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"Stoffe"
Drucksache 533/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Bessere Rechtsetzung - Bessere Ergebnisse für eine stärkere Union COM(2016) 615 final
... - Nach den Enthüllungen über die Nutzung von "Abschaltgeräten" (zur Umgehung der Kontrolle von Schadstoffemissionen von Personenkraftwagen) wurden neue, strengere und transparentere Typgenehmigungsanforderungen für Kraftfahrzeuge vorgelegt, die auch eine stärkere Kontrolle und Überwachung vorsehen22.
Brüssel, den 14.9.2016 COM 2016 615 final
2 Einleitung
Abbildung 1: Bessere Rechtsetzung 2015-2016 in Zahlen
Abbildung 2: Zahl der Legislativvorschläge 2011-2015
Großes bei den großen Themen leisten
Beispiele für Großes bei den großen Themen leisten
Bessere Rechtsetzung für bessere Ergebnisse
Beispiele für Kommissionsvorschläge zur Verringerung des Regulierungsaufwands und der Verwaltungslasten
Abbildung 3: Überblick über die Aktivitäten zur besseren Rechtsetzung seit ihrer Einführung in der Kommission
Beispiele für angemessenere Herangehensweisen aufgrund von Überlegungen zur besseren Rechtsetzung
Blick in die Zukunft
2 Kommission
2 Zusammenarbeiten:
Europäisches Parlament/Rat:
Das Europäische Parlament und der Rat sind aufgefordert, mit der Kommission zusammenarbeiten, um Methoden und Instrumente zur Anwendung einer besseren
2 Mitgliedstaaten:
Vorrangige Maßnahmen
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Drucksache 302/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/45 /EG über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe COM(2016) 369 final
... /EG ausgenommen. Da kleine Schiffe vornehmlich aus anderen Werkstoffen als Stahl gebaut werden, fallen sie zum größten Teil (96 %) nicht unter die harmonisierten EU-Sicherheitsnormen. Dies bedeutet, dass die meisten Schiffe unter 24 m bereits nach nationalen Rechtsvorschriften zugelassen sind.
Drucksache 386/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021 - 2030 zwecks Schaffung einer krisenfesten Energieunion und Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen - COM(2016) 482 final; Ratsdok. 11483/16
... 2. Er stellt fest, dass die im Klimagipfel von Paris zugesagten Klimaziele einen grundlegenden Umbau der gesamten Wirtschaftsstruktur erfordern. Dies wird ein grundlegendes Umsteuern auf Kreislaufwirtschaft und erneuerbare Energien einschließlich nachwachsender Rohstoffe zur Folge haben, um das bislang vor allem auf fossile Kohlenstoffquellen ausgerichtete System abzulösen.
Drucksache 270/16
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Dritte Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und zur Festlegung der nicht geringen Menge
... Die Liste der dem strafbewehrten Erwerbs-, Besitz- und Verbringungsverbot unterliegenden Dopingstoffe im Anhang des Anti-Doping-Gesetzes und die zugehörigen Grenzwerte der nicht geringen Mengen in der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Änderung des Anti-Doping-Gesetzes
Artikel 2 Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln (Dopingmittel-Mengen-Verordnung - DmMV)
Anlage
I. Anabole Stoffe
1. Anabolandrogene Steroide
a Exogene anabolandrogene Steroide
b Endogene anabolandrogene Steroide
2. Andere anabole Stoffe
II. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Stoffe und Mimetika
1. Erythropoese stimulierende Stoffe
2. Choriongonadotropin CG und Luteinisierendes Hormon LH
3. Corticotropine
4. Wachstumshormon, Releasingfaktoren, Releasingpeptide und Wachstumsfaktoren
III. Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren
1. Aromatasehemmer
2. Selektive Estrogen-Rezeptor-Modulatoren SERMs
3. Andere antiestrogen wirkende Stoffe
4. Myostatinfunktionen verändernde Stoffe Myostatinhemmer
5. Stoffwechsel-Modulatoren
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Rechtsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Rechtsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Ziffer I Anabole Stoffe
Ziffer II Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Stoffe
Ziffer III Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren
Zu Artikel 3
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Drucksache 49/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge - COM(2016) 31 final
... - von unabhängiger Stelle eine ausreichend große und repräsentative Stichprobe neuer, zufällig ausgewählter Kfz-Modelle durch Tests zur Ermittlung der Emissionen im praktischen Fahrbetrieb auf die Einhaltung der in der EU für Luftschadstoffe und CO
Drucksache 580/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Chemikalien -Klimaschutzverordnung
... (1) Wer teilfluorierte Kohlenwasserstoffe in Verkehr bringt, bedarf der vorherigen Zuteilung einer Quote nach Artikel 16 Absatz 5 Satz 1 der Verordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten für die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
§ 7 Kennzeichnung
§ 8 Sonstige Betreiberpflichten
§ 9 Inverkehrbringen, Verkauf und Kauf fluorierter Treibhausgase
§ 11 Straftaten
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Anpassung der Sachkundeanforderungen
2. Redaktionelle Anpassungen und Streichung von Regelungen
3. Klarstellungen
4. Sanktionierung
III. Ermächtigungsgrundlagen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
V. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
VI. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
1 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
Zu a Streichung von Regelungen im Hinblick auf EU-Recht
- Dichtheitskontrollen für Kälteanlagen auf Kühllastkraftfahrzeugen und Kühlanhängern
- Streichung der Kennzeichnungspflicht in § 7 Abs. 1
Zu b Streichung von Übergangsregelungen
- Streichung der Ausnahmeregelung für Leckagegrenzwerte
- Streichung der Übergangsregelungen in § 9 alt
Zu c Anpassung der Regelungen für Sachkundebescheinigungen und Betriebszertifikate
- Anforderungen in § 5 Absatz 1
- Sachkundeanforderungen in § 5 Absatz 2
- Unternehmenszertifikate nach § 6
Zu d Sonstige Präzisierungen von EU-Regelungen
- Ergänzung von Betreiberpflichten im Hinblick auf den Einsatz sachkundigen Personals
