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"Umweltrecht"


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Drucksache 268/1/20

... Absatz 2 ist neu zu fassen, um die beh�rdlichen Anordnungsbefugnisse eindeutig, widerspruchsfrei und umfassend zum Ausdruck zu bringen. Die bisher im Regierungsentwurf vorgesehene Differenzierung zwischen Befugnissen zum Zweck der �berwachung ohne Anlass und den Befugnissen bei Bestehen eines Anfangsverdachts ist dem Umweltrecht fremd, erschwert einen effektiven Vollzug und ist daher aufzugeben. Die im Regierungsentwurf bisher in Absatz 2 Nummer 1 vorgesehenen weiteren Aufkl�rungsma�nahmen sind �ber die Befugnisse nach dem vorausgehenden Absatz hinaus nicht denkbar, bleiben deshalb rechtsunklar und erschweren so den Vollzug. Die Befugnis zur �berpr�fung von Fahrzeugen, Annahmestellen und Umschlagsanlagen nach Absatz 2 Nummer 3 des Regierungsentwurfs ist bereits nach der Nummer 2 des vorausgehenden Absatzes ohne das Vorliegen eines Anfangsverdachtes gegeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 268/1/20




1. Zu � 2 Absatz 5 Satz 2 BinSchAbf�bkAG

2. Zu � 2 Absatz 6 BinSchAbf�bkAG

3. Zu � 2 Absatz 10 - neu - BinSchAbf�bkAG

4. Zu � 3 Absatz 2 BinSchAbf�bkAG

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu � 3

6. Zu � 4 Absatz 3 Nummer 5 BinSchAbf�bkAG

7. Zu � 17 Absatz 1 Nummern 1 und 2, Absatz 2, Absatz 3 BinSchAbf�bkAG

8. Zu � 17 Absatz 6 BinSchAbf�bkAG

9. Zu � 17 Absatz 7 BinSchAbf�bkAV

10. Zu � 18 Absatz 1 Nummer 4 BinSchAbf�bkAV

11. Zu � 18 Absatz 5 und � 22 Absatz 2 Nummer 1 BinSchAbf�bkAG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 268/20 (Beschluss)

... Absatz 2 ist neu zu fassen, um die beh�rdlichen Anordnungsbefugnisse eindeutig, widerspruchsfrei und umfassend zum Ausdruck zu bringen. Die bisher im Regierungsentwurf vorgesehene Differenzierung zwischen Befugnissen zum Zweck der �berwachung ohne Anlass und den Befugnissen bei Bestehen eines Anfangsverdachts ist dem Umweltrecht fremd, erschwert einen effektiven Vollzug und ist daher aufzugeben. Die im Regierungsentwurf bisher in Absatz 2 Nummer 1 vorgesehenen weiteren Aufkl�rungsma�nahmen sind �ber die Befugnisse nach dem vorausgehenden Absatz hinaus nicht denkbar, bleiben deshalb rechtsunklar und erschweren so den Vollzug. Die Befugnis zur �berpr�fung von Fahrzeugen, Annahmestellen und Umschlagsanlagen nach Absatz 2 Nummer 3 des Regierungsentwurfs ist bereits nach der Nummer 2 des vorausgehenden Absatzes ohne das Vorliegen eines Anfangsverdachtes gegeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 268/20 (Beschluss)




1. Zu � 2 Absatz 5 Satz 2 BinSchAbf�bkAG

2. Zu � 2 Absatz 6 BinSchAbf�bkAG

3. Zu � 3 Absatz 2 BinSchAbf�bkAG

4. Zu � 4 Absatz 3 Nummer 5 BinSchAbf�bkAG

5. Zu � 17 Absatz 1 Nummern 1 und 2, Absatz 2, Absatz 3 BinSchAbf�bkAG

6. Zu � 17 Absatz 6 BinSchAbf�bkAG

7. Zu � 17 Absatz 7 BinSchAbf�bkAG

8. Zu � 18 Absatz 1 Nummer 4 BinSchAbf�bkAG

9. Zu � 18 Absatz 5 und � 22 Absatz 2 Nummer 1 BinSchAbf�bkAG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 28/20

... - Zweitens wird er geeignete Rahmenbedingungen f�r private Investoren und den �ffentlichen Sektor schaffen. Ziel ist, einen kostenwirksamen und gerechten und zugleich sozial ausgewogenen und fairen �bergang zu gew�hrleisten. Finanzinstitute und private Investoren m�ssen �ber die Instrumente verf�gen, um nachhaltige Investitionen auszumachen. Vor allem die EU-Taxonomie, der Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" und die Nachhaltigkeitspr�fung werden ma�geblich dazu beitragen, das Potenzial von Finanzinstituten und privaten Investoren freizusetzen. Der �ffentliche Sektor kann dank des Europ�ischen Semesters, der �berpr�fung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik, der nationalen Energie- und Klimapl�ne im Rahmen der Energieunion und der in den sektorspezifischen Umweltrechtsvorschriften (�ber z.B. Abf�lle, Wasser, Biodiversit�t und Luft) vorgeschriebenen Pl�ne feststellen, wo investiert werden muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/20




Mitteilung

1. Einleitung

Abbildung 1 - Der Investitionsplan im Rahmen des europ�ischen Gr�nen Deals

Abbildung 2 - Der Investitionsplan f�r ein zukunftsf�higes Europa

2. Die INVESTITIONSHERAUSFORDERUNG

3. Finanzierung: MOBILISIERUNG NACHHALTIGER INVESTITIONEN aus ALLEN QUELLEN

Abbildung 3 - Finanzierungselemente im Rahmen des Investitionsplans f�r ein zukunftsf�higes Europa, die im Verlauf des n�chsten Jahrzehnts7 mindestens 1 Billion EUR erreichen

3.1. Ehrgeizigere Zielsetzungen beim EU-Haushalt und bei damit verbundenen Programmen

3.2. Mobilisierung privater Investitionen durch InvestEU

3.3. Beitrag der Europ�ischen Investitionsbank und Einbeziehung weiterer Finanzinstitute

4. Voraussetzungen SCHAFFEN: EIN Rahmen f�r K�nftige �ffentliche und PRIVATE INVESTITIONEN

4.1. Das nachhaltige Finanzwesen in den Mittelpunkt des Finanzsystems r�cken

4.2. Orientierungshilfen und geeignete Mittel f�r nachhaltige Investitionen f�r den �ffentlichen Sektor

4.3. Schaffung von Voraussetzungen f�r nachhaltige Investitionen durch einen geeigneten Beihilferahmen

4.3.1. Mehr Spielraum bei staatlichen Beihilfen f�r den �bergang hin zu klimaneutralen Produktionsverfahren

4.3.2. Beihilfen f�r energieeffizientere Geb�ude

4.3.3. Beihilfen f�r Fernw�rme

4.3.4. Beihilfen f�r die Schlie�ung von Kohlekraftwerken

4.3.5. Beihilfen f�r die Kreislaufwirtschaft

5. DURCHF�HREN: Entwicklung einer PIPELINE NACHHALTIGER Projekte

5.1.1. Beh�rden unterst�tzen

5.1.2. Projekttr�ger unterst�tzen

5.1.3. Gew�hrleistung von Koh�renz und Sichtbarkeit

6. EIN Mechanismus f�r einen GERECHTEN �BERGANG

Abbildung 4 - Finanzierung des Mechanismus f�r einen gerechten �bergang

6.1. 1. S�ule: Der Fonds f�r einen gerechten �bergang

6.2. S�ule 2: Eine spezielle Regelung zur Gew�hrleistung eines gerechten �bergangs f�r Regionen im Rahmen des Fonds InvestEU

6.3. 3. S�ule: Darlehensfazilit�t der Europ�ischen Investitionsbank-Gruppe f�r den �ffentlichen Sektor

6.4. Technische Hilfe und Beratung

7. Schlussfolgerung und N�CHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 454/1/19

... Wirksame Ma�nahmen zur Reduktion b�rokratischer Lasten w�ren aus Sicht des Bundesrates zum Beispiel Entlastungen bei den umfangreichen Dokumentationspflichten beim Mindestlohn, die Verk�rzung steuerlicher Aufbewahrungsfristen, die Gew�hrleistung zeitnaher Betriebspr�fungen, die Anhebung der Grenze f�r geringwertige Wirtschaftsg�ter auf mindestens 1 000 Euro sowie Vereinfachungen bei umweltrechtlichen Antrags- und Genehmigungsverfahren.



Drucksache 655/1/19

... 113. Der Bundesrat stellt fest, dass vor dem Hintergrund der Erweiterung des EU-Umweltrechtsschutzes eine europarechtskonforme Anpassung der gerichtlichen Kontrolldichte notwendig ist, vor allem, um die f�r den Klimaschutz dringend erforderlichen Verkehrsinfrastrukturprojekte im Bereich der Schiene verwirklichen zu k�nnen. Hierf�r kommt insbesondere in Betracht:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/1/19




2 Grunds�tzliches

Im Einzelnen

3 Allgemeines

3 Wachstumsstrategie

Zu einzelnen Ma�nahmen und Politikbereichen

Allgemein zu den Arbeitspaketen

3 Emissionshandelssystem

3 Finanzierungsfragen

3 Nachhaltigkeit

3 Klimagesetzgebung

Gemeinsame Agrarpolitik

3 Biodiversit�t

3 Forstwirtschaft

Meere und Ozeane

Wasser - und Bodenschutz

3 Bio�konomie

Kreislaufwirtschaft und Verbraucherbelange

3 Verkehrssektor

Wohnen und Bauen

�berarbeitung der �rhus-Verordnung und Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten

3 B�rgerbeteiligung/Partizipationsverfahren

2 Weiteres

2 Sonstiges

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 523/19

... Zu den T�tigkeiten geh�ren aber auch Arbeiten beim Bau und der Sanierung von Krankenh�usern und im Elektrobereich, insbesondere bei der Verarbeitung leitf�higer oder isolierende Estriche. Fehlerhafte Arbeiten k�nnen in diesen F�llen die Funktion medizinischer Ger�te einschr�nken oder Probleme bei den hygienischen Anforderungen verursachen. Im Bereich der Herstellung von Industrieb�den und hochbelasteten Estrichen z.B. bei Hochregallagern, Produktions- und Lagerhallen kann ein unsachgem�� verarbeiteter Estrich brechen mit entsprechenden Folgesch�den, z.B. der Gefahr von Unf�llen bei der Standsicherheit von Regalen in Hochregallagern. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt auf Renovierungsma�nahmen und dem Bereich der fachgem��en Entsorgung und dem R�ckbau belasteter Bauprodukte (vor allem Asbest). Der Umgang und das Bewusstsein der Gefahren durch solche sch�dlichen Stoffe hat sich in der Gesellschaft deutlich ge�ndert, auch wurde das Umweltrecht deutlich st�rker reglementiert. Daher ist in Handwerken, in denen der Umgang mit diesen gef�hrlichen Stoffen dazu geh�rt, ein Nachvollziehen dieser st�rkeren Reglementierung geboten. Den Ver�nderungen im T�tigkeitsbereich der Estrichleger tr�gt die Ausbildungsverordnung von 1999 mit �nderungsverordnungen von 2004 und 2009 Rechnung. Insbesondere das Einbauen von D�mmstoffen f�r den W�rme-, K�lte-, Schall-, Brand- und Feuchteschutz sowie der Umgang mit

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 523/19




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung der Handwerksordnung

� 126

Anlage
A Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden k�nnen (� 1 Absatz 2)

Anlage
B Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerks�hnliche Gewerbe betrieben werden k�nnen (� 18 Absatz 2)

Artikel 2
�nderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
�nderung des �bergangsgesetzes aus Anla� des Zweiten Gesetzes zur �nderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften

Artikel 4
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demographische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

5. Erf�llungsaufwand

a Erf�llungsaufwand f�r die B�rgerinnen und B�rger

b Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

c Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Fliesen -, Platten- und Mosaikleger:

5 Estrichleger:

Beh�lter - und Apparatebauer:

5 Parkettleger:

Rollladen - und Sonnenschutztechniker:

Drechsler Elfenbeinschnitzer und Holzspielzeugmacher:

5 B�ttcher:

5 Glasveredler:

5 Raumausstatter:

Orgel - und Harmoniumbauer:

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4988, BMWi: Entwurf des Vierten Gesetzes zur �nderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erf�llungsaufwand

