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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Risikoszenarien"


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Drucksache 55/20

... Auf der Grundlage dieser nationalen Risikobewertungen veröffentlichte die NIS-Kooperationsgruppe, die aus Vertretern der Mitgliedstaaten, der Kommission und der ENISA besteht, am 9. Oktober 2019 einen Bericht über die EU-weit koordinierte Risikobewertung zur Cybersicherheit in 5G-Netzen13. Darin werden die Hauptbedrohungen und deren Verursacher, die anfälligsten Anlagen und Einrichtungen sowie die wichtigsten Schwachstellen (technischer und anderer Art) aufgezeigt, von denen 5G-Netze betroffen sind. Auf dieser Grundlage werden in dem Bericht auch Risikokategorien genannt, die aus EU-Sicht von strategischer Bedeutung sind. Diese werden anhand konkreter Risikoszenarien veranschaulicht, die für die verschiedenen Einrichtungen und Anlagen relevante Kombinationen der verschiedenen Parameter (Schwachstellen, Bedrohungen und deren Verursacher) darstellen (siehe Anlage).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 55/20




Mitteilung

1. Einleitung

2. 5G-Einführung in der EU

3. Die EU-weit koordinierte Risikobewertung zur Cybersicherheit in 5G-Netzen

4. Das EU-Instrumentarium für die 5G-Cybersicherheit

Schlussfolgerungen

5. Umsetzung des Instrumentariums

5.1. Ein risikobasierter, abgestimmter Ansatz für 5G-Anbieter

5.2. Die unterstützende Rolle der Kommission bei Umsetzung des Instrumentariums

6. Schlussfolgerungen

Anlage
: Risikokategorien (Quelle: EU-weit koordinierte Risikobewertung)


 
 
 


Drucksache 4/17

... (12) Zur Gewährleistung der Kohärenz der Risikobewertungen und somit zur Stärkung des Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten in Krisensituationen bedarf es eines gemeinsamen Ansatzes zur Bestimmung von Risikoszenarien. ENTSO-E sollte daher in Zusammenarbeit mit der Agentur eine gemeinsame Methode zur Risikoermittlung entwickeln; dazu sollte ENTSO-E einen Vorschlag vorlegen, der von der Agentur genehmigt werden muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

1. Wirtschaftliche Auswirkungen

2. Wer ist auf welche Weise betroffen?

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Elemente

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständige Behörde

Kapitel II
Risikobewertung

Artikel 4
Bewertung der Versorgungssicherheit

Artikel 5
Methode zur Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf regionaler Ebene

Artikel 6
Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf regionaler Ebene

Artikel 7
Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf nationaler Ebene

Artikel 8
Methode für kurzfristige Abschätzungen der Leistungsbilanz

Artikel 9
Kurzfristige Abschätzungen der Leistungsbilanz

Kapitel III
Risikovorsorgeplan

Artikel 10
Erstellung der Risikovorsorgepläne

Artikel 11
Inhalt der Risikovorsorgepläne - nationale Maßnahmen

Artikel 12
Inhalt der Risikovorsorgepläne - regional abgestimmte Maßnahmen

Kapitel IV
Bewältigung von Stromversorgungskrisen

Artikel 13
Frühwarnung und Erklärung des Eintritts einer Krise

Artikel 14
Zusammenarbeit und Unterstützung

Artikel 15
Einhaltung von Marktvorschriften

Kapitel V
Bewertung und Überwachung

Artikel 16
Nachträgliche Analyse

Artikel 17
Überwachung durch die Koordinierungsgruppe Strom

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Zusammenarbeit mit den Vertragsparteien der Energiegemeinschaft

Artikel 19
Befugnisübertragung

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Inkrafttreten

ANNEX 1 Anhang der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie2005/89/EG

Anhang
Muster für den Risikovorsorgeplan

Allgemeine Informationen

1. Zusammenfassung der SZENARIEN für STROMVERSORGUNGSKRISEN

2. AUFGABEN und ZUSTÄNDIGKEITEN der zuständigen BEHÖRDE

3. Verfahren und Massnahmen in einer STROMVERSORGUNGSKRISE

3.1. Nationale Verfahren und Maßnahmen

3.2. Regionale Verfahren und Maßnahmen

4. KRISENMANAGER ODER KRISENMANAGEMENTTEAM

5. Konsultation der Interessenträger

6. NOTFALLTESTS


 
 
 


Drucksache 665/09

... " und andere von den Plänen betroffene Akteure. Ist die Kommission der Ansicht, dass ein Plan die in der Risikobewertung genannten Risiken nicht wirkungsvoll eindämmen kann oder mit den Risikoszenarien oder den Plänen anderer Mitgliedstaaten nicht vereinbar ist, oder dass der Plan den Bestimmungen dieser Verordnung oder anderen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts nicht genügt, fordert sie die Überarbeitung des Plans.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 665/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Öffentliche Anhörungen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständigkeit für die Sicherheit der Erdgasversorgung

Artikel 4
Aufstellung des Präventions- und des Notfallplans

Artikel 5
Inhalt des Präventionsplans

Artikel 6
Infrastrukturstandard

Artikel 7
Versorgungsstandard

Artikel 8
Risikobewertung

Artikel 9
Notfallplan und Krisenstufen

Artikel 10
Reaktionen der Gemeinschaft auf einen Notfall

Artikel 11
Koordinierungsgruppe Erdgas

Artikel 12
Informationsaustausch

Artikel 13
Erdgasversorgungssicherheit - Überwachung und Berichterstattung

Artikel 14
Überwachung

Artikel 15
Aufhebung

Artikel 16

Anlage I
Berechnung des N-1-Indikators

1. Berechnung des n-1-Indikators

Anhang II
Liste marktgerechter Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung

3 Angebotsseite

3 Nachfrageseite

Anhang III
Liste nicht marktgerechter Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung

3 Angebotsseite

3 Nachfrageseite

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 936/03 (Beschluss)

... /EG verpflichtet die Europäische Kommission, bis 31. Dezember 2006 Leitlinien zur Definition einer technischen Datenbank einschließlich Risikodaten und Risikoszenarien aufzustellen, die der Beurteilung der Vereinbarkeit zwischen so genannten Seveso-II-Betrieben und schützenswerten Gebieten dient. Um europaweit einheitliche Bedingungen zu schaffen, sollten diese und andere Entwicklungen auf EUEbene berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 936/03 (Beschluss)




2 A

B. Entschließung:


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.