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0701/07
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0454/07
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0508/1/07
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0716/07
0796/07B
0136/07
0572/2/07
0622/07
0763/07
0538/07
0820/07
0636/07
0380/07
0663/1/07
0782/07
0035/07B
0364/07B
0838/1/07
0276/1/07
0059/07
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0679/07
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0218/07
0444/07
0792/07
0559/07
0271/1/07
0600/1/07
0166/07
0555/07
0665/07
0275/07
0673/07
0827/07
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0550/07
0224/07B
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0551/07
0121/07
0460/07
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0327/1/06
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0556/1/06
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0616/05B
0081/1/05
0092/05B
0813/05
0656/05
0400/05B
0067/05
0633/05
0871/05
0398/05
0003/05
0191/05
0733/05
0426/05
0606/05B
0022/05
0333/05
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0286/05B
0154/05B
0210/05
0773/05
0241/05
0511/05
0941/05
0490/05
0600/05B
0721/05
0546/05
0811/1/05
0748/05
0243/05
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0555/05
0269/05
0318/05
0195/05
0151/05
0089/05
0670/05
0546/05B
0400/1/05
0744/1/05
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0572/05
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0744/05B
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0276/05
0359/1/05
0724/05
0740/05
0002/05B
0172/05
0705/05
0895/05
0002/1/05
0744/05
0225/1/05
0944/05
0897/1/05
0092/05
0586/05
0600/05
0097/05
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0842/05
0082/05
0564/05
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0330/05
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0942/05
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0600/1/05
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0581/05
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0764/05
0228/05
0238/04B
0901/04
0872/04B
0720/1/04
0901/1/04
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0683/3/04
0166/04
0767/04
0666/2/04
0565/04
0663/04
0664/2/04
0983/04
0737/04
0872/1/04
0406/04
0789/04
0466/04
0707/1/04
0622/04
0720/04
0737/1/04
0438/04
0860/04
0586/04
0710/04
0665/04
0979/04
1012/04
0238/04
0907/04
0578/04
0919/1/04
0438/04B
0722/1/04
0429/04
0876/04
0301/04
0901/04B
0664/04
0728/1/04
0721/04
0870/04
0906/1/04
0940/04B
0664/04B
0438/1/04
0429/04B
0889/1/04
0940/04
0994/1/04
0693/04
0889/04B
0455/04B
0804/04
0994/04B
0725/04
0666/04
0283/04
0613/04
0441/04
0707/04
0872/04
0722/04B
0774/1/03
0299/03
0155/03B
0061/03B
0901/03B
0450/03
0901/03
0312/03B
0061/1/03
Drucksache 556/19 (Beschluss)

... Die Krankenhäuser befinden sich bundesweit im Strukturwandel und müssen in der Finanzierung ihrer Betriebskosten gestärkt werden. Die nunmehr vorgesehenen verschärften Regelungen führen jedoch zur wirtschaftlichen Schwächung der Krankenhäuser. Ein solches Vorgehen gefährdet die Versorgungssicherheit der Patientinnen und Patienten. Die Sanktionen müssen deswegen - zumindest in den Jahren 2020 und 2021 - beschränkt bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zum Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)

1. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 260 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 und Absatz 5 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 275c SGB V


 
 
 


Drucksache 594/1/19

... Medizinprodukteberater haben keine unmittelbare Mitwirkungspflicht. Die Ergänzung eines eigenen Bußgeldtatbestandes ist erforderlich, damit von der zuständigen Behörde unabhängig von § 94 Absatz 2 Nummer 5 MPDG auch der fehlende Nachweis der Sachkenntnis von Medizinprodukteberatern sanktioniert werden kann. Fehlerhafte Beratungen oder mangelhafte Anweisungen von Medizinprodukteberatern können gravierende gesundheitliche Folgen für Anwender nach sich ziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 594/1/19




1. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 1 MPDG

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - MPDG

Zu Satz 2:

Zu Satz 3:

3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 MPDG

4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 einleitender Satzteil und Nummer 2 MPDG

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 einleitender Satzteil MPDG

6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1 MPDG

7. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 einleitender Satzteil MPDG

8. Zu Artikel 1 § 10 Satz 2 MPDG

9. Zu Artikel 1 § 11 Satz 2 MPDG

10. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 MPDG

11. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 2 MPDG

12. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 3 MPDG

13. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 MPDG

14. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Nummer 3 MPDG

15. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 4 - neu - MPDG

16. Zu Artikel 1 § 64 Absatz 2 Satz 1 MPDG

17. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 2 MPDG

18. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Satz 1 MPDG

19. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 3 MPDG

20. Zu Artikel 1 § 71 und § 74 sowie §§ 77 und 78 MPDG

21. Zu Artikel 1 § 71 Absatz 3 MPDG

22. Zu Artikel 1 § 71 Absatz 6 Satz 1 MPDG

23. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 1 MPDG

24. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 2 Satz 01 - neu - und Satz 1 MPDG

25. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 3 - neu - MPDG

26. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 3 MPDG

27. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 1 Satz 01 - neu - MPDG

28. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 1 Nummer 1 MPDG

29. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 1 Nummer 4 - neu - und Nummer 5 - neu - MPDG

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

30. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 2 MPDG

31. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 3 MPDG

32. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 4 Satz 1 MPDG

33. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 MPDG

34. Zu Artikel 1 § 78 Überschrift und Absatz 1 Satz 1 MPDG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

35. Zu Artikel 1 § 80 Absatz 1 Satz 1 MPDG

36. Zu Artikel 1 § 81 MPDG

§ 81
Zuständige Behörden für die Meldepflichten der Importeure und Händler

37. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Nummer 1 MPDG

38. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Nummer 9 MPDG

39. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Nummer 12 MPDG

40. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Nummer 13 MPDG

41. Zu Artikel 1 § 86 MPDG

42. Zu Artikel 1 § 86 und § 97 MPDG

43. Zu Artikel 1 § 88 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 MPDG

46. Zu Artikel 1 § 92 Absatz 1 Nummer 3 MPDG

47. Zu Artikel 1 § 92 Absatz 4a - neu - MPDG

48. Zu Artikel 1 § 92 Absatz 5 MPDG

49. Zu Artikel 1 § 93 Absatz 1 Nummer 1 MPDG

50. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 2 Nummer 01 - neu - MPDG

51. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 2 Nummer 5a - neu - MPDG

52. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 3 Nummer 4a - neu - MPDG

53. Zu Artikel 1 § 97 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a MPDG

54. Zu Artikel 1 § 99 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 MPDG

55. Zu Artikel 3 Nummer 4a - neu - § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu - MPDG

56. Zum Gesetzentwurf allgemein

57. Zum Gesetzentwurf allgemein

58. Zur Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im Bereich der Vigilanz


 
 
 


Drucksache 573/2/19

... Der Verstoß gegen die Pflichten der Händler nach Artikel 13 Absatz 2 sollte als Ordnungswidrigkeit sanktioniert werden. Nur durch die Eigenkontrollen der Händler kann sichergestellt werden, dass nur vorschriftsmäßig gekennzeichnete Motoren in den Verkehr gebracht werden. Werden Verstöße der Händler nicht sanktioniert, geht die Marktüberwachung ins Leere. Ohne die Kennzeichnung der Motoren und ohne die weiteren Angaben der Hersteller und Einführer ist es für die Marktüberwachungsbehörden nicht überprüfbar, ob die vorgefundenen Motoren eine Typengenehmigung besitzen.



Drucksache 554/19

... 4. in Bezug auf diese Person Tatsachen vorliegen, die eine der in den Nummern 1 bis 3 genannten Sanktionen oder Maßnahmen rechtfertigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 554/19




Artikel 1
Gesetz über den Beruf der Anästhesietechnischen Assistentin und des Anästhesietechnischen Assistenten und über den Beruf der Operationstechnischen Assistentin und des Operationstechnischen Assistenten(Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz - ATA-OTA-G)

Abschnitt 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Anästhesietechnische Assistentin oder Anästhesietechnischer Assistent

§ 2
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Operationstechnische Assistentin oder Operationstechnischer Assistent

§ 3
Rücknahme der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 4
Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 5
Ruhen der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Abschnitt 2
Ausbildung und Ausbildungsverhältnis

Unterabschnitt 1
Allgemeines § 6

Unterabschnitt 2
Ausbildung

§ 7
Ziel der Ausbildung

§ 8
Gemeinsames Ausbildungsziel

§ 9
Spezifisches Ausbildungsziel für Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten

§ 10
Spezifisches Ausbildungsziel für Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten

§ 11
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

§ 12
Dauer

§ 13
Teile der Ausbildung

§ 14
Ausbildungsorte

§ 15
Pflegepraktikum

§ 16
Praxisanleitung

§ 17
Praxisbegleitung

§ 18
Curriculum der Schule und Ausbildungsplan für die praktische Ausbildung

§ 19
Gesamtverantwortung der Schule

§ 20
Pflichten der Einrichtungen der praktischen Ausbildung

§ 21
Staatliche Prüfung

§ 22
Mindestanforderungen an Schulen

§ 23
Verkürzung der Ausbildungsdauer durch Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

§ 24
Verlängerung der Ausbildungsdauer

§ 25
Anrechnung von Fehlzeiten

Unterabschnitt 3
Ausbildungsverhältnis

§ 26
Ausbildungsvertrag

§ 27
Pflichten des Ausbildungsträgers

§ 28
Pflichten der oder des Auszubildenden

§ 29
Ausbildungsvergütung

§ 30
Sachbezüge

§ 31
Überstunden und ihre Vergütung

§ 32
Probezeit

§ 33
Ende des Ausbildungsverhältnisses

§ 34
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 35
Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis

§ 36
Nichtigkeit von Vereinbarungen

§ 37
Ausnahmeregelung für Mitglieder geistlicher Gemeinschaften

Abschnitt 3
Anerkennung von i m Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

§ 38
Anforderung an die Anerkennung einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeschlossenen Ausbildung

§ 39
Nichtanwendbarkeit des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

§ 40
Begriffsbestimmungen zu den ausländischen Staaten

§ 41
Ausbildungsnachweise bei Berufsqualifikationen, die in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat abgeschlossen worden sind

§ 42
Ausbildungsnachweise bei Ausbildungen, die in einem Drittstaat abgeschlossen worden sind

