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0610/04
0622/04
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0889/04
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0818/04
0907/04B
0774/03
0774/03B
0546/03
0450/03
0504/03
0332/03B
0715/03
Drucksache 12/18 (Beschluss)

... 12. Er bittet die Bundesregierung ferner, sich in den Verhandlungen auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Regelung in Artikel 7 Ziffer 14 des Richtlinienvorschlags gestrichen wird. Der Abfallentsorger soll verpflichtet werden, dem Schiff eine Abfallabgabebescheinigung nach Maßgabe des Musters der Internationalen Weltschifffahrtsorganisation (International Maritime Organization - IMO) (Anhang 3 des Richtlinienvorschlags) auszuhändigen. Dies erscheint als Schritt zu einer weltweiten Harmonisierung zunächst sinnvoll; allerdings ist auch das IMO-Muster nicht verbindlich, sondern eine Empfehlung. Deswegen können die abfallrechtlich vorgeschriebenen Übernahmescheine nicht einfach durch das Formular der IMO ersetzt werden. In diesem Zusammenhang ist auf Artikel 17 und 35 der



Drucksache 94/18

... Ist erst einmal die Steuerpflicht eines Unternehmens in einem Land festgestellt, müssen noch die von dem Unternehmen erwirtschafteten Gewinne ermittelt werden, die diesem Land zuzuordnen sind. Im Rahmen der derzeitigen Körperschaftsteuervorschriften dienen die Vorschriften über die Verrechnungspreisgestaltung dazu, die Gewinne multinationaler Unternehmensgruppen verschiedenen Ländern zuzuordnen, und zwar auf der Grundlage einer Analyse der Funktionen, Vermögenswerte und Risiken innerhalb der Wertschöpfungskette der betreffenden Gruppe. Bei der Besteuerung von Unternehmensgewinnen, die einer Betriebsstätte zuzuordnen sind, wird von einem separaten Rechtsträger ausgegangen5, und die OECD-Verrechnungspreisleitlinien gelten analog. Die derzeitigen Vorschriften, die für "herkömmliche" Geschäftsmodelle entwickelt wurden, spiegeln jedoch nicht die Tatsache wider, dass sich digitale Geschäftsmodelle in Bezug auf die Art der Wertschöpfung von herkömmlichen Geschäftsmodellen unterscheiden. Dies führt zu Wettbewerbsverzerrungen und hat negative Auswirkungen auf die öffentlichen Einnahmen. Die digitale Wirtschaft beruht zum großen Teil auf immateriellen Vermögenswerten wie beispielsweise Nutzerdaten und benutzt Datenanalysemethoden, um Wert aus den erhobenen Nutzerdaten zu schöpfen. Diese Geschäftsmuster werden immer wichtigere Wertschöpfungsfaktoren innerhalb multinationaler Unternehmensgruppen, sind aber nur schwer zu beziffern. Die Ermittlung und Bewertung immaterieller Vermögenswerte sowie die Bestimmung ihres Anteils an der Wertschöpfung einer Unternehmensgruppe erfordert neue Methoden der Gewinnzuordnung, die die Wertschöpfung in den neuen Geschäftsmodellen besser erfassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Geltungsbereich Artikel 2

Begriffsbestimmungen Artikel 3

Signifikante digitale Präsenz Artikel 4

Der signifikanten digitalen Präsenz zuzuordnende Gewinne Artikel 5

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
SIGNIFIKANTE DIGITALE Präsenz

Artikel 4
Signifikante digitale Präsenz

Artikel 5
Gewinne, die einer signifikanten digitalen Präsenz zuzuordnen sind oder im Zusammenhang mit ihr stehen

Kapitel III
Schlussbestimmungen

Artikel 6
Überprüfung

Artikel 7
Ausschuss für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Artikel 8
Begrenzung der bei den Nutzern erhobenen Daten

Artikel 9
Umsetzung

Artikel 10
Inkrafttreten

Artikel 11
Adressaten

Anhang I
Liste der Steuern gemäß Artikel 3 Absatz 1:

Anhang II
Liste der Dienstleistungen gemäß Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe f:

Anhang III
Liste der Dienstleistungen, die gemäß Artikel 3 Absatz 5 letzter Satz nicht als digitale Dienstleistungen gelten:


 
 
 


Drucksache 66/18

... Die Verordnung setzt Änderungen um, die der Anpassung eines Musterprüfberichts an das bestehende Prüfverfahren dienen. Der Regelungsinhalt des Übereinkommens wird nicht verändert. Es entsteht kein Erfüllungsaufwand.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Denkschrift

1. Allgemeines

2. Besonderes


 
 
 


Drucksache 176/1/18

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/1/18




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 119 Absatz 3 GVG , Artikel 2 Nummer 3 § 610 Absatz 3 Satz 2 - neu -, § 614 - neu - ZPO

‚Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 614
Rechtsmittel

3. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 32c - neu - ZPO

§ 32c
Ausschließlicher Gerichtsstand bei Musterfeststellungsverfahren

4. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 148 ZPO

5. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 1 ZPO

6. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 1 ZPO

7. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 3 Nummer 3 ZPO

8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 3 Nummer 3 ZPO

9. Zu Artikel 2 Nummer 3 Evaluierung der §§ 606 ff. ZPO

10. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 Absatz 1 ZPO

11. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 ZPO

12. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 Absatz 3 Satz 3 - neu - ZPO

13. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 1 und 3 ZPO

14. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 1 und 3 ZPO

15. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ZPO

Zu Artikel 2 Nummer 3

18. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 ZPO

19. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 610 Absatz 1 Satz 1 ZPO

20. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 611 ZPO

21. Zu Artikel 6 § 204 Absatz 1 Nummer 1a BGB

22. Zu Artikel 11

23. Zum Gesetzentwurf im Übrigen

24. Zum Gesetzentwurf im Übrigen


 
 
 


Drucksache 224/18

... /EG /EG des Europäischen Parlaments und des Rates34 an oberster Stelle. Solche Ansätze stehen auch in Einklang mit dem UN-Nachhaltigkeitsziel Nr. 1235, wonach für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster gesorgt werden soll.



Drucksache 12/1/18

... 15. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich in den Verhandlungen auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Regelung in Artikel 7 Ziffer 14 des Richtlinienvorschlags gestrichen wird. Der Abfallentsorger soll verpflichtet werden, dem Schiff eine Abfallabgabebescheinigung nach Maßgabe des Musters der Internationalen Weltschifffahrtsorganisation (International Maritime Organization - IMO) (Anhang 3 des Richtlinienvorschlags) auszuhändigen. Dies erscheint als Schritt zu einer weltweiten Harmonisierung zunächst sinnvoll; allerdings ist auch das IMO-Muster nicht verbindlich, sondern eine Empfehlung. Deswegen können die abfallrechtlich vorgeschriebenen Übernahmescheine nicht einfach durch das Formular der IMO ersetzt werden. In diesem Zusammenhang ist auf Artikel 17 und 35 der



Drucksache 258/18

... Im Jahr 1825 hat der Franzose Louis Braille die heutzutage weltweit gängige Blindenschrift erfunden. Bei der Brailleschrift handelt es sich um eine mit den Fingern lesbare Schrift. Durch unterschiedliche Erhebungen können blinde und sehbehinderte Menschen die Punkte ertasten. Neben Buchstaben und Zahlen lassen sich auch Musiknoten, chemische Formeln und Strickmuster mit der sogenannten Punktschrift darstellen. Zudem machte die Nutzung von COMputern eine Erweiterung der Brailleschrift um zwei weitere Punkte erforderlich (Computerbraille). Auf diese Weise ließ sich die Vielzahl von Sonderzeichen korrekt darstellen.



