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"Nachhaltigkeitsstandards"
Drucksache 347/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategische Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der EU COM(2013) 229 final
... Die bestehenden Hygienekontrollen von EU-Erzeugnissen sowie eingeführten Erzeugnissen gewährleisten bereits ein hohes Maß an Lebensmittelsicherheit. Aufgrund gesellschaftlicher Anliegen haben Verbraucher, NRO und Einzelhändler auch Garantien gefordert, dass die von ihnen gekauften Nahrungsmittel unter Einhaltung sehr hoher ökologischer und sozialer Nachhaltigkeitsstandards hergestellt wurden. Wenn das Ausmaß der Nachhaltigkeit von EU-Aquakulturerzeugnissen entsprechend dargestellt und der Öffentlichkeit kommuniziert wird, kann dies die Wettbewerbsfähigkeit und gesellschaftliche Akzeptanz der Aquakultur und der Aquakulturerzeugnisse in der EU erhöhen. Neue Etikettierungsvorschriften, wie sie in der GMO-Verordnung vorgeschlagen wurden, könnten zu einer besseren Differenzierung von EU-Aquakulturerzeugnissen beitragen; freiwillige Zertifizierungssysteme können dabei ebenfalls eine Rolle spielen. Durch den Aufbau kurzer Nahrungsmittelketten können hochwertige und besonders frische lokale Erzeugnisse zudem einen weiteren Pluspunkt für räumliche Nähe ernten.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Aquakultur im Rahmen der Reform der gemeinsamen Fischreipolitik
3. Strategische Leitlinien für die Nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der EU
3.1. Vereinfachung von Verwaltungsverfahren
3.2. Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung und des Wachstums der Aquakultur durch koordinierte Raumordnung
3.3. Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Aquakultur
3.4. Förderung gleicher Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen durch Ausschöpfung ihrer Wettbewerbsvorteile
4. eine neue Politik zur Förderung der Aquakultur
4.1. Mehrjähriger nationaler Strategieplan für die Förderung einer nachhaltigen
4.2. Komplementarität mit dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds
4.3. Austausch bewährter Verfahren
4.4. Beirat für Aquakultur
4.5. Nächste Schritte
Anhang Entwurf der Gliederung eines mehrjährigen nationalen Plans für die Entwicklung einer nachhaltigen Aquakultur
1. Nationaler Kontext und Zusammenhang mit den wichtigsten nationalen Ziele
2. Reaktion auf die strategischen Leitlinien
3. Governance und Partnerschaft
4. Bewährte Verfahren
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Drucksache 367/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juni 2012 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits
... i) Der Bundesrat bedauert daher, dass anders als beim EU-Freihandelsabkommen mit Kolumbien und Peru bislang keine konkreten Fahrpläne zur Verbesserung der Situation u.a. von Gewerkschaftern sowie zur Verbesserung von Sozial- und Umweltstandards von den Regierungen der Staaten Zentralamerikas vorgelegt wurden. Er appelliert an die Bundesregierung, das Europäische Parlament und die Kommission, hier aktiv zu werden und u.a. sicherzustellen, dass die Umsetzung der vereinbarten Nachhaltigkeitsstandards in den Staaten Zentralamerikas von der Kommission und dem Europäischen Parlament wirkungsvoll überprüft wird.
Drucksache 367/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juni 2012 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits
... 9. Der Bundesrat bedauert daher, dass anders als beim EU-Freihandelsabkommen mit Kolumbien und Peru bislang keine konkreten Fahrpläne zur Verbesserung der Situation u.a. von Gewerkschaftern sowie zur Verbesserung von Sozial- und Umweltstandards von den Regierungen der Staaten Zentralamerikas vorgelegt wurden. Er appelliert an die Bundesregierung, das Europäische Parlament und die Kommission, hier aktiv zu werden und u.a. sicherzustellen, dass die Umsetzung der vereinbarten Nachhaltigkeitsstandards in den Staaten Zentralamerikas von der Kommission und dem Europäischen Parlament wirkungsvoll überprüft wird.
Drucksache 259/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Handelsübereinkommen vom 26. Juni 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits
... 8. Der Bundesrat begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass das Europäische Parlament erstmalig ein Handelsabkommen mit einer Resolution zu Menschen- und Arbeitnehmerrechten sowie zu den Umweltstandards ergänzt und von den souveränen Regierungen Kolumbiens und Perus einen konkreten Fahrplan zur Verbesserung der Situation von Gewerkschaftern sowie zur Verbesserung von Sozial- und Umweltstandards eingefordert hat. Beide Länder sind auf die Forderung des Europäischen Parlaments eingegangen und haben im Oktober 2012 entsprechende Fahrpläne vorgelegt. Damit verpflichtet sich etwa die kolumbianische Regierung öffentlich unter anderem dazu, die Zivilgesellschaft in die Umsetzung des Abkommen einzubeziehen, eine neue "Fachgruppe für Handelsabkommen und Menschenrechte" einzurichten, das Budget für das Schutzprogramm für Gewerkschafter aufzustocken und die Anzahl der Arbeitsinspektionen deutlich zu erhöhen. Ebenso soll in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ein neues System zur strafrechtlichen Ermittlung aufgebaut werden, um das Problem der hohen Straflosigkeit anzugehen. Der Bundesrat begrüßt, dass durch die entschlossene Haltung des Europäischen Parlaments erreicht werden konnte, dass die Umsetzung vereinbarter Nachhaltigkeitsstandards in Kolumbien und Peru von der Kommission und dem Europäischen Parlament überprüft wird.
