Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.
Hinweis: vgl.
Drucksache 113/10 (PDF) = AE-Nr. 100144,
Drucksache 629/10 (PDF) = AE-Nr. 100790,
Drucksache 667/10 (PDF) = AE-Nr. 100831 und AE-Nr. . 100222, 100932
Brüssel, den 26.1.2011
KOM (2011) 17 endgültig
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Beitrag der Regionalpolitik zum nachhaltigen Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020
SEK(2011) 92 endgültig
1. Einleitung
In dieser Mitteilung wird die Rolle der Regionalpolitik bei der Durchführung der Strategie Europa 20201 dargelegt, insbesondere ihr Beitrag zur Leitinitiative "Ressourcenschonendes Europa". Auf der Tagung des Europäischen Rates vom 17. Juni 2010 wurde unterstrichen, dass die Kohäsionspolitik diese Strategie unterstützen muss, damit die EU-Wirtschaft auf den Kurs eines nachhaltigen und beschäftigungswirksamen Wachstums gebracht werden kann. Ob die Ziele der Strategie Europa 2020 erreicht werden, hängt in großem Maß von Entscheidungen ab, die auf lokaler und regionaler Ebene getroffen werden.2 Die Regionalpolitik trägt wesentlich dazu bei, durch die von ihr finanzierten Maßnahmen zur Bewältigung der Probleme in den Bereichen Klima, Energie und Umwelt für mehr Investitionen in intelligentes und nachhaltiges Wachstum zu sorgen.
Die Strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft3 wurden im Jahr 2006 angenommen. Die vorliegende Mitteilung berücksichtigt die jüngsten politischen Entwicklungen und die legislativen Änderungen, die die nachhaltige Entwicklung der Regionen stärken sollen. Sie ergänzt die vor kurzem angenommene Mitteilung4 über Regionalpolitik und intelligentes Wachstum und bekräftigt die politische Linie für den Strukturwandel in der Wirtschaft und die Umsetzung der Strategie Europa 2020. Änderungen der regionalpolitischen Investitionsprioritäten5 müssen im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der allgemeinen Wirtschaftspolitik auf die in der Strategie Europa 2020 dargelegten Prioritäten erfolgen. Mit anderen Worten: Die Regionalmittel sollten gegebenenfalls eingesetzt werden, um Strukturreformen6 zu unterstützen.
Angesichts der derzeitigen Haushaltslage in der Union und der für den laufenden kohäsionspolitischen Programmplanungszeitraum 2007-2013 noch verfügbaren beträchtlichen Mittel7 werden die Akteure der Regionalpolitik in dieser Mitteilung aufgerufen, umgehend zu handeln, stärker in nachhaltiges Wachstum zu investieren und die Mittel wirksamer einzusetzen. Den Regionen werden praktische Möglichkeiten aufgezeigt, wie sie mit Hilfe der Politik eine ressourcenschonende, klimabeständige und wettbewerbsfähige Wirtschaft mit geringen CO₂-Emissionen aufbauen können; das beigefügte Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen8 enthält Beispiele für bewährte Verfahren. Die Kommission wird eng mit den nationalen und regionalen Behörden zusammenarbeiten, um die Umsetzung dieser Empfehlungen zu erleichtern.
2. Nachhaltiges Wachstum Regionalpolitik
Ungefähr 30 % der insgesamt für den Zeitraum 2007-2013 vorgesehenen Regionalmittel in Höhe von 344 Mrd. EUR stehen für Maßnahmen zur Verfügung, die sich besonders auf das nachhaltige Wachstum auswirken. Bis Ende 2009 waren 22 % dieser Mittel für nachhaltiges Wachstum konkreten Projekten zugewiesen - bei den regionalpolitischen Mitteln insgesamt lag die Ausschöpfung bei 27 %.
Tabelle 1: Kohäsionspolitik 2007-2013: Zuweisungen, die zu nachhaltigem Wachstum beitragen
| Betrag der angenommenen operationellen Programme | Bis Ende 2009 ausgewählten Vorhaben zugewiesener Betrag | % |
| Mrd. EUR (gerundet) | Mrd. EUR (gerundet) | |
Direkt | 45,5 | 9,9 | 22% |
Wasserversorgung | 8,1 | 1,7 | 21% |
Abwasser | 13,9 | 3,8 | 27% |
Abfall | 7,0 | 1,1 | 16% |
Luftqualität | 1,0 | 0,1 | 6% |
Naturschutz | 5,2 | 1,0 | 19% |
Anpassung an den Klimawandel | 7,8 | 1,8 | 23% |
Ökoinnovation in KMU | 2,5 | 0,5 | 20% |
| | | |
indirekt | 59,5 | 13,4 | 23% |
Eisenbahn | 23,9 | 5,4 | 23% |
Nahverkehr | 7,8 | 2,2 | 28% |
Sonstiger nachhaltiger Verkehr | 4,6 | 1,0 | 22% |
Elektrizität | 0,6 | 0,02 | 4% |
Nachhaltige Energie | 9,0 | 1,4 | 15% |
Städtische und ländliche Regeneration | 13,6 | 3,4 | 25% |
| | | |
Insgesamt | 105 | 23,3 | 22% |
Quelle: Strategische Berichte der Mitgliedstaaten, September 2009 - Januar 2010
Insbesondere die Investitionen in Programme im Energie- und Umweltbereich lagen unter dem Durchschnitt.
