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0847/05
0908/1/05
0908/05B
0287/05
0449/05
0766/05
0769/05
0740/05
0014/05
0225/05
0316/05
0237/05B
0274/1/05
0895/05
0498/05
0817/05
0623/05
0726/05
0897/1/05
0097/05
0137/05
0853/05
0947/05B
0341/05B
0082/05
0614/05
0508/05B
0321/05
0714/05
0045/1/05
0369/05
0218/05B
0694/05
0620/05B
0052/05B
0574/05
0715/05
0237/05
0897/05B
0008/05
0538/05
0338/05
0247/05B
0936/05
0794/05
0571/04B
0712/04B
0712/04
0789/04B
0834/1/04
0166/04
0710/04B
0983/04
0466/04
0622/04
0985/04
0676/2/04
0676/04B
0710/04
0951/04
0578/04
0458/04B
0876/04
0301/04
0664/04
0259/04
0995/04
0834/04B
0917/1/04
0889/1/04
0808/04
0889/04B
0613/04
0441/04
0591/04
0299/03
0546/03
0450/03
0504/03
0856/03
Drucksache 205/18

... steht. Lediglich in Randbereichen besteht verfassungsrechtlicher Korrekturbedarf. Dies betrifft zum einen das Fehlen einer Ausgleichsregelung fr Investitionen, die zwischen dem 28. Oktober 2010 und dem 16. Mrz 2011 im berechtigten Vertrauen auf die durch das Elfte Gesetz zur nderung des Atomgesetzes zustzlich gewhrten Elektrizittsmengen in den Kernkraftwerken vorgenommen, durch den durch das Dreizehnte Gesetz zur nderung des Atomgesetzes angeordneten Entzug der zustzlichen Elektrizittsmengen jedoch entwertet worden sind. Zum anderen betrifft dies das Fehlen eines angemessenen Ausgleichs dafr, dass substanzielle Teile der den Kernkraftwerken Brunsbttel, Krmmel und Mlheim-Krlich im Jahre 2002 durch das Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizitt zugewiesenen Elektrizittsmengen nicht in jeweils konzerneigenen Anlagen verstromt werden knnen. Die Beseitigung dieser verfassungsrechtlichen Beanstandungen liegt gem dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Gestaltungsermessen des Gesetzgebers.



Drucksache 347/18

... Substanzen menschlichen Ursprungs

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/18




Mitteilung

Tagung des Europischen Rates Artikel 50 , 29. April 20171

Tagung des Europischen Rates Artikel 50 , 29. Mrz 20182

Tagung des Europischen Rates Artikel 50 , 29. Juni 20183

4 Zusammenfassung:

1. Hintergrund

2. Der Unterschied zwischen Vorbereitung und Notfallvorsorge

a Vorbereitungsmanahmen

b Notfallmanahmen

3. Wer sollte sich vorbereiten?

a nderungen von Rechtsvorschriften und sonstige Instrumente

b Hinweise der Kommissionsdienststellen zur Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Knigreichs

c Die Verlegung von EU-Agenturen und -Einrichtungen

d Sonstige Arbeitsbereiche

4. Schlussfolgerung

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europische Parlament, den Europischen Rat, den Rat, die Europische Zentralbank, den Europischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europische INVESTITIONSBANK: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Knigreichs aus der Europischen Union am 30. Mrz 2019


 
 
 


Drucksache 438/18

... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Landwirtschaft in Deutschland als Ernhrungs- und Kreislaufwirtschaft in ihrer Substanz nicht gefhrdet werden darf. Die Strkung des betrieblichen Risikomanagements durch eine steuerfreie Risikoausgleichsrcklage kann einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Agrarbetriebe leisten. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, dieses Instrument zgig einzufhren.



Drucksache 423/18

... (8) Intervention: Einsatz von Rntgenbildgebungstechniken, um zu medizinischen Zwecken die Einbringung von Gerten und Substanzen in den Krper und ihre Steuerung zu ermglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 423/18




A. Problem und Ziel

B. Lsung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfllungsaufwand

E. Erfllungsaufwand

E.1 Erfllungsaufwand fr Brgerinnen und Brger

E.2 Erfllungsaufwand fr die Wirtschaft

E.3 Erfllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zum Schutz vor der schdlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung u StrlSchV)

4 Inhaltsbersicht

Teil 1
Begriffsbestimmungen

1
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen

Kapitel 1
Rechtfertigung von Ttigkeitsarten

2
Nicht gerechtfertigte Ttigkeitsarten

3
Verfahren zur Prfung der Rechtfertigung von Ttigkeitsarten nach 7 des Strahlenschutzgesetzes

4
Verfahren zur Prfung der Rechtfertigung von Ttigkeitsarten nach 38 des Strahlenschutzgesetzes

Kapitel 2
Vorabkontrolle bei radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung

Abschnitt 1
Ausnahmen von der Genehmigungs- und Anzeigebedrftigkeit einer Ttigkeit; Ausnahmen von Genehmigungsvoraussetzungen

5
Genehmigungsfreier Umgang

6
Genehmigungsfreier Besitz von Kernbrennstoffen

7
Genehmigungs- und anzeigefreier Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung

8
Genehmigungsfreier Betrieb von Strstrahlern

9
Anzeigefreie Prfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Rntgeneinrichtungen oder Strstrahlern

10
Befreiung von der Pflicht zur Deckungsvorsorge

11
Freigrenzen

Abschnitt 2
Grenzberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe

12
Genehmigungsbedrftige grenzberschreitende Verbringung

13
Anmeldebedrftige grenzberschreitende Verbringung

14
Ausnahmen; andere Vorschriften ber die grenzberschreitende Verbringung

15
Voraussetzungen fr die Erteilung der Genehmigung fr die grenzberschreitende Verbringung

Abschnitt 3
Bauartzulassung

16
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Vorrichtung, die sonstige radioaktive Stoffe enthlt

17
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung

18
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Rntgenstrahlern

19
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Basisschutzgerten

20
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Hochschutzgerten

21
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Vollschutzgerten

22
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Schulrntgeneinrichtungen

23
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Strstrahlern

24
Pflichten des Inhabers einer Bauartzulassung

25
Pflichten des Inhabers einer bauartzugelassenen Vorrichtung

26
Bekanntmachung

Abschnitt 4
Rckstnde

27
Bestimmung der berwachungsbedrftigkeit von Rckstnden

28
Ermittlung der von Rckstnden verursachten Expositionen

29
Entlassung berwachungsbedrftiger Rckstnde aus der berwachung zur Verwertung oder Beseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz

30
Entlassung berwachungsbedrftiger Rckstnde aus der berwachung zur Verwertung als Bauprodukt

Kapitel 3
Freigabe

31
Freigabe radioaktiver Stoffe; Dosiskriterium

32
Antrag auf Freigabe

33
Erteilung der Freigabe

34
Vermischungsverbot

35
Uneingeschrnkte Freigabe

36
Spezifische Freigabe

37
Freigabe im Einzelfall

38
Freigabe von Amts wegen

39
Einvernehmen bei der spezifischen Freigabe zur Beseitigung

40
Abfallrechtlicher Verwertungs- und Beseitigungsweg

41
Festlegung des Verfahrens

42
Pflichten des Inhabers einer Freigabe

Kapitel 4
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes

43
Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten

44
Pflichten bei Nutzung durch weitere Strahlenschutzverantwortliche

45
Strahlenschutzanweisung

46
Bereithalten des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung

Kapitel 5
Fachkunde und Kenntnisse

47
Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz

48
Aktualisierung der Fachkunde

49
Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde

50
Widerruf der Anerkennung der erforderlichen Fachkunde oder der erforderlichen Kenntnisse

51
Anerkennung von Kursen

Kapitel 6
Anforderungen im Zusammenhang mit der Ausbung von Ttigkeiten

Abschnitt 1
Physikalische Strahlenschutzkontrolle; Strahlenschutzbereiche

52
Einrichten von Strahlenschutzbereichen

53
Abgrenzung, Kennzeichnung und Sicherung von Strahlenschutzbereichen

54
Vorbereitung der Brandbekmpfung

55
Zutritt zu Strahlenschutzbereichen

56
Messtechnische berwachung in Strahlenschutzbereichen

57
Kontamination und Dekontamination

58
Verlassen von und Herausbringen aus Strahlenschutzbereichen

59
Einrichten von Strahlenschutzbereichen bei Ttigkeiten mit natrlich vorkommenden radioaktiven Stoffen

60
Rntgenrume

61
Bestrahlungsrume

62
Rume fr den Betrieb von Strstrahlern

63
Unterweisung

64
Pflicht zur Ermittlung der Krperdosis; zu berwachende Personen

65
Vorgehen bei der Ermittlung der Krperdosis

66
Messung der Personendosis

67
Ermittlung der Krperdosis des fliegenden Personals

68
Beschftigung mit Strahlenpass

69
Schutz von schwangeren und stillenden Personen

70
Schutz beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen; Beschftigungsverbote

Abschnitt 2
Besondere Vorschriften zum Schutz beruflich exponierter Personen

71
Kategorien beruflich exponierter Personen

72
Dosisrichtwerte bei Ttigkeiten

73
Dosisbegrenzung bei berschreitung von Grenzwerten

74
Besonders zugelassene Expositionen

75
Sonstige Schutzvorkehrungen

76
Besondere Regelungen zum Schutz des raumfahrenden Personals

Abschnitt 3
rztliche berwachung beruflich exponierter Personen

77
rztliche berwachung beruflich exponierter Personen

78
rztliche berwachung nach Beendigung der Aufgabenwahrnehmung

79
rztliche Bescheinigung

80
Behrdliche Entscheidung

81
Besondere rztliche berwachung

Abschnitt 4
Besondere Regelungen zum Strahlenschutz i n Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhltnissen

82
Strahlenschutz in Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhltnissen

Abschnitt 5
Sicherheit von Strahlenquellen

Unterabschnitt 1
Hochradioaktive Strahlenquellen

83
Werte fr hochradioaktive Strahlenquellen

84
Register ber hochradioaktive Strahlenquellen

Unterabschnitt 2
Sicherheit und Sicherung von Strahlenquellen

85
Buchfhrung und Mitteilung

86
Buchfhrung und Mitteilung bei der Freigabe

87
Sicherung und Lagerung radioaktiver Stoffe

88
Wartung und Prfung

89
Dichtheitsprfung

90
Strahlungsmessgerte

91
Kennzeichnungspflicht

92
Besondere Kennzeichnungspflichten

93
Entfernen von Kennzeichnungen

94
Abgabe radioaktiver Stoffe

95
Rcknahme hochradioaktiver Strahlenquellen

96
berlassen von Strstrahlern

97
Aufbewahrung und Bereithalten von Unterlagen

98
Einweisung in Ttigkeiten mit Strahlungsquellen

Abschnitt 6
Schutz der Bevlkerung und der Umwelt

99
Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe

100
Ermittlung der fr Einzelpersonen der Bevlkerung zu erwartenden Exposition

101
Ermittlung der von Einzelpersonen der Bevlkerung erhaltenen Exposition

102
Zulssige Ableitungen radioaktiver Stoffe

103
Emissions- und Immissionsberwachung

104
Begrenzung der Exposition durch Strflle

Abschnitt 7
Vorkommnisse

105
Vorbereitende Manahmen zur Vermeidung, zum Erkennen und zur Eindmmung der Auswirkungen eines Vorkommnisses bei der Anwendung am Menschen

