46 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Stoffarten"
Drucksache 91/20
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Verordnung der Bundesregierung
... In § 4 Absatz 2 werden die Begriffe "getrennt zu halten" und "getrennt einzusammeln" durch den Begriff "getrennt sammeln" ersetzt. Der Begriff der getrennten Sammlung" ist in Kontinuität zum KrWG gewählt worden. Nach § 3 Absatz 16 KrWG wird unter der getrennten Sammlung eine Sammlung verstanden, bei der ein Abfallstrom nach Art und Beschaffenheit des Abfalls getrennt gehalten wird, um eine bestimmte Behandlung zu erleichtern oder zu ermöglichen. Das Getrennthaltungs- und Getrenntbeförderungsgebot wird durch das Getrenntsammlungsgebot flankiert. Damit ist sichergestellt, dass ein einmal getrennt gehaltenes und getrennt befördertes Altöl nicht mit anderen Abfall- oder Stoffarten absichtlich oder versehentlich vermischt wird. Die Getrennthaltung ist damit in der Getrenntsammlung erfasst.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Altölverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Nachhaltigkeitsaspekte
VI. Gleichstellung von Mann und Frau
VII. Erfüllungsaufwand
1. Gesamtergebnis
2. Vorgaben
3. Prozesse
Zu Nummer 3
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 13
VIII. Weitere Kosten
IX. Demographie-Check
X. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 2
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Drucksache 66/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2015/757
zwecks angemessener Berücksichtigung des globalen Datenerhebungssystems für den Kraftstoffverbrauch von Schiffen
... b) eine Beschreibung der Schiffsmotoren und anderer Kraftstoffverbraucher sowie der Kraftstoffarten;
Drucksache 717/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verwirklichung emissionsarmer Mobilität - Eine Europäische Union, die den Planeten schützt, seine Bürger stärkt und seine Industrie und Arbeitnehmer verteidigt - COM(2017) 675 final; Ratsdok. 14215/17
... Mit dem Paket werden klare, realistische und durchsetzbare Regeln eingeführt, um für die in Europa tätigen Industrieunternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und ihre Glaubwürdigkeit zu erhöhen. Darüber hinaus wird eindeutig die Richtung vorgegeben, um die Verpflichtungen der EU im Rahmen des Übereinkommens von Paris zu erfüllen, und es werden Anreize für innovative neue Technologien und Geschäftsmodelle sowie eine effizientere Nutzung aller Güterverkehrsträger gegeben. Ferner tragen die unterstützenden Maßnahmen dieses Pakets dazu bei, einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und den weiteren Weg vorhersehbarer zu machen. Die Verbraucher werden nur dann wirklich auf saubere Fahrzeuge und andere saubere Mobilitätslösungen umsteigen, wenn die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe vorhanden ist und sie sachkundig die Kosten der einzelnen angebotenen Kraftstoffarten und die verbundenen Gesamtbetriebskosten über die gesamte Lebensdauer eines Fahrzeugs beurteilen können. Schließlich sollen diese Maßnahmen allen europäischen Bürgerinnen und Bürgern neue Mobilitätsdienstleistungen zugänglich machen, und Arbeitnehmern, Gemeinschaften und Teilen der Wertschöpfungskette in der Automobilindustrie sowie anderen Akteuren, die möglicherweise zu den Verlierern dieses Übergangs gehören, neue Zukunftsaussichten bieten.
Drucksache 600/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 94/62 /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle COM(2015) 596 final
... (9) Unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten zum Zeitpunkt der Überarbeitung der Richtlinie wurden für 2025 Ziele für das Recycling von Verpackungsabfällen aus Kunststoff festgelegt. Die Kommission kann für 2030 auf Basis einer Überprüfung der Fortschritte, die die Mitgliedstaaten auf dem Weg zur Erreichung dieser Ziele gemacht haben, und unter Berücksichtigung der Entwicklung der in Verkehr gebrachten Kunststoffarten und neuer Recyclingtechnologien sowie der Nachfrage nach recycelten Kunststoffen neue Ziele für Kunststoffe festlegen.
