Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 17. November 2006 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (BGBl. I 1993 S. 313 ff.).
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 10. November 2006 dem Bundesrat übermittelt.
Die Vorlage ist von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 9. November 2006 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.
Hinweis: vgl. AE-Nr. 061238.
Die Mitteilung erscheint auf Verlangen des Ausschusses für Fragen der Europäischen Union gemäß § 45a GOBR als Drucksache.
Mitteilung der Kommission
An das Europäische Parlament und den Rat
Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006 - 2007 mit Sonderbericht über die Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder
1. Einleitung
Die Erweiterung bildet seit mehreren Jahrzehnten das Kernstück der Entwicklung der EU. Es liegt im Wesen der europäischen Integration, die Teilung Europas zu überwinden und zur friedlichen Einigung des Kontinents beizutragen. In politischer Hinsicht hat die EU-Erweiterung die Bewältigung großer Veränderungen, wie des Sturzes von Diktaturen und des Zusammenbruchs des Kommunismus, unterstützt. Die Erweiterung hat eine Konsolidierung von Demokratie, Menschenrechten und Stabilität auf dem gesamten Kontinent bewirkt. In ihr spiegelt sich die weiche Macht der EU wider, die durch ihre Anziehungskraft weitaus mehr erreicht hat als mit anderen Mitteln möglich gewesen wäre.
In wirtschaftlicher Hinsicht hat die Erweiterung zur Steigerung von Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit beigetragen und die erweiterte EU in die Lage versetzt, besser mit den Herausforderungen der Globalisierung umzugehen. Dies hat zu direktem Nutzen für ganz Europa geführt. Danke der Erweiterung hat die EU in der Welt an Gewicht gewonnen und ist zu einem stärkeren internationalen Akteur geworden.
Mit dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens am 1. Januar 2007 wird die fünfte Erweiterung abgeschlossen nachdem im Mai 2004 bereits zehn Mitgliedstaaten beigetreten sind. Rigorose Vorbereitungen haben ihre reibungslose Einbindung in die Organe und Politiken der EU ermöglicht. Die zehn neuen Mitgliedstaaten haben in Bezug auf die Einhaltung des EU-Rechts ein ausgezeichnetes Niveau erreicht und leisten einen erheblichen Beitrag zur Arbeit der EU-Organe. Sie haben eine Steigerung der Wirtschaftstätigkeit, des Handels und der Investitionen bewirkt und ein hohes Wirtschaftswachstum erzielt.
Die derzeitige Erweiterungsagenda betrifft die westlichen Balkanländer und die Türkei.
Diesen Ländern wurde die Aussicht eröffnet, Mitglieder der EU zu werden, sobald sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Länder sind auf ihrem Weg in die EU unterschiedlich weit vorangekommen. Kroatien und die Türkei führen bereits Beitrittsverhandlungen. Der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien wurde im Dezember 2005 der Status eines Kandidatenlandes zuerkannt. Die übrigen westlichen Balkanländer machen Fortschritte bei der Verwirklichung ihrer europäischen Perspektive.
Die Erweiterungsagenda der EU steht im Zeitraum 2006-2007 vor großen Aufgaben. Sie betreffen vor allem die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei, die Klärung des Status des Kosovo, die künftigen Beziehungen zu Serbien und die Übernahme größerer Eigenverantwortung für die Staatsführung in Bosnien und Herzegowina. Diese Themen sind nicht nur für sich genommen wichtig, sondern berühren auch geopolitische Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit und Stabilität Gesamteuropas. Der Weg zur EU-Mitgliedschaft hat seinen eigenen Nutzen, auch wenn der Beitritt noch viele Jahre entfernt ist.
Da auf diesem Weg zahlreiche Herausforderungen zu bewältigen sind, muss die EU ihr Engagement während des gesamten Prozesses aufrechterhalten.
Die Heranführungsstrategie und die Verhandlungen mit den Kandidaten und potenziellen Kandidaten sollten strikt und unter uneingeschränkter Erfüllung aller vereinbarten Bedingungen fortgesetzt werden. Die EU wird ab Januar 2007 über das neue Instrument für Heranführungshilfe finanzielle Unterstützung erbringen, deren Schwerpunkt auf den Prioritäten liegen wird, die in den Beitrittspartnerschaften und Europäischen Partnerschaften festgelegt wurden.
Die EU-Erweiterung ist ein historisches Projekt, dem die Vision eines geeinten Europas und seiner Rolle in der Welt zugrunde liegt. Dieses Projekt muss von den Völkern Europas mitgetragen und unterstützt werden, um seine uneingeschränkte demokratische Legitimität zu gewährleisten. Die grundlegenden Entscheidungen, die zum Beitritt eines Landes führen, werden von demokratisch gewählten Instanzen jedes Mitgliedstaats und der Europäischen Union getroffen.
Die Mitgliedstaaten müssen eine führende Rolle übernehmen, wenn es darum geht, den Bürgern zu vermitteln, warum die Erweiterung im Interesse der EU liegt. Die Kommission ist bereit den Fluss objektiver, benutzerfreundlicher Informationen zu verbessern und mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zusammenzuarbeiten, um mit der Öffentlichkeit wirksamer über den Erweiterungsprozess zu kommunizieren.
Der Europäische Rat wird auf seiner Tagung vom Dezember 2006 eine Debatte über die Erweiterung führen. Der Rat hielt in seinen Schlussfolgerungen vom Dezember 2005 fest, dass die von der Kommission vergangenes Jahr vorgelegte Strategie eine gute Grundlage für die Erweiterungsdiskussion im Jahr 2006 bietet. Diese Strategie unterstreicht, dass eine sorgfältig gesteuerte Erweiterung die europäische Integration ausweiten und vertiefen kann.
Sie stützt sich auf drei Grundprinzipien: Die Konsolidierung bestehender Verpflichtungen gegenüber den im Beitrittsprozess befindlichen Ländern, die Anwendung gerechter, aber strikter Bedingungen und die Intensivierung der Kommunikation mit der Öffentlichkeit im Bereich der Erweiterung.
Die EU nimmt die Bedenken hinsichtlich des Erweiterungstempos ernst. Um ein Übermaß an Verpflichtungen zu vermeiden, kommt die EU den bestehenden Verpflichtungen gegenüber den bereits in dem Prozess befindlichen Ländern zwar weiter nach, ist aber mit neuen Zusagen zurückhaltend.
Für alle Kandidatenländer und potenziellen Kandidatenländer gelten strikte Bedingungen.
Neue Schritte im Beitrittsprozess hängen vom Vorankommen jedes Landes bei den politischen und wirtschaftlichen Reformen ab. Da es sich um einen langfristigen Prozess handelt muss die Motivation der Länder zur Fortsetzung der Reformen aufrechterhalten werden. Außerdem muss die EU für eine größere Transparenz des Prozesses sorgen.
Die Institutionen der EU selbst müssen im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2006 reformiert werden. Bis das nächste neue Mitglied voraussichtlich in der Lage ist, der EU beizutreten, sollte eine neue institutionelle Regelung gefunden werden. Ein weiteres bedeutendes Thema für die Zukunft ist die Finanzierung der EU. Ihre Fähigkeit, neue Mitgliedstaaten aufzunehmen und gleichzeitig die Integrationsdynamik aufrechtzuerhalten, wird künftig noch wichtiger sein als heute. Der diesem Papier beigefügte Sonderbericht der Kommission enthält ein Konzept, das sicherstellen soll, dass die EU ihre Funktionsfähigkeit behält, während gleichzeitig eine Erweiterungsagenda umgesetzt wird, die den Herausforderungen der kommenden Jahre gerecht wird.
Nicht alle europäischen Länder sind in den Erweiterungsprozess einbezogen. Die EU hat eine Vielfalt von Beziehungen zu anderen Ländern aufgebaut, wie durch den Europäischen Wirtschaftsraum, die bilateralen Beziehungen zur Schweiz, die Europäische Nachbarschaftspolitik und eine strategische Partnerschaft mit Russland. Die Europäische Nachbarschaftspolitik zielt darauf ab, den Wohlstand, die Stabilität und die verantwortungsvolle Staatsführung in den Nachbarländern der EU durch vertiefte politische Beziehungen und eine wirtschaftliche Integration zu verbessern. Die Kommission wird in Kürze Vorschläge für eine weitere Verstärkung dieser Nachbarschaftspolitik vorlegen.
Aufbauend auf der derzeitigen Strategie der EU enthält dieses Papier ein Konzept für die Nutzung von Erkenntnissen aus der fünften Erweiterung, die Unterstützung der betreffenden Länder auf ihrem Weg zur Mitgliedschaft und die Ermutigung der Öffentlichkeit zur Unterstützung künftiger Erweiterungen, den Umgang mit den Herausforderungen der Erweiterung und die Gewährleistung der Integrationsfähigkeit der EU. Damit wird der Grundstein für einen erneuerten Konsens über die Erweiterung gelegt.
2. Die fünfte Erweiterung
Die Erweiterung hat ihren dauerhaften Nutzen als eine der wirksamsten Strategien der EU unter Beweis gestellt, indem sie erfolgreich zu Frieden, Stabilität und demokratischer Entwicklung auf dem Kontinent beigetragen hat. Die zehn Mitgliedstaaten, die 2004 beigetreten sind, haben ihre reibungslose Integration in die Organe und die Politik der EU fortgesetzt. Die demokratischen Systeme der neuen Mitgliedstaaten haben insgesamt weiterhin gut funktioniert. Sie haben in Bezug auf die Einhaltung des EU-Rechts ein ausgezeichnetes Niveau erreicht und leisten einen erheblichen Beitrag zur Arbeit der EU-Organe.
Letztere haben ihre Tätigkeit uneingeschränkt fortgesetzt. Die Erweiterung hat der EU auf der internationalen politischen und wirtschaftlichen Bühne zu mehr Gewicht verholfen und ihre Verhandlungsstärke in verschiedenen Foren verbessert. Sie hat auch das kulturelle Erbe der EU bereichert.
Neben größerer Sicherheit und Stabilität in Europa hat die Erweiterung auch wirtschaftlichen Nutzen mit sich gebracht. Die neuen Mitgliedstaaten holen den Rückstand gegenüber den alten Mitgliedstaaten rasch auf. Die alten Mitgliedstaaten haben von neuen Handels- und Investitionsmöglichkeiten profitiert. Die Erweiterung hat sich insgesamt als förderlich für die gesamte EU-Wirtschaft erwiesen und zu einer besseren Bewältigung der Herausforderungen der Globalisierung beigetragen1. Mit der schrittweisen Einführung des Euro in den neuen Mitgliedstaaten, die am 1. Januar 2007 mit Slowenien beginnt, wird diese positive Entwicklung weiter fortgesetzt.
Die Erweiterung hat zu einer effizienteren Arbeitsteilung geführt und die EU besser für den globalen Wettbewerb gerüstet. Insgesamt war die letzte Erweiterung ein Katalysator für Wirtschaftswachstum und Modernisierung in der EU, wie auch eine Reihe größerer Studien in jüngster Zeit bewiesen hat. Beispielsweise zeigen sich in den Mitgliedstaaten, die die Freizügigkeit der Arbeitskräfte eingeführt haben, nach dem Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten konkrete Vorteile in Form einer Steigerung des Volkseinkommens und des Steueraufkommens sowie einer Schrumpfung der Schattenwirtschaft. Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten haben dazu beigetragen, den Fachkräftemangel auf den Arbeitsmärkten auszugleichen und sich gut in ihr neues kulturelles Umfeld eingefügt2. Als Reaktion auf diese Erfolge haben noch fünf Mitgliedstaaten ihre Arbeitsmärkte ganz geöffnet und zwei weitere teilweise3.
Die Vorbereitung Bulgariens und Rumäniens auf die EU-Mitgliedschaft ist unter Einhaltung strikter Bedingungen und mit voller Unterstützung der EU fortgesetzt worden. Beide Länder haben im Verlauf der Beitrittsverhandlungen weit reichende Reformen durchgeführt.
Dennoch wies die Kommission in ihren Monitoring-Berichten von Oktober 2005, Mai 2006 und September 2006 auf Bereiche hin, in denen noch größere Bedenken bestanden und weitere Anstrengungen erforderlich waren. Dank der inzwischen erzielten Fortschritte werden Bulgarien und Rumänien in der Lage sein, die mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte und Pflichten ab dem 1. Januar 2007 wahrzunehmen. Der Bericht vom September nennt strikte Bedingungen für die Gewährleistung kontinuierlicher Fortschritte im Reformprozess dieser Länder vor und nach dem Beitritt. Außerdem lenkt er die Aufmerksamkeit auf die Bestimmungen des gemeinschaftlichen Besitzstands und des Beitrittsvertrags, die sicherstellen sollen, dass die Politiken und Organe der EU weiterhin wirksam funktionieren.
Die Kommission wird nicht zögern, bei Bedarf jederzeit auf diese Mechanismen zurückzugreifen.
Der Beitritt Bulgariens und Rumäniens zeigt Ländern, die sich in einem früheren Stadium der Beitrittsvorbereitungen befinden, dass ihr letztliches Ziel erreichbar ist. Er hat auch zu einer Reihe von Erkenntnissen geführt, die nun in die Heranführungsstrategie einfließen. So wurde festgestellt dass schwierige Themen wie die Justizreform und die Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität frühzeitig in Angriff genommen werden müssen. Die Kommission fördert beispielsweise ein größeres Bewusstsein dafür, wie die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Effizienz des Justizwesens und die Verhütung von Korruption am besten sichergestellt werden können. Darüber hinaus mahnt sie nachhaltige Reformen in der öffentlichen Verwaltung an. Ein rechenschaftspflichtiger und effizienter öffentlicher Dienst mit Kriterien für die berufliche Laufbahnentwicklung versetzt ein Land in die Lage, sich wirksam auf den Beitritt vorzubereiten und anschließend seine Rolle als Mitgliedstaat auszuüben. Dies kommt dem Land als Ganzem zugute.
Insgesamt war die fünfte Erweiterung ein beträchtlicher Erfolg. Ihre Nutzeffekte werden sich noch viele Jahre lang bemerkbar machen. Über 100 Millionen neuer EU-Bürger mit steigendem Einkommen werden zur Belebung der europäischen Wirtschaft beitragen. Die Erweiterung hat zu höheren Standards für Demokratie und Rechtstaatlichkeit in Europa geführt. Sie hat die Sicherheit aller EU-Bürger erhöht und den Wohlstand in der Union gesteigert.
3. Der Erweiterungsprozess
Die Erweiterungspolitik der EU stützt sich derzeit auf Grundprinzipien:
- Konsolidierung der Verpflichtungen, Konditionalität (Bedingungen) und Kommunikation.
- Griechenland, Finnland, Portugal - Juli 2006: Italien.
- Teilweise Öffnung: Belgien, Frankreich.
Die Konsolidierung der Erweiterungsagenda der EU bedeutet, dass diese zurückhaltend ist, wenn es um die Übernahme neuer Verpflichtungen geht, aber ihren bestehenden Verpflichtungen gegenüber den bereits im Erweiterungsprozess befindlichen Ländern weiter nachkommt. Die EU hat mit der Türkei und Kroatien Verhandlungen aufgenommen und bietet den übrigen westlichen Balkanländern eine europäische Perspektive. Diese Verpflichtung stellt für die Länder einen hohen Anreiz dar, ihre Reformen fortzusetzen.
Für alle Kandidatenländer und potenziellen Kandidatenländer gelten strikte, aber faire Bedingungen. Vom Vorankommen des einzelnen Landes bei der Erfüllung der Bedingungen in jeder Phase des Beitrittsprozesses hängt es ab, ob die nächsten Schritte eingeleitet werden.
Dieses Vorgehen trägt zur Konsolidierung der Reformen und zur Vorbereitung neuer Mitgliedstaaten auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach dem Beitritt bei.
Damit die Erweiterung ein Erfolg wird, muss die EU sich der Unterstützung ihrer Bürger vergewissern. Die Mitgliedstaaten müssen eine führende Rolle übernehmen, wenn es um die wirksame Kommunikation über den Erweiterungsprozess und vor allem die Erläuterung seiner Vorteile für die EU-Bürger geht. Die demokratische Legitimität ist nach wie vor von zentraler Bedeutung für den EU-Beitrittsprozess.
3.1. Beitrittsverhandlungen
Die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien und der Türkei wurden nach einstimmigem Beschluss der Mitgliedstaaten im Oktober 2005 aufgenommen, wodurch die beiden Länder weiter ermutigt wurden, politische und wirtschaftliche Reformen durchzuführen und gute Beziehungen zu ihren Nachbarn zu pflegen. Die Verhandlungen werden auf der Grundlage klarer und strikter Verhandlungsrichtlinien geführt, die vom Rat einstimmig gebilligt wurden.
Das Tempo der Verhandlungen hängt vom Tempo der Reformen in den Ländern ab.
In den Beitrittsverhandlungen werden Regelungen getroffen, in deren Rahmen sich die Kandidatenländer zur Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstands, d.h. sämtlicher Rechtsvorschriften und Politiken der EU, verpflichten. Die Länder müssen den Besitzstand übernehmen und umsetzen und sich die politischen Ziele der Verträge zu eigen machen. Die Beitrittsverhandlungen ermöglichen den Kandidatenländern und der EU, sich über Maßnahmen zu einigen, die zur Erleichterung der Integration erforderlich sein könnten. Jedes Land wird anhand seiner eigenen Verdienste beurteilt: Die Verhandlungen bieten den Ländern Gelegenheit, ihre Fähigkeit zur Vollendung der notwendigen Reformen und zur Erfüllung aller Anforderungen der Mitgliedschaft unter Beweis zu stellen.
Die Verhandlungen folgen einem strukturierten Ablauf. Seit Oktober 2005 sind durch den "Screening"-Prozess Hunderte von Experten der Türkei, Kroatiens sowie der Kommission zusammengetroffen um den Besitzstand zu erläutern, den Stand der Länder bei der Rechtsangleichung zu beurteilen und ihre Umsetzungspläne zu prüfen. Das Screening wurde unlängst für sämtliche Kapitel des Besitzstands abgeschlossen.
Nachdem ein Kapitel das Screening durchlaufen hat, beschließen die Mitgliedstaaten auf Empfehlung der Kommission darüber, ob die Verhandlungen über dieses Kapitel eröffnet werden können, oder welche Benchmarks das Kandidatenland noch erreichen muss, damit die Verhandlungen eröffnet werden können. Bei Aufnahme der Verhandlungen legt die EU ihren gemeinsamen Standpunkt vor, einschließlich der Benchmarks, die erreicht werden müssen, damit das Kapitel vorläufig geschlossen werden kann.
Benchmarks sind ein neues Instrument, das dank der Erkenntnisse aus der fünften Erweiterung eingeführt wurde. Ihr Zweck besteht darin, die Qualität der Verhandlungen zu verbessern indem den Kandidatenländern Anreize für die frühzeitige Durchführung der erforderlichen Reformen geboten werden. Benchmarks sind messbar und mit den wesentlichen Elementen der Besitzstandskapitel verknüpft. In der Regel betreffen die Benchmarks für die Eröffnung der Verhandlungen wichtige vorbereitende Schritte mit Blick auf die künftige Rechtsangleichung (wie Strategien oder Aktionspläne) und die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen, die die Anforderungen des Besitzstands widerspiegeln. Die Benchmarks für den Verhandlungsabschluss betreffen vor allem Rechtsetzungsmaßnahmen, Verwaltungs- oder Justizbehörden und eine Bilanz der Umsetzung des Besitzstands. Für die wirtschaftlichen Kapitel beinhalten sie auch das Kriterium der funktionierenden Marktwirtschaft.
Erfüllt ein Kandidatenland die Benchmarks für die Eröffnung in einem unter Verhandlungen stehenden Kapitel nicht länger, kann die Kommission vorschlagen, dass die Verhandlungen über dieses Kapitel ausgesetzt werden. Erfüllt ein Kandidatenland die Benchmarks für den Abschluss in einem Kapitel, das vorläufig geschlossen wurde, nicht mehr, kann die Kommission den Mitgliedstaaten vorschlagen, dass die Verhandlungen über dieses Kapitel wieder aufgenommen werden.
Die EU erwartet von den Kandidatenländern, mit denen sie verhandelt, dass sie die politischen Kriterien erfüllen und während der Verhandlungen auf die Erreichung höherer Standards hinarbeiten. Die Ergebnisse des Dialogs mit den Ländern über ihre Erfolge bei der Lösung von Problemen im Bereich der politischen Kriterien fließen in den Verhandlungsprozess ein. Die Kommission bereitet den Dialog mit den Mitgliedstaaten vor und erstattet ihnen in den zuständigen Gremien des Rates Bericht. Darüber hinaus beinhaltet der geltende Verhandlungsrahmen ein Kapitel über Justiz und Grundrechte, auf dessen Grundlage die politischen Themen in Angriff genommen werden. Dies ermöglicht eine strikte Überwachung der Fortschritte in wesentlichen Bereichen.
Der geltende Verhandlungsrahmen sieht vor, dass die Beitrittsverhandlungen im Fall ernster und anhaltender Verletzungen der Grundsätze Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie Rechtsstaatlichkeit ausgesetzt werden. Eine verstärkte Beobachtung der politischen Reformen wird es ermöglichen, die Qualität der Beitrittsverhandlungen zu verbessern und die erforderlichen Reformen in den Kandidatenländern voranzutreiben.
Künftig werden auch die Ergebnisse des Dialogs mit den Ländern über ihre wirtschaftlichen Reformen in den Verhandlungsprozess einfließen. Die Kommission bereitet den Dialog mit den Mitgliedstaaten vor und erstattet ihnen in den zuständigen Gremien des Rates Bericht.