B�rgerinnen und B�rgern

Verwaltung L�nder

II.2. Weitere Kosten

II.4. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 582/1/19

... Die Legaldefinitionen der �nderung von Betriebsanlagen einer Eisenbahn (Artikel 1 Nummer 1) und der �nderung einer Bundesfernstra�e (Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a) sind zu weitgehend. Nach der Gesetzesbegr�ndung sollen Ersatzneubauten keine �nderung, sondern eine genehmigungsfreie Unterhaltungsma�nahme darstellen. Der Gesetzentwurf verkennt, dass bei vollst�ndigem Abriss eines baulichen Vorhabens die bestehende Genehmigung und deren Bestandsschutz entfallen, es sich mithin bei dem Ersatzbau um einen Neubau handelt. Unterhaltung setzt dagegen den Fortbestand des Bauwerks im Wesentlichen voraus. Entf�llt die Planfeststellung bzw. Plangenehmigung und die damit einhergehende Konzentrationswirkung, f�hrt dieses nicht zu einem Entfallen der Genehmigungsbed�rftigkeit der Bauma�nahme, wovon die Gesetzesbegr�ndung offenbar ausgeht. Die Bauma�nahme bed�rfte fortan vielmehr weiterhin der umweltrechtlichen Zulassung, gegebenenfalls einer Baugenehmigung und in aller Regel weiterer - nun nicht mehr in der Planfeststellung enthaltener bzw.konzentrierter - umweltrechtlicher Genehmigungen und sonstiger Entscheidungen (zum Beispiel nach Wasserrecht, Naturschutzrecht). Die Zust�ndigkeiten werden letztlich von der Planfeststellungsbeh�rde auf die Landesbeh�rden bzw.vor allem die Kommunen verlagert, was keineswegs der Verfahrensbeschleunigung dient und k�nftig nicht konzentrierte, parallele Beh�rdenentscheidungen zur Folge h�tte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 582/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 � 18 Absatz 1 Satz 4 AEG , Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a � 17 Absatz 1 Satz 2 , Nummer 3 Buchstabe b � 18f Absatz 7 Satz 2 FStrG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - und Nummer 1b - neu -, Artikel 2 Nummer 2a - neu - und Nummer 2b - neu -, Artikel 3a - neu - � 18a Nummer 3 - neu -, � 18e Absatz 6 - neu - AEG, � 17a Nummer 3 - neu -, � 17e Absatz 6 - neu - FStrG, � 14a Nummer 3 - neu -, � 14e Absatz 6 - neu -, � 56 Absatz 7 - neu - WaStrG

�Artikel 3a �nderung des Bundeswasserstra�engesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - � 21 Absatz 8 - neu - AEG *

4. Zu Artikel 2 Nummer 1, Nummer 3 Buchstabe a und Nummer 4 � 3a Absatz 1, � 18f Absatz 7, � 19 Absatz 1 Satz 2 FStrG

6. Zu Artikel 2 Nummer 1 � 3a Absatz 1 FStrG

7. Zu Artikel 2 Nummer 4 � 19 Absatz 1 Satz 2 FStrG

8. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b � 13 Absatz 2 EKrG

9. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b � 13 Absatz 2 Satz 2 - neu - EKrG

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 221/18

... Auf diese Weise wird die Zusammenarbeit erg�nzt, die im Kontext der �berpr�fung der Umsetzung des Umweltrechts und des Peer-to-Peer-Instruments - beide wurden 2017 zur besseren Umsetzung des Umweltrechts in der EU eingef�hrt - betrieben wird. Mit der gleichen Zielsetzung sowie zur F�rderung der auf Ebene der Mitgliedstaaten bei einer �berschreitung luftqualit�tsrelevanter Werte eingeleiteten Ma�nahmen wird die Europ�ische Kommission das Forum f�r den Vollzug des Umweltrechts und Umweltordnungspolitik30 nutzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 221/18




Mitteilung

1. Herausforderung LUFTQUALIT�T

2. EU-STRATEGIE f�r SAUBERE LUFT

3. Beispiele f�r Ma�nahmen zur Verringerung der LUFTVERSCHMUTZUNG

3.1. Ma�nahmen zur Verringerung verkehrsbedingter Emissionen

3.2. Ma�nahmen zur Verringerung von Emissionen aus Strom- und W�rmeerzeugung

3.3. Ma�nahmen zur Verringerung von Emissionen aus der Industrie

3.4. Ma�nahmen zur Verringerung von Emissionen aus der Landwirtschaft

4. Zusammenarbeit f�r eine SAUBERE LUFT f�r alle EUROP�ERINNEN und EUROP�ER

4.1. Ausweitung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Rahmen von Dialogen �ber saubere Luft

4.2. Mitgliedstaaten, Regionen und St�dte zusammenbringen

4.3. Bereitstellung von EU-Finanzmitteln f�r die Unterst�tzung von Ma�nahmen zur Verbesserung der Luftqualit�t

4.4. Staatliche Beihilfen zur Erleichterung inl�ndischer Investitionen in emissionsarme und emissionsfreie Mobilit�t

4.5. Fortgesetzte Durchsetzungsma�nahmen

�berm��ige Luftverschmutzung durch Partikel und Stickstoffdioxid

Aktueller Stand

Weitere Ma�nahmen

Sicherstellung der vollst�ndigen Einhaltung der Schadstoffemissionsnormen f�r Fahrzeuge

Einhaltung der geltenden Vorschriften durch die Mitgliedstaaten

Weitere Ma�nahmen

Neue Vorschriften f�r eine bessere Markt�berwachung

5. Das weitere Vorgehen


 
 
 


Drucksache 32/1/18

... Nach Auffassung des Bundesrates muss die verbindliche Einr�umung eines Klagerechts f�r Nichtregierungsorganisationen eine Ausnahme bleiben, die der besonderen Begr�ndung bedarf. Eine solche Begr�ndung enth�lt der Vorschlag nicht. Von der Situation im Umweltrecht unterscheidet sich die Sachlage deutlich. Im Umweltrecht kann der einzelne B�rger bzw. die einzelne B�rgerin vielfach keine eigene Rechtsverletzung geltend machen. Der Richtlinienvorschlag gew�hrt dem B�rger bzw. der B�rgerin hingegen unmittelbar eigene Rechte, die dieser erforderlichenfalls gerichtlich durchsetzen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/1/18




Zur Vorlage insgesamt

Zu einzelnen Vorschriften

19. Zu Artikel 2

20. Zu Artikel 3

21. Zu Artikel 5, Anhang I

Anhang I
Teil A Mikrobiologische Parameter:

- Somatische Coliphagen:

Anhang I
Teil B Chemische Parameter:

[ - Blei:

- Chlorat, Chlorit, Halogenessigs�uren:

- Microcystin-LR:

- Pestizide:

- PFAS, PFAS insgesamt:

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

30. Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

34. Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

37. Zu Artikel 10 alt

38. Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

43. Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

46. Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

49. Zu Artikel 18

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 223/18 (Beschluss)

... 11. Au�erdem erachtet der Bundesrat es nicht f�r sinnvoll, in fachlichen Einzel-rechtsakten wie dem vorliegenden, eigene Regelungen �ber den Zugang zu Gerichten - jenseits der in der EU bereits geltenden und in Deutschland durch das Umweltrechtsbehelfsgesetz umgesetzten Rechtsakte - zu implementieren.



Drucksache 12/18 (Beschluss)

... Anlage V zur Verh�tung einer Meeresverschmutzung durch schiffsbasierten M�ll und sieht mit der Richtlinie die Grunds�tze des EU-Umweltrechtes, insbesondere das Vorsorgeprinzip und das Verursacherprinzip, umgesetzt. Da die Schifffahrt eine internationale Branche ist, deren T�tigkeiten in internationalen Gew�ssern und H�fen weltweit durchgef�hrt wird, sind internationale und europaweit harmonisierte Regeln notwendig, um das Problem der Meeresverschmutzung, welches in allen europ�ischen Gew�ssern auftritt, wirksam zu bek�mpfen. So kann vermieden werden, dass in den H�fen eine Vielzahl von unterschiedlichen Strategien f�r die Entladung der Abf�lle von Schiffen verfolgt werden und dadurch ungleiche Wettbewerbsbedingungen f�r H�fen und Hafennutzer entstehen. Gleichzeitig sollte gew�hrleistet sein, dass die Gr��e eines Hafens und seine Wirtschaftsstruktur als wichtige Aspekte miteinbezo-gen werden. Den Vorschlag, die Hafenabgaben zur Entsorgung der Abf�lle von Schiffen durch eine Konkretisierung des "No-Special-Fee"-System zu harmonisieren, und dass auch Kosten f�r die Entladung von Abf�llen gem�� Anhang V des MARPOL-�bereinkommens einschlie�lich des Abf�lle, die bei Fischfang-t�tigkeiten in Netzen gesammelt werden, in dieser Geb�hr enthalten sind, h�lt der Bundesrat f�r zielf�hrend.



Drucksache 12/1/18

... Anlage V zur Verh�tung einer Meeresverschmutzung durch schiffsbasierten M�ll und sieht mit der Richtlinie die Grunds�tze des EU-Umweltrechtes, insbesondere das Vorsorgeprinzip und das Verursacherprinzip, umgesetzt. Da die Schifffahrt eine internationale Branche ist, deren T�tigkeiten in internationalen Gew�ssern und H�fen weltweit durchgef�hrt wird, sind internationale und europaweit harmonisierte Regeln notwendig, um das Problem der Meeresverschmutzung, welches in allen europ�ischen Gew�ssern auftritt, wirksam zu bek�mpfen. So kann vermieden werden, dass in den H�fen eine Vielzahl von unterschiedlichen Strategien f�r die Entladung der Abf�lle von Schiffen verfolgt werden und dadurch ungleiche Wettbewerbsbedingungen f�r H�fen und Hafennutzer entstehen. Gleichzeitig sollte gew�hrleistet sein, dass die Gr��e eines Hafens und seine Wirtschaftsstruktur als wichtige Aspekte miteinbezo-gen werden. Den Vorschlag, die Hafenabgaben zur Entsorgung der Abf�lle von Schiffen durch eine Konkretisierung des "No-Special-Fee"-System zu harmonisieren, und dass auch Kosten f�r die Entladung von Abf�llen gem�� Anhang V des MARPOL-�bereinkommens einschlie�lich des Abf�lle, die bei Fischfang-t�tigkeiten in Netzen gesammelt werden, in dieser Geb�hr enthalten sind, h�lt der Bundesrat f�r zielf�hrend.



Drucksache 223/1/18

... 15. Au�erdem erachtet der Bundesrat es nicht f�r sinnvoll, in fachlichen Einzel-rechtsakten wie dem vorliegenden, eigene Regelungen �ber den Zugang zu Gerichten - jenseits der in der EU bereits geltenden und in Deutschland durch das Umweltrechtsbehelfsgesetz umgesetzten Rechtsakte - zu implementieren.



Drucksache 16/18 (Beschluss)

Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan der EU f�r einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik - COM(2018) 10 final



Drucksache 173/18

... (10) Wie die Kommission in ihrer Mitteilung "Aktionsplan der EU f�r einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik" vom 18. Januar 201840 anerkannt hat, ist die Beweiserhebung bei

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/18




Begr�ndung

1. Kontext des Vorschlags

- Gr�nde und Ziele des Vorschlags

- Koh�renz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Koh�renz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarit�t und Verh�ltnism�ssigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarit�t

- Verh�ltnism��igkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessentr�ger und der Folgenabsch�tzung

- Konsultation der Interessentr�ger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabsch�tzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspl�ne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalit�ten

- Ausf�hrliche Erl�uterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 2
Pers�nlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 4
Pflicht zur Einrichtung interner Kan�le und Verfahren f�r Meldungen und Folgema�nahmen

Artikel 5
Verfahren f�r interne Meldungen und Folgema�nahmen

Kapitel III
EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 6
Pflicht zur Einrichtung externer Meldekan�le und Ergreifung geeigneter Folgema�nahmen

Artikel 7
Gestaltung geeigneter externer Meldekan�le

Artikel 8
Zust�ndige Mitarbeiter

Artikel 9
Verfahrensvorschriften f�r externe Meldungen

Artikel 10
Informationen �ber die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung

Artikel 11
Dokumentation eingehender Meldungen

Artikel 12
�berpr�fung der Verfahren durch die zust�ndigen Beh�rden

Kapitel IV
Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen

Artikel 13
Bedingungen f�r den Schutz von Hinweisgebern

Artikel 14
Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber

Artikel 15
Ma�nahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien

Artikel 16
Ma�nahmen zum Schutz betroffener Personen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 19
G�nstigere Behandlung

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Berichterstattung, Bewertung und �berpr�fung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags f�r eine Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verst��e gegen das Unionsrecht melden

Anhang

Teil I

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - �ffentliches Auftragswesen:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verh�tung von Geldw�sche und Terrorismusfinanzierung:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:

D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:

F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:

G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:

H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - �ffentliche Gesundheit:

I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Ma�gabe der

J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsph�re und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:

Teil II
Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verh�tung von Geldw�sche und Terrorismusfinanzierung:

1. Finanzdienstleistungen:

2. Verh�tung von Geldw�sche und Terrorismusfinanzierung:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:


 
 
 


Drucksache 16/18

Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan der EU f�r einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik - COM(2018) 10 final

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Drucksache 16/18




Mitteilung

1. Einleitung und Hintergrund

2. Die Notwendigkeit der SICHERUNG des VOLLZUGS des UMWELTRECHTS

3. Herausforderungen

Tabelle

4. MASSNAHMENBEGR�NDUNG

5. Massnahmen

Tabelle

6. Verbesserung der Zusammenarbeit

7. MONITORING und FOLLOW-UP

8. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 16/1/18

Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan der EU f�r einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik - COM(2018) 10 final



Drucksache 132/18

... /EG /EG des Europ�ischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 �ber den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (ABl. L 328 vom 6. Dezember 2008, S. 28) verpflichtet die Mitgliedstaaten, schwere Verst��e gegen das gemeinschaftliche Umweltrecht unter Strafe zu stellen. Durch das F�nfundvierzigste

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 132/18




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

G. Nachhaltigkeit/Gleichstellungspolitische Bedeutung

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

� 2
Verbote

� 5a
Strafvorschriften

Artikel 2

Anhang

Zu Artikel 1 Nummer 4

Anlage 1
(zu � 2 Absatz 1) Liste der von den Verboten erfassten Wildarten

Teil
A (Besitz)

1. Haarwild

2. Federwild

Teil
B (Handel)

1. Haarwild

2. Federwild

Teil
C (Besitz und Handel)

1. Haarwild

2. Federwild

Anlage 2
(zu � 2 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1) Liste der von bestimmten Verboten ausgenommenen Wildarten

Anlage 3
(zu � 2 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2) Liste der von bestimmten Verboten ausgenommenen Wildarten bei T�tigkeiten nicht zu gewerbsm��igen Zwecken

Anlage 4
(zu � 3 Absatz 1) Liste der Greife und Falken, deren Haltung beschr�nkt ist

Anlage 5
(zu � 4 Absatz 1 und � 5) Liste der kennzeichnungspflichtigen Wildarten

1. Haarwild

2. Federwild

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Gr�nde f�r die Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

III. 2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

III. 3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

V. Nachhaltigkeit/Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Nummer 1:

Artikel 1
Nummer 2:

Artikel 1
Nummer 3:

Artikel 1
Nummer 4:

Artikel 2
:


 
 
 


Drucksache 164/1/17

... mit �ffentlichkeitsbeteiligung durchgef�hrt werden, hat hier�ber aus Gr�nden der Rechtsstaatlichkeit das Bundesministerium selbst und keine "sonstige Stelle" zu entscheiden. Die �bertragung der Entscheidungszust�ndigkeit auf eine andere, nicht n�her benannte Stelle ist nicht hinreichend bestimmt und transparent. Auch sind �ber die Entscheidung im Einzelfall nicht nur das Bundesumweltministerium, sondern auch die von der Ausnahmeentscheidung betroffenen L�nder zu informieren. Letztere sind schlie�lich auch f�r die �berwachung und Einhaltung von umweltrechtlichen Vorschriften und den Schutz vor Umwelt- und Gesundheitsgefahren zust�ndig. Die Ausnahmeentscheidung im Einzelfall bedarf, wie die Gerichtsentscheidung im Klageverfahren "US-Hospital Weilerbach" deutlich gemacht hat (Verwaltungsgericht Neustadt a.W., Beschl. vom 14.11.2012 - 5 L 789/12. NW), einer Konkretisierung der verfahrensseitigen und materiellen Voraussetzungen f�r die Ausnahmeerteilung. Unbestimmte Rechtsbegriffe reichen hierf�r nicht aus. Die Erm�chtigungsgrundlage zum Erlass einer konkretisierenden Rechtsverordnung ist daher beizubehalten, um Rechtsunsicherheiten und daraus resultierende Verfahrensverz�gerungen und Rechtsstreitigkeiten m�glichst zu vermeiden. Die bisher geltende "Verordnung zur Durchf�hrung des � 3 Absatz 2 des Gesetzes �ber die

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Drucksache 164/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 1 Absatz 2 UVPG , Artikel 2 Absatz 22 UVP-V Verteidigung

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 2 Absatz 1 Nummer 3, 4 UVPG

3. Hauptempfehlung zu Ziffer 4 nur U

Zu Artikel 1 Nummer 2

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3

Zu Artikel 1 Nummer 2

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 5 Absatz 2 UVPG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 5 UVPG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 6 �berschrift und Absatz 2 - neu - UVPG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 7 Absatz 2

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 7 Absatz 3 UVPG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 7 Absatz 5 Satz 2 UVPG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 7 Absatz 6 UVPG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 8 UVPG

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 9 Absatz 1 Satz 2 - neu - UVPG

14. Zu Artikel 1 � 9 Absatz 5, � 10 Absatz 6, � 11 Absatz 6, � 12 Absatz 6 UVPG

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 10 Absatz 4 Satz 2 UVPG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 12 Absatz 3 Satz 3 UVPG

17. Hauptempfehlung zu Ziffer 18

Zu Artikel 1 Nummer 3

18. Hilfsempfehlung zu Ziffer 17

Zu Artikel 1 Nummer 3

19. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 15 Absatz 3 Satz 1 UVPG

20. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 UVPG

21. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 16 Absatz 6 Satz 2 - neu - und 3 - neu - UVPG

22. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 16 Absatz 7 Satz 2 UVPG

23. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 16 Absatz 7 Satz 2 UVPG

24. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 18 Absatz 1 Satz 5 - neu - UVPG

25. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 18 Absatz 1 Satz 4, � 21 Absatz 2 UVPG

26. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 18 Absatz 2 Satz 1 - neu - UVPG

27. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 18 Absatz 2 UVPG

28. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 19 Absatz 2 einleitender Satzteil UVPG

29. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 19 Absatz 3 UVPG

30. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 20 Absatz 2 UVPG

31. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 20 Absatz 5 - neu - UVPG

32. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 23 �berschrift, Absatz 1 Satz 1 UVPG ,

33. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 24 Absatz 2 UVPG

34. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 24 Absatz 3 UVPG

35. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 24 Absatz 3 Satz 2 - neu - UVPG

36. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 26 Absatz 1 Nummer 1 UVPG

37. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 28 Absatz 1 Satz 3 - neu -UVPG

38. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 31 Absatz 2 Satz 4 - neu - UVPG

39. Zu Artikel 1 Nummer 22 � 48 Satz 2 UVPG

40. Zu Artikel 1 Nummer 25 � 51a UVPG

� 51a
Flurbereinigungsverfahren

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

41. Zu Artikel 1 Nummer 25 � 51a UVPG

� 51a
Flurbereinigungsverfahren

42. Zu Artikel 1 Nummer 28 � 60 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 2, � 61 Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 und � 62 UVPG

43. Zu Artikel 1 Nummer 33 � 68 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 UVPG

44. Zu Artikel 1 Nummer 35 � 70 Nummer 6 UVPG

45. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe a � 74 Absatz 1 UVPG

46. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe c - neu - Anlage 1 Nummer 14.13 - neu - UVPG

47. Zu Artikel 1 Nummer 40 Anlage 4 Nummer 3 UVPG

48. Zu Artikel 1 Nummer 40 Anlage 4 Nummer 4 Buchstabe b und Buchstabe c Doppelbuchstabe gg UVPG

49. Zu Artikel 1 Nummer 40 Anlage 4 Nummer 4 Buchstabe b Tabelle Zeile Klima Spalte m�gliche Art der Betroffenheit UVPG

50. Zu Artikel 2 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa � 2a Absatz 1 Satz 2 AtG

51. Zu Artikel 2 Absatz 2 Nummer 3 � 46 Absatz 1 Nummer 2f AtG

52. Zu Artikel 2 Absatz 3 Nummer 1 - neu - � 35 Absatz 1 Nummer 4 und Anlage 2 Nummer 1.1 BauGB

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

53. Zu Artikel 2 Absatz 5 Nummer 1 � 13 Absatz 6 Satz 2 BBodSchG

54. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 1 � 1a Satz 1 Nummer 1 AtVfV

55. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 2 Buchstabe a � 1b Absatz 4 Satz 3 AtVfV

56. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 3 Buchstabe a � 3 Absatz 2 AtVfV

57. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 3 Buchstabe b � 3 Absatz 4 Satz 2 AtVfV

58. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 6 � 6 Absatz 5 - neu - AtVfV *

59. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 8 Buchstabe b � 14a Absatz 1 Satz 4 AtVfV

60. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 8 Buchstabe c Doppelbuchstabe dd � 14a Absatz 2 Satz 6 AtVfV

61. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 9 � 16 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 AtVfV

62. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 9 � 16 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 AtVfV

63. Zu Artikel 2 Absatz 24 Nummer 01 - neu - � 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd, Nummer 2 Buchstabe b, Nummer 5, Nummer 6, Nummer 6a Buchstabe a, Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb, Buchstabe b, Doppelbuchstabe bb, Doppelbuchstabe cc, Nummer 10 UVP-V Bergbau , Nummer 3 - neu - �� 4, 5 UVP-V Bergbau


 
 
 


Drucksache 647/1/17

... Die Festlegung von Tagesmittelwerten widerspricht den Vorgaben des Durchf�hrungsbeschlusses der Kommission vom 9. Oktober 2014 �ber Schlussfolgerungen zu den besten verf�gbaren Techniken (BVT) in Bezug auf das Raffinieren von Mineral�l und Gas (BVT 26, 36, 54 und 58), die jeweils BVT assoziierte Emissionswerte auf Monatsmittelwertbasis festlegt. Dies widerspricht damit der Forderung einer 1 : 1-Umsetzung von EU-Recht in das nationale Umweltrecht.

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Drucksache 647/1/17




1. Zu Nummer 3 Besondere Regelungen f�r Anlagen usw. Abschnitt ALTANLAGEN Unterabschnitt Kontinuierliche Messungen �berschrift, Satz 1

2. Zu Nummer 3 Besondere Regelungen f�r Anlagen usw. Abschnitt ALTANLAGEN Unterabschnitt Auswertung der Messergebnisse f�r den Monatsmittelwert Absatz 2 - neu -

3. Zu Nummer 5.2 Destillations- oder Konversionsr�ckst�nde Abschnitt ALTANLAGEN Unterabschnitt Stickstoffoxide - neu -

4. Zu Nummer 8 Besondere Regelungen f�r Mineral�l-, Schmierstoff- und Gasraffinerien Abschnitt Kompensationsm�glichkeit f�r Stickstoffoxide Satz 1

5. Zu Nummer 8 Besondere Regelungen f�r Mineral�l-, Schmierstoff- und Gasraffinerien Abschnitt Kompensationsm�glichkeit f�r Schwefeloxide Satz 1

6. Zu Nummer 8 Besondere Regelungen f�r Mineral�l-, Schmierstoff- und Gasraffinerien Abschnitt Kompensationsm�glichkeit f�r Schwefeloxide Satz 1

7. Zu Nummer 8 Besondere Regelungen f�r Mineral�l-, Schmierstoff- und Gasraffinerien Abschnitt Kompensationsm�glichkeit f�r Schwefeloxide Satz 2

8. Zu Nummer 8 Besondere Regelungen f�r Mineral�l-, Schmierstoff- und Gasraffinerien Abschnitt Kompensationsm�glichkeit f�r Schwefeloxide Satz 6 - neu -

9. Zu Nummer 8 Besondere Regelungen f�r Mineral�l-, Schmierstoff- und Gasraffinerien Abschnitt Kontinuierliche Messungen Absatz 4 - neu -

10. Zu Nummer 8 Besondere Regelungen f�r Mineral�l-, Schmierstoff- und Gasraffinerien Abschnitt ALTANLAGEN Unterabschnitt Katalytisches Spalten Satz 4 Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 646/1/17

... Die Festlegung von Tagesmittelwerten widerspricht den Vorgaben des Durchf�hrungsbeschlusses der EU-Kommission vom 9. Oktober 2014 �ber Schlussfolgerungen zu den besten verf�gbaren Techniken (BVT) in Bezug auf das Raffinieren von Mineral�l und Gas (BVT 26, 36, 54 und 58), die jeweils BVT assoziierte Emissionswerte auf Monatsmittelwertbasis festlegen. Dies widerspricht damit der Forderung einer 1 : 1-Umsetzung von EU-Recht in das nationale Umweltrecht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 646/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - � 5 Absatz 5a - neu -

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb � 5 Absatz 7 Nummer 1a

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - � 6 Absatz 1 Satz 1

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c � 6 Absatz 7a Satz 2 - neu -

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 � 10a Absatz 1 Satz 1

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 � 10a Absatz 2 Satz 1 und 2

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 � 10a Absatz 2 Satz 1

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 � 10a Absatz 2 Satz 2 , Nummer 10 Buchstabe a � 22 Absatz 1b

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b � 20 Absatz 1a

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa - neu - � 29 Absatz 1 Nummer 1

12. Hauptempfehlung zu Ziffer 13

Zu Artikel 1 Nummer 12

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12

Zu Artikel 1 Nummer 12

14. Hauptempfehlung zu Ziffer 15

Zu Artikel 1 Nummer 12

15. Hilfsempfehlung zu Ziffer 14

Zu Artikel 1 Nummer 12


 
 
 


Drucksache 341/1/17

... a) Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass mit dem nun vorliegenden Gesetz die Befugnisse von Umweltverb�nden gegen staatliche Ma�nahmen, die die Umwelt betreffen, weiterhin zu eingeschr�nkt bleiben. Damit wird das Gesetz nach Ansicht des Bundesrates dem Anspruch, die Entscheidungen des Europ�ischen Gerichtshofes und der Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention zur bisherigen Umsetzung des altruistischen Verbandsklagerechts im deutschen Umweltrecht umzusetzen, nur teilweise gerecht. Dies schadet nicht nur dem angemessenen Schutz von Umwelt und Natur, sondern kann auf Grund drohender neuer Klageverfahren zu Rechts- und Planungsunsicherheiten f�r Unternehmen f�hren, sofern hierdurch v�lker- und europarechtlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen w�rde.



