Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.
Hinweis: vgl. Drucksache 319/97 = AE-Nr. 971242 und AE-Nr. 110209
Brüssel, den 14.11.2012 COM (2012) 673 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Blueprint für den Schutz der europäischen Wasserressourcen
{SWD(2012) 381 final}
{SWD(2012) 382 final}
1. Begründung: der ZUSTAND der Europäischen Gewässer könnte besser SEIN!
Wasser ist ein Lebenselixier für Mensch, Natur und Wirtschaft, das sich zwar ständig erneuert, aber auch begrenzt ist und weder mithilfe anderer Ressourcen hergestellt noch durch andere Ressourcen ersetzt werden kann. Nur 2 % des Wassers auf unserem Planeten sind Süßwasser, und die Nachfragekonkurrenz kann dazu führen, dass im Jahr 2030 weltweit schätzungsweise 40 % weniger Wasser zur Verfügung stehen1.
Die Wasserpolitik der EU hat erfolgreich zum Schutz unserer Wasserressourcen beigetragen. Der vorliegende Blueprint für den Schutz der europäischen Wasserressourcen beruht auf einer umfassenden Bewertung der bisherigen Politik und hat zum Ziel, die Probleme zu beseitigen, die Aktionen zum Schutz der europäischen Gewässer behindern. Er stützt sich auf vielfältige Informationen und Analysen wie den Wasserzustandsbericht der Europäischen Umweltagentur (EUA)2, die Prüfung der Bewirtschaftungspläne der Mitgliedstaaten für die Einzugsgebiete durch die Kommission sowie die Überprüfung der Politik zur Bekämpfung von Wasserknappheit und Dürre3 und den Fitness-Check der europäischen Süßwasserpolitik4. Es wurde eine Folgenabschätzung erstellt5, und sowohl während der Ausarbeitung des Blueprints als auch im Rahmen des Fitness-Checks, an dem die allgemeine Öffentlichkeit, Interessenträger, die Mitgliedstaaten sowie andere EU-Organe und EU-Gremien6 beteiligt waren, wurden umfangreiche öffentliche Konsultationen durchgeführt. Der Blueprint erkennt an, dass sich das Wassermilieu innerhalb der EU sehr unterschiedlich präsentiert, weshalb im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip keine Einheitslösung vorgeschlagen wird. Es werden vielmehr Kernfragen geprüft, die u.a. folgende umfassen: Verbesserung der Flächennutzung, Bekämpfung der Wasserverunreinigung, Verbesserung von Wassereffizienz/Widerstandsfähigkeit und Gewässerbewirtschaftung.
1.1. Politischer Hintergrund
Die Wasserpolitik der EU hat den Gewässerschutz in den vergangenen drei Jahrzehnten erfolgreich mitbestimmt. Europäische Bürger können bedenkenlos Leitungswasser trinken und EU-weit in Tausenden von Küstengebieten, Flüssen und Seen baden. Seit die Gewässerverunreinigung aus städtischen, industriellen und landwirtschaftlichen Quellen geregelt ist und vor allem Nährstoffüberschüsse abgebaut wurden, hat sich die Qualität der europäischen Gewässer spürbar verbessert und auch "Kult"-Fische wie Lachs und Stör sind in europäischen Flüssen stellenweise wieder anzutreffen.
Im Jahr 2000 wurden mit der Wasserrahmenrichtlinie7 erstmals und auf umfassende Weise alle Probleme angegangen, mit denen EU-Gewässer konfrontiert sind, und es wurde deutlich gemacht, dass Wasserbewirtschaftung weit mehr beinhaltet als Wasserverteilung und Wasserbehandlung und auch die Flächennutzung und Flächenbewirtschaftung betrifft, welche sowohl die Wasserqualität als auch die Wassermenge beeinflussen, dass sie aber auch mit den Raumplanungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten koordiniert und in Finanzierungsprioritäten einbezogen werden muss. Mit der Wasserrahmenrichtlinie wurde das Ziel gesteckt, bis 2015 einen guten Gewässerzustand zu erreichen, und der Termin rückt immer näher. Der Wasserzustandsbericht der EUA und die Ergebnisse der Bewertung der im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie entwickelten Bewirtschaftungspläne der Mitgliedstaaten für die Einzugsgebiete (im Folgenden: "Bewirtschaftungspläne") stimmen darin überein, dass dieses Ziel nur bei etwas mehr als der Hälfte (53 %) aller EU-Gewässer erreicht werden dürfte. Es sind folglich große zusätzliche Anstrengungen erforderlich, um die europäischen Wasserressourcen zu erhalten und zu verbessern.
Die Hauptursachen des schlechten Wasserzustands sind eng miteinander verflochten. Sie umfassen Klimawandel, Flächennutzung, Wirtschaftstätigkeiten wie Energieerzeugung, Industrie, Landwirtschaft und Tourismus sowie Städteplanung und demografischen Wandel. Die Gewässerbelastung erfolgt durch Schadstoffemissionen, übermäßige Wassernutzung (Wasserstress), physische Änderungen der Wasserkörper und Klimaextreme wie Hochwasser und Dürre, mit deren Zunahme gerechnet werden muss, wenn nicht gehandelt wird. Im Ergebnis ist das ökologische und chemische Gleichgewicht europäischer Gewässer gefährdet, immer mehr Teile der EU sind von Wasserknappheit bedroht und die aquatischen Ökosysteme von deren Dienstleistungen unsere Gesellschaften abhängen können gegenüber Klimaextremen wie Hochwasser und Dürre anfälliger werden. Diese Probleme müssen unbedingt gelöst werden, um die lebenswichtige Ressource Wasser für Mensch, Natur und Wirtschaft zu erhalten und auch die menschliche Gesundheit zu schützen.
Die EU muss sich stärker auf "grünes" Wachstum einstellen und ressourcen- und wassereffizienter werden, wenn sie die derzeitige Wirtschafts- und Umweltkrise auf nachhaltige Weise bewältigen, sich dem Klimawandel anpassen und sich gegen Naturkatastrophen rüsten will. Indem sie diese Probleme in Angriff nimmt, schafft sie ein gewaltiges Potenzial zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums der europäischen Wasserwirtschaft, in der 9000 KMU tätig sind und die allein im Bereich Wasserversorgung 600000 direkte Arbeitsplätze sichert. Potenzial für "grünes" Wachstum besteht auch in anderen wasserbezogenen Sektoren (wasserabhängige Industrien, Entwicklung von Wassertechnologien usw.), in denen Innovation die Betriebseffizienz steigern kann.
60. % des Gebiets der EU sind grenzüberschreitende Flusseinzugsgebiete. Die Wasserkreisläufe sind derart miteinander verflochten, dass die Flächennutzung in einem Land das Niederschlagsaufkommen jenseits der Landesgrenze beeinflussen kann. Auch der europäische Binnenmarkt, die gemeinsamen Politiken der EU und die Politiken der Mitgliedstaaten wirken sich wesentlich auf den Gewässerzustand aus. Aus diesem Grunde schlägt die Kommission diesen Blueprint für den Schutz der europäischen Wasserressourcen vor, dessen langfristiges Ziel darin besteht, die Nachhaltigkeit sämtlicher Aktivitäten zu gewährleisten, die sich auf die Gewässer auswirken, um auf diese Weise sicherzustellen, dass für eine nachhaltige und ausgewogene Nutzung qualitativ hochwertiges Wasser in ausreichender Menge zur Verfügung steht. Dieses Ziel ist in der Wasserrahmenrichtlinie bereits in verschiedener Weise verankert. Indem er Probleme und Lösungsmöglichkeiten identifiziert, trägt der Blueprint dazu bei, dass dieses Ziel erreicht wird.
2. "GUTER Gewässerzustand" und WIE ER mit besseren, zusätzlichen und neuen Mitteln erreicht werden KANN
Das mit dem Blueprint verfolgte Ziel ist nicht neu, doch es ist das erste Mal, dass derart viele Informationen über den Gewässerzustand des Kontinents zur Verfügung stehen, was hauptsächlich den mit der Wasserrahmenrichtlinie eingeführten Bewirtschaftungsplänen und den vorgenannten Bewertungen zu verdanken ist, die ebenso wie die von Interessenträgern geäußerten Standpunkte zeigen, dass die derzeitige Wasserrahmenregelung der EU umfassend und flexibel und im Wesentlichen geeignet ist, die Probleme, mit denen das Wassermilieu zu kämpfen hat, zu lösen. Die Ziele der Wasserpolitik müssen jedoch besser umgesetzt und stärker in andere Politikbereiche wie die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), den Kohäsionsfond und die Strukturfonds und die Politiken für erneuerbare Energien, Verkehr und integriertes Katastrophenmanagement integriert werden. Die Gründe für die bisher unzulängliche Umsetzung und Einbeziehung der Ziele in andere Politikbereiche sind komplex und Gegenstand der beiliegenden Folgenabschätzung.
Zu nennen seien Wasserbewirtschaftungsprobleme aufgrund der unzulänglichen Anwendung von Wirtschaftsinstrumenten, der Mangel an Unterstützung für spezifische Maßnahmen, schlechte Governance und Wissenslücken. Nur in wenigen Fällen wurden Mängel identifiziert, die nur durch Vervollständigung der geltenden Rahmenvorschriften durch neue Legislativvorschläge/rechtliche Maßnahmen behoben werden können.
Der Erfolg des im Blueprint vorgeschlagenen Ansatzes hängt eindeutig von der Bereitschaft und Initiative der Mitgliedstaaten ab, Interessenträger einzubinden und die Kommissionsvorschläge zur Verbesserung der Durchführung der geltenden Vorschriften aufzugreifen. In diesem Zusammenhang dürfte die Gemeinsame Durchführungsstrategie (Common Implementation Strategy, CIS) für die Wasserrahmenrichtlinie, die alle Mitgliedstaaten und wichtigen Interessenträger einbindet, bei der Durchführung der Richtlinie auch weiterhin eine positive Rolle spielen. Der Blueprint sucht sich, wann immer möglich, an der Gemeinsamen Durchführungsstrategie zu orientieren, um Eigenverantwortung zu schaffen und die Umsetzung der Kommissionsvorschläge zu erleichtern. Die Heranziehung der Gemeinsamen Durchführungsstrategie bedeutet jedoch nicht, dass sich die Kommission von ihrer Aufgabe, die Wasservorschriften durchzusetzen, zurückziehen wird. Je nach dem, wie weit die Mitgliedstaaten bei der Behebung ihrer Durchführungsdefizite vorangeschritten sind, müssen möglicherweise Verstoßverfahren eingeleitet und Legislativvorschläge erwogen werden.
