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"Tierhalter"
Drucksache 327/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur �nderung des Direktzahlungen-Durchf�hrungsgesetzes
... Gekoppelte St�tzung f�r Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen
Drucksache 49/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Haftung bei Unf�llen mit Anh�ngern und Gespannen im Stra�enverkehr
... (2) Ist in den F�llen des � 19 Absatz 3 und 5 auch der F�hrer des Gespanns zum Ersatz des Schadens verpflichtet, ist im Verh�ltnis zu den Haltern und F�hrern der weiteren beteiligten Kraftfahrzeuge, zu dem Tierhalter oder zu dem Eisenbahnunternehmer � 17 entsprechend anzuwenden. Ist der F�hrer des Gespanns in den F�llen des � 19 Absatz 2, 3 und 5 zum Ersatz des Schadens verpflichtet, kann er von den Haltern des Zugfahrzeugs und des Anh�ngers nach � 426 des
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 �nderung des Stra�enverkehrsgesetzes
� 19 Haftung des Halters bei Unf�llen mit Anh�ngern und Gespannen
� 19a Ersatzpflicht des F�hrers von Anh�ngern und Gespannen
Artikel 2 �nderung des Versicherungsvertragsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
4. Erf�llungsaufwand
a Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
b Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
c Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu � 19
Zu � 19
Zu � 19
Zu � 19
Zu Satz 1
Zu den S�tzen 2 bis 4
Zu Satz 5
Zu � 19
Zu � 19
Zu Nummer 6
Zu � 19a
Zu � 19a
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu � 19a
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 386/20 (Beschluss)
... es kommen. Allerdings ist das Eigentum nicht schrankenlos gew�hrt. Inhalt und Schranken des Eigentums werden gesetzlich bestimmt. Der Gesetzgeber hat dabei die Ausgewogenheit zwischen Art und Intensit�t der Grundrechtsbeeintr�chtigung einerseits und den zum Eingriff berechtigenden Tatbestandselementen andererseits zu wahren. In die G�terabw�gung sind hier zwingend eine wirksame Tierseuchenbek�mpfung und die damit verbundenen Schutzg�ter einzubeziehen. Die wirksame Bek�mpfung der Ausbreitung einer Tierseuche auf nicht infizierte Tierbest�nde ist als im �ffentlichen Interesse stehend einzustufen; die Ausbreitung einer Tierseuche betrifft nicht nur den einzelnen Tierhalter, sondern stellt eine Gefahr f�r die �ffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Es besteht unzweifelhaft ein den Belangen des Einzelnen �bergeordnetes Interesse an einer funktionierenden Viehwirtschaft. Der Ausbruch der ASP in Deutschland h�tte massive Auswirkungen auf die schweinehaltenden Betriebe. Es w�rde zu Beschr�nkungen beim Verbringen von Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnissen in von Restriktionen betroffenen Gebieten sowie deutschlandweit durch den Wegfall des Exportmarktes kommen. Allein mit dem Export von Schweinefleisch bzw. Schweinefleischerzeugnissen werden in Deutschland j�hrlich rund 5 Mrd. € erwirtschaftet. Wenn dieser Markt zusammenbrechen w�rde, entst�nde ein volkswirtschaftlicher Schaden in erheblicher H�he. Hinzu k�men daraus resultierende Folgesch�den. Eine funktionierende Viehwirtschaft sorgt nicht nur in den Tierhaltungsbetrieben, sondern dar�ber hinaus auch in vor- und nachgelagerten Bereichen, wie z.B. bei Futtermittelherstellern, Transporteuren und Schlacht- und Zerlegebetrieben f�r Arbeitspl�tze, die es zu erhalten gilt.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des Tiergesundheitsgesetzes
Artikel 1 �nderung des Tiergesundheitsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
4. Erf�llungsaufwand
a Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
b Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
c Erf�llungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
7. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 94/20
Antrag des Freistaates Bayern
Entschlie�ung des Bundesrates: Erweiterung der tierschutzgerechten Weideschlachtung
... F�r eine sichere und effektive Bet�ubung werden Rinder �blicherweise mit Bolzenschuss bet�ubt. In aller Regel haben die Tierhalter ein gutes Mensch-Tier-Verh�ltnis, so dass die Tiere im direkten Kontakt auch auf der Weide bzw. auf dem Hof sicher und effektiv mit Bolzenschuss bet�ubt werden k�nnen. Eine Ausweitung der Regelungen f�r die Bet�ubung bzw. T�tung mit Kugelschuss in der
