Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Das europäische Naturschutzrecht evaluieren und zukunftsfähig ausgestalten"

Der Bundesrat hat in seiner 838. Sitzung am 9. November 2007 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage
Entschließung des Bundesrates "Das europäische Naturschutzrecht evaluieren und zukunftsfähig ausgestalten"

Die Kommission hat sich in der Mitteilung "Ein Europa der Ergebnisse - Anwendung des Gemeinschaftsrechts" (KOM (2007) 502 endg.) dazu bereit erklärt, das europäische Naturschutzrecht künftig zu evaluieren und darüber mit den Mitgliedstaaten und Regionen in einen Dialog zu treten. Der Bundesrat unterstreicht die Notwendigkeit der Weiterentwicklung, Zusammenfassung und Modernisierung der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) und der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie). Der Bundesrat hält folgende Punkte bei der geplanten Evaluierung dieser Richtlinien für besonders wichtig: