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91 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Rechtsverfahren"


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Drucksache 309/07 (Beschluss)

... In emotional aufgeladenen Anh�rungsterminen, wie nicht selten in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren, nimmt die Terminsleitung die Aufmerksamkeit des Richters in vollem Umfang in Anspruch. In diesen F�llen muss es dem Richter - wie im ZPO-Verfahren nach � 159 Abs. 1 Satz 2



Drucksache 569/06

... (2) Kapitalanlagen von Investoren eines Vertragsstaats d�rfen im Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaats nur zum allgemeinen Wohl und gegen Entsch�digung direkt oder indirekt enteignet, verstaatlicht oder anderen Ma�nahmen unterworfen werden die in ihren Auswirkungen einer Enteignung oder Verstaatlichung gleichkommen. Die Entsch�digung muss dem Wert der enteigneten Kapitalanlage unmittelbar vor dem Zeitpunkt entsprechen, in dem die tats�chliche oder drohende Enteignung, Verstaatlichung oder vergleichbare Ma�nahme �ffentlich bekannt wurde. Die Entsch�digung muss unverz�glich geleistet werden und ist bis zum Zeitpunkt der Zahlung mit dem �blichen bankm��igen Zinssatz zu verzinsen; sie muss tats�chlich verwertbar und frei transferierbar sein. Sp�testens im Zeitpunkt der Enteignung, Verstaatlichung oder vergleichbaren Ma�nahme muss in geeigneter Weise f�r die Festsetzung und Leistung der Entsch�digung Vorsorge getroffen sein. Die Rechtm��igkeit der Enteignung, Verstaatlichung oder vergleichbaren Ma�nahme und die H�he der Entsch�digung m�ssen in einem ordentlichen Rechtsverfahren nachgepr�ft werden k�nnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 569/06




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begr�ndung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Republik Timor-Leste �ber die F�rderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Protokoll zum
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Republik Timor-Leste �ber die F�rderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 2

3. Zu Artikel 3

4. Zu Artikel 7

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14


 
 
 


Drucksache 547/06

... Familienrechtsverfahrensgesetz



Drucksache 675/06

... Familienrechtsverfahrensgesetz



Drucksache 301/06

... Die Fertigstellung der Grenzbr�cke ist unter Ber�cksichtigung des jeweiligen nationalen Rechtsverfahrens f�r das Jahr 2007 geplant. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Vertragsstaaten auch die Anschlussstrecken auf deutschem und niederl�ndischem Hoheitsgebiet errichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 301/06




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begr�ndung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem K�nigreich der Niederlande �ber den Zusammenschluss der deutschen Bundesstra�e B 56n und der niederl�ndischen Regionalstra�e N 297n an der gemeinsamen Staatsgrenze durch Errichtung einer Grenzbr�cke

Artikel 1
Gegenstand und Ziel des Vertrages

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Planung und Bauausf�hrung

Artikel 4
Baurecht und Grunderwerb

Artikel 5
Abnahme

Artikel 6
Erhaltung und Verkehrssicherung

Artikel 7
Kosten

Artikel 8
Zahlungen

Artikel 9
Betretungsrecht, Arbeitsgenehmigungen

Artikel 10
Steuer- und Zollbestimmungen

Artikel 11
Datenschutz

Artikel 12
Gemeinsame Grenzbr�ckenkommission

Artikel 13
Streitbeilegung

Artikel 14
Geltungsdauer und Vertrags�nderungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15


 
 
 


Drucksache 258/06

... Familienrechtsverfahrensgesetz



Drucksache 532/06 (Beschluss)

... In Deutschland ist es g�ngige Praxis, dass die Gerichte in diesen Situationen auch ausl�ndisches Recht anwenden. Generell sollte nur ein Gericht entscheiden, auch wenn Rechtsnormen mehrerer Staaten zur Anwendung kommen. Die Notwendigkeit mehrerer G�terrechtsverfahren vor Gerichten verschiedener L�nder bedeutet f�r die Parteien eine schwer nachvollziehbare Aufspaltung des Auseinandersetzungsverfahrens und ist mit erheblichen Erschwernissen verbunden.



Drucksache 143/06

... "Vorwort Dieses Formular dient einzig und allein der Sicherheitsuntersuchung, d.h. eine Sicherheitsempfehlung stellt in keiner Weise eine Vermutung der Schuld oder Haftung dar, noch wurde der Bericht inhaltlich und stilistisch mit der Absicht verfasst, in einem Rechtsverfahren verwendet zu werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/06




Begr�ndung

3 Kontext des Vorschlags

Gr�nde und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

�bereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europ�ischen Union

4 Anh�rung von Interessierten Kreisen und Folgenabsch�tzung

Anh�rung von interessierten Kreisen

Anh�rungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Ber�cksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Wichtigste konsultierte Verb�nde und Fachleute

Zusammenfassung der erhaltenen und ber�cksichtigten Antworten

Form der Ver�ffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabsch�tzung

5 rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Ma�nahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiarit�tsprinzip

Grundsatz der Verh�ltnism��igkeit

Wahl des Instruments

6 Auswirkungen auf den Haushalt

7 weitere Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

�berpr�fungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europ�ischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Status der Sicherheitsuntersuchungen

Artikel 5
Verpflichtung zur Durchf�hrung einer Untersuchung

Artikel 6
Verpflichtung zur Berichterstattung

Artikel 7
Gemeinsame Sicherheitsuntersuchungen

Artikel 8
Untersuchungsstellen

Artikel 9
Nichtoffenlegung von Informationen

Artikel 10
Rahmen f�r die st�ndige Zusammenarbeit

Artikel 11
Kosten

Artikel 12
Zusammenarbeit mit Drittl�ndern mit begr�ndetem Interesse

Artikel 13
Beweissicherung

Artikel 14
Untersuchungsberichte

Artikel 15
Sicherheitsempfehlungen

Artikel 16
Fr�hwarnsystem

Artikel 17
Europ�ische Datenbank f�r Seeunf�lle

Artikel 18
Ausschussverfahren

Artikel 19
�nderungsbefugnisse

Artikel 20
Zus�tzliche Ma�nahmen

Artikel 21
Sanktionen

Artikel 22
�nderungen bestehender Rechtsakte

Artikel 23
Umsetzung

Artikel 24
Inkrafttreten

Artikel 25
Adressaten

Anhang I
Aufbau und Inhalt des Berichts �ber die Sicherheitsuntersuchung

1. Zusammenfassung

2. Fakten

2.1 - Angaben zum Schiff

2.2 - Angaben zur Fahrt

2.3 - Angaben zum Seeunfall bzw. Vorkommnis

2.4 - Einschaltung der Beh�rden an Land und Notfallma�nahmen

3. Darstellung des Unfallhergangs

4. Auswertung

5. Schlussfolgerungen

6. Sicherheitsempfehlungen

7. Anlagen

Anhang II
f�r die Meldung von Seeunf�llen oder Vorkommnissen ben�tigte Daten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 9/05

... (2) Kapitalanlagen von Investoren einer Vertragspartei d�rfen im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei nur zum allgemeinen Wohl und gegen Entsch�digung direkt oder indirekt enteignet, verstaatlicht oder anderen Ma�nahmen unterworfen werden, die in ihren Auswirkungen einer Enteignung oder Verstaatlichung gleichkommen. Die Entsch�digung muss dem Wert der enteigneten Kapitalanlage unmittelbar vor dem Zeitpunkt entsprechen, in dem die tats�chliche oder drohende Enteignung, Verstaatlichung oder vergleichbare Ma�nahme �ffentlich bekannt wurde. Die Entsch�digung muss unverz�glich geleistet werden und ist bis zum Zeitpunkt der Zahlung mit dem �blichen bankm��igen Zinssatz zu verzinsen; sie muss tats�chlich verwertbar und frei transferierbar sein. Sp�testens im Zeitpunkt der Enteignung, Verstaatlichung oder vergleichbaren Ma�nahme muss in geeigneter Weise f�r die Festsetzung und Leistung der Entsch�digung Vorsorge getroffen sein. Die Rechtm��igkeit der Enteignung, Verstaatlichung oder vergleichbaren Ma�nahme und die H�he der Entsch�digung m�ssen in einem ordentlichen Rechtsverfahren nachgepr�ft werden k�nnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/05




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begr�ndung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesrepublik Nigeria �ber die F�rderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen F�r die Zwecke dieses Vertrags

Artikel 2
Geltungsbereich des Vertrags

Artikel 3
F�rderung von Kapitalanlagen

Artikel 4
Inl�nderbehandlung und Meistbeg�nstigungsbestimmungen

Artikel 5
Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 6
Transferierungen

Artikel 7
Eintritt in Rechte

Artikel 8
G�nstigere Bestimmungen und andere Verpflichtungen

Artikel 9
Anwendbarkeit

Artikel 10
Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien

Artikel 11
Beilegung von Streitigkeiten zwischen einem Investor und einer Vertragspartei

Artikel 12
Protokoll

Artikel 13
�nderung oder Revision

Artikel 14
Inkrafttreten, Dauer und Beendigung

Protokoll zum
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesrepublik Nigeria �ber die F�rderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 3

3. Zu Artikel 4

4. Zu Artikel 6

Denkschrift

I. Allgemeines

I I . B e s o n d e r e s

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zum Protokoll


 
 
 


Drucksache 76/2/05

... Bereits beim derzeitigen Verfahren ist der Landwirt als Verbraucher bei festgestellten Qualit�tsm�ngeln und einem m�glichen Rechtsverfahren benachteiligt, denn die Verfahren werden sehr schleppend und kostenintensiv bearbeitet. Dem Landwirt obliegt dabei die Beweispflicht, dass die Entstehung des Schadens nicht durch ihn zu verantworten ist. Bei fehlender neutraler Z-Saatgut Anerkennung w�ren die Aussichten auf eine erfolgreiche Klage des Landwirts gegen�ber dem in Verkehrbringer geringer.



Drucksache 10/05

... (2) Kapitalanlagen von Investoren einer Vertragspartei d�rfen im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei nur im �ffentlichen Interesse und gegen Entsch�digung direkt oder indirekt enteignet, verstaatlicht oder anderen Ma�nahmen unterworfen werden, die in ihren Auswirkungen einer Enteignung oder Verstaatlichung gleichkommen. Die Entsch�digung muss dem Wert der enteigneten Kapitalanlage unmittelbar vor dem Zeitpunkt entsprechen, in dem die tats�chliche oder drohende Enteignung, Verstaatlichung oder vergleichbare Ma�nahme �ffentlich bekannt wurde. Die Entsch�digung muss unverz�glich geleistet werden und ist bis zum Zeitpunkt der Zahlung mit dem markt�blichen Kreditzinssatz zu verzinsen; sie muss tats�chlich verwertbar und frei transferierbar sein. Sp�testens im Zeitpunkt der Enteignung, Verstaatlichung oder vergleichbaren Ma�nahme muss in geeigneter Weise f�r die Festsetzung und Leistung der Entsch�digung Vorsorge getroffen sein. Die Rechtm��igkeit der Enteignung, Verstaatlichung oder vergleichbaren Ma�nahme und die H�he der Entsch�digung m�ssen in einem ordentlichen Rechtsverfahren nachgepr�ft werden k�nnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/05




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11


 
 
 


Drucksache 76/1/05

... Bereits beim derzeitigen Verfahren ist der Landwirt als Verbraucher bei festgestellten Qualit�tsm�ngeln und einem m�glichen Rechtsverfahren benachteiligt, denn die Verfahren werden sehr schleppend und kostenintensiv bearbeitet. Dem Landwirt obliegt dabei die Beweispflicht, dass die Entstehung des Schadens nicht durch ihn zu verantworten ist. Bei fehlender neutraler Z-Saatgut Anerkennung w�ren die Aussichten auf eine erfolgreiche Klage des Landwirts gegen�ber dem in Verkehrbringer geringer.



Drucksache 369/05

... ) kann einem Elternteil die Entscheidung �bertragen. Dieser Elternteil �bt dann nach � 1629 Abs. 1 Satz 3 BGB das Sorgerecht insoweit allein aus, ohne dass der andere ein Vetorecht h�tte. Das familiengerichtliche Verfahren ist ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (� 621a ZPO). Es ist damit flexibel und unb�rokratisch. Bei Bedarf kann f�r das Kind ein Verfahrenspfleger bestellt werden, der dessen Rechte wahrnimmt (� 50 Abs. 1 FGG). Das Gericht muss, bevor es entscheidet, auf eine Einigung der Eltern hinwirken, weil es dem Familienfrieden in der Regel dienlicher ist, wenn bei Meinungsverschiedenheiten keine f�rmliche gerichtliche Entscheidung ergeht (� 52 FGG). Auch insoweit ist die Regelung familienschonend und dialogf�rdernd, weil sie den Streit in ein Sorgerechtsverfahren einbettet.



Drucksache 8/05

... (2) Kapitalanlagen von Staatsangeh�rigen oder Gesellschaften eines Vertragsstaats d�rfen im Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaats nur zum allgemeinen Wohl und gegen Entsch�digung enteignet, verstaatlicht oder anderen Ma�nahmen unterworfen werden, die in ihren Auswirkungen einer Enteignung oder Verstaatlichung gleichkommen. Die Entsch�digung muss dem Wert der enteigneten Kapitalanlage unmittelbar vor dem Zeitpunkt entsprechen, in dem die tats�chliche oder drohende Enteignung, Verstaatlichung oder vergleichbare Ma�nahme �ffentlich bekannt wurde. Die Entsch�digung muss unverz�glich geleistet werden und ist bis zum Zeitpunkt der Zahlung mit dem �blichen bankm��igen Zinssatz zu verzinsen; sie muss tats�chlich verwertbar und frei transferierbar sein. Sp�testens im Zeitpunkt der Enteignung, Verstaatlichung oder vergleichbaren Ma�nahme muss in geeigneter Weise f�r die Festsetzung und Leistung der Entsch�digung Vorsorge getroffen sein. Die Rechtm��igkeit der Enteignung, Verstaatlichung oder vergleichbaren Ma�nahme und die H�he der Entsch�digung m�ssen in einem ordentlichen Rechtsverfahren nachgepr�ft werden k�nnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 8/05