Zu Beginn des laufenden Programmplanungszeitraums genossen Energieeffizienz und erneuerbare Energien keinen so hohen Stellenwert wie heute. Finanzkrise, knappe öffentliche Haushalte, administrative Engpässe und unzureichendes technisches Fachwissen in diesen für die Verwaltungsbehörden relativ neuen Tätigkeitsbereichen haben zu Verzögerungen in diesen Bereichen beigetragen.
Grafik 1: Prozentsatz der Ausschöpfung der Kohäsionsmittel des Zeitraums 2007-2013, die zu nachhaltigem Wachstum beitragen, durch die Mitgliedstaaten
Quelle: Strategische Berichte der Mitgliedstaaten, September 2009 - Januar 2010
Die Leitinitiative "Ressourcenschonendes Europa" unterstreicht, wie wichtig es ist, regionalpolitische Mittel9 in eine kohärente Finanzierungsstrategie einzubinden, die nationale öffentliche und private Mittel mobilisiert. Klare nationale Strategien sind eine Voraussetzung hierfür. Die Grafik zeigt, wie die Kohäsionspolitik bisher die nationalen Mittel für Investitionen hauptsächlich in die Umweltinfrastruktur und die Umweltsanierung angestoßen hat.
Grafik 2: Gesamte öffentliche Umweltschutzausgaben als Anteil am BIP (2008)
Die folgenden Karten zeigen, dass alle derzeitigen regionalpolitischen Zuweisungen dazu beitragen werden, die aufgedeckten Lücken beim nachhaltigen Ressourcenmanagement10 in mehreren Regionen und Mitgliedstaaten zu schließen.
Karte 1: Situation in den Mitgliedstaaten in Bezug auf den "nachhaltigen Ressourceneinsatz" und geplante kohäsionspolitische Investitionen in den "nachhaltigen Ressourceneinsatz" im Zeitraum 2007-2013
Die Regionalpolitik hat durchgängig die Bereitstellung von Umweltinfrastrukturen für das Wasser- und Abfallmanagement kofinanziert und so den Regionen dabei geholfen, den strengen, in den EU-Richtlinien vorgegebenen Rahmen einzuhalten. Dadurch konnte außerdem die Wettbewerbsfähigkeit verbessert und gleichzeitig zum Umweltschutz und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beigetragen werden.
Die Kommission ist der Ansicht, dass die Verwaltungsbehörden im laufenden Programmplanungszeitraum genügend Spielraum haben, um die verfügbaren Mittel wirksamer einzusetzen. In den derzeitigen operationellen Programmen können die Projektprioritäten überdacht und neue Projekte eingeleitet werden. Die Empfehlungen der vorliegenden Mitteilung sollen als Leitfaden dafür dienen, wie die Investitionsprioritäten optimal ausgewählt und angewendet werden können, um die bestmöglichen Ergebnisse in Bezug auf nachhaltiges Wachstum zu erzielen. Diese Empfehlungen stützen sich auf Projektbeispiele, die sich in Regionen und Städten bereits bewährt haben.
3. Stärkung des Beitrags der Regionalpolitik zum nachhaltigen Wachstum im laufenden Programmplanungszeitraum
Diese Mitteilung schlägt einen auf zwei Säulen basierenden Ansatz vor, um den Beitrag der Regionalpolitik zum nachhaltigen Wachstum während des laufenden Programmplanungszeitraums zu erhöhen:
- (1) Mehr in nachhaltiges Wachstum investieren: Förderung einer größeren strategischen Konzentration auf Investitionen in nachhaltiges Wachstum mit dem Schwerpunkt ressourcenschonende und CO₂-arme Wirtschaft und
- (2) Besser in nachhaltiges Wachstum investieren: Verbesserung der Mechanismen zur Verwirklichung der politischen Ziele durch konsequentere Anwendung der Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung in den operationellen Programmen
3.1. Säule I: Mehr in nachhaltiges Wachstum investieren
Als Beitrag zu den Zielen der Strategie Europa 2020 im Bereich nachhaltiges Wachstum wurden drei Prioritäten ermittelt: eine Wirtschaft mit geringem CO₂-Ausstoß, Ökosystemdienstleistungen und biologische Vielfalt sowie Ökoinnovation.
Übergang zu einer Wirtschaft mit geringem CO₂-Ausstoß: Konzentration auf Investitionen in Energieeffizienz, Gebäude, erneuerbare Energiequellen und sauberen Verkehr
In den letzten Jahren wurde eine Reihe wichtiger neuer EU-Strategien verabschiedet, wie das Klima- und Energiepaket im Jahr 2008, der Strategieplan für Energietechnologie als dessen technologischer Pfeiler und die Neufassung der Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden.
- - Regionen und Städte sollte die neuen Möglichkeiten für Energieinvestitionen in Gebäude nutzen.
Gebäude machen 41 % des Energieverbrauchs aus und sind damit ein Schlüsselbereich für Investitionen11, um die Ziele der Strategie Europa 2020 zu erreichen. Diese Investitionen können durch die Verbesserung der Ressourceneffizienz und die Schaffung lokaler Arbeitsplätze einen wichtigen Beitrag leisten.