a Kennzeichnung
b Inverkehrbringen, Verkauf, Kauf
2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Zu a Betreiberpflichten
Zu b Kaufverbote
3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Übergangsregelung für Leckagegrenzwerte
b Sachkundeanforderungen
IX. Weitere Kosten
X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3621: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
2. 1:1-Umsetzung von EU-Recht
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Drucksache 364/16
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV
... /EG über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe geändert. Die Novelle setzt die nach der Änderungsrichtlinie erforderlichen Anpassungen der
Drucksache 422/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt -Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
... /EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie
1. Zum Vorblatt des Gesetzentwurfs
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 UmwRG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - § 1 Absatz 3 UmwRG
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 1 UmwRG
5. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b § 9 Absatz 1c Satz 2 UVPG , Nummer 2 Buchstabe b § 9a Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 UVPG , Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 3 Satz 5 BImSchG , Artikel 14 Nummer 2 § 11a Absatz 4 Satz 1 der 9. BImSchV , Artikel 15 Nummer 1 Buchstabe b § 7 Absatz 1 Satz 2 AtVfV , Nummer 2 Buchstabe b § 7a Absatz 1 Satz 3 AtVfV
6. Zu Artikel 3 § 10 Absatz 6a Satz 1, § 16 Absatz 3 Satz 1 BImSchG
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Drucksache 274/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
... 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf sicherzustellen, dass im Weltnaturerbe Wattenmeer keine Aufsuchung und Gewinnung von Öl und Gas stattfindet. Jegliche Aufsuchung oder Gewinnung von Kohlenwasserstoffen in den Nationalparks außerhalb der dafür extra ausgewiesenen Exklaven des Weltnaturerbes widerspräche der Erklärung, die die beteiligten Staaten und deutschen Länder gegenüber der
Drucksache 149/16
... wird zudem die für die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung vom EU-Waffenembargo gegen Russland für die Einfuhr, den Erwerb oder die Beförderung bestimmter Raketentreibstoffe vorgesehene Genehmigungspflicht umgesetzt.
Drucksache 491/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
... werden die Vorgaben zur Analytik für Holzhackschnitzel und Holzspäne zur Herstellung von Holzwerkstoffen geregelt. Auf Grund der besonderen Umwelt- und Gesundheitsrelevanz wurden die Vorschriften erlassen. Sie regeln die Probenahme und Analytik für die Betreiber von Altholzaufbereitungsanlagen sowohl im Rahmen der zu dokumentierenden Eigenkontrolle als auch der Fremdkontrolle und dienen somit gegebenenfalls auch im Rahmen von behördlichen Überwachungen als Nachweis für den ordnungsgemäßen Betrieb.
Drucksache 797/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen
... c) Der Bundesrat bedauert, dass es nach jahrelangen Diskussionen noch immer nicht gelungen ist, ein effizientes, ökologisches, verbraucherfreundliches und bürgernahes Wertstoffgesetz auf den Weg zu bringen und damit bis auf Weiteres die Chance vertan ist, durch eine bürgerfreundliche gemeinsame Erfassung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen eine qualitative und quantitative Verbesserung bei der Erfassung von Sekundärrohstoffen zu erreichen und die Sammelmengen an Wertstoffen deutlich zu erhöhen.
Drucksache 143/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Bereitstellung von Düngeprodukten mit CE -Kennzeichnung auf dem Markt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 - COM(2016) 157 final
... -Kennzeichnung unter Aufnahme von Regelungen zu Schadstoffen (Kontaminanten) vornimmt.
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Anhängen
Zu Anhang I Teil II PFC 3
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Drucksache 277/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr
... Der Einsatz eines Elektrofahrzeuges im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 durch den Einkommenssteuerpflichtigen liegt jedoch im Interesse der Allgemeinheit, weil hiervon nachweislich positive Auswirkungen auf lokale Emissionen ausgehen und somit gesundheitsgefährdende Immissionen bei Luftschadstoffen und Lärm reduziert werden.
Drucksache 524/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe
Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe
Drucksache 491/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
... werden die Vorgaben zur Analytik für Holzhackschnitzel und Holzspäne zur Herstellung von Holzwerkstoffen geregelt. Auf Grund der besonderen Umwelt- und Gesundheitsrelevanz wurden die Vorschriften erlassen. Sie regeln die Probenahme und Analytik für die Betreiber von Altholzaufbereitungsanlagen sowohl im Rahmen der zu dokumentierenden Eigenkontrolle als auch der Fremdkontrolle und dienen somit gegebenenfalls auch im Rahmen von behördlichen Überwachungen als Nachweis für den ordnungsgemäßen Betrieb.
Drucksache 132/16
Antrag der Länder Niedersachsen, Saarland, Sachsen
Entschließung des Bundesrates - Faire Rahmenbedingungen für die heimische Stahlindustrie schaffen
... 7. Der Bundesrat spricht sich ferner für eine angemessene Verteilung der Kosten der Energiewende aus, so dass diese auch für die energieintensive Stahlindustrie tragbar bleiben. Die Energiewende muss so ausgestaltet werden, dass Deutschland weiterhinein wettbewerbsfähiger Industriestandort bleibt und die Unternehmen auch in Zukunft insbesondere mit ihren hocheffizienten KWK-Anlagen und Erneuerbare-EnergienAnlagen einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Daher setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass die Eigenstromerzeugung aus Bestandsanlagen hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung und aus Erneuerbaren Energien sowie aus Kuppelgasen, Reststoffen und Restenergien zukünftig weiterhin nicht in die EEG-Umlage einbezogen wird.
