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"Tierhalter"


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0401/03
0401/03B
0061/03B
0574/03B
0595/03
0661/03B
0954/03B
0595/03B
0061/1/03
Drucksache 327/20 (Beschluss)

... Gekoppelte St�tzung f�r Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen



Drucksache 49/20

... (2) Ist in den F�llen des � 19 Absatz 3 und 5 auch der F�hrer des Gespanns zum Ersatz des Schadens verpflichtet, ist im Verh�ltnis zu den Haltern und F�hrern der weiteren beteiligten Kraftfahrzeuge, zu dem Tierhalter oder zu dem Eisenbahnunternehmer � 17 entsprechend anzuwenden. Ist der F�hrer des Gespanns in den F�llen des � 19 Absatz 2, 3 und 5 zum Ersatz des Schadens verpflichtet, kann er von den Haltern des Zugfahrzeugs und des Anh�ngers nach � 426 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 49/20




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Stra�enverkehrsgesetzes

� 19
Haftung des Halters bei Unf�llen mit Anh�ngern und Gespannen

� 19a
Ersatzpflicht des F�hrers von Anh�ngern und Gespannen

Artikel 2
�nderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

a Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

b Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

c Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu � 19

Zu � 19

Zu � 19

Zu � 19

Zu Satz 1

Zu den S�tzen 2 bis 4

Zu Satz 5

Zu � 19

Zu � 19

Zu Nummer 6

Zu � 19a

Zu � 19a

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu � 19a

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 386/20 (Beschluss)

... es kommen. Allerdings ist das Eigentum nicht schrankenlos gew�hrt. Inhalt und Schranken des Eigentums werden gesetzlich bestimmt. Der Gesetzgeber hat dabei die Ausgewogenheit zwischen Art und Intensit�t der Grundrechtsbeeintr�chtigung einerseits und den zum Eingriff berechtigenden Tatbestandselementen andererseits zu wahren. In die G�terabw�gung sind hier zwingend eine wirksame Tierseuchenbek�mpfung und die damit verbundenen Schutzg�ter einzubeziehen. Die wirksame Bek�mpfung der Ausbreitung einer Tierseuche auf nicht infizierte Tierbest�nde ist als im �ffentlichen Interesse stehend einzustufen; die Ausbreitung einer Tierseuche betrifft nicht nur den einzelnen Tierhalter, sondern stellt eine Gefahr f�r die �ffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Es besteht unzweifelhaft ein den Belangen des Einzelnen �bergeordnetes Interesse an einer funktionierenden Viehwirtschaft. Der Ausbruch der ASP in Deutschland h�tte massive Auswirkungen auf die schweinehaltenden Betriebe. Es w�rde zu Beschr�nkungen beim Verbringen von Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnissen in von Restriktionen betroffenen Gebieten sowie deutschlandweit durch den Wegfall des Exportmarktes kommen. Allein mit dem Export von Schweinefleisch bzw. Schweinefleischerzeugnissen werden in Deutschland j�hrlich rund 5 Mrd. € erwirtschaftet. Wenn dieser Markt zusammenbrechen w�rde, entst�nde ein volkswirtschaftlicher Schaden in erheblicher H�he. Hinzu k�men daraus resultierende Folgesch�den. Eine funktionierende Viehwirtschaft sorgt nicht nur in den Tierhaltungsbetrieben, sondern dar�ber hinaus auch in vor- und nachgelagerten Bereichen, wie z.B. bei Futtermittelherstellern, Transporteuren und Schlacht- und Zerlegebetrieben f�r Arbeitspl�tze, die es zu erhalten gilt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 386/20 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des Tiergesundheitsgesetzes

Artikel 1
�nderung des Tiergesundheitsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

a Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

b Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

c Erf�llungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 94/20

... F�r eine sichere und effektive Bet�ubung werden Rinder �blicherweise mit Bolzenschuss bet�ubt. In aller Regel haben die Tierhalter ein gutes Mensch-Tier-Verh�ltnis, so dass die Tiere im direkten Kontakt auch auf der Weide bzw. auf dem Hof sicher und effektiv mit Bolzenschuss bet�ubt werden k�nnen. Eine Ausweitung der Regelungen f�r die Bet�ubung bzw. T�tung mit Kugelschuss in der



Drucksache 327/1/20

... Gekoppelte St�tzung f�r Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen



Drucksache 427/1/20

... Tierhalter, die Tiere halten, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, m�ssen gem�� der Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung jede Anwendung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln einzeln dokumentieren. Mit der �nderung soll klargestellt werden, dass bei den Mitteilungen nach � 58b des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 427/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa � 58b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 AMG , Buchstabe b Doppelbuchstabe aa � 58b Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 AMG , Nummer 8 Anlage 2 Nummer 5 Buchstabe c, Nummer 7 Buchstabe d AMG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe Satz 1 AMG , Buchstabe c - neu - � 58c Absatz 4 Satz 2 AMG , Nummer 2a - neu - � 58d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AMG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - � 58d Absatz 2 Nummer 2 Satz 2 - neu - AMG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 58f AMG

� 58f
Verarbeitung und �bermittlung von Daten


 
 
 


Drucksache 33/20

... -Verordnung (Artikel 3) wird die M�glichkeit er�ffnet, Impfstoffe gegen die Newcastle-Krankheit, die �ber das Tr�nkwasser verabreicht werden, auch an nicht gewerbs- oder berufsm��ige Tierhalter abgeben zu k�nnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 33/20




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

�nderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen

Artikel 1
�nderung der Viehverkehrsverordnung

� 44b
R�ckgabe und Ung�ltigmachen des Equidenpasses

� 44c
Verbot der �bernahme

� 44d
Anzeige der Kennzeichnung

Anlage 6
(zu � 28 und � 32 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1) Rasseschl�ssel

Artikel 2
�nderung der Schweinepest-Verordnung

Artikel 3
�nderung der Tierimpfstoff-Verordnung

Artikel 4
�nderung der Verordnung �ber anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 5
�nderung der Verordnung �ber meldepflichtige Tierkrankheiten

Artikel 6
�nderung der Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand

Artikel 7
�nderung der TSE-�berwachungsverordnung

Artikel 8
�nderung der Tierseuchenerreger-Verordnung

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

Problem und Ziel

Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

3 Erf�llungsaufwand

1. Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

2. Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

3. Erf�llungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 157/1/20

... Die Zoonoseverordnung regelt die Mitteilung von Untersuchungsergebnissen aus betriebseigenen Kontrollen an die zust�ndige Beh�rde. Die Lebensmittel befinden sich noch im unmittelbaren Zugriff des Lebensmittelunternehmers. Es besteht keine unmittelbare Gefahr f�r den Verbraucher. In Anlehnung an andere Rechtsvorgaben sollte daher der Begriff "unverz�glich" gew�hlt werden (siehe Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung,

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Drucksache 157/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 � 3 Absatz 1 ZoonoseV

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b � 3 Absatz 2 Nummer 1 ZoonoseV

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe �c

4. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - � 22 Absatz 1a Tier-LMHV

5. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - Anlage 5 Kapitel II Nummer 2.1.4 und Kapitel III Nummer 1.4 Tier-LMHV

6. Zu Artikel 3 Nummer 2 � 2a Absatz 2 - neu - Tier-LM�V

7. Zu Artikel 3 Nummer 4 � 4 Tier-LM�V

8. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b - neu - � 6 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Tier-LM�V


 
 
 


Drucksache 302/20

... -Nutztierhaltungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/20




Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a


 
 
 