Drucksache 73/18

... Mit den Artikeln 3 und 4 wird ein Transparenzrahmen für die nationalen Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen eingeführt. Die zuständigen Behörden werden alle geltenden nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Vertriebsvorschriften für AIF und OGAW und die entsprechenden Zusammenfassungen in mindestens einer in der internationalen Finanzwelt gebräuchlichen Sprache im Internet veröffentlichen. Zusätzlich wird eine Veröffentlichung in den oder einer der in dem betreffenden Mitgliedstaat verwendeten Amtssprachen vorzunehmen sein. Diese Informationen werden der ESMA angezeigt, die auf ihrer Website eine einschlägige zentrale Datenbank veröffentlichen und aktualisieren wird. Um den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden und der ESMA zu straffen, enthält Artikel 3 eine Ermächtigung zur Ausarbeitung technischer Durchführungsstandards, um Standardformulare, Mustertexte und Verfahren für die Anzeigen festzulegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Bewertung

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Anforderungen an Marketing-Anzeigen

Artikel 3
Veröffentlichung nationaler Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen

Artikel 4
Zentrale Datenbank der ESMA mit nationalen Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen

Artikel 5
Prüfung der Marketing-Anzeigen

Artikel 6
Gemeinsame Grundsätze für Gebühren bzw. Entgelte

Artikel 7
Veröffentlichung nationaler Bestimmungen über Gebühren und Entgelte

Artikel 8
Interaktive Datenbank der ESMA für Gebühren und Entgelte

Artikel 9
Interaktives Tool der ESMA zu Gebühren und Entgelten

Artikel 10
Zentrale Datenbank der ESMA für AIFM, OGAW-Verwaltungsgesellschaften, AIF und OGAW

Artikel 11
Standardisierung der Anzeigen an die ESMA

Artikel 12
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds

1 Dem Artikel 3 wird folgender Buchstabe o angefügt:

2 Folgender Artikel 4a wird eingefügt:

Artikel 4a

Artikel 13
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 346/2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum

1 Dem Artikel 3 wird folgender Buchstabe o angefügt:

2 Folgender Artikel 4a wird eingefügt:

Artikel 4a

Artikel 14
Bewertung

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 176/2/18

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/2/18




‚Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 268/18

Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 268/18




Initiativgesetz des Bundestages Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Buch 6 Musterfeststellungsverfahren

§ 32c
Ausschließlicher Gerichtsstand bei Musterfeststellungsverfahren

Buch 6 Musterfeststellungsverfahren

§ 606
Musterfeststellungsklage

§ 607
Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage

§ 608
Anmeldung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen

§ 609
Klageregister; Verordnungsermächtigung

§ 610
Besonderheiten der Musterfeststellungsklage

§ 611
Vergleich

§ 612
Bekanntmachungen zum Musterfeststellungsurteil

§ 613
Bindungswirkung des Musterfeststellungsurteils; Aussetzung

§ 614
Rechtsmittel

Artikel 3
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 5
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 8
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 9
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 213/18

... die Befugnis übertragen werden, von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) erarbeitete Durchführungsstandards zu erlassen, in denen ein Muster für einen solchen Liquiditätsvertrag festgelegt wird. Diese technischen Durchführungsstandards sollten von der Kommission in Form von Durchführungsrechtsakten im Sinne von Artikel 291 AEUV gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Umfang der Initiative: KMU-Wachstumsmärkte

Aktueller Regulierungskontext

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Übereinstimmung mit anderen Bereichen der Unionspolitik

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Preis des Instruments

3. Ergebnisse Der EX-POST-Bewertung, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

a Öffentliche Konsultation zur Einrichtung eines verhältnismäßigen Regulierungsrahmens zur Vereinfachung von KMU-Notierungen

b Kapitalmarktunion-Halbzeitbilanz

c Konsultation Call for Evidence EU-Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen

- Heranziehen von Fachwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Andere Elemente

- Umsetzungspläne und Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmaßnahmen

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

a Änderungen der Marktmissbrauchsverordnung

Liquiditätszufuhr -Vertrag für Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten

Rechtfertigung der Aufschiebung der Veröffentlichung von Insiderinformationen

Insiderlisten für KMU-Wachstumsmärkte

Managertransaktionen von Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten

b Änderung der Prospektverordnung

5 Transferprospekt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129

Artikel 3
Inkrafttreten und Anwendung


 
 
 


Drucksache 177/1/18

... Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe b (Anlage 7 Muster 3 SaatV)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 177/1/18




Zu Artikel 2 Nummer 9


 
 
 


Drucksache 214/18

... Bei den Bescheinigungen des Schadenverlaufs bestand die zweite Option neben dem Basisszenario darin, eine Empfehlung zur Behandlung dieser Bescheinigungen an die Mitgliedstaaten zu richten. Eine dritte Möglichkeit bestand darin, das Muster für die Bescheinigungen des Schadenverlaufs ohne Vorgaben für eine obligatorische Behandlung durch die Versicherer zu harmonisieren, um die Authentifizierung für die Zwecke der Betrugsbekämpfung zu erleichtern. Bei einer vierten Option würde den Versicherern ein Diskriminierungsverbot bei der Behandlung von Bescheinigungen des Schadenverlaufs, die durch Versicherer in anderen Mitgliedstaaten ausgestellt werden, auferlegt und Transparenz bezüglich der Verwendung der Bescheinigungen verlangt. Die Folgenabschätzung kam zu dem Schluss, dass diese Option die bevorzugte Option sei, da sie nicht nur die Standardisierung von Bescheinigungen des Schadenverlaufs erleichtern, sondern auch eine Gleichbehandlung des Schadenverlaufs zwischen inländischen und grenzüberschreitend reisenden Versicherungsnehmern gewährleisten würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

1 Insolvenz des Versicherers

2 Bescheinigungen des Schadenverlaufs

3 Risiken infolge des Fahrens ohne Versicherungsschutz

4 Mindestdeckungssummen

5 Anwendungsbereich der Richtlinie

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

5 REFIT

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Elemente

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 4
Kontrolle der Haftpflichtversicherung

Artikel 28a
Ausschussverfahren

Artikel 28b
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 28c
Bewertung

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 185/1/18

... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass automatisierte und vernetzte Fahrzeuge zur grundlegenden Veränderung der Mobilitätsmuster führen können. Sie können einen Beitrag leisten, die Verkehrssicherheit in Europa zu erhöhen und die Umweltbelastung durch den Verkehrssektor zu mindern. Dazu ist es jedoch notwendig, dass die Industrie und die öffentliche Hand ihren Gestaltungsspielraum aktiv wahrnehmen. Es gilt, die Teilhabe aller Bevölkerungsschichten an bedarfsgerechten Mobilitätsangeboten auch nach Einführung der automatisierten Mobilität zu sichern. Auswirkungen der automatisierten Mobilität auf die Strukturen des öffentlichen Personennahverkehrs sind zu berücksichtigen.



