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15 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Naturschutzrichtlinie"


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Drucksache 166/2/18

... 8. Der Bundesrat sieht die K�rzungsvorschl�ge im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) kritisch, insbesondere die �berproportionalen K�rzungen in der zweiten S�ule. Die GAP leistet in der gesamten EU wichtige Beitr�ge zu den strategischen Priorit�ten der EU. Dazu geh�ren die Ziele einer nachhaltigen, ressourcen- und umweltschonenden und wettbewerbsf�higen Wirtschaft sowie Natur- und Klimaschutz, Wachstum, Besch�ftigung, und sozialer Zusammen-halt. Die EU-Ziele im Bereich der biologischen Vielfalt wurden bisher nicht erreicht. Eine angemessene Finanzierung der Umsetzung der einschl�gigen EU-Naturschutzrichtlinien, der FFH- und

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Drucksache 166/2/18




Punkte 21a bis 21e der 969. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2018


 
 
 


Drucksache 166/1/18

... 198. Der Bundesrat bemerkt kritisch, dass der Vorschlag der Kommission keine ausreichenden Finanzierungsm�glichkeiten f�r Natur- und Umweltschutzma�nahmen bereitstellt. Nach Auffassung des Bundesrates ist insbesondere im vorgeschlagenen Programm f�r ELER eine Aufstockung auf ein verbindliches Mindestbudget f�r Naturschutz erforderlich. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich entsprechend dem Koalitionsvertrag weiterhin auf europ�ischer Ebene f�r die angemessene Finanzierung der Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien einzusetzen. Investitionen in �kologische Nachhaltigkeit sollten �ber die GAP hinaus auch f�r st�dtische Gebiete (beispielsweise auch durch EFRE und ESF) erm�glicht werden.

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Drucksache 166/1/18




I. Allgemeiner Teil

Strategische Ausrichtung

4 Ausgaben

4 Eigenmittelreform

Flexibilit�t und Stabilit�t

EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit

Zur Ber�cksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen

II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation

Europ�ische Strategische Investitionen

4 Binnenmarkt

Weltraum - Europ�isches Raumfahrtprogramm

III. Zusammenhalt und Werte

Rolle der Koh�sionspolitik und strategischer Rahmen

Finanzausstattung der Koh�sionspolitik

Koh�sionspolitik f�r alle Regionen

Regeln der Mittelverteilung

Europ�ische Territoriale Zusammenarbeit

Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalit�t und nationale Kofinanzierung

Umsetzung der Programme und Vereinfachung

Wirtschafts - und W�hrungsunion

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

IV. Nat�rliche Ressourcen und Umwelt

4 Allgemeines

Landwirtschaft und Meerespolitik

171. Hauptempfehlung

172. Hauptempfehlung

173. Hilfsempfehlung

183. Hilfsempfehlung

Umwelt - und Klimaschutz

V. Migration und Grenzmanagement

4 Migration

4 Grenzmanagement

VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit

4 Verteidigung

4 Krisenreaktion

VII. Nachbarschaft und die Welt

VIII. Europ�ische �ffentliche Verwaltung

IX. Verfahren

X. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 120/17

... - Als systemische Probleme, die eine mangelhafte Umsetzung der Naturschutzrichtlinien zur Folge haben, wurden fehlende Managementpl�ne f�r Natura 2000-Gebiete und deren unzureichende Bewirtschaftung ermittelt. Die L�nderberichte zeigen, dass f�nf der Mitgliedstaaten nachweislich nicht in der Lage sind, geeignete Verfahren zur Bewertung der Auswirkungen neuer Projekte auf Natura-2000-Gebiete anzuwenden. - Au�erdem wurde festgestellt, dass in den meisten Mitgliedstaaten fehlende Kenntnisse �ber Arten, Lebensr�ume und Schutzgebiete, vor allem, was marine �kosysteme anbetrifft, das gr��te Hindernis f�r eine wirksame Umsetzung darstellen.

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Drucksache 120/17




Br�ssel, den 3.2.2017 COM 2017 63 final

Mitteilung

1. Notwendigkeit von FORTSCHRITTEN

2. STAND der Umsetzung: Gemeinsame Herausforderungen, Gemeinsame M�GLICHKEITEN und ERFOLGE

Kreislaufwirtschaft und Abfallbewirtschaftung

Natur und Biodiversit�t

Bew�hrte Verfahren

Luftqualit�t und L�rm

Wasserqualit�t und Wasserbewirtschaftung

2 Instrumente

Marktbasierte Instrumente und Investitionen

Wirksame Governance und Kapazit�ten zur Anwendung der Vorschriften

3. Gemeinsame URSACHEN: erste Ergebnisse

4. Die n�chsten Schritte

2 Politikvorschl�ge

Anhang
Leitlinien f�r die Mitgliedstaaten: vorgeschlagene Massnahmen f�r eine bessere Umsetzung der UMWELTPOLITIK zur Mitteilung der Kommission an Das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen �ber die �berpr�fung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen f�r bessere Ergebnisse