Drucksache 386/20

... es kommen. Allerdings ist das Eigentum nicht schrankenlos gew�hrt. Inhalt und Schranken des Eigentums werden gesetzlich bestimmt. Der Gesetzgeber hat dabei die Ausgewogenheit zwischen Art und Intensit�t der Grundrechtsbeeintr�chtigung einerseits und den zum Eingriff berechtigenden Tatbestandselementen andererseits zu wahren. In die G�terabw�gung sind hier zwingend eine wirksame Tierseuchenbek�mpfung und die damit verbundenen Schutzg�ter einzubeziehen. Die wirksame Bek�mpfung der Ausbreitung einer Tierseuche auf nicht infizierte Tierbest�nde ist als im �ffentlichen Interesse stehend einzustufen; die Ausbreitung einer Tierseuche betrifft nicht nur den einzelnen Tierhalter, sondern stellt eine Gefahr f�r die �ffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Es besteht unzweifelhaft ein den Belangen des Einzelnen �bergeordnetes Interesse an einer funktionierenden Viehwirtschaft. Der Ausbruch der ASP in Deutschland h�tte massive Auswirkungen auf die schweinehaltenden Betriebe. Es w�rde zu Beschr�nkungen beim Verbringen von Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnissen in von Restriktionen betroffenen Gebieten sowie deutschlandweit durch den Wegfall des Exportmarktes kommen. Allein mit dem Export von Schweinefleisch bzw. Schweinefleischerzeugnissen werden in Deutschland j�hrlich rund 5 Mrd. € erwirtschaftet. Wenn dieser Markt zusammenbrechen w�rde, entst�nde ein volkswirtschaftlicher Schaden in erheblicher H�he. Hinzu k�men daraus resultierende Folgesch�den. Eine funktionierende Viehwirtschaft sorgt nicht nur in den Tierhaltungsbetrieben, sondern dar�ber hinaus auch in vor- und nachgelagerten Bereichen, wie z.B. bei Futtermittelherstellern, Transporteuren und Schlacht- und Zerlegebetrieben f�r Arbeitspl�tze, die es zu erhalten gilt.

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Drucksache 386/20




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Tiergesundheitsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

a. Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

b. Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

c. Erf�llungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 157/20 (Beschluss)

... Die Zoonoseverordnung regelt die Mitteilung von Untersuchungsergebnissen aus betriebseigenen Kontrollen an die zust�ndige Beh�rde. Die Lebensmittel befinden sich noch im unmittelbaren Zugriff des Lebensmittelunternehmers. Es besteht keine unmittelbare Gefahr f�r den Verbraucher. In Anlehnung an andere Rechtsvorgaben sollte daher der Begriff "unverz�glich" gew�hlt werden (siehe Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung,

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Drucksache 157/20 (Beschluss)




Anlage
�nderungen zur Vierten Verordnung zur �nderung von Vorschriften zur Durchf�hrung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts

1. Zu Artikel 1 Nummer 1 � 3 Absatz 1 ZoonoseV

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b � 3 Absatz 2 Nummer 1 ZoonoseV

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe

4. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - � 22 Absatz 1a Tier-LMHV

5. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - Anlage 5 Kapitel II Nummer 2.1.4 und Kapitel III Nummer 1.4 Tier-LMHV

6. Zu Artikel 3 Nummer 4 � 4 Tier-LM�V

7. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b - neu - � 6 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Tier-LM�V


 
 
 


Drucksache 427/20 (Beschluss)

... Tierhalter, die Tiere halten, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, m�ssen gem�� der Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung jede Anwendung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln einzeln dokumentieren. Mit der �nderung soll klargestellt werden, dass bei den Mitteilungen nach � 58b des

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Drucksache 427/20 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 94/20 (Beschluss)

... F�r eine sichere und effektive Bet�ubung werden Rinder �blicherweise mit Bolzenschuss bet�ubt. In aller Regel haben die Tierhalter ein gutes Mensch-Tier-Verh�ltnis, so dass die Tiere im direkten Kontakt auch auf der Weide bzw. auf dem Hof sicher und effektiv mit Bolzenschuss bet�ubt werden k�nnen. Eine Ausweitung der Regelungen f�r die Bet�ubung bzw. T�tung mit Kugelschuss in der

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Drucksache 94/20 (Beschluss)




Anlage
Entschlie�ung des Bundesrates: Erweiterung der tierschutzgerechten Weideschlachtung


 
 
 


Drucksache 302/2/20

... -Nutztierhaltungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/2/20




Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 11a

Zu Absatz 11a

Zu Absatz 11a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 464/3/19

... In dem Spannungsfeld zwischen Erwartungen und Umsetzbarkeit bietet sich ein abgestuftes Vorgehen an, um die Einf�hrung des Vorhabens zeitlich nicht zu verz�gern. So kann eine freiwillige Tierwohlkennzeichnung ein erstes, aber dennoch zentrales Modul darstellen, um wichtige Impulse f�r den nachhaltigen Beginn eines breiten Entwicklungsprozesses - sowohl in Richtung der Tierhalter als auch in Bezug auf die gesellschaftliche Akzeptanz - auszusenden. Entscheidend dabei ist, dass das Tierwohlkennzeichen im Ergebnis eine gr��tm�gliche Akzeptanz und Marktdurchdringung erf�hrt.



