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174 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schwerbehinderter"


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Drucksache 329/06

... (2) Ziel des Gesetzes ist es auch, Soldatinnen und Soldaten vor Benachteiligungen auf Grund des Geschlechts in Form von Belästigung und sexueller Belästigung im Dienstbetrieb zu schützen. Der Schutz schwerbehinderter Soldatinnen und Soldaten vor Benachteiligungen wegen ihrer Behinderung wird nach Maßgabe des § 18 gewährleistet.



Drucksache 232/06

Bericht der Bundesregierung über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Bundes



Drucksache 232/06 (Beschluss)

Bericht der Bundesregierung über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Bundes



Drucksache 141/06

... Für die Erstattung von Fahrgeldausfällen, die durch die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen und ihrer Begleitpersonen im öffentlichen Personenverkehr entstehen, sind 2006 195 Mio. € vorgesehen. Durch die Eigenbeteiligung eines Teils der schwerbehinderten Menschen ergeben sich für den Bund gleichzeitig Einnahmen von 17,0 Mio. €.



Drucksache 445/05

... (2) Ziel des Gesetzes ist es auch, Soldatinnen und Soldaten vor Benachteiligungen auf Grund des Geschlechts in Form von Belästigung und sexueller Belästigung im Dienstbetrieb zu schützen. Der Schutz schwerbehinderter Soldatinnen und Soldaten vor Benachteiligungen wegen ihrer Behinderung wird nach Maßgabe des § 18 gewährleistet.



Drucksache 668/05

... III vorgesehene modifizierte Fortführung der Regelungen zum Vermittlungsgutschein sieht ausdrücklich eine Anwendung dieser Regelungen auf die Integrationsfachdienste vor. Dies wird in § 421g Absatz 3 Nr. 4 SGB III deutlich, der im Ergebnis zulässt, dass die Integrationsfachdienste die Vergütung auch dann erhalten, wenn sie keine Gewerbeanmeldung vorgenommen haben. Damit wird ausdrücklich anerkannt, dass auch bei Integrationsfachdiensten Vermittlungsgutscheine eingelöst werden können. Schwerbehinderte Menschen können sich also auch mit ihren Gutschein direkt an den Integrationsfachdienst wenden.



Drucksache 570/05 (Beschluss)

Bericht der Bundesregierung über die Situation behinderter und schwerbehinderter Frauen und Männer auf dem Ausbildungsstellenmarkt



Drucksache 615/05

... 1. das 60. Lebensjahr vollendet hat und schwerbehindert im Sinne des § 2 Abs. 2 des



Drucksache 42/05

... 3b. In § 145 Abs. 2 Nr. 2 werden nach dem Wort "Führhundes" ein Semikolon und die Wörter "das Gleiche gilt für einen Hund, den ein schwerbehinderter Mensch mitführt, in dessen Ausweis die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung eingetragen ist und der ohne Begleitperson fährt" eingefügt.



Drucksache 570/05

Bericht der Bundesregierung über die Situation behinderter und schwerbehinderter Frauen und Männer auf dem Ausbildungsstellenmarkt



Drucksache 571/05

Bericht der Bundesregierung über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Bundes



Drucksache 571/05 (Beschluss)

Bericht der Bundesregierung über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Bundes



Drucksache 701/1/04

... Für die Vermittlung von durch die Agenturen für Arbeit zugewiesenen arbeitslosen schwerbehinderten Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse von mindestens 15 Stunden wöchentlich erhalten die Integrationsfachdienste als besondere nach dem Neunten Buch vorgesehene Dienstleister eine Erfolgsvergütung. Die Bestimmungen des § 421g zur Höhe der Vergütung sowie Dauer der vermittelten Beschäftigungsverhältnisse gelten entsprechend.



