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63 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schienenbahnen"


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Drucksache 274/1/20

... (1) § 1 Absatz 2 in der bis zum Ablauf des [einsetzen: Datum des Tages vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung] geltenden Fassung gilt bis zum 31. Dezember 2025, für Schienenbahnen, die ausschließlich der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen vom 11. Dezember 1987 (BGBl. I S. 2648), die zuletzt durch ... geändert worden ist, unterliegen, bis zum 31. Dezember 2027. Gleiches gilt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Satz 2 16. BImSchV und Nummer 3 § 6 16. BImSchV

§ 6
Übergangsregelungen

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Satz 2 16. BImSchV

3. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 2 und 3 16. BImSchV *

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3

Zu Artikel 1 Nummer 01

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3

Zu Artikel 1 Nummer 01

6. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 3 16. BImSchV *

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 und Nummer 2 § 3 Absatz 3 und § 3a Absatz 2 Satz 3 16. BImSchV


 
 
 


Drucksache 450/1/19

... Schienenbahnen, die Strom direkt nutzen, sind wesentlich effizienter beim Stromverbrauch als solche, die mit aus Strom gewonnenem Wasserstoff betrieben werden. Hier sollte weiterhin das Prinzip "Efficiency first" bei der Stromnutzung gelten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 450/1/19




1. Zu Nummer 2 Satz 2

2. Zu Nummer 2 Satz 4 - neu - Der Nummer 2 ist folgender Satz anzufügen:

3. Zu Nummer 4 Buchstabe a Satz 3, 4

4. Zu Nummer 4 Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Nummer 4 Buchstabe c Satz 3

8. Zu Nummer 4 Buchstabe e

9. Zu Nummer 4 Buchstabe e

10. Zu Nummer 4 Buchstabe g Satz 2 - neu - In Nummer 4 ist dem Buchstaben g folgender Satz anzufügen:

11. Zu Nummer 4 Buchstabe h

12. Zu Nummer 4 Buchstabe j

13. Zu Nummer 4 Buchstabe k - neu - Nummer 4 ist folgender Buchstabe k anzufügen:

14. Zu Nummer 5 Einleitungsteil


 
 
 


Drucksache 339/19

... Die BOStrab allgemein ist Voraussetzung für Bau und Betrieb leistungsfähiger städtischer Schienenbahnen mit zeitgemäßen grundlegenden Sicherheitsanforderungen. Der Bau und Betrieb von BOStrab-Bahnen ist eine Maßnahme, um Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, insbesondere Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig zu gestalten. Ihr Bau und Betrieb sichert Mobilität, schont die Umwelt, trägt zu einer verbesserten Erreichbarkeit im öffentlichen Verkehr bei und verbessert im Bereich des städtischen Verkehrs die Energieeffizienz und den Endenergieverbrauch im Personenverkehr, hilft Treibhausgasemissionen zu vermeiden, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen, die Emission von Luftschadstoffen zu verringern, sowie den Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche zu begrenzen. Die Fokussierung der BOStrab auf grundlegende Sicherheitsanforderungen für BOStrab-Bahnen ist im Einklang mit der Öffnung der Produktmärkte durch internationale technische Normung und ermöglicht sowohl einen angemessenen Anteil von Unternehmen aus Entwicklungs- und Schwellenländern an der Wertschöpfung, wie auch die Beschaffung städtischer Bahnsysteme für die nachhaltige Lösung der Verkehrsprobleme in Ballungsräumen sich entwickelnder Länder.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Rechtsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 400/3/19

... "2. Verkehr einschließlich der Bundesstraßen, soweit die Gemeinden Träger der Straßenbaulast sind, ohne Landes- und Kommunalstraßen, insbesondere zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden sowie Schienenbahnen, die nicht Eisenbahnen des Bundes sind, im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs,"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/3/19




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 450/19

... a. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass Strom zur Erzeugung von "grünem" Wasserstoff, der für den Betrieb von Schienenbahnen eingesetzt wird, hinsichtlich Steuern, Abgaben und Umlagen gleichbehandelt werden sollte wie Strom, der zum direkten Betrieb von elektrischen Schienenbahnen eingesetzt wird. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, insbesondere die Voraussetzungen für die Befreiung von Strom von der EEG-Umlage vorzusehen, der für die Erzeugung von "grünem" Wasserstoff zur Nutzung im Schienenverkehr eingesetzt wird.


 
 
 


Drucksache 450/19 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass Strom zur Erzeugung von "grünem" Wasserstoff, der für den Betrieb von Schienenbahnen eingesetzt wird, hinsichtlich Steuern, Abgaben und Umlagen gleichbehandelt werden sollte wie Strom, der zum direkten Betrieb von elektrischen Schienenbahnen eingesetzt wird. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, insbesondere die Voraussetzungen für die Befreiung von Strom von der EEG-Umlage vorzusehen, der für die Erzeugung von "grünem" Wasserstoff zur Nutzung im Schienenverkehr eingesetzt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 450/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für den umfassenden Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien


 
 
 


Drucksache 563/18 (Beschluss)

... d) Bereits erfolgreich umgesetzte Pilotprojekte wie z.B. die Wasserstoffnutzung im Schienenverkehr sollten weiter vorangetrieben und ausgebaut werden. Dabei ist zu prüfen, inwieweit Entlastungsregelungen, wie etwa die Besondere Ausgleichsregelung im EEG für Schienenbahnen, dazu einer Anpassung bedürfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/18 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 8 EEG 2017

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 8 Satz 3 und Satz 4 EEG 2017

6. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - und Nummer 6b - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1 und § 21b Absatz 4 Nummer 2 Buchstaben a, b und c EEG 2017

7. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1a - neu - EEG 2017

8. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 22 Absatz 2 EEG 2017

9. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 22a Absatz 1 Satz 2 und 3 EEG 2017

10. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 23b Absatz 1 EEG 2017

11. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 23b Absatz 3 EEG 2017

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b und d § 28 Absatz 1a Satz 1 und Absatz 2a Satz 1 EEG 2017

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 28 Absatz 1a Satz 2 EEG 2017

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e und Buchstabe e1 - neu - § 28 Absatz 3 und Absatz 3a Satz 2 EEG 2017

15. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 39b Absatz 2 EEG 2017 , Nummer 16a - neu - § 44a Satz 3 - neu - EEG 2017

16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 44 Nummer 2 EEG 2017

17. Zu Artikel 1 Nummer 17 und 18 §§ 48 und 49 EEG 2017

18. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 48 Absatz 2 Nummer 3 EEG 2017

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe d § 49 Absatz 5 EEG 2017

20. Zu Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 61a Nummer 4 EEG 2017

21. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 61c und § 61d EEG 2017

22. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 61c Absatz 2 Satz 1 EEG 2017

23. Zu Artikel 1 Nummer 51 § 88d EEG 2017

24. Zu Artikel 1 Nummer 54 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 100 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 EEG 2017

25. Zu Artikel 1 Nummer 57 Anlage 3 Nummer I 5 EEG 2017

26. Zu Artikel 1 Nummer 57 Anlage 3 Nummer I 5 EEG 2017

27. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe d1 - neu - § 2 Nummer 9a KWKG

28. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 1 KWKG

29. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 7 Absatz 6 KWKG Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b ist zu streichen.

30. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe c - neu - § 7 Absatz 7 Satz 1 KWKG

31. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 10 Absatz 6 Satz 1 KWKG

32. Zu Artikel 2 Nummer 11 § 13 Absatz 1 Satz 2 KWKG

33. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 91 Absatz 2 Satz 3 - neu - EnWG

34. Zu Artikel 19


 
 
 


Drucksache 607/17

... § 315e Schienenbahnen im Straßenverkehr § 315f Einziehung".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 607/17




,Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches

§ 315d
Verbotene Kraftfahrzeugrennen

§ 315f
Einziehung

Artikel 2
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung


 
 
 


Drucksache 362/16 (Beschluss)

... 1. In der Inhaltsübersicht werden die Angabe "§ 315d Schienenbahnen im Straßenverkehr" durch die Angabe "§ 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen" ersetzt und nach dieser Angabe die Angaben "§ 315e Schienenbahnen im Straßenverkehr" und "§ 315f Einziehung" eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 362/16 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 315d
Verbotene Kraftfahrzeugrennen

§ 315f
Einziehung

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 315d

Zu § 315d

Zu § 315d

Zu § 315d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 422/16

... es (Recht der Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Küstenschutz, Bodenrecht, Seewasserstraßen und die dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen, Bau und Unterhaltung von Landstraßen für den Fernverkehr, Schienenbahnen, Abfallwirtschaft, Luftreinhaltung, Naturschutz, Raumordnung und Wasserhaushalt);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 422/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

§ 4
Verfahrensfehler.

§ 5
Missbräuchliches oder unredliches Verhalten im Rechtsbehelfsverfahren

§ 6
Klagebegründungsfrist

§ 7
Besondere Bestimmungen für Rechtsbehelfe gegen bestimmte Entscheidungen

§ 8
Überleitungsvorschrift

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 5
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 6
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 7
Änderung des Bundesberggesetzes

§ 5a
Öffentliche Bekanntgabe

Artikel 8
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 9
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Artikel 10
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 11
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 14
Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren

Artikel 15
Änderung der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung

Artikel 16
Änderung des Umweltinformationsgesetzes

Artikel 17
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

IX. Weitere Kosten

X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen

XII. Demographie-Check

XIII. Zeitliche Geltung; Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Artikel 9
Zugang zu Gerichten [...]

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3450: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben

I. Zusammenfassung

1. Im Einzelnen

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 362/16

... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe "§ 315d Schienenbahnen im Straßenverkehr" durch die Angabe "§ 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen" ersetzt und nach dieser Angabe die Angabe "§ 315e Schienenbahnen im Straßenverkehr" eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 362/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 315d
Verbotene Kraftfahrzeugrennen

§ 315f
Einziehung

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrsordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

§ 315d Absatz 1 - neu -

§ 315d Absatz 2 - neu -

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 310/16

... "§ 60a EEG-Umlage für stromkostenintensive Unternehmen und Schienenbahnen".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

§ 1
Zweck und Ziel des Gesetzes

§ 2
Grundsätze des Gesetzes

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Ausbaupfad

§ 5
Ausbau im In- und Ausland

§ 6
Erfassung des Ausbaus

§ 7
Gesetzliches Schuldverhältnis

Teil 3
Zahlung von Marktprämie und Einspeisevergütung

Abschnitt 1
Arten des Zahlungsanspruchs

§ 19
Zahlungsanspruch

§ 20
Marktprämie

§ 21
Einspeisevergütung

§ 21a
Sonstige Direktvermarktung

§ 21b
Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel

§ 21c
Verfahren für den Wechsel

Abschnitt 2
Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung

§ 22
Wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie

§ 22a
Prototypen

§ 23
Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung

§ 23a
Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie

§ 23b
Anteilige Zahlung

§ 24
Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen

§ 25
Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs

§ 26
Abschläge und Fälligkeit

§ 27
Aufrechnung

§ 27a
Zahlungsanspruch und Eigenversorgung

Abschnitt 3
Ausschreibungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Ausschreibungsbedingungen

§ 28
Ausschreibungsvolumen

§ 29
Bekanntmachung

§ 30
Anforderungen an Gebote

§ 30a
Ausschreibungsverfahren

§ 31
Sicherheiten

§ 32
Zuschlagsverfahren

§ 33
Ausschluss von Geboten

§ 34
Ausschluss von Bietern

§ 35
Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert

§ 35a
Entwertung von Zuschlägen

Unterabschnitt 2
Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land

§ 36
Gebote für Windenergieenergieanlagen an Land

§ 36a
Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land

§ 36b
Höchstwert für Windenergieanlagen an Land

§ 36c
Besondere Zuschlagsvoraussetzung für das Netzausbaugebiet

§ 36d
Ausschluss von Geboten für Windenergieanlagen an Land

§ 36e
Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land

§ 36f
Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land

§ 36g
Besondere Ausschreibungsbedingungen für Bürgerenergiegesellschaften

§ 36h
Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land

§ 36i
Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land

Unterabschnitt 3
Ausschreibungen für Solaranlagen

§ 37
Gebote für Solaranlagen

§ 37a
Sicherheiten für Solaranlagen

§ 37b
Höchstwert für Solaranlagen

§ 37c
Besondere Zuschlagsvoraussetzung für benachteiligte Gebiete; Verordnungsermächtigung für die Länder

§ 37d
Rückgabe und Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen

§ 38
Zahlungsberechtigung für Solaranlagen

§ 38a
Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen

§ 38b
Anzulegender Wert für Solaranlagen

Unterabschnitt 4
Ausschreibungen für Biomasseanlagen

§ 39
Gebote für Biomasseanlagen

§ 39a
Sicherheiten für Biomasseanlagen

§ 39b
Höchstwert für Biomasseanlagen

§ 39c
Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen

§ 39d
Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen

§ 39e
Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen

§ 39f
Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen

§ 39g
Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen

§ 39h
Besondere Zahlungsvoraussetzungen für Biomasseanlagen

Abschnitt 4
Gesetzliche Bestimmung der Zahlung

Unterabschnitt 1
Anzulegende Werte

§ 40
Wasserkraft

§ 41
Deponie-, Klär- und Grubengas

§ 42
Biomasse

§ 43
Vergärung von Bioabfällen

§ 44
Vergärung von Gülle

§ 44a
Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse

§ 44b
Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen

§ 44c
Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse

§ 45
Geothermie

§ 46
Windenergie an Land bis 2018

§ 46a
Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Windenergieanlagen an Land bis 2018

§ 46b
Windenergie an Land ab 2019

§ 47
Windenergie auf See

§ 48
Solare Strahlungsenergie

§ 49
Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie

Unterabschnitt 2
Zahlungen für Flexibilität

§ 50
Zahlungsanspruch für Flexibilität

§ 50a
Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen

§ 50b
Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen

Abschnitt 5
Rechtsfolgen und Strafen

§ 51
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen

§ 52
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Pflichtverstößen

§ 53
Verringerung der Einspeisevergütung

§ 53a
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Windenergieanlagen an Land

§ 53b
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen

§ 54
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen

§ 55
Pönalen

§ 55a
Erstattung von Sicherheiten

§ 60a
EEG-Umlage für stromkostenintensive Unternehmen und Schienenbahnen

§ 61a
Ausnahmen von der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage

§ 69
Mitwirkungs- und Auskunftspflicht

§ 69a
Mitteilungspflicht der Behörden der Zollverwaltung

§ 79
Herkunftsnachweise

§ 79a
Regionalnachweise

§ 80a
Kumulierungsverbot

§ 83a
Rechtsschutz bei Ausschreibungen

§ 85a
Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen

§ 85b
Auskunftsrecht und Datenübermittlung

§ 88
Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse

§ 88a
Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen

§ 88b
Verordnungsermächtigung zu Netzausbaugebieten

§ 92
Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen

§ 97
Erfahrungsbericht

§ 98
Monitoringbericht

§ 100
Allgemeine Übergangsvorschriften

Artikel 2
Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergieauf-See-Gesetz - WindSeeG)

Anlage
(zu § 58 Absatz 3) Anforderungen an Sicherheitsleistungen

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck und Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Fachplanung und Voruntersuchung

Abschnitt 1
Flächenentwicklungsplan

§ 4
Zweck des Flächenentwicklungsplans

§ 5
Gegenstand des Flächenentwicklungsplans

§ 6
Zuständigkeit und Verfahren zur Erstellung des Flächenentwicklungsplans

§ 7
Übergang vom Bundesfachplan Offshore und vom Offshore-Netzentwicklungsplan Für Festlegungen ab dem Jahr 2025 werden