 
 
 


Drucksache 510/1/15

... 68. F�r das Jahr 2016 sieht die Kommission die Folgema�nahmen der Evaluierung der EU-Naturschutzrichtlinien vor. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang erneut auf seine Stellungnahme vom 10. Oktober 2014 (BR-Drucksache 272/14(B)), in der er sich gegen den Abbau von bestehenden Standards im Umwelt-, Verbraucher-, Gesundheits- und Sozialschutz ausgesprochen hat. Er nimmt die am 20. November 2015 im Rahmen des �berpr�fungsprozesses vorgestellten Ergebnisse der Evaluationsstudie f�r den Fitness-Check der Vogelschutz- und Habitat-Richtlinie, die keine Notwendigkeit f�r eine �nderung der Richtlinien ergeben haben, zur Kenntnis. Vor diesem Hintergrund und angesichts der bestehenden Defizite beim Erhalt der biologischen Vielfalt spricht sich der Bundesrat daf�r aus, dass der bestehende Rechtsrahmen der EU-Naturschutzrichtlinien gesichert werden sollte. F�r eine �nderung des Rechtsrahmens wird keine Notwendigkeit gesehen.

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Drucksache 510/1/15




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen

EU -Haushalt

Neue Impulse f�r Arbeitspl�tze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie f�r Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

86. Hauptempfehlung des U:

87. Hilfsempfehlung des U:

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gest�rkter industrieller Basis

Auf gegenseitigem Vertrauen fu�ender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 510/15 (Beschluss)

... 44. F�r das Jahr 2016 sieht die Kommission die Folgema�nahmen der Evaluierung der EU-Naturschutzrichtlinien vor. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang erneut auf seine Stellungnahme vom 10. Oktober 2014 (BR-Drucksache 272/14(B)), in der er sich gegen den Abbau von bestehenden Standards im Umwelt-, Verbraucher-, Gesundheits- und Sozialschutz ausgesprochen hat. Er nimmt die am 20. November 2015 im Rahmen des �berpr�fungsprozesses vorgestellten Ergebnisse der Evaluationsstudie f�r den Fitness-Check der Vogelschutz- und Habitat-Richtlinie, die keine Notwendigkeit f�r eine �nderung der Richtlinien ergeben haben, zur Kenntnis. Vor diesem Hintergrund und angesichts der bestehenden Defizite beim Erhalt der biologischen Vielfalt spricht sich der Bundesrat daf�r aus, dass der bestehende Rechtsrahmen der EU-Naturschutzrichtlinien gesichert werden sollte. F�r eine �nderung des Rechtsrahmens wird keine Notwendigkeit gesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/15 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

EU -Haushalt

Neue Impulse f�r Arbeitspl�tze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie f�r Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gest�rkter industrieller Basis

Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und W�hrungsunion

Ein vern�nftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten

Auf gegenseitigem Vertrauen fu�ender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 309/11

... 3c) Kommission und Mitgliedstaaten werden die Durchsetzung der Naturschutzrichtlinien erleichtern, indem f�r Richter und Staatsanw�lte spezielle Fortbildungsprogramme f�r Natura 2000 angeboten und mehr Kapazit�ten zur F�rderung der Rechtseinhaltung entwickelt werden.

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Drucksache 309/11




1. Einleitung

2. eine neue Grundlage f�r die Biodiversit�tspolitik der EU

2.1. Ein doppeltes Handlungsmandat

2.2. Wertbestimmung unseres Naturkapitals seiner Vielfachen Vorteile

2.3. Biodiversit�tswissen als Grundlage

3. Ein Handlungsrahmen f�r das kommende Jahrzehnt

3.1. Erhaltung Wiederherstellung der Natur

Einzelziel 1

3.2. Erhaltung Verbesserung der �kosysteme ihrer Dienstleistungen

Einzelziel 2

3.3. Sicherstellung einer nachhaltigen Landwirtschaft, Forstwirtschaft Fischerei

Einzelziel 3*

Einzelziel 4

3.4. Bek�mpfung invasiver Gebietsfremder Arten

Einzelziel 5

3.5. Bew�ltigung der Globalen Biodiversit�tskrise

Einzelziel 6

3.6. Beitr�ge anderer Umweltmassnahmen Umweltinitiativen

4. Wir sitzen alle im selben Boot

4.1. Partnerschaften zum Schutz der Biodiversit�t

4.2. Mobilisierung von Mitteln zur F�rderung des Schutzes von Biodiversit�t �kosystemdienstleistungen

4.3. eine Gemeinsame Umsetzungsstrategie f�r die EU

5. Folgemassnahmen

Anhang

Einzelziel 1: Vollst�ndige Umsetzung der Vogelschutz- und der HABITAT-Richtlinie

Ma�nahme 1: Vollendung des Natura-2000-Netzes und Sicherstellung seiner ordnungsgem��en Bewirtschaftung

