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"Eilverordnung"
Drucksache 342/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der sch�dlichen Wirkung ionisierender Strahlung
... "(4) Zu den Entw�rfen der Notfallpl�ne des Bundes, der Rechtsverordnungen nach den �� 93 bis 95 und 117 Absatz 1 und zu den Entw�rfen wesentlicher �nderungen dieser Notfallpl�ne und Rechtsverordnungen soll ein jeweils auszuw�hlender Kreis von Vertretern der Wissenschaft, der betroffenen Wirtschaft, der Umweltvereinigungen, der Gemeinden und Gemeindeverb�nde, der an der Notfall-vorsorge und -reaktion beteiligten Organisationen sowie der sonstigen Interessentr�ger und der f�r den jeweiligen Bereich zust�ndigen obersten Landesbeh�rden angeh�rt werden. Satz 1 gilt nicht f�r den Erlass von Eilverordnungen nach den �� 93 bis 95 und 117 Absatz 2 sowie f�r den Erlass, die �nderungen und Erg�nzungen von Rechtsverordnungen und Notfallpl�nen f�r einen eingetretenen Notfall nach den �� 94 und 111.
� 142 Information der �ffentlichkeit; Erfassung.
� 183 Kosten; Verordnungserm�chtigung.
� 10a Erstreckung auf strahlenschutzrechtliche Genehmigungen; Ausnahmen vom Erfordernis der Genehmigung
Artikel 31a Evaluierung des Notfallmanagementsystems
Drucksache 645/16
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung und Landwirtschaft
Verordnung zum Erlass und zur �nderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften f�r Milcherzeuger
... Zudem ist die Geltungsdauer der Milchverringerungsbeihilfenverordnung, die als Eilverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen wurde, zu verl�ngern.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
L�nder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zur Durchf�hrung einer Sonderbeihilfe f�r bestimmte Milcherzeuger (Milchsteigerungsvermeidungsbeihilfenverordnung - MilchSt- VerBeihV)
� 1 Zweck
� 2 Zust�ndigkeit
� 3 H�he der Beihilfe
� 4 Gew�hrung der Beihilfe
� 5 Antrag
� 6 Nachweis �ber die Nichtsteigerung
� 7 �bermittlung von Betriebsdaten
� 8 Aufbewahrungs-, Duldungs- und Mitwirkungspflichten
� 9 Mitteilungen
� 10 Au�erkrafttreten
Artikel 2 �nderung der Milchverringerungsbeihilfenverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
4. Erf�llungsaufwand
a Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
b Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
c Erf�llungsaufwand der Verwaltung
5 Bund
L�nder und Kommunen
5. Weitere Kosten
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu � 1
Zu � 2
Zu � 3
Zu � 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu � 5
Zu � 6
Zu � 7
Zu � 8
Zu � 9
Zu � 10
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3942 - BMEL: Entwurf Verordnung zum Erlass und zur �nderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften f�r Milcherzeuger
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erf�llungsaufwand
5 B�rger
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund
Drucksache 558/16
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung und Landwirtschaft
Verordnung zur �nderung der Ersten Verordnung zur �nderung der Tabakerzeugnisverordnung
... als Eilverordnung im Sinne des � 43 Absatz 1 und 3 in Verbindung mit � 5 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, 2 und 5 sowie � 14 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 und 2 des
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher 1nhalt des Entwurfs
II. Rechtsgrundlagen
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und mit v�lkerrechtlichen Vertr�gen
IV. Nachhaltigkeitspr�fung/Gleichstellungspolitische Bedeutung
V. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
VI. Erf�llungsaufwand
VII. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 269/16
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung und Landwirtschaft
Verordnung �ber das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut (Pflanzenschutz-Saatgutanwendungsverordnung - PflSchSaatgAnwendV )
... Die entsprechenden Bestimmungen f�r das Wintergetreidesaatgut in der Eilverordnung vom 20. Juli 2015 (Verordnung �ber das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut f�r Wintergetreide) sollen daher nun dauerhaft gelten.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r die B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
� 1 Verbot der Einfuhr und des Inverkehrbringens
� 2 Verbot der Aussaat
� 3 Ausnahmen
� 4 Ordnungswidrigkeiten
� 5 Aufheben von Vorschriften
� 6 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
VI. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
4. Erf�llungsaufwand
a Erf�llungsaufwand f�r die B�rgerinnen und B�rger
b Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
c Erf�llungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
B. Besonderer Teil
Zu � 1
Zu � 2
Zu � 3
Zu � 4
Zu � 5
Zu � 6
Drucksache 110/16
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung und Landwirtschaft
Erste Verordnung zur �nderung der Tiersonderbeihilfenverordnung
... Deutschland erh�lt eine Unionshilfe von rund 69,2 Mio. EUR. Bund und L�nder haben sich darauf verst�ndigt, dass eine Liquidit�tshilfe eine effiziente und kurzfristig durchf�hrbare Ma�nahme darstellt. Daher wurde national die "Verordnung zur Durchf�hrung einer befristeten Sonderbeihilfe im Tierhaltungssektor" erlassen. Da diese Verordnung als Eilverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen wurde, ist ihre Geltungsdauer auf sechs Monate begrenzt (19. Mai 2016).