Durch Änderungen der Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)12 wurde der Anwendungsbereich für nachhaltige Energieinvestitionen in Gebäude ausgeweitet.
Während im Rahmen der Regionalpolitik seit jeher nur Investitionen in die Energieeffizienz öffentlicher und gewerblicher Gebäude finanziert wurden, können nun in allen Mitgliedstaaten diese Mittel auch im Wohnungsbau eingesetzt werden. Bis zu 4 % der nationalen EFRE-Zuweisungen können nun für Investitionen in die Energieeffizienz von Wohngebäuden eingesetzt werden, die den sozialen Zusammenhalt fördern. Wenn sich die Mitgliedstaaten für eine entsprechende Umprogrammierung entscheiden, könnten im Zuge der laufenden Programme 8 Mrd. EUR umgewidmet werden.
Um eine stärkere Nutzung der Marktinstrumente zu fördern, wurde im Zuge einer weiteren Verordnungsänderung 13 die Nutzung von Finanzierungsinstrumenten auf Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen in Gebäuden, einschließlich bestehenden Wohngebäuden, ausgeweitet. Die Verwaltungsbehörden sollten diese neuen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der Rolle der lokalen Behörden in diesem Investitionsbereich rasch nutzen.
- - Regionen und Städte sollten Investitionen in erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz entsprechend ihrem lokalen Energiepotenzial beschleunigen.
Wenn es gelingt, das Ziel eines Anteils von 20 % erneuerbarer Energiequellen am Energieendverbrauch bis 2020 zu erreichen, wie es mit der Strategie Europa 2020 angestrebt wird, könnten zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden, viele davon im näheren Umfeld dieser Investitionen. Energieeffizienz birgt ebenfalls ein beträchtliches Beschäftigungspotenzial.
Die Verwaltungsbehörden sollten erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz als Entwicklungsmotoren ansehen, insbesondere in ländlichen Gebieten, Küstengebieten, Gebieten in äußerster Randlage und Inseln, und ihr marines Energiepotenzial nutzen. Die Regionalpolitik kann auch dazu beitragen, nachhaltige Energiequellen bei der Fernwärme und Kraft-Wärme-Kopplung stärker zu nutzen. Gleichermaßen wichtig sind Investitionen in TEN-E und lokale intelligente Verteilnetze.
- - Die Verwaltungsbehörden sollten Projekten Vorrang einräumen, die die Ressourceneffizienz im Verkehrsbereich verbessern.
Im Verkehrsbereich muss verstärkt in saubere öffentliche Verkehrsmittel und die Reduzierung des CO₂-Ausstoßes investiert werden. Gemäß den jüngsten EU-Empfehlungen 14 sind die Regionen und Städte aufgefordert, die vorhandenen EU-Mittel umfassend auszuschöpfen, um einen Umstieg auf effizientere Verkehrsträger zu unterstützen. Ein sauberer öffentlicher Nahverkehr sowie die stärkere Nutzung sauberer und energieeffizienter Fahrzeuge und nicht motorisierter Fortbewegungsmöglichkeiten genießen Priorität; Gleiches gilt für die Eisenbahn, bei der das Hauptaugenmerk auf der schnelleren Umsetzung der vorläufigen EU-Zuweisung von 19 Mrd. EUR für TEN-V-Eisenbahnprioritäten liegen sollte.
Bei den TEN-V sollten die regionalpolitischen Mittel stärker auf die Realisierung des Kernnetzes mit hohem EU-Mehrwert konzentriert werden mit dem Ziel, kritische Engpässe insbesondere in grenzüberschreitenden Abschnitt en zu beseitigen, intermodale Drehkreuze zu verbinden und die Interoperabilität zu fördern.
Zukunftsfähige europäische Städte
Bis zu 75 % der CO₂-Emmissionen werden in Städten erzeugt15, denen daher bei der Entwicklung einer ressourcenschonenden Wirtschaft mit geringem CO₂-Ausstoß eine wichtige Rolle zukommt. Ob nun durch sektorale Projekte wie sauberer öffentlicher Nahverkehr und Energieeffizienz von Gebäuden oder ganzheitlichere Ansätze wie Maßnahmen zur Bekämpfung der Zersiedelung - wichtig ist, dass die Stadtentwicklungsplaner überlegen, wie alle vorhandenen Instrumente genutzt werden können, um nachhaltiges Wachstum zu fördern. Beispiele für bewährte Verfahren:
- - Umfassender Ansatz für nachhaltige Energieinvestitionen in der Provinz Barcelona (ES) durch den Bürgermeisterkonvent und die ELENA-Fazilität
- - Unterstützung von Energieinvestitionen in Wohngebäude in Litauen durch Schaffung eines JESSICA-Fonds mit 227 Mio. EUR
Ökosystemdienstleistungen: Konzentration auf den Erhalt und die Maximierung des Potenzials der natürlichen Umgebung
Die EU hat ihr Ziel verpasst, den Rückgang der biologischen Vielfalt bis 2010 aufzuhalten. Um die Bemühungen zu intensivieren, haben die Mitgliedstaaten ein neues Ziel für 2016 vereinbart, das die künftige neue EU-Strategie für die biologische Vielfalt unterstützen wird. Auf internationaler Ebene hat sich die EU den Ergebnissen der jüngsten CBD-Konferenz17 verpflichtet, unter anderem durch erste Schritte zur Mobilisierung von Ressourcen, um den Strategieplan für die biologischen Vielfalt 2011-2020 umzusetzen.