Ma�nahme 2: Sicherstellung einer angemessenen Finanzierung f�r Natura-2000-Gebiete

Ma�nahme 3: Verst�rkung der Sensibilisierung und Einbindung von Interessentr�gern und Verbesserung der Durchsetzung

Ma�nahme 4: Verbesserung und Rationalisierung von �berwachung und Berichterstattung

Einzelziel 2: Erhaltung Wiederherstellung von �kosystemen �kosystemdienstleistungen

Ma�nahme 5: Verbesserung der Kenntnisse �ber �kosysteme und �kosystemdienstleistungen in der EU

Ma�nahme 6: Festlegung von Priorit�ten f�r die Wiederherstellung von �kosystemen und F�rderung der Nutzung gr�ner Infrastrukturen

Ma�nahme 7: Vermeidung von Nettoverlusten an Biodiversit�t und �kosystemdienstleistungen

Einzelziel 3: ERH�HUNG des Beitrags von Land- und Forstwirtschaft zur Erhaltung Verbesserung der Biodiversit�t

Ma�nahme 8: Verst�rkung der Direktzahlungen f�r �ffentliche Umweltg�ter im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU

Ma�nahme 9: Bessere Ausrichtung der l�ndlichen Entwicklung auf die Erhaltung der Biodiversit�t

Ma�nahme 10: Erhaltung der genetischen Vielfalt der europ�ischen Landwirtschaft

Ma�nahme 11: F�rderung des Schutzes und der Verbesserung der Waldbiodiversit�t durch Waldbesitzer

Ma�nahme 12: Einbeziehung von Biodiversit�tsma�nahmen in Waldbewirtschaftungspl�ne

Einzelziel 4: Sicherstellung der nachhaltigen Nutzung von Fischereiressourcen

Ma�nahme 13: Verbesserung der Bewirtschaftung befischter Best�nde

Ma�nahme 14: Eliminierung negativer Auswirkungen auf Fischbest�nde, Arten, Lebensr�ume und �kosysteme

Einzelziel 5: Bek�mpfung invasiver Gebietsfremder Arten

Ma�nahme 15: Versch�rfung der Pflanzen- und Tiergesundheitsvorschriften der EU

Ma�nahme 16: Einf�hrung eines speziellen Instruments f�r invasive gebietsfremde Arten

Einzelziel 6: Beitrag zur Vermeidung des Globalen Biodiversit�tsverlustes

Ma�nahme 17: Verringerung der indirekten Ursachen des Biodiversit�tsverlustes

Ma�nahme 18: Mobilisierung zus�tzlicher Ressourcen f�r die Erhaltung der globalen Biodiversit�t

Ma�nahme 19: �Biodiversit�tsgerechte� EU-Entwicklungszusammenarbeit

Ma�nahme 20: Regelung des Zugangs zu genetischen Ressourcen und des angemessenen und fairen Ausgleichs der Vorteile aus ihrer Nutzung


 
 
 


Drucksache 278/09 (Beschluss)

... /EWG) unterstellt werden sollen. Diese vom Gesetzentwurf vorgesehene Erweiterung der Verordnungserm�chtigung verkennt, dass der Artenschutz in den L�ndern, u. a. auf Grund der anspruchsvollen Regelungen in den europ�ischen Naturschutzrichtlinien, an einem erheblichen Vollzugsdefizit leidet. Da sich das Vollzugsdefizit mit der Ausf�llung der Erm�chtigung erheblich vergr��ern w�rde und die Regelung �ber die 1:1-Umsetzung europ�ischen Rechts hinausgeht, wird die Verordnungserm�chtigung abgelehnt. Diese Ausweitung des strengen Schutzregimes auf weitere Arten bedeutet f�r die Naturschutzverwaltungen eine ganz erhebliche Mehrbelastung. Angesichts der umfangreichen Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Ausweitung der europ�ischen Schutzanforderungen nach dem Urteil des EuGH vom 10. Januar 2006 (Rs. C-98/03) aktuell zu bew�ltigen sind, w�rden die "

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Drucksache 278/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 � 1 Absatz 5 Satz 2 - neu - BNatSchG

