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0918/1/04
0807/04
0917/04
0166/04
0664/2/04
0983/04
0466/04
0590/04
0852/04
0891/04
0918/04B
0919/2/04
0917/3/04
0645/04
0450/04
0734/04
0664/04
0105/04
0955/04
0664/04B
0917/1/04
0955/04B
0955/2/04
0068/1/04
0709/04
0613/04
0068/04B
0915/04
0269/1/04
0269/04B
0244/03
0574/03B
0954/03B
Drucksache 647/1/17

... Luft von 2002 für Einzelfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 20 MW entfallen, wenn an diesen Quellen einmal pro Jahr und nach maßgeblichem Brennstoffwechsel Einzelmessungen durchgeführt werden und der maximale Messwert zuzüglich der erweiterten Messunsicherheit als Ersatzwert für diese Quelle eingesetzt wird sowie der Beitrag zum repräsentativen Abgasvolumenstrom der Gesamtanlage kleiner als 10 Prozent ist."



Drucksache 567/17 (Beschluss)

... "Der Betriebsinhaber hat vor dem erstmaligen Erstellen der jährlichen betrieblichen Stoffstrombilanz das Bezugsjahr festzulegen. Als Bezugsjahr ist das vom Betriebsinhaber für die Erstellung des Nährstoffvergleiches nach § 8 Absatz 1 der



Drucksache 73/1/17

... sowie § 18 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 5, Anlage 4a Absatz 3 Satz 3 StromNEV

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 4 sowie Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb und Buchstabe c sowie Nummer 2 Inhaltsübersicht zu § 120, Überschrift, Absatz 1, 3 und 8 EnWG sowie § 18 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 5, Anlage 4a Absatz 3 Satz 3 StromNEV

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Inhaltsübersicht EnWG Nummer 4 § 120 Überschrift, Absatz 1 und Absatz 3 EnWG Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 18 Absatz 1 Satz 1 StromNEV Buchstabe c § 18 Absatz 5 StromNEV Nummer 2 Anlage 4a zu § 18 Absatz 2 Satz 6 und Satz 7 StromNEV *

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Inhaltsübersicht EnWG , Nummer 4 § 120 Überschrift, Absatz 1, 3 EnWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - und Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 24 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu - EnWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 24 Satz 2 Nummer 4 EnWG *

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 EnWG *

8. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 91 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 Absatz 3 Satz 1 EnWG

Zu Artikel 1 Nummer 4

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 Absatz 3 Satz 1 EnWG

Zu Artikel 1 Nummer 4

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 und Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c § 120 Absatz 3 Satz 1 und 3 EnWG § 18 Absatz 5 StromNEV

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 Absatz 9 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 EnWG *

14. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 18 Absatz 1 Satz 1 StromNEV , Buchstabe c § 18 Absatz 5 StromNEV , Nummer 2 Anlage 4a Satz 6, 7 StromNEV

15. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zur Vorlage allgemein


 
 
 


Drucksache 186/2/17

... 2. Der Bundesrat begrüßt daher die Grundausrichtung der Elektrizitätsbinnenmarktverordnung, den europäischen Strombinnenmarkt zu stärken und auf den steigenden Anteil erneuerbarer Energien auszurichten. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass gut vernetzte und flexible Märkte entscheidend sind, um die Synergien des Binnenmarktes für mehr Wettbewerb und Innovation sowie für eine verbesserte Integration der erneuerbaren Energien zu nutzen.



Drucksache 654/17

... Wenn es uns nicht gelingt, die Cybersicherheit erheblich zu erhöhen, werden die Gefahren im Zuge des digitalen Wandels stark zunehmen. Bereits im Jahr 2020 könnten zig Milliarden Geräte an das "Internet der Dinge" angeschlossen sein, bei deren Entwicklung jedoch der Cybersicherheit noch immer keine Priorität eingeräumt wird8. Wenn wir die Geräte, die unsere Stromnetze, Autos und Verkehrsnetze, Fabriken, Finanzen, Krankenhäuser und Wohnungen steuern, nicht adäquat schützen, kann das verheerende Folgen haben und das Vertrauen der Verbraucher in neue Technologien massiv untergraben. In Anbetracht des Risikos politisch motivierter Angriffe auf zivile Ziele und von Lücken in der militärischen Cyberabwehr ist die Gefahr noch größer einzuschätzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 654/17




1. Einleitung

2. STÄRKUNG der CYBERABWEHRFÄHIGKEIT der EU

2.1 Stärkung der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit

2.2 Schaffung eines Binnenmarkts für Cybersicherheit

2.3 Vollständige Umsetzung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

2.4 Abwehrfähigkeit durch eine rasche Reaktion im Notfall

2.5 Ein Cybersicherheits-Kompetenznetz mit einem Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung

2.6 Aufbau einer starken EU-Basis für Cyberfähigkeiten

2.7 Förderung der Cyber-Hygiene und Sensibilisierung

5 Hauptmaßnahmen

3. Schaffung eines EU-RAHMENS zur WIRKSAMEN ABSCHRECKUNG

3.1 Identifizierung böswilliger Akteure

3.2 Beschleunigung der Strafverfolgungsmaßnahmen

3.3 Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität

3.4 Intensivierung der Maßnahmen auf politischer Ebene

3.5 Abschreckung durch die Cyberabwehrkompetenzen der Mitgliedstaaten zwecks Erhöhung der Cybersicherheit

4. Die internationale Zusammenarbeit in der CYBERSICHERHEIT STÄRKEN

4.1 Cybersicherheit in den Außenbeziehungen

4.2 Kapazitätsaufbau in der Cybersicherheit

4.3 Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 4/17

... Mit der vorgeschlagenen Verordnung soll gewährleistet werden, dass alle Mitgliedstaaten geeignete Instrumente bereithalten, um Stromversorgungskrisen zu vermeiden, für solche Krisen vorzusorgen und sie zu bewältigen. Selbst im Falle gut funktionierender Märkte und Netze lässt sich das Risiko einer Stromversorgungskrise (etwa aufgrund extremer Wetterbedingungen, böswilliger Angriffe wie Cyberattacken oder einer Brennstoffknappheit) nicht ausschließen. Da die Stromnetze miteinander verbunden sind, haben Krisensituationen zudem oft grenzübergreifende Auswirkungen. Einige Umstände (z.B. lange Kälte- oder Hitzeperioden) können mehrere Mitgliedstaaten gleichzeitig betreffen, und auch ursprünglich lokal begrenzte Vorfälle können sich schnell über Grenzen hinweg ausbreiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

