61 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Schieneninfrastruktur"
Drucksache 10/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetz es
... soll zukünftig die Gewährung von Ausgleichszahlungen sowohl für bundeseigene als auch für nichtbundeseigene öffentlichen Eisenbahnen regeln. Um entsprechende Zahlungen für die Erhaltung und den Betrieb von höhengleichen Kreuzungen auch weiterhin an den Betreiber der bundeseigenen Schieneninfrastruktur leisten zu können, schafft das vorliegende Gesetz die erforderlichen rechtlichen Grundlagen für eine Ausweitung des Anwendungsbereichs von § 16 AEG auf alle öffentlichen Eisenbahnen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel der Regelung
II. Bezüge zum und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Alternativen
V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VI. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
3.1 Erfüllungsaufwand für den Bund
3.2 Erfüllungsaufwand für die Länder
3.3 Erfüllungsaufwand für die Kommunen
VII. Weitere Kosten
VIII. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO
IX. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 2
Â
Â
Â
Drucksache 456/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Investitionen
... Die umfassende, weite Formulierung wird der Zielsetzung der beschleunigten Modernisierung und Ergänzung von öffentlichen Infrastrukturen in Deutschland am besten gerecht. Sie ermöglicht es zum Beispiel auch, den ländlichen Raum schneller an neue Nachrichtentechnologien (wie zum Beispiel Glasfasernetze) anzuschließen, indem das zu einschränkende und zu unbestimmte Kriterium der "überregionalen Bedeutung" entfällt. Durch die Regelung werden nicht nur schnelle Fernleitungen, sondern auch der Ausbau und die Modernisierung bis zur "letzten Meile" bzw. dem letzten Kabel oder der letzten Antenne umfasst und der Anreiz von Investitionen in Infrastruktur erhöht. Das Allgemeininteresse kann gegenüber dem Individualinteresse auch dann überwiegen, wenn es sich um regionale Infrastruktur handelt. Oftmals sind solche Ergänzungen, Lückenschlüsse oder auch Kapazitäts- bzw. Resilienzmaßnahmen besonders wirksame Vorhaben zur Bewältigung von Verkehrsproblemen. Insbesondere kann auch der Ausbau einer regionalen Schieneninfrastruktur (Eisenbahn oder Straßenbahn) dringend im Allgemeininteresse geboten sein (zum Beispiel Klimaschutz, Entlastung von Straßen, Attraktivitätssteigerung, et cetera). Dann ist nicht einzusehen, warum eine solche Schieneninfrastruktur nicht in den Genuss der Privilegierungen kommen soll, dies würde einen Wertungswiderspruch darstellen. Gleiches kann auch bei einer regionalen Straße der Fall sein (zum Beispiel wenn dadurch ein Unfallschwerpunkt entschärft würde).
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 VwGO
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 VwGO
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 13 VwGO
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 48 Absatz 3 VwGO , Nummer 2 § 50 Absatz 2 VwGO
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a VwGO
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a VwGO
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a VwGO
8. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 87c - neu - VwGO Nummer 5a - neu - § 128a Absatz 1 Satz 1, Absatz 1a - neu - VwGO
§ 87c
Zu Buchstabe a
Zu Artikel 1 Nummer 4a
Zu Artikel 1 Nummer 4a
Zu Artikel 1 Nummer 4a
Zu Artikel 1 Nummer 4a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 1 Nummer 5a
9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 101 Absatz 1 Satz 2 VwGO
10. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 185 Absatz 1a - neu -VwGO
11. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 2 Absatz 7f AEG
12. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 2 Absatz 7f AEG , Nummer 2 Buchstabe a § 18 Absatz 1 Satz 5 - neu -, Buchstabe b Absatz 1a Satz 1 und Satz 3, Buchstabe c Absatz 3 AEG , Nummer 3 § 21 Absatz 8 Satz 2 AEG und Nummer 4 § 22 Absatz 1 AEG
14. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 18 Absatz 1 Satz 4 und Satz 5 - neu - AEG
15. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a AEG
16. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 AEG
17. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 AEG , Nummer 3 § 21 Absatz 8 Satz 2 AEG , Nummer 4 § 22 Absatz 1 AEG
19. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 AEG
20. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 AEG
21. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 Nummer 5 - neu - AEG
22. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 2a - neu - AEG
23. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 5 AEG
24. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe c § 18 Absatz 3 und 4 - neu - AEG
25. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 18c Nummer 4 AEG
26. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 18e Absatz 5 Satz 1 AEG * In Artikel 2 ist nach Nummer 2 folgende Nummer 2a einzufügen:
27. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 21 Absatz 2 Satz 1 AEG , Buchstabe b - neu - § 21 Absatz 4 Satz 1, 3 AEG *
28. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 21 Absatz 3 AEG *
29. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 21 Absatz 9 - neu - AEG *
30. Zu Artikel 2a - neu - § 16 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und § 17e Absatz 5 Satz 1 FStrG **
‚Artikel 2a Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
31. Zu Artikel 2a - neu - § 17 Absatz 1 Satz 6 - neu - FStrG *
‚Artikel 2a Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
32. Zu Artikel 2a - neu - § 14 Absatz 1 Satz 5 - neu - WaStrG *
‚Artikel 2a Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
33. Zu Artikel 2a - neu - § 14e Absatz 5 Satz 1 WaStrG *
‚Artikel 2a Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
34. Zu Artikel 2a - neu - § 6 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - LuftVG *
‚Artikel 2a Änderung des Luftverkehrsgesetzes
35. Zu Artikel 2a - neu - § 8 Absatz 1 Satz 11 - neu - LuftVG *
‚Artikel 2a Änderung des Luftverkehrsgesetzes
36. Zu Artikel 2a - neu - § 8 Absatz 3 LuftVG *
‚Artikel 2a Änderung des Luftverkehrsgesetzes
37. Zu Artikel 2a - neu - § 97 Absatz 4 Satz 3 und Satz 3a - neu - GWB *
‚Artikel 2a Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
38. Zu Artikel 2a - neu - § 173 Absatz 2 GWB *
‚Artikel 2a Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
39. Zu Artikel 4 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 Inhaltsübersicht, § 5 Absatz 1 Satz 1, § 14b - neu - UVPG
§ 14a ... (weiter wie Regierungsvorlage)
§ 14b Besondere Änderungen zur Modernisierung von Bundesfernstraßen
40. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 1 UVPG
41. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 1 Nummer 1 UVPG
42. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - UVPG
43. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 2 Nummer 1 UVPG
44. Hilfsempfehlung zu Ziffer 43
Zu Artikel 4 Nummer 3
45. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 2 Nummer 2 UVPG
46. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 3 Nummer 1 UVPG
47. Zu Artikel 4 Nummer 3
48. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe d § 15 Absatz 4 Satz 5 ROG
49. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe e § 15 Absatz 5 ROG
50. Zu Artikel 5 Änderung des Raumordnungsgesetzes
51. Zu Artikel 7 Inkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zum Gesetzentwurf allgemein
54. Zum Gesetzentwurf allgemein
Â
Â
Â
Drucksache 655/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der europäische Grüne Deal - COM(2019) 640 final
... Jede Ausdehnung des europäischen Umweltrechtschutzes führt aber kehrseitig bei unverändertem nationalen Gerichtsverfahrensrecht zu einer Erschwerung und Verlängerung der gerichtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere beim Ausbau staatlicher Infrastrukturen, und vor allem zu Nachteilen bei der Umsetzung der für den Klimaschutz dringend erforderlichen Schieneninfrastrukturprojekte.
2 Grundsätzliches
Im Einzelnen
3 Allgemeines
3 Wachstumsstrategie
Zu einzelnen Maßnahmen und Politikbereichen
Allgemein zu den Arbeitspaketen
3 Emissionshandelssystem
3 Finanzierungsfragen
3 Nachhaltigkeit
3 Klimagesetzgebung
Gemeinsame Agrarpolitik
3 Biodiversität
3 Forstwirtschaft
Meere und Ozeane
Wasser - und Bodenschutz
3 Bioökonomie
Kreislaufwirtschaft und Verbraucherbelange
3 Verkehrssektor
Wohnen und Bauen
Überarbeitung der Århus-Verordnung und Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten
3 Bürgerbeteiligung/Partizipationsverfahren
2 Weiteres
2 Sonstiges
Direktzuleitung an die Kommission
Â
Â
Â
Drucksache 608/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
... - höhere Investitionsmittel für den Neu- und Ausbau der Schieneninfrastruktur (Schienenwege und Oberleitungen),
1. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
a Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung
b Erhöhung der Entfernungspauschale
c Senkung der Umsatzsteuer für den Fernverkehr der Bahn
d Einführung eines gesonderten kommunalen Hebesatzes für mit Windenergieanlagen überbaute Gebiete
e Kompensation über Stromsteuer und Energiegeld
f Zudem besteht ein Ungleichgewicht bei der Lastenverteilung zu Ungunsten der Länder.
