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"Stoffe"
Drucksache 166/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetz es und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften
... Gefahrstoffe
1. Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1
Zu Ziffer 2:
Zu Ziffer 3:
4. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 28 Absatz 12 Satz 3 ChemG
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Drucksache 296/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen
... Der Bundesrat hat in diesem Beschluss auch sein Bedauern zum Ausdruck gebracht, dass es nach jahrelangen Diskussionen noch immer nicht gelungen ist, ein effizientes, ökologisches, verbraucherfreundliches und bürgernahes Wertstoffgesetz auf den Weg zu bringen und damit bis auf Weiteres die Chance vertan ist, durch eine bürgerfreundliche gemeinsame Erfassung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen eine qualitative und quantitative Verbesserung bei der Erfassung von Sekundärrohstoffen zu erreichen und die Sammelmengen an Wertstoffen deutlich zu erhöhen.
Drucksache 221/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Zweite Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung
... /EU /EU dürfen Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter mit folgenden Zusatzstoffen nicht in den Verkehr gebracht werden:
Drucksache 443/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europa in Bewegung - Agenda für einen sozial verträglichen Übergang zu sauberer, wettbewerbsfähiger und vernetzter Mobilität für alle - COM(2017) 283 final
... -armer Kraftstoffe in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Automobilindustrie erarbeitet werden sollte, um sicherzustellen, dass die Vorgaben zügig und entsprechend den technischen Möglichkeiten umgesetzt werden können.
Drucksache 569/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... "(1) Ein Kraftfahrzeug darf nur mit den vom Hersteller in der Betriebsanleitung oder in anderen für den Fahrzeughalter bestimmten Unterlagen angegebenen Qualitäten von flüssigen, gasförmigen oder festen Kraftstoffen betrieben werden. Abweichend von Satz 1 darf ein Kraftfahrzeug mit anderen Qualitäten von flüssigen, gasförmigen oder festen Kraftstoffen nur betrieben werden, sofern die Einhaltung der Anforderungen des § 38 Absatz 1 des
Drucksache 647/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses der Kommission vom 9. Oktober 2014 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken gemäß der Richtlinie 2010/75 /EU
/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf das Raffinieren von Mineralöl und Gas (2014/738/EU) (REF-VwV)
... Der zu streichende Einschub zielt auf eine Einschränkung der sogenannten Glockenregelung ab, die es Raffinerien ermöglicht, die Reduzierung von Schadstoffemissionen dort zu erzielen, wo dies am kostengünstigsten ist. Diese Einschränkung ist europarechtlich nicht erforderlich (siehe Durchführungsbeschluss der Kommission vom 9. Oktober 2014 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) in Bezug auf das Raffinieren von Mineralöl und Gas; BVT 58) und widerspricht damit der Forderung nach einer 1 : 1-Umsetzung von EU-Recht. Um deutsche Raffinerien im Wettbewerb mit Raffinerien in anderen EU-Mitgliedstaaten nicht zu benachteiligen, ist hierauf zu verzichten.
Drucksache 157/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer-und des Stromsteuergesetz es
... Die alternativen Kraftstoffe Erdgas und
Drucksache 721/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einer möglichst breiten Verwendung alternativer Kraftstoffe - ein Aktionsplan zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe nach Artikel 10 Absatz 6 der Richtlinie 2014/94 /EU, einschließlich einer Bewertung der nationalen Strategierahmen nach Artikel 10 Absatz 2 der Richtlinie 2014/94 /EU - COM(2017) 652 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einer möglichst breiten Verwendung alternativer Kraftstoffe - ein Aktionsplan zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe nach Artikel 10 Absatz 6 der Richtlinie
Drucksache 567/2/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und zur Änderung weiterer Vorschriften
Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und zur Änderung weiterer Vorschriften
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 2, Nummer 3, Absatz 3 Nummer 2, Nummer 3
2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 2 - neu -
3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Satz 3, Satz 4 - neu -
4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 Satz 2 - neu -
5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 - neu -
6. Hauptempfehlung zu Ziffer 7
Zu Artikel 1
§ 7 Bewertung der betrieblichen Stoffstrombilanz
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
Zu Artikel 1
8. Zu Artikel 1 § 6 Überschrift, Absatz 2 bis 6 - neu -, § 7
§ 6 Erstellung und Bewertung der betrieblichen Stoffstrombilanzen
9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 2 *
10. Zu Artikel 1 Anlage 3 Tabelle 2 Fußnote 01 - neu -
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Drucksache 88/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/65 /EU
/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten - COM(2017) 38 final; Ratsdok. 5708/17
... /EU /EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten - COM(2017) 38 final; Ratsdok. 5708/17
Drucksache 436/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/62 /EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge - COM(2017) 275 final; Ratsdok. 9672/17
... 2. Er sieht in der Erhebung von Gebühren für externe Kosten für Luftschadstoffe und Lärm ein wichtiges Instrument für eine beschleunigte Modernisierung der Fahrzeugflotten und damit zur schnelleren Einhaltung der Anforderungen der Luftqualitätsrichtlinie
Drucksache 90/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Im EU-Aktionsplan wird deutlich darauf hingewiesen, dass der Übergang zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft Maßnahmen entlang des gesamten Lebenswegs eines Produktes erfordert - von der Produktion bis hin zur Schaffung von Märkten für "sekundäre"(d.h. aus Abfall gewonnene) Rohstoffe. Die Abfallbewirtschaftung ist einer der Hauptbereiche, in denen weitere Verbesserungen notwendig und realisierbar sind: Mehr Vermeidung, mehr Wiederverwendung und mehr Recycling von Abfällen sind wesentliche Ziele sowohl des EU-Aktionsplans als auch des zugehörigen Legislativpakets über Abfälle2.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Rangposition von Verfahren der energetischen Verwertung von Abfällen in der Abfallhierarchie und Frage der Förderung aus öffentlichen Mitteln
Abbildung 1 Die Abfallhierarchie und Verfahren der energetischen Verwertung von Abfällen
3. Verfahren der energetischen Verwertung von Restabfällen: das richtige Gleichgewicht finden
4. Optimierung des Beitrags von Verfahren zur energetischen Verwertung von Abfällen zu den Klima- und Energiezielen der EU im Rahmen der Kreislaufwirtschaft
5. Schlussfolgerungen
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Drucksache 412/17
Verordnung der Bundesregierung
Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
... "Dem Vergütungsantrag sind die Rechnungen und Einfuhrbelege als eingescannte Originale vollständig beizufügen, wenn das Entgelt für den Umsatz oder die Einfuhr mindestens 1 000 Euro, bei Rechnungen über den Bezug von Kraftstoffen mindestens 250 Euro beträgt."
Drucksache 651/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27 /EU
/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
... Gefahrstoffe
Drucksache 189/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) - COM(2016) 767 final, Ratsdok. 15120/16
... Die Einbeziehung von Koppelprodukten aus der heimischen Produktion von herkömmlichen Biokraftstoffen und die damit verbundene Einsparung von Sojafuttermitteln wurden bisher in der Bewertung indirekter Landnutzungsänderungen nicht betrachtet. Diese Gesamtbewertung ist jedoch notwendig, um erhebliche Importreduzierungen von Sojafuttermitteln aus Gebieten zu berücksichtigen, die von der Inanspruchnahme sensibler Flächen besonders betroffen sind (zum Beispiel Brasilien). Die Berücksichtigung von Koppelprodukten würde gleichzeitig zu einer Verbesserung der Treibhausgasbilanz führen und die relative Vorzüglichkeit von importierten Rohstoffen wie Palmöl gegenüber heimischen Rohstoffen verändern.
Drucksache 443/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europa in Bewegung - Agenda für einen sozial verträglichen Übergang zu sauberer, wettbewerbsfähiger und vernetzter Mobilität für alle - COM(2017) 283 final
... -armer Kraftstoffe in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Automobilindustrie erarbeitet werden sollte, um sicherzustellen, dass die Vorgaben zügig und entsprechend den technischen Möglichkeiten umgesetzt werden können.
Drucksache 21/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... "(2a) Der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken unterliegt der Kontrolle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Dieses nimmt die Aufgaben einer staatlichen Stelle nach Artikel 23 Absatz 2 Buchstabe d und Artikel 28 Absatz 1 des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe vom 30. März 1961 (BGBl. 1973 II S. 1354) wahr. Der Kauf von Cannabis zu medizinischen Zwecken durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nach Artikel 23 Absatz 2 Buchstabe d Satz 2 und Artikel 28 Absatz 1 des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe erfolgt nach den Vorschriften des Vergaberechts. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte legt unter Berücksichtigung der für die Erfüllung der Aufgaben nach Satz 2 entstehenden Kosten seinen Herstellerabgabepreis für den Verkauf von Cannabis zu medizinischen Zwecken fest."
Drucksache 504/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zum Stickstoffeintrag in die Biosphäre
Bericht der Bundesregierung zum Stickstoffeintrag in die Biosphäre
Drucksache 221/1/17
... dürfen Tabakerzeugnisse nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie einen der in der Anlage 1 enthaltenen Stoffe enthalten. Die in der Anlage 1 gelisteten Stoffe sind nicht additiv zu betrachten. Es muss daher in der ersten Zeile der Nummer 1 heißen:
1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 erster Halbsatz
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage 1 Nummer 1 Eingangssatz , Nummer 6 Anlage 2 Nummer 1 Eingangssatz
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Anlage 2 Nummer 4
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage 1 und Nummer 6 Anlage 2
8. Zur Einführung einer Höchstmengenregelung für Menthol
9. Zu Regelungen zu verbotenen und begrenzt zugelassenen Zusatz- bzw. Inhaltsstoffen
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Drucksache 342/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
... "(7) Die zuständige Behörde kann von dem Inhaber einer Genehmigung nach § 12 Absatz 1 Nummer 3 eine Sicherheitsleistung für die Beseitigung von aus dem Umgang stammenden radioaktiven Stoffen verlangen. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn Genehmigungsinhaber der Bund, ein oder mehrere Länder oder ein Dritter ist, der vom Bund, von einem oder mehreren Ländern oder vom Bund gemeinsam mit einem oder mehreren Ländern vollständig finanziert wird."
§ 142 Information der Öffentlichkeit; Erfassung.
§ 183 Kosten; Verordnungsermächtigung.