In den folgenden Abschnitt en werden die Problembereiche sowie die Mittel und Wege aufgezeigt, mit denen Probleme im Zusammenhang mit Flächennutzung/ökologischer Zustand, chemischem Zustand und Wasserverunreinigung, Wassereffizienz und Anfälligkeit sowie Querschnittsfragen gelöst werden können. Es sollte jedoch nicht aus dem Auge verloren werden, dass es sich hier um miteinander verflochtene Aspekte der Wasserbewirtschaftung handelt und dass die vorgeschlagenen Maßnahmen dazu beitragen werden, mehrere Ziele gleichzeitig zu verwirklichen. So wird davon ausgegangen, dass Maßnahmen in den Bereichen Wassereffizienz und Anfälligkeit auch den ökologischen und chemischen Zustand positiv beeinflussen werden und umgekehrt.
2.1. Flächennutzung und ökologischer Zustand von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen
Aus dem Wasserzustandsbericht der EUA und der Bewertung der Bewirtschaftungspläne durch die Kommission geht hervor, dass derzeit 43 % der mitgeteilten Süßwasserkörper einen guten ökologischen Zustand aufweisen und davon ausgegangen wird, dass dieser Prozentsatz im Zuge der in den Plänen vorgesehenen zusätzlichen Maßnahmen bis 2015 auf 53 % ansteigen wird.
Die Bewertung des ökologischer Zustands muss weiter verbessert werden, doch ist offensichtlich, dass die bei weitem größte Umweltbelastung in der EU (19 Mitgliedstaaten) von Veränderungen der Wasserkörper ausgeht8, beispielsweise infolge des Baus von Stauseen für die Wasserkrafterzeugung und die Schifffahrt, der Trockenlegung von Flächen zur landwirtschaftlichen Nutzung oder des Baus von Dämmen für den Hochwasserschutz.
Es sind Methoden bekannt, mit denen sich diese Belastungen abschwächen lassen, und sie sollten angewendet werden. Wo existierende Strukturen, die für die Wasserkrafterzeugung, die Schifffahrt oder zu anderen Zwecken gebaut wurden, die Durchgängigkeit von Flüssen und - in vielen Fällen - die Fischwanderung unterbrechen, sollten Schutzmaßnahmen wie Fischwege und Fischleitern gängige Praxis werden. Mit der Wasserrahmenrichtlinie (Artikel 4 Absatz 7) werden diese Maßnahmen, zumeist bei neuen Projekten, jetzt umgesetzt; es ist jedoch wichtig, dass auch bereits bestehende Strukturen schrittweise nachgerüstet werden, damit sich der Wasserzustand bessert. Soweit Pläne existieren, die signifikante neue Änderungen von Wasserkörpern vorsehen, sollten bei spezifischen Projekten auch Strategische Umweltprüfungen9 als Ergänzung zur Umweltverträglichkeitsprüfung10 durchgeführt werden. So sollte bei nationalen oder regionalen Plänen für die Wasserkrafterzeugung eine strategische Umweltprüfung zur Auflage gemacht werden, um zu ermitteln, an welcher Stelle die Stauseen entstehen sollten, damit nachteilige Umweltauswirkungen und Katastrophenrisiken minimiert oder die Pläne mit alternativen Projekten erneuerbare Energiequellen verglichen werden können11. Gleichermaßen sollte durch strategische Umweltprüfungen von Plänen für den Ausbau der Binnenschifffahrt untersucht werden, welche Wasserwege zu geringsten Umweltkosten und in nachhaltigster Kombination mit anderen Verkehrsträgern das stärkste Verkehrsaufkommen bewältigen können. 12 Die Kommission wird besonders darauf achten, dass Artikel 4 Absatz 7 der Wasserrahmenrichtlinie durchgesetzt wird. Transnationale Fragen sollten auch in den Drittlandbeziehungen der EU zur Sprache kommen, auch im Rahmen der europäischen Nachbarschafts- und Erweiterungspolitik.
Belastungen durch Landwirtschaft und Hochwasserschutz können gemildert oder verhindert werden, unter anderem durch die Anlage von Pufferstreifen, die die biologische Kontinuität zwischen Flussbett und Ufer sichern, und, wann immer möglich, durch grüne Infrastrukturen, beispielsweise in Form der Wiederherstellung von ufernahen Bereichen, Feuchtgebieten und Auen zwecks Wasserrückhaltung, Förderung von Biodiversität und Bodenfruchtbarkeit und Verhütung von Hochwasser und Dürren. Grüne Infrastrukturen sind wertvolle Alternativen zur gängigen grauen Infrastruktur (wie Uferdämme, Stauseen und Deiche). Besonderes Augenmerk verdient der Schutz von Quellflüssen. Diese kleinen Wasserkörper (Laichgründe zahlreicher Fischarten) sind nach Angaben der EUA häufig durch Landbearbeitung (Trockenlegung, Aufschüttung) und Austrocknung gefährdet. Auch Fischweiher sind für die Rückhaltung und Speicherung von Wasser innerhalb der Landschaft und für die Verhütung von Hochwasser und Erosion von Bedeutung.
Um diese Probleme zu lösen, sehen die Kommissionsvorschläge für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2014-2013 wirksame Instrumente für politische Integration vor, die die Entwicklung einer grünen Infrastruktur sehr erleichtern könnten. Die vorgeschlagene Bindung von 20 % der EU-Haushaltsmittel zwecks Einbeziehung von Klimaaspekten in den mehrjährigen Finanzrahmen dürfte dazu beitragen, dass alle wasserbezogenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Klimaanpassung stärker gefördert werden. Bestimmte Aktionen im Zusammenhang mit der im Vorschlag der Kommission zur Ökologisierung von Säule I der GAP vorgesehenen Festlegung von Flächen von Umweltinteresse, wie beispielsweise Pufferstreifen, könnten als Maßnahmen zur Förderung der natürlichen Wasserrückhaltung, einer Art grüne Infrastruktur, gewertet werden. Als Alternative zur grauen Infrastruktur könnten Maßnahmen zur Förderung der natürlichen Wasserrückhaltung auch aus dem Kohäsionsfond und den Strukturfonds unterstützt werden. Der Vorschlag für den neuen Europäischen Meeres- und Fischereifonds sieht Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung einer nachhaltigen Aquakultur vor und unterstützt die Erhaltung und Verbesserung von Umwelt, Biodiversität, Landschaftspflege und traditionellen Merkmalen der Aquakulturgebiete.
Die Kommissionsvorschläge zum mehrjährigen Finanzrahmen müssen unterstützt und in Durchführungsvorschriften weiter konkretisiert werden. Die Mitgliedstaaten müssen wasserpolitischen Zielen genügend Priorität einräumen, wenn sie mit der Kommission Partnerschaftsabkommen zur Programmierung der EU-Fonds aushandeln.
Damit mehr grüne Infrastrukturen entstehen, sollten sich die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene verstärkt um Einbeziehung dieses Aspekts in andere Politikbereiche bemühen und die Möglichkeiten von Bewirtschaftungsplänen, die die Einbeziehung der Bewirtschaftung von Wasserressourcen in Politikbereiche wie Landwirtschaft, Aquakultur, Energie, Verkehr und integriertes Katastrophenmanagement vorsehen, voll ausschöpfen. Die Kommission schlägt einen CIS-Leitfaden für Maßnahmen zur Förderung der natürlichen Wasserrückhaltung vor, um diese Einbeziehung zu erleichtern, und zieht auch einen Leitfaden zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus für Muschelgewässer in Betracht.
Die zweithäufigste Umweltbelastung in der EU (die 16 Mitgliedstaaten betrifft) ist die übermäßige Wasserentnahme. Es muss differenziert werden zwischen übermäßiger Wasserzuteilung an Nutzer in einem Einzugsgebiet wegen Überschätzung der verfügbaren Wassermenge oder als Reaktion auf wirtschaftlichen oder politischen Druck und übermäßiger Wasserentnahme, die insofern illegal ist, als sie ohne Genehmigung erfolgt oder gegen eine erteilte Genehmigung verstößt.
Um das Problem der übermäßigen Zuteilung zu lösen, muss die Wassermengenbewirtschaftung in zahlreichen Einzugsgebieten der EU auf eine sehr viel solidere Grundlage gestellt werden - es müssen ökologisch erforderliche Mindestwassermengen ermittelt werden, d.h. die Mengen Wasser, die erforderlich sind, damit das aquatische Ökosystem weiterhin in Balance bleibt und die für uns lebenswichtigen Dienstleistungen erbringen kann. Grundgedanke ist dabei, dass Wasserqualität und Wassermenge gemeinsam für den "guten Gewässerzustand" verantwortlich sind. Es gibt jedoch weder eine EU-Definition des Begriffs der ökologisch erforderlichen Mindestwassermenge, noch einen gemeinsamen Nenner für die Berechnung dieser Menge, auch wenn dies Vorbedingungen für eine kohärente Anwendung sind. Um diese Lücke zu schließen, schlägt die Kommission vor, den offenen und partizipatorischen Ansatz der Gemeinsamen Durchführungsstrategie (CIS) für die Wasserrahmenrichtlinie zu nutzen und einen entsprechenden CIS-Leitfaden zu erstellen. Einmal vereinbart, sollten die gemeinsame Definition und die Berechnungsmethodik im kommenden Zyklus der Bewirtschaftungspläne, deren Annahme für Ende 2015 vorgesehen ist, angewendet werden.
Zum Problem der illegalen Wasserentnahme14 sei angemerkt, dass es zwar an den Mitgliedstaaten ist, EU-Recht und nationales Recht mit allen Mitteln durchzusetzen, dass Satellitenaufnahmen und daraus hergeleitete Informationen, wie sie das Programm "Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung" (Global Monitoring for Environment and Security, GMES) ermöglicht, jedoch wesentlich dazu beitragen könnten, Gebiete zu identifizieren, die weit über das in nationalen Genehmigungen zugestandene Maß hinaus oder sogar ohne Genehmigung bewässert werden. Die Kommission schlägt daher vor, mit den von illegalen Wasserentnahmen betroffenen Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten und zur Aufdeckung illegaler Wasserentnahmen GMES-Dienstleistungen vorzuschlagen, die den in den Mitgliedstaaten vorliegenden Informationen in vollem Umfang Rechnung tragen.
Tabelle 1
Im Blueprint vorgeschlagene Aktion | Durchzuführen von | Wann? |
Erstellung eines CIS-Leitfadens für Maßnahmen zur Förderung der natürlichen Wasserrückhaltung (grüne Infrastruktur). | Kommission, Mitgliedstaaten und Interessenträger | 2014 |
Ökologisierung von Säule I der GAP zur Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung der natürlichen Wasserrückhaltung (durch Festlegung von Gebieten von Umweltinteresse). | Kommission und Mitgliedstaaten | Ab 2014 |
Inanspruchnahme von Struktur- und Kohäsionsfonds und EIB-Darlehen zur Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung der natürlichen Wasserrückhaltung. | Kommission, EIB und Mitgliedstaaten | 2014-2021 |
Erstellung eines CIS-Leitfadens für die Berechnung der ökologisch erforderlichen Wassermindestmenge (und Wasserkonten). | Kommission, Mitgliedstaaten und Interessenträger | 2014 |
Nutzung von GMES-Dienstleistungen zur Ermittlung illegaler Wasserentnahmen. | Kommission und Mitgliedstaaten | ab 2013 |
2.2. Chemischer Zustand und Verunreinigung von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen
Die Angaben in den Bewirtschaftungsplänen über den chemischen Gewässerzustand sind nicht präzise genug, um für 2009, das Jahr, in dem die Pläne angenommen wurden, einen Referenzwert festzusetzen. Der chemische Zustand von Wasserkörpern hat sich in den letzten 30 Jahren zwar verbessert, die Lage in Bezug auf die prioritären Stoffe - auf deren Grundlage der chemische Zustand nach der Wasserrahmenrichtlinie bewertet werden muss - entspricht jedoch nicht den Erwartungen.
