Der Bundesrat hat in seiner 980. Sitzung am 20. September 2019 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst
Anlage
Entschließung des Bundesrates "Handel mit Holzkohle aus illegalen Quellen eindämmen"
- 1. Der Bundesrat begrüßt das Engagement der Kommission, wonach insbesondere mit der Europäischen Holzhandelsverordnung (EUTR-Verordnung - European Timber Regulation, Verordnung (EU) Nr. 995/2010
) und der Einrichtung des FLEGT-Genehmigungssystems (Forest Law Enforcement, Governance and Trade; Verordnung (EU) Nr. 2173/2005
) Instrumente geschaffen wurden, die dem Handel mit illegal geschlagenen Hölzern entgegenwirken und die Legalität der ausgeführten Produkte gewährleisten sollen.
- 2. Der Bundesrat stellt fest, dass laut Untersuchungen von Umweltverbänden und Verbraucherschutzorganisationen in Holzkohleprodukten wie etwa Grillkohle, die auf dem europäischen Markt vertrieben werden, nach wie vor Hölzer aus illegalem Einschlag oder fragwürdiger Herkunft enthalten sind.
- 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass Regelungslücken in der Europäischen Holzhandelsverordnung geschlossen werden. So fällt Holzkohle bislang nicht unter diese Verordnung, sodass die Zollbehörden bei solchen Produkten keine Handhabe haben. Holzkohle muss nach Auffassung des Bundesrates in den Anhang der EUTR aufgenommen werden.
- 4. Ebenso möge die Bundesregierung auf europäischer Ebene darauf drängen, dass die Implementierung von Kontrollsystemen nach der FLEGT-Verordnung zügig vollzogen wird.
- 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit die Kontroll- und Sanktionsmechanismen auf nationaler Ebene hinreichend sind, um die Einfuhr und den Handel mit Holzkohle aus illegalem Holzeinschlag zu unterbinden.
Begründung:
Nach wie vor ist Holz aus illegalem Einschlag (insbesondere aus tropischen Wäldern) Bestandteil von Holzkohleprodukten (wie etwa Grillkohle), die auf den deutschen bzw. europäischen Markt kommen. Neben dem Umweltverband WWF hat dies die Stiftung Warentest in ihrer Untersuchung im Mai 2019 festgestellt. Eine Ursache hierfür s i.d.R. gelungslücken in der Europäischen Holzhandelsverordnung (EUTR - European Timber Regulation). Diese Verordnung verpflichtet Marktteilnehmer - also alle Unternehmen, die Holz und Holzprodukte auf dem EU-Binnenmarkt in den Verkehr bringen -, zentrale Nachweise für den Ausschluss von illegalen Holzquellen vorzulegen. Der Anhang der EUTR listet die betroffenen Holzprodukte von Rohholz über Spanplatten bis zu Holzfässern auf. Allerdings ist Holzkohle nicht angeführt. Damit fällt Holzkohle nicht unter die Europäische Holzhandelsverordnung. Deshalb haben die zuständigen Bundesbehörden (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung sowie der Zoll) bislang keine Handhabe gegen die Einfuhr von Holzkohle fragwürdiger Herkunft. Holzkohle ist daher als Produktkategorie in den Anhang aufzunehmen, was Artikel 14 der Verordnung ausdrücklich vorsieht.
Weiterhin einschlägig ist die im Rahmen des Aktionsplans zur Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor erlassene FLEGT-Verordnung von 2005 (Forest Law Enforcement, Governance and Trade - FLEGT-Verordnung). Im Rahmen dieser Verordnung werden Partnerschaftsabkommen abgeschlossen, mit der sich Partnerländer verpflichten, Kontrollsysteme einzurichten, um die Legalität der ausgeführten Holzprodukte zu gewährleisten. Wenn entsprechende Kontrollsysteme in den Partnerländern implementiert sind, dürfen Holzlieferungen aus diesen Ländern nur noch mit FLEGT-Genehmigung in die EU eingeführt werden. Zuständig sind die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und die Zolldienststellen. Indonesien ist bislang das einzige Land, das ein Abkommen abgeschlossen und ein Kontrollsystem implementiert hat. Einige afrikanische Staaten und Vietnam haben ebenfalls Abkommen abgeschlossen, aber noch kein Kontrollsystem installiert.*
* Quelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung: FLEGT-Genehmigungssystem für Holzeinfuhren aus Partnerländern.