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zur Mobilitätsprämie:
Â
Â
Â
Drucksache 581/2/19
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
... , soweit Gemeinden, Landkreise oder kommunale Zusammenschlüsse als Baulastträger der kreuzenden Straße Kostenanteile zu tragen haben; das gilt auch für kommunale Schieneninfrastrukturunternehmen und für nicht bundeseigene Eisenbahnen als Baulastträger des kreuzenden Schienenweges,
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Â
Â
Â
Drucksache 581/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
... Die im Gesetzentwurf vorgesehene Formulierung zum Fördertatbestand des § 2 Absatz 1 Nummer 3 GVFG kann unter Investitionen in Schienenstrecken zur Kapazitätserhöhung der Verkehrsinfrastruktur auch Maßnahmen zur Digitalisierung von bundeseigenen Schienenstrecken enthalten. Dies würde dazu führen, dass auf die Länder ohne entsprechende grundgesetzliche Grundlage eine Mitfinanzierung der Erneuerung auch von bundeseigener Schieneninfrastruktur zukommen würde. Die Verkehrsministerkonferenz hat einstimmig festgestellt, dass die Digitalisierung der bundeseigenen Infrastruktur eine alleinige Bundesaufgabe ist. Auf den einstimmigen Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 9. Oktober 2019 wird verwiesen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - und Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu - GVFG
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Nummer 2 GVFG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - GVFG
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 GVFG
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 und Nummer 3 bis 8 - neu - GVFG
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 9 - neu - GVFG
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 einleitender Satzteil und Nummer 1 GVFG
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 1 Buchstabe c Satz 2 - neu - GVFG
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4 Absatz 1 Satz 1a, 1b und 5 - neu - und Absatz 4 Satz 1 GVFG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Satz 2 GVFG
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 4 Satz 1 GVFG
12. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 1 und 2 GVFG
13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GVFG
Â
Â
Â
Drucksache 581/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
... Neu genannt wird die Reaktivierung nichtbundeseigener Schienenstrecken. Die Reaktivierung ist ein wichtiges und effizientes Mittel zum Ausbau der Schieneninfrastruktur. Vorhaben können künftig, genauso wie die Elektrifizierung, bereits dann gefördert werden, wenn die zuwendungsfähigen Kosten 10 Millionen Euro überschreiten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 2 Förderungsfähige Vorhaben
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 4
Zu Artikel 1 Nummer 5
Zu Artikel 1 Nummer 6
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 8
Zu Artikel 1 Nummer 9
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5019, BMVI: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Verwaltung
II.2. Evaluierung
III. Ergebnis
Â
Â
Â
Drucksache 581/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
... Die im Gesetzentwurf vorgesehene Formulierung zum Fördertatbestand des § 2 Absatz 1 Nummer 3 GVFG kann unter Investitionen in Schienenstrecken zur Kapazitätserhöhung der Verkehrsinfrastruktur auch Maßnahmen zur Digitalisierung von bundeseigenen Schienenstrecken enthalten. Dies würde dazu führen, dass auf die Länder ohne entsprechende grundgesetzliche Grundlage eine Mitfinanzierung der Erneuerung auch von bundeseigener Schieneninfrastruktur zukommen würde. Die Verkehrsministerkonferenz hat einstimmig festgestellt, dass die Digitalisierung der bundeseigenen Infrastruktur eine alleinige Bundesaufgabe ist. Auf den einstimmigen Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 9. Oktober 2019 wird verwiesen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - und Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu - GVFG
2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Nummer 2 GVFG
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - GVFG
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 GVFG
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 und Nummer 3 und 4 - neu - GVFG
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 einleitender Satzteil und Nummer 1 GVFG
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 1 Buchstabe c Satz 2 - neu - GVFG
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4 Absatz 1 Satz 1a, 1b und 3 - neu - und Absatz 4 Satz 1 GVFG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Satz 2 GVFG
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 4 Satz 1 GVFG *
12. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 1 und 2 GVFG
13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GVFG
Â
Â
Â
Drucksache 375/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur Förderung der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Schienengüterfernverkehr durch das Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG )
... Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Bundesförderung der NE-Infrastrukturen die Eisenbahn als besonders umweltfreundliches Verkehrsmittel in die Lage versetzen, eine führende Rolle bei der Bewältigung der ständig wachsenden Nachfrage nach Güterfernverkehrsleistungen zu übernehmen. Dazu sollen mit der Förderung auch die Verfügbarkeit und die Zuverlässigkeit der deutschen Eisenbahninfrastruktur insgesamt verbessert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht auch die Bundesregierung die Notwendigkeit, die NE-Eisenbahninfrastruktur zu stärken, indem Bestandsnetzinvestitionen in diese Infrastrukturen gefördert werden. Die Förderung soll Redundanzen und zusätzliche Kapazitäten für den Schienengüterfernverkehr schaffen und so den Verkehrsnutzen der Schieneninfrastruktur der Eisenbahnen des Bundes erhöhen.
Drucksache 582/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... Mit Blick auf die Regelung zur Vereinfachung der Verfahren für Ersatzneubauten bei Schiene und Straße ist zu erwarten, dass auf der einen Seite durch die absehbaren zusätzlichen Investitionsmittel, insbesondere für die Schieneninfrastruktur, mehr Ersatzneubauten vorgenommen werden. Auf der anderen Seite werden durch die neue Definition des Begriffs der Änderung mehr Vorhaben als Instandhaltungsmaßnahmen gewertet und folglich von einer Genehmigungspflicht befreit. In der Gesamtschau ist voraussichtlich von einem geringfügig verminderten Erfüllungsaufwand der Verwaltung auszugehen. Eine konkrete Bezifferung ist jedoch nicht möglich, da erst die Anwendung der neuen Praxis die Fallzahlen ergeben wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
§ 22b Duldungspflichten bei Instandhaltung und Erneuerung von Eisenbahnanlagen
Artikel 2 Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
§ 3a Duldungspflichten im Interesse der Unterhaltung
Artikel 3 Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
IV. Alternativen
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VII. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VIII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 5
Anlage Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5046, BMVI: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Evaluierung
III. Ergebnis
Â
Â
Â
Drucksache 644/17
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates zur Förderung der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Schienengüterfernverkehr durch das Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG)
... Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Bundesförderung der NE-Infrastrukturen die Eisenbahn als besonders umweltfreundliches Verkehrsmittel in die Lage versetzen, eine führende Rolle bei der Bewältigung der ständig wachsenden Nachfrage nach Güterfernverkehrsleistungen zu übernehmen. Dazu sollen mit der Förderung auch die Verfügbarkeit und die Zuverlässigkeit der deutschen Eisenbahninfrastruktur insgesamt verbessert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht auch die Bundesregierung die Notwendigkeit, die NE-Eisenbahninfrastruktur zu stärken, indem Bestandsnetzinvestitionen in diese Infrastrukturen gefördert werden. Die Förderung soll Redundanzen und zusätzliche Kapazitäten für den Schienengüterfernverkehr schaffen und so den Verkehrsnutzen der Schieneninfrastruktur der Eisenbahnen des Bundes erhöhen.