Die Bewertung des chemischen Zustands hat ergeben, dass dieser für einen Großteil (ungefähr 40 %) der Wasserkörper nicht bekannt ist. Die Überwachung ist in vielen Mitgliedstaaten eindeutig unzulänglich und unangemessen, vor allem, wenn nicht alle prioritären Stoffe erfasst werden, wenn die Zahl der überwachten Wasserkörper sehr begrenzt ist und/oder wenn die Überwachung der Stoffe an ungeeigneten Stellen im Wassermilieu erfolgt.
Die Einhaltung der Überwachungsverpflichtungen der Wasserrahmenrichtlinie ist für eine robuste Entscheidungsfindung unerlässlich, vor allem, weil die Überwachung weit weniger kostet als unangemessene Entscheidungen.
Vor der Wasserrahmenrichtlinie war die Bekämpfung signifikanter Gewässerverunreinigungen durch chemische und andere Schadstoffe aus Punktquellen und diffusen Quellen in der EU in diversen Richtlinien (beispielsweise über die Behandlung von kommunalem Abwasser,15 Nitrate,16 Pflanzenschutzmittel 17 und Industrieemissionen18) geregelt. Diese Richtlinien schützen Wasserressourcen gegen Verunreinigung durch Nährstoffe und/oder andere Chemikalien aus Landwirtschaft, Privathaushalten und Industrie.
Obgleich die Durchführung dieser Richtlinien sehr gut vorangeschritten ist, wurde dennoch keine vollständige Umsetzung erzielt, was verhindert, dass die Umweltziele der Richtlinien erreicht werden. Bei 38 % bzw. bei 22 % der europäischen Wasserkörper wird das Wassermilieu nach wie vor durch Verunreinigungen aus diffusen Quellen und aus Punktquellen belastet. Eutrophierung infolge des übermäßigen Nährstoffeintrags ist immer noch eine der Hauptursachen der Wasserdegradation, denn in rund 30 % der Wasserkörper in 17 Mitgliedstaaten sind Nährstoffanreicherungen anzutreffen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, müssen die als nitratgefährdet ausgewiesenen Gebiete ausgedehnt und verstärkt Aktionsprogramme durchgeführt werden. Auch die Einhaltung der Vorschriften für die Abwasserbehandlung muss unbedingt durch langfristige Investitionsplanung und Durchführungspläne (einschließlich EU-Fonds und EIB-Darlehen) verbessert werden. Die nationalen Behörden sollten gewährleisten, dass die von ihnen erteilten Genehmigungen für Industrieemissionen Emissionsgrenzwerte vorgeben, die mit den Besten Verfügbaren Techniken (BVT) in Einklang stehen und relevante Wasserziele berücksichtigen.
In der EU-Chemikalien-Verordnung (REACH)19 und der Richtlinie über Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte20 wurde erkannt, dass die Risiken, die diese Produkte für das Wassermilieu darstellen, bewertet und erforderlichenfalls Verwendungsbeschränkungen auferlegt werden müssen oder gar ein totales Verwendungsverbot erlassen werden muss. Auf jedem Fall sind Maßnahmen im Vorfeld einem nachgeschalteten Ansatz (Gewässerreinigung) vorzuziehen.
Die Richtlinie über den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden21 wurde in den Kommissionsvorschlägen für die Reform der GAP für eine mögliche Einbeziehung in den Cross-Compliance-Mechanismus empfohlen. Die wirksame Durchsetzung dieser Richtlinie könnte die Maßnahmen im Rahmen der Regelung für Pflanzenschutzmittel ergänzen und dazu beitragen, die Wasserverunreinigung durch Pflanzenschutzmittel weiter zu reduzieren. Um dies zu erreichen, ist es wichtig, dass der Vorschlag der Kommission zur Einbeziehung dieser Richtlinie in den Cross-Compliance-Mechanismus unterstützt wird.
Was die Vorschriften für Arzneimittel anbelangt, so muss zwischen Umweltschutz im Rahmen der Richtlinie für Humanarzneimittel22 und Umweltschutz im Rahmen der Richtlinie für Tierarzneimittel23 unterschieden werden. In beiden Fällen müssen die Umweltrisiken bewertet und auf Einzelfallbasis Schutzmaßnahmen 24 erwogen werden, doch lediglich bei Tierarzneimitteln dürfen in der Genehmigung Umweltbelange berücksichtigt werden. Umweltverschmutzung durch Arzneimittelrückstände ist eine neue Entwicklung. Die Kommission steht kurz davor, einen Bericht über das Ausmaß dieses Problems vorzulegen und gleichzeitig zu prüfen, ob Änderungen der Arzneimittel- oder anderer Vorschriften der EU erforderlich sind25. Auf der Grundlage vorliegender Informationen hat die Kommission am 31. Januar 2012 vorgeschlagen, die Richtlinie über Umweltqualitätsnormen und die Wasserrahmenrichtlinie26 zu ändern, um unter anderem die darin geführte Liste der prioritären Stoffe um 15 Stoffe, darunter drei Arzneimittel, zu ergänzen. Der Änderungsvorschlag wird, sofern angenommen, die Bedeutung der Wasserrahmenrichtlinie für die Identifizierung von Risiken, die das Wassermilieu betreffen oder von ihm ausgehen, stärken. Ferner werden Überwachungsdaten zur Verfügung stehen, die für die Entwicklung weiterer Maßnahmen zweckdienlich sind.
Tabelle 2
Im Blueprint vorgeschlagene Aktion | Durchzuführen von | Wann? |
Wasserrahmenrichtlinie: Durchsetzung der Berichterstattungsvorschriften. | Kommission | läuft |
Nitratrichtlinie: Ausdehnung der als nitratgefährdet ausgewiesenen Gebiete und Verstärkung der Aktionsprogramme. | Mitgliedstaaten | läuft |
Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser: Verbesserung der Einhaltung der Vorschriften für die | Mitgliedstaaten (auch Kommission bei EU-Fonds und | 2018 |
Abwasserbehandlung durch langfristige Investitionsplanung (einschließlich EU-Fonds und EIB-Darlehen). | EIB bei Darlehen) | |
Vorbereitung von Durchführungsplänen. | Mitgliedstaaten und Kommission | 2014 |
Richtlinie über Industrieemissionen: Sicherstellung, dass Genehmigungen für Industrieemissionen Emissionsgrenzwerte enthalten, die mit den Besten verfügbaren Techniken (BVT) in Einklang stehen und relevante Wasserziele berücksichtigen. | Mitgliedstaaten | ab 2016 |
Richtlinie über den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden: Einbeziehung in den Cross-Compliance-Mechanismus im Rahmen der GAP. | Rat, EP und Kommission | Sobald die Bedingungen des Kommissionsvorschlags erfüllt sind (d. h. frühestens 2014) |
Arzneimittel: Vorlage eines Berichts über Arzneimittel und Umwelt. | Kommission | 2013 |
Richtlinie über Umweltqualitätsnormen: Annahme des Änderungsvorschlags der Kommission. | Rat und EP | 2012-2013 |
2.3. Wassereffizienz in der EU: Probleme und Lösungen
Angesichts globaler Phänomene wie Klimawandel und Bevölkerungswachstum ist die nachhaltige Nutzung der europäischen Gewässer, vor allem unter dem Gesichtspunkt der Wasserverfügbarkeit, für Gewässerbewirtschafter eine echte Herausforderung. In ihrem Wasserzustandsbericht verweist die EUA auf beunruhigende Entwicklungen, die darauf hindeuten, dass Wasserknappheit und Wasserstress zunehmen und sich ausbreiten werden; 2030 dürfte ungefähr die Hälfte aller Einzugsgebiete der EU betroffen sein. Um diesen Trend aufzuhalten, sollten zusätzlich zur Verbesserung der Wasserzuteilung unter Berücksichtigung der ökologisch erforderlichen Mindestwassermengen Wassereffizienzmaßnahmen durchgeführt werden, um Wasser und in vielen Fällen auch Energie einzusparen.
Artikel 9 der Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Durchführung einer Wassergebührenpolitik, "die angemessene Anreize für die Benutzer darstellt, Wasserressourcen effizient zu nutzen". Wassertarife sind ein wirksames Instrument zur Verbrauchersensibilisierung, das Umweltvorteile mit wirtschaftlichem Nutzen kombiniert und gleichzeitig einen Innovationsanreiz darstellt. Die Verbrauchsmessung durch Zähler ist Vorbedingung für jede Gebührenpolitik, die motivieren soll. Artikel 9 sieht unter Zugrundelegung des Verursacherprinzips auch die Deckung der Kosten von Wasserdienstleistungen (einschließlich umwelt- und ressourcenbezogener Kosten) vor. Die
Mitteilung der Kommission von 2007 zum Thema Wasserknappheit und Dürre27 beinhaltete mehrere Optionen wie "Festlegung des richtigen Wassertarifs", "effizientere Wasserzuteilung" und "Förderung wassereffizienter Technologien und Praktiken". Diese Maßnahmen zur Förderung einer effizienten Wassernutzung fügen sich in das übergeordnete Ressourceneffizienzziel von Europe 2028 ein.
Wie von der Kommission bei ihrer Überprüfung der Politik zur Bekämpfung von Wasserknappheit und Dürre bestätigt, wurden bei der Anwendung der in der Mitteilung von 2007 vorgesehenen politischen Instrumente nur begrenzte Fortschritte erzielt. Die Überprüfung verdeutlicht das große, noch ungenutzte Potenzial für Wassereffizienzmaßnahmen in den großen wasserabhängigen Sektoren (Landwirtschaft, Industrie, Verteilungsnetze, Gebäude und Energieerzeugung), und es wurde darauf hingewiesen, dass durch Einführung von Wasserverbrauchsabrechnungen und Wassereffizienzzielen auf sektoraler Ebene eine solidere Grundlage für wirksame und gezielte Wasserschutzmaßnahmen geschaffen würde. Eine Bewertung der mit der Wasserrahmenrichtlinie eingeführten Bewirtschaftungspläne zeigt, dass die Lage in Bezug auf Artikel 9 nicht viel besser ist: Nicht alle Mitgliedstaaten und wasserabhängigen Sektoren wenden eine transparente Wassergebührenordnung mit Preisanreizen an, auch weil keine Verbrauchsmessung erfolgt. Nur 49 % der Bewirtschaftungspläne sehen zur Förderung einer effizienteren Wassernutzung eine Änderung der Gebührenpolitik vor, und nur 40 % beinhalten Maßnahmen zur Verbesserung der Verbrauchsmessung. Die Nichterhebung eines Preises für eine knappe Ressource wie Wasser kann als umweltschädlich wirkende Subvention gewertet werden. Außerdem verhindert die enge Auslegung des Konzepts der Wasserdienstleistungen durch bestimmte Mitgliedstaaten Fortschritte bei der Kostendeckung über Trinkwasser und Kanalisation hinaus29, was wiederum die potenzielle Wirkung dieser Vorschriften der Wasserrahmenrichtlinie deutlich schwächt.