2. Zu Artikel 1 � 3 Absatz 3 BNatSchG

3. Zu Artikel 1 � 4 Satz 1 Nummer 6 BNatSchG

4. Zu Artikel 1 � 5 Absatz 2 Nummer 4 BNatSchG

5. Zu Artikel 1 � 6 Absatz 4 Satz 2 und 3 BNatSchG

6. Zu Artikel 1 � 7 Absatz 2 Nummer 3 BNatSchG

7. Zu Artikel 1 � 9 Absatz 6 BNatSchG

8. Zu Artikel 1 � 10 Absatz 2 BNatSchG

9. Zu Artikel 1 � 10 Absatz 4 BNatSchG

10. Zu Artikel 1 � 11 Absatz 3 BNatSchG

11. Zu Artikel 1 � 13 BNatSchG

12. Zu Artikel 1 � 14 Absatz 3 Nummer 1 BNatSchG

13. Zu Artikel 1 � 15 Absatz 2 Satz 4 BNatSchG

14. Zu Artikel 1 � 15 Absatz 3 Satz 2 BNatSchG

15. Zu Artikel 1 � 15 Absatz 6 Satz 2 - neu - BNatSchG

16. Zu Artikel 1 � 15 Absatz 6 Satz 2, Satz 3 BNatSchG

17. Zu Artikel 1 � 15 Absatz 6 Satz 7 BNatSchG

18. Zu Artikel 1 � 15 Absatz 7 BNatSchG

19. Zu Artikel 1 � 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, Satz 2 - neu - BNatSchG

20. Zu Artikel 1 � 16 Absatz 2 BNatSchG

21. Zu Artikel 1 � 17 Absatz 5 Satz 3 - neu - BNatSchG

22. Zu Artikel 1 � 20 Absatz 4 - neu - BNatSchG

23. Zu Artikel 1 � 22 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - BNatSchG

24. Zu Artikel 1 � 22 Absatz 3 BNatSchG

25. Zu Artikel 1 � 24 Absatz 1 Nummer 3 BNatSchG

26. Zu Artikel 1 � 24 Absatz 3 BNatSchG

27. Zu Artikel 1 � 29 Absatz 2 Satz 2 - neu - BNatSchG

28. Zu Artikel 1 � 29 Absatz 2 Satz 3 - neu - BNatSchG

29. Zu Artikel 1 � 30 Absatz 5 BNatSchG

30. Zu Artikel 1 � 30 Absatz 5 Satz 2 - neu - BNatSchG

31. Zu Artikel 1 � 30 Absatz 6 BNatSchG

32. Zu Artikel 1 � 34 Absatz 1 Satz 2 - neu - BNatSchG

33. Zu Artikel 1 � 34 Absatz 2 Satz 2 - neu - BNatSchG

34. Zu Artikel 1 � 35 Nummer 2 BNatSchG

35. Zu Artikel 1 � 37 Absatz 2 Satz 1 BNatSchG

36. Zu Artikel 1 � 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 BNatSchG

37. Zu Artikel 1 � 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 BNatSchG

38. Zu Artikel 1 � 39 Absatz 5 Satz 2 Nummer 4 - neu - BNatSchG

39. Zu Artikel 1 � 39 Absatz 7 BNatSchG

40. Zu Artikel 1 � 40 Absatz 1 BNatSchG

41. Zu Artikel 1 � 40 Absatz 4 Satz 3 Nummer 4 BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

42. Zu Artikel 1 � 41 Satz 3 BNatSchG

43. Zu Artikel 1 � 42 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 BNatSchG

44. Zu Artikel 1 � 42 Absatz 3 Nummer 2 BNatSchG

45. Zu Artikel 1 � 43 BNatSchG

46. Zu Artikel � 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 BNatschG

47. Zu Artikel 1 � 49 Absatz 1 Satz 3 - neu - und 4 - neu - BNatschG

48. Zu Artikel 1 � 54 Absatz 1 BNatSchG

49. Zu Artikel 1 � 54 Absatz 7 BNatschG

50. Zu Artikel 1 � 54 Absatz 7 Satz 2 - neu - BNatSchG

51. Zu Artikel 1 � 60 Satz 2 - neu - BNatSchG

52. Zu Artikel 1 � 61 Absatz 1 Satz 1 BNatSchG

53. Zu Artikel 1 � 63 Absatz 2 BNatSchG

54. Zu Artikel 1 � 69 Absatz 2 Nummer 2, � 71 Absatz 2 BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

55. Zu Artikel 1 � 69 Absatz 3 Nummer 7, 9 BNatSchG

56. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - � 243 �berschrift und Absatz 3 - neu - BauGB

57. Zu Artikel 5 Nummer 1 - neu - � 5 Absatz 3 Satz 3 WaStrG

58. Zu Artikel 17 Nummer 2 � 5 Absatz 2 Satz 1 UmwRG


 
 
 