- - Die Verwaltungsbehörden sollten in das Naturkapital als Quelle der wirtschaftlichen Entwicklung investieren.
Luft, Wasser, Land, Tier- und Pflanzenarten, Boden und Meere zählen zu den natürlichen Ressourcen, die für unser Wohlergehen und auch für unsere wirtschaftlichen Aussichten von entscheidender Bedeutung sind. Der Begriff "Ökosystemdienstleistungen", der in der Jahrtausendstudie der Vereinten Nationen zur Bewertung der Ökosysteme aus dem Jahr 2004 (Millennium Ecosystem Assessment) geprägt wurde, bezieht sich auf diese Gaben der Natur und die sich möglicherweise ergebenden Verluste, wenn diese nicht erhalten werden. Der Erhalt der Ökosysteme ist mit nachhaltiger Beschäftigung und sozioökonomischer Entwicklung verbunden. Rund 16,8 % der Arbeitsplätze in Europa hängen indirekt mit den natürlichen Ressourcen zusammen 18. Der geschätzte Wert der Insektenbestäubung für die europäische Landwirtschaft beispielsweise beläuft sich auf 22 Mrd. EUR jährlich19.
- - Die Verwaltungsbehörden sollten die regionalpolitischen Mittel für die Prävention natürlicher Risiken als Element des Schutzes der natürlichen Ressourcen und der Anpassung an den Klimawandel nutzen.
Risikoprävention kann eine effiziente Investition darstellen, da die Kosten von Präventivmaßnahmen um ein Vielfaches geringer sind als die potenziellen Wiederherstellungskosten. Gut konzipierte Risikopräventionsprojekte können Ökosystemdienstleistungen erhalten, wie Wasserqualität und -quantität, und der biologischen Vielfalt, der Landwirtschaft und den Küstengebieten zugute kommen. Durch die Stärkung der Pufferfunktion der Natur wird auch die Anpassung an den Klimawandel verbessert, der häufigere und schwerere Naturkatastrophen mit sich bringt.
- - Die Verwaltungsbehörden sollten die "grüne Infrastruktur" vorrangig fördern.
Mit "grüner Infrastruktur" sind Wälder, Flüsse, Küstengebiete, Parks, Ökokorridore und andere natürliche oder naturnahe Funktionen gemeint, die wichtige Elemente für die Bereitstellung der Ökosystemdienstleistungen liefern. Die Entwicklung der grünen Infrastruktur ist überaus wichtig, um eine nachhaltige Umwelt zu erhalten, in der unsere Wirtschaft und Gesellschaft florieren kann. Sie hilft insbesondere bei der Anpassung an den Klimawandel und trägt zur Schaffung und zur ordnungsgemäßen Verwaltung ökologischer Netze bei. Daher sollten die Verwaltungsbehörden sicherstellen, dass die Auswirkungen auf Naturgebiete und Flächennutzung bei der Bewertung aller Infrastrukturprojekte umfassend geprüft werden. Geeignete Instrumente wie die integrierte Bewirtschaftung der Küsten und Einzugsgebiete sollten stärker zum Einsatz kommen, insbesondere, wenn möglicherweise Natura-2000-Gebiete betroffen sind.
Auf dem Weg zum integrierten Management von Ökosystemdienstleistungen
- - Wiederherstellung natürlicher Überschwemmungsgebiete zur Anpassung an den Klimawandel bei gleichzeitigem Erhalt anderer wertvoller Ökosystemdienstleistungen wie der Verfügbarkeit von sauberem Trinkwasser (HU)
- - Entwicklung grüner Infrastrukturen wie Ökokorridoren zur Sicherstellung des Funktionierens der Natura-2000-Netze (PL)
Ökoinnovation: Konzentration auf die Mobilisierung von Innovationspartnerschaften und Informationstechnologie
Ökoinnovation ist ein grundlegendes Instrument beim Streben nach Ressourceneffizienz, Wettbewerbsfähigkeit und Schaffung von Arbeitsplätzen.
- - Die Verwaltungsbehörden sollten Ökoinnovation stärker unterstützen.
Ökoinnovation kann zu einer besseren Ressourceneffizienz und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in allen Wirtschaftsbereichen beitragen. So ist die Ökoindustrie inzwischen einer der größten Industriebereiche Europas mit rund 3,4 Millionen Beschäftigten. Dieser Bereich ist in den letzten Jahren jährlich um rund 8 % gewachsen, und im Zeitraum 2004- 2008 wurden 600 000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen20.
- - Die Verwaltungsbehörden sollten im Bereich der grünen Technologien bestehende Cluster durch Partnerschaften mit Unternehmen fördern.
Die geografische Konzentration miteinander zusammenhängender Gruppen von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und anderen Innovationsakteuren, häufig "Cluster" genannt, stellt einen wichtigen regionalen Vorteil dar. Die Verwaltungsbehörden sind aufgefordert, Cluster im Umwelt- und Energiebereich auf der Grundlage von Partnerschaften zwischen öffentlichen und privaten Akteuren zu unterstützen, um Investitionen in Ökoinnovation zu beschleunigen.