Drucksache 410/19 (Beschluss)

... Gekoppelte St�tzung f�r Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen



Drucksache 588/19

... Die Geb�hrenordnung f�r Tier�rzte (GOT) ist eine Verordnung der Bundesregierung und regelt die Entgelte f�r tier�rztliche Leistungen. Sie ist zuletzt durch Verordnung vom 19. Juli 2017 angepasst worden, wobei die einfachen Geb�hrens�tze um pauschal 12 Prozent und die Geb�hren f�r die (freiwillige) Beratung von Nutztierhaltern um pauschal 30 Prozent angehoben worden sind. Diese Erh�hungen sollten die Einkommenssituation der Tier�rzte kurzfristig verbessern. Die geplante umfassende Novellierung der GOT soll eine Neustrukturierung der tier�rztlichen Leistungen unter Anpassung an den veterin�rmedizinischen wissenschaftlichen Erkenntnisstand beinhalten, wobei die Entgelte auf der Basis eines Forschungsvorhabens festgelegt werden sollen. Die umfassende Novellierung bedarf daher eines zeitlichen Vorlaufes. Inzwischen ist jedoch eine weitere Anpassung der GOT kurzfristig erforderlich geworden. Tier�rztliche Fachverb�nde, unter anderem die Bundestier�rztekammer, haben darauf hingewiesen, dass die Notdienstversorgung von Tieren erheblich gef�hrdet ist, weil Tier�rztliche Kliniken, die standesrechtlich (nach L�ndergesetzen und Kammerrecht) zur Vorhaltung eines Bereitschaftsdienstes (24 Stunden Anwesenheit mindestens eines Tierarztes) zur Notfallversorgung von Tieren verpflichtet sind, aus finanziellen Gr�nden bereits vielfach auf ihren Status als Tier�rztliche Klinik verzichtet haben. Dadurch ist eine ad�quate fl�chendeckende tier�rztliche Versorgung von Tieren au�erhalb der regul�ren Behandlungszeiten nicht mehr ohne weiteres gew�hrleistet. Dies ist aus Gr�nden der Sicherung der �ffentlichen Gesundheit (rasche Diagnose und Bek�mpfung von Tierseuchen und Zoonosen) sowie aus Gr�nden des Tierschutzes (Staatsziel) als problematisch anzusehen. Daher soll mit einer eigenen Geb�hrenregelung die finanzielle Basis f�r die Durchf�hrung der Notdienstversorgung von Tieren verbessert werden. Auch das Wegegeld, das in der Regel bei der Behandlung von Nutztieren anf�llt und bei der letzten oben genannten �nderung der GOT nicht ber�cksichtigt werden konnte, soll nunmehr angepasst werden. Dar�ber hinaus erfolgt eine redaktionelle Anpassung und die Anpassung der Vorschriften �ber die Entgelte f�r Leistungen au�erhalb der regul�ren Sprechstunden einer Tierarztpraxis an die gegebenen Verh�ltnisse.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 588/19




B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

� 3a
Geb�hren f�r tier�rztlichen Notdienst

Artikel 2

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

II. Alternativen

III. Verordnungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit europ�ischem Recht

1. Allgemeines

2. Regelungen des Artikels 15 der Richtlinie 2006/123/EG /EG

V. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

VI. Erf�llungsaufwand

VII. Weitere Kosten

VIII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

IX. Nachhaltigkeit

X. Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 335/1/19

... es). Im Falle der Abgabe von Isofluran an Tierhalter ist vom Tierarzt der Nachweis u.a. zur Dosierung des Arzneimittels pro Tier und Tag zu f�hren (� 13 Absatz 2 Satz Nummer 3 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/1/19




1. Zu � 3

2. Zu � 4 Absatz 1

3. Zu � 4 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu -

4. Zu � 5 Absatz 1 Satz 2

5. Zu � 5 Absatz 2 Nummer 2

6. Zu � 6 Absatz 1 Nummer 2

7. Zu � 6 Absatz 5 Satz 1, � 7 Absatz 2 Satz 3, Absatz 3 Satz 1 und 4, Absatz 4 Satz 1

8. Zu � 6 Absatz 6 - neu -

9. Zu � 7 Absatz 1 Nummer 1

10. Zu � 7 Absatz 1 Nummer 2

11. Zu � 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1

12. Zu � 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c

13. Zu � 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe g

14. Zu � 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3

15. Zu � 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4, Satz 2 - neu -

16. Zu � 7 Absatz 2 Satz 5

17. Zu � 7 Absatz 2 Satz 6 - neu -

18. Zu � 7 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3

19. Zu � 7 Absatz 4 Satz 2 - neu -

20. Zu � 8

� 8
Dokumentation

21. Zu � 8 Satz 2

22. Zu � 9 Satz 2


 
 
