18 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Sanktionenrecht"
Drucksache 440/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft
... Die Regelung steht in eklatantem Widerspruch zur ratio legis eines Sanktionenrechts gegen Verbände. Mit der Sanktionierung nicht nur der strafbar handelnden natürlichen Person, sondern auch des hinter ihr stehenden Verbandes reagiert die Rechtsordnung auf kriminogene Verbandsstrukturen und kollektive Werte und Ziele des Verbands, die sich prägend auf das Verhalten von Verbandsmitarbeitern auswirken (so auch die Begründung des Gesetzentwurfs, Seite 52). Die Schwere der Anlasstat ist dafür ebenso wenig ein zwingendes Indiz wie die Position des Individualtäters im Verband, wenn dieser mit krimineller Energie Kontrollmechanismen gezielt zum eigenen Vorteil - beispielsweise zum Erhalt von Kick-Back Zahlungen - umgeht. Vielmehr ist in diesen Fällen der Verband typischerweise zugleich Geschädigter einer Untreue.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 3 VerSanG
3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 3 VerSanG
4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 2 VerSanG
5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2, § 35, § 37 VerSanG
§ 35 Absehen von der Verfolgung
§ 37 Einstellung nach Anklageerhebung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
6. Zu Artikel 1 § 5 Nummer 2 VerSanG
7. Zu Artikel 1 § 6 Satz 2 - neu - VerSanG
8. Zu Artikel 1 § 14 VerSanG
9. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 VerSanG
10. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 2 VerSanG
11. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3, § 33, § 46 Absatz 3, § 49 Absatz 2 Satz 3 VerSanG
12. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 5 Satz 2 - neu - VerSanG
13. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 VerSanG
14. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 3 VerSanG
15. Zu Artikel 1 § 58 Satz 1 und 2 VerSanG
16. Zu Artikel 1 VerSanG insgesamt
17. Zu Artikel 15 Satz 1 Inkrafttreten
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Drucksache 26/12 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Aufnahme menschenverachtender Tatmotive als besondere Umstände der Strafzumessung (... StRÄndG)
... Darüber hinausgehende Verschärfungen des Sanktionenrechts sind nicht erforderlich. Es besteht kein Anlass dazu, die Regelung des § 47 Absatz 1
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Aufnahme menschenverachtender Tatmotive als besondere Umstände der Strafzumessung (... StRÄndG)
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
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Drucksache 26/12
Gesetzesantrag der Länder Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Aufnahme menschenverachtender Tatmotive als besondere Umstände der Strafzumessung (... StRÄndG)
... Darüber hinausgehende Verschärfungen des Sanktionenrechts sind nicht erforderlich. Es besteht kein Anlass dazu, die Regelung des § 47 Absatz 1
Drucksache 253/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas
... Soweit das Gesetz auf Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 GG gestützt ist, sind die Anforderungen des Artikels 72 Absatz 2 GG gewahrt. Eine bundesgesetzliche Regelung ist zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich. Die Strom- und Gaswirtschaft ist eine Schlüsselbranche mit erheblicher Bedeutung für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und für alle öffentlichen und privaten Letztverbraucher von Strom und Gas. Dem Energiegroßhandel mit Strom und Gas kommt in der Energieversorgung eine besondere Schlüsselrolle zu. In liberalisierten Märkten dient er als Vermittler zwischen Angebot und Nachfrage. Im Bereich der Versorgung mit sicherem und preisgünstigem Strom ist er zudem das Scharnier zwischen tatsächlicher Erzeugung und tatsächlichem Verbrauch. In Ermangelung großtechnischer Speicher wächst ihm in liberalisierten Märkten dabei auch eine wichtige Versorgungssicherheitsfunktion zu, weil sich Erzeugung und Verbrauch schon aus technischen Gründen immer die Waage halten müssen. Hinzu kommt, dass zahlreiche Energieversorgungsunternehmen länderübergreifend tätig sind. Unterschiedliche Entwicklungen der Versorgungsstruktur und bei den Energiepreisen auf Grund unterschiedlichen Landesrechts wären dabei nicht hinnehmbar. Gälten in dem Schlüsselbereich der Energieversorgung unterschiedliche Sanktionen, gäbe es im Energiegroßhandel einen - gerade im Rahmen von Sanktionen besonders unerwünschten - Wettbewerbsdruck auf die Länder. Aus diesen Gründen würde eine Gesetzesvielfalt auf Länderebene - gerade im Bereich des Sanktionenrechts - zu einer Rechtszersplitterung mit problematischen Folgen für den deutschen Energiegroßhandel führen, die weder im Interesse des Bundes noch der Länder sind. Zudem wären negative Folgen für die Gesamtwirtschaft zu befürchten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Neunter Abschnitt
§ 47a Einrichtung, Zuständigkeit, Organisation
§ 47b Aufgaben
§ 47c Datenverwendung
§ 47d Befugnisse
§ 47e Mitteilungspflichten
§ 47f Verordnungsermächtigung
47g Festlegungsbereiche
§ 47h Berichtspflichten, Veröffentlichungen
§ 47i Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Aufsichtsstellen
§ 47j Vertrauliche Informationen, operationelle Zuverlässigkeit, Datenschutz