- - Die Verwaltungsbehörden sollten regionalpolitische Mittel nutzen, um Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für die grüne Wirtschaft zu fördern.
Eine vernetzte IKT-Infrastruktur21 ist zusammen mit innovativen Dienstleistungen und Anwendungen eine Schlüsselvoraussetzung für den Einsatz grüner Technologien und für die Ökoinnovation. Die entsprechenden Investitionen sollten daher zum beiderseitigen Nutzen koordiniert und wirksam eingesetzt werden. Intelligente Stromversorgungsnetze, erneuerbare Energiequellen und intelligente Verkehrssysteme sind Beispiele dafür, wo die IKT beträchtlichen Mehrwert schaffen und zur Verringerung von CO₂-Emissionen beitragen und gleichzeitig neue Marktchancen für Ökoinnovationen bieten.
Nutzung des Potenzials von grünen Technologien und Ökoinnovationen durch die Regionen
- - Entwicklung einer bereichsübergreifenden Strategie zur Förderung der Ökoinnovation in regionalen Clustern (AT)
- - Investitionen in ein umfassendes Unternehmensförderungsprogramm, um KMU bei der Verbesserung der Ressourceneffizienz zu unterstützen (UK)
Um eine ressourcenschonende Gesellschaft aufzubauen, ist es von übergeordneter Bedeutung, in das Humankapital zu investieren und dafür zu sorgen, dass die Menschen über die richtigen Kompetenzen verfügen. Der Europäische Sozialfonds kann dazu beitragen, Kompetenzen, Kreativität, unternehmerische Initiative und Kapazität der Arbeitnehmer für Innovationen gemäß der Leitinitiative der Strategie Europa 2020 "Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten" zu erschließen.
Es ist überaus wichtig, dass die regionalpolitischen Maßnahmen in allen diesen Bereichen so konzipiert werden, dass Synergieeffekte mit anderen EU-Politikbereichen entstehen. Die Verwaltungsbehörden werden nachdrücklich ermutigt, auf die ergänzende Unterstützung durch die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums, das Programm LIFE+, das 7. FuERahmenprogramm und das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zurückzugreifen.
3.2. Säule II: Besser investieren
Das Mainstreaming von Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung 22 bei der Durchführung der Regionalfondsprogramme wird deren Wirkung auf die Nachhaltigkeit der Regionen verbessern, ohne dass sonstige Risikobegrenzungsmaßnahmen oder -instrumente erforderlich sind.
Integration des Nachhaltigkeitsgrundsatzes in den gesamten Projektzyklus
- - Überlegungen zur nachhaltigen Entwicklung müssen Bestandteil jedes Plans sein, vom Entwurf bis hin zur Durchführung und Überwachung.
Das Konzept der nachhaltigen Entwicklung ist zwar inzwischen im Bewusstsein der meisten politischen Entscheidungsträger und Programmmanager fest verankert, wird jedoch nicht ausreichend bei der Konzeption, Durchführung und Bewertung sämtlicher Maßnahmen berücksichtigt. Eine durchgängige Beachtung während des gesamten Projektzyklus ist äußerst wichtig, um die Wirksamkeit der Regionalmittel zu verbessern 23. Die Verwaltungsbehörden sollten darüber hinaus eine längerfristige Perspektive wählen, wenn die Lebenszykluskosten alternativer Investitionsmethoden verglichen werden, z.B. indem sie die Erhaltung von Ökosystemen und biologischer Vielfalt in ihre Berechnungen einbeziehen.
- - Regionen und Städte sollten bei der öffentlichen Beschaffung umweltfreundliche Alternativen stärker nutzen.
Die umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (GPP) kann die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Anbieter von Waren und Dienstleistungen verbessern. Die europäischen Vergaberichtlinien erlauben den Behörden, Klima-, Umwelt- und Sozialaspekte bei ihren Beschaffungsverfahren zu berücksichtigen. Es gibt bereits eine Reihe von Verfahren und Methoden24, um den Einsatz umweltfreundlicher Vergabeverfahren zu fördern. Die Regionalpolitik kann dazu beitragen, die für die Vergabe öffentlicher Aufträge auf allen lokalen und regionalen Ebenen zuständigen Beamten zu schulen und zu informieren.
- - Festlegung geeigneter Überwachungs- und Bewertungsindikatoren
Eurostat hat einige Indikatoren für nachhaltige Entwicklung konzipiert, die nationalen und regionalen Behörden helfen können, ihre eigenen Bewertungsschemata für nachhaltige Entwicklung zu erstellen. Durch die technische Unterstützung kann die Regionalpolitik die Entwicklung von Bewertungs- und Überwachungsinstrumenten 25 unterstützen, die den politischen Entscheidungsträgern helfen sollen, die Investitionsarten zu ermitteln, die am besten zur Verringerung der CO₂-Emissionen der Programme beitragen.