Drucksache 608/16
Verordnung der Bundesregierung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Elektro - und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) in Kraft getreten. Der Anhang IV der RoHS-Richtlinie gewährt zeitlich befristete Ausnahmen von einzelnen Stoffbeschränkungen für bestimmte Verwendungszwecke. Nach der bisher im Anhang IV der Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und ElektronikgeräteStoff-Verordnung1
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Ermächtigungsgrundlage
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
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Drucksache 619/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
... Aus Gründen der Technologieneutralität sollten deshalb in der Begriffsdefinition für "innovative KWK-Systeme" auch Anlagen berücksichtigt werden, die aus Abwärme KWK-Strom und Wärme erzeugen. Die Stromerzeugung aus Abwärme steht aus der Sicht des Klimaschutzes der Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien gleich, da keine weiteren fossilen Brennstoffe verbraucht werden. Die vorgesehene Verordnung der Bundesregierung zur Ausschreibung der Förderung für innovative KWK-Systeme kann hierzu weitere Anforderungen stellen.
Drucksache 142/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Die Stahlindustrie - Erhaltung von dauerhaften Arbeitsplätzen und nachhaltigem Wachstum in Europa - COM(2016) 155 final
... 20. [ ] Anlagen, Erneuerbare-Energien-Anlagen [sowie Anlagen zur Stromerzeugung aus Kuppelgasen, Reststoffen und Restenergien] einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Daher setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass die Eigenstromerzeugung aus Bestandsanlagen hocheffizienter Kraft-WärmeKopplung und aus Erneuerbaren Energien sowie aus Bestands- und Neuanlagen auf der Basis von Kuppelgasen, Reststoffen und Restenergien zukünftig weiterhin nicht in die Erneuerbaren-Energien-Gesetz-(EEG)-Umlage einbezogen wird.
Drucksache 768/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung
... 2. Das Gesetz begrenzt seinen gegenständlichen Anwendungsbereich jedoch bislang auf die in Anhang 1 des Entsorgungsfondsgesetzes aufgeführten Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität. Es weicht insoweit vom atomrechtlichen Verursachungsprinzip, das alle Akteure und Stadien des Brennstoffkreislaufs erfasst, ab. Um den gesamten Brennstoffkreislauf zu erfassen, sollte daher nach einer dreijährigen Anwendungsphase das Gesetz im Lichte der zwischenzeitlichen Erfahrungen daraufhin überprüft werden, ob es einer Ergänzung des gegenständlichen Anwendungsbereichs bedarf. Dabei ist zu evaluieren, ob es zweckmäßig oder sogar notwendig ist, Forschungsanlagen (wie z.B. den THTR 300) oder gewerbliche Anlagen der Brennstoffversorgung, in denen radioaktive Abfälle angefallen sind oder künftig noch anfallen werden, unter Anwendung des Verursacherprinzips ebenfalls zu erfassen.
Drucksache 806/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52 /EU
/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt
... Absatz 1 fingiert das Vorliegen eines Vorhabens für den Fall einer störfall- und damit potenziell abstandsrelevanten Änderung eines Betriebsbereichs, in dem diese nicht mit der bodenrechtlich relevanten Änderung einer baulichen Anlage einhergeht. Dies ist beispielsweise bei einer ausschließlichen Änderung der Qualität oder Menge der im Betriebsbereich vorhandenen Stoffe denkbar.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4 Absatz 2 Satz 2a - neu - BauGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB , Nummer 8 § 6a Absatz 2 BauGB und Nummer 11 § 10a Absatz 2 BauGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 9 Absatz 1 Nummer 24 BauGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 9 Absatz 1 Nummer 24 BauGB
8. Zu Artikel 1 passive Schallschutzmaßnahmen gegen Gewerbelärm
9. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 13b BauGB *
10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 9
Zu Artikel 1 Nummer 14
11. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 22 Absatz 1 Satz 2 BauGB
12. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 22 BauGB
13. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 29a - neu - BauGB
§ 29a Zulässigkeit von störfallrelevanten Vorhaben
14. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 35 Absatz 1 Nummer 4 BauGB
15. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 35 Absatz 4 Satz 2 - neu - und Absatz 6 Satz 4 Nummer 3 BauGB
16. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 172 Absatz 4 Satz 3 Nummer 6, Satz 4 und Satz 5 BauGB
17. Hilfsempfehlung zu Ziffer 16
Zu Artikel 1 Nummer 17a
18. Zu Artikel 1 Nummer 17a* - neu - § 173 Absatz 3 Satz 3 - neu - BauGB
19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 213 Absatz 1 Nummer 4 BauGB
20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 213 Absatz 2 BauGB
21. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 245c Absatz 3 BauGB
22. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 6a Absatz 1 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - BauNVO
23. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 6a Absatz 1 Satz 3* - neu - BauNVO
24. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 6a Absatz 4 Nummer 1 BauNVO
25. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 17 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - BauNVO
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Drucksache 118/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und des BVL-Gesetzes
... a) In Nummer 1 werden nach dem Wort "Futtermittelzusatzstoffen," die Wörter "tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte," eingefügt.
Drucksache 540/16
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Neuregelung produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften über Sportboote und Wassermotorräder
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte (ABl. L 59 vom 27.2.1998, S.1) in der jeweils geltenden Fassung typengenehmigte Motoren, die mit mindestens den Grenzwerten der Stufe III A, Stufe III B oder Stufe IV für Selbstzündungsmotoren für andere Anwendungen als den Antrieb von Binnenschiffen, Lokomotiven und Triebwagen entsprechend Anhang I Nummer 4.1.2 jener Richtlinie verwendet werden und der vorliegenden Verordnung entsprechen, ausgenommen die Anforderungen in Bezug auf Abgasemissionen in Anhang I Teil B der Richtlinie
Drucksache 121/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR (Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz)
... (1) Dopingsubstanzen im Sinne dieses Gesetzes sind Wirkstoffe, die zur unphysiologischen manipulativen Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit den Stoffwechsel aktivieren, das Muskelwachstum fördern, die Herausbildung bestimmter Koordinationsfähigkeiten fördern oder die Wiederherstellungsvorgänge nach hohen Belastungen im Training und Wettkampf unterstützen sollten; insbesondere gehören dazu anabole Steroide.
