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21 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"NIS-Richtlinie"


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Drucksache 97/20

... - eine europäische Cybersicherheitsstrategie‚ einschließlich der Einrichtung eines gemeinsamen Referats für Cybersicherheit, einer Überprüfung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS-Richtlinie)13 und der Förderung des Binnenmarkts für Cybersicherheit;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/20




Mitteilung

1. Einleitung

2. Vision und Ziele

A. Technologie im Dienste der Menschen

B. Eine faire und wettbewerbsfähige Wirtschaft

C. Eine offene, demokratische und nachhaltige Gesellschaft

3. Die internationale Dimension - Europa als globaler Akteur

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 55/20

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union (NIS-Richtlinie). Die NIS-Kooperationsgruppe wurde durch die NIS-Richtlinie eingerichtet, um die strategische Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Cybersicherheit zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 55/20




Mitteilung

1. Einleitung

2. 5G-Einführung in der EU

3. Die EU-weit koordinierte Risikobewertung zur Cybersicherheit in 5G-Netzen

4. Das EU-Instrumentarium für die 5G-Cybersicherheit

Schlussfolgerungen

5. Umsetzung des Instrumentariums

5.1. Ein risikobasierter, abgestimmter Ansatz für 5G-Anbieter

5.2. Die unterstützende Rolle der Kommission bei Umsetzung des Instrumentariums

6. Schlussfolgerungen

Anlage
: Risikokategorien (Quelle: EU-weit koordinierte Risikobewertung)


 
 
 


Drucksache 70/18

... Die in der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen 39 (NIS-Richtlinie) enthaltenen Bestimmungen zu den Sicherheitsanforderungen bei anderen Finanzdienstleistungen werden derzeit von den Mitgliedstaaten umgesetzt. Es kann jedoch sein, dass die EU-Finanzmarktgesetzgebung noch Lücken lässt, die geschlossen werden müssen, um die Abwehrkraft des Sektors zu stärken. Bevor solche Maßnahmen ergriffen werden, sollten die Aufsichtsanforderungen und -praktiken40 sorgfältig geprüft werden. Auf diese Weise können bewährte Praktiken bei der Anwendung der allgemeinen Anforderungen ermittelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/18




2 Einführung

1. Innovativen GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN

1.1. Innovativen Geschäftsmodellen durch klare und konsistente Zulassungsregeln eine EU-weite Expansion ermöglichen

Kasten 1

1.2. Den Wettbewerb und die Zusammenarbeit zwischen den Marktteilnehmern durch gemeinsame Normen und interoperable Lösungen verstärken

Kasten 2

1.3. Die EU-weite Entstehung innovativer Geschäftsmodelle durch Innovationsmoderatoren erleichtern

Kasten 3

2. Die Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN

2.1. Die Geeignetheit unserer Regeln überprüfen und Garantien für neue Technologien im Finanzsektor vorsehen

Kasten 4

2.2. Hemmnisse für Cloud-Dienste beseitigen

Kasten 5

2.3. FinTech-Anwendungen mit der EU-Blockchain-Initiative ermöglichen

Kasten 6

2.4. Aufbau von Kompetenzen und Wissen bei allen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden in einem EU-FinTech-Lab

Kasten 7

2.5. Technologien als Hebel nutzen, um den binnenmarktweiten Vertrieb von Kleinanlegerprodukten voranzubringen

3. Die Sicherheit und INTEGRITÄT des Finanzsektors STÄRKEN

Kasten 8

Schlussfolgerungen

ANNEX 1 Anhang der Mitteilung der Europäischen Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan: Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor

Anhang
Arbeitsplan für die im FinTech-Aktionsplan enthaltenen Initiativen

INNOVATIVEN GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN

DIE Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN

DIE Sicherheit und ABWEHRKRAFT des Finanzsektors STÄRKEN


 
 
 


Drucksache 680/1/17

... vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit in der Union (NIS-Richtlinie) bereits ein wichtiger Schritt zu einer Mindestharmonisierung und Gewährleistung einer hohen Netz- und Informationssicherheit erreicht wurde, um der wachsenden Bedeutung der Netz- und Informationssicherheit Rechnung zu tragen.



