administrativen Hindernissen

Entschließung

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 399/11 (Beschluss)

... 55. Der Bundesrat unterstützt den Ansatz der Kommission, den ESF auf die Förderung von Beschäftigung, Qualifikation und Bildung sowie von lebenslangem Lernen auszurichten. Von besonderer Bedeutung ist ferner die Sicherung von qualifizierten Arbeitskräften einschließlich der nachhaltigen Sicherung der Funktionsfähigkeit und weiteren Verbesserung der Bildungssysteme sowie der Schulsozialarbeit. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der ESF mit diesen Investitionen und insbesondere auch durch Maßnahmen zur Integration von benachteiligten Menschen und gesellschaftlichen Minderheiten auch zur Armutsbekämpfung beiträgt.

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Drucksache 399/11 (Beschluss)




I. Zu den Vorlagen insgesamt

II. Gesamteinschätzung

3 Ergebnisse

3 Vereinfachung

3 Konditionalität

3 Additionalität

Einbeziehung privater Sektor

III. Einnahmeseite

Finanztransaktionssteuer, MwSt-Eigenmittelquelle, MwSt-Einnahme

System der Beitragskürzungen und Korrekturbeträge

IV. Struktur des Haushalts Zeitraum

Rubriken, Flexibilität

V. Strukturpolitik

Umfang insgesamt

Gemeinsamer strategischer Rahmen aller Fonds

3 Partnerschaftsabkommen

Operationelle Programme

Exante - und Expost-Bedingungen

3 Leistungsreserve

Konzentration auf Prioritäten

Innovative Finanzinstrumente

Ziel Konvergenz

Übergangsgebiete, Sicherheitsnetz, Zwischenkategorie

3 Wettbewerbsgebiete

Territoriale Zusammenarbeit

ESF, Investitionen in Humankapital

3 Mittelabfluss

3 Infrastrukturfazilität

VI. Andere Politikbereiche Gemeinsame Agrarpolitik GAP

Zur Ökologisierung der Direktzahlungen Greening

Zur Begrenzung und Konvergenz der Direktzahlungen

Weiteres zur GAP

Zur Reform der GAP

3 Katastrophenschutz

Ausweitung der Programme zur Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung, Mobilität und Jugend sowie des Kulturbereichs

Forschung und Entwicklung

Umwelt und Klima

3 Außenbeziehungen/Nachbarschaftspolitik

3 Entwicklungspolitik

VII. Instrumente und Durchführung Exekutivagenturen

Rechenschaftspflicht, Kontrolle, Betrugsanfälligkeit

Zusammenfassung von Programmen, gemeinsame Regeln

Verwaltungsausgaben, Personalabbau, Beamtenstatut

VIII. Zeitrahmen für die Verabschiedung, maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme, Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 720/11

... 26. Laut dem Opportunities Report kennen 24 % der internationalisierten KMU öffentliche Programme zur Förderung der Internationalisierung, die ihre Firma in Anspruch nehmen könnte. Dieser Bekanntheitsgrad steigt mit der Unternehmensgröße: Bei Kleinstunternehmen beträgt er 23 %, bei kleinen 36 % und bei mittleren Unternehmen 37 %, gleichwohl bleibt es eine Minderheit von KMU, die solche Programme kennen.

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Drucksache 720/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Politischer Hintergrund: Bestehender Rahmen der KMU-Unterstützung

2.1. Auf EU-Ebene ergriffene Maßnahmen inner- und außerhalb Europas16

2.2. Maßnahmen der Mitgliedstaaten22

2.3. Fazit: Kosteneffizienz muss erhöht werden

3. Die wichtigsten Herausforderungen für Internationalisierungswillige KMU

4. Eine EU-Strategie zur Förderung der INTERNATIONALISIERUNG von KMU

4.1. Die Ziele der EU für eine Strategie der Unternehmensförderung

4.2. Erreichung unserer Ziele

4.2.1. Darstellung des Umfelds der Unterstützungsdienste vor Ort und im Ausland

4.2.2. Informationen für die KMU frei Haus

4.2.3. Das Dienstleistungsangebot für KMU an prioritären Märkten um eine europäische Dimension erweitern

4.2.4. Förderung der Internationalisierung von KMU durch Cluster und Netze

4.2.5. Straffung der neuen Maßnahmen an prioritären Märkten 4.2.5.1. Leitlinien

Komplementarität und Zusätzlichkeit

5 Nachhaltigkeit

Effiziente Nutzung öffentlicher Mittel

4.2.5.2. Geografische Prioritäten

Wirtschaftspotenzial und Größe des Marktes

Lücken in der bestehenden Unternehmensförderung

4.2.6. Integration der KMU-Internationalisierung in andere EU-Politikbereiche und Schaffung eines günstigen Umfelds für die internationale Geschäftstätigkeit der KMU

5. Schlussfolgerung

Anhang


 
 
 


Drucksache 851/11 (Beschluss)

... Es wird indes gebeten, zu prüfen, ob insbesondere etwa § 19 KapMuG-E um eine handhabbare und griffige Regelung ergänzt werden könnte, die eine "Massenflucht" der Beigeladenen aus dem zuvor festgestellten Vergleich verhindert, ohne den Zweck der Förderung gütlicher Einigungen zu unterlaufen und ohne einer Minderheit von Klägern ein unangemessenes Blockadepotenzial zu verschaffen. Angeregt wird insbesondere eine Regelung, kraft derer ein gerichtlicher Vergleich nachträglich unwirksam wird, wenn ein bestimmtes Quorum der Beigeladenen nachträglich den Austritt aus dem Vergleich erklärt. Eine solche Regelung sollte gegebenenfalls sicherstellen, dass die deutliche Mehrheit der Beteiligten sich der gütlichen Einigung nicht verschließt (beispielsweise mindestens Anteile von zwei Dritteln oder drei Vierteln der Beigeladenen). Die bloße Möglichkeit der Vereinbarung eines solchen Quorums im Vergleich selbst (vgl. Einzelbegründung zu § 18 KapMuG-E in BR-Drs. 851/11, S. 37 unten) ist insoweit gegenüber einer gesetzlichen Bestimmung die erheblich unsicherere Variante.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 851/11 (Beschluss)




2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Nummer 2 KapMuG , Artikel 2 Nummer 1 § 32b Absatz 1 Nummer 2 ZPO , Artikel 3 § 71 Absatz 2 Nummer 3 GVG

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 KapMuG

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 KapMuG

5. Zu Artikel 1 § 5 KapMuG

§ 5
Unterbrechung des Verfahrens

6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 - neu - KapMuG

7. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 KapMuG , Artikel 1a - neu - § 12 Absatz 2, § 27 Satz 2 - neu - KapMuG , Artikel 7 Inkrafttreten

'Artikel 1a Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

8. Zu Artikel 1 §§ 17 bis 19, 23 KapMuG

9. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 - neu - KapMuG

10. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 KapMuG

11. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 und 2 Satz 1 KapMuG

12. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 145 Absatz 1 Satz 2, 3 ZPO

13. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 41a Absatz 4 RVG

14. Zu Artikel 6a Artikel 9 Absatz 2 des Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren

'Artikel 6a Änderung des Gesetzes zur Einführung von KapitalanlegerMusterverfahren


 
 
 


Drucksache 867/11

... (4) Ein europäischer Staat, der den Beitritt zur Union beantragt, kann nur Mitglied werden, wenn bestätigt wird, dass er die beim Europäischen Rat in Kopenhagen im Juni 1993 festgelegten Kriterien erfüllt, und sofern der Beitritt die Fähigkeit der EU zur Integration des neuen Mitglieds nicht übersteigt. Die Beitrittkriterien betreffen die institutionelle Stabilität als Garantie für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten, einen ausreichend Stand der wirtschaftlichen Entwicklung, um dem Wettbewerb im Binnenmarkt standhalten zu können, und die Fähigkeit, nicht nur die Rechte, sondern auch die aus den Verträgen erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 867/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Inanspruchnahme externen Sachverstands

4 Folgenabschätzung

Option 1:

Option 2:

Option 3:

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Elemente

4 Vereinfachung

Delegierte Rechtsakte

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Allgemeines Ziel

Artikel 2
Spezifische Ziele

Artikel 3
Politikbereiche

Artikel 4
Vereinbarkeit, Kohärenz und Komplementarität

Titel II
Strategische Planung

Artikel 5
Gemeinsamer strategischer Rahmen des IPA

Artikel 6
Strategiepapiere

Titel III
Durchführung

Artikel 7
Allgemeiner Rahmen

Artikel 8
Rahmen- und Nebenvereinbarungen

Artikel 9
Instrumentübergreifende Bestimmungen

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 10
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 11
Ausübung der Kommission übertragener Befugnisse

Artikel 12
Ausschuss

Artikel 13
Aussetzung der Unterstützung durch die Union

Artikel 14
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 15
Inkrafttreten

Anhang


 
 
 


Drucksache 821/11

... (b) Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung und Diskriminierung von Angehörigen von Minderheiten sowie alle Kombinationen dieser Gründe (Mehrfachdiskriminierung);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 821/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Mehrjahresrahmen 2007-2012

1.4. Europäisches Parlament und Rat

2. Konsultation

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Inhalt der vorgeschlagenen Maßnahme

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Mehrjahresrahmen

Artikel 2
Themenbereiche

Artikel 3
Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen


 
 
 


Drucksache 27/11

... Sport ermöglicht es Zuwanderern und der Aufnahmegesellschaft, auf positive Weise zu interagieren, und fördert so die Integration und den interkulturellen Dialog. Sport wird zunehmend in spezielle Programme für Zuwanderer eingegliedert, aber die Konzepte der einzelnen Staaten unterscheiden sich erheblich. Sport kann auch ein Mittel zur sozialen Integration von Minderheiten und anderen besonders gefährdeten oder benachteiligten Gruppen sein und zum besseren Verständnis zwischen Bevölkerungsgruppen auch in Postkonfliktregionen beitragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 27/11