Drucksache 327/1/20
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur �nderung des Direktzahlungen-Durchf�hrungsgesetzes
... Gekoppelte St�tzung f�r Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen
Drucksache 427/1/20
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur �nderung des Arzneimittelgesetz es
... Tierhalter, die Tiere halten, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, m�ssen gem�� der Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung jede Anwendung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln einzeln dokumentieren. Mit der �nderung soll klargestellt werden, dass bei den Mitteilungen nach � 58b des
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa � 58b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 AMG , Buchstabe b Doppelbuchstabe aa � 58b Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 AMG , Nummer 8 Anlage 2 Nummer 5 Buchstabe c, Nummer 7 Buchstabe d AMG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe Satz 1 AMG , Buchstabe c - neu - � 58c Absatz 4 Satz 2 AMG , Nummer 2a - neu - � 58d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AMG
3. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - � 58d Absatz 2 Nummer 2 Satz 2 - neu - AMG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 58f AMG
� 58f Verarbeitung und �bermittlung von Daten
Drucksache 33/20
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung und Landwirtschaft
Verordnung zur �nderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen
... -Verordnung (Artikel 3) wird die M�glichkeit er�ffnet, Impfstoffe gegen die Newcastle-Krankheit, die �ber das Tr�nkwasser verabreicht werden, auch an nicht gewerbs- oder berufsm��ige Tierhalter abgeben zu k�nnen.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
�nderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen
Artikel 1 �nderung der Viehverkehrsverordnung
� 44b R�ckgabe und Ung�ltigmachen des Equidenpasses
� 44c Verbot der �bernahme
� 44d Anzeige der Kennzeichnung
Anlage 6 (zu � 28 und � 32 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1) Rasseschl�ssel
Artikel 2 �nderung der Schweinepest-Verordnung
Artikel 3 �nderung der Tierimpfstoff-Verordnung
Artikel 4 �nderung der Verordnung �ber anzeigepflichtige Tierseuchen
Artikel 5 �nderung der Verordnung �ber meldepflichtige Tierkrankheiten
Artikel 6 �nderung der Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand
Artikel 7 �nderung der TSE-�berwachungsverordnung
Artikel 8 �nderung der Tierseuchenerreger-Verordnung
Artikel 9 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 10 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
Problem und Ziel
Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
3 Erf�llungsaufwand
1. Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
2. Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
3. Erf�llungsaufwand der Verwaltung
Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Drucksache 157/1/20
Empfehlungen der Aussch�sse
Vierte Verordnung zur �nderung von Vorschriften zur Durchf�hrung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
... Die Zoonoseverordnung regelt die Mitteilung von Untersuchungsergebnissen aus betriebseigenen Kontrollen an die zust�ndige Beh�rde. Die Lebensmittel befinden sich noch im unmittelbaren Zugriff des Lebensmittelunternehmers. Es besteht keine unmittelbare Gefahr f�r den Verbraucher. In Anlehnung an andere Rechtsvorgaben sollte daher der Begriff "unverz�glich" gew�hlt werden (siehe Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung,
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 � 3 Absatz 1 ZoonoseV
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b � 3 Absatz 2 Nummer 1 ZoonoseV
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe �c
4. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - � 22 Absatz 1a Tier-LMHV
5. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - Anlage 5 Kapitel II Nummer 2.1.4 und Kapitel III Nummer 1.4 Tier-LMHV
6. Zu Artikel 3 Nummer 2 � 2a Absatz 2 - neu - Tier-LM�V
7. Zu Artikel 3 Nummer 4 � 4 Tier-LM�V
8. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b - neu - � 6 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Tier-LM�V
Drucksache 302/20
