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"Versteigerung"


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Drucksache 150/07

... 6. Öffentliche Versteigerung oder freihändiger Verkauf in Fällen, in denen das Gesetz einen Berechtigten ermächtigt, bewegliche Sachen oder Wertpapiere zum Zweck seiner Befriedigung oder sonst für Rechnung eines anderen öffentlich versteigern oder durch eine zu öffentlichen Versteigerungen befugte Person aus freier Hand verkaufen zu lassen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Gerichtsvollziehergesetz

Teil 1
Das Amt des Gerichtsvollziehers

Abschnitt 1
Bestellung zum Gerichtsvollzieher

§ 1
Stellung des Gerichtsvollziehers

§ 2
Aufgaben des Gerichtsvollziehers

§ 3
Unvereinbare Tätigkeiten

§ 4
Staatliche Bedürfnisprüfung

§ 5
Bestellung der Gerichtsvollzieher

§ 6
Stellenausschreibung

§ 7
Amtseid

§ 8
Amtsbereich

§ 9
Geschäftsstelle

§ 10
Örtliche Zuständigkeit

§ 11
Gemeinsame Berufsausübung

Abschnitt 2
Amtspflichten als Gerichtsvollzieher

§ 12
Allgemeine Amtspflichten

§ 13
Persönliche Amtsausübung

§ 14
Genehmigungspflichtige Tätigkeiten

§ 15
Amtsverschwiegenheit

§ 16
Verpflichtung der Beschäftigten und Nachwuchskräfte

§ 17
Fortbildungspflicht

§ 18
Nachwuchsausbildung

§ 19
Werbung

§ 20
Amtshaftung

§ 21
Berufshaftpflichtversicherung

Abschnitt 3
Amtstätigkeit und Verfahren

§ 22
Amtssiegel und Amtsstempel

§ 23
Dienstausweis

§ 24
Amtsschild, Namensschild

§ 25
Pfandkammer

§ 26
Ausschließung von der Amtsausübung

§ 27
Erledigung des Auftrags

§ 28
Amtshandlungen gegenüber Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind

§ 29
Akten- und Buchführung

§ 30
Dauer der Aufbewahrung

§ 31
Ausländische Zustellungen und Schuldtitel

§ 32
Dienstordnung

Abschnitt 4
Abwesenheit und Verhinderung

§ 33
Anzeige von Abwesenheit und Verhinderung

§ 34
Bestellung eines Vertreters

§ 35
Amtsausübung des Vertreters

§ 36
Vergütung des Vertreters

§ 37
Dauer der Amtsbefugnis des Vertreters

Abschnitt 5
Erlöschen des Amtes

§ 38
Gründe für das Erlöschen des Amtes

§ 39
Altersgrenze

§ 40
Entlassung

§ 41
Amtsverlust durch Strafurteil

§ 42
Amtsenthebung

§ 43
Vorübergehende Amtsniederlegung

§ 44
Neubestellung nach vorübergehender Amtsniederlegung

§ 45
Verwahrung von Akten und Pfandgegenständen

§ 46
Weiterführung der Amtsbezeichnung

§ 47
Übernahme von Amtsräumen und Personal

§ 48
Vorläufige Amtsenthebung

§ 49
Verwaltung des Gerichtsvollzieheramtes

§ 50
Bestellung und Stellung des Verwalters

§ 51
Fortführung der Amtsgeschäfte, Kostenforderungen

§ 52
Vergütung und Abrechnung des Verwalters

§ 53
Überschüsse aus Verwaltungen

§ 54
Dauer der Amtsbefugnis des Verwalters

§ 55
Amtspflichtverletzung des Verwalters

§ 56
Zuständigkeit für Streitigkeiten mit dem Verwalter

Abschnitt 6
Verwaltungsverfahren, Personalakten

§ 57
Ermittlung des Sachverhalts

§ 58
Personenbezogene Informationen

§ 59
Personalakten

§ 60
Anhörungspflicht

§ 61
Einsichtsrecht

§ 62
Vorlage an Dritte

§ 63
Entfernung unbegründeter oder ungünstiger Inhalte

§ 64
Automatisierte Verarbeitung von Personalaktendaten

Teil 2
Gerichtsvollzieherkammern und Bundesgerichtsvollzieherkammer

Abschnitt 1
Gerichtsvollzieherkammer

§ 65
Bildung und Sitz der Gerichtsvollzieherkammer

§ 66
Stellung der Gerichtsvollzieherkammer

§ 67
Aufgaben der Gerichtsvollzieherkammer

§ 68
Organe der Gerichtsvollzieherkammer

§ 69
Aufgaben und Zusammensetzung des Vorstandes

§ 70
Verschwiegenheitspflicht des Vorstandes

§ 71
Bildung von Abteilungen

§ 72
Stellung und Aufgaben des Präsidenten

§ 73
Einberufung und Aufgaben der Kammerversammlung

§ 74
Satzung der Gerichtsvollzieherkammer

§ 75
Beiträge an die Gerichtsvollzieherkammer

§ 76
Befugnisse der Gerichtsvollzieherkammer

§ 77
Ermahnung

Abschnitt 2
Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 78
Zusammenschluss und Sitz der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 79
Stellung der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 80
Aufgaben der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 81
Organe der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 82
Präsidium

§ 83
Verschwiegenheitspflicht

§ 84
Aufgaben des Präsidenten und des Präsidiums

§ 85
Beschlüsse der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 86
Vertreterversammlung

§ 87
Einberufung und Beschlussfassung der Vertreterversammlung

§ 88
Beschlüsse der Vertreterversammlung

§ 89
Berichterstattung des Präsidiums

§ 90
Ehrenamtliche Tätigkeit der Organe

§ 91
Satzung

§ 92
Einforderung von Berichten und Gutachten

§ 93
Beiträge an die Bundesgerichtsvollzieherkammer

Teil 3
Rechtsaufsicht, Disziplinarverfahren

Abschnitt 1
Rechtsaufsicht

§ 94
Aufsichtsbehörden

§ 95
Prüfung und Überwachung der Amtsführung

§ 96
Missbilligung

Abschnitt 2
Disziplinarverfahren

§ 97
Dienstvergehen

§ 98
Verfolgungsverjährung

§ 99
Disziplinarmaßnahmen

§ 100
Zuständigkeit für Disziplinarverfügungen

§ 101
Ergänzende Vorschriften

Teil 4
Übergangsbestimmungen

§ 102
Übergangsregelung zum Bestellungsverfahren

§ 103
Übergangsregelung zur Schaffung der Gerichtsvollzieherkammern und der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 104
Anwendung des Gerichtsvollziehergesetzes auf beamtete Gerichtsvollzieher

§ 105
Einkommenssicherung für ehemals beamtete Gerichtsvollzieher

§ 106
Rückkehrmöglichkeit in das Beamtenverhältnis

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 107
Rechtsmittel und Rechtsbehelfe

§ 108
Übertragung von Befugnissen

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buchs des Sozialgesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 6
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 7
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit einer strukturellen Reform