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
� 12 Absatz 2 der Tiersonderbeihilfenverordnung vom 17. November 2015 (BAnz AT 19.11.2015 V1) wird wie folgt gefasst:
Artikel 2
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit Unionsrecht und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
V. Nachhaltigkeitspr�fung
VI. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VII. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
VIII. Erf�llungsaufwand
1. Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
2. Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
3. Erf�llungsaufwand der Verwaltung
IX. Weitere Kosten
X. Befristung und Evaluierung
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 27/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes und des Betäubungsmittelgesetz es
... Der Geltungszeitraum der in � 3 Absatz 2 vorgesehenen Eilverordnungsermächtigung wird bis 31. Juli 2015 verlängert; dies dient der Sicherstellung des rechtzeitigen Inkrafttretens einer Verordnung nach Absatz 1.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Bund
2. Länder
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes
� 1 Zweck und Anwendungsbereich
� 2a Datennutzung
� 3a Bußgeldvorschriften
Artikel 2 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
Artikel 3
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Bund
2. Länder
5. Weitere Kosten
VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VIII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3045: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Agrar- und FischereifondsInformationen-Gesetzes und zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
II.3.1 Bund:
II.3.2 Länder:
Drucksache 148/15
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung und Landwirtschaft
Erste Verordnung zur �nderung der Ersten Verordnung zur Durchf�hrung von EU-Sonderst�tzungsma�nahmen im Sektor Obst und Gem�se im Jahr 2015
... Zu deren Durchf�hrung wurde national die "Erste Verordnung zur Durchf�hrung von EU-Sonderst�tzungsma�nahmen im Sektor Obst und Gem�se im Jahr 2015" erlassen. Da diese Verordnung als Eilverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen wurde, ist ihre Geltungsdauer auf sechs Monate begrenzt (15. Juli 2015). Die EU-rechtliche Antragsfrist l�uft jedoch bis zum 31. Juli 2015, so dass eine l�ngere G�ltigkeitsdauer des nationalen Rechts notwendig ist.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
1. Bund
2. L�nder
F. Sonstige Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeit
3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
VI. Erf�llungsaufwand
1. Bund
2. L�nder
3. Wirtschaft
4. Weitere Kosten
VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VIII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 197/14
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung und Landwirtschaft
Verordnung zur Aufhebung der Verordnung zur Bek�mpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers
... /EG mehr. Gleichzeitig wurde die Entscheidung der Kommission 2003/766/EG mit Ma�nahmen zur Bek�mpfung des Maiswurzelbohrers durch Beschluss vom 6. Februar 2014 aufgehoben. Durch Eilverordnung vom 24.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
� 1 Aufhebung
� 2 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
B. Besonderer Teil
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2890: Entwurf einer Verordnung zur Aufhebung der Verordnung zur Bek�mpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 617/14
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung und Landwirtschaft
Erste Verordnung zur �nderung der Zweiten Verordnung zur Durchf�hrung von EU-Sonderst�tzungsma�nahmen im Sektor Obst und Gem�se im Jahr 2014
... Zu deren Durchf�hrung wurde national die "Zweite Verordnung zur Durchf�hrung von EU-Sonderst�tzungsma�nahmen im Sektor Obst und Gem�se im Jahr 2014" erlassen. Da diese Verordnung als Eilverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen wurde, ist ihre Geltungsdauer auf sechs Monate begrenzt. Da die vollst�ndige Durchf�hrung der Ma�nahme diesen Zeitraum �berschreiten wird, ist die Verordnung mit Zustimmung des Bundesrates mit einer l�ngeren G�ltigkeitsdauer zu versehen.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
1. Bund
2. L�nder
F. Sonstige Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeit
3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
VI. Erf�llungsaufwand
1. Bund
2. L�nder
3. Wirtschaft
4. Weitere Kosten
VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VIII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3147: Entwurf einer Verordnung zur �nderung der Zweiten Verordnung zur Durchf�hrung von EU-Sonderst�tzungsma�nahmen im Sektor Obst und Gem�se im Jahr 2014 und zur Aufhebung der Verordnung zur Durchf�hrung von EU-Sonderma�nahmen im Sektor Obst und Gem�se
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
II.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
II.3 Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung
II.3.1 Bund:
II.3.2 L�nder:
Drucksache 73/14
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung und Landwirtschaft
Erste Verordnung zur �nderung der F�nften Verordnung zur �nderung der Direktzahlungen -Verpflichtungenverordnung
... Diese Umsetzung erfolgte im Wege einer Eilverordnung ohne Beteiligung des Bundesrates. Die Eilverordnung wurde notwendig, um m�glichst zeitnah die unionsrechtlichen Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 1310/2013 in nationales Recht umzusetzen. Die Geltungsdauer der Eilverordnung ist jedoch auf sechs Monate begrenzt und endet mit Ablauf des 6. Juli 2014. Der Standard zum Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung ist nach Unionsrecht ohne zeitliche Begrenzung durch die Mitgliedstaaten umzusetzen.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Gr�nde f�r die �nderungsverordnung
II. Finanzielle Auswirkungen und B�rokratiekosten
Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
4 Erf�llungsaufwand
1. Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
2. Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
a Informationspflichten
b Sonstiger Erf�llungsaufwand
3. Erf�llungsaufwand der Verwaltung
III. Weitere Kosten
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU
V. Nachhaltigkeit und gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 263/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur �nderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... Des weiteren wird nach der Erweiterung der Handlungsm�glichkeiten der zust�ndigen Beh�rden in Krisensituationen durch das Gesetz zur Durchf�hrung Internationaler Gesundheitsvorschriften(2005) und zur �nderung weiterer Gesetze die Erm�chtigungsgrundlage f�r Rechtsverordnungen in Krisenzeiten dahingehend ge�ndert, dass zuk�nftige Rechtsverordnungen der Zustimmung des Bundesrates bed�rfen. F�r den Erlass von Eilverordnungen ohne Bundesrat besteht nach der neuen Rechtslage kein zwingender Bedarf mehr.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 �nderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 2 �nderung der Arzneimittelhandelsverordnung
Artikel 3 �nderung des F�nften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 �nderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele und Handlungsbedarf
II. Inhalte und Ma�nahmen des Gesetzesentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
V. Erf�llungsaufwand
1. B�rgerinnen und B�rger
2. Wirtschaft einschlie�lich der B�rokratiekosten aus Informationspflichten
3. Verwaltung
VI. Weitere Kosten
VIII. Vereinbarkeit mit EU-Recht
IX. Nachhaltigkeitspr�fung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2526: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur �nderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 744/11
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes
... "� 72 Eilverordnungen
� 68 Bu�geldvorschriften
� 73 Verk�ndung von Rechtsverordnungen
Drucksache 47/11
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Erste Verordnung zur �nderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getr�nke-Verordnung
... vom 30. September 2010 (BAnz. S. 3330) ist im Wege einer Eilverordnung die S�uerung von Traubenmost und Wein in den bestimmten Anbaugebieten Baden und W�rttemberg zugelassen worden. Die Befristung dieser Verordnung ist vor dem 6. April 2011 aufzuheben.
Drucksache 3/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme und zur Einf�hrung eines Sonderprogramms mit Ma�nahmen f�r Milchviehhalter sowie zur �nderung anderer Gesetze (Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz - SozVersStabG )
... Absatz 1 bezeichnet die unionsrechtlichen Grundlagen f�r zwei der neuen Pr�mien, n�mlich den Grundbetrag der Gr�nlandpr�mie und die zus�tzliche Gr�nlandpr�mie. Absatz 2 legt fest, dass dieses Gesetz insoweit ein Gesetz im Sinne des � 1 Absatz 2 Nummer 4 des Marktorganisationsgesetzes ist. Dies wird auf die einschl�gigen Bestimmungen des Marktorganisationsgesetzes �ber besondere Verg�nstigungen beschr�nkt. Des Weiteren wird f�r Rechtsverordnungen auf Grund des Marktorganisationsgesetzes im Anwendungsbereich dieses Gesetzes grunds�tzlich die Zustimmung des Bundesrates geregelt, also so genannte Eilverordnungen nicht vorgesehen. Auf Grund der Befristung und Konkretheit der in diesem Gesetz geregelten Ma�nahmen und des weiten nationalen Regelungsspielraums wird mit EU-bedingt eiligem Regelungsbedarf, anders als im unmittelbaren Anwendungsbereich des Marktorganisationsgesetzes, nicht gerechnet. F�r die beiden anderen in dem Gesetz geregelten Pr�mien, n�mlich den Erg�nzungsbetrag der Gr�nlandpr�mie und die Kuhpr�mie, die rein nationale Ma�nahmen sind, l�sst das Marktorganisationsgesetz diese Vorgehensweise nicht zu. F�r diese beiden Ma�nahmen sieht das Gesetz Vorschriften vor, die den einschl�gigen Regelungen des Marktorganisationsgesetzes entsprechen.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. B�rokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz �ber ein Sonderprogramm mit Ma�nahmen f�r Milchviehhalter (Milch-Sonderprogrammgesetz � MilchSoPrG)
