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0275/05
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0508/05
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0607/05
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0268/04
0194/1/04
0571/04B
0173/04B
0618/04
0012/04B
0666/04B
0565/04B
0500/04B
0940/1/04
0666/4/04
0919/04
0789/04B
0807/04
0413/04B
0166/04
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0710/04B
0540/04B
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0645/04
0450/04
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0571/04
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0482/1/04
0429/04
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0613/04
0441/04
0707/04
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0889/04
0915/04
0847/03
0244/03
0084/03B
0049/03
0490/03B
0163/03B
0574/03B
0708/03B
0661/03B
0849/03
0762/03
0954/03B
Drucksache 450/1/19

Entschließung des Bundesrates für den umfassenden Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien - Antrag des Landes Niedersachsen -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 450/1/19




1. Zu Nummer 2 Satz 2

2. Zu Nummer 2 Satz 4 - neu - Der Nummer 2 ist folgender Satz anzufügen:

3. Zu Nummer 4 Buchstabe a Satz 3, 4

4. Zu Nummer 4 Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Nummer 4 Buchstabe c Satz 3

8. Zu Nummer 4 Buchstabe e

9. Zu Nummer 4 Buchstabe e

10. Zu Nummer 4 Buchstabe g Satz 2 - neu - In Nummer 4 ist dem Buchstaben g folgender Satz anzufügen:

11. Zu Nummer 4 Buchstabe h

12. Zu Nummer 4 Buchstabe j

13. Zu Nummer 4 Buchstabe k - neu - Nummer 4 ist folgender Buchstabe k anzufügen:

14. Zu Nummer 5 Einleitungsteil


 
 
 


Drucksache 148/19

... Der Bundesrat stellt fest, dass es in Deutschland zu hohe Belastungen mit Nitrat im Grundwasser gibt und wirksame Maßnahmen zum Schutz der Gewässer und zur Reduzierung von Nährstoffeinträgen erforderlich sind. Zur Vermeidung von Überdüngung muss das Düngemanagement auch in Folge der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union (Rechtssache C-543/16) weiter verbessert werden.


 
 
 


Drucksache 341/19 (Beschluss)

... Insbesondere wegen der gegenseitigen Abhängigkeit von Aufsuchungs- und Gewinnungsphase im Bereich Kohlenwasserstoffe, Erdwärme und Sole wäre eine Unterscheidung bzw. Trennung der Dokumentationspflichten zwischen Aufsuchungs- und Gewinnungsbetrieben unzweckmäßig, da bei nachgewiesener Fündigkeit in den meisten Fällen eine Aufsuchungsbohrung in eine Gewinnungsbohrung umgewandelt wird. In diesen Fällen wäre ohne die Änderung mit entsprechendem Mehraufwand die Dokumentation wieder vollständig von den sonstigen Unterlagen in das Grubenbild zu überführen.



Drucksache 47/19 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, unabhängig vom Einstieg in eine Reform des Systems der Abgaben und Umlagen im Energiesektor schnell regulatorische Voraussetzungen zu schaffen, um betriebswirtschaftlich tragfähige Nutzungen von ansonsten abgeregelten Strommengen zu ermöglichen. Dazu sollte das Instrument der "Zuschaltbaren Lasten" für alle dafür potenziell in Frage kommenden Technologien, insbesondere der Umwandlung von Strom in Wasserstoff (Powerto-Gas), angewendet und die Begrenzung auf 2 Gigawatt aufgehoben werden.

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Drucksache 47/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Klimaschutz in der Marktwirtschaft - Für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich


 
 
 


Drucksache 113/19

... 11. Planfeststellungsverfahren für die Errichtung, die Erweiterung oder die Änderung von Wasserkraftwerken mit einer elektrischen Nettoleistung von mehr als 100 Megawatt und

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Drucksache 113/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 25

§ 41

§ 87c

§ 176

§ 188a

§ 188b

Artikel 2
Evaluierung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

VII. Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 188a

Zu § 188b

II. Zu Artikel 2 Evaluierung

III. Zu Artikel 3 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 70/19

... Die gerichtliche Überprüfung von Zulassungsentscheidungen für große Infrastruk-turprojekte stellt die Gerichte angesichts der Komplexität und des Umfangs der Verfahren vor besondere Herausforderungen, die sich auch auf die Verfahrensdauer auswirken. Daher sind für die gerichtliche Überprüfung von Zulassungsentscheidungen z.B. für Großkraftwerke, Energieleitungen, Eisenbahnen, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Flughäfen und Verkehrslandeplätze die Oberverwaltungsgerichte oder das Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zuständig.

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Drucksache 70/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 150/3/19

... ab. Die Änderung bewirkt, dass zukünftig Elektrolyseure Netzentgelte zahlen müssen, sofern der erzeugte Wasserstoff oder das Gas nicht für die Rückverstromung eingesetzt werden. Derzeit gibt es weder kurz- noch mittelfristig die Aussicht auf Anwendungsbereiche, in denen eine Rückverstromung von Wasserstoff, der mit erneuerbarem Strom erzeugt wurde, ökonomisch sinnvoll wäre.



Drucksache 590/19

Vierte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung

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Drucksache 590/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Notwendigkeit und wesentlicher Inhalt der Regelungen

II. Alternativen

III. Ermächtigungsgrundlage

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Rechtsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 213/19

... bis zum Ende des Transports, auch wenn der Bestimmungsort im Drittland liegt, eingehalten werden müssen. Bei diesen Transporten kommt es wiederholt aus unterschiedlichen Gründen zu Transportverzögerungen, insbesondere an den Außengrenzen. Widrige Witterungsbedingungen, unter Umständen verbunden mit unzureichender Versorgung der transportierten Tiere mit Futter und Wasser führen zu Leiden, Schmerzen und auch Schäden bei den transportierten Tieren. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass nicht alle

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Drucksache 213/19




Entschließung

Zu 1.:

Zu 2.:

Zu 3.:

Zu 4.:

Zu 5.:

Zu 6.:


 
 
 


Drucksache 243/1/19

... a) Insbesondere die Weidetierhalterinnen und -halter tragen mit ihrer Arbeit wesentlich zum Natur-, Arten-, Hochwasser- und Klimaschutz und zum Schutz der biologischen Vielfalt bei. Darüber hinaus stellen sie hochwertige Produkte und Nahrungsmittel her. Gleichzeitig ist die offene Weidetierhaltung die in der Gesellschaft anerkannteste Form der Nutztierhaltung. Trotzdem sinkt sowohl die Zahl der schafhaltenden Betriebe als auch der Schafe. Ursache dafür ist insbesondere die prekäre Einkommenssituation der Weidetierhalterinnen und -halter, die sich bei den Wanderschäferinnen und -schäfern nochmal verschärft darstellt, da sie meist keine eigenen Flächen besitzen und damit keinen Anspruch auf eine Flächenprämie haben. Zudem werden die Leistungen für das Gemeinwohl nicht über die Erzeugerpreise ausgeglichen.



Drucksache 521/1/19

... hh) Der Ansatz, die Umsatzsteuer auf Bahnfahrkarten im Fernverkehr von 19 Prozent auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent zu senken, wird vom Bundesrat begrüßt. Maßnahmen zur Stärkung des Schienenverkehrs sollten sich jedoch nicht nur auf die Umsatzsteueränderung beschränken. Über die eingeplanten Mittel zur Erneuerung des Schienennetzes hinaus müssen mehr Mittel für die Elektrifizierung von Bahnstrecken mittels Oberleitung, aber auch mittels Wasserstoff-Brennstoffzellen-Zügen oder batterieelektrischen Zügen zur Verfügung gestellt werden.

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Drucksache 521/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1a - neu - KSG

11. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2, Absatz 5 Satz 1, § 5 Absatz 4 KSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 KSG

13. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 KSG

14. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 2, Absatz 6 Satz 2 KSG

15. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 1 KSG

16. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 5 - neu - KSG

17. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 KSG

18. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 KSG ****

19. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - KSG

20. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - KSG *****

21. Hauptempfehlung zu Ziffer 22

Zu Artikel 1

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 21

Zu Artikel 1

23. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 1, Satz 3 KSG

24. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 2 KSG

25. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 4 Satz 2 KSG


 
 
 


Drucksache 635/19

... Soweit eine Umwandlung in das Format PDF technisch nicht möglich ist, ist ein Hinweis in das Repräsentat aufzunehmen. An die Stelle elektronischer Medien wie Video- oder Audiodateien, sofern sie nicht ohnehin Beweismittel und damit nicht Aktenbestandteil sind, treten Ersatzbelege oder Vermerke. Dasselbe gilt für den Inhalt von Datenbankabfragen oder Prüfungen, deren Ergebnisse ebenfalls in Form von Ergebnisvermerken repräsentiert werden können. An die Stelle von Signaturdateien treten ebenfalls Vermerke. Nicht im Repräsentat angezeigt werden müssen ausschließlich für die Datenverarbeitung notwendige Metadaten, wie beispielsweise Strukturdatensätze der elektronischen Dokumente oder Definitions- und Schemadateien. Die einzelnen Seiten des Repräsentats müssen so nummeriert werden, dass sie eindeutig zitierbar sind. Das Repräsentat muss druckbar, kopierbar und so weit wie technisch möglich durchsuchbar sein. Dabei ist die Akte nur in dem Umfang zur Einsicht bereitzuhalten, in dem Akteneinsicht bewilligt wurde. Satz 2 wiederholt die Anforderung in § 32f Absatz 4 Satz 2 StPO, wonach der Name der Person, der Akteneinsicht gewährt wird, durch technische Maßnahmen nach dem Stand der Technik dauerhaft erkennbar gemacht werden soll. Dies kann in Form der Anbringung eines Wasserzeichens auf den einzelnen Seiten der jeweiligen PDF-Dokumente erfolgen.

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Drucksache 635/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Bereitstellen des Inhalts zum Abruf

§ 3
Einsichtnahme in Diensträumen

§ 4
Ausdruck

§ 5
Datenträger

§ 6
Belehrung

§ 7
Bekanntmachung

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 263/19 (Beschluss)

... Zu nennen sind beispielsweise Investitionen in Hagelschutznetze oder vergleichbare Schutzmaßnahmen und in (gemeinschaftliche) Einrichtungen der Wasserinfrastruktur (Bewässerung und Frostschutzberegnung).

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Drucksache 263/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Unterstützung der Landwirte gegen witterungsbedingte Risiken

a Prävention durch agrotechnische Maßnahmen

b Risikoabsicherung über Mehrgefahren- Versicherungen gegen witterungsbedingte Risiken

c Absenkung des Versicherungsteuersatzes für die Risiken Trockenheit und Ertragsausfälle bei Tierseuchen


 
 
 


Drucksache 11/19 (Beschluss)

... Die Regelung stellt wie bei Artikel 2 Nummer 28 Buchstabe c (§ 31 Absatz 4 NABEG) sicher, dass die bei den zuständigen Behörden vorhandenen Geodaten dem Vorhabenträger und dem von ihm Beauftragten (z.B. einem beauftragten Planungsbüro) sowie den zuständigen Planfeststellungsbehörden der Länder für die Zwecke der Planfeststellung, Plangenehmigung und des Anzeigeverfahrens auf Verlangen zur Verfügung stehen und übermittelt werden. Dies betrifft z.B. Daten zu Kreuzungen mit anderen Infrastrukturen wie Gas- und Wasserversorgung, Telekommunikationsleitungen, Produktleitungen und Ähnlichem. Dritte, bei denen Geodaten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben vorhanden sind, sind von der Regelung ebenfalls erfasst. Die Daten muss der Dritte zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe erhoben oder erlangt haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 11/19 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und Artikel 5a - neu - § 12b Absatz 1 Satz 1, 3, 4 Nummer 7 und 8 und Satz 5 EnWG sowie § 3 Nummer 6a - neu - und § 5 Absatz 2a0 - neu - WindSeeG

‚Artikel 5a Änderung des Windenergie\-auf-See-Gesetzes

3. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 43 Satz 1 Nummer 6 - neu -, 7 - neu - und 8 - neu -, Satz 2a - neu - und Satz 3 EnWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 43a Nummer 2 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - EnWG Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe c § 9 Absatz 6 Satz 5 - neu -, Satz 6 - neu - NABEG

5. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 43f EnWG , Artikel 2 Nummer 23 § 25 NABEG

6. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 43f Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 EnWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 43j Satz 1 Vorsatz, Nummer 2 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 43j Satz 1a - neu - EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 44 Absatz 4 - neu - EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 44c Absatz 1 Satz 2 und 3 EnWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 44c Absatz 4 Satz 2 EnWG , Artikel 2 Nummer 17 Buchstabe b § 16 Absatz 5 Satz 3 NABEG , Artikel 3 Nummer 4a - neu - § 6 Satz 2 - neu - BBPlG , Artikel 4 Nummer 1 § 1 Absatz 3 Satz 2 - neu - EnLAG

12. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 3 Nummer 1 einleitender Satzteil, Buchstabe b und Buchstabe c NABEG

13. Zu Artikel 2 Nummer 4 und Nummer 7 § 3 Nummer 5a - neu - und § 5a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3 - neu - NABEG

14. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 3a Absatz 2 NABEG

15. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe a § 5 Absatz 2 Satz 3 NABEG

16. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 NABEG

17. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 3 Satz 1 NABEG

18. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 5 NABEG

19. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 6 - neu - NABEG

20. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstabe a § 18 Absatz 3 Satz 1a - neu - NABEG

21. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstabe b § 18 Absatz 5 Satz 3 NABEG

22. Zu Artikel 2 Nummer 19 Buchstabe d § 19 Satz 4 NABEG

23. Zu Artikel 2 Nummer 28 Buchstabe c § 31 Absatz 4 NABEG

24. Zu Artikel 3 Nummer 2 und Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 6, Absatz 7 und Absatz 8 BBPlG sowie § 2 Absatz 1 Satz 1 Einleitungsteil und Nummer 2 EnLAG

25. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a0 - neu - Anlage Nummer 3 Spalte 3 BBPlG

26. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe b1 und b2 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 Nummer 6 Spalte 2 und Nummer 7 Spalte 2 BBPlG

Zu Buchstabe b1

Zu Buchstabe b2

27. Zu Artikel 8 § 15 Absatz 8 BNatSchG

28. Zu Artikel 9 § 1 Satz 2 Nummer 14 RoV

29. Zu Artikel 11 § 86a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 GBV

30. Zum Gesetzentwurf allgemein

31. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 104/1/19

... b) Er stellt fest, dass derzeit mit dem geplanten Aufschluss eines neuen Tagebaus sowie dem Bau eines Braunkohlekraftwerks mit 3 GW Leistung im polnischen Gubin-Brody ein umfassender Natureingriff unweit der deutschen Grenze geplant ist. Es ist aufgrund der weiträumigen Effekte z.B. für die Grundwasserkörper oder die Luftqualität mit grenzübergreifenden Folgen für Mensch, Umwelt und Natur zu rechnen. Auch durch die geplante Erweiterung des Tagebaus in Turów sind weiträumige Umwelteffekte zu erwarten.



Drucksache 383/19

... "Die Sätze 2 und 3 sind nicht für Anlagen anzuwenden, in denen durch Wasserelektrolyse Wasserstoff erzeugt oder in denen Gas oder Biogas durch wasserelektrolytisch erzeugten Wasserstoff und anschließende Methanisierung hergestellt worden ist."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 383/19




‚Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

§ 61d
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten neueren KWK-Anlagen

Artikel 4
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 47/19

... 8. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, unabhängig vom Einstieg in eine Reform des Systems der Abgaben und Umlagen im Energiesektor schnell regulatorische Voraussetzungen zu schaffen, um betriebswirtschaftlich tragfähige Nutzungen von ansonsten abgeregelten Strommengen zu ermöglichen. Dazu sollte das Instrument der "Zuschaltbaren Lasten" für alle dafür potenziell in Frage kommenden Technologien, insbesondere der Umwandlung von Strom in Wasserstoff (Powerto-Gas), angewendet und die Begrenzung auf 2 Gigawatt aufgehoben werden.


 
 
 


Drucksache 68/19 (Beschluss)

... Danach stellen Container, die im Wasser schwimmen oder an das Ufer gespült werden, ein Risiko für die Schifffahrt (Beschädigungen durch Zusammenstöße), ein Risiko für Menschen (bei gesundheitsschädlichem Inhalt) oder eine Entzündungs- oder Explosionsgefahr (bei entsprechendem Inhalt) dar. Dies gilt insbesondere beim Öffnen angeschwemmter Container mit Gefahrgütern, weil nach dem Überbordgehen bei Havarien die Innenverpackungen oft beschädigt oder leck sein werden. Besonders problematisch für die Meeresumwelt kann das bei Freisetzung von Schadstoffen in räumlich begrenzten Bereichen wie z.B. Ästuaren oder Buchten sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Transport von Gefahrgut auf Containerschiffen


 
 
 


Drucksache 644/19 (Beschluss)

... Zur Sicherstellung eines effektiven und einheitlichen Vollzugs der vorliegenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift bittet der Bundesrat die Bundesregierung, für die Berechnung der Ausbreitung radioaktiver Stoffe und der Umgebungskontamination infolge von Ableitungen mit Luft und mit Wasser sowie die jeweils daraus folgende Exposition des Menschen den Ländern jeweils geeignete, qualitätsgesicherte Softwareanwendungen mit angemessenen Schulungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 644/19 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung der Exposition von Einzelpersonen der Bevölkerung durch genehmigungs- oder anzeigebedürftige Tätigkeiten (AVV Tätigkeiten)

A Änderungen

1. Zu Nummer 4.2.1 Satz 1 Nummer 4.2.4

2. Zu Nummer 4.2.2 Satz 1

3. Zu Nummer 10.1 Absatz 1 Satz 2, Satz 3 - neu - Nummer 10.1 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:

4. Zu Nummer 10.1 Absatz 2 Aufzählungspunkt 3, Aufzählungspunkt 3a - neu -

5. Zu Nummer 10.1 Absatz 3

6. Zu Nummer 10.2 Absatz 2 Satz 2

7. Zu Nummer 10.4 Absatz 1

8. Zu Nummer 10.4 Absatz 4

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 96/19

... Das Unionsrecht sieht verpflichtend lediglich die Erhebung der bewässerbaren Flächen vor. Aus Sicht zahlreicher Datennutzer aus den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist die Kenntnis des Umfangs der tatsächlich bewässerten Flächen mindestens ebenso wichtig. Dies gilt auch mit Blick auf die zunehmenden Witterungsextreme, wie der Dürre des Jahres 2018, denen sich die Landwirtschaft ausgesetzt sieht. Aus diesem Grund wird unter Nummer 7 auch die Erhebung des Umfangs der im Jahr 2019 tatsächlich bewässerten Fläche angeordnet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Abschnitt 4
Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschrift

§ 24
Einzelerhebungen

Unterabschnitt 2
Agrarstrukturerhebung

§ 25
Erhebungseinheiten

§ 26
Erhebungszeitraum

§ 27
Erhebungsart und Erhebungsmerkmale

§ 28
Berichtszeit

Unterabschnitt 3
Strukturerhebung der Forstbetriebe

§ 29
Erhebungseinheiten

§ 30
Periodizität

§ 31
Erhebungsart und Erhebungsmerkmale

§ 32
Berichtszeitpunkt

§ 33
Besondere Vorschrift zur Verwendung von Verwaltungsdaten

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4672, BMEL: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. ‚One in one out‘-Regel

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 150/19

... "Auf Anlagen, in denen durch Wasserelektrolyse Wasserstoff erzeugt oder in denen Gas oder Biogas durch wasserelektrolytisch erzeugten Wasserstoff und anschließende Methanisierung hergestellt worden ist, sind die Sätze 1, 3 und 6 anzuwenden, soweit der erzeugte Wasserstoff oder das erzeugte Gas zur Stromerzeugung eingesetzt werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/19




Gesetz

2 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 13a
Erzeugungsanpassung und ihr bilanzieller und finanzieller Ausgleich.