1. Wirtschaftliche Auswirkungen

2. Wer ist auf welche Weise betroffen?

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Elemente

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständige Behörde

Kapitel II
Risikobewertung

Artikel 4
Bewertung der Versorgungssicherheit

Artikel 5
Methode zur Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf regionaler Ebene

Artikel 6
Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf regionaler Ebene

Artikel 7
Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf nationaler Ebene

Artikel 8
Methode für kurzfristige Abschätzungen der Leistungsbilanz

Artikel 9
Kurzfristige Abschätzungen der Leistungsbilanz

Kapitel III
Risikovorsorgeplan

Artikel 10
Erstellung der Risikovorsorgepläne

Artikel 11
Inhalt der Risikovorsorgepläne - nationale Maßnahmen

Artikel 12
Inhalt der Risikovorsorgepläne - regional abgestimmte Maßnahmen

Kapitel IV
Bewältigung von Stromversorgungskrisen

Artikel 13
Frühwarnung und Erklärung des Eintritts einer Krise

Artikel 14
Zusammenarbeit und Unterstützung

Artikel 15
Einhaltung von Marktvorschriften

Kapitel V
Bewertung und Überwachung

Artikel 16
Nachträgliche Analyse

Artikel 17
Überwachung durch die Koordinierungsgruppe Strom

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Zusammenarbeit mit den Vertragsparteien der Energiegemeinschaft

Artikel 19
Befugnisübertragung

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Inkrafttreten

ANNEX 1 Anhang der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie2005/89/EG

Anhang
Muster für den Risikovorsorgeplan

Allgemeine Informationen

1. Zusammenfassung der SZENARIEN für STROMVERSORGUNGSKRISEN

2. AUFGABEN und ZUSTÄNDIGKEITEN der zuständigen BEHÖRDE

3. Verfahren und Massnahmen in einer STROMVERSORGUNGSKRISE

3.1. Nationale Verfahren und Maßnahmen

3.2. Regionale Verfahren und Maßnahmen

4. KRISENMANAGER ODER KRISENMANAGEMENTTEAM

5. Konsultation der Interessenträger

6. NOTFALLTESTS


 
 
 


Drucksache 537/17

... bleibt unberührt. Die Leistung oder die Arbeit besonderer netztechnischer Betriebsmittel darf weder ganz noch teilweise auf den Strommärkten veräußert werden. Die Betreiber von Übertragungsnetzen legen der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 537/17




§ 24a
Schrittweise Angleichung der Übertragungsnetzentgelte

,Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Anlage 4a
(zu § 18 Absatz 2) Referenzpreisblatt für die Netzentgelte von Übertragungsnetzbetreibern zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Absatz 2

,Artikel 5 Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 680/17 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat geht dabei davon aus, dass unter den Begriff der IKT-Produkte und -Dienste auch Verbraucherprodukte für die elektronische Kommunikation sowie sonstige, vernetzte Verbraucherprodukte und verbrauchernahe Produkte wie beispielsweise Smart-Home-Produkte und intelligente Stromzähler fallen, die Informationen digital erfassen und übertragen.



Drucksache 347/17 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-EnergienGesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe n

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 und Nummer 19 Buchstabe b § 79 Absatz 8 EEG 2017

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 23b Absatz 3 und 4 EEG 2017

5. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 24 Absatz 2 EEG

6. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b und Buchstaben c und d - neu - EEG 2017

7. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 1 EnWG

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 1 EnWG

9. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 2 EnWG

10. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 3 Satz 1 EnWG

11. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 108/17 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung von Mieterstrommodellen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 108/17 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung von Mieterstrommodellen


 
 
 


Drucksache 452/17

Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 452/17




Zweites Gesetz

Artikel 1
Änderung des Energiesteuergesetzes

§ 3b
Staatliche Beihilfen

§ 26
Steuerbefreiung für den Eigenverbrauch

§ 28
Steuerbefreiung für gasförmige Energieerzeugnisse

§ 53
Steuerentlastung für die Stromerzeugung.

§ 53a
Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme

§ 66c
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Weitere Änderung des Energiesteuergesetzes

§ 47a
Steuerentlastung für den Eigenverbrauch

Artikel 3
Änderung des Stromsteuergesetzes

§ 2a
Staatliche Beihilfen

§ 14
Bußgeldvorschriften

Artikel 4
Weitere Änderung des Stromsteuergesetzes

§ 9c
Steuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr

Artikel 5
Änderung des Tabaksteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes

Artikel 7
Änderung des Kaffeesteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Alkoholsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 131/17

... "Vorbehaltlich des Satzes 2 sind ab dem 1. Januar 2023 die Zufuhr von Nährstoffen in den Betrieb und die Abgabe von Nährstoffen aus dem Betrieb in Betrieben mit mehr als 20 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche oder mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb in einer Stoffstrombilanz zu erfassen und zu bewerten. Die Verpflichtung nach Satz 1 gilt für Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb oder mit mehr als 30 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte von mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar ab dem 1. Januar 2018. Die Verpflichtungen nach den Sätzen 1 und 2 gelten auch für Betriebe, die die dort festgesetzten Schwellenwerte unterschreiten, wenn dem Betrieb im jeweiligen Wirtschaftsjahr Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben zugeführt wird. Das Bundesministerium erlässt nach Maßgabe des Satzes 5 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur näheren Bestimmung der Anforderungen an die gute fachliche Praxis beim Umgang mit Nährstoffen im Sinne des Absatzes 1 die näheren Vorschriften über eine betriebliche Stoffstrombilanz.



Drucksache 347/2/17

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des



Drucksache 736/17 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass zahlreiche Unfälle in kerntechnischen Anlagen (hier sind vor allem die Unfälle in Tschernobyl und Fukushima zu benennen) zu erheblichen Kontaminationen und damit zu Umwelt- und Gesundheitsschäden geführt haben. Dies hat gezeigt, dass die Nutzung der Atomkraft zur Stromerzeugung unsicher und mit großen Risiken verbunden ist. Zudem ist die Frage der sicheren Endlagerung für die bei der Energieerzeugung mit Atomkernenergie entstehenden hochradioaktiven Abfälle nach wie vor ungeklärt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 736/17 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt


 
 
 