Drucksache 106/16
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften(2005) (IGV) vom 23. Mai 2005
... Für die gesetzliche Krankenversicherung ergeben sich Minderausgaben in Höhe von rund 5 000 Euro jährlich. Bisher haben die gesetzlichen Krankenkassen für Gelbfieberimpfstoffe, die von öffentlichen Apotheken abgegeben und erstattet wurden, 45 000 Euro im Jahr aufgewendet. Es kann davon ausgegangen werden, dass etwa jede zehnte Impfung eine Auffrischimpfung ist, die künftig wegfällt.
Drucksache 604/16
... (MIB) vorgehaltenen Daten vorzusehen, damit Verursacher von illegalen Einleitungen wassergefährdender Stoffe in die Bundeswasserstraßen besser ermittelt werden können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 3c Angleichung der Wettbewerbsbedingungen.
§ 3d Berufszulassung von Unternehmern.
§ 8 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Binnenschiffsverkehr
§ 13 Datei über Befähigungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt und Ziel des Gesetzes
II. Gesetzgebungszuständigkeit
III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VI. Erfüllungsaufwand
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft
3. Verwaltung
Weitere Kosten
4 Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften:
Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 3a
Zu § 3c
Zu § 3d
Zu § 3e
Zu § 6
Zu § 6a
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 8
Zu § 11
Zu § 13
Zu § 14
Artikel 2
Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3492, BMVI: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand:
5 Wirtschaft
Verwaltung WSV :
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Drucksache 647/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
... /EU /EU in Artikel 3 entsprechende Bestimmungen enthalten und auch ansonsten die geltende Rechtslage vergleichbar ist, muss davon ausgegangen werden, dass auch unter Geltung der aktuellen Rechtslage das Verfahren nach § 6 Absatz 4 der 1. SprengV sowohl für pyrotechnische Gegenstände als auch für Explosivstoffe als europarechtswidrig zu betrachten ist.
Drucksache 601/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz - AMVSG )
... c) Die Apotheken werden verpflichtet, die bei der Herstellung von parenteralen Lösungen verwendeten Wirkstoffmengen der verwendeten Stoffe und Fertigarzneimittel auf dem Verordnungsblatt anzugeben. Es dürfen nur die verwendeten Wirkstoffmengen abgerechnet werden. Der Bundesrat bittet zu prüfen, ob der Gesetzentwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren entsprechend ergänzt werden sollte.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 35a SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 35a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 SGB V
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a Satz 2
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a SGB V und Nummer 4 Buchstabe d § 73 Absatz 9 SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 SGB V
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 SGB V
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 87 Absatz 2a und Absatz 5b Satz 5, Satz 6 und Satz 7 SGB V
9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 130a Absatz 3a Satz 1 SGB V
10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e1 - neu - § 130a Absatz 8 Satz 7 SGB V
11. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V
12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V
13. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 130b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB V
14. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V
15. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V
16. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 132b Absatz 1, Absatz 2 - neu - und Absatz 3 - neu - SGB V
§ 132b Versorgung mit Soziotherapie
17. Zu Artikel 1 Nummer 13 - neu - § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V
18. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AMG und Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und Satz 3 AMG und Artikel 6a - neu - § 11a Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Satz 2 ApoG
'Artikel 6a Änderung des Apothekengesetzes
19. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 78 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a Satz 3 AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
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Drucksache 184/16 (Beschluss)
... Mit § 123 Absatz 2 - neu - SGG wird die Möglichkeit eingeführt, nur bestimmte Elemente des Streitgegenstandes zum Gegenstand der Prüfung durch das Gericht zu machen. Er regelt die Abgabe der prüfungspflichtbeschränkenden Erklärungen. Die Regelung ist auf sogenannte Höheverfahren beschränkt, das heißt auf Verfahren, in denen mehr als die bereits zuerkannte Leistung begehrt wird. In diesen Verfahren hat der beklagte Leistungsträger regelmäßig den Anspruch dem Grunde nach umfassend geprüft, so dass die Abgabe entsprechender Erklärungen häufiger in Betracht kommt. Bei vollständig ablehnenden Verwaltungsentscheidungen reicht die Feststellung des Fehlens eines Tatbestandsmerkmals zur Begründung aus, so dass regelmäßig von Seiten des Trägers weitere Elemente noch nicht geprüft worden sind. Der Begriff des Elements knüpft an die Diktion des Teilelements an, worüber das Bundessozialgericht einen Vergleich für zulässig hält. Es kann sich dabei insbesondere auch um Berechnungselemente, das heißt um Teilsubsumtionsergebnisse, handeln. Das Unterstellen bestimmter Elemente kann positiver oder negativer Natur sein, das heißt auch das Fehlen bestimmter negativer Tatbestandsvoraussetzungen kann Gegenstand der Erklärungen der Beteiligten sein. Die deklaratorische Regelung des § 123 Absatz 2 Satz 3 - neu - SGG stellt klar, dass keine Abhängigkeit vom Streitgegenstandsbegriff besteht. Es handelt sich um eine Einschränkung des Streitstoffes, nicht des Streitgegenstandes. Die Regelung ist auch dann anwendbar, wenn auf ein Überprüfungsverfahren nach § 44
Drucksache 17/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
... 1. Der Bundesrat bedauert, dass das bislang geltende Zulassungssystem für Zusatzstoffe, bei dem nur Zusatzstoffe verwendet werden konnten, die explizit zugelassen waren (präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt), künftig nicht mehr gelten wird.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - TabakerzV
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 1
3. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 TabakerzV
4. Zu Artikel 3 § 1 Absatz 1 PrüflabV
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Drucksache 351/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual"
... Die Kommission hat die Arbeit an einem Konzept für die Begrenzung der Wasserverschmutzung mit Arzneimitteln aufgenommen und eine Studie in Auftrag gegeben, durch die weitere Informationen - unter anderem im Wege einer öffentlichen Konsultation - gesammelt werden sollen. Die Kommission wird auf dieser Grundlage weiterarbeiten und bei der Bewältigung der Umweltauswirkungen von pharmazeutischen Stoffen den Erfordernissen der öffentlichen Gesundheit und der Kosteneffizienz Rechnung tragen.