Die Kommission arbeitet zwar weiterhin an der Durchsetzung von Artikel 9 der Wasserrahmenrichtlinie, will die Durchführung des Artikels jedoch gleichzeitig erleichtern und einen CIS-Leitfaden entwickeln, dessen Schwerpunkt auf der Methodik für die Bewertung der Kosten und Nutzen von Maßnahmen zur Förderung der Kostenwirksamkeit und weiteren Umsetzung des Konzepts der Zahlung für Ökosystemleistungen liegt. Dieses Vorgehen wird die Festlegung von Wassereffizienzmaßnahmen und die Anwendung des Verursacherprinzips erleichtern. Außerdem soll nach den Kommissionsvorschlägen für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Kohäsionsfonds eine Wassergebührenpolitik Vorbedingung für die Finanzierung bestimmter Projekte werden. Werden diese Vorschläge befürwortet, wären sie ein weiterer Anreiz für eine effiziente Wasserpreisfestsetzung.
Die Kommission hat eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen festgelegt, die die Wassermengenbewirtschaftung und die Wassereffizienz in Europa stark verbessern und auch die Wasserqualitätsziele fördern würden.
In einem ersten Schritt hat die Kommission zusammen mit der EUA Wasserkonten für Einzugs- und Teileinzugsgebiete eingeführt, die von den Mitgliedstaaten und Interessenträgern im Kontext der Gemeinsamen Durchführungsstrategie (CIS) für die Wasserrahmenrichtlinie zwar noch weiter konkretisiert werden müssen, aber in vielen Einzugsgebieten das "fehlende Bindeglied" für die Wasserbewirtschaftung darstellen. Sie geben Wasserbewirtschaftern Auskunft über den Wasserzufluss in bzw. den Wasserabfluss aus einem Einzugsgebiet und über die Wassermengen, die voraussichtlich zur Zuteilung zur Verfügung stehen werden. Wasserkonten schließen insofern eine Lücke, als sie Informationen liefern, die bisher nur fragmentiert und vereinzelt zur Verfügung standen. Sofern sie sich durchsetzen, könnten Wasserkonten nachhaltig dazu beitragen, das Problem der Wasserknappheit zu lösen, indem beispielsweise strukturell bedingter und sporadisch auftretender Wasserstress genauer untersucht und ein besserer Überblick über Wasserressourcenindikatoren gewonnen wird. Sie sind eng an die Ermittlung der ökologisch erforderlichen Mindestwassermenge geknüpft, denn sie dürften dafür sorgen, dass die Bedürfnisse der Natur respektiert werden und dass sich das Wassergleichgewicht eines Einzugsgebiets in nachhaltigen Grenzen hält. Wasserkonten allein reichen jedoch nicht aus, denn die Informationen, die sie vermitteln, sind lediglich Handlungsgrundlage.
Im Interesse einer effizienteren Wassernutzung sollten die für die Einzugsgebiete zuständigen Behörden in einem zweiten Schritt Wassereffizienzziele für diejenigen Einzugsgebiete festlegen, die von Wasserstress betroffen sind (oder voraussichtlich sein werden), und sich dabei auf Wasserstressindikatoren stützen, die im Rahmen der Gemeinsamen Durchführungsstrategie (CIS) entwickelt und im Einzugsgebiet angewendet werden. Derartige Ziele sollten für die wichtigsten wasserabhängigen Sektoren (Industrie, Energieerzeugung, Landwirtschaft, Haushalte usw.) festgelegt und eng an des Ziel des guten Gewässerzustands geknüpft werden. Zusammen mit einer Wassergebührenpolitik mit Preisanreizen, wie vorstehend erwähnt, sollten sie dazu beitragen, eine mögliche Bumerang-Wirkung zu vermeiden (Verbesserungen bei der Wassereffizienz bewirken eher eine Steigerung der Wassernutzung und des Wasserverbrauchs als eine Abnahme). Sie könnten Teil des Wasserzuteilungsprozesses und der Zielfestsetzung für die Bewirtschaftungspläne werden und auf diese Weise zu Wasser- und Energieeinsparungen beitragen, was wiederum den Wasserökosystem zugute käme, Kosten begrenzen und Treibhausgasemissionen verringern würde. Im Interesse der Konsistenz und Vergleichbarkeit schlägt die Kommission vor, im Rahmen des CIS-Prozesses eine gemeinsame EU-Methodik für die Festsetzung von Wassereffizienzzielen zu entwickeln.
In einem dritten Schritt hat die Kommission - zur Förderung der Wassereffizienz im Gebäudesektor - die verfügbaren Optionen geprüft und beschlossen, für wichtige wasserbezogene Produkte freiwillige EU-Kriterien für Umweltzeichen und für eine umweltverträgliche öffentliche Auftragsvergabe30 zu entwickeln und wasserbezogene Produkte in den Ökodesig1n-Arbeitsplan in dem in diesem Plan spezifizierten Geltungsbereich aufzunehmen3 . Diese Option hat mehrere Vorteile - sie schafft klare Verhältnisse für die Verbraucher, die alsdann auf dem Markt nur noch wassereffiziente Geräte und deutlich nach Effizienzklassen gekennzeichnete Produkte finden werden; sie basiert auf einem schrittweisen Ansatz, da keine Nachrüstung existierender Gebäude erforderlich ist,
sondern Altgeräte auf dem Markt nach und nach durch effizientere Produkte ersetzt werden; sie sichert beträchtliche Energieeinsparungen, da es sich bei einem Großteil des in Haushalten verbrauchten Wassers um warmes Wasser handelt. Die Energieeinsparungen werden für das Jahr 2020 für Wasserhähne und Duschen auf 10,75 Mio. Tonnen RÖE und für das Jahr 2030 auf ungefähr doppelt soviel geschätzt. Diese Einsparungen entsprechen ungefähr 3,5 % der im Wohnsektor der EU-27 insgesamt verbrauchten Energie bzw. rund 1 % des Gesamtenergieverbrauchs der EU-27.
Viertens sehen - im Bereich Landwirtschaft - die derzeit zur Erörterung vorliegenden Vorschläge der Kommission zur Reform der GAP (im Rahmen von Säule II - Entwicklung des ländlichen Raums) Finanzierungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Bewässerungseffizienz in einer Weise vor, die mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie vereinbar ist und Bumerang-Effekte ausschließt. Dazu zählen auch Mindestvorgaben für die Wasserreduktion. Man hofft, dass diese Maßnahmen bei der endgültigen Abstimmung über die GAP-Texte Zustimmung finden. Dies ist wichtig, weil 24% der Wasserentnahmen in Europa der Landwirtschaft anzulasten sind, was gegenüber den 44%, die für Kühlwasser für die Energieerzeugung entnommen werden, zwar wenig erscheint, die Wasservorräte aber viel stärker dezimiert. Bei der Energieerzeugung wird praktisch das gesamte Kühlwasser in einen Wasserkörper rückgeleitet, bei der Landwirtschaft jedoch oft nur etwa ein Drittel32.
Fünftens ist die Kommission, was das Problem der Leckagen aus Wasserverteilungsnetzen anbelangt, der Auffassung, dass dieses nur auf Einzelfallbasis, d.h. nach Prüfung der ökologischen und wirtschaftlichen Vorteile einer Verringerung der Leckagerate angegangen werden kann. Zwischen und innerhalb von Mitgliedstaaten gibt es diesbezüglich große Unterschiede, und die Wasserverlustraten schwanken von 7% bis 50% und mehr. Die Kommission wird mit der europäischen Wasserwirtschaft zusammenarbeiten, um die Entwicklung und Verbreitung von Bestpraktiken zum Erreichen ökologisch und ökonomisch gerechtfertigter Wasserverlustraten (Sustainable Economic Leakage Levels, SELL) und - allgemeiner - einer strategischen Zukunftsvision für die Wasserinfrastruktur zu beschleunigen, damit diese vor dem Hintergrund immer knapper werdender Ressourcen dem Klimawandel angepasst werden kann.
Sechstens ist auch der zumeist außerhalb der EU praktizierte Wasserhandel ein Instrument, das dazu beitragen könnte, die Wassereffizienz zu verbessern und das Wasserstressproblem zu beseitigen, sofern eine nachhaltige Obergrenze für die Wassernutzung festgelegt und angewendet wird. Der Wasserhandel ist mit einem relativ hohen Verwaltungsaufwand verbunden und grundsätzlich nur für Wassernutzer in einem bestimmten Einzugsgebiet sinnvoll. Die Einführung eines derartigen Systems ist auf EU-Ebene zwar wenig nützlich, die Kommission schlägt aber dennoch die Entwicklung eines CIS-Leitfadens vor, um die Entwicklung des Wasserhandels in Mitgliedstaaten zu unterstützen, die einen solchen Handel anstreben.
Tabelle 3
Im Blueprint vorgeschlagene Aktion | Durchzuführen von | Wann? |
Durchsetzung der in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Wassergebührenpolitik/Kostendeckungsverpflichtungen, gegebenenfalls einschließlich einer Verbrauchsmessung durch Zähler | Kommission | Läuft |
Einführung der Wassergebührenpolitik/Kostendeckung als Vorbedingungen im Rahmen der Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raums und des Kohäsionsfonds. | Rat, EP und Kommission | Ab 2014 |
Entwicklung eines CIS-Leitfadens für Handelssysteme und Kosten-Nutzen-Analysen. | Kommission, Mitgliedstaaten und Interessenträger | 2014 |
Verringerung des Wasserverbrauchs als Vorbedingung für bestimmte Bewässerungsprojekte im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums. | Rat, EP und Kommission | Ab 2014 |
Entwicklung eines CIS-Leitfadens für Wasserkonten (und die ökologisch erforderlichen Mindestwassermengen). | Kommission, Mitgliedstaaten und Interessenträger | 2014 |
Entwicklung eines CIS-Leitfadens für Zielfestsetzung. | Kommission, Mitgliedstaaten und Interessenträger | 2014 |
Einbeziehung von wasserbezogenen Produkten in den Ökodesign-Arbeitsplan. | Kommission | 2012 |
Entwicklung freiwilliger EU-Kriterien für Umweltzeichen und umweltverträgliche öffentliche Auftragsvergabe. | | 2013 |
Verbreitung bewährter Praktiken/Instrumente zum Erreichen einer ökologisch und wirtschaftlich gerechtfertigten Wasserverlustrate (sustainable economic leakage level, SELL). | Kommission, Mitgliedstaaten und Wasserindustrie | 2013 |
2.4. Anfälligkeit von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen
Daten aus der Folgenabschätzung zum Blueprint zeigen für Europa in den letzten Jahrzehnten eine zunehmende Tendenz zu Niedrigwasserständen und hochwasserbedingten Verlusten. Diese Entwicklung verdeutlicht, dass das aquatische Ökosystem gegenüber dem Klimawandel widerstandsfähiger werden muss, der in Zukunft noch weitere Belastungen (höhere Wassertemperaturen und invasive gebietsfremde Arten) mit sich bringen dürfte. Gleichermaßen müssen Maßnahmen in Erwägung gezogen werden, die auf integriertem Katastrophenmanagement basieren und speziell darauf ausgerichtet sind, die Auswirkungen von Klimaextremen wie Dürre und Hochwasser einzudämmen, deren Häufigkeit, Intensität,
Umwelt- und Wirtschaftsschäden in den vergangenen 30 Jahren eindeutig zugenommen haben.
