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"Werberichtlinie"
Drucksache 229/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
... /EU schreibt in Artikel 20 Absatz 5 für nikotinhaltige elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter Werbeverbote vor, die den Anforderungen der Tabakwerberichtlinie
Drucksache 134/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Januar 2009 zu der Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der Richtlinie 2005/29 /EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und der Richtlinie 2006/114 /EG über irreführende und vergleichende Werbung
... C. in der Erwägung, dass durch die Werberichtlinie die Richtlinie 84/450/EWG, insbesondere die Änderungen, die durch die Richtlinie 97/55/EG an ihr vorgenommen wurden, kodifiziert und ihr Anwendungsbereich auf den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) begrenzt wurde,
Drucksache 911/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2000/12/EG und 2002/65/EG KOM (2005) 603 endg.; Ratsdok. 15625/05
... werberichtlinie - Rs. C-376/98, Slg. 2000, I-8419, Rnr. 83 f.; Urteil vom 10. Dezember 2002 - British American Tobacco (Investments) und Imperial Tobacco - Rs. C-491/01, 2002, I-11355, Rnr. 60 ff.). Dabei ist zu prüfen, ob die Maßnahme tatsächlich zur Beseitigung von Hemmnissen des freien Warenverkehrs und der Dienstleistungsfreiheit oder aber von Wettbewerbsverzerrungen beiträgt (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Oktober 2000, a.a.O., Rnr. 95, Urteil vom 10. Dezember 2002, a.a.O., Rnr. 60).
Drucksache 391/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetz es
... werbeverbot in Druckerzeugnissen und Diensten der Informationsgesellschaft) und Artikel 4 (Tabakwerbeverbot im Rundfunk) der Tabakwerberichtlinie für nichtig zu erklären. Wenn das Gesetz schon in Kraft tritt, bevor der Europäische Gerichtshof entschieden hat, weckt das Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Klage der Bundesregierung und schmälert möglicherweise ihre Erfolgsaussichten in dem anstehenden Gerichtsverfahren. Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof ist auch geeignet, eine Reihe von Zweifelsfragen zu klären, die in der Tabakwerberichtlinie enthalten sind und die die Bundesregierung in ihren Gesetzentwurf übernommen hat (z.B. ob unter dem Begriff "gedruckte Veröffentlichungen" auch Werbeprodukte der Individualkommunikation fallen).
Drucksache 911/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2000/12/EG und 2002/65/EG KOM (2005) 603 endg.; Ratsdok. 15625/05
... werberichtlinie - Rs. C-376/98, Slg. 2000, I-8419, Rnr. 83 f.; Urteil vom 10. Dezember 2002 - British American Tobacco (Investments) und Imperial Tobacco - Rs. C-491/01, 2002, I-11355, Rnr. 60 ff.). Dabei ist zu prüfen, ob die Maßnahme tatsächlich zur Beseitigung von Hemmnissen des freien Warenverkehrs und der Dienstleistungsfreiheit oder aber von Wettbewerbsverzerrungen beiträgt (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Oktober 2000, a.a.O., Rnr. 95, Urteil vom 10. Dezember 2002, a.a.O., Rnr. 60).
Drucksache 391/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetz es
... werbeverbot in Druckerzeugnissen und Diensten der Informationsgesellschaft) und Artikel 4 (Tabakwerbeverbot im Rundfunk) der Tabakwerberichtlinie für nichtig zu erklären. Wenn das Gesetz schon in Kraft tritt, bevor der Europäische Gerichtshof entschieden hat, weckt das Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Klage der Bundesregierung und schmälert möglicherweise ihre Erfolgsaussichten in dem anstehenden Gerichtsverfahren. Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof ist auch geeignet, eine Reihe von Zweifelsfragen zu klären, die in der Tabakwerberichtlinie enthalten sind und die die Bundesregierung in ihren Gesetzentwurf übernommen hat (z.B. ob unter dem Begriff "gedruckte Veröffentlichungen" auch Werbeprodukte der Individualkommunikation fallen).
Drucksache 630/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
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Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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