687 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Zertifikat"
Drucksache 132/2/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates - Faire Rahmenbedingungen für die heimische Stahlindustrie schaffen - Antrag der Länder Niedersachsen, Saarland, Sachsen und Brandenburg -
... -Zertifikate muss langfristig berechenbar und die Benchmarks für energieeffiziente Anlagen müssen klimapolitisch ambitioniert, aber auch technologisch sowie wirtschaftlich erreichbar sein, damit den Unternehmen Planungssicherheit gegeben wird. Die Benchmarks müssen in der Stahlindustrie auch die aus Effizienzgründen sinnvolle Stromerzeugung mit Kuppelgasen abbilden."
1. Zu Nummer 2 Satz 3, Nummer 8 Satz 2 und
3. Zu Nummer 2 Satz 3 und Nummer 9 sowie zur Begründung Absatz 9 und Absatz 10
4. Zu Nummer 7 Satz 3
Â
Â
Â
Drucksache 205/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schwerpunkte der IKT-Normung für den digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 176 final
... Proprietäre Lösungen, rein nationale Ansätze und Normen, die die Interoperabilität behindern, können das Potenzial des digitalen Binnenmarkts erheblich einschränken. Die Akzeptanz von CloudComputing-Diensten durch Unternehmen, Verbraucher, öffentliche Verwaltungen und die Wissenschaft erfordert nicht nur einen nahtlosen nutzerfreundlichen Zugang, sondern auch Vertrauen, insbesondere in die Gewährleistung eines angemessenen Datenschutz-, Sicherheits- und Leistungsniveaus durch die Cloud-Dienste. In der Mitteilung über eine Europäische Cloud-Initiative wird darauf hingewiesen, dass bereits vorhandene einschlägige Zertifikate und Normen genutzt werden sollten und gegebenenfalls auf europäischer Ebene Zertifizierungen und Kennzeichnungen einzuführen sind.
1. IKT-NORMEN als Eckpfeiler des Digitalen Binnenmarkts
2. FESTLEGUNG von NORMEN für IKT in einem SICH RASCH WANDELNDEN und SCHWIERIGEN Globalen Kontext
3. EUROPAS Antwort: EIN ZWEI-SÄULEN-PLAN zur SCHWERPUNKTSETZUNG in der IKT-NORMUNG für den Digitalen Binnenmarkt und zu DEREN Durchführung
3.1. Fünf Schwerpunktbereiche: die Bausteine der IKT-Normung
3.1.1. Cloud Computing
3.1.2. Internet der Dinge
3.1.3. 5G-Kommunikationsnetze
3.1.4. Cybersicherheit
3.1.5. Daten
3.1.6. Die weitergehenden Auswirkungen der Digitalisierung auf die Industrie und die Verbraucher
3.2. Durch Normen eine Führungsrolle erringen und behaupten - eine Verpflichtung auf hoher Ebene
1 Validierung von Prioritäten und Steigerung der Effizienz des Normungsprozesses in Europa:
2 Regelmäßige Überprüfung und Überwachung der Fortschritte:
3 Verbesserte EU-Unterstützung für die Normungsschwerpunkte im IKT-Bereich:
4 Gewährleistung eines fairen und nicht diskriminierenden Zugangs
5 Verstärkung der Präsenz der EU im internationalen Dialog und in der IKT-Normen betreffenden Zusammenarbeit:
Â
Â
Â
Drucksache 132/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Faire Rahmenbedingungen für die heimische Stahlindustrie schaffen
... zertifikate kostenfrei zugeteilt werden. Dieses Prinzip muss unabhängig von konjunkturellen Schwankungen gelten.
Drucksache 458/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) Nr. 2015/566 und (EU) Nr. 2015/565 zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen
... bb) In Nummer 5 werden die Wörter "für die es eines Zertifikates oder einer Bescheinigung nach § 72b bedarf," gestrichen.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
§ 67b EU-Kompendium der Gewebeeinrichtungen, EU-Kompendium der Gewebe- und Zellprodukte, Unterrichtungspflichten
§ 72c Einmalige Einfuhr von Gewebe oder Gewebezubereitungen
§ 142a Übergangs- und Bestandsschutzvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) Nr. 2015/566 und (EU) Nr. 2015/565 zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen
Artikel 1a Änderung der Apothekenbetriebsordnung
Artikel 2 Änderung des Transplantationsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Transfusionsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
Abschnitt 5b Ergänzende Vorschriften für die Kodierung von Gewebe und Gewebezubereitungen
§ 31a Verbringen von Arzneimitteln nach § 73 Absatz 3a des Arzneimittelgesetzes
Abschnitt 5b Ergänzende Vorschriften für die Kodierung von Gewebe und Gewebezubereitungen
§ 41a Europäisches Kodierungssystem für Gewebe und Gewebezubereitungen
§ 41b Bestimmungen für die Verwendung des Einheitlichen Europäischen Codes; Meldepflichten
§ 41c Kodierung in anderen Fällen und sonstige Pflichten der Gewebeeinrichtungen
§ 41d Format des Einheitlichen Europäischen Codes
§ 43 Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) Nr. 2015/566 und (EU) Nr. 2015/565 zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen
Artikel 5 Änderung der TPG-Gewebeverordnung
Artikel 6 Aufhebung der TPG-Gewebeeinrichtungen-Registerverordnung
Artikel 7 Aufhebung der Blutstammzelleinrichtungen-Registerverordnung
Artikel 8 Inkrafttreten
Â
Â
Â
Drucksache 407/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
... Der Unternehmer benötigt je elektronisches Aufzeichnungsgerät ein Kartenlesegerät und eine Smartcard sowie einen 2D-QR-Code-Drucker. Für das Konzept sind weiterhin eine autorisierte Stelle für die Smartcardvergabe, eine Schnittstelle zwischen der autorisierten Stelle und dem Bundeszentralamt für Steuern zum Datenabgleich, ein Zertifikatsserver sowie ein Verifikationsserver erforderlich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
1. Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung in einem elektronischen Aufzeichnungssystem
2. Einführung einer Kassen-Nachschau
3. Sanktionierung von Verstößen
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Abgabenordnung
§ 146a Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung
§ 146b Kassen-Nachschau
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
§ 30 Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung in einem elektronischen Aufzeichnungssystem
2. Einführung einer Kassen-Nachschau
3. Sanktionierung von Verstößen
III. Alternativen
1. Null-Option
2. INSIKA INtegrierte SIcherheitslösung für messwertverarbeitende KAssensysteme
a INSIKA-Infrastruktur
b INSIKA-Technik INSIKA-Smartcard
3. Zertifizierungsverfahren
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
§ 146b - neu - AO
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 4
§ 147 Absatz 6 Satz 3 - neu - AO
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
§ 379 Absatz 1 AO
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3286: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen und einer Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungs-Verordnung)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Lösung des Gesetzentwurfs
Darstellung von Alternativen
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Â
Â
Â
Drucksache 373/15
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung nach § 37g BImSchG über die Umsetzung und Effekte der Biokraftstoff -Nachhaltigkeitsverordnung respektive der Biomassestrom -Nachhaltigkeitsverordnung
... Weltweit wurden 2011 durch die BLE-Zertifizierungsstellen 1.419 Betriebe zertifiziert, davon 1.287 in der Europäischen Union (EU) und 132 in Drittstaaten. 2012 ging die Anzahl der zertifizierten Betriebe leicht zurück auf 1.259 (davon 86 in Drittstaaten). Den im Jahr 2012 ausgestellten Zertifikaten stehen 35 entzogene Zertifikate gegenüber.