Die Hochwasser-Richtlinie der EU sieht bis 2015 die Aufstellung von Plänen für das Hochwasserrisikomanagement vor, die vollständig mit den ebenfalls bis 2015 fälligen Bewirtschaftungsplänen koordiniert werden müssen. Die Hochwasserrisikomanagementpläne sollten auch bei der Aufstellung von sektorübergreifenden und integrativen (multi hazard) Risikomanagementplänen berücksichtigt werden und auf diese Weise hoffentlich eine bessere Flächennutzung und Raumplanung herbeiführen, die dem Klimawandel, der Widerstandsfähigkeit gegenüber Katastrophen und dem Anpassungsbedarf gebührend Rechnung tragen.33
Zu den Maßnahmen, die besonders dazu beitragen können, die negativen Auswirkungen von Hochwasser und Dürren zu begrenzen, zählen grüne Infrastrukturen und insbesondere Maßnahmen zur Förderung der natürlichen Wasserrückhaltung. Letztere umfassen die Wiederherstellung von Überschwemmungs- und Feuchtgebieten, die in Zeiten ergiebiger oder übermäßiger Niederschläge Wasser speichern können, das dann in Zeiten der Wasserknappheit zur Verfügung steht. Grüne Infrastruktur kann helfen, die Erbringung von Ökosystemdienstleistungen im Sinne der Biodiversitätsstrategie der EU zu gewährleisten.34 Die Verringerung der Bodenversiegelung ist eine weitere Maßnahme, mit der sich das Hochwasserrisiko verringern lässt35. Diese Maßnahmen sollten sowohl in die Hochwasserrisikomanagementpläne als auch in die Bewirtschaftungspläne und, wie bereits erwähnt, in die Liste der Finanzierungsprioritäten im Rahmen der GAP, des Kohäsions- und der Strukturfonds einbezogen werden.
Die Mitteilung der Kommission von 2007 zum Thema Wasserknappheit und Dürre enthielt neben den vorgenannten Wassereffizienzoptionen auch die Empfehlung, zusätzliche Wasserversorgungsinfrastrukturen in Erwägung zu ziehen. Ferner wurde eine Wasserhierarchie vorgeschlagen, wonach zusätzliche Wasserversorgungsoptionen (wie die Entsalzung) erst berücksichtigt werden, wenn alle anderen Möglichkeiten zur Effizienzverbesserung auf der Nachfrageseite erschöpft sind. Die Maßnahme sollte auf einer Kosten-Nutzen-Analyse basieren.
Bei den im Vorfeld zum Blueprint durchgeführten Konsultationen der Interessenträger stellte sich eine alternative Versorgungsoption die Wiederverwendung von Wasser für Bewässerungs- und industrielle Zwecke - als Problem heraus, das auf EU-Ebene geregelt werden muss. Brauchwasser (z.B. aus der Abwasserbehandlung oder aus Industrieanlagen) gilt als weniger umweltschädigend als Wasser aus anderen, alternativen Quellen (wie Fernleitungen oder Entsalzungsanlagen), wird in der EU jedoch nur in begrenztem Maße eingesetzt, offenbar aufgrund des Fehlens gemeinsamer EU-Umwelt-/Gesundheitsstandards für Brauchwasser und der potenziellen Hindernisse im freien Verkehr mit Agrarerzeugnissen, die mit derartigem Wasser bewässert wurden. Die Kommission wird prüfen, welches EU-Instrument am geeignetsten ist, um die Wiederverwendung von Wasser zu fördern, so auch die Möglichkeit einer Verordnung zur Festsetzung gemeinsamer Normen. Bis 2015 soll auf der Grundlage einer angemessenen Folgenabschätzung (damit in der EU ein hohes Gesundheits- und Umweltschutzniveau gewährleistet ist) ein entsprechender Vorschlag vorliegen.
Im Bereich Dürre wird die Kommission den Ausbau der Europäischen Dürrebeobachtungsstelle weiter vorantreiben, die als Frühwarnsystem für eine bessere Katastrophenvorsorge der Mitgliedstaaten und Interessenträger fungieren soll. Sie wird auch relevante Vorschriften der Wasserrahmenrichtlinie durchsetzen und die Mitgliedstaaten - über deren Rückmeldungen zum ersten Zyklus der Bewirtschaftungspläne - anspornen, ihr Dürrerisikomanagement sowie Klimawandelaspekte besser in ihre künftigen Bewirtschaftungspläne einzubeziehen und bei der Aufstellung sektorübergreifender und integrativer (multi hazard) Risikomanagementpläne stärker zu berücksichtigen.
Tabelle 4
Im Blueprint vorgeschlagene Aktion | Durchzuführen von | Wann ? |
Entwicklung eines CIS-Leitfadens für Maßnahmen zur Förderung der natürlichen Wasserrückhaltung (grüne Infrastruktur). | Kommission, Mitgliedstaaten und Interessenträger | 2014 |
Ökologisierung von Säule I der GAP zur Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung der natürlichen Wasserrückhaltung (durch Festlegung von Gebieten von Umweltinteresse). | Kommission und Mitgliedstaaten | Ab 2014 |
Rückgriff auf Struktur- und Kohäsionsfondsmittel sowie EIB-Darlehen zur Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung der natürlichen Wasserrückhaltung. | Kommission, EIB und Mitgliedstaaten | 2014-2021 |
Durchsetzung der Vorschriften der Wasserrahmenrichtlinie für das Dürrerisikomanagement. | Kommission | Läuft |
Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen. | Mitgliedstaaten | 2015 |
Vorschlag eines (Rechts-)instruments für Normen für die Wiederverwendung von Wasser. | Kommission | 2015 |
Weiterausbau der Europäischen Dürrebeobachtungsstelle. | Kommission | 2013-2014 |
2.5. Querschnittslösungen
Die Kommission hat eine Reihe von Querschnittslösungen herausgearbeitet, um die Ziele der europäischen Wasserpolitik weiter voranzutreiben.
Die zu Beginn dieses Jahres lancierten Innovationspartnerschaften für Wasser und für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft36 werden dazu beitragen, Lösungen für Wasserprobleme im städtischen, industriellen und landwirtschaftlichen Umfeld zu finden. Auf diese Weise werden sowohl Umweltziele berücksichtigt als auch Marktchancen geboten. Wir stehen vor einem rapide zunehmenden Weltwassermarkt, der bis 2020 einen Wert von schätzungsweise 1 Billion Euro erreichen wird. Ein Zuwachs der europäischen Wasserindustrie von 1 % könnte 10 000 bis 20 000 neue Arbeitsplätze schaffen. Wenn Europa diese neuen und signifikanten Marktchancen nutzt, kann es sich in immer stärkerem Maße zu einem globalen Marktführer für wasserbezogene Innovation und Technologie entwickeln. Die Innovationspartnerschaften werden sich bemühen, die Beziehungen zwischen dem Angebot von und der Nachfrage nach innovativen Lösungen zu erleichtern und erprobte Lösungen zu verbreiten, beispielsweise durch die Schaffung eines elektronischen Marktplatzes und die Einrichtung spezifischer Netze.
Die anderen Querschnittslösungen lassen sich grosso modo in zwei Kategorien einteilen: Verbesserung der Wissensbasis und Verbesserung der Governance.
Was die Wissensbasis anbelangt, so werden über das Wasserinformationssystem für Europa (WISE) EU-weit bereits umfangreiche Informationen über den Gewässerzustand und die Wasserpolitik erfasst. Es bestehen jedoch nach wie vor Lücken. Die Informationen sind häufig fragmentiert und auf den unterschiedlichen Beschlussfassungsebenen nicht ohne weiteres verfügbar. Die Kommission schlägt vor, dieses Instrument auszubauen, um über die aufeinanderfolgenden Durchführungspläne die vollständige Interoperabilität des Systems mit den in den Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene angewandten Informationssystemen sicherzustellen und auf diese Weise unser Verständnis der aquatischen Ökosysteme zu verbessern. Die Wissensbasis wird vor allem von der Entwicklung und Durchführung von INSPIRE37, SEIS38, GMES sowie der im Rahmen des Siebten Forschungsrahmenprogramms laufenden Wasserforschung und den Forschungsarbeiten im Rahmen von Horizont 2039 profitieren. Zur Gewässerstatistik wird die Kommission vorschlagen, die für die Wasserpolitik am zweckdienlichsten Informationsanforderungen in die Verordnungen über die umweltökonomischen Gesamtrechnungen und die Statistik40 einzubeziehen. Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands wird die Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten auch die Berichterstattungszyklen im Bereich des Wasserrechts weiter harmonisieren und die weitere Einbeziehung und erforderlichenfalls gezielte Änderungen der relevanten Vorschriften (Wasserrahmenrichtlinie, Nitrat-Richtlinie, Richtlinie über kommunale Abwässer) vorschlagen.
Die Kommission wird die Arbeiten zur Verbesserung der Schnittstelle "Wissenschaft-Politik" weiterhin unterstützen und den Prototyp des wasserwirtschaftlichen Modells weiterentwickeln, das die Gemeinsame Forschungsstelle erstellt hat, um die Folgenabschätzung zum Blueprint zu untermauern. Dies wird auch (koordiniert mit anderen Instrumenten auf nationaler Ebene oder auf Ebene der Einzugsgebiete) die Kosten-Nutzen-Bewertung der Referenzszenarien und der Maßnahmenprogramme der Mitgliedstaaten erleichtern.