Drucksache 675/17

... Diese Zuständigkeit der Länderbehörden für die Durchführung von Kontrollen besteht landseitig in Unternehmen und an Be- und Entladestellen. Sie besteht auch auf Seeschiffen, soweit sie in Landes- und Kommunalhäfen liegen. Darüber hinaus wird nunmehr auch explizit eine Zuständigkeit für die Überwachung auf Seeschiffen auf Bundeswasserstraßen geregelt, sofern es sich um Stromhäfen oder sonstige Häfen handelt, die nicht vom Bund betrieben werden. Diese Teile von Bundeswasserstraßen gehören zu Landes- und Kommunalhäfen, für die eine originäre Zuständigkeit der Länder besteht (Hafenpolizei). Diese Zuständigkeit der Länder bezieht sich auf das gesamte Gebiet der Landes- und Kommunalhäfen und damit auch auf Wasserflächen des Hafens, die Teil einer Bundeswasserstraße sind. In solchen Hafenbereichen bestehen daher sowohl Zuständigkeiten des Bundes (§ 45 Absatz 4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 675/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Gefahrgutverordnung See

§ 16a
Zuständigkeiten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Artikel 2
Änderung der Gefahrgutkostenverordnung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Zehnten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Vorschriften (NKR-Nr. 4172, BMVI)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

II.1 Erfüllungsaufwand:

5 Wirtschaft

Weitere Kosten:

5 Verwaltung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 157/1/17

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 32 Inhaltsübersicht und § 60 EnergieStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 2 EnergieStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 26 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 3 EnergieStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Absatz 2 EnergieStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 53a EnergieStG , Artikel 2 Nummer 5 § 53a EnergieStG

6. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 9a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 - neu - StromStG

7. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe b,

8. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 1 Satz 1 StromStG

9. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 2 StromStG

Zu Artikel 4 Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12 Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 419/17

... (ABl. L 72 vom 17.3.2017, S. 1) ersetzt wurde, nur für Kopplungspunkte, somit Grenzübergangspunkte bzw. Marktgebietsübergangspunkte. Die Änderung von § 11 Absatz 1 Satz 1 führt dazu, dass diese Verpflichtung künftig auch für Nichtkopplungspunkte besteht. Sie kann u.a. den Kreis der Akteure auf den Flexibilitätsmärkten erhöhen und damit einen wichtigen Beitrag im Kontext der Energiewende leisten. Beispielweise können Betreiber von Gaskraftwerken durch den kürzeren Vorlauf der Kapazitätsbuchungen verlässlicher als derzeit entscheiden, ob sie am Regelenergiemarkt für Strom teilnehmen möchten. Auch Gasspeicher können vermehrt am Regelenergiemarkt für Gas tätig werden. Zudem kann sich das Angebot untertägiger Kapazitäten an Nichtkopplungspunkten positiv auf die Wettbewerbsintensität und damit die Liquidität am deutschen Gasmarkt für kurzfristige Produkte auswirken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 419/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Gasnetzzugangsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Vollzugsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4177, BMWi: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

Weitere Kosten

II.2 One in one out‘-Regel

III. Votum


 
 
 


Drucksache 72/17

... Die Vulnerabilität/Verletzbarkeit weltweit vernetzter Verkehrswege und wichtiger Infrastrukturen durch Wettererscheinungen, wie Orkane (zum Beispiel Orkan Kyrill, Januar 2007), Starkniederschlagsereignisse (zum Beispiel Hochwasser an Elbe und Donau, August 2002 und Mai/Juni 2013 und die Sturzfluten im Mai/Juni 2016), Luftverfrachtungen (zum Beispiel Vulkanausbruch Eyjafjallajökull auf Island, April 2010) und hohe Schneefälle, Nassschneefälle und Sturm (zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen im November 2005, die zu Vereisung und Bruch von Stromleitungen mit tagelangem Stromausfall führten) können eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen und bergen ein hohes Schadenspotential.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 4
Aufgaben

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Zielsetzung

2. Notwendigkeit

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VIII. Weitere Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil - zu den Vorschriften im Einzelnen:

Zu Artikel 1 Nummer 2

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Nummer 3

Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 3884, BMVI: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 187/17 (Beschluss)

... /EG (Amtsblatt L 211 vom 14.08.2009, Seite 55, sogenannte "Binnenmarkt-Richtlinie Strom") vollständig neu fassen will, um sie aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Die Binnenmarkt-Richtlinien Strom und Gas bilden seit den 1990er Jahren das europarechtliche Fundament der Liberalisierung der Energiemärkte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 187/17 (Beschluss)




Zum Richtlinienvorschlag insgesamt

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 243/17

... Durch den neuen Satz 4 in Absatz 2 wird verhindert, dass ein Telekommunikationsunternehmen verpflichtet wäre, rundfunkähnliche Telekommunikation, die von anderen Anbietern eingespeist wird, aus dem Datenstrom herauszufiltern. Eine derartige Filterung ist nach Ansicht der Telekommunikationsunternehmen nicht möglich, da sich keine einheitlichen Kriterien (Protokolle, Portnummern etc.) herausgebildet haben. So lassen sich z.B. über eine Plattform ebenso Fernsehprogramme streamen wie auch Videochats durchführen, ohne dass dazu grundsätzlich andere Übermittlungsverfahren genutzt werden. Für eine Filterung müssten daher die berechtigten Stellen jeweils im Einzelfall einen Satz konkreter Filterkriterien vorgeben.



Drucksache 452/17 (Beschluss)

Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz



Drucksache 488/17

... . Unter einer "getrennten Sammlung" ist nach § 3 Absatz 16 KrWG eine Sammlung zu verstehen, bei der ein Abfallstrom nach Art und Beschaffenheit des Abfalls getrennt gehalten wird, um eine bestimmte Behandlung zu erleichtern oder zu ermöglichen. Die getrennte Sammlung umfasst auch und gerade die getrennte Erfassung des Abfalls durch den Erzeuger und damit den Zeitpunkt des Abfallanfalls. Das Ansammeln in einem Betrieb oder auf einer Baustelle sowie die anschließende Bereitstellung zur Abholung des Abfalls fallen ebenfalls darunter. Der Begriff der "getrennten Sammlung" ist in Kontinuität zur neuen



Drucksache 409/17

... Gegenstand der Außenhandelsstatistik ist der grenzüberschreitende Warenverkehr Deutschlands mit dem Ausland, das heißt alle körperlich ein- und ausgehenden Waren sowie elektrischer Strom werden erfasst und nachgewiesen. Dabei wird erhebungstechnisch zwischen den Warenbewegungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten (Intrahandelsstatistik) und mit Nicht-EU-Ländern (Extrahandelsstatistik) unterschieden. Den rechtlichen Rahmen dieser Erhebungen legt die EU durch Verordnungen fest; ergänzende Durchführungsbestimmungen werden auf nationaler Ebene geregelt. Die Erfassung der Angaben erfolgt entweder im Wege einer direkten Firmenanmeldung (Intrahandel) oder grundsätzlich über die Zollverwaltung (Extrahandel) im Rahmen der Einfuhr- bzw. Ausfuhrabfertigung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 409/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Neunzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 186/17 (Beschluss)

... 3. Artikel 11 des Verordnungsvorschlags schränkt den im deutschen Recht vorgesehenen generellen Einspeisevorrang für Strom aus erneuerbaren Energien ein. Die erhebliche Einschränkung des Einspeisevorrangs greift in das Recht Deutschlands, die Nutzung seiner Energieressourcen selbst zu bestimmen, ein (Artikel 194 Absatz 2 Unterabsatz 2 AEUV). Es besteht die Gefahr, dass die Einschränkung des Einspeisevorrangs die - gerade in Deutschland sehr erfolgreich verlaufende - Energiewende zum Erlahmen bringt. Dies widerspricht auch dem Ziel der Dekarbonisierung der Energieversorgung.