Drucksache 519/1/18

... "Der Bundesrat begrüßt daher die auf Initiative der Bundesregierung geschaffenen rechtlichen Voraussetzungen für Musterfeststellungsklagen."



Drucksache 556/18

... Diese Maßnahmen dienen damit zum einen dem vorbeugenden Schutz, zum anderen aber auch im Ereignisfall der Vermeidung einer Weiterverschleppung der Tierseuche. Somit werden insbesondere auch die Schweine haltenden Betriebe und die dahinter stehende Wirtschaft vor einer Einschleppung der ASP in die Nutztierbestände geschützt, welches eine Unterstützung von Nachhaltigkeitsziel 12 (nachhaltige Produktionsmuster sicherstellen) bietet sowie im Sinne eines One Health Ansatzes zu Unterziel 3.d "Die Kapazitäten [...] in den Bereichen Frühwarnung, Risikominderung und Management nationaler und globaler Gesundheitsrisiken stärken" beiträgt. Die Regelungen dienen der Sicherung der landwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, da eine Einschleppung der ASP in Nutztierbestände große wirtschaftliche Folgeschäden verursachen würde. Somit ist insbesondere der Nachhaltigkeitsindikator Nummer 8.4 (wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) betroffen. Ferner wird der Managementregel 9 (nachhaltige Landwirtschaft) Rechnung getragen.



Drucksache 519/18 (Beschluss)

... 3. Für Nutzerinnen und Nutzer digitaler Plattformen muss es leichter werden, Verstöße zu erkennen und zu verfolgen. Der Bundesrat begrüßt daher die auf Initiative der Bundesregierung geschaffenen rechtlichen Voraussetzungen für Musterfeststellungsklagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 519/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zu Transparenz und klaren Regeln auf digitalen Märkten


 
 
 


Drucksache 283/17

... Absatz 4 regelt die in § 112 Absatz 1 Satz 6 Nummer 2, Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c TKG vorgesehene phonetische Suche. Dabei handelt es sich gemäß Satz 1 und 2 um die Anwendung eines sprachwissenschaftlichen Verfahrens, das der ersuchenden Stelle im Rahmen von personenbasierten Ersuchen eine Datenabfrage auch dann ermöglicht, wenn ihr die korrekte Schreibweise von Personen-, Straßen- oder Ortsnamen nicht bekannt ist. Mittels der phonetischen Suche werden die unterschiedlichen Schreibweisen dieser Angaben in die Suche und das Suchergebnis mit einbezogen, soweit sie eine phonetische Ähnlichkeit zum gesuchten Begriff aufweisen. Satz 3 sieht vor, dass die Bundesnetzagentur in der Technischen Richtlinie das sprachwissenschaftliche Verfahren festlegt, das für die deutsche Sprache am besten geeignet ist. Der Bezug auf die deutsche Sprache knüpft daran an, dass die Muttersprache und das Sprachmuster der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ersuchenden Stellen, welche die Suchfunktion der phonetischen Suche im Ersuchen auswählen, in der Regel deutschsprachig sind. Das konkrete Verfahren soll hingegen nicht nur für die Ermittlung deutscher Namen geeignet sein, sondern möglichst auch die Namen anderer Sprachräume umfassen. Satz 4 stellt klar, dass das von der Bundesnetzagentur festgelegte Verfahren von allen Verpflichteten gleichermaßen anzuwenden ist. Dies ist erforderlich, um die einheitliche Datenqualität der Ergebnisse für die Ermittlungsarbeit der ersuchenden Stellen zu gewährleisten. Nur bei Verwendung einer identischen Suchmethode bei allen Verpflichteten ist sichergestellt, dass eine Abfrage in den Datensätzen der Kundendateien der Verpflichteten nach den denselben Kriterien stattfindet und zu einer vergleichbaren Antwort führt.



Drucksache 777/17

... Weitere Initiativen zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte sind eng mit der vorgeschlagenen Richtlinie verbunden und ergänzen diese, unter anderem die Legislativvorschläge zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (COM(2017)253 final), eine Anhörung der Sozialpartner zum Thema Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Selbstständige (C(2017)2610 final und C(2017)7773 final) sowie eine Mitteilung zu Auslegungsfragen in Bezug auf die Arbeitszeitgestaltung (C(2017)2601 final). Mit dem Vorschlag für eine Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige wird ein Recht für berufstätige Eltern von Kindern bis 12 Jahren eingeführt, flexible Arbeitsregelungen für Betreuungszwecke zu beantragen; die Arbeitgeber haben anschließend die Pflicht, Anträge auf flexible Arbeitsregelungen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zu prüfen und zu beantworten sowie jede Ablehnung zu begründen. Arbeitgeber wären außerdem verpflichtet, Anträge auf die Rückkehr zum ursprünglichen Arbeitsmuster zu prüfen und zu beantworten. Die vorgeschlagene Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen würde diese Bestimmungen ergänzen, indem sie die Möglichkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schafft, nicht um eine flexiblere, sondern eine sicherere Form der Beschäftigung zu ersuchen.



Drucksache 666/17

... 2. Die angestrebten Lernergebnisse sollten von den Arbeitgebern und Berufsbildungseinrichtungen ausführlich definiert werden und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen konkreten beruflichen Fähigkeiten und Schlüsselkompetenzen gewährleisten, die sowohl die persönliche Entwicklung als auch die lebenslange Laufbahnentwicklung des Auszubildenden fördern und die Anpassung an sich wandelnde Laufbahnmuster ermöglichen.



Drucksache 333/17

... (1) Die Fluggastdatenzentralstelle verarbeitet die von den Luftfahrtunternehmen übermittelten Fluggastdaten und gleicht sie mit Datenbeständen und Mustern nach Maßgabe der Absätze 2 und 5 ab, um Personen zu identifizieren, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie eine der folgenden Straftaten begangen haben oder innerhalb eines übersehbaren Zeitraumes begehen werden:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 333/17




Artikel 1
Gesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/681 (F1uggastdatengesetz - F1ugDaG)*

Abschnitt 1
Fluggastdatenzentralstelle und Zweck des Fluggastdaten-Informationssystems

§ 1
Fluggastdatenzentralstelle und Zweck des Fluggastdaten-Informationssystems

Abschnitt 2
Übermittlung von Fluggastdaten an die Fluggastdatenzentralstelle

§ 2
Datenübermittlung durch Luftfahrtunternehmen

§ 3
Datenübermittlung der durch andere Unternehmen erhobenen Fluggastdaten

Abschnitt 3
Verarbeitung von Fluggastdaten durch die Fluggastdatenzentralstelle

§ 4
Voraussetzungen für die Datenverarbeitung

§ 5
Depersonalisierung von Daten

Abschnitt 4
Übermittlung von Fluggastdaten durch die Fluggastdatenzentralstelle

§ 6
Datenübermittlung an die zuständigen Behörden im Inland

§ 7
Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 8
Teilnahme an gemeinsamen Verfahren der Zusammenarbeit