106
Vorbereitende Manahmen fr Notflle oder Strflle

107
Manahmen bei einem Notfall oder Strfall

108
Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses

109
Untersuchung, Aufzeichnung und Aufbewahrung

110
Aufgaben der zustndigen Aufsichtsbehrden

111
Aufgaben der zentralen Stelle

112
Meldung und Erfassung von Vorkommnissen nach anderen Rechtsvorschriften

113
Ausnahme

Abschnitt 8
Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen

Unterabschnitt 1
Technische Anforderungen

114
Anforderungen an die Ausrstung bei der Anwendung am Menschen

115
Qualittssicherung vor Inbetriebnahme; Abnahmeprfung

116
Konstanzprfung

117
Aufzeichnungen

118
Bestandsverzeichnis

Unterabschnitt 2
Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen

119
Rechtfertigende Indikation

120
Schutz von besonderen Personengruppen

121
Manahmen bei der Anwendung

122
Beschrnkung der Exposition

123
Anforderungen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Rntgeneinrichtung zur Teleradiologie

124
Informationspflichten

125
Diagnostische Referenzwerte, Bevlkerungsdosis

126
Risikoanalyse vor Strahlenbehandlungen

127
Aufbewahrung, Weitergabe und bermittlung von Aufzeichnungen, Rntgenbildern, digitalen Bilddaten und sonstigen Untersuchungsdaten

128
Bestimmung von rztlichen und zahnrztlichen Stellen zur Qualittssicherung

129
Mitteilung der Aufnahme und Beendigung einer Ttigkeit an eine rztliche oder zahnrztliche Stelle

130
Manahmen zur Qualittssicherung durch rztliche und zahnrztliche Stellen

131
Medizinphysik-Experte

132
Aufgaben des Medizinphysik-Experten

Abschnitt 9
Besondere Anforderungen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zum Zweck der medizinischen Forschung

133
Grundsatz der Einwilligung nach Aufklrung und Befragung

134
Einwilligungen der in das Forschungsvorhaben eingeschlossenen Person

135
Aufklrung und Befragung

136
Anwendung an nicht Einwilligungsfhigen und an Minderjhrigen

137
Weitere Anwendungsverbote und Anwendungsbeschrnkungen

138
Besondere Schutzpflichten

139
Qualittssicherung

140
Aufbewahrungspflichten; weitere Regelungen zu Aufzeichnungen

141
Mitteilungspflichten

142
Abschlussbericht

143
Behrdliche Schutzanordnung

Abschnitt 10
Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Tier in der Tierheilkunde

144
Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung

Abschnitt 11
Berechtigte Personen

145
Berechtigte Personen bei der Anwendung am Menschen

146
Berechtigte Personen in der Tierheilkunde

147
Berechtigte Personen auerhalb der Anwendung am Menschen oder der Tierheilkunde

Kapitel 7
Informationspflichten des Herstellers

148
Informationspflichten des Herstellers von Gerten

Kapitel 8
Aufsichtsprogramm

149
Aufsichtsprogramm

Teil 3
Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen

150
Dosimetrie bei Einsatzkrften

151
Besondere rztliche berwachung von Einsatzkrften

152
Hilfeleistung und Beratung von Behrden, Hilfsorganisationen und Einsatzkrften bei einem Notfall

Teil 4
Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen

Kapitel 1
Schutz vor Radon

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften fr Aufenthaltsrume und fr Arbeitspltze

153
Festlegung von Gebieten nach 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes

154
Manahmen zum Schutz vor Radon fr Neubauten in Gebieten nach 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes

Abschnitt 2
Radon an Arbeitspltzen in Innenrumen

155
Messung der Radon-222-Aktivittskonzentration; anerkannte Stelle

156
Arbeitsplatzbezogene Abschtzung der Exposition

157
Ermittlung der Exposition und der Krperdosis

158
Weitere Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes

Kapitel 2
Schutz vor Radioaktivitt in Bauprodukten

159
Ermittlung der spezifischen Aktivitt

Kapitel 3
Radioaktive Altlasten

160
Ermittlung der Exposition der Bevlkerung

161
Prfwerte bei radioaktiven Altlasten und bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebssttten des Uranerzbergbaus

162
Emissions- und Immissionsberwachung bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebssttten des Uranerzbergbaus

163
Grundstze fr die Optimierung von Sanierungsmanahmen

164
Inhalt von Sanierungsplnen

165
Schutz der Arbeitskrfte bei radioaktiven Altlasten

Kapitel 4
Sonstige bestehende Expositionssituationen

166
Schutz von Arbeitskrften bei sonstigen bestehenden Expositionssituationen

Teil 5
Expositionssituationsbergreifende Vorschriften

Kapitel 1
Abhandenkommen, Fund und Erlangung; kontaminiertes Metall

167
Abhandenkommen

168
Fund und Erlangung

169
Kontaminiertes Metall

170
Information des zustndigen Bundesministeriums

Kapitel 2
Dosis- und Messgren

171
Dosis- und Messgren

Kapitel 3
Gemeinsame Vorschriften fr die berufliche Exposition

172
Messstellen

173
Strahlenschutzregister

174
Strahlenpass

175
Ermchtigte rzte

176
Duldungspflichten

Kapitel 4
Bestimmung von Sachverstndigen

177
Bestimmung von Sachverstndigen

178
Erweiterung der Bestimmung

179
berprfung der Zuverlssigkeit

180
Unabhngigkeit

181
Fachliche Qualifikation

182
Prfmastab

183
Pflichten des behrdlich bestimmten Sachverstndigen

Teil 6
Schlussbestimmungen

Kapitel 1
Ordnungswidrigkeiten

184
Ordnungswidrigkeiten

Kapitel 2
bergangsvorschriften

185
Bauartzulassung ( 16 bis 26)

186
Rckstnde ( 29)

187
Freigabe ( 31 bis 42)

188
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes ( 44 und 45)

189
Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz ( 47, 49 und 51)

190
bergangsvorschriften im Zusammenhang mit Strahlenschutzbereichen ( 52 bis 62)

191
Dosisrichtwerte bei Ttigkeiten ( 72)

192
Register ber hochradioaktive Strahlenquellen ( 84)

193
Ermittlung der fr Einzelpersonen der Bevlkerung zu erwartenden und erhaltenen Exposition ( 100, 101, Anlage 11)

194
Begrenzung der Exposition durch Strflle ( 104)

195
Ausrstung bei der Anwendung am Menschen ( 114)

196
rztliche und zahnrztliche Stellen ( 128)

197
Dosis- und Messgren ( 171)

198
Strahlenpass ( 174)

199
Ermchtigte rzte ( 175)

200
Behrdlich bestimmte Sachverstndige ( 181)

Anlage 1
[zu 2] Liste der nicht gerechtfertigten Ttigkeitsarten

Teil
A Nicht gerechtfertigte Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung - ohne Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen

Teil
B Nicht gerechtfertigte Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen

Anlage 2
[zu den 3 und 4] Erforderliche Unterlagen zur Prfung der Rechtfertigung von Ttigkeitsarten

Teil
A Erforderliche Unterlagen fr die Prfung der Rechtfertigung nach den 7 und 38 des Strahlenschutzgesetzes Erforderlich sind

Teil
B Zustzliche Unterlagen fr die Prfung der Rechtfertigung nach 38 des Strahlenschutzgesetzes Erforderlich sind

Anlage 3
[zu den 5, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 96] Genehmigungsfreie Ttigkeiten

Teil
A

Teil
B

Teil
C

Teil
D

Teil
E

Anlage 4
[zu den 5, 10, 11, 12, 16, 31, 35, 36, 37, 52, 57, 58, 61, 70, 83, 87, 88, 89, 92, 104, 106, 167, 187 und Anlage 3] Freigrenzen, Freigabewerte fr verschiedene Freigabearten, Werte fr hochradioaktive Strahlenquellen, Werte der Oberflchenkontamination, Liste der Radionuklide und bei den Berechnungen bercksichtigte Tochternuklide


 
 
 


Drucksache 166/18 (Beschluss)

... 97. Er fordert mit Blick auf die Ankndigung der Kommission substanzielle Vereinfachungen und Verschlankungen der Vorschriften ber staatliche Beihilfen.



Drucksache 468/18

... Gesichtspunkte der qualitativen Anforderungen an die von den Tieren gewonnenen Erzeugnisse (Nummer 3) betreffen z.B. den Anteil wertvoller Teilstcke im Schlachtkrper, die Fleischqualitt und die Inhaltsstoffe der Milch. Als Erzeugnisse werden auch die als Nachkommen erzeugten Zuchttiere sowie insoweit ber den Sprachgebrauch des 99 Absatz 1 BGB hinaus auch diejenigen Erzeugnisse verstanden, die durch Verbrauch der Substanz des Tieres gewonnen werden, insbesondere das Fleisch von Schlachttieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 468/18




A. Problem und Ziel

B. Lsung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfllungsaufwand

E. Erfllungsaufwand

E.1 Erfllungsaufwand fr Brgerinnen und Brger

E.2 Erfllungsaufwand fr die Wirtschaft

E.3 Erfllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Tierzuchtgesetz - (TierZG)

4 Inhaltsbersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

1
Anwendungsbereich

2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Anerkennung von Zuchtverbnden und Zuchtunternehmen, Genehmigung von Zuchtprogrammen, Leistungsprfungen und Zuchtwertschtzungen

3
Zustndige Behrden

4
Anerkennung von Zuchtverbnden und Zuchtunternehmen

5
Genehmigung von Zuchtprogrammen

6
Zuchtprogramme aus anderen Mitgliedstaaten der Europischen Union

7
Befristung der Anerkennung und Genehmigung, besondere Regelungen

8
Datenweitergabe fr Leistungsprfung und Zuchtwertschtzung

9
Verordnungsermchtigungen

Abschnitt 3
Erhaltung der genetischen Vielfalt

10
Monitoring

11
Verordnungsermchtigungen

12
Erlass von Verwaltungsvorschriften

13
Eintragungsbesttigung fr Vorbuchtiere, Tierzuchtbescheinigung

14
Abgabe von Samen

15
Verwendung des Samens

16
Abgabe von Eizellen und Embryonen

17
Verwendung von Embryonen

18
Besamungsstationen, Embryo-Entnahme oder -Erzeugungseinheiten

19
Verordnungsermchtigungen

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr

20
Verordnungsermchtigungen

Abschnitt 6
berwachung, Zustndigkeiten, Auenverkehr, Bugeldvorschriften

21
Zustndigkeit, gegenseitige Information, Auenverkehr, Verordnungsermchtigung

22
Aufgabe und Manahmen der zustndigen Behrden, Verordnungsermchtigungen

23
Bugeldvorschriften

24
Einziehung

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

25
Rechtsverordnungen in besonderen Fllen

26
bergangsvorschriften

27
Befreiung vom Preisbindungsverbot nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrnkungen

28
Verordnungsermchtigungen zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Anpassung an das Unionsrecht

29
Verkndung von Rechtsverordnungen

30
Auerkrafttreten

Artikel 2
nderung des Rinderregistrierungsdurchfhrungsgesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten, Auerkrafttreten

Begrndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen keine IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europischen Union und vlkerrechtlichen Vertrgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfllungsaufwand

4. Erfllungsaufwand

4.1 Erfllungsaufwand fr Brgerinnen und Brger

4.2 Erfllungsaufwand fr die Wirtschaft

4.3 Erfllungsaufwand fr die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu 1

Zu 2

Zu Abschnitt 2 Anerkennung von Zuchtverbnden und Zuchtunternehmen, Genehmigung von Zuchtprogrammen, Leistungsprfungen und Zuchtwertschtzung

Zu 3

Zu 4

Zu 5

Zu 6

Zu 7

Zu 8

Zu 9

Zu Abschnitt 3 Erhaltung der genetischen Vielfalt

Zu 10

Zu 11

Zu Nummer 1

Zu 12

Zu Abschnitt 4 Anbieten, Abgabe und Verwendung von Vorbuchtieren, Samen, Eizellen und Embryonen

Zu 13

Zu 14

Zu 15

Zu 16

Zu 17

Zu 18

Zu 19

Zu Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr

Zu 20

Zu Abschnitt 6 berwachung, Zustndigkeiten, Auenverkehr, Bugeldvorschriften

Zu 21

Zu 22

Zu 23

Zu 24

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu 25

Zu 26

Zu 27

Zu 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4362, BMEL: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Tierzuchtrechts

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung der Lnder

II.2. Weitere Kosten

II.3. Umsetzung von EU-Recht

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 37/18 (Beschluss)

... 16. Der Bundesrat bewertet das Ziel der Bundesregierung, Deutschland als Leitmarkt fr 5G-Anwendungen zu positionieren, sehr positiv. Der substanzielle Ausbau der 5G-Konnektivitt erfordert, insbesondere im lndlichen Raum, jedoch weitere Investitionen in ein flchendeckendes Glasfasernetz. Nach Ansicht des Bundesrates sollte zuknftig nur noch der Ausbau von Glasfasernetzen frderfhig sein. Darber hinaus sollte es bei bereits beschiedenen Frderprojekten mglich sein, den Glasfaseranteil zu erhhen, um konsequent die Anforderungen von 5G bei der Umsetzung gefrderter Breitbandprojekte zu bercksichtigen.



Drucksache 221/18

... Die Landwirtschaft ist eine der Hauptquellen von Luftschadstoffen wie z.B. Ammoniak, einer wichtigen Vorlufersubstanz fr Partikel mit nicht unbetrchtlichen Auswirkungen auf stdtische Gebiete. Zur Reduzierung solcher Emissionen werden agronomische Manahmen (zur Verringerung des Bedarfs an Stickstoffdnger) ergriffen, ferner die tierische Erzeugung betreffende Manahmen (geschlossene Lagerung von Wirtschaftsdnger, verbesserte Anwendung von Wirtschafts- und Harnstoffdnger, bessere Ftterungsstrategien, sodass die Tiere ammoniumrmeren Dnger produzieren, sowie anaerobe Vergrung fr groe Landwirtschaftsbetriebe) oder Energiesparmanahmen (Entwicklung von Fotovoltaikanlagen oder Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs). Diese Manahmen sind bereits nutzbar, sie sind technisch und wirtschaftlich durchfhrbar und sollten in grerem Umfang zur Anwendung kommen.



Drucksache 551/18 (Beschluss)

... bernommen werden soll, gilt nach Nummer 5.3.3.2 der TA Luft nur, wenn "Kohlenmonoxid als Leitsubstanz zur Beurteilung des Ausbrandes bei Verbrennungsprozessen" herangezogen wird. Dies trifft fr Verbrennungsmotoranlagen aufgrund der schnellen Verbrennungsgeschwindigkeiten allerdings nicht zu, das heit, dass Kohlenmonoxid insoweit nicht als Leitsubstanz zur Beurteilung des Ausbrandes herangezogen werden kann. In anderen Fllen sieht die TA Luft gem Nummer 5.3.3.2 vor, dass die kontinuierliche CO-Messung erst ab einem Schwellenwert von 100 kg/h vorgenommen werden muss.



Drucksache 422/18

... 3. Vor diesem Hintergrund stellt der Substanzerhalt einen der wichtigsten Faktoren fr die Zukunftsfhigkeit eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs dar. Landwirte stehen oftmals vor dem Problem, dass Investitionen in die Modernisierung und Wettbewerbsfhigkeit ihres Betriebes einen erheblichen Finanzmittel-bedarf verursachen. Daneben entsteht regelmig ein hoher Kapitalbedarf, wenn der Hoferbe Geschwister im Rahmen des Generationenwechsels abfinden muss, aber auch wenn in der Krise Schulden reduziert werden mssen.



Drucksache 176/18

... Durch die entsprechende Anwendung der Vermutungsregelung des 4 Absatz 2 Satz 2 UKlaG wird sichergestellt, dass die dortige unwiderlegliche Vermutung zugunsten von Verbraucherzentralen und anderen ffentlich gefrderten Verbraucherverbnden, also solchen, die eine substanzielle (nicht lediglich projektbezogene) ffentliche Frderung erhalten, auch im Musterfeststellungsverfahren gilt. Sie sind danach stets als klagebefugte qualifizierte Einrichtungen im Sinne des Absatz 1 Satz 2 anzusehen. Absatz 2 stellt besondere Voraussetzungen fr die Zulssigkeit einer Musterfeststellungsklage auf. Die Klageschrift muss bereits Angaben und Nachweise zum Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Klagebefugnis enthalten (Satz 1 Nummer 1), soweit nicht die Vermutung nach Absatz 1 Satz 4 eingreift. Dieses Erfordernis gewhrleistet von vornherein Transparenz ber das Vorliegen der Voraussetzungen fr die Klagebefugnis der klagenden Einrichtung. Durch Satz 1 Nummer 2 wird sichergestellt, dass die Klageschrift bereits bei Einreichung Angaben und Nachweise zu der Glaubhaftmachung (von mindestens zehn betroffenen Verbrauchern) enthlt.



Drucksache 215/18 (Beschluss)

... d) Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das aus Anlass der Prfung der Verfas-sungsgemheit der Anwendbarkeit der Regelung des Europaratsberein-kommens ber Computerkriminalitt einen Prfmastab fr die Datenbermittlung an auslndische Strafverfolgungsbehrden formuliert hat: Danach hat der deutsche Gesetzgeber im Falle der bermittlung von personenbezogenen Daten an auslndische Behrden dafr Sorge zu tragen, dass die grundgesetzlichen Grenzen der Datenerhebung und -verarbeitung nicht in ihrer Substanz unterlaufen und dass insbesondere elementare rechtstaatli-che Grundstze nicht verletzt werden (BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2019, 2 BvR 637/09, Randnummer 34).



Drucksache 227/1/18

... 63. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Ausgestaltung beihilferechtlicher Rahmenbedingungen nicht die Ziele der Kohsionspolitik konterkarieren darf. Er fordert mit Blick auf die Ankndigung der Kommission substanzielle Vereinfachungen und Verschlankungen der Vorschriften ber staatliche Beihilfen. Darber hinaus sollte das Regionalbeihilferecht der EU grundstzlich Manahmen der Mitgliedstaaten nicht entgegenstehen, die innerstaatliche Disparitten in der wirtschaftlichen Entwicklung abbauen helfen sollen, denn die dem Konvergenzgedanken der Kohsionspolitik entsprechende Angleichung der wirtschaftlichen Entwicklung der ost- an die westdeutschen Lnder ist lngst nicht abgeschlossen.



Drucksache 325/18

... 6. Nicht zuletzt hlt es der Bundesrat fr erforderlich, bei der vereinbarten ersten Stufe zum Abbau des Solidarittszuschlags auch kleine Kapitalgesellschaften zu entlasten. Notwendig ist eine substanzielle Mittelstandskomponente, die die Rechtsform der Kapitalgesellschaft nicht benachteiligt.



Drucksache 27/1/18

... an Land mglich und attraktiv fr Investoren bleiben. Es frdert die Akzeptanz der Energiewende, wenn alle Regionen die Chance haben, ihren Beitrag dazu zu leisten, das volle Potenzial der erneuerbaren Energien zu erschlieen und an der Wertschpfung hieraus teilzuhaben. Hierzu wurde beispielsweise bereits Ende 2015 ein Regionenmodell vorgeschlagen. Die Ergebnisse der bisherigen Ausschreibungen zeigen ein deutliches Ungleichgewicht fr die Windenergie an Land im Vergleich zur Zubauentwicklung im bisherigen Jahrzehnt. Ein bundesweiter Ausbau kann substanziell dazu beitragen, wegfallende Erzeugungskapazitten zu ersetzen, die Netze zu entlasten und zustzlichen Netzausbaubedarf zu verringern.