Bericht
3 Vorbemerkung
Bericht
Kapitel 13 Bericht nach Biomassestrom-und Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen)
13.1. Erfüllung der Anforderungen nach den Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen
13.2. Auswirkungen der Herstellung der in Deutschland zur Stromerzeugung eingesetzten flüssigen Biobrennstoffe und der in Verkehr gebrachten Biokraftstoffe auf die Nachhaltigkeit
13.2.1. Nachhaltigkeitsaspekte, die die Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen adressieren
13.2.2. Nachhaltigkeitsaspekte, die die Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen nicht adressieren
13.3. Bewertung, ob der Einsatz flüssiger Biobrennstoffe für die Stromerzeugung und die Verwendung von Biokraftstoffen sozial vertretbar ist
Â
Â
Â
Drucksache 446/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
... (3) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern nähere Einzelheiten der berufsbezogenen Deutschsprachförderung, insbesondere die Grundstruktur, die Zielgruppen, die Dauer, die Lerninhalte und die Durchführung der Kurse, die Vorgaben bezüglich der Auswahl und Zulassung der Kursträger sowie die Voraussetzungen und die Rahmenbedingungen für den Zugang und die ordnungsgemäße und erfolgreiche Teilnahme einschließlich ihrer Abschlusszertifikate und der Kostentragung sowie die erforderliche Datenübermittlung zwischen den beteiligten Stellen und die Datenverarbeitung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach § 88a Absatz 3 zu regeln."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
§ 29a Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung.
§ 63a Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender
§ 83c Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten
§ 90 Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde
Artikel 2 Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
§ 14 Dauer der Anspruchseinschränkung
Artikel 3 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 45a Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung
§ 105c Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit
Artikel 4 Änderung des Bundesmeldegesetzes
Artikel 5 Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes
§ 18 Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug
Artikel 6 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 7 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
§ 17
§ 18 Zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs kann ein Beamter auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer seines Hauptamts, zum Richter auf Zeit ernannt werden.
Artikel 8 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes
§ 9a Gebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen
Artikel 10 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 131 Sonderregelung zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung
§ 421 Förderung der Teilnahme an Sprachkursen
Artikel 11 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 12 Änderung des Entflechtungsgesetzes
Artikel 13 Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 14 Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
4 Verfahrensbeschleunigung
Faire und effektive Verfahren
4 Unterbringung
4 Asylbewerberleistungen
Ärztliche Versorgung
4 Integration
Kostenbeteiligung des Bundes
III. Alternativen Keine IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Gesetzesfolgen
1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Leistungen für Asylbewerber
Kostenbeteiligung des Bundes
2. Erfüllungsaufwand
a. Bürgerinnen und Bürger
b. Wirtschaft
5 Ausländerbeschäftigung
c. Verwaltung
Lockerung des Leiharbeitsverbots
Leistungseinschränkungen nach dem AsylbLG
Regelung zu minderjährigen Kindern
Erkennungsdienstliche Maßnahmen
Öffnung der Integrationskurse
Berufsqualifizierende Sprachkurse nach § 45a AufenthG
Förderung der Teilnahme an Sprachkursen
5 Bundesmeldegesetz
Gesundheitsversorgung, SGB V
5 Schutzimpfungen
VI. Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 18
Zu Nummer 20
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Absatz 16
Zu Absatz 17
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 14
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3467: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
4 Verfahrensbeschleunigung
4 Asylbewerberleistungen
1. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
2. Befristungs- und Evaluierungserwägungen
3. Gesamtbewertung
Â
Â
Â
Drucksache 537/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
... c) Darüber hinaus muss durch eine noch zu erlassende Rechtsverordnung gewährleistet werden, dass das Zertifikat "Vergleichswebsite nach dem Zahlungskontengesetz" ausschließlich in unmittelbarer Nähe zum Vergleich von Zahlungskonten und -dienstleistern verwendet werden darf und dessen Bedeutung transparent erklärt wird. Eine Platzierung, die auch bei dem Betrachten anderer möglicherweise angebotener Vergleiche (beispielsweise von Versicherungs-, Reise-, Stromanbietern, usw.) gut erkennbar ist, könnte bei Verbraucherinnen und Verbrauchern den Eindruck entstehen lassen, dass diese ebenfalls Mindestkriterien genügen und eine entsprechende Akkreditierung stattgefunden hat.
1. Zu Artikel 1
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 ZKG
3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 Satz 2 - neu - ZKG
4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 - neu - ZKG
5. Zu Artikel 1 §§ 16, 18 ZKG
6. Zu Artikel 1 §§ 17 und 18 ZKG
7. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Nummer 3, Nummer 4, Nummer 5 - neu - ZKG
8. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 4 ZKG
9. Zu Artikel 1 § 29 Satz 1 und 2 - neu - ZKG
10. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Satz 3 - neu - ZKG
11. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 2 ZKG
12. Zu Artikel 1 § 39 Satz 2 ZKG
13. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 2 Satz 2 ZKG
14. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 2
15. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 3 Nummer 2 ZKG
16. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 3 Nummer 2 ZKG
17. Zu Artikel 1 § 46 Absatz 2 ZKG
18. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 Nummer 3 ZKG
19. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 2, Absatz 4, 6 und 7, Absatz 8 Satz 1 ZKG
20. Zu Artikel 1 §§ 48 bis 51 ZKG
Â
Â
Â
Drucksache 340/15
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien
... - Änderung der Entsorgungsfachbetriebe-Zertifikate,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsangaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung
1. Begriffsbestimmungen
2. Bewertung und Einstufung
2.2.5.1 Verordnung EG Nr. 1272/2008/EG, Anhang VI, die in Ziffer 1.1.3.1 genannten
3. Abfallverzeichnis
Artikel 2 Änderung der Deponieverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Ausgangslage auf EU-Ebene
2. Ausgangslage auf nationaler Ebene
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Gleichstellung von Frauen und Männern
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
1. Gesamtergebnis
2. Vorgaben / Prozesse der Verordnung
a Vorgaben
b Prozesse
3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Zu Nummer 1
a Änderung des Anhangs III der Abfallrahmenrichtlinie
b Einführung neuer Abfallarten
Erfüllungsaufwand bei der Änderung der immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung
Erfüllungsaufwand bei der Änderung der abfallrechtlichen Anlagenzulassung Deponien
Erfüllungsaufwand zur Änderung der Beförderungserlaubnisse für gefährliche Abfälle
Erfüllungsaufwand im abfallrechtlichen Nachweisverfahren
Zu Nummer 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 6
5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Zu Nummer 1
Zur Nummer 2 Umstellung behördlicher Entscheidungen
Zu den Nummer n
Zu Nummer 7
IX. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3297: Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
3 Erfüllungsaufwand
1. Änderung der Einstufungskriterien
2. Einführung neuer Abfallarten
Â
Â
Â
Drucksache 401/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zwecks Verbesserung der Kosteneffizienz von Emissionsminderungsmaßnahmen und zur Förderung von Investitionen in CO2 -effiziente Technologien - COM(2015) 337 final
... 13. Aus Sicht des Bundesrates ist es allerdings notwendig, möglichst umgehend den derzeit nur eingeschränkt funktionierenden Emissionshandel wieder funktionsfähig zu machen. Ausweislich des Vorschlags für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve (MSR) für das EU-System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten und zur Änderung der Richtlinie
Drucksache 438/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... Über die Berufsqualifikation hinaus kann das Gericht bei seiner Prüfung etwa Nachweise über eine spezifische Fortbildung oder erworbene Zertifikate der Berufsverbände oder Berufskammern heranziehen. Erfahrung im jeweiligen Bereich können auch Berufsanfänger erworben haben, die etwa im Rahmen der Fortbildung supervidiert als Gutachter tätig waren.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
§ 163 Sachverständigengutachten.
§ 163a Ausschluss der Zeugenvernehmung des Kindes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
§ 41 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 4 Änderung des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
§ 13 Soweit die Vorschriften der Zivilprozessordnung auf Sachverständige, die zum Zweck der Festsetzung des Verkehrswertes nach § 74a Absatz 5 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung angehört werden, entsprechend anzuwenden sind, ist deren bis zum ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach Artikel 6 dieses Gesetzes] geltende Fassung weiterhin maßgeblich.