§ 43
Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation

§ 44
Wesentliche Unterschiede bei der Berufsqualifikation

§ 45
Ausgleich durch Berufserfahrung oder durch lebenslanges Lernen

§ 46
Anpassungsmaßnahmen

§ 47
Anerkennung der Berufsqualifikation nach Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang

§ 48
Anerkennung der Berufsqualifikation nach Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang

§ 49
Eignungsprüfung

§ 50
Kenntnisprüfung

§ 51
Anpassungslehrgang

Abschnitt 4
Dienstleistungserbringung

Unterabschnitt 1
Personen, die die Dienstleistungserbringung in Deutschland beabsichtigen

§ 52
Dienstleistungserbringung

§ 53
Meldung der Dienstleistungserbringung

§ 54
Berechtigung zur Dienstleistungserbringung

§ 55
Zur Dienstleistungserbringung berechtigende Berufsqualifikation

§ 56
Überprüfen der Berechtigung zur Dienstleistungserbringung

§ 57
Rechte und Pflichten der dienstleistungserbringenden Person

§ 58
Pflicht zur erneuten Meldung

Unterabschnitt 2
Personen mit Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in Deutschland

§ 59
Bescheinigung, die erforderlich ist zur Dienstleistungserbringung in einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat

Abschnitt 5
Zuständigkeiten und weitere Aufgaben der Behörden

Unterabschnitt 1
Zuständigkeit

§ 60
Zuständige Behörde

Unterabschnitt 2
Weitere Aufgaben

§ 61
Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten

§ 62
Warnmitteilung

§ 63
Löschung einer Warnmitteilung

§ 64
Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise

§ 65
Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung

Abschnitt 6
Verordnungsermächtigung

§ 66
Ermächtigung zum Erlass der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Abschnitt 7
Bußgeldvorschriften

§ 67
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 8
Übergangsvorschriften

§ 68
Übergangsvorschrift für die Mindestanforderungen an Schulen

§ 69
Weitergeltung für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 70
Weiterführung einer begonnenen Ausbildung

§ 71
Weitergeltung der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung und Weiterführung eines begonnenen Anerkennungsverfahrens

Artikel 2
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 2a
Änderung des Notfallsanitätergesetzes

Artikel 2b
Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde

Artikel 2c
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2d
Änderung des Anti-D-Hilfegesetzes

§ 7a
Bestandsschutz

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 72/19

... 3. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, eine Differenzierung und Ausweitung der Sanktionsmöglichkeiten für die


 
 
 


Drucksache 352/1/19

... Die im Referentenentwurf enthaltene Änderung von "leichtfertig" in "fahrlässig" ist beizubehalten. Damit wird die Festlegung der Abgrenzung von grober und leichter Fahrlässigkeit entbehrlich. Der Nachweis und die Abgrenzung von grober und leichter Fahrlässigkeit ist für die Aufsichtsbehörden nur schwer möglich; mit dem Wegfall wird die Arbeit erleichtert und auch nachvollziehbarer. Das dient der Rechtsklarheit und somit auch den Betroffenen. Eine Erweiterung der Bußgeldvorschriften ist unerlässlich. Eine Abgrenzung zwischen Leichtfertigkeit und einfacher Fahrlässigkeit ist bei den betroffenen Tatbeständen oftmals schwierig und die Differenzierung mit den ausdifferenzierten europarechtlichen Sanktionsvorgaben nicht vereinbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 1 Absatz 5 Satz 2, 3 - neu -, 4 - neu - GwG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 1 Absatz 9 GwG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 1 Absatz 11 GwG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe h § 1 Absatz 26 - neu - GwG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 1 Nummer 8 GwG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg Dreifachbuchstabe aaa0 - neu - und Doppelbuchstabe kk - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 10 einleitender Satzteil und Nummer 17 - neu - GwG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 1 Nummer 10 GwG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii Nummer 35 Buchstabe c Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 1 Nummer 12, § 50 Nummer 7a, § 56 Absatz 5 Satz 1 GwG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 GwG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe jj § 2 Absatz 1 Nummer 16 Satz 2 - neu - GwG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 1 und 2 GwG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 3 GwG

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 5 - neu - GwG

14. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd § 3 Absatz 3 Nummer 6 GwG

15. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 GwG

16. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 4 Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe b GwG , Nummer 9 Buchstabe f § 10 Absatz 6a Nummer 1 Buchstabe b GwG

17. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Satz 4 - neu - GwG

18. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 GwG

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d § 11 Absatz 6 Satz 1, Satz 1 Satz 5 - neu - GwG

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a0 - neu - § 20 Absatz 1 Satz 1 GwG

21. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c § 20 Absatz 3 Satz 4 - neu - GwG

22. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 23a Absatz 1 Satz 1 GwG

23. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 24 Absatz 2 Satz 3 - neu - GwG

24. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 31 Absatz 4 Satz 4 GwG , Doppelbuchstabe ff § 31 Absatz 4 Satz 6 GwG

25. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b § 31 Absatz 4a GwG , Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 2 Nummer 7 ZStVBetrV

26. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 43 GwG

27. Zu Artikel 1 Nummer 34, Nummer 35a - neu - und Nummer 39 Buchstabe c § 49 Absatz 5, § 50a - neu - und § 53 Absatz 5a GwG

§ 50a
Zentrale Beschwerdestelle des Bundes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

28. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 50 Nummer 1 Buchstabe j - neu - GwG

29. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b § 51 Absatz 3 Satz 2 GwG *

30. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 51 Absatz 3 Satz 5 - neu - GwG *

31. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 53 Absatz 1 Satz 2 GwG

32. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 56 Absatz 1 GwG

33. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 56 Absatz 1 Nummer 16 GwG

34. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb1 - neu -, Buchstabe c -neu- § 56 Absatz 5 Satz 1, Satz 3, Absatz 6 GwG

35. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe b § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu - GwG

36. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe c - neu - § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu - GwG

37. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6, Absatz 11 Satz 1 Nummer 10 KWG

38. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6 KWG

39. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 32 Absatz 1g KWG


 
 
 


Drucksache 175/18

... "Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen". Dieses Prinzip beinhaltet das Bekenntnis der Bundesrepublik Deutschland zum Schutz der Menschenrechte und der UN-Kinderrechtkonvention. Die Bundesregierung leistet in diesem Zusammenhang "signifikante Beiträge für die Förderung, den Schutz und die Beteiligung dieser verletzlichen [...] Zielgruppe" (Quelle: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016, S. 208). Die Verantwortung der Bundesregierung für die Einhaltung von Menschenrechten und der UN-Kinderrechtskonvention spiegelt sich auch in dem Gesetzentwurf wieder. Vor diesem Hintergrund wird der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten begrenzt auf 1.000 Personen im Monat aus humanitären Gründen unter Berücksichtigung des Kindeswohls und von Integrationsaspekten zugelassen. Die Strafvorschriften für die Schleusung von Minderjährigen wurden weiter geschärft, um die sensible Gruppe der Minderjährigen und damit die Kindeswohlinteressen besser schützen und die Verwerflichkeit eines derartigen Handelns künftig noch stärker sanktionieren zu können.



Drucksache 167/18 (Beschluss)

... 2. Er unterstützt grundsätzlich den Ansatz der Kommission, notwendige Strukturreformen in den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem Europäischen Semester künftig stärker über positive Anreize als über Sanktionen zu befördern.



Drucksache 405/3/18

... Die regelmäßige Durchführung einer begleitenden Schmerzbehandlung bei der Kastration von Ferkeln im Alter von unter 8 Tagen zur Reduzierung postoperativer Schmerzen wurde in verschiedenen Gremien mit Beteiligung der Wirtschaft national und auf EU-Ebene vereinbart (Düsseldorfer Erklärung 2008, Brüsseler Erklärung 2010). Eine Umsetzung in das Tierschutzrecht ist bislang nicht erfolgt, sanktioniert wird die Kastration ohne Einsatz von Schmerzmitteln derzeit privatrechtlich in Betrieben, die am QS-Kontrollsystem (Qualität und Sicherheit GmbH) teilnehmen. Mit der Verschiebung der Frist in § 21 Absatz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 405/3/18




‚A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Erweiterung der Regelung des § 6 Absatz 1 Satz 5 - Schmerzbehandlung

2. Änderung des § 21 Absatz 1 TierSchG

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 391/1/18

... zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorgaben der Verordnung stellt damit die Sanktionierung in Form der Verhängung von Bußgeldern dar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 391/1/18




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 35 Absatz 5a Satz 1 TKG

3. Zu § 45d TKG

4. Zur Verbreitung digitaler Radioempfangsgeräte


 
 
 


Drucksache 391/18 (Beschluss)

... zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorgaben der Verordnung stellt damit die Sanktionierung in Form der Verhängung von Bußgeldern dar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 391/18 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 35 Absatz 5a Satz 1 TKG

3. Zu § 45d TKG

4. Zur Verbreitung digitaler Radioempfangsgeräte


 
 
 


Drucksache 372/18 (Beschluss)

... enthält bisher keine Sanktion für die Fälle, in denen es zu keiner oder nur einer partiellen Reinvestition des Veräußerungsgewinns kommt. Es besteht jedoch dringender Handlungsbedarf, solche Sanktionen einzuführen. Denn in der Literatur wird bereits aufgezeigt, wie die fehlende Sanktion für Zwecke der Steueroptimierung genutzt werden kann (vgl. NWB 2018, Seite 1668 - 1676).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 372/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - und Nummer 1

2. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und 3 EStG

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG

6. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 3 Nummer 15 EStG , Nummer 1a - neu - § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 7 - neu - EStG *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - und b - neu - § 3 Nummer 26 Satz 1 und Nummer 26a Satz 1 EStG ∗

8. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - und Nummer 7 Buchstabe a0 - neu - § 6 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 2a, § 52 Absatz 12 Satz 4 - neu -, Satz 7 und 8 - neu - EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe a und Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 34d Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe e Doppelbuchstabe cc EStG

10. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f Satz 3 EStG

11. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 14 Absatz 2 Satz 4 - neu - KStG

12. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 15 KStG

13. Zum Körperschaftsteuergesetz

14. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 3 Nummer 24 GewStG ∗

15. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b - neu - und Nummer 2 § 3 Nummer 24 und § 36 Absatz 2 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - GewStG ∗

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 8a - neu - und Inhaltsübersicht § 19a Absatz 5 Satz 2, § 28 Absatz 1 Satz 6 und Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 - neu - sowie § 37 Absatz 16 ErbStG *