Drucksache 173/18

... 1. Manahmen zur Festlegung hoher Qualitts- und Sicherheitsstandards fr Organe und Substanzen menschlichen Ursprungs nach Magabe der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/18




Begrndung

1. Kontext des Vorschlags

- Grnde und Ziele des Vorschlags

- Kohrenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohrenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiaritt und Verhltnismssigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritt

- Verhltnismigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessentrger und der Folgenabschtzung

- Konsultation der Interessentrger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschtzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungsplne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitten

- Ausfhrliche Erluterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 2
Persnlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 4
Pflicht zur Einrichtung interner Kanle und Verfahren fr Meldungen und Folgemanahmen

Artikel 5
Verfahren fr interne Meldungen und Folgemanahmen

Kapitel III
EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 6
Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanle und Ergreifung geeigneter Folgemanahmen

Artikel 7
Gestaltung geeigneter externer Meldekanle

Artikel 8
Zustndige Mitarbeiter

Artikel 9
Verfahrensvorschriften fr externe Meldungen

Artikel 10
Informationen ber die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung

Artikel 11
Dokumentation eingehender Meldungen

Artikel 12
berprfung der Verfahren durch die zustndigen Behrden

Kapitel IV
Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen

Artikel 13
Bedingungen fr den Schutz von Hinweisgebern

Artikel 14
Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber

Artikel 15
Manahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien

Artikel 16
Manahmen zum Schutz betroffener Personen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Gnstigere Behandlung

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Berichterstattung, Bewertung und berprfung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags fr eine Richtlinie des Europischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verste gegen das Unionsrecht melden

Anhang

Teil I

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - ffentliches Auftragswesen:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhtung von Geldwsche und Terrorismusfinanzierung:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:

D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:

F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:

G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:

H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - ffentliche Gesundheit:

I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Magabe der

J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:

Teil II
Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhtung von Geldwsche und Terrorismusfinanzierung:

1. Finanzdienstleistungen:

2. Verhtung von Geldwsche und Terrorismusfinanzierung:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:


 
 
 


Drucksache 438/18 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Landwirtschaft in Deutschland als Ernhrungs- und Kreislaufwirtschaft in ihrer Substanz nicht gefhrdet werden darf. Die Strkung des betrieblichen Risikomanagements durch eine steuerfreie Risikoausgleichsrcklage kann einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Agrarbetriebe leisten. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, dieses Instrument zgig einzufhren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/18 (Beschluss)




Anlage
Entschlieung des Bundesrates zur Strkung der steuerlichen Untersttzung des betrieblichen Risikomanagements in der Landwirtschaft


 
 
 


Drucksache 227/18 (Beschluss)

... 44. Er weist darauf hin, dass die Ausgestaltung beihilferechtlicher Rahmenbedingungen nicht die Ziele der Kohsionspolitik konterkarieren darf. Er fordert mit Blick auf die Ankndigung der Kommission substanzielle Vereinfachungen und Verschlankungen der Vorschriften ber staatliche Beihilfen. Darber hinaus sollte das Regionalbeihilferecht der EU grundstzlich Manahmen der Mitgliedstaaten nicht entgegenstehen, die innerstaatliche Disparitten in der wirtschaftlichen Entwicklung abbauen helfen sollen, denn die dem Konvergenzgedanken der Kohsionspolitik entsprechende Angleichung der wirtschaftlichen Entwicklung der ost- an die westdeutschen Lnder ist lngst nicht abgeschlossen.



Drucksache 27/2/18

... an Land mglich und attraktiv fr Investoren bleiben. Es frdert die Akzeptanz der Energiewende, wenn alle Regionen die Chance haben, ihren Beitrag dazu zu leisten, das volle Potenzial der Erneuerbaren Energien zu erschlieen und an der Wertschpfung hieraus teilzuhaben. Hierzu wurde beispielsweise bereits Ende 2015 ein Regionenmodell vorgeschlagen. Die Ergebnisse der bisherigen Ausschreibungen zeigen ein deutliches Ungleichgewicht fr die Windenergie an Land im Vergleich zur Zubauentwicklung im bisherigen Jahrzehnt. Ein bundesweiter Ausbau kann substanziell dazu beitragen, wegfallende Erzeugungskapazitten zu ersetzen, die Netze zu entlasten und zustzlichen Netzausbaubedarf zu verringern."



Drucksache 166/1/18

... 135. Der Bundesrat fordert mit Blick auf die Ankndigung der Kommission substanzielle Vereinfachungen und Verschlankungen der Vorschriften ber staatliche Beihilfen.



Drucksache 278/18

... − Eine substanzielle Brokratiekostenentlastung knnte darber hinaus durch eine Verkrzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen fr Buchfhrungsunterlagen erreicht werden. Der Bundesrat verkennt dabei nicht, dass dies in einem gewissen Spannungsfeld zu einer effektiven Bekmpfung von Steuerstraftaten steht. Anknpfend an die Empfehlung einer Bund-Lnder-Arbeitsgruppe aus dem Jahr 2012 sollte daher eine Reduzierung um 20 Prozent auf 8 Jahre in Betracht gezogen werden.



Drucksache 37/1/18

... hh) Der Bundesrat bewertet das Ziel der Bundesregierung, Deutschland als Leitmarkt fr 5G-Anwendungen zu positionieren, sehr positiv. Der substanzielle Ausbau der 5G-Konnektivitt erfordert, insbesondere im lndlichen Raum, jedoch weitere Investitionen in ein flchendeckendes Glasfasernetz. Nach Ansicht des Bundesrates sollte zuknftig nur noch der Ausbau von Glasfasernetzen frderfhig sein. Darber hinaus sollte es bei bereits beschiedenen Frderprojekten mglich sein, den Glasfaseranteil zu erhhen, um konsequent die Anforderungen von 5G bei der Umsetzung gefrderter Breitbandprojekte zu bercksichtigen.



Drucksache 215/1/18

... d) Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das aus Anlass der Prfung der Verfas-sungsgemheit der Anwendbarkeit der Regelung des Europaratsberein-kommens ber Computerkriminalitt einen Prfmastab fr die Datenbermittlung an auslndische Strafverfolgungsbehrden formuliert hat: Danach hat der deutsche Gesetzgeber im Falle der bermittlung von personenbezogenen Daten an auslndische Behrden dafr Sorge zu tragen, dass die grundgesetzlichen Grenzen der Datenerhebung und -verarbeitung nicht in ihrer Substanz unterlaufen und dass insbesondere elementare rechtstaatli-che Grundstze nicht verletzt werden (BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2019, 2 BvR 637/09, Rand 34).



Drucksache 45/17

... Die Verhltnismigkeitsprfung wurde daher entwickelt, um bessere Regulierungsverfahren zu frdern und damit fr bessere Ergebnisse zu sorgen. Die Prfung wird bei der Neueinfhrung oder nderung der Anforderungen fr den Zugang zu reglementierten Berufen oder ihre Ausbung angewendet. Sie konsolidiert die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Verhltnismigkeit der Anforderungen fr den Zugang zu oder die Ausbung von reglementierten Berufen, belsst aber die Entscheidung ber Inhalt und Art der Regulierung den Mitgliedstaaten, solange diese Entscheidung evidenzbasiert und auf der Grundlage einer sorgfltigen, transparenten und objektiven Prfung getroffen wird. Sie trgt der Besonderheit der einzelnen Berufe und ihrem Regulierungsumfeld umfassend Rechnung. Die Vorteile dieser Initiative fr Berufsangehrige, Verbraucher und ffentliche Behrden liegen im Wesentlichen darin, dass sie eine bessere Reglementierung von Berufen gewhrleisten wrde, indem sie verhindert, dass unverhltnismige Vorschriften erlassen werden. Der vorliegende Vorschlag dient weitgehend der Kodifizierung der stndigen Rechtsprechung des Gerichtshofes. Abweichungen von dieser Rechtsprechung wrden den Vorschlag substanziell verndern. Im Fall einer solchen substanziellen Vernderung kann die Kommission ihren Vorschlag zurckziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/17




Vorschlag

Begrndung

1. Kontext des Vorschlags

- Grnde und Ziele des Vorschlags

- Kohrenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohrenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiaritt und Verhltnismssigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritt bei nicht ausschlielicher Zustndigkeit

- Verhltnismigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessentrger und der Folgenabschtzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessentrger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschtzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchfhrungsplne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitten

- Erluternde Dokumente fr Richtlinien

- Ausfhrliche Erluterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ex-ante-Prfung neuer Manahmen

Artikel 5
Rechtfertigung durch Ziele des Allgemeininteresses

Artikel 6
Verhltnismigkeit

Artikel 7
Informationen fr Interessentrger, Mitwirkung von Interessentrgern

Artikel 8
Informationsaustausch zwischen zustndigen Behrden

Artikel 9
Transparenz

Artikel 10
berprfung

Artikel 11
Umsetzung

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Adressaten


 
 
 


Drucksache 15/17 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrt, dass die Bundesregierung mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016 - einen substanziellen deutschen Beitrag zur Umsetzung der 2030-Agenda fr nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und der darin enthaltenen 17 globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDG) skizziert hat. Ebenfalls wird begrt, dass in der neuen Strategie die Bercksichtigung der kologischen, der wirtschaftlichen und nunmehr verstrkt auch der sozialen Dimension der Nachhaltigkeit zum Ausdruck kommt und im Einklang mit der 2030-Agenda die Einhaltung der planetaren Grenzen als absolute Beschrnkung staatlichen Handelns anerkannt wird.



Drucksache 28/17

... Durch eine Umschichtung von 15 Prozent ergibt sich fr die in Deutschland zur Verfgung stehenden zustzlichen ELER-Mittel ein Betrag von rund 750 Millionen Euro pro Jahr. Damit werden die Frdermglichkeiten in diesem Bereich substanziell verbessert. Die umgeschichteten Mittel sollen entsprechend ihrem Aufkommen in den Lndern verbleiben.



Drucksache 15/1/17

... a) Der Bundesrat begrt, dass die Bundesregierung mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016 - einen substanziellen deutschen Beitrag zur Umsetzung der 2030-Agenda fr nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und der darin enthaltenen 17 globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDG) skizziert hat. Ebenfalls wird begrt, dass in der neuen Strategie die Bercksichtigung der kologischen, der wirtschaftlichen und nunmehr verstrkt auch der sozialen Dimension der Nachhaltigkeit zum Ausdruck kommt und im Einklang mit der 2030-Agenda die Einhaltung der planetaren Grenzen als absolute Beschrnkung staatlichen Handelns anerkannt wird.



Drucksache 660/17

... Wie bereits unter Nummer 1 gesagt wird ein im Jahr 2018 vorzulegender Vorschlag weitere technische Bestimmungen fr die tatschliche Umsetzung dieser Eckpunkte enthalten. In diesem knftigen Vorschlag wird die gesamte Mehrwertsteuerrichtlinie berarbeitet und werden die derzeitigen bergangsartikel ersetzt oder gestrichen. Weitere nderungen hinsichtlich der Bestimmungen fr die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehrden und substanzielle IT-Entwicklungen werden fr das reibungslose Funktionieren des Systems erforderlich sein.



Drucksache 750/1/17

... 28. Der Bundesrat begrt das Vorhaben der Kommission, die Fiskalregeln mit dem Ziel einer substanziellen Vereinfachung zu berprfen. Jede weitere Flexibilisierung, wie seit 2015 von der Kommission praktiziert, lehnt der Bundesrat jedoch ab, da sie die nationale Verantwortlichkeit schwcht. Der Bundesrat schlgt vor, eine unabhngige Institution mit der Haushaltsberwachung zu betrauen. Die Fiskalregeln bieten im Rahmen des zulssigen strukturellen Haushaltsdefizits bereits derzeit ausreichend fiskalischen Spielraum, um einen wirtschaftlichen Abschwung abzufedern. Fr den Krisenfall stehen weitere Instrumente bereit. Ob sich Staaten darber hinaus unzulssig verschulden, ist keine Frage der politischen Interpretation, sondern eine Frage der Fakten. Ein EWF, der auerhalb der Kommission zwischenstaatlich organisiert ist, knnte diese Aufgabe bernehmen und dazu beitragen, die nationale Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten und die "No-Bail-out"-Regel wirkungsvoll zu strken.