Was den Governance-Aspekt anbelangt, so schlägt die Kommission vor, im Rahmen der Gemeinsamen Durchführungsstrategie (CIS) ein einfaches und freiwilliges System der Beurteilung durch Fachkollegen (peer review) einzuführen, über das die für die Flussgebietseinheiten zuständigen Behörden die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne zur Überprüfung durch andere für eine Gebietseinheit zuständige Behörden innerhalb desselben oder eines anderen Mitgliedstaats vorlegen könnten. Dieses Vorgehen dürfte den gegenseitigen Lernprozess fördern und die Qualität der Pläne und ihre Konformität mit den Vorschriften der Wasserrahmenrichtlinie verbessern. Die Kommission könnte über ihre Bewertung der Bewirtschaftungspläne des ersten Zyklus helfen, die (für die Flussgebietseinheiten zuständigen) Behörden zu identifizieren, die von einem solchen Austausch am ehesten profitieren würden.
Als Teil der GAP-Reform hat die Kommission vorgeschlagen, bestimmte Vorschriften der Wasserrahmenrichtlinie in den Cross-Compliance-Mechanismus der GAP einzubeziehen. Die Einzelheiten dieses Vorschlags müssen in delegierten Rechtsakten festgelegt werden, der Vorschlag könnte jedoch, sofern er angenommen wird, starke Anreize für die Einhaltung der Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (wie Genehmigungen für Wasserentnahmen und Wasseraufstauungen) auf Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe bieten; auf diese Weise würde die Landwirtschaft das Wassermilieu weniger stark belasten.
Als Folgemaßnahme zu ihrer jüngsten Mitteilung über die Durchführung der Umweltmaßnahmen der EU41 arbeitet die Kommission derzeit an einer Verschärfung der für das gesamte Umweltrecht der EU geltenden Kontroll- und Überwachungsvorschriften. Die Wasserwirtschaft ist hier einer der wichtigsten Zielbereiche. Die Kommission wird auch prüfen, wie eine engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Rahmen partnerschaftlicher Durchführungsvereinbarungen künftig Konformität in Bereichen wie der übermäßigen Wasserzuteilung oder der illegalen Wasserentnahme sichern könnte.
Wie bereits im Fahrplan der Kommission für ein ressourcenschonendes Europa betont, ist Wasser eine knappe Ressource, deren effiziente Nutzung für eine ganze Reihe von Wirtschaftssektoren von großem wirtschaftlichem Nutzen ist. Die Kommission wird daher in ihrem Jahreswachstumsbericht auch wasserbezogene Aspekte prüfen und für einzelne Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters gegebenenfalls landesspezifische Empfehlungen ins Auge fassen. Bei Drittländern konzentrieren sich die Arbeiten auf den Erweiterungsprozess und die strukturierten Dialoge mit europäischen Nachbarländern.
Schließlich fördert die Kommission auch den Einsatz von Sensibilisierungsinstrumenten wie Kommunikationskampagnen, 42 Zertifizierungsregelungen43 und die Erstellung von Bilanzen44, um Wassernutzer zu motivieren, nachhaltige Entscheidungen zu treffen.
Der Blueprint strebt die großflächige Verbesserung aquatischer Ökosysteme an und wird auf diese Weise zum Ziel der Biodiversitätsstrategie der EU beitragen, bis 2020 den Rückgang der biologischen Vielfalt und die Degradation der Ökosystemdienstleistungen in der EU aufzuhalten und diese so weit wie möglich wiederherzustellen. Er wird die Arbeiten für einen besseren Katastrophenschutz45 und zur Anpassung an den Klimawandel46 vorantreiben und im Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa einen Meilenstein für Wasser setzen. Da die Meeresumwelt auch von Land aus Belastungen ausgesetzt ist, wird der Blueprint auch dazu beitragen, dass im Rahmen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie47 ein guter Umweltzustand erreicht wird, vorausgesetzt, eine angemessene Koordinierung mit den bis 2015 fälligen Maßnahmenprogrammen im Rahmen der Meeresstrategien ist gewährleistet.
Was grenzübergreifende Wasserkörper angelangt, so wird die Kommission ihre Arbeiten weiterführen und Bewerber- und Nachbarländer anhalten, ihre Gesetzgebung den Umweltvorschriften der EU anzugleichen, und Ländern technische Hilfe gewähren.
Tabelle 5
Im Blueprint vorgeschlagene Aktion | Durchzuführen von | Wann? |
Durchführung der Innovationspartnerschaften für Wasser und Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft. | Kommission und Interessenträger | Ab 2013 |
Verbesserung von WISE. | EUA, Kommission, Mitgliedstaaten und Interessenträger | 2015 |
Straffung der Vorschriften für Berichterstattung und Statistik. | EUA, Kommission, Mitgliedstaaten und Interessenträger | 2014 |
Fertigstellung des wasserwirtschaftlichen Modells. | EUA, Kommission, Mitgliedstaaten und Interessenträger | 2013 |
Weiterführung der CIS-Tätigkeiten im Bereich der Schnittstelle "Wissenschaft-Politik". | EUA, Kommission, Mitgliedstaaten und Interessenträger | Läuft |
Einrichtung und Anwendung eines CIS-Systems zur Bewertung der Bewirtschaftungspläne durch Fachkollegen (peer review). | Kommission, Mitgliedstaaten und Interessenträger | 2013-2016 |
Einbeziehung der Wasserrahmenrichtlinie in den Cross-Compliance-Mechanismus im Rahmen der GAP. | Rat, EP und Kommission | Sobald die Bedingungen im Kommissionsvorschlag erfüllt sind (d. h. frühestens 2014) |
Verschärfung der Kontroll- und Überwachungsvorschriften. | Kommission | 2013 |
Erwägung der Möglichkeit landesspezifischer Empfehlungen für Wasser im Rahmen des Europäischen Semesters. | Kommission, Europäischer Rat | 2013 |
Förderung von Instrumenten zur Sensibilisierung für den Wasserverbrauch (z.B. Regelung für freiwillige Kennzeichnung und Zertifizierungsregelung). | Kommission, Mitgliedstaaten und Interessenträger | Läuft |
2.6. Globale Aspekte
Im Mittelpunkt des Blueprints stehen die europäischen Gewässer. Wasser ist ein lokales Problem, das jedoch insofern auch von globaler Relevanz ist, als es mit vielen Aspekten wie Ernährungssicherheit, Wüstenbildung, Klimawandel, Auswirkungen von Naturkatastrophen und vom Menschen herbeigeführten Katastrophen usw. zusammenhängt, von denen jeder einzelne signifikante wirtschaftliche, soziale und sicherheitsbezogene Bedeutung hat. Die EU ist in vielen dieser Bereiche tätig und honoriert so ihre Verpflichtungen aus der Agenda 21, den drei Rio-Konventionen (über Wüstenbildung, Klimawandel und Biodiversität), den Millennium-Entwicklungszielen für Wasser, dem Umsetzungsplan von Johannesburg und der jüngsten Rio+20-Konferenz. Die EU räumt diesen Verpflichtungen auch weiterhin hohe Priorität ein.
Die Menschheit hat das Millennium-Entwicklungsziel für 2015, den Anteil der Weltbevölkerung ohne dauerhaften Zugang zu sauberem Trinkwasser zu halbieren, im Jahr 2011 zwar erreicht, doch sind viele afrikanische Länder, was den Zugang zu Wasser anbelangt, noch immer im Rückstand. Das Millennium-Entwicklungsziel der Schaffung hygienischer Lebensbedingungen liegt noch in weiter Ferne, denn 2,5 Mrd. Menschen haben weiterhin keinen Zugang zu einer besseren Abwasserentsorgung.
Das Bevölkerungswachstum und der Kampf ums Wasser werden die weltweite Wassernachfrage bis 2025 um 35-60% in die Höhe treiben, ein Wert, der sich bis 2050 durchaus noch verdoppeln könnte48. Diese Entwicklung wird durch den Klimawandel noch verschärft - mit ernst zu nehmenden Folgen für die Ernährungssicherheit.
Angesichts der neuen Stoßrichtung der europäischen Entwicklungspolitik49 und der Prioritäten und Strategien von Partnerentwicklungsländern und -regionen sollte sich die europäische Entwicklungszusammenarbeit im Bereich Wasserbewirtschaftung auf folgende Aspekte konzentrieren:
- - Zugang zu sauberem Trinkwasser und elementaren Abwasserentsorgungsleistungen (2010 von den Vereinten Nationen zum Grundrecht des Menschen erklärt und in der Rio+20-Deklaration von 2012 als solches bekräftigt).50 - Wasser für Wirtschaftswachstum und nachhaltige Entwicklung. Die EU wird der Zuteilung und Nutzung von Wasser in den Wirtschaftssektoren, der Nachhaltigkeit der Landwirtschaft und der Schnittstelle "Wasser-Landwirtschaft-Energie-Umwelt" gebührend Rechnung tragen.
- - Wasser-Governance: Funktionierende Institutionen, die auf Ebene der Einzugsgebiete gute Wasserbewirtschaftung gewährleisten, sind ausschlaggebend, wenn die Verpflichtung aus der Rio+20-Deklaration erfüllt und die integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen gegebenenfalls auf allen Ebenen spürbar verbessert werden soll. Über die Schnittstelle "Wasser-Sicherheit" fördern angemessene Governance und nachhaltige Wasserbewirtschaftung auf regionaler und transnationaler Ebene auch Frieden und politische Stabilität.
Es müssen Koordinationsmechanismen zwischen EU-Partnern und -Partnerregionen geschaffen werden, die auf der EU-Wasserinitiative (EUWI) aufbauen könnten.
Bei der Unterstützung von Partnerländern und Partnerregionen sollte sich die EU auf die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der europäischen Wasserbewirtschaftung stützen, insbesondere aus der Durchführung der Wasserrahmenrichtlinie. Die EU-Innovationspartnerschaft für Wasser könnte ebenfalls innovative Lösungen für die Wasserprobleme von Entwicklungsländern bieten und verbreiten.
Virtuelles Wasser in Agrar- und Industrieerzeugnissen aus Entwicklungsländern sollte in den Wasserbewirtschaftungsplänen von Partnerländern und in EU-Politiken berücksichtigt werden, d.h. die EU sollte nachhaltige Wasserbewirtschaftung in Ausfuhrländern fördern, z.B. durch Steigerung der Wassereffizienz und Verbesserung der Palette der zur Auswahl stehenden Kulturen und anderen Produkte im Rahmen der europäischen Entwicklungspolitik.
Tabelle 6
Im Blueprint vorgeschlagene Aktion | Durchzuführen von | Wann? |
Förderung des Zugangs zu sauberem Trinkwasser und elementaren Abwasserentsorgungsdiensten. | Kommission, Mitgliedstaaten und Interessenträger | Läuft und erneut ab 2014 |
Förderung einer integrierten nachhaltigen Wasserressourcenbewirtschaftung. | Kommission, Mitgliedstaaten und Interessenträger | Läuft und erneut ab 2014 |
3. Schlussfolgerungen und Perspektiven für die Europäische Wasserpolitik
Im Blueprint sind die Schlüsselmaßnahmen aufgezeigt, die von Wasserbewirtschaftern und Entscheidungsträgern im Bereich Wasserpolitik getroffen werden müssen, um die Herausforderungen, mit denen das Wassermilieu konfrontiert ist, zu bewältigen.