 


Drucksache 587/1/19

... -Nutztierhaltungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 587/1/19




1. Hauptempfehlung zu Ziffer 24

Zu Artikel 1

Abschnitt 6a
Anforderungen an das Halten von Junghennen

� 37a
Anwendungsbereich

� 37b
Sachkunde

� 37c
Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen f�r Junghennen

� 37d
Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen f�r Junghennen

� 37e
�berwachung, F�tterung und Pflege von Junghennen

� 37f
Anlagen zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen

Abschnitt 6b
Anforderungen an das Halten von Masth�hner-Elterntieren

� 37g
Anwendungsbereich

� 37h
Sachkunde

� 37i
Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen f�r Masth�hner-Elterntiere

� 37j
Besondere Anforderungen an das Halten von Masth�hner-Elterntieren

2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Inhalts�bersicht , Nummer 01a - neu - � 2 Nummer 3a - neu - , Nummer 01b - neu - �berschrift Abschnitt 2 , Nummer 01c - neu - � 11a - neu - , Nummer 9 � 45 Absatz 2b - neu -

� 11a
Anbindehaltung von Rindern

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

3. Hauptempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1 Nummer 01

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3

Zu Artikel 1 Nummer 01

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - � 13 Absatz 6 Satz 2 - neu -

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 � 13a Absatz 1 Satz 2

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 23 Absatz 4 Satz 1

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a � 24 Absatz 4 Satz 1a - neu -

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b � 24 Absatz 5 Satz 1

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a � 26 Absatz 1 Satz 2

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu - � 26 Absatz 2 Satz 2a - neu -

12. Hauptempfehlung zu Ziffer 13*

Zu Artikel 1 Nummer 6

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12

Zu Artikel 1 Nummer 6

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb � 30 Absatz 2 Satz 4 Nummer 1 , Buchstabe b � 30 Absatz 2a Satz 3 , Buchstabe c � 30 Absatz 3 Satz 3

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb � 30 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2

16. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b � 30 Absatz 02a - neu - , Buchstabe e � 30 Absatz 8

17. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b � 30 Absatz 2a Satz 2

18. Hauptempfehlung zu Ziffer 19*

Zu Artikel 1 Nummer 9

19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 18

Zu Artikel 1 Nummer 9

20. Zu Artikel 1 Nummer 9 � 45 Absatz 11a Satz 1 Nummer 2

21. Zu Artikel 1 Nummer 9 � 45 Absatz 11a Satz 3

24. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1


 
 
 


Drucksache 288/19

... 5 Der Bundesrat bittet nachdr�cklich darum, die Tierhaltungskennzeichnung des Lebensmitteleinzelhandels und die zuk�nftige staatliche Tierwohlkennzeichnung m�glichst weitgehend aufeinander abzustimmen, um den gr��tm�glichen Effekt f�r die Tiere, die Tierhalter und die Verbraucherinnen und Verbraucher zu erzielen und die derzeitigen Zeichennehmer der Initiative Tierwohl auch zuk�nftig einzubinden.



Drucksache 141/19

Entschlie�ung des Bundesrates zur Unterst�tzung von Weidetierhaltern



Drucksache 243/1/19

... a) Insbesondere die Weidetierhalterinnen und -halter tragen mit ihrer Arbeit wesentlich zum Natur-, Arten-, Hochwasser- und Klimaschutz und zum Schutz der biologischen Vielfalt bei. Dar�ber hinaus stellen sie hochwertige Produkte und Nahrungsmittel her. Gleichzeitig ist die offene Weidetierhaltung die in der Gesellschaft anerkannteste Form der Nutztierhaltung. Trotzdem sinkt sowohl die Zahl der schafhaltenden Betriebe als auch der Schafe. Ursache daf�r ist insbesondere die prek�re Einkommenssituation der Weidetierhalterinnen und -halter, die sich bei den Wandersch�ferinnen und -sch�fern nochmal versch�rft darstellt, da sie meist keine eigenen Fl�chen besitzen und damit keinen Anspruch auf eine Fl�chenpr�mie haben. Zudem werden die Leistungen f�r das Gemeinwohl nicht �ber die Erzeugerpreise ausgeglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 243/1/19