§ 10a Erstreckung auf strahlenschutzrechtliche Genehmigungen; Ausnahmen vom Erfordernis der Genehmigung
Artikel 31a Evaluierung des Notfallmanagementsystems
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Drucksache 418/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung der Mess - und Eichverordnung
... Dabei bieten Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr, insbesondere in den Städten, große Potenziale bei der Reduzierung von Luftschadstoffen wie Feinstaub und Stickoxiden und von CO
Drucksache 759/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
... "1. Anwendungs- oder Abgabedatum, bei der Anwendung oder Abgabe von Arzneimitteln, die antibakteriell wirksame Stoffe enthalten, auch das Untersuchungsdatum,"
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 12 Absatz 2 Nummer 1 und 3
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 12c Absatz 1 Satz 3
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1
4. Hauptempfehlung zu Ziffer 5
Zu Artikel 1 Nummer 5
5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4
Zu Artikel 1 Nummer 5
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 *
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 4 Satz 4 Nummer 3 bis 7
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 6 Satz 1
9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 6 Satz 2 Nummer 1
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Drucksache 675/1/17
... ) für bestimmte explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff (im folgenden kurz "Explosivstoffe") wurde mit der Neunten Verordnung zur Änderung gefahrgut-rechtlicher Verordnungen vom 17. März 2017 (BGBl. I. S. 568) aufgenommen und ist am 31. März 2017 in Kraft getreten.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 2 Absatz 1 Nummer 1 GGVSee
2. Zu Artikel 2 Artikel 4 Satz 2 Inkrafttreten
Artikel 2a Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
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Drucksache 152/17
... (2) Nach Maßgabe der Anlage 4a berechnen die zuständigen Behörden für Stoffe oder Stoffgruppen, die im Grundwasser natürlich vorkommen, Hintergrundwerte und beziehen diese auf hydrogeochemische Einheiten. Bei gleichartigen hydrogeochemischen Einheiten, die an verschiedenen Orten im Bundesgebiet angetroffen werden, stimmen sich die zuständigen Behörden der betroffenen Länder bei der Berechnung der Hintergrundwerte untereinander ab. Die zuständigen Behörden teilen dem Umweltbundesamt die Hintergrundwerte mit. Das Umweltbundesamt veröffentlicht die Hintergrundwerte für die hydrogeochemischen Einheiten im Bundesgebiet im Bundesanzeiger.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Grundwasserverordnung
§ 8a Zusätzliche Inhalte der Bewirtschaftungspläne
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1, § 5 Absatz 1 und Absatz 3, § 7 Absatz 2 Nummer 1, § 10 Absatz 2 Satz 4 Nummer 1)
Anlage 4a (zu § 5 Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3) Ableitung von Hintergrundwerten für hydrogeochemische Einheiten
Artikel 2 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit
II. Wesentliche Bestimmungen
1. Ableitung von Hintergrundwerten § 5 Absatz 2 und 3 und Anlage 4a
2. Konkretisierung der flächenbezogenen Voraussetzungen bei der Bewertung der Ãœberschreitung von Schwellenwerten § 7 Absatz 3 Nummer 1
3. Inhalte von Bewirtschaftungsplänen § 8a
4. Ergänzung der Anlage 2 um Schwellenwerte zu weiteren Stoffen und Stoffgruppen
III. Vereinbarkeit mit EU-Recht
IV. Alternativen
V. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
VI. Befristung
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
IX. Sonstige Kosten
X. Nachhaltige Entwicklung
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
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Drucksache 136/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... c) In Absatz 3 Nummer 5 werden das Wort "Wirtschaftsakteure" durch das Wort "Wirtschaftsakteur" und die Wörter "oder der Händler" durch die Wörter "und der Händler sowie beim Inverkehrbringen von Explosivstoffen zusätzlich jede juristische oder natürliche Person, die die Lagerung, die Verwendung, die Verbringung, die Einfuhr und die Ausfuhr von Explosivstoffen bzw. den Handel damit betreibt" ersetzt.
Drucksache 148/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen
... 2. Flächen in Gewächshäusern oder unter stationären Folientunneln, soweit durch eine gesteuerte Wasserzufuhr eine Auswaschung von Nährstoffen verhindert wird."
Drucksache 717/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verwirklichung emissionsarmer Mobilität - Eine Europäische Union, die den Planeten schützt, seine Bürger stärkt und seine Industrie und Arbeitnehmer verteidigt - COM(2017) 675 final; Ratsdok. 14215/17
... erforderlichen Rohstoffe:
Drucksache 647/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses der Kommission vom 9. Oktober 2014 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken gemäß der Richtlinie 2010/75 /EU
/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf das Raffinieren von Mineralöl und Gas (2014/738/EU) (REF-VwV)
... Der zu streichende Einschub zielt auf eine Einschränkung der sogenannten Glockenregelung ab, die es Raffinerien ermöglicht, die Reduzierung von Schadstoffemissionen dort zu erzielen, wo dies am kostengünstigsten ist. Diese Einschränkung ist europarechtlich nicht erforderlich (siehe Durchführungsbeschluss der Kommission vom 9. Oktober 2014 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) in Bezug auf das Raffinieren von Mineralöl und Gas; BVT 58) und widerspricht damit der Forderung nach einer 1 : 1-Umsetzung von EU-Recht. Um deutsche Raffinerien im Wettbewerb mit Raffinerien in anderen EU-Mitgliedstaaten nicht zu benachteiligen, ist hierauf zu verzichten.