Artikel 5 Folgeänderungen
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluaierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Â
Â
Â
Drucksache 76/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
... Buch Sozialgesetzbuch ausgestellte Zertifikat kann dafür verwendet werden. Nach vollständiger Übernahme in elektronische Form können die schriftlichen Entgeltunterlagen vernichtet werden." ‘
Dritter Titel Übermittlung von Daten im Lohnnachweisverfahren der Unfallversicherung
§ 99 Übermittlung von Daten durch den Unternehmer im Lohnnachweisverfahren
§ 100 Inhalt des elektronischen Lohnnachweises
§ 101 Stammdatendatei
§ 102 Verarbeitung, Weiterleitung und Nutzung der Daten zum Lohnnachweisverfahren
§ 103 Gemeinsame Grundsätze zur Datenübermittlung an die Unfallversicherung
‚Artikel 1a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
‚Artikel 1b Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 130 Assistierte Ausbildung
§ 420 Versicherungsfreiheit von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Programms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt
§ 218f Weitergeltung des Lohnnachweisverfahrens in der Fassung vom 31. Dezember 2005
‚Artikel 4a Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
‚Artikel 8a Änderung des Heilmittelwerbegesetzes
Â
Â
Â
Drucksache 619/15
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Achte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
... 3. bei der Beförderung in Güterbeförderungseinheiten, das CTU-Packzertifikat und eine entsprechende Packliste, in der die verladenen Versandstücke mit folgenden Angaben aufgeführt sind:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Achte Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Gefahrgutverordnung See - GGVSee)*
4 Inhaltsverzeichnis
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Zulassung zur Beförderung
§ 4 Allgemeine Sicherheitspflichten, Überwachung, Ausrüstung, Unterweisung
§ 5 Verladung gefährlicher Güter
§ 6 Unterlagen für die Beförderung gefährlicher Güter
§ 7 Ausnahmen
§ 8 Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
§ 9 Zuständigkeiten der nach Landesrecht zuständigen Behörden
§ 10 Zuständigkeiten der durch das Bundesministerium der Verteidigung bestimmten Sachverständigen und Dienststellen
§ 11 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
§ 12 Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
§ 13 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Strahlenschutz
§ 14 Zuständigkeiten des Umweltbundesamtes
§ 15 Zuständigkeiten der für die Schiffssicherheit zuständigen bundesunmittelbaren Berufsgenossenschaft
§ 16 Zuständigkeiten der Benannten Stellen
§ 17 Pflichten des Versenders
§ 18 Pflichten des für das Packen oder Beladen einer Güterbeförderungseinheit Verantwortlichen
§ 19 Pflichten des Auftraggebers des Beförderers
§ 20 Pflichten des für den Umschlag Verantwortlichen Der für den Umschlag Verantwortliche
§ 21 Pflichten des Beförderers
§ 22 Pflichten des Reeders
§ 23 Pflichten des Schiffsführers
§ 24 Pflichten des mit der Planung der Beladung Beauftragten
§ 25 Pflichten des Empfängers
§ 26 Pflichten mehrerer Beteiligter
§ 27 Ordnungswidrigkeiten
§ 28 Übergangsbestimmungen
Artikel 2 Änderung der Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter
Artikel 3 Neubekanntmachung
Artikel 4 Aufheben von Vorschriften
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Für Bürgerinnen und Bürger
b Für die Wirtschaft
c Für die Verwaltung
4 Bund
Länder inklusive Kommunen
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VI. Befristung
B. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Â
Â
Â
Drucksache 509/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:Den Binnenmarkt weiter ausbauen - mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen; COM(2015) 550 final
... Das Einheitspatentsystem ist eine zentrale Voraussetzung für mehr Innovationen45 in den teilnehmenden Mitgliedstaaten46. Europa steht nun kurz davor, dieses Patent tatsächlich einzuführen und das europäische Fachgericht für Patentfragen einzusetzen, was die Industrie seit Jahrzehnten gefordert hat. Die größte Herausforderung besteht jedoch nun darin, auf der Zielgeraden letzte offene Fragen zu klären, zum Beispiel hinsichtlich des Zusammenspiels des Einheitspatents mit den nationalen Patenten und nationalen ergänzenden Schutzzertifikaten (Supplementary Protection Certificate, SPC), die im Rahmen der SPC-Regelung gewährt wurden, oder hinsichtlich der möglichen Schaffung eines einheitlichen SPC-Titels.
Drucksache 127/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
... Mit der vorgeschlagenen Änderung wird sichergestellt, dass die Sachverständigen einer Erstbehandlungsanlage nur dann das Zertifikat erteilen dürfen, wenn außer den bislang bereits im Gesetzentwurf vorgesehenen Voraussetzungen (in § 21 Absatz 3 Satz 1 Nummern 1 bis 3) zusätzlich auch geprüft wird, ob der Betreiber der Erstbehandlungsanlage technisch mögliche und wirtschaftlich zumutbare Vorkehrungen zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen getroffen hat.
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 ElektroG
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2a - neu - ElektroG
3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 3 ElektroG
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 5 - neu - ElektroG
5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 ElektroG
6. Zu Artikel 1 § 4 ElektroG allgemein
7. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 3 - neu - ElektroG
8. Zu Artikel 1 § 11 ElektroG allgemein
9. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 ElektroG
10. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4a - neu - ElektroG
11. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1 ElektroG
12. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 5 Satz 3 und § 17 Absatz 4 Satz 2 ElektroG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
13. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 ElektroG
14. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ElektroG
15. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ElektroG
16. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 2 Satz 2 ElektroG
17. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 - neu - ElektroG
18. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 ElektroG
19. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 3 ElektroG
20. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 ElektroG
21. Zu Artikel 1 § 24 Nummer 3 ElektroG
22. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ElektroG
23. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 3 ElektroG
24. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3 Satz 2 ElektroG
25. Zu Artikel 1 Änderung eines Begriffs in mehreren Vorschriften
26. Zu Artikel 4 § 11 Absatz 2 Satz 4 AbfVerbrG
27. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 18 Absatz 1 KrWG
Â
Â
Â
Drucksache 278/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte
... Nach 3 Absatz 2 Nummer 3 PAO hat der Patentanwalt die berufliche Aufgabe, in Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit oder der Zurücknahme des Patents oder ergänzenden Schutzzertifikats, oder wegen Erteilung einer Zwangslizenz andere vor dem Bundesgerichtshof zu vertreten. Diese Norm bezieht sich auf das dem Patentanwalt durch das in § 122 Absatz 4, § 113
Drucksache 594/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... 3. Zuschlagzahlungen für bestehende KWK-Anlagen einzuführen, welche KWK-Strom auf Basis von Steinkohle erzeugen, wenn dies erforderlich ist, um einen wirtschaftlichen Betrieb der KWK-Anlagen zu ermöglichen. Dabei bleiben Kostensteigerungen auf Grund eines Anstiegs der Zertifikatspreise im Emissionshandel unberücksichtigt. Grundlage der Bewertung ist die Evaluierung nach § 34 Absatz 2. Mit Ausnahme von § 13 Absatz 1 Nummer 1 findet im Übrigen § 13 entsprechend Anwendung.
Gesetz
Artikel 1 Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Anschluss- und Abnahmepflicht
§ 4 Direktvermarktung des KWK-Stroms, Vergütung für nicht direkt vermarktete KWK-Anlagen
§ 5 Zuständigkeit
Abschnitt 2 Zuschlagzahlungen für KWK-Strom
§ 6 Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen
§ 7 Höhe des Zuschlags für KWK-Strom aus neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen
§ 8 Dauer der Zuschlagzahlung für neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen
§ 9 Neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu 2 Kilowatt
§ 10 Zulassung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen
§ 11 Überprüfung, Wirkung und Erlöschen der Zulassung
§ 12 Vorbescheid für neue KWK-Anlagen
§ 13 Zuschlagberechtigte bestehende KWK-Anlagen, Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung
Abschnitt 3 Vorschriften zum Nachweis der Menge des eingespeisten KWK-Stroms und zur Übermittlung von Daten a n das Statistische Bundesamt
§ 14 Messung von KWK-Strom und Nutzwärme
§ 15 Mitteilungs- und Vorlagepflichten des Betreibers einer KWK-Anlage
§ 16 Maßnahmen der zuständigen Stelle zur Überprüfung
§ 17 Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt
Abschnitt 4 Zuschlagzahlungen für Wärmenetze und Kältenetze
§ 18 Zuschlagberechtigter Neu- und Ausbau von Wärmenetzen
§ 19 Höhe des Zuschlags für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen
§ 20 Zulassung für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen, Vorbescheid
§ 21 Zuschlagzahlungen für Kältenetze
Abschnitt 5 Zuschlagzahlungen für Wärmespeicher und Kältespeicher
§ 22 Zuschlagberechtigter Neubau von Wärmespeichern
§ 23 Höhe des Zuschlags für den Neubau von Wärmespeichern
§ 24 Zulassung für den Neubau von Wärmespeichern, Vorbescheid
§ 25 Kältespeicher
Abschnitt 6 Regelungen zur Umlage der Kosten
§ 26 Umlage der Kosten
§ 27 Bestimmung der Höhe des KWK-Aufschlags auf die Netzentgelte
§ 28 Belastungsausgleich
§ 29 Begrenzung der Höhe der KWKG-Umlage und der Zuschlagzahlungen
Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften
§ 30 Vorschriften für Prüfungen
§ 31 Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung
§ 32 Gebühren und Auslagen
§ 33 Verordnungsermächtigungen
Abschnitt 8 Evaluierungen und Übergangsbestimmungen
§ 34 Evaluierungen
§ 35 Übergangsbestimmungen
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Â
Â
Â
Drucksache 127/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
... Mit der vorgeschlagenen Änderung wird sichergestellt, dass die Sachverständigen einer Erstbehandlungsanlage nur dann das Zertifikat erteilen dürfen, wenn außer den bislang bereits im Gesetzentwurf vorgesehenen Voraussetzungen (in § 21 Absatz 3 Satz 1 Nummern 1 bis 3) zusätzlich auch geprüft wird, ob der Betreiber der Erstbehandlungsanlage technisch mögliche und wirtschaftlich zumutbare Vorkehrungen zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen getroffen hat.