§ 43
Erfordernis der Planfeststellung

§ 43f
Änderungen im Anzeigeverfahren

§ 43j
Leerrohre für Hochspannungsleitungen

§ 43k
Zurverfügungstellung von Geodaten

§ 44c
Zulassung des vorzeitigen Baubeginns

Artikel 2
Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 3a
Zusammenarbeit von Bund und Ländern

§ 5a
Verzicht auf Bundesfachplanung

§ 5b
Zusammentreffen mehrerer Vorhaben in der Bundesfachplanung

§ 10
Erörterungstermin

§ 25
Änderungen im Anzeigeverfahren

§ 36
Evaluierung

Artikel 3
Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes

Artikel 4
Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes

Artikel 5
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Artikel 6
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 9
Änderung der Raumordnungsverordnung

Artikel 10
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

§ 5a
Kostenanerkennung von Zahlungen an Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte

Artikel 11
Änderung der Grundbuchverfügung

Artikel 12
Änderung der Planfeststellungszuweisungsverordnung

Artikel 13
Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes

Artikel 14
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

§ 11a
Bilanzkreis für den energetischen und bilanziellen Ausgleich von Systemsicherheitsmaßnahmen

Artikel 15
Änderung der Netzreserveverordnung

Artikel 16
Änderung der SINTE*Verordnung

Artikel 17
Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung

Artikel 18
Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung

Artikel 19
Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung

Artikel 20
Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung

Artikel 21
Änderung des Windenergie\-auf-See-Gesetzes

Artikel 22
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 23
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 24
Änderung der Gashochdruckleitungsverordnung

Artikel 25
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 663/19

... Zu beachten sind die besonderen bauphysikalischen Anforderungen bei Innenwanddämmung im Hinblick auf Tauwasserbildung und Wärmebrücken bei Planung und Ausführung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Mindestanforderungen an energetische Einzelmaßnahmen

§ 2
Anforderung an ein Fachunternehmen

§ 3
Inkrafttreten

Anlage 1
Wärmedämmung von Wänden

Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten U-Werte der jeweiligen Bauteile

Anlage 2
Wärmedämmung von Dachflächen

Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten U-Werte der jeweiligen Bauteile

Anlage 3
Wärmedämmung von Geschossdecken

Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten U-Werte der jeweiligen Bauteile

Anlage 4
Erneuerung der Fenster oder Außentüren

Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten U-Werte der jeweiligen Bauteile

Anlage 5
Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage

Anlage 6
Erneuerung der Heizungsanlage

6.1 Solarkollektoranlagen

6.2 Biomasseanlagen

6.3 Wärmepumpen

Technische Fördervoraussetzungen für effiziente Wärmepumpen

6.4 Gasbrennwerttechnik Renewable Ready

6.5 Hybridanlagen

6.6 Brennstoffzellen

6.7 Mini-Kraft-Wärmekopplung - Mini KWK Blockheizkraftwerke

6.8 Anschluss an ein Wärmenetz

Anlage 7
Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung

Anlage 8
Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3


 
 
 


Drucksache 584/19 (Beschluss)

... Mit der Ergänzung der Aufzählung der erneuerbaren Energien um synthetische Energieträger die treibhausgasneutral erzeugt werden, wird ein weiterer Anwendungsbereich und Markt für die Erzeugnisse der im Aufbau begriffenen Wasserstoffwirtschaft eröffnet. Mit der Öffnung des Wärmesektors für synthetische Energieträger werden Anreize geschaffen, die noch reichlich vorhandenen Innovations- und Kostensenkungspotenziale zu heben, die nicht zuletzt auch auf den Verkehrssektor ausstrahlen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 584/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 9 Buchstabe b GEG

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 18 GEG

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 6 und Nummer 7 - neu -, § 39 Überschrift und Absatz 1, § 40 Überschrift und Absatz 1, § 90 Absatz 1 Einleitender Satzteil und Nummer 2 sowie Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und Nummer 4 - neu - GEG

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Satz 2 - neu - und Absatz 3 Satz 2 - neu - GEG

5. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 - neu - GEG

6. Zu Artikel 1 § 9 Satz 1 GEG

7. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 und § 49 Absatz 2 Satz 2 GEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 2 Satz 1 GEG

9. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2 und Nummer 3 - neu - GEG

10. Zu Artikel 1 § 24 Satz 1 GEG

11. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 1 GEG

12. Zu Artikel 1 § 27 Satz 1 GEG

13. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 3 - neu - GEG

14. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Nummer 2 GEG

15. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 GEG

16. Zu Artikel 1 § 36 Satz 2 GEG

17. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Satz 2 - neu - GEG

18. Zu Artikel 1 § 45 GEG

19. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 GEG

20. Zu Artikel 1 § 57 Absatz 1 GEG

21. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 2 und § 108 Absatz 1 Nummer 5 GEG

22. Zu Artikel 1 § 65 Satz 2 GEG

23. Zu Artikel 1 § 71 Absatz 3 - neu - GEG

24. Zu Artikel 1 § 72 Absatz 4 Satz 1 GEG

25. Zu Artikel 1 § 75 Absatz 4 Satz 2 - neu - bis Satz 4 - neu - GEG

26. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 1 Satz 2 GEG

27. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 2 Einleitungssatz, Nummer 2 und Nummer 3 bis 6 GEG

28. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 4 - neu - GEG

29. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 3 GEG

30. Zu Artikel 1 § 80 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 8 - neu - GEG

31. Zu Artikel 1 § 80 Absatz 4 Satz 6 GEG

32. Zu Artikel 1 § 83 Absatz 2 und 3 GEG

33. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 1 Nummer 4 GEG

34. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 1 Nummer 17 GEG

35. Zu Artikel 1 § 87 Absatz 1 GEG

36. Zu Artikel 1 § 88 Absatz 5 - neu - GEG

37. Zu Artikel 1 § 89 Satz 1 und Satz 2 GEG

38. Zu Artikel 1 § 92 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 1 GEG

39. Zu Artikel 1 § 96 Absatz 2 Satz 1 GEG

40. Zu Artikel 1 § 96 Absatz 6 Satz 2 GEG

41. Zu Artikel 1 § 97 Absatz 2 Nummer 1 GEG

42. Zu Artikel 1 § 97 Absatz 6 - neu - GEG

43. Zu Artikel 1 § 98 Absatz 3 - neu - GEG

44. Zu Artikel 1 § 99 Absatz 4 Satz 1a - neu - und Absatz 6 Satz 1 GEG

45. Zu Artikel 1 § 99 Absatz 7 Satz 1 GEG

46. Zu Artikel 1 § 101 Absatz 4 Satz 3 - neu - GEG

47. Zu Artikel 1 § 102 Absatz 1 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - GEG

48. Zu Artikel 1 § 104 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - GEG

49. Zu Artikel 1 § 107 Absatz 5 Satz 1 GEG

50. Zu Artikel 1 § 108 Absatz 1 Nummer 15a - neu - GEG

51. Zu Artikel 1 § 114 Satz 3 GEG


 
 
 


Drucksache 521/19 (Beschluss)

... -Differenzierung der Lkw-Maut zugunsten klimaschonender Antriebe und die notwendige Novelle der Eurovignetten-Richtlinie voranzutreiben, insgesamt zeitnah ein größerer Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor erreicht werden. Hierzu muss u.a. die Entwicklung marktreifer Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellen-Antrieb weiter forciert sowie der Aufbau einer Wasserstoff-Tankstellen-Infrastruktur in Deutschland durch ein Bundesprogramm gefördert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2, Absatz 5 Satz 1, § 5 Absatz 4 KSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 1 KSG

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 5 - neu - KSG

7. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 1, Satz 3 KSG

8. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 2 KSG

9. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 4 Satz 2 KSG


 
 
