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9 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Spielzeugverordnung"


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Drucksache 203/18

... Der Verordnungsentwurf steht im Einklang mit dem Leitgedanken der Bundesregierung zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Seine Regelungen sind darauf ausgerichtet, die einheitliche Erf�llung der Anforderungen der Spielzeugverordnung sicher zu stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 203/18




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
�nderung der Verordnung �ber die Sicherheit von Spielzeug

Artikel 2
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Erm�chtigungsgrundlage

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 273/16

... Der Verordnungsentwurf steht im Einklang mit dem Leitgedanken der Bundesregierung zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Seine Regelungen sind darauf ausgerichtet, die einheitliche Erf�llung der Anforderungen der Spielzeugverordnung sicher zu stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 273/16




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
�nderung der Verordnung �ber die Sicherheit von Spielzeug

Artikel 2
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu 1.:

Zu 2.:

Zu 3.:

Zu 4.:

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 343/15

... Der Verordnungsentwurf steht im Einklang mit dem Leitgedanken der Bundesregierung zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Seine Regelungen sind darauf ausgerichtet, die einheitliche Erf�llung der Anforderungen der Spielzeugverordnung sicher zu stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/15




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
�nderung der Verordnung �ber die Sicherheit von Spielzeug

� 22
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Artikel 1
:

Artikel 2
:


 
 
 


Drucksache 231/11 (Beschluss)

... Der Begriff des Schadens ist in Artikel 3 Nummer 26 der neuen Spielzeugrichtlinie definiert. Diese Definition des Schadens im Sinne der Spielzeugrichtlinie muss in deutsches Recht umgesetzt werden. Das GPSG verfolgt neben dem Schutzziel "Leben und Gesundheit von Personen" weitere Schutzziele, wie die Umwelt. Mit der Novellierung des GPSG ist eine Schutzzielerweiterung zu erwarten. Im Hinblick auf eine Risikobetrachtung, insbesondere auch im Zusammenhang mit RAPEX, ist die �bernahme der Eingrenzung des Schadens auf das Schutzziel "Leben und Gesundheit" bei Spielzeug, wie sie in der Richtlinie erfolgt, in das deutsche Recht von hoher Bedeutung und muss in die neue Spielzeugverordnung �bernommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/11 (Beschluss)




1. Zu � 1 Absatz 1 Satz 1 In � 1 Absatz 1 Satz 1 ist das Wort neues zu streichen.

2. Zu � 1 Absatz 1 Satz 2

3. Zu � 2 Nummer 3

4. Zu � 2 Nummer 4

5. Zu � 2 Nummer 16

6. Zu � 2 Nummer 23a - neu - In � 2 ist nach Nummer 23 folgende Nummer einzuf�gen:

7. Zu � 3 Absatz 5 Satz 2

8. Zu � 4 Absatz 1 Satz 1

9. Zu � 6 Absatz 2 Satz 4

10. Zu � 6 Absatz 4

11. Zu � 7 Absatz 2 Satz 3

12. Zu � 10 Absatz 2 Satz 1

13. Zu � 10 Absatz 3 Satz 1 und Satz 4 - neu -

14. Zu � 11 Absatz 2 Satz 1

15. Zu � 16 Absatz 4 Satz 1

16. Zu � 20 Absatz 4 Satz 2 Nummer 5 Buchstabe b

17. Zu � 21 Satz 1

1. Zu 10 - Wesentliche Sicherheitsanforderungen

2. Zu 22 - Ordnungswidrigkeiten


 
 
 