Artikel 8a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

17. Zu Artikel 8a - neu - § 28a Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 Satz 3 und Nummer 4 bis 6 - neu - und Absatz 6 Satz 2 - neu - sowie § 37 Absatz 16 ErbStG *

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

18. Zu Artikel 8b - neu - und Inhaltsübersicht § 22 Absatz 1 Satz 6 Nummer 6 und Absatz 2 Satz 6 UmwStG Artikel 16 Absatz 3 Inkrafttreten

Artikel 8b
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

19. Zu Artikel 9 Umsatzsteuergesetz

20. Zu Artikel 9 Nummer 7 und Nummer 8 § 22f Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3 Satz 1 sowie § 25e Absatz 3 Satz 1 UStG

21. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 22f UStG

22. Zu Artikel 9 Nummer 7 und 8 § 22f Absatz 1 Satz 6 UStG

23. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 22f Absatz 1 Satz 7 UStG

24. Zu Artikel 9 Nummer 8 § 25e Absatz 4 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - UStG

1. Zu § 25e Absatz 1 UStG

2. Fallgestaltungen des § 25e Absatz 2 UStG

4. Rechtsfolgen des § 25e Absatz 4 UStG

25. Zur Änderung der Abgabenordnung

26. Zu Artikel 13 Nummer 3a - neu - § 51 Absatz 5 Satz 2 - neu - InvStG

27. Zu Artikel 13 Nummer 4 Buchstabe d - neu - § 56 Absatz 6 Satz 4 und 5 InvStG

28. Zu Artikel 15a - neu - und Inhaltsübersicht Artikel 6 Absatz 2 Gesetz über schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen

Artikel 15a
Änderung des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen

29. Zum Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen


 
 
 


Drucksache 396/18

... Unabhängig von der weiteren juristischen Einschätzung geht es ganz allgemein um einen gerechten und fairen Umgang des Staates mit den Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen, insbesondere weil die Verzinsung nicht auf die Sanktionierung eines Fehlverhaltens abzielt. Der Staat sollte sich in der Niedrigzinsphase, deren Profiteur er letztlich ist, nicht noch zusätzlich über einen unrealistisch hohen Zinssatz bereichern. Er muss angesichts des jahrelangen Zinstiefs seine frühere Typisierungsent-scheidung überdenken. Denn auch bei anderen Marktstörungen (z.B. Konjunktureinbrüche, Unwetter, Naturkatastrophen) helfen Legislative und Exekutive den Betroffenen im Sinne der Fairness durch verschiedenste Maßnahmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 396/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Haushaltswirkungen

3. Weiterer Regelungsbedarf

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 282/1/18

... 2. Er erkennt an, dass die Zusammenfassung aller fischereirechtlichen Sanktionsvorschriften in einer einzigen Verordnung die Übersichtlichkeit erhöht.



Drucksache 162/1/18

... 10. Der Verordnungsvorschlag sieht vor, dass die EFSA die praktischen Vorkehrungen zur Umsetzung der Meldepflichten in ihren internen Regeln festlegt. Dazu gehören auch die Maßnahmen bei einem Verstoß gegen die Meldepflicht. Diese Maßnahmen müssen verhältnismäßig, aber auch ausreichend wirksam und abschreckend sein, um einem Verstoß vorzubeugen. Aufgrund der Bedeutung sowohl positiver als auch negativer Studienergebnisse für den Ausgang eines Zulassungsverfahrens sowie des allgemeinen öffentlichen Interesses sollten die Maßnahmen nicht von der EFSA festgelegt werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass in die Verordnung Maßnahmen zur Sanktionierung von Verstößen aufgenommen werden. Beispielsweise kann ein Verstoß gegen die Meldepflicht mit einem Ruhen des Zulassungsverfahrens für einen bestimmten Zeitraum geahndet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/1/18




Zur Vorlage insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 166/18 (Beschluss)

... 32. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Verordnung "Über den Schutz des Haushalts der Union im Falle von generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprin-zip" (BR-Drucksache 245/18) weist der Bundesrat allerdings erneut darauf hin, dass EUV und AEUV klare Verfahren für die Feststellung von Verstößen gegen das EU-Recht und für deren Sanktionierung - einschließlich der Kürzung von EU-Mitteln - vorsehen. Er sieht weiterhin das Risiko, dass Zahlungsaussetzungen bei den ESI-Fonds vorrangig die regionale Ebene treffen, auch wenn der sanktionierte Verstoß im alleinigen Verantwortungsbereich der nationalen Ebene liegt (vergleiche BR-Drucksache 543/17(B)). In Bezug auf den Verordnungsvorschlag besteht daher noch Erläuterungs- und Erörterungsbedarf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/18 (Beschluss)




I. Allgemeiner Teil

Strategische Ausrichtung

3 Eigenmittelreform

Flexibilität und Stabilität

EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit

Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen

II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation

Europäische Strategische Investitionen

3 Binnenmarkt

Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm

III. Zusammenhalt und Werte

Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen

Finanzausstattung der Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik für alle Regionen

Regeln der Mittelverteilung

Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung

Umsetzung der Programme und Vereinfachung

Wirtschafts - und Währungsunion

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt

3 Allgemeines

Landwirtschaft und Meerespolitik

Umwelt - und Klimaschutz

V. Migration und Grenzmanagement

3 Migration

3 Grenzmanagement

VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion

3 Sicherheit

3 Verteidigung

3 Krisenreaktion

VII. Nachbarschaft und die Welt

VIII. Europäische öffentliche Verwaltung

IX. Verfahren

X. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 374/18

... "§ 60c Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 374/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 36
Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans

§ 48
Maßnahmen bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 2017/2402

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 308c
Maßnahmen bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 2017/2402

§ 319a
Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 2015/2365 , die Verordnung (EU) Nr. 2016/1011 oder die Verordnung (EU) Nr. 2017/2402 .

§ 356
Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 bis 8

Artikel 3
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

Artikel 4
Weitere Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs

§ 12
Meldungen der Bundesanstalt an die Europäische Kommission, an die Europäischen Aufsichtsbehörden und an den Betreiber des Bundesanzeigers.

Artikel 5
Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Solvabilitätsverordnung

Artikel 7
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

§ 31
Berichterstattung über das Kreditgeschäft und das Verbriefungsgeschäft.

§ 37
Sorgfaltspflichten für institutionelle Anleger in Bezug auf Verbriefungspositionen

Artikel 8
Änderung der Kapitalanlage-Verhaltens- und -Organisationsverordnung

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 27

Zu Absatz 35

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zur Überschrift

Zu Absatz 2

Zu Nummer 10

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 11

Zu Absatz 1b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5b

Zu Nummer 14

Zu Absatz 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 155/2/18

... 19. Die in Artikel 14 des Richtlinienvorschlags vorgesehene Sanktionierung der Nichterfüllung eines Leistungstitels durch Verhängen einer Geldbuße ist der deutschen Rechtstradition fremd. Aus Sicht des Bundesrates müsste hier in jedem Fall klargestellt werden, dass ein Verschulden erforderlich ist, das dem Unternehmer nachgewiesen werden muss. Auf Bedenken stößt zudem die Regelung, dass die Geldbußen unter Berücksichtigung der "Kollektivinteressen der Verbraucher" aufgeteilt werden sollen. Es bleibt unklar, ob die Geldbußen an die Verbraucherinnen und Verbraucher ausgezahlt werden sollen oder wem - wenn nicht dem Fiskus - sie zugutekommen sollen.



Drucksache 519/18

... 4. Auch bei großer Marktmacht von Unternehmen muss die Einhaltung des geltenden Rechts gewährleistet sein. Es darf nicht zur gängigen Praxis werden, Verstöße nur dann nicht zu begehen, wenn eine mögliche Sanktionierung den erwarteten Gewinn übersteigt. Zur Vermeidung von Marktmachtmissbrauch ist deshalb eine stringentere Regulierung, Aufsicht und Kontrolle von Daten-Plattformen auf Basis nationaler und europäischer Vorschriften zu prüfen und umzusetzen.


 
 
 


Drucksache 445/18

... Zu diesen Bedingungen zählt unter anderem, dass die Parteien und Stiftungen in ihren Programmen und Aktivitäten die Werte, auf die sich die Europäische Union gemäß Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union gründet, achten, und zwar: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören. Zum Zweck der Eintragung, Überwachung und gegebenenfalls Sanktionierung von europäischen politischen Parteien und Stiftungen wurde eine unabhängige Behörde für europäische politische Parteien und Stiftungen (im Folgenden "die Behörde") eingerichtet, die auch Fällen nachgeht, in denen solchen Einrichtungen eine Missachtung dieser europäischen Grundwerte vorgeworfen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 445/18




2 CORRIGENDUM

Vorschlag

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 10a
Überprüfungsverfahren im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten

Artikel 2

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 324/18

... 4. Die Zinsregelung in der Abgabenordnung soll lediglich einen Ausgleich dafür schaffen, dass Steuern bei einzelnen Steuerpflichtigen - aus welchen Gründen auch immer - zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und fällig werden. Zinsen sind somit weder Sanktions- noch Druckmittel oder Strafe, sondern eine verschuldensunabhängige, rein laufzeitbezogene Gegenleistung für eine mögliche Kapitalnutzung. Unabhängig von der Frage, ob ein Zinssatz von sechs Prozent pro Jahr (weiterhin) verfassungsgemäß ist, schießt ein Ausgleich in entsprechender Höhe jedenfalls deutlich über das mit der gesetzlichen Regelung verfolgte Ziel hinaus.