§ 9
Datenübermittlung an Europol

§ 10
Datenübermittlung an Drittstaaten

Abschnitt 5
Datenschutzrechtliche Bestimmungen

§ 11
Nationale Kontrollstelle

§ 12
Die oder der Datenschutzbeauftragte der Fluggastdatenzentralstelle

§ 13
Löschung von Daten

§ 14
Protokollierung

§ 15
Dokumentationspflicht

Abschnitt 6
Geltung des Bundeskriminalamtgesetzes

§ 16
Geltung des Bundeskriminalamtgesetzes

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 17
Gerichtliche Zuständigkeit, Verfahren

§ 18
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung des Fluggastdatengesetzes

§ 14
Protokollierung

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 9/17 (Beschluss)

... Durch die Umsetzung der ICT-Richtlinie 2014/66/EU sind neue Aufenthaltstitel vorgesehen. Da gerade im Hinblick auf unternehmensintern Transferierte auch nur kurze Aufenthalte in Betracht kommen werden, wird es in der Praxis schon aufgrund der tatsächlichen Dauer der Herstellung und der Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels gemäß § 78 AufenthG nicht möglich sein, in allen Fällen einen solchen Aufenthaltstitel auszustellen. In diesen Fällen muss eine Möglichkeit zur Erteilung des Aufenthaltstitels in Form eines einheitlichen Vordruckmusters ("Klebeetikett") bestehen und daher § 78a AufenthG ergänzt werden.



Drucksache 374/17

... (1) Für die Anmeldebescheinigung und für die Aliasbescheinigung sind die Vordrucke nach dem Muster der Anlage zu verwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 374/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Angaben zur Wohnung oder zur Zustellanschrift

§ 2
Vordrucke für die Anmeldebescheinigung und für die Aliasbescheinigung, Anforderungen an das Lichtbild

§ 3
Neuausstellung der Anmeldebescheinigung oder der Aliasbescheinigung

§ 4
Angabe zu den Tätigkeitsorten

§ 5
Wechsel der Zuständigkeit der Behörde

§ 6
Datenübermittlung

§ 7
Verantwortlichkeit für die Löschung der übermittelten Daten

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 7

Zu § 8

Anlage
(zu § 2) Anmeldebescheinigung und Aliasbescheinigung

Vorbemerkungen

1. Ausgestaltung der Anmeldebescheinigung und der Aliasbescheinigung:

2. Sicherheitsmerkmale:

3. Die Seriennummer besteht aus einem Serienbuchstaben und sieben Ziffern.

4. Formale Anforderungen an die Eintragungen der variablen Daten durch die zuständigen Behörden:

5. Datenfelder, Feldlängen und zulässige Zeichen:

6. Muster


 
 
 


Drucksache 9/1/17

... Durch die Umsetzung der ICT-Richtlinie 2014/66/EU sind neue Aufenthaltstitel vorgesehen. Da gerade im Hinblick auf unternehmensintern Transferierte auch nur kurze Aufenthalte in Betracht kommen werden, wird es in der Praxis schon aufgrund der tatsächlichen Dauer der Herstellung und der Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels gemäß § 78 AufenthG nicht möglich sein, in allen Fällen einen solchen Aufenthaltstitel auszustellen. In diesen Fällen muss eine Möglichkeit zur Erteilung des Aufenthaltstitels in Form eines einheitlichen Vordruckmusters ("Klebeetikett") bestehen und daher § 78a AufenthG ergänzt werden.



Drucksache 678/17

... (21) Damit sie alle Vorteile des wettbewerbsorientierten Umfelds für sich nutzen können, sollten berufliche Nutzer in die Lage versetzt werden, sich sachkundig zu entscheiden und die einzelnen Bestandteile verschiedener Datenspeicherungs- oder sonstigen Datenverarbeitungsdienste, die im Binnenmarkt angeboten werden, leicht zu vergleichen, auch bezüglich der Vertragsbedingungen für die Übertragung von Daten bei Beendigung eines Vertrags. Um mit dem Innovationspotenzial des Marktes Schritt zu halten und die Erfahrungen und die Sachkenntnis der Anbieter und beruflichen Nutzer von Datenspeicherungs- und sonstigen Datenverarbeitungsdiensten zu berücksichtigen, sollten die Einzelheiten und betrieblichen Anforderungen für die Übertragung von Daten von den Marktteilnehmern mittels Selbstregulierung festgelegt werden; die Kommission sollte die Selbstregulierung mit Verhaltensregeln der Union, die auch Mustervertragsbedingungen enthalten können, fördern und erleichtern. Falls jedoch solche Verhaltensregeln nicht innerhalb einer angemessenen Frist aufgestellt und wirksam umgesetzt werden, sollte die Kommission die Situation erneut prüfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Freier Datenverkehr in der Union

Artikel 5
Verfügbarkeit von Daten für zuständige Behörden

Artikel 6
Übertragung von Daten

Artikel 7
Zentrale Anlaufstellen

Artikel 8
Ausschuss

Artikel 9
Überprüfung

Artikel 10
Schlussbestimmungen


 
 
 


Drucksache 407/1/17

... In Anlage D 14 werden nach dem Muster für das Klebeetikett für die Erlaubnis zum "Daueraufenthalt-EG" folgende Muster für Klebeetiketten eingefügt:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 407/1/17




Zu Artikel 1 Nummer 2

'Artikel 1 Änderung der Aufenthaltsverordnung


 
 
 


Drucksache 443/1/17

... 6. Der Bundesrat sieht das in den Trends angenommene Verkehrswachstum zwischen 2010 und 2050 um 42 Prozent im Personenverkehr und 60 Prozent im Güterverkehr in Bezug zum Reduktionsziel der Treibhausgasemissionen (THG) des Verkehrs von mindestens 60 Prozent bis 2050 sehr kritisch. Mit Blick auf den wachsenden Handlungsdruck nach dem Pariser Klimaschutz-abkommen müssen nach Auffassung des Bundesrates die zur Dekarbonisie-rung des Verkehrssektors notwendigen THG-Reduktionen zeitnah durch eine umfassende Strategie und wirksame regulatorische Instrumente ergänzt werden, die eine gezielte Steuerung der Verkehrsnachfrage, auch über die Verkehrsmittel, beinhalten und die zudem Änderungen des Verbraucherverhaltens und der Nachfragemuster berücksichtigen. So sind steigende Mobilitätsbedürfnisse auch ohne Verkehrswachstum möglich, da nicht die Weglänge, sondern die Zielerreichung mobilitätsbestimmend ist. Der Bundesrat bezweifelt insofern die Erwartung der Kommission, dass bei einem derartig hohen Verkehrswachstum, und dies insbesondere im Güterverkehr, mit den genannten Infrastrukturmaßnahmen, Regulierungs- und Fördermaßnahmen das ambitionierte THG-Reduktionsziel von 60 Prozent erreichbar ist. Ferner vermisst er eine Verbindung zu Infrastrukturmaßnahmen für den Ausbau und die vollständige Elektrifizierung des klimafreundlichen Verkehrsträgers Schiene.