Drucksache 259/2/13
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetz zu dem Handelsübereinkommen vom 26. Juni 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits
... 8. Der Bundesrat begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass das Europäische Parlament erstmalig ein Handelsabkommen mit einer Resolution zu Menschen- und Arbeitnehmerrechten sowie zu den Umweltstandards ergänzt und von den souveränen Regierungen Kolumbiens und Perus einen konkreten Fahrplan zur Verbesserung der Situation von Gewerkschaftern sowie zur Verbesserung von Sozial- und Umweltstandards eingefordert hat. Beide Länder sind auf die Forderung des Europäischen Parlaments eingegangen und haben im Oktober 2012 entsprechende Fahrpläne vorgelegt. Damit verpflichtet sich etwa die kolumbianische Regierung öffentlich unter anderem dazu, die Zivilgesellschaft in die Umsetzung des Abkommen einzubeziehen, eine neue 'Fachgruppe für Handelsabkommen und Menschenrechte' einzurichten, das Budget für das Schutzprogramm für Gewerkschafter aufzustocken und die Anzahl der Arbeitsinspektionen deutlich zu erhöhen. Ebenso soll in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ein neues System zur strafrechtlichen Ermittlung aufgebaut werden, um das Problem der hohen Straflosigkeit anzugehen. Der Bundesrat begrüßt, dass durch die entschlossene Haltung des Europäischen Parlaments erreicht werden konnte, dass die Umsetzung vereinbarter Nachhaltigkeitsstandards in Kolumbien und Peru von der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament überprüft wird.
Drucksache 388/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für Anlageprodukte - COM(2012) 352 final; Ratsdok. 12402/12
... 32. Der Bundesrat unterstützt das Ansinnen im Verordnungsvorschlag, dass im Rahmen des Produktinformationsblattes auch Fragen zu Umwelt und/oder Soziales in Bezug auf die Geschäftsführung des Anlageproduktanbieters oder das Anlageprodukt thematisiert werden (Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b Dreifachbuchstabe iii). Es ist richtig, Verbraucherinnen und Verbraucher neben finanziellen Aspekten auch Informationen etwa zu sozialen oder umweltpolitischen Zielen für die Anlageentscheidung zur Verfügung zu stellen. Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass die Angaben im Produktinformationsblatt belastbare Informationen zu diesen Fragestellungen enthalten müssen und nicht nur Angaben zu angestrebten Ergebnissen des Anlageproduktanbieters sein dürfen. Der Bundesrat spricht sich im Kontext des Verordnungsvorschlags für die Entwicklung verlässlicher Kriterien z.B. über die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards des Anlageprodukts auf europäischer Ebene aus. Ergänzt werden könnten diese Informationen durch die Etablierung eines Gütesiegels für nachhaltige Finanzprodukte.
Zur Vorlage insgesamt
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 8
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 15
Zu den Artikeln 19
Direktzuleitung der Stellungnahme
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Drucksache 388/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für Anlageprodukte - COM(2012) 352 final; Ratsdok. 12402/12
... 25. Der Bundesrat unterstützt das Ansinnen im Verordnungsvorschlag, dass im Rahmen des Produktinformationsblattes auch Fragen zu Umwelt und/oder Soziales in Bezug auf die Geschäftsführung des Anlageproduktanbieters oder das Anlageprodukt thematisiert werden (Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b Dreifachbuchstabe iii). Es ist richtig, Verbraucherinnen und Verbraucher neben finanziellen Aspekten auch Informationen etwa zu sozialen oder umweltpolitischen Zielen für die Anlageentscheidung zur Verfügung zu stellen. Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass die Angaben im Produktinformationsblatt belastbare Informationen zu diesen Fragestellungen enthalten müssen und nicht nur Angaben zu angestrebten Ergebnissen des Anlageproduktanbieters sein dürfen. Der Bundesrat spricht sich im Kontext des Verordnungsvorschlags für die Entwicklung verlässlicher Kriterien z.B. über die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards des Anlageprodukts auf europäischer Ebene aus. Ergänzt werden könnten diese Informationen durch die Etablierung eines Gütesiegels für nachhaltige Finanzprodukte.
Zur Vorlage insgesamt
Zu den einzelnen Vorschriften
11. Zu Artikel 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 8
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 15
Zu den Artikeln 19
Direktzuleitung der Stellungnahme
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Drucksache 618/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/70 /EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 2009/28 /EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen - COM(2012) 595 final
... 6. Die Bundesregierung wird weiterhin gebeten, sich in den weiteren Beratungen im Rat für Nachhaltigkeitsstandards für die gesamte Verwendungsbreite von Soja und Palmöl einzusetzen, um indirekten Landnutzungsänderungen wirksamer entgegentreten zu können.