Drucksache 51/17

... Der Internationalen Union f�r die Erhaltung der Natur und der nat�rlichen Hilfsquellen (IUCN) und dem in Bonn ans�ssigen IUCN-Environmental Law Centre (ELC) kommt eine bedeutende Rolle im internationalen Umweltschutz und bei der Fortentwicklung des internationalen und nationalen Umweltrechts zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 51/17




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

� 1

� 2

� 3

� 4
Das Verm�gen und die Guthaben von IUCN sind von Beschr�nkungen, Regelungen, Kontrollen oder Stillhaltema�nahmen jeder Art befreit.

� 5

� 6

� 7

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu � 1

Zu � 2

Zu � 3

Zu � 4

Zu � 5

Zu � 6

Zu � 7


 
 
 


Drucksache 2/17 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit weiterer umweltrechtlicher Regelungen und bittet die Bundesregierung um zeitnahe Vorlage des in Vorbereitung befindlichen Verordnungspaketes zur Ersatzbaustoffverordnung und Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Der Schutz von Boden und Grundwasser ist bei der Verwendung von Ersatzbaustoffen ebenso auf eine zeitgem��e rechtliche Grundlage zu stellen wie die Sicherstellung einer Kreislaufwirtschaft, die Ressourcen schont und eine Verwertung gew�hrleistet.



Drucksache 164/17 (Beschluss)

... mit �ffentlichkeitsbeteiligung durchgef�hrt werden, hat hier�ber aus Gr�nden der Rechtsstaatlichkeit das Bundesministerium selbst und keine "sonstige Stelle" zu entscheiden. Die �bertragung der Entscheidungszust�ndigkeit auf eine andere, nicht n�her benannte Stelle ist nicht hinreichend bestimmt und transparent. Auch sind �ber die Entscheidung im Einzelfall nicht nur das Bundesumweltministerium, sondern auch die von der Ausnahmeentscheidung betroffenen L�nder zu informieren. Letztere sind schlie�lich auch f�r die �berwachung und Einhaltung von umweltrechtlichen Vorschriften und den Schutz vor Umwelt- und Gesundheitsgefahren zust�ndig. Die Ausnahmeentscheidung im Einzelfall bedarf, wie die Gerichtsentscheidung im Klageverfahren "US-Hospital Weilerbach" deutlich gemacht hat (Verwaltungsgericht Neustadta.W., Beschl. vom 14.11.2012 - 5 L 789/12. NW), einer Konkretisierung der verfahrensseitigen und materiellen Voraussetzungen f�r die Ausnahmeerteilung. Unbestimmte Rechtsbegriffe reichen hierf�r nicht aus. Die Erm�chtigungsgrundlage zum Erlass einer konkretisierenden Rechtsverordnung ist daher beizubehalten, um Rechtsunsicherheiten und daraus resultierende Verfahrensverz�gerungen und Rechtsstreitigkeiten m�glichst zu vermeiden. Die bisher geltende "Verordnung zur Durchf�hrung des � 3 Absatz 2 des Gesetzes �ber die

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Drucksache 164/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 1 Absatz 2 UVPG , Artikel 2 Absatz 22 UVP-V Verteidigung

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 2 Absatz 1 Nummer 3, 4 UVPG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 2 Absatz 5 Satz 1, 2 UVPG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 7 Absatz 5 Satz 2 UVPG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 9 Absatz 1 Satz 2 - neu - UVPG

6. Zu Artikel 1 � 9 Absatz 5,

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 12 Absatz 3 Satz 3 UVPG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 12 Absatz 5 UVPG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 15 Absatz 3 Satz 1 UVPG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 16 Absatz 7 Satz 2 UVPG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 18 Absatz 1 Satz 5 - neu - UVPG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 18 Absatz 1 Satz 4, � 21 Absatz 2 UVPG

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 18 Absatz 2 Satz 1 - neu - UVPG

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 18 Absatz 2 UVPG

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 19 Absatz 2 einleitender Satzteil UVPG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 19 Absatz 3 UVPG

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 20 Absatz 5 - neu - UVPG

18. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 23 �berschrift, Absatz 1 Satz 1 UVPG

19. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 24 Absatz 2 UVPG

20. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 24 Absatz 3 Satz 2 - neu - UVPG

21. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 26 Absatz 1 Nummer 1 UVPG

22. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 28 Absatz 1 Satz 3 - neu -UVPG

23. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 31 Absatz 2 Satz 4 - neu - UVPG

24. Zu Artikel 1 Nummer 25 � 51a UVPG

� 51a
Flurbereinigungsverfahren

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

25. Zu Artikel 1 Nummer 33 � 68 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 UVPG

26. Zu Artikel 1 Nummer 35 � 70 Nummer 6 UVPG

27. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe a � 74 Absatz 1 UVPG

28. Zu Artikel 1 Nummer 40 Anlage 4 Nummer 3 UVPG

29. Zu Artikel 1 Nummer 40 Anlage 4 Nummer 4 Buchstabe b Tabelle Zeile Klima Spalte m�gliche Art der Betroffenheit UVPG

30. Zu Artikel 2 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa � 2a Absatz 1 Satz 2 AtG

31. Zu Artikel 2 Absatz 2 Nummer 3 � 46 Absatz 1 Nummer 2f AtG Artikel 2 Absatz 2 Nummer 3 ist zu streichen.

32. Zu Artikel 2 Absatz 3 Nummer 1 - neu - � 35 Absatz 1 Nummer 4 und Anlage 2 Nummer 1.1 BauGB

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

33. Zu Artikel 2 Absatz 5 Nummer 1 � 13 Absatz 6 Satz 2 BBodSchG

34. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 1 � 1a Satz 1 Nummer 1 AtVfV

35. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 2 Buchstabe a � 1b Absatz 4 Satz 3 AtVfV

36. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 3 Buchstabe a � 3 Absatz 2 AtVfV

37. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 3 Buchstabe b � 3 Absatz 4 Satz 2 AtVfV

38. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 6 � 6 Absatz 5 - neu - AtVfV

39. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 8 Buchstabe b � 14a Absatz 1 Satz 4 AtVfV

40. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 8 Buchstabe c Doppelbuchstabe dd � 14a Absatz 2 Satz 6 AtVfV

41. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 9 � 16 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 AtVfV

42. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 9 � 16 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 AtVfV


 
 
 


Drucksache 2/1/17

... b) Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit weiterer umweltrechtlicher Regelungen und bittet die Bundesregierung um zeitnahe Vorlage des in Vorbereitung befindlichen Verordnungspaketes zur Ersatzbaustoffverordnung und Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Der Schutz von Boden und Grundwasser ist bei der Verwendung von Ersatzbaustoffen ebenso auf eine zeitgem��e rechtliche Grundlage zu stellen wie die Sicherstellung einer Kreislaufwirtschaft, die Ressourcen schont und eine Verwertung gew�hrleistet.



Drucksache 129/17

... Des Weiteren soll zur Durchf�hrung der genannten �nderung des Direktzahlungen-Durchf�hrungsgesetzes in der Direktzahlungen-Durchf�hrungsverordnung f�r bestimmte F�lle geregelt werden, dass sowohl die Aufhebung der Bestimmung von Dauergr�nland als umweltsensibel als auch die Genehmigung f�r die Umwandlung von Dauergr�nland als erteilt gelten. Dies betrifft F�lle, in denen eine Fl�che infolge der Anwendung bestimmter umweltrechtlicher Vorgaben nicht mehr der Begriffsbestimmung f�r Dauergr�nland entspricht sowie den Bagatellfall der nat�rlichen Ausbreitung der Vegetation angrenzender Fl�chen, die �berwiegend mit geh�lzartigen Pflanzen, die nicht der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen, bewachsen sind.



Drucksache 120/17

... Die Umweltpolitik und das Umweltrecht der EU bieten unbestreitbare Vorteile: Sie gew�hrleisten den Schutz, die Erhaltung und Verbesserung der Umwelt f�r gegenw�rtige und k�nftige Generationen und die Wahrung der Lebensqualit�t der B�rger in der Union. Eine mangelhafte Umsetzung verursacht hohe gesellschaftliche, wirtschaftliche und �kologische Kosten und schafft ungleiche Wettbewerbsbedingungen f�r Unternehmen. Welche Bedeutung der korrekten Umsetzung des EU-Besitzstands im Umweltbereich beizumessen ist, wird auch im Siebten Umweltaktionsprogramm2 hervorgehoben.

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Drucksache 120/17




Br�ssel, den 3.2.2017 COM 2017 63 final

Mitteilung

1. Notwendigkeit von FORTSCHRITTEN

2. STAND der Umsetzung: Gemeinsame Herausforderungen, Gemeinsame M�GLICHKEITEN und ERFOLGE

Kreislaufwirtschaft und Abfallbewirtschaftung

Natur und Biodiversit�t

Bew�hrte Verfahren

Luftqualit�t und L�rm

Wasserqualit�t und Wasserbewirtschaftung

2 Instrumente

Marktbasierte Instrumente und Investitionen

Wirksame Governance und Kapazit�ten zur Anwendung der Vorschriften

3. Gemeinsame URSACHEN: erste Ergebnisse

4. Die n�chsten Schritte

2 Politikvorschl�ge

Anhang
Leitlinien f�r die Mitgliedstaaten: vorgeschlagene Massnahmen f�r eine bessere Umsetzung der UMWELTPOLITIK zur Mitteilung der Kommission an Das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen �ber die �berpr�fung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen f�r bessere Ergebnisse


 
 
 


Drucksache 422/16 (Beschluss)

... a.F. ausdr�cklich auch schon BVerwG, U.v. 22.6.1959, BVerwGE 9, 9 (12); Czajka, in: Feldhaus, BImSchR, Band 1/I, � 10 Rn. 62; Dietlein, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht III, � 10, Rn. 190, jeweils m.w.N.).

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Drucksache 422/16 (Beschluss)




1. Zum Vorblatt des Gesetzentwurfs

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc � 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 UmwRG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - � 1 Absatz 3 UmwRG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 7 Absatz 1 UmwRG

5. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b � 9 Absatz 1c Satz 2 UVPG , Nummer 2 Buchstabe b � 9a Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 UVPG , Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb � 10 Absatz 3 Satz 5 BImSchG , Artikel 14 Nummer 2 � 11a Absatz 4 Satz 1 der 9. BImSchV , Artikel 15 Nummer 1 Buchstabe b � 7 Absatz 1 Satz 2 AtVfV , Nummer 2 Buchstabe b � 7a Absatz 1 Satz 3 AtVfV

6. Zu Artikel 3 � 10 Absatz 6a Satz 1, � 16 Absatz 3 Satz 1 BImSchG


 
 
 


Drucksache 491/1/16

... Die Vorschrift ist darauf gerichtet, zahlreiche Bewertungen aus einem Bericht der Bundesregierung in einem Zug mit gesetzlicher Verbindlichkeit zu versehen, darunter auch eine Vielzahl umweltrechtlicher Rechtsvorschriften.