Die Mitgliedstaaten können und müssen die Wasserrahmenrichtlinie besser umsetzen und die hydromorphologische Belastung unserer Einzugsgebiete durch Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Flüssen, z.B. durch grüne Infrastrukturen, senken. Auf diese Weise lässt sich auch die Anfälligkeit der EU gegenüber Hochwasser und Dürre reduzieren. Im Rahmen der GAP, des Kohäsions- und der Strukturfonds bestehen Möglichkeiten zur Finanzierung grüner Infrastrukturen, vor allem, wenn die derzeitigen MFR-Vorschläge der Kommission Unterstützung finden. Außerdem könnten CIS-Leitfäden zur Förderung dieses Ziels erarbeitet werden.
Die Zuteilung zu hoher Wassermengen muss korrigiert und die Bedürfnisse der Natur, d.h. die ökologisch erforderlichen Mindestwassermengen, müssen berücksichtigt werden. Die Kommission wird im Rahmen des CIS-Prozesses einen gemeinsamen Nenner für dieses Konzept und Möglichkeiten für seine Berechnung erarbeiten. Bei der Ausarbeitung des Blueprints hat die Kommission zusammen mit der EUA auch Wasserkonten entwickelt, die Wasserbewirtschaftern einen realistischeren Überblick über die Wasserverfügbarkeit in den Einzugsgebieten oder Teileinzugsgebieten geben sollen. Diese Instrumente werden, sobald sie im CIS-Prozess konkretisiert wurden, dazu beitragen, dass Wasser künftig sehr viel effizienter zugeteilt wird.
Ungeachtet der Fortschritte, die mit den Richtlinien über Nitrate, Abwasserbehandlung, Industrieemissionen, prioritäre Stoffe und Pflanzenschutzmittel erzielt wurden, wird der Zustand der EU-Gewässer nach wie vor durch Verschmutzungen aus diffusen Quellen und aus Punktquellen beeinträchtigt. Eine umfassendere Umsetzung dieser Vorschriften ist notwendig, und die Kommission wird ihre diesbezügliche Durchsetzungsaktion weiter vorantreiben. Es bestehen Finanzierungsmöglichkeiten auf EU-Ebene, die jedoch nur ergänzend zu langfristigen Investitionsplänen der Mitgliedstaaten und des Privatsektors in diesen Bereichen in Anspruch genommen werden können, diese aber nicht ersetzen können.
Effiziente Wassernutzung kann dazu beitragen, Wasserknappheit und Wasserstress zu reduzieren. Die Erhebung von Wassergebühren auf Basis von Verbrauchsmessungen ist ein wirksames Instrument zur Steigerung der Wassereffizienz, wird jedoch, obwohl sie in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehen ist, nicht in vollem Umfang eingesetzt. Die Kommission wird die Einhaltung dieser Verpflichtung weiterhin durchsetzen und im Rahmen des CIS-Prozesses darauf hinarbeiten, das Verfahren für eine angemessene Kostendeckung, die auch den Umweltkosten Rechnung trägt, zu verbessern. Außerdem schlägt die Kommission vor, im Rahmen der Gemeinsamen Durchführungsstrategie (CIS) eine gemeinsame Methodik für Wassereffizienzziele zu entwickeln, die gegebenenfalls in die Bewirtschaftungspläne einbezogen werden sollten. Verbesserungen bei der Wassereffizienz sind in einigen Sektoren dringlicher als in anderen. Im Sektor Landwirtschaft sieht der Kommissionsvorschlag für die Säule II der GAP (Entwicklung des ländlichen Raums) Fördermittel zur Verbesserung der Bewässerungseffizienz vor, vorausgesetzt, es wird weniger Wasser verwendet. Im Gebäudesektor schlägt die Kommission vor, wasserbezogene Produkte in den Ökodesign-Arbeitsplan in dem in diesem Plan spezifizierten Geltungsbereich aufzunehmen, eine kosteneffiziente Lösung, die auch erhebliche positive Nebeneffekte im Hinblick auf Energieeinsparungen haben könnte.
Die Kommission wird die Entwicklung eines Regelungsinstruments in Erwägung ziehen, um EU-weite Normen für die Wiederverwendung von Wasser festzusetzen und auf diese Weise Probleme zu beseitigen, die die allgemeine Nutzung dieser alternativen Wasserversorgungsmöglichkeit behindern. Dies würde dazu beitragen, die Wasserknappheit zu begrenzen und Anfälligkeiten zu reduzieren.
Verschiedene Querschnittsinstrumente werden die Durchführung der im Blueprint vorgesehenen Maßnahmen fördern. Die Innovationspartnerschaften für Wasser und für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft werden die Erprobung und Verbreitung innovativer Lösungen fördern, indem sie dazu beitragen, Angebot und Nachfrage aufeinander abzustimmen. Das von der JRC entwickelte wasserwirtschaftliche Modell wird es Wasserbewirtschaftern erleichtern, die Kosteneffizienz der in den Bewirtschaftungsplänen vorgesehenen Maßnahmen zu bewerten. Die Weiterentwicklung von WISE mit Blick auf eine bessere Interoperabilität des Systems wird Entscheidungsträgern den Zugang zu wichtigen Informationen erleichtern. Es wird ein System zur Bewertung durch Fachkollegen (peer review) eingerichtet, um bei der Ausarbeitung der Bewirtschaftungspläne den gegenseitigen Lernprozess zu fördern. Soweit der derzeitige GAP-Vorschlag der Kommission angenommen wird, werden sich aus der Einbeziehung bestimmter Vorschriften der Wasserrahmenrichtlinie in den Cross-Compliance-Mechanismus starke Anreize für die Einhaltung dieser Vorschriften ergeben. Und schließlich könnte die Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters landesspezifische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten richten, wirtschaftliche und auf das Wassermilieu gerichtete Lösungen zu erarbeiten, bei denen alle gewinnen.
Im Anschluss an die laufenden Verhandlungen über den MFR wird die Kommission Bilanz ziehen, und - sollte sich dies als notwendig erweisen, um die wasserpolitischen Ziele zu erreichen - gegebenenfalls zusätzliche Legislativvorschläge unterbreiten, z.B. zur Verbrauchsmessung, zu den Maßnahmen zur Förderung der natürlichen Wasserrückhaltung und zu den Wassereffizienzzielen.
Die Umsetzung und Überwachung der Blueprint-Vorschläge werden sich, soweit relevant, auf die Gemeinsame Durchführungsstrategie (CIS) für die Wasserrahmenrichtlinie stützen, in deren Rahmen die Kommission die Vorschläge präsentieren und weiterverfolgen wird. Die Kommission wird einen Anzeiger entwickeln und regelmäßig aktualisieren, um den Stand der Umsetzung zu kontrollieren. Die Wasserrahmenrichtlinie muss bis 2019 überprüft und möglicherweise überarbeitet werden. Bei der Vorbereitung dieser Überprüfung wird die Kommission den Stand der Umsetzung sämtlicher Elemente des Blueprints bewerten und erforderlichenfalls Änderungen der Richtlinie vorschlagen, um die Verwirklichung der Richtlinienziele zu erleichtern. Derartige Änderungen könnten darauf hinauslaufen, dass einige der nichtverbindlichen Vorschläge im Blueprint zu verbindlichen Auflagen werden, sollte sich der freiwillige Ansatz als nicht ausreichend erweisen.
Der Blueprint gibt einen genauen Überblick über die Zielsetzung und den Entwicklungspfad für die europäische Wasserpolitik. Ob sie realisierbar sind, hängt vom politischen Willen und der Entschlossenheit von Interessenträgern in den kommenden Jahren ab.
Tabelle 7 gibt einen Überblick über die im Blueprint beschriebenen Aktionsvorschläge und die Zeitschienen für ihre Umsetzung
| Wie sollen die Vorschläge umgesetzt werden? |
Spezifische Ziele des Blueprints | Freiwilliger Ansatz | Regulatorischer Ansatz | Auflagenbindung | Finanzierungs-Priorität |
Effizienzfördernde Gebührenregelung | CIS-Leitfaden für Handelsregelungen, bis 2014 | Durchsetzung von Artikel 9 der WRR (läuft) | Exante-Bedingungen (Fonds im Rahmen der Politik zur ländlichen Entwicklung und der Kohäsionspolitik), ab 2014 | |
Einführung der Verbrauchsmessung | | Durchsetzung von Artikel 9 der WRR (läuft) | | |
Wassereinsparung in der Landwirtschaft | | | Vorbedingung für bestimmte Bewässerungsprojekte im Rahmen der ländlichen Entwicklung, ab 2014 | |
Verringerung von illegalen Wasserentnahmen/Aufstauungen | Anwendung von GMES, ab 2013 | Mögliche EU-Kontrollinitiative (2013) | Cross-Compliance im Rahmen der GAP, sobald die Bedingungen des Kommissionsvorschlags erfüllt sind (d. h. frühestens 2014) | |
Sensibilisierung für den Wasserverbrauch (z.B. virtuelles Wasser in weltweit gehandelten Gütern) | Förderung von Systemen zur freiwilligen Kennzeichnung und Zertifizierung | | | |
Maximierung der Anwendung von Maßnahmen zur Förderung der natürlichen Wasserrückhaltung (grüne Infrastruktur) | CIS-Leitfaden, bis 2014 | | Ökologisierung von Säule I der GAP (Gebiete von Umweltinteresse), ab 2014 | Struktur- und Kohäsionsfonds sowie EIB-Darlehen (2014-2021) |
Wassereffiziente Geräte in Gebäuden | EU-Kriterien für Umweltzeichen und für umweltverträgliche öffentliche Auftragsvergabe (2013) | Ökodesign-Arbeitsplan (2012) | | |
Verringerung von Leckagen | Bewährte Praxis/Instrumente SELL (2013) | | | Struktur- und Kohäsionsfonds sowie EIB-Darlehen (2014-2021) |
Spezifische Ziele des Blueprints | Freiwilliger Ansatz | Regulatorischer Ansatz | Auflagenbindung | Finanzierungs-Priorität |
Maximierung der Wiederverwendung von Wasser | | Mögliche Regelung, im Jahr 2015 | | Struktur- und Kohäsionsfonds sowie EIB-Darlehen (2014-2021) |
Verbesserung der Governance | Peer Review der Bewirtschaftungspläne (2013-2016) | | | |
Implementierung von Wasserkonten Implementierung ökologisch erforderlicher Mindestwassermengen | CIS-Leitfaden für Wasserkonten / ökologisch erforderliche Mindestwassermengen, bis 2014 | | | |
Zielfestsetzung | CIS-Leitfaden für die Zielfestsetzung, bis 2014 | | | |
Verringerung von Hochwasserrisiken | Durch grüne Infrastruktur (siehe oben) Europäisches Hochwasserwarnsystem | Hochwasserrisikomanagementpläne, bis 2015 | | |
Verringerung des Dürrerisikos | Durch grüne Infrastruktur (siehe oben) Europäische Dürrebeobachtungsstelle, 2013-2014 | Durchsetzung der Auflagen der WRR (läuft) | | |
Verbesserung der Kosten-Nutzen-Bewertung | CIS-Leitfaden, bis 2014 | | | |
Verbesserung der Wissensbasis | Verbesserung von WISE, bis 2015 Wasserwirtschaftliches Modell der JRC, bis 2013 CIS-Aktion bei der Schnittstelle Wissenschaft-Politik (läuft) | Auflagen für Berichterstattung und Statistik, bis 2014 | | |
Spezifische Ziele des Blueprints | Freiwilliger Ansatz | Regulatorischer Ansatz | Auflagenbindung | Finanzierungs-Priorität |
Unterstützung von Entwicklungsländern | | | | Förderung des Zugangs zu sauberem Trinkwasser und elementaren Abwasserentsorgungsdiensten Förderung eines integrierten und nachhaltigen Wasserressourcenmanagements (läuft und ab 2014-2021) |