Drucksache 231/2/11

... /EG enthaltenen Forderung, wonach die Mitgliedstaaten Sanktionen gegen Wirtschaftsakteure festlegen, die bei einem Versto� gegen die einzelnen Vorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie zu verh�ngen sind, in der erforderlichen Weise nachgekommen wird. Die Sanktionen m�ssen dar�ber hinaus wirksam, verh�ltnism��ig und abschreckend sein. Nach Auffassung des Bundesrates ist es vor diesem Hintergrund erforderlich, auch gegen Zuwiderhandlungen bei anderen Pflichten unmittelbare Sanktionsvorschriften zu normieren. Der Bundesrat ist der weiteren Auffassung, dass ohne zus�tzliche Sanktionsvorschriften ein wirkungsvoller Vollzug der Verordnung kaum m�glich ist. Er weist darauf hin, dass die bestehende Spielzeugverordnung mehr Ordnungswidrigkeitentatbest�nde hat als die vorgesehene neue Spielzeugverordnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/2/11




Zu � 22


 
 
 


Drucksache 231/11

... - und Produktsicherheitsgesetzes durch die �nderung der zurzeit geltenden Spielzeugverordnung umgesetzt. Wegen des Umfangs der vorzunehmenden �nderungen und der damit verbundenen notwendigen umfassenden sprachlichen und rechtssystematischen �berarbeitung wird die Form einer Abl�sungsverordnung gew�hlt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/11




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. B�rokratiekosten

G. Nachhaltigkeit

Verordnung

Zweite Verordnung

� 1
Anwendungsbereich

� 2
Begriffsbestimmungen

� 3
Allgemeine Pflichten der Hersteller

� 4
Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten der Hersteller

� 5
Pflichten des Vertreters

� 6
Pflichten der Einf�hrer

� 7
Pflichten der H�ndler

� 8
Umst�nde, unter denen die Pflichten des Herstellers auch f�r Einf�hrer und H�ndler gelten

� 9
Identifizierung der Wirtschaftsakteure

� 10
Wesentliche Sicherheitsanforderungen

� 11
Warnhinweise

� 14
Sicherheitsbewertung

� 15
Anzuwendende Konformit�tsbewertungsverfahren

� 16
EG-Baumusterpr�fung

� 17
Technische Unterlagen

� 18
Vorsorgeprinzip

� 19
Anweisungen an notifizierte Konformit�tsbewertungsstellen

� 20
Behandlung von Spielzeug, mit dem ein Risiko verbunden ist

� 21
Informationsaustausch

� 22
Ordnungswidrigkeiten

� 23
�bergangvorschriften

� 24
Inkrafttreten, Au�erkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

Zielsetzung und Notwendigkeit der Verordnung

Wesentliche Regelungsinhalte

Kosten f�r die �ffentlichen Haushalte

4 B�rokratiekosten

Normadressat Verwaltung

Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union

Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

2. Verordnung zum Ger�te- und Produktsicherheitsgesetz:

Zu � 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu � 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu � 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 9

Zu � 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu � 5

Zu � 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu � 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 8

Zu � 9

Zu � 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu � 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu � 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 14

Zu � 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu � 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 18

Zu � 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu � 21

Zu � 22

Zu � 23

Zu Absatz 1

Zu � 24

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1646: Zweite Verordnung zum Ger�te- und Produktsicherheitsgesetz


 
 
 


Drucksache 231/1/11

... Der Begriff des Schadens ist in Artikel 3 Nummer 26 der neuen Spielzeugrichtlinie definiert. Diese Definition des Schadens im Sinne der Spielzeugrichtlinie muss in deutsches Recht umgesetzt werden. Das GPSG verfolgt neben dem Schutzziel "Leben und Gesundheit von Personen" weitere Schutzziele, wie die Umwelt. Mit der Novellierung des GPSG ist eine Schutzzielerweiterung zu erwarten. Im Hinblick auf eine Risikobetrachtung, insbesondere auch im Zusammenhang mit RAPEX, ist die �bernahme der Eingrenzung des Schadens auf das Schutzziel "Leben und Gesundheit" bei Spielzeug, wie sie in der Richtlinie erfolgt, in das deutsche Recht von hoher Bedeutung und muss in die neue Spielzeugverordnung �bernommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/1/11