 


Drucksache 655/1/19

... 30. Die größten Potenziale im Hinblick auf eine substantielle Dekarbonisierung der europäischen Wirtschaft in Bezug auf das EU-Klimaziel für das Jahr 2030 sieht der Bundesrat bei den Unternehmen, die auf Erneuerbare Energien setzen - sowohl als Anbieter als auch als Nutzer. Dazu zählt der Einsatz von grünem Wasserstoff in der Stahl-, Zement- und Chemieindustrie, die Sektorkopplung der Bereiche Strom, Gas und Wärme sowie die Fertigung von "grünen" Batterien. Der Bundesrat erwartet von der Kommission im Rahmen ihrer Initiativen zum europäischen Grünen Deal wie der Strategie für eine intelligente Sektorenintegration, der Strategie für Offshore-Windenergie und des Vorschlags zu einer CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/1/19




2 Grundsätzliches

Im Einzelnen

3 Allgemeines

3 Wachstumsstrategie

Zu einzelnen Maßnahmen und Politikbereichen

Allgemein zu den Arbeitspaketen

3 Emissionshandelssystem

3 Finanzierungsfragen

3 Nachhaltigkeit

3 Klimagesetzgebung

Gemeinsame Agrarpolitik

3 Biodiversität

3 Forstwirtschaft

Meere und Ozeane

Wasser - und Bodenschutz

3 Bioökonomie

Kreislaufwirtschaft und Verbraucherbelange

3 Verkehrssektor

Wohnen und Bauen

Überarbeitung der Århus-Verordnung und Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten

3 Bürgerbeteiligung/Partizipationsverfahren

2 Weiteres

2 Sonstiges

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 579/1/19

... Ziel des Gesetzentwurfs ist es ausweislich seiner Begründung, die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, um die Zulassung von zwölf in § 2 Satz 1 Nummer 1 bis 12 des Entwurfs des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes abschließend genannten Verkehrsinfrastrukturprojekten in den Bereichen Schiene und Wasserstraße durch Maßnahmengesetz statt durch Verwaltungsakt realisieren zu können. Die Bundesregierung erhofft sich hiervon unter anderem eine beschleunigte Realisierung der erfassten Vorhaben (vgl. BR-Drucksache 579/19, Seite 8). Insbesondere geht sie davon aus, dass im Fall der Zulassung der Verkehrsinfrastrukturprojekte durch Gesetz der verwaltungsgerichtliche Rechtsweg, der gegenüber behördlichen Planfeststellungsbeschlüssen ansonsten eröffnet wäre, ausgeschlossen ist (vgl. BR-Drucksache 579/19, Seite 12 f.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 579/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zur Eingangsformel

3. Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Gesetzestitel, § 1, § 2 Überschrift, einleitender Satz, Satz 1 Nummer 11 und Nummer 13 bis 15 - neu -, § 3 Absatz 1, Absatz 2 Nummer 1, 2 und Nummer 3 - neu -, § 4 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 und Nummer 2a und 2b - neu -, § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3, § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 Satz 1 und 2, Absatz 3, § 8 Absatz 1 Satz 1 und 3, Absatz 3 Satz 2 Nummer 3, § 9 Absatz 2 Satz 2, § 10 Absatz 2, § 11 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, § 13 Satz 1 Nummer 2 § 14 Absatz 1, 2 und 3 und § 15 Satz 1 MgvG*

6. Zu § 2 Satz 1 Nummer 3 MgvG

7. Zu § 2 Satz 1 Nummer 5 MgvG

8. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7a - neu - und § 3 Absatz 2 Nummer 1 MgvG

9. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7a - neu -, § 3 Absatz 2 Nummer 1 MgvG*

10. Zu § 2 Satz 1 Nummer 8*

11. Zu § 2 Satz 1 Nummer 8 MgvG*

12. Zu § 2 Satz 1 Nummer 11, 12 und 13 - neu - MgvG*

13. Zu § 7 Absatz 2 Satz 1 MgvG*

14. Zu § 11 Absatz 1 Satz 1 MgvG*

15. Zu § 13 Satz 1 Nummer 1 und 2 MgvG


 
 
 


Drucksache 307/19

... Im Waschprozess dürfen aus- schließlich Wasser, reine Schwe- felsäure sowie reine Natronlauge (technische Reinheit) zugegeben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 307/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

§ 7a
Kennzeichnung bei Inverkehrbringen nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Düngegesetzes

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Folgen

1. Finanzielle Auswirkungen

a Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand

c Weitere Kosten

2. Weitere Folgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

aaa

bbb

ccc

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 138/19 (Beschluss)

... ) über Monate gespeichert werden können, damit der Gas- und Strombedarf ganzjährig gedeckt werden kann. Erneuerbare Gase (zum Beispiel Wasserstoff oder synthetisches Methan), die aus erneuerbar produziertem Strom umgewandelt wurden, können in Gasspeichern über lange Zeiträume hinweg gespeichert werden und bieten demzufolge die Lösung für eine der größten Herausforderungen der Energiewende; nämlich Energie langfristig zu speichern.



Drucksache 115/19 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass zunehmend Gewässernutzer, insbesondere öffentliche Trinkwasserversorger sowie Betreiber von Eigenwasserversorgungsanlagen, das Grund- oder Oberflächenwasser aufgrund von erhöhten Rückständen von chemischen Produkten wie Pflanzenschutzmitteln und auch Arzneimitteln nicht unmittelbar verwenden können.



Drucksache 243/19

... "1. zur Abwendung ernster land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster Schäden,".



Drucksache 140/19

... "1. Zur Abwendung ernster land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlicher Schäden oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden,"



Drucksache 213/19 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat sieht mittel- bis langfristig die Notwendigkeit, auf lange Beförderungen insbesondere zu Lande und zu Wasser in Drittländer, weitestgehend zu verzichten. Zuchtorganisationen sollten in diesem Zusammenhang prüfen, ob die genetischen Ressourcen nicht per Samen und/oder Embryonen in die Drittländer versendet werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zu langen Transporten von Nutztieren


 
 
 


Drucksache 668/19

Neunte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 668/19




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Neunte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Abwasserverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4706, BMU: Entwurf einer Neunten Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung (BMU)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 22/1/19

... Ein entsprechendes Verbot sollte sich jedoch nur auf schwer biologisch abbaubares Mikro- und Nanoplastik beziehen, da insbesondere wasserlösliche Polymere biologisch abbaubar sein können.



Drucksache 593/19

... , polychlorierte Biphenyle (PCB), per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), polybromierte Diphenylether (PBDE), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Weichmacher;



Drucksache 529/19

... Die Präsentation der Ergebnisse erfolgte in der 92. Umweltministerkonferenz am 9. Mai 2019. Das UBA kommt zu dem Schluss, dass die gesundheitlichen Auswirkungen von Treibstoffschnellablässen unkritisch sind. Dies gilt im Hinblick auf die Belastung der Luft, des Bodens, des Grundwassers und der menschlichen Gesundheit.