Drucksache 618/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/70 /EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 2009/28 /EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen - COM(2012) 595 final
... 6. Die Bundesregierung wird weiterhin gebeten, sich in den weiteren Beratungen im Rat für Nachhaltigkeitsstandards für die gesamte Verwendungsbreite von Soja und Palmöl einzusetzen, um indirekten Landnutzungsänderungen wirksamer entgegentreten zu können.
Drucksache 569/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Verwendung von Biokraftstoff en - Antrag des Freistaates Bayern -
... Die Bundesregierung wird deshalb gebeten, sich auf europäischer Ebene für anspruchsvollere Nachhaltigkeitsstandards für flüssige
2. Zu Ziffer 2 und Ziffer 4a - neu -
3. Zu Ziffer 3 Satz 3
4. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.
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Drucksache 489/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2009 zur Bekämpfung der Entwaldung und der Waldschädigung zur Eindämmung des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt
... 5. begrüßt die Maßnahmen für ein umweltgerechtes Beschaffungswesen (GPP) sowie die Förderung von Instrumenten wie Umweltzeichen und Waldzertifizierungssystemen; fordert die rasche EU-weite Annahme und Umsetzung von GPP-Maßnahmen für Holzerzeugnisse; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre öffentliche Beschaffungspolitik auf hohe Nachhaltigkeitsstandards zu stützen und entsprechend in Relation zu diesen Standards realistische Zielgrößen vorzugeben;
Drucksache 10/08C
Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... verzeichnet ein dynamisches Wachstum. Die Verstromung von Biomasse lag im Jahr 2006 mit insgesamt rund 18 Mrd. Kilowattstunden mehr als viermal so hoch wie im Jahr 2000 (4,1 Mrd. Kilowattstunden); u. a. bedingt durch die starke Zunahme bei der Stromgewinnung aus Biogas. Allerdings stiegen auf Grund der hohen Nachfrage auch die Kosten für Rohstoffe, so dass die jährliche Degression ab 2009 von 1,5 auf 1 Prozent leicht gesenkt wird. Um die Nutzungseffizienz zu verbessern, wird der Bonus für die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) von 2 auf 3 Cent je Kilowattstunde erhöht und im Gegenzug die Grundvergütung abgesenkt: um 0,5 Cent je Kilowattstunde bei kleinen und mittleren und um 2 Cent je Kilowattstunde bei großen Anlagen. Damit sollen auch effiziente, dezentrale Strukturen gestärkt werden. Die Vergütung von Strom aus Palmöl wird in Zukunft nur dann mit einem Bonus versehen wenn ein wirksames Zertifizierungssystem besteht, das die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards für die eingesetzte
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Zugrundeliegender Sachverhalt und wesentliche Erkenntnisquellen
1. Energiewirtschaftlicher Hintergrund
2. Bisherige Erfolge des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
3. Wesentliche Erkenntnisquellen
IV. Wesentliche Änderungen zur geltenden Rechtslage
1. Weitere Erhöhung von Effektivität und Effizienz
a. Wasserkraft
b. Biomasse
c. Windenergieanlagen
d. Fotovoltaik
2. Weiterentwicklung des Energiesystems
3. Marktintegration
V. Alternativen
VI. Mitteilungspflichten
VII. Gesetzesfolgen
1. Gewollte und ungewollte Auswirkungen
a. Entwicklung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien
b. Beitrag des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes zum Klimaschutz
c. Wirkungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf Natur und Landschaft
d. Einzel- und gesamtwirtschaftliche Aspekte des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
e. Innovationen, Umsätze und Arbeitsplätze durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz
2. Kosten für die öffentlichen Haushalte
3. Kosten für Wirtschaft und Verbraucher
4. Bürokratiekosten
a. Neue Informationspflichten
b. Geänderte Informationspflichten
c. Unveränderte Informationspflichten und ihre Standorte nach altem und neuem Recht
d. Abschaffung und Vereinfachungen von Informationspflichten
VIII. Zeitliche Geltung
IX. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
X. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
XI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
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Drucksache 775/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. September 2007 zu dem Fahrplan für erneuerbare Energiequellen in Europa (2007/2090(INI))
... , die zur Energiegewinnung oder als Rohstoff verwendet wird, gemäß international anerkannten hohen Nachhaltigkeitsstandards bewirtschaftet werden muss; betont, dass die Beiträge und das Engagement des forstbasierten Sektors durch politische Maßnahmen anerkannt und unterstützt werden sollten, durch die dieser Sektor in wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Hinsicht besser abschneidet;
Drucksache 89/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine globale Partnerschaft für Armutsbeseitigung und nachhaltige Entwicklung nach 2015 COM(2015) 44 final
Drucksache 271/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms "InvestEU"
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.