Drucksache 559/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien
... Gefahrstoffe
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 2, Satz 2 - neu - ChemVerbotsV
Zu § 4
Zu § 4
2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Nummer 8 - neu - ChemVerbotsV
3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Nummer 9 - neu - ChemVerbotsV
4. Zu Artikel 1 Anlage 2 Spalte 1 Eintrag 2 Nummer 5 ChemVerbotsV
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Drucksache 142/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Die Stahlindustrie - Erhaltung von dauerhaften Arbeitsplätzen und nachhaltigem Wachstum in Europa - COM(2016) 155 final
... - Die Kommission ermutigt Drittländer zu geeigneten politischen Maßnahmen, die dem aktuellen Bedarf des Marktes Rechnung tragen. Sie verhandelt im Rahmen von Freihandelsabkommen über Vorschriften für das Verhalten von staatlichen Unternehmen und für Subventionen und prüft in der WTO sorgfältig die Anmeldung von Beihilfen. Die Kommission strebt auch in den Verhandlungen über das Investitionsabkommen mit China nach einer strengen Regelung für Subventionen und staatliche Unternehmen. Die angestrebte Aufnahme eines Kapitels über Energie und Rohstoffe in jedes Handelsabkommen ist für die Stahlindustrie und andere energieintensive Industriezweige von besonderem Interesse.
Drucksache 809/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Fünfter Monitoring-Bericht "Energie der Zukunft"
... - Nutzung alternativer Antriebe und Kraftstoffe, die auf Strom aus erneuerbaren Energien basieren, - Effizienzverbesserungen im konventionell motorisierten Verkehr,
Drucksache 558/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung
... es ermächtigt insbesondere, durch Rechtsverordnung die Zusatzstoffe und Erzeugnisse im Sinne des § 5 Absatz 1 Buchstabe a) des
Drucksache 811/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie - COM(2016) 763 final
... Das Energiesystem hat einen Wendepunkt erreicht. Die Kosten erneuerbarer Energieträger, deren Anteil an der Stromerzeugung ständig wächst, sind zunehmend wettbewerbsfähig. Die Energieintensitätswerte, mit denen der Energieverbrauch im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung gemessen wird, gehen vor allem in entwickelten Ländern ständig zurück. Diese Erfolge sind zu einem Großteil das Verdienst der EU, auch wenn noch viel zu tun bleibt. Ihre führende Rolle bei der Bekämpfung des Klimawandels hat die europäischen Unternehmen, die die Innovation mittlerweile weltweit anführen und fortlaufend neue Technologien, Werkstoffe und Lösungen hervorbringen, zu den energieeffizientesten der Welt gemacht. Von Beginn an hat die EU mit ihrer Klima- und Energiepolitik einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt, der darauf ausgerichtet ist, die Investitionen der EU, der Mitgliedstaaten und der Industrie zu koordinieren und die entsprechenden politischen und rechtlichen Vorgaben einander anzugleichen.
Drucksache 200/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Zweite Verordnung zur Änderung der BVDV -Verordnung
... 3. des verwendeten Impfstoffes einzutragen."
Drucksache 326/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Wahl eines stellvertretenden Mitglieds der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Satz 5 und 6 des Standortauswahlgesetz es
Wahl eines stellvertretenden Mitglieds der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Satz 5 und 6 des
Drucksache 359/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige - COM(2016) 434 final
... Einer der Hauptgründe für dieses Vorgehen ist, dass die 2009 angenommen technischen Spezifikationen eine Karte aus Kunststoff (wie eine Kreditkarte) vorsehen. In den technischen Spezifikationen ist jedoch nicht genau festgelegt, welcher Kunststoff zu verwenden ist. Es sind verschiedene Kunststoffe auf dem Markt; am besten geeignet ist Polycarbonat. Derzeit haben alle Karten eine Schichtstruktur aus verschiedenen Kunststoffen, wenngleich in den meisten Polycarbonat eingesetzt wird. Darüber hinaus werden in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Technologien zur Herstellung der spezifischen Kunststoffe eingesetzt. Aufgrund der vielfältigen Techniken zur Herstellung der Karten können nicht alle vorgeschlagenen Sicherheitsmerkmale integriert werden. Da der neue Aufenthaltstitel kostenneutral sein soll, ließ sich eine vollständige Harmonisierung nicht verwirklichen.
Drucksache 746/16
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs
... Wesentliche Ziele der Bahnreform 1993/1994 waren und sind eine Entlastung des Steuerzahlers und die Stärkung des Verkehrs auf der Schiene. Die europäische Arbeitsteilung und die Teilhabe an den globalen Warenströmen führen zu einer deutlichen Steigerung des Verkehrsaufkommens in Deutschland und Europa. Die Erwartung, dass der Schienengüterverkehr in der Lage ist, einen großen Teil des Verkehrswachstums aufzufangen und als einziger bereits heute weitgehend elektromobiler Transporteur eine strategische Versorgungssicherheit für die deutsche und europäische Industrie in einer Welt begrenzter fossiler Brennstoffe bieten kann, hat sich bisher nicht erfüllt. Es gelang zwar, Wettbewerber für den Markteinstieg zu gewinnen und die Verkehrsleistung moderat zu steigern, doch ist die angestrebte Verlagerung von Marktanteilen auf die Schiene noch nicht in dem erhofften und umweltpolitisch wünschenswerten Maße gelungen.