Drucksache 726/17

... /EU, sofern Strom für einen relevanten Teil der betrieblichen Nutzung des Fahrzeugs verwendet wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 726/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Evaluierung der geltenden Rechtsvorschriften

- Folgenabschätzung

4 Politikoptionen

Option 1: Aufhebung der Richtlinie

Option 2: Einführung einer Definition des Ausdrucks saubere Fahrzeuge und Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Aufstellung nationaler Strategiepläne oder zur Anwendung der Methode der Monetisierung

Option 3: Einführung einer Definition des Ausdrucks sauberes Fahrzeug auf der Grundlage von Schwellenwerten für die Emissionen und Festlegung von Mindestzielen für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs.

Option 4: Einführung einer Definition auf der Grundlage alternativer Kraftstoffe und Festlegung entsprechender Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf alle Fahrzeuge, bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs.

Option 5: Annahme einer Verordnung, mit der allein die Methodik der Monetisierung bei der öffentlichen Auftragsvergabe für Fahrzeuge zugrunde gelegt wird, bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs

Option 6: Einführung einer Definition des Ausdrucks sauberes Fahrzeug anhand von Schwellenwerten für die Emissionen und eines Mindestziels für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge sowie Einführung einer Definition auf der Grundlage alternativer Kraftstoffe und von Mindestzielen für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf schwere Nutzfahrzeuge.

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Definitionen

Artikel 4a
Befugnisübertragung

Artikel 5
Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe

Artikel 8a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge

Anhang Informationen
für die Verwirklichung der Mindestziele für die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge zur Förderung der emissionsarmen Mobilität in den Mitgliedstaaten

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 4/1/17

... 3. Der Bundesrat begrüßt die europäische Zielsetzung, die Stabilität des europäischen Stromnetzes insgesamt zu sichern und die grenzüberschreitende Stromversorgungssicherheit zu gewährleisten. Ein gemeinsamer Ansatz für Risikoermittlung und -bewertung ist ein wichtiger Schritt, die grenzüberschreitende Kooperation auf Seiten der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Risikovorsorge im Stromsektor zu erhöhen.



Drucksache 112/17

... Der geltende gesetzliche Rahmen der Netzentgeltregulierung stammt im Kern aus dem Jahr 2005. Viele Grundprinzipien beruhen auf Verbändevereinbarungen, die vor gut 15 Jahren zustande kamen. Die Anforderungen an die Stromnetze ändern sich im Rahmen der Energiewende schrittweise.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 112/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 73/4/17

... Aufgrund einiger Fehlentwicklungen im Stromsektor ist eine langfristige Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte grundsätzlich sachgerecht. Um zu verhindern, dass sich daraus eine Schwächung des Schienenverkehrs im intermodalen Wettbewerb ergeben kann, sollten die Auswirkungen auf den Schienenverkehr genau evaluiert und resultierende Nachteile gegebenenfalls vollständig kompensiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/4/17




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 713/17

... Als ein Hindernis für die Mobilität von Studierenden wurde erkannt, dass - trotz des Bologna-Prozesses8 und weiterer Kooperationen im Rahmen des Europarats - Schulabschlüsse für eine Hochschulausbildung in anderen Mitgliedstaaten nicht ohne Weiteres anerkannt werden, wodurch junge Menschen ohne guten Grund daran gehindert werden, in einem anderen Land zu studieren oder zu arbeiten. Dadurch wird eine Gelegenheit verpasst, jungen Menschen gute Bildung an die Hand zu geben, und der Ideenstrom wird eingedämmt, was sich negativ auf die Arbeit der Hochschulen sowie Forschung und Innovation auswirkt. Auch einem wahrhaft integrierten europäischen Arbeitsmarkt steht dies im Wege.



Drucksache 189/17 (Beschluss)

... 8. Er sieht jedoch die geplante stärkere Öffnung der nationalen Förderregelungen für erneuerbare Energien für Betreiber in anderen Mitgliedstaaten kritisch. Wettbewerbsverzerrungen zulasten deutscher Betreiber müssen vermieden werden. Mindestquoten für eine Öffnung sind aus Sicht des Bundesrates nur dann akzeptabel, wenn die Mitgliedstaaten darüber hinaus selbst über den Umfang der Öffnung entscheiden können. Zudem ist auf Gegenseitigkeit zu achten, und der geförderte Strom muss auch physikalisch im jeweiligen nationalen Stromnetz eingespeist werden.



Drucksache 256/17

... Die Elektromobilität

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 256/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft und für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Ladesäulenverordnung

§ 4
Punktuelles Aufladen

§ 7
Ladepunkte mit geringer Ladeleistung

§ 8
Übergangsregelung

Artikel 2
Inkrafttreten

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 110/17 (Beschluss)

... sowie § 20 ZKG im Falle eines Stromanbieterwechsels bzw. eines Wechsel des Bankinstituts ausdrücklich einen Datentransfer vom Anbieter zu Anbieter zu. Auch für diese Fälle bietet sich eine entsprechende Beschränkung des Rechts auf Datenübertragbarkeit in einer allgemeinen Regelung an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Teil 1 und 3 BDSG

6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BDSG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 - neu - BDSG

8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 Satz 1

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 Satz 3 BDSG

10. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 3 BDSG

11. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2, § 18 Absatz 2 Satz 2 BDSG

12. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Satz 1b - neu -, Satz 3 BDSG

13. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 BDSG

14. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4, 5 Nummer 1, 2, Absatz 7 BDSG

15. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 5, § 21 Absatz 4 Satz 2 BDSG

16. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 7 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 BDSG

18. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 BDSG

19. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 3 BDSG

20. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Nummer 7 BDSG

21. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

23. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

24. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 BDSG

25. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 3 BDSG

26. Zu Artikel 1 § 26 BDSG

27. Zum Gesetzentwurf allgemein

28. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 1 BDSG

29. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 3 Satz 1 BDSG

30. Zu Artikel 1 § 29 Satz 1, 2 BDSG

31. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Absatz 2 Satz 2 neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 3 BDSG

