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23 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Umwelt- und Arbeitsschutz"


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Drucksache 21/20

... Europa sollte seinen politischen und wirtschaftlichen Einfluss nutzen, um die soziale Gerechtigkeit im Rest der Welt zu f�rdern. Unsere Politik der internationalen Zusammenarbeit, unsere Entwicklungs- und Handelspolitik schaffen Wachstum, Arbeitspl�tze und Wohlstand - sowohl in Europa als auch bei unseren Partnern. Handel ist mehr als nur der reine Austausch von Waren und Dienstleistungen. Er ist auch ein strategischer Vorteil f�r Europa. Er erm�glicht uns, Partnerschaften aufzubauen, unseren Markt vor unlauteren Praktiken zu sch�tzen und die Einhaltung international vereinbarter Normen zu gew�hrleisten. Die Kommission wird an einer starken, offenen und fairen Handelsagenda arbeiten. Jedes neue umfassende bilaterale Abkommen wird ein Kapitel �ber nachhaltige Entwicklung und die h�chsten Standards des Klima-, Umwelt- und Arbeitsschutzes und die Nulltoleranz von Kinderarbeit enthalten, um angemessene und gleiche Wettbewerbsbedingungen mit unseren Handelspartnern zu gew�hrleisten. Die Kommission wird auch den Dialog gerade mit den westlichen Balkanstaaten intensivieren, um die Umsetzung der europ�ischen S�ule sozialer Rechte in dieser Region zu f�rdern.

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Drucksache 21/20




Mitteilung

1. St�rkung des sozialen Europas

2. Chancengleichheit und Arbeitspl�tze f�r alle

Bef�higung der Menschen durch hochwertige allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen

Unterst�tzung der beruflichen Mobilit�t und der wirtschaftlichen Umstellung

Schaffung von Arbeitspl�tzen

F�rderung der Gleichstellung

3. Faire Arbeitsbedingungen

4. Sozialschutz und Eingliederung

Sicherung eines hohen Sozialschutzes

Bek�mpfung von Armut und Ausgrenzung

5. Verbreitung europ�ischer Werte in der Welt

6. Gemeinsame Arbeit

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen EIN starkes Soziales Europa f�r einen GERECHTEN �BERGANG

Anhang
: Initiativen der Kommission


 
 
 


Drucksache 143/19 (Beschluss)

... 9. Die Produktion von Batteriezellen muss hohen Umwelt- und Arbeitsschutzstandards gen�gen, um nicht ihrerseits den Schutz der Umwelt und des Klimas vor weiteren Sch�digungen zu konterkarieren. Sie darf insbesondere nicht zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen f�hren. Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass die Gewinnung der f�r die Batteriezellproduktion ben�tigten Rohstoffe in den Abbaul�ndern diese Anforderungen h�ufig nicht erf�llt. Er fordert die Bundesregierung sowie die Hersteller, Zulieferer und Energieunternehmen daher auf, geeignete Ma�nahmen zu treffen, um in den Abbaul�ndern europ�ische Umwelt- und Arbeitsschutzstandards bei der Gewinnung der f�r die Batteriezellproduktion ben�tigten Rohstoffe zu gew�hrleisten und eine Sch�digung der dortigen Umweltschutzg�ter zu vermeiden. Hierf�r k�nnte ein valides Zertifizierungssystem ein geeigneter Ansatz sein.

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Drucksache 143/19 (Beschluss)




Anlage
Entschlie�ung des Bundesrates: Fertigung von Batteriezellen als Speichermedium zur St�rkung von Wettbewerbsf�higkeit und Klimaschutz in Deutschland


 
 
 


Drucksache 143/1/19

... "9. Die Produktion von Batteriezellen muss hohen Umwelt- und Arbeitsschutzstandards gen�gen, um nicht ihrerseits den Schutz der Umwelt und des Klimas vor weiteren Sch�digungen zu konterkarieren. Sie darf insbesondere nicht zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen f�hren. Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass die Gewinnung der f�r die Batteriezellproduktion ben�tigten Rohstoffe in den Abbaul�ndern diese Anforderungen h�ufig nicht erf�llt. Er fordert die Bundesregierung sowie die Hersteller, Zulieferer und Energieunternehmen daher auf, geeignete Ma�nahmen zu treffen, um in den Abbaul�ndern europ�ische Umwelt- und Arbeitsschutzstandards bei der Gewinnung der f�r die Batteriezellproduktion ben�tigten Rohstoffe zu gew�hrleisten und eine Sch�digung der dortigen Umweltschutzg�ter zu vermeiden. Hierf�r k�nnte ein valides Zertifizierungssystem ein geeigneter Ansatz sein."