Drucksache 278/1/09

... In � 54 Absatz 1 Nummer 2 BNatSchG-E wird eine Verordnungserm�chtigung aufgenommen, um diejenigen Arten, die in ihrem Bestand gef�hrdet sind und f�r die Deutschland in hohem Ma�e verantwortlich ist, unter besonderen Schutz stellen zu k�nnen. F�r diese Arten sollen insbesondere die Regelungen des �� 38 Absatz 2, 44 Absatz 4 (Ber�cksichtigung bei der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Bodennutzung) und Absatz 5 (Ber�cksichtigung bei Eingriffen) BNatSchG-E greifen. Diese vom Gesetzesentwurf vorgesehene Erweiterung der Verordnungserm�chtigung verkennt, dass der Artenschutz in den L�ndern, u. a. auf Grund der anspruchsvollen Regelungen in den europ�ischen Naturschutzrichtlinien, an einem erheblichen Vollzugsdefizit leidet. Da sich das Vollzugsdefizit mit der Ausf�llung der Erm�chtigung erheblich vergr��ern w�rde und die Regelung �ber die 1:1-Umsetzung europ�ischen Rechts hinausgeht, wird die Verordnungserm�chtigung abgelehnt.

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Drucksache 278/1/09




1. Zu Artikel 1 � 1 Absatz 4 Nummer 1 BNatSchG

2. Zu Artikel 1 � 1 Absatz 5 Satz 2 - neu - BNatSchG

3. Zu Artikel 1 � 1 Absatz 6 Satz 1 BNatSchG *

4. Zu Artikel 1 � 3 Absatz 3 BNatSchG

5. Zu Artikel 1 � 3 Absatz 3 BNatSchG

6. Zu Artikel 1 � 3 Absatz 3 BNatSchG

7. Zu Artikel 1 � 4 Satz 1 Nummer 6 BNatSchG

8. Zu Artikel 1 � 5 Absatz 2 Nummer 4 BNatSchG

9. Zu Artikel 1 � 6 Absatz 4 Satz 2 und 3 BNatSchG

10. Zu Artikel 1 � 7 Absatz 1 Nummer 6 und 7 BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 � 7 Absatz 2 Nummer 3 BNatSchG

12. Zu Artikel 1 � 8 BNatSchG

� 8
Aufgaben der Landschaftsplanung

13. Hauptempfehlung*

Zu Artikel 1

14. Hilfsempfehlung zu Ziffer 13*

Zu Artikel 1

15. Zu Artikel 1 � 9 Absatz 3 Satz 4 BNatSchG

16. Zu Artikel 1 � 9 Absatz 5 Satz 1 BNatSchG

17. Zu Artikel 1 � 9 Absatz 5 Satz 3 BNatSchG

18. Zu Artikel 1 � 9 Absatz 6 BNatSchG

19. Zu Artikel 1 � 9 Absatz 6 Satz 3 - neu -, 3 und 4 BNatSchG

20. Zu Artikel 1 � 10 Absatz 2 BNatSchG

21. Zu Artikel 1 � 10 Absatz 2 und 4 BNatSchG

22. Zu Artikel 1 � 10 Absatz 2 BNatSchG

23. Zu Artikel 1 � 10 Absatz 4 BNatSchG

24. Zu Artikel 1 � 11 Absatz 3 BNatSchG

25. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1

� 13
Allgemeiner Grundsatz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

26. Hilfsempfehlung zu Ziffer 25

Zu Artikel 1

� 13
Allgemeiner Grundsatz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 1 � 13 BNatSchG