33. Zum Gesetzentwurf allgemein

34. Zum Gesetzentwurf allgemein

35. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 BDSG

36. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

37. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummer 3, 4 BDSG

38. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3 - neu - BDSG

39. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 1 BDSG

40. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

41. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 4 BDSG

42. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 4 BDSG

43. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Satz 3 BDSG

44. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a BDSG

45. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

46. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

47. Zu Artikel 1 § 35 BDSG

§ 35
Recht auf Löschung

48. Zu Artikel 1 § 36 BDSG

49. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Nummer 2 Satz 2 BDSG

50. Zu Artikel 1 § 37 BDSG

51. Zu Artikel 1 § 50 Satz 2 BDSG

52. Zu Artikel 1 § 51 BDSG

53. Zu Artikel 1 § 83 Absatz 1 und 2 BDSG

54. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 13 Absatz 2 BVerfSchG , Nummer 7 Buchstabe a § 22a Absatz 5 BVerfSchG , Nummer 9 § 25 Absatz 3 BVerfSchG

55. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 26a Absatz 2 Satz 2 BVerfSchG

56. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 6 Absatz 1 Satz 7 G10

57. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 487/17

... Unter einem nichtflüchtigen Speichermedium werden in der elektronischen Datenverarbeitung verschiedene Datenspeicher bezeichnet, deren gespeicherte Informationen auf Dauer erhalten bleiben, also auch während der Zeit in der das elektronische Aufzeichnungssystem nicht in Betrieb ist oder nicht mit Strom versorgt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 487/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

§ 1
Elektronische Aufzeichnungssysteme

§ 2
Protokollierung von digitalen Grundaufzeichnungen

§ 3
Speicherung der Grundaufzeichnungen

§ 4
Einheitliche digitale Schnittstelle

§ 5
Anforderungen an die technische Sicherungseinrichtung

§ 6
Anforderungen an den Beleg

§ 7
Zertifizierung

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Satz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4163, BMF: Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 721/1/17

... 3. Nach Auffassung des Bundesrates sollte darauf hingewirkt werden, dass die Nutzung von öffentlich zugänglichen Ladestationen zur Stromversorgung von Elektrofahrzeugen grundsätzlich auch ohne Erfassung der Fahrzeugidentifika-tionsnummer und sonstiger personenbezogener Daten möglich ist. Insoweit sollten auch Bezahlverfahren ohne Übermittlung personenbezogener Daten, wie beispielsweise E-Geld oder Barzahlung, geprüft werden.



Drucksache 629/17 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat weist darauf hin, dass für die deutsche Industrie die Höhe der Strompreise und eine absolut zuverlässige Stromversorgung von herausragender Bedeutung sind. Auch vor diesem Hintergrund ist das in der Mitteilung angesprochene Winterpaket der Kommission mit dem Titel "Saubere Energie für alle Europäer" kritisch zu sehen. Insbesondere darf der Kommission nicht das vorgesehene Durchgriffsrecht bei der Stromgebots-zonenkonfiguration mit unabwägbaren Folgen für die Strompreisentwicklung in Deutschland eingeräumt werden. Außerdem dürfen zentrale Aspekte der Versorgungssicherheit nicht auf europäische Institutionen verlagert werden, um für den Industriestandort Deutschland nicht die Gefahr zu begründen, dass das hohe Niveau der Versorgungssicherheit auf europäischen Durchschnitt absinken könnte. Der Bundesrat verweist daher auf seine Stellungnahme vom 31. März 2017 (BR-Drucksache 186/17(B)) und bekräftigt noch einmal, dass er alle Vorschläge und Maßnahmen ablehnt, die das Recht der Mitgliedstaaten beeinträchtigen, die allgemeine Struktur ihrer Energieversorgung oder die Bedingungen für die Nutzung ihrer Energieressourcen selbst zu bestimmen.



Drucksache 73/17 (Beschluss)

... ) Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa (§ 18 Absatz 1 Satz 1 StromNEV

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Inhaltsübersicht EnWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Buchstabe d - neu - § 24 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 Nummer 4, Satz 6 - neu - EnWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - und Artikel 3a - neu - § 54 Absatz 3 Satz 3 Nummer 4 - neu - EnWG und § 9 Absatz 4 ARegV

Artikel 3a
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 91 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 EnWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 Absatz 9 EnWG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 108/1/17

Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung von Mieterstrommodellen - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 108/1/17




2. Zu Nummer 2

3. Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 89/1/17

... 18. In Deutschland sollte angestrebt werden, möglichst schnell FuE-Ausgaben in Höhe von 3,5 Prozent des BIP zu realisieren. Dazu bedarf es bestmöglicher Rahmenbedingungen und des Abbaus von Investitionshemmnissen für private FuE-Investitionen. Neue Impulse für die Forschung und Entwicklung werden ausdrücklich begrüßt. Es wird davon ausgegangen, dass die Bündelung der Aktivitäten des Bundes in der Hightech-Strategie, die Ausweitung des Innovationsbegriffes um soziale und gesellschaftliche Dimensionen von Innovationen, die Förderung des Mittelstands mit technologieoffenen Programmen, die Unterstützung bei der Verbreitung der Elektromobilität

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/1/17




Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung

Finanzpolitik nachhaltig ausrichten, Länder und Kommunen stärken

Gute Rahmenbedingungen für unternehmerische Initiative - breite Teilhabe an Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft

Arbeitswelt zeitgemäß und fair ausgestalten

Konsequente Fortführung der Energiewende: Mehr erneuerbare Energien, mehr Effizienz, hohe Verlässlichkeit

Für ein Europa der Bürgerinnen und Bürger: Die Herausforderungen meistern

Internationale Wirtschaftsbeziehungen weiterentwickeln


 
 
 


Drucksache 187/1/17

... /EG (Amtsblatt L 211 vom 14.08.2009, Seite 55, sogenannte "Binnenmarkt-Richtlinie Strom") vollständig neu fassen will, um sie aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Die Binnenmarkt-Richtlinien Strom und Gas bilden seit den 1990er Jahren das europarechtliche Fundament der Liberalisierung der Energiemärkte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 187/1/17




Zum Richtlinienvorschlag insgesamt

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 661/17

... 25. Die Vorlage einer gültigen Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers könnte eine materielle Voraussetzung dafür werden, dass der Lieferer die Mehrwertsteuerbefreiung auf eine innergemeinschaftliche Lieferung von Gegenständen anwendet. Durch die Verbesserung der zusammenfassenden Meldungen, die ausgetauscht werden, würde diese Änderung eine bessere Überwachung des Warenstroms ermöglichen (in den vom Lieferer einzureichenden zusammenfassenden Meldungen, die zwischen den Mitgliedstaaten über das MIAS ausgetauscht werden, ist auch die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers anzugeben).