Drucksache 144/17

... Die Datensicherheit hängt von vielen Faktoren ab, die nicht nur den physischen Speicherort der Daten betreffen, sondern auch die Wahrung der Vertraulichkeit und der Integrität der Daten, wenn diese außerhalb ihres Speicherorts verfügbar gemacht werden. So lassen sich eine wirklich sichere Datenspeicherung und -verarbeitung weniger durch Beschränkungen der Datenlokalisierung realisieren, als vielmehr durch modernste und bewährte Verfahren des IKT-Managements - und das in einer Größenordnung, die über einzelne Systeme weit hinausgeht. Um Daten sicher vor örtlich begrenzten Naturkatastrophen oder vor Cyberangriffen zu schützen, können beispielsweise Datenspeichereinrichtungen in verschiedenen Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Absicherung genutzt und die in der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen16 (NIS-Richtlinie) vorgesehenen technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen werden. Zudem ließe sich die Verfügbarkeit von Daten für die Zwecke der Rechtsetzung oder Aufsicht, die in keiner Weise in Frage gestellt wird, eher durch eine bessere Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden oder zwischen diesen Behörden und dem Privatsektor gewährleisten, als durch Lokalisierungsauflagen. So könnten sich in einem Bereich wie den Finanzdienstleistungen, in dem Aufsichtsbehörden eng zusammenarbeiten, Datenlokalisierungsauflagen sogar als kontraproduktiv erweisen17.

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Drucksache 144/17




Mitteilung

1. Einleitung

2. FREIER DATENVERKEHR

3. DATENZUGANG und -ÜBERTRAGUNG

3.1. Art der in Frage kommenden Daten

3.2. Einschränkung des Datenzugangs

3.3. Von Maschinen erzeugte Rohdaten: Rechtslage in der EU und auf nationaler Ebene

3.4. Die Situation in der Praxis

3.5. Ein künftiger EU-Rahmen für den Datenzugang

4. Haftung

4.1. EU-Haftungsregelungen

4.2. Mögliche Ansätze für die Zukunft

5. DATENÜBERTRAGBARKEIT, Interoperabilität und NORMEN

5.1. Übertragbarkeit von nicht personenbezogenen Daten

5.2. Interoperabilität

5.3. Normen

5.4. Mögliche Ansätze für die Zukunft

6. ERPROBUNGEN und TESTS

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 654/17

... Die Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) spielt eine entscheidende Rolle bei der Verbesserung der Cyberabwehrfähigkeit der EU und der Reaktion auf Cybervorfälle, doch ihre Handlungsfähigkeit ist aufgrund ihres derzeitigen Mandats eingeschränkt. Daher legt die Kommission einen ehrgeizigen Reformvorschlag vor, der unter anderem ein ständiges Mandat für die Agentur15 vorsieht. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die ENISA die Mitgliedstaaten, die EU-Organe sowie die Unternehmen in Schlüsselbereichen unterstützen kann, beispielsweise bei der Umsetzung der jährliche Haushaltsverfahren durchlaufen, wobei dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen für die Zeit nach 2020 nicht vorgegriffen w i.d.R. chtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen16 (im Folgenden "NIS-Richtlinie") sowie des vorgeschlagenen Rahmens für die Zertifizierung der Cybersicherheit.