Mitteilung

1. Einleitung

1.1. EU-weite öffentliche Konsultation

1.2. EU-Mehrwert im Bereich des Sports

2. Die gesellschaftliche Rolle des Sports

2.1 Kampf gegen Doping

2.2. Allgemeine und berufliche Bildung sowie Qualifikationen im Sport

2.3. Prävention und Bekämpfung von Gewalt und Intoleranz

2.4. Gesundheitsförderung durch Sport

2.5. Soziale Integration im und durch den Sport

Die gesellschaftliche Rolle des Sports

Kampf gegen Doping

3. Die wirtschaftliche Dimension des Sports

3.1. Faktengestützte Politikgestaltung im Bereich des Sports

3.2. Nachhaltige Finanzierung des Sports

3.3. Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen auf den Sport

3.4. Regionale Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit

Die wirtschaftliche Dimension des Sports

Faktengestützte Politikgestaltung im Bereich des Sports

Nachhaltige Finanzierung des Sports

Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen auf den Sport

Regionale Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit

4. Die Organisation des Sports

4.1. Förderung von Good Governance im Sport

4.2. Sonderstellung des Sports

4.3. Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit von Sportlern

4.4. Transferbestimmungen und die Tätigkeit der Sportagenten

4.5. Integrität von Sportwettkämpfen

4.6. Europäischer sozialer Dialog im Sportbereich

Die Organisation des Sports

Förderung von Good Governance im Sport

Sonderstellung des Sports

Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit von Sportlern

Transferbestimmungen und die Tätigkeit der Sportagenten

Europäischer sozialer Dialog im Sportbereich

5. Zusammenarbeit mit Drittländern und Internationalen Organisationen

Zusammenarbeit mit Drittländern und Internationalen Organisationen

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 733/11

... 5.2.4. Minderheitsbeteiligung und bestimmte von Tochtergesellschaften emittierte Kapitalinstrumente

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 733/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

1.1. Gründe und Ziele

1.1.1. Aufgegriffene Probleme - neue Bestimmungen nach Basel III

1.1.2. Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Rahmen

2. Ergebnisse der Konsultationen der Beteiligten der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation der Beteiligten

2.1.1. CEBS

2.1.2. CRD-Arbeitsgruppe

2.1.3. Andere öffentliche Konsultationen

2.2. Folgenabschätzung

2.2.1. Einzelne Maßnahmen

2.2.2. Politikinstrumente

2.2.3. Gesamtwirkung des Legislativpakets

2.2.4. Bürokratieaufwand

3. Überwachung Evaluierung

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Subsidiarität

4.3. Rolle der EBA und Einhaltung der Artikeln 290 und 291 AEUV

4.4. Interaktion und Kohärenz der Elemente des Pakets

5. Ausführliche Erklärung des Vorschlags - Vergleich mit BASEL III

5.1. Maximale Harmonisierung gesamte Verordnung

5.2. Eigenkapitaldefinition Teil 2 :

5.2.1. Abzug von wesentlichen Beteiligungen an Versicherungsunternehmen und Finanzkonglomeraten

5.2.2. Eigenmittel höchster Qualität - Kriterien, Übergang und Besitzstandsregelung

5.2.3. Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaftsbanken und ähnliche Einrichtungen

5.2.4. Minderheitsbeteiligung und bestimmte von Tochtergesellschaften emittierte Kapitalinstrumente

5.2.5. Abzug bestimmter latenter Steueransprüche DTAs

5.3. Behandlung spezifischer Forderungen Teil 3, Titel II, Kapitel 2 :

5.3.1. Behandlung von Forderungen gegenüber KMU

5.3.2. Behandlung von Forderungen aufgrund von Handelsfinanzierungsaktivitäten

5.4. Gegenparteiausfallrisiko Teil 3, Titel II, Kapitel 6 :

5.5. Liquidität Teil 6

5.5.1. Mindestanforderung für die Liquidität

5.5.2. Strukturelle Liquiditätsanforderung

5.6. Verschuldung Teil 7

5.7. Untergrenze von Basel I Teil 13

6. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

TEIL 1 Allgemeine Bestimmungen

Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Aufsichtsbefugnisse

Artikel 3
Anwendung strengerer Anforderungen durch Institute

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Titel II
Anwendungsebenen

Kapitel 1
Erfüllung der Anforderungen auf Einzelbasis

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Artikel 6
Ausnahmen von der Anwendung der Aufsichtsanforderungen auf Einzelbasis

Artikel 7
Ausnahmen von der Anwendung der Liquiditätsanforderungen auf Einzelbasis

Artikel 8
Konsolidierung auf Einzelbasis

Artikel 9
Ausnahmenfür Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind

Kapitel 2
Aufsichtliche Konsolidierung

Abschnitt 1
Anwendung der Anforderungen auf konsolidierter Basis

Artikel 10
Allgemeine Behandlung

Artikel 11
Finanzholdinggesellschaft oder gemischte Finanzholdinggesellschaft mit einem Kreditinstitut und einer Wertpapierfirma als Tochtergesellschaften

Artikel 12
Anwendung der Offenlegungspflichten auf konsolidierter Basis

Artikel 13
Anwendung der Anforderungen von Teil 5 auf konsolidierter Basis

Artikel 14
Ausnahme von der Anwendung der Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis auf Wertpapierfirmengruppen

Artikel 15
Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen mit einer Befreiung von den Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis

Abschnitt 2
METHODEN der aufsichtlichen Konsolidierung

Artikel 16
Methoden der aufsichtlichen Konsolidierung

Abschnitt 3
Anwendungsbereich der aufsichtlichen Konsolidierung

Artikel 17
Vom Anwendungsbereich der aufsichtlichen Konsolidierung ausgenommene Unternehmen

Artikel 18
Gemeinsame Entscheidungen über Aufsichtsanforderungen

Artikel 19
Gemeinsame Entscheidungen über die Anwendung von Liquiditätsanforderungen

Artikel 20
Teilkonsolidierung von Unternehmen in Drittländern

Artikel 21
Unternehmen in Drittländern

TEIL 2 Eigenmittel

Titel I
Begriffsbestimmungen für Eigenmittel

Artikel 22
Begriffsbestimmungen

Titel II
Bestandteile der Eigenmittel

Kapitel 1
Kernkapital

Artikel 23
Kernkapital

Kapitel 2
Hartes Kernkapital

Abschnitt 1
Posten Instrumente des harten Kernkapitals

Artikel 24
Posten des harten Kernkapitals

Artikel 25
Zu den Posten des harten Kernkapitals zählende Kapitalinstrumente von Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaften und ähnlichen Einrichtungen

Artikel 26
Instrumente des harten Kernkapitals

Artikel 27
Kapitalinstrumente von Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaften und ähnlichen Einrichtungen

Artikel 28
Nichterfüllung der Bedingungen für Instrumente des harten Kernkapitals

Abschnitt 2
Prudential Filter

Artikel 29
Verbriefte Aktiva

Artikel 30
Cash-flow-Sicherungsgeschäfte und Wertveränderungen der Eigenverbindlichkeiten

Artikel 31
Zusätzliche Wertberichtigungen

Artikel 32
Nicht realisierte Gewinne und Verluste zum Fair Value

Abschnitt 3
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals, Ausnahmen Alternativen

Unterabschnitt 1
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals

Artikel 33
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals

Artikel 34
Abzug immaterieller Vermögenswerte

Artikel 35
Abzug von der künftigen Rentabilität abhängiger latenter Steueransprüche

Artikel 36
Nicht von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche

Artikel 37
Abzug negativer Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge

Artikel 38
Abzug der Vermögenswerte leistungsdefinierter Pensionsfonds

Artikel 39
Abzug von Beteiligungen an eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals

Artikel 40
Wesentliche Investition in ein relevantes Unternehmen

Artikel 41
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des harten Kernkapitals relevanter Unternehmen und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel

Artikel 42
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des harten Kernkapitals relevanter Unternehmen

Artikel 43
Abzüge von Beteiligungen an relevanten Unternehmen, an denen das Institut keine wesentliche Investition hält

Artikel 44
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des harten Kernkapitals, wenn ein Institut eine wesentliche Investition an einem relevanten Unternehmen hält

Unterabschnitt 2
Abzug von Posten des harten Kernkapitals - Ausnahmen Alternativen

Artikel 45
Schwellenwertefür Ausnahmen vom Abzug von Posten des harten Kernkapitals

Artikel 46
Abzüge bei konsolidierten Abschlüssen -Ausnahmen und Alternativen

Abschnitt 3
Hartes Kernkapital

Artikel 47
Hartes Kernkapital

Kapitel 3
Zusätzliches Kernkapital

Abschnitt 1
Posten Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 48
Posten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 49
Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 50
Beschränkungen hinsichtlich der Streichung von Ausschüttungen aus Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals und Merkmale der Instrumente, die eine Rekapitalisierung des Instituts behindern könnten

Artikel 51
Wertberichtigung oder Umwandlung von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 52
Nichteinhaltung der Auflagen für Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Abschnitt 2
Abzüge von Posten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 53
Abzüge von Posten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 54
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 55
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals relevanter Unternehmen und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel

Artikel 56
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals relevanter Unternehmen

Artikel 57
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von relevanten

Abschnitt 3
Zusätzliches Kernkapital

Artikel 58
Zusätzliches Kernkapital

Kapitel 4
Ergänzungskapital

Abschnitt 1
Posten Instrumente des Ergänzungskapitals

Artikel 59
Posten des Ergänzungskapitals

Artikel 60
Instrumente des Ergänzungskapitals

Artikel 61
Amortisierung von Instrumenten des Ergänzungskapitals

Artikel 62
Nichteinhaltung der Auflagen für Instrumente des Ergänzungskapitals

Abschnitt 2
ABZÜGE von Posten des Ergänzungskapitals

Artikel 63
Abzüge von Posten des Ergänzungskapitals

Artikel 64
Abzüge von Beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen

Artikel 65
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen relevanter Unternehmen und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel

Artikel 66
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangiger Darlehen relevanter Unternehmen

Artikel 67
Abzug von Instrumenten des Ergänzungskapitals ohne Halten einer wesentlichen Investition an einem relevanten Unternehmen

Abschnitt 3
Ergänzungskapital

Artikel 68
Ergänzungskapital

Kapitel 5
Eigenmittel

Artikel 69
Eigenmittel

Kapitel 6
Allgemeine Anforderungen

Artikel 70
Beteiligungen an nicht zum regulatorischen Kapital zählenden Kapitalinstrumenten beaufsichtigter Unternehmen

Artikel 71
Indirekte Beteiligungen aus dem Halten von Indexpapieren

Artikel 72
Bedingungen für die Verringerung der Eigenmittel

Artikel 73
Zustimmung der Aufsichtsbehörden zur Verringerung der Eigenmittel

Artikel 74
Befristete Ausnahme vom Abzug von Eigenmitteln

Artikel 75
Kontinuierliche Prüfung der Eigenmittelqualität

Titel III
Minderheitsbeteiligungen und durch Tochtergesellschaften begebene Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals

Artikel 76

Artikel 77
Qualifiziertes zusätzliches Kernkapital, Kernkapital, Ergänzungskapital und qualifizierte Eigenmittel