Drucksache 643/17 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes (SGFFG-Änderungsgesetz)
... Ausweislich der Gesetzesbegründung zum Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz ist es Zweck der Bundesförderung der NE-Infrastrukturen, die Eisenbahn als besonders umweltfreundliches Verkehrsmittel in die Lage zu versetzen, eine führende Rolle bei der Bewältigung der ständig wachsenden Nachfrage nach Güterfernverkehrsleistungen zu übernehmen. Dazu muss auch die Verfügbarkeit und die Zuverlässigkeit des Verkehrsträgers erhöht werden, was auch nach Auffassung des Bundes nicht ohne eine Stärkung der NE-Eisenbahninfrastrukturunternehmen möglich ist. So sollen durch die Förderung von Bestandsnetzinvestitionen der NE-Eisenbahninfrastrukturen Redundanzen und zusätzliche Kapazitäten für den Schienengüterfernverkehr geschaffen und der Verkehrsnutzen der Schieneninfrastruktur der Eisenbahnen des Bundes verstärkt werden. Die Förderung dieser Investitionen in die öffentlichen NE-Schienenwege wird insoweit auch als ein weiterer Beitrag des Bundes dafür gesehen, die Verlagerung von Güterfernverkehrsleistungen von der Straße auf die umweltfreundliche Schiene zu ermöglichen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes (SGFFG-Änderungsgesetz)
Artikel 1 Änderung des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Â
Â
Â
Drucksache 643/17
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
... Ausweislich der Gesetzbegründung zum Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz ist es Zweck der Bundesförderung der NE-Infrastrukturen, die Eisenbahn als besonders umweltfreundliches Verkehrsmittel in die Lage zu versetzen, eine führende Rolle bei der Bewältigung der ständig wachsenden Nachfrage nach Güterfernverkehrsleistungen zu übernehmen. Dazu muss auch die Verfügbarkeit und die Zuverlässigkeit des Verkehrsträgers erhöht werden, was auch nach Auffassung des Bundes nicht ohne eine Stärkung der NEEisenbahninfrastrukturunternehmen möglich ist. So sollen durch die Förderung von Bestandsnetzinvestitionen der NE-Eisenbahninfrastrukturen Redundanzen und zusätzliche Kapazitäten für den Schienengüterfernverkehr geschaffen und der Verkehrsnutzen der Schieneninfrastruktur der Eisenbahnen des Bundes verstärkt werden. Die Förderung dieser Investitionen in die öffentlichen NE-Schienenwege wird insoweit auch als ein weiterer Beitrag des Bundes dafür gesehen, die Verlagerung von Güterfernverkehrsleistungen von der Straße auf die umweltfreundliche Schiene zu ermöglichen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Â
Â
Â
Drucksache 644/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Förderung der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Schienengüterfernverkehr durch das Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG)
... Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Bundesförderung der NE-Infrastrukturen die Eisenbahn als besonders umweltfreundliches Verkehrsmittel in die Lage versetzen, eine führende Rolle bei der Bewältigung der ständig wachsenden Nachfrage nach Güterfernverkehrsleistungen zu übernehmen. Dazu sollen mit der Förderung auch die Verfügbarkeit und die Zuverlässigkeit der deutschen Eisenbahninfrastruktur insgesamt verbessert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht auch die Bundesregierung die Notwendigkeit, die NE-Eisenbahninfrastruktur zu stärken, indem Bestandsnetzinvestitionen in diese Infrastrukturen gefördert werden. Die Förderung soll Redundanzen und zusätzliche Kapazitäten für den Schienengüterfernverkehr schaffen und so den Verkehrsnutzen der Schieneninfrastruktur der Eisenbahnen des Bundes erhöhen.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Förderung der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Schienengüterfernverkehr durch das Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG)
Â
Â
Â
Drucksache 433/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
... Das Gesetz entfaltet keine Wirkungen, die im Widerspruch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung stehen. Mit dem Gesetz werden die Investitionen des Bundes in die Bundesschienenwege mit dem Ziel des Erhalts einer nachhaltig leistungsfähigen Schieneninfrastruktur vorangetrieben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder inklusive Kommunen
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Anlage (zu § 1) Bedarfsplan für die Bundesschienenwege
Abschnitt 1 Laufende und fest disponierte Vorhaben
Abschnitt 2 Neue Vorhaben
Unterabschnitt 1 Vordringlicher Bedarf (VB-E u. VB)
Unterabschnitt 2 Vorhaben des Potentiellen Bedarfs, die in den VB aufsteigen können
Unterabschnitt 3 Neue Vorhaben, Weiterer Bedarf (WB)
Artikel 2
Artikel 3
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel
II. Inhalt des Entwurfs
1. Bundesverkehrswegeplan 2030
1.1. Bundesverkehrswegeplan als zentrales Element der Infrastrukturplanung
1.2. Leistungsfähige Verkehrsnetze als oberstes Ziel
1.3. Stärkung der Infrastruktur in einem größer werdenden Europa
1.4. Gezielte Engpassbeseitigung im Verkehrssystem
1.5. Investitionen für Ersatz und Erhaltung
2. Rahmenbedingungen für das Bundesschienenwegeausbaugesetz
3. Verkehrsnachfrage und -prognosen 2030
4. Methodik zur Bewertung von Aus- und Neubauprojekten
4.1. Weiterentwicklung der Nutzen-Kosten-Analyse Modul A
4.2. Umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung Modul B
4.3. Raumordnerische Beurteilung Modul C
4.4. Städtebauliche Beurteilung Modul D
5. Finanzpolitische und haushaltsrechtliche Bedeutung
6. Förderung Transeuropäischer Netze
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Nachhaltigkeitsaspekt
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a. Erfüllungsaufwand des Bundes
b. Erfüllungsaufwand der Länder inklusive Kommunen
IX. Weitere Kosten
X. Geschlechterspezifische Auswirkungen
XI. Demografie-Check
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 5
Zu § 8
Zur Anlage zu § 1 :
1. Vordringlicher Bedarf VB und Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung VB-E
2. Weiterer Bedarf WB
3. Potentieller Bedarf
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Â
Â
Â
Drucksache 607/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung
... reduziert werden. Der Bundesrat beurteilt die im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 vorgesehenen Maßnahmen für den Sektor Verkehr als begrüßenswert, bezweifelt jedoch, ob diese ausreichen werden, um das Ziel zu erreichen. Das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung zählt eine Reihe von Maßnahmen auf, die in die richtige Richtung gehen, insbesondere die "klimafreundliche Gestaltung des Güterverkehrs" mit der Novellierung der EUWegekosten-Richtlinie, die Stärkung des Schienengüterverkehrs (Beseitigung von Engpässen, Priorisierungsstrategie Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015, Erhöhung der Haushaltsmittel für den Bedarfsplan Schiene) sowie die "klimafreundliche Gestaltung des Personenverkehrs" etwa mit der verlässlichen Anschlussfinanzierung für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) Bundesprogramm. Der Bundesrat vermisst jedoch eine wirksame Absicherung all dieser Vorhaben in den betroffenen Ressorts und im Bundeshaushalt. Bisher wurden mit der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV II) in den kommenden Jahren lediglich die Mittel für die Schieneninfrastruktur angehoben.
Zur Vorlage insgesamt
Zum Sektor Energiewirtschaft
Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz
Zum Sektor Verkehr
Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft
Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes
Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen
Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten
Â
Â
Â
Drucksache 607/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung
... reduziert werden. Der Bundesrat beurteilt die im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 vorgesehenen Maßnahmen für den Sektor Verkehr als begrüßenswert, bezweifelt jedoch, ob diese ausreichen werden, um das Ziel zu erreichen. Das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung zählt eine Reihe von Maßnahmen auf, die in die richtige Richtung gehen, insbesondere die "klimafreundliche Gestaltung des Güterverkehrs" mit der Novellierung der EU-Wegekosten-Richtlinie, die Stärkung des Schienengüterverkehrs (Beseitigung von Engpässen, Priorisierungsstrategie Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015, Erhöhung der Haushaltsmittel für den Bedarfsplan Schiene) sowie die "klimafreundliche Gestaltung des Personenverkehrs" etwa mit der verlässlichen Anschlussfinanzierung für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)-Bundesprogramm. Der Bundesrat vermisst jedoch eine wirksame Absicherung all dieser Vorhaben in den betroffenen Ressorts und im Bundeshaushalt. Bisher wurden mit der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV II) in den kommenden Jahren lediglich die Mittel für die Schieneninfrastruktur angehoben.
Zur Vorlage insgesamt
Zum Sektor Energiewirtschaft
Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz
Zur Energieeffizienz im Gebäudebereich
Zum Sektor Verkehr
Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft
Zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit
Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes
Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen
Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten
Â
Â
Â
Drucksache 109/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Bundesförderung der Investitionen in den Ersatz der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen im Schienengüterfernverkehrsnetz
... Durch die Förderung von Ersatzinvestitionen der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastruktur, die dem Schienengüterfernverkehr dient, mit Bundesmitteln können Redundanzen und zusätzliche Kapazitäten für den Schienengüterfernverkehr geschaffen und der Verkehrsnutzen der Schieneninfrastruktur der Eisenbahnen des Bundes verstärkt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Bürgerinnen und Bürger
E.2 Wirtschaft
E.3 Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Förderung der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Schienengüterfernverkehr (Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz - SGFFG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Investitionen
§ 3 Finanzierung
§ 4 Erstattung von Investitionsmitteln des Bundes
Artikel 2 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)
§ 7h Gebühren und Auslagen
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel der Regelung
II. Lösung
II.1 Bisherige Rechtslage
II.2 Künftige Rechtslage
III. Inhalt der Regelung
IV. Bezüge zum und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Alternativen
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Bund
VIII. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
VIII.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a. Erfüllungsaufwand für den Bund
b. Erfüllungsaufwand für die Länder und die Kommunen
IX. Weitere Kosten
X. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO
XI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften
3 Allgemeines
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2411: Entwurf eines Gesetzes über die Bundesförderung der Investitionen in den Ersatz der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen im Schienengüterfernverkehrsnetz (BMVBS)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
4 Erfüllungsaufwand:
Â
Â
Â
Drucksache 125/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1192/69 des Rates über gemeinsame Regeln für die Normalisierung der Konten der Eisenbahnunternehmen - COM(2013) 26 final; Ratsdok. 6015/13
... Die Verordnung wurde vor der Liberalisierung des Schienenverkehrsmarkts zu einer Zeit erlassen, in der sich der Eisenbahnverkehr hauptsächlich innerhalb nationaler Grenzen und mit integrierten Unternehmen entwickelte, die sowohl Schienenverkehrsdienste erbrachten als auch Schieneninfrastrukturen betrieben. Im Kontext dieses Monopolmarkts hatte die Verordnung damals das Ziel, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Eisenbahnunternehmen und Unternehmen anderer Verkehrsarten zu schaffen.