Drucksache 651/17

... n in der Bausubstanz im Vorfeld von Baumanahmen) wurden bereits im Rahmen der jngsten nderung des



Drucksache 759/1/17

... Der Punkt Bewertungskriterien (bisher Nummer 6) ist entbehrlich, da diese Bestandteil angebotener Tests sind und im Falle einer Kontrolle vor Ort eingesehen werden knnen. Der Begriff Diagnose (bisher Nummer 4) ist nicht korrekt, da es sich hier zwar um den Befund der Empfindlichkeit eines Erregers gegenber einer antimikrobiell wirksamen Substanz handelt, jedoch nicht zwingend um die abschlieende Beschreibung eines Krankheitsbildes im Sinn einer tio-logischen Diagnose. Die Angabe der Diagnose wird bereits in 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1

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Drucksache 759/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 12 Absatz 2 Nummer 1 und 3

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 12c Absatz 1 Satz 3

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1

4. Hauptempfehlung zu Ziffer 5

Zu Artikel 1 Nummer 5

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1 Nummer 5

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 13 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 *

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 13 Absatz 4 Satz 4 Nummer 3 bis 7

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 13 Absatz 6 Satz 1

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 13 Absatz 6 Satz 2 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 152/17

... Spalte 1 Zeile 1 der Anlage 2 wird redaktionell an die Begrifflichkeiten der Grundwasserverordnung angepasst und das Wort "Substanzname" durch den Terminus "Stoffe und Stoffgruppen" ersetzt. Für Cadmium und Quecksilber dient als Ableitungskriterium für den Schwellenwert von Stoffen und Stoffgruppen ein bundesweit ermittelter Hintergrundwert, der entsprechend 5 Absatz 3 in Spalte 4 der Anlage 2 nunmehr als Hintergrundwert bezeichnet wird.

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Drucksache 152/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Grundwasserverordnung

8a
Zusätzliche Inhalte der Bewirtschaftungspläne

Anlage 2
(zu 3 Absatz 1, 5 Absatz 1 und Absatz 3, 7 Absatz 2 Nummer 1, 10 Absatz 2 Satz 4 Nummer 1)

Anlage 4a
(zu 5 Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3) Ableitung von Hintergrundwerten für hydrogeochemische Einheiten

Artikel 2
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Wesentliche Bestimmungen

1. Ableitung von Hintergrundwerten 5 Absatz 2 und 3 und Anlage 4a

2. Konkretisierung der flächenbezogenen Voraussetzungen bei der Bewertung der Überschreitung von Schwellenwerten 7 Absatz 3 Nummer 1

3. Inhalte von Bewirtschaftungsplänen 8a

4. Ergänzung der Anlage 2 um Schwellenwerte zu weiteren Stoffen und Stoffgruppen

III. Vereinbarkeit mit EU-Recht

IV. Alternativen

V. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

VI. Befristung

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

IX. Sonstige Kosten

X. Nachhaltige Entwicklung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 59/1/17

... Die berwachung der Umstellung in den einzelnen Staaten auf den Nexus-Ansatz erfolgt bisher durch die EU (Arbeitsgruppe Verhaltenskodex) bzw. OECD (Monitoring). Dabei erfolgt jedoch nur eine staatenweise Typenprfung. Die Erfllung der Nexus-Voraussetzungen und deren Umfang im Einzelfall bleiben offen. Es ist deshalb zu klren, welche nationalen Prfungsmanahmen notwendig sind und wie deren praktischer Vollzug gewhrleistet werden kann. Eine wichtige Grundvoraussetzung fr eine wirksame Anwendung des Gesetzes ist die Vorlage der (auslndischen) Unterlagen zur Inanspruchnahme der dortigen Patentbox durch den Steuerpflichtigen. Das gilt insbesondere fr den bergangszeitraum bis 2021. In dieser Zeit knnten Neuzusagen schon dem Nexus-Ansatz entsprechen, whrend Zahlungen in "alte" Patentboxregime noch mit Sondersteuerstzen begnstigt sind und damit der Abzugsbeschrnkung unterliegen. Der Abschlussbericht zum BEPS-Aktionspunkt 5 "Wirksamere Bekmpfung schdlicher Steuerpraktiken unter Bercksichtigung von Transparenz und Substanz" stuft die frheren Lizenzboxregelungen allesamt als unvereinbar mit dem von OECD und G20 entwickelten Nexus-Ansatz ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/1/17




Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zu Artikel 1 nderung des Einkommensteuergesetzes

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 4j Absatz 1 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 4j Absatz 1 Satz 4 bis 6 EStG

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 4j Absatz 2 Satz 1 EStG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 4j Absatz 2 Satz 3 EStG

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 52 Absatz 8a und 16a EStG

14. Zu Artikel 1 nderung des Einkommensteuergesetzes

15. Zu Artikel 1 neu - und 5 EStG Artikel 1b - neu - 3a - neu -, 7, 36 Absatz 2 und 2a GewStG Artikel 3 Inkrafttreten

Artikel 1a
Weitere nderung des Einkommensteuergesetzes

3a
Steuerbegnstigung von Sanierungsgewinnen

Artikel 1b
nderung des Gewerbesteuergesetzes

3a
Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen

Artikel 3
Inkrafttreten

Zu Artikel 1a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 1b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 365/17

... (9) Substanzbetrge gelten als Spezial-Investmentertrge nach 34 Absatz 1 Nummer 1, soweit bei dem Anleger ein positiver Gewinn nach Absatz 3 Satz 1 vorhanden ist. Sie unterliegen nicht dem Steuerabzug nach 50."

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Drucksache 365/17




Artikel 1
nderung der Abgabenordnung

138b
Mitteilungspflicht Dritter ber Beziehungen inlndischer Steuerpflichtiger zu Drittstaat-Gesellschaften

138c
Verordnungsermchtigung

Artikel 2
nderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
nderung des Einfhrungsgesetzes zur Abgabenordnung

26
Kontenabrufmglichkeit und Kontenwahrheit.

32
Mitteilungspflicht ber Beziehungen zu Drittstaat-Gesellschaften

Artikel 4
nderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 5
nderung des Steuerberatungsgesetzes

3c
Befugnis juristischer Personen und Vereinigungen zu vorbergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen

77b
Ehrenamtliche Ttigkeit des Vorstandes

Artikel 6
nderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 7
Weitere nderung des Einkommensteuergesetzes

69
Datenbermittlung an die Familienkassen

Artikel 8
nderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 9
nderung des Gesetzes zur Umsetzung der nderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Manahmen gegen Gewinnkrzungen und -verlagerungen

Artikel 10
nderung des Investmentsteuerreformgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 410/17

... Unter der Nummer 1320 wird als neue Berufskrankheit in die Anlage 1 zur Verordnung die Erkrankung "Chronisch-myeloische oder chronisch-lymphatische Leukmie durch 1,3-Butadien bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von mindestens 180 Butadien-Jahren (ppm x Jahre)" aufgenommen.1,3-Butadien ist ein farbloses Gas mit einem aromatischen Geruch. Neben der unmittelbaren Herstellung wird 1,3-Butadien insbesondere zur Weiterverarbeitung bei der Herstellung verschiedener Kunst-Kautschuksorten sowie in anderen Bereichen der Kunststoffindustrie verwendet.1,3-Butadien wird inhalativ aufgenommen und im menschlichen Krper in andere Substanzen um- bzw. abgebaut (Metabolisierung). Solche Metaboliten sind fr die krebserzeugende Wirkung verantwortlich. Sie werden ber den Harn ausgeschieden und eignen sich fr das Biomonitoring. Nachweise von Metaboliten ber Blutproben sind technisch ebenfalls mglich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 410/17




A. Problem und Ziel

B. Lsung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfllungsaufwand

E. Erfllungsaufwand

E.1 Erfllungsaufwand fr Brgerinnen und Brger

E.2 Erfllungsaufwand fr die Wirtschaft

E.3 Erfllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
nderung der Berufskrankheiten-Verordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begrndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europischen Union und vlkerrechtlichen Vertrgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfllungsaufwand

4. Erfllungsaufwand

4.1 Erfllungsaufwand fr Brgerinnen und Brger

4.2 Erfllungsaufwand fr die Wirtschaft

4.3 Erfllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

- Gleichstellungspolitische Relevanz

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Berufskrankheit Nummer 4104

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4162, BMAS: Entwurf einer Entwurf einer vierten Verordnung zur nderung der Berufskrankheiten-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.2 Erfllungsaufwand

Brgerinnen und Brger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Lnder, Kommunen

III. Votum


 
 
 


Drucksache 59/17 (Beschluss)

... Die berwachung der Umstellung in den einzelnen Staaten auf den Nexus-Ansatz erfolgt bisher durch die EU (Arbeitsgruppe Verhaltenskodex) bzw. OECD (Monitoring). Dabei erfolgt jedoch nur eine staatenweise Typenprfung. Die Erfllung der Nexus-Voraussetzungen und deren Umfang im Einzelfall bleiben offen. Es ist deshalb zu klren, welche nationalen Prfungsmanahmen notwendig sind und wie deren praktischer Vollzug gewhrleistet werden kann. Eine wichtige Grundvoraussetzung fr eine wirksame Anwendung des Gesetzes ist die Vorlage der (auslndischen) Unterlagen zur Inanspruchnahme der dortigen Patentbox durch den Steuerpflichtigen. Das gilt insbesondere fr den bergangszeitraum bis 2021. In dieser Zeit knnten Neuzusagen schon dem Nexus-Ansatz entsprechen, whrend Zahlungen in "alte" Patentboxregime noch mit Sondersteuerstzen begnstigt sind und damit der Abzugsbeschrnkung unterliegen. Der Abschlussbericht zum BEPS-Aktionspunkt 5 "Wirksamere Bekmpfung schdlicher Steuerpraktiken unter Bercksichtigung von Transparenz und Substanz" stuft die frheren Lizenzboxregelungen allesamt als unvereinbar mit dem von OECD und G20 entwickelten Nexus-Ansatz ein.