Artikel 78
Qualifiziertes zusätzliches Kernkapital und Ergänzungskapital einer Zweckgesellschaft

Artikel 79
Minderheitsbeteiligungen des konsolidierten harten Kernkapitals

Artikel 80
Qualifizierte Kernkapitalinstrumente des konsolidierten Kernkapitals

Artikel 81
Qualifiziertes Kernkapital des konsolidierten zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 82
Qualifizierte Eigenmittel der konsolidierten Eigenmittel

Artikel 83
Qualifizierte Eigenmittelinstrumente des konsolidierten Ergänzungskapitals

Titel IV
Qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors

Artikel 84
Risikogewichtung und Verbot qualifizierter Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors

Artikel 85
Alternative zum Risikogewicht von 1250%

Artikel 86
Ausnahmen

TEIL III Eigenmittelanforderungen

Titel I
Allgemeine Anforderungen, Bewertung und Berichterstattung

Kapitel 1
Mindesthöhe der Eigenmittel Abschnitt 1 Eigenmittelanforderungen an Institute

Artikel 87
Eigenmittelanforderungen

Artikel 88
Anfangskapitalanforderung unter Annahme der Unternehmensfortführung

Artikel 89
Ausnahmefür Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang

Abschnitt 2
Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit Beschränkter Zulassung für die Erbringung von Finanzdienstleistungen

Artikel 90
Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit beschränkter Zulassung für die Erbringung von Finanzdienstleistungen

Artikel 91
Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit einem Anfangskapital in der in Artikel 29 der Richtlinie [vom Amt für Veröffentlichungen einzufügen] festgelegten Höhe

Artikel 92
Eigenmittel auf der Grundlage der fixen Gemeinkosten

Artikel 93
Eigenmittel von Wertpapierfirmen auf konsolidierter Basis

Kapitel 2
Berechnung und Meldepflichten

Artikel 94
Bewertung

Artikel 95
Berichterstattung über Eigenmittelanforderungen

Artikel 96
Spezifische Meldepflichten

Kapitel 3
Handelsbuch

Artikel 97
Anforderungen für das Handelsbuch

Artikel 98
Führung des Handelsbuchs

Artikel 99
Einbeziehung in das Handelsbuch

Artikel 100
Anforderungenfür eine vorsichtige Bewertung

Artikel 101
Interne Sicherungsgeschäfte

Titel II
Eigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken

Kapitel 1
Allgemeine Grundsätze

Artikel 102
Ansätze zur Ermittlung des Kreditrisikos

Artikel 103
Verwendung des Verfahrens zur Kreditrisikominderung im Rahmen des Standard- und IRB-Ansatzes

Artikel 104
Behandlung verbriefter Forderungen im Rahmen des Standard- und IRB-Ansatzes

Artikel 105
Behandlung der Kreditrisikoanpassung

Kapitel 2
Standardansatz

Abschnitt 1
Allgemeine Grundsätze

Artikel 106
Forderungswert

Artikel 107
Forderungsklassen

Artikel 108
Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge

Abschnitt 2
Risikogewichte

Artikel 109
Forderungen an Zentralstaaten oder Zentralbanken

Artikel 110
Forderungen an Gebietskörperschaften

Artikel 111
Forderungen an öffentliche Stellen

Artikel 112
Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken

Artikel 113
Forderungen an internationale Organisationen

Artikel 114
Forderungen an Institute

Artikel 115
Forderungen an Institute mit Rating

Artikel 116
Forderungen an Institute ohne Rating

Artikel 117
Forderungen an Unternehmen

Artikel 118
Retailforderungen

Artikel 119
Durch Hypotheken auf Immobilien besicherte Forderungen

Artikel 120
Durch Wohnimmobilien vollständig besicherte Forderungen

Artikel 121
Durch Hypotheken auf gewerbliche Immobilien vollständig besicherte Forderungen

Artikel 122
Ausgefallene Forderungen

Artikel 123
Mit besonders hohen Risiken verbundene Posten

Artikel 124
Forderungen in Form gedeckter Schuldverschreibungen

Artikel 125
Verbriefungspositionen

Artikel 126
Forderungen an Institute und Unternehmen mit einem kurzfristigen Rating

Artikel 127
Forderungen in Form von Anteilen an oder Aktien von Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)

Artikel 128
Beteiligungspositionen

Artikel 129
Sonstige Posten

Abschnitt 3
Anerkennung Zuordnung von Kreditrisikoeinschätzungen

Unterabschnitt 1
Anerkennung von ECAI

Unterabschnitt 2
Zuordnung der Ratings von ECAI

Artikel 131
Zuordnung der Ratings von ECAI

Unterabschnitt 3
Anwendung der Ratings von Exportversicherungsagenturen

Artikel 132
Anwendung der Ratings von Exportversicherungsagenturen

Abschnitt 4
Anwendung der Ratings von ECAI zur Bestimmung des Risikogewichts

Artikel 133
Allgemeine Anforderungen

Artikel 134
Emittenten- und Emissionsratings

Artikel 135
Lang- und kurzfristige Ratings

Artikel 136
Positionen in der Landeswährung und in ausländischer Währung

Kapitel 3
Auf internen Ratings basierender Ansatz (IRB-Ansatz)

Abschnitt 1
Genehmigung der Anwendung des IRB-Ansatzes durch die zuständigen Behörden

Artikel 137
IRB 0 Begriffsbestimmungen

Artikel 138
Genehmigungfür die Anwendung des IRB-Ansatzes

Artikel 139
Bewertung eines Antrags auf Anwendung des IRB-Ansatzes durch die zuständigen Behörden

Artikel 140
Erfahrungen mit der Anwendung von IRB-Ansätzen

Artikel 141
Erforderliche Maßnahmen, wenn die Anforderungen dieses Kapitels nicht mehr erfüllt sind

Artikel 142
Methode für die Zuordnung von Forderungen in Forderungsklassen

Artikel 143
Bedingungen für die Anwendung des IRB-Ansatzes in verschiedenen Forderungsklassen und Geschäftsfeldern

Artikel 144
Bedingungen für einen Rückgriff auf weniger komplizierte Ansätze

Artikel 145
Bedingungen für eine dauerhafte Teilanwendung

Abschnitt 2
Berechnung risikogewichteter Forderungsbeträge

Unterabschnitt 1
Behandlung nach Forderungsart / Forderungsklasse

Artikel 146
Behandlung nach Forderungsklasse

Artikel 147
Behandlung von Forderungen in Form von Anteilen an oder Aktien von Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)

Unterabschnitt 2
Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge für Kreditrisiken

Artikel 148
Risikogewichtete Forderungsbeträge für Forderungen an Unternehmen, Institute, Zentralstaaten und Zentralbanken

Artikel 149
Risikogewichtete Forderungsbeträge für Retailforderungen

Artikel 150
Risikogewichtete Forderungsbeträge für Beteiligungspositionen

Artikel 151
Risikogewichtete Forderungsbeträgefür Beteiligungspositionen

Artikel 152
Risikogewichtete Forderungsbeträgefür sonstige Aktiva, bei denen es sich nicht um Kreditverpflichtungen handelt

Unterabschnitt 3
Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge für das Verwässerungsrisiko gekaufter Forderungen

Artikel 153
Risikogewichtete Forderungsbeträgefür das Verwässerungsrisiko gekaufter Forderungen


 
 
 


Drucksache 155/2/11

... 12. Nach deutschem Recht sind Unternehmen neben der Körperschaftsteuer auch mit der Gewerbesteuer belastet. Da die Gewerbesteuer nicht Gegenstand des Richtlinienvorschlags ist, käme es im Fall der Verabschiedung der Richtlinie zu einem Auseinanderfallen von (neuer) europäischer GKKB und (bisheriger) deutscher Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns für die Gewerbesteuer. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Mehrzahl der deutschen Unternehmen als Personenunternehmen organisiert ist. Diese Unternehmen werden vom Richtlinienvorschlag der Kommission nicht erfasst. Eine Verabschiedung der vorgeschlagenen Richtlinie hätte damit zur Folge, dass sich die deutsche Steuerverwaltung und die Justiz für eine Minderheit der Unternehmen auf zwei steuerliche Regelungen über die Bemessungsgrundlage einstellen müssten. Der hierdurch verursachte erhebliche Aufwand lässt sich aber nur dann rechtfertigen, wenn damit ein deutlich reduzierter Verwaltungsaufwand bei den betroffenen Unternehmen mit grenzüberschreitender Tätigkeit verbunden ist.



Drucksache 93/11

... In der frühen Kindheit kann über Bildung die Entwicklung von Kindern am besten beeinflusst und eine Benachteiligung ausgeglichen werden. Forschungsergebnisse zeigen, dass Armut und dysfunktionale Familien am stärksten mit schlechten Lernergebnissen korrelieren. Bereits im Alter von 3 Jahren bestehen große Unterschiede in der kognitiven, sozialen und emotionalen Entwicklung bei Kindern aus reichen und armen Umfeldern; und ohne spezifische Maßnahmen verstärken sich diese Unterschiede bis zum Alter von 5 Jahren häufig. Forschungen aus den USA zeigen, dass die positiven Auswirkungen der FBBE auf Kinder aus armen Familien doppelt so hoch sind wie auf Kinder aus einem begünstigteren Umfeld11. Die FBBE ist daher für sozial benachteiligte Kinder und ihre Familien, sowie Migranten und Minderheiten besonders vorteilhaft 12. Die Vorteile der FBBE sind jedoch auch weit oberhalb der Armutsgrenze zu spüren. In allen sozialen Gruppen kann sie langfristiger und kostengünstiger als Interventionen zu einem späteren Zeitpunkt zur Bewältigung einer Reihe von Bildungsproblemen beitragen13.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Zugang zur FBBE

2.1 Allgemeine und integrative FBBE

2.2 Effiziente und ausgeglichene Finanzierung

3. Qualität der FBBE

3.1 Curriculum

3.2 Mitarbeiter

3.3 Koordinierung der FBBE

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 127/11

... "§ 251 Minderheitenschutz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

a Bund

b Länder

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

§ 21
Anordnung vorläufiger Maßnahmen.

§ 22a
Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses

§ 104a
Teilnahme am System eines zentralen Kontrahenten

§ 210a
Insolvenzplan bei Masseunzulänglichkeit

§ 225a
Rechte der Anteilsinhaber

§ 238a
Stimmrecht der Anteilsinhaber

§ 246a
Zustimmung der Anteilsinhaber

§ 251
Minderheitenschutz

§ 253
Rechtsmittel

§ 254a
Rechte an Gegenständen. Sonstige Wirkungen des Plans

§ 254b
Wirkung für alle Beteiligten

§ 259a
Vollstreckungsschutz

§ 259b
Besondere Verjährungsfrist

§ 270a
Eröffnungsverfahren

§ 270b
Vorbereitung einer Sanierung

§ 270c
Bestellung des Sachwalters

§ 271
Nachträgliche Anordnung

§ 276a
Mitwirkung der Überwachungsorgane

§ 348
Zuständiges Insolvenzgericht, Zusammenarbeit der Insolvenzgerichte.