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Drucksache 654/17




1. Einleitung

2. STÄRKUNG der CYBERABWEHRFÄHIGKEIT der EU

2.1 Stärkung der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit

2.2 Schaffung eines Binnenmarkts für Cybersicherheit

2.3 Vollständige Umsetzung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

2.4 Abwehrfähigkeit durch eine rasche Reaktion im Notfall

2.5 Ein Cybersicherheits-Kompetenznetz mit einem Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung

2.6 Aufbau einer starken EU-Basis für Cyberfähigkeiten

2.7 Förderung der Cyber-Hygiene und Sensibilisierung

5 Hauptmaßnahmen

3. Schaffung eines EU-RAHMENS zur WIRKSAMEN ABSCHRECKUNG

3.1 Identifizierung böswilliger Akteure

3.2 Beschleunigung der Strafverfolgungsmaßnahmen

3.3 Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität

3.4 Intensivierung der Maßnahmen auf politischer Ebene

3.5 Abschreckung durch die Cyberabwehrkompetenzen der Mitgliedstaaten zwecks Erhöhung der Cybersicherheit

4. Die internationale Zusammenarbeit in der CYBERSICHERHEIT STÄRKEN

4.1 Cybersicherheit in den Außenbeziehungen

4.2 Kapazitätsaufbau in der Cybersicherheit

4.3 Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 4/17

... (die "NIS-Richtlinie")9 allgemeine Bestimmungen, und gemäß der überarbeiteten Elektrizitätsverordnung werden in einem Netzkodex mit hoher Priorität spezifische Bestimmungen erarbeitet, die den neuen, mit der Digitalisierung der Energiesysteme verbundenen Risiken Rechnung tragen. Die vorgeschlagene Verordnung ergänzt die NIS-Richtlinie, da sie sicherstellt, dass Cybervorfälle ordnungsgemäß als Risiko ermittelt und in den Risikovorsorgeplänen angemessene Maßnahmen zu ihrer Bewältigung vorgesehen werden. Zudem ergänzt die vorgeschlagene Verordnung die Richtlinie

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Drucksache 4/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

1. Wirtschaftliche Auswirkungen

2. Wer ist auf welche Weise betroffen?

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Elemente

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständige Behörde

Kapitel II
Risikobewertung

Artikel 4
Bewertung der Versorgungssicherheit

Artikel 5
Methode zur Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf regionaler Ebene

Artikel 6
Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf regionaler Ebene

Artikel 7
Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf nationaler Ebene

Artikel 8
Methode für kurzfristige Abschätzungen der Leistungsbilanz

Artikel 9
Kurzfristige Abschätzungen der Leistungsbilanz

Kapitel III
Risikovorsorgeplan

Artikel 10
Erstellung der Risikovorsorgepläne

Artikel 11
Inhalt der Risikovorsorgepläne - nationale Maßnahmen

Artikel 12
Inhalt der Risikovorsorgepläne - regional abgestimmte Maßnahmen

Kapitel IV
Bewältigung von Stromversorgungskrisen

Artikel 13
Frühwarnung und Erklärung des Eintritts einer Krise

Artikel 14
Zusammenarbeit und Unterstützung

Artikel 15
Einhaltung von Marktvorschriften

Kapitel V
Bewertung und Überwachung

Artikel 16
Nachträgliche Analyse

Artikel 17
Überwachung durch die Koordinierungsgruppe Strom

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Zusammenarbeit mit den Vertragsparteien der Energiegemeinschaft

Artikel 19
Befugnisübertragung

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Inkrafttreten

ANNEX 1 Anhang der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie2005/89/EG

Anhang
Muster für den Risikovorsorgeplan

Allgemeine Informationen

1. Zusammenfassung der SZENARIEN für STROMVERSORGUNGSKRISEN

2. AUFGABEN und ZUSTÄNDIGKEITEN der zuständigen BEHÖRDE

3. Verfahren und Massnahmen in einer STROMVERSORGUNGSKRISE

3.1. Nationale Verfahren und Maßnahmen

3.2. Regionale Verfahren und Maßnahmen

4. KRISENMANAGER ODER KRISENMANAGEMENTTEAM

5. Konsultation der Interessenträger

6. NOTFALLTESTS


 
 
 


Drucksache 680/17 (Beschluss)

... vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit in der Union (NIS-Richtlinie) bereits ein wichtiger Schritt zu einer Mindestharmonisierung und Gewährleistung einer hohen Netz- und Informationssicherheit erreicht wurde, um der wachsenden Bedeutung der Netz- und Informationssicherheit Rechnung zu tragen.