Drucksache 806/1/16

... Der Wortlaut des � 35 Absatz 1 Nummer 4 BauGB wird teilweise dahingehend ausgelegt, es handle sich um eine eigenst�ndige, vom Umweltrecht losgel�ste und abschlie�ende st�dtebauliche Regelung f�r gewerbliche Intensivtierhaltung im Au�enbereich. Dementsprechend seien auch die Regelungen des

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Drucksache 806/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 4 Absatz 2 Satz 2a - neu - BauGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB , Nummer 8 � 6a Absatz 2 BauGB und Nummer 11 � 10a Absatz 2 BauGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - � 9 Absatz 1 Nummer 24 BauGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - � 9 Absatz 1 Nummer 24 BauGB

8. Zu Artikel 1 passive Schallschutzma�nahmen gegen Gewerbel�rm

9. Zu Artikel 1 Nummer 14 � 13b BauGB *

10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 9

Zu Artikel 1 Nummer 14

11. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb � 22 Absatz 1 Satz 2 BauGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 22 BauGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - � 29a - neu - BauGB

� 29a
Zul�ssigkeit von st�rfallrelevanten Vorhaben

14. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 35 Absatz 1 Nummer 4 BauGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 35 Absatz 4 Satz 2 - neu - und Absatz 6 Satz 4 Nummer 3 BauGB

16. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - � 172 Absatz 4 Satz 3 Nummer 6, Satz 4 und Satz 5 BauGB

17. Hilfsempfehlung zu Ziffer 16

Zu Artikel 1 Nummer 17a

18. Zu Artikel 1 Nummer 17a* - neu - � 173 Absatz 3 Satz 3 - neu - BauGB

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa � 213 Absatz 1 Nummer 4 BauGB

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b � 213 Absatz 2 BauGB

21. Zu Artikel 1 Nummer 20 � 245c Absatz 3 BauGB

22. Zu Artikel 2 Nummer 3 � 6a Absatz 1 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - BauNVO

23. Zu Artikel 2 Nummer 3 � 6a Absatz 1 Satz 3* - neu - BauNVO

24. Zu Artikel 2 Nummer 3 � 6a Absatz 4 Nummer 1 BauNVO

25. Zu Artikel 2 Nummer 5 � 17 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - BauNVO


 
 
 


Drucksache 422/1/16

... - Durch die Erweiterung des Anwendungsbereiches des UmweltRechtbehelfsgesetzes auf �berwachungs- und Aufsichtsma�nahmen k�nnen aufw�ndige Widerspruchs- und Klageverfahren zu bew�ltigen sein, zumal auch das Unterlassen beh�rdlicher Ma�nahmen �berpr�ft werden k�nnte.

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Drucksache 422/1/16




1. Zum Vorblatt des Gesetzentwurfs

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc � 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 UmwRG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - � 1 Absatz 3 UmwRG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb � 2 Absatz 1 Nummer 3 UmwRG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb � 2 Absatz 1Nummer 3 Buchstabe b UmwRG , Nummer 5 � 7 Absatz 3 UmwRG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc � 2 Absatz 1 Satz 2 UmwRG Buchstabe b � 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 UmwRG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c � 4 Absatz 3 Satz 2 UmwRG

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 5 UmwRG

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 5 Satz 2 - neu - und 3 - neu - UmwRG

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 6 Absatz 01 - neu -, Absatz 1 Satz 1 UmwRG

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 7 Absatz 1 UmwRG

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

14. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 7 Absatz 4 Satz 3 - neu - UmwRG

15. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 7 Absatz 7 - neu - UmwRG

16. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa � 9 Absatz 1 Satz 3 UVPG

17. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe

18. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b � 9 Absatz 1c bis 1e UVPG

19. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b � 9 Absatz 1c Satz 2 UVPG ,

20. Zu Artikel 2 Nummer 5 � 16 Absatz 4 Satz 2 UVPG

21. Zu Artikel 2 Nummer 5 � 16 Absatz 4 Satz 2 UVPG

22. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa � 10 Absatz 3 Satz 4 BImSchG

23. Zu Artikel 3 � 10 Absatz 6a Satz 1, � 16 Absatz 3 Satz 1 BImSchG

24. Zu Artikel 5 � 47 Absatz 2a, � 80c - neu - VwGO

'Artikel 5 �nderung der Verwaltungsgerichtsordnung

� 80c

25. Zu Artikel 5 � 47 Absatz 2a, � 87c - neu - VwGO *

'Artikel 5 �nderung der Verwaltungsgerichtsordnung

� 87c

26. Zu Artikel 15 Nummer 1 und Nummer 2 � 7 Absatz 1 Satz 2 und � 7a Absatz 1 Satz 3 AtVfV


 
 
 


Drucksache 806/16 (Beschluss)

... Der Wortlaut des � 35 Absatz 1 Nummer 4 BauGB wird teilweise dahingehend ausgelegt, es handle sich um eine eigenst�ndige, vom Umweltrecht losgel�ste und abschlie�ende st�dtebauliche Regelung f�r gewerbliche Intensivtierhaltung im Au�enbereich. Dementsprechend seien auch die Regelungen des

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Drucksache 806/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 4 Absatz 2 Satz 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - � 9 Absatz 1 Nummer 24 BauGB

5. Zu Artikel 1 passive Schallschutzma�nahmen gegen Gewerbel�rm

6. Zu Artikel 1 Nummer 14 � 13b BauGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb � 22 Absatz 1 Satz 2 BauGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 22 BauGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 35 Absatz 1 Nummer 4 BauGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 35 Absatz 4 Satz 2 - neu - und Absatz 6 Satz 4 Nummer 3 BauGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - � 172 Absatz 4 Satz 3 Nummer 6 BauGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 17b - neu - � 173 Absatz 3 Satz 3 - neu - BauGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa � 213 Absatz 1 Nummer 4 BauGB

14. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b � 213 Absatz 2 BauGB

15. Zu Artikel 2 Nummer 3 � 6a Absatz 4 Nummer 1 BauNVO

16. Zu Artikel 2 Nummer 5 � 17 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - BauNVO


 
 
 


Drucksache 422/16

... -Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) erforderlich, um zuk�nftig die Anwendung umweltbezogener Bestimmungen durch Privatpersonen oder Beh�rden �berpr�fbar zu machen. Des Weiteren muss zur Umsetzung des Beschlusses V/9h der 5. Vertragsstaatenkonferenz im Anwendungsbereich von Artikel 9 Absatz 2 der UN ECE Aarhus-Konvention die Einschr�nkung der R�gebefugnis auf "Vorschriften, die dem Umweltschutz dienen", entfallen. Demgegen�ber soll im Anwendungsbereich von Artikel 9 Absatz 3 der UN ECE Aarhus- Konvention an diesem die R�gebefugnis einschr�nkenden Kriterium festgehalten werden. Bedarf zur �nderung des deutschen Rechts ergibt sich mit Blick auf Artikel 9 Absatz 3 der UN ECE Aarhus-Konvention auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 5. September 2013 (7 C 21.12) zur umweltrechtlichen Verbandsklage bei Luftreinhaltepl�nen sowie aus dem Urteil des Gerichtshof der Europ�ischen Union (EuGH) vom 8. M�rz 2011 im Fall Slowakischer Braunb�r (Rechtssache C240/09).

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Drucksache 422/16




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

� 4
Verfahrensfehler.

� 5
Missbr�uchliches oder unredliches Verhalten im Rechtsbehelfsverfahren

� 6
Klagebegr�ndungsfrist

� 7
Besondere Bestimmungen f�r Rechtsbehelfe gegen bestimmte Entscheidungen

� 8
�berleitungsvorschrift

Artikel 2
�nderung des Gesetzes �ber die Umweltvertr�glichkeitspr�fung

Artikel 3
�nderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 4
�nderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 5
�nderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 6
�nderung des Baugesetzbuchs

Artikel 7
�nderung des Bundesberggesetzes

� 5a
�ffentliche Bekanntgabe

Artikel 8
�nderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 9
�nderung des Bundesfernstra�engesetzes

Artikel 10
�nderung des Bundeswasserstra�engesetzes

Artikel 11
�nderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 12
�nderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes

Artikel 13
�nderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 14
�nderung der Verordnung �ber das Genehmigungsverfahren

Artikel 15
�nderung der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung

Artikel 16
�nderung des Umweltinformationsgesetzes

Artikel 17
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 18
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

VIII. Erf�llungsaufwand

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

IX. Weitere Kosten

X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen

XII. Demographie-Check

XIII. Zeitliche Geltung; Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Artikel 9
Zugang zu Gerichten [...]

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu � 5

Zu � 6

Zu � 7

Zu � 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3450: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und v�lkerrechtliche Vorgaben

I. Zusammenfassung

1. Im Einzelnen

2. Erf�llungsaufwand

3. Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 237/1/16

... Eine �ffnung des Kreises der Mitwirkungsberechtigten zu Gunsten der allgemeinen �ffentlichkeit f�hrt auch nicht zur Erweiterung des Kreises der potenziell Klageberechtigten, denn insoweit gelten die besonderen Klagevoraussetzungen des Umweltrechtsbehelfsgesetzes bzw. der

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Drucksache 237/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a � 3 Absatz 5a BImSchG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b � 3 Absatz 5b Satz 1 BImSchG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b � 3 Absatz 5b Satz 1 BImSchG *

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b � 3 Absatz 5b Satz 2 BImSchG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b � 3 Absatz 5c Satz 1 BImSchG *

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b � 3 Absatz 5c Satz 2 BImSchG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b � 3 Absatz 5c BImSchG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b � 3 Absatz 5c Satz 2 BImSchG

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b � 3 Absatz 5c Satz 3 - neu - BImSchG

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b � 3 Absatz 5c BImSchG

11. Hauptempfehlung zu Ziffer 12

Zu Artikel 1 Nummer 2

12. Hilfsempfehlung zu Ziffer 11

Zu Artikel 1 Nummer 2

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b � 3 Absatz 5d BImSchG

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b � 3 Absatz 5d BImSchG

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b � 3 Absatz 5d BImSchG

16. Zu Artikel 1 Nummer 2

17. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b � 15 Absatz 2a Satz 1 BImSchG

18. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b � 15 Absatz 2a Satz 2 - neu - BImSchG

19. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b � 15 Absatz 2a Satz 3 - neu -, 4 - neu BImSchG

20. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 16a Satz 1 BImSchG *

21. Zu Artikel 1 Nummer 5, 7 und 10 � 16a Satz 2, � 19 Absatz 4 Satz 5, � 23b Absatz 1 Satz 2 BImSchG

22. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 16a Satz 2 BImSchG , Nummer 7 � 19 Absatz 4 Satz 5 BImSchG , Nummer 10 � 23b Absatz 1 Satz 2 BImSchG

23. Zu Artikel 1 Nummer 5, 6, 7 und 10 � 16a, � 17 Absatz 4, � 19 Absatz 4, � 23a und � 23b BImSchG *

24. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a - neu - � 17 Absatz 1b - neu - BImSchG

25. Zu Artikel 1 Nummer 6 � 17 Absatz 4 Satz 2 BImSchG *

26. Zu Artikel 1 Nummer 6 � 17 Absatz 4 Satz 2 BImSchG

27. Zu Artikel 1 Nummer 7 � 19 Absatz 4 Satz 1 BImSchG *

28. Zu Artikel 1 Nummer 7 � 19 Absatz 4 Satz 2 BImSchG

29. Zu Artikel 1 Nummer 7 � 19 Absatz 4 Satz 3 BImSchG

30. Hauptempfehlung zu Ziffer 47

Zu Artikel 1 Nummer 10

31. Zu Artikel 1 Nummer 10 � 23a Absatz 1 Satz 3 - neu - BImSchG

32. Zu Artikel 1 Nummer 10 � 23a Absatz 2 Satz 4 - neu - BImSchG

33. Zu Artikel 1 Nummer 10 � 23a und � 23b BImSchG ,* Nummer 11 � 25 Absatz 1a BImSchG , Nummer 12 � 25a BImSchG

34. Zu Artikel 1 Nummer 10 � 23b Absatz 1 Satz 1 BImSchG

35. Zu Artikel 1 Nummer 10 � 23b Absatz 1 Satz 5 BImSchG

36. Zu Artikel 1 Nummer 10 � 23b Absatz 2 Satz 3 BImSchG

37. Zu Artikel 1 Nummer 10 � 23b Absatz 4 Satz 3, 4, 5 BImSchG

38. Hauptempfehlung zu Ziffer 39

Zu Artikel 1 Nummer 10

39. Hilfsempfehlung zu Ziffer 38

Zu Artikel 1 Nummer 10

40. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe c � 25 Absatz 1a Satz 3 Nummer 1 BImSchG

41. Zu Artikel 1 Nummer 12 � 25a Satz 2 BImSchG

42. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b � 31 Absatz 2a Satz 1 BImSchG

43. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a � 48 Absatz 1 Nummer 6 BImSchG

44. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b � 48 Absatz 1a Satz 1 und 2 - neu - BImSchG

45. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 50 BImSchG

46. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe c � 61 Absatz 2 Satz 1 BImSchG

47. Hilfsempfehlung zu Ziffer 30

Zu Artikel 1 Nummer 17

48. Zu Artikel 2 �nderung des Gesetzes �ber die Umweltvertr�glichkeitspr�fung

49. Zu Artikel 3 � 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2b UmwRG


 
 
 


Drucksache 701/16

... Die Umsetzung der bestehenden Umweltvorschriften der EU (Nachhaltigkeitsziele 6, 14 und 15) bleibt f�r die langfristige Tragf�higkeit unersetzlich und kann nicht von den allgemeineren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen getrennt werden. Wie im 7. Umwelt-Aktionsprogramm hervorgehoben, ist die Erhaltung und Verbesserung unserer nat�rlichen Ressourcen auch eine wesentliche Voraussetzung daf�r, dass die Wirtschaft (z.B. Landwirtschaft, Fischerei, Energieversorger) funktioniert. Die Kommission wird die Nachverfolgung der Fortschritte bei den Umweltzielen mittels �berpr�fung der Umsetzung des Umweltrechts intensivieren und eine Vereinfachung der Umweltberichterstattung, eine Erleichterung des Zugangs zur Justiz und eine Initiative zur F�rderung der Einhaltung von Umweltvorschriften in den Mitgliedstaaten vorschlagen (Entwicklungsziel 17).