 
 
 


Drucksache 116/18

... Die freiwillige Supply Chain Initiative (SCI)4 ist eine Initiative der privaten Wirtschaft zur Regelung unlauterer Handelspraktiken. In den Mitgliedstaaten gibt es abgesehen von den nationalen verbindlichen Maßnahmen vergleichbare einzelstaatliche Initiativen. Seit ihrer Gründung spielte die SCI in den Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle, wenn es darum ging, für unlautere Praktiken zu sensibilisieren und ein faires Geschäftsgebaren zu fördern. Sie wurde weiter ausgebaut, und vor Kurzem wurde ein unabhängiger Vorsitzender ernannt. Sie bietet ein Forum für eine frühzeitige und außergerichtliche Streitbeilegung. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass sich die SCI zu einem umfassenden Regelungsrahmen entwickelt, der Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung, einschließlich der Durchsetzung, überflüssig machen würde. Die Beteiligung an der SCI ist freiwillig, und bisher sind nicht alle Marktteilnehmer der Lebensmittelversorgungskette in ihr vertreten. Während z.B. Einzelhändler Mitglieder der SCI sind, beteiligen sich weder Einzelhändler-Einkaufsallianzen noch die Organisationen, die landwirtschaftliche Erzeuger vertreten, an der SCI. Letztere haben sich der SCI nicht angeschlossen, weil die Initiative den beschwerdeführenden Parteien ihrer Ansicht nach keine ausreichende Vertraulichkeit bietet und keine unabhängigen Untersuchungen oder Sanktionen vorsieht.5 Allerdings sind Organisationen, die landwirtschaftliche Erzeuger vertreten, an nationalen Lieferketten-Initiativen beteiligt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 116/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Wissenschaftlicher Workshop zu unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette

Studie über nationale Vorschriften zur Eindämmung unlauterer Handelspraktiken in den Mitgliedstaaten

Analyse der Auswirkungen einer Regulierung unlauterer Handelspraktiken

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verbot unlauterer Handelspraktiken

Artikel 4
Benannte Durchsetzungsbehörde

Artikel 5
Beschwerden und Vertraulichkeit

Artikel 6
Befugnisse der Durchsetzungsbehörde

Artikel 7
Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden

Artikel 8
Nationale Vorschriften

Artikel 9
Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 10
Ausschussverfahren

Artikel 11
Bewertung

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Adressaten


 
 
 


Drucksache 153/18 (Beschluss)

... - Einführung wirksamer Sanktionen bei Verstößen gegen das EU-Verbraucherrecht und - Bekämpfung des Vertriebs identischer Verbraucherprodukte von unterschiedlicher Qualität.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/18 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU /EU

Zur Änderung der Richtlinie 2005/29/EG /EG

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 282/18 (Beschluss)

... 2. Er erkennt an, dass die Zusammenfassung aller fischereirechtlichen Sanktionsvorschriften in einer einzigen Verordnung die Übersichtlichkeit erhöht.



Drucksache 1/18

... über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea wurden bestehende Verbote verschärft sowie neue Verbote erlassen. Verstöße gegen diese Verbote sind von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu sanktionieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Elfte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 418/18

... "Der Bundesrat begrüßt das vorliegende Gesetz zur Änderung des Seefischerei-gesetzes. Er bittet die Bundesregierung jedoch, bei nächster Gelegenheit eine Ermächtigung in das Gesetz einzufügen, die es ermöglicht, Verstöße der Freizeitfischerei gegen die im letzten Jahr 2017 erstmals geltenden Tagesfangbeschränkun-gen für Dorsch in der westlichen Ostsee über die Seefischerei-Bußgeldverordnung zu sanktionieren. Mit dem Gesetz in seiner vorliegenden Form ist eine Ahndung von Freizeitfischern festgestellten Verstößen nicht möglich." *



Drucksache 127/18

... Die Kommission ist sich auch des Problems regionaler Angebotsbeschränkungen durch private Marktteilnehmer bewusst, die Einzelhändler bei der Auswahl der Lieferanten und der Herkunft ihrer Waren einschränken können, was sich wiederum nachteilig auf den Binnenmarkt auswirkt.63 Offenbar schreiben einige multinationale Lieferanten ihren Einzelhändlern, die ihren Sitz lediglich in einem einzigen Mitgliedstaat haben, vor, von welcher nationalen Tochtergesellschaft sie ihre Produkte zu beziehen haben, anstatt ihnen die Wahl zu lassen, an welche nationale Tochtergesellschaft sie sich wenden. Mit demselben Hindernis sehen sich Einzelhändler konfrontiert, wenn der Lieferant grenzüberschreitende Lieferungen seines Großhandelsnetzwerks untersagt, was wiederum zur Marktabschottung und Marktaufteilung führt. Befindet sich ein Lieferant, der regionale Angebotsbeschränkungen anwendet, in einer vorherrschenden Position oder wendet er diese im Rahmen einer Vereinbarung zwischen ihm und einem unabhängigen Großhändler an, so können diese Beschränkungen nach dem geltenden Wettbewerbsrecht unter gewissen Umständen als wettbewerbsschädigendes Verhalten sanktioniert werden. Fälle, in denen vertikal integrierte Lieferanten ihren nationalen Tochtergesellschaften entsprechende Anweisungen geben, sind jedoch nicht durch das Wettbewerbsrecht gedeckt. Gegenwärtig nutzen einige Lieferanten die Tatsache aus, dass die Wettbewerbsvorschriften für solche Fälle nicht gelten.64

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/18




Mitteilung

1. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Einzelhandelsbranche in Europa

2. Beschränkungen des Einzelhandels, die die Marktleistung beeinträchtigen

3. Erleichterung der Niederlassung im Einzelhandel

4 Niederlassungsbedingungen

Wirtschaftliche Bedarfsprüfungen

Standortspezifische Vorschriften

Lokale Raumplanung

Schwellenwerte in Bezug auf die Größe

Neue Ansätze zur Förderung lebendiger Innenstädte

4 Niederlassungsverfahren

Vereinfachte Verfahren

4 Transparenz

Dauer der Verfahren

4. Abbau von Beschränkungen für den Betrieb

Sicherstellung gleicher Ausgangsbedingungen im Einzelhandel

Unterstützung kleiner Einzelhandelsbetriebe bei der Umstellung

Verkaufsförderung und Preisnachlässe

Spezifische Vertriebskanäle

4 Öffnungszeiten

Spezifische Steuern für den Einzelhandel

Gerechte und effiziente Lieferketten sicherstellen

Regulatorische Herkunftsbeschränkungen

Vertragliche Praktiken des modernen Einzelhandels

5. Verringerung der Kosten für die Einhaltung der Vorschriften

Verwaltungsaufwand und Sanktionen

6. Schlussfolgerungen

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Ein den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsener europäischer Einzelhandel


 
 
 


Drucksache 512/18 (Beschluss)

... b) um die Schaffung eines europaweiten Nuklearsicherheitssystems und ausreichender Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten auf EU-Ebene zu bemühen.

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Drucksache 512/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Reduktion der Risiken unsicherer Kernkraftwerke für die Bevölkerung in grenznahen Regionen


 
 
 


Drucksache 376/18 (Beschluss)

... a) Die Einführung des Pflegepersonalquotienten nach § 137j SGB V verfolgt auch das Ziel der Sicherung der pflegerischen Versorgungsqualität. Dazu erscheint es nicht hinreichend, beim Pflegepersonalquotienten allein auf eine Untergrenze abzustellen, bei deren Unterschreitung eine patientengefährdende pflegerische Versorgung vermutet wird. Vielmehr sollte neben dieser Untergrenze eine zweite Grenze benannt werden, mit der vor dem Hintergrund der nach § 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz anzustrebenden qualitativ hochwertigen Versorgung zumindest eine durchschnittliche pflegerische Versorgung sichergestellt werden kann. Denn nach § 70 Absatz 1 Satz 2 SGB V muss die Versorgung der Versicherten in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden. Daran anknüpfend müsste die an das Bundesministerium für Gesundheit gerichtete Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung zu dem Pflegepersonalquotienten in der Weise angepasst werden, dass auch das Nähere zur Festlegung des Werts für eine durchschnittliche Personalausstattung zu regeln und bei den Sanktionen zu berücksichtigen ist, dass es zwei Grenzen gibt, die in einem gestuften System beide Sanktionen auslösen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 17b Absatz 4 KHG

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 2 Satz 1, Satz 4, Satz 5 und Satz 6 KHG

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 2 Satz 3 KHG und Artikel 5 Nummer 4 § 14a - neu - KHSFV

§ 14a
Nachverteilung

4. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 2 Satz 7 - neu - KHG

5. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a KHG

6. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a KHG

7. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1a - neu - KHG

8. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1b - neu - KHG

9. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 3 KHG

10. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 4a - neu - KHG

11. Zu Artikel 5 Nummer 2 Buchstabe a1 - neu - § 8 Absatz 2 Satz 1a - neu - KHSFV

12. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 2 und § 12 Absatz 1 Nummer 3 KHSFV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b KHSFV

14. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a KHSFV

15. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 12 Absatz 1 Nummer 4 KHSFV

16. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b KHSFV

17. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b KHSFV

18. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 6 KHFSV

19. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 12 Absatz 1 Nummer 1 KHSFV

20. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 14 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a und Buchstabe b KHFSV

21. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 14 Absatz 2 Nummer 11 Buchstabe b, c und d KHSFV

22. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 17 Absatz 1 Nummer 3, 4 und 5 KHSFV

23. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 7, Nummer 8, Nummer 9 und Nummer 10 - neu - IfSG

24. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - und a01 - neu - § 36 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 3 - neu - IfSG

25. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b bis e § 36 Absätze 6 bis 9 IfSG , Nummer 3 § 69 Absatz 1 Nummer 11 IfSG und Nummer 4 § 73 Absatz 1a Nummer 19 IfSG

26. Zu Artikel 7 Nummer 4a - neu - § 23 Absatz 4 Satz 1 zweiter Halbsatz und Satz 1a - neu - und Absatz 5 Satz 1a - neu - bis Satz 1e - neu - SGB V und Nummer 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 40 Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB V

27. Zu Artikel 7 Nummer 10 § 132a Absatz 1 Satz 4 Nummer 5 SGB V und Artikel 11 Nummer 17 § 89 Absatz 3 Satz 3 SGB XI

28. Zu Artikel 7 Nummer 12 § 137j SGB V

29. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 8 Absatz 10 KHEntgG

30. Zu Artikel 9 Nummer 4 § 6a Absatz 2 Satz 6 KHEntgG

31. Zu Artikel 9 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1a Nummer 5 KHEntgG

32. Zu Artikel 9 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 5 Satz 2 KHEntgG

33. Zu Artikel 11 Nummer 1 Buchstabe a0 - neu - Inhaltsübersicht und Nummer 3a - neu - § 18d - neu - SGB XI

§ 18d
Prüfung der strukturellen Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung

34. Zu Artikel 11 Nummer 3

35. Zu Artikel 11 Nummer 7a - neu - § 40 Absatz 2 Satz 1 SGB X

36. Zu Artikel 11 Nummer 17 Buchstabe a - neu - und Buchstabe b § 89 Absatz 3 Satz 2 und Satz 3 SGB XI

37. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 391/18

... dienen der Umsetzung der Geoblocking-VO. Das Ziel der Verordnung ist, unter Einführung des "Shoplikea-local-Prinzips" gegen ungerechtfertigte, herkunftsbezogene Diskriminierung von Kunden beim Online- und Offline-Handel von Waren und beim Zugang zu Dienstleistungen im Binnenmarkt vorzugehen. Kunden, insbesondere Verbraucher, aber auch kleine Unternehmen, die zur Endnutzung Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder Waren erwerben, zeigen ein wachsendes Interesse an grenzüberschreitenden Einkäufen. Sie machen jedoch zunehmend die Erfahrung, dass in anderen Mitgliedstaaten tätige Anbieter ablehnen, an sie zu verkaufen, oder aufgrund der Tatsache, dass der Kunde in einem anderen Mitgliedstaat wohnt, ihre Preise erhöhen. Die Verordnung filtert die Sachverhalte heraus, in denen eine Diskriminierung aufgrund der Herkunft des Kunden nicht zu rechtfertigen ist. Die Verordnung gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Die Mitgliedstaaten haben jedoch eine zuständige Stelle auszuwählen, die die Durchsetzung der Verordnung sicherstellt (Artikel 7 Absatz 1). Im Fall von Verstößen sollen wirksame und verhältnismäßige Maßnahmen ergriffen werden (Artikel 7 Absatz 2). Die zuständige Stelle muss anlassbezogen überprüfen, ob Unternehmen durch ihre Kunden innerhalb der EU diskriminieren. Zudem ist eine Stelle zu bestimmen, die Verbrauchern praktische Unterstützung leistet, wenn sich aus der Anwendung der Verordnung Streitigkeiten mit Handelsunternehmen ergeben (Artikel 8). Mit dem beigefügten Entwurf wird die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur zur Durchsetzung der Geoblocking-VO begründet. Zudem werden als Sanktionsmaßnahmen bei Verstößen Ordnungswidrigkeitentatbestände eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 391/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 223/18

... Sanktionen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Politikbereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultationen der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verpflichtungen der Betreiber von Aufbereitungsanlagen hinsichtlich der Wasserqualität

Artikel 5
Risikomanagement

Artikel 6
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Bereitstellung von aufbereitetem Wasser

Artikel 7
Erteilung der Genehmigung

Artikel 8
Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen

Artikel 9
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 10
Information der Öffentlichkeit

Artikel 11
Information über die Überwachung der Umsetzung

Artikel 12
Zugang zu Gerichten

Artikel 13
Evaluierung

Artikel 14
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 15
Ausschussverfahren

Artikel 16
Sanktionen

Artikel 17
Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verpflichtungen der Betreiber von Aufbereitungsanlagen hinsichtlich der Wasserqualität

Artikel 5
Risikomanagement

Artikel 6
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Bereitstellung von aufbereitetem Wasser

Artikel 7
Erteilung der Genehmigung

Artikel 8
Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen

Artikel 9
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 10
Information der Öffentlichkeit

Artikel 11
Information über die Überwachung der Umsetzung

Artikel 12
Zugang zu Gerichten

Artikel 13
Evaluierung

Artikel 14
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 15
Ausschussverfahren

Artikel 16
Sanktionen

Artikel 17
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 221/18

... Im Zusammenhang mit den erwähnten Vertragsverletzungsverfahren und dem mit den betreffenden Mitgliedstaaten geführten Dialog hat die Europäische Kommission nun beschlossen, in zwei Fällen weitere ergänzende Aufforderungsschreiben zu versenden. In einem Fall werden drei Mitgliedstaaten48 um zusätzliche Klarstellungen dazu gebeten, aus welchen Gründen keine rechtskräftigen Entscheidungen über Sanktionen im Zusammenhang mit der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungssoftware durch eine Kraftfahrzeugherstellergruppe gefällt wurden. Ein Mitgliedstaat wurde in einem ergänzenden Aufforderungsschreiben49 um Klarstellungen über die jüngsten Schritte ersucht, die hinsichtlich der bei bestimmten Fahrzeugen eines Fahrzeugherstellers eingesetzten Abschalteinrichtungssoftware und des Ausbleibens einer endgültigen Entscheidung über Sanktionen eingeleitet wurden. Die von den Mitgliedstaaten in Beantwortung dieser ergänzenden Aufforderungsschreiben zu übermittelnden Informationen werden von der Europäischen Kommission im Hinblick auf etwaige nächste Schritte ausgewertet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 221/18




Mitteilung

1. Herausforderung LUFTQUALITÄT

2. EU-STRATEGIE für SAUBERE LUFT

3. Beispiele für Maßnahmen zur Verringerung der LUFTVERSCHMUTZUNG

3.1. Maßnahmen zur Verringerung verkehrsbedingter Emissionen

3.2. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus Strom- und Wärmeerzeugung

3.3. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus der Industrie

3.4. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus der Landwirtschaft

4. Zusammenarbeit für eine SAUBERE LUFT für alle EUROPÄERINNEN und EUROPÄER

4.1. Ausweitung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Rahmen von Dialogen über saubere Luft

4.2. Mitgliedstaaten, Regionen und Städte zusammenbringen

4.3. Bereitstellung von EU-Finanzmitteln für die Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität

4.4. Staatliche Beihilfen zur Erleichterung inländischer Investitionen in emissionsarme und emissionsfreie Mobilität

4.5. Fortgesetzte Durchsetzungsmaßnahmen

Übermäßige Luftverschmutzung durch Partikel und Stickstoffdioxid

Aktueller Stand

Weitere Maßnahmen

Sicherstellung der vollständigen Einhaltung der Schadstoffemissionsnormen für Fahrzeuge

Einhaltung der geltenden Vorschriften durch die Mitgliedstaaten

Weitere Maßnahmen

Neue Vorschriften für eine bessere Marktüberwachung

5. Das weitere Vorgehen


 
 
 


Drucksache 304/18

... -Grundverordnung - DS-GVO) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72) in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Als unmittelbar geltendes Recht regelt die Verordnung in Kapitel VIII grundsätzlich abschließend die Rechtsbehelfe, Ansprüche und Sanktionen bei Verstößen gegen die DS-GVO. Für zivilrechtliche Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche Dritter lässt die DS-GVO den Mitgliedstaaten nur einen sehr begrenzten Spielraum. Die Mitgliedstaaten können im nationalen Recht lediglich ein (eingeschränktes) Verbandsklagerecht unter den Voraussetzungen des Artikels 80 Absatz 2 i.V.m. Absatz 1 DS-GVO vorsehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 304/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Erfüllungsaufwand

D.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

D.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

D.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Artikel 2
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Auswirkungen des Gesetzes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 367/18

... es (GG) - Recht der Wirtschaft und aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 20 GG - Recht der Genussmittel. Die Gesetzgebungskompetenz zur Sanktionierung einzelner Vorschriften ergibt sich aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 GG.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

§ 7a
Ausgabestelle; unabhängiger Anbieter

§ 7b
Verordnungsermächtigungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4457, BMEL: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. Evaluierung

II.4. KMU-Test

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 75/18

... Um die Einhaltung der Richtlinie zu gewährleisten, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, verwaltungsrechtliche Sanktionen und andere verwaltungsrechtliche Maßnahmen vorzusehen, die wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind und von den zuständigen Behörden durchgesetzt werden. Die Sanktionen und anderen Maßnahmen unterliegen grundlegenden Anforderungen in Bezug auf die Adressaten, die bei der Anwendung zu berücksichtigenden Kriterien, ihre Bekanntmachung, die wesentlichen Befugnisse zur Verhängung der Sanktionen und die Höhe der Sanktionen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Strukturelle Merkmale von gedeckten Schuldverschreibungen

5 Gütesiegel

Bezug zum Abwicklungsrahmen

5 Drittlandsregelung

Änderung anderer Richtlinien

Vorschlag

Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Titel II
STRUKTURELLE Merkmale GEDECKTER SCHULDVERSCHREIBUNGEN

Kapitel 1
Doppelbesicherung und Insolvenzferne

Artikel 4
Doppelbesicherung

Artikel 5
Insolvenzferne gedeckter Schuldverschreibungen

Kapitel 2
Deckungspool und Deckung

Abschnitt I
ANERKENNUNGSFÄHIGE VERMÖGENSWERTE

Artikel 6
Anerkennungsfähige Vermögenswerte

Artikel 7
Außerhalb der Union belegene Vermögenswerte

Artikel 8
Gruppeninterne Strukturen gepoolter gedeckter Schuldverschreibungen

Artikel 9
Gemeinsame Finanzierungen

Artikel 10
Zusammensetzung des Deckungspools

Artikel 11
Derivatekontrakte im Deckungspool

Artikel 12
Trennung von Vermögenswerten im Deckungspool

Artikel 13
Treuhänder zur Überwachung des Deckungspools

Artikel 14
Anlegerinformationen

Abschnitt II
DECKUNGS-UND LIQUIDITÄTSANFORDERUNGEN

Artikel 15
Deckungsanforderungen

Artikel 16
Anforderung eines Liquiditätspuffers für den Deckungspool

Artikel 17
Bedingungen für verlängerbare Fälligkeitsstrukturen

Titel III
öffentliche Aufsicht über GEDECKTE SCHULDVERSCHREIBUNGEN

Artikel 18
Öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen

Artikel 19
Erlaubnis für Programme gedeckter Schuldverschreibungen

Artikel 20
Öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen im Falle von Insolvenz oder Abwicklung

Artikel 21
Berichterstattung an die zuständigen Behörden

Artikel 22
Befugnisse der zuständigen Behörden für die Zwecke der öffentlichen Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen

Artikel 23
Verwaltungsrechtliche Sanktionen und Abhilfemaßnahmen

Artikel 24
Öffentliche Bekanntmachung verwaltungsrechtlicher Sanktionen und Abhilfemaßnahmen

Artikel 25
Verpflichtung zur Zusammenarbeit

Artikel 26
Offenlegungspflichten

Titel IV
GÜTESIEGEL

Artikel 27
Gütesiegel

Titel V
änderung ANDERER Richtlinien

Artikel 28
Änderung der Richtlinie 2009/65/EG /EG

Artikel 29
Änderung der Richtlinie 2014/59/EU /EU

Titel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 30
Übergangsmaßnahmen

Artikel 31
Überprüfungen und Berichte

Artikel 32
Umsetzung

Artikel 33
Inkrafttreten

Artikel 34
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [...]