Artikel 2
Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 103
[einsetzen: bei der Verkündung nächster freier Buchstabenzusatz]

Artikel 4
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

Artikel 7
Gesetz über die Insolvenzstatistik (Insolvenzstatistikgesetz – InsStatG)

§ 1
Insolvenzstatistik

§ 2
Erhebungsmerkmale

§ 3
Hilfsmerkmale

§ 4
Auskunftspflicht und Erteilung der Auskunft; Verordnungsermächtigung

§ 5
Veröffentlichung und Übermittlung

§ 6
Übergangsregelung

Artikel 8
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Artikel 9
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Überblick

II. Änderung der Insolvenzordnung

1. Gläubigereinfluss stärken

2. Insolvenzplanverfahren ausbauen

3. Blockaden durch Rechtsmittel vermeiden

4. Insolvenzplan und Masseverbindlichkeiten

5. Eigenverwaltung stärken

6. Stärkere Konzentration von Zuständigkeiten

III. Einführung des Insolvenzstatistikgesetzes

IV. EU-rechtliche Vorgaben

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Gesetzesfolgen; Nachhaltigkeitsaspekte; Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu § 259a

Zu § 259b

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 43

Zu § 270a

Zu § 270b

Zu § 270c

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu § 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 6

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1390: Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen


 
 
 


Drucksache 94/11

... Auch heute noch beträgt der Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern in Deutschland 23,2 % (Tendenz steigend). Überwiegend sind es Frauen, die im Niedriglohnsektor beschäftigt sind und in sog. prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten. Frauen in Führungspositionen sind immer noch in der Minderheit. Das klassische Rollenverhältnis zwischen Männern und Frauen ist nicht aufgebrochen. Die äußeren Rahmenbedingungen müssen geändert werden, um die Entgelt- und Chancengleichheit von Frauen durchzusetzen. Es besteht dringender Handlungsbedarf auf gesetzgeberischer Ebene.



Drucksache 563/11

... „nationale Herkunft" und „nationale Minderheit"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/11




8. Arbeitstagung der informellen Arbe1tsgruppe des CDDH mit der Europäischen Kommission CDDH-UE über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention Entwurf von Übereinkünften für den Beitritt der Europäischen Union zur europäischen Menschenrechtskonvention

Entwurf

3 Präambel

Artikel 1
Tragweite des Beitritts und Änderungen des Artikels 69 der Konvention

Artikel 2
Vorbehalte zur Konvention und zu ihren Protokollen

Artikel 3
Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners

Artikel 4
Rechtssachen zwischen den Vertragsparteien

Artikel 5
Auslegung der Artikel 35 und 55 der Konvention

Artikel 6
Wahl der Richter

Artikel 7
Beteiligung der Europäischen Union am Ministerkomitee des Europarats

Artikel 8
Beteiligung der Europäischen Union an den durch die Konvention bedingten Ausgaben

Artikel 9
Verhältnis zu anderen Übereinkünften

Artikel 10
Unterzeichnung und inkrafttreten

Artikel 11
Vorbehalte

Artikel 12
Notifikationen

Entwurf

Entwurf

3 Einleitung

I. Notwendigkeit eines Beitrittsvertrags

II. Maßgebliche Schritte bei der Vorbereitung des Beitrittsvertrags

Artikel 1
Tragweite des Beitritts und Änderungen des Artikels 59 der Konvention

Etwaiger Beitritt zu anderen Protokollen

Verweis in der Konvention auf die zusätzlichen Bestimmungen des Beitrittsvertrages

Wirkungen des Beitritts

Verfahrenstechnische Änderungen der Konvention

Artikel 2
Vorbehalte zur Konvention und zu ihren Protokollen

Artikel 3
Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners

Gründe für die Einführung des Mechanismus

Fälle, in denen der Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners geeignet ist

Die Drittbeteiligung und der Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners

Die Voraussetzungen für die Anwendung des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners

Beschreibung des Verfahrens im Rahmen des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners

A Beschwerden, die gegen einen oder mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nicht aber gegen die Europäische Union selbst gerichtet sind oder umgekehrt

B Beschwerden, die gleichzeitig gegen die EU und einen oder mehrere ihrer Mitgliedstaaten gerichtet sind

Beendigung des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners

Gütliche Einigungen

Einseitige Erklärungen

Wirkungen des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners

Verweisung an die Große Kammer

Rückwirkungsverbot des Mechanismus

Vorherige Beteiligung des EuGH an Rechtssachen, in denen die EU als weitere Beschwerdegegnerin auftritt

Artikel 4
Rechtssachen zwischen den Vertragsparteien

Artikel 5
Auslegung der Artikel 35 und 55 der Konvention

Artikel 6
Wahl der Richter

Artikel 7
Beteiligung der Europäischen Union am Ministerkomitee des Europarats

Überwachung der Verpflichtungen in den Sachen, in denen die EU Beschwerdegegnerin oder weitere Beschwerdegegnerin ist

Überwachung der Verpflichtungen in anderen Sachen gegen einen EU-Mitgliedstaat

Überwachung der Verpflichtungen in Sachen gegen Staaten, die keine Mitgliedstaaten der EU sind

Artikel 8
Beteiligung der Europäischen Union an den durch die Konvention bedingten Ausgaben

Artikel 9
Verhältnis zu anderen Übereinkünften

Artikel 10
Unterzeichnung und Inkrafttreten

Artikel 11
Vorbehalte

Artikel 12
Notifikationen

Anlage zum
erläuternden Bericht Zusammenfassung aller Ausdrücke, die sich auf staatliche Einrichtungen in der Europäischen Menschenrechtskonvention und auf etwaige Auswirkungen des Beitritts der Europäischen Union beziehen


 
 
 


Drucksache 124/11

... ) ein strenger Maßstab für die Prüfung geboten ist, ob ein hinreichend gewichtiger Differenzierungsgrund vorliegt“ (a.a. O., 1440). Ein gesteigerter Rechtfertigungsbedarf folge daraus, „dass die Ungleichbehandlung von Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern das personenbezogene Merkmal der sexuellen Orientierung betrifft“ (a.a. O., 1440). Das BVerfG führt weiter aus: “Die Anforderungen bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen sind umso strenger, je größer die Gefahr ist, dass eine Anknüpfung an Persönlichkeitsmerkmale, die mit denen des Art. 3 Abs. 3 GG vergleichbar sind, zur Diskriminierung einer Minderheit führt [ ... ]. Das ist bei der sexuellen Orientierung der Fall“ (a.a. O., 1440). Das BVerfG fordert in dem Beschluss auch Rechtfertigungsgründe für eine unterschiedliche Behandlung von Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern im Kindschaftsrecht.



Drucksache 267/10

... Die Systeme der sozialen Sicherung und der Altersvorsorge müssen so ausgebaut werden, dass eine angemessene Einkommensstützung und der Zugang zur Gesundheitsversorgung – und somit der soziale Zusammenhalt - gewährleistet sind und die finanzielle Tragfähigkeit dieser Systeme erhalten bleibt. Die Sozialleistungssysteme sollten zuvorderst sicherstellen, dass in Situationen des beruflichen Übergangs Einkommenssicherheit gewährleistet ist, insbesondere für Gruppen, die am stärksten von der gesellschaftlichen Ausgrenzung bedroht sind wie Einelternfamilien, Minderheiten, Behinderte, Kinder und junge Menschen, ältere Frauen und Männer, legale Migranten und Obdachlose. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten die Sozialwirtschaft und soziale Innovationen zur Unterstützung der Schwächsten der Gesellschaft aktiv fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 267/10




Empfehlung für eine Empfehlung des Rates vom 27.4.2010 über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union Teil I der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 {KOM 2010 193 endgültig}

Begründung

Empfehlung für eine Empfehlung des Rates vom 27.4.2010 über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union Teil I der integrierten Leitlinien zu Europa 2020

Anhang
: Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union

Leitlinie 1: Gewährleistung der Qualität und langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

Leitlinie 2: Beseitigung makroökonomischer Ungleichgewichte

Leitlinie 3: Abbau von Ungleichgewichten in der Eurozone

Leitlinie 4: Optimierung der FuE- sowie der Innovationsförderung, Stärkung des Wissensdreiecks und Freisetzung des Potenzials der digitalen Wirtschaft

Leitlinie 5: Verbesserung der Ressourceneffizienz und Abbau der Treibhausgase

Leitlinie 6: Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und Verbraucher und Modernisierung der industriellen Basis

Vorschlag

Begründung

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang
: Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten

Leitlinie 7: Erhöhung der Beschäftigungsquote und Abbau der strukturellen Arbeitslosigkeit

Leitlinie 8: Heranbildung von Arbeitskräften, deren Qualifikationen den Anforderungen des Arbeitsmarkts entsprechen, Förderung der Arbeitsplatzqualität und des lebenslangen Lernens

Leitlinie 9: Steigerung der Leistungsfähigkeit der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme auf allen Ebenen und Verbesserung des Zugangs zur Hochschulbildung

Leitlinie 10: Bekämpfung von gesellschaftlicher Ausgrenzung und Armut


 
 
 


Drucksache 193/10

... Die EU und ihre Mitgliedstaaten tragen eine besondere Verantwortung für die Roma, die in allen Mitgliedstaaten, Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern leben. In der Charta der Grundrechte sind die Werte festgelegt, auf denen die EU aufbaut. Diese Werte müssen in die Praxis umgesetzt werden, um die Lage der Roma – der größten ethnischen Minderheit in der EU – zu verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 193/10