1. Probleme des gegenwärtigen Systems

2. Wechsel zum Beleihungssystem

a Grundlagen des Beleihungssystems

b Verfassungsrechtliche Grundlagen des Beleihungssystems

c Lösung durch das Beleihungssystem

II. Rechtsverhältnisse des beliehenen Gerichtsvollziehers

1. Status des beliehenen Gerichtsvollziehers

2. Wettbewerb der beliehenen Gerichtsvollzieher

3. Aufgaben des beliehenen Gerichtsvollziehers

4. Aufsicht und Gerichtsvollzieherkammern

5. Zugang zum Gerichtsvollzieherberuf, Ausbildung

a Ausbildung an einer Justizschule oder Gerichtsvollzieherakademie

b Fachhochschulstudium

III. Anpassung des Verfahrensrechts

1. Anpassung des Gerichtsverfassungsgesetzes

2. Anpassung der Zivilprozessordnung

IV. Anpassung des Gerichtsvollzieherkostenrechts

1. Inhalt der kostenrechtlichen Änderungen

a Gebot der Kostendeckung

b Inhaltliche Gestaltung der kostenrechtlichen Änderungen

2. Veränderung des Gebührenaufkommens

3. Alternative Gestaltungsmöglichkeiten zu den kostenrechtlichen Änderungen

V. Vollziehung des Systemwechsels

1. Übergangsphasen

a Phasenmodell

b Vorlaufphase

c Parallelphase

2. Wechsel beamteter Gerichtsvollzieher in den Beleihungsstatus

a Bedeutung des Statuswechsels

b Maßnahmen zur Förderung der Wechselbereitschaft

c Versorgungsrechtliche Aspekte des Statuswechsels

3. Verwendung nicht wechselbereiter beamteter Gerichtsvollzieher

a Verwendung als beamtete Gerichtsvollzieher in der Parallelphase

b Altersbedingtes Ausscheiden beamteter Gerichtsvollzieher

c Verwendung beamteter Gerichtsvollzieher im Innendienst

4. Sonstige Übergangsfragen

VI. Alternativen zum Systemwechsel

1. Änderungen des Verfahrensrechts

2. Kostenrechtliche Änderungen

3. Organisatorische Änderungen

VII. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

VIII. Kosten und Preise; Geschlechtsspezifische Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu Abschnitt 1 Bestellung zum Gerichtsvollzieher

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absätzen 4 und 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 2 Amtspflichten als Gerichtsvollzieher

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 3 Amtstätigkeit und Verfahren

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 4 Abwesenheit und Verhinderung

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 37

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 5 Erlöschen des Amtes

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 2

Zu § 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 47

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 56

Zu Abschnitt 6 Verwaltungsverfahren, Personalakten

Zu § 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 59

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Gerichtsvollzieherkammer

Zu § 65

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 66

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 68

Zu § 69

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 76

Zu § 77

Zu Abschnitt 2 Bundesgerichtsvollzieherkammer

Zu § 78

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu § 92

Zu § 93

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Rechtsaufsicht

Zu § 94

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 95

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absätzen 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 96

Zu Abschnitt 2 Disziplinarverfahren

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu Teil 4

Zu § 102

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 104

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 105

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 106

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil 5

Zu § 107

Zu § 108

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer n

Zu Nummer 9

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Abschnitt 4

Zu § 17a

Zu § 17b

Zu § 17c

Zu § 17d

Zu § 17e

Zu Abschnitt 5

Zu § 17f

Zu § 17g

Zu § 17h

Zu § 17i

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe q

Zu Nummer 400

Zu Nummer 401

Zu Nummer 402

Zu Nummer 403

Zu Nummer 404

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe x

Zu Buchstabe y

Zu Buchstabe a9

Zu Buchstabe a10

Zu Buchstabe a11

Zu Buchstabe a12

Zu Buchstabe a13

Zu Buchstabe a14

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 63/07

... (4) In § 52 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-14, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 58 des Gesetzes vom 19. April 2006 (



Drucksache 61/07

... • Harmonisierung der Zuteilungsverfahren in den Mitgliedstaaten, um Wettbewerbsverzerrungen in Europa zu beseitigen, auch durch die vermehrte Nutzung von Versteigerungen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/07




Mitteilung

1. Kurzfassung

2. Die Herausforderungen des Klimawandels: DAS 2ºC-Ziel erreichen

3. Die Kosten von Handeln und von Untätigkeit

4. Die Vorteile eines Handelns und Zusammenhang mit anderen Politikbereichen

5. Massnahmen in der EU

a Festlegung von Emissionsreduktionszielen

b Maßnahmen im Rahmen der sich entwickelnden Energiepolitik der EU

c Stärkung des Emissionshandelssystems der EU

d Eindämmung der Emissionen aus dem Verkehr

e Reduktion der Treibhausgas-Emissionen in anderen Sektoren

f Forschung und technologische Entwicklung

g Kohäsionspolitik

h Sonstige Maßnahmen

6. Internationales Handeln bei der weltweiten Bekämpfung des Klimawandels

6.1. Maßnahmen der Industrieländer

6.2. Maßnahmen der Entwicklungsländer

a Neues Konzept für den Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung

b Verbesserter Zugang zu Finanzmitteln

c Sektorbezogene Konzepte

d Quantifizierte Emissionsgrenzen

e Keine Verpflichtungen für die am wenigsten entwickelten Länder

6.3. Weitere Faktoren


 
 
 


Drucksache 276/07 (Beschluss)

... Der Bundesrat hält den Einstieg in die Versteigerung von Emissionszertifikaten innerhalb des von der EU vorgegebenen Rahmens unter noch zu klärenden Voraussetzungen für sinnvoll. Allerdings ist der Bundesrat der Auffassung, dass in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 vor dem Einstieg in eine Versteigerung geprüft werden muss, welche finanzpolitischen Wirkungen hiervon auf die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden ausgehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 allgemein ZuG 2012

2. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 5 ZuG 2012

3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 9 - neu - ZuG 2012

4. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3 ZuG 2012

5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 1 und § 7 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012

6. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - ZuG 2012

7. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 4 Satz 1 ZuG 2012

8. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 5 Satz 2 zweiter Halbsatz ZuG 2012

9. Zu Artikel 1 § 13 Nr. 7 ZuG 2012

10. Zu Artikel 1 § 18 ZuG 2012

11. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 1 ZuG 2012

12. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 3 Buchstabe a ZuG 2012

13. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt II Nr. 2 Buchstabe b ZuG 2012

14. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil B Überschrift ZuG 2012

15. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012

16. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012

17. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 3 ZuG 2012

18. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 5 ZuG 2012

19. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 3 Abs. 3 Satz 2 TEHG

20. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 1 Satz 2 - neu - bis 6 - neu - TEHG

21. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 3 Satz 2 - neu - und 3 - neu - TEHG

22. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 10 Abs. 1 Satz 5 TEHG

23. Zu Artikel 2 Nr. 8a - neu - § 20 Abs. 1 Satz 1 TEHG

24. Zu Artikel 2 Nr. 14 Anhang 2 Teil I Nr. 4 Satz 1 TEHG


 
 
 


Drucksache 663/1/07

... oder in einer Versteigerung nach § 979 Abs. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 192 Abs. 1, 3 Satz 1 ZPO Nr. 1b - neu - § 196 - neu - ZPO

1b. Nach § 195 wird folgender § 196 eingefügt:

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 833a Abs. 1 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a und b § 835 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 ZPO

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 850i Abs. 1 ZPO

5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 1 Satz 1 ZPO

6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 1 Satz 3 ZPO

7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 5 Satz 2a - neu - ZPO

8. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 6 ZPO

9. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 6 ZPO *

10. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe d § 850l Abs. 4 Satz 1 ZPO

11. Zu Artikel 6a - neu - Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 276/2/07

... -Zertifikaten versteigert werden sollten und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/2/07




1. Zu Artikel 1 allgemein ZuG 2012


 
 
 


Drucksache 276/1/07

... -Zertifikaten versteigert werden sollten und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/1/07




1. Zu Artikel 1 allgemein ZuG 2012

2. Zu Artikel 1 allgemein ZuG 2012

3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 5 ZuG 2012

4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 9 - neu - ZuG 2012

5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 9* - neu - ZuG 2012

6. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 3 ZuG 2012

7. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3 ZuG 2012

8. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 2 - neu -, § 7 Abs. 1 Satz 5 - neu -, § 8 Abs. 1 Satz 5 - neu - ZuG 2012

9. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 1 und § 7 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012

10. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - ZuG 2012

11. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 6 Satz 1, Satz 2 - neu - ZuG 2012

12. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 8 ZuG 2012

13. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 11 - neu - ZuG 2012

14. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012

15. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 - neu - ZuG 2012 *

16. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 - neu - ZuG 2012 *

17. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 4 Satz 1 ZuG 2012

18. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 5 Satz 1 ZuG 2012

19. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 5 Satz 2 zweiter Halbsatz ZuG 2012

20. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 5 Satz 2 - neu - und 3 - neu - ZuG 2012

21. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 8 - neu - ZuG 2012

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

22. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012

23. Zu Artikel 1 § 13 Nr. 5 ZuG 2012

24. Zu Artikel 1 § 13 Nr. 7 ZuG 2012

25. Zu Artikel 1 § 18 ZuG 2012

26. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 1 ZuG 2012

27. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 3 Buchstabe a ZuG 2012

28. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 3 Buchstabe a ZuG 2012

29. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt II Nr. 2 Buchstabe b ZuG 2012

30. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil B Überschrift ZuG 2012

31. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012

32. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012

33. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 3 ZuG 2012

34. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 5 ZuG 2012

35. Zu Artikel 1 Anhang 5 Nr. 1 Satz 2 - neu -, Nr. 1 Buchstabe a Satz 2 - neu - ZuG 2012

36. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 3 Abs. 3 Satz 2 TEHG

37. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 1 Satz 2 - neu - bis 6 - neu - TEHG

38. Die Zustimmung ist verbindliche Grundlage für die weiteren Entscheidungen nach diesem Gesetz.

39. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 3 Satz 2 - neu - und 3 - neu - TEHG

40. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 10 Abs. 1 Satz 5 TEHG

41. Hauptempfehlung:

Zu Artikel 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

42. Hilfsempfehlung zu Ziffer 41:

Zu Artikel 2

43. Zu Artikel 2 Nr. 8a - neu - § 20 Abs. 1 Satz 1 TEHG

44. Zu Artikel 2 Nr. 14 Anhang 2 Teil I Nr. 4 Satz 1 TEHG


 
 
 


Drucksache 663/07 (Beschluss)

... oder in einer Versteigerung nach § 979 Abs. 1a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 192 Abs. 1, 3 Satz 1 ZPO Nr. 1b - neu - § 196 - neu - ZPO

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 833a Abs. 1 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 850i Abs. 1 ZPO

4. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 1 Satz 1 ZPO

5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 1 Satz 3 ZPO

6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 5 Satz 2a - neu - ZPO

7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 6 ZPO

8. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 6 ZPO

9. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe d § 850l Abs. 4 Satz 1 ZPO

10. Zu Artikel 6a - neu - Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 496/07

... 103. fordert die Europäische Union auf, erhebliche Mittel bereitzustellen, um die armen Länder in die Lage zu versetzen, sich an den Klimawandel anzupassen, und betont, dass dieses Geld nicht einfach nur von bestehenden Hilfsfonds abgezweigt werden darf; ist des Weiteren der Auffassung, dass ein signifikanter Teil der durch die Versteigerung von Zuteilungen im Rahmen des Europäischen Emissionshandelssystems und der Besteuerung von Kohlenstoff erzielten Einkünfte verwendet werden sollte, um eine saubere Entwicklung in den Entwicklungsländern zu finanzieren;

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Drucksache 496/07




Erhöhung der Hilfe

2 Schuldenerlass

Finanzierung der menschlichen und sozialen Entwicklung

Prioritäten der menschlichen und sozialen Entwicklung

Qualität der Hilfe und Armut als Schwerpunkte der Entwicklungsarbeit

Allgemeine Budgethilfen

2 Regierungsführung

Frieden und Sicherheit

2 Handel

2 Klimawandel

Milleniums -Entwicklungsziele - Die Agenda für die Zeit danach


 
 
 


Drucksache 443/1/07

... und die Stromabnehmer muss die in § 19 ZuG 2012 für eine Veräußerung vorgesehene Menge von jährlich 40 Mio. modifiziert werden. Selbst für neue Braunkohlekraftwerke würde die vom BMU mit 17 % kalkulierte Verknappung an Zertifikaten durch die Versteigerung im Gesamtergebnis eine Minderausstattung um etwa ein Drittel bedeuten. Der mit der zusätzlichen Unterausstattung einhergehende Entzug von Finanzmitteln darf nicht unverhältnismäßig sein.

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Drucksache 443/1/07




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 443/4/07

... Der Bundesrat begrüßt die Intention der Bundesregierung, im Rahmen der Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Handel mit Emissionsberechtigungen für die Zuteilungsperiode 2008-2012 die Regeln für den Emissionshandel zu vereinfachen und somit für mehr Transparenz zu sorgen. Er trägt die Reduzierung der Zuteilungsmengen mit und verschließt sich der Veräußerung bzw. der Versteigerung eines kleinen Anteils der Emissionszertifikate nicht. Er beanstandet jedoch, dass im Interesse eines fristgerechten Inkrafttretens des Gesetzes elementare Fragen der Versteigerung nicht hinreichend geprüft und diskutiert worden sind. Mit dem Ansatz einer Versteigerung von fast 10% der Zuteilungsmenge an Zertifikaten schöpft die Bundesregierung nunmehr den von der EU eingeräumten Korridor für Versteigerungen in der Zuteilungsperiode 2008-2012 vollständig aus, ohne auf Erfahrungswerte zurückgreifen zu können und Folgewirkungen ermittelt zu haben.



Drucksache 276/3/07

... Der Bundesrat hält den Einstieg in die Versteigerung von Emissionszertifikaten innerhalb des von der EU vorgegebenen Rahmens unter bestimmten Voraussetzungen für sinnvoll. Allerdings ist der Bundesrat der Auffassung, dass in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 vor dem Einstieg in eine Versteigerung geprüft werden muss, welche finanzpolitischen Wirkungen hiervon auf die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden ausgehen.



Drucksache 550/1/06

... "Zur Sicherheitsleistung sind Bundesbankschecks und Verrechnungsschecks geeignet, die frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sind."

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Drucksache 550/1/06




1. Zu Artikel 4 §§ 43a, 48e - neu - DRiG

2. Zu Artikel 10 Nr. 3a - neu - § 116 Satz 2 ZPO

3. Zu Artikel 10 Nr. 3a - neu - § 349 Abs. 2 Nr. 3a - neu - ZPO

4. Zu Artikel 10 Nr. 8 § 690 Abs. 3 ZPO

5. Zu Artikel 11 Nr. 7 Buchstabe b § 69 Abs. 2 ZVG

6. Zu Artikel 16 Nr. 12 Buchstabe w Doppelbuchstabe aa Nr. 9000 Nr. 1 KV-GKG

7. Zu Artikel 17 Nr. 6 § 92 Abs. 1 Satz 1 KostO

8. Zu Artikel 19 Nr. 2 Buchstabe a § 13 Abs. 3 Satz 2 JVEG

9. Zu Artikel 20 Nr. 7 Buchstabe o Anmerkung zu Nr. 7000 VV-RVG

10. Zu Artikel 22 Nr. 5 § 59 StGB

11. Zu Artikel 23 Nr. 01 - neu - § 41 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 - neu - JGG

12. Zu Artikel 23 Nr. 3a - neu - § 78 Abs. 3 Satz 3 - neu - JGG

13. Zu Artikel 23 Nr. 4 § 80 Abs. 3 JGG


 
 
 


Drucksache 556/06

... Dabei wird nicht verkannt, dass bei den Regelungen zur Verantwortlichkeit bei Teilen der Internetwirtschaft Befürchtungen bestehen, diese Regelungen würden dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit nicht mehr gerecht. Hier hat besonders ein Urteil des Bundesgerichtshofes zur Haftung bei Internetversteigerungen (Rolex-Ricardo-Urteil) aus dem Jahre 2004 Besorgnis ausgelöst, dass damit eine Rechtsprechungsentwicklung eingeleitet werden könnte die möglicherweise die Zielrichtung der Verantwortlichkeitsregeln der