� 1 Anwendungsbereich
� 2 Durchf�hrung von Unionsrecht
� 3 Milcherzeuger
� 4 Weitere Begriffsbestimmungen
� 5 Gr�nlandpr�mie
� 6 Zus�tzliche Gr�nlandpr�mie
� 7 Kuhpr�mie
� 8 Aufbringen der Mittel
� 9 Weitere Verordnungserm�chtigungen
� 10 Weitere Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
� 11 Bu�geldvorschriften
� 12 Verk�ndung von Rechtsverordnungen
Anlage (zu � 4 Absatz 2)
Artikel 2 �nderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 �nderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 �nderung des F�nften Buches Sozialgesetzbuch
� 221a Konjunkturbedingte Beteiligung des Bundes
Artikel 5 �nderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 6 �nderung des Versicherungsvertragsgesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Konzeptionelle L�sungsans�tze
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Finanzielle Auswirkungen
5. Verwaltungs- und Vollzugsaufwand
6. Kosten- und Preiswirkungen
7. Gleichstellungspolitische Relevanzpr�fung
8. B�rokratiekosten
9. Vereinbarkeit mit EU-Recht
10. Befristung des Gesetzes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu � 1
Zu � 2
Zu � 3
Zu � 4
Zu � 5
Zu � 6
Zu � 7
Zu � 8
Zu den �� 9
Zu � 12
Zur Anlage:
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1135: Gesetz zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme und zur Einf�hrung eines Sonderprogramms mit Ma�nahmen f�r Milchviehhalter sowie zur �nderung anderer Gesetze (BMF)
Drucksache 146/10
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur �nderung der Ersten Verordnung zur �nderung der Melamin -Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
... -Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung vom 18. Dezember 2009 (eBAnz AT126 2009 V1) ist als Eilverordnung ohne Beteiligung des Bundesrates erlassen worden. Sie diente der Anpassung der Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung an die Verordnung (EG) Nr. 1135/2009 der Kommission vom 25. November 2009 mit Sondervorschriften f�r die Einfuhr von bestimmten Erzeugnissen, deren Ursprung oder Herkunft China ist, und zur Aufhebung der Entscheidung 2008/798/EG (ABl. L 311 vom 26.11.2009, S. 3).
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. B�rokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begr�ndung
I. Gr�nde f�r die �nderung der Verordnung
II. Kosten
III. B�rokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1198: Verordnung zur �nderung der Ersten Verordnung zur �nderung der Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
Drucksache 807/09
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur �nderung der Neunzehnten und der Zwanzigsten Verordnung zur �nderung der Weinverordnung
... sind als Eilverordnungen ohne Beteiligung des Bundesrates erlassen worden. Die Neunzehnte Verordnung zur �nderung der Weinverordnung vom 21. Juli 2009 (BGBl. I S. 2105) diente dazu, die Anerkennung einiger neuer Landweingebietsbezeichnungen vor dem 1. August 2009 herbeizuf�hren, um einen EU-Schutz dieser Bezeichnungen als geografische Angaben zu erm�glichen. Mit der Zwanzigsten Verordnung zur �nderung der
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. B�rokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1087: Verordnung zur �nderung der Neunzehnten und der Zwanzigsten Verordnung zur �nderung der Weinverordnung
Drucksache 83/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur �nderung von marktordnungsrechtlichen Vorschriften im Milchbereich
... Das Bundesministerium f�r Ern�hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Verordnung zur Durchf�hrung des EG-Rebfl�chenrodungsprogramms vom 18. September 2008 als Eilverordnung ohne Beteiligung des Bundesrates erlassen, um ohne zeitliche Verz�gerung die auf Bundesebene erforderlichen Regelungen zur Durchf�hrung des EG-Rebfl�chenrodungsprogramms nach der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates �ber die gemeinsame Marktorganisation f�r Wein zu treffen. Die Verordnung regelt die Zust�ndigkeit der L�nder und bestimmte Durchf�hrungsbefugnisse der L�nder. Die Eilverordnung ist auf sechs Monate befristet und tritt mit Ablauf des 23. M�rz 2009 au�er Kraft. Vor diesem Datum ist mit der Zustimmung des Bundesrates die Entfristung herbeizuf�hren. Dazu soll die vorgesehene Erg�nzung in Artikel 6 - neu - der vorliegenden Verordnung dienen.