§ 8
Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans

Abschnitt 2
Voruntersuchung von Flächen

§ 9
Ziel der Voruntersuchung von Flächen

§ 10
Gegenstand und Umfang der Voruntersuchung von Flächen

§ 11
Zuständigkeit für die Voruntersuchung von Flächen

§ 12
Verfahren zur Voruntersuchung von Flächen

§ 13
Errichtung und Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen

Teil 3
Ausschreibungen

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 14
Wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie

§ 15
Allgemeine Ausschreibungsbedingungen

Abschnitt 2
Ausschreibungen für voruntersuchte Flächen

§ 16
Gegenstand der Ausschreibungen

§ 17
Ausschreibungsvolumen

§ 18
Veränderung des Ausschreibungsvolumens

§ 19
Bekanntmachung der Ausschreibungen

§ 20
Anforderungen an Gebote

§ 21
Sicherheit

§ 22
Höchstwert

§ 23
Zuschlagsverfahren, anzulegender Wert

§ 24
Rechtsfolgen des Zuschlags

§ 25
Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag

Abschnitt 3
Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 26
Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 27
Ausschreibungsvolumen

§ 28
Planung der Offshore-Anbindungsleitungen

§ 29
Bekanntmachung der Ausschreibungen

§ 30
Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 31
Anforderungen an Gebote

§ 32
Sicherheit

§ 33
Höchstwert

§ 34
Zuschlagsverfahren

§ 35
Flächenbezug des Zuschlags

§ 36
Zuschlagswert und anzulegender Wert

§ 37
Rechtsfolgen des Zuschlags

§ 38
Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag

Abschnitt 4
Eintrittsrecht für bestehende Projekte

§ 39
Eintrittsrecht für den Inhaber eines bestehenden Projekts

§ 40
Voraussetzungen und Reichweite des Eintrittsrechts

§ 41
Datenüberlassung und Verzichtserklärung

§ 42
Ausübung des Eintrittsrechts

§ 43
Rechtsfolgen des Eintritts

Teil 4
Zulassung, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen auf See sowie Anlagen zur Übertragung des Stroms

§ 44
Geltungsbereich von Teil 4

Abschnitt 1
Zulassung von Einrichtungen

§ 45
Planfeststellung

§ 46
Verhältnis der Planfeststellung zu den Ausschreibungen

§ 47
Planfeststellungsverfahren

§ 48
Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung

§ 49
Vorläufige Anordnung

§ 50
Einvernehmensregelung

§ 51
Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 52
Veränderungssperre

§ 53
Sicherheitszonen

§ 54
Bekanntmachung der Einrichtungen und ihrer Sicherheitszonen

Abschnitt 2
Errichtung, Betrieb und Beseitigung von Einrichtungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 55
Pflichten der verantwortlichen Personen

§ 56
Verantwortliche Personen

§ 57
Überwachung der Einrichtungen

§ 58
Beseitigung der Einrichtungen, Sicherheitsleistung

Unterabschnitt 2
Besondere Bestimmungen für Windenergieanlagen auf See

§ 59
Realisierungsfristen

§ 60
Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen

§ 61
Ausnahme von den Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen

§ 62
Rückgabe von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen

§ 63
Übergang von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen

§ 64
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen

§ 65
Erstattung von Sicherheiten bei Realisierung oder Erfüllung von Pönalen

§ 66
Nachnutzung; Verpflichtungserklärung

§ 67
Nutzung von Unterlagen

Teil 5
Besondere Bestimmungen für Prototypen

§ 68
Feststellung eines Prototypen

§ 69
Zahlungsanspruch für Strom aus Prototypen

§ 70
Netzanbindungskapazität; Zulassung, Errichtung, Betrieb und Beseitigung

Teil 6
Sonstige Bestimmungen

§ 71
Verordnungsermächtigung

§ 72
Rechtsschutz bei Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 73
Bekanntmachungen und Unterrichtungen

§ 74
Verwaltungsvollstreckung

§ 75
Bußgeldvorschriften

§ 76
Gebühren und Auslagen

§ 77
Übergangsbestimmung für Veränderungssperren

§ 78
Wahrnehmung von Aufgaben durch die Bundesnetzagentur

§ 79
Fachaufsicht über das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Anlage
(zu § 58 Absatz 3) Anforderungen an Sicherheitsleistungen

Artikel 3
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 6
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 17d
Umsetzung der Netzentwicklungspläne und des Flächenentwicklungsplans

Artikel 7
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 8
Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz

Artikel 9
Änderung der Biomasseverordnung

Artikel 10
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Artikel 11
Änderung der Systemdienstleistungsverordnung

Artikel 12
Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

Artikel 13
Änderung der Herkunftsnachweisverordnung

§ 1a
Regionalnachweisregister

§ 2a
Mindestinhalt von Regionalnachweisen

§ 3
Grundsätze für Herkunftsnachweise

§ 4
Grundsätze für Regionalnachweise

§ 5
Übertragung der Verordnungsermächtigung

Artikel 14
Änderung der Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung

Artikel 15
Änderung der Gebührenverordnung zur Herkunftsnachweisverordnung

Artikel 16
Änderung der Anlagenregisterverordnung

Artikel 17
Änderung der Freiflächenausschreibungsgebührenverordnung

Anlage
(zu § 1 Absatz 2) Gebührenverzeichnis

Artikel 18
Änderung der Ausgleichsmechanismusverordnung

Artikel 19
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 20
Änderung der Seeanlagenverordnung

Artikel 21
Änderung der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See

Artikel 22
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 23
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 255/15

... 6. Taxen sollen grundsätzlich und elektrisch betriebene Fahrzeuge dürfen auf Sonderfahrstreifen zugelassen werden, wenn dadurch der Linienverkehr nicht wesentlich gestört wird. Satz 1 gilt nicht für Sonderfahrstreifen im Gleisraum von Schienenbahnen. Insbesondere für den Übergang der Sonderfahrstreifen zum allgemeinen Verkehrsraum gilt für die Zulassung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen auf diesen Sonderfahrstreifen, dass die Gewährleistung eines sicheren und flüssigen allgemeinen Verkehrsablaufs stets vorgeht."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 255/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 594/15

... (3) Absatz 2 ist entsprechend für Schienenbahnen nach § 5 Nummer 28 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Für die Definition der Abnahmestelle im Sinne dieses Absatzes ist § 65 Absatz 7 Nummer 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung entsprechend anzuwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 594/15




Gesetz

Artikel 1
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Anschluss- und Abnahmepflicht

§ 4
Direktvermarktung des KWK-Stroms, Vergütung für nicht direkt vermarktete KWK-Anlagen

§ 5
Zuständigkeit

Abschnitt 2
Zuschlagzahlungen für KWK-Strom

§ 6
Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen

§ 7
Höhe des Zuschlags für KWK-Strom aus neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen

§ 8
Dauer der Zuschlagzahlung für neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen

§ 9
Neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu 2 Kilowatt

§ 10
Zulassung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen

§ 11
Überprüfung, Wirkung und Erlöschen der Zulassung

§ 12
Vorbescheid für neue KWK-Anlagen

§ 13
Zuschlagberechtigte bestehende KWK-Anlagen, Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung

Abschnitt 3
Vorschriften zum Nachweis der Menge des eingespeisten KWK-Stroms und zur Übermittlung von Daten a n das Statistische Bundesamt

§ 14
Messung von KWK-Strom und Nutzwärme

§ 15
Mitteilungs- und Vorlagepflichten des Betreibers einer KWK-Anlage

§ 16
Maßnahmen der zuständigen Stelle zur Überprüfung

§ 17
Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt

Abschnitt 4
Zuschlagzahlungen für Wärmenetze und Kältenetze

§ 18
Zuschlagberechtigter Neu- und Ausbau von Wärmenetzen

§ 19
Höhe des Zuschlags für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen

§ 20
Zulassung für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen, Vorbescheid