Bewährte Verfahren bei der Konzeption des Lebenszyklus von Projekten
- - Entwicklung eines speziellen Umweltleitfadens zur Unterstützung von Projektträgern bei der Vorbereitung und Auswahl von Projekten (SE)
- - Förderung der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung in der Region Hradec Králové (CZ) mit einem Wettbewerb von Städten und anderen Einrichtungen in Good Practice
- - Festlegung konkreter Indikatoren für Klimawandel, biologische Vielfalt und Wüstenbildung zur Überwachung der Fortschritte (BG)
Prüfung von Investitionen im Hinblick auf Klimabeständigkeit und Ressourceneffizienz
- - Die Verwaltungsbehörden sollten die operationellen Programme und Projekte auf ihre Klimabeständigkeit prüfen.
Die Überprüfung von Programmen und Projekten nicht nur im Hinblick auf ihre Umweltverträglichkeit, sondern auch auf ihre wahrscheinliche Anfälligkeit gegenüber dem Klimawandel ist ein wichtiger Aspekt, der die Anpassungsfähigkeit einer Region verbessern kann. Im Weißbuch zur Anpassung an den Klimawandel werden die Regionen aufgefordert, bis zum Jahr 2012 "regionale Anpassungsstrategien" zu entwickeln. Die Mitgliedstaaten und Regionen sollten die derzeit verfügbaren regionalpolitischen Mittel nutzen, um diese neuen Strategien und deren Umsetzung zu finanzieren.
- - Die Verwaltungsbehörden sollten ihre Investitionen auf die ressourcenschonendsten Optionen ausrichten.
Bei Investitionen in große Umweltinfrastrukturen sollten die Optionen gemäß der in den EU-Rechtsvorschriften verankerten sogenannten Hierarchie der Abfall- und Wasserpolitik26 umfassend berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass der Abfallvermeidung Vorrang einzuräumen ist, gefolgt von Wiederverwendung, Recycling und schließlich Rückgewinnung wie energetischer Rückgewinnung. Die Beseitigung ist die letzte Wahl. Abfallwirtschaftspläne müssen der Abfallvermeidung und dem Recycling gegenüber den anderen Optionen klare Priorität einräumen.
Im Bereich Wasser sollten die Verwaltungsbehörden Projekten zur Wassereinsparung, effizienteren Wassernutzung, Wassertarifpolitik oder kosteneffizienten Maßnahmen zur Bedarfssteuerung Priorität einräumen. Konkrete Beispiele sind die Verringerung von Verlusten im Leitungssystem, die Installation von Regenwasserkollektoren oder die Wiederverwendung wiederaufbereiteten Wassers.
Diese methodischen Ansätze können auf andere Bereiche übertragen werden, indem Investitionsoptionen im Hinblick auf ihre Ressourceneffizienz bewerten werden.
Bewährte Verfahren bei der Überprüfung der operationellen Programme im Hinblick auf ihre Klimabeständigkeit und ihre Ressourceneffizienz
- - Klimaprüfung eines Projekts zur Regeneration eines Küstengebiets mit dem Ergebnis, dass eine Küstenstraße verlegt wurde (FR)
- - Integration von Recycling, Kompostierung und Biogasverwertung in die städtische Abfallbeseitigungsanlage in Sant'Antnin (MT)
Bessere Governance
Die Regionalpolitik befindet sich in einer einzigartigen Position, um zur Verwirklichung der EU-Ziele für nachhaltiges Wachstum beizutragen, da sie eine "ortsbezogene Politik" ist, die Entscheidungen auf verschiedenen Verantwortungsebenen und öffentlichprivate Partnerschaften innerhalb integrierter Strategien fördert.
- - Die öffentlichen Verwaltungen und die politischen Entscheidungsträger in den Mitgliedstaaten müssen das Ziel eines nachhaltigen Wachstums in den allgemeinen Rahmen der Politikgestaltung miteinbeziehen.
Die Ziele der Strategie Europa 2020 können besser erreicht werden, wenn die Nutzung der regionalpolitischen Mittel innerhalb eines breiteren politischen Rahmens erfolgt, der die notwendige Rechtssicherheit und geeignete Anreize bietet. In der Praxis heißt das, dass die Programme und Projekte von Änderungen des Rechts- und Verwaltungsrahmens begleitet sein sollten.
- - Die Verwaltungsbehörden müssen Partnerschaften ausweiten und die strategischen Aufgaben des Begleitausschusses der Programme stärken.
Bessere Governance ist überaus wichtig, um Nachhaltigkeit zu erreichen; dies wurde in den jüngsten Expost-Bewertungen der Kohäsionspolitik des Zeitraums 2000-2006 bestätigt. Eine bessere Governance ist ein Kernelement für die Schaffung von Eigenverantwortung und die Erzielung eines Konsens über eine gemeinsame Vision der Akteure, die für Strategie- und Programmdurchführung zuständig sind. Die Einbeziehung der sozioökonomischen Partner und der Zivilgesellschaft muss früh ansetzen und den gesamten Programmplanungszeitraum begleiten. Die Begleitausschüsse müssen regelmäßig die Fortschritte im Hinblick auf die vereinbarte Strategie und die Programmziele überprüfen und den etwaigen Bedarf an einer größeren Neuausrichtung ermitteln. Auch der Aufbau landesweiter thematischer Netze mit den zuständigen Behörden kann die Nachhaltigkeit von Programmen verbessern.