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 ElektroG
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2a - neu - ElektroG
3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 ElektroG
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 3 ElektroG
5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 5 - neu - ElektroG
6. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 5 ElektroG
7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 ElektroG
8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 ElektroG
9. Zu Artikel 1 § 4 allgemein
10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 3 - neu - ElektroG
11. Zu Artikel 1 § 11 ElektroG allgemein
12. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 ElektroG
13. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4a - neu - ElektroG
14. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5 Satz 2, Satz 4 - neu - ElektroG
15. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1 ElektroG
16. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 5 Satz 3 und § 17 Absatz 4 Satz 2 ElektroG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
17. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 ElektroG
18. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 ElektroG
19. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ElektroG
20. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ElektroG
21. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 2 Satz 2 ElektroG
22. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 - neu - ElektroG
23. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 ElektroG
24. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 3 ElektroG
25. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 ElektroG
26. Zu Artikel 1 § 24 Nummer 3 ElektroG
27. Zu Artikel 1 § 25 Absatz 1 Satz 3 ElektroG
28. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ElektroG
29. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ElektroG
30. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 3 ElektroG
31. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 5 - neu - ElektroG
32. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3 Satz 2 ElektroG
33. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 2, Satz 3 ElektroG
34. Zu Artikel 1 Änderung eines Begriffs in mehreren Vorschriften
35. Zu Artikel 1 Anlage 6 Nummer 2 ElektroG
36. Zu Artikel 4 § 11 Absatz 2 Satz 4 AbfVerbrG
37. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 18 Absatz 1 KrWG
Â
Â
Â
Drucksache 401/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zwecks Verbesserung der Kosteneffizienz von Emissionsminderungsmaßnahmen und zur Förderung von Investitionen in CO2 effiziente Technologien - COM(2015) 337 final
... 12. Wie in den Schlussfolgerungen EUCO 169/ 14 erwähnt, sollen sich die Benchmarks ("Richtwerte") für die Zuteilung der freien Zertifikate am technischen Fortschritt orientieren. Diesen Ansatz begrüßt der Bundesrat. Die Berücksichtigung des technischen Fortschritts impliziert auch die Berücksichtigung der technischen Grenzen. Daher spricht sich der Bundesrat dafür aus, auch technische, thermodynamische und physikalische Obergrenzen zu berücksichtigen und in den Rechtstext mitaufzunehmen. Als Orientierung können die BREF-Dokumente dienen (Best Available Techniques Reference Document). Technisch nicht einhaltbare Benchmarks sind sicher auszuschließen. Dabei sind die Bilanzgrenzen der Benchmarks für alle notwendigen technischen Prozesse und Nebeneinrichtungen des Gesamtprozesses festzulegen.
Drucksache 568/14
... In Anlage 19 Anlage LV "Leistungsverzeichnis der Deutschen Bundesbank für die Zahlungsbilanz" Abschnitt Kapitalverkehr und Kapitalerträge Ziffer I Nummer 4 Buchstabe a wird das Wort "Geldmarktfondszerifikate" durch das Wort "Geldmarktfondszertifikate" ersetzt.
Drucksache 607/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung
... Der Bundesrat hält die im Aktionsprogramm genannte Klimaschutzlücke von 5 bis 8 Prozentpunkten im Hinblick auf die zu Grunde liegenden Annahmen für sehr optimistisch. Es ist fraglich, ob die Prognosen zum Ausbaupfad der erneuerbaren Energien, zu den Zertifikatpreisen im Emissionshandel sowie der Entwicklung der Energiepreise erreicht werden können. Die von der Bundesregierung errechnete zusätzliche Lücke von 62 bis 100 Mio. Tonnen CO
Zur Vorlage insgesamt
Zum Sektor Energiewirtschaft
Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz
Zur Energieeffizienz im Gebäudebereich
Zum Sektor Verkehr
Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft
Zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit
Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes
Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen
Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten
Â
Â
Â
Drucksache 36/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das EU-System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten und zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG - COM(2014) 20 final; Ratsdok. 5654/14
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das EU-System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten und zur Änderung der Richtlinie
Drucksache 541/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
... Buch Sozialgesetzbuch ausgestellte Zertifikat kann dafür verwendet werden. Nach vollständiger Übernahme in elektronischer Form können die schriftlichen Entgeltunterlagen vernichtet werden."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze 5. SGB IV-ÄndG
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Sechster Abschnitt
Erster Titel Übermittlung von Daten zu und innerhalb der Sozialversicherung
§ 95 Gemeinsame Grundsätze Technik
Zweiter Titel Annahme, Weiterleitung und Verarbeitung der Daten der Arbeitgeber durch die Sozialversicherungsträger
§ 96 Kommunikationsserver
§ 97 Annahmestellen
§ 98 Weiterleitung der Daten durch die Einzugsstellen
Artikel 2 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
§ 196a Elektronische Bescheinigungen
Artikel 4 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
§ 102b Abschlagsfreiheit vorzeitig in Anspruch genommener Altersrenten
Artikel 8 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung
§ 6 Stellenbörse
Artikel 10 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 11 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 12 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
§ 22a Testverfahren
Artikel 13 Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
Artikel 14 Folgeänderungen
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfes
1. Optimierung der Meldeverfahren in der sozialen Sicherung OMS
2. Weitere Regelungsinhalte
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 95
Zu § 96
Zu § 97
Zu § 98
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 2a
Zu Absatz 2b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3073: Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
11.1 Auswirkungen des Regelungsvorhabens auf den Erfüllungsaufwand 11.1.1 Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürge
11.1.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
11.1.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
11.2 Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen
11.3 Einheitliche Beschreibungen für Meldeverfahren
11.4 Fortführung des papiergebundenen Verfahrens in der Unfallversicherung
Â
Â
Â
Drucksache 550/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) - COM(2012) 11 final; Ratsdok. 5853/12
... f) Der Bundesrat begrüßt, dass auch nichteuropäische Anbieter, die sich mit ihren Diensten an europäische Bürgerinnen und Bürger richten, den zukünftigen europäischen Standards unterstellt werden sollen. Er unterstützt daher die Bundesregierung in ihrer Zielsetzung, in den weiteren Verhandlungen die Vorkehrungen zur Sicherstellung der Angemessenheit des Datenschutzniveaus in Drittländern fortzuentwickeln. Hier könnte sich im Hinblick auf Abkommen wie das Safe-Harbor-Abkommen mit den USA eine Ergänzung des Prüfungsumfangs von Artikel 41 Absatz 2 der vorgeschlagenen Verordnung um Angaben zur Gültigkeit der Safe-HarborZertifikate und Einhaltung der Safe-Harbor-Grundsätze (Kontrolle durch lokale Behörden, Veröffentlichung der entsprechenden Übermittlung der Ergebnisse) anbieten. Weiterhin könnte eine Zertifizierung durch eine unabhängige Stelle anstatt der zum Beispiel nach dem Safe-HarborAbkommen vorgesehenen Selbstzertifizierung Voraussetzung für eine Anerkennung der Angemessenheit des Datenschutzniveaus sein.