Der Schwerpunkt dieses Dialogs liegt auf der Erfüllung der wirtschaftlichen Kriterien und der Konvergenz mit den Volkswirtschaften der EU. Es ist von großer Bedeutung, dass die beitretenden Länder bereits vor dem Beitritt funktionierende Marktwirtschaften sind, die im Binnenmarkt konkurrieren können. Die Heranführungshilfe wird spezifischer auf die Verwirklichung dieses Ziels ausgerichtet werden.
3.2. Heranführungsstrategie
Die Beitrittspartnerschaften und die Europäischen Partnerschaften bilden das Kernstück der Heranführungsstrategie. Gestützt auf die Feststellungen, die die Kommission in ihren Fortschrittsberichten trifft, werden in den Partnerschaften die prioritären Bereiche festgelegt, in denen die einzelnen Länder mit Blick auf das Ziel der EU-Mitgliedschaft Fortschritte erzielen müssen. Darüber hinaus bilden die Partnerschaften den Rahmen für die Unterstützung der EU bei der Verwirklichung dieses Ziels. Die derzeit geltenden Partnerschaften wurden dieses Jahr vom Rat verabschiedet. Die Kommission plant, sie Ende 2007 zu überprüfen. Nachdem Montenegro seine Unabhängigkeit erklärt hat, schlägt sie für das Land eine neue Europäische Partnerschaft vor.
Instrument für Heranführungshilfe
Ab dem 1. Januar 2007 wird die Kommission ein neues Finanzierungsinstrument - das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) - für die Förderung der Modernisierung, der Reformen und der Rechtsangleichung an den Besitzstand einsetzen, mit dem alle früheren Instrumente wie PHARE, CARDS, ISPA und SAPARD ersetzt werden. Für Finanzierungen über dieses Instrument kommen Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer in Betracht. Durch dieses einheitliche Bündel von Regeln und Verfahren und durch eine größere Flexibilität werden eine stärkere Wirkungskraft und ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis bei der Zuweisung der EU-Mittel ermöglicht. Die westlichen Balkanländer und die Türkei werden in den nächsten sieben Jahren fast 11,5 Mrd. EUR erhalten. Die Kommission legt einen mehrjährigen Finanzrahmen vor, in dem die vorläufigen IPA-Mittelzuweisungen für jedes Land und jede wichtigere Komponente ausgewiesen werden.
Da die Wiederaufbauarbeiten der Nachkonfliktphase in Serbien, Montenegro und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien im Wesentlichen abgeschlossen sind, wird die Europäische Agentur für Wiederaufbau ihre Tätigkeiten 2008 auslaufen lassen. Die Erbringung der Hilfe wird nach Anpassung der Prioritäten an die neuen Gegebenheiten von den Kommissionsdelegationen und später von den Ländern selbst übernommen, sobald sie dazu in der Lage sind. Die Einführung von IPA bietet auch die Gelegenheit für eine engere Abstimmung mit der Europäischen Investitionsbank, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, der Weltbank und anderen internationalen Finanzinstitutionen. Die Kommission wird die bisherige Zusammenarbeit ausbauen, um gemeinsam mit ihren Partnern sicherzustellen, dass eine möglichst kostenwirksame Mischung aus Zuschüssen und Darlehen mobilisiert wird, die die Modernisierung und Entwicklung in der gesamten Region unterstützt. Umsetzung des Fahrplans für die westlichen Balkanländer Alle westlichen Balkanländer haben entsprechend dem Fahrplan, den die Kommission vergangenes Jahr in ihrem Strategiepapier zur Erweiterung vorgelegt hat, Fortschritte bei der Verwirklichung ihrer europäischen Perspektive erzielt. Jedes Land kommt nach Maßgabe seiner eigenen Leistungen und seiner Erfolge bei der Erfüllung der Anforderungen voran. Vor allem die zufrieden stellende Bilanz eines Landes bei der Einhaltung seiner Verpflichtungen aus dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (einschließlich der handelsbezogenen Bestimmungen) stellt für die EU ein wesentliches Element für die Prüfung eines Beitrittsantrags dar.
Gestützt auf die Agenda von Thessaloniki bekräftigte die EU im März 2006 in Salzburg erneut dass die Zukunft der westlichen Balkanländer in der Europäischen Union liegt, und rief diese Länder auf, mehr Eigenverantwortung für die regionale Zusammenarbeit zu übernehmen. Letztere ist nach wie vor von ausschlaggebender Bedeutung für die langfristige Stabilität, die wirtschaftliche Entwicklung und die Aussöhnung auf dem westlichen Balkan.
Die südosteuropäischen Länder haben sich dieses Jahr auf der Grundlage des Südosteuropäischen Kooperationsprozesses auf die Einführung eines neuen Rahmens mit größerer Eigenverantwortung geeinigt. Es wird ein regionaler Kooperationsrat eingesetzt, in dem Vertreter Südosteuropas mit Vertretern der internationalen Gemeinschaft zusammentreffen sollen. Dieser Prozess wird von der Kommission nachdrücklich unterstützt.
Die Kommission begrüßt außerdem das Inkrafttreten des Vertrags über die Energiegemeinschaft und des Übereinkommens über den gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraum im Jahr 2006.
Die EU wird direkte persönliche Kontakte fördern, indem sie mehr Stipendien für Studierende und Forscher bereitstellt und die Visaverfahren erleichtert. Kroatische Bürger benötigen keine Kurzzeitvisa mehr. Die Kommission hat dem Rat vorgeschlagen, sie zur Aushandlung von Visaerleichterungsabkommen mit den übrigen Ländern der Region zu ermächtigen, damit solche Abkommen 2007 geschlossen werden können. Der Vorschlag erstreckt sich auch auf Rückübernahmeabkommen, allerdings nicht für Albanien, da die EU mit diesem Land bereits ein solches Abkommen unterzeichnet hat. Darüber hinaus wird die EU weiterhin Unterstützung in zentralen Bereichen wie Energie, Verkehr und wirtschaftliche Zusammenarbeit leisten.
Die südosteuropäischen Länder haben im April 2006 Verhandlungen über ein regionales Freihandelsabkommen aufgenommen und sich selbst das Ziel gesetzt, das Abkommen bis Ende 2006 abzuschließen. Dieser Prozess wird durch die Kommission und den Stabilitätspakt uneingeschränkt unterstützt4. Die EU wird in Kürze Bestimmungen über die diagonale Ursprungskumulierung in ihre Abkommen mit Kroatien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien aufnehmen und dies später auf weitere Länder ausdehnen. Dadurch werden Handel und Investitionen in der Region angekurbelt. Albanien, Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien sind bereits Mitglieder der WTO. Die Bemühungen Bosniens und Herzegowinas, Montenegros und Serbiens um einen baldigen WTO-Beitritt werden es ihnen gleichzeitig erleichtern, ihre regionalen Handelsbeziehungen zu vertiefen, wirtschaftliche Reformen durchzuführen und künftige Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen umzusetzen.
4. Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen gewährleisten
Die Erweiterungsagenda gibt der EU Mittel und Wege an die Hand, um auf viele der oben dargelegten Herausforderungen einzugehen. Die den westlichen Balkanländern und der Türkei eröffneten Aussichten auf einen Beitritt zur EU stellen einen wichtigen Katalysator für Reformen in diesen Ländern dar. Insgesamt bietet dies für die EU eindeutige Vorteile in Form von Wachstum, Stabilität und Sicherheit. Allerdings muss die Öffentlichkeit genauer über diese Vorteile aufgeklärt werden. Es ist wichtig, den Bürgern zuzuhören, auf ihre Anliegen einzugehen und Sachinformationen vorzulegen. Hier müssen die Mitgliedstaaten eine führende Rolle übernehmen, wobei sie vom Europäischen Parlament und von der Kommission unterstützt werden sollten. Die Mitgliedstaaten müssen mit Hilfe der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und der zivilgesellschaftlichen Einrichtungen, die der
Um die Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen zu gewährleisten, ist es erforderlich das gegenseitige Verständnis zu verbessern. Zu diesem Zweck hat die Kommission 2005 einen zivilgesellschaftlichen Dialog zwischen der EU und den Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern eingeleitet. Das Programm zielt darauf ab, die Interaktion zwischen nichtstaatlichen Organisationen zu fördern, beispielsweise den Studentenaustausch und Studienaufenthalte von Journalisten oder den Austausch zwischen Frauenorganisationen, Gewerkschaften und Wirtschaftskreisen.
Die Kommission wird folgende Maßnahmen ergreifen:
- - Die Kommission unterstützt die Verstärkung der Transparenz. Sie empfiehlt, dass die Screening-Berichte, die Benchmarks für die Eröffnung von Verhandlungskapiteln und die endgültigen gemeinsamen Standpunkte der EU veröffentlicht werden.
- - Die Kommission wird den zivilgesellschaftlichen Dialog stärker unterstützen, indem sie auf den Maßnahmen aufbaut, die bereits zugunsten der Türkei und der westlichen Balkanländer ergriffen wurden.
- - Die Kommission wird mehr direkte persönliche Kontakte in Bereichen wie Bildung, Forschung und Kultur fördern.
- - Die Kommission wird weiterhin die öffentliche Meinung zur Erweiterung beobachten und den Anliegen der Öffentlichkeit Gehör schenken. Sie wird mit Hilfe ihrer Vertretungen in den Mitgliedstaaten und ihrer Delegationen in den Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern auf eine wirksamere Kommunikation über die Erweiterungspolitik hinarbeiten.
- - Die Kommission wird benutzerfreundliche Informationen über Fragen der Erweiterungspolitik in allgemeinverständlicher Sprache für die breite Öffentlichkeit und für Fachkreise erstellen, vor allem durch zielgerichtete Websites. Darüber hinaus wird sie die praktischen Modalitäten erläutern, vor allem den Einsatz von Bedingungen und Folgenabschätzungen.
5. Wichtigste Herausforderungen für 2007
5.1. Verbleibende Herausforderungen im Zusammenhang mit der fünften
Erweiterung Eine wichtige Herausforderung besteht darin, zu einer umfassenden Lösung für die Zypernfrage und die Wiedervereinigung der Insel zu gelangen. Die Kommission begrüßt die Schritte, die die Führer der griechisch-zyprischen und der türkisch-zyprischen Gemeinschaft 2006 unternommen haben, um die Suche nach einer umfassenden Lösung unter Schirmherrschaft der Vereinten Nationen wieder aufzunehmen. Diese Bemühungen müssen 2007 intensiviert werden.
Die Kommission ist bereit, diese Bemühungen wie bereits in der Vergangenheit zu unterstützen. Der Rat hat zwei der drei von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zur Beendigung der Isolierung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft gebilligt. Die Freizügigkeit der griechischen und türkischen Zyprer sowie anderer EU-Bürger auf der ganzen Insel wurde durch die Verordnung über die "grüne Linie" sichergestellt. Das Hilfeprogramm für die türkisch-zyprische Gemeinschaft wurde angenommen und wird umgesetzt. Die von der Kommission vorgeschlagene Verordnung über den direkten Handel mit dem Nordteil Zyperns muss noch verabschiedet werden. Damit dies rasch geschehen kann sind verstärkte Anstrengungen und die Bereitschaft zu Kompromissen erforderlich.
5.2. Kandidatenländer
Kroatien
2006 hat Kroatien weitere Fortschritte bei der Erfüllung der politischen, wirtschaftlichen und Besitzstandskriterien sowie bei der Umsetzung seines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) erzielt. Für 2007 bestehen die wichtigsten Herausforderungen darin, auf diesen Fortschritten aufzubauen und das Reformtempo zu beschleunigen vor allem in den Schlüsselbereichen Justizreform, Reform der öffentlichen Verwaltung, Korruptionsbekämpfung und Wirtschaftsreform. Kroatien muss die allmähliche Integration in die EU mit gleich bleibendem Elan fortsetzen, indem es seinen Verpflichtungen uneingeschränkt nachkommt, beispielsweise in den Bereichen staatliche Beihilfen und Immobilien. Kroatien sollte sein Rechtsangleichungsprogramm fortsetzen und seine Verwaltungskapazitäten weiter ausbauen.
Die gutnachbarlichen Beziehungen und die regionale Zusammenarbeit sind nach wie vor von ausschlaggebender Bedeutung, wobei die Priorität der Suche nach Lösungen für ungeklärte bilaterale Fragen wie vor allem die Grenzdemarkation eingeräumt werden sollte. Die Rechte von Minderheiten und die Rückführung von Flüchtlingen bedürfen weiterhin großer Aufmerksamkeit.
Der Beginn der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien ist positiv verlaufen. Kroatien hat im Anschluss an das Screening in vielen Bereichen wichtige Schritte unternommen, um seine Rechtsvorschriften anzugleichen. Es hat mit dem Aufbau der notwendigen Verwaltungskapazitäten begonnen. Auf der Grundlage dieser Fortschritte und vorausgesetzt, dass Kroatien die oben genannten Herausforderungen angeht, dürften die Verhandlungen mit zufrieden stellendem Tempo vorankommen.
Türkei
2006 hat die Türkei weitere Fortschritte bei den Reformen erzielt, vor allem durch die jüngste Verabschiedung einiger Elemente des 9. Reformpakets. Darüber hinaus geht die Anzahl der gemeldeten Fälle von Folterungen und Misshandlungen dank der Nulltoleranzpolitik insgesamt zurück, wenngleich die Lage im Südosten in dieser Hinsicht Anlass z.B.sorgnis bietet. Das Reformtempo hat sich verlangsamt. Es ist wichtig, dass 2007 entschlossene Bemühungen unternommen werden, um die Reformdynamik auf die gesamte Türkei auszuweiten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung muss nun unverzüglich gewährleistet werden indem Artikel 301 des Strafgesetzbuchs aufgehoben oder geändert wird und die Rechtsvorschriften insgesamt an die europäischen Standards angeglichen werden. Neben dem Recht auf freie Meinungsäußerung bedarf es weiterer Bemühungen um die Stärkung der Religionsfreiheit, der Rechte von Frauen und Minderheiten sowie der Gewerkschaftsrechte.
Über das Militär muss eine zivile demokratische Kontrolle ausgeübt werden, und der Reformgeist muss sich im Gesetzesvollzug und in der gerichtlichen Praxis stärker widerspiegeln. Gleichzeitig muss die Türkei die ernsten wirtschaftlichen und sozialen Probleme im Südosten angehen und dafür sorgen, dass die kurdische Bevölkerung in den uneingeschränkten Genuss ihrer Rechte und Freiheiten gelangt. Die im Januar 2006 verabschiedete Beitrittspartnerschaft bildet den Maßstab für Reformfortschritte.
Gutnachbarliche Beziehungen sind nach wie vor von entscheidender Bedeutung. Die Kommission wird die Überwachung der politischen Kriterien verstärken.
Wie in der Erklärung der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten vom 21. September 2005 festgehalten, erwartet die EU von der Türkei, dass sie die uneingeschränkte nichtdiskriminierende Umsetzung des Zusatzprotokolls zum Abkommen von Ankara und die Abschaffung aller Hindernisse des freien Warenverkehrs, einschließlich der Beschränkungen bei den Verkehrsmitteln, sicherstellt. Versäumt die Türkei es, ihren Verpflichtungen uneingeschränkt nachzukommen, so beeinträchtigt dies die Gesamtfortschritte in den Verhandlungen. Falls die Türkei ihre Verpflichtungen nicht erfüllt, wird die Kommission im Vorfeld der Tagung des Europäischen Rates vom Dezember entsprechende Empfehlungen abgeben. Wie in der Beitrittspartnerschaft hervorgehoben, ist es außerdem wesentlich, dass die Türkei konkrete Schritte unternimmt, um ihre bilateralen Beziehungen zu sämtlichen EU-Mitgliedstaaten so bald wie möglich zu normalisieren.
Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
Mit der Zulassung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien als Kandidatenland im Dezember 2005 wurden die Reformerfolge des Landes anerkannt. Darüber hinaus wurde so ein Anreiz für die Fortsetzung der Reformen mit Blick auf die Verwirklichung der europäischen Perspektive des Landes geschaffen.
2006 hat die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien weitere Fortschritte erzielt, wenn auch mit gedrosseltem Tempo. Die Wahlen im Juli verliefen insgesamt im Einklang mit den internationalen Standards. Die ermittelten Schwachstellen müssen komplett beseitigt werden.
Die Regierung steht immer noch vor großen Aufgaben bei der Durchführung der Reform der Polizei und des Justizwesens, bei der Korruptionsbekämpfung und bei der vollständigen Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens. Die weitere Umsetzung des Abkommens von Ohrid bleibt wesentlich, um ein positives Klima für Reformen zu fördern.
Es ist wichtig, dass die Reformbemühungen in der nächsten Zeit fortgesetzt werden, wofür die Zusammenarbeit und die Erzielung von politischem Einvernehmen die Grundlage bilden.
Insgesamt sollte der Vorrang der Beschleunigung der Reformen in den Schlüsselbereichen eingeräumt werden, wenn das Land im Beitrittsprozess weiter vorankommen will.
5.3. Potenzielle Kandidatenländer
Albanien
Albanien hat weiterhin zur Stabilität in der Region beigetragen, vor allem durch seine gemäßigte Position zur Lage in den Nachbarländern. Die in diesem Jahr erfolgte Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens stellte einen Fortschritt in den Beziehungen zwischen der EU und Albanien dar. Die Priorität besteht nun darin, das Interimsabkommen umzusetzen, das am 1. Dezember 2006 in Kraft treten wird und das Handelsfragen abdeckt. Mit Unterstützung der EU geht Albanien auf die Herausforderungen ein die mit den Reformen in Politik, Justiz und Wirtschaft sowie mit der Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität verbunden sind. Diese Themen werden auch in der nächsten Zeit Prioritäten bleiben.
Bosnien und Herzegowina
Die europäische Perspektive ist von maßgeblicher Bedeutung, um alle Seiten in Bosnien und Herzegowina zu ermutigen, die politischen und wirtschaftlichen Reformen umzusetzen. Die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien ist ein zentraler Bestandteil der Voraussetzungen für eine stärkere Annäherung des Landes an die EU. Der Abzug des Büros des Hohen Beauftragten (OHR) gibt der Bevölkerung und den Institutionen des Landes Gelegenheit, weitere Eigenverantwortung für ihr gemeinsames Schicksal zu übernehmen. Der Abschluss der Verhandlungen über das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen und seine Umsetzung werden die europäische Perspektive des Landes stärken. Unter entsprechenden Voraussetzungen können diese Verhandlungen innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden. Verfassungsrechtliche Entwicklungen sind entscheidend für den Aufbau eines besser funktionierenden tragfähigen und demokratischen Staates. Die EU muss sich nach dem Abzug des OHR mit der Frage ihrer eigenen künftigen Vertretung im Land befassen.
Montenegro
Montenegro erlangte im Juni 2006 die Unabhängigkeit, nachdem unter den mit der Europäischen Union vereinbarten Bedingungen eine freie und gerechte Volksabstimmung stattgefunden hatte. Nach der Unabhängigkeitserklärung nahm Montenegro Verhandlungen über ein separates Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen auf, für das rasch neue Verhandlungsrichtlinien vom Rat gebilligt worden waren. Durch die Zusammenarbeit mit der EU erhält Montenegro die Gelegenheit, den mit der Staatenbildung verbundenen Herausforderungen auf der soliden und sicheren Grundlage des Heranführungsprozesses zu begegnen.
Wesentlich ist, dass das Reformtempo aufrechterhalten und die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien fortgesetzt wird, damit die Verhandlungen über das SAA in den kommenden Monaten abgeschlossen werden können.
Vor Montenegro liegt viel Arbeit, wenn es seine Institutionen soweit stärken will, dass ein Vorankommen möglich ist. Die wichtigsten Maßnahmen sind in der Europäischen Partnerschaft dargestellt, die gemeinsam mit dieser Mitteilung vorgelegt wird. Vorrang muss der Justizreform und der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption eingeräumt werden. Montenegro muss seine Verwaltungskapazitäten mit Blick auf die Umsetzung des SAA ausbauen.
Serbien
Serbien ist für seine verantwortungsbewusste Haltung nach der Unabhängigkeit Montenegros zu loben. Die neue Verfassung dürfte den Weg für die Stärkung des Staatsführungssystems ebnen. Serbien hat Erfolge bei der Gewährleistung der makroökonomischen Stabilität, der Fortsetzung der Privatisierung und der Heranziehung beträchtlicher ausländischer Direktinvestitionen verzeichnet. Die wirtschaftliche Integration in die EU schritt voran. Auch bei der Verwaltungsreform erzielte Serbien Fortschritte. Bei den Verhandlungen mit der EU über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) hat die serbische Verwaltung ihre beträchtliche institutionelle Kapazität unter Beweis gestellt. Dies spricht für die Fähigkeit Serbiens, auf dem Weg in die EU gegenüber den anderen Ländern der Region aufzuholen, sobald das Land die Voraussetzungen für die Fortsetzung der SAA-Verhandlungen geschaffen hat.
Der Kommission ist das Ausmaß der Herausforderungen bewusst, vor denen Serbien unter den derzeitigen politischen Bedingungen steht. Serbien muss in Bezug auf den Kosovo einen konstruktiven Ansatz verfolgen. Die Aussichten auf einen letztendlichen EU-Beitritt müssen glaubwürdig sein und für die serbische Bevölkerung sichtbar gemacht werden, indem die Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen baldmöglichst wieder aufgenommen und rasch abgeschlossen werden, sobald Serbien die Bedingung der uneingeschränkten Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien erfüllt. Die EU arbeitet auch darauf hin, die serbische Bevölkerung in die europäische Ordnung einzubinden, indem die Visaerteilung erleichtert5 und Serbien dabei unterstützt wird, umfassender an den Gemeinschaftsprogrammen in Bereichen wie Bildung, Jugend, Forschung und Kultur teilzunehmen.
Kosovo6
Die EU hat ihr Engagement für den Kosovo fortgesetzt, indem sie Standards überwacht, Unterstützung geleistet und mit der UNMIK zusammengearbeitet hat; darüber hinaus hat sie den Prozess der Statusklärung unterstützt, der unter Schirmherrschaft des Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs, Martti Ahtisaari, erfolgt. Die EU wird eine bedeutende Rolle bei der Klärung des Status und - sobald dieser vom UN-Sicherheitsrat gebilligt ist - bei der Umsetzung in die Praxis spielen.
Die Statusregelung muss politisch und rechtlich klar sein und eine Vision für die künftige Entwicklung des Kosovo beinhalten. Bei der Statusfrage handelt es sich um eine Angelegenheit sui generis, die keinen Präzedenzfall schafft.
Dies wird den Behörden des Kosovo weiteren Auftrieb für die Reformfortschritte verleihen, die in den Schlüsselbereichen Rechtstaatlichkeit, Wirtschaft und öffentliche Verwaltung erforderlich sind, und die Grundlage für eine erfolgreiche Übertragung der Verantwortung von der UNMIK schaffen. Zentrale Fragen sind nach wie vor die Rechte von Minderheiten und deren Beteiligung an den kosovarischen Institutionen.
Die europäische Perspektive ist von entscheidender Bedeutung, um allen Beteiligten die Vision von einer gemeinsamen Zukunft innerhalb der Europäischen Union zu bieten.
6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Gestützt auf die obige Analyse schlägt die Kommission die folgenden Schlussfolgerungen vor:
- 1. Die Erweiterungspolitik der EU stützt sich weiter auf die drei Grundsätze Konsolidierung, Konditionalität und Kommunikation. Die EU hält die Verpflichtungen gegenüber den bereits im Prozess befindlichen Ländern ein, ist jedoch zurückhaltend mit der Übernahme jeglicher neuer Verpflichtungen. Die Geschwindigkeit des Beitrittsprozesses hängt vom Tempo der Reformen in dem betreffenden Kandidatenland ab.
- 2. Die derzeitige Erweiterungsstrategie bildet gemeinsam mit Mitteln und Wegen, die die Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder gewährleisten, die Grundlage für einen erneuerten Konsens über die Erweiterung.
- 3. Die Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder wird durch zwei Faktoren bestimmt:
- 4. Die Integrationsfähigkeit der EU wird in allen wichtigen Stadien des Beitrittsprozesses überprüft. In ihren Stellungnahmen z.B.itrittsanträgen und im Verlauf der Beitrittsverhandlungen wird die Kommission Bewertungen der Folgen der Beitritte für politische Schlüsselbereiche erstellen. Dies wird den Mitgliedstaaten helfen gemeinsame Standpunkte der EU mit Blick auf die Verhandlungen über die betreffenden Kapitel festzulegen, erforderlichenfalls einschließlich Übergangsfristen oder sonstiger Vorkehrungen.
- 5. Bei der Bewertung der Auswirkungen künftiger Beitritte auf den Haushalt wird die Kommission die Folgen für die wichtigsten Politiken, wie die Agrarpolitik und die Kohäsionspolitik, untersuchen.
- 6. Die EU muss dafür sorgen, dass sie ihre eigene Entwicklung fortsetzen und vertiefen kann während sie ihre Erweiterungsagenda umsetzt. Institutionelle Reformen sind notwendig um die Wirksamkeit der Entscheidungsfindung in einer erweiterten EU zu verbessern. Eine neue institutionelle Regelung sollte bis zu dem Zeitpunkt gefunden werden, an dem das nächste Mitglied voraussichtlich in der Lage sein wird, der EU beizutreten.
- 7. Die Kommission wird die Qualität des Beitrittsprozesses weiter verbessern. Es können Benchmarks für die Eröffnung und den Abschluss von Verhandlungskapiteln festgelegt werden, die die Grundlagen für die Aussetzung oder Wiederaufnahme der Verhandlungen zu einzelnen Kapiteln bilden werden. Die Ergebnisse der politischen und wirtschaftlichen Dialoge werden in den Verhandlungsprozess einfließen. Schwierige Themen wie die Justizreform und die Korruptionsbekämpfung müssen in einer frühen Phase des Beitrittsprozesses in Angriff genommen werden.
- 8. Um die Transparenz zu verstärken, empfiehlt die Kommission, dass die wichtigsten Dokumente im Zusammenhang mit den Verhandlungen veröffentlicht werden, darunter Folgenabschätzungen, Screening-Berichte, Benchmarks für die Eröffnung von Kapiteln und gemeinsame Standpunkte der EU zu den Verhandlungen.
- 9. Es muss sichergestellt werden, dass die Öffentlichkeit die Erweiterung unterstützt.
Um diese Unterstützung zu gewährleisten, kommt es wesentlich darauf an, die Strenge des Prozesses und die uneingeschränkte Konditionalität aufrecht zu erhalten.
Das Gleiche gilt für das Vertrauen in die Integrationsfähigkeit der EU. Wir müssen außerdem die Kommunikation über die Erweiterung verbessern. Es ist wichtig, den Bürgern zuzuhören, auf ihre Anliegen durch geeignete Politiken einzugehen und Sachinformationen vorzulegen. Dabei müssen die Mitgliedstaaten eine führende Rolle übernehmen. Die Kommission wird gemeinsam mit dem Europäischen Parlament, den nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und Behörden und der Zivilgesellschaft ihren Teil beitragen.
- 10. Der Beginn der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien verlief positiv. Das Land hat nach dem Screening in vielen Bereichen wesentliche Schritte unternommen, um seine Rechtsvorschriften anzugleichen, und mit dem Aufbau der notwendigen Verwaltungskapazitäten begonnen. Kroatien muss allerdings seine Bemühungen noch verstärken, um die größten Herausforderungen, wie die Justizreform, die Korruptionsbekämpfung und die Wirtschaftsreform, zu bewältigen, und muss die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien fortsetzen. Die gutnachbarlichen Beziehungen und die regionale Zusammenarbeit sind nach wie vor von ausschlaggebender Bedeutung.
- 11. Die Türkei erfüllt die politischen Kriterien von Kopenhagen weiterhin ausreichend und hat die politischen Reformen fortgesetzt. Allerdings verlangsamte sich das Tempo im vergangenen Jahr. Es bedarf noch erheblicher Anstrengungen, vor allem in Bezug auf die freie Meinungsäußerung. Weitere Verbesserungen sind außerdem bei den Rechten ni.htm .slimischer Religionsgemeinschaften, den Frauenrechten, den Gewerkschaftsrechten und der zivilen Kontrolle über das Militär erforderlich.
Die Türkei kann als funktionierende Marktwirtschaft angesehen werden und hat ihre Fähigkeit zur Erfüllung der aus einer Mitgliedschaft resultierenden Verpflichtungen verbessert. Gutnachbarlichen Beziehungen sind nach wie vor von entscheidender Bedeutung
- 12. Wie in der Erklärung der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten vom 21. September 2005 festgehalten, erwartet die EU von der Türkei, dass sie die uneingeschränkte nicht diskriminierende Umsetzung des Zusatzprotokolls zum Abkommen von Ankara und die Abschaffung aller Hindernisse des freien Warenverkehrs, einschließlich der Beschränkungen bei den Verkehrsmitteln, sicherstellt. Versäumt die Türkei es, ihren Verpflichtungen uneingeschränkt nachzukommen so beeinträchtigt dies die Gesamtfortschritte in den Verhandlungen.
Die Kommission wird im Vorfeld der Tagung des Europäischen Rates vom Dezember entsprechende Empfehlungen abgeben falls die Türkei ihre Verpflichtungen nicht erfüllt hat. Wie in der Beitrittspartnerschaft hervorgehoben, ist es außerdem wesentlich, dass die Türkei konkrete Schritte unternimmt, um ihre bilateralen Beziehungen zu sämtlichen EU-Mitgliedstaaten so bald wie möglich zu normalisieren.
- 13. Mit der im Dezember 2005 erfolgten Zulassung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien als Kandidatenland wurden ihre Reformerfolge anerkannt. Das Land ist 2006 weiter vorangekommen, wenn auch mit verlangsamtem Tempo. Alle westlichen Balkanländer haben entsprechend dem Fahrplan, den die Kommission vergangenes Jahr vorgelegt hat, Fortschritte gemacht. Das Vorankommen jedes Landes hängt von seinen eigenen Leistungen ab. Die zufrieden stellende Bilanz eines Landes bei der Einhaltung seiner Verpflichtungen aus dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (einschließlich der handelsbezogenen Bestimmungen) stellt für die EU ein wesentliches Element für die Prüfung eines Beitrittsantrags dar.
Anhang 1
Sonderbericht über die Fähigkeit der Union zur Integration neuer Mitglieder
Einleitung
Dieser Sonderbericht ist Teil des Strategiepapiers 2006. Dem auf seiner Tagung im Juni 2006 zum Ausdruck gebrachten Wunsch des Europäischen Rates folgend behandelt der Bericht insbesondere die mittel- und langfristigen Fragen im Zusammenhang mit der Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder. Darin wird ein Ansatz vorgeschlagen, mit dem gewährleistet werden soll, dass die Union ihre eigene Entwicklung in Bezug auf Institutionen und Politikfelder fortsetzen und vertiefen und gleichzeitig eine Erweiterungsagenda verfolgen und den großen Herausforderungen der heutigen Welt gerecht werden kann.
1993 kam der Europäischen Rat auf seiner Tagung in Kopenhagen zu dem Schluss, "dass die Fähigkeit der Union, neue Mitglieder aufzunehmen, dabei jedoch die Dynamik der europäischen Integration zu erhalten, einen sowohl für die Union als auch für die Bewerberländer wichtigen Gesichtspunkt darstellt". Wie in dem 2005 vorgelegten Strategiepapier der Kommission festgelegt und vom Europäischen Rat auf seiner Tagung im Juni 2006 bestätigt, muss in Bezug auf das Tempo der Erweiterung auch die Integrationsfähigkeit der EU berücksichtigt werden.
Die EU muss dafür sorgen, dass sie ihre eigene Entwicklung fortsetzen und vertiefen kann, während sie ihre Erweiterungsagenda umsetzt. Institutionelle Reformen sind notwendig, um die Wirksamkeit der Entscheidungsfindung in einer erweiterten EU zu verbessern. Eine neue institutionelle Regelung sollte bis zu dem Zeitpunkt gefunden werden, an dem das nächste Mitglied voraussichtlich in der Lage sein wird, der EU beizutreten Bei der Erweiterung geht es um die Teilhabe an einem Vorhaben, das auf gemeinsamen Prinzipien, Politiken und Institutionen beruht. Die Union muss dafür Sorge tragen, dass sie auch künftig in der Lage ist, ihre Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit auf der Grundlage eines ausgewogenen Verhältnisses innerhalb ihrer Organe zu wahren, Haushaltsobergrenzen zu beachten und ehrgeizige gemeinsame Politiken umzusetzen, die in effizienter Weise ihre Ziele erreichen.
Die Aufnahmefähigkeit, oder besser Integrationsfähigkeit der EU, wird einerseits durch die Weiterentwicklung der Institutionen und Politiken der EU und andererseits durch die Transformation der Bewerberländer in gründlich vorbereitete Mitgliedstaaten bestimmt. Die Fähigkeit der Bewerberländer, der Union auch tatsächlich beizutreten, wird von der Kommission auf der Grundlage strenger Bedingungen mit äußerster Sorgfalt bewertet. Bei der Integrationsfähigkeit geht es um die Frage, ob die EU zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum neue Mitglieder aufnehmen kann, ohne ihre in den Verträgen begründeten politischen Ziele aufs Spiel zu setzen. Es handelt sich also dabei in erster Linie um einen funktionalen Begriff. Künftig wird die Kommission in jeder wichtigen Phase des Beitrittsprozesses Folgenabschätzungen erstellen. Dabei werden auch die besonderen Eigenschaften der einzelnen Länder berücksichtigt.
Die EU hat sich bisher fünfmal erweitert. Die Zahl ihrer Mitglieder ist dabei von sechs auf 25 angewachsen und wird bald 27 erreichen. Diese Erweiterungen haben durch die Förderung von Demokratie, Menschenrechten und Stabilität auf dem gesamten Kontinent wesentlich zur Einigung Europas beigetragen. Sie waren zugleich Impulsgeber für die Entwicklung neuer Politiken in Bereichen wie wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, Außenbeziehungen und Umweltschutz. Parallel dazu wurden der Binnenmarkt und der Schengen-Raum aufgebaut sowie der Euro eingeführt. Die fünfte Erweitung im Jahr 2004, die mit dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens bald ihren Abschluss finden wird, hat der EU ein größeres Gewicht in der Welt verschafft und durch die Förderung von Handel, Investitionen und Wirtschaftswachstum konkrete wirtschaftliche Vorteile gebracht. Gleichzeitig hat die EU die Entwicklung und Umsetzung neuer Politiken fortgesetzt, z.B. in den Bereichen Justiz, Freiheit und Sicherheit. Die Erweiterung der EU verläuft also parallel zur Vertiefung der europäischen Integration.
Die derzeitige Erweiterungsagenda beruht auf drei Grundprinzipien: Konsolidierung, Konditionalität und Kommunikation. Sie bezieht sich auf die Länder des westlichen Balkans und die Türkei, die unterschiedlich weit auf dem Weg in die EU vorangekommen sind. Der Europäische Rat hat diesen Ländern eine klare Beitrittsperspektive geboten, vorausgesetzt, dass sie die dazu erforderlichen Bedingungen erfüllen. Die EU kommt ihren bestehenden Verpflichtungen gegenüber den Ländern nach, die sich bereits im Prozess befinden, ist aber zurückhaltend mit der Übernahme jeglicher neuer Verpflichtungen.
Zurzeit ist es unwahrscheinlich, dass in Zukunft wieder eine größere Gruppe von Ländern gleichzeitig beitreten wird. Die Kandidaten- und die potentiellen Kandidatenländer sind in Bezug auf ihre politische und wirtschaftliche Entwicklung und ihre Verwaltungskapazitäten sehr unterschiedlich. Angesichts des gegenwärtigen Stands der Beitrittsvorbereitungen werden weitere Beitritte voraussichtlich erst mittel- bis langfristig erfolgen.
Die EU kann neue Mitglieder erfolgreich aufnehmen, solange ihre eigene Entwicklung Fortschritte macht und die Kandidatenländer ihren Pflichten als Mitgliedstaaten nachkommen können. Auch die Bürger der EU müssen auf eine weitere Erweiterung vorbereitet werden, damit sie besser verstehen, worum es dabei geht. Dies wird in der öffentlichen Wahrnehmung die demokratische Legitimität des Erweiterungsprozesses erhöhen. Der in diesem Papier vorgestellte Ansatz soll gewährleistet,
- - dass EU die Dynamik der europäischen Integration erhalten kann,
- - dass die Kandidatenländer die strengen Bedingungen erfüllen können, und
- - dass eine bessere Kommunikation erfolgt.
In den letzen Jahren wurde die Frage nach den endgültigen Grenzen der Europäischen Union gestellt. Durch diese Diskussion ist die Kommission zu einer Reihe von Schlussfolgerungen gelangt. Der Begriff "europäisch" setzt sich aus geographischen, historischen und kulturellen Elementen zusammen, die alle zur europäischen Identität beitragen. Die gemeinsame Erfahrung von Ideen, Werten und historischen Wechselwirkungen lässt sich nicht zu einer einfachen zeitlosen Formel verdichten, sondern unterliegt der Neuauslegung durch jede nachfolgende Generation.
Rechtsgrundlage der Erweiterung ist Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union, der Folgendes besagt: "Jeder europäische Staat, der die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Grundsätze achtet, kann beantragen, Mitglied der Union zu werden." Dies bedeutet allerdings weder dass jedes europäische Land einen Beitrittsantrag stellen, noch dass die EU jedem Antrag stattgeben muss. Die Europäische Union definiert sich in erster Linie nach ihren Werten.
Eine kurze Geschichte der Integrationsfähigkeit der EU
Bei den bisherigen Erweiterungen hat die Union stets auch ihre eigene Fähigkeit zur Integration neuer Mitglieder bewertet. Die Stellungnahmen der Kommission zu den Beitrittsanträgen bildeten die Grundlage für die Entscheidung des Rates über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen. Darin wurde die Fähigkeit der Bewerberländer zur Übernahme der mit der EU-Mitgliedschaft verbundenen Pflichten, einschließlich ihrer Bereitschaft, die Politiken der EU zu akzeptieren, bewertet. Im Falle der ersten vier Erweiterungen enthielten die Stellungnahmen auch eine allgemeine Analyse der voraussichtlichen Auswirkungen des Beitritts auf die Union u.a. in Bezug auf die Funktionsweise des turnusmäßig wechselnden Ratsvorsitzes, die Nettofinanztransfers im Rahmen der gemeinsamen Politiken und die Ergänzung des EU-Sprachenregimes um weitere Amtssprachen.
2004 legte die Kommission eine Studie zu den wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem möglichen Beitritt der Türkei sowie eine Empfehlung zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen vor. In der Studie brachte die Kommission ihre Auffassung zum Ausdruck, dass die notwendigen Beitrittsvorbereitungen bis weit in das nächste Jahrzehnt hinein andauern werden. Die Studie enthielt außerdem eine Schätzung der finanziellen Auswirkungen des Beitritts der Türkei und nannte die Bereichen, in denen diese Auswirkungen mit besonderen Herausforderungen verbunden sein werden: Landwirtschaft, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, Energie, Migration, Außengrenzen und Außenpolitik.
Bei der Vorbereitung der bisherigen Erweiterungsrunden untersuchte die Kommission in getrennten Grundsatzpapieren die möglichen Auswirkungen von Fragen, die sich bei mehreren Beitrittsanträgen in gleicher Weise stellten, auf die EU. Die Kommission nannte die Stärkung der EU-Institutionen, die Förderung der wirtschaftlichen Integration und die Weiterentwicklung der gemeinsamen Politiken als Voraussetzungen für eine weitere europäische Integration.
Im Jahr 1997 bewertete die Kommission die voraussichtlichen Auswirkungen der fünften Erweiterung und schlug in Vorbereitung auf den Beitritt weiterer Länder Reformen des Haushalts und der Politiken der EU vor. Ein Kernziel der "Agenda 2000" war es zu gewährleisten dass die EU-Politiken auf die Erweiterung vorbereitet waren.
In wirtschaftlicher Hinsicht hatte die EU mit den Vorbereitungen auf die fünfte Erweiterungsrunde bereits 1991 begonnen, als sie die ersten Europa-Abkommen mit den mittel- und osteuropäischen Ländern unterzeichnete. Aufgrund dieser Abkommen wurde die EU rasch zum wichtigsten Handelspartner dieser Länder. Der Handel mit Industrieerzeugnissen zwischen der EU und diesen Ländern konnte noch weit vor dem Beitritt größtenteils liberalisiert werden. Dies hat die wirtschaftliche Integration wesentlich begünstigt hat.
Im Falle der Türkei wird die wirtschaftliche Integration durch die bestehende Zollunion gefördert die als Ansporn für wirtschaftliche Reformen gedient und eine neue Wirtschaftsdynamik erzeugt hat. Im Falle des westlichen Balkans werden die einzelnen Länder im Rahmen von Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen auf den Beitritt vorbereitet die eine schrittweise Handelsliberalisierung und wirtschaftliche Unterstützung durch die EU vorsehen. Die gleichzeitige Erweiterung und Modernisierung der mitteleuropäischen Freihandelszone CEFTA schaffen die Voraussetzungen für eine verstärkte wirtschaftliche Integration in Südosteuropa.
Die Bewertung der Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder wurde während der Beitrittsverhandlungen fortgesetzt. Die Kommission schlug Maßnahmen vor, mit denen den Auswirkungen der Erweiterung auf die bestehenden Mitgliedstaaten in bestimmten Politikfeldern begegnet werden sollte. Im Falle der fünften Erweiterungsrunde handelt es sich dabei u.a. um die Freizügigkeit von Arbeitnehmer und den Straßenverkehr. Die von der Kommission vorgelegte Schätzung der zur Finanzierung der fünften Erweiterungsrunde notwendigen Haushaltsmittel bildete die Grundlage für den Abschluss der Verhandlungen, auch bei den Agrarzahlungen.
Die Union unterstützte die Bewerberländer bei ihren Vorbereitungen auf die Übernahme ihrer künftigen Verpflichtungen als Mitgliedstaaten. Für die fünfte Erweiterung stellt sie eine Heranführungsstrategie auf. Diese Strategie umfasste u.a. die sorgfältige Überwachung der von jedem Land erzielten Fortschritte und die regelmäßige Berichterstattung darüber, die Festlegung von Prioritäten im Rahmen von Beitrittspartnerschaften und die finanzielle Unterstützung durch die EU. Umfassende Assoziierungsabkommen versetzten die Bewerberländer in die Lage, noch vor dem Beitritt einige sich aus dem gemeinschaftlichen Besitzstand ergebenden Rechte und Pflichten in Bereichen des Binnenmarkts wie z.B. Wettbewerbspolitik, geistiges Eigentum, Seeverkehr und Zertifizierung von Industrieerzeugnissen zu übernehmen. Die Kandidatenländer nahmen an den Aktivitäten von
EU-Agenturen und -Ausschüssen teil. Nach Unterzeichnung der Beitrittsverträge beteiligten sich die Beitrittsländer als Beobachter auch am Rechtsetzungsprozess.