Zu Artikel 6
Artikel 6 �nderung der Verordnung zur Durchf�hrung des EG-Rebfl�chenrodungsprogramms
Drucksache 290/09
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Erste Verordnung zur �nderung der Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Verordnung
... Die Verordnung dient der Entfristung der gem�� � 3 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2330) als Eilverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassenen Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Verordnung vom 10. Dezember 2008 (eBAnz AT 147 2008 V 1). Mit der Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Verordnung wurden n�here Bestimmungen �ber das Verfahren und die technischen und organisatorischen Ma�nahmen im Rahmen der Ver�ffentlichung von Informationen �ber die Zahlung von Mitteln aus den europ�ischen Fonds f�r Landwirtschaft und Fischerei im Internet getroffen.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkung auf die �ffentlichen Haushalte
1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. B�rokratiekosten
Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begr�ndung
I. Allgemeiner Teil
Finanzielle Auswirkung auf die �ffentlichen Haushalte
1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
Sonstige Kosten
3 B�rokratiekosten
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 906: Entwurf einer Verordnung zur �nderung der Agrar- und Fischereifonds- Informationen-Verordnung
Drucksache 812/09
Verordnung der Bundesregierung
Vierundzwanzigste Verordnung zur �nderung bet�ubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Vierundzwanzigste Bet�ubungsmittelrechts-�nderungsverordnung - 24. BtM�ndV)
... Die gegen�ber der Eilverordnung nunmehr teilweise modifizierten Bezeichnungen dieser Stoffe in den Spalten .andere nicht gesch�tzte oder Trivialnamen" und "Chemische Namen (IUPAC)" der Anlage II beruht auf dem seinerzeitig abweichenden Erkenntnisstand �ber die chemischen Isomere und ber�cksichtigt die aktuelle IUPAC-Nomenklatur.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. B�rokratiekosten
a Unternehmen
b B�rgerinnen und B�rger
c Verwaltung
Verordnung
Vierundzwanzigste Verordnung
Artikel 1 �nderung des Bet�ubungsmittelgesetzes
Artikel 2 �bergangsvorschrift
Artikel 3 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Kosten und Preiswirkungen
IV. B�rokratiekosten
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1048: Vierundzwanzigste Verordnung zur �nderung bet�ubungsmittelrechtlicher Vorschriften (24. BtM�ndV)
Drucksache 83/1/09
Empfehlungen der Aussch�sse
Verordnung zur �nderung von marktordnungsrechtlichen Vorschriften im Milchbereich
... Das Bundesministerium f�r Ern�hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Verordnung zur Durchf�hrung des EG-Rebfl�chenrodungsprogramms vom 18. September 2008 als Eilverordnung ohne Beteiligung des Bundesrates erlassen, um ohne zeitliche Verz�gerung die auf Bundesebene erforderlichen Regelungen zur Durchf�hrung des EG-Rebfl�chenrodungsprogramms nach der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates �ber die gemeinsame Marktorganisation f�r Wein zu treffen. Die Verordnung regelt die Zust�ndigkeit der L�nder und bestimmte Durchf�hrungsbefugnisse der L�nder. Die Eilverordnung ist auf sechs Monate befristet und tritt mit Ablauf des 23. M�rz 2009 au�er Kraft. Vor diesem Datum ist mit der Zustimmung des Bundesrates die Entfristung herbeizuf�hren. Dazu soll die vorgesehene Erg�nzung in Artikel 6 - neu - der vorliegenden Verordnung dienen.
Zu Artikel 6
Artikel 6 �nderung der Verordnung zur Durchf�hrung des EG-Rebfl�chenrodungsprogramms
Drucksache 57/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur �nderung des Gesetzes zur Durchf�hrung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
... Anderenfalls k�nnten die mit den marktordnenden Vorschriften angestrebten Ziele gef�hrdet und ihr Zweck verfehlt werden. Die gleichm��ige Behandlung der Rechtsunterworfenen k�nnte dabei ebenfalls gef�hrdet sein. Als Beispiel f�r l�nder�bergreifend durchgef�hrte Mengenregelungen sei die �bertragung der Milchquoten genannt. Da die Durchf�hrung von Mengenregelungen h�ufig mit weiteren auf Grund der Verordnungserm�chtigungen in � 6 Absatz 1, � 12 Absatz 2, �� 13 und 15, auch in Verbindung mit � 16, erlassenen Regelungen �ber das Verwaltungsverfahren, verkn�pft ist, wird f�r diesen Fall auch der Ausschluss der Abweichungsm�glichkeit von diesen Vorschriften erm�glicht. Insoweit wird gleichzeitig die Befugnis zum Erlass einer Eilverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates eingeschr�nkt.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. B�rokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
� 8 Mengen
� 9b Sonderma�nahmen zur Marktst�tzung mit finanzieller Beteiligung
� 9c Vorbehalt der Nachpr�fung
� 17 Entnahme von Proben; Erhebung von Kosten durch Beh�rden des Bundes.
� 42 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
� 43 Verk�ndung von Rechtsverordnungen
Artikel 2
Artikel 3
Begr�ndung
Allgemeiner Teil
3 I.
4 1.
4 2.
4 3.
