A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1
Geltungsbereich
§ 2
Begriffsbestimmungen
§ 3
Zulassung zur Beförderung
§ 4
Allgemeine Sicherheitspflichten
§ 5
Ausnahmen
§ 6
Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
§ 7
Zuständigkeiten der vom Bundesministerium der Verteidigung oder vom Bundesministerium des Innern bestellten Sachverständigen oder Dienststellen
§ 8
Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
§ 9
Zuständigkeiten der von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung anerkannten Sachverständigen
§ 10
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung
§ 11
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Strahlenschutz
§ 12
Zuständigkeiten zugelassener Überwachungsstellen
§ 13
Zuständigkeiten der Benannten Stellen
§ 14
Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr
§ 15
Besondere Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr
§ 16
Besondere Zuständigkeiten in der Binnenschifffahrt
§ 17
Pflichten des Auftraggebers des Absenders
§ 18
Pflichten des Absenders
§ 19
Pflichten des Beförderers
§ 20
Pflichten des Empfängers
§ 21
Pflichten des Verladers
§ 22
Pflichten des Verpackers
§ 23
Pflichten des Befüllers
§ 24
Pflichten des Betreibers eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU
§ 25
Pflichten des Herstellers und des Rekonditionierers von Verpackungen und der Stellen für Inspektionen und Prüfungen von IBC
§ 26
Sonstige Pflichten
§ 27
Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt
§ 28
Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr
§ 29
Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr
§ 30
Pflichten des Betreibers eines Kesselwagens, abnehmbaren Tanks und Batteriewagens im Eisenbahnverkehr
§ 31
Pflichten des Eisenbahninfrastrukturunternehmers im Eisenbahnverkehr
§ 32
Pflichten des Reisenden im Eisenbahnverkehr
§ 33
Pflichten des Schiffsführers in der Binnenschifffahrt
§ 34
Pflichten des Eigentümers oder Ausrüsters in der Binnenschifffahrt
§ 35
Fahrweg und Verlagerung im Straßenverkehr
§ 36
Schriftliche Weisungen im Eisenbahnverkehr
§ 37
Ordnungswidrigkeiten
§ 38
Übergangsbestimmungen
§ 39
Aufheben von Vorschriften
§ 40
Inkrafttreten
Anlage 1
(zu § 35)
Gefährliche Güter, für deren innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung § 35 gilt
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Anlage 2
Anlage 3
1. Berlin:
2. Hamburg:
3. Niedersachsen:
4. Nordrhein-Westfalen:
5. Thüringen:
I. Allgemeines
Finanzielle Auswirkungen auf Öffentliche Haushalte:
Sonstige Kosten:
4 Bürokratiekosten:
II. Zu den Einzelvorschriften zu § 1 Geltungsbereich:
Zu § 1
Zu § 1
Zu § 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 17
Zu § 19
Zu § 25
Zu § 27
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu Anlage 1:
Zu Anlage 2:
Zu Anlage 3:
Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahnen und Binnenschifffahrt – GGVSEB)