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Drucksache 143/1/19




1. Zu Nummer 1 Satz 6

2. Zu Nummer 2

3. Zu Nummer 3

4. Zu Nummer 3 Satz 1

Zu Nummer 3

3 5.

3 6.[

3 7.[

8. Zu Nummer 4 Satz 2*

9. Zu Nummer 4 Satz 2*

10. Zu Nummer 5 Satz 1

11. Zu Nummer 5 Satz 3*

12. Zu Nummer 9 - neu -


 
 
 


Drucksache 484/19 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2019 (BR-Drucksache 143/19(B) -) mit Blick auf die Gewinnung von Rohstoffen f�r die Batteriezellenproduktion eine entsprechende Entschlie�ung gefasst. Sie zielt darauf ab, in den Abbaul�ndern der Rohstoffe f�r Batteriezellen hohe Umwelt- und Arbeitsschutzstandards zu erreichen.

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Drucksache 484/19 (Beschluss)




Zu Nummer n

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 484/1/19

... [Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2019 (BR-Drucksache 143/19(B) -) mit Blick auf die Gewinnung von Rohstoffen f�r die Batteriezellenproduktion eine entsprechende Entschlie�ung gefasst. Sie zielt darauf ab, in den Abbaul�ndern der Rohstoffe f�r Batteriezellen hohe Umwelt- und Arbeitsschutzstandards zu erreichen.]

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Drucksache 484/1/19




1. Zu Nummer 1 Satz 2 - neu - Der Nummer 1 ist folgender Satz anzuf�gen:

2. Zu Nummer 3 - neu - Folgende Nummer 3 ist anzuf�gen:


 
 
 


Drucksache 559/1/16

... Mit der neuen Ausnahme in Nummer 8 wird die bestehende Ausnahme in � 3 Absatz 4 Nummer 6 der abzul�senden Verordnung f�r "saubere" Brennstoffe f�r den Einsatz in motorbetriebenen Arbeitsger�ten (wie Rasenm�her, Heckenscheren oder Kettens�gen) an die Terminologie der CLP-Verordnung angepasst. Diese Sonderkraftstoffe werden �berwiegend �ber den Fachhandel und gerade nicht an Tankstellen vertrieben. Um einer denkbaren Verdr�ngung der umwelt- und gesundheitlich zu bevorzugenden Sonderkraftstoffe [durch die sch�dlicheren Ottokraftstoffe] entgegenzuwirken, ist es erforderlich, die bestehende Ausnahmeregelung weiterhin fortzuf�hren. {Die Sonderkraftstoffe w�rden ansonsten in vielen F�llen wieder durch die aus Umwelt- und Arbeitsschutzgesichtspunkten ung�nstigeren Ottokraftstoffe ersetzt, welche auf Grund der Ausnahmeregelung bei der Abgabe an Tankstellen oder sonstigen Betankungseinrichtungen beg�nstigt sind.}

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Drucksache 559/1/16




1. Zu Artikel 1 � 4 Absatz 1 Nummer 2, Satz 2 - neu - ChemVerbotsV

Zu � 4

Zu � 4

2. Zu Artikel 1 � 5 Absatz 4 Nummer 8 - neu - ChemVerbotsV

3. Zu Artikel 1 � 5 Absatz 4 Nummer 9 - neu - ChemVerbotsV

4. Zu Artikel 1 Anlage 2 Spalte 1 Eintrag 2 Nummer 5 ChemVerbotsV


 
 
 


Drucksache 607/16

... Im Abschnitt zur Einstellung des Korrekturfaktors wird der Verweis auf das Trockenmessverfahren, welches nun in der DIN EN 16321-2 unter Nummer 5.4 beschrieben wird, aktualisiert. Die Nassmessungen nach Nummer 5.5 oder 5.6 sollten aus Umwelt- und Arbeitsschutzgr�nden nur dann angewendet werden, wenn die Messung nach 5.4 nicht m�glich ist.

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Drucksache 607/16




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
�nderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtfl�chtigen halogenierten organischen Verbindungen - 2. BImSchV

Artikel 2
�nderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen fl�chtiger organischer

Artikel 3
�nderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen - 21. BImSchV

Anlage 1
(zu den �� 3 und 5) Bestimmung der Dichtheit von Gasr�ckf�hrungssystemen und Einstellung des Korrekturfaktors bei Kraftstoffgemischen.

Artikel 4
�nderung der Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie - 25. BImSchV

Artikel 5
�nderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen fl�chtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer L�semittel in bestimmten Anlagen - 31. BImSchV

Artikel 6
Bekanntmachungserlaubnis

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

1. Wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs

1.1 �nderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtfl�chtigen halogenierten organischen Verbindungen 2. BImSchV

1.2 �nderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen fl�chtiger organischer Verbindungen beim Umf�llen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin 20. BImSchV

1.3 �nderung der Verordnung zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen 21. BImSchV

1.4 �nderung der Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie 25. BImSchV

1.5. �nderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen fl�chtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer L�semittel in bestimmten Anlagen 31. BImSchV

2. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung

3. Richtliniengetreue Umsetzung von Europarecht

4. Gleichstellung von Frauen und M�nnern

5. Befristung

6. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

7. Erf�llungsaufwand

7.1 Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes

7.2 Vorgaben des Verordnungsentwurfs

7.3 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

7.3.1 �nderung der 2. BImSch

7.3.2 �nderung der 20. BImSchV

7.3.3 �nderung der 21. BImSchV

7.3.4 �nderung der 25. BImSchV

7.3.5 �nderung der 31. BImSchV

7.4 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft entsprechend der Nummerierung in der Tabelle unter Punkt 7.2

7.4.1 �nderung der 2. BImSch

7.4.2 �nderung der 20. BImSchV

7.4.3 �nderung der 21. BImSchV

7.4.4 �nderung der 25. BImSchV

7.5 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

7.5.1 �nderung der 2. BImSch

7.5.2 �nderung der 20. BImSchV

7.5.3 �nderung der 21. BImSchV

7.5.4 �nderung der 25. BImSchV

7.5.5 �nderung der 31. BImSchV

8. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Artikel 3

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Artikel 4

Zu � 7

Zu Artikel 5

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3704: Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/99/EU und zur �nderung und Anpassung weiterer immissionsschutzrechtlicher Verordnungen

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

3 Erf�llungsaufwand


 
 
 


Drucksache 12/16

... Diese Voraussetzungen f�r die Aufhebung des Wahlrechts liegen bei den zulassungspflichtigen Handwerken vor. Die Handwerke der Anlage A der HwO fallen unter Artikel 10 Buchstabe a in Verbindung mit Anhang IV der Berufsanerkennungsrichtlinie. Eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksordnung ist nur dann erforderlich, wenn T�tigkeiten als Selbst�ndige bzw. Selbst�ndiger oder als Betriebsleiterin bzw. -leiter ausge�bt werden sollen. Ferner erfordert die Aus�bung eines zulassungspflichtigen Handwerks in diesem Fall die Kenntnis und Anwendung der geltenden innerstaatlichen Vorschriften, die jeweils f�r das fragliche Handwerk spezifisch sind (beispielsweise bei den Bauhandwerken unter anderem bau-, umwelt- und arbeitsschutzrechtliche Vorschriften). Die Kenntnis der spezifischen innerstaatlichen Vorschriften ist f�r Gewerbetreibende vorgeschrieben, die in Deutschland die Meisterpr�fung ablegen wollen, denn nach � 45 Absatz 3 HwO hat der Pr�fling bei einer Meisterpr�fung unter anderem nachzuweisen, dass er neben betriebswirtschaftlichen und kaufm�nnischen auch die erforderlichen rechtlichen Kenntnisse besitzt (Teil III der Meisterpr�fung).