Drucksache 645/17

... Die Verordnung löst die Verordnungen der Länder und des Bundes zum elektronischen Rechtsverkehr ab, die auf der Grundlage der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung der §§ 130a ZPO, 46c ArbGG, 65a SGG, 55a VwGO und 52a FGO für die Einreichung elektronischer Dokumente bei den Gerichten erlassen wurden. In Absatz 2 werden deshalb die Verordnungen für die Bundesgerichte aufgehoben, soweit sie auf dieser Grundlage ergangen sind. Für die Revisionsstrafsachen und die Verfahren nach dem Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Halbleiterschutz- und



Drucksache 1/1/17

... 27. Die Einführung eines online verfügbaren Planmusters erscheint nicht praktikabel, da jedes Unternehmen Besonderheiten aufweist, auf die gerade im Plan einzugehen ist. Ein Muster müsste daher so allgemein gefasst sein, dass es in der Praxis keinen Mehrwert bringt. Ohnehin wird sich ein Unternehmen bei der Planaufstellung fachkundig beraten lassen, so dass ein Bedürfnis hierfür nicht besteht. Jedenfalls ist es abzulehnen, dass das Muster in gebräuchlichen Sprachen des internationalen Geschäftsverkehrs verfügbar sein muss und die Parteien sich für die Verwendung dieses Musters entscheiden können (Artikel 8 Absatz 2 und Absatz 3 des Richtlinienvorschlags). Die hieraus im Gegenzug folgende Annahmepflicht der Gerichte ist abzulehnen: Zum einen gibt es kaum eine Sprache, die nicht im internationalen Geschäftsverkehr verwendet wird, zum anderen wird durch das Verwendungsrecht fremdsprachiger Muster die Gerichtssprache missachtet, die in einem Mitgliedstaat zugelassen ist. Schließlich können sich bei Bereitstellung eines staatlichen Planmusters schwierige Haftungsfragen stellen, wenn im späteren gerichtlichen Verfahren einem unzureichenden Plan die Bestätigung versagt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/1/17




2 Allgemeines

Zur Rechtsgrundlage

Zum Richtlinienvorschlag im Allgemeinen

Zur Einführung eines Rahmens für frühzeitige Umstrukturierungen

Zur zweiten Chance für Unternehmer

Zur Effizienz insolvenzrechtlicher Verfahren

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 172/17

... Im Verhältnis zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien ist der bisher vereinbarte Informationsaustausch veraltet, da das geltende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vom 13. Juli 2006 mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (BGBl. 2010 II S. 1153, 1154) nur Regelungen entsprechend dem Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in der bei Abschluss der Verhandlungen geltenden Fassung (vor 2005) enthält. Im Rahmen des Programms zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs hatte die OECD 2005 neue Standards entwickelt, die dann in das OECD-Musterabkommen übernommen wurden. An diese Standards soll das geltende DBA mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien angepasst werden.

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Drucksache 172/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Protokoll zur
Änderung des Abkommens vom 13. Juli 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Artikel 1

Artikel 26
Informationsaustausch

Artikel 2

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 90/17

... Am 2. Dezember 2015 hat die Kommission einen Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft1 angenommen, der im Sinne der Verpflichtungen, die die EU im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung eingegangen ist, eine Transformationsagenda mit großem Beschäftigungs- und Wachstumspotenzial beinhaltet und die Förderung nachhaltiger Verbrauchs- und Produktionsmuster zum Ziel hat.



Drucksache 412/17

... Ändert sich die Höhe der Grundzulage nach § 84 Satz 1 EStG, soll sich die Regelung des § 14 Absatz 1 AltvPIBV zur monatlichen Beitragshöhe oder Tilgungsleistung dem anpassen, ohne dass es einer weiteren Verordnungsänderung bedarf. Aus diesem Grund wird in der AltvPIBV nicht mehr der konkrete Betrag der Grundzulage genannt, sondern nur noch allgemein auf die Grundzulage verwiesen. Die für den Musterkunden eines Altersvorsorgevertrags zu berücksichtigende monatliche Beitragszahlung oder Tilgungsleistung ergibt sich nach Berücksichtigung der jährlichen Grundzulage, so dass -vergleichbar zu den Basisrentenverträgen - eine jährliche Einzahlung in Höhe von insgesamt 1 200 Euro resultiert.

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Drucksache 412/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Durchführung von § 5 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung

Artikel 3
Änderung der Steuerdaten-Abrufverordnung

§ 1
Anwendungsbereich

Artikel 4
Änderung der Steuer-Auskunftsverordnung

§ 3
Anwendungsvorschrift

Artikel 5
Änderung der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine

§ 4a
Eröffnung und Verlegung einer Beratungsstelle

Artikel 7
Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung

Artikel 8
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 9
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 10
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

§ 10
Anwendungsregelung

Artikel 11
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 12
Änderung der Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 8

Zu § 8

Zu Nummer 7

Zu § 10

Zu § 10

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 342/17

... "(6) Die zuständige Behörde soll über den Antrag auf Zulassung innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen entscheiden. Hat der Antragsteller der zuständigen Behörde auf deren Verlangen die zur Prüfung erforderlichen Baumuster überlassen, soll die zuständige Behörde über den Antrag innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen und des zur Prüfung erforderlichen Baumusters entscheiden."



Drucksache 152/17

... Nummer 4 legt fest, dass nach dieser Ausmusterung von verfälschenden Daten für jede Messstelle noch mindestens zehn Messwerte unterschiedlicher Messstellen vorliegen müssen. Aus diesen Datensätzen wird dann über das 90. Perzentil der Hintergrundwert für die hydrogeochemische Einheit berechnet. Diese statistische Vorgehensweise entspricht § 5 Absatz 2 Satz 2 der derzeitigen Grundwasserverordnung.



Drucksache 136/17

... b) als Muster oder Proben in der erforderlichen Menge von demjenigen, der dafür eine Konformitätsbewertung beantragen will, eingeführt oder verbracht werden,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 136/17




§ 5a
Ausnahmen vom Erfordernis des Konformitätsnachweises und der CE-Kennzeichnung


 
 
 


Drucksache 144/17

... Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)3 werden ab Mai 2018 statt der bislang noch bestehenden 28 nationalen Rechtsvorschriften für ganz Europa einheitliche Vorschriften gelten. Der neu geschaffene Mechanismus der federführenden Aufsichtsbehörde4 stellt sicher, dass in der EU für die Aufsicht über ein Unternehmen, das Daten grenzüberschreitend verarbeitet, nur noch eine Datenschutzbehörde zuständig ist. Dadurch wird die einheitliche Auslegung der neuen Vorschriften gewährleistet. So wird in grenzüberschreitenden Fällen, in die mehrere nationale Datenschutzbehörden einbezogen sind, ein einziger Beschluss gefasst, damit sichergestellt ist, dass gemeinsame Probleme auch gemeinsam gelöst werden. Darüber hinaus schafft die DS-GVO gleiche Bedingungen für EU-Unternehmen und in Drittländern ansässige Unternehmen, denn Letztere werden dieselben Vorschriften anwenden müssen wie EU-Unternehmen, wenn sie in der EU Waren und Dienstleistungen anbieten oder Verhaltensmuster von Personen erfassen wollen. Ein größeres Vertrauen der Verbraucher kommt sowohl den in der EU als auch den in Drittländern ansässigen Wirtschaftsteilnehmern zugute.