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Siebte Verordnung zur �nderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... -Nutztierhaltungsverordnung
Zu Artikel 1 Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Drucksache 386/20
Gesetzesantrag der L�nder Rheinland-Pfalz, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des Tiergesundheitsgesetz es
... es kommen. Allerdings ist das Eigentum nicht schrankenlos gew�hrt. Inhalt und Schranken des Eigentums werden gesetzlich bestimmt. Der Gesetzgeber hat dabei die Ausgewogenheit zwischen Art und Intensit�t der Grundrechtsbeeintr�chtigung einerseits und den zum Eingriff berechtigenden Tatbestandselementen andererseits zu wahren. In die G�terabw�gung sind hier zwingend eine wirksame Tierseuchenbek�mpfung und die damit verbundenen Schutzg�ter einzubeziehen. Die wirksame Bek�mpfung der Ausbreitung einer Tierseuche auf nicht infizierte Tierbest�nde ist als im �ffentlichen Interesse stehend einzustufen; die Ausbreitung einer Tierseuche betrifft nicht nur den einzelnen Tierhalter, sondern stellt eine Gefahr f�r die �ffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Es besteht unzweifelhaft ein den Belangen des Einzelnen �bergeordnetes Interesse an einer funktionierenden Viehwirtschaft. Der Ausbruch der ASP in Deutschland h�tte massive Auswirkungen auf die schweinehaltenden Betriebe. Es w�rde zu Beschr�nkungen beim Verbringen von Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnissen in von Restriktionen betroffenen Gebieten sowie deutschlandweit durch den Wegfall des Exportmarktes kommen. Allein mit dem Export von Schweinefleisch bzw. Schweinefleischerzeugnissen werden in Deutschland j�hrlich rund 5 Mrd. € erwirtschaftet. Wenn dieser Markt zusammenbrechen w�rde, entst�nde ein volkswirtschaftlicher Schaden in erheblicher H�he. Hinzu k�men daraus resultierende Folgesch�den. Eine funktionierende Viehwirtschaft sorgt nicht nur in den Tierhaltungsbetrieben, sondern dar�ber hinaus auch in vor- und nachgelagerten Bereichen, wie z.B. bei Futtermittelherstellern, Transporteuren und Schlacht- und Zerlegebetrieben f�r Arbeitspl�tze, die es zu erhalten gilt.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 �nderung des Tiergesundheitsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
4. Erf�llungsaufwand
a. Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
b. Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
c. Erf�llungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
7. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 157/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vierte Verordnung zur �nderung von Vorschriften zur Durchf�hrung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
... Die Zoonoseverordnung regelt die Mitteilung von Untersuchungsergebnissen aus betriebseigenen Kontrollen an die zust�ndige Beh�rde. Die Lebensmittel befinden sich noch im unmittelbaren Zugriff des Lebensmittelunternehmers. Es besteht keine unmittelbare Gefahr f�r den Verbraucher. In Anlehnung an andere Rechtsvorgaben sollte daher der Begriff "unverz�glich" gew�hlt werden (siehe Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung,
Anlage �nderungen zur Vierten Verordnung zur �nderung von Vorschriften zur Durchf�hrung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 � 3 Absatz 1 ZoonoseV
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b � 3 Absatz 2 Nummer 1 ZoonoseV
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe
4. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - � 22 Absatz 1a Tier-LMHV
5. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - Anlage 5 Kapitel II Nummer 2.1.4 und Kapitel III Nummer 1.4 Tier-LMHV
6. Zu Artikel 3 Nummer 4 � 4 Tier-LM�V
7. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b - neu - � 6 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Tier-LM�V
Drucksache 427/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur �nderung des Arzneimittelgesetz es
... Tierhalter, die Tiere halten, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, m�ssen gem�� der Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung jede Anwendung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln einzeln dokumentieren. Mit der �nderung soll klargestellt werden, dass bei den Mitteilungen nach � 58b des