§ 21
Zuschlagzahlungen für Kältenetze

Abschnitt 5
Zuschlagzahlungen für Wärmespeicher und Kältespeicher

§ 22
Zuschlagberechtigter Neubau von Wärmespeichern

§ 23
Höhe des Zuschlags für den Neubau von Wärmespeichern

§ 24
Zulassung für den Neubau von Wärmespeichern, Vorbescheid

§ 25
Kältespeicher

Abschnitt 6
Regelungen zur Umlage der Kosten

§ 26
Umlage der Kosten

§ 27
Bestimmung der Höhe des KWK-Aufschlags auf die Netzentgelte

§ 28
Belastungsausgleich

§ 29
Begrenzung der Höhe der KWKG-Umlage und der Zuschlagzahlungen

Abschnitt 7
Sonstige Vorschriften

§ 30
Vorschriften für Prüfungen

§ 31
Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung

§ 32
Gebühren und Auslagen

§ 33
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 8
Evaluierungen und Übergangsbestimmungen

§ 34
Evaluierungen

§ 35
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 191/1/14

... In Abweichung von der bisherigen Regelung (EEG 2012) sieht der EEG-Gesetzentwurf eine Anhebung der EEG-Umlagebeteiligung von derzeit knapp 11 Prozent auf nunmehr 20 Prozent des gesamten Fahrstromes der Schienenbahnen vor. Die Branche (VDV etc.) geht insofern von Mehrkosten von ca. 70 Mio. Euro pro Jahr aus und sieht sich gezwungen, diese Belastung an die Kunden weiterzugeben. Daher seien Fahrpreiserhöhungen im Bahnverkehr und Verteuerungen der Transporte im Schienengüterverkehr zu erwarten. Diese zusätzliche Belastung ist insbesondere deshalb nicht sachgerecht, weil damit diejenigen bestraft werden, die sich umweltverträglich verhalten, indem sie die Bahn nutzen. Sie steht zudem dem Ziel der Bundesregierung entgegen, Verkehr auf die Schiene zu verlagern.

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Drucksache 191/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu -, Nummer 2 § 58 Absatz 6 Nummer 3 - neu -, § 60 Nummer 3 - neu - und § 62a - neu - EEG 2014

§ 62a
Wasserfahrzeuge für die Schifffahrt

2. Zu Artikel 1 allgemein EEG 2014 - Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 -

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 1 Nummer 4 - neu - EEG 2014

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 1 EEG 2014

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 2 EEG 2014

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 EEG 2014

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 1 EEG 2014

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 2 EEG 2014

17. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 2 EEG 2014

18. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 1 EEG 2014

19. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 1 Nummer 5a - neu - und Absatz 2 Nummer 2a - neu - *

20. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 2 Nummer 2a - neu - EEG 2014

21. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 99 Absatz 2 Nummer 2a - neu - EEG 2014

22. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 99 Absatz 4 Satz 1 EEG 2014

23. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 4 Satz 2 - neu - bis 4 - neu - EEG 2014

Zu Artikel 1 Nummer 6

28. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 191/5/14

... Der Antrag sieht vor, die auf die landseitige Stromversorgung (so genannter Landstrom) anfallende EEG-Umlage in Anlehnung an die Regelung für Schienenbahnen auf 20 Prozent zu begrenzen. Damit sollen Anreize geschaffen werden, um Umweltbelastungen in Häfen (Luft- und Lärmemissionen) reduzieren zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/5/14




Zu Artikel 1 Nummer 2

§ 62a
Wasserfahrzeuge für die Schifffahrt


 
 
 


Drucksache 191/14 (Beschluss)

... -Energien-Gesetzes (EEG) eine Erhöhung der Umlagebeteiligung für Schienenbahnen von derzeit etwa 11 Prozent auf 20 Prozent vorgesehen ist. Es ist zu befürchten, dass diese Mehrkosten zum einen zu Fahrpreiserhöhungen führen und damit zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher gehen. Zum anderen wird ein erheblicher Anteil der Mehrkosten die Haushalte der Länder belasten. Mit Blick auf die Finanzlage der Länder und die Verpflichtungen der Schuldenbremse kann dies zu Abbestellungen von Leistungen im SPNV führen. Damit besteht die Gefahr, dass ausgerechnet das Angebot des umweltfreundlichsten Verkehrsträgers Schiene reduziert wird. Eine Rückverlagerung der Personen- und Güterverkehre auf die Straße könnte die Folge sein. Diese negativen Auswirkungen auf die CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu -, Nummer 2 § 58 Absatz 6 Nummer 3 - neu -,§ 60 Nummer 3 - neu - und § 62a - neu - EEG 2014

§ 62a
Wasserfahrzeuge für die Schifffahrt

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 1 EEG 2014

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 2 EEG 2014

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 2 EEG 2014

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 1 EEG 2014

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 2 Nummer 2a - neu - EEG 2014

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und d - neu - EEG 2014

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 4 Satz 1 EEG 2014

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 EEG 2014

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 191/4/14

... -Energien-Gesetzes (EEG) eine Erhöhung der Umlagebeteiligung für Schienenbahnen von derzeit etwa 11 Prozent auf 20 Prozent vorgesehen ist. Es ist zu befürchten, dass diese Mehrkosten zum einen zu Fahrpreiserhöhungen führen und damit zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher gehen. Zum anderen wird ein erheblicher Anteil der Mehrkosten die Haushalte der Länder belasten. Mit Blick auf die Finanzlage der Länder und die Verpflichtungen der Schuldenbremse kann dies zu Abbestellungen von Leistungen im SPNV führen. Damit besteht die Gefahr, dass ausgerechnet das Angebot des umweltfreundlichsten Verkehrsträgers Schiene reduziert wird. Eine Rückverlagerung der Personen- und Güterverkehre auf die Straße könnte die Folge sein. Diese negativen Auswirkungen auf die CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/4/14




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 311/13

... "Der in den Rechtsverordnungen auf Grund des Satzes 1 zur Berücksichtigung der Besonderheiten des Schienenverkehrs vorgesehene Abschlag von 5 dB (A) ist ab dem 1. Januar 2015 und für Schienenbahnen, die ausschließlich der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen vom 11. Dezember 1987 (BGBl. I. S. 2648) unterliegen, ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr anzuwenden, soweit zu diesem Zeitpunkt für den jeweiligen Abschnitt eines Vorhabens das Planfeststellungsverfahren noch nicht eröffnet ist und die Auslegung des Plans noch nicht öffentlich bekannt gemacht wurde. Von der Anwendung des in Satz 2 genannten Abschlags kann bereits vor dem 1. Januar 2015 abgesehen werden, wenn die damit verbundenen Mehrkosten vom Vorhabenträger oder dem Bund getragen werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 311/13




Anlage
Elftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Zu Artikel 1 Nummer 1

'Artikel 1


 
 
 


Drucksache 557/12

... ): Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1, 6, 6a und 14 (Verteidigung, Luftverkehr, Eisenbahnen und Kernenergie) und Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11, 17, 18, 21, 22, 23, 24, 29, 31 und 32 (Recht der Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Küstenschutz, Bodenrecht, Seewasserstraßen und die dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen, Bau und Unterhaltung von Landstraßen für den Fernverkehr, Schienenbahnen, Abfallwirtschaft, Luftreinhaltung, Naturschutz, Raumordnung und Wasserhaushalt);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EGovG)

4 Inhaltsübersicht

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Elektronischer Zugang zur Verwaltung

§ 3
Information zu Behörden und über ihre Verfahren in öffentlich zugänglichen Netzen

§ 4
Elektronische Bezahlmöglichkeiten

§ 5
Nachweise

§ 6
Elektronische Aktenführung

§ 7
Übertragen und Vernichten des Papieroriginals

§ 8
Akteneinsicht

§ 9
Optimierung von Verwaltungsabläufen und Information zum Verfahrensstand

§ 10
Umsetzung von Standardisierungsbeschlüssen des IT-Planungsrates

§ 11
Gemeinsame Verfahren

§ 12
Anforderungen an das Bereitstellen von Daten, Verordnungsermächtigung

§ 13
Elektronische Formulare

§ 14
Georeferenzierung

§ 15
Amtliche Mitteilungs- und Verkündungsblätter

Artikel 2
Änderung des De-Mail-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 27a
Öffentliche Bekanntmachung im Internet