Drucksache 31/06

... 2. Für das Verhältnis zwischen dem Vertretenen und dem Dritten, das dadurch entstanden ist, dass der Vertreter in Ausübung seiner Vertretungsmacht, über seine Vertretungsmacht hinaus oder ohne Vertretungsmacht gehandelt hat, ist das Recht am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Vertreters zum Zeitpunkt seines Handelns maßgebend. Es gilt jedoch das Recht des Staates, in dem der Vertreter gehandelt hat, wenn entweder der Vertretene, in dessen Namen der Vertreter gehandelt hat, oder der Dritte seinen gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Staat hat, oder wenn der Vertreter dort an der Börse tätig war oder an einer Versteigerung teilgenommen hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/06




Begründung

1. Hintergrund

1.1. Gegenstand des Vorschlags und Vorgeschichte

1.2. Begründung des Vorschlags

2. Konsultationsergebnisse und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Verhältnismäßigkeits- und Subsidiaritätsprinzip

4. Erläuterung der Artikel

4.1. Anpassungen aufgrund der Natur des Rechtsinstruments

4.2. Anpassungen zur Aktualisierung der Übereinkommensvorschriften

Artikel 1
Materieller Anwendungsbereich

Artikel 2
Anwendung des Rechts eines Drittstaats

Artikel 3
Freie Rechtswahl

Artikel 4
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 5
Verbraucherverträge

Artikel 6
Individuelle Arbeitsverträge

Artikel 7
Vertreterverträge

Artikel 8
Eingriffsnormen

Artikel 10
Formgültigkeit des Vertrags

Artikel 13
Übertragung der Forderung

Artikel 14
Gesetzlicher Forderungsübergang

Artikel 15
Schuldnermehrheit

Artikel 18
Gleichstellung mit dem gewöhnlichen Aufenthalt

Artikel 21
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Artikel 22
Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten

Artikel 23
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich

Artikel 1
Materieller Anwendungsbereich

Artikel 2
Anwendung des Rechts eines Drittstaats

Kapitel II
Einheitliche Kollisionsnormen

Artikel 3
Freie Rechtswahl

Artikel 4
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 5
Verbraucherverträge

Artikel 6
Individuelle Arbeitsverträge

Artikel 7
Vertreterverträge

Artikel 8
Eingriffsnormen

Artikel 9
Einigung und materielle Wirksamkeit

Artikel 10
Formgültigkeit des Vertrags

Artikel 11
Geltungsbereich des auf den Vertrag anzuwendenden Rechts

Artikel 12
Rechts-, Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit

Artikel 13
Übertragung der Forderung

Artikel 14
Gesetzlicher Forderungsübergang

Artikel 15
Schuldnermehrheit

Artikel 16
Gesetzliche Aufrechnung

Artikel 17
Beweis

Kapitel III
Sonstige Vorschriften

Artikel 18
Gleichstellung mit dem gewöhnlichen Aufenthalt

Artikel 19
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 20
Öffentliche Ordnung

Artikel 21
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Artikel 22
Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten

Artikel 23
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Verzeichnis der Rechtsakte gemäß Artikel 22 Buchstabe a

Anhang II
Verzeichnis der bilateralen Übereinkommen gemäß Artikel 23 Absatz 3


 
 
 


Drucksache 155/1/06

... ) liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vgl. BVerfGE 32, 54 <56 f.>; 97, 228 <266>) kein Eingriff in das Grundrecht des Artikels 13 Abs. 1 GG vor. Demgegenüber implizieren die Nachschaubefugnisse des § 29 Abs. 2 Satz 2 GewO (außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sowie in Bezug auf Räume, die zugleich Wohnzwecken dienen) einen Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Deshalb wird in § 29 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 GewO der Artikel 13 GG als insoweit eingeschränkt zitiert. Der Gesetzentwurf erweitert diese Eingriffsbefugnisse auf die Betreiber eines Kunst- oder Antikenhandels und eines Versteigerungsunternehmens, ohne darauf hinzuweisen, dass Artikel 13 GG in Bezug auf den genannten Personenkreis eingeschränkt wird. Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Zitiergebot des Artikels 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Urteil vom 27. Juli 2005 - 1 BvR 668/ 04 -, NJW 2005, 2603) ist das betroffene Grundrecht im Änderungsgesetz auch dann zu benennen, wenn das geänderte Gesetz bereits eine Zitiervorschrift enthält. Zwar verändert der Gesetzentwurf nicht die Eingriffsvoraussetzungen bei denjenigen, die bisher von den Zutrittsrechten betroffen sind. Er unterwirft jedoch weitere Personen diesen Überwachungsbefugnissen und ermöglicht damit, dass die Regelung bei einem bestimmten Personenkreis zu neuen Grundrechtseinschränkungen führt. Deshalb sollte im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden, ob und in welcher Weise dem Zitiergebot Rechnung zu tragen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 155/1/06




1. Zu Artikel 1 § 2 KultGüRückG

2. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 KultGüRückG

3. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 1 Nr. 2 KultGüRückG

4. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b § 18 Abs. 2 Satz 3 - neu - Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung

5. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 19 Abs. 2 Satz 1 Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung

6. Zu Artikel 3 § 29 Abs. 1 Nr. 5 GewO


 
 
 


Drucksache 438/06

... Dringend notwendige Arbeiten, für die wegen der hohen Geschäftsbelastung im gehobenen Justizdienst bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften (Rechtspflegerdienst) bis auf Weiteres kein zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt werden kann, können derzeit nicht oder nur unzureichend vorgenommen werden. Zur Entlastung des vorhandenen Personals könnten z.B. für dringend erforderliche systematische Registerumschreibungen oder in Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren pensionierte Rechtspfleger eingesetzt werden.



Drucksache 221/06

... ii) das Funktionieren des europäischen Emissionshandelssystems, etwaige Verbesserungsmöglichkeiten bei der bevorstehenden Revision (beispielsweise durch Prüfung von Alternativen zur kostenlosen Zuteilung von Emissionsrechten auf der Basis eines Bestandschutzes (grandfathering), etwa Benchmarking und Versteigerungsverfahren), mögliche Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf andere Sektoren sowie schließlich die Verknüpfung mit Regelungen in anderen Ländern



Drucksache 155/06 (Beschluss)

... ) liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 32, 54 <56 f.>; 97, 228 <266>) kein Eingriff in das Grundrecht des Artikels 13 Abs. 1 GG vor. Demgegenüber implizieren die Nachschaubefugnisse des § 29 Abs. 2 Satz 2 GewO (außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sowie in Bezug auf Räume, die zugleich Wohnzwecken dienen) einen Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Deshalb wird in § 29 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 GewO der Artikel 13 GG als insoweit eingeschränkt zitiert. Der Gesetzentwurf erweitert diese Eingriffsbefugnisse auf die Betreiber eines Kunst- oder Antikenhandels und eines Versteigerungsunternehmens, ohne darauf hinzuweisen, dass Artikel 13 GG in Bezug auf den genannten Personenkreis eingeschränkt wird. Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Zitiergebot des Artikels 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Urteil vom 27. Juli 2005 - 1 BvR 668/ 04 -, NJW 2005, 2603) ist das betroffene Grundrecht im Änderungsgesetz auch dann zu benennen, wenn das geänderte Gesetz bereits eine Zitiervorschrift enthält. Zwar verändert der Gesetzentwurf nicht die Eingriffsvoraussetzungen bei denjenigen, die bisher von den Zutrittsrechten betroffen sind. Er unterwirft jedoch weitere Personen diesen Überwachungsbefugnissen und ermöglicht damit, dass die Regelung bei einem bestimmten Personenkreis zu neuen Grundrechtseinschränkungen führt. Deshalb sollte im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden, ob und in welcher Weise dem Zitiergebot Rechnung zu tragen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 155/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 KultGüRückG

2. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 KultGüRückG

3. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 1 Nr. 2 KultGüRückG

4. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b § 18 Abs. 2 Satz 3 - neu - Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung

5. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 19 Abs. 2 Satz 1 Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung

6. Zu Artikel 3 § 29 Abs. 1 Nr. 5 GewO


 
 
 


Drucksache 680/06

... Zur Erfassung des Warenverkehrs insbesondere auf elektronischen Marktplätzen wird die Auskunftspflicht auf die Betreiber solcher Plattformen ausgeweitet, die Verkauf, Versteigerung oder andere Formen der Weitergabe vermittelnd unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 680/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in

E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau)

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Ausnahmen

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Grundlegende Anforderungen

§ 5
Vermutungswirkung

§ 6
Inverkehrbringen, Inbetriebnahme und Betrieb

§ 7
Konformitätsbewertungsverfahren für Geräte

§ 8
CE-Kennzeichnung

§ 9
Sonstige Kennzeichen und Informationen

§ 10
Benannte Stellen

§ 11
Besondere Regelungen

§ 12
Ortsfeste Anlagen

Abschnitt 2
Marktaufsicht der Bundesnetzagentur

§ 13
Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundesnetzagentur

§ 14
Befugnisse der Bundesnetzagentur

§ 15
Auskunfts- und Beteiligungspflicht

§ 16
Zwangsgeld

§ 17
Kostenregelung

§ 18
Vorverfahren

§ 19
Beitragsregelung

Abschnitt 3
Bußgeldvorschriften

§ 20
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 4
Schlussbestimmungen

§ 21
Übergangsbestimmungen

§ 22
Aufhebung und Änderungen von Rechtsvorschriften

§ 23
Neufassung der Beleihungs- und Anerkennungs-Verordnung

§ 24
Inkrafttreten

Anlage 1
Technische Unterlagen, EG-Konformitätserklärung

1. Technische Unterlagen

2. EG-Konformitätserklärung

Anlage 2
CE-Kennzeichnung

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Ausgangslage und Ziel der Neufassung

Zum Inhalt des Gesetzesentwurfs

Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Auswirkungen auf die Wirtschaft

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 14

Zu § 14

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu den Anlagen


 
 
 


Drucksache 155/06

... § 18 Aufzeichnungspflichten im Kunst- und Antikenhandel sowie im Versteigerergewerbe

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 155/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Zentralstellen Die Länder benennen ihre Zentralstellen.

§ 4
Rückgabeanspruch gegen andere Vertragsstaaten

§ 5
Eigentum

§ 6
Voraussetzungen der Rückgabepflicht

§ 7
Rückgabegläubiger, Rückgabeschuldner

§ 8
Durchführung und Sicherung der Rückgabe

§ 9
Eigentum an zurückgegebenem Kulturgut

§ 10
Entschädigung

§ 11
Verjährung und Erlöschen des Rückgabeanspruchs

§ 12
Aufgaben des Bundes und der Zentralstellen der Länder

§ 13
Rückgabeklage des ersuchenden Staats

§ 14
Genehmigungspflicht

§ 15
Genehmigung

§ 16
Mitwirkung der Zollbehörden

§ 17
Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollstellen

§ 18
Aufzeichnungspflichten im Kunst- und Antikenhandel sowie im Versteigerergewerbe

§ 19
Auskunfts- und Zutrittsrecht

§ 20
Strafvorschriften

§ 21
Bußgeldvorschriften

§ 22
Befugnisse der Zollbehörden

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 4
Gesetz zur Ausführung der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten

§ 1
Rückgabepflicht

§ 2
Verbringungsverbot und Beschlagnahme

§ 3
Durchführung der Rückgabe und Sicherstellung

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Regelungsvorschläge

III. UNIDROIT - Übereinkommen

IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

V. Verhältnis zu Regelungen der Europäischen Union

VI. Kosten

1. Kosten der öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zur Fußnote

Zu Artikel 1

Zur Überschrift des Gesetzes

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu §§ 14

Zu §§ 16

Zu §§ 18

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 438/06 (Beschluss)

... 2. Einsatz von pensionierten Rechtspflegern Dringend notwendige Arbeiten, für die wegen der hohen Geschäftsbelastung im gehobenen Justizdienst bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften (Rechtspflegerdienst) bis auf Weiteres kein zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt werden kann können derzeit nicht oder nur unzureichend vorgenommen werden. Zur Entlastung des vorhandenen Personals könnten z.B. für dringend erforderliche systematische Registerumschreibungen oder in Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren pensionierte Rechtspfleger eingesetzt werden.



Drucksache 550/06 (Beschluss)

... "Zur Sicherheitsleistung sind Bundesbankschecks und Verrechnungsschecks geeignet, die frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sind."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 4 §§ 43a, 48e -neu - DRiG

2. Zu Artikel 10 Nr. 3a -neu - § 116 Satz 2 ZPO

3. Zu Artikel 10 Nr. 3a -neu - § 349 Abs. 2 Nr. 3a -neu - ZPO

4. Zu Artikel 10 Nr. 8 § 690 Abs. 3 ZPO

5. Zu Artikel 11 Nr. 7 Buchstabe b § 69 Abs. 2 ZVG

6. Zu Artikel 16 Nr. 12 Buchstabe w Doppelbuchstabe aa Nr. 9000 Nr. 1 KV-GKG

7. Zu Artikel 17 Nr. 6 § 92 Abs. 1 Satz 1 KostO

8. Zu Artikel 19 Nr. 2 Buchstabe a § 13 Abs. 3 Satz 2 JVEG

9. Zu Artikel 20 Nr. 7 Buchstabe o Anmerkung zu Nr. 7000 VV-RVG

10. Zu Artikel 22 Nr. 5 § 59 StGB

11. Zu Artikel 23 Nr. 01 -neu - § 41 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 -neu - JGG

12. Zu Artikel 23 Nr. 3a -neu - § 78 Abs. 3 Satz 3 -neu - JGG

13. Zu Artikel 23 Nr. 4 § 80 Abs. 3 JGG


 
 
 


Drucksache 596/06

... 22. betont, dass die Umweltwirksamkeit eines Emissionshandelssystems davon abhängt, dass sein geografischer Geltungsbereich groß genug ist, die Höchstmenge streng gehandhabt wird, die ursprünglichen Zuteilungen in vollem Umfang versteigert werden, alle Klimaauswirkungen berücksichtigt werden und bei der Zuteilung das technologische Niveau und frühzeitige Maßnahmen sowie alle Klimaauswirkungen berücksichtigt werden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 596/06




Einbeziehung des Luftverkehrs in das Emissionshandelssystem der Europäischen Union

Geltungsbereich eines Systems für den Luftverkehr

Ursprüngliche Zuteilung

2 Zuteilungsmethode


 
 
 


Drucksache 303/06

... "(5) Auf Antrag sind besonders sachkundige Versteigerer mit Ausnahme juristischer Personen von der zuständigen Behörde allgemein öffentlich zu bestellen; dies gilt entsprechend für Angestellte von Versteigerern. Die Bestellung kann für bestimmte Arten von Versteigerungen erfolgen, sofern für diese ein Bedarf an Versteigerungsleistungen besteht. Die nach Satz 1 öffentlich bestellten Personen sind darauf zu vereidigen, dass sie ihre Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch erfüllen werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 3
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

5. Sonstige Kosten

6. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 34d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu § 34e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummern 8 bis 12

Zu Nummer n

Zu Nummer 14b

Zu Nummer 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu § 42a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 42b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 42c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42e

Zu § 42f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42g

Zu § 42h

Zu § 42i

Zu § 42j

Zu § 42k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 80a

Zu § 80b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 325/05 (Beschluss)

... Bei § 37 GrdstVG handelt es sich nicht, wie unter Abschnitt A des Gesetzentwurfs und Teil A der Begründung des Gesetzentwurfs dargestellt, um eine Vorschrift, die zwar formal gilt, heute aber keinen Anwendungsbereich mehr hat. Festzustellen ist vielmehr, dass zahlreiche land- und forstwirtschaftliche Grundstücke im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens den Eigentümer wechseln. § 37 GrdstVG wird auch nicht im Teil B der Begründung des Gesetzentwurfs erwähnt.