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Drucksache 701/16




Mitteilung

1. Einleitung: das ENGAGEMENT der EU f�r eine Nachhaltige Entwicklung

1.1 Die Agenda 2030 f�r nachhaltige Entwicklung und die Ziele f�r die nachhaltige Entwicklung

1.2 N�chste Schritte f�r eine nachhaltige Zukunft Europas

2. Die Antwort EUROPAS auf die Agenda 2030

2.1 Darstellung der EU-Politikfelder, die zu den Nachhaltigkeitszielen beitragen

2.2. Beitrag der zehn Kommissionspriorit�ten zur Agenda 2030

2.3. Die Europ�ische Union als engagierter globaler Partner bei der Umsetzung der Agenda 2030

3. WIE die EU die Umsetzung der Agenda 2030 VORANTREIBEN M�CHTE

3.1. Politische Steuerung

3.2. Finanzierung

3.3. Messung der auf nationaler Ebene, auf Ebene der UN-Regionen, auf EU-Ebene und auf globaler Ebene erzielten Fortschritte

3.4. Gemeinsame Verantwortung f�r die Umsetzung und Anerkennung hervorragender Leistungen

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 310/16

... . Die Beh�rden, deren Aufgabenbereiche ber�hrt sind, die Tr�ger �ffentlicher Belange, die �bertragungsnetzbetreiber und die nach � 3 des UmweltRechtsbehelfsgesetzes anerkannten Umweltvereinigungen werden vom Bundesamt f�r Seeschifffahrt und Hydrographie zum Anh�rungstermin geladen. Die Ladung kann elektronisch erfolgen. Die Anh�rung ist �ffentlich; die Unterrichtung der �ffentlichkeit �ber den Anh�rungstermin erfolgt nach � 73 Nummer 1.



Drucksache 280/1/15

... 1. Der Bundesrat begr��t die Initiative der Kommission zur Neufassung der Verordnung zur Einf�hrung einer gemeinschaftlichen Rahmenregelung der Union f�r die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor und Unterst�tzung wissenschaftlicher Beratung zur Durchf�hrung der Gemeinsamen Fischereipolitik. Er h�lt es f�r wichtig, diese Verordnung an die ge�nderten Rahmenbedingungen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) anzupassen - insbesondere zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele. Ferner begr��t der Bundesrat, dass die novellierte Verordnung k�nftig verst�rkt Synergien bei der Umsetzung des europ�ischen Umweltrechts, insbesondere der Meeresstrategierahmenrichtlinie, erm�glichen soll.



Drucksache 361/15 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des UmweltRechtsbehelfsgesetzes zur Umsetzung des Urteils des Europ�ischen Gerichtshofs vom 7. November 2013 in der Rechtssache C-72/12



Drucksache 260/15 (Beschluss)

... Anders als in zahlreichen Gesetzen des Umweltrechts oder anderer Gesetze, die eine staatliche �berwachung vorsehen, namentlich

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 260/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 � 2c Absatz 4 Satz 2 - neu - AtG , Nummer 2 � 9i Absatz 2 Satz 2 - neu - AtG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 9h Nummer 2 AtG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu -, dd - neu -, Buchstabe b � 46 Absatz 1 Nummer 5, 6 - neu -, Absatz 2 AtG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 404/15

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Anwendbarkeit bestimmter Vorschriften des Bauplanungsrechts und des Umweltrechts f�r einen befristeten Zeitraum f�r Einrichtungen der Fl�chtlingsunterbringung auszusetzen (Moratorium) sowie Gespr�che mit der EU-Kommission zu f�hren, um kurzfristig Erleichterungen im Vergaberecht zu erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 404/15




Entschlie�ung

1. Vergaberecht

2. Bauplanungsrecht

3. Umweltrecht


 
 
 


Drucksache 367/1/15

... "(4a) �ffentliche Auftraggeber schlie�en ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen bei der Ausf�hrung vergleichbarer Auftr�ge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen versto�en hat."

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Drucksache 367/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 97 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 97 Absatz 5 Satz 2 - neu - GWB

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 105 Absatz 3 - neu - GWB

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 114 Absatz 2 GWB

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 118 Absatz 1 und 2, � 121 Absatz 2 GWB

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 123 Absatz 2 GWB

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 123 Absatz 3 GWB

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 123 Absatz 4a - neu -, 5 Satz 2, � 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 127 Absatz 1 Satz 4 GWB

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 127 Absatz 1 Satz 4, 5 - neu - GWB

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 127 Absatz 1 Satz 5 - neu - GWB *

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 128 Absatz 2 Satz 3, Absatz 3 - neu - GWB

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 129 GWB

� 129
Zwingend zu ber�cksichtigende Eignungs-, Zuschlagskriterien und Ausf�hrungsbedingungen

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 129 GWB

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 129 GWB - Hilfsempfehlung zu Ziffer 13

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 131 Absatz 3 GWB

17. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 131 Absatz 3 GWB

18. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 131 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

19. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 131 Absatz 4 - neu - GWB

20. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 131a - neu - GWB

� 131a
Vergabe von �ffentlichen Auftr�gen �ber Personenverkehrsleistungen auf der Stra�e

21. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 152 Absatz 3 Satz 3

22. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 157 Absatz 4 Satz 3 - neu - GWB


 
 
 


Drucksache 93/15

... Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen ist wichtig und sollte auf vorhandenen, bew�hrten Strukturen beruhen, wenn die Ma�nahmenprogramme Erfolg zeigen sollen. Dies gilt an erster Stelle f�r Flussgebietseinheiten, in denen Verwaltungs- oder nationale Grenzen kostenoptimalen Ma�nahmen nicht im Weg stehen sollten. Es gilt auch f�r die f�r die Umsetzung verschiedener Umweltrechtsakte zust�ndigen Instanzen, denn die Ma�nahmenprogramme zur Wasserrahmenrichtlinie beispielsweise sind f�r das Erreichen bestimmter Ziele der Hochwasserrichtlinie, der MeeresstrategieRahmenrichtlinie oder der Biodiversit�tsstrategie der EU und der

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Drucksache 93/15




Mitteilung

1. Einleitung

2. Nutzung der M�GLICHKEITEN der Europ�ischen Wasserpolitik

3. Pr�fung der WRR-MASSNAHMENPROGRAMME durch die Kommission

3.1. Wasserverunreinigung durch Landwirtschaft, Industrie und Haushalte

3.2. �berm��iger Wasserverbrauch durch �berm��ige Wasserentnahme

3.3. Ver�nderung des Abflussverhaltens und der physikalischen Struktur von Wasserk�rpern

4. Der Bezug zur HOCHWASSERRICHTLINIE HWR

5. Vorgehen: Nutzen von INVESTITIONSM�GLICHKEITEN und FESTLEGEN einer WASSERGEB�HRENORDNUNG zur STEIGERUNG der EFFIZIENZ

6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Notwendigkeit einer soliden Grundlage f�r die Ma�nahmenprogramme

Anpassung des Wasserverbrauchs an die Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie und Durchsetzung der �nderungen

Bek�mpfung der Gew�sserverunreinigung

Quantitative Aspekte und Qualit�tsbezug

Ver�nderungen des Abflussverhaltens und physikalische Ver�nderungen von Wasserk�rpern

Vern�nftiger Einsatz wirtschaftlicher Instrumente und Anreize

Vielf�ltige Vorteile durch koordinierte Durchf�hrung

4 Investitionsm�glichkeiten


 
 
 


Drucksache 144/15

... enth�lt, mit der Umgebung resultieren; d.h. vor allem Leckagen am Bohrplatz und im Bohrloch m�ssen verhindert werden. Weitere Risiken k�nnen sich aus dem Umgang mit dem Lagerst�ttenwasser ergeben. Mit den �nderungen im Wasser- und Naturschutzrecht und der vorliegenden Verordnung werden f�r die m�glichen Risiken des Frackings gegen�ber den bislang geltenden Vorschriften des Berg- und Umweltrechts deutlich strengere Spezialregelungen geschaffen. Das Regelungspaket soll den Schutz der Gesundheit und des Trinkwassers zuverl�ssig und umfassend gew�hrleisten.

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Drucksache 144/15




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
�nderung der Verordnung �ber die Umweltvertr�glichkeitspr�fung bergbaulicher Vorhaben

Artikel 2
�nderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung

� 22b
Anforderungen an die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas, Erd�l und Erdw�rme einschlie�lich des Aufbrechens von Gestein unter hydraulischem Druck

� 22c
Anforderungen an den Umgang mit Lagerst�ttenwasser und R�ckfluss bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erd�l und Erdgas

Artikel 3
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

1. UVP-V Bergbau Artikel 1

2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

III. Rechtsgrundlage f�r die Verordnungen

1. UVP-V Bergbau Artikel 1

2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

1. UVP-V Bergbau Artikel 1

2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

V. Nachhaltigkeit

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VII. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

2. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

UVP -V Bergbau Artikel 1

Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

L�nder UVP-V Bergbau Artikel 1

Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

3. Weitere Kosten

VIII. Evaluation

B. Besonderer Teil

Artikel 1
�nderung der UVP-V Bergbau

Zu Nummer 1

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Buchstabe g

Zu Nummer 2

Buchstabe b

Zu Nummer 3

Artikel 2
�nderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung

Zu Nummer 1

Zu � 22b

Zu � 22c

Zu Nummer 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3144: Entw�rfe zur �nderung wasser-, naturschutz- und bergrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der FrackingTechnologie und anderer Vorhaben

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Auswirkungen der Reglungsvorhaben auf den Erf�llungsaufwand

a Grunds�tzliches Erfordernis einer wasserrechtlichen Erlaubnis f�r Gew�ssernutzungen nach � 9 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WHG

b Kartenm��ige Ausweisung der Gebiete nach � 13a Abs. 1 S. 3 WHG

c Stoffbezogene Anforderungen nach � 13a Abs. 4 WHG

d Expertenkommission nach � 13a Abs. 6 WHG

e Vorgaben zur �berwachung der Gew�sserbenutzung nach � 13b Abs. 2, 3 WHG

f UVP-Pflicht f�r Fracking-Vorhaben

g Allgemeine Bundesbergverordnung ABBergV

h Bergschadenshaftung nach Bundesberggesetz

2. Umsetzung von EU-Recht

3. Evaluierungserw�gungen

4. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 260/1/15

... Anders als in zahlreichen Gesetzen des Umweltrechts oder anderer Gesetze, die eine staatliche �berwachung vorsehen, namentlich

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 260/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 � 2c Absatz 4 Satz 2 - neu - AtG , Nummer 2 � 9i Absatz 2 Satz 2 - neu - AtG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 9h Nummer 2 AtG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu -, dd - neu -, Buchstabe b � 46 Absatz 1 Nummer 5, 6 - neu -, Absatz 2 AtG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 280/15 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begr��t die Initiative der Kommission zur Neufassung der Verordnung zur Einf�hrung einer gemeinschaftlichen Rahmenregelung der Union f�r die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor und Unterst�tzung wissenschaftlicher Beratung zur Durchf�hrung der Gemeinsamen Fischereipolitik. Er h�lt es f�r wichtig, diese Verordnung an die ge�nderten Rahmenbedingungen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) anzupassen - insbesondere zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele. Ferner begr��t der Bundesrat, dass die novellierte Verordnung k�nftig verst�rkt Synergien bei der Umsetzung des europ�ischen Umweltrechts, insbesondere der Meeresstrategierahmenrichtlinie, erm�glichen soll.