Drucksache 389/13 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich
... - eine leistungsfähige Schieneninfrastruktur, vor allem in den Knoten,
Drucksache 62/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 hinsichtlich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste - COM(2013) 28 final
... "8. Die zuständigen Behörden stellen allen interessierten Parteien relevante Informationen für die Vorbereitung eines Angebots im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens zur Verfügung. Dazu gehören Informationen über Fahrgastnachfrage, Tarife, Kosten und Einnahmen im Zusammenhang mit den öffentlichen Personenverkehrsdiensten, die Gegenstand der Ausschreibung sind, sowie Einzelheiten der Infrastrukturspezifikationen, die für den Betrieb der erforderlichen Fahrzeuge bzw. des erforderlichen Rollmaterials relevant sind, um ihnen die Abfassung fundierter Geschäftspläne zu ermöglichen. Schieneninfrastrukturbetreiber unterstützen die zuständigen Behörden bei der Bereitstellung aller einschlägigen Infrastrukturspezifikationen. Die Nichteinhaltung der oben genannten Bestimmungen ist Gegenstand einer rechtlichen Überprüfung im Sinne von Artikel 5 Absatz 7."
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.2 Anstehende Probleme
1.3 Allgemeine Ziele
1.4 Einzelziele
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1 Definition einer zuständigen örtlichen Behörde Artikel 2 Buchstabe c
3.2 Spezifikationen zur Definition gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen und des geografischen Geltungsbereichs öffentlicher Dienstleistungsaufträge durch die zuständigen Behörden Artikel 2 Buchstabe e und neuer Artikel 2a
3.3 Bereitstellung operationeller, technischer und finanzieller Informationen über den öffentlichen Personenverkehr, für den ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Wege einer Ausschreibung zu vergeben ist Artikel 4 Absatz 6 und neuer Artikel 4 Absatz 8
3.4 Obergrenzen für die Direktvergabe von Aufträgen kleinen Umfangs und Direktvergabe an kleine und mittlere Unternehmen Artikel 5 Absatz 4
3.5 Obligatorische wettbewerbliche Vergabe von Aufträgen im Eisenbahnverkehr Artikel 5 Absatz 6 und Artikel 4
3.6 Vergabebeschränkungen neuer Artikel 5 Absatz 6
3.7 Zugang zu Rollmaterial neuer Artikel 5a und neuer Artikel 9a
3.8 Veröffentlichung bestimmter Informationen zu öffentlichen Dienstleistungsaufträgen Artikel 7 Absätze 1 und 2
3.9 Übergangszeitraum für die wettbewerbliche Vergabe Artikel 8 Absatz 2
3.10 Übergangszeitraum für bestehende direkt vergebene Eisenbahnaufträge neuer Artikel 8 Absatz 2a
3.11 Anpassung der Bestimmungen der Verordnung 1370/2007 hinsichtlich der Befreiung von der Meldepflicht für staatliche Beihilfen und der Bedingungen für die Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen aufgrund von Anforderungen des AEUV
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2a Pläne für den öffentlichen Verkehr und gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen
Artikel 5a Rollmaterial
Artikel 9a Ausschussverfahren
Artikel 2
Â
Â
Â
Drucksache 63/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2012/34 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur - COM(2013) 29 final
... Die Konsultationen wurden ergänzt durch eine Anhörung der Interessenträger am 29. Mai 2012 (mit rund 85 Teilnehmern), eine Konferenz am 24. September 2012 (mit rund 420 Teilnehmern) und durch Gespräche mit einzelnen Akteuren, die das ganze Jahr 2012 hindurch stattfanden. Kommissionsbedienstete kamen mit Vertretern der Gemeinschaft der Europäischen Bahnen, der Vereinigung "European Passenger Transport Operators", der Europäischen Transportarbeiter-Föderation, des Europäischen Fahrgastverbands, der europäischen Schieneninfrastrukturbetreiber (European Rail Infrastructure Managers) und des UITP (Internationaler Verband für das öffentliche Verkehrswesen) zusammen. Besuche und direkte Gespräche mit Interessenträgern wurden in Italien, Frankreich, Deutschland, den Niederlanden, Polen, Ungarn, Schweden und dem Vereinigten Königreich durchgeführt.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.2. Anstehende Probleme
1.2 Allgemeine Ziele
1.3. Einzelziele
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Definition des Infrastrukturbetreibers Artikel 3 Absatz 2
3.2. Definition grenzüberschreitender Personenverkehrsdienste Artikel 3 Nummer 5
3.3. Trennung der Rechnungsführung innerhalb einer integrierten Eisenbahngruppe Artikel 6 Absatz 2
3.4. Institutionelle Trennung des Infrastrukturbetreibers Artikel 7
3.5. Unabhängigkeit der Infrastrukturbetreiber innerhalb vertikal integrierter Unternehmen Artikel 7a und 7b
3.6. Kontrolle der Einhaltung Artikel 7c
3.7. Koordinierungsausschuss Artikel 7d
3.8. Europäisches Netz der Infrastrukturbetreiber Artikel 7e
3.9. Bedingungen für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur Artikel 10
3.10. Einschränkung des Zugangsrechts Artikel 11
3.11. Gemeinsame Informations- und integrierte Fahrscheinsysteme Artikel 13a
3.12. Rechte an Fahrwegkapazität Artikel 38 Absatz 4
Vorschlag
Artikel 1
‚Artikel 7 Institutionelle Trennung des Infrastrukturbetreibers
‚Artikel 7a Effektive Unabhängigkeit des Infrastrukturbetreibers innerhalb vertikal integrierter Unternehmen
Artikel 7b Effektive Unabhängigkeit von Personal und Management des Infrastrukturbetreibers innerhalb vertikal integrierter Unternehmen
Artikel 7c Verfahren zur Kontrolle der Einhaltung
Artikel 7d Koordinierungsausschuss
Artikel 7e Europäisches Netz der Infrastrukturbetreiber
‚Artikel 13a Gemeinsame Informations- und integrierte Fahrscheinsysteme
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Â
Â
Â
Drucksache 389/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich
... - eine leistungsfähige Schieneninfrastruktur, vor allem in den Knoten,
Drucksache 559/2/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich
... Zum einen ist die Belastbarkeit öffentlicher Haushalte mit Ausgaben für die Zwecke der Schieneninfrastrukturnutzung keine Frage der Markttragfähigkeit. Vielmehr greift die öffentliche Hand über die Aufgabenträger in einen Markt ein, der die im öffentlichen Interesse erforderlichen Angebote auf kommerzieller Basis gerade nicht hervorbringen kann (vgl. Erwägungsgrund 5 der Verordnung (EG) Nr.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 ERegG
3. Zu Artikel 1 Inhaltsverzeichnis ERegG § 2 Absatz 2 ERegG § 52 Absatz 2 Satz 1 und 3 ERegG § 61 ERegG § 71 Absatz 1 Nummer 5 ERegG
§ 61 Missbräuchliches Verhalten von marktmächtigen Unternehmen beim Vertrieb von Fahrausweisen und Bahnstrom
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 ERegG
5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Nummer 10 ERegG § 15 Absatz 1 Nummer 1 ERegG § 16 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Absatz 6 ERegG § 22 Absatz 5 ERegG
6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 10 - neu - ERegG
7. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 ERegG
8. Zu Artikel 1 § 31 Satz 2 ERegG
9. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 3 - neu - und § 38 Satz 2 - neu - ERegG , zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 9 Absatz 2 AEG
10. Zu Artikel 1 § 37 ERegG
§ 37 Kapitalverzinsung
11. Zu Artikel 1 § 38 ERegG
12. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 Satz 4 - neu - ERegG
13. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 2 Satz 2 ERegG
14. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 2 Satz 3 und 4 - neu - ERegG
15. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 5 ERegG
16. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 ERegG
17. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 5 - neu - ERegG
18. Zu Artikel 1 § 45 Absatz 3 ERegG
19. Zu Artikel 1 § 45a - neu -, § 70 Absatz 2a - neu -, § 71 Absatz 1a - neu - ERegb
§ 45a Betrieb auf Schienenwegen im Bereich von empfindlichen Gebieten
20. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 1 und 3 ERegG
21. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 ERegG
22. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 4 ERegG
23. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 ERegG
24. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - 5a Absatz 2a - neu - AEG , Nummer 12 Buchstabe 0a - neu -, 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AEG
25. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 9c AEG
§ 9c Überwachung der Entflechtungsvorschriften
26. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 12 Absatz 3 Satz 2 AEG
27. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 AEG
28. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - AEG
29. Zu Artikel 2 Nummer 10a - neu - § 14a AEG
§ 14a Lärmmonitoring
30. Zu Artikel 2a - neu - § 25 DBGrG
'Artikel 2a Änderung des Gesetzes über die Gründung einer Deutsche Bahn Aktiengesellschaft
Zu § 25
Zu § 25
31. Zu Artikel 3a - neu - Inhaltsübersicht § 7a - neu -,§§ 8a und b - neu - BSWAG
'Artikel 3a Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
§ 7a Infrastruktur- und Zustandsbericht
§ 8a Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
§ 8b Übertragung regionaler Netze und neue Betreibermodelle
Zu § 7a
Zu § 7a
Zu § 8a
Zu § 8a
Zu § 8b
32. Zu Artikel 3b - neu - § 43 Absatz 1 Satz 2 BImSchG *
'Artikel 3b Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
33. Zu Artikel 3b - neu - § 47e Absatz 4 - neu - BImSchG
'Artikel 3b Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
34. Zu Artikel 4a - neu - § 26 BEZNG
'Artikel 4a Änderung des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen
Zu § 26
Zu § 26
Zu § 26
Zu § 26
Â
Â
Â
Drucksache 650/2/11
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Leitlinien der Union für den Aufbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes COM(2011) 650 final; Ratsdok. 15629/11 Drucksache: 650/11 in Verbindung mit
b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität "Connecting Europe" COM(2011) 665 final; Ratsdok. 16176/11 Drucksache: 656/11
... 32. Unabhängig von der Grundsatzproblematik der für die TEN-V-Leitlinien gewählten Rechtsform ist die Stimmigkeit der Zielvorgaben in Artikel 36 zu überprüfen und dahingehend anzupassen, dass Betrieb und Neubau von ausschließlich oder auch dem Güterverkehr dienender Schieneninfrastruktur in Städten und Ballungsräumen nicht a priori ausgeschlossen werden oder einer zusätzlichen Legitimationsverpflichtung über schon bestehende planungsrechtliche Verpflichtungen hinaus unterliegen. Sinnvoll wäre es, wenn zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen insbesondere an bestehenden Strecken in städtischen Ballungsgebieten aus europäischen Mitteln kofinanziert werden könnten.