Bewährte Verfahren zur Stärkung der Nachhaltigkeit durch Governance
- - Netze der nationalen und regionalen Umweltbehörden (ES, IT, PL, UK, , HE) im Zusammenhang mit der Verwaltung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds
- - Entwicklung der Kapazitäten von Nichtregierungsorganisationen, als politische Partner zu agieren (SI)
- - Förderung einer größeren Einflussnahme bei der Verwendung von EU-Mitteln und Erkundung innovativer Finanzierungskonzepte
Angesichts der Wirtschaftskrise können sich die Mitgliedstaaten nicht länger allein auf öffentliche Mittel verlassen. Private Unternehmen können und sollten stärker in die Konzeption, den Bau und den Betrieb von Infrastruktureinrichtungen einbezogen werden. Das Verursacherprinzip muss verstärkt angewendet und als entscheidendes Element für die Nachhaltigkeit eines Projekts angesehen werden.
Als weiterer Schritt sollten Finanzierungsinstrumente in Betracht gezogen werden, um eine bessere Hebelwirkung der begrenzt vorhandenen Mittel zu erzielen. In der Regionalpolitik sollte stärker auf JEREMIE und JESSICA zurückgegriffen und von anderen Instrumenten wie der "Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis" gelernt werden, die in den EU-Forschungsrahmenprogrammen zum Einsatz kommt.
- - Umfassende Nutzung der Vorteile grenzüberschreitenden Handelns
Die Regionen sollten in nachhaltiges Wachstum investieren, indem sie die Maßnahmen bündeln, die Landflächen und Meere der EU mit hohem Biodiversitätspotenzial betreffen, insbesondere Küstengebiete, Wälder und Wassereinzugsgebiete. Die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Regionen bei kohärenten Maßnahmenpaketen und zu speziellen Land- oder Meeresgebieten, wie Meeresbecken, würde zusätzlichen Mehrwert erbringen.
Die Verwaltungsbehörden sollten entsprechend dem durch den Lissabon-Vertrag eingeführten neuen Ziel des territorialen Zusammenhalts insbesondere die Möglichkeiten umfassend nutzen, die eine grenzüberschreitende, interregionale und transnationale Zusammenarbeit bietet. Die Strategien für den Ostsee- und den Donauraum veranschaulichen den Wert eines Vorgehens auf makroregionaler Ebene.
4. Fazit für die Politik
Größere Änderungen bei der Funktionsweise der Regionalpolitik können zwar nur im Zuge des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens in Betracht gezogen werden; in dieser Mitteilung wird jedoch dargelegt, wie die Verwaltungsbehörden die derzeitigen regionalpolitischen Programme an die Ziele der Strategie Europa 2020 im Bereich des nachhaltigen Wachstums anpassen können. Sie versteht sich als Aufruf an die nationalen, regionalen und lokalen Behörden, umgehend tätig zu werden und die verfügbaren Mittel besser zu nutzen, um nachhaltiges Wachstum in allen europäischen Regionen zu fördern. Solche Maßnahmen sind im Kontext der Leitinitiative "Ressourcenschonendes Europa" und der Klima- und Energieziele der Strategie Europa 2027 zu sehen und sollen diese ergänzen.
Anhang 1
Maßnahmen, um die Ziele der Strategie Europa 2020 im Bereich nachhaltiges Wachstum mittels der Regionalpolitik und der dafür verfügbaren Finanzmittel zu erreichen
Die Mitgliedstaaten und die Regionen werden aufgefordert,
- - die Ausgaben innerhalb der derzeitigen Programmprioritäten anzupassen, um den Übergang zu einer ressourcenschonenden Wirtschaft mit geringen CO₂-Emissionen zu stärken und den Bedarf an Programmänderungen zu prüfen; dabei sollen sie auf die ergänzende Unterstützung durch die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums, das Programm LIFE+, das 7. FuE-Rahmenprogramm und das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in folgenden Punkten zurückgreifen:
- - Energieeffizienz, erneuerbare Energiequellen und Verkehr mit weniger CO₂- Emissionen
- - Ökosystemdienstleistungen, insbesondere Schutz der biologischen Vielfalt, Anpassung an den Klimawandel und Prävention von Naturkatastrophen
- - Unterstützung der Ökoinnovation durch Cluster sowie IKT-Dienste und -Anwendungen
- - die systematische Einbeziehung von Nachhaltigkeitsgrundsätzen in jede Stufe eines Projektlebenszyklus mit besonderer Berücksichtigung der Erhöhung der Ressourceneffizienz sicherzustellen;
- - den Klimawandel in ihrer Raumplanung zu berücksichtigen, auch in lokalen, regionalen und makroregionalen Strategien, die das Hoheitsgebiet mehrerer Staaten insbesondere im Zusammenhang mit Meeres- oder Flussbecken betreffen;
- - konkrete Bewertungen durchzuführen und einen eigenen Abschnitt in die jährlichen Durchführungsberichte ihrer operationellen Programme aufzunehmen, um zu bewerten, inwiefern die im Rahmen der Regionalpolitik unterstützten Programme mit den in dieser Mitteilung dargelegten Leitlinien übereinstimmen;
- - im Zusammenhang mit den nationalen Reformprogrammen zu prüfen, wie flexibel die operationellen Programme sind, wenn es darum geht, die regionalpolitischen Mittel auf die Prioritäten der Strategie Europa 2020 auszurichten;
- - mit der Vorbereitung der nächsten Generation der Programme zu beginnen im Hinblick auf - eine stärkere thematische Konzentration auf umweltfreundliche Investitionen und einen Umstieg auf eine klimabeständige Wirtschaft mit geringen CO₂- Emissionen, einen integrierten Ansatz für eine nachhaltige städtische und/oder ländliche Entwicklung und eine umfassende Berücksichtigung des territorialen Kontextes und der territorialen Möglichkeiten;
- - den Aufbau von Kapazitäten unter Nutzung der Mittel für technische Hilfe, um lokale und regionale Akteure sowie NRO in regionale Strategien für die Anpassung an den Klimawandel und die Risikobegrenzung einzubeziehen.
Anhang 2
Maßnahmen, um die Ziele der Strategie Europa 2020 im Bereich nachhaltiges Wachstum mittels der Regionalpolitik und der dafür verfügbaren Finanzmittel zu erreichen
Die Kommission verpflichtet sich zur raschen Prüfung und Unterstützung jeglicher Anfragen zur Neuausrichtung der Ausgaben auf Prioritäten der Strategie Europa 2020 und wird
- - mit internationalen und nationalen Finanzeinrichtungen zusammenarbeiten, um die Mittel wirksam einzusetzen und gegebenenfalls den Zugriff auf Finanzierungsinstrumente zu maximieren, u. a durch intensivere Nutzung von JEREMIE und JESSICA. Besonderes Augenmerk wird auf erneuerbare Energiequellen in Wohngebäuden gelegt, um die jüngsten Änderungen der Strukturfondsverordnungen aufzugreifen;
- - mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und Regionen zusammenarbeiten und gezielte Pilotinitiativen und Seminare entwickeln, um die in dieser Mitteilung skizzierten Vorschläge auszuarbeiten;
- - die nationalen und regionalen Behörden mit thematischem Fachwissen bei der Durchführung und Überwachung der Programme unterstützen;
- - die im Rahmen der derzeitigen operationellen Programme verfügbaren Mittel für den Aufbau institutioneller Kapazität mobilisieren, um sicherzustellen, dass die Grundsätze einer nachhaltigen Entwicklung angewendet und Engpässe beseitigt werden, insbesondere durch JASPERS;
- - die Mitgliedstaaten weiterhin bei der Mobilisierung der verfügbaren technischen Hilfe für deren Programme unterstützen, um das nachhaltige regionale Wachstum anzukurbeln und auf allen Verwaltungsebenen die Vorbereitung der Projektpipeline zu erleichtern;
- - den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten in Bereichen, die mit nachhaltigem Wachstum verknüpft sind, wie "Regionen für den wirtschaftlichen Wandel" oder ESPON, anregen und fördern.
- 1. KOM (2010) 2020.
- 2. Europäisches Parlament, 2009/2235(INI), 30. April 2010.
- 3. ABl. L 291 vom 21.10.2006, S. 11.
- 4. KOM (2010) 553.
- 5. Schlussfolgerungen aus dem Fünften Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt: Die Zukunft der Kohäsionspolitik, KOM (2010) 642 endg.
- 6. Überprüfung des EU-Haushalts, KOM (2010) 700 endg.
- 7. KOM (2010) 110.
- 8. Einzelheiten in SEK(2011) 92
- 9. Siehe auch AdR 223/2010.
- 10. Einzelheiten in SEK(2011) 92
- 11. SEK(2008) 2865r.
- 12. Verordnung (EG) Nr. 397/2009.
- 13. Verordnung (EU) Nr. 832/2010.
- 14. KOM (2009) 279 endg.
- 15. http://www.worldenergyoutlook.org/index.asp
- 16. Das neue Ziel verpflichtet die EU zur "Eindämmung des Verlustes an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen in der EU bis 2020 und Wiedernutzbarmachung im Rahmen des Möglichen sowie Verbesserung des Beitrags der EU zur Vermeidung globaler Biodiversitätsverluste".
- 17. Zehnte Konferenz der Parteien der UN-Konvention über die biologische Vielfalt (CBD COP10), Nagoya, Oktober 2010.
- 18. TEEB: The Economics of Ecosystems and Biodiversity (Der ökonomische Wert von Ökosystemen und biologischer Vielfalt): TEEB for Local and Regional Policy Makers (TEEB für lokale und regionale politische Entscheidungsträger).
- 19. Gallai et al. 2009.
- 20. "The most competitive industries are the most resource efficient and the other way round" (Die wettbewerbsfähigsten Wirtschaftszweige weisen die beste Ressourceneffizienz auf und umgekehrt), so eine von der Europäischen Kommission finanzierte Studie, Projekt ENV.G.1/ETU/2007/0041.
- 21. KOM (2010) 245 endg./2; die "Digitale Agenda für Europa"' enthält einige Aktionen in diesem Bereich.
- 22. Die Brundtland-Kommission (1987) definierte nachhaltige Entwicklung als Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können.
- 23. Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes Nr. 3/2009.
- 24. http://ec.europa.eu/environment/gpp/index_en.htm .
- 25. Siehe CO₂-Bilanzierungstool "NECATER" (FR) als Beispiel für ein bewährtes Verfahren in SEK(2011) 92
- 26. Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG und Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG.
- 27. Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17.6.2010.