Drucksache 361/1/15

Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des UmweltRechtsbehelfsgesetzes zur Umsetzung des Urteils des Europ�ischen Gerichtshofs vom 7. November 2013 in der Rechtssache C-72/12



Drucksache 538/14 (Beschluss)

Verordnung zur Umsetzung von Artikel 14 der Richtlinie zur Energieeffizienz und zur �nderung weiterer umweltrechtlicher Vorschriften



Drucksache 538/1/14

Verordnung zur Umsetzung von Artikel 14 der Richtlinie zur Energieeffizienz und zur �nderung weiterer umweltrechtlicher Vorschriften



Drucksache 308/14

... Au�erdem wird das Umweltrecht der Union in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich umgesetzt. W�hrend im Jahr 2011 in sechs Mitgliedstaaten nur 3 % des Siedlungsabfalls in Deponien verbracht wurde, gingen in 18 Mitgliedstaaten mehr als 50 %, in einigen sogar �ber 90 % der Ressourcen in Deponien verloren. Es gibt also offensichtlich gro�e Unterschiede bei der Abfallbewirtschaftung, die dringend angegangen werden m�ssen.

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Drucksache 308/14




Vorschlag

Begr�ndung

1. Kontext des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

1.2 Gr�nde und Ziele des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabsch�tzungen

2.1 Studien

2.2 Interne Konsultation

2.3 Externe Konsultation

2.4 Folgenabsch�tzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Zusammenfassung der vorgeschlagenen Ma�nahme

3.2 Rechtsgrundlage und Grundlage f�r das T�tigwerden der EU

3.3 Subsidiarit�tsprinzip und Grundsatz der Verh�ltnism��igkeit

3.4 Erl�uternde Dokumente

3.5 Delegierte Befugnisse und Durchf�hrungsbefugnisse der Kommission

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
�nderung der Richtlinie 2008/98/EG

Artikel 9
Abfallvermeidung

Artikel 11a
Fr�hwarnsystem

Artikel 17
�berwachung gef�hrlicher Abf�lle

Artikel 24
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht

Artikel 26
Registrierung

Artikel 37
Berichterstattung

Artikel 38a
Aus�bung der Befugnis�bertragung

Artikel 39
Ausschussverfahren

Artikel 2
�nderung der Richtlinie 94/62/EG

Artikel 3a
�nderung von Anhang I

Artikel 6a
Fr�hwarnsystem

Artikel 20
Spezifische Ma�nahmen

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 21a
Aus�bung der Befugnis�bertragung

Artikel 3
�nderung der Richtlinie 1999/31/EG

Artikel 5a
Fr�hwarnsystem

Artikel 15
Berichterstattung

Artikel 16
�nderung der Anh�nge

Artikel 17
Ausschussverfahren

Artikel 17a
Aus�bung der Befugnis�bertragung

Artikel 4
�nderung der Richtlinie 2000/53/EG

Artikel 5
�nderung der Richtlinie 2006/66/EG

Artikel 6
�nderung der Richtlinie 2012/19/EU

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Inkrafttreten

Artikel 9
Adressaten

Anhang 1
Anhang zum Vorschlag f�r eine Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates zur �nderung der Richtlinien 2008/98/EG �ber Abf�lle, 94/62/EG �ber Verpackungen und Verpackungsabf�lle,1999/31/EG �ber Abfalldeponien, 2000/53/EG �ber Altfahrzeuge, 2006/66/EG �ber Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19/EU �ber Elektro- und Elektronik-Altger�te

Anhang VI
Zusammensetzung von Siedlungsabf�llen

Anhang VII
Mindestanforderungen an die erweiterte Herstellerverantwortung

Anhang VIII
Ma�nahmen im Plan gem�� Artikel 11a (Fr�hwarnsystem)


 
 
 


Drucksache 259/2/13

... 7. Der Bundesrat betont aber, dass es im Falle Kolumbiens und Perus wichtig gewesen w�re, den allgemeinen Streitbeilegungsmechanismus auch bei Verst��en gegen die Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmer-, Menschen-, und Umweltrechten anzuwenden, damit auch solche Verst��e in daf�r vorgesehenen Verfahren im Rahmen des Abkommens sanktioniert werden k�nnen. Dabei h�tte sichergestellt werden m�ssen, dass insbesondere auch Beschwerden von Seiten der Zivilgesellschaft direkt zu entsprechenden Verfahren h�tten f�hren k�nnen. Im Abkommen stellt Art. 285 Absatz 5 explizit klar, dass der Streitbeilegungsmechanismus f�r das Nachhaltigkeitskapitel nicht zur Anwendung kommt.



Drucksache 817/1/13

... 11. Der Bundesrat erkennt die Vorschl�ge der Kommission zur F�rderung von Ma�nahmen im Bereich der Luftreinhaltung durch den Europ�ischen Strukturund Investitionsfonds und das LIFE-Programm an. Das LIFE-Programm stellt jedoch f�r die Durchf�hrung von Luftreinhaltema�nahmen kein geeignetes Instrument dar, da investive Ma�nahmen ausgeschlossen sind und die b�rokratischen H�rden f�r die [f�r die Ma�nahmenumsetzung] zust�ndigen Kommunen sehr hoch sind. Das mit betr�chtlichen Mitteln ausgestattete LIFE-Programm geht mit der F�rderung von "Pl�nen und Programmen und Umweltrecht" an den aktuellen Erfordernissen - der Minderung von verkehrsbedingten Schadstoffbelastungen als Hauptursache f�r die Grenzwert�berschreitungen - vorbei. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich bei der Kommission daf�r einzusetzen, dass das LIFE-Programm auch zur Umsetzung von Ma�nahmen aus Luftreinhaltepl�nen eingesetzt werden kann und der Zugang zu diesen F�rderm�glichkeiten vereinfacht wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/1/13




Zur Vorlage insgesamt

Zu weiteren Aspekten der Vorlage


 
 
 


Drucksache 513/13

... In bestimmten Bereichen sind die Mitgliedstaaten kraft EU-Rechts und internationaler �bereinkommen, denen die EU beigetreten ist, verpflichtet, die M�glichkeit einer kollektiven Unterlassungsklage vorzusehen. Im Bereich des Verbraucherrechts gibt die Richtlinie �ber Unterlassungsklagen 15 qualifizierten, d.h. klagebefugten Verbraucherschutzbeh�rden und -organisationen, die M�glichkeit, in allen Mitgliedstaaten Verfahren vor einem Gericht oder einer Verwaltungsbeh�rde einzuleiten, um die Abstellung von Verhaltensweisen zu erwirken, die gegen nationales und EU-Verbraucherrecht versto�en. Im Bereich des Umweltrechts verpflichtet das Aarhus-�bereinkommen die Mitgliedstaaten, bei Verst��en gegen Umweltnormen eine Klagem�glichkeit vorzusehen. 16 In allen Mitgliedstaaten gibt es somit Verfahren, die es Kl�gern als Kollektiv oder in Vertretung erlauben, die Abstellung rechtswidriger Verhaltensweisen zu erwirken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 513/13




1. Einleitung

1.1. Zweck dieser Mitteilung

1.2. Was bedeutet kollektiver Rechtsschutz?

1.3. Stand des kollektiven Rechtsschutzes in der Europ�ischen Union

2. Wesentliche Ergebnisse der �ffentlichen Konsultation

2.1. Beitr�ge der Teilnehmer

2.2. M�gliche Vor- und Nachteile des kollektiven Rechtsschutzes

2.2.1. Vorteile: Zugang zur Justiz und wirksamere Rechtsverfolgung

2.2.2. Nachteil: Gefahr von Klagemissbrauch

2.3. Entschlie�ung des Europ�ischen Parlaments von 2012

3. Komponenten eines Allgemeinen Europ�ischen Rahmens f�r den Kollektiven Rechtsschutz

3.1. Verh�ltnis zwischen �ffentlicher Rechtsdurchsetzung und privater kollektiver

3.2. Zul�ssigkeit des kollektiven Rechtsschutzes

3.3. Klagebefugnis

3.4. Optin vs. optout

3.5. Effektive Information potenzieller Kl�ger

3.6. Verh�ltnis zwischen privater kollektiver Rechtsverfolgung und �ffentlicher

3.7. Effektive Rechtsdurchsetzung im Wege grenz�bergreifender Kollektivklagen mithilfe des Internationalen Privatrechts

3.8. M�glichkeit der au�ergerichtlichen kollektiven Streitbeilegung

3.9. Finanzierung des kollektiven Rechtsschutzes

3.9.1. Finanzierung durch Dritte

3.9.2. Finanzierung aus �ffentlichen Mitteln

3.9.3. Wer verliert, zahlt

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 259/13 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat betont aber, dass es im Falle Kolumbiens und Perus wichtig gewesen w�re, den allgemeinen Streitbeilegungsmechanismus auch bei Verst��en gegen die Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmer-, Menschenund Umweltrechten anzuwenden, damit auch solche Verst��e in daf�r vorgesehenen Verfahren im Rahmen des Abkommens sanktioniert werden k�nnen. Dabei h�tte sichergestellt werden m�ssen, dass insbesondere auch Beschwerden von Seiten der Zivilgesellschaft direkt zu entsprechenden Verfahren h�tten f�hren k�nnen. Im Abkommen stellt Artikel 285 Absatz 5 explizit klar, dass der Streitbeilegungsmechanismus f�r das Nachhaltigkeitskapitel nicht zur Anwendung kommt.



Drucksache 817/13 (Beschluss)

... 8. Er erkennt die Vorschl�ge der Kommission zur F�rderung von Ma�nahmen im Bereich der Luftreinhaltung durch den Europ�ischen Struktur- und Investitionsfonds und das LIFE-Programm an. Das LIFE-Programm stellt jedoch f�r die Durchf�hrung von Luftreinhaltema�nahmen kein geeignetes Instrument dar, da investive Ma�nahmen ausgeschlossen sind und die b�rokratischen H�rden f�r die f�r die Ma�nahmenumsetzung zust�ndigen Kommunen sehr hoch sind. Das mit betr�chtlichen Mitteln ausgestattete LIFE-Programm geht mit der F�rderung von "Pl�nen und Programmen und Umweltrecht" an den aktuellen Erfordernissen - der Minderung von verkehrsbedingten Schadstoffbelastungen als Hauptursache f�r die Grenzwert�berschreitungen - vorbei. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich bei der Kommission daf�r einzusetzen, dass das LIFE-Programm auch zur Umsetzung von Ma�nahmen aus Luftreinhaltepl�nen eingesetzt werden kann und der Zugang zu diesen F�rderm�glichkeiten vereinfacht wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/13 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zur Typpr�fung und zur Einf�hrung von Anreizsystemen

Zu weiteren Aspekten der Vorlage


 
 
 


Drucksache 188/13

... Die Kommission hat unl�ngst eine Mitteilung42 ver�ffentlicht, in der die Notwendigkeit betont wird, die Reaktionsbereitschaft f�r die Umsetzung des Umweltrechts auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu verbessern. In dieser Mitteilung wird einger�umt, dass durch die Aktualisierung des bestehenden Rahmens f�r Inspektionen und �berwachung Verbesserungen m�glich w�ren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/13




Gr�nbuch zu einer europ�ischen Strategie f�r Kunststoffabf�lle in der Umwelt

1. KUNSTSTOFFABF�LLE - BESCHREIBUNG eines zunehmenden Problems

Herstellung von Kunststoff

4 Kunststoffabf�lle

Die Kunststoffindustrie

Verbleib in der Umwelt

2. RECHTSVORSCHRIFTEN zu Kunststoffabf�llen in Europa

4 Abfallrecht

Rechtsvorschriften zu chemischen Stoffen

Umsetzung des Abfallrechts

3. Bewirtschaftung von Kunststoffabfall und Ressourceneffizienz

4. die internationale Dimension

5. politische Optionen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Kunststoffabf�llen in Europa

5.1. Anwendung der Abfallhierarchie auf die Bewirtschaftung von Kunststoffabfall

5 Fragen:

5.2. Verwirklichung von Zielen, Recycling von Kunststoff und freiwillige Initiativen

Ziele und Ausfuhren von Kunststoffabf�llen

Freiwillige Ma�nahmen

5.3. Beeinflussung des Verbraucherverhaltens

Kunststoff einen Wert verleihen

5 Fragen:

Unterst�tzung informierter Kaufentscheidungen der Verbraucher

5 Frage:

5.4. Auf dem Weg zu nachhaltigeren Kunststoffen

Produktdesign von Kunststoffen f�r ein leichtes und wirtschaftliches �koeffektives Recycling56