1. Zum Verfahrensstand
4. Zur Sicherung des Fortbestands des nationalen Datenschutzrechts im öffentlichen Bereich
5. Zur Sicherung des Fortbestands des nationalen Datenschutzrechts in besonderen Bereichen
6. Zur Ausgestaltung der datenschutzaufsichtlichen Zuständigkeiten
7. Zu weiteren Einzelfragen
8. Zur Übergangsregelung
9. Zum weiteren Verfahren
Â
Â
Â
Drucksache 265/14
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstrukturund Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz - GKV-FQWG)
... 7. Kriterien zur Bewertung von Zertifikaten und Qualitätssiegeln, die in der ambulanten und stationären Versorgung verbreitet sind, zu entwickeln und anhand dieser Kriterien über die Aussagekraft dieser Zertifikate und Qualitätssiegel in einer für die Allgemeinheit verständlichen Form zu informieren.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 137a Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen
§ 242 Zusatzbeitrag
§ 242a Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz
§ 269 Sonderregelungen für Krankengeld und Auslandsversicherte
§ 270a Einkommensausgleich
§ 322 Übergangsregelung zur Beitragsbemessung aus Renten und aus Versorgungsbezügen
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 7a Weitere Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
§ 20 Versicherung besonderer Personengruppen
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 9 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes
Artikel 13 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
§ 11b Meldung von Arbeitsentgelten bei Mehrfachbeschäftigung auf Anforderung der Einzugsstelle
Artikel 14 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 15 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
§ 33 Gutachten zu Zuweisungen zur Deckung der Aufwendungen für Krankengeld und Auslandsversicherte
§ 43 Durchführung des Einkommensausgleichs
Artikel 16 Änderung des Medizinproduktegesetzes
Artikel 16a Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 16b Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 16c Änderung des Psych-Entgeltgesetzes
Artikel 16d Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 17 Inkrafttreten
Â
Â
Â
Drucksache 265/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz - GKV-FQWG)
... Zu den neuen Aufgaben gehören unter anderem einrichtungsbezogene, vergleichende Übersichten zur Qualität in der stationären Versorgung, die Ermittlung der Qualität ausgewählter Leistungen in der ambulanten und stationären Versorgung und die Erarbeitung von Bewertungskriterien für die Vielfalt von Zertifikaten und Qualitätssiegeln im Gesundheitswesen. Dies wird sich unmittelbar auf die regionale ambulante und stationäre Versorgung in den Ländern auswirken.
Drucksache 533/14
Verordnung der Bundesregierung
Sechste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung
... Auf Grund der mit der qualifizierten elektronischen Signatur einhergehenden qualifizierten Signaturzertifikate entstehen hohe Kosten für die Sozialversicherungsträger.
Drucksache 539/14
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Neunte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung
... Auf Grund der mit der qualifizierten elektronischen Signatur einhergehenden qualifizierten Signaturzertifikate entstehenden hohen Kosten soll den Sozialversicherungsträgern die Möglichkeit eröffnet werden, dass statt der qualifizierten elektronischen Signatur andere gleichwertig sichere elektronische Verfahren verwendet werden können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Neunte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 1 Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Artikel 2
Â
Â
Â
Drucksache 420/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Tierarzneimittel - COM(2014) 558 final; Ratsdok. 13289/14
... /EG noch vorhanden war, auch explizit in die Verordnung aufzunehmen. Der Hinweis in Artikel 127, dass die Überwachungsbehörden nach Inspektionen GMP-Zertifikate ausstellen, ist nicht geeignet, die direkte Verpflichtung der Hersteller zur Einhaltung von GMP zu ersetzen.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 4 Nummer 1
Zu Artikel 4 Nummer 1
Zu Artikel 4 Nummer 2
Zu Artikel 4 Nummer 3
Zu Artikel 4 Nummer 20
Zu Artikel 5
Zu Artikel 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 13
Zu Artikel 13
Zu Artikel 13
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu den Artikeln 21
Zu Artikel 29
Zu den Artikeln 29
Zu Artikel 30
Zu Artikel 32
Zu Artikel 32
Zu den Artikeln 33
Zu Artikel 38
Zu Artikel 54
Zu Artikel 69
Zu den Artikeln 72
Zu Artikel 73
Zu den Artikeln 82
Zu Artikel 89
Zu Kapitel VI Artikel 91 ff.
Zu Artikel 93
Zu Artikel 97
Zu Artikel 99
Zu Artikel 100
Zu Artikel 101
Zu Artikel 104
Zu Artikel 104
Zu Artikel 105
Zu Artikel 106
Zu Artikel 107
Zu Artikel 108
Zu Artikel 110
Zu Artikel 111
Zu Artikel 112
Zu Artikel 114
Zu den Artikeln 115
Zu Artikel 116
Zu Artikel 117
Zu Artikel 118
Zu Artikel 124
Zu Artikel 125
Zu Artikel 146
Zu Anhang II Nummer 1.3.1.
Zur Ergänzung der Vorlage
Zur Übersetzung der Vorlage
Vorlagenbezogene Vertreterbenennung
Â
Â
Â
Drucksache 22/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020 - 2030 - COM(2014) 15 final
... 16. Die Tatsachen, dass die EU schon heute ihr Klimaziel von minus 20 Prozent Treibhausgasemissionen bis 2020 faktisch erreicht hat und ein hoher Zertifikatüberschuss aus dem Emissionshandel besteht, unterstreichen das Erfordernis ambitionierter Klimaschutzziele für 2030.
Zur Vorlage allgemein
Zu den Zielvorgaben
Zur Biomasse-Politik
Â
Â
Â
Drucksache 36/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das EU-System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten und zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG - COM(2014) 20 final; Ratsdok. 5654/14
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das EU-System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten und zur Änderung der Richtlinie
Drucksache 550/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) - COM(2012) 11 final; Ratsdok. 5853/12
... 19. Der Bundesrat begrüßt, dass auch nichteuropäische Anbieter, die sich mit ihren Diensten an europäische Bürgerinnen und Bürger richten, den zukünftigen europäischen Standards unterstellt werden sollen. Der Bundesrat unterstützt daher die Bundesregierung in ihrer Zielsetzung, in den weiteren Verhandlungen die Vorkehrungen zur Sicherstellung der Angemessenheit des Datenschutzniveaus in Drittländern fortzuentwickeln. Hier könnte sich im Hinblick auf Abkommen wie das Safe-Harbor-Abkommen mit den USA eine Ergänzung des Prüfungsumfangs von Artikel 41 Absatz 2 der vorgeschlagenen Verordnung um Angaben zur Gültigkeit der Safe-Harbor-Zertifikate und Einhaltung der SafeHarbor-Grundsätze (Kontrolle durch lokale Behörden, Veröffentlichung der entsprechenden Übermittlung der Ergebnisse) anbieten. Weiterhin könnte eine Zertifizierung durch eine unabhängige Stelle anstatt der zum Beispiel nach dem Safe-Harbor-Abkommen vorgesehenen Selbstzertifizierung Voraussetzung für eine Anerkennung der Angemessenheit des Datenschutzniveaus sein.