3 II.
3 III.
3 IV.
3 V.
Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 7
Zu den Regelungen im Einzelnen:
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu den Regelungen im Einzelnen:
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 722: Viertes Gesetz zur �nderung des Gesetzes zur Durchf�hrung der Gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlungen
Drucksache 527/09
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Erste Verordnung zur �nderung der Verordnung �ber das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut
... vom 12. Februar 2009 (BAnz. Nr. 23) festgelegt, dass nur solches Maissaatgut, das mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde, die den Wirkstoff Methiocarb enthalten, in Verkehr gebracht werden darf, dessen Abrieb einen bestimmten Grenzwert nicht �bersteigt. F�r andere Wirkstoffe reicht die Datenlage zu einer sicheren Bewertung der Auswirkungen noch nicht aus, so dass die Verwendung solchen Maissaatguts vorsorglich verboten wurde. Neben der Qualit�t des verwendeten Maissaatguts ist das bei der Aussaat verwendete S�ger�t entscheidend. Durch die Verwendung von S�ger�ten, die die entstehende Abluft direkt in oder auf den Boden leiten, kann vermindert werden, dass Abrieb, der bei der Aussaat entsteht, auf angrenzende Fl�chen gelangt. Die Verwendung von S�ger�ten, die mit einer entsprechenden Technik ausgestattet sind, ist daher bei der Aussaat von Maissaatgut, das mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde, die den Wirkstoff Methiocarb enthalten, verbindlich vorzuschreiben. Da diese Verordnung zun�chst als Eilverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen wurde, ist ihre G�ltigkeit auf 6 Monate bis zum 12. August 2009 befristet. Da diese Regelung aber �ber diese Frist hinaus gelten soll, ist die Befristung mit Zustimmung des Bundesrates aufzuheben.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte
Haushaltskosten ohne Vollzugsaufwand
Haushaltskosten mit Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. B�rokratiekosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 864: Erste Verordnung zur �nderung der Verordnung zur Beschr�nkung des Inverkehrbringens von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandelten Maissaatgut
Drucksache 854/08
Verordnung des Bundesministeriums f�r Arbeit und Soziales
Zweite Verordnung zur �nderung der Feuerzeugverordnung
... , deren G�ltigkeit auf sechs Monate befristet war, entfristet. Da die Erste �nderungsverordnung als Eilverordnung erlassen wurde, hatte der Normenkontrollrat keine Stellungnahme abgegeben. Diese �nderungsverordnung hatte zwei bestehende Informationspflichten f�r die Wirtschaft ge�ndert. Mit dem vorliegenden Entwurf wird die Befristung dieser �nderungen aufgehoben.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. B�rokratiekosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Dauerhafte Umsetzung des Verkaufsverbots in deutsches Recht
III. Kosten und Preisentwicklung
1. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
3. B�rokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 675: Entwurf einer Verordnung zur �nderung der Ersten Verordnung zur �nderung der Feuerzeugverordnung
Drucksache 877/08
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dritte Verordnung �ber Beschr�nkungen f�r das Inverkehrbringen bestimmter Erzeugnisse aus Reis (3. ReisBeschrV)
... Die Entscheidung der Kommission wurde durch die Zweite Verordnung �ber Beschr�nkungen f�r das Inverkehrbringen bestimmter Erzeugnisse aus Reis (2. ReisBeschrV) als Eilverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates in nationales Recht umgesetzt. Sie tritt am 31.10.2008 au�er Kraft. Deshalb soll die Entscheidung durch eine unbefristete Verordnung mit Zustimmung des Bundesrates �ber den 31.10.2008 hinaus im nationalen Recht verankert werden. Sie tritt an dem Tage au�er Kraft, an welchem die zu Grunde liegende EU-Entscheidung f�r Deutschland au�er Kraft tritt.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. B�rokratiekosten
Verordnung
Dritte Verordnung
� 1 Inverkehrbringen
� 2 Analysebericht, Herstellungserkl�rung
� 3 Besonderer Nachweis
� 4 Inkrafttreten, Au�erkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Gegenstand
II. Wesentlicher Inhalt
III. Rechtsgrundlage
B. Besonderer Teil
Zu � 1
Zu � 2
Zu � 3
Zu � 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 676: Dritte Verordnung �ber Beschr�nkungen f�r das Inverkehrbringen bestimmter Erzeugnisse aus Reis
Drucksache 624/08
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Achte Verordnung zur �nderung weinrechtlicher Bestimmungen
... Die Zweite Verordnung zur �nderung der Verordnung �ber die Genehmigung f�r Neuanpflanzungen von Rebfl�chen vom 28. Mai 2008 (BGBl. I S. 918) und die Dritte Verordnung zur �nderung der Verordnung �ber die Genehmigung f�r Neuanpflanzungen von Rebfl�chen vom 23. Juli 2008 (BAnz. S. 2741), die als Eilverordnungen erlassen worden sind, sind zu entfristen.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. B�rokratiekosten
Verordnung
Achte Verordnung
Artikel 1 �nderung der Weinverordnung
Anlage 7a (zu � 13 Abs. 2) Stoffe
Artikel 2 �nderung der Wein-�berwachungsverordnung
Artikel 3 �nderung der Verordnung zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts
Artikel 4 �nderung der Zweiten und der Dritten Verordnung zur �nderung der Verordnung �ber die Genehmigung f�r Neuanpflanzungen von Rebfl�chen
Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 6 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 628: Entwurf einer Achten Verordnung zur �nderung weinrechtlicher Bestimmungen
Drucksache 849/08
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Erste Verordnung zur �nderung der Verordnung zur Bek�mpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers
... Die Verordnung zur Bek�mpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers wurde am 10. Juli 2008 als Eilverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen. Ihre G�ltigkeit ist daher auf sechs Monate bis zum 10. Januar 2009 befristet. Da auch zuk�nftig ein Befall durch den Westlichen Maiswurzelbohrer aufgrund der aktuellen Befallssituation in Deutschland und einigen angrenzenden Staaten m�glich ist, sollen die Regeln �ber Ma�nahmen gegen die Ausbreitung des Schadorganismus unbefristet gelten. Deshalb ist eine Entfristung der Verordnung mit Zustimmung des Bundesrates erforderlich.