 
 
 


Drucksache 370/18

... Mit der Änderung soll eine unverhältnismäßige Sanktionierung, die bereits bei einem einmaligen Fehlverhalten des Klassifizierungsunternehmens eingreift und für das Unternehmen existenzbedrohend sein kann, vermieden werden. Vielmehr soll die Kontrollbehörde auf Grundlage einer konkreten Einzelfallbetrachtung eine Ermessensentscheidung über den Widerruf der Zulassung des Klassifizierungsunternehmens treffen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 370/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

F. Weitere Kosten

G. Nachhaltigkeitsaspekte

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fleischgesetzes

Artikel 2
Bekanntmachung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Erfüllungsaufwand

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 387/18

... § 30 Absatz 1 Satz 3 wird gestrichen, da der Regelungszweck dieser Norm entfallen ist. Satz 3 wurde bei der TEHG-Änderung im Jahr 2011 eingefügt, um die Sanktionierung bei wiederkehrenden Fehlern in der Emissionsberichterstattung einzuschränken (s. BT-Drs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

§ 11
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an LuFtFahrzeugbetreiber

§ 16
Anerkennung von Emissionsberechtigungen Emissionsberechtigungen, die von Drittländern ausgegeben werden, mit denen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Berechtigungen gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG /EG geschlossen wurden, stehen nach Maßgabe der Vorgaben einer nach Artikel 19 Absatz 3 und 4 der Richtlinie 2003/87/EG /EG erlassenen Verordnung der Kommission Berechtigungen gleich.

Abschnitt 4
Globaler marktbasierter Mechanismus für den internationalen Luftverkehr

§ 18
Überwachung, Berichterstattung und Prüfung

§ 27
Kleinemittenten, Verordnungsermächtigung

§ 33
Übergangsregelung zur Gebührenerhebung

§ 34
Übergangsregelung für Anlagenbetreiber

§ 35
Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Vorhandene Messwerte zum TEHG 2011

cc Abschätzung des Erfüllungsaufwandes durch die Änderung des TEHG

Vorgabe Nr. 1: Emissionsberichterstattung

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Veränderung des Erfüllungsaufwands

Vorgabe Nr. 2: Erstellung und Anpassung des Überwachungsplans

i Erstellung des Überwachungsplans

1 Aufwand

2 Fallzahl

ii Änderung Anpassung des Überwachungsplans im Verlauf der Handelsperiode

1 Aufwand

2 Fallzahl

iii Veränderung des Erfüllungsaufwands für den Überwachungsplan

Vorgabe Nr. 3: Kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Veränderung des Erfüllungsaufwands für die kostenlose Zuteilung

Vorgabe Nr. 4: Mitteilung zum Betrieb

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Veränderung des Erfüllungsaufwands für die Mitteilung zum Betrieb

dd Ergebnis

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Einbezogene Geschäftsprozesse

bb Nicht einbezogene Geschäftsprozesse

cc Veränderung des Erfüllungsaufwands bei den einbezogenen Geschäftsprozessen

dd Ergebnis: Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Gesetzesfolgen

6. Weitere Kosten

7. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 28

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4522, BMU: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 498/18

... Zu dem Erlass dieser Verordnung gibt es keine Alternativen. Die bereits bestehenden Zuständigkeiten des BVL im Bereich neuartiger Lebensmittel sind verfahrensmäßig an fortentwickeltes EU-Recht anzupassen. Zudem sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Verstöße gegen das Gebot, nur zugelassene neuartige Lebensmittel in den Verkehr zu bringen, zu sanktionieren.



Drucksache 30/18 (Beschluss)

... Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit aufgezeigt, dass es dem Gesetzgeber unbenommen bleibt, gegenüber Parteien, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, gestufte Sanktionsmöglichkeiten zu eröffnen. Von dieser Möglichkeit hat der verfassungsändernde Gesetzgeber durch das "Gesetz zur Änderung des



Drucksache 512/2/18

... b. um die Schaffung eines europaweiten Nuklearsicherheitssystems und ausreichender Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten auf EU-Ebene zu bemühen.



Drucksache 630/18

... Angesichts der bevorstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2019 und der mehr als 50 Präsidentschafts-, Parlaments- oder Kommunalwahlen, die bis 2020 in den Mitgliedstaaten anstehen, muss dringend mehr für die Gewährleistung freier und fairer demokratischer Prozesse getan werden. Bedrohungen, die die Demokratie in einem Mitgliedstaat beeinträchtigen, können der Union als Ganzes schaden. Darüber hinaus sind häufig die europäischen Organe und ihre Vertreter das Ziel von Desinformationskampagnen, um das europäische Projekt an sich zu untergraben. Am 12. September 2018 hat die Kommission Maßnahmen12 zur Gewährleistung freier und fairer Wahlen zum Europäischen Parlament angenommen und empfohlen, gegebenenfalls Sanktionen zu verhängen, einschließlich für die widerrechtliche Nutzung personenbezogener Daten mit dem Ziel, das Wahlergebnis zu beeinflussen.13 Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten dringend die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Integrität ihrer Wahlsysteme und -infrastrukturen zu wahren und diese vor den Wahlen zum Europäischen Parlament einer Prüfung zu unterziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 630/18




1. Einleitung

2. DESINFORMATION: BEDROHUNGEN verstehen und VERSTÄRKT auf Ebene ABWEHREN

3. MAẞNAHMEN für EIN KOORDINIERTES Vorgehen der Union GEGENDESINFORMATION

SÄULE 1: Ausbau der FÄHIGKEITEN der Organe der Union, DESINFORMATION zu ERKENNEN, zu UNTERSUCHEN und zu ENTHÜLLEN

Maßnahme 1:

Maßnahme 2:

SÄULE 2: MEHR KOORDINIERTE und Gemeinsame MAẞNAHMEN gegen DESINFORMATION

Maßnahme 3:

Maßnahme 4:

Maßnahme 5:

SÄULE 3: MOBILISIERUNG des Privatsektors BEI der Bekämpfung von DESINFORMATION

Maßnahme 6:

SÄULE 4: SENSIBILISIERUNG der Gesellschaft und Ausbau ihrer WIDERSTANDSFÄHIGKEIT

Maßnahme 7:

Maßnahme 8:

Maßnahme 9:

Maßnahme 10:

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 204/18

... Diese Rechtsprechung erfährt indessen auch Kritik. Namentlich wird der Vorwurf erhoben, sie verletze damit das Tatschuldprinzip, weil die selbstverschuldete Trunkenheit, die dem vermindert schuldfähigen Täter angelastet wird, im Vorfeld der tatbestandsmäßigen Begehung erfolgt und damit Tatbestandsmäßiges mit Nichttatbestandsmäßigem verrechnet werde. Aber auch jenseits dieser dogmatischen Kritik führt die pragmatische Lösung der Rechtsprechung nicht immer zu sachgerechten Ergebnissen. Denn § 21 StGB legt im Falle rauschbedingt erheblich verminderter Schuldfähigkeit eine Strafrahmenmilderung regelmäßig nahe. In der gerichtlichen Praxis wird von der Milderung relativ großzügig Gebrauch gemacht, um den dogmatischen Schwierigkeiten, eine Strafmilderung wegen selbstverschuldeter Trunkenheit auszuschließen, aus dem Wege zu gehen und so einer Aufhebung des Urteils in der Rechtsmittelinstanz vorzubeugen. Im Übrigen bejaht auch die Rechtsprechung trotz selbstverschuldeter Trunkenheit in aller Regel eine Strafmilderung nach § 21 StGB, wenn der Täter zum ersten Mal straffällig wird (vgl. zum Ganzen auch den Abschlussbericht der Kommission zur Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems, März 2000, S. 175 ff.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 204/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 215/18 (Beschluss)

... 17. Er ist sich daher klar darüber, dass der Abschluss eines solchen "Executive Agreements" der EU mit den USA zugleich die Zugriffe von US-Behörden auf EU-Datenschutzrecht unterfallende Sachverhalte - positiv - sanktionieren würde, so dass ihre Vereinbarkeit mit EU-Recht nicht mehr zu prüfen wäre. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass Maßnahmen von US-Behörden, die das EU-Datenschutzrecht berühren, den gleichen Voraussetzungen unterliegen wie vergleichbare Maßnahmen in einem rein innereuropäischen Fall. Dies ist im Rahmen der vorgesehenen Verhandlungen sicherzustellen, die die Kommission demnächst mit dem Ziel des Abschlusses eines "Executive Agreements" aufnehmen will.



Drucksache 563/18

... Die Ergänzung in § 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EEG 2017 ist eine Folgeänderung aufgrund der Einführung der verpflichtenden bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung in § 9 Absatz 8 EEG 2017. Durch diese Ergänzung wird der Verstoß gegen diese Pflicht sanktioniert. Neuanlagen, die nach dem 31. Dezember 2019 die Pflicht nach § 9 Absatz 8 EEG 2017, nicht erfüllen, erhalten keine Förderung über eine Marktprämie mehr. Für Bestandsanlagen greift diese Sanktion erst ab dem 1. Januar 2021.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

§ 61b
Verringerung der EEG-Umlage bei Anlagen

§ 61c
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen

§ 61d
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten neueren KWK-Anlagen

§ 62a
Messung und Schätzung

§ 88d
Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen

Artikel 2
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

§ 26c
Messung und Schätzung

Artikel 3
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 7
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

§ 11a
Bilanzkreis für den energetischen und bilanziellen Ausgleich von Systemsicherheitsmaßnahmen

Artikel 8
Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung

Artikel 9
Änderung der Niederdruckanschlussverordnung

Artikel 10
Änderung der Netzreserveverordnung

Artikel 11
Änderung der SINTEG-Verordnung

Artikel 12
Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung

Artikel 13
Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung

Artikel 14
Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-EnergienVerordnung

Artikel 15
Änderung der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen

§ 4
Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine

Artikel 16
Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung

Artikel 17
Änderung des Windenergie\-auf\-See\-Gesetzes

Artikel 18
Änderung des Seeanlagengesetzes

Artikel 19
Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge

Artikel 20
Änderung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes

Artikel 21
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Tabelle

Tabelle

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 61b

Zu § 61c

Zu § 61d

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 52

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Dreifachbuchstabe ddd

Zu Dreifachbuchstabe eee

Zu Dreifachbuchstabe fff

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 14

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5


 
 