Drucksache 424/05

... 22. begrüßt die Erweiterung des Privatsektors und die beträchtlichen Fortschritte, die bei der Liberalisierung der Schlüsselindustriezweige, insbesondere im Bank- und Telekommunikationswesen sowie im Flugverkehr erzielt wurden, durch den der Anteil der Mitarbeiter im Privatsektor von 46 % 1999 auf 64 % 2004 angestiegen ist; bringt in diesem Zusammenhang seine Enttäuschung über das Scheitern des Verkaufs der Betriebe von Bulgartabak zum Ausdruck; begrüßt den Plan der Regierung, die Versteigerung der Betriebe von Bulgartabak noch vor Ende ihrer Amtszeit zu wiederholen; drängt die bulgarische Regierung, die Privatisierungsdynamik aufrechtzuerhalten und Maßnahmen zu ergreifen, die gewährleisten, dass die Verfahren transparent und fair sind;


 
 
 


Drucksache 397/05

... Drittens: Nach derzeitigem Recht sind Hausgeldforderungen gegen einen zahlungsunfähigen oder -unwilligen Wohnungseigentümer im Wege der Zwangsversteigerung häufig nicht eintreibbar. Denn sie können nur im Range nach den Forderungen der Grundpfandrechtsgläubiger geltend gemacht werden. In der Praxis führt das dazu, dass solche Eigentümer über beträchtliche Zeiträume auf Kosten der anderen Eigentümer in ihren Wohnungen verbleiben können. Es ist daher die Stellung der Wohnungseigentümer gegenüber Kreditinstituten in der Zwangsversteigerung zu stärken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 397/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

§ 43
Zuständigkeit

§ 44
Bezeichnung der Wohnungseigentümer in der Klageschrift

§ 45
Zustellung

§ 46
Anfechtungsklage

§ 47
Prozessverbindung

§ 48
Beiladung, Wirkung des Urteils

§ 49
Kostenentscheidung

§ 50
Streitwert

§ 62
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

1. § 10 wird wie folgt geändert:

2. Dem § 45 wird folgender Absatz 3 angefügt:

3. § 52 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

4. Dem § 156 Abs. 1 werden folgende Sätze angefügt:

Artikel 3
Änderung anderer Vorschriften

1. In § 23 Nr. 2 wird nach Buchstabe b folgender Buchstabe c eingefügt:

2. In § 119 Abs. 1 Nr. 1 wird nach Buchstabe c folgender Buchstabe d angefügt:

Artikel 4
Inkrafttreten

Artikel 3
Abs. 3 und 4 dieses Gesetzes treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am ... (einsetzen: Datum des ersten Tages des vierten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats) in Kraft.

Begründung

Allgemeiner Teil

I. Eine Prüfung durch die Bundesregierung hat ergeben,

II. Der Entwurf sieht folgende Neuregelungen vor:

1. Erleichterungen der Willensbildung der Wohnungseigentümer

2. Verbesserung der Informationsmöglichkeiten über Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft

3. Harmonisierung der Gerichtsverfahren

4. Harmonisierung des Wohnungseigentumsgesetzes mit Landesbauvorschriften

5. Stärkung der Stellung der Wohnungseigentümer gegenüber Kreditinstituten bei der Geltendmachung von Hausgeldforderungen in der Zwangsversteigerung

III. Nicht aufgenommen in den Entwurf

IV. Kosten

V. Gleichstellung

VI. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 - Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes -

1. Zu Nummer 1 - § 5 Abs. 4 Satz 2 und 3 WEG neu -

2. Zu Nummer 2 - § 7 Abs. 4 Satz 3 bis 5 WEG neu -

3. Zu Nummer 3 - § 10 WEG neu -

4. Zu Nummer 4 - § 12 Abs. 4 WEG neu -

5. Zu Nummer 5 - § 16 WEG neu -

6. Zu Nummer 6 - § 17 Satz 2 WEG neu -

7. Zu Nummer 7 - § 19 Abs. 1 WEG neu -

8. Zu Nummer 8 - § 21 Abs. 7 und 8 WEG neu -

9. Zu Nummer 9 - § 22 Abs. 1 bis 4 WEG neu -

10. Zu Nummer 10 - § 23 Abs. 4 WEG neu -

11. Zu Nummer 11 - § 24 WEG neu -

12. Zu Nummer 12 - § 26 WEG neu -

13. Zu Nummer 13 - § 27 Abs. 1 Nr. 5 WEG neu -

14. Zu Nummer 14 - § 32 Abs. 2 Satz 4 bis 6 WEG neu -

15. Zu Nummer 15 - Streichung des 1. Abschnitts mit der Überschrift im III. Teil des Wohnungseigentumsgesetzes -

16. Zu Nummer 16 - Ersetzung der §§ 43 bis 50 WEG -

17. Zu Nummer 17 - Aufhebung des 2. und 3. Abschnitts mit den §§ 51 bis 58 WEG sowie des § 59 WEG -

18. Zu Nummer 18 - § 62 WEG neu -

II. Zu Artikel 2 - Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung ZVG -

1. Zu Nummer 1 - § 10 ZVG neu -

2. Zu Nummer 2 - § 45 Abs. 3 ZVG neu -

3. Zu Nummer 3 - § 52 Abs. 2 Satz 2 ZVG neu -

4. zu Nummer 4 - § 156 Abs. 1 Satz 2 und 3 ZVG neu -

III. Zu Artikel 3 - Änderung anderer Vorschriften -

Zu Nummer 2

IV. Zu Artikel 4 - Inkrafttreten -


 
 
 


Drucksache 325/2/05

... Bei § 37 handelt es sich nicht, wie unter Abschnitt A des Gesetzentwurfs und Teil A der Begründung des Gesetzentwurfs dargestellt, um eine Vorschrift, die zwar formal gilt, heute aber keinen Anwendungsbereich mehr hat. Festzustellen ist vielmehr, dass zahlreiche land- und forstwirtschaftliche Grundstücke im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens den Eigentümer wechseln. § 37 wird auch nicht im Teil B der Begründung des Gesetzentwurfs erwähnt.



Drucksache 932/05

... 38. vertritt die Auffassung, dass bei der Überprüfung des gegenwärtigen Emissionshandelssystems und seiner möglichen Ausweitung der Gedanke des Bestandsschutzes (Grandfathering) aufgrund seiner erheblichen Mängel gründlich überdacht werden sollte, dass Alternativen - wie Benchmarking und Versteigerungsverfahren - unter Anwendung eines Upstream-Ansatzes untersucht werden sollten und dass darüber hinaus auch die nationalen Emissionsquoten aufgrund des gestiegenen grenzüberschreitenden Handels, insbesondere mit Elektrizität, überdacht werden müssen;



Drucksache 246/05

... (3) Werden bei der Buchung durch Transportkunden 90 Prozent der verfügbaren technischen Kapazität überschritten, so sind die darüber hinausgehenden Kapazitäten nach dem in § 9 geregelten Verfahren erst nach Ablauf von 24 Stunden nach der Buchung zu vergeben. Bis dahin ist bei dem Ampelsystem zusätzlich zur gelben Ampelfarbe ein Hinweis darauf zu geben, wann diese Frist abläuft. Stellt sich nach dem Ablauf dieser Frist heraus, das ein Engpass im Sinne von Absatz 1 vorliegt, so findet nicht das Verfahren nach § 9, sondern das Versteigerungsverfahren nach Absatz 4 Anwendung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Organisation des Netzzugangs