Diese Strategie, die auf gründliche Vorbereitungen seitens der Kandidatenländer ausgerichtet war ermöglichte ihre reibungslose Integration in die EU. Zwei Jahre nach ihrem Beitritt können die zehn neuen Mitgliedstaaten - wie der Binnenmarktanzeiger und die einschlägigen Berichte der Kommission verdeutlichen - in Bezug auf die Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften eine hervorragende Bilanz vorweisen. Auch in wirtschaftlicher Hinsicht hat sich der Beitritt dieser Länder positiv ausgewirkt. Die Institutionen der EU haben ihre
Funktions- und Entscheidungsfähigkeit bewahrt; die neuen Mitglieder haben dabei eine aktive Rolle gespielt.
Zwei Jahre nach der am 1. Mai 2004 erfolgten Erweiterung führte die Kommission eine Studie der wirtschaftlichen Dimension der Erweiterung durch. Daraus geht hervor, dass die Bilanz überwiegend positiv ausfällt7. Die Osterweiterung hat zur Ankurbelung des Wirtschaftswachstums und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in der europäischen Wirtschaft beigetragen. Schlüssel zu diesem Erfolg war die gründliche Vorbereitung in den vorgegangenen zehn Jahren.
Eine Mehrheit der Bürger in der EU und in den Kandidatenländern unterstützte die Erweiterung. Trotzdem steht viel auf dem Spiel und sind in der Öffentlichkeit nach wie vor Ängste und Missverständnisse in Bezug auf die Erweiterung vorhanden. Sie müssen überwunden werden.
Die heutige Integrationsfähigkeit der EU
Im Interesse ihrer jetzigen und ihrer künftigen Bürger muss die Union ihre Funktionsfähigkeit bewahren. Während die Union sich intern auf weitere institutionelle Reformen vorbereitet, wird der sorgfältig gesteuerte Beitrittsprozess fortgesetzt werden.
Nachstehend wird auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen dargelegt, wie die Fähigkeit der EUzu künftigen Erweiterungen bewertet werden kann.
Gewährleistung der Fähigkeit der EU zur Erhaltung der Dynamik der europäischen Integration
Die Fähigkeit der Union, bei der Aufnahme weiterer Mitglieder die Dynamik der europäischen Integration zu erhalten, wird durch drei Faktorenkomplexe bestimmt: Institutionen, gemeinsame Politiken und Haushalt. Die Union muss gewährleisten, dass ihre Institutionen ihre Handlungsfähigkeit bewahren, dass ihre Politiken die gesetzten Ziele erreichen und dass ihr Haushalt mit ihren Zielen und finanziellen Ressourcen im Einklang steht.
Institutionen
Die EU benötigt eine neue institutionelle Regelung nicht nur um der Erweiterung willen; sie braucht sie auch, damit die gegenwärtige Union besser funktionieren kann. Sowohl um der jetzigen Mitglieder willen als auch im Hinblick auf eine künftige Erweiterung muss die Union die Effizienz und Rechenschaftspflichtigkeit ihrer Institutionen und Entscheidungsprozesse weiterhin gewährleisten.
Bei den bisherigen Erweiterungen war die Integration der Beitrittsländer in die Institutionen der EU Gegenstand der Beitrittsverhandlungen. Die sich daraus ergebenden Anpassungen der institutionellen Bestimmungen wurden in den jeweiligen Beitrittsverträgen festgelegt. Der jüngsten Erweiterung gingen institutionelle Reformen voraus. Die institutionellen Bestimmungen der Beitrittsverträge mit den zehn neuen Mitgliedstaaten, die 2004 beitraten, wie auch mit Bulgarien und Rumänien stützen sich auf den Vertrag von Nizza.
Die Regelungen des Vertrages von Nizza sind für eine Union mit bis zu 27 Mitgliedstaaten - d.h. einschließlich Bulgariens und Rumäniens - konzipiert. Doch der Vertrag sieht vor, dass nach Beitritt des 27. Mitgliedstaates die Zahl der Kommissare niedriger sein muss als die Zahl der Mitgliedstaaten. Die Zahl der Kommissionsmitglieder soll vom Rat einstimmig festgelegt werden. Diese Bestimmungen gelten für die erste nach Beitritt des 27. Mitgliedstaates eingesetzte Kommission. Der Rat soll dann zudem die Durchführungsvorschriften für ein auf dem Grundsatz der Gleichheit beruhende Rotationssystem erlassen.
Der Vertrag von Nizza sieht keine Änderungen der Zusammensetzung oder Funktionsweise der anderen Institutionen in einer Union mit mehr als 27 Mitgliedstaaten vor. Die Sitzverteilung im Europäischen Parlament und die Stimmengewichtung im Rat sind von ausschlaggebender Bedeutung für die Entscheidungsfähigkeit der EU. Vor jeder weiteren Erweiterung wird die EU also über Inhalt und Umfang der institutionellen Reformen entscheiden müssen.
Die weitere Erweiterung der Union wird sich auch in praktischer Hinsicht auf die Funktionsweise ihrer Institutionen auswirken, z.B. im Hinblick auf die Sprachenregelung.
Daher wird die Stellungnahme der Kommission zu jedem künftigen Beitrittsantrag eine Bewertung der Auswirkungen der Erweiterung auf die Institutionen der Union enthalten.
Eine neue institutionelle Regelung sollte bis zu dem Zeitpunkt gefunden werden, zu dem der nächste neue Mitgliedstaat voraussichtlich die Beitrittsreife erreichen wird. Eine EU, die besser funktioniert, liegt genauso im Interesse möglicher künftiger Mitgliedstaaten wie der erweiterten Union.
EU-Politiken
Die bisherigen Erweiterungen haben die Politiken der EU gestärkt, denn die neuen Mitgliedstaaten konnten ihre eigenen nationalen Erfahrungen und politischen Orientierungen in das europäische Projekt mit einfließen lassen. Der gegenwärtige Besitzstand der EU in so verschiedenen Bereichen wie Kohäsionspolitik, Landwirtschaft, Fischerei, Umweltschutz, Außenbeziehungen, Transparenz, Rechenschaftspflicht und EU-Bürgerschaft spiegelt zum Teil die Auswirkungen vergangener Erweiterungen wider. Sollten sie zu den richtigen Bedingungen auf weitere Länder ausgeweitet werden, so würden einige EU-Politiken einen noch größeren Nutzen bringen. Dies gilt z.B. für den Binnenmarkt und den Raum des Rechts, der Freiheit und der Sicherheit.
Die Union muss bei einer künftigen Erweiterung in der Lage sein, die Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Politiken in allen Bereichen fortzusetzen. Eine Bewertung der Auswirkungen der Erweiterung auf die Politiken der EU wird in allen entscheidenden Phasen des Beitrittsprozesses stattfinden.
Jede Stellungnahme der Kommission zu dem Antrag eines Landes auf Aufnahme in die EU wird künftig eine Bewertung der Auswirkungen seines Beitritts enthalten. Die Ergebnisse werden u.a. in die Aufstellung eines Bezugsrahmens für die Beitrittsverhandlungen einfließen.
Der Rahmen für die Verhandlungen mit Kroatien bzw. der Türkei sieht jeweils eine Reihe von Maßnahmen vor, die die reibungslose Integration des Landes in die Politiken der EU gewährleisten sollen. Vorgesehen sind auch Maßnahmen zur Gewährleistung der wirksamen Umsetzung von EU-Politiken nach der Erweiterung. Dazu gehören u.a. Übergangsfristen, Ausnahme- und Sonderregelungen sowie unbefristete Schutzklauseln.
Die Kommission wird die Auswirkungen künftiger Beitritte auf wichtige Politikbereiche wie Landwirtschaft und Kohäsionspolitik bei der Bewertung der haushaltsmäßigen Auswirkungen der Erweiterung prüfen. Dabei wird auch die künftige Entwicklung dieser Politikbereiche berücksichtigt werden.
Im Laufe der Beitrittsverhandlungen wird die Kommission eine gründliche Bewertung des jeweiligen Beitritts auf wichtige Politikbereiche wie Freizügigkeit, Grenzverwaltung, Landwirtschaft, Kohäsionspolitik und Verkehr vornehmen. Unter Berücksichtigung der strategischen Gründe der EU für eine Erweiterung - mehr Stabilität, verstärkte außen- und sicherheitspolitische Kapazitäten oder Sicherung der Energieversorgung - wird eine ähnliche Bewertung auch in den Bereichen Energiepolitik und Außen- und Sicherheitspolitik erfolgen.
Dadurch werden die Mitgliedstaaten in der Lage sein, im Hinblick auf die Verhandlungen zu den betreffenden Kapiteln gemeinsame Standpunkte der EU festzulegen, die ggf. Übergangsfristen oder sonstige Regelungen vorsehen - in vollem Bewusstsein ihrer voraussichtlichen Auswirkungen.
EU-Haushalt
Die Union muss in der Lage sein, ihre Politiken auch künftig in nachhaltiger Weise zu finanzieren. Die Auswirkungen der Erweiterung auf den EU-Haushalt werden daher im gesamten Verlauf des Erweiterungsprozesses bewertet werden. Jede Stellungnahme der Kommission zu dem Antrag eines Landes auf Beitritt zur EU wird eine Schätzung der damit verbundenen Auswirkungen auf den EU-Haushalt enthalten.
Vor jedem weiteren Beitritt wird die EU über die insgesamt erforderlichen Haushaltsmittel entscheiden müssen. Auf dieser Grundlage wird die Kommission im Rahmen etwaiger künftiger Beitrittsverhandlungen ein Paket notwendiger finanzieller Maßnahmen vorschlagen.
Dabei wird sie sowohl haushaltsmäßige Aspekte als auch die durch weitere Beitritte erzeugte zusätzliche Wirtschaftsdynamik berücksichtigen.
Erfüllung der strengen Beitrittsbedingungen durch die Kandidatenländer Die Konditionalität zählt zu den Grundpfeilern der Erweiterungsstrategie der Kommission.
Eine gute Vorbereitung seitens der Kandidatenländer erleichtert ihre reibungslose Integration in die EU. Da Art und Umfang der Tätigkeiten der EU zugenommen haben, kommt einer erhöhten Vorbereitungsqualität entscheidende Bedeutung zu. Dies rechtfertigt auch die Anwendung einer strengen Konditionalität in der Heranführungsphase und erfordert die Erfüllung der gestellten Anforderungen in allen Etappen des Beitrittsprozesses.
Als Teil der Heranführungsstrategie wird die Kommission die Fortschritte der betreffenden Länder aufmerksam verfolgen. Diese Überwachung wird anhand der für die Mitgliedschaft in der EU aufgestellten politischen, wirtschaftlichen und besitzstandbezogenen Kriterien erfolgen. Die Kommission wird dabei der Errichtung der zur Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit erforderlichen Strukturen besondere Aufmerksamkeit schenken. Dazu gehören die Steigerung der Leistungsfähigkeit von Verwaltung und Justiz sowie die Bekämpfung von Betrug und Korruption. Diese Fragenkomplexe sollten in einem frühen Stadium des Heranführungsprozesses angegangen werden.
Auf der Grundlage der so gewonnenen Erkenntnisse wird die Kommission für die einzelne Länder Beitritts- bzw. Europäische Partnerschaften vorschlagen, die kurz- und mittelfristige Reformprioritäten umfassen. Während der Vorbereitungen auf die fünfte Erweiterung erwiesen sich solche Partnerschaften als wirksames Instrument zur Prioritätensetzung. Die Kommission wird in regelmäßigen Abständen aktualisierte Fassungen der Partnerschaften vorschlagen. Die Finanzhilfe zur Unterstützung der Erweiterungsländer wird auf die im Rahmen der Partnerschaften festgelegten Reformprioritäten ausgerichtet werden. Die für 2007 vorgesehene Einführung eines neuen Instruments zur Finanzierung der gesamten Heranführungshilfe wird die Wirksamkeit der Maßnahmen der EU zur Unterstützung der Beitrittsvorbereitungen erhöhen.
Die Assoziierungsabkommen mit den Erweiterungsländern spielen eine wesentliche Rolle bei deren Vorbereitungen auf den Beitritt. Die Kommission wird die Einhaltung der darin enthaltenen Verpflichtungen überprüfen. Eine zufrieden stellende Bilanz bei der Umsetzung bilateraler Verpflichtungen ist für die EU ein wesentlicher Faktor bei der Entscheidung über jeden Beitrittsantrag.
Das Tempo der Beitrittsverhandlungen hängt von der erfolgreichen Erfüllung der in den Verhandlungsrahmen festgelegten Beitrittsanforderungen ab, wobei jedes Land nach den eigenen Leistungen beurteilt wird. Die Kandidatenländer werden Fortschritte bei der Erreichung präziser Maßstäbe (Benchmarks) nachweisen müssen, bevor ein Verhandlungskapitel eröffnet bzw. abgeschlossen werden kann. Unterlässt es ein Land, eine bestimmte Benchmark zu erreichen, so könnte dies dazu führen, dass die Verhandlungen zu dem betreffenden Kapitel ausgesetzt bzw. wieder eröffnet werden.
Künftig wird das allgemeine Tempo der Verhandlungen enger an die Fortschritte bei der Umsetzung politischer Reformen geknüpft werden. Die Ergebnisse des Dialogs mit den einzelnen Ländern über ihre Fortschritte bei der Erfüllung der politischen Beitrittskriterien werden direkt in den Verhandlungsprozess einfließen. Die Kommission wird diesen Dialog gemeinsam mit den Mitgliedstaaten vorbereiten und Letzteren im Rahmen der einschlägigen Gremien des Rates darüber Bericht erstatten. Im Rat wurde eine neue Regelung geschaffen, die gewährleistet, dass die Beamten der Mitgliedstaaten, die einerseits für die Überwachung der Reformfortschritte und andererseits für die Beitrittverhandlungen zuständig sind, in derselben Arbeitsgruppe zusammenkommen.
Darüber hinaus sieht der derzeitige Verhandlungsrahmen ein Kapitel "Justizwesen und Grundrechte" vor, in dem auch die politischen Fragen behandelt werden sollen. Dies ermöglicht die enge Überwachung der Fortschritte in Bereichen von zentraler Bedeutung. Bei einem schwerwiegenden und anhaltenden Verstoß gegen die Grundsätze von Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten können die Beitrittsverhandlungen ausgesetzt werden.
Künftig werden auch die Ergebnisse des Dialogs mit den einzelnen Ländern über deren wirtschaftliche Reformen in den Verhandlungsprozess einfließen. Die Kommission wird diesen Dialog gemeinsam mit den Mitgliedstaaten vorbereiten und Letzteren im Rahmen der einschlägigen Gremien des Rates darüber Bericht erstatten. Zentralthemen dieses Dialogs sind die Erfüllung der wirtschaftlichen Kriterien einerseits und die Konvergenz mit den EU-Volkswirtschaften andererseits. Vor dem Beitritt müssen die Beitrittsländer unbedingt über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügen, die dem Wettbewerb im Binnenmarkt standhalten kann. Die Heranführungshilfe wird noch präziser auf dieses Ziel ausgerichtet werden.
In Verbindung mit dem Verhandlungsrahmen und den für die Eröffnung und Schließung der Verhandlungskapitel aufgestellten Benchmarks werden diese Maßnahmen ein rigoroses Vorgehen bei den Beitrittsverhandlungen gewährleisten.
Mögen einzelne Länder Zieldaten für den Beitritt zur EU festlegen, um die eigenen Reformbemühungen besser steuern zu können, so sollte die EU keine derartigen Zieldaten nennen bis die Verhandlungen kurz vor dem Abschluss stehen. Als Prinzip sollte weiterhin gelten dass sich der Abschluss der Verhandlungen nach den Fortschritten jedes einzelnen Landes richtet.
Eine bessere Kommunikation Die demokratische Legitimität ist für den Erweiterungsprozess von entscheidender Bedeutung. Jede wichtige Entscheidung über den Beitritt eines Landes zur EU wird einstimmig von den demokratisch gewählten Regierungen der Mitgliedstaaten und der Kandidatenländer getroffen. Die Entscheidung über den Beitritt wird von den nationalen Parlamenten ratifiziert. Das Europäische Parlament, dessen Mitglieder direkt gewählt werden, muss seine Zustimmung erteilen.
Die demokratische Legitimität erfordert zudem eine EU, die den Bürgern zuhört, ihren Erwartungen Rechnung trägt und ihre Sorgen mit Hilfe angemessener Politiken aufgreift. Für jede Politik, auch die der Erweiterung, muss die EU die Unterstützung ihrer Bürger gewinnen.
Um diese Unterstützung zu gewährleisten, kommt es wesentlich darauf an, die Strenge des Prozesses und die uneingeschränkte Konditionalität aufrecht zu erhalten. Das Gleiche gilt für das Vertrauen in die Integrationsfähigkeit der EU. Darüber hinaus ist eine bessere Kommunikation ein wesentlicher Bestandteil der Erweiterungspolitik der EU. Die bisherigen Erweiterungsrunden fanden zwar im Allgemeinen die Unterstützung der breiten Öffentlichkeit, führten aber auch zu Zweifeln und Missverständnissen. Die Bürger müssen auf künftige Erweiterungen besser vorbereitet werden.
Die EU muss die Vorteile und die Herausforderungen der Erweiterung besser vermitteln. Es ist in erster Linie Aufgabe der Mitgliedstaaten und der Kandidatenländer, ihre Entscheidungen zu erklären und zu verteidigen. Die politische Führung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ist am besten in der Lage, die Sorgen der Bürger zu verstehen und mit den Bürgern direkt zu kommunizieren. Die Mitgliedstaaten, die für den Erweiterungsprozess eintreten, müssen ihren Bürgern besser erklären, welche konkreten Vorteile sie sich von der Erweiterung versprechen. Die Kommission wird gemeinsam mit dem Europäischen Parlament, den nationalen, regionalen und lokalen Behörden, Hochschulen und Forschungsinstituten sowie der Zivilgesellschaft ihren Beitrag leisten. Die Kommission wird mehr Sachinformationen in benutzerfreundlicher Form zur Verfügung stellen. Dabei geht es um erweiterungspolitische Fragen, aber auch um praktische Aspekte wie die Anwendung der Konditionalität durch Überwachung der Reformen, die Festlegung von Benchmarks und die Durchführung von Folgenabschätzungen.
Die Union, ihre Mitgliedstaaten und die Kandidatenländer müssen ihre Anstrengungen zur Förderung der gegenseitigen Kenntnis und Verständigung sowie eines Verantwortungsgefühls für das gemeinsame europäische Projekt verstärken. Dazu sind nachhaltige Bemühungen über viele Jahre erforderlich. Der 2004 mit der Türkei eingerichtete und 2006 auf die Länder des westlichen Balkans ausgeweitete zivilgesellschaftliche Dialog sollte weiter ausgebaut werden.
Die Kommission beabsichtigt die Ausweitung dieses Dialogs auf weitere Gesellschafts- und Wirtschaftssektoren in Abstimmung mit dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen sowie anderen in diesem Bereich tätigen Gremien. Hier geht es darum die Bürger in diesen Dialog einzubinden und den vorhandenen Ängsten und Missverständnissen zu begegnen.
Um den Bürgern den Erweiterungsprozess näher zu bringen, setzt die Kommission auf größere Transparenz. Die Kommission veröffentlicht bereits sowohl ihre Stellungnahmen zu den Beitrittsanträgen als auch ihre Berichte über die Fortschritte der einzelnen Länder. Auch die Verhandlungsrahmen für Kroatien und die Türkei wurde veröffentlicht. Jetzt sollten auch weitere wichtige Dokumente im Zusammenhang mit den Beitrittsverhandlungen öffentlich zugänglich gemacht werden. In der fünften Erweiterungsrunde sind einige Kandidatenländer mit den eigenen Verhandlungspositionen so verfahren. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Screening-Berichte wie auch die Benchmarks für die Eröffnung der Verhandlungskapitel und die Verhandlungspositionen der EU der Öffentlichkeit über das Internet zugänglich gemacht werden sollten.
Das in diesem Bericht umrissene Konzept wird dazu beitragen, den Erweiterungsprozess auf eine festere demokratische Grundlage zu stellen. Es liegt im Interesse aller an diesem Prozess Beteiligten, die Entstehung einer Kluft zwischen Politik und Öffentlichkeit zu verhindern. Die Lehren aus der fünften Verhandlungsrunde werden der Union bei der Fortführung des Prozesses in den kommenden Jahren eine Hilfe sein.
Anhang 2
Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo8, Türkei Albanien
Was die politischen Kriterien anbelangt, so sind in Albanien einige Fortschritte im Bereich Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu verzeichnen, einschließlich im Bereich der Korruptionsbekämpfung, die zu den Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft gehört.
In regionalen Fragen hat sich Albanien weiterhin konstruktiv gezeigt. Bei anderen Prioritäten der Partnerschaft müssen noch weitere Anstrengungen unternommen werden.
Im Bereich Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind einige Fortschritte zu verzeichnen.
Allerdings sind die Fortschritte uneinheitlich. Das Parlament erfüllt seine politischen Aufgaben in vollem Umfang und der parlamentarische Ausschuss für europäische Integration war sehr aktiv. Die Parlamentstätigkeit hat an Transparenz gewonnen und die Beziehungen zwischen dem Parlament und den anderen verfassungsmäßigen Organen verliefen effizient.