 


Drucksache 246/18 (Beschluss)

... - Im Rahmen der auf EU-Ebene festzulegenden Leitplanken fordert der Bundesrat eine maximale Flexibilität für die Mitgliedstaaten, bei der Ausgestaltung sowohl der Maßnahmen als auch der Verwaltungs-, Kontroll- und Sanktionssysteme. - Landwirtinnen und Landwirte sowie die Verwaltungen der Mitgliedstaaten benötigen zudem Rechts- und Planungssicherheit. Wesentliche Elemente müssen abschließend im Basisrecht geregelt werden. Die Kommission wird aufgefordert, das Subsidiaritätsprinzip vollumfänglich umzusetzen und delegierte Rechtsakte auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/18 (Beschluss)




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzierung

2 Direktzahlungen

Umwelt -, Natur- und Klimaschutz

Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen

2 Vereinfachung

Marktordnung und Risikomanagement

2 Strategieplanung

Zum System der Konditionalität

Zur Sanktionierung von Verstößen

2 Kontrollen

Delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse

Weitere Aspekte

Zur BR-Drucksache 248/18

Zum Begriff Alkoholgehalt

Zur Fehlerprüfung von Schutzanträgen

Zum Weinbereich

Zu den Vorlagen insgesamt


 
 
 


Drucksache 152/18

... a) Wirksamerer Sanktionen, vor allem für weitverbreitete Verstöße

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/18




1. Einleitung

1.1. Aufbau eines fairen Binnenmarkts für Verbraucher und Unternehmen

1.2 Einführung der Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher

2. Modernisierung des GEMEINSCHAFTLICHEN BESITZSTANDS IM VERBRAUCHERSCHUTZ

- Neue Instrumente für Verbraucher - individuelle Rechtsbehelfe.

- Mehr Transparenz für Verbraucher auf Online-Marktplätzen.

- Ausweitung des Verbraucherschutzes auf kostenlose Dienste.

- Entlastung für Unternehmen.

3. Besserer Rechtsschutz für Verbraucher, wirksame DURCHSETZUNG sowie verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem FAIREN und SICHEREN Binnenmarkt

3.1 Besserer Rechtsschutz für Verbraucher

- Nutzung des vollen Potenzials behördlicher Verfügungen zur Sicherstellung des Rechtsschutzes für Verbraucher bei Massenschadensereignissen.

- Stärkung der vorhandenen Instrumente für Verbraucher - Alternative Streitbeilegung und Online-Streitbeilegung.

3.2 Wirksame Durchsetzung und verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem fairen und sicheren Binnenmarkt

a Wirksamerer Sanktionen, vor allem für weitverbreitete Verstöße

b Hilfe für die Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung für die neue CPC-Verordnung

c Aufbau von Kapazitäten

- Finanzierung und Koordinierung für die E-Enforcement Academy.

- Es liefert den Mitgliedstaaten Unterstützung zur Sicherstellung,

d Koordinierte Durchsetzung

3.3 Einführung von Rechtsvorschriften für die Sicherheit von Non-Food-Produkten

a Modernisierung des Schnellwarnsystems

b Die beste Nutzung der koordinierten Marktüberwachung

4. Internationale Zusammenarbeit

a Kooperationsvereinbarungen zum Ausbau der Koordinierung mit Partnern außerhalb der EU

b Produktsicherheit: eine globale Herausforderung

5. Sicherstellung der GLEICHBEHANDLUNG von VERBRAUCHERN IM Binnenmarkt: Bekämpfung des Problems der ZWEIERLEI QUALITÄT von VERBRAUCHSGÜTERN

6. BEWUSSTSEINSBILDUNG und AUFBAU von KAPAZITÄTEN

6.1 Dialog mit den Verbrauchern und Informationskampagne

6.2 Ausbildung, Schulung, Ausbau von Kapazitäten und andere Informationsinstrumente

7. Vorbereitung der VERBRAUCHERPOLITIK für ZUKÜNFTIGE Herausforderungen

- Künstliche Intelligenz.

- Internet der Dinge.

- Nachhaltiger Verbrauch.

8. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 360/18 (Beschluss)

... Aufgrund des Fehlens von anderen Sanktionsmöglichkeiten der zuständigen Stelle bei ausbleibenden oder unplausiblen Angaben der Einrichtungen und der unter Umständen fehlenden Basis für das Schätzen der Angaben durch die zuständige Stelle eröffnet für diese Fälle die Festsetzung des Ausbildungsbudgets auf null die einzige Sanktionsmöglichkeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 360/18 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung - PflAFinV)

A Änderungen

1. Zu § 2 Satz 2 - neu - PflAFinV

2. Zu § 4 Absatz 2 Satz 2 PflAFinV

3. Zu § 5 Absatz 3 Satz 1 PflAFinV

4. Zu § 7 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflAFinV

5. Zu § 10 Absatz 2 Satz 1 PflAFinV

6. Zu § 13 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Absatz 2 Satz 2 - neu - PflAFinV

7. Zu § 14 Absatz 2 Satz 2 und § 16 Absatz 2 PflAFinV

8. Zu § 15 Absatz 1 PflAFinV

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 405/2/18

... Die regelmäßige Durchführung einer begleitenden Schmerzbehandlung bei der Kastration von Ferkeln im Alter von unter 8 Tagen zur Reduzierung postoperativer Schmerzen wurde in verschiedenen Gremien mit Beteiligung der Wirtschaft national und auf EU-Ebene vereinbart (Düsseldorfer Erklärung 2008, Brüsseler Erklärung 2010). Eine Umsetzung in das Tierschutzrecht ist bislang nicht erfolgt, sanktioniert wird die Kastration ohne Einsatz von Schmerzmitteln derzeit privatrechtlich in Betrieben, die am QS-Kontrollsystem (Qualität und Sicherheit GmbH) teilnehmen. Mit der Verschiebung der Frist in § 21 Absatz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 405/2/18




Zum Gesetzentwurf insgesamt

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Erweiterung der Regelung des § 6 Absatz 1 Satz 5 - Schmerzbehandlung

2. Änderung des § 21 Absatz 1 TierSchG

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 375/18

... - Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Beitragsschulden Nach Angaben des Ressorts stiegen bei den Krankenkassen in 2017 die Beitragsrückstände enorm an. Dies ist weitestgehend auf die obligatorische Anschlussversicherung (Versicherung setzt sich nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder Familienversicherung als freiwillige Versicherung fort) und die Einstufung zum Höchstbeitrag als Sanktionierungsinstrument bei Nichtmitwirkung zurückzuführen. Mit folgenden Maßnahmen soll künftigen Beitragsschulden begegnet werden:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 375/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages

2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige

4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler

5. Altersrückstellungen der Sozialversicherungsträger

6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Parität

3 Selbstständige

3 Finanzreserven

3 Beitragsschulden

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4 Parität

4 Selbstständige

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Parität

4 Beitragsschulden

4 Finanzreserven

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

F. Weitere Kosten

3 Parität

3 Selbstständige

3 Finanzreserven

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 323
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach § 188 Absatz 4

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Artikel 7
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 66
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach § 22 Absatz 3

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 9
Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Soldatengesetzes

§ 100
Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung

Artikel 11
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 11b
Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung

§ 106

Artikel 12
Änderung der Bundesbeihilfeverordnung

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages

2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige

3. Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Beitragsschulden

4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler

5. Altersrückstellungen der Sozialversicherungsträger

6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

4 Beitragsschulden

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

4. Erfüllungsaufwand

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

4 Beitragsschulden

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

5. Weitere Kosten

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4459, BMG: Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 433/18 (Beschluss)

... geregelte Vergewaltigung, die immerhin mit einer Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren sanktioniert wird, ist lediglich als besonders schwerer Fall ausgestaltet. Ist der Grundtatbestand des § 177 Absatz 1 zusammen mit Absatz 6



Drucksache 153/1/18

... - Einführung wirksamer Sanktionen bei Verstößen gegen das EU-Verbraucherrecht und - Bekämpfung des Vertriebs identischer Verbraucherprodukte von unterschiedlicher Qualität.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/1/18




Zur Vorlage insgesamt

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU /EU

19. Hauptempfehlung

20. Hilfsempfehlung

Zur Änderung der Richtlinie 2005/29/EG /EG

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 12/18 (Beschluss)

... 13. Der Bundesrat wendet sich darüber hinaus gegen die Regelung in Artikel 7 Ziffer 15 des Richtlinienvorschlags. Diese verpflichtet den Kapitän oder seinen Beauftragten, die Angaben aus der Abfallabgabebescheinigung vor Auslaufen des Schiffes über das "National Single Window" (NSW) in das SafeSeaNet zu melden. Nach Ziffer 16 des Richtlinienvorschlags müssen die Originale der Abfallabgabebescheinigungen an Bord aufbewahrt und für Kontrollen zugänglich gemacht werden. Die für die Überwachung erforderlichen Daten sind somit an Bord der Schiffe vorhanden und können bei Kontrollen an Bord eingesehen werden. Die Verpflichtung des Kapitäns bzw. seines Vertreters zur Eingabe der Daten in das SafeSeaNet führt zu einem zusätzlichen administrativen Aufwand bei den Wirtschaftsbeteiligten und den Überwachungsbehörden. Die Behörden müssten kontrollieren, ob diese Meldungen tatsächlich erfolgen und ob die gemeldeten Angaben richtig sind und mit den Angaben in den Originaldokumenten übereinstimmen. Eine wirksame Kontrolle der ordnungsgemäßen Entsorgung kann nur durch Abgleich mit den an Bord befindlichen Originaldokumenten erfolgen, da die Eingaben im SafeSeaNet fehlerhaft sein können. Zur Durchsetzung der Regelungen müssten überdies fehlende und falsche Meldungen sanktioniert werden. Bei der Sanktionierung ergibt sich aber das Problem, dass die Feststellung des Verstoßes zumeist erst erfolgen kann, nachdem das Schiff ausgelaufen ist. Die Sanktionierung im nächsten Anlaufhafen ist jedoch kaum möglich, da die Ordnungswidrigkeit nicht im Zuständigkeitsbereich der im nächsten Hafen angesiedelten Behörde begangen wurde.