Drucksache 94/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschlie�ung des Bundesrates: Erweiterung der tierschutzgerechten Weideschlachtung
... F�r eine sichere und effektive Bet�ubung werden Rinder �blicherweise mit Bolzenschuss bet�ubt. In aller Regel haben die Tierhalter ein gutes Mensch-Tier-Verh�ltnis, so dass die Tiere im direkten Kontakt auch auf der Weide bzw. auf dem Hof sicher und effektiv mit Bolzenschuss bet�ubt werden k�nnen. Eine Ausweitung der Regelungen f�r die Bet�ubung bzw. T�tung mit Kugelschuss in der
Anlage Entschlie�ung des Bundesrates: Erweiterung der tierschutzgerechten Weideschlachtung
Drucksache 302/2/20
Antrag der L�nder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Siebte Verordnung zur �nderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... -Nutztierhaltungsverordnung
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 11a
Zu Absatz 11a
Zu Absatz 11a
Zu Buchstabe b
Drucksache 464/3/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Einf�hrung und Verwendung eines Tierwohlkennzeichens (Tierwohlkennzeichengesetz - TierWKG )
... In dem Spannungsfeld zwischen Erwartungen und Umsetzbarkeit bietet sich ein abgestuftes Vorgehen an, um die Einf�hrung des Vorhabens zeitlich nicht zu verz�gern. So kann eine freiwillige Tierwohlkennzeichnung ein erstes, aber dennoch zentrales Modul darstellen, um wichtige Impulse f�r den nachhaltigen Beginn eines breiten Entwicklungsprozesses - sowohl in Richtung der Tierhalter als auch in Bezug auf die gesellschaftliche Akzeptanz - auszusenden. Entscheidend dabei ist, dass das Tierwohlkennzeichen im Ergebnis eine gr��tm�gliche Akzeptanz und Marktdurchdringung erf�hrt.
Drucksache 410/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur �nderung des Direktzahlungen-Durchf�hrungsgesetzes
... Gekoppelte St�tzung f�r Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen
Drucksache 588/19
Verordnung der Bundesregierung
Vierte Verordnung zur �nderung der Tier�rztegeb�hrenordnung A. Problem und Ziel
... Die Geb�hrenordnung f�r Tier�rzte (GOT) ist eine Verordnung der Bundesregierung und regelt die Entgelte f�r tier�rztliche Leistungen. Sie ist zuletzt durch Verordnung vom 19. Juli 2017 angepasst worden, wobei die einfachen Geb�hrens�tze um pauschal 12 Prozent und die Geb�hren f�r die (freiwillige) Beratung von Nutztierhaltern um pauschal 30 Prozent angehoben worden sind. Diese Erh�hungen sollten die Einkommenssituation der Tier�rzte kurzfristig verbessern. Die geplante umfassende Novellierung der GOT soll eine Neustrukturierung der tier�rztlichen Leistungen unter Anpassung an den veterin�rmedizinischen wissenschaftlichen Erkenntnisstand beinhalten, wobei die Entgelte auf der Basis eines Forschungsvorhabens festgelegt werden sollen. Die umfassende Novellierung bedarf daher eines zeitlichen Vorlaufes. Inzwischen ist jedoch eine weitere Anpassung der GOT kurzfristig erforderlich geworden. Tier�rztliche Fachverb�nde, unter anderem die Bundestier�rztekammer, haben darauf hingewiesen, dass die Notdienstversorgung von Tieren erheblich gef�hrdet ist, weil Tier�rztliche Kliniken, die standesrechtlich (nach L�ndergesetzen und Kammerrecht) zur Vorhaltung eines Bereitschaftsdienstes (24 Stunden Anwesenheit mindestens eines Tierarztes) zur Notfallversorgung von Tieren verpflichtet sind, aus finanziellen Gr�nden bereits vielfach auf ihren Status als Tier�rztliche Klinik verzichtet haben. Dadurch ist eine ad�quate fl�chendeckende tier�rztliche Versorgung von Tieren au�erhalb der regul�ren Behandlungszeiten nicht mehr ohne weiteres gew�hrleistet. Dies ist aus Gr�nden der Sicherung der �ffentlichen Gesundheit (rasche Diagnose und Bek�mpfung von Tierseuchen und Zoonosen) sowie aus Gr�nden des Tierschutzes (Staatsziel) als problematisch anzusehen. Daher soll mit einer eigenen Geb�hrenregelung die finanzielle Basis f�r die Durchf�hrung der Notdienstversorgung von Tieren verbessert werden. Auch das Wegegeld, das in der Regel bei der Behandlung von Nutztieren anf�llt und bei der letzten oben genannten �nderung der GOT nicht ber�cksichtigt werden konnte, soll nunmehr angepasst werden. Dar�ber hinaus erfolgt eine redaktionelle Anpassung und die Anpassung der Vorschriften �ber die Entgelte f�r Leistungen au�erhalb der regul�ren Sprechstunden einer Tierarztpraxis an die gegebenen Verh�ltnisse.