Drucksache 654/17

... Das Netz der Kompetenzzentren könnte auch über Fähigkeiten verfügen, die Industrie mit Tests und Simulationen für die in Abschnitt 2.2. erläuterte Cybersicherheitszertifizierung zu unterstützen. Seine Einbeziehung in sämtliche Aktivitäten der EU im Bereich der Cybersicherheit würde sicherstellen, dass seine Ausrichtung sich ständig am aktuellen Bedarf orientiert. Das Ziel des Zentrums würde darin bestehen, nicht nur in der Technik und bei den Cybersicherheitssystemen auf hohe Cybersicherheitsstandards hinzuwirken, sondern auch beim Aufbau von Spitzenkompetenzen von Fachkräften, indem die nationalen Bemühungen zur Vermittlung digitaler Kompetenzen mit Lösungen und Mustern unterstützt werden. Hierzu könnte es auch die Cybersicherheitsfähigkeiten auf EU-Ebene stärken, indem Synergien vor allem mit der ENISA, CERT-EU, Europol, dem möglichen künftigen Cybersicherheits-Notfallfonds und den nationalen CSIRTs genutzt werden.

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Drucksache 654/17




1. Einleitung

2. STÄRKUNG der CYBERABWEHRFÄHIGKEIT der EU

2.1 Stärkung der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit

2.2 Schaffung eines Binnenmarkts für Cybersicherheit

2.3 Vollständige Umsetzung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

2.4 Abwehrfähigkeit durch eine rasche Reaktion im Notfall

2.5 Ein Cybersicherheits-Kompetenznetz mit einem Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung

2.6 Aufbau einer starken EU-Basis für Cyberfähigkeiten

2.7 Förderung der Cyber-Hygiene und Sensibilisierung

5 Hauptmaßnahmen

3. Schaffung eines EU-RAHMENS zur WIRKSAMEN ABSCHRECKUNG

3.1 Identifizierung böswilliger Akteure

3.2 Beschleunigung der Strafverfolgungsmaßnahmen

3.3 Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität

3.4 Intensivierung der Maßnahmen auf politischer Ebene

3.5 Abschreckung durch die Cyberabwehrkompetenzen der Mitgliedstaaten zwecks Erhöhung der Cybersicherheit

4. Die internationale Zusammenarbeit in der CYBERSICHERHEIT STÄRKEN

4.1 Cybersicherheit in den Außenbeziehungen

4.2 Kapazitätsaufbau in der Cybersicherheit

4.3 Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 4/17

... (21) Die Erstellung der Pläne sowie die Konsultationen mit den anderen Mitgliedstaaten der jeweiligen Region und der Koordinierungsgruppe "Strom" sollten durch entsprechende Muster erleichtert werden. Konsultationen innerhalb der Regionen und über die Koordinierungsgruppe "Strom" sollten sicherstellen, dass die Maßnahmen eines Mitgliedstaates oder einer Region die Versorgungssicherheit anderer Mitgliedstaaten oder Regionen nicht gefährden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

1. Wirtschaftliche Auswirkungen

2. Wer ist auf welche Weise betroffen?

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Elemente

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständige Behörde

Kapitel II
Risikobewertung

Artikel 4
Bewertung der Versorgungssicherheit

Artikel 5
Methode zur Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf regionaler Ebene

Artikel 6
Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf regionaler Ebene

Artikel 7
Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf nationaler Ebene

Artikel 8
Methode für kurzfristige Abschätzungen der Leistungsbilanz

Artikel 9
Kurzfristige Abschätzungen der Leistungsbilanz

Kapitel III
Risikovorsorgeplan

Artikel 10
Erstellung der Risikovorsorgepläne

Artikel 11
Inhalt der Risikovorsorgepläne - nationale Maßnahmen

Artikel 12
Inhalt der Risikovorsorgepläne - regional abgestimmte Maßnahmen

Kapitel IV
Bewältigung von Stromversorgungskrisen

Artikel 13
Frühwarnung und Erklärung des Eintritts einer Krise

Artikel 14
Zusammenarbeit und Unterstützung

Artikel 15
Einhaltung von Marktvorschriften

Kapitel V
Bewertung und Überwachung

Artikel 16
Nachträgliche Analyse

Artikel 17
Überwachung durch die Koordinierungsgruppe Strom

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Zusammenarbeit mit den Vertragsparteien der Energiegemeinschaft

Artikel 19
Befugnisübertragung

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Inkrafttreten

ANNEX 1 Anhang der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie2005/89/EG

Anhang
Muster für den Risikovorsorgeplan

Allgemeine Informationen

1. Zusammenfassung der SZENARIEN für STROMVERSORGUNGSKRISEN

2. AUFGABEN und ZUSTÄNDIGKEITEN der zuständigen BEHÖRDE

3. Verfahren und Massnahmen in einer STROMVERSORGUNGSKRISE

3.1. Nationale Verfahren und Maßnahmen

3.2. Regionale Verfahren und Maßnahmen

4. KRISENMANAGER ODER KRISENMANAGEMENTTEAM

5. Konsultation der Interessenträger

6. NOTFALLTESTS


 
 
 


Drucksache 464/17

... Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 464/17




,Artikel 6 Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

,Anlage 11 zu Artikel 250 § 2 Absatz 1 Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs


 
 
 


Drucksache 1/17 (Beschluss)

... 26. Die Einführung eines online verfügbaren Planmusters erscheint nicht praktikabel, da jedes Unternehmen Besonderheiten aufweist, auf die gerade im Plan einzugehen ist. Ein Muster müsste daher so allgemein gefasst sein, dass es in der Praxis keinen Mehrwert bringt. Ohnehin wird sich ein Unternehmen bei der Planaufstellung fachkundig beraten lassen, so dass ein Bedürfnis hierfür nicht besteht. Jedenfalls ist es abzulehnen, dass das Muster in gebräuchlichen Sprachen des internationalen Geschäftsverkehrs verfügbar sein muss und die Parteien sich für die Verwendung dieses Musters entscheiden können (Artikel 8 Absatz 2 und Absatz 3 des Richtlinienvorschlags). Die hieraus im Gegenzug folgende Annahmepflicht der Gerichte ist abzulehnen: Zum einen gibt es kaum eine Sprache, die nicht im internationalen Geschäftsverkehr verwendet wird, zum anderen wird durch das Verwendungsrecht fremdsprachiger Muster die Gerichtssprache missachtet, die in einem Mitgliedstaat zugelassen ist. Schließlich können sich bei Bereitstellung eines staatlichen Planmusters schwierige Haftungsfragen stellen, wenn im späteren gerichtlichen Verfahren einem unzureichenden Plan die Bestätigung versagt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/17 (Beschluss)




2 Allgemeines

Zur Rechtsgrundlage

Zum Richtlinienvorschlag im Allgemeinen

Zur Einführung eines Rahmens für frühzeitige Umstrukturierungen

Zur zweiten Chance für Unternehmer

Zur Effizienz insolvenzrechtlicher Verfahren

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 249/17

... (1) Teilt eine anerkannte Erzeugerorganisation gegenüber der zuständigen Stelle nach Maßgabe des Unionsrechts Erzeugnismengen, auf die sich Vertragsverhandlungen erstrecken, mit, ist der Mitteilung eine Erklärung darüber beizufügen, dass die besonderen Voraussetzungen des Unionsrechts für die Abgabe einer solchen Mitteilung erfüllt sind. Die Erklärung hat insbesondere Aussagen zu den in Satz 1 bezeichneten Voraussetzungen, die die Mitgliedschaft der Erzeuger in einer anderen Erzeugerorganisation und die Andienungspflichten der Erzeuger aufgrund der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft betreffen, zu enthalten. Die Bundesanstalt kann im Bundesanzeiger Muster für die in Satz 1 genannten Mitteilungen einschließlich der zugehörigen Erklärungen bekanntgeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 249/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung

§ 10a
Übertragung von Tätigkeiten an Dritte

Abschnitt 4
Vertragsverhandlungen

§ 14
Einhaltung der Voraussetzungen bei Vertragsverhandlungen

§ 14a
Mitteilungen der Kartellbehörden und Länder über Vertragsverhandlungen

Abschnitt 4a
Sonderbestimmungen für den Erzeugnisbereich Zucker

§ 14b
Branchenvereinbarungen; anerkannte Organisationen

§ 15
Doppelmitgliedschaft in Erzeugerorganisationen bei Verhandlungen über Rohmilchverträge.

