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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Werberichtlinie"


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Drucksache 229/16

... /EU schreibt in Artikel 20 Absatz 5 für nikotinhaltige elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter Werbeverbote vor, die den Anforderungen der Tabakwerberichtlinie



Drucksache 134/09

... C. in der Erwägung, dass durch die Werberichtlinie die Richtlinie 84/450/EWG, insbesondere die Änderungen, die durch die Richtlinie 97/55/EG an ihr vorgenommen wurden, kodifiziert und ihr Anwendungsbereich auf den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) begrenzt wurde,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 134/09




2 Einleitung

Kodifizierung und Umsetzung

Anwendung und Durchsetzung


 
 
 


Drucksache 911/1/05

... werberichtlinie - Rs. C-376/98, Slg. 2000, I-8419, Rnr. 83 f.; Urteil vom 10. Dezember 2002 - British American Tobacco (Investments) und Imperial Tobacco - Rs. C-491/01, 2002, I-11355, Rnr. 60 ff.). Dabei ist zu prüfen, ob die Maßnahme tatsächlich zur Beseitigung von Hemmnissen des freien Warenverkehrs und der Dienstleistungsfreiheit oder aber von Wettbewerbsverzerrungen beiträgt (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Oktober 2000, a.a.O., Rnr. 95, Urteil vom 10. Dezember 2002, a.a.O., Rnr. 60).



Drucksache 391/1/05

... werbeverbot in Druckerzeugnissen und Diensten der Informationsgesellschaft) und Artikel 4 (Tabakwerbeverbot im Rundfunk) der Tabakwerberichtlinie für nichtig zu erklären. Wenn das Gesetz schon in Kraft tritt, bevor der Europäische Gerichtshof entschieden hat, weckt das Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Klage der Bundesregierung und schmälert möglicherweise ihre Erfolgsaussichten in dem anstehenden Gerichtsverfahren. Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof ist auch geeignet, eine Reihe von Zweifelsfragen zu klären, die in der Tabakwerberichtlinie enthalten sind und die die Bundesregierung in ihren Gesetzentwurf übernommen hat (z.B. ob unter dem Begriff "gedruckte Veröffentlichungen" auch Werbeprodukte der Individualkommunikation fallen).



Drucksache 911/05 (Beschluss)

... werberichtlinie - Rs. C-376/98, Slg. 2000, I-8419, Rnr. 83 f.; Urteil vom 10. Dezember 2002 - British American Tobacco (Investments) und Imperial Tobacco - Rs. C-491/01, 2002, I-11355, Rnr. 60 ff.). Dabei ist zu prüfen, ob die Maßnahme tatsächlich zur Beseitigung von Hemmnissen des freien Warenverkehrs und der Dienstleistungsfreiheit oder aber von Wettbewerbsverzerrungen beiträgt (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Oktober 2000, a.a.O., Rnr. 95, Urteil vom 10. Dezember 2002, a.a.O., Rnr. 60).



Drucksache 391/05 (Beschluss)

... werbeverbot in Druckerzeugnissen und Diensten der Informationsgesellschaft) und Artikel 4 (Tabakwerbeverbot im Rundfunk) der Tabakwerberichtlinie für nichtig zu erklären. Wenn das Gesetz schon in Kraft tritt, bevor der Europäische Gerichtshof entschieden hat, weckt das Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Klage der Bundesregierung und schmälert möglicherweise ihre Erfolgsaussichten in dem anstehenden Gerichtsverfahren. Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof ist auch geeignet, eine Reihe von Zweifelsfragen zu klären, die in der Tabakwerberichtlinie enthalten sind und die die Bundesregierung in ihren Gesetzentwurf übernommen hat (z.B. ob unter dem Begriff "gedruckte Veröffentlichungen" auch Werbeprodukte der Individualkommunikation fallen).



Drucksache 630/15 PDF-Dokument



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