Drucksache 315/17 (Beschluss)

... Die Erfassung aller Nutzer eines Netzwerks gestaltet sich technisch sehr schwierig. Zwar kann mittels Analyse-Tools der Besucherstrom auf eine Webseite beziffert werden, allerdings müssten aus den erfassten Daten die (vielen) Nutzer herausgefiltert werden, welche die Webseite mehrmals am Tag besuchen. Dies ist nicht zuverlässig über eine Filterung der IP-Adresse möglich, da ein Nutzer z.B. für den Aufruf der Seite zuhause aus dem WLAN und unterwegs aus dem Mobilnetz jeweils eine andere IP-Adresse zugeteilt bekommen kann. Diese Schwierigkeiten bei der Erfassung können durch das Abstellen auf registrierte Nutzer nicht vollständig ausgeräumt, jedoch dadurch abgeschwächt werden, dass bei der Registrierung weitere Angaben verlangt werden, die eine Bestimmung des Herkunftslandes der Nutzer erleichtern.



Drucksache 719/17 (Beschluss)

Verordnung zur Änderung der Stromnetzzugangsverordnung



Drucksache 347/17

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

§ 21
Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag.

§ 23b
Besondere Bestimmung zum Mieterstromzuschlag

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 42a
Mieterstromverträge

Artikel 3
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4133, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 One in one out‘-Regel

II.3 Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 350/17

... der Kommission vom 14. April 2016 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger (ABl. L 112 vom 27.4.2016, S. 1) regelt allgemeine Anforderungen an bestimmte Erzeugungsanlagen sowie den Nachweis dieser Anforderungen. Die Artikel 15, 16 und 32 der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 350/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Nachweis der Einhaltung der allgemeinen technischen Mindestanforderungen von Erzeugungsanlagen

§ 3
Allgemein anerkannte Regeln der Technik

§ 4
Rechtsfolgen bei Nichterfüllung

§ 5
Übergangsregelungen

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für Anlagen des Typs B:

Tabelle

Erfüllungsaufwand für Anlagen des Typs D:

Tabelle

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3911, BMWi: Entwurf einer Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Umsetzung von EU-Recht

II.3 ‚One in one out‘-Regel


 
 
 


Drucksache 3/17 (Beschluss)

... 13. Der Bundesrat bewertet Sektorenkopplung grundsätzlich positiv. Er ist allerdings der Auffassung, dass die Entscheidung über die Ausgestaltung von Sektorzielen weiterhin in der Verantwortung der Mitgliedstaaten verbleiben sollte. Dies gilt auch für die Vorgabe der Kommission, Sektorziele in nationalen Energie- und Klimaschutzplänen nach Artikel 4 des Verordnungsvorschlags festzulegen. Er fordert die Bundesregierung auf, die Kommission um Prüfung der beabsichtigten Regelungen zu bitten. Er regt vielmehr an, die sektorenübergreifende Nutzung des Stroms aus Erneuerbaren Energien durch ein entsprechendes Marktdesign anzureizen.



Drucksache 296/17

... "Die dem Mengenstromnachweis zugrunde liegenden Entsorgungsnachweise müssen mindestens den Auftraggeber, das beauftragte



Drucksache 721/17 (Beschluss)

... 2. Mit Blick auf die von der Kommission angesprochene Erfassung von Elektromobilität



Drucksache 232/17 (Beschluss)

... (2) 1Unbeschadet des Absatzes 1 kann einer internationalen Organisation im Sinne des § 3 für ihre amtlichen Zwecke die im Kaufpreis enthaltene Energiesteuer für Benzin, Dieselkraftstoff, Heizöl und Erdgas sowie die im Kaufpreis enthaltende Stromsteuer für elektrischen Strom von der Bundesfinanzverwaltung vergütet werden, wenn

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/17 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz)

Artikel 1
Gaststaatgesetz

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Internationale Organisationen

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 3
Internationale Organisationen

§ 4
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

§ 5
Verordnungsermächtigung für Sitzabkommen

Kapitel 2
Unmittelbar geltende Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

§ 6
Unverletzlichkeit des Sitzgeländes

§ 7
Auf dem Sitzgelände anwendbare Bestimmungen

§ 8
Unverletzlichkeit der Archive und aller Unterlagen der internationalen Organisation

§ 9
Schutz des Sitzgeländes und seiner Umgebung

§ 10
Immunität der internationalen Organisation, Gelder, Guthaben und sonstige Vermögenswerte

§ 11
Befreiung von direkten Steuern

§ 12
Befreiungen und Vergütungen von der Umsatzsteuer

§ 13
Befreiungen und Vergütungen bei den besonderen Verbrauchsteuern

§ 14
Befreiungen von Zöllen, Verboten, Beschränkungen

§ 15
Erleichterungen im Nachrichtenverkehr

§ 16
Einreise, Aufenthaltstitel

§ 17
Passierschein und Bescheinigung der Vereinten Nationen, Reisedokumente anderer internationaler Organisationen

§ 18
Mitteilung zum Personal, Ausstellung von Ausweisen

§ 19
Soziale Sicherheit

§ 20
Zugang zum Arbeitsmarkt für unmittelbare Angehörige sowie Ausstellung von Visa und Aufenthaltserlaubnissen an Hausangestellte

§ 21
Personen, die aus dem Dienst bei der internationalen Organisation ausscheiden

§ 22
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen der Vertreter der Mitglieder

§ 23
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen für Bedienstete der internationalen Organisation

Kapitel 3
Weitere Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

§ 24
Bedienstete der internationalen Organisation vergleichbar der Stufe P-4 der Vereinten Nationen

§ 25
Sachverständige im Auftrag

§ 26
Kongresse, Seminare, ähnliche Veranstaltungen

Teil 3
Weitere internationale Einrichtungen

Kapitel 1
Internationale Institutionen

§ 27
Internationale Institutionen; Verordnungsermächtigung

§ 28
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Kapitel 2
Quasizwischenstaatliche Organisationen

§ 29
Quasizwischenstaatliche Organisationen, Verordnungsermächtigung

§ 30
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Kapitel 3
Sonstige internationale Einrichtungen

§ 31
Sonstige internationale Einrichtungen; Verordnungsermächtigung

§ 32
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Teil 4
Internationale Nichtregierungsorganisationen