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Drucksache 59/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 nderung des Einkommensteuergesetzes

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 4j Absatz 1 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 4j Absatz 1 Satz 4 bis 6 EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 4j Absatz 2 Satz 1 EStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 4j Absatz 2 Satz 3 EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 52 Absatz 8a und 16a EStG

8. Zu Artikel 1 nderung des Einkommensteuergesetzes

9. Zu Artikel 1 Artikel 1b - neu - 3a - neu -, 7, 36 Absatz 2 und 2a GewStG Artikel 3 Inkrafttreten

Artikel 1a
Weitere nderung des Einkommensteuergesetzes

3a
Steuerbegnstigung von Sanierungsgewinnen

Artikel 1b
nderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Zu Artikel 1a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 1b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 216/17

... Die Ergnzung der gegenwrtigen Regelung der Nummer 2 um den Einschub "auch wenn sie verborgen werden" soll sicherstellen, dass die Strafvorschrift nicht durch eine oberflchliche Abdeckung oder bei Angeboten im Internet durch eine Verdeckung des Kennzeichens umgangen werden kann. Die Verwendung des Verbs "verbergen" soll alle Manahmen erfassen, die die Substanz des Kennzeichens nicht beeintrchtigen, es also nicht dauerhaft entfernen, sondern nur vorbergehend abdecken oder unkenntlich machen, jederzeit aber rckgngig gemacht werden knnen.

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Drucksache 216/17




A. Problem und Ziel

B. Lsung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
nderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begrndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfllungsaufwand

2. Erfllungsaufwand

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 500/17

... insgesamt oder hinsichtlich einzelner in der Anlage aufgezhlter Substanzen zu ndern oder zu relativieren. So wurde durch das 3. BtMnderungsgesetz vom 28.03.2000 (BGBl. I S. 301; BR-Drs. 455/99, S. 1, 6ff.) den Landesbehrden die Mglichkeit eingerumt, Drogenkonsumrume einzurichten. Weiter wurde durch das Gesetz zur diamorphingesttzten Substitutionsbehandlung vom 15.07.2009 (BGBl. I S. 1801) unter bestimmten Bedingungen die Verabreichung von Diamorphin (Heroin) erlaubt (nderung von 13, 19, 29 Abs. 1 S. 1



Drucksache 39/17

... sowie von Gegenstnden, Flssigkeiten oder gasfrmigen Substanzen, die geeignet sind, bei Abwurf oder Freisetzung Panik, Furcht oder Schrecken bei Menschen hervorzurufen.

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Drucksache 39/17




A. Problem und Ziel

B. Lsung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfllungsaufwand

E. Erfllungsaufwand

E.1 Erfllungsaufwand fr Brgerinnen und Brger

E.2 Erfllungsaufwand fr die Wirtschaft

E.3 Erfllungsaufwand fr die Verwaltung

1. Lnder

2. Bund

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
nderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 2
nderung der Luftverkehrs-Ordnung

Abschnitt 5a
Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

20
Erlaubnisbedrftige Nutzung des Luftraums

Abschnitt 5a
Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

21a
Erlaubnisbedrftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

21b
Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

21c
Zustndige Behrde

21d
Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten; anerkannte Stellen

21e
Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen

21f
Ausweichregeln fr unbemannte Fluggerte

Artikel 3
nderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begrndung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

Im Einzelnen:

- Einfhrung einer Kennzeichnungspflicht:

- Betriebsbeschrnkungen:

- Auswirkungen auf unbemannte Luftfahrtsysteme:

- Einfhrung einer Pflicht zum Nachweis bestimmter Kenntnisse und Fertigkeiten:

II. Haushaltsausgaben ohne Erfllungsaufwand

III. Erfllungsaufwand

1. Erfllungsaufwand fr Brgerinnen und Brger

2. Erfllungsaufwand fr Wirtschaft

3. Erfllungsaufwand Verwaltung

a Erfllungsaufwand fr den Bund

b Erfllungsaufwand fr Lnder

IV. Sonstige Auswirkungen

1. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

2. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

21a

b 21b

Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer n

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Absatz 2

Absatz 3

c 21c

d 21d

e 21

f 21f

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3614, BMVI: Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggerten

I. Zusammenfassung

Brgerinnen und Brger

II. Im Einzelnen

II.1 Erfllungsaufwand

Brgerinnen und Brger

4 Wirtschaft

Weitere Kosten

Verwaltung Bund, Lnder/Kommunen

4 Bund

4 Lnder

II.2 One in one out-Regelung


 
 
 


Drucksache 759/17 (Beschluss)

... Der Punkt Bewertungskriterien (bisher Nummer 6) ist entbehrlich, da diese Bestandteil angebotener Tests sind und im Falle einer Kontrolle vor Ort eingesehen werden knnen. Der Begriff Diagnose (bisher Nummer 4) ist nicht korrekt, da es sich hier zwar um den Befund der Empfindlichkeit eines Erregers gegenber einer antimikrobiell wirksamen Substanz handelt, jedoch nicht zwingend um die abschlieende Beschreibung eines Krankheitsbildes im Sinn einer tio-logischen Diagnose. Die Angabe der Diagnose wird bereits in 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1

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Drucksache 759/17 (Beschluss)




Anlage
nderungen und Entschlieung zur Zweiten Verordnung zur nderung der Verordnung ber tierrztliche Hausapotheken

A nderungen

1. Zu Artikel 1 Nummer 2 12 Absatz 2 Nummer 1 und 3

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 12c Absatz 1 Satz 3

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 13 Absatz 4 Satz 4 Nummer 3 bis 7

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 13 Absatz 6 Satz 1

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 13 Absatz 6 Satz 2 Nummer 1

B Entschlieung


 
 
 


Drucksache 366/17

... es ist; dies gilt nicht, wenn die Abziehbarkeit der Aufwendungen beim Glubiger oder der anderen dem Schuldner nahestehenden Person bereits nach dieser Vorschrift beschrnkt ist. Als Schuldner und Glubiger gelten auch Betriebssttten, die ertragsteuerlich als Nutzungsberechtigter oder Nutzungsverpflichteter der Rechte fr die berlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten behandelt werden. Die Stze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, soweit sich die niedrige Besteuerung daraus ergibt, dass die Einnahmen des Glubigers oder des weiteren Glubigers einer Prferenzregelung unterliegen, die dem Nexus-Ansatz gem Kapitel 4 des Abschlussberichts 2015 zu Aktionspunkt 5, OECD (2016) "Wirksamere Bekmpfung schdlicher Steuerpraktiken unter Bercksichtigung von Transparenz und Substanz", OECD/G20 Projekt Gewinnverkrzung und Gewinnverlagerung1', entspricht. Die Stze 1 und 2 sind insoweit nicht anzuwenden, als auf Grund der aus den Aufwendungen resultierenden Einnahmen ein Hinzurechnungsbetrag im Sinne des 10 Absatz 1 Satz 1 des

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Drucksache 366/17




Gesetz

Artikel 1
nderung des Einkommensteuergesetzes

4j
Aufwendungen fr Rechteberlassungen

Artikel 2
Weitere nderung des Einkommensteuergesetzes

3a
Sanierungsertrge

Artikel 3
nderung des Krperschaftsteuergesetzes

Artikel 4
nderung des Gewerbesteuergesetzes

7b
Sonderregelung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags bei unternehmensbezogener Sanierung.

7b
Sonderregelung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags bei unternehmensbezogener Sanierung

Artikel 5
nderung des Auensteuergesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 565/17 (Beschluss)

... ff) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich fr Regelungen einzusetzen, die eine hinreichende Einbindung der europischen Aufsicht in eine Sanierung und Abwicklung einer Drittstaaten-CCP garantieren. Gerade fr Krisensituationen ist es von entscheidender Bedeutung, eine substanzielle Einbindung der europischen Aufsicht sicherzustellen. Dies bedeutet konkret unter anderem eine vollumfngliche Entscheidungsbefugnis der europischen Aufsicht ber die Erhhung oder Herabsetzung von Sicherheitsleistungen.



Drucksache 28/1/17

... bbb) In Satz 4 ist das Wort "substanziell" durch das Wort "moderat" zu ersetzen.



Drucksache 565/1/17

... ff) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich fr Regelungen einzusetzen, die eine hinreichende Einbindung der europischen Aufsicht in eine Sanierung und Abwicklung einer Drittstaaten-CCP garantieren. Gerade fr Krisensituationen ist es von entscheidender Bedeutung, eine substanzielle Einbindung der europischen Aufsicht sicherzustellen. Dies bedeutet konkret unter anderem eine vollumfngliche Entscheidungsbefugnis der europischen Aufsicht ber die Erhhung oder Herabsetzung von Sicherheitsleistungen.



Drucksache 592/1/17

... Fach Zahnhartsubstanzlehre, Prvention und Restauration (Fchergruppe Zahnerhaltung) Note "..."



Drucksache 128/17

... es, die synthetische Polymere enthalten, dürfen auf derselben Fläche nur so angewendet werden, dass die hierbei aufgebrachte Menge an synthetischen Polymeren 150 kg Wirksubstanz je Hektar innerhalb von 10 Jahren nicht überschreitet.



Drucksache 227/1/16

... - Die Hhe der erforderlichen Begrenzung des Frdersatzes ist zu prfen, um einerseits substanzielle Innovationsanreize auf Seiten der Unternehmen zu entfalten und andererseits die fiskalischen Kosten zu begrenzen."



Drucksache 340/16 (Beschluss)

... es, des Verbots der Benachteiligung Behinderter, auszulegen ist. Aus dem Verbot der Benachteiligung Behinderter folgt, dass Manahmen, die einer behinderten Person den barrierefreien Zugang zu ihrem Wohnungseigentum ermglichen, in der Regel das nach 14 Nummer 1 Weg hinzunehmende Ma der Beeintrchtigung nicht bersteigen, wenn die Barrierefreiheit nach objektiven Kriterien geboten und ohne erhebliche Eingriffe in die Substanz des Gemeinschaftseigentums technisch machbar sind. Dies ist z.B. regelmig beim Anbringen von Rollstuhlrampen am Gemeinschaftseigentum oder beim Einbau eines

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Drucksache 340/16 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

I. Frderung der Barrierefreiheit

II. Frderung der Elektromobilitt

B. Lsung

I. Frderung der Barrierefreiheit

II. Frderung der Elektromobilitt

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die ffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Brokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur nderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des Brgerlichen Gesetzbuchs zur Frderung der Barrierefreiheit und Elektromobilitt

Artikel 1
nderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Artikel 2
nderung des Brgerlichen Gesetzbuchs

554b
Elektromobilitt

Artikel 3
Inkrafttreten

Begrndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

1. Frderung der Barrierefreiheit

2. Frderung der Elektromobilitt

II. Wesentlicher Inhalt

1. Frderung der Barrierefreiheit

2. Frderung der Elektromobilitt

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht

1. Regelungen zur Frderung der Barrierefreiheit

2. Regelungen zur Frderung der Elektromobilitt

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europischen Union

VI. Finanzielle Auswirkungen auf die ffentlichen Haushalte

VII. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 227/16

... - Der Frdersatz sollte 10 Prozent der gesamten FuE-Personalaufwendungen (Bruttolhne) betragen, um einerseits substanzielle Innovationsanreize auf Seiten der Unternehmen zu entfalten und anderseits die fiskalischen Kosten zu begrenzen. Die Forschungsprmie sollte steuerfrei gestellt werden, um den Innovationsanreiz nicht zu verwssern.