§ 24
Anwendungsbestimmungen

Artikel 2
Verordnung über die Aufhebung der Milch-Sachkunde-Verordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Abschnitt 4

Zu § 14

Zu § 14a

Zu Abschnitt 4a

Zu § 14b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 675/17

... und die Umstellung der Gebühr für die Zulassung alternativer Baumuster nach Abschnitt 9.3.4



Drucksache 596/17

... Die Ergänzung des Absatz 1 durch den neu angefügten Satz 2 dient der Qualitätssicherung durch das BSI. Unter "Qualitätssicherung" sind dabei auch die Nachprüfungen zu verstehen, die das BSI an sog. Rückstellmustern (Testmuster der internen Generationen der im Personalausweis verbauten Hardware) durchführt, während die Ausweise im Feld sind.



Drucksache 374/1/17

... 9. Zur Anlage (zu § 2) Nummer 6 Muster ProstAV

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 374/1/17




1. Zu § 2 Absatz 1 ProstAV

2. Zu § 2 Absatz 2 ProstAV

3. Zu § 3 Absatz 3 ProstAV

4. Zu § 6 Absatz 1 ProstAV

5. Zu § 6 Absatz 4 Satz 2 und Satz 3 - neu - bis Satz 6 - neu - ProstAV

7. Zu § 6 Absatz 5 ProstAV

8. Zu § 6 Absatz 5 Satz 2 - neu - ProstAV

9. Zur Anlage zu § 2 Nummer 6 Muster ProstAV


 
 
 


Drucksache 231/17

... Das geltende Recht sieht die Erhebung des genetischen Fingerabdrucks zu Zwecken künftiger Strafverfahren nur in engen Grenzen vor. Voraussetzung ist der Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung oder eines Deliktes gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie die Prognose, dass gegen den Betroffenen künftig Strafverfahren wegen Straftaten von erheblicher Bedeutung zu führen sind. Mit diesen Einschränkungen will das bisherige Recht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ins-besondere im Hinblick auf den Schutz der in der DNA verschlüsselten Erbinformationen Rechnung tragen. Die Erhebung und Nutzung des genetischen Fingerabdrucks erlaubt indes im Zusammenhang mit der DNA-Identitätsfeststellung über die Geschlechtsbestimmung hinaus keine qualitative Auswertung der Erbinformation, sondern hat ausschließlich eine Überprüfung von Mustern auf Übereinstimmung oder Abweichung zum Gegenstand.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Zitiergebot

Artikel 3
Übergangsvorschrift

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 573/1/17

... 5. Der Bundesrat befürchtet zudem, dass von einer einseitigen Betonung der Konzentration durch die Kommission auf regionale Spezialisierungsfelder innerhalb der Strategien zur intelligenten Spezialisierung die Gefahr eines "Lock-In-Effekts" ausgeht, wenn dadurch die Möglichkeiten der Regionen zu einer intelligenten Diversifizierung beschnitten werden. Um die wirtschaftliche Dynamik zu steigern, muss es möglich sein, das jeweilige regionale Spezialisierungsmuster kontinuierlich weiterzuentwickeln, ohne dass daraus bürokratische Belastungen entstehen.



Drucksache 173/17

... Das in Panama-Stadt am 21. November 2016 unterzeichnete Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen betreffend den Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr entspricht weitgehend den dies bezüglichen einschlägigen Bestimmungen des OECD-Musterabkommens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Seeschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 6
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 7
Verständigungsverfahren

Artikel 8
Inkrafttreten

Artikel 9
Kündigung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 151/17

... anstelle des bisherigen Standardreisedokuments für die Rückführung neu abzubildende und als deutscher Passersatz einzuführende Muster eines Reisedokuments für die Rückkehr trägt den neuen Vorgaben des Rechts der Europäischen Union mit erhöhten Sicherheitsstandards für dieses Dokument sowie dessen Bezeichnung in der Verordnung (EU) Nr. 2016/1953 Rechnung. Gemäß Artikel 2 Nummer 2 der Verordnung (EU) Nr. 2016/1953 bezeichnet der Begriff "Rückkehr" die Rückkehr im Sinne des Artikels 3 Nummer 3 der Richtlinie 2008/115/EG. Damit können die Dokumente nicht nur für die unfreiwillige Rückführung, sondern auch für die in freiwilliger Erfüllung einer Rückkehrverpflichtung erfolgende Rückreise von unerlaubt aufhältigen Drittstaatsangehörigen in deren Herkunftsland, in ein Transitland gemäß gemeinschaftlichen oder bilateralen Rückübernahmeabkommen oder anderen Vereinbarungen oder in ein anderes aufnahmebereites Drittland verwendet werden. Die Anpassung des durch die Verordnung (EU) Nr. 2016/1953 vorgegebenen Musters an die nationalen Gegebenheiten wird, wie diejenige des bisherigen Standardreisedokuments für die Rückführung, bundeseinheitlich festgelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 151/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 1
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Anlage
D10 Europäisches Reisedokument für die Rückkehr nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 129/17

... (4) Soweit die Landesstelle über Daten gemäß Absatz 2 oder die Unterlage gemäß Absatz 3 verfügt und für die Mitteilung nach § 15 Absatz 2b Satz 2 und die Mitteilung nach § 16 Absatz 6 Satz 2 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes Muster bekannt gibt oder Vordrucke oder Formulare auch elektronisch bereithält, kann darin von Angaben gemäß Absatz 2 oder der Beifügung der Kopie gemäß Absatz 3 abgesehen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

§ 19a
Geltungsdauer der Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel nach § 15 Absatz 2a des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

§ 19b
Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel in bestimmten Fällen

§ 20a
Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland in bestimmten Fällen

§ 34
Anwendungsbestimmungen

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 25a
Antrag auf Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel

§ 25b
Mitteilungspflichten nach § 15 Absatz 2b Satz 2 und § 16 Absatz 6 Satz 2 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 19a

Zu § 19b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 25a

Zu § 25b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 39/17

... ) betrieben werden dürfen. Grund hierfür ist das Fehlen entsprechender Musterzulassungsvorschriften für unbemannte Luftfahrtsysteme. In der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 39/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

1. Länder

2. Bund

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Abschnitt 5a
Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 20
Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums

Abschnitt 5a
Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 21a
Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 21b
Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 21c
Zuständige Behörde

§ 21d
Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten; anerkannte Stellen

§ 21e
Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen

§ 21f
Ausweichregeln für unbemannte Fluggeräte

Artikel 3
Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

Im Einzelnen:

- Einführung einer Kennzeichnungspflicht:

- Betriebsbeschränkungen:

- Auswirkungen auf unbemannte Luftfahrtsysteme:

- Einführung einer Pflicht zum Nachweis bestimmter Kenntnisse und Fertigkeiten:

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand Verwaltung

a Erfüllungsaufwand für den Bund

b Erfüllungsaufwand für Länder

IV. Sonstige Auswirkungen

1. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

2. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

§ 21a

b § 21b

Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer n

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Absatz 2

Absatz 3

c § 21c

d § 21d

e § 21

f § 21f

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3614, BMVI: Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten

I. Zusammenfassung

Bürgerinnen und Bürger

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

Weitere Kosten

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

4 Bund

4 Länder

II.2 ‚One in one out‘-Regelung


 
 
 


Drucksache 717/1/17

... 2. Der Bundesrat sieht das in den Trends angenommene Verkehrswachstum zwischen 2010 und 2050 um 42 Prozent im Personenverkehr und 60 Prozent im Güterverkehr in Bezug zum Reduktionsziel der Treibhausgasemissionen (THG) des Verkehrs von mindestens 60 Prozent bis 2050 kritisch. Im Kontext zum erhöhten Handlungsdruck nach dem Pariser Klimaschutzabkommen müssen nach Auffassung des Bundesrates die zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors notwendigen THG-Reduktionen durch eine Strategie ergänzt werden, die eine gezielte Steuerung der Verkehrsnachfrage, auch über die Verkehrsmittel, beinhaltet und zudem Änderungen des Verbraucherverhaltens und der Nachfragemuster berücksichtigt. So sind steigende Mobilitätsbedürfnisse auch ohne Verkehrswachstum möglich, da nicht die Weglänge, sondern die Zielerreichung mobilitätsbestimmend ist. Der Bundesrat bezweifelt insofern den Ansatz der Kommission, dass bei einem derartigen Verkehrswachstum, und dies insbesondere im Güterverkehr, das THG-Reduktionsziel von 60 Prozent erreichbar ist.



Drucksache 527/17

... "(1) An dem durch Maßnahmen nach § 81a Absatz 1 oder § 81c erlangten Material dürfen mittels molekulargenetischer Untersuchung das DNA-Identifizierungsmuster, die Abstammung und das Geschlecht der Person festgestellt und diese Feststellungen mit Vergleichsmaterial abgeglichen werden, soweit dies zur Erforschung des Sachverhalts erforderlich ist. Andere Feststellungen dürfen nicht erfolgen; hierauf gerichtete Untersuchungen sind unzulässig."



Drucksache 713/17

... - neue Kommunikationsmuster, soziale Medien, das Phänomen der "Fake News" und die Notwendigkeit, die Medienkompetenz aller Bürgerinnen und Bürger zu fördern; sowie



Drucksache 438/1/17

... 7. Er weist ferner darauf hin, dass durch die vorgeschlagene Verordnung vielfältige Anpassungen der bereits bestehenden Systeme zu Informationen der Öffentlichkeit, zu Verfahrenshandlungen und zu Informationserteilungen erforderlich sind. Für das zentrale Zugangstor der Kommission ist ein Lebenslagen-Modell vorgesehen, das zum Beispiel ein Unternehmen von der Gründung bis zur Schließung bedienen soll. Die Verfahrensbeschreibungen müssen einem bestimmten Muster folgen, bei dem gleiche Verfahren neben der Landessprache in einer Amtssprache der Union beschrieben aus dem Zugangstor abrufbar sind. Die Verfahrensbeschreibungen müssen europaweit über ein Identitätsmerkmal verknüpft sein und streng formalisiert erfasst werden. Dieses Muster ist nach erster Sichtung an den in Deutschland verwendeten Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung (LeiKa-Standard) anlehnbar. Um das europaweite Zugangstor zu bedienen, muss ein Datenaus-tauschverfahren vereinbart werden, das LeiKa berücksichtigt. Die LeiKaInhalte müssen auch in einer EU-Amtssprache, sinnvollerweise Englisch, angeboten werden. Noch zu klären ist, in welcher Weise der in Deutschland vorgesehene Verbund der Verwaltungsportale dazu beitragen kann, die Anforderungen der vorgeschlagenen Verordnung zu erfüllen.

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Drucksache 438/1/17




Zum Verordnungsvorschlag allgemein

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

14. Zu Artikel 8 - Qualität der Informationen über Verfahren

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

15. Zu Artikel 14 - Qualitätsüberwachung

16. Zu Artikel 24 - Nationale Koordinatoren

Zu Artikel 32

Zu Artikel 37

3 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 366/17

... (1) Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten, zum Beispiel Plänen, Mustern und Verfahren, sind ungeachtet eines bestehenden Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nur nach Maßgabe des Absatzes 3 abziehbar, wenn die Einnahmen des Gläubigers einer von der Regelbesteuerung abweichenden, niedrigen Besteuerung nach Absatz 2 unterliegen (Präferenzregelung) und der Gläubiger eine dem Schuldner nahestehende Person im Sinne des § 1 Absatz 2 des

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Drucksache 366/17




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 4j
Aufwendungen für Rechteüberlassungen

Artikel 2
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 3a
Sanierungserträge

Artikel 3
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

§ 7b
Sonderregelung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags bei unternehmensbezogener Sanierung.

§ 7b
Sonderregelung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags bei unternehmensbezogener Sanierung

Artikel 5
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 360/17

... Derzeit ist der Europass-Rahmen in erster Linie ein Mittel zur Dokumentation der Kompetenzen und der Berufserfahrung eines Menschen anhand von Mustern für Lebensläufe und andere Unterlagen. Doch sind die derzeitigen Vorlagen nicht flexibel genug, um den sich wandelnden Bedürfnissen und Entwicklungen bei der Informationssuche und Arbeitsplatzsuche sowie hinsichtlich der Technologie gerecht zu werden. Daher gilt es, im Zuge einer Überarbeitung des Rahmens von der reinen Dokumentation zu einem umfasserenden Angebot von Instrumenten und Diensten in Bezug auf Kompetenzen und Qualifikationen überzugehen. Die Zusammenführung von Informationen und Instrumenten, die bisher über unterschiedliche Plattformen verfügbar sind, zu einer einzigen umfassenden Plattform wird zur Vereinfachung des Angebots beitragen, Überschneidungen verhindern und letztlich für größere Effizienz und Benutzerfreundlichkeit sorgen. Die Verwendung der über den neuen Rahmen angebotenen Hilfsmittel und Dienste wird, wie auch bisher, freiwillig sein.

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Drucksache 360/17




Anhang

I. Allgemeines

II. Einführung einer Kompetenzgarantie

III. Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen

IV. Umsetzung der Schlussfolgerungen von Riga und Berufsausbildung

V. Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze

VI. Überarbeitung des Europäischen Qualifikationsrahmens

VII. Frühzeitige Erfassung der Kompetenzen und Qualifikationen von Migrantinnen und Migranten

VIII. Überarbeitung des Europass-Rahmens

IX. Blaupause zur Branchenzusammenarbeit, für Kompetenzen

X. Initiative zur Nachverfolgung des Werdegangs von Hochschulabsolventinnen und -absolventen

XI. Umsetzung der Agenda


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.