§ 33
Internationale Nichtregierungsorganisation

§ 34
Steuerliche Vergünstigungen; Anerkennung der Gemeinnützigkeit

§ 35
Aufenthaltsrechtliche Begünstigung

§ 36
Sozialversicherungsbeiträge

§ 37
Zugang zum Arbeitsmarkt für Bedienstete und unmittelbare Angehörige

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 38
Beachtung der Gesetze, Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

§ 39
Beilegung von Streitigkeiten

§ 40
Einhaltung der Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen, Maßnahmen bei Missbrauch

§ 41
Verhältnis zu bestehenden Abkommen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

B. Lösung

II. Alternativen

III. Gesetzgebungszuständigkeit

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung

B. Besonderer Teil

Teil 1
- Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Teil 2
- Internationale Organisationen

Kapitel 1
Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Kapitel 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Teil 3
- Weitere internationale Einrichtungen

Erstes Kapitel

Zu § 27

Zu § 28

Kapitel 2
Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Teil 4
- Internationale Nichtregierungsorganisationen

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Teil 5
- Schlussbestimmungen

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 37/2/17

... 2. Der Bundesrat lehnt eine Ausweitung von Letztentscheidungskompetenzen der ACER ab. [Dies verstößt nicht nur gegen das Subsidiaritätsprinzip aus Artikel 5 Absatz 3 EUV, sondern greift auch rechtfertigungslos in die Unabhängigkeit der nationalen Energieregulierungsbehörden ein.] Das Ziel der 3. Kommission, Hemmnisse im Strombinnenmarkt durch uneinheitliche Entscheidungen der von grenzübergreifenden Fragen betroffenen nationalen Regulierungsbehörden zu verhindern, lässt sich auch auf mitgliedstaatlicher Ebene ausreichend erreichen. Hierzu ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass die durch die jeweilige Frage betroffenen nationalen Regulierungsbehörden bzw. Mitgliedstaaten eine einvernehmliche Problemlösung finden. Eine stärkere Letztentscheidungskompetenz der ACER in transnationalen Fragen würde sich nachteilig auf die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden auswirken.



Drucksache 736/1/17

... 1. Der Bundesrat widerspricht der Einschätzung der Kommission (siehe Erwägungsgrund 2), dass die Forschung im Nuklearbereich zur ökologischen Nachhaltigkeit und potenziell zur langfristigen sicheren und effizienten Senkung der Kohlenstoffdioxid-Emissionen des Energiesystems beitragen kann. Zur Senkung von Kohlenstoffdioxid-Emissionen - auch im Energiebereich - bedarf es der Konzentration aller Anstrengungen auf Technologien, die tatsächlich langfristig sicher und ökologisch nachhaltig sind. Hierbei sind beispielsweise die erneuerbaren Energien zu nennen, die Nutzung der Atomkernkraft zur Stromerzeugung gehört nicht dazu.

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Drucksache 736/1/17




Zur Vorlage insgesamt


 
 
 


Drucksache 629/1/17

... 8. Der Bundesrat weist darauf hin, dass für die deutsche Industrie die Höhe der Strompreise und eine absolut zuverlässige Stromversorgung von herausragender Bedeutung sind. Auch vor diesem Hintergrund ist das in der Mitteilung angesprochene Winterpaket der Kommission mit dem Titel "Saubere Energie für alle Europäer" kritisch zu sehen. Insbesondere darf der Kommission nicht das vorgesehene Durchgriffsrecht bei der Stromgebotszonenkonfiguration mit unabwägbaren Folgen für die Strompreisentwicklung in Deutschland eingeräumt werden. Außerdem dürfen zentrale Aspekte der Versorgungssicherheit nicht auf europäische Institutionen verlagert werden, um für den Industriestandort Deutschland nicht die Gefahr zu begründen, dass das hohe Niveau der Versorgungssicherheit auf europäischen Durchschnitt absinken könnte. Der Bundesrat verweist daher auf seine Stellungnahme vom 31. März 2017 (BR-Drucksache 186/17(B)) und bekräftigt noch einmal, dass er alle Vorschläge und Maßnahmen ablehnt, die das Recht der Mitgliedstaaten beeinträchtigen, die allgemeine Struktur ihrer Energieversorgung oder die Bedingungen für die Nutzung ihrer Energieressourcen selbst zu bestimmen.



Drucksache 347/1/17

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des

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Drucksache 347/1/17




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe n

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 *

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 und Nummer 19 Buchstabe b § 79 Absatz 8 EEG 2017

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 *

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 und Nummer 19 Buchstabe b § 79 Absatz 8 EEG 2017

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 und 2 EEG 2017 *

Hilfsempfehlung zu Ziffer 8

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 *

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 *

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 23b Absatz 3 und 4 EEG 2017

14. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b und Buchstaben c und d - neu - EEG 2017

15. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 1 EnWG

16. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 1 EnWG

17. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 2 EnWG

18. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 3 Satz 1 EnWG

19. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 3 EnWG

20. Zu Artikel 3a - neu - § 5 Absatz 1 Nummer 10 Satz 2 KStG Artikel 3b - neu - § 9 Nummer 1 Satz 5 - neu - GewStG

'Artikel 3a Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 3b
Änderung des Gewerbesteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 606/16 (Beschluss)

... Auch steht für eine Missbrauchsprüfung regelmäßig nur eine sehr begrenzte Auswahl an Vergleichsunternehmen bzw. vergleichbaren Versorgungsgebieten zur Verfügung. Fernwärme wird mittels verschiedener Technologien mit unterschiedlichen Brennstoffen erzeugt, so dass häufig eine Aufschlüsselung und Begründung der Brennstoffkosten - als größtem Kostenfaktor - geboten ist. Mit Rücksicht auf die in der Praxis vorkommenden Mehrspartenunternehmen ist es weiter notwendig, dass Fernwärmeversorger u.a. im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit der Überschreitung ihrer Entgelte über die notwendigen Kosten nach Ziffer 2 die den Fernwärmebereich betreffenden Einnahmen und Kosten in einer Spartenrechnung aufzuschlüsseln und im Einzelfall ggf. sachlich zu rechtfertigen haben. Wie das Bundeskartellamt in seinem Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung Fernwärme festgestellt hat, sind im Fernwärmesektor im Vergleich zu Strom und Gas wesentlich mehr potentielle Rechtfertigungsgründe zu berücksichtigen und neben der "normalen" Missbrauchsprüfung in größerem Umfang Kostennachteile oder -vorteile aufgrund objektiver Faktoren zu analysieren, die allein das betroffene Unternehmen erläutern kann. Daher ist mit Rücksicht auf die vorhandene Informationsasymmetrie eine Einbeziehung des Fernwärmesektors in § 29

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Drucksache 606/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 18 GWB