§ 3
Grundlagen des Netzzugangs

§ 4
Kapazitätsrechte

§ 5
Hilfsdienste

§ 6
Ermittlung frei zuordenbarer Kapazitäten

§ 7
Kapazitätsportfolio

§ 8
Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze

§ 9
Grundsätze der Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität

§ 10
Auswahlverfahren bei vertraglichen Kapazitätsengpässen

§ 11
Reduzierung der Kapazität nach Buchung

§ 12
Bestehende Transportverträge

§ 13
Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten

§ 14
Handel mit Kapazitätsrechten

Teil 3
Anbahnung des Netzzugangs

§ 15
Verfahren für die Kapazitätsanfrage und Buchung

§ 16
Anforderungen an die Kapazitätsanfrage für einen Kapazitätsvertrag

§ 17
Bearbeitung der Kapazitätsanfrage durch den Netzbetreiber

Teil 4
Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs

§ 18
Allgemeine Bestimmungen

§ 19
Mindestanforderungen an die Geschäftsbedingungen für den Gastransport

Teil 5
Veröffentlichungs- und Informationspflichten

§ 20
Veröffentlichung netzbezogener Daten

§ 21
Veröffentlichung netznutzungsrelevanter Informationen

§ 22
Aufzeichnungspflichten und gemeinsame Veröffentlichungspflichten

Teil 6
Nutzung mehrerer Netze

§ 23
Zusammenarbeitspflichten

§ 24
Vertragsmanagement und Abwicklung

§ 25
Netzkopplungsvertrag

Teil 7
Bilanzausgleich

§ 26
Grundsätze

§ 27
Nominierungsverfahren

§ 28
Nominierungsersatzverfahren

§ 29
Standardlastprofile

§ 30
Basisbilanzausgleich

§ 31
Bilanzkreisbildung und Abrechnung mit Transportkunden

§ 33
Datenbereitstellung

Teil 8
Flexibilitätsdienstleistungen und Gasbeschaffenheit

§ 34
Flexibilitätsdienstleistungen

Teil 9
Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 36
Verfahren

Teil 10
Wechsel des Gaslieferanten

§ 37
Lieferantenwechsel

Teil 11
Messung

§ 38
Messung

§ 39
Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen

§ 40
Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 41
Vorgehen bei Messfehlern

Teil 12
Befugnisse der Regulierungsbehörde

§ 42
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 43
Verfahren zur Vereinheitlichung von vertraglichen Netzzugangsbedingungen

Teil 13
Sonstige Bestimmungen

§ 44
Bußgeldvorschriften

§ 45
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Teil 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Teil 3

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Teil 5

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Teil 6

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Teil 7

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Teil 8

Zu § 34

Zu § 35

Zu Teil 9

Zu § 36

Zu Teil 10

Zu § 37

Zu Teil 11

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu Teil 12

zu § 42

Zu § 43

Zu Teil 13

Zu § 44

Zu § 45


 
 
 


Drucksache 329/05

... l. I S. 2674) geändert worden ist, wird aufgehoben.Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung(310-14)



Drucksache 249/05

... -Benutzungsverordnung. Sie gilt für den seltenen Fall, dass auch auf der Ebene der Regelentgelte keine Entscheidung möglich ist. Das Angebot ist an die Regulierungsbehörde zu senden, die alle übrigen Bieter informiert. Damit ist ein ordnungsgemäßer Ablauf der Versteigerung gewährleistet. In das Höchstpreisverfahren sind die gesamten streitigen Zugtrassen mit einzubeziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 249/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und über die Grundsätze zur Erhebung von Entgelt für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur (Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung - EIBV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Leistungen, Fahrgastinformationen

§ 4
Schienennetz-Benutzungsbedingungen

§ 5
Sicherheitsleistung, Geschäftsgeheimnis

§ 6
Antragstellung

§ 7
Zusammenarbeit bei der Zuweisung von Zugtrassen in mehreren Netzen

§ 8
Zuweisungsverfahren

§ 9
Netzfahrplanerstellung, Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Schienenwege

§ 10
Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Serviceeinrichtungen

§ 11
Rechte an Zugtrassen

§ 12
Besonderes Kündigungsrecht

§ 13
Rahmenverträge

§ 14
Gelegenheitsverkehr

§ 15
Sondermaßnahmen bei Störungen

§ 16
Überlastete Schienenwege

§ 17
Kapazitätsanalyse

§ 18
Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität

§ 19
Besondere Schienenwege

§ 20
Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten für Schienenwege

§ 21
Entgeltgrundsätze für Schienenwege

§ 22
Ausnahmen von den Entgeltgrundsätzen für Schienenwege

§ 23
Entgeltnachlässe für Schienenwege

§ 24
Entgelte für Serviceeinrichtungen

§ 25
Veröffentlichungen, Bekanntmachungen

Begründung

Allgemeiner Teil


 
 
 


Drucksache 744/1/05

... - Zwangsversteigerungsverfahren



Drucksache 940/05

... kann grundsätzlich nur die Zwangsversteigerung durch eine andere Person als den Gerichtsvollzieher oder die Verwertung durch den Gerichtsvollzieher auf andere Weise als durch Zwangsvollstreckung angeordnet werden. Absatz 5 Satz 4 - neu - versetzt die Strafverfolgungsbehörden künftig in die Lage, die Veräußerung nach pflichtgemäßem Ermessen auch durch freihändigen Verkauf durch gewerbliche Verwerter anzuordnen, wenn dies auf Grund sachlicher Gründe zweckmäßig erscheint.



Drucksache 744/05 (Beschluss)

... Zwangsversteigerungsverfahren



Drucksache 246/1/05

... (3) Werden bei der Buchung durch Transportkunden 90 Prozent der verfügbaren technischen Kapazität überschritten, so sind die darüber hinausgehenden Kapazitäten nach dem in § 9 geregelten Verfahren erst nach Ablauf von 24 Stunden nach der Buchung zu vergeben. Bis dahin ist bei dem Ampelsystem zusätzlich zur gelben Ampelfarbe ein Hinweis darauf zu geben, wann diese Frist abläuft. Stellt sich nach dem Ablauf dieser Frist heraus, das ein Engpass im Sinne von Absatz 1 vorliegt, so findet nicht das Verfahren nach § 9, sondern das Versteigerungsverfahren nach Absatz 4 Anwendung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/1/05




Anlage

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundlagen des Netzzugangs

§ 4
Kapazitätsrechte

§ 5
Hilfsdienste

§ 6
Ermittlung frei zuordenbarer Kapazitäten

§ 7
Kapazitätsportfolio

§ 8
Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze

§ 9
Grundsätze der Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität

§ 10
Auswahlverfahren bei vertraglichen Kapazitätsengpässen

§ 11
Reduzierung der Kapazität nach Buchung

§ 12
Bestehende Transportverträge

§ 13
Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten

§ 14
Handel mit Kapazitätsrechten

§ 15
Verfahren für die Kapazitätsanfrage und Buchung

§ 16
Anforderungen an die Kapazitätsanfrage für einen Kapazitätsvertrag

§ 17
Bearbeitung der Kapazitätsanfrage durch den Netzbetreiber

§ 18
Allgemeine Bestimmungen

§ 19
Mindestanforderungen an die Geschäftsbedingungen für den Gastransport

§ 20
Veröffentlichung netzbezogener Daten

§ 21
Veröffentlichung netznutzungsrelevanter Informationen

§ 22
Aufzeichnungspflichten und gemeinsame Veröffentlichungspflichten

§ 23
Zusammenarbeitspflichten

§ 24
Vertragsgestaltung

§ 25
Netzkopplungsvertrag

§ 26
Grundsätze

§ 27
Nominierungsverfahren

§ 28
Nominierungsersatzverfahren

§ 29
Standardlastprofile

§ 30
Basisbilanzausgleich

§ 31
Bilanzkreisbildung und Abrechnung mit Transportkunden

§ 32
Bilanzkreisvertrag

§ 33
Datenbereitstellung

§ 34
Flexibilitätsdienstleistungen

§ 35
Gasbeschaffenheit

§ 37
Lieferantenwechsel

§ 38
Messung

§ 39
Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen

§ 40
Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 41
Vorgehen bei Messfehlern