Drucksache 193/16

... Darüber hinaus muss die Europäische Cloud-Initiative hohe Anforderungen an die Qualität, Zuverlässigkeit, Vertraulichkeit und Sicherheit erfüllen, damit der Schutz der personenbezogenen Daten und des geistigen Eigentums gewährleistet ist - im Hinblick auf Robustheit und den Schutz gegen Eindringen. Vorhandene Fazilitäten des öffentlichen Sektors - vor allem die sich auf Vertrauen und Sicherheit beziehenden Bausteine der Infrastruktur für digitale Dienste (DSI) der Fazilität "Connecting Europe"(CEF) - können von der wissenschaftlichen Gemeinschaft zur Einsparung von Kosten, für den leichteren Zugang und im Sinne der Gesamtkohärenz wiederverwendet und eingesetzt werden. Den allgemeinen Rahmen bilden die Datenschutzvorschriften, die NIS-Richtlinie63 und das überarbeitete EU-Urheberrecht. Angesichts der weltweiten Dimension von Cloud-Rechenleistungen kommt es darauf an, dass die europäische Datenwirtschaft mit dem Rest der Welt in Verbindung bleibt und die Datenschutzstandards weltweit auf ein hohes und im Wesentlichen dem europäischen gleichwertiges Niveau angehoben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 193/16




2 Einführung

1. Die Europäische Cloud für offene Wissenschaft

2. Europäische Dateninfrastruktur

Ausschöpfung des Potenzials der Quantentechnologien

3. Ausweitung des Zugangs und vertrauensbildende Maßnahmen

Finanzielle Auswirkungen

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 121/11

... Nummer 1 erfasst den Fall, dass auf Grund von Bau- und Instandhaltungsarbeiten oder Betriebsstörungen eine Umleitung des Zuges notwendig wird. Mit Hinblick auf § 9 Absatz 6 sind nicht Fälle von fehlender Streckenkenntnis gemeint. Die Möglichkeiten der „eingeschränkten Streckenkenntnis“ sowie der Ausnahmen nach der Streckenkenntnis-Richtlinie 755 des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen der Abschnitt e 5 und 6 bleiben unberührt. Es handelt sich hierbei um betriebliche Regelungen, die der Unternehmer treffen kann.



Drucksache 202/09

... Die Aufhebung erscheint zudem vor dem Hintergrund geboten, dass sich § 4 seiner Entwicklungsgeschichte folgend an der Praxis der Sachverständigen der Kommission bei der Kontrolle von industriell strukturierten Betrieben orientiert, die nach der aufgehobenen Frischfleisch-Richtlinie 64/433/EWG und der aufgehobenen Fleischerzeugnis-Richtlinie 77/99/EWG zugelassen worden sind. Da die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 im Gegensatz dazu die Pflicht zur Zulassung von Betrieben jeder Größenordnung vorsieht, die unter den Anwendungsbereich dieses Gemeinschaftsrechtsaktes fallen und die Erzeugnisse tierischen Ursprungs behandeln, für die in Anhang III der Verordnung Anforderungen bestimmt sind, bleibt abzuwarten, ob die Sachverständigen der Europäischen Kommission ihre bisherige Verfahrenspraxis beibehalten oder dem neuen Gemeinschaftsrecht folgend stärker auf die Beurteilung des Einzelfalls unter Berücksichtigung von Art und Größe des jeweiligen Betriebs abstellen.



Drucksache 32/18 PDF-Dokument



Drucksache 36/18 PDF-Dokument



Drucksache 46/20 PDF-Dokument



Drucksache 64/17 PDF-Dokument



Drucksache 145/17 (Beschluss)(zu) PDF-Dokument



Drucksache 154/18 PDF-Dokument



Drucksache 381/17 PDF-Dokument



Drucksache 643/14 PDF-Dokument



Drucksache 653/17 PDF-Dokument



Drucksache 680/17 PDF-Dokument



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