1. Zu � 1 Absatz 1 Satz 1

2. Zu � 1 Absatz 1 Satz 2 � 2 Nummer 24a - neu -

3. Zu � 2 Nummer 3

4. Zu � 2 Nummer 4

5. Zu � 2 Nummer 16

6. Zu � 2 Nummer 23a - neu -

7. Zu � 3 Absatz 5 Satz 2

8. Zu � 4 Absatz 1 Satz 1

9. Zu � 6 Absatz 2 Satz 4

10. Zu � 6 Absatz 4

11. Zu � 7 Absatz 2 Satz 3

12. Zu � 10 Absatz 2 Satz 1

13. Zu � 10 Absatz 3 Satz 1 und Satz 4 - neu - � 10 Absatz 3 ist wie folgt zu �ndern:

14. Zu � 11 Absatz 2 Satz 1

15. Zu � 16 Absatz 4 Satz 1

16. Zu � 20 Absatz 4 Satz 2 Nummer 5 Buchstabe b

17. Zu � 21 Satz 1

18. Zu � 22

� 22
Ordnungswidrigkeiten

20. Zu � 10 - Wesentliche Sicherheitsanforderungen

21. Zu � 22 - Ordnungswidrigkeiten


 
 
 


Drucksache 81/06

... -Kennzeichnung versehenem Spielzeug enth�lt die Spielzeugverordnung (2. GPSGV) die spezielleren Bestimmungen und sicherheitstechnischen Anforderungen gegen�ber dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 81/06




A. Zielsetzung

B. L�sung

C. Alternativen

D. Kosten der �ffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 1
Ausf�hrungen zu �� 1- 58 Waffengesetz

Zu � 1

Zu � 2

Zu � 3

Zu � 4

Zu � 5

Zu � 6

Zu � 7

Zu � 8

Zu � 9

Zu � 10

Zu � 11

Zu � 12

Zu � 13

Zu � 14

Zu � 15

Zu � 16

Zu � 17

Zu � 18

Zu � 19

Zu � 20

Zu � 21

Zu � 22

Zu � 23

Zu � 24

Zu � 25

Zu � 26

Zu � 27

Zu � 28

Vorbemerkungen

I. Verbringen nach Deutschland endg�ltig

II. Mitnahme nach Deutschland vor�bergehend

III. Verbringen aus Deutschland endg�ltig

IV. Mitnahme aus Deutschland vor�bergehend

Zu � 29

Zu � 30

Zu � 31

Zu � 32

Zu � 33

Zu � 34

Zu � 35

Zu � 36

Zu � 37

Zu � 38

Zu � 39

Zu � 40

Zu � 41

Zu � 42

Zu � 43

Zu � 44

Zu � 45

Zu � 46

Zu � 47

Zu � 48

Zu � 49

Zu � 50

Zu � 51

Zu � 52

Zu � 53

Zu � 54

Zu � 55

Zu � 56

Zu � 57

Zu � 58

Abschnitt 2
Ausf�hrungen zu Anlagen 1 und 2 Waffengesetz

Zu Anlage 1:

Zu Abschnitt 1:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.I -A1-UA1-1.1

Anl.I -A1-UA1-1.2

Anl.I -A1-UA1-1.2.1

Anl.I -A1-UA1-1.2.2

Anl.I -A1-UA1-1.3

Anl.I -A1-UA1-1.3.1

Anl.I -A1-UA1-1.3.3

Anl.I -A1-UA1-1.3.4

Anl.I -A1-UA1-1.3.5

Anl.I -A1-UA1-1.3.6

Anl.I -A1-UA1-1.4

Anl.I -A1-UA1-1.4.6

Anl.I -A1-UA1-1.5

Anl.I -A1-UA1-2.