Spezifische Ziele des Blueprints | Freiwilliger Ansatz | Regulatorischer Ansatz | Auflagenbindung | Finanzierungs-Priorität |
Bekämpfung der Umwelt verschmutzung | Bericht über Arzneimittel und Umwelt (2013) | Gezielte Durchsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Richtlinien über Umweltqualitätsnormen/prioritäre Stoffe, Nitrate, Abwasserbehandlung, Industrieemissionen mit folgenden Schwerpunkten: 1. Überwachungsauflagen der Wasserrahmenrichtlinie und der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen/ prioritäre Stoffe | Einbeziehung der nachhaltigen Verwendung von Pestiziden (Pestizid- Richtlinie) in die Cross- Compliance-Regelung der GAP, sobald die Bedingungen des Kommissionsvorschlags erfüllt sind (d. h. frühestens 2014) | |
| | 2.Ausweitung der als nitratgefährdet ausgewiesenen Gebiete und Verstärkung von Aktionsprogrammen (läuft) | | |
| | Verbesserung der Konformitätsraten für die Abwasserbehandlung durch langfristige Investitionsplanung (einschl. EU-Mittel und EIB-Darlehen) bis 2018, Aufstellung von Umsetzungsplänen bis 2014. | | |
| | Sicherstellung, dass die Genehmigungen für Industrieemissionen Emissionsgrenzwerte enthalten, die mit den einschlägigen BVT vereinbar sind und den relevanten Wasserzielen Rechnung tragen, ab 2016. | | |
| | Annahme der Änderungsvorschläge zu den Richtlinien über Umweltqualitätsnormen/prioritäre Stoffe | | |
Querschnittsfragen | Innovations Partnerschaften für Wasser und für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft, ab 2013 | Umfassende Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Richtlinien über Umweltqualitätsnormen/prioritäre Stoffe, Nitrate, Abwasserbehandlung, Industrieemissionen | Mögliche Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters im Jahr 2013 | Umfassende Priorisierung von Wasserzielen im Rahmen der GAP, der Struktur- und Kohäsionsfonds sowie EIB-Darlehen (2014-2021) |
- 1. Charting our water future. Ein Bericht der 2030 Water Resources Group, http://www.mckinsey.com/client_service/sustainability/latest_thinking/charting_our_water_future
- 2. http://www.eea.europa.eu/themes/water/publications-2012.
- 3. Bericht der Kommission über die Durchführung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) - Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete, und Mitteilung der Kommission über den Bericht über die Überprüfung der Politik zur Bekämpfung von Wasserknappheit und Dürre, die zusammen mit diesem Blueprint angenommen wird.
- 4. Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen über den Fitness-Check der europäischen Süßwasserpolitik.
- 5. Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen - Folgenabschätzung zur Mitteilung "Blueprint für den Schutz der europäischen Wasserressourcen" mit einer umfassenden Liste der Studien, die für den Blueprint berücksichtigt wurden.
- 6. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Juli 2012 zur Umsetzung der Wassergesetzgebung der EU im Vorfeld einer notwendigen Gesamtstrategie zur Bewältigung der europäischen Wasserproblematik. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P7-TA-2012-0273&language=EN&ring=A7-2012-0192 . Siehe auch Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 30. Juni 2011 zur Rolle lokaler und regionaler Gebietskörperschaften bei der Förderung eines nachhaltigen Wassermanagements http://www.toad.cor.europa.eu/ViewDoc.aspx?doc=cdr%5cenvev%5cdossiers%5cenve-v-008%5cEN%5cCDR5-2011 REV2 PAC EN .doc&docid=2770279 und Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 15. Juni 2011 zur Integration der Wasserpolitik in andere relevante Politikfelder der EU http://www.eesc.europa.eu/?i=portal.en.natopinions.18788.
- 7. Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, ABl. L 327 vom 22.12.2000.
- 8. Sogenannte hydromorphologische Belastungen, die ungefähr 40 % der Wasserkörper betreffen.
- 9. Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, ABl. L 197 vom 21.7.2001.
- 10. Richtlinie 85/337/EWG des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, ABl. L 175 vom 5.7.1985, wie später geändert. Die Kommission geht davon aus, dass die anstehende Revision der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung auch die Wasserziele fördern wird, indem Wasserbelastungen umfassender berücksichtigt werden.
- 11. Siehe WFD and Hydromorphological pressures Policy Paper, Focus on hydropower, navigation and flood defence activities - Recommendations for better policy integration. http://circa.europa.eu/Public/irc/env/wfd/library?l=/framework directive/thematic documents/hydromo rphology/hydromorphology/ EN 1.0 &a=d
- 12. Siehe z.B. Internationales Übereinkommen zum Schutz der Donau, Gemeinsame Erklärung zur Schifffahrt, http://www.icpdr.org/main/sites/default/files/Joint Statement FINAL.pdf .
- 13. http://ec.europa.eu/budget/reform/commission-proposalsforthemultiannualfinancialframework-2014-2020/index_de.htm
- 14. Illegale Wasserentnahmen lassen sich zwar nur schwer beziffern, doch existierten nach Angaben des spanischen Umweltministeriums 2006 in Spanien 510 000 illegale Brunnen (WWF, Illegal water use in Spain. Causes, effects and solutions, Mai 2006).
- 15. Richtlinie 91/271/EWG des Rates über die Behandlung von kommunalem Abwasser, ABl. L 135 vom 30.5.1991.
- 16. Richtlinie 91/676/EWG des Rates zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen, ABl. L 375 vom 31.12.1991.
- 17. Richtlinie 91/414/EWG des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, ABl. L 230 vom 19.8.1991, aufgehoben durch die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. L 309 vom 24.11.2009.
- 18. Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, ABl. L 28 vom 29.1.2008, ersetzt durch die Richtlinie 2010/75/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen, ABl. L 334 vom 17.12.2010.
- 19. Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission, ABl. L 396/1 vom 30.12.2006.
- 20. Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten, ABl. L 123 vom 24.4.1998, ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten, ABl. L 167 vom 27.6.2012.
- 21. Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden, ABl. L 309 vom 24.11.2009.
- 22. Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel, ABl. L 311 vom 28.11.2001.
- 23. Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel, ABl. L 311 vom 28.11.2001.
- 24. Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel, ABl. L 136 vom 30.4.2004.
- 25. Siehe Erwägungsgrund 6 der Richtlinie 2010/84/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich der Pharmakovigilanz, ABl. L 348 vom 31.12.2010, und Erwägungsgrund 3 der Verordnung (EU) Nr. 1235/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur hinsichtlich der Pharmakovigilanz von Humanarzneimitteln und der Verordnung (EG) Nr. 1394/2007 über Arzneimittel für neuartige Therapien, ABl. L 348 vom 31.12.2010.
- 26. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik, KOM (2011) 876 vom 31.1.2012.
- 27. Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament, Antworten auf die Herausforderung von Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union. KOM (2007) 414 vom 18.7.2007.
- 28. Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa, KOM (2011) 571 vom 20.9.2011.
- 29. Im Zuge einer Beschwerde hat die Kommission gegen neun Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren wegen zu enger Auslegung des Konzepts der Wasserdienstleistungen eingeleitet.
- 30. EU-Umweltzeichen, http://ec.europa.eu/environment/ecolabel/; umweltverträgliche öffentliche Auftragsvergabe in der EU, http://ec.europa.eu/environment/gpp/index_en.htm
- 31. Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte, ABl. L 285 vom 31.10.2009; Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen, ABl. L 153 vom 18.6.2010.
- 32. http://www.eea.europa.eu/articles/the-waterweeat.
- 33. Die Kommission hat als wirksames Instrument zur Verbesserung der Abwehr grenzüberschreitender Hochwässer in Europa das Europäische Hochwasser-Frühwarnsystem eingeführt, das in das GMES-Katastrophen- und -Krisenmanagement einbezogen wurde (GIO EMS).
- 34. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Biologische Vielfalt - Naturkapital und Lebensversicherung: EU-Strategie zum Schutz der Biodiversität bis 2020, KOM (2011) 244 vom 3.5.2011.
- 35. Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen: "Leitlinien für bewährte Praktiken zur Begrenzung, Milderung und Kompensierung der Bodenversiegelung", SWD(2012) 101 final/2 vom 15.5.2012.
- 36. Mitteilung der Kommission über die Europäische Innovationspartnerschaft für Wasser, COM (2012) 216 final vom 10.5.2012. Mitteilung der Kommission über die Europäische Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit", COM (2012) 79 final vom 29.2.2012.
- 37. Siehe http://inspire.jrc.ec.europa.eu/
- 38. Siehe http://ec.europa.eu/environment/seis/
- 39. Siehe http://ec.europa.eu/research/horizon2020/index_en.cfm
- 40. Verordnung (EU) Nr. 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen, ABl. L 192 vom 22.07.2011.
- 41. Mitteilung der Kommission: Konkretere Vorteile aus den Umweltmaßnahmen der EU: Schaffung von Vertrauen durch mehr Information und größere Reaktionsbereitschaft der Behörden, COM (2012) 95 final vom 7.3.2012.
- 42. Siehe Kommunikationskampagne "Generation Awake", http://www.generationawake.eu/de
- 43. Siehe European Water Stewardship. http://www.ewp.eu/activities/water-stewardship/
- 44. Siehe ISO http://www.iso.org/iso/catalogue_detail?csnumber=43263
- 45. Mitteilung der Kommission "Ein Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen", KOM (2009) 82 endgültig.
- 46. Die Kommission arbeitet zurzeit an einer integrierten EU-Anpassungsstrategie für 2013.
- 47. Richtlinie 2008/56/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt; ABl. L 164 vom 25.6.2008.
- 48. Europäischer Entwicklungsbericht 2011/2012: http://ec.europa.eu/europeaid/what/development-policies/researchdevelopment/erd-2011-2012_en.htm
- 49. Agenda für den Wandel - KOM (2011) 637 endgültig, angenommen am 13. Oktober 2011.
- 50. Siehe http://www.uncsd2012.org/index.html