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"Schuldbuchrechts"


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Drucksache 482/05

... Das Münzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1999 (BGBl.1 S. 2402), zuletzt geändert durch § 14 Abs. 16 des Gesetzes zur Neuordnung des Schuldbuchrechts des Bundes und der Rechtsgrundlagen der Bundesschuldenverwaltung vom 11. Dezember 2001 (BGBl.15. 3519), wird wie folgt geändert:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 482/05




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bundesanstalt Postgesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt gefasst:

2. § 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

3. § 2 wird wie folgt geändert:

4. § 3 wird wie folgt geändert

5. in der Überschrift des dritten Abschnitts

6. § 4 wird wie folgt gefasst:„§ 4 Leitung

7. § 5 wird wie folgt geändert:

8. § 6 wird wie folgt geändert:

9. § 7 wird wie folgt geändert:

10. § 8 wird wie folgt geändert:

11. Der vierte Abschnitt wird aufgehoben.

12. Die §§ 11 bis 14 werden aufgehoben.

13. In § 15

14. § 16 wird wie folgt gefasst:

15. § 17 wird aufgehoben.

16. In § 18

17. § 19 wird wie folgt geändert:

18. § 20 wird wie folgt geändert:

19. § 21 wird wie folgt geändert:

20. § 22 wird wie folgt gefasst:

21. § 23 wird wie folgt gefasst:

22. § 24 wird wie folgt geändert:

23. § 25 wird wie folgt geändert:

24. § 26 wird wie folgt geändert:

25. Nach § 26 wird folgende Überschrift eingefügt:

26. Nach der Überschrift „Unterabschnitt 1 Verwaltung der Postbeamtenkrankenkasse werden folgende §§ 26a bis 26d eingefügt:

27. Nach § 26d wird folgende Überschrift eingefügt:

28. Nach der Überschrift „Unterabschnitt 2 Wirtschaftsführung der Postbeamtenkrankenkasse werden folgende §§ 26e bis 26k eingefügt:

29. Nach § 26k wird die folgende Überschrift eingefügt:

30. § 28 wird wie folgt geändert:

31. § 29 wird wie folgt geändert:

32. § 30 wird wie folgt gefasst:

Artikel 2
Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Personalrechtlichen Begleitgesetzes zum Telekommunikationsgesetz

Artikel 4
Änderung der Bundeslaufbahnverordnung

Artikel 5
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei der Bundesanstalt für Post und

Artikel 6
Änderung des Münzgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Beendigung der Zahlungsmitteleigenschaft der auf Deutsche Mark lautenden Banknoten und der auf Deutsche Mark oder Deutsche Pfennig lautenden Bundesmünzen

Artikel 8
Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes

Artikel 9
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 10
Neufassung des Bundesanstalt Postgesetzes und des Postpersonalrechtsgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Suchbeispiele:


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