28. Zu Artikel 1 � 14 Absatz 3 BNatSchG

29. Zu Artikel 1 � 14 Absatz 3 Nummer 1 BNatSchG *

30. Zu Artikel 1 � 14 Absatz 4 - neu - BNatSchG

31. Zu Artikel 1 � 14 Absatz 4 - neu - BNatSchG

32. Zu Artikel 1 � 15 Absatz 2 Satz 4 BNatSchG

33. Zu Artikel 1 � 15 Absatz 3 Satz 2 BNatSchG

34. Zu Artikel 1 � 15 Absatz 3a - neu - BNatSchG

35. Zu Artikel 1 � 15 Absatz 6 Satz 2 - neu - BNatSchG

36. Zu Artikel 1 � 15 Absatz 6 Satz 2,* Satz 3 BNatSchG

37. Zu Artikel 1 � 15 Absatz 6 Satz 2 BNatSchG

38. Zu Artikel 1 � 15 Absatz 6 Satz 7 BNatSchG

39. Zu Artikel 1 � 15 Absatz 6a - neu -, Absatz 6b - neu - BNatSchG

Zu Absatz 6a

Zu Absatz 6b

40. Zu Artikel 1 � 15 Absatz 7 BNatSchG

41. Zu Artikel 1 � 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, Satz 2 - neu - BNatSchG

42. Zu Artikel 1 � 16 Absatz 2 BNatSchG

43. Zu Artikel 1 � 17 Absatz 3 BNatSchG

44. Zu Artikel 1 � 17 Absatz 5 Satz 3 - neu - BNatSchG

45. Zu Artikel 1 � 19 Absatz 1 Satz 3 - neu - BNatSchG

46. Zu Artikel 1 � 20 �berschrift und Absatz 1 BNatSchG

47. Zu Artikel 1 � 20 Absatz 4 - neu - BNatSchG

Zu Artikel 1

50. Zu Artikel 1 � 22 Absatz 3 BNatSchG

51. Zu Artikel 1 � 24 Absatz 1 Nummer 3 BNatSchG

52. Zu Artikel 1 � 24 Absatz 3 BNatSchG

53. Zu Artikel 1 � 29 Absatz 2 Satz 2 - neu - BNatSchG

54. Zu Artikel 1 � 29 Absatz 2 Satz 2 - neu - BNatSchG *

55. Zu Artikel 1 � 30 Absatz 4 Satz 2 BNatSchG

56. Zu Artikel 1 � 30 Absatz 5 BNatSchG *

57. Zu Artikel 1 � 30 Absatz 5 BNatSchG *

58. Zu Artikel 1 � 30 Absatz 5 Satz 2 - neu - BNatSchG

59. Zu Artikel 1 � 30 Absatz 5 Satz 2 - neu - BNatSchG

60. Zu Artikel 1 � 30 Absatz 6 BNatSchG

61. Zu Artikel 1 � 34 Absatz 1 Satz 2 - neu - BNatSchG

62. Zu Artikel 1 � 34 Absatz 2 Satz 2 - neu - BNatSchG

63. Zu Artikel 1 � 35 Nummer 2 BNatSchG

64. Zu Artikel 1 � 37 Absatz 2 Satz 1 BNatSchG

65. Zu Artikel 1 � 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 BNatschG

66. Zu Artikel 1 � 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 BNatschG

67. Zu Artikel 1 � 39 Absatz 5 Satz 2 Nummer 4 - neu - BNatSchG

68. Zu Artikel 1 � 39 Absatz 7 BNatSchG

69. Zu Artikel 1 � 40 Absatz 1 BNatSchG

70. Zu Artikel 1 � 40 Absatz 4 Satz 3 Nummer 4 BNatSchG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

73. Zu Artikel 1 � 41 Satz 3 BNatSchG

74. Zu Artikel 1 � 42 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 BNatSchG

75. Zu Artikel 1 � 42 Absatz 3 Nummer 2 BNatSchG

76. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1

77. Zu Artikel 1 � 43 Absatz 1 Satz 2 - neu - BNatSchG

78. Zu Artikel 1 � 43 Absatz 2 bis 5 BNatSchG

79. Zu Artikel � 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 BNatschG

80. Zu Artikel 1 � 49 Absatz 1 Satz 3 - neu - und 4 - neu - BNatschG

81. Zu Artikel 1 � 54 Absatz 1 BNatSchG

82. Zu Artikel 1 � 54 Absatz 7 BNatschG

83. Zu Artikel 1 � 54 Absatz 7 BNatschG

84. Zu Artikel 1 � 54 Absatz 7 Satz 2 - neu - BNatSchG

85. Zu Artikel 1 � 56 Absatz 2 BNatSchG

86. Zu Artikel 1 � 60 Satz 2 - neu - BNatSchG

87. Zu Artikel 1 � 61 Absatz 1 Satz 1 BNatSchG

88. Zu Artikel 1 � 63 Absatz 2 BNatSchG

89. Zu Artikel 1 � 66 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 BNatSchG

90. Zu Artikel 1 � 69 Absatz 2 Nummer 2, � 71 Absatz 2 BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

91. Zu Artikel 1 � 69 Absatz 3 Nummer 7, 9 BNatSchG

92. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - � 243 �berschrift und Absatz 3 - neu - BauGB

93. Zu Artikel 5 Nummer 1 - neu - � 5 Absatz 3 Satz 3 WaStrG

94. Zu Artikel 17 Nummer 2 � 5 Absatz 2 Satz 1 UmwRG


 
 
 


Drucksache 952/08

... Die Verordnung (EG) Nr. 708/2007 des Rates �ber die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur sieht die Bewertung von Risiken im Zusammenhang mit der absichtlichen Einbringung von Aquakulturorganismen und verwandten Nichtzielarten vor. Nach den Naturschutzrichtlinien (79/409/EWG und 92/43/EWG) ist die Einbringung von Arten, die heimische Arten gef�hrden k�nnen, in die freie Wildbahn verboten. Die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 952/08