Drucksache 559/16 (Beschluss)

... Mit der neuen Ausnahme in Nummer 8 wird die bestehende Ausnahme in � 3 Absatz 4 Nummer 6 der abzul�senden Verordnung f�r "saubere" Brennstoffe f�r den Einsatz in motorbetriebenen Arbeitsger�ten (wie Rasenm�her, Heckenscheren oder Kettens�gen) an die Terminologie der CLP-Verordnung angepasst. Diese Sonderkraftstoffe werden �berwiegend �ber den Fachhandel und gerade nicht an Tankstellen vertrieben. Um einer denkbaren Verdr�ngung der umwelt- und gesundheitlich zu bevorzugenden Sonderkraftstoffe durch die sch�dlicheren Ottokraftstoffe entgegenzuwirken, ist es erforderlich, die bestehende Ausnahmeregelung weiterhin fortzuf�hren. Die Sonderkraftstoffe w�rden ansonsten in vielen F�llen wieder durch die aus Umwelt- und Arbeitsschutzgesichtspunkten ung�nstigeren Ottokraftstoffe ersetzt, welche auf Grund der Ausnahmeregelung bei der Abgabe an Tankstellen oder sonstigen Betankungseinrichtungen beg�nstigt sind.

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Drucksache 559/16 (Beschluss)




Anlage
�nderungen und Entschlie�ung zur Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften �ber das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien

1. Zu Artikel 1 � 5 Absatz 4 Nummer 8 - neu - ChemVerbotsV

2. Zu Artikel 1 � 5 Absatz 4 Nummer 9 - neu - ChemVerbotsV

3. Zu Artikel 1 Anlage 2 Spalte 1 Eintrag 2 Nummer 5 ChemVerbotsV


 
 
 


Drucksache 171/13

... 2. Das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien bietet eine harmonisierte Grundlage f�r die Verwendung weltweit einheitlicher physikalischer sowie umwelt- und arbeitsschutzrelevanter Informationen �ber gef�hrliche Chemikalien und Gemische. Die Organisatoren des Weltgipfels f�r nachhaltige Entwicklung in Johannesburg riefen in ihrem Durchf�hrungsplan vom 4. September 2002 die L�nder zu einer m�glichst raschen Umsetzung des harmonisierten Systems auf, um es sp�testens 2008 in vollem Umfang einsetzen zu k�nnen.



Drucksache 668/2/08

... Eine k�rzere Befristung w�rde die Gefahr bergen, dass international anerkannte Alternativen nicht rechtzeitig zur Verf�gung stehen und auch im Verordnungsvorschlag geforderte R�ckgewinnungstechniken nicht eingesetzt werden. Insbesondere die nachtr�gliche Behandlung von bereits gepackten Export-Containern d�rfte so erheblich erschwert werden, da f�r eine Hitzebehandlung in diesen F�llen oft nur begrenzte Anwendungsm�glichkeiten bestehen. Der Einsatz von R�ckgewinnungstechniken - �ber den Zeitpunkt des Ausstiegs aus der Anwendung von Methylbromid f�r Quarant�nezwecke und zur Behandlung vor dem Transport hinaus - hat den Vorteil, weiterhin anfallende mit Methylbromid belastete Importcontainer zu entgasen und somit den Umwelt- und Arbeitsschutz sicherzustellen.

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Drucksache 668/2/08




9. Zu Artikel 12


 
 
 


Drucksache 818/07

... fallen unter Artikel 10 Buchstabe a in Verbindung mit Anhang IV der Richtlinie. Eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksordnung ist nur dann erforderlich, wenn T�tigkeiten als Selbst�ndiger oder als Betriebsleiter ausge�bt werden sollen. Ferner erfordert die Aus�bung eines zulassungspflichtigen Handwerks als Selbst�ndiger oder Betriebsleiter die Kenntnis und Anwendung der geltenden innerstaatlichen Vorschriften, die jeweils f�r das fragliche Handwerk spezifisch sind (beispielsweise bei den Bauhandwerken unter anderem bau-, umwelt- und arbeitsschutzrechtliche Vorschriften). Die Kenntnis der spezifischen innerstaatlichen Vorschriften ist f�r Gewerbetreibende, die in Deutschland die Meisterpr�fung ablegen wollen, auch vorgeschrieben, denn nach � 45 Abs. 3



Drucksache 535/07 (Beschluss)

... Die bisher in einem einzigen Bescheid zusammengefassten umwelt- und arbeitsschutzrechtlichen Belange m�ssten in Zukunft durch getrennte Anordnungen geregelt werden. Die hierzu erforderliche �berwachung w�rde den Antragsteller zeitlich mehr belasten als er durch ein Anzeigeverfahren entlastet w�rde. Zudem w�rde eine f�r die Beh�rden nachvollziehbare Sicherheitseinstufung weiterhin das Ausf�llen von Formbl�ttern erforderlich machen. Diese m�ssten in ihrem Umfang den bisherigen Erfordernissen entsprechen, da die Unterlagen f�r eine weiterhin vorgesehene Beteiligung der ZKBS geeignet sein m�ssen.