Drucksache 602/07
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur �nderung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften und der D�ngemittelverordnung
... und der Schleimkrankheit wurde als Eilverordnung gem�� � 5 Abs. 1
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. B�rokratiekosten
Verordnung
Artikel 1 �nderung der Verordnung zur Bek�mpfung der Bakteriellen Ringf�ule und der Schleimkrankheit
Artikel 2 �nderung der Ersten Verordnung zur �nderung der Verordnung zur Bek�mpfung der Bakteriellen Ringf�ule und der Schleimkrankheit
Artikel 3 �nderung der D�ngemittelverordnung
Artikel 4 Neubekanntmachung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung zur �nderung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften und der D�ngemittelverordnung
Drucksache 530/07
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Achte Verordnung zur �nderung weinrechtlicher Bestimmungen
... Die im Wege der Eilverordnung vom 16. April 2007 in Kraft gesetzte Ausnahmeregelung, wonach bei Weinen des Jahrgangs 2006 aus den in den L�ndern Baden-W�rttemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz gelegenen Weinbaugebieten eine Erh�hung der Schwefeldioxid-Grenzwerte zul�ssig ist, war nach der weingesetzlichen Erm�chtigung auf sechs Monate zu befristen.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. B�rokratiekosten
Verordnung
Achte Verordnung
Artikel 1 �nderung der Sechzehnten Verordnung zur �nderung der Weinverordnung
Artikel 2 �nderung der Weinverordnung
Artikel 3 �nderung der Wein-�berwachungsverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Achten Verordnung zur �nderung weinrechtlicher Bestimmungen
Drucksache 536/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur �nderung des EG-Gentechnik-Durchf�hrungsgesetzes
... - und Futtermittelgesetzbuchs gest�tzt, im Falle einer Eilverordnung zus�tzlich auf � 70 Abs. 1 und 4 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs; au�erdem kam � 56 Abs. 1 des
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. B�rokratiekosten
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen, Kosten f�r die Wirtschaft
1. Kosten f�r die �ffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
IV. B�rokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des EG-Gentechnik-Durchf�hrungsgesetzes
Drucksache 199/07
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur �nderung der Vierzehnten Verordnung zur �nderung der Weinverordnung
... ist geregelt worden, dass einem mit Eichenholzst�cken behandelten Wein keine amtliche Pr�fungsnummer f�r einen Qualit�tswein mit Pr�dikat erteilt werden darf Diese Verordnung ist als Eilverordnung mit einer Geltungsdauer von sechs Monaten erlassen worden. Die Regelung �ber den Ausschluss von Eichenholzst�cken bei Qualit�tswein mit Pr�dikat soll dauerhaft gelten.
Drucksache 487/07
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Erste Verordnung zur �nderung der Verordnung �ber die Anwendung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften f�r die Beihilfe f�r Energiepflanzen bei der Verarbeitung im landwirtschaftlichen Betrieb im Jahr 2007
... Die Verordnung dient der Entfristung der als Eilverordnung gem�� � 6 Abs. 4 MOG erlassenen Verordnung �ber die Anwendung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften f�r die Beihilfe f�r Energiepflanzen bei der Verarbeitung im landwirtschaftlichen Betrieb im Jahr 2007 vom 12. April 2007.
Drucksache 370/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur �nderung der Gefl�gel -Aufstallungsverordnung Der Bundesrat hat in seiner 824. Sitzung am 7. Juli 2006 beschlossen, der Verordnung gem�� Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetz es nach Ma�gabe der sich aus der Anlage ergebenden �nderung zuzustimmen.
... Ferner sollten die dauerhaft notwendigen Regelungen der bestehenden Eilverordnungen mittelfristig in die Gefl�gelpestverordnung �bernommen werden.
Anlage �nderung und Entschlie�ung zur Ersten Verordnung zur �nderung der Gefl�gel-Aufstallungsverordnung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Drucksache 369/06
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur �nderung marktordnungsrechtlicher Verordnungen
... muss wegen der Einbeziehung des Zuckerausgleichs in die Betriebspr�mienregelung noch weiter ge�ndert werden. Es sind Regelungen zu den F�llen in besonderer Lage zu treffen. Au�erdem m�ssen die j�ngsten �nderungen der Betriebspr�mienverordnung und der InVeKoS-Verordnung, die als Eilverordnungen mit begrenzter Geltungsdauer erlassen wurden, entfristet werden. Aus verfahrens�konomischen Gr�nden wird gleichzeitig auch eine �nderung in der
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten .
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 �nderung der Betriebspr�miendurchf�hrungsverordnung
Artikel 2 �nderung der InVeKoS-Verordnung
Artikel 3 �nderung der EG-Obst- und Gem�se-Durchf�hrungsverordnung
Artikel 4 �nderung der Vierten und F�nften Verordnung zur �nderung der Betriebspr�miendurchf�hrungsverordnung und der Verordnung zur �nderung der Betriebspr�miendurchf�hrungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
Artikel 5 Neubekanntmachung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begr�ndung
Allgemeiner Teil
1. �nderung der Betriebspr�miendurchf�hrungsverordnung
2. �nderung der EG-Obst- und Gem�se-Durchf�hrungsverordnung
3. Entfristung
4. Kosten
Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 897/06
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Erste Verordnung zur �nderung der Gefl�gelbeihilfeverordnung
... Die Verordnung dient der Entfristung der gem�� � 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Durchf�hrung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen als Eilverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassenen Gefl�gelbeihilfeverordnung vom 31. August 2006 (BAnz. S. 6071).
