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31 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Sanktionensystems"


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Drucksache 265/19

... Diese aktuelle Rechtsprechung bezieht sich jedoch ausdrücklich lediglich auf Rauschzustände durch Alkohol (GSSt 3/17 Rn. 59), so dass bei einer Berauschung durch alle übrigen Suchtmittel weiterhin eine vorhersehbare signifikante Erhöhung des Risikos der Begehung von Straftaten aufgrund der persönlichen oder situativen Verhältnisse des Einzelfalls positiv festzustellen ist. Zudem ist eine Kodifizierung dieser Entscheidung im Sinne eines Regelausschlusses der Strafrahmenverschiebung bei selbstverschuldetem Rausch angezeigt, um Rechtsklarheit zu schaffen. Denn § 21 StGB legt im Falle rauschbedingt erheblich verminderter Schuldfähigkeit eine Strafrahmenmilderung regelmäßig nahe. In der gerichtlichen Praxis wird von der Milderung daher relativ großzügig Gebrauch gemacht. Im Übrigen bejaht auch die Rechtsprechung trotz selbstverschuldeter Trunkenheit in aller Regel eine Strafmilderung nach § 21 StGB, wenn der Täter zum ersten Mal straffällig wird (vgl. zum Ganzen auch den Abschlussbericht der Kommission zur Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems, März 2000, S. 175 ff.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 204/18

... Diese Rechtsprechung erfährt indessen auch Kritik. Namentlich wird der Vorwurf erhoben, sie verletze damit das Tatschuldprinzip, weil die selbstverschuldete Trunkenheit, die dem vermindert schuldfähigen Täter angelastet wird, im Vorfeld der tatbestandsmäßigen Begehung erfolgt und damit Tatbestandsmäßiges mit Nichttatbestandsmäßigem verrechnet werde. Aber auch jenseits dieser dogmatischen Kritik führt die pragmatische Lösung der Rechtsprechung nicht immer zu sachgerechten Ergebnissen. Denn § 21 StGB legt im Falle rauschbedingt erheblich verminderter Schuldfähigkeit eine Strafrahmenmilderung regelmäßig nahe. In der gerichtlichen Praxis wird von der Milderung relativ großzügig Gebrauch gemacht, um den dogmatischen Schwierigkeiten, eine Strafmilderung wegen selbstverschuldeter Trunkenheit auszuschließen, aus dem Wege zu gehen und so einer Aufhebung des Urteils in der Rechtsmittelinstanz vorzubeugen. Im Übrigen bejaht auch die Rechtsprechung trotz selbstverschuldeter Trunkenheit in aller Regel eine Strafmilderung nach § 21 StGB, wenn der Täter zum ersten Mal straffällig wird (vgl. zum Ganzen auch den Abschlussbericht der Kommission zur Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems, März 2000, S. 175 ff.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 204/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 247/1/17

... Allerdings darf dabei nicht außer Acht gelassen werden, dass für die Durchsetzung der Wettbewerbsregeln in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Systeme bestehen. Die Regeln des Wettbewerbsrechts sind in den Mitgliedstaaten nicht allein an den Desideraten einer möglichst effizienten Wettbewerbspolitik auszurichten, sondern müssen auch der berechtigten Erwartung Rechnung tragen, dass Straftäter im Rahmen der Gesetze verurteilt und einer gerechten Strafe zugeführt werden. Sie sind Teil des jeweiligen nationalen Sanktionensystems und dürfen sich - insbesondere im Lichte der in Artikel 20 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantierten Gleichheit aller Personen vor dem Gesetz - zu dessen grundlegenden Prinzipien nicht in Widerspruch setzen.



Drucksache 247/17 (Beschluss)

... Allerdings darf dabei nicht außer Acht gelassen werden, dass für die Durchsetzung der Wettbewerbsregeln in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Systeme bestehen. Die Regeln des Wettbewerbsrechts sind in den Mitgliedstaaten nicht allein an den Desideraten einer möglichst effizienten Wettbewerbspolitik auszurichten, sondern müssen auch der berechtigten Erwartung Rechnung tragen, dass Straftäter im Rahmen der Gesetze verurteilt und einer gerechten Strafe zugeführt werden. Sie sind Teil des jeweiligen nationalen Sanktionensystems und dürfen sich - insbesondere im Lichte der in Artikel 20 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantierten Gleichheit aller Personen vor dem Gesetz - zu dessen grundlegenden Prinzipien nicht in Widerspruch setzen.



Drucksache 792/2/16

... seiner Bindung an Verkehrsstraftaten zu entkleiden und es als staatliche Reaktion auch bei allgemeiner Kriminalität anzuwenden, ist Teil einer seit langem geführten intensiven Diskussion über eine Erweiterung des geltenden strafrechtlichen Sanktionensystems (vgl. statt vieler LK-Geppert, § 44 Rn. 117 ff. sowie Zopfs, Wolter-FS (2013), 815 m.w.N.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 792/2/16




Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 388/12 (Beschluss)

... Eine Ausgestaltung von Artikel 22 Satz 1 als "Kann"-Bestimmung könnte erwogen werden, damit sich die europarechtlichen Vorgaben des Sanktionensystems bei Basisinformationsblättern möglichst widerspruchsfrei in die deutsche Rechtsordnung einfügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 388/12 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften

11. Zu Artikel 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu den Artikeln 19

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 388/1/12

... Eine Ausgestaltung von Artikel 22 Satz 1 als "Kann"-Bestimmung könnte erwogen werden, damit sich die europarechtlichen Vorgaben des Sanktionensystems bei Basisinformationsblättern möglichst widerspruchsfrei in die deutsche Rechtsordnung einfügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 388/1/12




Zur Vorlage insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu den Artikeln 19

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 388/12 (Beschluss)

... Eine Ausgestaltung von Artikel 22 Satz 1 als "Kann"-Bestimmung könnte erwogen werden, damit sich die europarechtlichen Vorgaben des Sanktionensystems bei Basisinformationsblättern möglichst widerspruchsfrei in die deutsche Rechtsordnung einfügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 388/12 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften

11. Zu Artikel 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu den Artikeln 19

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 388/1/12

... Eine Ausgestaltung von Artikel 22 Satz 1 als "Kann"-Bestimmung könnte erwogen werden, damit sich die europarechtlichen Vorgaben des Sanktionensystems bei Basisinformationsblättern möglichst widerspruchsfrei in die deutsche Rechtsordnung einfügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 388/1/12




Zur Vorlage insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu den Artikeln 19

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 39/1/08

... " des geltenden Sanktionensystems bestehe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 39/1/08




1. Zum Vorblatt Abschnitt A und B und zur Allgemeinen Begründung Ziffer I und II

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b § 44 Abs. 1 StGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 51 Abs. 5 StGB

5. Zu Artikel 3 § 15a - neu - JGG

Artikel 3
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

§ 15a
Fahrverbot


 
 
 


Drucksache 39/08

... Das geltende Sanktionensystem des Erwachsenenrechts bietet den Gerichten lediglich die Geld- und die Freiheitsstrafe als mögliche Hauptstrafen an. In einem engen Anwendungsbereich kann zudem ein Fahrverbot als Nebenstrafe verhängt werden. Für den Bereich der kleineren und mittleren Kriminalität werden der gerichtlichen Praxis damit nur beschränkte Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 39/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten Keine.

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 44
Verhängung eines Fahrverbots

§ 54a
Fahrverbot bei Tatmehrheit

§ 54a
Fahrverbot bei Tatmehrheit

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 5
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 6
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Entwurfs

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 479/06

... Kommission zur Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Allgemeines

II. Aktuelle Rechtslage hinsichtlich Straftaten unter Rauschmitteleinfluss

III. Notwendige Korrekturen der Rechtslage

IV. Der Anwendungsbereich von § 21 Absatz 1 StGB-E

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Zu Artikel 1

II. Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 479/06 (Beschluss)

... Kommission zur Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/06 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - § 21 StGB (... StrÄndG)

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Aktuelle Rechtslage hinsichtlich Straftaten unter Rauschmitteleinfluss

III. Notwendige Korrekturen der Rechtslage

IV. Der Anwendungsbereich von § 21 Abs. 1 StGB-E

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 2 - neu - StGB-E

II. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 366/15 PDF-Dokument



Drucksache 550/06 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.