Das Parlament ist jedoch weiterhin mit technischen und administrativen Unzulänglichkeiten konfrontiert. Regierung und Opposition müssen stärker zusammenarbeiten, wenn wichtige Arbeiten - wie etwa die Wahlreform und die Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) - vorangebracht werden sollen.
In Bezug auf die Verpflichtungen im Rahmen der Europäischen Partnerschaft und des SAA hat die Regierung einen Umsetzungsplan verabschiedet. Sie hat begonnen, die Strukturen für die Koordinierung der wesentlichen EU-bedingten Reformen und die Verwaltung der für diesen Reformprozess erforderlichen Mittel zu schaffen. Außerordentlich wichtig ist eine gute Koordinierung zwischen diesen Strukturen. Bei der Ausarbeitung von Gesetzesvorlagen muss stärker auf Experten zurückgegriffen werden. Durch die Umstrukturierung zahlreicher Ministerien wurden in einigen Teilen der öffentlichen Verwaltung vorübergehend Kapazitäten abgebaut. Nun müssen diese Veränderungen für eine Steigerung der Leistungsfähigkeit genutzt werden. In einigen Fällen stand der Personalwechsel nicht vollauf mit dem Gesetz über den öffentlichen Dienst in Einklang. In der Verwaltung kommt es weiterhin zu politisch motivierten Stellenbesetzungen. Nach wie vor lassen Management, Laufbahnstrukturen und Besoldung im öffentlichen Dienst zu wünschen übrig.
Die Laufbahnstruktur für Richter und die Fallverteilung auf die Richter dürften sich durch ein neues Gesetz verbessern. Die Transparenz im Justizwesen ist etwas gestiegen. In Bezug auf die Vollstreckung von Urteilen wurden einige Fortschritte erzielt. Insgesamt aber wurden bei der Verbesserung des Justizwesens nur begrenzte Fortschritte erzielt. Die Einstellungsverfahren für Richter und die Beschäftigungsbedingungen der Rechtspfleger müssen weiter verbessert werden. Die Zuständigkeiten der beiden Aufsichtsdienste für die Justiz müssen klarer abgegrenzt werden. Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz muss verbessert werden. Die Urteilsvollstreckung ist insgesamt gesehen nach wie vor unzulänglich. Um ein positives Klima für Handel und Investitionen zu schaffen, bedarf es größerer Rechtssicherheit.
Im Zuge der Korruptionsbekämpfung ist es zu zahlreichen Entlassungen im öffentlichen Dienst gekommen. Die Zahl der wegen Korruptionsvergehen belangten Beamten ist gestiegen. Es wurde eine hochrangige Task Force zur Korruptionsbekämpfung eingerichtet und das Gesetz über die Vermeidung von Interessenskonflikten wurde verbessert. Das Aufsichtsamt für die Angabe und Kontrolle von Vermögenswerten arbeitet jetzt effektiver und es wurden Maßnahmen zur Förderung der Transparenz in der öffentlichen Verwaltung eingeleitet. In Fällen, in denen durch die Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen verfassungsrechtliche Grenzen überschritten wurden, hat das Verfassungsgericht eingegriffen.
Da die Korruption nach wie vor ein ernstes Problem darstellt, sind jetzt weitere institutionelle Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption erforderlich. Die Korruptionsbekämpfung gehört zu den Prioritäten bei der Umsetzung des SAA.
Im Bereich Menschenrechte und Minderheitenschutz wurden begrenzte Fortschritte erzielt.
Für das Justizpersonal wurden Schulungen in Menschenrechtsfragen zur Pflicht gemacht. Die Vorschriften über die Untersuchungshaft wurden verbessert. Der albanische Ombudsmann zeigte sich in Menschenrechtsfragen aktiver. Die internationalen Standards in den Bereichen Verhütung von Folter, Haftbedingungen und Rechte von Strafgefangenen, insbesondere von Untersuchungshäftlingen, werden jedoch nach wie vor unzureichend durchgesetzt. Die kürzlich beschlossenen Änderungen der Zusammensetzung der Medienaufsichtsbehörde sollten nun ordnungsgemäß umgesetzt werden. Der rechtliche Rahmen für den Schutz der Medienfreiheit ist weiterhin unzureichend und wird nur unzulänglich umgesetzt. Die Stärkung der Medienfreiheit gehört zu den Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft. Die Rückgabe von enteignetem Eigentum, ebenfalls eine der Hauptprioritäten der Partnerschaft, verläuft derzeit immer noch sehr schleppend, könnte sich aber mit der Einrichtung einer neuen Durchführungsbehörde beschleunigen. Für die Erfüllung der SAA-Verpflichtungen ist Rechtssicherheit über die Eigentumsverhältnisse unabdingbar. Albanien hat begonnen, einen Rechtsrahmen für den Minderheitenschutz zu schaffen; die diesbezüglichen internationalen Verpflichtungen werden jedoch nicht in vollem Umfang umgesetzt und es bedarf weiterer Anstrengungen zur Förderung der Toleranz. Die albanische Strategie zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Roma hat zwar zu einigen sinnvollen Initiativen geführt, ihre Umsetzung wird jedoch durch die unzureichende Mittelausstattung erschwert. Noch immer fallen gerade Roma-Kinder besonders leicht dem Menschenhandel zum Opfer.
Was den Bereich regionale Fragen und internationale Verpflichtungen anbelangt, so hat Albanien weiterhin eine positive Rolle gespielt. Albanien beteiligt sich aktiv an Regionalinitiativen in den Bereichen Politik, Handel, Umwelt, Wirtschaft, Sicherheit, Luftfahrt und Energie. Albanien hat die Beziehungen zu seinen Nachbarländern und anderen Ländern in der Region weiter vertieft und insbesondere gegenüber dem Kosovo eine konstruktive Politik beibehalten.
Was die wirtschaftlichen Kriterien angeht, so hat Albanien weitgehend makroökonomische Stabilität erreicht. Dadurch konnte Albanien weitere Fortschritte bei der Schaffung einer funktionierenden Marktwirtschaft erzielen. Es sind jedoch noch weitere umfangreiche und energische Reformanstrengungen notwendig, damit Albanien auch dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standhalten kann.
Der politische Konsens über die wesentlichen Elemente der Wirtschaftspolitik blieb insgesamt gesehen gewahrt. Albanien hat weitgehend makroökonomische Stabilität bewahrt.
Das nach wie vor robuste Wirtschaftswachstum bewirkte einen Rückgang der Armut. Der makroökonomische Policy-Mix blieb angemessen. Die Geldpolitik war glaubwürdig und darauf ausgerichtet, die Inflation weiterhin niedrig zu halten. Die finanzpolitische Konsolidierung kam weiter voran und die Reformen der öffentlichen Verwaltung und der Steuerverwaltung unterstützten den soliden finanzpolitischen Kurs. Die administrativen Hürden für den Markteintritt wurden verringert.
Allerdings hat sich das außenwirtschaftliche Defizit bedeutend erhöht und die Exportbasis blieb unzureichend. Der albanische Rechtsrahmen für die Bereiche Auftragswesen, Privatisierungen und Konzessionen muss verbessert werden. Defizite bei den unternehmerischen Rahmenbedingungen, wie mangelnde Rechtssicherheit und unzureichender Gesetzesvollzug, schlechte Infrastrukturen und unzuverlässige Energieversorgung, hemmen die wirtschaftliche Entwicklung. Die Durchsetzung von Eigentumsrechten ist weiterhin unzureichend und bei den Bemühungen um ein effizienteres Justizsystem wurden nur marginale Fortschritte erzielt. Die Stärkung des Regulierungs- und Aufsichtsrahmens für den Nichtbankensektor stellt eine bedeutende Herausforderung dar. Die Bemühungen um die Bekämpfung der ausgeprägten Schattenwirtschaft und ihre Umwandlung in reguläre Wirtschaftstätigkeit müssen weiter beschleunigt werden. Der Privatisierungsprozess ist noch nicht abgeschlossen und die Umstrukturierung staatlicher Unternehmen, insbesondere der Elektrizitätsgesellschaft, muss schnellstmöglich fortgesetzt werden.
Albanien hat bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften, politischen Strategien und Kapazitäten an die Europäischen Standards Fortschritte erzielt, insbesondere in den Bereichen Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Zollwesen und Wettbewerb. Für die erfolgreiche Umsetzung des SAA ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Reformen in Bereichen wie öffentliches Auftragswesen, geistiges Eigentum und Veterinär- und Pflanzenschutzkontrollen vorangetrieben werden.
In einigen Teilbereichen des Binnenmarkts wurden Fortschritte erzielt, doch in anderen besteht noch großer Handlungsbedarf, damit Albanien seine SAA-Verpflichtungen erfüllen kann. Bei der Übernahme von Normen und der Überwachung ihrer Einhaltung sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Die Kapazitäten in den Bereichen Akkreditierung, Messwesen und Marktaufsicht werden ausgebaut, doch sind Verbesserungen bei der Gesetzgebung und eine bessere Koordinierung erforderlich. Die Kohärenz der Strukturen für den Gesundheits- und Verbraucherschutz wurde verbessert. Diese Strukturen müssen jetzt gestärkt werden. Das SAA umfasst auch Verpflichtungen in den Bereichen Freizügigkeit der Arbeitnehmer,
Dienstleistungsfreiheit und Niederlassungsfreiheit. Im Bereich Freizügigkeit der Arbeitnehmer sind keine nennenswerten Fortschritte festzustellen. Die Diskriminierung ausländischer Unternehmen bei den Gebühren für die Unternehmensregistrierung wurde beseitigt. Die Unternehmensregistrierung wurde zwar vereinfacht, doch sind die Verfahren immer noch relativ unklar. Es bestehen weiterhin Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des Kapitalverkehrs.
Ein effektives Zollwesen ist für die Umsetzung des SAA von entscheidender Bedeutung.
Dank substanzieller Reformen im Zollbereich sind die Zolleinnahmen gestiegen. Fortschritte wurden bei der Umstellung auf EDV, den Zollvorschriften und der Verwaltung der Ursprungsregeln erzielt. Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Zoll wurde verstärkt.
Jetzt müssen die Infrastrukturen verbessert und die Rechtsvorschriften weiter an den Besitzstand angeglichen werden. Im Bereich der Steuerverwaltung wurden Vereinfachungen vorgenommen und bei der Umstellung auf EDV und der Risikoanalyse wurden Fortschritte erzielt. Nun müssen die Rechtsvorschriften weiter an das Gemeinschaftsrecht angeglichen werden zudem bedarf es einer umfassenden Strategie für die Steuererhebung und -kontrolle.
Albanien ist im Rahmen des SAA Verpflichtungen im Bereich Wettbewerb eingegangen. Was das Kartellrecht anbelangt, so hat sich die Funktionsweise der Wettbewerbsbehörde verbessert ein Hemmschuh sind jedoch der Personalmangel und die Unerfahrenheit der Mitarbeiter. Die SAA-Vorbereitungen in Bezug auf die staatlichen Beihilfen verlaufen planmäßig. Der Rechtsrahmen und das Beihilfeinventar sind jetzt vollständig. Nun muss die operative Unabhängigkeit der Abteilung für staatliche Beihilfen gewährleistet werden.
Ein neues Gesetz für das öffentliche Auftragswesen soll noch verabschiedet werden. Die Schulungen zu Fragen des öffentlichen Auftragswesens wurden verstärkt, doch der derzeitige Rechtsrahmen steht nicht mit dem Besitzstand in Einklang. Das Amt für das öffentliche Auftragswesen steht weiterhin auf schwachen Füßen. Fortschritte in diesem Bereich sind für eine verantwortungsvolle Verwaltung des öffentlichen Sektors - eine der Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft - und die Einhaltung der SAA-Verpflichtungen von entscheidender Bedeutung. Was die Rechte an geistigem Eigentum anbelangt, so wurde eine Datenbank für Marken, Patente und gewerbliche Muster eingerichtet. In der Zollverwaltung wurde ein Referat für geistige Eigentumsrechte geschaffen. Das Amt für Urheberrechte ist jedoch noch nicht funktionsfähig und die Rechte an geistigem Eigentum werden weiterhin nur unzureichend durchgesetzt. Um die SAA-Verpflichtungen zu erfüllen, sind daher erhebliche Anstrengungen erforderlich.
Im Bereich Beschäftigung sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Im Bildungssektor wurden einige Fortschritte erzielt, wie etwa die Verabschiedung nationaler Strategien für die Sekundarschulbildung und die berufliche Bildung. Die Schulbesuchsquoten sind jedoch nach wie vor niedrig.
Fortschritte sind bei einigen sektorspezifischen Strategien zu vermelden. Was Industrie und KMU angeht, so liegt jetzt ein überarbeiteter Aktionsplan für die Beseitigung administrativer Hindernisse für Unternehmen vor und es wurde eine neue Dachorganisation zur Investitions-, Export- und KMU-Förderung geschaffen. Die Verbesserung des Unternehmensumfelds und die Bekämpfung der Schattenwirtschaft kamen allgemein jedoch nur schleppend voran. In der Landwirtschaft wurden nur sehr geringe Fortschritte erzielt. Zwar wurden bei einigen Erzeugnissen verstärkt Investitionen getätigt und Absatzsteigerungen erzielt, doch insgesamt sind Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit nach wie vor niedrig. Die EU-Anforderungen im Bereich Tier- und Pflanzengesundheit werden weiterhin nur unzureichend eingehalten; ihre Einhaltung ist jedoch eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass die durch das SAA und das Interimsabkommen gebotenen Handelsmöglichkeiten tatsächlich ausgeschöpft werden können. Der Fischereidienst kontrolliert zwar die Anlandung von Fisch, das Problem der illegalen Überfischung besteht jedoch nach wie vor.
Sowohl im Umweltbereich als auch im Verkehrssektor wurden bei den horizontalen Rechtsvorschriften einige Fortschritte erzielt, doch die Umsetzung und die Infrastrukturentwicklung lassen weiterhin zu wünschen übrig. Der Energiesektor ist weiterhin nur sehr schwach entwickelt. Albanien hat den Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft ratifiziert und die ersten einschlägigen Gesetze erlassen. Allerdings sind die Stromverluste gestiegen und die Beitreibungsrate ist gesunken. Albanien ist mit den Vorbereitungen für die Erfüllung der SAA-Verpflichtungen im Bereich Informationsgesellschaft und Medien im Rückstand. In den Bereichen elektronische Kommunikation und Informationstechnologien müssen die Liberalisierungsvorschriften um- und durchgesetzt werden. Der geltende Rechtsrahmen steht noch nicht mit dem Besitzstand in Einklang. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation muss noch aktiver werden. Im Bereich der Finanzkontrolle ist festzustellen, dass das Strategiepapier für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen von der Regierung angenommen wurde. Hinsichtlich des rechtlichen und ordnungspolitischen Rahmens wurden erste Fortschritte erzielt. Angemessene Fortschritte sind im Bereich Statistik zu verzeichnen.
Auf dem Gebiet Freiheit, Sicherheit und Recht wurden Teilfortschritte erzielt; allen Bereichen muss jedoch entschiedene und kontinuierliche Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Bei der Visumverwaltung wurden die Ausbildung und die Dokumentensicherheit verbessert.
Ein zentrales Computernetz ist noch nicht vorhanden, auch bei den Rechtsvorschriften sind noch Änderungen erforderlich. Dank neuer Ausrüstung und einer besseren Koordinierung wurden einige Fortschritte bei der Grenzverwaltung erzielt, doch fehlt immer noch eine Gesamtstrategie für den integrierten Grenzschutz. Die Grenzverwaltungsinfrastrukturen müssen gestärkt werden. Die Asylrechtsvorschriften entsprechen den internationalen Standards, doch ihre Umsetzung muss verbessert werden. Auf dem Gebiet der Bekämpfung der illegalen Migration hat Albanien sowohl die landesinterne Koordinierung als auch die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern verbessert. Wichtig ist, dass Albanien genügend Personal bereitstellt, um seine mit den Rückübernahmeabkommen verbundenen Verpflichtungen erfüllen zu können.
Was die Bekämpfung der Geldwäsche angeht, so wurden die Finanzfahndungsstelle und die Generalstaatsanwaltschaft gestärkt und die internationale Zusammenarbeit verbessert, doch beide Ebenen müssen noch stärkere Unterstützung erhalten. Außerdem muss der Rechtsrahmen weiterentwickelt werden. Ein stärkeres politisches Engagement und eine effizientere internationale Zusammenarbeit haben dazu geführt, dass es in Fällen schwerer Drogenkriminalität mehr Festnahmen gegeben hat, doch die Fahndungskapazitäten, die landesinterne behördenübergreifende Koordinierung und die Verfahren für sichergestellte Drogen müssen verbessert werden. Der Drogenhandel ist weiterhin ein ernstes Problem. Es wurden Maßnahmen eingeleitet, um organisatorische Verbesserungen auf Ebene der Polizei herbeizuführen. Die Zusammenarbeit mit den Zollbehörden und den Geheimdiensten verläuft jetzt reibungsloser, doch die Fallbearbeitung und die internen Kontrollstrukturen müssen ebenfalls verbessert werden.
Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, die zu den Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft zählt, sind Fortschritte zu verzeichnen. Der eindeutige politische Wille, gegen die organisierte Kriminalität vorzugehen, hat bewirkt, dass Polizeioperationen gegen bedeutende kriminelle Banden durchgeführt wurden. Die operative Zusammenarbeit mit den Nachbarländern Albaniens hat sich wesentlich verbessert. Die Zusammenarbeit zwischen den zentralen Polizei- und Justizbehörden hat sich etwas verbessert. Allerdings lassen die konkreten Ergebnisse noch zu wünschen übrig. Erforderlich sind eine engere Koordinierung zwischen Polizei und Justiz auf lokaler Ebene sowie verstärkte Anstrengungen, um die Korruption unter hochrangigen Mitarbeitern dieser Behörden zu bekämpfen. Notwendig ist auch ein wirkungsvollerer Zeugenschutz. Die Regierung hat eine nationale Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels angenommen und wirksamere Strukturen für die Umsetzung der Strategie geschaffen. Bei der Strafverfolgung und Verurteilung von Menschenhändlern konnte Albanien erneut Erfolge zu verbuchen. Der Menschenhandel ist jedoch weiterhin ein Problem. Neben der Bereitstellung weiterer Mittel ist eine bessere Koordinierung auf nationaler und internationaler Ebene notwendig. Die auf Polizeiebene eingerichtete Direktion zur Terrorismusbekämpfung hat große Mengen von Waffen sichergestellt, doch müssen die Infrastrukturen und die behördenübergreifende Zusammenarbeit ausgebaut werden. Der Schutz personenbezogener Daten gibt weiterhin Anlass zur Besorgnis.
Bosnien und Herzegowina Was die politischen Kriterien anbelangt, so hat Bosnien und Herzegowina weitere Fortschritte gemacht, wenn auch langsamere als im Vorjahr. Die Umsetzung der politischen Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft wurde nur teilweise in Angriff genommen.
Bevor die Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Bosnien und Herzegowina abgeschlossen werden können, sind noch zahlreiche wichtige Fragen zu klären.
Im Bereich Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind Teilfortschritte zu verzeichnen. Die am 1. Oktober abgehaltenen Parlamentswahlen waren die ersten Wahlen seit dem Friedensabkommen von Dayton/Paris, die in vollem Umfang von den Behörden Bosnien und Herzegowinas organisiert wurden. Den vorläufigen Schlussfolgerungen des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) zufolge bedeuten diese Wahlen einen Fortschritt bei der Konsolidierung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und wurden im Großen und Ganzen im Einklang mit den internationalen Standards abgehalten. Da eine geplante Verfassungsänderung scheiterte, standen die Wahlen jedoch nicht vollauf mit der Europäischen Menschenrechtskonvention in Einklang.
Es wurden einige Maßnahmen ergriffen, um zu gewährleisten, dass die gesamtstaatlichen Ministerien und Einrichtungen über die nötigen Ressourcen für die Erfüllung ihrer Aufgaben verfügen doch sind zur Verwirklichung dieser Hauptpriorität der Europäischen Partnerschaft noch weitere Anstrengungen notwendig. Bei der Ausstattung der gesamtstaatlichen Parlamentarischen Versammlung mit den erforderlichen technischen Ressourcen und ausreichendem Personal wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Die Koordinierung zwischen dem Gesamtstaat und den Entitäten ist jedoch weiterhin unzulänglich und es wurden keine neuen Mechanismen zur ihrer Verbesserung geschaffen. Die Gesamtleistung der Exekutive und Legislative ist weiterhin unzureichend.
Angesichts der Fortschritte im Bereich Stabilität und Sicherheit, die Bosnien und Herzegowina in den letzten Jahren erzielt hat, beschloss der Friedensimplementierungsrat, das Amt des Hohen Repräsentanten zum 30. Juni 2007 aufzulösen. Diese Entscheidung soll Anfang 2007 nochmals überprüft werden.
Mit der Annahme einer umfassenden Strategie für die Reform der öffentlichen Verwaltung wurde eine der Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft teilweise angegangen. Das Gesetz über den gesamtstaatlichen Ombudsmann ist ebenfalls als positive Entwicklung zu werten. Das Amt für die Koordinierung der öffentlichen Verwaltung wurde gestärkt und die Einstellungsverfahren im öffentlichen Dienst wurden verbessert. Um die Leistungsfähigkeit der Verwaltung insgesamt zu steigern, muss die Reform der öffentlichen Verwaltung nun vorangetrieben werden.