§ 47k Marktbeobachtung im Bereich Kraftstoffe
Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 5b Anzeige von Verdachtsfällen, Verschwiegenheitspflichten
§ 58a Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011
§ 58b Beteiligung der Bundesnetzagentur und Mitteilungen in Strafsachen
§ 68a Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft
§ 95a Strafvorschriften
§ 95b Strafvorschriften
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Vorgeschichte
2. Ziele und Grundzüge des Gesetzes
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
d Weitere Kosten
5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
6. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU
7. Nachhaltigkeit
8. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 47a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 47b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 47c
Zu § 47d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 47e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 47f
Zu § 47g
Zu § 47h
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 47i
Zu § 47j
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 47k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchtstabe c :
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 14
Zu § 95a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 95b
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2109: Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas
I. Votum
II. Regelungsschwerpunkte
III. Meldesystem über Handel mit Strom und Gas
IV. Beobachtung der Preisbildung auf Kraftstoffmärkten
V. Darstellung von Alternativen
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 25. April 2012 zum Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (Markttransparenzstellen-Gesetz)
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Drucksache 71/1/10
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es (... Strafrechtsänderungsgesetz - ... StRÄndG) - Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt -
... Darüber hinausgehende Verschärfungen des Sanktionenrechts sind nicht erforderlich. Es besteht kein Anlass dazu, die Regelung des § 47 Absatz 1
Drucksache 748/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/85 /EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz KOM (2008) 637 endg.; Ratsdok. 13983/08
... 37. Der Bundesrat lehnt daher auch hier das in Artikel 12c vorgesehene Verbot für Höchstgrenzen bei der Opferentschädigung ab. Insofern macht es keinen Unterschied, ob Schadenersatz in Verfahren zwischen den Beteiligten zu gewähren ist oder - wie hier - als Auskehrung einer verhängten Strafe erfolgt. Auch wenn im Bereich des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots bislang keine Obergrenzen für Entschädigungen bzw. Schadenersatzleistungen vorgesehen sind, lehnt der Bundesrat diese Bestimmung als zu weitgehende Einmischung in das nationale Sanktionenrecht ab. Die Erfahrungen in anderen Bereichen - etwa mit der entsprechenden arbeitsrechtlichen Regelung - zeigen, dass die dort vorhandene Deckelung gerade für mittelständische Unternehmen, die sich häufig keine eigene Rechtsabteilung leisten können, von großer Bedeutung ist, weil sie die Prämien für Versicherungen gegen "
Drucksache 39/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Fahrverbots als Hauptstrafe
... Um die Vorzüge des Fahrverbots in seiner ganzen Breite ausnutzen zu können, ist es für die allgemeine Kriminalität zu öffnen. Eine Beschränkung auf Verkehrsstraftaten und sogenannte Zusammenhangstaten, wie sie noch der Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Reform des Sanktionenrechts aus dem Jahre 2004 (BT-Drs.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Fahrverbots als Hauptstrafe
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 54a Fahrverbot bei Tatmehrheit
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
§ 15a Fahrverbot
Artikel 4 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Artikel 5 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 6 Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
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Drucksache 458/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es (... Strafrechtsänderungsgesetz - ... StRÄndG)
... der Bundesrepublik Deutschland der Menschenwürde einräumt, hat der Schutz jener Personen, die auf Grund menschenverachtender, rassistischer oder fremdenfeindlicher Motivation oder Zielsetzung Opfer von Straftaten werden, im geltenden Sanktionenrecht bislang nur einen unzureichenden normativen Ausdruck gefunden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (... Strafrechtsänderungsgesetz - ... StRÄndG)
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Allgemeines Strafrecht
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
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Drucksache 458/08
Antrag der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es (... Strafrechtsänderungsgesetz - ... StRÄndG) - Antrag der Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern -
... der Bundesrepublik Deutschland der Menschenwürde einräumt, hat der Schutz jener Personen, die auf Grund menschenverachtender, rassistischer oder fremdenfeindlicher Motivation oder Zielsetzung Opfer von Straftaten werden, im geltenden Sanktionenrecht bislang nur einen unzureichenden normativen Ausdruck gefunden.
