Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Abrechnung der Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch die zugelassenen kommunalen Träger und für die Bewirtschaftung von Bundesmitteln im automatisierten Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes
- Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift - KoA-VV
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Altersteilzeitgesetz Grundgesetz Bürgerlichen Gesetzbuch Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Zehnten Buches Sozialgesetzbuch Zweiten Buch Sozialgesetzbuch