Zu BR-Drucksachen 650/11 und 656/11
Zum Schienennetz
Zum Straßennetz
Zu Binnenhäfen bzw. Terminals
Zur BR-Drucksache 650/11
Zur BR-Drucksache 656/11
Zu Artikel 20
Direktzuleitung zu BR-Drucksachen 650/11 und 656/11
Â
Â
Â
Drucksache 151/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Verminderung des Bahnlärms - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz -
... Auch in der Sache erscheint es nicht zweckmäßig, den Schienenbonus von 5 dB(A) in mehreren kleinen Schritten ab dem Jahr 2012 abzusenken. Dies würde bei den langwierigen Genehmigungsverfahren zum Neu- und Ausbau von Schienenwegen zu Rechtsunsicherheit über den gerade geltenden Lärmschutzgrenzwert führen. Daher ist es sinnvoll, den Schienenbonus mittelfristig in einem Schritt abzuschaffen, sobald dies in Folge der Lärmsanierung des Fahrzeugbestands ohne baulichen Mehraufwand bei der Schieneninfrastruktur möglich ist.
1. Zur Begründung, zu Nummer 4 Satz 3
2. Zu Nummer 5 Satz 2
Â
Â
Â
Drucksache 650/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Leitlinien der Union für den Aufbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes KOM (2011) 650 endg.
... b) die Schieneninfrastruktur der Richtlinie
Drucksache 179/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Weißbuch der Kommission: Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum - Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem KOM (2011) 144 endg.
... - Gewährleistung eines effektiven und diskriminierungsfreien Zugangs zur Schieneninfrastruktur einschließlich schienenverkehrsbezogener Leistungen, insbesondere durch strukturelle Trennung zwischen Infrastrukturbetrieb und Dienstleistungserbringung26.
Weissbuch Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem
1. Zukunftsausrichtung des Europäischen Verkehrsraums
2. Eine Vision für ein wettbewerbsorientiertes nachhaltiges Verkehrssystem
2.1. Verkehrswachstum gewährleisten und Mobilität unterstützen bei Erreichung des Emissionsminderungsziels von 60 %
2.2. Ein effizientes Kernnetz für die multimodale Beförderung von Personen und Gütern zwischen Städten
2.3. Weltweit faire Wettbewerbsbedingungen für den Personenfernverkehr und interkontinentalen Güterverkehr
2.4. Umweltfreundlicher Stadt- und Pendlerverkehr
2.5. Zehn Ziele für ein wettbewerbsorientiertes und ressourcenschonendes Verkehrssystem: Orientierungswerte zur Erreichung des Ziels einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um 60 %
Entwicklung und Einführung neuer und nachhaltiger Kraftstoffe und Antriebssysteme
Optimierung der Leistung multimodaler Logistikketten, unter anderem durch stärkere Nutzung energieeffizienterer Verkehrsträger
Steigerung der Effizienz des Verkehrs und der Infrastrukturnutzung durch Informationssysteme und marktgestützte Anreize
3. Die Strategie - Was zu tun ist
3.1. Ein einheitlicher europäischer Verkehrsraum
3.2. Innovationen für die Zukunft – Technologie und Verhalten
Eine europäische Forschungs-, Innovations- und Einführungsstrategie für den Verkehr
Innovative Mobilitätsmuster
3.3. Moderne Infrastruktur, intelligente Bepreisung und Finanzierung
Ein europäisches Mobilitätsnetz
Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen
3.4. Die externe Dimension
4. Fazit
Anhang I Liste der Initiativen
1. Effizientes integriertes Mobilitätssystem
1.1. Einheitlicher europäischer Verkehrsraum
1. Ein wirklicher Binnenmarkt für Schienenverkehrsdienste
2. Vollendung des einheitlichen europäischen Luftraums
3. Kapazität und Qualität der Flughäfen
4. „Blauer Gürtel“ im Seeverkehr und Marktzugang in den Häfen
5. Geeignete Rahmenbedingungen für die Binnenschifffahrt
6. Güterkraftverkehr
7. Multimodaler Güterverkehr: e-Freight
1.2. Förderung hochwertiger Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen
8. Sozialregelungen für Berufskraftfahrer
9. Sozialagenda für den Seeverkehr
10. Sozial verantwortlicher Luftverkehrssektor
11. Evaluierung des verkehrsträgerübergreifenden EU-Konzepts für Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
1.3. Sicherer Verkehr
12. Gefahrenabwehr im Frachtverkehr
13. Hohes Sicherheitsniveau für Fluggäste bei möglichst geringer Belästigung
14. Gefahrenabwehr im Landverkehr
15. Durchgängige Gefahrenabwehr
1.4. Maßnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit zur Rettung Tausender von Menschenleben
16. Ziel einer „Vision Null“ für die Straßenverkehrssicherheit
17. Europäische Strategie für die Sicherheit der Zivilluftfahrt
18. Sicherheit im Seeverkehr
19. Eisenbahnsicherheit
20. Beförderung gefährlicher Güter
1.5. Qualität und Zuverlässigkeit der Dienstleistung
21. Passagierrechte
22. Nahtlose Tür-zu-Tür-Beförderungen
23. Pläne zur Aufrechterhaltung der Mobilität
2. Innovation für die Zukunft: Technologie Verhaltensweisen
2.1. Europäische Forschungs- und Innovationspolitik für den Verkehr
24. Technologiefahrplan
25. Innovations- und Umsetzungsstrategie
26. Rechtsrahmen für innovativen Verkehr
2.2. Förderung eines nachhaltigeren Verhaltens
27. Reiseinformationen
28. Kennzeichnung der CO2-Emissionen und Kraftstoffeffizienz von Fahrzeugen
29. Rechner für den CO2-Fußabdruck
30. Umweltbewusstes Fahren und Geschwindigkeitsbegrenzungen
2.3. Integrierte urbane Mobilität
31. Pläne für urbane Mobilität
32. EU-Rahmen für die Innenstadt-Maut
33. Strategie zur annähernd emissionsfreien Stadtlogistik bis 2030
3. Moderne Infrastruktur intelligente Finanzierung
3.1. Verkehrsinfrastruktur: territorialer Zusammenhalt und Wirtschaftswachstum
34. Kernnetz einer strategischen europäischen Infrastruktur – ein europäisches Mobilitätsnetz
35. Multimodale Güterverkehrskorridore für nachhaltige Verkehrsnetze
36. Kriterien für die Ex-ante-Evaluierung von Projekten
3.2. Kohärenter Finanzierungsrahmen
37. Neuer Finanzierungsrahmen für Verkehrsinfrastruktur
38. Einbeziehung der Privatwirtschaft
3.3. Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen
39. Intelligente Preisgestaltung und Besteuerung
Phase I bis 2016
Phase II 2016 bis 2020
4. Externe Dimension
40. Der Verkehr in der Welt und seine externe Dimension
Â
Â
Â
Drucksache 64/2/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates "Zukunft der Bahn sichern " - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Berlin, Brandenburg -
... Insbesondere müssen die Mittel für Neu- und Ausbau der Schieneninfrastruktur für die Dauer der gesamten Legislaturperiode mindestens auf dem 2010 durch die Konjunkturpakete erreichten Niveau stabilisiert werden.