Drucksache 461/19

... 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darüber hinaus, auch nationale Beschränkungen oder Verbote bei Produkten mit bewusst zugesetzten Kunststoffpartikeln und anderen schwer abbaubaren Polymeren detailliert zu prüfen und umzusetzen. Das Wasch



Drucksache 138/1/19

... ) über Monate gespeichert werden können, damit der Gas- und Strombedarf ganzjährig gedeckt werden kann. Erneuerbare Gase (zum Beispiel Wasserstoff oder synthetisches Methan), die aus erneuerbar produziertem Strom umgewandelt wurden, können in Gasspeichern über lange Zeiträume hinweg gespeichert werden und bieten demzufolge die Lösung für eine der größten Herausforderungen der Energiewende; nämlich Energie langfristig zu speichern.



Drucksache 346/1/19

Entschließung des Bundesrates für eine auf einen ambitionierten Aufbau einer erneuerbaren Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ausgerichtete Umsetzung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED II) in nationales Recht - Antrag der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 346/1/19




1. Zu Nummer 1 Satz 2, 3 und 4, Nummer 3 Satz 1, Satz 4 und 4 a - neu -, Satz 5 Buchstabe a0 - neu -, Buchstabe a Satz 2, Buchstabe b, Buchstabe d erstes und zweites Tiret und Buchstabe e sowie Nummer 4 - neu -

2. Zu Nummer 3 Satz 5 Buchstabe e und Buchstabe f - neu -

Zu f:


 
 
 


Drucksache 168/19

... -Gesetz (BSI-KritisV) zurückgreifen, geht aber darüber hinaus. Denn § 2 Absatz 10 BSIG benennt nur die Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen, während nach der allgemeinen Definition der Bundesregierung auch die Sektoren Staat und Verwaltung sowie Medien und Kultur erfasst sind (vgl. https://www.kritis.bund.de/SubSites/Kritis/DE/Einfuehrung/Sektoren/ sektoren_node.html;jsessionid=B129E95380725F74369887B463F1F0F9.2_cid330; Buchberger in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Auflage 2019, BSIG, § 2 Rn. 12). Kritische Infrastrukturen im Sinne des hier vorgeschlagenen Regelbeispiels können also zum Beispiel nicht nur Krankenhäuser, Kernkraftwerke, Flughäfen oder Banken, sondern auch Regierungs-, Verwaltungs- oder Justizbehörden, der Deutsche Bundestag oder Rundfunkeinrichtungen sein. Die Aufnahme dieser kritischen Infrastrukturen in den Katalog der Regelbeispiele trägt den Umstand Rechnung, dass diese Infrastruktur besonders schutzwürdig sind, da sie aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung in hohem Maße auf informationstechnische Systeme angewiesen sind und unberechtigte Zugriffe auf diese Systeme schwerwiegende Folgen auch für die Allgemeinheit haben können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 422/19

... -Ausstoßes im Verkehrsbereich ist es flankierend zwingend erforderlich, den Ausbau klimafreundlicher Mobilitätsangebote voranzutreiben. Darunter sind vor allem ein besseres Angebot der Bahn, der Ausbau von Schnellbuslinien und On-Demand-Angeboten, Forschung und Entwicklung an synthetischen Kraftstoffen, Implementierung von Wasserstoffantrieben, Ausbau von E-Mobilität und Ladeinfrastruktur, sowie Investitionen in vernetzte Mobilität und ein Systemupgrade für den ÖPNV zu fassen.


 
 
 


Drucksache 137/19 (Beschluss)

... Durch die vorgeschlagene Neuregelung, nach der Abfälle und Abwasser, die im Produktionsbereich anfallen, für eine Entsorgung ohne besondere Vorbehandlung in jedem Fall nur gering kontaminiert sein dürfen, entsteht kein höheres Maß an Sicherheit für die in § 1 Nummer 1 GenTG bezeichneten Rechtsgüter. Sie kann jedoch bei Firmen, welche bislang die Möglichkeiten nach § 13 Absatz 2 Satz 3 Buchstabe a GenTSV im Rahmen der Produktion nutzen, zu unverhältnismäßigen Mehrkosten führen.



Drucksache 13/19 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat begrüßt, dass künftig Strom- und Gasnetz verstärkt gemeinsam geplant und betrachtet werden sollen. Er fordert die Bundesregierung auf, künftig auch Wasserstofferzeugung, -speicherung und -bedarf für Mobilitätszwecke und die Industrie in die Betrachtungen noch eingehender zu integrieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 und 6 § 19 Absatz 3 Satz 1 und § 32 Absatz 9 StromNEV

2. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe c § 34 Absatz 11 Satz 1a - neu - ARegV


 
 
 


Drucksache 213/1/19

... 5. Der Bundesrat sieht mittel- bis langfristig die Notwendigkeit, auf lange Beförderungen insbesondere zu Lande und zu Wasser in Drittländer, weitestgehend zu verzichten. Zuchtorganisationen sollten in diesem Zusammenhang prüfen, ob die genetischen Ressourcen nicht per Samen und/oder Embryonen in die Drittländer versendet werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/1/19




1. Hauptempfehlung zu Ziffer 2 der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung wie folgt zu fassen:

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat hilfsweise für den Fall, dass Ziffer 1 keine Mehrheit erhält, die Entschließung in Drucksache 213/19 nach Maßgabe nachstehender Änderung zu fassen:

Zu Nummer 1


 
 
 


Drucksache 523/19

... Rammgewerbe (Einrammen von Pfählen im Wasserbau)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 523/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Handwerksordnung

§ 126

Anlage
A Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (§ 1 Absatz 2)

Anlage
B Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (§ 18 Absatz 2)

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Übergangsgesetzes aus Anlaß des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demographische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Fliesen -, Platten- und Mosaikleger:

5 Estrichleger:

Behälter - und Apparatebauer:

5 Parkettleger:

Rollladen - und Sonnenschutztechniker:

Drechsler Elfenbeinschnitzer und Holzspielzeugmacher:

5 Böttcher:

5 Glasveredler:

5 Raumausstatter:

Orgel - und Harmoniumbauer:

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4988, BMWi: Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürgern

Verwaltung Länder

II.2. Weitere Kosten

II.4. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 486/19 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat sieht in aus erneuerbaren Energiequellen hergestellten Kraftstoffen eines von mehreren Schlüsselelementen für eine erfolgreiche Energiewende, die darüber hinaus erhebliche wirtschaftliche Chancen bieten. Er verweist hierzu auf seine Entschließung vom 11. Oktober 2019 für eine auf einen ambitionierten Aufbau einer erneuerbaren Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ausgerichtete Umsetzung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED II) in nationales Recht (BR-Drucksache 346/19(B) -).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 486/19 (Beschluss)




Anlage
Änderung und Entschließung zur Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU /EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union

Zu Artikel 2 Nummer 1

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 346/19 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates für eine auf einen ambitionierten Aufbau einer erneuerbaren Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ausgerichtete Umsetzung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED II) in nationales Recht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 346/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für eine auf einen ambitionierten Aufbau einer erneuerbaren Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ausgerichtete Umsetzung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED II) in nationales Recht

Zu c:

Zu d:

Zu e:

Zu f:

Zu g:


 
 
 


Drucksache 115/1/19

... 2. Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass zunehmend Gewässernutzer, insbesondere öffentliche Trinkwasserversorger sowie Betreiber von Eigenwasserversorgungsanlagen, das Grund- oder Oberflächenwasser aufgrund von erhöhten Rückständen von chemischen Produkten wie Pflanzenschutzmitteln und auch Arzneimitteln nicht unmittelbar verwenden können.