Drucksache 535/1/07

... Die bisher in einem einzigen Bescheid zusammengefassten umwelt- und arbeitsschutzrechtlichen Belange m�ssten in Zukunft durch getrennte Anordnungen geregelt werden. Die hierzu erforderliche �berwachung w�rde den Antragsteller zeitlich mehr belasten als er durch ein Anzeigeverfahren entlastet w�rde. Zudem w�rde eine f�r die Beh�rden nachvollziehbare Sicherheitseinstufung weiterhin das Ausf�llen von Formbl�ttern erforderlich machen. Diese m�ssten in ihrem Umfang den bisherigen Erfordernissen entsprechen, da die Unterlagen f�r eine weiterhin vorgesehene Beteiligung der ZKBS geeignet sein m�ssen.



Drucksache 383/07

... Das k�nftige internationale �bereinkommen wird f�r die globale L�sung des Problems der Schiffsabwrackung von entscheidender Bedeutung sein. Insofern stellt die IMO das am besten geeignete Gremium dar, um diese Fragen im globalen Rahmen anzugehen. Das neue �bereinkommen wird Auswirkungen auf die Abfallverbringungsverordnung und andere EU-Rechtsvorschriften zum Umwelt- und Arbeitsschutz haben. Daher muss die Gemeinschaft als solche bestrebt sein, Vertragspartei dieses spezifischen �bereinkommens der IMO zu werden. Dies k�nnte durch Aufnahme einer Klausel �ber Organisationen f�r regionale Wirtschaftsintegration ("

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Drucksache 383/07




Gr�nbuch zur Verbesserung der Abwrackung von Schiffen

1. Einleitung: Der Beitrag Europas zur L�sung eines Weltweiten Problems

2. Wichtige Aspekte

2.1. Rechtslage: das Ausfuhrverbot f�r gef�hrliche Abf�lle

2.2. Die �konomie der Schiffsabwrackung

2.3. Folgen f�r die Umwelt und soziale Auswirkungen

2.4. Internationale Bestandsaufnahme

3. M�glichkeiten zur Verbesserung des Managements der Schiffsabwrackung in Europa

3.1. Bessere Durchsetzung der europ�ischen Abfallverbringungsvorschriften

3.2. Internationale L�sungen

3.3. St�rkung der Abwrackkapazit�ten in der EU

3.4. Technische Hilfe f�r Recyclingstaaten sowie Technologietransfer und Weitergabe von bew�hrten Praktiken

3.5. F�rderung freiwilliger Ma�nahmen

3.6. Abwrackfonds

3.7. Weitere Optionen

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 108/05 (Beschluss)

... /EG bezeichneten Schutzg�ter sichergestellt. Dieses stellt einen wesentlichen Beitrag f�r den Verbraucher-, Umwelt- und Arbeitsschutz dar. Aus diesem Grund ist vom europ�ischen Gesetzgeber darauf R�cksicht zu nehmen, dass die Notifizierer zu keinem Zeitpunkt schlechter gestellt werden als diejenigen Marktteilnehmer, die zur Wahrung der Schutzg�ter keinen Beitrag erbringen.


 
 
 


Drucksache 108/1/05

... /EG bezeichneten Schutzg�ter sichergestellt. Dieses stellt einen wesentlichen Beitrag f�r den Verbraucher-, Umwelt- und Arbeitsschutz dar. Aus diesem Grund ist vom europ�ischen Gesetzgeber darauf R�cksicht zu nehmen, dass die Notifizierer zu keinem Zeitpunkt schlechter gestellt werden als diejenigen Marktteilnehmer, die zur Wahrung der Schutzg�ter keinen Beitrag erbringen.



Drucksache 199/18 PDF-Dokument



Drucksache 353/17 PDF-Dokument



Drucksache 545/14 PDF-Dokument



Drucksache 546/14 PDF-Dokument



Drucksache 547/14 PDF-Dokument



Drucksache 551/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.