Drucksache 385/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Erste Verordnung zur Änderung der MKS -Verordnung
... bb) des Datums der Impfung, des verwendeten Impfstoffes sowie der Chargennummer des Impfstoffes und cc) der Ohrmarkennummern der geimpften Tiere mitzuteilen hat.
Drucksache 195/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz - AMVSG )
... "Bei der Bildung von Gruppen nach Satz 1 soll bei Arzneimitteln mit Wirkstoffen zur Behandlung bakterieller Infektionskrankheiten (Antibiotika) die Resistenzsituation berücksichtigt werden. Arzneimittel, die als Reserveantibiotika für die Versorgung von Bedeutung sind, können von der Bildung von Gruppen nach Satz 1 ausgenommen werden."
Drucksache 567/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und zur Änderung weiterer Vorschriften
Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und zur Änderung weiterer Vorschriften
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und zur Änderung weiterer Vorschriften
A Änderungen
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 2, Nummer 3, Absatz 3 Nummer 2, Nummer 3
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Satz 3, Satz 4 - neu -
3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 Satz 2 - neu -
4. Zu Artikel 1 § 6 Überschrift, Absatz 2 bis 6 - neu -, § 7
§ 6 Erstellung und Bewertung der betrieblichen Stoffstrombilanzen
5. Zu Artikel 1 § 7 - neu - Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 2 *
6. Zu Artikel 1 Anlage 3 Tabelle 2 Fußnote 01 - neu -
B Entschließung
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Drucksache 675/17 (Beschluss)
... ) für bestimmte explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff (im folgenden kurz "Explosivstoffe") wurde mit der Neunten Verordnung zur Änderung
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 2 Absatz 1 Nummer 1 GGVSee
2. Zu Artikel 2 Artikel 4 Satz 2 Inkrafttreten
Artikel 2a Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
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Drucksache 568/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Erste Verordnung zur Änderung der Technische Hilfsstoff- Verordnung
... Die Richtlinie (EU) Nr. 2016/1855 der Kommission vom 19. Oktober 2016 zur Änderung der Richtlinie 2009/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten verwendet werden, ist bis spätestens zum 9. November 2018 in nationales Recht umzusetzen. Ferner sind die nationalen Vorschriften über technische Hilfsstoffe in einzelnen Punkten an fortentwickeltes Unionsrecht anzupassen.
Drucksache 646/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
... "(7a) Bei Anlagen bei Einsatz von Ablaugen aus dem Sulfitverfahren in der Zellstoffindustrie, die mit gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen als Stützfeuerung betrieben werden, ist § 10 Absatz 1 in Verbindung mit § 10 Absatz 2 nicht anzuwenden." '
Drucksache 60/1/17
... Bereits 1999 wurden in einer EU-Richtlinie Grenzwerte für fünf wichtige Luftschadstoffe festgelegt, darunter auch der Grenzwert für Stickoxid. Die Grenzwerte müssen seit dem 1. Januar 2010 eingehalten werden. Verantwortlich für die viel zu schleppende Verbesserung der realen Emissionswerte der Fahrzeugflotten ist, durch die inzwischen offenkundig gewordene bisherige laxe Fahrzeug-Typ-Genehmigung, der Bund.
Drucksache 456/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
... 2. eine Einschränkung der Gegenanzeigen, Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder sonstigen Stoffen,
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
§ 142b Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
Artikel 2 Änderung des Transplantationsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Transfusionsgesetzes
§ 21a Deutsches Hämophilieregister, Verordnungsermächtigung
§ 34 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
Artikel 4 Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
Abschnitt 5c Sondervorschriften für Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 13 des Arzneimittelgesetzes oder § 72 des Arzneimittelgesetzes
Abschnitt 5c Sondervorschriften für Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 13 des Arzneimittelgesetzes oder § 72 des Arzneimittelgesetzes
§ 41e Ergänzende Anforderungen an die Gewebevigilanz
Artikel 5 Änderung der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel
Artikel 6 Änderung der Transfusionsgesetz-Meldeverordnung
§ 2 Angaben im Rahmen des koordinierten Meldewesens
§ 4 Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
Artikel 6a Änderung des HIV-Hilfegesetzes
§ 2 Mittel für finanzielle Hilfe
Artikel 7 Änderung des Medizinproduktegesetzes
Artikel 7a Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
§ 120 Übergangsregelung zur Änderung der Wählbarkeitsvoraussetzungen
Artikel 8 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8a Änderung der Schiedsamtsverordnung
Artikel 9 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 9a Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 10 Inkrafttreten
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Drucksache 466/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser, zur Änderung der Vorschriften zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe und zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
Gesetz zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser, zur Änderung der Vorschriften zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe und zur Änderung des
Drucksache 213/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - COM(2016) 799 final
... Bei Änderungen des Anhangs II, in dem Schwellenwerte für Grundwasserschadstoffe und Verschmutzungsindikatoren festgelegt sind, die Einfluss auf die Einstufung des chemischen Grundwasserzustands haben, sind erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und die Verursacher zu erwarten; sie sind deshalb wesentliche Änderungen und damit im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zu erlassen.