Drucksache 676/2/04

... Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist es den am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten nicht gelungen, den Übergang der Strukturverantwortung für die Integrationsfachdienste von der Bundesagentur für Arbeit auf die Integrationsämter ab dem 1.1.2005 und vor allem dessen Folgen im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 676/2/04




Zum Gesetzentwurf insgesamt

Im Einzelnen ist insbesondere folgender Kritikpunkt hervorzuheben:

Zu den einzelnen Vorschriften

6. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 28l Abs. 1a Satz 5 SGB IV

7. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe c - neu - § 28l Abs. 3 SGB IV

8. Zu Artikel 1 Nr. 10a - neu - § 28n Nr. 5 SGB IV

9. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB IV

10. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a Doppelbuchstaben aa, bb, dd und Buchstabe b § 85 Abs. 1 Satz 1, 2, 4 und Abs. 3a - neu - SGB IV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 71 SGB I

12. Zu Artikel 2a - neu - § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II und

zu Buchstabe a

13. Zu Artikel 4 Nr. 01 - neu - § 4 Abs. 4 Satz 8 SGB V

14. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe a § 77 Abs. 4 Satz 3 SGB V

15. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe a § 77 Abs. 4 Satz 3 SGB V

16. Zu Artikel 4 Nr. 5b - neu - § 132a Abs. 2 Satz 6 SGB V

17. Zu Artikel 4 Nr. 7a - neu - und 7b - neu - § 207 Abs. 1 Satz 1, § 210 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 - neu - bis 5 - neu - SGB V

18. Zu Artikel 4 Nr. 9a - neu - § 218 Abs. 1 und 2 SGB V

19. Zu Artikel 4 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 219 Satz 2 - neu - SGB V

20. Zu Artikel 4 Nr. 14 § 255 Abs. 3a Satz 3 SGB V

21. Zu Artikel 4 Nr. 16a - neu - § 281 Abs. 2 Satz 3 - neu - SGB V

22. Zu Artikel 8 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstaben aa und bb § 17 Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 SGB IX

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

23. Zu Artikel 8 Nr. 3 Buchstabe c § 17 Abs. 4 Satz 2 SGB IX

Zu Artikel 8

24. 3a.In § 81 Abs. 1 Satz 3 wird nach oder ein zusätzlich von ihr beauftragter eingefügt.

25. 3b. § 104 Abs. 4 wird um folgenden Satz 2 ergänzt:

26. 3c. § 111 Abs. 5 wird um folgenden Satz 2 ergänzt:

Zu Artikel 8

Nr. 3a: Nr. 3b: Nr. 3c:

Zu Artikel 32

27. Zu Artikel 8 Nr. 3d - neu - § 145 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX und Artikel 32 Abs. 5 Inkrafttreten

Zu Art. 8 Nr. 3d:

Zu Artikel 32

28. Zu Artikel 8 Nr. 4 Buchstabe a0 - neu - § 148 Abs. 2 Satz 2 - neu - SGB IX

29. Zu Artikel 8 Nr. 4 § 148 Abs. 4 und 5 SGB IX

30. Zu Artikel 8 Nr. 4 Buchstabe b § 148 Abs. 5 Satz 1 SGB IX

31. Zu Artikel 9 Nr. 1 Buchstabe c § 66 Abs. 3 Satz 2 SGB X

32. Zu Artikel 9 Nr. 2 Buchstabe b § 94 Abs. 2 Satz 1 und Satz 1a - neu - SGB X

33. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 97 Abs. 1 Satz 2 SGB X

34. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 97 Abs. 1 Satz 4a - neu - SGB X Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b § 77 Abs. 7 SGB V

35. Zu Artikel 10 Nr. 01 - neu - § 13 Abs. 1 Satz 2 SGB XII

36. Zu Artikel 10 Nr. 01a - neu - § 19 Abs. 5 SGB XII

37. Zu Artikel 10 Nr. 01b - neu - § 29 Abs. 1 Satz 7 SGB XII

38. Zu Artikel 10 Nr. 2a - neu - § 43 Abs. 1 SGB XII

39. Zu Artikel 10 Nr. 4a - neu - § 79 Abs. 1 Satz 1 SGB XII

40. Zu Artikel 10 Nr. 4b - neu - § 80 Abs. 1 SGB XII

41. Zu Artikel 10 Nr. 5 Buchstabe a - neu - und Buchstabe b § 82 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 SGB XII