Drucksache 307/19 (Beschluss)

... "Im Waschprozess dürfen ausschließlich Wasser, reine Schwefelsäure, reine Natronlauge (technische Reinheit) sowie Nitrifikationshemmstoffe gemäß den Vorgaben nach Anlage 2 Tabelle 2 Nummer 2.1 zugegeben werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 307/19 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 8


 
 
 


Drucksache 243/19 (Beschluss)

... a) Insbesondere die Weidetierhalterinnen und -halter tragen mit ihrer Arbeit wesentlich zum Natur-, Arten-, Hochwasser- und Klimaschutz und zum Schutz der biologischen Vielfalt bei. Darüber hinaus stellen sie hochwertige Produkte und Nahrungsmittel her. Gleichzeitig ist die offene Weidetierhaltung die in der Gesellschaft anerkannteste Form der Nutztierhaltung. Trotzdem sinkt sowohl die Zahl der schafhaltenden Betriebe als auch der Schafe. Ursache dafür ist insbesondere die prekäre Einkommenssituation der Weidetierhalterinnen und -halter, die sich bei den Wanderschäferinnen und -schäfern nochmal verschärft darstellt, da sie meist keine eigenen Flächen besitzen und damit keinen Anspruch auf eine Flächenprämie haben. Zudem werden die Leistungen für das Gemeinwohl nicht über die Erzeugerpreise ausgeglichen.



Drucksache 563/1/19

... sei grundsätzlich kein Instrument des Katastrophenschutzes oder der allgemeinen Krisenvorsorge lässt vermuten, dass dort irrtümlich davon ausgegangen wird, die Sicherstellung der Treibstoffversorgung von beispielsweise KRITIS-Unternehmen (wie beispielsweise Energieversorgern, Wasserversorgern oder der Ernährungswirtschaft) im Krisenfall obliege den Katastrophenschutzbehörden.

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Drucksache 563/1/19




Zu Artikel 1 Nummer 5


 
 
 


Drucksache 584/2/19

... Die Wärme im Abwasser aus Kläranlagen wird bislang als "Abwärme" definiert und damit der Abwärme aus gewerblichen und industriellen Prozessen gleichgestellt. Dies ist nicht sachgerecht: Die Wärmeenergie im Abwasser, das eine Kläranlage verlässt, stammt zu einem großen Teil aus Umweltwärme, welche durch das Abwassersystem eingesammelt wird und aus biologischen Abbauprozessen in der biologischen Reinigungsstufe einer Kläranlage gewonnen wird. Die Nutzung dieser Umweltwärme sollte vor einer Vermengung zum Beispiel mit in der Regel kälterem Flusswasser (Umweltwärme aus Oberflächengewässern) erfolgen, um damit das energetisch günstigere Niveau für die Nutzung durch eine Wärmepumpe zu erreichen und so einen höheren CO



Drucksache 263/1/19

... Zu nennen sind beispielsweise Investitionen in Hagelschutznetze oder vergleichbare Schutzmaßnahmen und in (gemeinschaftliche) Einrichtungen der Wasserinfrastruktur (Bewässerung und Frostschutzberegnung).

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Drucksache 263/1/19




a Prävention durch agrotechnische Maßnahmen

5.b Risikoabsicherung über Mehrgefahren- Versicherungen gegen witterungsbedingte Risiken

6.c Absenkung des Versicherungsteuersatzes für die Risiken Trockenheit und Ertragsausfälle bei Tierseuchen

7. Unterstützung der Bildung von finanziellen Risikorücklagen

Zu Nummern 1 bis 8


 
 
 


Drucksache 636/19

... Bei der Kontrolle der Eigenüberwachung von kerntechnischen Anlagen sind im Bereich Abwasser 17 Anlagen betroffen, für die 32 Kontrollberichte erstellt werden, da beim überwiegenden Teil zweimal jährlich Kontrollmessungen bzw. Vergleichsanalysen durchgeführt werden. An den zusätzlich stattfindenden Ringversuchen zu Emissionsmessungen am Abwasser nehmen jeweils ca. 50 inländische Labore teil. Für den Bereich Fortluft sind derzeit 27 Anlagen betroffen mit 108 Berichten pro Jahr, da für alle Anlagen quartalsweise Kontrollmessungen bzw. Vergleichsanalysen durchzuführen sind. Hinzu kommen durchschnittlich bis zu drei Edelgasvergleichsmessungen und eine Kalibrierung, an denen jeweils nur eine der derzeit betroffenen 27 Anlagen jährlich teilnimmt. Außerdem nehmen am Ringversuch Fortluft wie beim Abwasser ca. 50 inländische Labore teil. Daraus ergibt sich in Bezug auf kerntechnische Anlagen eine Fallzahl in Höhe von 244 pro Jahr für Kontrollmessungen sowie Vergleichsmessungen und Vergleichsanalysen.



Drucksache 472/1/19

... So sind im Rahmen der Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln bei der Bewertung der Bienengefährlichkeit neben der akuten Toxizität auch subletale, chronische und synergistische Effekte sowie wiederholte Expositionen zu berücksichtigen. Dies schließt eine Bewertung der Wirkstoffeigenschaften und Wirkmechanismen der Pflanzenschutzmittel auf sämtliche Lebensstadien der Bienen ein. Diese Anforderungen werden in dem mehrstufigen Risikobewertungsmodell der EFSA berücksichtigt, das die vier Hauptpfade der Pflanzenschutzmittelexposition - Deposition von Wirkstoffen, Aufnahme von Pollen, von Nektar und von Wasser sowie die Exposition gegenüber Wirkstoffmetaboliten - abdeckt.