Drucksache 270/16

... In Ziffer III wird in der Untergruppe 5 "Stoffwechsel-Modulatoren" in Anpassung an die Verbotsliste 2016 ein weiterer Stoff (Meldonium) aufgenommen. Die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) hat Meldonium in die Verbotsliste aufgenommen, nachdem das WADAMonitoring-Programm 2015 gezeigt hatte, dass dieser Stoff in groem Umfang zu Dopingzwecken eingesetzt wird. So wurde in fast 9% der im Zusammenhang mit den Europaspielen in Baku im Juni 2015 untersuchten Urinproben Meldonium nachgewiesen; 13 Medaillengewinner verschiedener Sportarten dieser Spiele haben angegeben, Meldonium angewendet zu haben. Meldonium ist in sieben osteuropischen Lndern als Arzneimittel zugelassen, u.a. auch in einem Mitgliedsaat der Europischen Union. Medizinisch verwendet wird es als durchblutungsfrderndes Mittel, was zur Leistungssteigerung und Verkrzung der Regenerationszeit nach krperlicher Aktivitt fhren soll. Fr Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren liegen fr die Substanz keine Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit bei der Anwendung als Arzneimittel vor. Bei Meldonium handelt es sich somit um einen Stoff, der zu Dopingzwecken im Sport geeignet ist und dessen Anwendung bei nicht therapeutischer Bestimmung gefhrlich ist.

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Drucksache 270/16




A. Problem und Ziel

B. Lsung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfllungsaufwand

E. Erfllungsaufwand

E.1 Erfllungsaufwand fr Brgerinnen und Brger

E.2 Erfllungsaufwand fr die Wirtschaft

E.3 Erfllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
nderung des Anti-Doping-Gesetzes

Artikel 2
Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln (Dopingmittel-Mengen-Verordnung - DmMV)

Anlage

I. Anabole Stoffe

1. Anabolandrogene Steroide

a Exogene anabolandrogene Steroide

b Endogene anabolandrogene Steroide

2. Andere anabole Stoffe

II. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Stoffe und Mimetika

1. Erythropoese stimulierende Stoffe

2. Choriongonadotropin CG und Luteinisierendes Hormon LH

3. Corticotropine

4. Wachstumshormon, Releasingfaktoren, Releasingpeptide und Wachstumsfaktoren

III. Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren

1. Aromatasehemmer

2. Selektive Estrogen-Rezeptor-Modulatoren SERMs

3. Andere antiestrogen wirkende Stoffe

4. Myostatinfunktionen verndernde Stoffe Myostatinhemmer

5. Stoffwechsel-Modulatoren

Artikel 3
Inkrafttreten, Auerkrafttreten

Begrndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europischen Union und vlkerrechtlichen Vertrgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfllungsaufwand

4. Erfllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Rechtsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Ziffer I Anabole Stoffe

Ziffer II Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Stoffe

Ziffer III Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 701/1/16

... 7. Die notwendigen Fortschritte werden nach Auffassung des Bundesrates nur bei einer konsequenten Ausrichtung der EU-Politiken zu erreichen sein. Dazu ist insbesondere ein Herunterbrechen der globalen Nachhaltigkeitsziele durch eigene ambitionierte Nachhaltigkeitsziele der EU erforderlich, die einen substanziellen Beitrag zur Erreichung der globalen Ziele leisten.



Drucksache 619/16 (Beschluss)

... Der Vorschlag kann einen substanziellen Beitrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energien im Gebudebereich aktivieren, ohne zustzliche Flchen in Anspruch zu nehmen. Er beseitigt zugleich eine Diskriminierung der Wohnungseigentmer.



Drucksache 320/16

... 1. der bertragende Investmentfonds die zu bertragenden Vermgensgegenstnde und Verbindlichkeiten, die Teil des Nettoinventars sind, mit den Anschaffungskosten abzglich der Absetzungen fr Abnutzung oder Substanzverringerung (fortgefhrte Anschaffungskosten) zu seinem Geschftsjahresende (bertragungsstichtag) anzusetzen und

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Drucksache 320/16




Gesetz

Kapitel 1
Allgemeine Regelungen

1
Anwendungsbereich

2
Begriffsbestimmungen

3
Gesetzlicher Vertreter

4
Zustndige Finanzbehrden, Verordnungsermchtigung

5
Prfung der steuerlichen Verhltnisse

5a
bertragung von Wirtschaftsgtern in einen Investmentfonds

Kapitel 2
Investmentfonds

Abschnitt 1
Besteuerung des Investmentfonds

6
Krperschaftsteuerpflicht eines Investmentfonds

7
Erhebung der Kapitalertragsteuer gegenber Investmentfonds

8
Steuerbefreiung aufgrund steuerbegnstigter Anleger

9
Nachweis der Steuerbefreiung

10
Investmentfonds oder Anteilklassen fr steuerbegnstigte Anleger; Nachweis der Steuerbefreiung

11
Erstattung von Kapitalertragsteuer an Investmentfonds durch die Finanzbehrden

12
Leistungspflicht gegenber steuerbegnstigten Anlegern

13
Wegfall der Steuerbefreiung eines Anlegers

14
Haftung bei unberechtigter Steuerbefreiung oder -erstattung

15
Gewerbesteuer

Abschnitt 2
Besteuerung des Anlegers eines Investmentfonds

16
Investmentertrge

17
Ertrge bei Abwicklung eines Investmentfonds

18
Vorabpauschale

19
Gewinne aus der Veruerung von Investmentanteilen

20
Teilfreistellung

21
Anteilige Abzge aufgrund einer Teilfreistellung

22
nderung des anwendbaren Teilfreistellungssatzes

Abschnitt 3
Verschmelzung von Investmentfonds

23
Verschmelzung von Investmentfonds

Abschnitt 4
Verhltnis z u den Besteuerungsregelungen fr Spezial-Investmentfonds

24
Kein Wechsel zu den Besteuerungsregelungen fr Spezial-Investmentfonds

Kapitel 3
Spezial-Investmentfonds

Abschnitt 1
Voraussetzungen und Besteuerung eines Spezial-Investmentfonds

25
Getrennte Besteuerungsregelungen

26
Anlagebestimmungen

27
Rechtsformen von inlndischen Spezial-Investmentfonds Inlndische Spezial-Investmentfonds knnen gebildet werden

28
Beteiligung von Personengesellschaften

29
Steuerpflicht des Spezial-Investmentfonds

30
Inlndische Beteiligungseinnahmen und sonstige inlndische Einknfte mit Steuerabzug

31
Steuerabzug und Steueranrechnung bei Ausbung der Transparenzoption

32
Haftung bei ausgebter Transparenzoption

33
Inlndische Immobilienertrge und sonstige inlndische Einknfte ohne Steuerabzug

Abschnitt 2
Besteuerung des Anlegers eines Spezial-Investmentfonds

34
Spezial-Investmentertrge

35
Ausgeschttete Ertrge und Ausschttungsreihenfolge

36
Ausschttungsgleiche Ertrge

37
Ermittlung der Einknfte

38
Vereinnahmung und Verausgabung

39
Werbungskosten, Abzug der Direktkosten

40
Abzug der Allgemeinkosten

41
Verlustverrechnung

42
Steuerbefreiung von Beteiligungseinknften und inlndischen Immobilienertrgen

43
Steuerbefreiung aufgrund von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, der Hinzurechnungsbesteuerung und der Teilfreistellung

44
Anteilige Abzge aufgrund einer Steuerbefreiung

45
Gewerbesteuer bei Spezial-Investmentertrgen

46
Zinsschranke

47
Anrechnung und Abzug von auslndischer Steuer

48
Fonds-Aktiengewinn, Fonds-Abkommensgewinn, Fonds-Teilfreistellungsgewinn

49
Veruerung von Spezial-Investmentanteilen, Teilwertansatz

50
Kapitalertragsteuer

51
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

Abschnitt 3
Wegfall der Voraussetzungen eines Spezial-Investmentfonds

52
Wegfall der Voraussetzungen eines Spezial-Investmentfonds

Kapitel 4
Altersvorsorgevermgenfonds

53
Altersvorsorgevermgenfonds

Kapitel 5
Verschmelzung von Spezial-Investmentfonds und von Altersvorsorgevermgenfonds

54
Verschmelzung von Spezial-Investmentfonds und Altersvorsorgevermgenfonds

Kapitel 6
Bugeldvorschriften, Anwendungs- und bergangsvorschriften

55
Bugeldvorschriften

56
Anwendungs- und bergangsvorschriften

Artikel 2
nderung des Investmentsteuergesetzes

22a
Anwendungsvorschriften zum Investmentsteuerreformgesetz

24
Bugeldvorschriften

Artikel 3
nderung des Einkommensteuergesetzes

36a
Beschrnkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer

Artikel 4
nderung des Krperschaftsteuergesetzes

Artikel 5
nderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 6
nderung des Auensteuergesetzes

Artikel 7
nderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 8
nderung des Solidarittszuschlaggesetzes 1995

Artikel 9
nderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Artikel 10
nderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten, Auerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 806/1/16

... Die von Artikel 14 Absatz 1 GG zum Schutz des Eigentums gezogenen Grenzen sind erst dann berschritten, wenn die Beschrnkungen auf Dauer zu Verlusten fr den Vermieter oder zur Substanzgefhrdung fhren wrden. In derartigen Fllen greift jedoch unter anderem 172 Absatz 4 Satz 2 BauGB ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 806/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 4 Absatz 2 Satz 2a - neu - BauGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB , Nummer 8 6a Absatz 2 BauGB und Nummer 11 10a Absatz 2 BauGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - 9 Absatz 1 Nummer 24 BauGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - 9 Absatz 1 Nummer 24 BauGB

8. Zu Artikel 1 passive Schallschutzmanahmen gegen Gewerbelrm

9. Zu Artikel 1 Nummer 14 13b BauGB *

10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 9

Zu Artikel 1 Nummer 14

11. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb 22 Absatz 1 Satz 2 BauGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 15 22 BauGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - 29a - neu - BauGB

29a
Zulssigkeit von strfallrelevanten Vorhaben

14. Zu Artikel 1 Nummer 17 35 Absatz 1 Nummer 4 BauGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 17 35 Absatz 4 Satz 2 - neu - und Absatz 6 Satz 4 Nummer 3 BauGB

16. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - 172 Absatz 4 Satz 3 Nummer 6, Satz 4 und Satz 5 BauGB

17. Hilfsempfehlung zu Ziffer 16

Zu Artikel 1 Nummer 17a

18. Zu Artikel 1 Nummer 17a* - neu - 173 Absatz 3 Satz 3 - neu - BauGB

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa 213 Absatz 1 Nummer 4 BauGB