Drucksache 245/16
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Verlängerung der Frist nach § 28 Absatz 12 Satz 1 des Chemikaliengesetz es
... /EG über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) vorgesehen Prozess zur Harmonisierung derartiger Mitteilungen auf den 1. Juli 2014 festgelegt. Sie wurde durch Verordnung vom 20. Juni 2014 (BGBl. I S. 824) bis zum 1. Juli 2016 im Hinblick auf das Andauern des Übergangsprozesses auf EU-Ebene verlängert. Die Europäische Kommission hat nunmehr am 1. Februar 2016 einen Entwurf für eine Verordnung zur Einführung harmonisierter Giftinformationsmeldungen vorgelegt, über den demnächst im zuständigen Regelungsausschuss abgestimmt werden soll. Die Regelungen werden gemäß Artikel 2 der vorgesehenen Kommissionsverordnung ab dem 1. Juli 2019 wirksam.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
IV. Weitere Kosten
V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VI. Nachhaltige Entwicklung
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3668: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Verlängerung der Frist nach § 28 Abs. 12 Satz 1 des Chemikaliengesetzes
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
3 Erfüllungsaufwand
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Drucksache 476/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen und zur Änderung der Verordnung über Emissionserklärungen
... über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
Artikel 2 Änderung der Verordnung über Emissionserklärungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gleichstellung von Männern und Frauen
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
1. Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes
2. Vorgaben des Verordnungsentwurfs
Oneinoneout Konzept
Berücksichtigung der Belange mittelständischer Unternehmen
4 Befristung/Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3816: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen und zur Änderung der Verordnung über Emissionserklärungen
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
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Drucksache 347/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung
... "6. die Genehmigung der Beförderung von Kernbrennstoffen und Großquellen sowie deren Rücknahme oder Widerruf,
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Atomgesetzes
Artikel 2 Änderung des Standortauswahlgesetzes
§ 8 Nationales Begleitgremium
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung
Artikel 5 Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
Artikel 7 Änderung der Kostenverordnung zum Atomgesetz
Artikel 8 Änderung der Strahlenschutzverordnung
Artikel 9 Änderung der Endlagervorausleistungsverordnung
Artikel 10 Änderung der atomrechtlichen ZuverlässigkeitsüberprüfungsVerordnung
Artikel 11 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Artikel 12 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 13 Änderung der Gefahrgutkostenverordnung
Artikel 14 Änderung der Gefahrgutverordnung See
Artikel 15 Änderung des Verkehrsleistungsgesetzes
Artikel 16 Inkrafttreten
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Drucksache 233/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... Für eine ausreichende qualitätsgesicherte Versorgung mit Cannabisarzneimitteln soll der Anbau von Cannabis ausschließlich zu medizinischen Zwecken in Deutschland unter Beachtung der Vorgaben des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe ermöglicht werden. Die Aufgaben nach diesen internationalen Vorgaben sollen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übertragen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
a Bund
b Länder und Gemeinden
c Gesetzliche Krankenversicherung
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Bund
b Länder
c Gesetzliche Krankenversicherung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
Artikel 2 Änderung der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung
Artikel 3 Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Artikel 4 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 31 Arznei- und Verbandmittel, Verordnungsermächtigung.
Artikel 5 Änderung des Grundstoffüberwachungsgesetzes
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
a Bund
b Länder
c GKV
4. Erfüllungsaufwand
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten
3. Verwaltung
a Bund
b Länder
c GKV
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr.3532: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
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Drucksache 244/16
Verordnung der Bundesregierung
Vierte Verordnung zur Änderung der Elektro - und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) in Kraft getreten. In Anhang II der Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Ermächtigungsgrundlage
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Darstellung der Fallzahlen
Darstellung des Erfüllungsaufwandes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
4 Bürokratiekosten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3511: Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Elektro- und ElektronikgeräteStoff-Verordnung
1. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
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Drucksache 809/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Fünfter Monitoring-Bericht "Energie der Zukunft"
... - Nutzung alternativer Antriebe und Kraftstoffe, die auf Strom aus erneuerbaren Energien basieren, - Effizienzverbesserungen im konventionell motorisierten Verkehr,
Drucksache 62/16
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Chemikalien -Sanktionsverordnung
... 7. entgegen Artikel 58 Absatz 2 eine behandelte Ware in den Verkehr bringt, ohne dass die in der Ware enthaltenen Wirkstoffe genehmigt oder zugelassen sind,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung
Abschnitt 8 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 528/2012
Abschnitt 9 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 649/2012
Abschnitt 10 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und die auf ihrer Grundlage fortgeltenden Kommissionsverordnungen (EG) Nr. 1497/2007 und Nr. 1516/2007
§ 2 Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004
Abschnitt 8 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 528/2012
§ 14 Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
Abschnitt 9 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 649/2012