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 18 Absatz 8 - neu - GWB

3. Zu Artikel 1 Nummer 11

4. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a § 30 Überschrift GWB ,

5. Zu Artikel 1 Nummer 17 §§ 33a ff. GWB

6. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 34 Absatz 5 GWB

7. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 34 GWB und 19 § 34a GWB

8. Zu Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 42 Absatz 4 Satz 2 GWB

9. Zu Artikel 1 Nummer 68 Buchstabe a § 186 Absatz 1 GWB


 
 
 


Drucksache 735/1/16

... 5. Erweiterung der Begriffsbestimmung "gebäudetechnische Systeme" um "Gebäudeautomatisierung und -steuerung, standortnahe Elektrizitätserzeugung und Elektromobilität



Drucksache 119/16 (Beschluss)

... "Satz 2 gilt entsprechend für die Erzeugung und Lieferung von Strom, wenn die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes den Betrieb einer wärmegeführten Kraft-Wärme-Kopplungsanlage umfasst."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 § 4 InvStG

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 2 InvStG

5. Zu Artikel 1 §§ 5a - neu -, 53 Absatz 5 InvStG

§ 5a
Übertragung von Wirtschaftsgütern in einen Investmentfonds

6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 5 InvStG

7. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 3 InvStG

8. Zu Artikel 1 § 20 InvStG

9. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 Satz 4 InvStG

10. Zu Artikel 1 § 26 Nummer 4 Buchstabe j InvStG

11. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 5 InvStG

12. Zu Artikel 1 §§ 36, 38 InvStG

13. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 3 Nummer 2 InvStG

14. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Satz 3 InvStG

15. Zu Artikel 1 §§ 48, 49 InvStG

16. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 InvStG

17. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 3 InvStG

18. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 3 Satz 2 - neu - InvStG

19. Zu Artikel 2 Nummer 1

20. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Absatz 2 InvStG

21. Zu Artikel 3 Nummer 01 - neu - § 10b Absatz 1 Satz 2 EStG Artikel 3a - neu - § 9 Absatz 1 KStG Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 5 GewStG

Artikel 3a
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 4a
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

22. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

23. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

24. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

25. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 49 Absatz 1 EStG Artikel 8 Absatz 2 Inkrafttreten

Zu Artikel 3 Nummer 8

Zu Artikel 8

26. Zu Artikel 3 Änderung des Einkommensteuergesetzes

27. Zu Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 1, § 36 Absatz 6a GewStG * Nach dem Artikel 4 ist folgender Artikel 4a einzufügen:

Artikel 4a
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

28. Zu Artikel 5 § 5 FVG

29. Zu Artikel 5 § 5 Absatz 1 Nummer 4 und 39 FVG

Artikel 5
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

30. Nach Artikel 7 §§ 6, 7, 10 AStG


 
 
 


Drucksache 548/1/16

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung um Prüfung, ob die Energiehandelsgeschäfte über Strom und Gas nach dem Wortlaut von § 104 InsO-E hinreichend klar in dessen Geltungsbereich fallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/1/16




1. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 104 Absatz 1 Satz 1 InsO

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 104 Absatz 2 InsO


 
 
 


Drucksache 619/3/16

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 619/3/16




Zu Artikel 2 Nummer 30


 
 
 


Drucksache 193/16

... 49. Energieeffiziente Geräte im Exa\-Maßstab hätten Auswirkungen auf das gesamte Spektrum von Rechnern und wären technisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich für Europa von Vorteil. Derzeit benötigt ein einziges Gerät im Exa\-Maßstab für seinen Betrieb ein eigenes Kraftwerk von 700 MW - genug Strom, um 140 000 Haushalte ein Jahr lang zu versorgen. Daher der Bedarf an energiesparenden Chips.

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Drucksache 193/16




2 Einführung

1. Die Europäische Cloud für offene Wissenschaft

2. Europäische Dateninfrastruktur

Ausschöpfung des Potenzials der Quantentechnologien

3. Ausweitung des Zugangs und vertrauensbildende Maßnahmen

Finanzielle Auswirkungen

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 196/16

... - In der Mitteilung über eine europäische Cloud-Initiative wird der Plan für den Aufbau einer Cloud- und Dateninfrastruktur der Spitzenklasse für Wissenschaft und Technik dargelegt, die Wissenschaftlern und Ingenieuren in der EU umfassende Rechen- und Datenverarbeitungskapazitäten liefert. Sie wird eine virtuelle Umgebung mit offenen und nahtlos funktionierenden Diensten für die Speicherung, Verwaltung, Auswertung und Wiederverwendung von Forschungsdaten über Grenzen und Fachgebiete hinweg bieten ("die Europäische Cloud für offene Wissenschaft"). Die Initiative wird Europas Innovationsfähigkeit in allen Bereichen steigern und seine Fähigkeiten im Bereich der digitalen Technologien stärken, von Rechnern der Spitzenklasse bis hin zu Komponenten mit niedrigem Stromverbrauch. Ferner wird die Initiative bewirken, dass Europa die weltweite Führung bei den Dateninfrastrukturen und -diensten übernimmt und gewährleisten, dass die europäische Wissenschaft, Technologie und Industrie das Potenzial der datengesteuerten Wissenschaft voll ausschöpfen können. Der Mitteilung sind zwei Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen zu Hochleistungsrechnern und Quantentechnologien beigefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/16




1. Kontext

2. Digitale Technologien auf dem Vormarsch

3. Digitale Chancen nutzen: Wo steht Europa?

4. Das weitere Vorgehen

4.1 Ein Rahmen für die Koordinierung der Initiativen für die Digitalisierung der Industrie

4.2 Gemeinsam in die Stärkung der digitalen Innovationskapazität Europas investieren

4.2.1 Digitale Innovationen in allen Bereichen fördern: Digital Innovation Hubs in ganz Europa

4.2.2 Partnerschaften im Hinblick auf die Führungsrolle bei den Wertschöpfungsketten und Plattformen für digitale Technologien

4.2.3 Standardisierung: Schwerpunktsetzung und Verstärkung der Anstrengungen in Bezug auf Referenzarchitekturen und Erprobung

4.3 Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen

4.4 Humankapital, das für den digitalen Wandel bereit und mit den notwendigen Fähigkeiten ausgestattet ist

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 371/16

... 2. für Betreiber der Schienenwege, die keine nicht regelspurigen Eisenbahnen oder S-Bahnen mit besonderen Bahnstromsystemen sind, die §§ 8, 9, 24 bis 30, 31 Absatz 2, § 34 Absatz 3 und 4 und die §§ 35, 36 und 38, soweit die Betreiber der Schienenwege



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.