Mitteilung

1. Hintergrund

2. Bisher erzielte Fortschritte

3. Künftige Herausforderungen

3.1. Politische Maßnahmen für eine wirksame Integration der Roma

3.1.1. Finanzinstrumente

3.1.2. Integrierter Ansatz und Mainstreaming

3.2. Kohärente Politik

4. Entwicklung von Modellansätzen

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 663/10

... Die Tätigkeit der Union im Bereich der Grundrechte geht über ihre internen Maßnahmen hinaus. Die Charta gilt auch für das auswärtige Handeln der Union. Gemäß Artikel 21 EUV will die Union bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der universellen Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Achtung der Menschenwürde, den Grundsätzen der Gleichheit und der Solidarität sowie der Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts weltweit zu stärkerer Geltung verhelfen. Einige von den Vereinten Nationen entwickelte Menschenrechtsnormen haben für die Union sowohl eine interne als auch eine externe Dimension.10 So hat die Union eine spezifische Politik zur Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern entwickelt. Außerdem sieht Artikel 8 EUV vor, dass die Union besondere Beziehungen zu den Ländern in ihrer Nachbarschaft entwickelt, die auf den Werten der Union aufbauen. Darüber hinaus sieht Artikel 49 EUV vor, dass jeder europäische Staat, der die Werte, auf die sich die Union gründet, achtet, beantragen kann, Mitglied der Union zu werden. Nach den politischen Beitrittskriterien, die der Europäische Rat von Kopenhagen 1993 festlegte, muss das Bewerberland eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben. So werden nur dann Beitrittsverhandlungen aufgenommen, wenn das Bewerberland diese Kriterien hinreichend erfüllt. Während der Beitrittsverhandlungen wird die Grundrechtssituation eingehender geprüft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/10




Mitteilung

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention

Ziel der Strategie: Die Union muss Vorbild sein

1. Die Union muss Vorbild sein

1.1. Stärkung der Grundrechtskultur in der Kommission

Grundrechts -Checkliste

1.1.1. Konsultationen im Vorfeld

1.1.2. Folgenabschätzung

1.1.2.1. Einbeziehung der „Grundrechtsdimension“ in die Arbeiten der Steuerungsgruppen für Folgenabschätzung

1.1.2.2. Operative Leitlinien zu den Grundrechten

1.1.2.3. Ausschuss für Folgenabschätzung

1.1.3. Abfassung des Entwurfs eines Rechtsakts

1.1.3.1. Gezielte Erwägungsgründe

1.1.3.2. Zusammenfassung der „Grundrechtsaspekte“ in der Begründung

1.2. Berücksichtigung der Charta während des Gesetzgebungsverfahrens

1.2.1. Änderungen

1.2.2. Interinstitutioneller Dialog

1.3. Sicherstellung der Achtung der Charta bei der Durchführung des Rechts der Union durch die Mitgliedstaaten

1.3.1. Prävention

1.3.2. Vertragsverletzungsverfahren

1.3.3. Nicht unter die Charta fallende Situationen

2. Bessere Information der Bürger

2.1. Informationsbedarf

2.2. Maßnahmen der Kommission

2.2.1. Information über die Rolle der Union auf dem Gebiet der Grundrechte

2.2.2. Information über mögliche Rechtsmittel

3. Jahresbericht über die Anwendung der Charta


 
 
 


Drucksache 510/10

... 8. lobt Island für seine guten Ergebnisse im Bereich der Menschenrechte; fordert die isländischen Staatsorgane jedoch auf, das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu ratifizieren;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/10




Politische Kriterien

Wirtschaftliche Kriterien

Regionale Zusammenarbeit

Öffentliche Meinung und Unterstützung der Erweiterung


 
 
 


Drucksache 193/10 (Beschluss)

... 3. Die Roma stellen mit zehn bis zwölf Millionen Angehörigen die größte ethnische Minderheit Europas dar. Ihre Angehörigen sind europaweit vielfachen Diskriminierungen ausgesetzt. Sie sind - unter anderem aufgrund des Fehlens einer Titularnation, die sich für ihre Interessen einsetzt - zweifellos als besonders schutzbedürftig anzusehen. Der EU kommt in diesem Zusammenhang - insbesondere bei der Erarbeitung einer einheitlichen europäischen Strategie - eine wichtige Rolle zu.



Drucksache 659/10

... Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Fall des Ausschlusses von Minderheitsaktionären (§ 327e

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 659/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

§ 3
Zurücknahme

§ 4
Zurückweisung

§ 5a
Übergangsvorschrift

„Anlage zu § 1 Gebührenverzeichnis

Teil 1
Eintragungen in das Handelsregister Abteilung A und das Partnerschaftsregister

Abschnitt 1
Ersteintragung

Abschnitt 2
Errichtung einer Zweigniederlassung

Abschnitt 3
Verlegung der Hauptniederlassung oder des Sitzes

Abschnitt 4
Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz

Abschnitt 5
Sonstige spätere Eintragung

Teil 2
Eintragungen in das Handelsregister Abteilung B

Abschnitt 1
Ersteintragung

Abschnitt 2
Errichtung einer Zweigniederlassung

Abschnitt 3
Verlegung des Sitzes

Abschnitt 4
Besondere spätere Eintragung

Abschnitt 5
Sonstige spätere Eintragung

Teil 3
Eintragungen in das Genossenschaftsregister

Abschnitt 1
Ersteintragung

Abschnitt 2
Errichtung einer Zweigniederlassung

Abschnitt 3
Verlegung des Sitzes

Abschnitt 4
Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz

Abschnitt 5
Sonstige spätere Eintragung

Teil 4
Prokuren

Teil 5
Weitere Geschäfte

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Kosten und Preise; Nachhaltigkeitsaspekte

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Folgenabschätzung und Auswirkungen auf das Preisniveau

3. Nachhaltigkeitsaspekte

III. Bürokratiekosten; Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IV. Befristung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

VI. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Teil 1

Zu Abschnitt 2 Errichtung einer Zweigniederlassung

Zu Abschnitt 5 Sonstige spätere Eintragung

Zu Teil 2

Zu Nummer 2100

Zu Abschnitt 4 Besondere spätere Eintragung Zu Nummer 2405

Zu Abschnitt 5 Sonstige spätere Eintragung Zu Nummer 2501 und 2502

Zu Teil 3

Zu Nummer 3501

Zu Teil 4

Zu Teil 5

Zu Nummer 5002

Zu Nummer 5003

Zu Nummer 5005

Zu Nummer 5006

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1460: Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung


 
 
 


Drucksache 874/10

... In der EU ist eine nicht unbedeutende Minderheit der Arbeitnehmer mit mehreren nebeneinander bestehenden Verträgen bei verschiedenen oder zuweilen auch bei ein und demselben Arbeitgeber beschäftigt. Es muss deutlicher gemacht werden, dass die Höchstarbeitszeit der Richtlinie in solchen Situationen je Arbeitnehmer gilt. Die Kommission hat bereits erklärt, dass die Richtlinie so weit wie möglich je Arbeitnehmer gelten muss, da ja ihr Ziel der Schutz von Gesundheit und Sicherheit ist. Die Durchsetzung kann allerdings problematisch sein, wenn der Arbeitgeber nicht über den anderen Arbeitsplatz/die anderen Arbeitsplätze seiner Beschäftigten informiert ist. Ein erster Schritt könnte darin bestehen, zu klären, dass die Mitgliedstaaten für den Fall eines Arbeitnehmers, der mehr als einen Arbeitsvertrag mit dem gleichen Arbeitgeber hat, wirksame Mechanismen zur Durchsetzung der Richtlinie je Arbeitnehmer einführen sollten. Angemessene Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismen sind komplizierter zu realisieren, wenn nebeneinander mehrere Verträge mit verschiedenen Arbeitgebern bestehen. Dies könnte ein Thema für den Austausch bewährter Verfahren gemäß Nummer ix sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 874/10




1. Einleitung

2. Erste Phase der Anhörung der Sozialpartner5

3. die wichtigsten Arbeitszeitmodelle -TRENDS7

4. die wichtigsten sozialen wirtschaftlichen Auswirkungen der Richtlinie20

5. Optionen für die überarbeitung

5.1 Auf bestimmte Punkte ausgerichtete Überarbeitung

i Bereitschaftsdienst

ii Ausgleichsruhezeiten

5.2 Umfassende Überarbeitung

i Größere Flexibilität im Hinblick auf neue Arbeitsformen

ii Work-Life-Balance im Hinblick auf neue demografische Gegebenheiten

iii Personen mit selbständiger Entscheidungsbefugnis

iv Mehrfachverträge

v Anwendungsbereich der Richtlinie und branchenspezifische Probleme

vi Opt-out

vii Bezahlter Jahresurlaub

viii Bessere Rechtsetzung

ix Durchsetzungs- und Kooperationsmaßnahmen

6. Nächste Schritte

7. Fragen an die Sozialpartner

3. Sind die EU-Sozialpartner, entweder branchenübergreifend oder auf Branchenebene, bereit, Verhandlungen über alle oder einen Teil der in dieser Mitteilung dargelegten Punkte aufzunehmen, um zu einer Vereinbarung zu gelangen, die eine Änderung der Richtlinie unter Nutzung der von Artikel 155 AEUV gebotenen Möglichkeiten zuließe


 
 
 


Drucksache 667/10

... Der Europäische Sozialfonds sollte auf die Ziele der Strategie Europa 2020 konzentriert werden. Durch eine umfassende europäische Beschäftigungsinitiative könnten mittels gemeinsamer Bildungs-, Beschäftigungs- und Integrationsprojekte das Qualifikationsniveau angehoben, Mobilität und Anpassungsfähigkeit verbessert und die Mitwirkung in der Gesellschaft gestärkt werden. Von direktem EU-Belang ist ferner die Integration von Minderheiten wie Roma und Migranten. Hier stehen die Maßnahmen zur Sicherung der gesellschaftlichen Integration und der Rechte von Migranten eng mit der Migrationspolitik der EU in Zusammenhang. Gleichzeitig ist es angesichts der Bedeutung von Arbeitsplätzen und Qualifikationen für das wirtschaftliche Leitbild der EU notwendig, dass innerhalb des oben beschriebenen strategischen Kohäsionsrahmens diesen Aspekten ein prominenterer Platz eingeräumt und der Mittelzufluss berechenbarer werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/10




1. Welche Lehren lassen sich aus der heutigen Lage ziehen

2. Grundsätze für den EU-Haushalt

2.1. Ausrichtung auf politische Prioritäten

2.2. Mehrwert durch die EU

2.3. Ein ergebnisorientierter Haushalt

2.4. Gegenseitiger Nutzen durch Solidarität

2.5. Reform der Haushaltsfinanzierung

3. Ein Haushalt für die Zukunft

3.1. Intelligentes Wachstum

Forschung, Innovation und Bildung

Infrastrukturen der Zukunft

3.2. Nachhaltiges Wachstum

Einbindung der Energie- und der Klimapolitik in eine ressourceneffiziente Wirtschaft