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1
� 3a Geb�hren f�r tier�rztlichen Notdienst
Artikel 2
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen
II. Alternativen
III. Verordnungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit europ�ischem Recht
1. Allgemeines
2. Regelungen des Artikels 15 der Richtlinie 2006/123/EG /EG
V. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
VI. Erf�llungsaufwand
VII. Weitere Kosten
VIII. Gleichstellungspolitische Bedeutung
IX. Nachhaltigkeit
X. Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Drucksache 335/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Verordnung zur Durchf�hrung der Bet�ubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (Ferkelbet�ubungssachkundeverordnung - FerkBetSachkV )
... es). Im Falle der Abgabe von Isofluran an Tierhalter ist vom Tierarzt der Nachweis u.a. zur Dosierung des Arzneimittels pro Tier und Tag zu f�hren (� 13 Absatz 2 Satz Nummer 3 der
1. Zu � 3
2. Zu � 4 Absatz 1
3. Zu � 4 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu -
4. Zu � 5 Absatz 1 Satz 2
5. Zu � 5 Absatz 2 Nummer 2
6. Zu � 6 Absatz 1 Nummer 2
7. Zu � 6 Absatz 5 Satz 1, � 7 Absatz 2 Satz 3, Absatz 3 Satz 1 und 4, Absatz 4 Satz 1
8. Zu � 6 Absatz 6 - neu -
9. Zu � 7 Absatz 1 Nummer 1
10. Zu � 7 Absatz 1 Nummer 2
11. Zu � 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1
12. Zu � 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c
13. Zu � 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe g
14. Zu � 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3
15. Zu � 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4, Satz 2 - neu -
16. Zu � 7 Absatz 2 Satz 5
17. Zu � 7 Absatz 2 Satz 6 - neu -
18. Zu � 7 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3
19. Zu � 7 Absatz 4 Satz 2 - neu -
20. Zu � 8
� 8 Dokumentation
21. Zu � 8 Satz 2
22. Zu � 9 Satz 2
Drucksache 587/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Siebte Verordnung zur �nderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... -Nutztierhaltungsverordnung
1. Hauptempfehlung zu Ziffer 24
Zu Artikel 1
Abschnitt 6a Anforderungen an das Halten von Junghennen
� 37a Anwendungsbereich
� 37b Sachkunde
� 37c Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen f�r Junghennen
� 37d Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen f�r Junghennen
� 37e �berwachung, F�tterung und Pflege von Junghennen
� 37f Anlagen zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen
Abschnitt 6b Anforderungen an das Halten von Masth�hner-Elterntieren
� 37g Anwendungsbereich
� 37h Sachkunde
� 37i Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen f�r Masth�hner-Elterntiere
� 37j Besondere Anforderungen an das Halten von Masth�hner-Elterntieren
2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Inhalts�bersicht , Nummer 01a - neu - � 2 Nummer 3a - neu - , Nummer 01b - neu - �berschrift Abschnitt 2 , Nummer 01c - neu - � 11a - neu - , Nummer 9 � 45 Absatz 2b - neu -
� 11a Anbindehaltung von Rindern
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
3. Hauptempfehlung zu Ziffer 4
Zu Artikel 1 Nummer 01
4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3
Zu Artikel 1 Nummer 01
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - � 13 Absatz 6 Satz 2 - neu -
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 � 13a Absatz 1 Satz 2
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 23 Absatz 4 Satz 1
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a � 24 Absatz 4 Satz 1a - neu -