Drucksache 746/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG KOM (2008) 636 endg.; Ratsdok. 13981/08
... 20. Der Bundesrat lehnt - auch wenn im Bereich des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots bislang keine Obergrenzen für Entschädigungen bzw. Schadenersatzleistungen vorgesehen sind - eine Bestimmung, die die Beschränkung einer Schadenersatzleistung durch Einführung von Obergrenzen verbietet (Artikel 9 des Richtlinienvorschlags), als zu weit gehende Einmischung in das nationale Sanktionenrecht ab. Die Erfahrungen mit der arbeitsrechtlichen Regelung zeigen, dass die dort vorhandene Deckelung gerade für mittelständische Unternehmen, die sich häufig keine eigene Rechtsabteilung leisten können, von großer Bedeutung ist, weil sie die Prämien für Versicherungen gegen "
Drucksache 746/08 (Beschluss)
Beschluss Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG KOM (2008) 636 endg.; Ratsdok. 13981/08
... 15. Der Bundesrat lehnt - auch wenn im Bereich des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots bislang keine Obergrenzen für Entschädigungen bzw. Schadenersatzleistungen vorgesehen sind - eine Bestimmung, die die Beschränkung einer Schadenersatzleistung durch Einführung von Obergrenzen verbietet (Artikel 9 des Richtlinienvorschlags), als zu weit gehende Einmischung in das nationale Sanktionenrecht ab. Die Erfahrungen mit der arbeitsrechtlichen Regelung zeigen dass die dort vorhandene Deckelung gerade für mittelständische Unternehmen, die sich häufig keine eigene Rechtsabteilung leisten können, von großer Bedeutung ist, weil sie die Prämien für Versicherungen gegen "
Drucksache 748/08 (Beschluss)
Beschluss Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/85 /EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz KOM (2008) 637 endg.; Ratsdok. 13983/08
... 14. Der Bundesrat lehnt daher auch hier das in Artikel 12c vorgesehene Verbot für Höchstgrenzen bei der Opferentschädigung ab. Insofern macht es keinen Unterschied, ob Schadenersatz in Verfahren zwischen den Beteiligten zu gewähren ist oder - wie hier - als Auskehrung einer verhängten Strafe erfolgt. Auch wenn im Bereich des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots bislang keine Obergrenzen für Entschädigungen bzw. Schadenersatzleistungen vorgesehen sind, lehnt der Bundesrat diese Bestimmung als zu weitgehende Einmischung in das nationale Sanktionenrecht ab. Die Erfahrungen in anderen Bereichen - etwa mit der entsprechenden arbeitsrechtlichen Regelung - zeigen, dass die dort vorhandene Deckelung gerade für mittelständische Unternehmen, die sich häufig keine eigene Rechtsabteilung leisten können, von großer Bedeutung ist, weil sie die Prämien für Versicherungen gegen "
Drucksache 39/08
Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Fahrverbots als Hauptstrafe
... Größere Umgestaltungen oder gar eine Generalrevision des Sanktionenrechts sind auch in absehbarer Zukunft nicht zu erwarten. Der jüngste Vorschlag für eine umfassende Änderung des geltenden Sanktionensystems aus dem Jahre 2004 – Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Reform des Sanktionenrechts (BT-Drs.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten Keine.