42. Zu Artikel 10 Nr. 5a - neu - § 92 Abs. 1 Satz 1 SGB XII

43. Zu Artikel 10 Nr. 6a - neu - § 98 Abs. 5 Satz 2 - neu - SGB XII

44. Zu Artikel 10 Nr. 6b - neu - § 102 Abs. 1 Satz 1 SGB XII

45. Zu Artikel 24 Nr. 2 § 17 Abs. 5a RSAV


 
 
 


Drucksache 676/04 (Beschluss)

... Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist es den am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten nicht gelungen, den Übergang der Strukturverantwortung für die Integrationsfachdienste von der Bundesagentur für Arbeit auf die Integrationsämter ab dem 1.1.2005 und vor allem dessen Folgen im



Drucksache 701/04 (Beschluss)

... Die Integrationsfachdienste stellen im Sozialgesetzbuch Neun (§ § 109 ff.) spezialgesetzlich verankerte besondere Dienstleister für die Integration arbeitsloser schwerbehinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt dar. Zum 01.01.2005 geht die Strukturverantwortung für das Vorhalten entsprechender Dienste und deren Dienstleistungen von der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf die Integrationsämter der Länder über. So wie in der Vergangenheit die Haushaltsmittel der BA zur Finanzierung der Inanspruchnahme der von den Diensten angebotenen Dienstleistungen nicht auskömmlich waren, werden auch die Integrationsämter allein nicht in der Lage sein, ab 01.01.2005 im Rahmen ihrer Strukturverantwortung die Integrationsfachdienste aus den zugewiesenen Mitteln der Ausgleichsabgabe zu finanzieren. Eine Mitfinanzierung derjenigen, die die gesetzlich beschriebenen Dienstleistungen der Integrationsfachdienste - insbesondere im Vermittlungsbereich - nutzen, ist deshalb unverzichtbar.



Drucksache 701/2/04

... Die Integrationsfachdienste stellen im Sozialgesetzbuch Neun (§§ 109 ff.) spezialgesetzlich verankerte besondere Dienstleister für die Integration arbeitsloser schwerbehinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt dar. Zum 01.01.2005 geht die Strukturverantwortung für das Vorhalten entsprechender Dienste und deren Dienstleistungen von der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf die Integrationsämter der Länder über. So wie in der Vergangenheit die Haushaltsmittel der BA zur Finanzierung der Inanspruchnahme der von den Diensten angebotenen Dienstleistungen nicht auskömmlich waren, werden auch die Integrationsämter allein nicht in der Lage sein, ab 01.01.2005 im Rahmen ihrer Strukturverantwortung die Integrationsfachdienste aus den zugewiesenen Mitteln der Ausgleichsabgabe zu finanzieren. Eine Mitfinanzierung derjenigen, die die gesetzlich beschriebenen Dienstleistungen der Integrationsfachdienste ­ insbesondere im Vermittlungsbereich - nutzen, ist deshalb unverzichtbar.



Drucksache 764/04

... IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.06.2001 (BGBl I S. 1046), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vom 23.04.2004 (BGBl I S. 606), verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats:



Drucksache 66/16 PDF-Dokument



Drucksache 70/16 PDF-Dokument



Drucksache 146/12 PDF-Dokument



Drucksache 174/16 PDF-Dokument



Drucksache 200/19 PDF-Dokument



Drucksache 281/17 PDF-Dokument



Drucksache 428/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 428/1/16 PDF-Dokument



Drucksache 450/07 PDF-Dokument



Drucksache 480/06 PDF-Dokument



Drucksache 535/10 PDF-Dokument



Drucksache 549/16 PDF-Dokument



Drucksache 636/14 PDF-Dokument



Drucksache 648/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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