Drucksache 373/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, in dem die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union festgelegt werden - COM(2017) 218 final
... a) besondere spaltbare Stoffe, die sich auf dem Gebiet der Europäischen Atomgemeinschaft und derzeit gemäß Artikel 86 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft im Besitz dieser Gemeinschaft befinden und an denen eine öffentliche oder private natürliche oder juristische Person im Vereinigten Königreich das Nutzungsrecht innehat;
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
- Grundrechte
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Auswirkungen auf den Haushalt
4. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
- Veröffentlichung des Beschlusses und der im Anhang enthaltenen Verhandlungsrichtlinien
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, in dem die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union festgelegt werden
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Anhang Richtlinien für die Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, in dem die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union festgelegt werden
I. Ziel des AUSTRITTSABKOMMENS
II. ART und Geltungsbereich des ABKOMMENS
III. ZWECK und Geltungsbereich dieser Verhandlungsrichtlinien
III.1 Bürgerrechte
III.2 Finanzielle Abrechnung
III.3 Regelungen für in Verkehr gebrachte Waren und laufende Verfahren nach Unionsrecht
A. Waren, die vor dem Austrittstermin nach Unionsrecht in Verkehr gebracht werden
B. Laufende justizielle Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten nach Unionsrecht
C. Laufende Zusammenarbeit zwischen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden nach Unionsrecht
D. Laufende Gerichts- und Verwaltungsverfahren der Union
III.4 Andere administrative Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitsweise der Union
III.5 Handhabung des Abkommens
IV. VERFAHRENSTECHNISCHE REGELUNGEN für die VERHANDLUNGSFÜHRUNG
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Drucksache 53/17
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung zur Durchführung der Kennzeichnung der Kraftstoffeffizienz, des Rollgeräuschs und der Nasshaftungsklasse von Reifen (Reifenkennzeichnungsverordnung - ReifKennzV )
Verordnung zur Durchführung der Kennzeichnung der Kraftstoffeffizienz, des Rollgeräuschs und der Nasshaftungsklasse von Reifen (Reifenkennzeichnungsverordnung -
Drucksache 60/17 (Beschluss)
... Bereits 1999 wurden in einer EU-Richtlinie Grenzwerte für fünf wichtige Luftschadstoffe festgelegt, darunter auch der Grenzwert für Stickoxid. Die Grenzwerte müssen seit dem 1. Januar 2010 eingehalten werden. Verantwortlich für die viel zu schleppende Verbesserung der realen Emissionswerte der Fahrzeugflotten ist, durch die inzwischen offenkundig gewordene bisherige laxe Fahrzeug-Typ-Genehmigung, der Bund.
Drucksache 452/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz es
... "13a. Biokraft- und Bioheizstoffe: Energieerzeugnisse ausschließlich aus
Zweites Gesetz
Artikel 1 Änderung des Energiesteuergesetzes
§ 3b Staatliche Beihilfen
§ 26 Steuerbefreiung für den Eigenverbrauch
§ 28 Steuerbefreiung für gasförmige Energieerzeugnisse
§ 53 Steuerentlastung für die Stromerzeugung.
§ 53a Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme
§ 66c Bußgeldvorschriften
Artikel 2 Weitere Änderung des Energiesteuergesetzes
§ 47a Steuerentlastung für den Eigenverbrauch
Artikel 3 Änderung des Stromsteuergesetzes
§ 2a Staatliche Beihilfen
§ 14 Bußgeldvorschriften
Artikel 4 Weitere Änderung des Stromsteuergesetzes
§ 9c Steuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr
Artikel 5 Änderung des Tabaksteuergesetzes
Artikel 6 Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes
Artikel 7 Änderung des Kaffeesteuergesetzes
Artikel 8 Änderung des Alkoholsteuergesetzes
Artikel 9 Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes
Artikel 10 Inkrafttreten
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Drucksache 120/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse - COM(2017) 63 final
... und Luftschadstoffen der deutschen Pkw-Flotte konterkariert und die sozialen Sicherungssysteme belastet werden und zudem die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobilindustrie mittel-bis langfristig gefährdet wird. Im Gegensatz zu anderen EU-Staaten existieren in Deutschland keine Begrenzungen der steuerlichen Anerkennung von PkwDienstwagenzulassungen bezüglich der Subventionierung des Kaufpreises bzw. der laufenden Betriebskosten. Je nach Rechtsform werden die Anschaffungs- bzw. Betriebskosten von Dienstwagen zwischen 40 Prozent bis 59 Prozent vom Staat erstattet - egal, wie viel das Auto kostet. Dies hat dazu geführt, dass derzeit rund zwei Drittel aller Pkw-Neuwagen als Dienstwagen verkauft werden und im Durchschnitt nach drei Jahren in den Gebrauchtwagenmarkt diffundieren. Im Schnitt sind dabei Dienstwagen stärker motorisiert mit höheren CO
Drucksache 131/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Düngegesetz es und anderer Vorschriften
... "4. einen nachhaltigen und ressourceneffizienten Umgang mit Nährstoffen bei der landwirtschaftlichen Erzeugung sicherzustellen, insbesondere Nährstoffverluste in die Umwelt so weit wie möglich zu vermeiden,".`
§ 13a Qualitätssicherung im Bereich von Wirtschaftsdüngern
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Drucksache 410/17
Verordnung der Bundesregierung
Vierte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten -Verordnung
... Leukämie durch 1,3-Butadien, Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern, Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs) durch Asbest und Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
- Gleichstellungspolitische Relevanz
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Berufskrankheit Nummer 4104
Zu Buchstabe e
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4162, BMAS: Entwurf einer Entwurf einer vierten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.2 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund, Länder, Kommunen
III. Votum
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Drucksache 53/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Durchführung der Kennzeichnung der Kraftstoffeffizienz, des Rollgeräuschs und der Nasshaftungsklasse von Reifen (Reifenkennzeichnungsverordnung - ReifKennzV )
Verordnung zur Durchführung der Kennzeichnung der Kraftstoffeffizienz, des Rollgeräuschs und der Nasshaftungsklasse von Reifen (Reifenkennzeichnungsverordnung -
Drucksache 242/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - 42. BImSchV )
... "(3) Anlagen nach § 1 Absatz 1 dürfen nur mit Betriebsstoffen betrieben werden, die mit den in der Anlage vorhandenen Werkstoffen verträglich sind."