§ 42
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 43
Verfahren zur Vereinheitlichung von vertraglichen Netzzugangsbedingungen

§ 44
Bußgeldvorschriften

§ 45
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 744/05

... Zwangsversteigerungsverfahren



Drucksache 246/05 (Beschluss)

... (3) Werden bei der Buchung durch Transportkunden 90 Prozent der verfügbaren technischen Kapazität überschritten, so sind die darüber hinausgehenden Kapazitäten nach dem in § 9 geregelten Verfahren erst nach Ablauf von 24 Stunden nach der Buchung zu vergeben. Bis dahin ist bei dem Ampelsystem zusätzlich zur gelben Ampelfarbe ein Hinweis darauf zu geben, wann diese Frist abläuft. Stellt sich nach dem Ablauf dieser Frist heraus, das ein Engpass im Sinne von Absatz 1 vorliegt, so findet nicht das Verfahren nach § 9, sondern das Versteigerungsverfahren nach Absatz 4 Anwendung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/05 (Beschluss)




Anlage Verordnung
über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Organisation des Netzzugangs

§ 3
Grundlagen des Netzzugangs

§ 4
Kapazitätsrechte

§ 5
Hilfsdienste

§ 6
Ermittlung frei zuordenbarer Kapazitäten

§ 7
Kapazitätsportfolio

§ 8
Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze

§ 9
Grundsätze der Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität

§ 10
Auswahlverfahren bei vertraglichen Kapazitätsengpässen

§ 11
Reduzierung der Kapazität nach Buchung

§ 12
Bestehende Transportverträge

§ 13
Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten

§ 14
Handel mit Kapazitätsrechten

Teil 3
Anbahnung des Netzzugangs

§ 15
Verfahren für die Kapazitätsanfrage und Buchung

§ 16
Anforderungen an die Kapazitätsanfrage für einen Kapazitätsvertrag

§ 17
Bearbeitung der Kapazitätsanfrage durch den Netzbetreiber

Teil 4
Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs

§ 18
Allgemeine Bestimmungen

§ 19
Mindestanforderungen an die Geschäftsbedingungen für den Gastransport

Teil 5
Veröffentlichungs- und Informationspflichten

§ 20
Veröffentlichung netzbezogener Daten

§ 21
Veröffentlichung netznutzungsrelevanter Informationen

§ 22
Aufzeichnungspflichten und gemeinsame Veröffentlichungspflichten

Teil 6
Nutzung mehrerer Netze

§ 23
Zusammenarbeitspflichten

§ 24
Vertragsgestaltung

§ 25
Netzkopplungsvertrag

Teil 7
Bilanzausgleich

§ 26
Grundsätze

§ 27
Nominierungsverfahren

§ 28
Nominierungsersatzverfahren

§ 29
Standardlastprofile

§ 30
Basisbilanzausgleich

§ 31
Bilanzkreisbildung und Abrechnung mit Transportkunden

§ 32
Bilanzkreisvertrag

§ 33
Datenbereitstellung

Teil 8
Flexibilitätsdienstleistungen und Gasbeschaffenheit

§ 34
Flexibilitätsdienstleistungen

§ 35
Gasbeschaffenheit

Teil 9
Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes

Teil 10
Wechsel des Gaslieferanten

§ 37
Lieferantenwechsel

Teil 11
Messung

§ 38
Messung

§ 39
Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen

§ 40
Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 41
Vorgehen bei Messfehlern

Teil 12
Befugnisse der Regulierungsbehörde

§ 42
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 43
Verfahren zur Vereinheitlichung von vertraglichen Netzzugangsbedingungen

Teil 13
Sonstige Bestimmungen

§ 44
Bußgeldvorschriften

§ 45
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 122/05

... Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung



Drucksache 269/04

... Den Anträgen auf Aufnahme von Zugtrassen in den Netzfahrplan ist, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, dann stattzugeben, wenn es zu keinen Überschneidungen mit anderen Anträgen kommt. Liegen Überschneidungen vor, wird das Koordinierungsverfahren durchgeführt, dem sich eine Versteigerung der Zugtrasse anschließen kann (Höchstpreisverfahren).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 269/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

1. § 2 wird wie folgt geändert:

2. § 3 wird wie folgt gefasst:

3. Dem § 4 wird folgender Absatz 3 angefügt:

4. In § 5 Abs. 1a wird nach dem Wort sind folgender Halbsatz eingefügt:

5. § 6 wird wie folgt geändert:

6. Dem § 8 wird folgender Absatz 3 angefügt:

7. § 9 wird wie folgt geändert:

8. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt:

9. In § 12 Abs. 3 Satz 1 wird die Angabe § 3 Nr. 1 durch die Angabe § 3 Abs. 1 Nr. 1 ersetzt

10. § 14 wird wie folgt gefasst:

11. Nach § 14 werden folgende §§ 14a und 14b eingefügt:

12. § 26 wird wie folgt geändert:

13. § 28 wird wie folgt geändert:

14. § 34 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Anpassung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 4
Neufassung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Allgemeines

Zugang zur Eisenbahninfrastruktur

Struktur der Eisenbahnen

Überwachung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur

5 Gesetzgebungskompetenz

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 1

§ 2
Abs. 3a

§ 2
Abs. 3b

Nummer 2

Nummer 2

Nummer 2

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 5

Nummer 5

Nummer 5

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 6

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 12

Nummer 12

Nummer 13

Nummer 13

Nummer 14

Artikel 2
Allgemeines

Artikel 3

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Artikel 4

Artikel 5


 
 
 


Drucksache 891/04

... -Benutzungsverordnung. Sie gilt für den seltenen Fall, dass auch auf der Ebene der Regelentgelte keine Entscheidung möglich ist. Das Angebot ist an das Eisenbahn-Bundesamt zu senden, das die übrigen Bieter informiert. Damit ist ein ordnungsgemäßer Ablauf der Versteigerung gewährleistet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 891/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Leistungen, Fahrgastinformationen

§ 4
Schienennetz-Benutzungsbedingungen

§ 5
Sicherheitsleistung, Geschäftsgeheimnis

§ 6
Antragstellung

§ 7
Zusammenarbeit bei der Zuweisung von Zugtrassen in mehreren Netzen

§ 8
Zuweisungsverfahren

§ 9
Netzfahrplanerstellung, Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Schienenwege

§ 10
Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Eisenbahninfrastruktureinrichtungen

§ 11
Rechte an Zugtrassen

§ 12
Besonderes Kündigungsrecht

§ 13
Rahmenverträge

§ 14
Gelegenheitsverkehr

§ 15
Sondermaßnahmen bei Störungen

§ 16
Überlastete Schienenwege

§ 17
Kapazitätsanalyse

§ 18
Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität

§ 19
Besondere Schienenwege

§ 20
Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten für Schienenwege

§ 21
Entgeltgrundsätze für Schienenwege

§ 22
Ausnahmen von den Entgeltgrundsätzen für Schienenwege

§ 23
Entgeltnachlässe für Schienenwege

§ 24
Entgelte für Eisenbahninfrastruktureinrichtungen

§ 25
Schlussbestimmungen, Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu §§ 3, 21 und 24) Für die Zugangsberechtigten zu erbringende Leistungen

Anlage 2
(zu § 4 Abs. 2) Inhalt der Schienennetz-Benutzungsbedingungen

Artikel 2
Änderung der Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

3 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

§ 10

§ 12

§ 13

§ 14

§ 15

§ 16

§ 17

§ 19

§ 20

§ 21

§ 22

§ 23

§ 24

§ 25

Anlage n

Artikel 3

4 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 4
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der neuen Regelungen und das Außerkrafttreten der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung vom 17. Dezember 1997.


 
 
 


Drucksache 84/16 PDF-Dokument



Drucksache 491/16 PDF-Dokument



Drucksache 538/15 PDF-Dokument



Drucksache 647/11 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.