Zum Verfahrensstand
Zur Sicherung des Fortbestands des nationalen Datenschutzrechts im öffentlichen Bereich
Zur Sicherung des Fortbestands des nationalen Datenschutzrechts in besonderen Bereichen
Zur Ausgestaltung der datenschutzaufsichtlichen Zuständigkeiten
Zu weiteren Einzelfragen
Zur Übergangsregelung
Zum weiteren Verfahren
Â
Â
Â
Drucksache 36/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das EU-System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten und zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG COM(2014) 20 final
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das EU-System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten und zur Änderung der Richtlinie
Drucksache 607/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung
... ab 2017 einzusetzen. Ziel muss eine deutliche Verknappung der Emissionszertifikate sein. Der Emissionshandel muss ein wirksames und verlässliches Klimaschutzinstrument sein und ausreichend Anreize für Investitionen in CO
Drucksache 151/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz - GKV-FQWG)
... Zu den neuen Aufgaben gehören unter anderem einrichtungsbezogene, vergleichende Übersichten zur Qualität in der stationären Versorgung, die Ermittlung der Qualität ausgewählter Leistungen in der ambulanten und stationären Versorgung und die Erarbeitung von Bewertungskriterien für die Vielfalt von Zertifikaten und Qualitätssiegeln im Gesundheitswesen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 43b Absatz 3 Satz 11 - neu - SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 und Absatz 7e Satz 1 und 2 SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 137a Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 und 5 SGB V
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 137a Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 und 6 und Nummer 6a - neu - SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 137a Absatz 4 Satz 1 und Satz 4a - neu - SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 137a Absatz 4 Satz 6 und Absatz 7 Nummer 11 SGB V
7. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu - § 192 Absatz 3 - neu - SGB V
8. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 269 SGB V
9. Zu Artikel 1 Nummer 38a neu- § 291a Absatz 1a Satz 2 SGB V
10. Zu Artikel 11 § 12 Absatz 1 c Satz 2 VAG
11. Zu Artikel 1 1a - neu - § 17c Absatz 4 und Absatz 4b Satz 1 und 3 KHG
'Artikel 11a Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Â
Â
Â
Drucksache 544/14
... 1. im Fall von § 8 Absatz 3 Nummer 1 über ein gültiges DIN EN ISO 50001- Zertifikat;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen
§ 5 Verbot der Behinderung oder Beeinträchtigung durch Energieunternehmen
§ 8 Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits; Verpflichtungsbefreiung
§ 8a Anforderungen an Energieaudits; Verfügbarkeit von Energieaudits
§ 8b Anforderungen an die das Energieaudit durchführenden Personen
§ 8c Nachweisführung
§ 8d Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas
Artikel 3 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 8
Zu § 8a
Zu § 8b
Zu § 8c
Zu § 8d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2924: Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
2 Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
2. 1:1-Umsetzung von EU-Recht
3. Darstellung von Evaluierungserwägungen
Â
Â
Â
Drucksache 36/2/14
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das EU-System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten und zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das EU-System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten und zur Änderung der Richtlinie
Drucksache 356/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds"
... -Zertifikate). Die Preise für CO
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Finanzielle Auswirkungen Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
IV. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht
VIII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Â
Â
Â
Drucksache 151/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz - GKV-FQWG)
... Zu den neuen Aufgaben gehören unter anderem einrichtungsbezogene, vergleichende Übersichten zur Qualität in der stationären Versorgung, die Ermittlung der Qualität ausgewählter Leistungen in der ambulanten und stationären Versorgung und die Erarbeitung von Bewertungskriterien für die Vielfalt von Zertifikaten und Qualitätssiegeln im Gesundheitswesen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 43b Absatz 3 Satz 11 - neu - SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 und Absatz 7e Satz 1 und 2 SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 137a Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 und 5 SGB V
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 137a Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 und 6 und Nummer 6a - neu - SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 137a Absatz 4 Satz 1 SGB V *
6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 137a Absatz 4 Satz 1 SGB V *
7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 137a Absatz 4 Satz 4a - neu - SGB V *
8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 137a Absatz 4 Satz 6 und Absatz 7 Nummer 11 SGB V *
9. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu - § 192 Absatz 3 - neu - SGB V
10. Zur unterschiedlichen Beitragsbelastung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und Krankenkassenmitgliedern
11. Zu Artikel 11 § 12 Absatz 1 c Satz 2 VAG
12. Zu Artikel 1 1a - neu - § 17c Absatz 4 und Absatz 4b Satz 1 und 3 KHG
'Artikel 11a Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Â
Â
Â
Drucksache 22/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020 - 2030 - COM(2014) 15 final
... 11. Die Tatsachen, dass die EU schon heute ihr Klimaziel von minus 20 Prozent Treibhausgasemissionen bis 2020 faktisch erreicht hat und ein hoher Zertifikatüberschuss aus dem Emissionshandel besteht, unterstreichen das Erfordernis ambitionierter Klimaschutzziele für 2030. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, sich im Zuge der weiteren Beratungen auf europäischer Ebene und auch in bilateralen Verhandlungen mit anderen Mitgliedstaaten aktiv dafür einzusetzen, dass ehrgeizigere Zielvorgaben für die Minderung der Treibhausgasemissionen ebenso wie für den Ausbau erneuerbarer Energien beschlossen werden. Er fordert die Bundesregierung insbesondere auf, in der weiteren Beratung des Klima- und Energiepakets 2030 im Europäischen Rat auf entsprechend ambitionierte EU-weite und nationale Zielvorgaben bei der weiteren Minderung von Treibhausgasemissionen hinzuwirken.
Zur Vorlage allgemein
Zu den Zielvorgaben
Zur Biomasse-Politik
Â
Â
Â
Drucksache 420/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Tierarzneimittel - COM(2014) 558 final; Ratsdok. 13289/14
... /EG noch vorhanden war, auch explizit in die Verordnung aufzunehmen. Der Hinweis in Artikel 127, dass die Überwachungsbehörden nach Inspektionen GMP-Zertifikate ausstellen, ist nicht geeignet, die direkte Verpflichtung der Hersteller zur Einhaltung von GMP zu ersetzen.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 4 Nummer 1
Zu Artikel 4 Nummer 1
Zu Artikel 4 Nummer 2
Zu Artikel 4 Nummer 3
Zu Artikel 4 Nummer 20
Zu Artikel 5
Zu Artikel 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 13
Zu Artikel 13
Zu Artikel 13
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu den Artikeln 21
Zu Artikel 29
Zu den Artikeln 29
Zu Artikel 30
Zu Artikel 32
Zu Artikel 32
Zu den Artikeln 33
Zu Artikel 38
Zu Artikel 54
Zu Artikel 69
Zu den Artikeln 72
Zu Artikel 73
Zu den Artikeln 82
Zu Artikel 89
Zu Kapitel VI Artikel 91 ff.
Zu Artikel 93
Zu Artikel 97
Zu Artikel 99
Zu Artikel 100
Zu Artikel 101
Zu Artikel 104
Zu Artikel 104
Zu Artikel 105
Zu Artikel 106
Zu Artikel 107
Zu Artikel 108
Zu Artikel 110
Zu Artikel 111
Zu Artikel 112
Zu Artikel 114
Zu den Artikeln 115
Zu Artikel 116
Zu Artikel 117
Zu Artikel 118
84. Zu Artikel 118 wird die Bundesregierung gebeten klarzustellen, ob die zu erstellende Liste antimikrobielle Wirkstoffe oder Arzneimittel enthalten soll. Wobei bei letzterem zu klären wäre, ob es sich um Tier- und/oder Humanarzneimittel handelt. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, die antimikrobiell wirksamen Stoffe zu listen, die nicht nach den Artikeln 115 und 116 umgewidmet werden dürfen.
Zu Artikel 124
Zu Artikel 125
Zu Artikel 146
Zu Anhang II Nummer 1.3.1.
Zur Ergänzung der Vorlage
Zur Übersetzung der Vorlage
Vorlagenbezogene Vertreterbenennung
Â
Â
Â
Drucksache 412/2/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit, Pflanzenvermehrungsmaterial und Pflanzenschutzmittel sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001 , (EG) Nr. 1829/2003 , (EG) Nr. 1831/2003 , (EG) Nr. 1/2005 , (EG) Nr. 396/2005 , (EG) Nr. 834/2007 , (EG) Nr. 1099/2009 , (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 , der Verordnungen (EU) Nr. 1151/2012 und (EU) Nr. [ ]/2013 und der Richtlinien 98/58 /EG, 1999/74 /EG, 2007/43 /EG, 2008/119 /EG, 2008/120 /EG und 2009/128 /EG (Verordnung über amtliche Kontrollen) - COM(2013) 265 final
... 8. Die Bundesregierung wird gebeten, die Kommission um eine Beibehaltung der Pflicht zur Kontrolle von tierischen Erzeugnissen durch den amtlichen Tierarzt, wie im bisherigen Recht (Richtlinie 97/78/EG) geregelt, zu ersuchen. Nicht nur bei der Kontrolle von lebenden Tieren, sondern ebenso bei der Kontrolle von tierischen Erzeugnissen geht es um die Abwehr von Tierseuchen und den Schutz der Tiergesundheit innerhalb der EU. Dieses setzt tierärztlichen Sachverstand voraus, was unter anderem auch daran erkennbar ist, dass Gesundheitszertifikate von tierischen Erzeugnissen von einem amtlichen Tierarzt im Drittland unterzeichnet sein müssen.
