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191 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Wasserschutzes"


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Drucksache 963/08 (Beschluss)

... n zur Erschließung des Pontons wäre aufgrund des Hochwasserschutzes nahezu ausgeschlossen. Ebenfalls schwer durchführbar und nicht sachgerecht ist die Anmeldung entsprechender Hilfeleistungen 48 Stunden vor Abfahrt, da die Entscheidung zu fahren von den Passagieren i. d. R. sehr kurzfristig getroffen wird. Nicht praxisgerecht sind ferner die Hilfeleistungen und Entschädigungsregelungen im Falle der Verspätungen.



Drucksache 575/1/08

... e) die Ausbringung in Zonen I und II von Wasserschutzgebieten ist nicht zulässig,



Drucksache 469/07

... Zweitens sehen sich Gesellschaften, da die Klimaänderung bereits im Gang ist, weltweit gleichzeitig vor die Herausforderung gestellt, sich den Auswirkungen des Klimawandels anzupassen, da ein bestimmtes Maß an Klimaänderung in diesem Jahrhundert und darüber hinaus nicht mehr aufzuhalten ist, selbst wenn die weltweiten Klimaschutzmaßnahmen in den kommenden Jahrzehnten erfolgreich sind. Obgleich Anpassungsmaßnahmen daher eine unvermeidbare und unerlässliche Ergänzung zum Klimaschutz geworden sind, sind sie keine Alternative zur Verringerung der THG-Emissionen. Die Anpassung hat ihre Grenzen. Sobald bestimmte Temperaturschwellen überschritten werden, muss mit bestimmten schweren und irreversiblen Klimaauswirkungen (z.B. Umsiedlung von Bevölkerungen) gerechnet werden. Was ist Anpassung? Anpassungsmaßnahmen dienen der Bewältigung der Folgen eines sich wandelnden Klimas (z.B. verstärkte Niederschläge, höhere Temperaturen, Wasserknappheit oder häufiger auftretende Stürme) bzw. der Vorwegnahme künftiger solcher Veränderungen. Anpassung zielt darauf ab, die Risiken und Schäden gegenwärtiger und künftiger negativer Auswirkungen kostenwirksam zu verringern oder potenzielle Vorteile zu nutzen. Beispiele für Anpassungsmaßnahmen umfassen u.a. die effizientere Nutzung knapper Wasserressourcen, die Anpassung von Baunormen an künftige Klimabedingungen und Witterungsextreme, den Bau von Infrastrukturen für den Hochwasserschutz und die Anhebung der Deiche gegen den Anstieg des Meeresspiegels, die Entwicklung trockenheitstoleranter Kulturpflanzen, die Verwendung sturm- und brandresistenterer Baumarten und Forstbewirtschaftungspraktiken sowie die Aufstellung von Raumplänen und die Anlage von Korridoren zur Förderung der Artenmigration. Die Anpassung beinhaltet sowohl nationale als auch regionale Strategien sowie praktische Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene oder von Privatpersonen; sie kann vorgreifend oder reaktiv sein, und sie betrifft sowohl natürliche als auch Humansysteme. Die Gewährleistung der lebenslangen Nachhaltigkeit von Investitionen durch explizite Berücksichtigung des sich wandelnden Klimas wird oft als Klimasicherung bezeichnet. (Weitere Begriffe werden in Anhang 5 erläutert.)



Drucksache 568/07

... 1. Bezüge der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht, der Angehörigen des Vollzugsdienstes der Polizei, des früheren Reichswasserschutzes, der Beamten der früheren Schutzpolizei der Länder sowie der früheren Angehörigen der Landespolizei und ihrer Hinterbliebenen,



Drucksache 579/07

... es und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes;