Anlage Änderungen und Entschließung zur Zweiundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - 42. BImSchV)
1. Zu § 1 Absatz 2 Nummer 8 - neu -, 9 - neu - Dem § 1 Absatz 2 sind folgende Nummern 8 und 9 anzufügen:
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
2. Zu § 2 Nummer 1
3. Zu § 2 Nummer 5
4. Zu § 2 Nummer 5
5. Zu § 2 Nummer 15
6. Zu § 2 Nummer 19 - neu -
7. Zu § 3 Absatz 3
8. Zu § 3 Absatz 6 Satz 3 - neu - Dem § 3 Absatz 6 ist folgender Satz anzufügen:
9. Zu § 3 Absatz 8 Satz 2 - neu - Dem § 3 Absatz 8 ist folgender Satz anzufügen:
10. Zu § 4 Absatz 1 Satz 4
11. Zu § 4 Absatz 2 Nummer 1
12. Zu § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu -, § 7 Absatz 4 Satz 3 - neu -, § 12 Absatz 3 Satz 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
13. Zu Abschnitt 5 Überschrift
14. Zu § 13 Absatz 5
15. Zu § 14 Absatz 2
16. Zu § 15 Absatz 2 Satz 1
17. Zu § 15 Absatz 3 - neu - Dem § 15 ist folgender Absatz 3 anzufügen:
18. Zu § 17
19. Zu § 19 Nummer 7
20. Zu § 20
§ 20 Inkrafttreten
21. Zu Anlage 3 Teil 1 Nummer 3
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Drucksache 726/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/33 /EG
/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge - COM(2017) 653 final; Ratsdok. 14183/17
... - und Luftschadstoffemissionsgrenzen nicht derart niedrig angesetzt werden, dass Plug-in-Hybrid-Technologien von vornherein ausgeschlossen sind. Plug-in-Hybrid-Modelle sollten durch die Aufnahme eines Kriteriums der elektrischen Mindestreichweite Berücksichtigung finden.
Drucksache 466/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser, zur Änderung der Vorschriften zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe und zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
Gesetz zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser, zur Änderung der Vorschriften zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe und zur Änderung des
Drucksache 700/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften
... Chrom kommt im Trink- oder Grundwasser sowohl als dreiwertiges Chrom (Cr-III) als auch als sechswertiges Chrom (Cr-VI) vor. Entgegen der Annahme bei der Festlegung des aktuellen Grenzwerts muss nach aktuellem Kenntnisstand davon ausgegangen werden, dass der weitaus größte Anteil an Chrom im Trink- oder Grundwasser als Cr-VI vorliegt. Das im Grundwasser auftretende Cr-VI ist zum überwiegenden Anteil geogen und daher ist eine Reduzierung beim Eintrag in betroffene Trinkwasserressourcen nicht möglich. Zum geogenen Hintergrundwert liegen Daten bei den geologischen Landesämtern und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe vor.