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b � 24 Absatz 5 Satz 1
10. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a � 26 Absatz 1 Satz 2
11. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu - � 26 Absatz 2 Satz 2a - neu -
12. Hauptempfehlung zu Ziffer 13*
Zu Artikel 1 Nummer 6
13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12
Zu Artikel 1 Nummer 6
14. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb � 30 Absatz 2 Satz 4 Nummer 1 , Buchstabe b � 30 Absatz 2a Satz 3 , Buchstabe c � 30 Absatz 3 Satz 3
15. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb � 30 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2
16. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b � 30 Absatz 02a - neu - , Buchstabe e � 30 Absatz 8
17. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b � 30 Absatz 2a Satz 2
18. Hauptempfehlung zu Ziffer 19*
Zu Artikel 1 Nummer 9
19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 18
Zu Artikel 1 Nummer 9
20. Zu Artikel 1 Nummer 9 � 45 Absatz 11a Satz 1 Nummer 2
21. Zu Artikel 1 Nummer 9 � 45 Absatz 11a Satz 3
24. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
Drucksache 288/19
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschlie�ung des Bundesrates: Einf�hrung eines verpflichtenden Labels sowie einer Herkunftskennzeichnung im Rahmen des Tierwohlkennzeichengesetzes
... 5 Der Bundesrat bittet nachdr�cklich darum, die Tierhaltungskennzeichnung des Lebensmitteleinzelhandels und die zuk�nftige staatliche Tierwohlkennzeichnung m�glichst weitgehend aufeinander abzustimmen, um den gr��tm�glichen Effekt f�r die Tiere, die Tierhalter und die Verbraucherinnen und Verbraucher zu erzielen und die derzeitigen Zeichennehmer der Initiative Tierwohl auch zuk�nftig einzubinden.
Drucksache 141/19
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entschlie�ung des Bundesrates zur Unterst�tzung von Weidetierhaltern
Entschlie�ung des Bundesrates zur Unterst�tzung von Weidetierhaltern
Drucksache 243/1/19
... a) Insbesondere die Weidetierhalterinnen und -halter tragen mit ihrer Arbeit wesentlich zum Natur-, Arten-, Hochwasser- und Klimaschutz und zum Schutz der biologischen Vielfalt bei. Dar�ber hinaus stellen sie hochwertige Produkte und Nahrungsmittel her. Gleichzeitig ist die offene Weidetierhaltung die in der Gesellschaft anerkannteste Form der Nutztierhaltung. Trotzdem sinkt sowohl die Zahl der schafhaltenden Betriebe als auch der Schafe. Ursache daf�r ist insbesondere die prek�re Einkommenssituation der Weidetierhalterinnen und -halter, die sich bei den Wandersch�ferinnen und -sch�fern nochmal versch�rft darstellt, da sie meist keine eigenen Fl�chen besitzen und damit keinen Anspruch auf eine Fl�chenpr�mie haben. Zudem werden die Leistungen f�r das Gemeinwohl nicht �ber die Erzeugerpreise ausgeglichen.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 141/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschlie�ung des Bundesrates zur Unterst�tzung von Weidetierhaltern
Entschlie�ung des Bundesrates zur Unterst�tzung von Weidetierhaltern
Drucksache 587/19
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung und Landwirtschaft
Siebte Verordnung zur �nderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... -Nutztierhaltungsverordnung
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Siebte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
4. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4275, BMEL: Entwurf einer Siebten Verordnung zur �nderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erf�llungsaufwand