Artikel 4
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 8
Änderung des Passgesetzes

Artikel 9
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 11
Änderung des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

§ 11a
Elektronische Datenübermittlung

Artikel 14
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Artikel 15
Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung

Artikel 16
Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Artikel 18
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 19
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 20
Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Artikel 21
Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Artikel 22
Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

Artikel 23
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 24
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 25
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 26
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

§ 32d
Elektronische Veröffentlichungen, Veröffentlichungen der Europäischen Union

Artikel 27
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 28
Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

Artikel 29
Evaluierung

Artikel 30
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. E-Government-Gesetz des Bundes

2. Regelungen betreffend die Ersetzung der Schriftform durch andere technische Verfahren als die qualifizierte elektronische Signatur qeS Artikel 2 - Artikel 4 sowie Artikel 7

3. Weitere Regelungen des Entwurfs

4. Zuletzt enthält der Entwurf in Artikel 29 Vorschriften zur Evaluierung und Weiterentwicklung.

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

4 Barrierefreiheit

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Weitere Einzelvorgaben

5 Entlastungen

Länder inklusive Kommunen

Weitere Kosten

Gesetzesfolgen und Nachhaltigkeit

Gleichstellungspolitische Auswirkungen

Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 23

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 30

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2030: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

1. Gesamtbewertung

2. Im Einzelnen

2.1. Abbau rechtlicher Hindernisse

a Streichung von Schriftformerfordernissen

b Gefühlte Schriftform

c Alternativen zur qualifizierten elektronischen Signatur

2.2. Verbesserung der IT-Infrastrukturen und Optimierung von Verwaltungsabläufen

a Mindeststandards über Zugang zur und Kommunikation mit der Verwaltung

b Elektronische Aktenführung

c Optimierung von Verwaltungsabläufen

2.3. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

a Auswirkungen auf die Verwaltung

b Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen

c Zeitliche Perspektive

3. Schlussfolgerungen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 28. August 2012 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 469/12

... ): Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1, 6, 6a und 14 (Verteidigung, Luftverkehr, Eisenbahnen und Kernenergie) und Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11, 17, 18, 21, 22, 23, 24, 29, 31 und 32 (Recht der Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Küstenschutz, Bodenrecht, Seewasserstraßen und die dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen, Bau und Unterhaltung von Landstraßen für den Fernverkehr, Schienenbahnen, Abfallwirtschaft, Luftreinhaltung, Naturschutz, Raumordnung und Wasserhaushalt);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetz

Artikel 1
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes1

§ 4a
Maßgaben zur Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Umweltauditgesetzes

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 6
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

§ 6a
Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen

§ 62a
Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen

§ 72
Hochwasser

Artikel 7
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 8
Änderung der UAG-Zulassungsverfahrensverordnung

Artikel 9
Änderung der UAG-Gebührenverordnung

Artikel 10
Änderung der Bundesartenschutzverordnung

Artikel 11
Änderung der Seeanlagenverordnung

Artikel 12
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Alternativen

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 12

IX. Weitere Kosten

X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen

XII. Zeitliche Geltung; Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2000: Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften

3 Zusammenfassung

Jährlicher Erfüllungsaufwand:

Im Einzelnen

3 Fazit


 
 
 


Drucksache 462/11

... Für den Antrag auf Genehmigung eines Personenfernverkehrs werden zwei Erleichterungen geschaffen (12 Absatz 1 Satz 2). In der Übersichtskarte müssen bereits vorhandene Schienenbahnen, Obuslinien, Kraftfahrzeuglinien und Schifffahrtslinien nicht eingezeichnet sein. Außerdem entfällt die Angabe der Beförderungsentgelte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 462/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

§ 8a
Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge

§ 8b
Wettbewerbliches Vergabeverfahren

§ 42a
Personenfernverkehr

§ 62
Übergangsbestimmungen

§ 63
Ausschluss abweichenden Landesrechts

§ 65
Ausnahmen für Straßenbahnen

§ 66
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 2
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 3
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Regionalisierungsgesetzes

§ 4
Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen

Artikel 5 Aufhebung der Verordnung zur Anwendung von § 13a Absatz 1 Satz 3 des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 6
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Sonstige Kosten

V. Bürokratiekosten 1. Wirtschaft

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 8a

Zu § 8b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

II. Zu Artikel 2 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

III. Zu Artikel 3 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

IV. Zu Artikel 4 Änderung des Regionalisierungsgesetzes

V. Zu Artikel 5 Aufhebung der Verordnung zur Anwendung von § 13a Absatz 1 Satz 3 des Personenbeförderungsgesetzes

VI. Zu Artikel 6 Bekanntmachungserlaubnis

VII. Zu Artikel 7 Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1644: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 154/09

... 2 II. Vor Schienenbahnen ohne Vorrang darf nur durch dieses Zeichen samt einem Zusatzzeichen z.B. mit dem Sinnbild "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 154/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)


 
 
 


Drucksache 9/09

... , für den Straßenverkehr und die Schienenbahnen, die nicht Bundeseisenbahnen sind, mit Ausnahme der Bergbahnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 11
Strafvorschriften

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

II. Im Einzelnen:

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (2. GGBefGÄndG)


 
 
 


Drucksache 10/08A

... Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/08A




Begründung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Teil 2
Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Abschnitt 2
Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Abschnitt 3
Kosten

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Teil 3
Vergütung

Abschnitt 1
Allgemeine Vergütungsvorschriften

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Abschnitt 2
Besondere Vergütungsvorschriften

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Teil 4
Ausgleichsmechanismus

Abschnitt 1
Bundesweiter Ausgleich

Zu § 34

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 38

Zu § 39

Abschnitt 2
Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 44

Teil 5
Transparenz

Abschnitt 1
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Abschnitt 2
Differenzkosten

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Abschnitt 3
Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 56

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Teil 6
Rechtsschutz und behördliches Verfahren

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 62

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 63

Teil 7
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen

Zu § 64

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 65

Zu § 66

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Anlage 1 Technologiebonus

Zu Anlage 2 Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen

Zu Anlage 3 KWK-Bonus

Zu Anlage 4 Wärmenutzungs-Bonus

Zu Anlage 5 Referenzertrag

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)


 
 
 


Drucksache 418/1/08

... Die besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen (sog. "



Drucksache 418/08

... "(2) Neu gegründete Unternehmen im Sinne des § 41 Abs. 2a können den Antrag abweichend von Absatz 1 Satz 1 bis zum 30. September des laufenden Jahres stellen. Satz 1 gilt für Schienenbahnunternehmen entsprechend."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 418/08




§ 6
Anschlussvoraussetzungen

§ 17
Direktvermarktung

Anlage 1
: Technologie-Bonus

I. Gasaufbereitung

II. Innovative Anlagentechnik


 
 
 


Drucksache 10/08

... Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Gesetzliches Schuldverhältnis