Drucksache 418/2/17
Antrag des Landes Niedersachsen
Zweite Verordnung zur Änderung der Mess - und Eichverordnung
... Dabei bieten Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr, insbesondere in den Städten, große Potenziale bei der Reduzierung von Luftschadstoffen wie Feinstaub und Stickoxiden und von CO
Drucksache 125/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern
... Es ist damit zu rechnen, dass vermehrt extremistische Straftäter - auch solche, die sich vor ihrer Verurteilung zum Beispiel in Syrien oder dem Irak haben ausbilden lassen oder an den dortigen Kämpfen beteiligt waren - auch nach Verbüßung einer längeren Haftstrafe in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin radikalisiert und gefährlich sind. Die bisher im Bereich der Vergehen im Wesentlichen auf Sexualdelikte fokussierten Kataloge tauglicher Anlass- bzw. Vortaten für eine elektronische Aufenthaltsüberwachung und die fakultative Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Absatz 3 Satz 1 und § 68b Absatz 1 Satz 3 StGB sollen daher moderat ausgeweitet werden. Erfasst werden sollen auch die vorstehend genannten Vergehen aus dem Terrorismusbereich, die nicht nur aufgrund ihrer Strafandrohungen (Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren) zu den schweren Straftaten zu zählen sind, sondern denen auch immanent ist, dass sie die Gefahr der Begehung schwerster terroristischer Gewalttaten und damit erhebliche Gefahren für die Allgemeinheit begründen. Denn es handelt sich um solche Straftaten, die im Vorfeld terroristischer Gewalttaten begangen werden und die die Gefahr erhöhen, dass es tatsächlich zu solchen Taten kommt. Dabei ist zu bedenken, dass zum Beispiel eine Verurteilung nach § 89a StGB hohe Anforderungen an die subjektive Tatseite stellt. Der Täter muss bei der Vornahme der in § 89a Absatz 2 normierten Vorbereitungshandlungen (zum Beispiel Bau einer Bombe, Besorgen eines Sprengstoffgürtels, sich im Umgang mit Sprengstoffen unterweisen lassen) zur Begehung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat bereits fest entschlossen sein (BGH, Urteil vom 8. Mai 2014, 3 StR 243/13 = BGHSt 59, 218 ff) . Die Tat setzt also voraus, dass es bereits zu einer Gefährdung der durch § 89a StGB geschützten gewichtigen Rechtsgüter gekommen ist. Zur Terrorismusfinanzierung nach § 89c StGB gehört nicht nur das Sammeln und Überlassen von Geld, sondern auch von geldwerten Tatmitteln wie Waffen, Sprengstoff oder Fahrzeugen zur Begehung von Anschlägen (Fischer, StGB, 63. Auflage 2016, § 89c Rn. 3). Ein solcher praktizierter Zugang zu Tatmitteln bei eigener Tatentschlossenheit (§ 89c Absatz 2 StGB) kann in der Gefährlichkeit mit Vorbereitungshandlungen nach § 89a StGB vergleichbar sein. Das Unterstützen einer in- oder ausländischen terroristischen Vereinigung nach § 129a Absatz 5 Satz 1 erste Alternative StGB kann womöglich auf die aktive Bereitschaft zur zukünftigen Einbindung in konkrete Anschläge schließen lassen. Außerdem ist unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der mit diesen Erweiterungen verbundenen möglichen Eingriffe in die Rechte der Betroffenen auch die außerordentliche Schwere der insoweit drohenden Taten zu betonen, die - im Falle eines terroristischen Anschlags - bis hin zu gemeingefährlichen Tötungsdelikten mit einer womöglich großen Anzahl von Opfern reichen können. Gerade bei religiös und weltanschaulich motivierten Terroristen handelt es sich um sehr gefährliche Täter, deren Gewaltbereitschaft nach wohl allgemeiner Einschätzung besonders hoch ist (vgl. schon Bundestagsdrucksache 16/12428, S. 2).
Drucksache 675/17
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Zehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
... Die Beförderungsverbote für chemisch instabile Stoffe wurden im IMDG-Code präzisiert, die entsprechenden Fundstellen werden in § 17 Nummer 1 ergänzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Gefahrgutverordnung See
§ 16a Zuständigkeiten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Artikel 2 Änderung der Gefahrgutkostenverordnung
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Zehnten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Vorschriften (NKR-Nr. 4172, BMVI)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen:
II.1 Erfüllungsaufwand:
5 Wirtschaft
Weitere Kosten:
5 Verwaltung
III. Votum
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Drucksache 157/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz es
... Die alternativen Kraftstoffe Erdgas und
Drucksache 88/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/65 /EU
/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten - COM(2017) 38 final
... /EU /EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten - COM(2017) 38 final
Drucksache 759/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
... auf ihre Empfindlichkeit gegenüber den zur Wahl stehenden antibiotischen Wirkstoffen. Deshalb enthält die 16. AMG-Novelle auch Ermächtigungen, die dem Verordnungsgeber den Erlass weiterer Rechtsvorschriften zur Regelung des Einsatzes von antibiotischen Arzneimitteln bei Tieren ermöglichen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
§ 12b Umwidmungsverbot
§ 12c Antibiogrammpflicht
§ 12d Verfahren zu Probenahme, Isolierung bakterieller Erreger und Bestimmung der Empfindlichkeit
§ 13 Nachweise
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Zu laufender Nummer 11 § 1a
Zu laufender Nummer 2 § 12 Absatz 2 Nummer 1
Zu laufender Nummer 4 § 12b
Zu laufender Nummer 5 § 12c Absatz 1 in Verbindung mit § 12d
Tabelle
Zu laufender Nummer 6 § 13 Absatz 1
Zu laufender Nummer 7 § 13 Absatz 2
Zu laufender Nummer 8 § 13 Absatz 3
Zu laufender Nummer 9 § 13 Absatz 4 Satz 1
Zu laufender Nummer 10 § 13 Absatz 4 Satz 2
Zu laufender Nummer 11 § 13 Absatz 4 Satz 3
Zu laufender Nummer 12 § 13 Absatz 4 Satz 4
Zu Nummer 11
Zu laufender Nummer 13 § 13 Absatz 5
Zu laufender Nummer 14 § 13 Absatz 6