1. Was sind invasive Arten?

2. Erfordernis sofortigen Handelns auf Eu-Ebene

3. Invasive Arten in Europa und Ihre Auswirkungen

3.1. Invasive Arten in Europa

3.2. Einschleppungswege

3.3. �kologische Auswirkungen invasiver Arten

3.4. Wirtschaftliche Auswirkungen invasiver Arten

3.5. Gesundheitliche Auswirkungen invasiver Arten

3.6. IA-bezogene Kosten

4. Von Einschleppung bis Einb�rgerung und Verbreitung

5. Strategien f�r den Umgang mit invasiven Arten

5.1. Der hierarchische Dreistufenansatz

5.2. Vorhandene Instrumente f�r den Umgang mit invasiven Arten in Europa

6. Politische Optionen

7. Horizontale Fragen

8. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 680/1/07

... 14. Der Bundesrat begr��t die Aufnahme des Themenbereichs Naturschutz in die Evaluierung und die Ank�ndigung einer gesonderten Kommissionsmitteilung zur Anwendung der gemeinschaftlichen Umweltgesetzgebung. Der Bundesrat unterstreicht die dringende Notwendigkeit, die beiden zentralen europ�ischen Naturschutzrichtlinien, die



Drucksache 768/07 (Beschluss)

... "), dessen Umsetzung die Naturschutzrichtlinien dienen, sollte das Artenschutzrecht auf gezielte Beeintr�chtigungen der gesch�tzten Tier- und Pflanzenarten beschr�nkt werden. Das Verh�ltnis des Artenschutzes zur Land- und Forstwirtschaft sowie zu Eingriffen sollte nach dem bew�hrten deutschen Vorbild neu bestimmt werden.

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Drucksache 768/07 (Beschluss)




Anlage
Entschlie�ung des Bundesrates Das europ�ische Naturschutzrecht evaluieren und zukunftsf�hig ausgestalten


 
 
 


Drucksache 128/1/07

... " ist. Dies w�re mit den herk�mmlichen Mitteln der Ausweisung allerdings nur mit ganz erheblichen Schwierigkeiten zu bewerkstelligen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass in vielen Schutzgebieten der Anteil des eigentlich zu sch�tzenden Lebensraums gerade einmal 30 % ausmacht. Bei Orchideenwiesen etwa verbietet sich die genaue Benennung der Vorkommen, weil dies erfahrungsgem�� Sammler anziehen w�rde und die Orchideen so einer erheblichen Gef�hrdung ausgesetzt w�ren. Ferner sind viele nach den beiden Naturschutzrichtlinien zu sch�tzenden Lebensr�ume auf bestimmte Nutzungen angewiesen. Gleichzeitig unterliegt ihre Auspr�gung oder ihr Erhaltungszustand im Hinblick auf nat�rliche Gegebenheiten - insbesondere das Wetter - nat�rlichen Schwankungen. Danach kann eine erhebliche Sch�digung gesch�tzter Lebensr�ume von Jahr zur Jahr unterschiedlich beurteilt werden. Andererseits kann die schlechte Auspr�gung eines Lebensraumtyps heute langfristig im Hinblick auf die Zielsetzungen der Naturschutzrichtlinien unsch�dlich sein. So ist es in einem Wald beispielsweise in Folge von Windwurf, anderen nat�rlichen Schadensereignissen oder der nat�rlichen Sukzession unvermeidlich, dass sich der Erhaltungszustand des Waldes f�r einen Zeitraum von 30 bis 50 Jahren verschlechtert. Wollte man insoweit dem strafrechtlichen Bestimmtheitsgebot gen�gen, m�ssten die Schutzgebiete in einer bisher nicht �blichen Detailsch�rfe erfasst und die Daten dauerhaft qualit�tsgesichert werden, um auf ... diese Art und Weise den Umfang der von einem Dritten oder dem Bewirtschafter - nur er k�nnte wohl grob fahrl�ssig oder vors�tzlich handeln - verursachten St�rung oder Beeintr�chtigung �berhaupt nachweisen zu k�nnen. Land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung werden zum Zwecke der Gewinnerzielung durchgef�hrt. Es ist hierzu unvermeidlich, dass einzelne Fl�chen im Rahmen der Betriebsabl�ufe vor�bergehenden Beeintr�chtigungen unterworfen sind. Dies f�llt nicht ins Gewicht, solange im Rahmen eines auch Naturschutzaspekte einbeziehenden Verst�ndnisses der guten fachlichen Praxis insgesamt ein Ausgleich stattfindet. Dies ist besonders ausgepr�gt in der Forstwirtschaft, bei der die Ernte alter und damit f�r den Naturschutz wertgebender Best�nde Hand in Hand geht mit der Nachzucht neuer Best�nde. Hier m�ssten k�nftig im Wege der Ausweisung die Bereiche genau bezeichnet werden, in die eingegriffen beziehungsweise nicht eingegriffen werden darf. Dabei w�rden voraussichtlich weitere Schwierigkeiten entstehen, weil die in gro�fl�chige Schutzgebiete einbezogenen Grundst�cke einer Vielzahl von Eigent�mern geh�ren oder einer Vielzahl von Nutzungsberechtigungen unterliegen. Damit diese Eigent�mer und Nutzer nicht dem Risiko der Strafverfolgung ausgesetzt werden, m�sste ein jeweils gebietsbezogenes System der Zuteilung von Nutzungsrechten eingerichtet werden. Eine gewinnorientierte freie Land- und Forstwirtschaft w�re in solchen Gebieten durch die auf diese Weise entfachte B�rokratie kaum noch m�glich. Nicht nur diese B�rokratie, sondern auch die entstehenden Entsch�digungsanspr�che w�rden Kosten in erheblichem Umfang verursachen.