Drucksache 58/06

... Hochwasser ist ein natürliches Phänomen, das nicht verhindert werden kann. Jedoch trägt menschliches Handeln zu einer Zunahme der Wahrscheinlichkeit und der negativen Auswirkungen von Hochwasser bei. Da die meisten Einzugsgebiete in Europa sich über mehrere Länder erstrecken, würden auf Gemeinschaftsebene konzertierte Maßnahmen beträchtlichen zusätzlichen Nutzen bringen und den Hochwasserschutz insgesamt verbessern. Angesichts der potenziellen Gefahr für Menschenleben, Wirtschaftsgüter und Umwelt könnte das von Europa angestrebte Ziel einer nachhaltigen Entwicklung ernstlich gefährdet werden, wenn keine angemessenen Maßnahmen ergriffen werden. Die Gemeinschaft verfügt bereits seit langem über Umweltvorschriften im Bereich der Wasserqualität. Hochwasser und die Auswirkungen der Klimaänderung auf das Hochwasserrisiko wurden jedoch noch nicht behandelt. Mit der



Drucksache 558/06 (Beschluss)

... Die im Gesetzentwurf in Absatz 1 Satz 3 und 4 vorgesehenen beiden Ausnahmen vom beschleunigten Verfahren müssen durch weitere Ausnahmen ergänzt werden. Die Regelungen für das beschleunigte Verfahren sind nicht geeignet, die angemessene Berücksichtigung des Hochwasserschutzes und der Störfallvorsorge zu gewährleisten. Zur besseren Lesbarkeit werden die Ausnahmeregelungen (bisherige Sätze 3 und 4 sachlich unverändert) daher in einen neuen Satz 3 mit Aufzählung der Ausnahmetatbestände unter den Nummern 1 bis 3 umformuliert.



Drucksache 558/1/06

... Die im Gesetzentwurf in Absatz 1 Satz 3 und 4 vorgesehenen beiden Ausnahmen vom beschleunigten Verfahren müssen durch weitere Ausnahmen ergänzt werden. Die Regelungen für das beschleunigte Verfahren sind nicht geeignet, die angemessene Berücksichtigung des Hochwasserschutzes und der Störfallvorsorge zu gewährleisten. Zur besseren Lesbarkeit werden die Ausnahmeregelungen (bisherige Sätze 3 und 4 sachlich unverändert) daher in einen neuen Satz 3 mit Aufzählung der Ausnahmetatbestände unter den Nummern 1 bis 3 umformuliert.



Drucksache 185/05

Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden. Hochwasserschutzes



Drucksache 52/1/05

... Die Einführung einer gesetzlichen Hochwasserschutzplanung in das



Drucksache 185/05 (Beschluss)

Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes



Drucksache 52/05 (Beschluss)

... Die Einführung einer gesetzlichen Hochwasserschutzplanung in das



Drucksache 52/05

... Hochwasserschutzpläne nach § 31d des



Drucksache 268/04

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes



Drucksache 666/04 (Beschluss)

... Gewässeraufweitungen aus Gründen des Hochwasserschutzes, Deicherhöhungen, Deichverbreiterungen und Deichrückverlegungen bedürfen nur der Plangenehmigung."



Drucksache 565/04 (Beschluss)

... - Verbesserung des Hochwasserschutzes;



Drucksache 500/04 (Beschluss)

... Die Streichung an dieser Stelle und Einfügung bei Absatz 4 entspricht der Nitrat-RL (Anhang II A 2.). Der derzeitige Wortlaut stellt eine Übermaßregelung dar. Außerdem erhält der Begriff "überschwemmungsgefährdete Flächen" (entsprechend § 2 Abs. 3 Satz 5) vor dem Hintergrund des in Vorbereitung befindlichen Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes eine neue Dimension (entsprechend § 31c



Drucksache 666/4/04

... Gewässeraufweitungen aus Gründen des Hochwasserschutzes, Deicherhöhungen, Deichverbreiterungen und Deichrückverlegungen bedürfen nur der Plangenehmigung.



Drucksache 666/2/04

... Gewässeraufweitungen aus Gründen des Hochwasserschutzes, Deicherhöhungen, Deichverbreiterungen und Deichrückverlegungen bedürfen nur der Plangenehmigung."



Drucksache 565/1/04

... - Verbesserung des Hochwasserschutzes;



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Informationssystem - umwelt-online
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.