1. Zu Nummer 2 Satz 2 - neu -
2. Zu Nummer 8 Satz 4 und Begründung Absatz 2 Satz 2 und Satz 5 - neu -
Â
Â
Â
Drucksache 64/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Zukunft der Bahn sichern "
... 8. Der Bundesrat teilt die vom BMVBS geäußerte Auffassung, dass der prognostizierte Zuwachs im Güterverkehr möglichst weitgehend auf die Schiene verlagert werden muss. Er unterstützt daher die von Seiten des Bundesverkehrsministers geäußerte Absicht, das Schienennetz massiv auszubauen. Er bittet die Bundesregierung, die hierfür notwendigen planungs- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen umgehend zu schaffen. Insbesondere müssen die Mittel für Neu- und Ausbau der Schieneninfrastruktur für die Dauer der gesamten Legislaturperiode mindestens auf dem 2010 durch die Konjunkturpakete erreichten Niveau stabilisiert werden.
Drucksache 64/10
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates "Zukunft der Bahn sichern "
... 8. Der Bundesrat teilt die vom Bundesverkehrsministerium geäußerte Auffassung, dass der prognostizierte Zuwachs im Güterverkehr möglichst weitgehend auf die Schiene verlagert werden muss. Er unterstützt daher die von Seiten des Bundesverkehrsministers geäußerte Absicht, das Schienennetz massiv auszubauen. Er bittet die Bundesregierung, die hierfür notwendigen planungs- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen umgehend zu schaffen. Im Übrigen begrüßt der Bundesrat, dass die Bundesregierung kürzlich bekannt gewordene Pläne der DB AG ablehnt, eine Reihe von Vorhaben zur Verbesserung der Schieneninfrastruktur nicht zu verwirklichen.
Drucksache 603/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Eine nachhaltige Zukunft für den Verkehr: Wege zu einem integrierten, technologieorientierten und nutzerfreundlichen System KOM (2009) 279 endg.; Ratsdok. 11294/09
... 17. Auch die Abgabensituation für die Infrastrukturbenutzung ist sowohl im intermodalen Wettbewerb der Verkehrsträger untereinander als auch im intramodalen Wettbewerb der jeweiligen Verkehrsträger europaweit zersplittert, mit der Folge weitreichender Wettbewerbsverzerrungen. Um beispielsweise die Kosten der Straßeninfrastrukturnutzung an die Benutzer weiterzugeben, schaffen immer mehr Mitgliedstaaten eigene Entgeltsysteme. Der sich daraus ergebende Flickenteppich isolierter, einzelstaatlicher Regelungen gefährdet jedoch das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes. Auch bei der Schieneninfrastruktur werden die Benutzungsentgelte unterschiedlich berechnet und erhoben. So liegt in Deutschland das Preisniveau sehr hoch, da die Berechnung der Entgelte weitgehend nach dem Vollkostenprinzip und nicht wie in den meisten Mitgliedstaaten nach dem Grenzkostenprinzip erfolgt. Der Bundesrat erwartet hier Lösungsvorschläge auf europäischer Ebene zur Harmonisierung der Abgaben im Verkehrssektor.
26. Zu den einzelnen Nummern
Zu Nummer 11
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer n
Zu Nummer 68
Zu Nummer 72
Zu Nummer 74
Â
Â
Â
Drucksache 620/1/09
Antrag der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum KOM (2009) 248 endg.; Ratsdok. 11308/09
... 15. Der Bundesrat betont, dass bei der Umsetzung von Verkehrsinfrastrukturprojekten im Ostseeraum sowohl bereits bestehende als auch durch die Projektumsetzung entstehende erhöhte Folgebedarfe in der Verkehrsinfrastruktur ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Der Ertüchtigung der Schieneninfrastruktur kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Drucksache 620/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum KOM (2009) 248 endg.; Ratsdok. 11308/09
... 15. Der Bundesrat betont, dass bei der Umsetzung von Verkehrsinfrastrukturprojekten im Ostseeraum sowohl bereits bestehende als auch durch die Projektumsetzung entstehende erhöhte Folgebedarfe in der Verkehrsinfrastruktur ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Der Ertüchtigung der Schieneninfrastruktur kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Drucksache 603/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Eine nachhaltige Zukunft für den Verkehr: Wege zu einem integrierten, technologieorientierten und nutzerfreundlichen System KOM (2009) 279 endg.; Ratsdok. 11294/09
... 28. Auch die Abgabensituation für die Infrastrukturbenutzung ist sowohl im intermodalen Wettbewerb der Verkehrsträger untereinander als auch im intramodalen Wettbewerb der jeweiligen Verkehrsträger europaweit zersplittert, mit der Folge weitreichender Wettbewerbsverzerrungen. Um beispielsweise die Kosten der Straßeninfrastrukturnutzung an die Benutzer weiterzugeben, schaffen immer mehr Mitgliedstaaten eigene Entgeltsysteme. Der sich daraus ergebende Flickenteppich isolierter, einzelstaatlicher Regelungen gefährdet jedoch das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes. Auch bei der Schieneninfrastruktur werden die Benutzungsentgelte unterschiedlich berechnet und erhoben. So liegt in Deutschland das Preisniveau sehr hoch, da die Berechnung der Entgelte weitgehend nach dem Vollkostenprinzip und nicht wie in den meisten Mitgliedstaaten nach dem Grenzkostenprinzip erfolgt. Der Bundesrat erwartet hier Lösungsvorschläge auf europäischer Ebene zur Harmonisierung der Abgaben im Verkehrssektor.
Zu Nummer 11
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer n
Zu Nummer 68
Zu Nummer 72
Zu Nummer 74
Â
Â
Â
Drucksache 997/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr KOM (2008) 852 endg.; Ratsdok. 17324/08
... Im Hinblick auf die in den einzelnen Mitgliedstaaten bestehenden Unterschiede hinsichtlich der vorhandenen Schieneninfrastruktur sowie die voneinander abweichenden Anforderungen an die verkehrliche Leistungsfähigkeit dieser Infrastruktur und das hieraus erwachsende Bedürfnis nach einem möglichst flexiblen Ordnungsrahmen erachtet der Bundesrat eine Regelung auf Grund einer Verordnung im vorliegenden Fall nicht für Ziel führend. Er ist vielmehr der Auffassung, dass eine Richtlinie oder eine "
Drucksache 997/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr KOM (2008) 852 endg.; Ratsdok. 17324/08
... Im Hinblick auf die in den einzelnen Mitgliedstaaten bestehenden Unterschiede hinsichtlich der vorhandenen Schieneninfrastruktur sowie die voneinander abweichenden Anforderungen an die verkehrliche Leistungsfähigkeit dieser Infrastruktur und das hieraus erwachsende Bedürfnis nach einem möglichst flexiblen Ordnungsrahmen erachtet der Bundesrat eine Regelung auf Grund einer Verordnung im vorliegenden Fall nicht für Ziel führend. Er ist vielmehr der Auffassung, dass eine Richtlinie oder eine "
Drucksache 716/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetz es
Schieneninfrastruktur
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen
II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen
III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte
IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs
V. Anreizregulierung
VI. Internationale Kontakte
VII. Öffentlichkeitsarbeit
Â
Â
Â
Drucksache 997/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr KOM (2008) 852 endg.; Ratsdok. 17324/08
... Außerdem tragen das Programm für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V), die Entwicklung und Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) und die technische Spezifikation über Telematikanwendungen im Güterverkehr (TSI TAG) zur Interoperabilität und einem besser integrierten Management der europäischen Schieneninfrastruktur bei. Im Zuge der ERTMS-Einführung wurden beispielsweise grenzübergreifende Güterverkehrskorridore festgelegt. Dies hat zu einer aktiven Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Infrastrukturbetreibern geführt. Diese haben sich darüber hinaus in der Vereinigung RailNetEurope zusammengeschlossen, die den internationalen Güterverkehrsbetreibern eine Reihe von Diensten anbietet und die Zusammenarbeit zwischen Infrastrukturbetreibern im Bereich des Kapazitätsmanagements fördert.