Bei dem wichtigen Thema der Polizeireform wurden nur geringe Fortschritte erzielt. Die Arbeiten der Direktion für die Polizeireform wurden gebremst, was insbesondere auf die Haltung der Republika Srpska zurückzuführen ist. Dies hat Verzögerungen bei der Umsetzung der Vereinbarung über die Neuordnung der Polizei vom Oktober 2005 hervorgerufen die zu den Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft zählt.
Was das Justizwesen anbelangt, so haben der Staatsgerichtshof, die Generalstaatsanwaltschaft und der Hohe Rat für Justiz und Staatsanwaltschaft ihre Aufgaben gut erfüllt. Sie handeln zunehmend eigenverantwortlich und sind weniger von der internationalen Gemeinschaft abhängig. Die Unabhängigkeit und Effizienz der Justiz müssen jedoch weiter gestärkt werden.
Zur Bekämpfung der Korruption wurde eine neue Strategie angenommen. Die Korruption stellt jedoch nach wie vor ein ernstes Problem in Bosnien und Herzegowina dar. Die Untersuchung und Strafverfolgung von Korruptionsfällen muss energischer betrieben werden.
Begrenzte Fortschritte wurden im Bereich Menschenrechte und Minderheitenschutz erzielt.
Die Menschenrechtskommission des Verfassungsgerichtes arbeitete weiterhin effizient.
Größere Aufmerksamkeit muss der Vollstreckung von Menschenrechtsverletzungen betreffenden Gerichtsurteilen und der ordnungsgemäßen Umsetzung von internationalen Menschenrechtsübereinkünften gewidmet werden. Ein kritischer Punkt sind weiterhin Diskriminierungen aus ethnischen Gründen. Zur Bekämpfung von Intoleranz und zur Verbesserung der Haftbedingungen müssen weitere Anstrengungen unternommen werden.
Zur Unterstützung der Roma-Minderheit müssen konkrete Maßnahmen ergriffen werden.
Für die Freiheit der Meinungsäußerung und die Medienfreiheit ist relevant, dass die gesamtstaatliche Gesetzgebung über den öffentlichrechtlichen Rundfunk verabschiedet wurde. Die entsprechenden Rechtsvorschriften der Entitäten wurden von der Republika Srpska bereits angenommen, von der Föderation Bosnien und Herzegowina hingegen noch nicht. Die Reform des öffentlichen Rundfunks wurde nur teilweise umgesetzt. Die betreffende Priorität der Europäischen Partnerschaft ist noch nicht vollständig verwirklicht.
Der Rückkehrfonds für Flüchtlinge ist operationell und Bosnien und Herzegowina hat sich aktiv am Sarajewo-Prozess beteiligt. Zur Förderung der Rückkehr von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen sind noch weitere Maßnahmen erforderlich, insbesondere im Hinblick auf ihre soziale und wirtschaftliche Integration.
Im Bereich regionale Fragen und internationale Verpflichtungen sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Zur Gewährleistung der Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) - eine der Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft - wurden gewisse Anstrengungen unternommen, doch besteht weiterer Handlungsbedarf. So bedarf es weiterer Maßnahmen, um die noch nicht gefassten mutmaßlichen Kriegsverbrecher ausfindig zu machen und gegen die sie unterstützenden Netzwerke vorzugehen. Fortschritte gab es bei der Strafverfolgung von Kriegsverbrechen durch den Staatsgerichtshof. Die Strafverfolgung auf Ebene der Entitäten muss verbessert werden.
Bosnien und Herzegowina unterhielt weiterhin gute Beziehungen zu seinen Nachbarn. Einige bilaterale Probleme, insbesondere in den Bereichen Grenzziehung und Handel, müssen jedoch noch geregelt werden.
Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so hat Bosnien und Herzegowina begrenzte Fortschritte bei der Schaffung einer funktionierenden Marktwirtschaft erzielt. Auch um dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten sind noch erhebliche zusätzliche Anstrengungen erforderlich.
Die Koordinierung in finanzpolitischen Fragen wurde ausgebaut, und im Januar 2006 wurde die Mehrwertsteuer (MwSt) erfolgreich landesweit eingeführt. Die analytischen Kapazitäten zur Unterstützung der Politikformulierung haben sich etwas verbessert. Das Wirtschaftswachstum blieb robust. Die finanzpolitische Konsolidierung wurde fortgesetzt. In der ersten Hälfte des Jahres sind die ausgewiesenen Ausfuhren gestiegen, wozu auch die Einführung der Mehrwertsteuer und die Produktionssteigerungen bei bestimmten Erzeugnissen beigetragen haben. Die Privatisierungen wurden fortgesetzt - insbesondere in der Republika Srpska - und zur Erleichterung von Unternehmensumstrukturierungen wurden einige Rechtsvorschriften geändert.
In vielen Bereichen kamen die Reformen jedoch nur schleppend voran. Das Handelsbilanz- und das Zahlungsbilanzdefizit blieben sehr hoch, was u.a. auf die mangelnde Dynamik der Unternehmen und die starke private Konsumnachfrage zurückzuführen ist. Die wirtschaftliche Wachstumsbasis blieb eng. Der finanzpolitische Kurs des Landes wurde den großen makroökonomischen Ungleichgewichten nicht gerecht. Die wirtschafts- und finanzpolitischen Beschlussfassungsprozesse sind nach wie vor komplex und werden nicht hinreichend koordiniert. Außerdem nahm der Druck auf die bereits relativ hohen Staatsausgaben noch weiter zu. Zudem sind die Staatsausgaben immer noch wenig effizient. Ingesamt fehlten dem Wirtschaftsklima und der Unternehmenstätigkeit die Dynamik. Die Privatisierungen und Unternehmensumstrukturierungen kamen vor allem in der Föderation nur langsam voran.
Weite Teile des Unternehmenssektors sind noch nicht tief greifend genug umstrukturiert.
Bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften und politischen Strategien an die Europäischen Standards hat Bosnien und Herzegowina begrenzte Fortschritte erzielt.
Bosnien und Herzegowina wird seine Kapazitäten weiter ausbauen müssen, um die diesbezüglichen Anforderungen der Europäischen Partnerschaft erfüllen zu können.
Was den Binnenmarkt anbelangt, so wurden auf dem Gebiet des freien Warenverkehrs nur geringe Fortschritte erzielt. Die Vorbereitungen in den Bereichen Normung, Zertifizierung,
Messwesen und Marktaufsicht stecken noch in den Kinderschuhen und neue Rechtsvorschriften werden nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Die Ausfuhrkapazitäten werden weiterhin dadurch beeinträchtigt, dass Konformitätsbewertungsstellen und -verfahren fehlen.
Dringend erforderlich sind Maßnahmen zur Schaffung einer auf adäquate Produktvorschriften gestützten Marktüberwachung und zur schrittweisen Abschaffung der uneinheitlichen Kontrollen vor der Markteinführung der Waren.
Hinsichtlich der Freizügigkeit von Arbeitnehmern waren im Berichtszeitraum keine nennenswerten Entwicklungen festzustellen. Im Bereich Dienstleistungen sind begrenzte Fortschritte zur verzeichnen; beim Niederlassungsrecht und beim Gesellschaftsrecht sind keine wesentlichen Änderungen eingetreten. Die Bankenaufsicht wurde nicht auf den Gesamtstaat übertragen und fällt weiterhin in den Zuständigkeitsbereich der Entitäten.
Im Bereich des freien Kapitalverkehrs sind keine nennenswerten Entwicklungen zu verzeichnen die diesbezüglichen Vorbereitungen Bosnien und Herzegowinas verlaufen jedoch zufrieden stellend. Im Bereich der Zollregelungen wurden begrenzte weitere Fortschritte erzielt. Die Zollgesetzgebung ist vorhanden und entspricht weitgehend dem Besitzstand. Nun muss ihre umfassende Anwendung sichergestellt werden, insbesondere in den Bereichen Ursprung, Zollwert und vereinfachte Verfahren. Was die Steuern anbelangt, so ist die erfolgreiche Einführung der Mehrwertsteuer als positive Entwicklung zu werten. Im Bereich der direkten Besteuerung sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen.
Was den Bereich Wettbewerb anbelangt, so kann Bosnien und Herzegowina bei der Kartellüberwachung stetige Fortschritte vorweisen, während bei den staatlichen Beihilfen keine Fortschritte festzustellen sind. Im Bereich des öffentlichen Auftragswesens sind einige Entwicklungen zu verzeichnen, namentlich die Schaffung des Amtes für öffentliches Auftragswesen sowie der Aufsichtsbehörde für das öffentliche Auftragswesen. Hinsichtlich der Um- und Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen.
Im Bereich der Beschäftigungspolitik hat sich nur wenig geändert. Die Arbeitslosigkeit und die starke Zersplitterung des Arbeitsmarktes sind nach wie vor ungelöste Probleme und es fehlt weiterhin eine tragfähige Beschäftigungspolitik. Im Bereich Bildung sind geringe Fortschritte zu verzeichnen. Das Hochschulgesetz und andere wichtige Gesetze wurden noch nicht verabschiedet. Die Trennung von Kindern in den Schulen unter ethnischen Gesichtspunkten ist weiterhin ein ernstes Problem.
Hinsichtlich der Gewährleistung eines echten Binnenmarktes in Bosnien und Herzegowina - eine der Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft - sind nur geringe weitere Fortschritte erzielt worden.
Was die sektorspezifischen Strategien anbelangt, so sind im Bereich Industrie und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) keine nennenswerten Entwicklungen zu verzeichnen. Die industriepolitische Strategie und die KMU-Entwicklungsstrategie wurden noch nicht verabschiedet.
Im Bereich Landwirtschaft sind insgesamt geringe Fortschritte zu verzeichnen. Die Entitäten entwickeln immer noch ihre jeweils eigene Landwirtschaftspolitik, ohne dass eine hinreichende Koordinierung gegeben wäre. Die Entwicklung einer umfassenden Landwirtschaftsstrategie wurde verschoben, was teilweise darauf zurückzuführen ist, dass der erforderliche rechtliche und institutionelle Rahmen auf gesamtstaatlicher Ebene fehlt. Im Veterinärbereich wurden Durchführungsvorschriften angenommen. Sie werden jedoch nur teilweise umgesetzt, hauptsächlich aufgrund der unzureichenden personellen und finanziellen Ressourcen und der mangelhaften Koordinierung zwischen dem gesamtstaatlichen Veterinärdienst und den Veterinärdiensten der Entitäten. Die Vorbereitungen Bosnien und Herzegowinas im Bereich Umwelt befinden sich noch in den Anfängen. Die Verabschiedung eines gesamtstaatlichen Umweltgesetzes, mit dem der Rahmen für einen landesweiten, einheitlichen Umweltschutz geschaffen würde, steht noch aus. Auch die staatliche Umweltbehörde wurde noch nicht eingerichtet.
Bei der Beteiligung am Ausbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes kann Bosnien und Herzegowina weitere nachhaltige Fortschritte vorweisen. Bosnien und Herzegowina setzt die im Juni 2004 angenommene Absichtserklärung zum Ausbau des südosteuropäischen regionalen Kernverkehrsnetzes um. Bosnien und Herzegowina hat das Übereinkommen über die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums (ECCA) unterzeichnet, mit dem ein Luftverkehrsbinnenmarkt geschaffen werden soll, in dem die Luftverkehrsstandards der EU Anwendung finden. Die Angleichung an den Besitzstand im Bereich des Luftverkehrs ist erheblich vorangekommen.
Im Bereich Energie sind einige positive Entwicklungen zu verzeichnen. Der Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft wurde ratifiziert. Im Stromsektor wurden Versorgung und Netzbetrieb entbündelt und der unabhängige Systembetreiber (ISO) und die Übertragungsgesellschaft (Transco) wurden formalrechtlich gegründet. Die Übertragung des Aktiv- und Passivvermögens zwischen ISO und Transco ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
Daher sind diese beiden Stellen noch nicht voll funktionsfähig. Die Entwicklung einer landesweiten Energiestrategie steht noch aus.
Im Zusammenhang mit dem Bereich Informationsgesellschaft und Medien ist festzustellen, dass die unabhängige Regulierungsbehörde für das Kommunikationswesen die Vorbereitungen auf einen effektiven Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt aktiv vorangetrieben hat. Im Hinblick auf den öffentlichrechtlichen Rundfunk und die Einrichtung der Informationsstelle wurden hingegen nur begrenzte Fortschritte erzielt. Im Bereich der internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen sind keine nennenswerten Entwicklungen zu verzeichnen.
Im Bereich Statistik wurden einige Maßnahmen ergriffen; zu nennen ist hier vor allem die Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung zwischen den Statistikbehörden auf gesamtstaatlicher Ebene und den entsprechenden Ämtern der Entitäten. Es sind jedoch noch erhebliche weitere Anstrengungen erforderlich, um in Bosnien und Herzegowina ein effektives EU-konformes Statistiksystem aufzubauen.
Im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht wurden auf den Gebieten Visumverwaltung, Grenzverwaltung, Asyl und Migration einige Fortschritte erzielt. Die Aufhebung des Visumszwangs für alle EU-Bürger wurde bestätigt. Bosnien und Herzegowina hat mit einer Reihe von Mitglied- und Drittstaaten Rückübernahmeabkommen geschlossen und sich bereit erklärt auch auf EU-Ebene ein Rückübernahmeübereinkommen zu schließen. Die Zahl der an den Grenzübergangsstellen ausgestellten Visa ist zurückgegangen. Beim Aufbau einer funktionierenden Asylsystems und bei der Bewältigung der illegalen Migration wurden weitere Fortschritte erzielt. Die Überarbeitung der 2005 aufgestellten nationalen Strategie für die integrierte Grenzverwaltung und die Fertigstellung des Aktionsplans für die integrierte Grenzverwaltung sind ebenfalls als Fortschritte zu werten. Es fehlen jedoch Mittel für die Umsetzung. Die Grenzkontrollen sind verbesserungsbedürftig. In allen Bereichen müssen noch Mängel hinsichtlich Personalausstattung und Infrastrukturen beseitigt werden.
Im Bereich Geldwäsche wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Die auf Ebene des staatlichen Nachrichten- und Sicherheitsdienstes (SIPA) angesiedelte Finanzfahndungsstelle leidet immer noch unter Personalmangel. Es wurden keine neuen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche angenommen und die bestehenden Rechtsvorschriften werden weiterhin nicht konsequent durchgesetzt. Im Zusammenhang mit der Drogenbekämpfung wurden einige Maßnahmen ergriffen, nachdem das Gesetz zur Vermeidung des Missbrauchs von Betäubungsmitteln und Drogenausgangsstoffen verabschiedet wurde. Eine den EU-Standards entsprechende gesamtstaatliche Drogenbekämpfungspolitik fehlt immer noch.
Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Menschenhandels und des Terrorismus hat Bosnien und Herzegowina einige Fortschritte erzielt. So wurde eine nationale Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität verabschiedet. Der Rechtsrahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist vorhanden, doch müssen die Rechtsvorschriften konsequenter umgesetzt werden. Die Zahl der von SIPA durchgeführten Ermittlungen und Verhaftungen ist gestiegen. Damit SIPA voll funktionsfähig wird, muss insbesondere die Personalausstattung verbessert werden. Der nationale Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels in den Jahren 2005-2007 wird umgesetzt.
Unstimmigkeiten zwischen den gesamtstaatlichen Rechtsvorschriften und denjenigen der Entitäten behindern jedoch immer noch die Strafverfolgung. Bosnien und Herzegowina hat zudem eine Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus verabschiedet. Was den Datenschutz anbelangt so wurde zwar das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten verabschiedet, die Datenschutzagentur hingegen wurde noch nicht eingerichtet. Der Schutz personenbezogener Daten gibt weiterhin Anlass zur Besorgnis.
Kroatien
Kroatien erfüllt weiterhin die politischen Kriterien. Im Großen und Ganzen wurden Fortschritte erzielt, doch in einer Reihe von Bereichen sind weitere nachhaltige Anstrengungen erforderlich. Die kurzfristigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft wurden teilweise in Angriff genommen.
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wurden weiter gestärkt. Es besteht jedoch noch erheblicher Verbesserungsbedarf im Justizwesen, in der öffentlichen Verwaltung und bei der Bekämpfung der Korruption. Wenn eine solide Grundlage für die vollständige Umsetzung des Besitzstandes geschaffen werden soll, sind deutliche Verbesserungen in diesen Bereichen unverzichtbar.
Die Ausarbeitung einer Strategie für die Reform der öffentlichen Verwaltung wurde in Angriff genommen. Im September 2006 verabschiedete die Regierung ein Strategiepapier, in dem sie sich dazu verpflichtete, bis Juli 2007 ein überarbeitetes Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz vorzulegen. Allerdings ist die Annahme eines strategischen Gesamtrahmens für die Behandlung dieser wichtigen Frage längst überfällig. Das geltende Verwaltungsrecht ist zu umständlich und muss vereinfacht werden. Der große Ermessensspielraum, den die Rechtsvorschriften zulassen, führt zu Ineffizienz und mangelnder Rechtssicherheit und leistet der Korruption Vorschub. Im Januar 2006 ist ein neues Gesetz über den öffentlichen Dienst in Kraft getreten; zudem wurden einige diesbezügliche Durchführungsvorschriften angenommen. Der öffentliche Dienst leidet jedoch nach wie vor unter politischer Einflussnahme, hoher Personalfluktuation und dem Mangel an qualifiziertem Personal.
Die Umsetzung der Strategie für die Justizreform, eine der Hauptprioritäten der Beitrittspartnerschaft, wurde in die Wege geleitet. Zur Verbesserung der Funktionsweise der Justiz wurden rechtliche und organisatorische Änderungen vorgenommen. Der Rückstau anhängiger Verfahren hat sich verringert, ist jedoch immer noch groß. Die Reform befindet sich noch in den Anfängen und das Justizsystem weist weiterhin schwere Mängel auf.
Handlungsbedarf besteht hinsichtlich der Verkürzung der Dauer der Gerichtsverfahren, der Verbesserung der Fallbearbeitung, der Rationalisierung der Arbeit der Gerichte und der ordnungsgemäßen Urteilsvollstreckung. Um Unparteilichkeit zu gewährleisten, müssen die Ernennungsverfahren, die Ausbildungsmodalitäten sowie die Disziplinarverfahren für Justizbedienstete verbessert werden. Im März 2006 wurde ein neues Programm zur Bekämpfung der Korruption beschlossen. Das Amt für die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (USKOK) wurde gestärkt. Im Zusammenhang mit einigen bislang nicht untersuchten Korruptionsfällen wurden in jüngster Zeit Maßnahmen ergriffen. Mit diesen Schritten wird eine der Hauptprioritäten der Beitrittspartnerschaft teilweise angegangen. Die Korruption ist jedoch weiterhin ein ernstes Problem. Zahlreiche Verdachtsfälle von Korruption werden nicht untersucht und korrupte Praktiken bleiben vielfach ungeahndet. Die Umsetzung des Korruptionsbekämpfungsprogramms steckt noch in den Anfängen. USOK und andere an diesem Programm mitwirkende Stellen müssen weiter gestärkt werden; zudem muss die Koordinierung zwischen diesen Stellen verbessert werden.
Es bedarf nun einer vollständigen Umsetzung des Programms und eines entschiedenen politischen Willens zur Verstärkung der Anstrengungen, insbesondere was die Bekämpfung von Korruption auf hoher Ebene anbelangt.
Im Bereich Menschenrechte und Minderheitenschutz wurden weitere, wenngleich langsame Fortschritte erzielt. Ein geeigneter Rechtsrahmen ist vorhanden. Die konkrete Umsetzung der Gesetzgebung muss jedoch beschleunigt werden.
Aufgrund der im Juni 2006 vorgenommenen Änderung des Strafgesetzbuches wird der Straftatbestand der Verleumdung nicht mehr unter Gefängnisstrafe gestellt; gleichzeitig wurde eine weiter gefasste Definition von "Hassverbrechen" eingeführt. Im Zusammenhang mit den Minderheiten ist festzustellen, dass die hierfür bereitgestellten Mittel erheblich aufgestockt wurden. Auch widmete die Regierung dem Aktionsplan der Initiative "Jahrzehnt der Roma-Integrierung" größere Aufmerksamkeit. Hochrangige Politiker haben ihre Entschlossenheit zum Ausdruck gebracht, die Integration von Minderheiten zu fördern.
Zur Bekämpfung der Intoleranz und zur Förderung der Aussöhnung sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich. Außerdem muss mehr dafür getan werden, dass offensichtlich ethnisch motivierte Verbrechen ordnungsgemäß untersucht und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Umsetzung des Verfassungsgesetzes über die Rechte nationaler Minderheiten verläuft weiterhin ausgesprochen zögerlich, insbesondere was die Bestimmungen über die Beschäftigung von Angehörigen von Minderheiten anbelangt. Diese Themen gehören zu den Hauptprioritäten der Beitrittspartnerschaft. Eine umfassende Strategie sowie ein Aktionsplan zur Beseitigung aller Formen von Diskriminierung stehen noch aus.
Was die Medien anbelangt, so sind Fälle politischer Einflussnahme aufgetreten. Zur Förderung der Rechte von Frauen und Kindern wurden Pläne verabschiedet, die nun umgesetzt werden sollten.