Drucksache 653/14
... Tabelle 3: Bestand an Lastkraftwagen am 1. Januar 2014 nach Nutzlast und Kraftstoffarten
Drucksache 308/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98 /EG über Abfälle, 94/62 /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 1999/31 /EG über Abfalldeponien , 2000/53 /EG über Altfahrzeuge, 2006/66 /EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19 /EU über Elektro - und Elektronik-Altgeräte - COM(2014) 397 final
... (14) Die Kommission hat unter Zugrundelegung der technischen Möglichkeiten zum Zeitpunkt der Überarbeitung der Richtlinie für 2025 Zielvorgaben für das Recycling von Verpackungsabfällen aus Kunststoff festgelegt. Die Kommission kann auf Basis einer Überprüfung der Fortschritte, die die Mitgliedstaaten auf dem Weg zur Erreichung dieser Zielvorgaben erzielt haben, und unter Berücksichtigung der in Verkehr gebrachten Kunststoffarten sowie der Entwicklung neuer Recyclingtechniken neue Zielvorgaben für Kunststoffe für das Jahr 2030 festlegen.
Drucksache 671/13
Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es
... -Emissionen verursacht, nicht in die hier getroffene Regelung einzubeziehen. Dies gilt auch für das im Steuerrecht verwendete Tatbestandsmerkmal "ganz oder überwiegend" in Zusammenhang mit der Energiespeisung der Elektromotoren, da andernfalls emissionsbelastete Energiewandler, -speicher oder -quellen nicht hätten ausgeschlossen werden können. Somit fallen unter die Definition des Buchstaben a alle vollständig emissionsfrei fahrenden Fahrzeuge mit Elektroantrieb, wie z.B. reine Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge und Elektrofahrzeuge, die neben ihrem elektrochemischen Energiespeicher über andere emissionsfrei betriebene Energiewandler und/oder emissionsfreie Energiequellen (Kondensatoren, Schwungrad/Generator, einem anderen Energiespeichersystem) verfügen. Diese Fahrzeuge können entsprechend der Systematisierung des vom Kraftfahrtbundesamt veröffentlichten " Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern" in "Teil A3 - Kraftstoffarten bzw. Energiequellen" nach dem Code zu Feld (10) identifiziert werden (z.B. 0004 für reines Elektrofahrzeug, 0015 für ein Brennstoffzellenelektrofahrzeug).
Drucksache 48/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe - COM(2013) 18 final
... (24) Angesichts der zunehmenden Vielfalt von Kraftstoffarten für Kraftfahrzeuge und der aktuellen Zunahme der Mobilität der Bürger im Straßenverkehr innerhalb der gesamten Union müssen den Verbrauchern klare und leicht verständliche Informationen über die Eignung ihres Fahrzeugs für die verschiedenen auf dem Markt angebotenen Kraftstoffe zur Verfügung gestellt werden; die Richtlinie
Drucksache 253/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas
... Die Meldepflicht wurde auf die beiden Kraftstoffarten Otto- und Dieselkraftstoff begrenzt, da sie - beispielsweise im Vergleich zu Erdgas und Autostrom - die größte Relevanz für den Wettbewerb auf den Kraftstoffmärkten haben und sich Beschwerden beim Bundeskartellamt bislang vornehmlich auf diese beiden Arten bezogen.
Drucksache 535/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Verwendung von Biokraftstoff en
... en mit dem Ziel einer technologieoffenen Regelung. Mit der kürzlich in Kraft getretenen Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote wurde bereits die Möglichkeit geschaffen, dass bestimmte innovative Biokraftstoffarten doppelt auf die Biokraftstoffquote angerechnet werden können.
Drucksache 570/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung
... Die Gleichung entspricht der Gleichung des bisherigen Absatzes 2. Bei Anwendung der Gleichung sind die errechnete Wärmemenge aus Absatz 2 und die unter der Nummer 2 aufgeführten aktuellen und gängigen Heizwerte der dort genannten Brennstoffarten einzusetzen. Da die Aufzählung der Brennstoffe in der gegenwärtigen Fassung der Verordnung nicht der aktuellen Beheizungsstruktur in Deutschland entspricht, wird sie um weitere Brennstoffe ergänzt. Die den jeweiligen Energieträgern zugeordneten Heizwerte entsprechen der Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchskennwerte im Wohngebäudebestand ("
Drucksache 857/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen - 10. BImSchV )
... Als Folge der Novellierung werden in Zukunft für die repräsentativen Probenahmen nicht nur längere Fahrstrecken in den Flächenländern erforderlich werden, auch die Prüfung und Probenahme an den Tankstellen wird sich je nach Anzahl der angebotenen Kraftstoffarten deutlich erhöhen. Dies führt zu einem Mehrbedarf für die Länderhaushalte, der durch Gebühren erfahrungsgemäß nicht adäquat refinanziert werden kann. Auch die Kostenbescheide an die Tankstellenbetreiber für Probenahme und Analytik werden sich erhöhen, wobei für die Analytik von Flüssiggas- und Erdgas-Qualitäten noch keine Erfahrungen vorliegen.