5 Wirtschaft
Vorab: Unw�gbarkeiten bei der Berechnung des Erf�llungsaufwands
Annahmen zur Herleitung der Fallzahl an Zuchtsauen
Annahmen zur Herleitung der Anteile an Um- und Neubauten
Annahmen zur Herleitung der Investitionskosten pro Zuchtsau
Bewertung dieser Annahmen durch die Verb�nde und den NKR
5 Informationspflichten
Weitere Regelungen
Verwaltung Bund, L�nder/Kommunen
II.2. Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 587/3/19
Antrag des Landes Niedersachsen
Siebte Verordnung zur �nderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... -Nutztierhaltungsverordnung
Drucksache 140/19
Gesetzesantrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines ... Gesetzes zur �nderung des Bundesnaturschutzgesetz es
... Hobbytierhalterinnen und Hobbytierhalter sowie Nebenerwerbslandwirtinnen und Nebenerwerbslandwirte werden von der gesetzlichen Neuregelung erfasst. Es wird somit eine praxisgerechte L�sung f�r die Identifizierung eines Sch�den an Nutztieren verursachenden Wolfes geschaffen.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 �nderung des Bundesnaturschutzgesetzes
� 45a Umgang mit dem Wolf
Artikel 2 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage und Zielsetzung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu � 45
Zu � 45a
Zu � 69
Zu Artikel 2
Drucksache 141/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Entschlie�ung des Bundesrates zur Unterst�tzung von Weidetierhaltern - Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern -
Entschlie�ung des Bundesrates zur Unterst�tzung von Weidetierhaltern - Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern -
Drucksache 307/19 (Beschluss)
... Nitrifikationshemmstoffe k�nnen als Alternative zu Laugen und anderen basisch wirkenden Stoffen (Hydrogencarbonate) f�r eine effektive pH-Regelung in biologisch arbeitenden Abluftreinigungsanlagen Verwendung finden. Nach den bisherigen Erfahrungen sind die eingesetzten Mengen in der Abluftreinigung gering und unterschreiten die verwendeten Mengen einer G�llebehandlung mit derartigen Stoffen deutlich. Die genaue Dosierung muss jedoch in einem elektronischen Betriebstagebuch nachvollziehbar dokumentiert werden. Art und Formulierung (z.B. Wirkstoffgehalt) des eingesetzten Nitrifikationshemmstoffes sind gleichfalls zu dokumentieren. Derzeit werden in ca. 300 Abluftreinigungsanlagen in Deutschland Nitrifikationshemmstoffe eingesetzt. Tierhalter k�nnen durch den Einsatz von Nitrifikationshemmstoffen als Ersatz f�r Laugen oder anderen Alkalien die Betriebskosten f�r die Abluftreinigung reduzieren.
Drucksache 243/19 (Beschluss)
... a) Insbesondere die Weidetierhalterinnen und -halter tragen mit ihrer Arbeit wesentlich zum Natur-, Arten-, Hochwasser- und Klimaschutz und zum Schutz der biologischen Vielfalt bei. Dar�ber hinaus stellen sie hochwertige Produkte und Nahrungsmittel her. Gleichzeitig ist die offene Weidetierhaltung die in der Gesellschaft anerkannteste Form der Nutztierhaltung. Trotzdem sinkt sowohl die Zahl der schafhaltenden Betriebe als auch der Schafe. Ursache daf�r ist insbesondere die prek�re Einkommenssituation der Weidetierhalterinnen und -halter, die sich bei den Wandersch�ferinnen und -sch�fern nochmal versch�rft darstellt, da sie meist keine eigenen Fl�chen besitzen und damit keinen Anspruch auf eine Fl�chenpr�mie haben. Zudem werden die Leistungen f�r das Gemeinwohl nicht �ber die Erzeugerpreise ausgeglichen.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
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