Im Bereich regionale Fragen und internationale Verpflichtungen ist festzustellen, dass Kroatien seine uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) fortgesetzt hat, wie dies in einer der Hauptprioritäten der Beitrittspartnerschaft gefordert wird. Auch die Bestimmungen der Abkommen von Dayton und Erdut wurden insgesamt eingehalten. Hinsichtlich der Strafverfolgung von Kriegsverbrechen hat es in Kroatien weitere Verbesserungen gegeben. Das Problem einer gewissen Voreingenommenheit gegenüber Angeklagten serbischer Volkszugehörigkeit besteht jedoch weiter und muss umfassend angegangen werden. Hinsichtlich des Zeugenschutzes bemüht sich zwar der Generalstaatsanwalt nachdrücklich um Verbesserungen, doch wird diese Frage im Justizsystem insgesamt vernachlässigt, sodass sich das Problem verschärft hat. Die Fortschritte auf dem Gebiet der Rückführung der Flüchtlinge - eine der Hauptprioritäten der Beitrittspartnerschaft - sind uneinheitlich. Während in Fragen des Wiederaufbaus und der Wiederinbesitznahme im Allgemeinen gute Fortschritte erzielt wurden ist die Verwirklichung von Programmen zur Bereitstellung von Wohnraum für Personen, die vor Flucht und Vertreibung Inhaber von Eigentums- bzw. Wohnrechten waren, stark in Verzug geraten. Keine Fortschritte wurden in der Frage der Anerkennung von Rentenansprüchen erzielt. Die Bemühungen um die Schaffung der für eine dauerhafte Rückführung der Flüchtlinge erforderlichen wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen müssen beschleunigt werden.
Im Bereich der regionalen Zusammenarbeit sind kontinuierliche generelle Fortschritte zu verzeichnen. Diese Fortschritte müssen jetzt konsolidiert werden. Hinsichtlich einer endgültigen Regelung verschiedener bilateraler Probleme mit Nachbarländern wurden allerdings nur geringe Fortschritte erzielt, namentlich was die Grenzziehung anbelangt. Dieses Thema gehört zu den Hauptprioritäten der Beitrittspartnerschaft. Es müssen Anstrengungen unternommen werden, um die Zusammenarbeit und die gutnachbarlichen Beziehungen weiter auszubauen.
Im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Kriterien ist festzuhalten, dass Kroatien als funktionierende Marktwirtschaft zu betrachten ist. Das Land dürfte mittelfristig in der Lage sein dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, sofern das Reformprogramms fortgesetzt und die erheblichen noch bestehenden Schwachstellen beseitigt werden.
Der politische Konsens über die wesentlichen Elemente der Wirtschaftspolitik blieb insgesamt gesehen gewahrt. Eine stabilitätsorientierte makroökonomische Strategie hat für eine niedrige Inflationsrate, Wechselkursstabilität und eine leichte Beschleunigung des Wachstums gesorgt. Die Investitionen des Privatsektors sind gestiegen und die Arbeitslosigkeit ist gesunken. Die schrittweise Konsolidierung der Finanzen konnte u.a. dank eines starken Anstiegs der Einnahmen fortgesetzt werden. Auch zur besseren Kontrolle der Ausgaben im Gesundheitssektor wurden Maßnahmen ergriffen. Die Unternehmensregistrierung wurde weiter vereinfacht. Der Bankensektor setzte seine Expansion fort, und es wurde eine neue Aufsichtsbehörde für den Nichtbankensektor eingerichtet. Das Straßennetz wurde verbessert. Bei der Stärkung des Wettbewerbs im Telekommunikationssektor wurden weitere Fortschritte erzielt. Zur Umstrukturierung der Verluste schreibenden Bahn wurden erste Schritte eingeleitet. Die kroatische Volkswirtschaft ist weitgehend in die Wirtschaft der EU integriert.
Das erhebliche und weiter wachsende Handels- und Zahlungsbilanzdefizit und die hohe Auslandsverschuldung könnten die makroökonomische Stabilität jedoch gefährden.
Subventionen für Verluste schreibende Unternehmen und hohe laufende Ausgaben belasten weiterhin den Staatshaushalt. Die Strukturreformen kamen insgesamt gesehen nur langsam voran. Bei der Umsetzung der Privatisierungspläne und der Unternehmensumstrukturierungen wurden geringe Fortschritte erzielt. Die stärkere Entfaltung des Privatsektors wird durch Mängel in der öffentlichen Verwaltung und im Justizwesen behindert, die den Marktzutritt und Marktaustritt und die Durchsetzung von Eigentums- und Gläubigeransprüchen zusätzlich erschweren. Der Staat greift auch weiterhin massiv in die Wirtschaft ein. Es müssen verstärkte Anstrengungen unternommen werden, damit Bildungsangebote im Bereich des Lebenslangen Lernens stärker wahrgenommen werden.
Kroatien hat seine Fähigkeit zur Übernahme der aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen weiter verbessert. In den meisten Bereichen wurden einige Fortschritte erzielt, vor allem hinsichtlich der Rechtsangleichung. Je nach Kapitel fallen die Fortschritte jedoch sehr unterschiedlich aus. Insgesamt besteht jedoch bei der Angleichung der Rechtsvorschriften und bei den Verwaltungskapazitäten noch erheblicher Handlungsbedarf. In vielen Bereichen sind die kurzfristigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft noch nicht verwirklicht.
Im Bereich freier Warenverkehr wurden begrenzte und uneinheitliche Fortschritte erzielt.
Beim neuen Konzept und beim Gesamtkonzept konnten im Unterschied zum alten Konzept Fortschritte erzielt werden. Kroatien muss im Hinblick auf die Rechtsangleichung und den Ausbau der Verwaltungskapazitäten in sämtlichen Bereichen noch erhebliche Anstrengungen unternehmen. Die Fortschritte im Bereich Freizügigkeit der Arbeitnehmer waren begrenzt.
Die Entwicklung der Kapazitäten für die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme erfordert noch erhebliche Anstrengungen. In Bezug auf das Niederlassungsrecht und die Dienstleistungsfreiheit wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Insgesamt hat die Rechtsangleichung einen angemessenen Stand erreicht, in einigen Bereichen sind jedoch noch erhebliche Anstrengungen erforderlich. Im Bereich freier Kapitalverkehr sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Insbesondere im Bereich Geldwäsche und bei den Verfahren für den Erwerb von Grundbesitz durch Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten sind allerdings noch verstärkte Anstrengungen notwendig.
Im Bereich öffentliches Auftragswesen sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Es bedarf noch erheblicher weiterer Anstrengungen, um eine Gesamtstrategie für die Rechtsangleichung auszuarbeiten und die institutionellen Strukturen zu stärken. Beim Gesellschaftsrecht wurden gute Fortschritte erzielt. Es wurden weit reichende Gesetzesänderungen in den Bereichen Bilanzierungsvorschriften für Unternehmen und Rechnungsprüfung vorgenommen. Die Rechtsangleichung verläuft planmäßig, doch müssen kontinuierliche Anstrengungen auf die Durchsetzung der Vorschriften und die Kontrolle ihrer ordnungsgemäßen Anwendung durch die Unternehmen gerichtet werden. Bei den Rechten an geistigem Eigentum sind einige Fortschritte zu verzeichnen, insbesondere was ihre Durchsetzung anbelangt. Es sind jedoch weitere kontinuierliche Anstrengungen erforderlich.
Im Bereich Wettbewerbspolitik hat Kroatien sowohl beim Kartellrecht als auch bei den staatlichen Beihilfen einige weitere Fortschritte erzielt, muss aber seine Anstrengungen verstärken. Erforderlich sind eine weitere umfassende Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand, der Ausbau der Verwaltungskapazitäten und eine wirksamere Durchsetzung. Im Stahlsektor und im Schiffbau sind dringend tragfähige Umstrukturierungspläne nötig. Problematisch sind nach wie die steuerlichen Beihilfen. Die diesbezüglichen Verpflichtungen im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens sind noch nicht erfüllt.
Kroatien hat bei den Finanzdienstleistungen einige Fortschritte erzielt, insbesondere durch die verstärkte Angleichung der Rechtsvorschriften für Versicherungen und die Einrichtung einer Aufsichtsbehörde für den Nichtbankensektor. Die Rechtsangleichung ist in Maßen vorangekommen die Anstrengungen müssen jedoch verstärkt werden.
Im Bereich Informationsgesellschaft und Medien sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Der Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt wurde gefördert. Die Rechtsangleichung in den Bereichen elektronische Kommunikation und Informationstechnologien ist in Maßen vorangekommen. Das kroatische Amt für Telekommunikation muss jedoch weiter gestärkt werden. Auch in den Bereichen Medien und audiovisuelle Politik ist eine weitere Rechtsangleichung erforderlich.
Im Bereich Landwirtschaft wurden angemessene Fortschritte erzielt, insbesondere bei der Umsetzung von Programmen zur Förderung der ländlichen Entwicklung, bei der Qualitätssicherung und bei der ökologischen Landwirtschaft. Der Aufbau der Verwaltungsstrukturen für Umsetzung, Verwaltung und Kontrolle der Gemeinsamen Agrarpolitik befindet sich jedoch noch in den Anfängen. Im Bereich Fischerei hat Kroatien einige Fortschritte durch die weitere Angleichung der Rechtsvorschriften für die Bewirtschaftung der Bestände und Flotten und eine gewisse Stärkung der Inspektionsdienste erzielt. Es müssen jedoch verstärkte Anstrengungen unternommen werden, um einige große Lücken zu schließen, u.a. in den Bereichen EDV-gestütztes Flottenregister, VMS, Datensammlung und Ausbau des Inspektionswesens. Auch die staatlichen Beihilferegelungen müssen mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand in Einklang gebracht werden. Bei der Angleichung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Tier- und Pflanzengesundheit und Lebensmittelsicherheit wurden Fortschritte erzielt. Es sind jedoch noch weitere substanzielle Anstrengungen erforderlich, wie die Verabschiedung einer umfassenden Strategie für den Bereich Lebensmittelsicherheit und der erforderlichen Rahmenvorschriften.
Im Bereich Verkehr wurden gute Fortschritte erzielt. Die Rechtsangleichung in den Bereichen Straßen-, Luft- und Seeverkehr wurde fortgesetzt. Es müssen jedoch noch weitere Durchführungsbestimmungen angenommen werden und insbesondere im Hinblick auf die Verwaltungskapazitäten sind weitere Anstrengungen erforderlich. Auch im Bereich Energie hat es einige Fortschritte gegeben, u.a. bei der Versorgungssicherheit, beim Energiebinnenmarkt und beim Gasmarkt. Kroatien hat den Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft ratifiziert. Insbesondere in den Bereichen Energieeffizienz, nukleare Sicherheit und Stärkung der Regulierungsbehörden sind jedoch verstärkte Anstrengungen erforderlich.
Im Bereich Steuern sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Insgesamt gesehen sind die Fortschritte bei der Rechtsangleichung nach wie vor begrenzt. Kroatien muss seine Steuerverwaltung erheblich modernisieren und die IT-Interkonnektivität verbessern. Im Bereich Wirtschafts- und Währungsunion hat Kroatien einige Fortschritte erzielt. Insgesamt gesehen sind die Vorbereitungen recht gut vorangekommen. Es sind jedoch noch weitere Anstrengungen erforderlich, insbesondere zur Gewährleistung der völligen Unabhängigkeit der Zentralbank. Kroatien hat im Bereich Statistik generell gute Fortschritte erzielt. Nun müssen weitere kontinuierliche Anstrengungen unternommen und insbesondere eine dauerhafte Finanzierung aus nationalen Mitteln gewährleistet werden.
Im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Es sind erhebliche Anstrengungen erforderlich, um die Verwaltungskapazität in diesem Bereich auf einen angemessenen Stand zu bringen. Im Bereich Unternehmens- und Industriepolitik hat Kroatien uneinheitliche Fortschritte erzielt. Während beim Unternehmensumfeld und bei der KMU-Politik gute Fortschritte erreicht wurden, sind bei den Unternehmensumstrukturierungen, insbesondere im Stahl- und Schiffbausektor, noch umfangreiche Herausforderungen zu bewältigen. Bei den Transeuropäischen Netzen sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Auch bei der Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente hat es einige Fortschritte gegeben. Kroatien muss sich nachdrücklich darum bemühen, die für die Verwaltung der EU-Mittel erforderlichen Strukturen zu schaffen.
Im Bereich Justiz und Grundrechte sind einige Fortschritte festzustellen. Bei der Justizreform und der Bekämpfung der Korruption besteht jedoch noch erheblicher Verbesserungsbedarf.
Auch bei den Grundrechten besteht Spielraum für weitere Verbesserungen. Im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht hat Kroatien Fortschritte erzielt, insbesondere was die Grenzverwaltung, die Visumpolitik und die Asylpolitik anbelangt. Der Aktionsplan für die integrierte Grenzverwaltung sollte jedoch aktualisiert werden. Die Ausrüstung ist modernisierungsbedürftig. Zur Stärkung der Strafverfolgungs- und der Verwaltungskapazitäten sind insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität erhebliche und nachhaltige Anstrengungen erforderlich.
Bei den Kapiteln Wissenschaft und Forschung sowie Bildung und Kultur wurden weitere angemessene Fortschritte erzielt. Bei beiden Kapiteln ist der Stand der Vorbereitungen insgesamt als gut zu bewerten. Im Bereich Umwelt wurden im Großen und Ganzen gute Fortschritte erzielt, vor allem in den Bereichen Luft, Wasser, Naturschutz, Chemikalien und genetisch veränderte Organismen. Angesichts des Umfangs und der Komplexität dieses Kapitels sind jedoch noch ganz erhebliche weitere Anstrengungen notwendig. Die Verwaltungskapazitäten sind schwach und es fehlen Strategien für die Finanzierung der erforderlichen umfangreichen Investitionen. Im Bereich Gesundheits- und Verbraucherschutz hat Kroatien begrenzte Fortschritte erzielt. Ein großer Teil der Rechtsvorschriften muss noch angeglichen werden und die Marktaufsicht ist noch weit vom EU-Standard entfernt.
Im Bereich Zollunion hat Kroatien einige Fortschritte erzielt, insbesondere durch die weitere Angleichung der Zollverfahren und des zollrechtlichen Schutzes von Rechten an geistigem Eigentum. Die Verwaltungskapazitäten und die IT-Interkonnektivität müssen jedoch noch erheblich verbessert werden. Im Bereich Außenbeziehungen hat Kroatien einige Fortschritte erzielt. Auch im Bereich Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik sind weitere Fortschritte festzustellen. Kroatien hat sich weiterhin systematisch den Erklärungen der EU und den anderen GASP-Instrumenten angeschlossen.
Im Bereich Finanzkontrolle sind einige Fortschritte festzustellen, insbesondere was die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen, die externe Rechnungsprüfung und den Schutz des Euro gegen Fälschungen anbelangt. Die Kapazitäten für die interne Rechnungsprüfung und die Finanzverwaltung müssen jedoch ausgebaut werden. Die Strukturen für den Schutz der finanziellen Interessen der EU sind noch nicht funktionsfähig. Bei den Finanz- und Haushaltsbestimmungen sind keine nennenswerten Fortschritte zu verzeichnen.
Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien Wie in der im vergangenen Jahr abgegebenen Stellungnahme zum Beitrittsantrag der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien festgestellt wurde, ist das Land auf dem besten Wege, die politischen Kriterien zu erfüllen. Das Reformtempo hat sich jedoch 2006 verlangsamt und das Land muss seine Anstrengungen wieder verstärken. Die kurzfristigen politischen Prioritäten der Europäischen Partnerschaft wurden teilweise in Angriff genommen.
Die kontinuierliche Umsetzung des Rahmenabkommens von Ohrid hat die Stabilität gefördert und zur Festigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit beigetragen. Um weitere Fortschritte zu ermöglichen, müssen sich alle politischen Parteien nach Kräften um einen Konsens bemühen, der Geist und Wortlaut des Abkommens vollauf gerecht wird.
Im Rahmen der Vorbereitungen für die im Juli abgehaltenen Parlamentswahlen hat die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien im Wahlbereich Fortschritte erzielt. Die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen für Wahlen wurden reformiert, wie dies in den Empfehlungen des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) und in einer der Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft vorgesehen ist.
Die im Juli abgehaltenen Wahlen verliefen weitgehend entsprechend den internationalen Standards. Vor und während der Wahlen kam es allerdings dennoch zu einigen Unregelmäßigkeiten. Es müssen umfangreiche Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen dass diese Standards bei den nächsten Wahlen vollständig eingehalten werden. Die politischen Parteien der Regierung und der Opposition müssen zu einem konstruktiven Dialog bereit sein, der vor allem im Parlament geführt werden muss, um ein reibungsloses Funktionieren der Institutionen zu ermöglichen.
Im Zusammenhang mit der Reform der öffentlichen Verwaltung ist festzustellen, dass das im Jahr 2000 erlassene Beamtengesetz weiter umgesetzt wird. Es wurden Maßnahmen ergriffen, um das Verwaltungsmanagement und die Transparenz staatlicher Entscheidungen zu verbessern. Der Dezentralisierungsprozess ist vorangekommen und im öffentlichen Dienst sind erste Verbesserungen festzustellen. Um die verbleibenden Aufgaben zu bewältigen, ist ein kontinuierliches entschiedenes Engagement auf Regierungs- und kommunaler Ebene erforderlich. In der Verwaltung kommt es nach wie vor zu politisch motivierten Stellenbesetzungen und Entlassungen. Nach dem Regierungswechsel wurden in der Verwaltung zahlreiche Stellenumbesetzungen vorgenommen. Die Unabhängigkeit und Professionalität der Verwaltung sowie ihre Leistungsfähigkeit müssen gestärkt werden.
Wie in der Europäischen Partnerschaft gefordert, wurde eine weit reichende Justizreform eingeleitet. Der verfassungsmäßige und gesetzliche Rahmen für eine unabhängige und effiziente Justiz ist nun weitgehend vorhanden. Die Umsetzung der Justizreform - eine Hauptpriorität der Europäischen Partnerschaft - stellt eine große Aufgabe dar, bei der durch kontinuierliche Anstrengungen nachweisliche Erfolge erzielt werden müssen. Es bedarf weiterer Schritte, um die Rechtsstaatlichkeit landesweit sicherzustellen. Nach einigen Verzögerungen, die die Polizeireform behindert hatten, wurde ein neues Polizeigesetz verabschiedet und somit eine der Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft verwirklicht. Jetzt bedarf es einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Regierung und Opposition, um die reibungslose Umsetzung des neuen Gesetzes sicherzustellen.
Der rechtliche und institutionelle Rahmen für die Korruptionsbekämpfung wurde gestärkt.
Auch die Zusammenarbeit und Koordinierung der beteiligten Stellen haben sich verbessert.
Die Korruption ist jedoch weiterhin ein weit verbreitetes Problem. Zahlreiche Verdachtsfälle von Korruption wurden bislang noch nicht untersucht. Die Rechtsvorschriften in diesem Bereich müssen in vollem Umfang durchgesetzt werden. Zudem muss ein entschiedener politischer Wille vorhanden sein, die Anstrengungen zu intensivieren.
Im Bereich Menschenrechte und Minderheitenschutz ist festzustellen, dass die Umsetzung des Abkommens von OHRID vorangekommen ist. Insgesamt gesehen haben sich die interethnischen Beziehungen weiter verbessert. In einer Reihe von Bereichen sind jedoch noch erhebliche weitere Anstrengungen erforderlich. Aufgrund einer entsprechenden Änderung des Strafgesetzbuches wird der Straftatbestand der Verleumdung nicht mehr unter Gefängnisstrafe gestellt. Die Ermittlungsverfahren bei Misshandlung von Häftlingen müssen verbessert werden u.a. durch die Zusammenarbeit von Ombudsmann und Innenministerium. Da der Rechtsrahmen Lücken aufweist, kommt es immer noch zu Fällen, in denen der Fernsprechverkehr abgehört wird. Zur Stärkung des Vertrauens zwischen den Volksgruppen müssen weitere Anstrengungen unternommen werden. Die einzelnen Volksgruppen sind in der öffentlichen Verwaltung nicht ausgewogen repräsentiert. Bei der Umsetzung der Aktionspläne im Rahmen der Initiative "Jahrzehnt der Roma-Integrierung" (2005-2015) sind einige Fortschritte festzustellen. Die Lage der Roma gibt jedoch weiterhin Anlass zur Besorgnis.
Im Bereich regionale Fragen und internationale Verpflichtungen ist festzustellen, dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien weiterhin uneingeschränkt mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) zusammenarbeitet.
Um auf die Rückübertragung von Fällen durch das ICTY angemessen vorbereitet zu sein, muss die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien die Justizreform unbedingt vorantreiben. Das Land hat seine konstruktive Haltung im Rahmen der Kosovo-Statusgespräche beibehalten. Das bilaterale Immunitätsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika steht nach wie vor nicht im Einklang mit den Leitprinzipien der EU für Vereinbarungen zwischen einem Vertragsstaat des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs und den Vereinigten Staaten.
Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ist weiterhin ein aktiver Partner der regionalen Zusammenarbeit. Die bilateralen Beziehungen zu den Nachbarländern wurden ausgebaut allerdings gab es in der Frage des Ländernamens keine Fortschritte, sodass dieses Problem weiterhin ungelöst ist. Im Streit mit Griechenland um den Ländernamen muss mit einem konstruktiven Konzept ein neuer Versuch unternommen werden, um unter Schirmherrschaft der Vereinten Nationen eine beiderseitig akzeptable Lösung auszuhandeln, die gleichzeitig der regionalen Zusammenarbeit und den gutnachbarschaftlichen Beziehungen dient.
Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so ist die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien bei der Schaffung einer funktionierenden Marktwirtschaft gut vorangekommen.
Allerdings müssen die Stabilisierung und die Reformen kontinuierlich vorangetrieben werden, damit das Land mittelfristig dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standhalten kann.