Die Gemeinsame Agrarpolitik

3.3. Integratives Wachstum

Kohäsionspolitik und Europa 2020

Ein gemeinsamer strategischer Rahmen

Konzentration auf die von einer EU-Unterstützung erwarteten Ergebnisse: eine Entwicklungs- und Investitionspartnerschaft

Verbesserte Ausgabenqualität

Unterstützung von unter Druck geratenen Branchen

3.4. Unionsbürgerschaft

3.5. Hilfe zur Beitrittsvorbereitung

3.6 Europa in der Welt

Weltweites Eintreten für die Werte und Interessen der EU

5 Krisenreaktion

5 Armutsbekämpfung

Enge und funktionierende Beziehungen mit den unmittelbaren Nachbarländern

3.6. Verwaltungsausgaben

4. Eine Ergebnisorientierte Ausgabenpolitik

4.1. Der Haushalt der EU als Instrument zur Erschließung zusätzlicher Mittel

4.2. Anleihen für EU-Projekte

4.3. Großprojekte

4.4. Mit dem Einsatz von Haushaltsmitteln Anreize schaffen

4.5. Ein den Prioritäten entsprechender Haushaltsplan

4.6. Geltungsdauer des mehrjährigen Finanzrahmens

4.7. Berücksichtigung sich ändernder Umstände

4.8. Einfachere Verfahren und weniger Verwaltungsaufwand

4.9. Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung

5. Der Haushalt der EU als ordnungspolitisches Instrument

6. Berücksichtigung künftiger Erweiterungen

7. Reform des Einnahmensystems der EU

Vereinfachung der Beiträge der Mitgliedstaaten

Schrittweise Einführung einer oder mehrerer Eigenmittelarten

Das Problem der Korrekturmechanismen

8. Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen


 
 
 


Drucksache 485/10

... ) nachvollzogen werden. Soweit es sinnvoll erscheint, sollen die Anpassungen auf Umwandlungsmaßnahmen aller in § 3 UmwG genannten Rechtsträger erstreckt werden. Entsprechend der Systematik des UmwG soll daher eine Änderung des Ersten Teils des Zweiten Buches (Allgemeine Vorschriften) erfolgen. Andere Vorgaben des Gemeinschaftsrechts enthalten spezifische Regelungen lediglich für Aktiengesellschaften und wirken sich vor allem auf die §§ 62 und 63 UmwG aus. In bestimmten Fällen der Konzernverschmelzung soll zum einen die Zustimmung der Anteilseigner der übertragenden Gesellschaft nicht mehr erforderlich sein. Zum anderen sind Modifikationen beim Ausschluss der Minderheitsaktionäre vorgesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 485/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Umwandlungsgesetzes

§ 62
Konzernverschmelzungen.

§ 143
Verhältniswahrende Spaltung zur Neugründung

Artikel 2
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Kostenordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

I. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat; Umsetzungsbedarf infolge gemeinschaftsrechtlicher Änderungen

II. Änderungen der Richtlinien 78/855/EWG und 82/891/EWG, denen das deutsche Recht bereits Rechnung trägt

III. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zur Einfügung des § 8 Absatz 3 UmwG

Zur Einfügung des § 8 Absatz 4 UmwG

Zu den Nummern 2 bis 4

Zu Nummer 5

Zu den Nummer n

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zur Einfügung des 62 Absatz 5 UmwG

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1223: Drittes Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes (NKR-Nr. 1223)


 
 
 


Drucksache 184/10

... (24) Diese Verordnung wahrt die Grundrechte und achtet die Grundsätze, die mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgeschrieben wurden, namentlich Artikel 21, wonach jede Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung verboten ist. Bei der Anwendung dieser Verordnung müssen die Gerichte der teilnehmenden Mitgliedstaaten diese Rechte und Grundsätze achten –

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/10




Vorschlag

Begründung

1. Einleitung

1.1 Hintergrund des Vorschlags

2. Gründe und Ziele des Vorschlags

2.1 Größere Rechtssicherheit und bessere Berechenbarkeit

2.2 Mehr Flexibilität durch Einführung einer gewissen Parteiautonomie

2.3 Den Wettlauf zu den Gerichten verhindern

3. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung der geplanten Verstärkten Zusammenarbeit

4. Rechtliche Aspekte

4.1 Rechtsgrundlage

4.2 Subsidiaritätsprinzip

4.3 Verhältnismäßigkeitsprinzip

4.4 Wahl des Rechtsinstruments

4.5 Position des Vereinigten Königreichs, Irlands und Dänemarks

5. Auswirkungen auf den Haushalt, Vereinfachung der Verfahren und Vereinbarkeit mit der Politik der EU in anderen Bereichen

5.1 Auswirkungen auf den Haushalt

5.2 Vereinfachung der Verfahren

5.3 Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der EU in anderen Bereichen

6. Erläuterung der Artikel

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12
und 13

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Universelle Anwendung

Kapitel II
Einheitliche Kollisionsnormen für das auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendende Recht

Artikel 3
Rechtswahl

Artikel 4
In Ermangelung einer Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 5
Anwendung des Rechts des Staates des angerufenen Gerichts

Artikel 6
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 7
Öffentliche Ordnung (ordre public)

Artikel 8
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Kapitel III
Sonstige Vorschriften

Artikel 9
Informationen der teilnehmenden Mitgliedstaaten

Artikel 10
Übergangsbestimmungen

Artikel 11
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften

Artikel 12
Revisionsklausel

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 13
Inkrafttreten und Anwendung


 
 
 


Drucksache 218/10

... 53. fordert den Rat nachdrücklich auf, auf einer umfassenden Umsetzung des Waffenstillstandsabkommens zwischen der Russischen Föderation und Georgien zu bestehen, und fordert die EU auf, an dem Grundsatz der territorialen Unversehrtheit Georgiens und der Achtung der Minderheiten festzuhalten; begrüßt die Verlängerung des Mandats der EU-Beobachtermission und fordert den Rat auf zu gewährleisten, dass die EU-Beobachter uneingeschränkten Zugang zu allen von dem Konflikt betroffenen Gebieten, einschließlich der abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien, haben, und zu diesem Zweck sowie zur Unterstützung der Bevölkerung in der gesamten Konfliktregion die Finanzinstrumente der EU zu verwenden; fordert die EU unter Verweis auf den Bericht der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission zum Konflikt in Georgien auf, Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen und wirksame Konfliktverhütungsmechanismen, einschließlich der Förderung direkter persönlicher Kontakte, zu entwickeln;

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Drucksache 218/10




Grundsätze des auswärtigen Handelns der Union

Der Jahresbericht 2008 des Rates über die GASP

Auswirkungen des Vertrags von Lissabon

GASP -Angelegenheiten thematischer Art

Hauptprioritäten in den einzelnen geografischen Gebieten

Internationale Organisationen

Transatlantische Beziehungen

Westliche Balkanstaaten

Östliche Partnerschaft, Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum

2 Russland

2 Südkaukasus

Naher Osten

Union für den Mittelmeerraum

2 Asien

2 Afrika

2 Lateinamerika


 
 
 


Drucksache 445/10

... 48. fordert die EU und die Entwicklungsländer auf, den Rechten ethnischer, religiöser, sprachlicher, geschlechtlicher und anderer Minderheiten besondere Beachtung zu schenken, und fordert, dass die EU in ihre internationalen Verträge Klauseln zu den nichtverhandelbaren Menschenrechten und zur Nichtdiskriminierung aufnimmt, u.a. im Hinblick auf Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen oder rassischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung und von Menschen, die mit HIV/AIDS leben;

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Drucksache 445/10




Entschließung

I. Finanzierung

II. Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung

III. Prioritäre MDG-Ziele

Gesundheit und Bildung

Schutzbedürftige Gruppen

Beseitigung des Hungers

Menschenwürdige Arbeit

IV. Governance


 
 
 


Drucksache 839/10

... Es hat sich gezeigt, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen ein besonders hohes Armutsrisiko haben. Dazu zählen vor allem Kinder, junge Menschen, Alleinerziehende, Haushalte mit zu versorgenden Personen, Menschen mit Migrationshintergrund, bestimmte ethnische Minderheiten (z.B. Roma) und Menschen mit Behinderung. Deutlich zeigt sich auch die Kluft zwischen den Geschlechtern – Frauen sind allgemein stärker armutsgefährdet als Männer.

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Drucksache 839/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. die Herausforderungen

2.1. Armut und Ausgrenzung haben viele Dimensionen

2.2. Maßnahmen gegen Armut in verschiedenen Lebensphasen

2.3. Starke Ausgrenzung, neue Formen der Gefährdung und spezifische Nachteile

3. Europäische PLATTFORM gegen Armut soziale Ausgrenzung

3.1. Maßnahmen für den Kampf gegen Armut und Ausgrenzung in allen Politikbereichen

Zugang zur Beschäftigung

Sozialschutz und Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen

Bildungs - und Jugendpolitik

Soziale Eingliederung und Antidiskriminierung

Branchenspezifische Politik

Externe Dimension

5 Sozialverträglichkeitsprüfung

3.2. EU-Mittel im Dienst der Ziele für die soziale Eingliederung und den sozialen Zusammenhalt

Die Haushaltsüberprüfung und die Ziele der Strategie „Europa 2020 “

Der Beitrag der EU-Fonds

3.3. Entwicklung eines evidenzbasierten Ansatzes für soziale Innovationen und Reformen

3.4. Förderung eines partnerschaftlichen Ansatzes und der Sozialwirtschaft

Breitere und stärkere Einbeziehung der Stakeholderinnen

Das Potenzial der Sozialwirtschaft bündeln

3.5. Intensivierung der strategischen Koordinierung zwischen den Mitgliedsstaaten

4. Nutzung der Ergebnisse des Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut sozialer Ausgrenzung 2010

5. Schlussfolgerungen

Anhang


 
 
 


Drucksache 132/10

... Q. in Erwägung der Verschlechterung der Lage bestimmter Gruppen von Frauen, die sich oft einer Gleichzeitigkeit von Schwierigkeiten und Risiken sowie doppelter Diskriminierung ausgesetzt sehen, insbesondere behinderte Frauen, Frauen mit betreuungsbedürftigen Familienmitgliedern, ältere Frauen sowie Frauen aus Minderheits- und Einwanderergruppen,



Drucksache 59/10

... 19. fordert die staatlichen Stellen von Belarus auf, die Rechte nationaler Minderheiten in Einklang mit dem Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten vom 1. Februar 1995 zu achten; fordert die staatlichen Stellen von Belarus in diesem Zusammenhang auf, die Union der Polen in Belarus unter der Leitung von And¿elika Borys anzuerkennen, die beim Kongress des Verbands der Polen am 15. März 2009 erneut zu dessen Vorsitzender gewählt wurde;