Begründung
1. Hemmnisse der Entwicklung des Schienengüterverkehrs
1.1. Aufbau eines nachhaltigen Verkehrssystems: ein vorrangiges Ziel der Gemeinschaft
1.2. Hemmnisse im Bereich des Schienenverkehrs
2. Bessere Infrastrukturleistungen für Güterverkehrsbetreiber in einem Besonderen Schienennetz
2.1. Bereits unternommene Maßnahmen
2.2. Fortbestehende Schwierigkeiten
3. Bedarf an neuen initiativen
3.1. Forderung der Akteure nach einem gemeinschaftlichen Vorgehen
3.2. Verordnung zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr und entsprechende Begleitmaßnahmen
4. Allgemeine Grundsätze des Verordnungsvorschlags
4.1. Festlegung und Leitung des europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr
4.2. Investitionen
4.3. Nutzung der Güterverkehrskorridore
Vorschlag
Kapitel I Allgemeines
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Konzeption und Leitung des Europäischen Schienennetzes für einen Wettbewerbsfähigen Güterverkehr
Artikel 3 Auswahl der Güterverkehrskorridore
Artikel 4 Leitung der Güterverkehrskorridore
Artikel 5 Maßnahmen zur Realisierung des Güterverkehrskorridors
Artikel 6 Konsultation der Antragsteller
Kapitel III Für den Güterverkehrskorridor bestimmte Investitionen
Artikel 7 Investitionsplanung
Artikel 8 Umfangreiche Instandhaltungsarbeiten
Artikel 9 Strategisch wichtige Terminals
Kapitel IV Management des Güterverkehrskorridors
Artikel 10 Einzige Anlaufstelle für die Beantragung grenzübergreifender Fahrwegtrassen
Artikel 11 Vorrangiger Güterverkehr
Artikel 12 Zuweisung von Güterverkehrstrassen
Artikel 13 Zugelassene Antragsteller
Artikel 14 Verkehrsmanagement
Artikel 15 Informationen zu den Nutzungsbedingungen des Güterverkehrskorridors
Artikel 16 Dienstleistungsqualität im Güterverkehrskorridor
Artikel 17 Regulierungsstellen
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 18 Ausschuss
Artikel 19 Zusammenarbeit
Artikel 20 Ausnahmen
Artikel 21 Beobachtung der Umsetzung
Artikel 22 Bericht
Artikel 23 Änderung
Artikel 24 Inkrafttreten
Anhang Kriterien für die Bewertung der Vorschläge zur Schaffung von Güterverkehrskorridoren
Finanzbogen
Â
Â
Â
Drucksache 116/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Mehrjahresverträge für die Qualität der Schieneninfrastruktur KOM (2008) 54 endg.; Ratsdok. 6295/08
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Mehrjahresverträge für die Qualität der Schieneninfrastruktur KOM (2008)
Mitteilung
1. Allgemeiner Kontext
1.1. Finanzierung der Schieneninfrastruktur
1.2. Strategischer Rahmenplan für die Errichtung von Schieneninfrastruktur
1.3. Das Ausmaß staatlicher Eingriffe
2. Stand der Umsetzung
2.1. Der Rechtsrahmen in der Europäischen Union
2.2. Sonstige Rechtsvorschriften
2.3. Derzeitige Verwendung von Mehrjahresverträgen
3. Unterschiedliche Finanzierung der Instandhaltung
4. Die Funktion von Mehrjahresverträgen
4.1. Langfristige Finanzierungsgrundlage für die Instandhaltung
4.2. Ergänzung der Entgeltregelung
4.3. Wirksame Kostenkontrolle
4.4. Leistungsvergleich und Regulierungsaufsicht
4.5. Verbesserung der Leistung und der Qualitätskontrolle
4.6. Garantie der Wirksamkeit vertraglicher Vereinbarungen
5. Förderung bewährter Verfahren bei der Verwendung von Mehrjahresverträgen
Â
Â
Â
Drucksache 116/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Mehrjahresverträge für die Qualität der Schieneninfrastruktur KOM (2008) 54 endg.; Ratsdok. 6295/08
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Mehrjahresverträge für die Qualität der Schieneninfrastruktur KOM (2008)
Drucksache 688/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2008 zum Güterverkehr in Europa (2008/2008(INI))
... Mehrjahresverträge für die Qualität der Schieneninfrastruktur
Drucksache 116/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Mehrjahresverträge für die Qualität der Schieneninfrastruktur KOM (2008) 54 endg.; Ratsdok. 6295/08
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Mehrjahresverträge für die Qualität der Schieneninfrastruktur KOM (2008)
Drucksache 783/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
... Die auf der Grundlage von § 14 Abs. 3 EIBV gegebenen Informationen werden als nicht ausreichend beurteilt. Derzeit sei es einem Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht möglich, den Grund für die Ablehnung einer beantragten Trasse nachzuvollziehen. Die Informationspflichten sollten dergestalt weiter entwickelt werden, dass der Betreiber der Schienenwege diese nicht nur auf Nachfrage, sondern aktiv, z.B. durch Einstellung in das Internet bereitstellen muss. Für Eisenbahnverkehrsunternehmen sei es in der Phase der Akquisition erforderlich sich ein eigenständiges Bild über die verfügbare Infrastruktur mit dem entsprechenden Ausbauzustand machen zu können, ohne dass entsprechende Informationen individuell vom Betreiber der Schienenwege abgefordert werden müssen. Eine entsprechende Verschärfung der Informationspflicht werde als wichtiger Beitrag, den Schienenverkehrsmarkt weiter zu öffnen und allen Eisenbahnverkehrsunternehmen gleiche Zugriffsmöglichkeiten auf Art und Umfang der Schieneninfrastruktur zu geben, angesehen. Um dieses Instrument entsprechend nutzen zu können, werden detaillierte Angaben u.a. zur Gleislänge, zur Verfügbarkeit der Oberleitung, Vorheizmöglichkeiten und entsprechende Nutzungsentgelte für erforderlich gehalten.
Bericht
I Einführung
I 1 Beschluss des Bundesrates vom 27. Mai 2005 BR-Drs. 249/05 :
I 2 Verfahren
I 3 Darstellung
II 1 Allgemeine Einschätzung
II 2 Prioritätenregelung in § 9 Abs. 4 EIBV
II 2 a Beschluss des Bundesrates:
II 2 b wesentliches Ergebnis der Stellungnahmen
§ 9 Abs. 4 EIBV
§ 9 Abs. 4, § 13 Abs. 1 EIBV
II 3 Informationspflicht nach § 14 Abs. 3 EIBV
II 3 a Beschluss des Bundesrates:
II 3 b wesentliches Ergebnis der Stellungnahmen
II 4 Rahmenverträge nach § 13 EIBV
II 4 a Beschluss des Bundesrates:
II 4 b wesentliches Ergebnis der Stellungnahmen
§ 13 Abs. 1 EIBV
§ 13 Abs. 7 EIBV
II 5 Entgeltminderung bei Qualitätsmängeln nach § 21 Abs. 6 EIBV
II 5 a Beschluss des Bundesrates:
II 5 b wesentliches Ergebnis der Stellungnahmen
II 6 Weitere Vorschläge
III Bewertung und weiteres Verfahren
III 1 Allgemeines
III 2 Im Einzelnen
zu II 2 Prioritätenregelung in § 9 Abs. 4 EIBV
Zu § 9
Zu §§ 9
Zu II 3 Informationspflicht nach § 14 Abs. 3 EIBV
Zu II 4 Rahmenverträge nach § 13 EIBV
Zu § 13
Zu § 13
Zu II 5 Entgeltminderung bei Qualitätsmängeln nach § 21 Abs. 6 EIBV
III 3 Verfahren
Â
Â
Â
Drucksache 555/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes
... Es müssen Sanktionsmöglichkeiten für den Fall einer Unterschreitung der Qualitätsvorgaben hinsichtlich der Schieneninfrastruktur in einem regionalen Netz/einem Land bestehen. Hierzu ist eine regionale/ streckengenaue Untergliederung des Infrastrukturzustands- und -entwicklungsberichts vorzusehen der den Ländern jährlich zur Verfügung gestellt werden muss. Ergänzend sind Mindestinstandhaltungsquoten für den Nahverkehrsbereich vorzusehen.