Teil 2
Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 5
Anschluss

§ 6
Anschlussvoraussetzungen

§ 7
Ausführung und Nutzung des Anschlusses

§ 8
Abnahme, Übertragung und Verteilung

Abschnitt 2
Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement

§ 9
Erweiterung der Netzkapazität

§ 10
Schadensersatz

§ 11
Einspeisemanagement

§ 12
Härtefallregelung

Abschnitt 3
Kosten

§ 13
Netzanschluss

§ 14
Kapazitätserweiterung

§ 15
Vertragliche Vereinbarung

Teil 3
Vergütung

Abschnitt 1
Allgemeine Vergütungsvorschriften

§ 16
Vergütungsanspruch

§ 17
Eigenvermarktung

§ 18
Vergütungsberechnung

§ 19
Vergütung für Strom aus mehreren Anlagen

§ 20
Degression

§ 21
Vergütungsbeginn und -dauer

§ 22
Aufrechnung

Abschnitt 2
Besondere Vergütungsvorschriften

§ 23
Wasserkraft

§ 24
Deponiegas

§ 25
Klärgas

§ 26
Grubengas

§ 27
Biomasse

§ 28
Geothermie

§ 29
Windenergie

§ 30
Windenergie Repowering

§ 31
Windenergie Offshore

§ 32
Solare Strahlungsenergie

§ 33
Solare Strahlungsenergie an oder auf Gebäuden

Teil 4
Ausgleichsmechanismus

Abschnitt 1
Bundesweiter Ausgleich

§ 34
Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber

§ 36
Ausgleich zwischen den Übertragungsnetzbetreibern

§ 37
Weitergabe an die Lieferanten

§ 38
Nachträgliche Korrekturen

§ 39
Abschlagszahlungen

Abschnitt 2
Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen

§ 40
Grundsatz

§ 41
Unternehmen des produzierenden Gewerbes

§ 42
Schienenbahnen

§ 43
Antragsfrist und Entscheidungswirkung

§ 44
Auskunftspflicht

Teil 5
Transparenz

Abschnitt 1
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten

§ 45
Grundsatz

§ 46
Anlagenbetreiberinnen und -betreiber

§ 47
Netzbetreiber

§ 48
Übertragungsnetzbetreiber

§ 49
Elektrizitätsversorgungsunternehmen

§ 50
Testierung

§ 51
Information der Bundesnetzagentur

§ 52
Information der Öffentlichkeit

Abschnitt 2
Differenzkosten

§ 53
Anzeige

§ 54
Abrechnung

Abschnitt 3
Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot

§ 55
Herkunftsnachweis

§ 56
Doppelvermarktungsverbot

Teil 6
Rechtsschutz und behördliches Verfahren

§ 57
Clearingstelle

§ 58
Verbraucherschutz

§ 59
Einstweiliger Rechtsschutz

§ 60
Nutzung von Seewasserstraßen

§ 61
Aufgaben der Bundesnetzagentur

§ 62
Bußgeldvorschriften

§ 63
Fachaufsicht

Teil 7
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen

§ 64
Verordnungsermächtigung

§ 65
Erfahrungsbericht

§ 66
Übergangsbestimmungen

Anlage n

Anlage 1
: Technologie-Bonus

Anlage 2
(zu § 27 Abs. 4 Nr. 2): Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen

I. Anspruchsvoraussetzungen

II. Begriffsbestimmungen

III. Positivliste

IV. Negativliste

V. Positivliste der rein pflanzlichen Nebenprodukte und ihrer Standard-Biogaserträge

VI. Bonushöhe

VII. Entstehen und Erlöschen des Anspruchs

Anlage 3
(zu § 27 Abs. 4 Nr. 3): KWK-Bonus

I. Anspruchsvoraussetzungen

II. Erforderliche Nachweise

III. Positivliste

IV. Negativliste

Anlage 4
(zu § 28 Abs. 2): Wärmenutzungs-Bonus

I. Anspruchsvoraussetzungen

II. Erforderliche Nachweise

III. Positivliste

IV. Negativliste

Anlage 5
(zu § 29): Referenzertrag

Artikel 2
Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 5
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung


 
 
 


Drucksache 759/08

... und dem Haftpflichtgesetz vom 4. Januar 1978 (BGBl. I S. 145), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juli 2002 (BGBl. I S. 2674). Das Haftpflichtgesetz regelt die Haftung des Betreibers einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn bei Unfällen gegenüber Fahrgästen oder Dritten. Nach § 1 Haftpflichtgesetz ist der Unternehmer dem Geschädigten zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet, wenn beim Betrieb der Schienenbahn oder der Schwebebahn ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt wird. Die Haftung ist verschuldensunabhängig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 759/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz)

§ 1

§ 2

Artikel 2
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 3
Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 5
Beförderungsbedingungen

§ 14
Informationen

§ 17
Verspätung im Schienenpersonennahverkehr

§ 37
Schlichtungsstelle

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel der Regelung

II. Notwendigkeit einer Regelung

1. Bisherige Rechtslage

2. Rechtslage nach Inkrafttreten der Verordnung EG Nr. 1371/2007

3. Anpassung des nationalen Rechts

III. Inhalt der Regelung

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

VI. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VII. Sonstige Kosten

VIII. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 620: Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr


 
 
 


Drucksache 145/07

... Für die Einführung des Rauchverbotes in seinen Einrichtungen hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz kraft Natur der Sache. Die Gesetzgebungskompetenz für die Einführung eines Rauchverbotes in öffentlichen Verkehrsmitteln ergibt sich aus Art. 73 Abs. 1 Nr. 6 GG (Luftverkehr), Art. 73 Abs. 1 Nr. 6a GG (Eisenbahnen des Bundes), Art. 74 Abs. 1 Nr. 21 GG (Schifffahrt), Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG (Kraftfahrwesen) und Art. 74 Abs. 1 Nr. 23 GG (Schienenbahnen, die nicht im Eigentum des Bundes stehen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 145/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bundesnichtraucherschutzgesetz)

§ 1
Rauchverbot

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Hinweispflicht

§ 4
Verantwortlichkeit

§ 5
Bußgeldvorschrift

Artikel 2
Änderung der Arbeitsstättenverordnung

Artikel 3
Änderung des Jugendschutzgesetzes

Artikel 4
Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Handlungsbedarf und Ziel

II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen

V. Kosten und Preiswirkungen

VI. Bürokratiekosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Absatz 1

Absatz 2


 
 
 


Drucksache 206/06

... 1. in zur allgemein zugänglichen Beförderung von Personen bestimmten Schienenbahnen mit Ausnahme von Bergbahnen oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 206/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Auswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Energiesteuergesetz(EnergieStG)

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Steuergebiet, Energieerzeugnisse

§ 2
Steuertarif

§ 3
Begünstigte Anlagen

Kapitel 2
Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas

Abschnitt 1
Steueraussetzung

§ 4
Anwendungsbereich

§ 5
Steueraussetzungsverfahren

§ 6
Herstellungsbetriebe für Energieerzeugnisse

§ 7
Lager für Energieerzeugnisse

§ 8
Entstehung der Steuer bei Entnahme in den freien Verkehr

§ 9
Herstellung außerhalb eines Herstellungsbetriebes

§ 10
Verkehr im Steuergebiet

§ 11
Verkehr mit anderen Mitgliedstaaten

§ 12
Verbringen nach Einfuhr

§ 13
Ausfuhr

§ 14
Unregelmäßigkeiten im Verkehr unter Steueraussetzung

Abschnitt 2
Verbringen und Einfuhr von Energieerzeugnissen des freien Verkehrs

§ 15
Verbringen zu gewerblichen Zwecken

§ 16
Verbringen zu privaten Zwecken

§ 17
Entnahme aus Hauptbehältern

§ 18
Versandhandel

§ 19
Einfuhr Werden Energieerzeugnisse nach § 4 aus einem Drittland unmittelbar in das Steuergebiet eingeführt oder befinden sie sich

Abschnitt 3
Freier Verkehr in sonstigen Fällen

§ 20
Differenzversteuerung

§ 21
Entstehung der Steuer für gekennzeichnete Energieerzeugnisse

§ 22
Entstehung der Steuer für Energieerzeugnisse nach § 4, Auffangtatbestand

§ 23
Entstehung der Steuer für sonstige Energieerzeugnisse

Abschnitt 4
Steuerbefreiungen

§ 24
Begriffsbestimmungen, Erlaubnis

§ 25
Steuerbefreiung für Verwendungen zu anderen Zwecken

§ 26
Steuerbefreiung, Eigenverbrauch

§ 27
Steuerbefreiung, Schiff- und Luftfahrt

§ 28
Steuerbefreiung für gasförmige Energieerzeugnisse Zu den in § 2 Abs. 3 Satz 1 genannten Zwecken dürfen steuerfrei verwendet werden:

§ 29
Steuerbefreiung für im Betrieb angefallene Energieerzeugnisse Zu den in § 2 Abs. 3 Satz 1 genannten Zwecken dürfen steuerfrei verwendet werden:

§ 30
Zweckwidrigkeit

Kapitel 3
Bestimmungen für Kohle

§ 31
Begriffsbestimmungen, Anmeldung, Erlaubnis

§ 32
Entstehung der Steuer

§ 33
Steueranmeldung, Fälligkeit

§ 34
Verbringen in das Steuergebiet

§ 35
Einfuhr

§ 36
Steuerentstehung, Auffangtatbestand

§ 37
Steuerbefreiungen, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit

Kapitel 4
Bestimmungen für Erdgas

§ 38
Entstehung der Steuer

§ 39
Steueranmeldung, Fälligkeit

§ 40
Nicht leitungsgebundenes Verbringen

§ 41
Nicht leitungsgebundene Einfuhr

§ 42
Differenzversteuerung

§ 43
Steuerentstehung, Auffangtatbestand

§ 44
Steuerbefreiung, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit

Kapitel 5
Steuerentlastung

§ 45
Begriffsbestimmung

§ 46
Steuerentlastung beim Verbringen aus dem Steuergebiet

§ 47
Steuerentlastung bei Aufnahme in Betriebe und bei steuerfreien Zwecken

§ 48
Steuerentlastung bei Vermischungen von gekennzeichnetem mit anderem Gasöl

§ 49
Steuerentlastung für Gasöle und Flüssiggase

§ 50
Steuerentlastung für Biokraft- und Bioheizstoffe

§ 51
Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren

§ 52
Steuerentlastung für die Schiff- und Luftfahrt

§ 53
Steuerentlastung für die Stromerzeugung und die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme

§ 54
Steuerentlastung für Unternehmen

§ 55
Steuerentlastung für Unternehmen in Sonderfällen

§ 56
Steuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr

§ 57
Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

§ 58
Steuerentlastung für Gewächshäuser

§ 59
Steuerentlastung für Diplomatenbenzin und -dieselkraftstoff

§ 60
Steuerentlastung bei Zahlungsausfall

Kapitel 6
Schlussbestimmungen

§ 61
Steueraufsicht

§ 62
Steuerliche Betriebsleiter, Steuerhilfspersonen

§ 63
Geschäftsstatistik

§ 64
Bußgeldvorschriften Ordnungswidrig im Sinne des § 381 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig

§ 65
Sicherstellung

§ 66
Ermächtigungen

§ 67
Anwendungsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Stromsteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Kapitel 2 Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Kapitel 3 Bestimmungen für Kohle

Zu § 31

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Kapitel 4 Bestimmungen für Erdgas

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu Kapitel 5 Steuerentlastung

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 bis 5

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu den Absätzen 1 bis 4

Zu den Absätzen 5 bis 8

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 94/06

... Der Bund hat im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit für See- und Binnenwasserstraßen, Landstraßen für den Fernverkehr und die Schienenbahnen (nichtbundeseigene Eisenbahnen, Magnetschwebebahnen) das Gesetzgebungsrecht, weil die Einführung von Fristen für die Beteiligung von anerkannten Naturschutzvereinen in den Anhörungsverfahren zur Planfeststellung im Verkehrsbereich sowie die weiteren Maßgaben zur Vereinfachung, Beschleunigung und Stabilisierung der Infrastrukturplanungen bei den bezeichneten Verkehrsträgern eine bundeseinheitliche Regelung zur Wahrung der Rechtseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich machen. Eine Vielzahl der Verkehrswegeplanungen betrifft entweder länderübergreifende Vorhaben oder zumindest Vorhaben mit länderübergreifenden Auswirkungen auf Betroffene oder die Umwelt einschließlich der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Mehraufwendungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

Artikel 2
Änderung des Raumordnungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 4
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Artikel 6
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 7
Änderung der Kostenverordnung zum Bundeswasserstraßengesetz

Artikel 8
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Magnetschwebebahn-Bau- und Betriebsordnung

Artikel 11
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 12
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 13
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 14
Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes

Artikel 15
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 16
Neufassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, des Bundesfernstraßengesetzes, des

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

1. Beteiligung anerkannter Naturschutzvereine und Präklusionsfristen

2. Geltungsdauer von Plänen

3. Möglichkeiten zum Verzicht auf Erörterungstermine

4. Verzicht auf das Raumordnungsverfahren.

5. Einführung von Schwellenwerten und Kriterien zur Bestimmung der UVP-pflichtigen Vorhaben.

6. Ermittlungserleichterungen gegenüber Grundstücksbetroffenen, die nicht in dem betroffenen Gebiet ansässig sind

7. Vorarbeiten zur Vorbereitung der Baudurchführung Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen

8. Gesetzgebungskompetenzen

II. Gender-Mainstreaming

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft

V. Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18b

Zu § 18c

Zu § 18d

Zu § 18e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 17

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17b

Zu § 17b

Zu § 17b

Zu § 17b

Zu § 17b

Zu § 17b

Zu § 17b

Zu § 17c

Zu § 17d

Zu § 17e

Zu Nummer 4

Zu Nummer 8

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14b

Zu § 14b

Zu § 14c

Zu § 14d

Zu § 14e

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu § 6

Zu § 6

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17


 
 
 


Drucksache 427/06

... resultierenden Kosten für Strom aus Erneuerbaren Energien für stark stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit hohem Stromverbrauch und für Schienenbahnen nicht unerheblich sein. Denn die Stromkosten sind für diese Unternehmen bedeutende Produktionsfaktoren, insbesondere für solche, die im internationalen Wettbewerb stehen und mögliche Strompreiserhöhungen nicht weitergeben können. Vor diesem Hintergrund haben diese Unternehmen ein besonderes Interesse an einer Begrenzung der EEG-Differenzkosten sowie diesbezüglicher Kalkulationssicherheit. Die mit diesem Gesetz erfolgte Anpassung der besonderen Ausgleichsregelung verbessert damit die Situation des Wirtschaftsstandorts Deutschland.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 427/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 14a
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten

§ 19a
Aufgaben der Bundesnetzagentur

§ 19b
Bußgeldvorschriften

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes.

III. Gesetzesfolgen

1. Allgemeines

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

2. Finanzielle Auswirkungen

3. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

B. Einzelerläuterungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 18/06

... ) in der alten, noch fortgeltenden Fassung (AEG a. F.) räumen den Verkehrsunternehmen, die Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs befördern einen Ausgleichsanspruch für ihre Mindereinnahmen ein, wenn der Ertrag aus den für die Beförderung von derartigen Auszubildenden genehmigten Entgelten zur Deckung der Kosten nicht ausreicht. Der Ausgleich ist von dem Land zu bezahlen, in dessen Gebiet der Verkehr betrieben wird. Die genannten Ausgleichsvorschriften wurden 1976 auf der Grundlage des Artikels 74 Nrn. 22 (Straßenverkehr) und 23 (Schienenbahnen, die nicht Bundesbahnen sind) des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 18/06 (Beschluss)

... Der Ausgleich ist von dem Land zu bezahlen, in dessen Gebiet der Verkehr betrieben wird. Die genannten Ausgleichsvorschriften wurden 1976 auf der Grundlage des Artikels 74 Nrn. 22 (Straßenverkehr) und 23 (Schienenbahnen, die nicht Bundesbahnen sind) des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/06 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes und des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 1
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 94/06 (Beschluss)

... Der Bund hat im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit für See- und Binnenwasserstraßen, Landstraßen für den Fernverkehr und die Schienenbahnen (nichtbundeseigene Eisenbahnen, Magnetschwebebahnen) das Gesetzgebungsrecht, weil die Einführung von Fristen für die Beteiligung von anerkannten Naturschutzvereinen in den Anhörungsverfahren zur Planfeststellung im Verkehrsbereich sowie die weiteren Maßgaben zur Vereinfachung, Beschleunigung und Stabilisierung der Infrastrukturplanungen bei den bezeichneten Verkehrsträgern eine bundeseinheitliche Regelung zur Wahrung der Rechtseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich machen. Eine Vielzahl der Verkehrswegeplanungen betrifft entweder länderübergreifende Vorhaben oder zumindest Vorhaben mit länderübergreifenden Auswirkungen auf Betroffene oder die Umwelt einschließlich der Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen. Unterschiedliche Regelungen zur Beteiligung der Behörden, der Einwender und der interessierten Öffentlichkeit wären deshalb kontraproduktiv. Landesgrenzen verlaufen z.B. oftmals in der Mitte von Bundeswasserstraßen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/06 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Mehraufwendungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung von Zulassungsverfahren für Verkehrsprojekte