§ 15 Straftaten nach der Verordnung (EU) Nr. 649/2012
§ 16 Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EU) Nr. 649/2012
Abschnitt 10 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und die auf ihrer Grundlage fortgeltenden Kommissionsverordnungen (EG) Nr. 1497/2007 und Nr. 1516/2007
§ 17 Straftaten nach der Verordnung (EU) Nr. 517/2014
§ 18 Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und den auf ihrer Grundlage fortgeltenden Kommissionsverordnungen (EG) Nr. 1497/2007 und Nr. 1516/2007
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
IV. Weitere Kosten
V. Nachhaltigkeitsprüfung
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen Gender Mainstreaming
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
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Drucksache 182/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetz es
... (2) Luftfahrtunternehmen nach § 20 Absatz 1, die ihren Hauptsitz in Deutschland haben oder über eine durch das Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Niederlassung in Deutschland verfügen, haben dafür Sorge zu tragen, dass nur Luftfahrzeugführer eingesetzt werden, die befähigt und geeignet sind, eine sichere und ordnungsgemäße Beförderung zu gewährleisten. Dazu sind von ihnen bei den Luftfahrzeugführern vor Dienstbeginn auch verdachtsunabhängige Kontrollen in Form von Stichproben durchzuführen, in denen geprüft wird, ob die kontrollierte Person unter dem Einfluss von Stoffen nach Absatz 1 steht. Die Kontrollen dürfen nur unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt werden. Die Einzelheiten der Durchführung der Kontrollen sind durch Tarifvertrag oder wenn ein solcher nicht besteht durch Betriebsvereinbarung zu regeln." ‘
§ 4a
§ 65b Flugmedizinische Datenbank
§ 65c Flugmedizinische Sachverständige und flugmedizinische Zentren, Anerkennung und Aufsicht
‚Artikel 1a Änderung des Gesetzes über das Luftfahrt-Bundesamt
‚Artikel 3a Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
§ 21 Flugmedizinische Tauglichkeit
Artikel 5 Inkrafttreten
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Drucksache 620/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung
... enthält Regelungen über die Abgabe radioaktiver Stoffe (derzeit insbesondere §§ 69, 75 der
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 1 und Satz 1
3. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 1 Satz 1 Entsorgungsübergangsgesetz
4. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 2 Satz 2 - neu - Entsorgungsübergangsgesetz
5. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 3 Satz 3 Entsorgungsübergangsgesetz
6. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 3 Satz 3, 4 Entsorgungsübergangsgesetz
7. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 4 Satz 4 - neu - Entsorgungsübergangsgesetz
8. Zu Artikel 2 §§ 2 und 3 Entsorgungsübergangsgesetz
9. Zu Artikel 2 § 3 Absatz 1 Satz 2 Entsorgungsübergangsgesetz
10. Zu Artikel 2 § 3 Absatz 2 Satz 2 Entsorgungsübergangsgesetz
11. Zu Artikel 2 § 3 Absatz 1 Satz 2 2. Halbsatz; Absatz 2 Satz 2 2. Halbsatz Entsorgungsübergangsgesetz
12. Zu Artikel 2 Anhang Tabelle 2 Fußnote ** Entsorgungsübergangsgesetz
13. Zu Artikel 2 Anhang Tabelle 3 Spalte Zwischenlager Zeile Neckarwestheim Entsorgungsübergangsgesetz
14. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 7 Absatz 3 Satz 4 AtG
15. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 7 Absatz 3 Satz 5 AtG
16. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 18 Absatz 2 Nummer 1a - neu - AtG
17. Zu Artikel 8 § 1 Absatz 1 Satz 1 Nachhaftungsgesetz
18. Zu Artikel 9 § 1 Absatz 2 - neu - Evaluierung, Inkrafttreten
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Drucksache 123/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung
... § 439 Absatz 3 BGB-E erfasst die Fälle, in denen ein Einbau oder Ausbau einer Sache vorgenommen wird und nimmt dabei ersichtlich körperliche Gegenstände in den Blick, wie sie üblicherweise im Rahmen von Werkleistungen verbaut werden. Sachgerecht erscheint eine Anwendung allerdings auf alle Kaufsachen, die der Käufer in irgendeiner Form mit anderen Sachen verbindet oder installiert. Begrifflich sollte daher darauf geachtet werden, dass von den Pflichten des § 439 Absatz 3 BGB-E - entsprechend der gesetzessystematischen Position der Vorschrift in den allgemeinen Vorschriften über den Kauf - sämtliche Sachen im kaufrechtlichen Sinn erfasst werden, auf die der Käufer Verwendungen macht, welche im Falle einer Nachbesserung oder Nachlieferung erneut vorgenommen werden müssten. Der Begriff des Ein- und Ausbaus könnte für Kaufsachen zu eng gefasst sein, die nicht dem Wortsinn gemäß aus- und eingebaut werden. Mangelbehaftete Flüssigkeiten (etwa Brennstoffe wie Öl) müssten z.B. abgepumpt und neu eingefüllt, schadhafte Lacke müssten abgeschliffen und erneut aufgetragen werden. Auch die Anwendbarkeit auf immaterielle Güter wie Software über § 453 BGB sollte erfasst werden. So kann etwa im Fall schadhafter Softwarelösungen eine aufwändige De- oder Reinstallation oder eine Neukonfiguration des Systems erforderlich werden, was den Begriff des Ein- und Ausbauens auch in entsprechender Anwendung überspannen dürfte.
Drucksache 274/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
... Jegliche Aufsuchung oder Gewinnung von Kohlenwasserstoffen in den Nationalparks außerhalb der dafür extra ausgewiesenen Exklaven des Weltnaturerbes widerspräche der Erklärung, die die beteiligten Staaten und deutschen Länder gegenüber der
Drucksache 470/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27 /EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
... 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, in Bezug auf gefährliche Stoffe in der Gebäudesubstanz Informationspflichten des Auftraggebers oder Bauherrn gegenüber dem Auftragnehmer vorzuschreiben. Er erinnert in diesem Zusammenhang an die vom Bundesrat zu der Verordnung zur Neufassung der
Drucksache 607/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/99 /EU und zur Änderung und Anpassung weiterer immissionsschutzrechtlicher Verordnungen
... : Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen - 2. BImSchV
Artikel 2 Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer
Artikel 3 Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen - 21. BImSchV
Anlage 1 (zu den §§ 3 und 5) Bestimmung der Dichtheit von Gasrückführungssystemen und Einstellung des Korrekturfaktors bei Kraftstoffgemischen.
Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie - 25. BImSchV
Artikel 5 Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen - 31. BImSchV
Artikel 6 Bekanntmachungserlaubnis
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs
1.1 Änderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen 2. BImSchV
1.2 Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin 20. BImSchV
1.3 Änderung der Verordnung zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen 21. BImSchV
1.4 Änderung der Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie 25. BImSchV
1.5. Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen 31. BImSchV
2. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung
3. Richtliniengetreue Umsetzung von Europarecht
4. Gleichstellung von Frauen und Männern
5. Befristung
6. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
7. Erfüllungsaufwand
7.1 Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes
7.2 Vorgaben des Verordnungsentwurfs
7.3 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
7.3.1 Änderung der 2. BImSch
7.3.2 Änderung der 20. BImSchV
7.3.3 Änderung der 21. BImSchV
7.3.4 Änderung der 25. BImSchV
7.3.5 Änderung der 31. BImSchV
7.4 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft entsprechend der Nummerierung in der Tabelle unter Punkt 7.2
7.4.1 Änderung der 2. BImSch
7.4.2 Änderung der 20. BImSchV
7.4.3 Änderung der 21. BImSchV
7.4.4 Änderung der 25. BImSchV
7.5 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
7.5.1 Änderung der 2. BImSch
7.5.2 Änderung der 20. BImSchV
7.5.3 Änderung der 21. BImSchV
7.5.4 Änderung der 25. BImSchV
7.5.5 Änderung der 31. BImSchV
8. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Artikel 3
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Artikel 4
Zu § 7
Zu Artikel 5
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Nr. 8
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3704: Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/99/EU und zur Änderung und Anpassung weiterer immissionsschutzrechtlicher Verordnungen
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
3 Erfüllungsaufwand
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Drucksache 132/1/16
Antrag der Freien Hansestadt Bremen
Entschließung des Bundesrates - Faire Rahmenbedingungen für die heimische Stahlindustrie schaffen - Antrag der Länder Niedersachsen, Saarland, Sachsen -
... 7. Der Bundesrat spricht sich ferner für eine angemessene Verteilung der Kosten der Energiewende aus, so dass diese auch für die energieintensive Stahlindustrie tragbar bleiben. Die Energiewende muss so ausgestaltet werden, dass Deutschland weiterhinein wettbewerbsfähiger Industriestandort bleibt und die Unternehmen auch in Zukunft insbesondere mit ihren hocheffizienten KWKAnlagen und Erneuerbare-Energien-Anlagen einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Daher setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass die Eigenstromerzeugung aus Bestandsanlagen hocheffizienter Kraft-WärmeKopplung und aus Erneuerbaren Energien sowie aus Kuppelgasen, Reststoffen und Restenergien zukünftig weiterhin nicht in die EEG-Umlage einbezogen wird.
Drucksache 396/16
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... Für Arzneimittel mit bestimmten Stoffen oder mit Zubereitungen aus bestimmten Stoffen, die besonders hohe Anwendungsrisiken haben, gilt die Verschreibungspflicht. In Anlage 1 der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Artikel 1
§ 7
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union EU und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Auswirkungen der Verordnung
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Für pharmazeutische Unternehmer
Für Kliniken
Für Bürgerinnen und Bürger
Für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
Pharmazeutische Unternehmer
Sonstige Beteiligte
6. Weitere Folgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe g
Zu Artikel 2
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Drucksache 699/16
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Wahl der Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums gemäß § 8 Absatz 3 des Standortauswahlgesetz es
... Mitglied des Bundesvorstandes des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) sowie ehemaliges Mitglied der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe
Drucksache 80/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung - COM(2016) 51 final
... Die Industrie kann denselben Weg einschlagen und Vorteile aus der Einsicht ziehen, dass es wirtschaftlicher ist, effiziente neue technische Ansätze für die verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energien zu wählen. Voraussichtlich werden jedoch auch künftig in Industriebetrieben fossile Brennstoffe für Hochtemperaturverfahren verwendet werden. Bei industriellen Prozessen und bei Infrastrukturen werden nach wie vor Abwärme und Abkälte anfallen, die zu einem großen Teil in nahegelegenen Gebäude genutzt werden könnten.
Drucksache 13/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Das jährliche Arbeitsprogramm 2016 der Union für europäische Normung - COM(2015) 686 final
... - Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und Vereinfachung der Informationen für die Verbraucher über die Eignung ihres Fahrzeugs für die verschiedenen Kraftstoffe bzw. Stromladepunkte
Drucksache 120/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... Neben Arzneimittelfälschungen spielen auch Fälschungen bei Wirkstoffen eine Rolle.
1. Zu Artikel 1 §§ 15 und 20c Absatz 3 AMG
2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 41a Absatz 1 AMG
3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 41a Absatz 3 Nummer 2 AMG
4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 41a Absatz 3 Nummer 8 - neu - AMG
5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 41b Absatz 1 Satz 2 AMG
6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 41b Absatz 2 Satz 1 AMG
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 41c Satz 1 AMG
8. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 69 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2a AMG
9. Zu Artikel 1 Nummer 16
10. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 40 Absatz 3 Satz 2 und Satz 5, Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 sowie Absatz 5 Satz 1 und § 42 Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 AMG
11. Zu Artikel 2 Nummer 12 § 41 Absatz 1 AMG
12. Zu Artikel 2 Nummer 12 § 41 Absatz 3 AMG
13. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe a § 73 Absatz 2 Nummer 2 AMG
14. Zur Systematik des Arzneimittelgesetzes
15. Zu Artikel 10 § 1 Absatz 1 Satz 3 AMFarbV
16. Zu der Frischzellen-Verordnung
17. Zur Bekämpfung der Arzneimittelfälschungskriminalität
18. Zur Regelung von strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen
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