Zum Gesetzentwurf allgemein
a Sicherstellung von Bestand und Leistungsfähigkeit des Netzes in der Fläche
b Vermeidung einer stärkeren Belastung der Länderhaushalte
c Gewährleistung der erforderlichen verkehrspolitischen Einflussnahmemöglichkeiten
d Ausschluss eines nachteiligen Einflusses des Kapitalmarktes auf Schieneninfrastruktur und Verkehrsangebot
e Einbeziehung der Länder in die Verhandlung der LuFV
f Stärkung der Regulierungsbehörde
Zu den einzelnen Vorschriften
2. Zu Artikel 1 § 2 DBPrivG Artikel 3 § 4 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 BSEAG
3. Zu Artikel 2 § 4a - neu - BESG
4. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BESG
5. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 BESG
Zu Artikel 2
7. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 - neu -, § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - , § 7 Abs. 1a - neu - , § 8 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 5 - neu - , Satz 2, Abs. 7 - neu -, § 10, § 11 Satz 3 - neu - BSEAG
8. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 2 Satz 2 BSEAG
9. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 3 - neu -, § 21 Abs. 1 BSEAG
10. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 4 - neu - BSEAG
11. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 5 - neu - BSEAG
12. Zu Artikel 3 § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 3, 5a - neu -, § 6 Abs. 2 Nr. 6a - neu -, Nr. 7, 8 BSEAG
13. Zu Artikel 3 § 5a - neu - BSEAG
14. Zu Artikel 3 § 6 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4, Nr. 4a - neu -; Abs. 2a - neu -; Abs. 3 BSEAG
15. Zu Artikel 3 § 7a - neu - BSEAG
16. Zu Artikel 3 § 23 Abs. 2 - neu - BSEAG
17. Zu Artikel 3a - neu - BSPFVG - neu -
Begründung
3 Einführung:
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
18. Zu Artikel 4 Nr. 3, 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b, Nr. 5, Buchstabe c und d, Nr. 6 § 9 Abs. 1e Satz 1, § 9a Abs. 1 Nr. 5, Abs. 5, § 14 Abs. 1 Satz 5 und 7, § 14b Abs. 1a AEG
19. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b § 14 Abs. 1 Satz 4 AEG
20. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 2 Nr. 5 - neu - AEG
21. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu -, Buchstabe c - neu -, Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu -, Doppelbuchstabe cc - neu -, Doppelbuchstabe dd - neu -, Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 4, Abs. 4a - neu -; § 26 Abs. 1 erster Halbsatz, Abs. 1 Nr. 7b - neu -, Nr. 9, Abs. 3 Satz 5 AEG
22. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 4b - neu - AEG
23. Zu Artikel 4 Nr. 7 Buchstabe b und c § 14c Abs. 2, Abs. 2a - neu - AEG
Â
Â
Â
Drucksache 555/2/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes
... Es müssen Sanktionsmöglichkeiten für den Fall einer Unterschreitung der Qualitätsvorgaben hinsichtlich der Schieneninfrastruktur in einem regionalen Netz/einem Land bestehen. Hierzu ist eine regionale/ streckengenaue Untergliederung des Infrastrukturzustands- und -entwicklungsberichts vorzusehen der den Ländern jährlich zur Verfügung gestellt werden muss. Ergänzend sind Mindestinstandhaltungsquoten für den Nahverkehrsbereich vorzusehen.
Zum Gesetzentwurf allgemein1
a Sicherstellung von Bestand und Leistungsfähigkeit des Netzes in der Fläche
b Vermeidung einer stärkeren Belastung der Länderhaushalte
c Gewährleistung der erforderlichen verkehrspolitischen Einflussnahmemöglichkeiten
d Ausschluss eines nachteiligen Einflusses des Kapitalmarktes auf Schieneninfrastruktur und Verkehrsangebot
e Einbeziehung der Länder in die Verhandlung der LuFV
f Stärkung der Regulierungsbehörde
Zu den einzelnen Vorschriften
10. Zu Artikel 1 § 2 DBPrivG Artikel 3 § 4 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 BSEAG
11. Zu Artikel 2 § 4a - neu - BESG
12. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BESG
13. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 BESG
Zu Artikel 2
15. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 - neu -, § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - , § 7 Abs. 1a - neu - , § 8 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 5 - neu - , Satz 2, Abs. 7 - neu -, § 10, § 11 Satz 3 - neu - BSEAG
16. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 3 - neu -, § 21 Abs. 1 BSEAG
17. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 4 - neu - BSEAG
18. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 5 - neu - BSEAG
19. Zu Artikel 3 § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 3, 5a - neu -, § 6 Abs. 2 Nr. 6a - neu -, Nr. 7, 8 BSEAG
20. Zu Artikel 3 § 5a - neu - BSEAG
21. Zu Artikel 3 § 6 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4, Nr. 4a - neu -; Abs. 2a - neu -; Abs. 3 BSEAG
22. Zu Artikel 3 § 7a - neu - BSEAG
23. Zu Artikel 3 § 23 Abs. 2 - neu - BSEAG
24. Zu Artikel 3a - neu - BSPFVG - neu -
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
25. Zu Artikel 4 Nr. 3, 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b, Nr. 5, Buchstabe c und d, Nr. 6 § 9 Abs. 1e Satz 1, § 9a Abs. 1 Nr. 5, Abs. 5, § 14 Abs. 1 Satz 5 und 7, § 14b Abs. 1a AEG
26. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b § 14 Abs. 1 Satz 4 AEG
27. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 2 Nr. 5 - neu - AEG
28. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu -, Buchstabe c - neu -, Nr. 11 Buchstabe a
29. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 4b - neu - AEG
30. Zu Artikel 4 Nr. 7 Buchstabe b und c § 14c Abs. 2, Abs. 2a - neu - AEG
Â
Â
Â
Drucksache 555/1/07
Vorschlag des Ständigen Beirates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes
... 2. Einführung von Sanktionsmöglichkeiten bei Unterschreitung der Qualitätsvorgaben hinsichtlich der Schieneninfrastruktur in einem regionalen Netz/einem Land. Hierzu ist eine regionale Untergliederung des Netzzustandsberichts vorzusehen, der den Ländern jährlich zur Verfügung gestellt werden muss. Die auf die Länder entfallenden Mittel sind in Länderquoten aufzuteilen. Für den Fall einer Unterschreitung des insgesamt überwiegend für den Nahverkehr einzusetzenden Anteils oder für den Fall eines von den Infrastrukturunternehmen zu verantwortenden Instandhaltungsrückstaus müssen Sanktionen vorgesehen werden, bis hin zu einer Teilkündigung der LuFV.
Drucksache 555/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes
... es zu gewährleisten, dass dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt der Schieneninfrastruktur der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz Rechnung getragen wird. Die staatliche Infrastrukturverantwortung nimmt der Bund derzeit durch die Finanzierung der Netzinvestitionen in Höhe von bis zu 4 Mrd. Euro pro Haushaltsjahr wahr.
Drucksache 141/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009
... Eigentümer der Schieneninfrastruktur sind zwischenzeitlich die DB Netz AG, die DB Station & Service AG sowie die DB Energie GmbH als Schieneninfrastrukturunternehmen des Bundes nach Artikel 87 e
1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren
1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009
1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006
1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009
Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite
Wachstum durch Innovationen und Investitionen
Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen
2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009
Tabelle
3. Die Ausgaben des Bundes
3.1 Überblick
3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen
3.2.1 Soziale Sicherung
Tabelle
3.2.2 Verteidigung
3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
3.2.4 Wirtschaftsförderung
3.2.5 Verkehr
3.2.6 Bauwesen
3.2.8 Umweltschutz
3.2.9 Sport
3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung
3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft
Tabelle
3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes
3.3.1. Überblick
3.3.2. Konsumtive Ausgaben
3.3.3. Investive Ausgaben
Tabelle
Tabelle
Tabelle
3.4. Die Finanzhilfen des Bundes
3.5. Die Personalausgaben des Bundes
3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung
4. Die Einnahmen des Bundes
4.1 Überblick
4.2 Steuereinnahmen
4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick
Tabelle
4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung
Tabelle
4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren
4.3. Sonstige Einnahmen
4.3.1. Überblick
4.3.2 Privatisierungspolitik
Tabelle
4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung
Tabelle
4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank
4.4. Kreditaufnahme
Tabelle
5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen
5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund
Tabelle
5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens
5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens
5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen
5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt
6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums
6.1. Zinsausgaben
6.2. Sondervermögen
6.3. Versorgungsleistungen
Tabelle
6.4. Gewährleistungen
6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen
6.6. Verpflichtungsermächtigungen
7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009
7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung
7.2. Ausblick für 2006
Tabelle
7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum
7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
7.5. Ergebnisse
Tabelle
Tabelle
Â
Â
Â
Drucksache 955/2/04
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften Punkt 15 a) der 807. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2004
... EU-Richtlinien 2001/12 bis 14. Ziel ist es, die verkehrspolitisch gewünschte und europapolitisch notwendige Unabhängigkeit des Netzes und den diskriminierungsfreien Zugang zur Schieneninfrastruktur zu gewährleisten.
Drucksache 955/04 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
und europapolitisch notwendige Unabhängigkeit des Netzes und den diskriminierungsfreien Zugang zur Schieneninfrastruktur zu gewährleisten.
Drucksache 955/04
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
... "Bei der Bemessung des Pachtzinses ist maßgeblich der Ertragswert zu berücksichtigen. Das Angebot muss den Anschluss an die angrenzende Schieneninfrastruktur umfassen."`
Drucksache 22/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
Drucksache 400/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen
Drucksache 400/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen
Drucksache 559/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich
Drucksache 564/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums (Neufassung)
Drucksache 564/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums (Neufassung) KOM(2010) 475 endg.
Drucksache 564/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums (Neufassung) KOM(2010) 475 endg.
Drucksache 600/17
Vorschlag des Ständigen Beirats
Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.