Drucksache 322/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer registerrechtlicher Vorschriften zum Zweck der Zulassung der elektronischen Antragstellung bei Erteilung einer Registerauskunft
... Insoweit zielt der Vorschlag nicht nur darauf ab, die Möglichkeit zuzulassen, für elektronische Anträge auf Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister auch kommunale Online-Bürgerdienste in Anspruch nehmen zu können, sondern sieht auch eine entsprechende Anwendbarkeit der Bestimmungen vor, die für eine elektronische Antragstellung unmittelbar bei der Registerbehörde gelten. Ausgenommen hiervon ist der Katalog der auszulesenden Daten (§ 30c Absatz 2 Satz 2 BZRG-E bzw. § 150e Absatz 2 Satz 2 GewO-E), da dieser sich aus dem Berechtigungszertifikat nach § 21 Absatz 1 Satz 1
Drucksache 207/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2013
... Im Rahmen der Initiative „Ergänzungskräfte zu Fachkräften" können sich berufserfahrene Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sowie Quereinsteiger in Bayern über geförderte Zertifikatskurse bzw. Vorbereitungslehrgänge auf die Externenprüfung an Fachakademien für Sozialpädagogik zu pädagogischen Fachkräften weiterbilden. Die Kurse werden von fachkompetenten Projektträgern durchgeführt. Bis Ende 2013 sollen dadurch rd. 1.000 zusätzliche Fachkräfte gewonnen werden.
Nationales Reformprogramm 2013
3 Einführung
I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld
Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung
Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt
II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland
1. Öffentliche Finanzen
Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel
Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates
Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege
Effizienz des Steuersystems
2. Finanzmärkte
Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor
5 Landesbanken
3. Erwerbsbeteiligung
Steuern und Abgabenlast senken
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
Lohnentwicklung in Deutschland
Anreize für Zweitverdiener
Kindertagesbetreuung ausbauen
4. Infrastruktur und Wettbewerb
Den Wettbewerb stärken
Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur
Wettbewerb bei Dienstleistungen
III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen
Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren
1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan
Allgemeine Rahmenbedingungen
Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland
Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren
Qualifizierte Zuwanderung erleichtern
2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern
Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011
3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen
Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+
4. Bildungsniveau verbessern
5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
5 Armutsgefährdung
IV. Der Euro-Plus-Pakt
1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt
2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt
Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit
5 Beschäftigung
Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
5 Finanzstabilität
V. Verwendung der EU-Strukturmittel
Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:
VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure
Tabelle
Tabelle
Â
Â
Â
Drucksache 733/2/13
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft zur Umsetzung bis 2020 eines internationalen Übereinkommens über die Anwendung eines einheitlichen globalen marktbasierten Mechanismus auf Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft zur Umsetzung bis 2020 eines internationalen Übereinkommens über die Anwendung eines einheitlichen globalen marktbasierten Mechanismus auf Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr
Drucksache 247/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik - COM(2013) 169 final
... 3. - Unter anderem die wirtschaftliche Rezession in Europa, die höheren Anteile an erneuerbaren Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz führen zu einem Überschuss von Zertifikaten im EU
Drucksache 470/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäisches Semester 2013 - länderspezifische Empfehlungen: Europa aus der Krise führen COM(2013) 350 final
... zertifikaten zu, die zur Finanzierung innovativer Projekte zur Verringerung der Kohlenstoffintensität verwendet werden können.
Drucksache 181/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 in Bezug auf die Nutzung des Einreise-/Ausreisesystems (EES) und des Programms für registrierte Reisende (RTP) - COM(2013) 96 final
... In Absatz 2 wird die Pflicht hinzugefügt, die Echtheit der Reisedokumente, die einen elektronischen Datenträger enthalten, mit Hilfe gültiger Zertifikate zu überprüfen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Bestehende Rechtsvorschriften
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Übersicht
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
Die vorgeschlagenen Änderungen des Schengener Grenzkodexes im Einzelnen
Anhang III , Muster der Schilder zur Kennzeichnung der Kontrollspuren an den Grenzübergangsstellen Die Schilder in Anhang III werden durch neue Schilder für die Verwendung automatisierter Grenzkontrollanlagen und die Einführung des RTP ergänzt.
Vorschlag
Artikel 5a Eingabe von Daten in das EES
Artikel 7a Grenzübertrittskontrollen bei registrierten Reisenden und automatisierte Grenzkontrollanlagen
Artikel 11 Annahmen hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen der Aufenthaltsdauer
Artikel 3
Anhang
Â
Â
Â
Drucksache 41/13
Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG )
... 2012 - am erfolgreich etablierten schwedischen Modell zur Förderung Erneuerbarer Energien. Das vorliegende Quotenmodell kann bei Bedarf ergänzt werden, um temporär für ausgewählte Technologien einen Teil der Quote zu reservieren oder um diese Technologien mit einer größeren Anzahl an Grünstromzertifikaten pro 100 kWh auszustatten. Dies sollte aus politischen Gründen erfolgen, um beispielsweise durch Forschung und Entwicklung entstandene neue Technologien bei der Markteinführung zu unterstützen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Teil 3 Quotenpflicht
Abschnitt 1 Allgemeine Quotenpflicht
§ 16 Quotenpflicht
§ 17 Berechnung und Umfang der Quote
§ 18 Ausnahmen
§ 19 Beginn der Quotenpflicht
§ 20 Anzeige- und Registrierungspflicht
§ 21 Erklärungspflicht
§ 22 Annullierung von Stromzertifikaten
§ 23 Sanktion
§ 24 Abmeldung von Quotenpflichtigen
Abschnitt 2 Zuteilung von Zertifikaten, Zertifikatshandel
§ 25 Zuteilung von Stromzertifikaten
§ 26 Anerkennung von Anlagen
§ 27 Stromzertifikatsregister und Registrierung im Stromzertifikatsregister
§ 28 Antrag auf Registrierung im Stromzertifikatsregister
§ 29 Übertragung von Zertifikaten
§ 30 Rechtsfolge einer Registrierung
Teil 4 Transparenz
Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
§ 31 Grundsatz
§ 32 Pflichten der Erklärungspflichtigen
§ 33 Pflichten der Netzbetreiber
§ 34 Pflichten von Anlagenbetreiberinnen, Anlagenbetreibern und Elektrizitätsversorgungsunternehmen
§ 35 Formularvorlagen
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu Nummern 10 bis 17
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu Nummer 18
Zu Teil 5
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Â
Â
Â
Drucksache 677/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Schattenbankwesen - Eindämmung neuer Risikoquellen im Finanzsektor COM(2013) 614 final
... Darüber hinaus wird es die Überarbeitung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID)27 ermöglichen, die Transparenz für Schuldverschreibungen, strukturierte Produkte, derivative Instrumente und Emissionszertifikate zu erhöhen. Dieser Vorschlag weitet zudem den Anwendungsbereich der Richtlinie auch auf Tätigkeiten wie den Hochfrequenzhandel aus. Indem diese Tätigkeiten von der Erteilung einer Genehmigung abhängig gemacht werden, wird der Vorschlag die Behörden in die Lage versetzen, die durch Hochfrequenzhändler für den Markt verursachten Risiken leichter zu bestimmen und zu überwachen, und zwar auch dann, wenn diese Händler dem Schattenbanksystem angehören.
Drucksache 626/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Sondervermögens "Energieund Klimafonds" und zur Änderung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung
... - Zertifikate rechnet.
1. Zu Artikel 1 Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds
4. Zu Artikel 2 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Artikel 3 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung für Landwirte
5. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 221 Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB V ,
Â
Â
Â
Drucksache 758/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Durchführung der Energieeffizienzrichtlinie - Leitlinien der Kommission - COM(2013) 762 final
... -Zertifikate auf EU-Ebene dauerhaft verknappt wird, um zum einen vermehrt Energieeffizienzinvestitionen auszulösen und zum anderen den Nationalen Klimaschutzfonds finanziell zu stärken.