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b 213 Absatz 2 BauGB

21. Zu Artikel 1 Nummer 20 245c Absatz 3 BauGB

22. Zu Artikel 2 Nummer 3 6a Absatz 1 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - BauNVO

23. Zu Artikel 2 Nummer 3 6a Absatz 1 Satz 3* - neu - BauNVO

24. Zu Artikel 2 Nummer 3 6a Absatz 4 Nummer 1 BauNVO

25. Zu Artikel 2 Nummer 5 17 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - BauNVO


 
 
 


Drucksache 121/16

... 1. ihnen als Hochleistungssportlern oder -nachwuchssportlern der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik ohne ihr Wissen oder gegen ihren Willen Dopingsubstanzen verabreicht worden sind,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 121/16




A. Problem und Ziel

B. Lsung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfllungsaufwand

E. Erfllungsaufwand

E.1 Erfllungsaufwand fr Brgerinnen und Brger

E.2 Erfllungsaufwand fr die Wirtschaft

E.3 Erfllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

1
Grundsatz

2
Anspruchsberechtigung

3
Begriffsbestimmungen

4
Verfahren

5
Beirat

6
Aufklrung des Sachverhalts

7
Datenschutz

8
Verhltnis zu anderen Rechtsvorschriften

9
Inkrafttreten, Auerkrafttreten

Begrndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und bisherige Aufarbeitung

II. Einsatz von Dopingsubstanzen in der DDR, gesundheitliche Folgen

III. Geschichtlicher Hintergrund und Organisation des Dopings in der DDR

IV. Konzeption des Gesetzes und organisatorische Ausgestaltung des Fonds

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfllungsaufwand

2. Erfllungsaufwand

a Erfllungsaufwand fr die Brgerinnen und Brger

b Erfllungsaufwand fr die Wirtschaft

c Erfllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu 7

Zu 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3582: Entwurf eines Zweiten Gesetzes ber eine finanzielle Hilfe fr Dopingopfer der DDR

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Gesamtbetrachtung


 
 
 


Drucksache 351/16

... die Kommission dankt dem Bundesrat fr seine Stellungnahme zum Arbeitsprogramm der Kommission fr 2016 {COM(20]5) 6] 0 final}. Sie ist dankbar fr den substanziellen Beitrag des Bundesrates, weist aber darauf hin, einige Fragen, die in der Stellungnahme angesprochen werden und sich aufspezifische im Arbeitsprogramm angekndigte Vorschlge beziehen, erst nach der Annahme der betreflenden Initiativen im Detail beantwortet werden knnen.



Drucksache 746/16

... Derzeit ist noch nicht erkennbar, dass sich bei den gegebenen Rahmenbedingungen die Situation des Schienengterverkehrs nachhaltig verbessert und das fortbestehende Ziel eines substanziellen Mehrverkehrs auf der Schiene erreicht werden kann. Deshalb ist es verstndlich und entspricht dem unternehmerischen Auftrag, dass DB Cargo Schritte zu einer deutlichen Kostensenkung einleitet. Dabei wrden aber zahlreiche Arbeitspltze wegfallen und zugleich die Kapazitten beeintrchtigt, die fr eine offensive Neuaufstellung des Schienengterverkehrs grundstzlich weiter bentigt wrden. Es ist als eine Aufgabe des Eigentmers Bund anzusehen, eine solche Entwicklung zu verhindern. Der Bund ist deshalb aufgefordert, im Rahmen der bereits begonnenen berlegungen gemeinsam mit allen Akteuren des Sektors ein Konzept mit dem Ziel zu entwickeln, die Zukunftsfhigkeit des Schienengterverkehrs wieder herzustellen und dauerhaft zu sichern.



Drucksache 73/1/16

... 5. Der Bundesrat bedauert, dass der Gesetzentwurf keine Inhouse-Vergabemglichkeit fr die kommunale Seite enthlt und auch im brigen in der Substanz keine verstrkte Bercksichtigung kommunaler Interessen im Auswahlverfahren ermglicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 46 EnWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 46 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 3 und Absatz 5 Satz 2 EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 46 Absatz 2 Satz 5 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 46 Absatz 4 Satz 1 EnWG * In Artikel 1 Nummer 2 ist 46 Absatz 4 Satz 1 wie folgt zu fassen:

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 46 Absatz 4 Satz 1 EnWG *

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG *

17. Zu Artikel 1 Nummer 2 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG *

18. Zu Artikel 1 Nummer 2 46 Absatz 4 Satz 3 EnWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 2 46 Absatz 4 Satz 5 - neu - EnWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 2 46 Absatz 4 Satz 5 - neu - EnWG

21. Zu Artikel 1 Nummer 2 46 Absatz 4a - neu - EnWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 2 46 Absatz 6 EnWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 2 46a Satz 1 EnWG

24. Zu Artikel 1 Nummer 2 47 Absatz 2 Satz 4 und Absatz 3 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 1 Nummer 2 47 Absatz 3 Satz 3 EnWG

26. Zu Artikel 1 Nummer 2 47 Absatz 3 Satz 4 - neu - EnWG

27. Zu Artikel 1 Nummer 2 47 Absatz 4 Satz 2 - neu - EnWG

28. Zu Artikel 1 Nummer 2 47 Absatz 5 EnWG

29. Zu Artikel 1 Nummer 2 47 Absatz 5 Satz 1 EnWG

30. Zu Artikel 1 Nummer 2 47 Absatz 5 Satz 1 EnWG

31. Zu Artikel 1 Nummer 2 47 Absatz 6 EnWG

32. Zu Artikel 1 Nummer 2 47 Absatz 7 - neu - EnWG

33. Zu Artikel 1 Nummer 3 48 Absatz 4 EnWG

34. Zu Artikel 1 Nummer 3 48 Absatz 4 Satz 2 EnWG

35. Zu Artikel 1 Nummer 3 48 Absatz 4 Satz 3 - neu - EnWG * In Artikel 1 Nummer 3 ist dem 48 Absatz 4 folgender Satz anzufgen:

36. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - 118 Absatz 18 - neu - EnWG Dem Artikel 1 ist folgende Nummer 4 anzufgen:


 
 
 


Drucksache 119/1/16

... Die grundstzliche Mglichkeit der Anrechnung der Vorabpauschale im Fall der Veruerung gem 19 Absatz 1 Satz 3 InvStG ist nicht geeignet, die verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf das Leistungsfhigkeitsprinzip zu zerstreuen. Gem 19 Absatz 1 Satz 3 InvStG ist der Gewinn aus der Veruerung von Investmentanteilen um die whrend der Besitzzeit angesetzte Vorabpauschale zu vermindern. Diese Anrechnung bleibt dem Fondsanleger aber in den Fllen verwehrt, in denen er seine Investmentanteile mit Verlust veruert. In einem solchen Verlustfall kommt es zu einer bermabesteuerung, die einer Substanzbesteuerung gleichkme.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein*

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 4 InvStG

5. Zu Artikel 1 4 Absatz 2 Nummer 2 InvStG

6. Zu Artikel 1 5a - neu -, 53 Absatz 5 InvStG

5a
bertragung von Wirtschaftsgtern in einen Investmentfonds

7. Zu Artikel 1 6 Absatz 5 InvStG

8. Zu Artikel 1 6 InvStG

9. Zu Artikel 1 8 Absatz 1 Nummer 2, 9 Absatz 3, 12 Absatz 2 Satz 1 und 2, 14 Absatz 3 Satz 1 und 3 sowie Absatz 6 Satz 5 InvStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

10. Zu Artikel 1 18 Absatz 1 Satz 3 InvStG

11. Zu Artikel 1 18 Absatz 3 InvStG

12. Zu Artikel 1 19 Absatz 1 Satz 3 und 3

Zu Artikel 1

14. Zu Artikel 1 20 Absatz 1 Satz 4 InvStG

15. Zu Artikel 1 26 Nummer 4 Buchstabe j InvStG

16. Zu Artikel 1 36 Absatz 5 InvStG

17. Zu Artikel 1 36, 38 InvStG

18. Zu Artikel 1 38 Absatz 3 Nummer 2 InvStG

19. Zu Artikel 1 42 Absatz 2 Satz 3 InvStG

20. Zu Artikel 1 48, 49 InvStG

21. Zu Artikel 1 49 Absatz 1 Satz 1 InvStG

22. Zu Artikel 1 49 Absatz 1 Satz 3 InvStG

23. Zu Artikel 1 53 Absatz 3 Satz 2 - neu - InvStG

24. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - 1 Absatz 2a InvStG

25. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b 6 Absatz 2 InvStG

26. Zu Artikel 3 Nummer 01 - neu - 10b Absatz 1 Satz 2 EStG Artikel 3a - neu - 9 Absatz 1 KStG Artikel 4a - neu - 9 Nummer 5 GewStG

Artikel 3a
nderung des Krperschaftsteuergesetzes

Artikel 4a
nderung des Gewerbesteuergesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

27. Zu Artikel 3 Nummer 2 36 Absatz 2a EStG

28. Zu Artikel 3 Nummer 2 36 Absatz 2a EStG

29. Zu Artikel 3 Nummer 2 36 Absatz 2a EStG

30. Zu Artikel 3 Nummer 8 49 Absatz 1 EStG

Zu Artikel 3 Nummer 8

Zu Artikel 8

31. Zu Artikel 3 nderung des Einkommensteuergesetzes

32. Zu Artikel 4a - neu - 9 Nummer 1, 36 Absatz 6a GewStG * Nach dem Artikel 4 ist folgender Artikel 4a einzufgen:

Artikel 4a
nderung des Gewerbesteuergesetzes

33. Zu Artikel 5 5 FVG

34. Zu Artikel 5 5 Absatz 1 Nummer 4 und 39 FVG

Artikel 5
nderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

35. Nach Artikel 7 6, 7, 10 AStG


 
 
 


Drucksache 792/16 (Beschluss)

... 81a Absatz 2 Satz 2 StPO-E sieht nunmehr - davon abweichend - fr Blutproben bei bestimmten Straenverkehrsdelikten eine Ausnahme vor. Von der Regelung erfasst werden die Straenverkehrsdelikte, bei denen das berschreiten bestimmter Blutalkoholwerte oder das Vorhandensein bestimmter Substanzen im Blut strafbarkeitsbegrndend ist und deshalb typischerweise durch eine Blutprobe festgestellt werden muss. In diesen Fllen soll die besondere Regelung des 81 Absatz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 792/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 3 Nummer 1 81a Absatz 2 Satz 2 StPO

2. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - 132 Absatz 2 StPO

3. Zu Artikel 3 Nummer 4 481 Absatz 1 Satz 3 StPO

4. Zu Artikel 3 Nummer 4 481 Absatz 1 Satz 3 StPO

5. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe b 487 Absatz 1 Satz 3 StPO

6. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc 69 Absatz 2 Nummer 5 Buchstabe c BNatSchG

7. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe c 71 Absatz 6 BNatSchG


 
 
 


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