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Drucksache 128/1/07




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 680/07 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat begr��t die Aufnahme des Themenbereichs Naturschutz in die Evaluierung und die Ank�ndigung einer gesonderten Kommissionsmitteilung zur Anwendung der gemeinschaftlichen Umweltgesetzgebung. Der Bundesrat unterstreicht die dringende Notwendigkeit, die beiden zentralen europ�ischen Naturschutzrichtlinien, die



Drucksache 768/07

... "), dessen Umsetzung die Naturschutzrichtlinien dienen, sollte das Artenschutzrecht auf gezielte Beeintr�chtigungen der gesch�tzten Tier- und Pflanzenarten beschr�nkt werden. Das Verh�ltnis des Artenschutzes zur Land- und Forstwirtschaft sowie zu Eingriffen sollte nach dem bew�hrten deutschen Vorbild neu bestimmt werden.



Drucksache 414/06

... F�r die biologische Vielfalt sind die entferntesten Regionen und �berseeischen L�nder und Territorien der Mitgliedstaaten zwar von internationaler Bedeutung, doch f�r die meisten dieser Gebiete gelten die Naturschutzrichtlinien nicht.15

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Drucksache 414/06




1. Einf�hrung

2. WARUM IST die BIOLOGISCHE Vielfalt SO wichtig?

3. WIE ver�ndert SICH die BIOLOGISCHE Vielfalt und WARUM?

3.1. Gegenwart und Zukunft der biologischen Vielfalt

3.2. Einfl�sse und Ursachen f�r den Verlust der biologischen Vielfalt

4. WAS wurde bisher GETAN und mit welchem Erfolg?

4.1. Das EU-Konzept f�r eine Politik zur Erhaltung der biologischen Vielfalt

4.2. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt im Rahmen der internen Politik der EU

4.2.1. Schutz der wichtigsten Lebensr�ume und Arten

4.2.2. Einbindung des Ziels der Erhaltung der biologischen Vielfalt in die Strategie f�r nachhaltige Entwicklung

4.2.3. Einbindung des Ziels der Erhaltung der biologischen Vielfalt in die landwirtschaftliche und l�ndliche Entwicklungspolitik

4.2.4. Einbindung in die Fischereipolitik

4.2.5. Einbindung in die Regionalpolitik und die territoriale Entwicklung

4.2.6. Bek�mpfung invasiver gebietsfremder Arten

4.3. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt im Rahmen der EU-Au�enpolitik

4.3.1. Internationales Regierungsf�hrung

4.3.2. Unterst�tzung nach Au�en

4.3.3. Welthandel

4.4. Unterst�tzende Ma�nahmen

4.4.1. Wissen

4.4.2. Sensibilisierung und �ffentliches Engagement

4.4.3. �berwachung und Berichterstattung

5. WAS MUSS Geschehen?

5.1. Ein EU-Aktionsplan bis zum Jahr 2010 und dar�ber hinaus

5.2. Die vier zentralen Politikbereiche und die zehn vorrangigen Ziele

5.2.1. POLITKBEREICH 1: Biologische Vielfalt in der EU

5.2.2. POLITIKBEREICH 2: Die EU und die weltweite biologische Vielfalt

5.2.3. POLITIKBEREICH 3: biologische Vielfalt und Klimawandel

5.2.4. POLITIKBEREICH 4: Die Wissensgrundlage

5.3. Die vier zentralen Unterst�tzungsma�nahmen

5.4. �berwachung, Bewertung und �berpr�fung

5.5. Eine l�ngerfristige Perspektive f�r die biologische Vielfalt und die EU als politischer Rahmen


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.