Drucksache 665/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung
... "Folgezertifikate und Folgeregistrierungsurkunden sind der zuständigen Behörde unaufgefordert vorzulegen."
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 - neu - AbfAEV
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 1 AbfAEV
Zu Artikel 1
Zur Folgeänderung:
Zu Artikel 2 Nummer 1
Zu Artikel 2 Nummer 2
3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 AbfAEV
4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 4 - neu - AbfAEV
5. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu -, 3 - neu - AbfAEV
6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 9 - neu - AbfAEV
7. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 9 - neu - AbfAEV
8. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 2 - neu - AbfAEV
9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1, § 11 Absatz 1 Satz 1 AbfAEV
10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b AbfAEV
11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 AbfAEV
12. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu - AbfAEV
13. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 5 AbfAEV
14. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 4, 5, 6 AbfAEV
15. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 - neu - AbfAEV
16. Zu Artikel 1 § 13a - neu - AbfAEV
§ 13a Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht
17. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 1.5 - neu - AbfAEV
18. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 7.1 AbfAEV
19. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 10 Absatz 2 Satz 4 NachwV
20. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 16b NachwV
§ 16b Mitführungspflicht
21. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 NachwV
22. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe c § 19 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 NachwV
23. Zu Artikel 4 Nummer 13 § 23 NachwV
24. Zu Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 24 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 NachwV
25. Zu Artikel 4 Nummer 16 § 25a Absatz 1 NachwV
27. Zur Verordnung allgemein
28. Zu Artikel 1 §§ 13, 15 AbfAEV
Â
Â
Â
Drucksache 626/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" und zur Änderung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung
... -Zertifikatspreise die in dem mitgeteilten Finanztableau in Aussicht genommenen Zuweisungen an den Energie- und Klimaschutzfonds (EKF) aus dem Bundeshaushalt ausreichen, um die Förderung wichtiger Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen im notwendigen Umfang aus dem EKF fortzuführen.
1. Zu Artikel 1 Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds
2. Zu Artikel 2 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Artikel 3 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung für Landwirte
Â
Â
Â
Drucksache 733/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft zur Umsetzung bis 2020 eines internationalen Übereinkommens über die Anwendung eines einheitlichen globalen marktbasierten Mechanismus auf Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr - COM(2013) 722 final
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft zur Umsetzung bis 2020 eines internationalen Übereinkommens über die Anwendung eines einheitlichen globalen marktbasierten Mechanismus auf Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr - COM(2013) 722 final
Drucksache 247/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik - COM(2013) 169 final
... -Minderungsziel allein reicht nicht aus. - Unter anderem die wirtschaftliche Rezession in Europa, die höheren Anteile an erneuerbaren Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz führen zu einem Überschuss von Zertifikaten im EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS). Die aus diesem Überangebot resultierenden Preise für Emissionszertifikate von derzeit unter vier Euro pro Tonne CO
Drucksache 263/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine rechtliche Klarstellung zur Ausstellung eines Zertifikats über die Gute Herstellungspraxis (GMP-Zertifkat) nach § 64 Absatz 3f
1. Zu Artikel 1 § 64 Absatz 3f AMG
2. Zu Artikel 3 Nummer 3 und 4 § 35a Absatz 6 Satz 3 und 4 und Absatz 8 SGB V
Â
Â
Â
Drucksache 717/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Bewertung der nationalen Reglementierungen des Berufszugangs - COM(2013) 676 final
... Mitgliedstaaten, die derartige Systeme anwenden, werden aufgefordert, schriftlich darzulegen, wie die obligatorischen und in einigen Fällen sogar freiwilligen Zertifizierungssysteme in der Praxis funktionieren. Dabei sollten sie sich auf die Durchführung der Akkreditierung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 als hoheitliche Tätigkeit beziehen, und zwar sowohl in dem Bereich, in dem sie freiwillig ist als auch in dem Bereich, in dem sie obligatorisch ist und die zur Anerkennung akkreditierter Zertifikate führt.
1. Einleitung
2. warum IST ES wichtig, ALLE Berufe einer überprüfung zu unterziehen?
2.1 Mögliche Vorteile einer Reglementierung des Berufszugangs
2.1.1 Dem Verbraucher helfen, die Qualität einer Dienstleistung zu bewerten
2.1.2 Das ordnungsgemäße Funktionieren der Wirtschaft in einem Mitgliedstaat unterstützen
Verbraucherschutz und Gemeinwohl
Auswirkungen auf Dritte
2.2 Vorteile einer Öffnung des Berufszugangs
2.2.1 Größere Auswahl für den Verbraucher zu einem niedrigeren Preis Niedrigere Preise
Größere Auswahl für die Verbraucher
2.2.2 Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung der Beschäftigung auf nationaler Ebene
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
Förderung der Beschäftigung
2.3 Bewertung der ökonomischen Auswirkungen von Reglementierungen
2.4 Fachkräften die Nutzung der Vorteile des Binnenmarkts ermöglichen
2.5 Notwendigkeit vollständiger Transparenz und einer fundierten Analyse
3. WIE WIRD die Kommission die gegenseitige Evaluierung Durchführen?
3.1 Umfang
3.2 Bewertung der Berechtigung der Reglementierung
3.2.1 Mehrschichtigkeit der Reglementierung
3.2.2 Schutzmaßnahmen durch Bildungssysteme oder Arbeitgeber
3.2.3 Vorschriften auf regionaler Ebene
3.3 Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Reglementierung
3.3.1 Umfang und Anzahl der vorbehaltenen Tätigkeiten
3.3.2 Auswirkungen auf die Dienstleistungsempfänger und auf den Markt
3.3.3 Alternative Modelle im Vergleich
4. der Arbeitsplan
4.1 Erste Phase: Bestandsaufnahme der reglementierten Berufe in jedem Mitgliedstaat
4.2 Zweite Phase November 2013 - April 2015 : Überprüfung, Evaluierung und nationale Aktionspläne für die erste Gruppe von Wirtschaftszweigen
4.3 Dritte Phase Juni 2014 - Januar 2016 : Überprüfung, Evaluierung und nationale Aktionspläne für die zweite Gruppe von Wirtschaftszweigen
5. Schlussfolgerungen
Anhang I Unterschiedliche Ansätze für die Reglementierung beruflicher Tätigkeiten
1. Reglementierte Berufe in Verbindung mit vorbehaltenen Tätigkeiten
2. Berufliche Tätigkeiten, deren Reglementierung durch eine obligatorische Zertifizierung erfolgt
3. Geschützte Berufsbezeichnungen
4. Systeme der Zertifizierung auf freiwilliger Basis
Anhang II
Â
Â
Â
Drucksache 733/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft zur Umsetzung bis 2020 eines internationalen Übereinkommens über die Anwendung eines einheitlichen globalen marktbasierten Mechanismus auf Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr - COM(2013) 722 final
... /EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft zur Umsetzung bis 2020 eines internationalen Übereinkommens über die Anwendung eines einheitlichen globalen marktbasierten Mechanismus auf Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr - COM(2013) 722 final
Drucksache 626/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" und zur Änderung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung
... - Zertifikate). Damit werden die Einnahmen aus dem Zertifikatehandel anders als in anderen europäischen Ländern vollständig für die Förderung einer umweltschonenden, zuverlässigen und bezahlbaren Energieversorgung eingesetzt. Die Zertifikatepreise sind seit Mitte 2011 von rund 17 € auf derzeit etwa 4 € gefallen. Wesentliche Ursachen hierfür sind eine geringere Zertifikatenachfrage vor allem in Folge der Wirtschaftskrise sowie ein hohes Zertifikateangebot aus dem internationalen Markt. Die damit verbundenen geringeren Einnahmen des EKF reichen derzeit nicht aus, um den Finanzierungsbedarf des Fonds zu decken, sodass eine Stärkung der Einnahmenseite des EKF erforderlich ist, um die Finanzierung der Programmausgaben der Energiewende zu sichern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds
Artikel 2 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Finanzielle Auswirkungen Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
IV. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht
VIII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2614: Gesetz zur Stärkung des Sondervermögens Energie und Klimafonds und zur Änderung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Â
Â
Â
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.