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 44 Verhängung eines Fahrverbots
§ 54a Fahrverbot bei Tatmehrheit
§ 54a Fahrverbot bei Tatmehrheit
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Artikel 5 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 6 Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage
II. Inhalt des Entwurfs
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
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Drucksache 499/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung KOM (2008) 426 endg.; Ratsdok. 11531/08
... 16. Der Bundesrat lehnt - auch wenn der deutsche Gesetzgeber im Bereich des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots bislang keine Obergrenzen für Entschädigungen bzw. Schadensersatzleistungen vorgesehen hat - eine Bestimmung, die die Beschränkung einer Schadensersatzleistung durch Einführung von Obergrenzen verbietet, als zu weitgehende Einmischung in das nationale Sanktionenrecht ab. Die Erfahrungen mit der arbeitsrechtlichen Regelung zeigen, dass die dort vorhandene Deckelung gerade für mittelständische Unternehmen, die sich häufig keine eigene Rechtsabteilung leisten können, von großer Bedeutung ist, weil sie die Prämien für Versicherungen gegen "
Drucksache 572/07
Gesetzesantrag der Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es (... Strafrechtsänderungsgesetz - ... StrÄndG )
... der Bundesrepublik Deutschland der Menschenwürde einräumt, hat der Schutz jener Personen, die allein wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder ihrer Behinderung, sexuellen Orientierung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes Opfer von Straftaten werden, im geltenden Sanktionenrecht des
A. Problem und Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
1. Allgemeines Strafrecht
2. Kosten der öffentlichen Haushalte und sonstige Kosten
II. Zu den einzelnen Vorschriften
1. Änderung des Strafgesetzbuches Artikel 1
a Zu Artikel 1 Nr. 1a § 46 StGB
b Zu Artikel 1 Nr. 1b § 46 StGB
c Zu Artikel 1 Nr. 2 § 47 StGB
d Zu Artikel 1 Nr. 3a und b § 56 Abs. 3 StGB
2. Zu Artikel 2
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Drucksache 572/2/07
Antrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es (... Strafrechtsänderungsgesetz - ... StRÄndG) - Antrag der Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern -
... der Bundesrepublik Deutschland der Menschenwürde einräumt, ist der Schutz jener Personen, die allein auf Grund ihres Andersseins, insbesondere wegen ihrer Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, Schicht, Sprache, Behinderung, sexuellen Orientierung, ihres äußeren Erscheinungsbildes, Berufes, Alters oder Geschlechts Opfer von Straftaten werden, auch im geltenden Sanktionenrecht des
Drucksache 876/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung luftversicherungsrechtlicher Vorschriften
... Die Ordnungswidrigkeiten betreffen die Sanktionierung von Verstößen gegen die Versicherungspflicht nach der EG-Verordnung Nr. 785/2004 und nach nationalem Recht. Für sie ist eine bundesgesetzliche Regelung zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit erforderlich: Eine Sanktionierung von Verstößen gegen die Versicherungspflicht auf Landesebene brächte die Gefahr einer unübersehbaren Zersplitterung der Rechtslage und - damit verbunden - einer erheblichen Rechtsunsicherheit mit sich, da die entsprechenden Sanktionsvorschriften sich in dem Umfang der Bußgeldbewehrung und in der Höhe des festgesetzten Bußgeldes erheblich unterscheiden könnten. Hierdurch könnten sich auch im Hinblick auf den Standort von Luftfahrtunternehmen erhebliche Ungleichbehandlungen verschiedener gegen die Versicherungspflicht verstoßender Luftfahrtunternehmen mit entsprechenden wirtschaftlichen Wettbewerbsverzerrungen zwischen den einzelnen Bundesländern ergeben. Auch besteht die Gefahr, dass die Unterschiedlichkeit der Sanktionierungen gezielt als Standortvorteil eingesetzt und ausgenutzt wird, um Standorte durch ein besonders liberales Sanktionenrecht bei Neuansiedlungen attraktiver zu machen. Hierdurch würde nicht nur die Wahrung der Wirtschaftseinheit im Bundesgebiet gefährdet, indem die Verteilung des wirtschaftlichen Potentials verzerrt wird; vielmehr droht auch die Gefahr, dass der Zweck der Ordnungswidrigkeitenvorschrift, zum Schutz des Rechtsverkehrs einen wirksamen Sanktionsmechanismus vorzuhalten, unterlaufen wird.
Drucksache 263/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.