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begr�ndung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Kirgisischen Republik �ber die F�rderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Die Bundesrepublik Deutschland und die Kirgisische Republik -

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Protokoll zum
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Kirgisischen Republik �ber die F�rderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 596/04

... (2) Kapitalanlagen von Investoren eines Vertragsstaats d�rfen im Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaats nur zum allgemeinen Wohl und gegen Entsch�digung direkt oder indirekt enteignet verstaatlicht oder anderen Ma�nahmen unterworfen werden die in ihren Auswirkungen einer Enteignung oder Verstaatlichung gleichkommen. Die Entsch�digung muss dem Wert der enteigneten Kapitalanlage unmittelbar vor dem Zeitpunkt entsprechen in dem die tats�chliche oder drohende Enteignung, Verstaatlichung oder vergleichbare Ma�nahme �ffentlich bekannt wurde. Die Entsch�digung muss unverz�glich geleistet werden und ist bis zum Zeitpunkt der Zahlung mit dem �blichen bankm��igen Zinssatz zu verzinsen; sie muss tats�chlich verwertbar und frei transferierbar sein. Sp�testens im Zeitpunkt der Enteignung, Verstaatlichung oder vergleichbaren Ma�nahme muss in geeigneter Weise f�r die Festsetzung und Leistung der Entsch�digung Vorsorge getroffen sein. Die Rechtm��igkeit der Enteignung, Verstaatlichung oder vergleichbaren Ma�nahme und die H�he der Entsch�digung m�ssen in einem ordentlichen Rechtsverfahren nachgepr�ft werden k�nnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 596/04




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begr�ndung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 2

3. Zu Artikel 3

4. Zu Artikel 7

5. Bei Bef�rderungen von G�tern und Personen,

I. Allgemeines

II . Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Denkschrift

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14


 
 
 


Drucksache 663/04

... Absatz 1 Satz l enth�lt die Voraussetzungen, unter denen die R�ge der Verletzung des rechtlichen Geh�rs zul�ssig und begr�ndet ist. Das Gericht ist bei einer entsprechenden R�ge gehalten, das Verfahren fortzuf�hren, wenn ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf nicht mehr gegeben und eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Geh�r in entscheidungserheblicher Weise festzustellen ist. Im Bereich der FG -Verfahren ist dabei der Begriff "anderer Rechtsbehelf" weit zu verstehen, d.h. alle Sondervorschriften, die eine Ab�nderung der Entscheidung (auch) erm�glichen, wie z.B. in Sorgerechtsverfahren (� 1696



Drucksache 441/04

... Die Abschreckungswirkung von Schadensersatzanspr�chen wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass Zivilrechtsverfahren vielfach erst im Anschluss an beh�rdliche Verfahren durchgef�hrt werden (sog. �follow-on"-Klagen). Sie beruht vielmehr darauf, dass der �T�ter" keine oder nur geringe Chancen sieht, dass er einen Gewinn, den er aus dem Kartellrechtsversto� erlangt hat, dauerhaft behalten kann. Um eine ausreichende Abschreckung zu erzielen, ist es daher wichtig, dass die �Kartellrendite" bei den Unternehmen, die den Wettbewerbsversto� begangen haben, abgesch�pft wird. Im Regelfall erfolgt dies durch den Gesch�digten; in diesem Fall wird zugleich der entstandene Schaden ausgeglichen. Schadensersatz nach � 33 hat daher im System der zivilrechtlichen Sanktionen weiterhin Vorrang.



Drucksache 63/17 PDF-Dokument



Drucksache 102/20 PDF-Dokument



Drucksache 224/07 PDF-Dokument



Drucksache 279/17 PDF-Dokument



Drucksache 294/19 PDF-Dokument



Drucksache 319/14 PDF-Dokument



Drucksache 368/16 PDF-Dokument



Drucksache 416/18 PDF-Dokument



Drucksache 450/17 PDF-Dokument



Drucksache 550/06 PDF-Dokument



Drucksache 566/06 PDF-Dokument



Drucksache 567/06 PDF-Dokument



Drucksache 568/06 PDF-Dokument



Drucksache 644/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.