Anl.I -A1-UA1-2.1

Anl.I -A1-UA1-2.2

Anl.I -A1-UA1-2.3

Anl.I -A1-UA1-2.5

Anl.I -A1-UA1-2.7

Anl.I -A1-UA1-2.8

Anl.I -A1-UA1-2.9

Anl.I -A1-UA1-3.1

Anl.I -A1-UA1-3.2

Anl.I -A1-UA1-3.3

Anl.I -A1-UA1-3.6

Anl.I -A1-UA1-3.7

Anl.I -A1-UA1-4

Anl.I -A1-UA1-4.1

Anl.I -A1-UA1-4.2

Anl.I -A1-UA1-5

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.I -A1-UA2-1.1

Anl.I -A1-UA2-1.2.1

Anl.I -A1-UA2-1.2.3

Anl.I -A1-UA2-1.2.4

Anl.I -A1-UA2-1.2.5

Anl.I -A1-UA2-1.2.6

Anl.I -A1-UA2-1.3

Anl.I -A1-UA2-2.1

Anl.I -A1-UA2-2.1.1

Anl.I -A1-UA2-2.1.4

Anl.I -A1-UA2-2.2

Zu Unterabschnitt 3:

Anl.I -A1-UA3

Anl.I -A1-UA3-1.1

Anl.I -A1-UA3-1.4

Anl.I -A1-UA3-1.4.1

Anl.I -A1-UA3-1.4.2

Anl.I -A1-UA3-1.4.3

Anl.I -A1-UA3-2

Anl.I -A1-UA3-3

Anl.I -A1-UA3-3.1

Anl.I -A1-UA3-3.2

Zu Abschnitt 2:

Anl.I -A2-1

Anl.I -A2-2

Anl.I -A2-3

Anl.I -A2-4

Anl.I -A2-5

Anl.I -A2-6

Anl.I -A2-7

Anl.I -A2-8.1

Anl.I -A2-8.2

Zu Abschnitt 3:

Anl.I -A3

Zu Anlage 2:

Zu Abschnitt 1

Anl.II -A1-1.1

Anl.II -A1-1.2.1

Anl.II -A1-1.2.2

Anl.II -A1-1.2.3

Anl.II -A1-1.2.4

Anl.II -A1-1.3.1

Anl.II -A1-1.3.2

Anl.II -A1-1.3.3

Anl.II -A1-1.3.5

Anl.II -A1-1.3.6

Anl.II -A1-1.4

Anl.II -A1-1.4.1

Anl.II -A1-1.4.2

Anl.II -A1-1.4.3

Anl.II -A1-1.4.4

Anl.II -A1-1.5.1

Anl.II -A1-1.5.2

Anl.II -A1-1.5.3

Anl.II -A1-1.5.4

Anl.II -A1-1.5.5

Anl.II -A1-1.5.6

Zu Abschnitt 2:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.II -A2-UA1

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.II -A2-UA2-1.1

Anl.II -A2-UA2-1.3

Anl.II -A2-UA2-1.4

Anl.II -A2-UA2-1.5

Anl.II -A2-UA2-1.7

Anl.II -A2-UA2-1.8 und 1.9

Anl.II -A2-UA2-1.11

Anl.II -A2-UA2-1.12

Anl.II -A2-UA2-2

Anl.II -A2-UA2-3.1

Anl.II -A2-UA2-3.3

Anl.II -A2-UA2-4.1, 5.1 und 5.2

Anl.II -A2-UA2-6.1

Anl.II -A2-UA2-7.5

Anl.II -A2-UA2-7.6 und 7.7

Zu Unterabschnitt 3:

Anl.II -A2-UA3-1

Anl.II -A2-UA3-1.1

Anl.II -A2-UA3-1.2

Anl.II -A2-UA3-2

Anl.II -A2-UA3-2.1

Zu Abschnitt 3:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.II -A3-UA1

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.II -A3-UA2

Anl.II -A3-UA2-1

Anl.II -A3-UA2-2

Anl.II -A3-UA2-3

Anl.II -A3-UA2-4

Abschnitt 3
Bestimmungen zu den Anlagen der WaffVwV

1. Verzeichnis der Anlagen

2. Beschaffung der Vordrucke:

Abschnitt 4
�bergangsregelungen f�r die Anlagen

Abschnitt 5
Inkrafttreten, Au�erkrafttreten


 
 
 


Drucksache 86/17 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.