Artikel 1
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

Artikel 2
Änderung des Raumordnungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 4
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

§ 18
Erfordernis der Planfeststellung

§ 18a
Anhörungsverfahren

§ 18b
Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung

§ 18c
Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Plangenehmigung

§ 18d
Rechtsbehelfe

§ 22a
Entschädigungsverfahren

§ 37a
Übergangsregelung für Planungen

Artikel 5
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

§ 17
Erfordernis der Planfeststellung

§ 17a
Anhörungsverfahren

§ 17b
Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung

§ 17c
Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Plangenehmigung

§ 17d
Rechtsbehelfe

Artikel 6
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

§ 14a
Anhörungsverfahren

§ 14b
Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung

§ 14c
Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Plangenehmigung

§ 14d
Rechtsbehelfe

Artikel 7
Änderung der Kostenverordnung zum Bundeswasserstraßengesetz

Artikel 8
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Magnetschwebebahn-Bau- und Betriebsordnung

Artikel 11
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 12
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 13
Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes

Artikel 14
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 15
Neufassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, des Bundesfernstraßengesetzes, des Bundeswasserstraßengesetzes, des Luftverkehrsgesetzes und des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes

Artikel 16
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Gender-Mainstreaming

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

V. Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 18

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18b

Zu § 18c

Zu § 18d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 17

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17b

Zu § 17b

Zu § 17b

Zu § 17b

Zu § 17b

Zu § 17b

Zu § 17b

Zu § 17c

Zu § 17d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 8

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14c

Zu § 14d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu § 6

Zu § 6

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 363/05

... ), See- und Binnenwasserstraßen, Landstraßen für den Fernverkehr und die Schienenbahnen (nichtbundeseigene Eisenbahnen, Magnetschwebebahnen) das Gesetzgebungsrecht, weil die Einführung von Fristen für die Beteiligung von anerkannten Vereinigungen und sonstigen Vereinigungen in den Anhörungsverfahren zur Planfeststellung im Verkehrsbereich sowie die weiteren Maßgaben zur Vereinfachung, Beschleunigung und Stabilisierung der Infrastrukturplanungen bei den bezeichneten Verkehrsträgern eine bundeseinheitliche Regelung zur Wahrung der Rechtseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich machen. Eine Vielzahl der Verkehrswegeplanungen betrifft entweder länderübergreifende Vorhaben oder zumindest Vorhaben mit länderübergreifenden Auswirkungen auf Betroffene oder die Umwelt einschließlich der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Unterschiedliche Regelungen zur Beteiligung der Behörden, der Einwender und der interessierten Öffentlichkeit wären deshalb kontraproduktiv. Landesgrenzen verlaufen z.B. oftmals in der Mitte von Bundeswasserstraßen. Es ist für eine angemessene Ausstattung mit Infrastruktur von überregionaler Verkehrsbedeutung geboten, dass unter einheitlichen rechtlichen Bedingungen geplant werden kann und dass für die erd- und wassergebundenen Verkehrswege einheitliche Planungsvorschriften gelten, damit verkehrsträgerübergreifende Planungskonzepte einfacher realisiert werden können. Ohne ein einheitliches Planungsrecht besteht somit immer eine konkrete Gefahr, dass Planungen durch Fragen des anwendbaren Rechts zu Lasten der Verkehrs - und Umweltbelange beeinflusst werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 363/05




Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

§ 18
Erfordernis der Planfeststellung

§ 18a
Anhörungsverfahren

§ 18b
Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung

§ 18c
Rechtswirkungen der Planfeststellung

§ 18d
Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens

§ 18e
Rechtsbehelfe

Artikel 2
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

§ 17a
Anhörungsverfahren

§ 17b
Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung

§ 17c
Rechtswirkungen der Planfeststellung

§ 17d
Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens

§ 17e
Rechtsbehelfe

Artikel 3
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

§ 14a
Anhörungsverfahren

§ 14b
Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung

§ 14c
Rechtswirkungen der Planfeststellung

§ 14d
Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens

§ 14e
Rechtsbehelfe

Artikel 4
Änderung der Kostenverordnung zum Bundeswasserstraßengesetz

Artikel 5
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes

§ 2a
Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung

§ 2b
Rechtswirkungen der Planfeststellung

§ 2c
Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens

§ 2d
Rechtsbehelfe

§ 2e
Bauaufsichtsbehörde

§ 7a
Entschädigungsverfahren

§ 12
Übergangsregelung für Planungen

Artikel 7
Änderung der Magnetschwebebahn-Bau- und Betriebsordnung

Artikel 8
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 11a
Erfordernis der Planfeststellung

§ 11b
Anhörungsverfahren

§ 11c
Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung

§ 11d
Rechtswirkungen der Planfeststellung

§ 11e
Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens

§ 11f
Rechtsbehelfe

§ 11g
Vorarbeiten

§ 11h
Veränderungssperre, Vorkaufsrecht

§ 11i
Vorzeitige Besitzeinweisung

§ 12
Enteignung

§ 12b
Umlage der Mehrkosten für Erdkabel

§ 20
Ãœbergangsregelung

Artikel 9
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 10
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 11
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 12
Neubekanntmachung

Artikel 13
Inkrafttreten

2 Begründung


 
 
 


Drucksache 95/05

... Zu Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen, die durch die Kartierung verursacht werden, wird grundsätzlich auf die Darstellung in der Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, BR Drucksache. 610/04, verwiesen. Zusammenfassend ist darauf hinzuweisen, dass die Kartierung eine öffentliche Aufgabe ist, die durch verschiedene Behörden wahrgenommen wird. Insoweit entstehen Kosten für die Wirtschaft nur, wenn Infrastrukturunternehmen ( Betreiber von Schienenbahnen, Verkehrsflughäfen und Industrie- und Gewerbeanlagen) unter der Voraussetzung, dass die bei den Behörden vorliegenden Daten zur Berechnung noch nicht ausreichend sind, verpflichtet sind, die benötigten Daten zu erheben und zur Verfügung zu stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 95/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

4

Verordnung

Abschnitt 1
. Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
. Hauptlärmquellen und Ballungsräume

§ 3
Mitteilung des Bestandes

§ 4
Beteiligung der Gemeinden

§ 5
Mitteilung der zuständigen Behörden

Abschnitt 3
. Strategische Lärmkartierung

§ 6
Aufstellung von Strategischen Lärmkarten

§ 7
Überarbeitung von Strategischen Lärmkarten

§ 8
Anforderungen an Strategische Lärmkarten

§ 9
Lärmindizes

§ 10
Berechnungsverfahren

Abschnitt 4
. Mitteilung und Verbreitung der Strategischen Lärmkarten

§ 11
Mitteilung über Strategische Lärmkarten

§ 12
Verbreitung von Informationen über Strategische Lärmkarten

Abschnitt 5
. Schlussvorschriften

§ 13
Eingangsdaten bestehender Lärmkarten

§ 14
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14


 
 
 


Drucksache 22/16 PDF-Dokument



Drucksache 69/16 PDF-Dokument



Drucksache 70/16 PDF-Dokument



Drucksache 85/17 PDF-Dokument



Drucksache 164/17 PDF-Dokument



Drucksache 200/18 PDF-Dokument



Drucksache 355/16 PDF-Dokument



Drucksache 400/19 PDF-Dokument



Drucksache 434/18 PDF-Dokument



Drucksache 434/18(neu) PDF-Dokument



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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.