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Drucksache 472/1/19




Zu Nummer 5


 
 
 


Drucksache 582/1/19

... Die Legaldefinitionen der Änderung von Betriebsanlagen einer Eisenbahn (Artikel 1 Nummer 1) und der Änderung einer Bundesfernstraße (Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a) sind zu weitgehend. Nach der Gesetzesbegründung sollen Ersatzneubauten keine Änderung, sondern eine genehmigungsfreie Unterhaltungsmaßnahme darstellen. Der Gesetzentwurf verkennt, dass bei vollständigem Abriss eines baulichen Vorhabens die bestehende Genehmigung und deren Bestandsschutz entfallen, es sich mithin bei dem Ersatzbau um einen Neubau handelt. Unterhaltung setzt dagegen den Fortbestand des Bauwerks im Wesentlichen voraus. Entfällt die Planfeststellung bzw. Plangenehmigung und die damit einhergehende Konzentrationswirkung, führt dieses nicht zu einem Entfallen der Genehmigungsbedürftigkeit der Baumaßnahme, wovon die Gesetzesbegründung offenbar ausgeht. Die Baumaßnahme bedürfte fortan vielmehr weiterhin der umweltrechtlichen Zulassung, gegebenenfalls einer Baugenehmigung und in aller Regel weiterer - nun nicht mehr in der Planfeststellung enthaltener bzw.konzentrierter - umweltrechtlicher Genehmigungen und sonstiger Entscheidungen (zum Beispiel nach Wasserrecht, Naturschutzrecht). Die Zuständigkeiten werden letztlich von der Planfeststellungsbehörde auf die Landesbehörden bzw.vor allem die Kommunen verlagert, was keineswegs der Verfahrensbeschleunigung dient und künftig nicht konzentrierte, parallele Behördenentscheidungen zur Folge hätte.

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Drucksache 582/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 18 Absatz 1 Satz 4 AEG , Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 17 Absatz 1 Satz 2 , Nummer 3 Buchstabe b § 18f Absatz 7 Satz 2 FStrG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - und Nummer 1b - neu -, Artikel 2 Nummer 2a - neu - und Nummer 2b - neu -, Artikel 3a - neu - § 18a Nummer 3 - neu -, § 18e Absatz 6 - neu - AEG, § 17a Nummer 3 - neu -, § 17e Absatz 6 - neu - FStrG, § 14a Nummer 3 - neu -, § 14e Absatz 6 - neu -, § 56 Absatz 7 - neu - WaStrG

‚Artikel 3a Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 21 Absatz 8 - neu - AEG *

4. Zu Artikel 2 Nummer 1, Nummer 3 Buchstabe a und Nummer 4 § 3a Absatz 1, § 18f Absatz 7, § 19 Absatz 1 Satz 2 FStrG

6. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 3a Absatz 1 FStrG

7. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 19 Absatz 1 Satz 2 FStrG

8. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b § 13 Absatz 2 EKrG

9. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b § 13 Absatz 2 Satz 2 - neu - EKrG

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 104/19

... (3) Sofern das geplante Projekt nach Absatz 1 ebenfalls einer Prüfung im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Wasserwirtschaft an den Grenzgewässern gemäß Artikel 6 Absatz 3 des am 19. Mai 1992 in Warschau geschlossenen Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft an den Grenzgewässern, im Folgenden "Vertrag vom 19. Mai 1992" genannt, unterliegt, so wird für den Teil der Prüfung des Projektes, der Umweltauswirkungen betrifft, nur eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Bestimmungen dieser Vereinbarung durchgeführt. Die Ursprungspartei unterrichtet die nach Artikel 10 des Vertrages vom 19. Mai 1992 eingerichtete Deutsch-Polnische Grenzgewässerkommission darüber, dass sie eine Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen für ein solches Projekt durchführt.

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Drucksache 104/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über Umweltverträglichkeitsprüfungen und Strategische Umweltprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmen

Kapitel 1
Anwendungsbereich

Artikel 1
Umweltverträglichkeitsprüfungen geplanter Projekte

Artikel 2
Strategische Umweltprüfungen von Plan- und Programmentwürfen

Kapitel 2
Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung geplanter Projekte

Artikel 3
Benachrichtigung

Artikel 4
UVP-Dokumentation; Frist für Stellungnahmen sowie für Anmerkungen und Einwände

Artikel 5
Mitwirkung der Öffentlichkeit

Artikel 6
Stellungnahmen der Behörden

Artikel 7
Austausch von Informationen

Artikel 8
Konsultationen vor dem Erlass der Entscheidung

Artikel 9
Übermittlung der Entscheidung

Artikel 10
Analyse nach Durchführung des Projektes

Kapitel 3
Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung von Plan- und Programmentwürfen

Artikel 11
Benachrichtigung

Artikel 12
Frist für Stellungnahmen sowie für Anmerkungen und Einwände

Artikel 13
Mitwirkung der Öffentlichkeit

Artikel 14
Stellungnahmen der Behörden

Artikel 15
Austausch von Informationen

Artikel 16
Konsultationen vor der Annahme des Plans oder des Programms

Artikel 17
Übermittlung des angenommenen Plans oder Programms

Artikel 18
Überwachung

Kapitel 4
Gemeinsame Vorschriften

Artikel 19
Einhaltung von Fristen

Artikel 20
Übersetzungen

Artikel 21
Elektronische Kommunikation

Artikel 22
Zuständige Behörde

Artikel 23
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten

Artikel 24
Andere völkerrechtliche Verträge

Artikel 25
Inkrafttreten und Kündigung der Vereinbarung

Artikel 26
Außerkrafttreten der Vereinbarung vom 11. April 2006

Anlage n
zur Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über Umweltverträglichkeitsprüfungen und Strategische Umweltprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften der Vereinbarung

Zur Präambel

Zu Kapitel 1 Anwendungsbereich

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Kapitel 2 Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung geplanter Projekte

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Kapitel 3
(Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung von Plan- und Programmentwürfen)

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Artikel 15
(Austausch von Informationen)

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Kapitel 4
(Gemeinsame Vorschriften)

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Zu Anlage 5

Zu Anlage 6

Zu Anlage 7

Zu Anlage 8


 
 
 


Drucksache 150/4/19

... Es ist erforderlich, die Umwandlung von erneuerbarem Strom in Wasserstoff in räumlicher Nähe zu den Schwerpunkten der Energieumwandlung und -speicherung aus Erneuerbaren Energien oder zur Gasleitungsinfrastruktur in die Betrachtungen zum Stromnetzentwicklungsplan einzubeziehen. Insgesamt ist es zukünftig notwendig, die Netzentwicklungspläne Strom und Gas aufeinander abzustimmen bzw. miteinander zu verzahnen.



Drucksache 43/19

... Die Anwendung der Präparate erfolgt über das Trinkwasser oder über Futter.



Drucksache 486/1/19

... Um die bestehenden deutschen Klimaschutzziele zu erreichen, ist eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen in allen Sektoren und Anwendungen in Industrie, Haushalten und Verkehr erforderlich. Power\-to-Liquid-Kraftstoffe (PtL) sind eine Möglichkeit, regenerativ gewonnenen Strom in den Verkehrssektor zu integrieren. Der durch PtL synthetisierte paraffinische Diesel ist zudem im Vergleich zu Diesel der Norm DIN EN 590 schadstoffärmer und kann zur Luftreinhaltung in den Städten beitragen. Im Unterschied zu anderen regenerativ gewonnenen Kraftstoffen wie Wasserstoff und Biogas kann paraffinischer Diesel unter Verwendung der vorhandenen Infrastruktur an allen Tankstellen vertrieben werden.

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Drucksache 486/1/19




1. Hauptempfehlung zu Ziffer 5

Zu Artikel 1 Nummer 1

Anlage 16
Zeichen Paraffinischer Diesel (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11)

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 5 der 10. BImSchV

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 der 30. BImSchV

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.