Drucksache 584/2/10

... Das auf europäischen Vorgaben beruhende Übernahmerecht verfolgt die Zielsetzung, die Rechtssicherheit bei Übernahmevorgängen im Interesse aller Beteiligten zu erhöhen und gleichzeitig den Schutz der Minderheitsaktionäre zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 584/2/10




Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 575/10

... Ein höherer Frauenanteil auf dem Arbeitsmarkt trägt zum Ausgleich der Auswirkungen des Rückgangs der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter bei, wodurch sich auch der Druck auf die öffentlichen Finanzen und die Sozialschutzsysteme verringert; die Humanressourcenbasis wird erweitert und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt. Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben können sich positiv auf die Geburtenraten auswirken. Soll das „Europa 2020“-Ziel einer Beschäftigungsquote von 75 % bei Frauen und Männern erreicht werden, so bedarf die Arbeitsmarktbeteiligung von älteren Frauen, Alleinerziehenden, Frauen mit einer Behinderung, Migrantinnen und Frauen, die ethnischen Minderheiten angehören, besonderer Aufmerksamkeit. Die Beschäftigungsquoten dieser Gruppen sind noch immer niedrig. Die nach wie vor bestehenden Unterschiede zwischen Männern und Frauen müssen deshalb in8 quantitativer wie qualitativer Hinsicht abgebaut werden

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Drucksache 575/10




Mitteilung

3 Einleitung

1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit

2. Gleiches Entgeld für Gleiche Gleichwertige Arbeit

4 Leitaktionen

3. Gleichstellung in Entscheidungsprozessen

4 Leitaktionen

4. Schutz der Würde Unversehrtheit – der Gewalt Aufgrund des Geschlechts EIN ENDE setzen

4 Leitaktionen

5. Gleichstellung in der Aussenpolitik

4 Leitaktionen

6. Querschnittsfragen

6.1. Geschlechterrollen

6.2. Rechtslage

6.3. Governance und Instrumente der Gleichstellung

4 Leitaktionen


 
 
 


Drucksache 61/10

... – unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Homophobie, Minderheitenschutz und Antidiskriminierungspolitik, insbesondere die Entschließungen vom 18. Januar 2006 zu Homophobie in Europa2 sowie vom 15. Juni 2006 zur Zunahme von rassistischer Gewalt und von Gewalt gegen Homosexuelle in Europa3 und vom 26. April 2007 zu Homophobie in Europa4,



Drucksache 92/10

... C. in der Erwägung, dass Europa, wie auch andere Teile der Welt, nicht frei von Fällen ist, in denen direkt gegen diese Freiheit verstoßen wird, und Schauplatz einzelner Straftaten gegen Angehörige von Minderheiten aufgrund deren Religion ist,



Drucksache 430/10

... N. in der Erwägung, dass die Angriffe gegen Zivilisten ethnischer Minderheiten in Ostbirma/-Myanmar fortdauern und zu hunderttausenden Vertriebenen geführt haben, von denen viele aufgrund der durch die Diktatur verhängten Restriktionen für humanitäre Hilfe nur durch grenzüberschreitende Hilfe aus Nachbarländern erreicht werden können,



Drucksache 213/10

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zur Lage der Zivilgesellschaft und der nationalen Minderheiten in Belarus



Drucksache 193/1/10

... 4. Die Roma stellen mit zehn bis zwölf Millionen Angehörigen die größte ethnische Minderheit Europas dar. Ihre Angehörigen sind europaweit vielfachen Diskriminierungen ausgesetzt. Sie sind - unter anderem aufgrund des Fehlens einer Titularnation, die sich für ihre Interessen einsetzt - zweifellos als besonders schutzbedürftig anzusehen. Der EU kommt in diesem Zusammenhang - insbesondere bei der Erarbeitung einer einheitlichen europäischen Strategie - eine wichtige Rolle zu.



Drucksache 180/10

... Diese Vergehen verursachen langfristig körperliche, psychische und soziale Schäden bei den Opfern; die Tatsache, dass sie nach wie vor verübt werden, höhlt die Kernwerte einer modernen Gesellschaft in Bezug auf den besonderen Schutz von Kindern aus und untergräbt das Vertrauen in die zuständigen staatlichen Einrichtungen. Obwohl zu diesen Straftaten keine präzisen und zuverlässigen Statistiken vorliegen, hat es einschlägigen Studien zufolge den Anschein, dass eine nicht unerhebliche Minderheit von Kindern in Europa während ihrer Kindheit sexuellen Übergriffen ausgesetzt ist;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung

Konsultation der interessierten Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung SEK 2009 355 und Zusammenfassung der Folgenabschätzung SEK 2009 356

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Materielles Strafrecht im Allgemeinen

Neue Straftaten mittels Informationstechnologie

Strafermittlung und Einleitung von Strafverfahren

Verfolgung von im Ausland begangenen Straftaten

Opferschutz

Prävention von Straftaten

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Zusätzliche Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Geografischer Anwendungsbereich

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch

Artikel 4
Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung

Artikel 5
Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie

Artikel 6
Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke

Artikel 7
Anstiftung, Beihilfe und Versuch der Begehung und Vorbereitung von Straftaten

Artikel 8
Auf gegenseitigem Einverständnis beruhende sexuelle Handlungen Gleichaltriger

Artikel 10
Verbot der Ausübung bestimmter Tätigkeiten aufgrund von Verurteilungen wegen Sexualstraftaten

Artikel 11
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 12
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 13
Verzicht auf Strafverfolgung oder Straffreiheit der Opfer

Artikel 14
Ermittlung und Strafverfolgung

Artikel 15
Meldung des Verdachts sexueller Ausbeutung oder sexuellen Missbrauchs

Artikel 16
Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung

Artikel 17
Allgemeine Bestimmungen für Unterstützungs-, Betreuungs- und Schutzmaßnahmen

Artikel 18
Unterstützung und Betreuung von Opfern

Artikel 19
Schutz von Opfern im Kindesalter in Strafermittlungen und Strafverfahren

Artikel 20
Interventionsprogramme oder -maßnahmen

Artikel 21
Sperrung des Zugangs zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten

Artikel 22
Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI

Artikel 23
Umsetzung

Artikel 24
Berichterstattung

Artikel 25
Inkrafttreten

Artikel 26
Adressaten


 
 
 


Drucksache 850/10

... Mit dem eingefügten Satz 3 wird klargestellt, dass ein Rückgaberecht des Unternehmensaktionärs nur besteht, wenn alle Unternehmensaktionäre der Rückgabe zustimmen und die von den Unternehmensaktionären gemäß § 96 Absatz 1b Satz 1 InvG in Verbindung mit § 96 Absatz 5 Satz 1 InvG zu leistenden Einlagen in Höhe von 300.000 Euro bzw. im Falle einer fremdverwalteten Investmentgesellschaft ein Betrag von 50.000 Euro nicht unterschritten werden. Eine Mindestbeteiligung der Unternehmensaktionäre und damit eine Beschränkung der Rückgabemöglichkeit ist insbesondere aus Anlegerschutzgründen geboten, um eine Verlagerung der Abwicklungsrisiken hin zu den Anlageaktionären zu vermeiden. Das Erfordernis der einheitlichen Zustimmung soll eine Gleichbehandlung aller Unternehmensaktionäre bei der Anteilrückgabe sicherstellen. Aufgrund der gesetzlichen Stellung des Unternehmensaktionärs und seiner besonderen Rechte und Pflichten ist insbesondere zu vermeiden, dass es aufgrund von Rückgaben einiger Unternehmensaktionäre zufällig zu Verschiebungen der Stimmengewichte kommt mit der Folge, dass beispielsweise bisherige Minderheits-Unternehmensaktionäre durch Rückgaben anderer Unternehmensaktionären ungewollt zu Mehrheits-Unternehmensaktionären bzw. zum alleinigen Unternehmensaktionär werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 850/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Investmentgesetzes

§ 12
Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr

§ 12a
Besonderheiten für die Verwaltung von EU-Investmentvermögen durch Kapitalanlagegesellschaften

§ 13
Inländische Zweigniederlassungen und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-Verwaltungsgesellschaften.

§ 13a
Besonderheiten für die Verwaltung richtlinienkonformer Sondervermögen durch EU-Verwaltungsgesellschaften

§ 15
Meldungen an die Europäische Kommission

§ 20
Beauftragung und jährliche Prüfung

§ 40
Genehmigung der Verschmelzung

§ 40a
Verschmelzung eines EU-Investmentvermögens auf ein richtlinienkonformes Sondervermögen

§ 40b
Verschmelzungsplan

§ 40c
Prüfung der Verschmelzung

§ 40d
Verschmelzungsinformationen

§ 40e
Rechte der Anleger

§ 40f
Kosten der Verschmelzung

§ 40g
Wirksamwerden der Verschmelzung

§ 40h
Rechtsfolgen der Verschmelzung

§ 42
Verkaufsprospekt und wesentliche Anlegerinformationen.

§ 42a
Information mittels eines dauerhaften Datenträgers

§ 45
Veröffentlichung des Jahres-, Halbjahres-, Zwischen-, Auflösungs- und Abwicklungsberichts.

Abschnitt 1a
Master-Feeder-Strukturen

§ 45a
Genehmigung des Feederfonds

§ 45b
Vereinbarungen bei Master-Feeder-Strukturen

§ 45c
Pflichten und Besonderheiten für Kapitalanlagegesellschaft und Depotbank

§ 45d
Mitteilungspflichten der Bundesanstalt

§ 45e
Abwicklung eines Masterfonds

§ 45f
Verschmelzung oder Spaltung des Masterfonds

§ 45g
Umwandlung in Feederfonds oder Änderung des Masterfonds

§ 61
Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen.

§ 63a
Anlagegrenzen und Anlagebeschränkungen für Feederfonds

§ 94
Rechnungslegung für Spezial-Sondervermögen.

§ 99a
Sondervorschriften für selbstverwaltende Investmentaktiengesellschaften

§ 103
Ausgabe der Aktien.

§ 121
Verkaufsunterlagen und Hinweispflichten.

§ 123
Maßgebliche Sprachfassung

§ 127
Prospekthaftung und Haftung für die wesentlichen Anlegerinformationen.