Zu laufender Nummer 15 § 13 Absatz 7
Zu laufender Nummer 16 § 13 Absatz 8
Zu laufender Nummer 17 § 13 Absatz 9
Zu laufender Nummer 18 § 13a Absatz 3
Zu laufender Nummer 19 § 15 Nummern 8, 9, 10 und 11
5. Weitere Kosten
VII. Befristung, Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
§ 12c Absatz 1
§ 12c Absatz 2
§ 12d
Zu Nummer 5
§ 13 Absatz 1
§ 13 Absatz 2
§ 13 Absatz 3
§ 13 Absatz 4
Satz 1 und 2:
Satz 3 und 4:
§ 13 Absatz 5
§ 13 Absatz 6
§ 13 Absatz 7 und Absatz 8
§ 13 Absatz 9
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 3986, BMEL: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund, Länder/Kommunen
II.2. ‚One in one Out‘-Regel
II.3. KMU-Test
II.4. Evaluierung
III. Votum
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Drucksache 72/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst
... 7. die Überwachung der Atmosphäre auf radioaktive Spurenstoffe und die Vorhersage deren Verfrachtung,
Drucksache 488/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis -Verordnung
Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 POP-haltige Abfälle
§ 3 Getrennte Sammlung und Beförderung; Vermischungsverbot
§ 4 Nachweispflichten
§ 5 Registerpflichten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel der Verordnung
II. Wesentlicher Inhalt der Regelungen
III. Alternativen
IV. Nachhaltigkeitsaspekte
V. Gleichstellung von Frauen und Männern
VI. Erfüllungsaufwand
1. Gesamtergebnis
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
2. Ausgangspunkt und Vorgehen zur Schätzung des Aufwandes
a POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung
b Moratorium für HBCD-haltige Abfälle
3. Vorgaben
Zu 1 Anforderungen an die getrennte Sammlung und Verbot der Vermischung mit anderen Abfällen, Stoffen oder Materialien
Zu 2 Entsorgung von Abfällen
Zu 3 Nachweis- und Registerführung
Zu 4 Änderungen von Anlagengenehmigungen
4. Darstellung des Erfüllungsaufwandes im Einzelnen
a Wirtschaft
aa Anforderungen an die getrennte Sammlung und Verbot der Vermischung mit anderen Abfällen, Stoffen oder Materialien
aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung
bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle
bb Entsorgung von Abfällen
aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung
bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle
cc Nachweis- und Registerführung
aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung
bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle
dd Änderungen von Anlagengenehmigungen
aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung
bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle
b Verwaltung
aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung
bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle
5. Zusammenfassung der Auswirkungen der vorliegenden Verordnung und des einjährigen Moratoriums auf den Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand der vorliegenden Verordnung
b Erfüllungsaufwand des einjährigen Moratoriums
VII. Weitere Kosten
VIII. Demographie-Check
IX. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4193 und Nachquantifizierung NKR-Nr. 4019, BMUB: Entwurf einer Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
1 AVV 2016 NKR-Nr. 4019
a. Vermeidung der getrennten Sammlung und Bereitstellung von Containern:
b. Vermeidung der Entsorgungskosten als gefährlicher Abfall:
c. Vermeidung von Nachweispflichten und einer Registerführung
d. Umstellungsaufwand für Entsorgungsanlagen
2 Regelungsvorhaben
a. Vermeidung der getrennten Sammlung und Bereitstellung von Containern:
b. Vermeidung der Entsorgungskosten als gefährlicher Abfall:
c. Vermeidung von Nachweispflichten und einer Registerführung
d. Umstellungsaufwand für Vorbehandlungsanlagen
1 AVV 2016 NKR-Nr. 4019
2 Regelungsvorhaben
II.2 Weitere Kosten
III. Ergebnis
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Drucksache 540/17
Mitteilung der Präsidentin
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Programmausschuss für die spezifischen Programme zur Umsetzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014-2020)
... 5. Nanotechnologien, fortgeschrittene Werkstoffe, Biotechnologie, fortgeschrittene Fertigung und Verarbeitung2
Drucksache 7/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sicherere und gesündere Arbeitsbedingungen für alle - Modernisierung der Rechtsvorschriften und Maßnahmen der EU im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz - COM(2017) 12 final
... 5. Er teilt die Darstellung der Kommission zu den Auswirkungen von arbeitsbedingten Krebserkrankungen und begrüßt die Schlüsselmaßnahmen, die zu einem verstärkten Schutz vor diesen und weiteren gefährlichen Stoffen beitragen werden. Wie der Bundesrat in Ziffer 4 seiner Stellungnahme (BR-Drucksache 249/16(B)) bereits zum Ausdruck gebracht hat, ist es für einen wirksamen EU-weiten Arbeitsschutz wichtig und auch notwendig, dass nach langem Stillstand wieder intensiv an der Festlegung und Überarbeitung von EU-Grenzwerten für Kanzerogene und Mutagene als auch für chemische Arbeitsstoffe gearbeitet wird. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu prüfen, ob ein rein sozioökonomischer Ansatz mit dem Ziel, alle Beschäftigten gleich zu schützen, im Einklang steht: Wenn EU-weit nur wenige Beschäftigte eine Tätigkeit mit einem bestimmten krebserzeugenden Stoff ausüben, könnte eine rein sozioökonomische Betrachtung zum Ergebnis führen, dass die Erkrankung aller dieser wenigen Beschäftigten tolerierbar wäre, weil die Kosten für deren Krebserkrankungen gesamtgesellschaftlich gesehen relativ gering wären. Dem gegenüber würde ein risikobasierter Ansatz, welcher auf einheitlichen wissenschaftlichen Kriterien basiert, ein einheitliches Erkrankungsrisiko für alle Beschäftigten definieren. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die bisherigen positiven Erfahrungen mit dem in Deutschland verfolgten Risikokonzept.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.