Drucksache 370/1/06
Empfehlungen der Aussch�sse - 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Erste Verordnung zur �nderung der Gefl�gel -Aufstallungsverordnung
... Ferner sollten die dauerhaft notwendigen Regelungen der bestehenden Eilverordnungen mittelfristig in die Gefl�gelpestverordnung �bernommen werden.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 - neu - � 1 Abs. 5 Satz 2 GeflAufstV *
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 - neu - � 9 Abs. 2 GeflAufstV
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 - neu - Anlage zu � 1 Abs. 5 Satz 4 GeflAufstV
Drucksache 633/06
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur �nderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften f�r Zucker
... Die Verordnung dient im Wesentlichen der Entfristung der als Eilverordnungen gem�� � 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Durchf�hrung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen erlassenen Verordnung zur �nderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften f�r Zucker vom 30. Juni 2006 und der Verordnung �ber die befristete Umstrukturierungsregelung f�r die Zuckerindustrie vom 30. Juni 2006.
Drucksache 868/04
Verordnung des Bundesministeriums f�r Verbraucherschutz, Ern�hrung und Landwirtschaft
F�nfte Verordnung zur �nderung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften
... vom 9. August 2004 (BGBl. I S. 2110) ist wegen Dringlichkeit der Umsetzung der Richtlinien 2003/116/EG, 2004/31/EG, 2004/32/EG und 2004/70/EG der Kommission als Eilverordnung und wegen der besorgniserregenden phytosanit�ren Situation hinsichtlich der Bakteriellen
A. Zielrichtung
B. L�sung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
F�nfte Verordnung zur �nderung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften
Artikel 1 �nderung der Pflanzenbeschauverordnung
Artikel 2 �nderung der Elften Verordnung zur �nderung der Pflanzenbeschauverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
1. Gr�nde
2. Kosten der �ffentlichen Haushalte
3. Sonstige Kosten Kosten der Wirtschaft, Kosten f�r die sozialen Sicherungssysteme
4. Auswirkungen auf das Preisniveau
5. Auswirkungen auf die Umwelt
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Drucksache 968/04
Verordnung des Bundesministeriums f�r Verbraucherschutz, Ern�hrung und Landwirtschaft
Erste Verordnung zur �nderung der Verordnung �ber die Saldierung von Grundfl�chen im Wirtschaftsjahr 2004/2005 im Rahmen der gemeinschaftsrechtlichen St�tzungsregelung f�r Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen
... Die Verordnung dient der Entfristung der als Eilverordnung gem�� � 6 Abs. 4 MOG erlassenen Verordnung �ber die Saldierung von Grundfl�chen im Wirtschaftsjahr 2004/2005 im Rahmen der gemeinschaftsrechtlichen St�tzungsregelung f�r Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen vom 8. September 2004.
Drucksache 865/04
Verordnung des Bundesministeriums f�r Verbraucherschutz, Ern�hrung und Landwirtschaft
Neunte Verordnung zur �nderung der EG -Obst- und Gem�se-Durchf�hrungsverordnung
... -Obst- und Gem�se-Durchf�hrungsverordnung vom 1. Juli 2004 (BGBl. I S. 1422) dient der Durchf�hrung der Verordnung (EG) Nr. 103/2004 der Kommission vom 21. Januar 2004 mit Durchf�hrungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 2200/96 des Rates hinsichtlich der Interventionsregelung und der Marktr�cknahme im Sektor Obst und Gem�se (AB!. EU (Nr.) L 16 S. 3). Die Verordnung l�st die Verordnung (EG) Nr. 659/97 der Kommission vom 16. April 1997 mit Durchf�hrungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 2200/96 des Rates hinsichtlich der Interventionsregelung f�r Obst und Gem�se (AB!. EU (Nr.) L 100 S. 22, Nr. L 123 S. 25) ab. Der Regelungsbedarf betrifft insbesondere die Anmeldung der geplanten R�cknahmema�nahme bei der zust�ndigen Stelle und den Zahlungsantrag zur R�cknahmeverg�tung. Die Verordnung wurde als befristete Eilverordnung verabschiedet, um noch in diesem Jahr R�cknahmema�nahmen zu erm�glichen.
Drucksache 86/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der sch�dlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Drucksache 86/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der sch�dlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Drucksache 86/1/17
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der sch�dlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Drucksache 326/19
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Europ�ischen Rat, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die St�rkung der Rechtsstaatlichkeit in der Union - Ein Konzept f�r das weitere Vorgehen COM(2019) 343 final; Ratsdok. 11217/19
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.