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 141/19 (Beschluss)

Entschlie�ung des Bundesrates zur Unterst�tzung von Weidetierhaltern



Drucksache 587/19

... -Nutztierhaltungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 587/19




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4275, BMEL: Entwurf einer Siebten Verordnung zur �nderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erf�llungsaufwand

5 Wirtschaft

Vorab: Unw�gbarkeiten bei der Berechnung des Erf�llungsaufwands

Annahmen zur Herleitung der Fallzahl an Zuchtsauen

Annahmen zur Herleitung der Anteile an Um- und Neubauten

Annahmen zur Herleitung der Investitionskosten pro Zuchtsau

Bewertung dieser Annahmen durch die Verb�nde und den NKR

5 Informationspflichten

Weitere Regelungen

Verwaltung Bund, L�nder/Kommunen

II.2. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 587/3/19

... -Nutztierhaltungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 587/3/19




Zu Artikel 1 Nummer 9


 
 
 


Drucksache 140/19

... Hobbytierhalterinnen und Hobbytierhalter sowie Nebenerwerbslandwirtinnen und Nebenerwerbslandwirte werden von der gesetzlichen Neuregelung erfasst. Es wird somit eine praxisgerechte L�sung f�r die Identifizierung eines Sch�den an Nutztieren verursachenden Wolfes geschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 140/19




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Bundesnaturschutzgesetzes

� 45a
Umgang mit dem Wolf

Artikel 2
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Zielsetzung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu � 45

Zu � 45a

Zu � 69

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 141/1/19

Entschlie�ung des Bundesrates zur Unterst�tzung von Weidetierhaltern - Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern -



Drucksache 307/19 (Beschluss)

... Nitrifikationshemmstoffe k�nnen als Alternative zu Laugen und anderen basisch wirkenden Stoffen (Hydrogencarbonate) f�r eine effektive pH-Regelung in biologisch arbeitenden Abluftreinigungsanlagen Verwendung finden. Nach den bisherigen Erfahrungen sind die eingesetzten Mengen in der Abluftreinigung gering und unterschreiten die verwendeten Mengen einer G�llebehandlung mit derartigen Stoffen deutlich. Die genaue Dosierung muss jedoch in einem elektronischen Betriebstagebuch nachvollziehbar dokumentiert werden. Art und Formulierung (z.B. Wirkstoffgehalt) des eingesetzten Nitrifikationshemmstoffes sind gleichfalls zu dokumentieren. Derzeit werden in ca. 300 Abluftreinigungsanlagen in Deutschland Nitrifikationshemmstoffe eingesetzt. Tierhalter k�nnen durch den Einsatz von Nitrifikationshemmstoffen als Ersatz f�r Laugen oder anderen Alkalien die Betriebskosten f�r die Abluftreinigung reduzieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 307/19 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 8


 
 
 


Drucksache 243/19 (Beschluss)

... a) Insbesondere die Weidetierhalterinnen und -halter tragen mit ihrer Arbeit wesentlich zum Natur-, Arten-, Hochwasser- und Klimaschutz und zum Schutz der biologischen Vielfalt bei. Dar�ber hinaus stellen sie hochwertige Produkte und Nahrungsmittel her. Gleichzeitig ist die offene Weidetierhaltung die in der Gesellschaft anerkannteste Form der Nutztierhaltung. Trotzdem sinkt sowohl die Zahl der schafhaltenden Betriebe als auch der Schafe. Ursache daf�r ist insbesondere die prek�re Einkommenssituation der Weidetierhalterinnen und -halter, die sich bei den Wandersch�ferinnen und -sch�fern nochmal versch�rft darstellt, da sie meist keine eigenen Fl�chen besitzen und damit keinen Anspruch auf eine Fl�chenpr�mie haben. Zudem werden die Leistungen f�r das Gemeinwohl nicht �ber die Erzeugerpreise ausgeglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 243/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.