5 Fragen:

Neue Herausforderungen durch innovative Materialien

5 Frage:

5.5. Langlebigkeit von Kunststoffen und Kunststofferzeugnissen

Produktdesign f�r eine l�ngere Lebensdauer, Wiederverwendung und Reparatur

Einweg - und kurzlebige Kunststofferzeugnisse

5 Fragen:

5.6. F�rderung von biologisch abbaubaren Kunststoffen und Biokunststoffen

Biologisch abbaubare Kunststoffe

Biobasierte Kunststoffe

5 Frage:

5.7. Initiativen der EU zu Abf�llen im Meer, einschlie�lich Kunststoffabf�lle

5 Fragen:

5.8. Internationale Ma�nahmen

5 Fragen:


 
 
 


Drucksache 347/13

... Aquakultur ist auf sauberes und gesundes Meer- und S��wasser angewiesen. Durch das EU-Umweltrecht - insbesondere durch die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Aquakultur im Rahmen der Reform der gemeinsamen Fischreipolitik

3. Strategische Leitlinien f�r die Nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der EU

3.1. Vereinfachung von Verwaltungsverfahren

3.2. Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung und des Wachstums der Aquakultur durch koordinierte Raumordnung

3.3. Erh�hung der Wettbewerbsf�higkeit der EU-Aquakultur

3.4. F�rderung gleicher Wettbewerbsbedingungen f�r EU-Unternehmen durch Aussch�pfung ihrer Wettbewerbsvorteile

4. eine neue Politik zur F�rderung der Aquakultur

4.1. Mehrj�hriger nationaler Strategieplan f�r die F�rderung einer nachhaltigen

4.2. Komplementarit�t mit dem Europ�ischen Meeres- und Fischereifonds

4.3. Austausch bew�hrter Verfahren

4.4. Beirat f�r Aquakultur

4.5. N�chste Schritte

Anhang
Entwurf der Gliederung eines mehrj�hrigen nationalen Plans f�r die Entwicklung einer nachhaltigen Aquakultur

1. Nationaler Kontext und Zusammenhang mit den wichtigsten nationalen Ziele

2. Reaktion auf die strategischen Leitlinien

3. Governance und Partnerschaft

4. Bew�hrte Verfahren


 
 
 


Drucksache 707/1/12

... -Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 707/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b � 1 Absatz 3 UmwRG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 4a UmwRG

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

3. Zu Artikel 6 Nummer 1, 1a - neu -, 1b - neu -, 6 - neu - Inhalts�bersicht, � 3 Nummer 16 - neu -, 17 - neu -, � 6a - neu -, � 83 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 - neu - WHG

� 6a
Grunds�tze f�r die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen


 
 
 


Drucksache 319/12 (Begründung)

... , die alle zu den Kriterien im Rahmen der systematischen Beurteilung der Umweltrisiken geh�ren. Diese sind f�r die Bestimmung der Zeitr�ume f�r Vor-Ort-Besichtigungen relevant. Diese Kosten sind aber nicht durch diese �berwachungsvorgabe veranlasst, sondern resultieren aus den Vorschriften des materiellen Umweltrechts.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 319/12 (Begründung)




Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Umsetzung der Richtlinie �ber Industrieemissionen 2010/75/EU

1. Europarechtliche Vorgaben

a Allgemein

b Wesentlicher Inhalt der IVU-Richtlinie und der sektoralen Richtlinien

c Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Richtlinie �ber Industrieemissionen

aa Horizontale Regelungen der Richtlinie �ber Industrieemissionen Kapitel I, II und VII der Richtlinie

bb Grunds�tzliche Aussagen zum Umsetzungsbedarf im deutschen Recht

2. Darstellung der Regelungsschwerpunkte der Richtlinie �ber Industrieemissionen und deren Umsetzungsbedarf

a St�rkung europ�ischer Vorgaben bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten

b Auflagen�berwachung und Umweltinspektionen

c Bericht �ber den Ausgangszustand; R�ckf�hrungspflicht in den Ausgangszustand bei Betriebsstilllegungen

d Weitere umsetzungsbed�rftige Regelungen in Kapitel I und II der Richtlinie

II. Wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs

1. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG durch Mantelgesetz und Mantelverordnung

2. Immissionsschutzrecht

a Umsetzung der Richtlinie �ber Industrieemissionen - Konzeption der Umsetzung

aa. Umsetzung der St�rkung der BVT-Merkbl�tter bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten

bb. Auflagen�berwachung und Umweltinspektionen

cc. R�ckf�hrungspflicht bei Betriebsstilllegungen

dd. Sonstige Regelungen der Kapitel I und II

b Neufassung der Verordnung �ber genehmigungsbed�rftige Anlagen

c �nderung der Verordnung �ber Immissionsschutz- und St�rfallbeauftragte

d Erlass der Bekanntgabeverordnung

3. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG im Wasserrecht

4. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG im Abfallrecht

a Kreislaufwirtschaftsgesetz

b Deponieverordnung

III. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung

IV. Richtliniengetreue Umsetzung von Europarecht

V. Gleichstellung von Frauen und M�nnern

VI. Befristung

VII. Haushaltausgaben ohne Erf�llungsaufwand

VIII. Erf�llungsaufwand

1. Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes

2. Vorgaben/Prozesse des Verordnungsentwurfs

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

a Anpassung der 4. BImSchV

4. Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

a Anpassung der 4. BImSchV

b Anhang I der 5. BImSchV Anlagenkatalog

c � 4a Absatz 4 Satz 1 der 9. BImSchV Bericht �ber den Ausgangszustand: Neugenehmigung

d � 4a Absatz 4 Satz 5 der 9. BImSchV Bericht �ber den Ausgangszustand: �nderungsgenehmigung

Im Einzelnen

e � 21 Absatz 2a Satz 2 9. BImSchV �berwachungsfrist f�r Grundwasser und Boden

f Neuerlass 41. BImSchV

g � 3 IZ�V Antragsunterlagen

h � 7 Absatz 1 bis 3 IZ�V Besondere Pflichten des Inhabers der Erlaubnis oder Genehmigung

i � 8 Absatz 3 IZ�V �berwachung und �berpr�fung der Erlaubnis oder Genehmigung

j � 9 IZ�V �berwachungspl�ne und �berwachungsprogramme Inhalt, �berpr�fung und Aktualisierung sowie Zeitrahmen

k Dritter Abschnitt �� 11 bis 14 Sonderregelungen f�r Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen

l Vierter Abschnitt � 16 Ordnungswidrigkeiten

m �� 1 und 6 AbwV �nderung der Abwasserverordnung

n � 12 Absatz 6 Satz 1 DepV Folgenbegrenzungspflicht

o � 12 Absatz 6 Satz 2 DepV Folgenbegrenzungspflicht f�r weitere Ereignisse

p � 13 Absatz 7 DepV Pflicht zur Informations�bermittlung

q � 13 Absatz 8 DepV Anzeigepflicht bei Versto� gegen Zulassung

r � 22a Absatz 2 und 3 DepV �berwachungsprogramme: Inhalt sowie Zeitrahmen

s � 22a Absatz 4 DepV Anlass�berwachung

t � 22a Absatz 5 DepV �berwachungsbericht

5. Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung

a Anpassung der 4. BImSchV

b � 11a Absatz 6 Satz 1 der 9. BImSchV Bezeichnung BVT-Merkblatt

c � 21 Absatz 1 Nummer 3 der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Bericht �ber den Ausgangszustand

d � 21 Absatz 1 Nummer 3a der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Emissionsbegrenzung; Begr�ndung der Abweichung

e � 21 Absatz 2a der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Angaben der IED

f � 21 Absatz 2a Satz 2 9. BImSchV �berwachungsfrist f�r Grundwasser und Boden

g Neuerlass 41. BImSchV

h � 2 Absatz 2 IZ�V Koordinierung der Verfahren

i � 3 IZ�V Antragsunterlagen und Entscheidungsfristen

j � 4 IZ�V �ffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Informationen

k � 5 IZ�V Grenz�berschreitende Beteiligung von Beh�rden und �ffentlichkeit

l � 6 IZ�V Inhalt der Erlaubnis und der Genehmigung

m � 7 Absatz 3 IZ�V J�hrliche Berichtspflicht

n � 8 Absatz 3 IZ�V �berwachung und �berpr�fung der Genehmigung oder Erlaubnis

o � 8 Absatz 4 IZ�V Untersagung

p � 8 Absatz 5 IZ�V Aufstellpflicht �berwachungspl�ne und �berwachungsprogramme

q � 10 IZ�V Unterrichtung durch die L�nder

r Dritter Abschnitt, �� 11 bis 14 Sonderregelungen f�r Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen

s Vierter Abschnitt � 16 Ordnungswidrigkeiten

t �� 1 und 6 AbwV �nderung der Abwasserverordnung

u � 12 Absatz 6 DepV Folgenbegrenzungspflicht f�r weitere Ereignisse

v � 13 Absatz 7 DepV Informations�bermittlung auf Anfrage der Beh�rde

w � 13 Absatz 8 DepV Anzeigepflicht des Betreibers bei Versto� gegen Zulassung

x � 21a Absatz 1 und 2 DepV Bekanntmachung der Entscheidungen und Anordnungen im Internet

y � 22 DepV Anlassbezogene �berpr�fung beh�rdlicher Entscheidungen

z � 22a Absatz 1 DepV �berwachungspl�ne: Inhalt sowie �berpr�fung und Aktualisierung

za � 22a Absatz 4 DepV Anlass�berwachung

zb � 22a Absatz 5 DepV �berwachungsbericht

IX. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu � 1

Zu � 2

Zu � 3

Zu Anhang 1 Zur Mischungsregel

1. W�rmeerzeugung, Bergbau und Energie

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

2. Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

3. Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschlie�lich Verarbeitung

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

4. Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineral�lraffination und Weiterverarbeitung

Zu Nr. 4

Zu Nr. 4

5. Oberfl�chenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenf�rmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen

Zu Nr. 5

6. Holz, Zellstoff

Zu Nr. 6

7. Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

8. Verwertung und Beseitigung von Abf�llen und sonstigen Stoffen

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

9. Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen, Gemischen

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

10. Sonstige Anlagen

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu � 1

Zu � 2

Zu � 3

Zu � 4

Zu � 5

Zu � 6

Zu � 7

Zu � 8

Zu � 9

Zu � 10

Zu � 11

Zu � 12

Zu � 13

Zu � 14

Zu � 15

Zu � 16

Zu � 17

Zu � 18

Zu � 19

Zu � 20

Zu � 21

Zu Anlage 1 Pr�fbereiche f�r Stellen :

Zu Anlage 2 Pr�fungsbereiche f�r Sachverst�ndige :

Anlage 2
basiert auf dem Anhang 1 der LAI-Richtlinie �ber die Bekanntgabe von Sachverst�ndigen nach � 29a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (vgl. unter A. II.2 e) und wird zur Definition der Pr�fungsbereiche �bernommen. Die Anlagenarten nach der Verordnung �ber genehmigungsbed�rftige Anlagen (4. BImSchV) werden zur Vermeidung des Erfordernisses von st�ndiger Aktualisierungen der vorliegenden Anlage 2 nicht explizit genannt.

Zu Artikel 5

Zu Abschnitt 1

Zu � 1

Zu Abschnitt 2

Zu � 2

Zu � 3

Zu � 4

Zu � 5

Zu � 6

Zu � 7

Zu � 8

Zu � 9

Zu � 10

Zu Abschnitt 3

Zu � 11

Zu � 12

Zu � 13

Zu � 14

Zu � 15

Abschnitt 4

Zu � 16

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Im Einzelnen

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2062 - Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie �ber Industrieemissionen


 
 
 


Drucksache 745/12

... (24) Die umfassende und einheitliche Umsetzung des Umweltrechts der EU ist eine kluge Investition zugunsten der Umwelt, der menschlichen Gesundheit und der Wirtschaft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/12




Vorschlag

Begr�ndung

1. Inhalt des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation von Interessentr�gern und Folgenabsch�tzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. finanzielle Auswirkungen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang
Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten: EIN Aktionsprogramm f�r die ZEIT BIS 2020

3 THEMENBEREICHE

Priorit�res Ziel 1: Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU

Priorit�res Ziel 2: �bergang der EU zu einem ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsf�higen CO2-armen Wirtschaftssystem

Priorit�res Ziel 3: Schutz der europ�ischen B�rger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeintr�chtigungen ihrer Lebensqualit�t

GEEIGNETE Rahmenbedingungen

Priorit�res Ziel 4: Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Priorit�res Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage f�r die Umweltpolitik

Priorit�res Ziel 6: Sicherung von Investitionen f�r Umwelt- und Klimapolitik und angemessene Preisgestaltung

Priorit�res Ziel 7: Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkoh�renz

Bew�ltigung lokaler, REGIONALER und Globaler Herausforderungen

Priorit�res Ziel 8: F�rderung der Nachhaltigkeit der St�dte in der EU

Priorit�res Ziel 9: Verbesserung der F�higkeit der EU, wirksam auf regionale und globale Umwelt- und Klimaprobleme einzugehen

3 �berwachung


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.