§ 128
Anzeigepflicht

§ 129
Veröffentlichungspflichten

Abschnitt 3
Öffentlicher Vertrieb von EU-Investmentanteilen im Geltungsbereich dieses Gesetzes

§ 130
Auf den öffentlichen Vertrieb von EU-Investmentanteilen anwendbare Vorschriften

§ 131
Pflichten bei öffentlichem Vertrieb von EU-Investmentanteilen im Inland

§ 132
Anzeige von EU-Investmentanteilen zum öffentlichen Vertrieb im Inland

§ 133
Untersagung und Einstellung des öffentlichen Vertriebs

§ 143c
Beschwerde- und Schlichtungsverfahren

§ 148
Übergangsvorschrift zur Aufhebung des § 127 Absatz 5

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 5
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 6
Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 10
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des REIT-Gesetzes

Artikel 12
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Artikel 13
Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung

Artikel 14
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

1. Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG

a Ausweitung des Europäischen Passes für Verwaltungsgesellschaften

b Grenzüberschreitende Verschmelzung

c Master-Feeder-Konstruktionen

d Wesentliche Anlegerinformationen

e Grenzüberschreitende Notifizierung

f Verbesserung der Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden

2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Mikrofinanzfonds

3. Anpassungen der steuerlichen Rahmenbedingungen im Investmentsteuergesetz

4. Anpassung des Kapitalertragsteuerabzugsverfahrens bei sammel- und streifbandverwahrten Aktien und Anteilen

5. Verlängerung der Fristen für Vor-REITs

6. Anpassung der Umstrukturierungsvergünstigung von Unternehmen im Rahmen der Grunderwerbsteuer

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Nachhaltigkeit

4. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 6

Zu Buchstabe f

Zu Absatz 6a

Zu Buchstabe g

Zu Absatz 8a

Zu Buchstabe h

Zu Absatz 10

Zu Buchstabe i

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe j

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Buchstabe k

Zu Absatz 21

Zu Buchstabe l

Zu Absatz 25

Zu Absatz 26

Zu Absatz 27

Zu Absatz 28

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3a

Zu Absatz 3b

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 14

Zu § 12a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 17

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 2a

Zu Absatz 2b

Zu Absatz 2c

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 5

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 28

Zu Absatz 3

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 40a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 40b

Zu § 40c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 40d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 40e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 40f

Zu § 40g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 40h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2a

Zu Absatz 2b

Zu Absatz 2c

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe h

Zu Absatz 6

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 5a

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 41

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 42

Zu § 45a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 45b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 45c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 45d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 45e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 45f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 45g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 4

Zu Nummer 60

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 61

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 62

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 63

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 64

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 65

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 6

Zu Nummer 66

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 67

Zu Absatz 5

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 74

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 78

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1a

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 79

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 80

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 81

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 82

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 83

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 84

Zu Abschnitt 3 Öffentlicher Vertrieb von EU-Investmentanteilen im Geltungsbereich dieses Gesetzes :

Zu § 130

Zu § 131

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 132

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 133

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 85

Zu Nummer 86

Zu Nummer 87

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 88

Zu Nummer 89

Zu Nummer 90

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Nummer 6a

Zu Nummer 6b

Zu Nummer 6c

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 16a

Zu Nummer 16b

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Nummer 91

Zu Nummer 92

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 93

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 94

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 95

Zu Artikel 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

5 Allgemein

Ist -Zustand

5 Neuregelung

Im Einzelnen:

5 Inlandsabwicklung

5 Auslandsbezug

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

5 Allgemein

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1443: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-Richtlinie)

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 3. Dezember 2010 zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren


 
 
 


Drucksache 127/10

... F. in der Erwägung, dass Sicherheitskräfte ferner die systematische Verfolgung von Mitgliedern religiöser Minderheiten wie der Baha’i (sämtliche sieben Mitglieder der früheren Führung dieser Minderheit wurden festgenommen und stehen nun vor Gericht), Sunniten und Christen (darunter acht Priester) verstärkt und zahlreiche, gegen die Zivilgesellschaft und politischen Aktivisten der Kurden, Aserbaidschaner, Belutschen und Araber gerichtete willkürliche Verhaftungen und Hinrichtungen vornahmen und dass insbesondere 21 Kurden derzeit auf ihre Hinrichtung warten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/10




Demokratie und Menschenrechte

2 Atomstreit

Demokratie und Menschenrechte

2 Atomstreit

Verhältnis zwischen der Europäischen Union und Iran


 
 
 


Drucksache 138/10

... G. in der Erwägung, dass der neuen Verfassung zufolge Aung San Suu Kyi, der Führer der Nationalen Liga für Demokratie (NLD) und Friedensnobelpreisträger, von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen wird; in der Erwägung ferner, dass einige Oppositionsparteien und ethnische Minderheiten erklärt haben, dass sie die Wahlen boykottieren werden, während die NLD den Ausgang der Wahlen nicht akzeptieren wird, wenn es nicht zuvor zu einem Dialog zur Überarbeitung der Verfassung kommt;



Drucksache 693/10

... Erörterung einer Reihe von Fragen zur Unternehmensführung, einschließlich der Effektivität von Verwaltungs- und Aufsichtsräten, des Schutzes von Minderheitsaktionären und der Einbeziehung von Aktionären/Investoren sowie allgemeine Fragen zum „Comply or explain"-System und zur Überwachung in den Mitgliedstaaten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 693/10




Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011

Anhang I
: Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist

Anhang II
: Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*

Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands

Anhang IV
: Liste der zurückzuziehenden Vorschläge


 
 
 


Drucksache 154/10

... Das Gesetz ist nachhaltig, da es unter Wahrung der Rechte von Minderheiten und bei angemessenem Einsatz staatlicher Ressourcen sowie geringer Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum zum Erhalt der weltweiten Artenvielfalt beiträgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 154/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Katzen- und Hundefell-Einfuhr-Verbotsgesetzes

§ 4
Mitwirkung der Zollbehörden

Artikel 2
Änderung des Seefischereigesetzes

§ 7a
Mitwirkung der Zollverwaltung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines

2. Gesetzgebungskompetenz

a Gesetzgebungskompetenz des Bundes

b Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

4. Sonstige Kosten

5. Bürokratiekosten

6. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1184: Gesetz zur Änderung des Katzen- und Hundefell- Einfuhr-Verbotsgesetzes und zur Änderung des Seefischereigesetzes


 
 
 


Drucksache 781/10

... 23. stellt fest, dass, wie bei jeder Krise, auch von dieser Krise negative Folgen für das Wachstum und die Beschäftigung ausgehen, wovon zuerst die am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen betroffen sind, darunter junge Menschen, Kinder und Frauen sowie ethnische Minderheiten und Migranten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 781/10




2 Ursachen

2 Wirkungen

2 Reaktion

Nationale Konjunkturpläne

Die Zukunft – ein auf Mehrwert beruhendes Europa

Finanzregulierung und Aufsicht

EU -Ordnungspolitik

Wirtschafts - und Währungsunion

2 Steuerpolitik

2 Binnenmarkt

2 Steuerwesen

Regionaler, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

EU 2020

2 Innovation

2 Beschäftigung

Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Förderung von KMU

2 Entwicklung

2 Weltordnungspolitik

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 258/10

... B. in der Erwägung, dass sich die Lage der europäischen Roma, die seit langem in vielen europäischen Ländern präsent sind, von der Situation der nationalen Minderheiten in Europa unterscheidet, was besondere Maßnahmen auf europäischer Ebene rechtfertigt,



Drucksache 421/10

... 21. macht darauf aufmerksam, wie wichtig eine Unterrichtung in der Muttersprache insbesondere im Falle traditioneller Minderheiten ist;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 421/10




2 Vorschulbildung

Primar - und Sekundarbildung

2 Hochschulbildung

Berufliche Aus- und Weiterbildung

Lebensbegleitendes Lernen


 
 
 


Drucksache 176/10

... 10. bekräftigt seinen Standpunkt zu dem Grundsatz der "Diffamierung von Religion" und erkennt zwar die Notwendigkeit an, das Problem der Diskriminierung religiöser Minderheiten zu behandeln, ist aber der Auffassung, dass die Aufnahme dieses Konzepts in das Protokoll über zusätzliche Standards zu Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und allen Formen der Diskriminierung nicht sachgerecht ist; fordert die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen auf, in vollem Umfang die bestehenden Standards zur Meinungsfreiheit sowie zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit umzusetzen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/10




Die Tätigkeit des Menschenrechtsrates

Mitwirkung der Europäischen Union


 
 
 


Drucksache 134/10

... 6. weist erneut darauf hin, wie extrem wichtig eine umfassende und tiefgreifende Verfassungsreform ist, die den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ins Zentrum des türkischen Staates und der türkischen Gesellschaft rücken würde; ermutigt die türkische Regierung dazu, ihre Arbeit an dieser Reform wieder aufzunehmen, und fordert zur Zusammenarbeit aller politischen Parteien und zur Einbeziehung der Zivilgesellschaft und aller Minderheiten auf;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 134/10




Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten

Fähigkeit zur Übernahme der mit der Mitgliedschaft einhergehenden Verpflichtungen

Verpflichtung zu gutnachbarlichen Beziehungen

Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Türkei


 
 
 


Drucksache 667/1/10

... 24. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission darin überein, dass auch der Europäische Sozialfonds (ESF) auf die Strategie Europa 2020 ausgerichtet werden soll. Er soll ein wichtiges Instrument der europäischen Kohäsionspolitik bleiben. Der Förderung der Qualifikation, Mobilität und Anpassungsfähigkeit kommt eine besondere Bedeutung für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu. Die Aktivierung von Langzeitarbeitslosen sowie Integration von benachteiligten Menschen und gesellschaftlichen Minderheiten ist angesichts der demographischen Entwicklung sowie des Ziels der Armutsbekämpfung eine wichtige Herausforderung in ganz Europa. Der ESF kann hierzu einen Beitrag leisten, indem er die Erwerbsintegration von Minderheiten und anderen benachteiligten Gruppen fördert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/1/10




a Grundsätzliche Anmerkungen

b Prioritäten für den künftigen Finanzrahmen

aa Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik in allen Regionen

Strategische Ausrichtung auf die Europa-2020-Strategie

Dezentrale Programmierung und Programmumsetzung

Konzentration und Verbesserung der Kohärenz

Entwicklungsstrategie der Mitgliedstaaten

Erfolgskontrolle und Sanktionsmechanismen

Mittelzuweisung an die Mitgliedstaaten und Regionen

bb Innovation, Bildung und Jugend

cc Transeuropäische Netze, Energie- und Klimapolitik

dd Landwirtschaft

ee Weitere EU-Finanzierungsinstrumente

ff Maßnahmen der gemeinsamen Außenpolitik

c Erhöhung der Wirksamkeit der Ausgabenpolitik

d Struktur und Geltungsdauer des Finanzrahmens

e Reform des Einnahmensystems der EU


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.