Drucksache 857/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen - 10. BImSchV )
... Als Folge der Novellierung werden in Zukunft für die repräsentativen Probenahmen nicht nur längere Fahrstrecken in den Flächenländern erforderlich werden, auch die Prüfung und Probenahme an den Tankstellen wird sich je nach Anzahl der angebotenen Kraftstoffarten deutlich erhöhen. Dies führt zu einem Mehrbedarf für die Länderhaushalte, der durch Gebühren erfahrungsgemäß nicht adäquat refinanziert werden kann. Auch die Kostenbescheide an die Tankstellenbetreiber für Probenahme und Analytik werden sich erhöhen, wobei für die Analytik von Flüssiggas- und Erdgas-Qualitäten noch keine Erfahrungen vorliegen.
Drucksache 853/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung antimikrobieller Stoffe zur Entfernung von Oberflächenverunreinigungen von Geflügelschlachtkörpern KOM (2008) 430 endg.; Ratsdok. 15214/08
... " abgegeben. Es wird festgestellt, dass derzeit keine veröffentlichten Daten vorliegen, aus denen sich schließen ließe, dass die Anwendung der in ihrem Gutachten vom 6. Dezember 2005 genannten Stoffe zum Auftreten einer erworbenen reduzierten Empfänglichkeit für diese Stoffe und zur Resistenz gegen therapeutische Antibiotika führt. Davon ausgehend fordert die EFSA verstärkte Forschung zur Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer solchen Empfänglichkeit für diese Stoffarten und die Möglichkeit einer Resistenz gegen therapeutische Antibiotika und andere antimikrobielle Wirkstoffe.
Begründung
Vorschlag
Artikel 1 Zugelassene Stoffe
Artikel 2 Pflichten der Lebensmittelunternehmer in Bezug auf die Verwendung zugelassener Stoffe
Artikel 3 Verpflichtung der Lebensmittelunternehmer zur Datensammlung
Artikel 4 Kennzeichnung
Artikel 5 Abwasser
Artikel 6 Amtliche Kontrollen
Artikel 7 Verpflichtung der zuständigen Behörde zur Datensammlung
Artikel 8 Inkrafttreten, Überprüfung und Geltungsbeginn
Anhang Liste zugelassener Stoffe und ihrer Verwendungsbedingungen (gemäß Artikel 2)
1. Chlordioxid:
2. Saures Natriumchlorit:
3. Trinatriumphosphat:
4. Peroxysäuren:
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Drucksache 196/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/96 /EG hinsichtlich der Anpassung der Sonderregelungen für die Besteuerung gewerblich genutzten Gasöls und der Koordinierung der Besteuerung von unverbleitem Benzin und Gasöl KOM (2007) 52 endg. Ratsdok. 7512/07
... – Kraftstoffart
Drucksache 138/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Eine EU-Strategie für Biokraftstoff e " KOM (2006) 34 endg.; Ratsdok. 6153/06
... 2001 nahm die Kommission eine Mitteilung zusammen mit Legislativvorschlägen über alternative Kraftstoffe für den Straßenverkehr an, in der die drei Kraftstoffarten mit dem größten Entwicklungspotenzial (
Drucksache 726/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm "Zusammenarbeit" zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration KOM (2005) 440 endg.; Ratsdok. 12736/05
... (einschließlich der biologisch abbaubaren Abfallanteile), insbesondere für Biokraftstoffe für den Verkehr. Der Schwerpunkt sollte auf neuen Biokraftstoffarten und auf neuen Produktions- und Vertriebswegen für die vorhandenen
Drucksache 182/19
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung
Drucksache 441/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte - COM(2014) 581 final
Drucksache 455/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie zur Festlegung von Berechnungsverfahren und Anforderungen an die Berichterstattung gemäß der Richtlinie 98/70 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen - COM(2014) 617 final
Drucksache 486/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94 /EU
/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.