Drucksache 191/1/18

... 7. Der Bundesrat hält es für wichtig, dass zeitnah zum Inkrafttreten der vorgeschlagenen Verordnung die notwendigen Sanktionsvorschriften sowie die gegebenenfalls erforderlichen Rahmenbedingungen für eine Genehmigung erlassen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/1/18




Zu Ziffer 10:

Zu Ziffer 11:

Zu Ziffer 12:

Zu Ziffer 13:


 
 
 


Drucksache 224/18

... (23) Die Mitgliedstaaten sollten für den Fall eines Verstoßes gegen die Vorschriften dieser Richtlinie Sanktionen festlegen und sicherstellen, dass diese angewendet werden. Die Sanktionen sollten wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 224/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

5 Einwegkunststoffartikel

Szenario 2a - Geringere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

Szenario 2b - Mittlere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

Szenario 2c - Mittlere bis starke Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle gewählte Option

Szenario 2d - Stärkste Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

5 Fanggerät

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verbrauchsminderung

Artikel 5
Beschränkung des Inverkehrbringens

Artikel 6
Produktanforderungen

Artikel 7
Kennzeichnungsvorschriften

Artikel 8
Erweiterte Herstellerverantwortung

Artikel 9
Getrenntsammlung

Artikel 10
Sensibilisierungsmaßnahmen

Artikel 11
Maßnahmenkoordinierung

Artikel 12
Zugang zu Gerichten

Artikel 13
Angaben zur Durchführungsüberwachung

Artikel 14
Sanktionen

Artikel 15
Evaluierung und Überprüfung

Artikel 16
Ausschussverfahren

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten

ANNEX Anhang zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt

Anhang

Teil
A Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 4 (Verminderung des Verbrauchs)

Teil
B Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 5 (Beschränkung des Inverkehrbringens)

Teil
C Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 6 (Produktanforderungen)

Teil
D Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 7 (Kennzeichnungsvorschriften)

Teil
E Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 8 (Erweiterte Herstellerverantwortung)

Teil
F Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 9 (Getrenntsammlung)

Teil
G Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 10 (Sensibilisierung)


 
 
 


Drucksache 12/1/18

... 16. Der Bundesrat wendet sich darüber hinaus gegen die Regelung in Artikel 7 Ziffer 15 des Richtlinienvorschlags. Diese verpflichtet den Kapitän oder seinen Beauftragten, die Angaben aus der Abfallabgabebescheinigung vor Auslaufen des Schiffes über das "National Single Window" (NSW) in das SafeSeaNet zu melden. Nach Ziffer 16 des Richtlinienvorschlags müssen die Originale der Abfallabgabebescheinigungen an Bord aufbewahrt und für Kontrollen zugänglich gemacht werden. Die für die Überwachung erforderlichen Daten sind somit an Bord der Schiffe vorhanden und können bei Kontrollen an Bord eingesehen werden. Die Verpflichtung des Kapitäns bzw. seines Vertreters zur Eingabe der Daten in das SafeSeaNet führt zu einem zusätzlichen administrativen Aufwand bei den Wirtschaftsbeteiligten und den Überwachungsbehörden. Die Behörden müssten kontrollieren, ob diese Meldungen tatsächlich erfolgen und ob die gemeldeten Angaben richtig sind und mit den Angaben in den Originaldokumenten übereinstimmen. Eine wirksame Kontrolle der ordnungsgemäßen Entsorgung kann nur durch Abgleich mit den an Bord befindlichen Originaldokumenten erfolgen, da die Eingaben im SafeSeaNet fehlerhaft sein können. Zur Durchsetzung der Regelungen müssten überdies fehlende und falsche Meldungen sanktioniert werden. Bei der Sanktionierung ergibt sich aber das Problem, dass die Feststellung des Verstoßes zumeist erst erfolgen kann, nachdem das Schiff ausgelaufen ist. Die Sanktionierung im nächsten Anlaufhafen ist jedoch kaum möglich, da die Ordnungswidrigkeit nicht im Zuständigkeitsbereich der im nächsten Hafen angesiedelten Behörde begangen wurde.



Drucksache 167/1/18

... 2. Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich den Ansatz der Kommission, notwendige Strukturreformen in den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem Europäischen Semester künftig stärker über positive Anreize als über Sanktionen zu befördern.



Drucksache 563/18 (Beschluss)

... gegenüber den Netzbetreibern und Kraftwerksbetreibern andererseits zu schaffen, die insbesondere eine sachgerechte Datenanforderung ermöglicht. Daneben bedarf es Sanktionsmöglichkeiten im Falle von Verstößen sowie klarer Regelungen, wer die Einhaltung der neuen Regeln nach welchen Maßstäben künftig überprüft. Eine lediglich stichprobenartige Prüfung ist nicht ausreichend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/18 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 8 EEG 2017

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 8 Satz 3 und Satz 4 EEG 2017

6. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - und Nummer 6b - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1 und § 21b Absatz 4 Nummer 2 Buchstaben a, b und c EEG 2017

7. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1a - neu - EEG 2017

8. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 22 Absatz 2 EEG 2017

9. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 22a Absatz 1 Satz 2 und 3 EEG 2017

10. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 23b Absatz 1 EEG 2017

11. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 23b Absatz 3 EEG 2017

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b und d § 28 Absatz 1a Satz 1 und Absatz 2a Satz 1 EEG 2017

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 28 Absatz 1a Satz 2 EEG 2017

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e und Buchstabe e1 - neu - § 28 Absatz 3 und Absatz 3a Satz 2 EEG 2017

15. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 39b Absatz 2 EEG 2017 , Nummer 16a - neu - § 44a Satz 3 - neu - EEG 2017

16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 44 Nummer 2 EEG 2017

17. Zu Artikel 1 Nummer 17 und 18 §§ 48 und 49 EEG 2017

18. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 48 Absatz 2 Nummer 3 EEG 2017

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe d § 49 Absatz 5 EEG 2017

20. Zu Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 61a Nummer 4 EEG 2017

21. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 61c und § 61d EEG 2017

22. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 61c Absatz 2 Satz 1 EEG 2017

23. Zu Artikel 1 Nummer 51 § 88d EEG 2017

24. Zu Artikel 1 Nummer 54 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 100 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 EEG 2017

25. Zu Artikel 1 Nummer 57 Anlage 3 Nummer I 5 EEG 2017

26. Zu Artikel 1 Nummer 57 Anlage 3 Nummer I 5 EEG 2017

27. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe d1 - neu - § 2 Nummer 9a KWKG

28. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 1 KWKG

29. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 7 Absatz 6 KWKG Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b ist zu streichen.

30. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe c - neu - § 7 Absatz 7 Satz 1 KWKG

31. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 10 Absatz 6 Satz 1 KWKG

32. Zu Artikel 2 Nummer 11 § 13 Absatz 1 Satz 2 KWKG

33. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 91 Absatz 2 Satz 3 - neu - EnWG

34. Zu Artikel 19


 
 
 


Drucksache 543/18 (Beschluss)

... Ein Handlungsgebot, das den Tatbestand einer Sanktionsvorschrift bildet, kann sich jedoch nur an einen Normadressaten richten, der durch einen Personenbegriff umschrieben wird (natürliche Person). Die Vorschrift des § 3 Absatz 1 wird aus diesem Grund zweckmäßig in eine Sorgfaltspflicht umformuliert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/18 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Vorschriften

1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 1 Satz 1 RindHKlV

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6 Absatz 1 Satz 1, 2 RindHKlV

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6 Absatz 2 RindHKlV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 3 Satz 1, 2 SchwHKlV

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 1 SchwHKlV

6. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 6 Absatz 1 Satz 1, 2 SchwHKlV

7. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 6 Absatz 2 SchwHKlV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c § 1 Absatz 3 HdlKlSchafFlV

9. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2a Absatz 1 Satz 1, 2 HdlKlSchafFlV

10. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2a Absatz 2 HdlKlSchafFlV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2 Nummer 2 der 1. FlGDV

12. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 13 Absatz 1 Satz 1 der 1. FlGDV

13. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 13 Absatz 1 Satz 1, 2 der 1. FlGDV

14. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 13 Absatz 2 der 1. FlGDV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 6 Nummer 01 - neu - § 2 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch

16. Zu Artikel 8 Nummer 3 § 5 Absatz 1 BruteiKennzV

17. Zu Artikel 8 Nummer 3 § 5 Absatz 2 BruteiKennzV


 
 
 


Drucksache 173/1/18

... 10. Der Bundesrat hat darüber hinaus erhebliche Bedenken gegen den Richtlinienvorschlag, soweit er in Artikel 4 privaten Unternehmen mit über 50 Beschäftigten bzw. mehr als 10 Millionen Euro Umsatz Pflichten zur Errichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen von Rechtsverstößen und Folgemaßnahmen auferlegt. Dies führt zu einem übermäßigen Bürokratieaufbau und Kosten bei Unternehmen, die nicht im Verhältnis zum Ziel des Schutzes stehen. Auch bei der Grenze von 50 Beschäftigten oder einem Umsatz von 10 Millionen Euro werden noch viele kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) betroffen sein. Die Grenze erscheint zudem gegriffen und unterscheidet sich von anderen für Unternehmen geltenden Grenzwerten. Dies führt zu weiterer Bürokratie bei den Unternehmen. Auch die Sanktionen in Artikel 17 des Richtlinienvorschlags erscheinen unangemessen.



Drucksache 173/18

... (66) Wenn keine Abschreckung gegen Repressalien besteht und Repressalien ungestraft bleiben, kann dies potenzielle Hinweisgeber von Meldungen abhalten. Ein eindeutiges gesetzliches Verbot von Repressalien besitzt eine große abschreckende Wirkung, welche durch einschlägige Bestimmungen über die persönliche Haftung und über Sanktionen gegen Personen, die zu Repressalien greifen, noch verstärkt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/18




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 2
Persönlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 4
Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen

Artikel 5
Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen

Kapitel III
EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 6
Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen

Artikel 7
Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle

Artikel 8
Zuständige Mitarbeiter

Artikel 9
Verfahrensvorschriften für externe Meldungen

Artikel 10
Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung

Artikel 11
Dokumentation eingehender Meldungen

Artikel 12
Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden

Kapitel IV
Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen

Artikel 13
Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern

Artikel 14
Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber

Artikel 15
Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien

Artikel 16
Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Behandlung

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Anhang

Teil I

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:

D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:

F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:

G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:

H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:

I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der

J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:

Teil II
Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

1. Finanzdienstleistungen:

2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.