Der Konsens über die wesentlichen Elemente der Wirtschaftspolitik konnte weitgehend gewahrt werden. Dank eines ausgewogenen Policy-Mix haben die makroökonomische Stabilität und die Planbarkeit weiter zugenommen. Die Inflation blieb unter Kontrolle. Die öffentlichen Haushalte sind weiterhin nahezu ausgeglichen und die bereits relativ niedrige Staatsverschuldung ist weiter zurückgegangen. Die Liberalisierung der Preise und des Handels sind weitgehend abgeschlossen, und die Privatisierung staatlicher Unternehmen ist vorangekommen. Durch die Vereinfachung und Beschleunigung der Konkursverfahren und Vereinfachungen bei der Unternehmensregistrierung - eine der Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft - wurden Hindernisse für den Marktzutritt und -austritt abgebaut.
Die Stabilität des Finanzsektors hat sich verbessert. Außerdem wurden Maßnahmen zur Förderung des Humankapitals und zur Modernisierung der Infrastrukturen unternommen.
Hauptsächlich aufgrund der Privatisierungen haben die ausländischen Direktinvestitionen deutlich zugenommen. Die wirtschaftliche Integration in die EU ist weit vorangeschritten.
Allerdings wird das Funktionieren der Marktwirtschaft durch institutionelle Defizite behindert wie langwierige Verwaltungsverfahren, Korruption, übermäßiger bürokratischer Aufwand und geringe Rechtssicherheit. Ein Hindernis für eine raschere Verbesserung des Wirtschaftsklimas sind zudem die Schwachstellen des Justizwesens. Darüber hinaus funktionieren der Arbeitsmarkt und die Finanzmärkte immer noch nicht zufrieden stellend, was den Abbau der sehr hohen Arbeitslosigkeit und die Kreditvergabe an Unternehmen erschwert. Das Bildungssystem ist nicht bedarfsgerecht. Aufgrund all dieser Faktoren konnte nur ein moderates Wirtschaftswachstum erzielt werden. Die bedeutende Schattenwirtschaft führt zu großen wirtschaftlichen Verzerrungen. Die Exportgüterstruktur ist bei weitem zu einseitig.
Das Land hat weitere Anstrengungen unternommen, um seine Fähigkeit zur Übernahme der aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu verbessern. Was die Um- und Durchsetzung der Rechtsvorschriften anbelangt, sind jedoch noch große Herausforderungen zu bewältigen. Bei der Umsetzung der kurzfristigen Prioritäten der Europäischen Partnerschaft waren einige Fortschritte festzustellen.
Im Bereich freier Warenverkehr wurden einige Fortschritte bei den horizontalen Maßnahmen erzielt. Der Großteil des sektorspezifischen Besitzstands muss jedoch noch übernommen und umgesetzt werden. Hinsichtlich der Freizügigkeit von Arbeitnehmern sind nur wenige Entwicklungen festzustellen; die diesbezüglichen Vorbereitungen sind noch in den Anfängen.
Im Bereich Niederlassungsrecht und Dienstleistungsfreiheit sind keine Fortschritte festzustellen. Zur Angleichung an den Besitzstand sind weitere Anstrengungen erforderlich.
Im Bereich freier Kapitalverkehr sind einige Fortschritte zu verzeichnen, insbesondere was die Zahlungssysteme anbetrifft. Weitere Anstrengungen sind jedoch erforderlich.
Insbesondere der rechtliche und institutionelle Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche muss ausgebaut werden.
Erhebliche Fortschritte wurden im Bereich öffentliches Auftragswesen durch die Schaffung der Grundlagen für ein effektives öffentliches Auftragswesen erzielt. Weitere Anstrengungen sind jedoch erforderlich, insbesondere im Hinblick auf die Einführung effektiver Beschwerdeverfahren. Erhebliche Fortschritte wurden im Bereich des Gesellschaftsrechts erzielt. Hier ist in erster Linie die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle ("Onestopshop-System") für Unternehmensregistrierungen zu nennen, wie sie auch in der Europäischen Partnerschaft gefordert wird. Es müssen jedoch weitere Anstrengungen unternommen werden, um die effektive Umsetzung der verabschiedeten Vorschriften zu gewährleisten. Im Bereich Rechte an geistigem Eigentum wurden insbesondere bei den gewerblichen Schutzrechten einige Fortschritte erzielt. Zur tatsächlichen Einhaltung des SAA müssen allerdings die Bemühungen um die Stärkung der Kapazitäten und der Verwaltungsstrukturen zur Bekämpfung von Nachahmung und Produktpiraterie ausgebaut und der entsprechende politische Wille deutlicher zum Ausdruck gebracht werden. Die Vorbereitungen für die Angleichung an den Besitzstand befinden sich noch in den Anfängen.
Im Bereich Wettbewerb sind einige Fortschritte festzustellen; sie betreffen allerdings in erster Linie den Rechtsrahmen. Es bedarf jedoch noch beträchtlicher Anstrengungen, um die geltenden Rechtsvorschriften effektiver anzuwenden, insbesondere was die Funktionsweise der Kommission für Wettbewerbsschutz anbelangt.
Im Bereich Finanzdienstleistungen sind durch die weitere Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand in verschiedenen Sektoren Fortschritte zu verzeichnen.
Es bestehen jedoch noch einige Schwachstellen, insbesondere was die Standards für die Aufsicht über den Banken- und den Versicherungssektor anbelangt.
Teilweise erhebliche Fortschritte wurden im Bereich Informationsgesellschaft und Medien erzielt. In den Bereichen elektronische Kommunikation und Informationstechnologien und im audiovisuellen Sektor wurden die Rechtsvorschriften weiter angeglichen. Damit das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens nicht länger verletzt und eine der Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft umgesetzt wird, müssen jedoch weitere Fortschritte bei der Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte, bei der Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Betreiber und der Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde erzielt werden.
Im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sind einige Fortschritte zu verzeichnen.
Die Rechtsangleichung wurde in die Wege geleitet, befindet sich jedoch noch in den Anfängen. In Teilen des Bereichs Lebensmittelsicherheit und Tier- und Pflanzengesundheit wurden Fortschritte erzielt. Bei der Verabschiedung und Umsetzung von Rechtsvorschriften zur Angleichung an den Besitzstand ist jedoch ein Rückstand festzustellen. Die Vorbereitungen auf die Angleichung an den Besitzstand im Bereich Fischerei sind noch in den Anfängen.
In einigen Teilen des Bereichs Verkehr wurden gute Fortschritte erzielt. In allen Verkehrssektoren sind jedoch erhebliche Anstrengungen im Hinblick auf die Rechtsangleichung und die Stärkung der Verwaltungskapazitäten erforderlich. Im Bereich Energie wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Priorität sollte jetzt der Verabschiedung von Durchführungsvorschriften eingeräumt werden, insbesondere im Hinblick auf die Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft, den die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien im Mai 2006 ratifiziert hat.
Bei der Rechtsangleichung im Bereich Steuern sind Fortschritte festzustellen. Es sind jedoch noch erhebliche Anstrengungen im Hinblick auf die weitere Angleichung und die effektive Anwendung der Rechtsvorschriften sowie die Stärkung der Verwaltungskapazitäten im Bereich der Steuererhebung erforderlich.
Im Bereich der Wirtschafts- und Währungspolitik sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen.
Insgesamt gesehen sind die Vorbereitungen jedoch recht weit gediehen. Im Bereich Statistik wurden einige Fortschritte erzielt. Erforderlich sind eine weitere Angleichung an den Besitzstand und eine substanzielle Stärkung der Verwaltungskapazitäten.
Erheblich Fortschritte wurden im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung erzielt, insbesondere auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und der Rechtsvorschriften zur Chancengleichheit. Große Teile des Besitzstands müssen jedoch erst noch übernommen werden insbesondere im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. In Anbetracht der schwierigen Arbeitsmarktlage sind erhebliche beschäftigungspolitische Anstrengungen notwendig. Im Bereich Unternehmens- und Industriepolitik sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Es fehlen nach wie vor Industrie-, Technologie- und Innovationsförderstrategien. Auch zur Entwicklung von Instrumenten und Sektorpolitiken sind weitere Anstrengungen erforderlich. Im Zusammenhang mit den Transeuropäischen Netzen beteiligt sich die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien an den regionalen Initiativen. Ein Hindernis für die Modernisierung der Infrastrukturen ist der damit verbundene erhebliche Finanzierungsbedarf. Im Bereich Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Die Angleichung der Rechtsvorschriften im Bereich Regionalentwicklung und die Stärkung des institutionellen Rahmens und der Verwaltungskapazitäten werden beträchtliche Anstrengungen erfordern.
Im Bereich Justiz und Grundrechte ist festzustellen, dass die Verfassung und der Rechtsrahmen geändert wurden, um die Umsetzung der Justizreform zu ermöglichen. Im Bereich der rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen zur Bekämpfung der Korruption wurden einige Fortschritte erzielt. Die Stärkung der Unabhängigkeit und der Effizienz der Justiz stellt nach wie vor eine bedeutende Herausforderung dar. Es bedarf zudem des entschiedenen politischen Willens, gegen Korruption vorzugehen. Bei den Grundrechten besteht Spielraum für weitere Verbesserungen. Der Schutz personenbezogener Daten gibt weiterhin Anlass zur Besorgnis. Im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht wurden Teilfortschritte erzielt, insbesondere auf den Gebieten Migrations- und Visumpolitik sowie Grenzverwaltung. Die Grenzverwaltungsstrategie muss weiter umgesetzt werden. In den Bereichen justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit sowie Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Drogenhandels fielen die Fortschritte begrenzter aus. Zur Stärkung der Durchsetzungs- und Verwaltungskapazitäten sind erhebliche und nachhaltige Anstrengungen erforderlich.
Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat begonnen, eine stärker integrierte Politik für den Bereich Wissenschaft und Forschung zu entwickeln. Im Bereich Bildung und Kultur wurden Fortschritte erreicht. Im Bereich Umwelt wurden einige Fortschritte bei der Stärkung des Rechtsrahmens erzielt. Die Vorbereitungen auf die Angleichung an den für dieses Kapitel relevanten Besitzstand sind jedoch noch in den Anfängen und es werden erhebliche Anstrengungen erforderlich sein, um die Um- und Durchsetzung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten. Im Bereich Verbraucher- und Gesundheitsschutz wurden einige Fortschritte bei den Rechtsvorschriften erzielt, vor allem bei den sicherheitsrelevanten Vorschriften. Zur Schaffung eines funktionierenden, landesweiten Gesundheits- und Verbraucherschutzsystems sind eine weitere Angleichung der Rechtsvorschriften und nachhaltige Anstrengungen erforderlich.
Im Bereich Zollunion sind substanzielle Fortschritte bei den Rechtsvorschriften festzustellen.
Abgaben, die nicht mit dem SAA in Einklang standen, wurden abgeschafft, wie dies in einer der Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft vorgesehen ist. Zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften ist jedoch eine weitere Stärkung der Verwaltungskapazitäten durch zusätzliches Personal und IT- und sonstige Ausrüstung erforderlich.
In Teilen des Bereichs Außenbeziehungen wurden Fortschritte erzielt, insbesondere auf dem Gebiet der Güter mit doppeltem Verwendungszweck und der regionalen Integration im Rahmen der CEFTA-Initiative. Auch in Teilen des Bereichs Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik wurden Fortschritte erzielt. Eine weitere Angleichung ist erforderlich, insbesondere mit Blick auf restriktive Maßnahmen, die auf internationaler Ebene beschlossen werden.
Im Bereich der Finanzkontrolle wurden Fortschritte bei den Rechtsvorschriften erzielt. Es sind jedoch noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, insbesondere was die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen, die externe Rechnungsprüfung und die Betrugsbekämpfungskapazitäten anbelangt. Die Fortschritte bei den Finanz- und Haushaltsbestimmungen sind begrenzt. Die grundlegenden Prinzipien und Einrichtungen wurden jedoch eingeführt.
Montenegro
Im Bereich der politischen Kriterien hat Montenegro einige Fortschritte verzeichnet. Es ist weitgehend alle Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft angegangen, allerdings ohne deutliche Ergebnisse zu erzielen.
Montenegro ist ein im Großen und Ganzen reibungsloser Übergang in die Unabhängigkeit gelungen einschließlich der Organisation und Durchführung eines Referendums am 21. Mai 2006 im Einklang mit der Verfassungscharta und den Empfehlungen der Europäischen Union.
Das Land hat den Aufbau der rechtlichen und institutionellen Strukturen in Angriff genommen die für die Wahrnehmung seiner neuen, aus der Unabhängigkeit resultierenden Aufgaben erforderlich sind. Eine wichtige Aufgabe ist vor allem die Annahme einer neuen Verfassung. Diese sollte Europäischen Standards entsprechen und auf einem umfassenden Konsens beruhen. Darüber hinaus muss Montenegro alle internationalen Übereinkommen unterzeichnen und ratifizieren, denen die Staatenunion Serbien und Montenegro beigetreten war.
Was Demokratie und Rechtstaatlichkeit anbelangt, so ist festzustellen, dass die Parlamentswahlen vom 10. September 2006 mit den internationalen Standards im Einklang standen.
Regierung und Parlament haben sich nachhaltig um größere Effizienz bemüht. In den Schlüsselbereichen der Regierungsarbeit wurden Koordinierungsverfahren eingeführt und das Parlament hat eine neue Geschäftsordnung angenommen. Allmählich zeichnen sich Elemente eines politischen Konsens in zentralen auch die Europäische Integration betreffenden Fragen ab. Dieser Prozess muss mit Nachdruck und maßgeblicher Beteiligung des Parlaments vorangetrieben werden.
Bei der Schaffung des Rechtsrahmens für die Reform der öffentlichen Verwaltung wurden weitere Fortschritte erzielt. So wurde u.a. ein neues Einstellungsverfahren eingeführt und die Fortbildungsmaßnahmen für Beamte wurden verbessert. Dennoch weist die öffentliche Verwaltung nach wie vor gravierende Mängel auf. Wie in einer der Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft vorgesehen, müssen ihre Entpolitisierung und eine stärkere Professionalisierung in vollem Umfang sichergestellt werden.
Es wurden weitere Anstrengungen unternommen, um das Justizsystem insgesamt zu stärken.
Auch dies ist eine der Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft. Die Annahme eines Gesetzes über die Juristenausbildung und die Errichtung eines staatlichen Ausbildungszentrums für Juristen sind erste Schritte in die richtige Richtung. Allerdings bestehen in der Praxis weiterhin Probleme, was die Effizienz und Unabhängigkeit der Justiz anbelangt. Dem sich abzeichnenden Konsens über die Justizreform sollten konkrete
Umsetzungsmaßnahmen folgen, deren Planung rasch abgeschlossen werden und mit der Bereitstellung der erforderlichen Mittel einhergehen sollte. Die Ernennung und Beförderung von Richtern und Staatsanwälten muss dem politischen Einfluss entzogen werden und auf der Grundlage fachlicher und objektiver Kriterien erfolgen.
Die Bereitschaft zur Bekämpfung der Korruption hat zugenommen, wie die Annahme einer Reihe von Planungsdokumenten durch die Regierung und Verbesserungen bei der Berichterstattung beweisen. Die Direktion für Betrugsbekämpfung hat erste Fälle an die zuständigen Behörden überwiesen. Korruption ist nach wie vor ein weitverbreitetes Problem in Montenegro, zumal die derzeitigen rechtlichen und institutionellen Strukturen Schwachstellen aufweisen, die der Korruption Vorschub leisten und es dem Staat erschweren, Korruption wirksam zu unterbinden und strafrechtlich zu verfolgen. Eine Änderung des Gesetzes über Interessenkonflikte scheiterte im Parlament. Das Gesetz sollte gründlich überarbeitet und mit Entschlossenheit durchgesetzt werden.
Im Hinblick auf die Menschenrechte und den Minderheitenschutz befindet sich Montenegro noch in der Anfangsphase des Aufbaus entsprechender rechtlicher und institutioneller Strukturen, die das Land sich infolge der Unabhängigkeit geben muss. In nächster Zeit muss den verfassungsrechtlichen Garantien in Bezug auf die Wahrung der Menschen- und Minderheitenrechte - auch in Gefängnissen -, Religionsfreiheit, Nichtdiskriminierung sowie die Lage der Roma und Flüchtlinge besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Die Unabhängigkeit und Professionalität der Medien müssen gestärkt und das Gesetz über den Zugang zu Informationen muss nachdrücklicher umgesetzt werden. Außerdem muss die Unabhängigkeit der Rundfunkaufsichtsbehörde weiter gewahrt werden.
Was den Bereich regionale Fragen und internationale Verpflichtungen anbelangt, so verläuft die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) derzeit zufrieden stellend. Montenegro entspricht damit einer der Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft. Diese Zusammenarbeit sollte fortgesetzt werden. Allerdings geben die laufenden Ermittlungen im Fall der 1992 verschwundenen bosnischen Flüchtlinge Anlass zur Besorgnis. Montenegro beteiligt sich an der regionalen Zusammenarbeit, nimmt aktiv an Regionalinitiativen in den Bereichen Luftfahrt,
Verkehrinfrastruktur und Energie teil und pflegt gutnachbarliche Beziehungen zu den angrenzenden Ländern. Die einvernehmliche Lösung strittiger Fragen durch Serbien und Montenegro im Anschluss an die Unabhängigkeit hat die regionale Stabilität gestärkt.
Montenegro verfolgt in Bezug auf den Kosovo weiterhin einen konstruktiven Ansatz und setzt damit eine der Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft um.
Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so hat der Montenegro bei der Schaffung einer funktionierenden Marktwirtschaft einige Fortschritte erzielt. Es sind jedoch noch weitere Reformanstrengungen notwendig, damit Montenegro dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standhalten kann.
Der Konsens über die wesentlichen Elemente der Wirtschaftspolitik konnte weitgehend gewahrt werden und die makroökonomische Stabilität hat zugenommen. Das Wirtschaftswachstum hat sich beschleunigt, bei weiterhin mäßigem Anstieg der Inflation. Die Staatsverschuldung wurde zurückgeführt, während die Haushaltseinnahmen anstiegen. Der Zustrom ausländischer Direktinvestitionen hielt an. Die Liberalisierung der Preise ist weitgehend abgeschlossen. Die Umsetzung des Privatisierungsprogramms kommt gut voran und die Unternehmensregistrierung wurde weiter vereinfacht. Die Justizkapazitäten zur Beilegung von Handelsstreitigkeiten wurde gestärkt. Die Finanzintermediation wurde ausgebaut und die Umstrukturierung der Netzindustrien in Angriff genommen.
Allerdings ist das Wirtschaftswachstum nach wie vor von einigen wenigen Schlüsselsektoren und Unternehmen abhängig. Die außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte nahmen zu. Der Arbeitsmarkt ist zu unflexibel und die Arbeitslosenquote hoch. Das System für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und für die externe Rechnungsprüfung muss modernisiert werden. Die Rahmenbedingungen für Unternehmen werden noch immer durch das ordnungspolitische Umfeld erschwert, auch auf kommunaler Ebene. Die Infrastrukturinvestitionen sind unzureichend. Schulden und Zahlungsrückstände staatlicher Unternehmen gegenüber der Regierung haben eine beträchtliche Höhe erreicht. Die für staatliche Beihilfen zuständigen Strukturen müssen gestärkt werden. Für alle neuen Beihilferegelungen muss ein Exante-Kontrollmechanismus eingeführt werden. Die Umstrukturierung der staatlichen Unternehmen muss fortgesetzt werden. Der Privatisierungsplan wurde erst teilweise umgesetzt. Bei der Öffnung des Handels und der Integration in den EU-Handel waren in jüngster Zeit Fortschritte zu verzeichnen, allerdings in recht bescheidenem Umfang. Bei den Privatisierungsverfahren muss auf Effizienz und Gerechtigkeit geachtet werden.
Montenegro hat in den meisten Bereichen gewisse Fortschritte bei der Angleichung seiner Vorschriften und politischen Strategien an die Europäischen Standards erzielt und ist auch bei der Stärkung seiner Verwaltungskapazität insbesondere in Bezug auf die Koordinierung von Aufgaben in Zusammenhang mit der Europäischen Integration, zu denen auch die Aushandlung eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) gehört, gut vorangekommen. Allerdings befinden sich die Vorbereitungen erst in den Anfängen und für den Abschluss des Rechtsetzungsverfahren und die Rechtsumsetzung müssen noch beträchtliche Mittel bereitgestellt werden.
Was den Binnenmarkt anbelangt, so hat Montenegro erste Vorbereitungen auf legislativer und administrativer Ebene ergriffen, um seine neuen Befugnisse in den Bereichen Normung, Zertifizierung, Messwesen, Marktaufsicht und Schutz der Rechte an geistigem Eigentum in vollem Umfang wahrnehmen zu können. Auch die Vorbereitungen in den Bereichen Verbraucher- und Gesundheitsschutz, einschließlich der Kontrollen in den Bereichen Veterinärwesen, Fischerei und Pflanzengesundheit befinden sich noch in den Anfängen.
Montenegro muss für eine konsequentere Anwendung der Rechtsvorschriften über die Rechte an geistigem Eigentum sorgen. Außerdem muss Montenegro alle internationalen Übereinkommen in diesem Bereich unterzeichnen, denen auch die Staatenunion beigetreten war.
Fortschritte sind in den Bereichen Dienstleistungen, Niederlassungsrecht und freier Kapitalverkehr zu verzeichnen.
Die Reform im Zollbereich ist vorangeschritten, dennoch werfen der Rechtsrahmen und die Anwendung der Ursprungsregeln weiterhin erhebliche Probleme auf. Die Angleichung an die EU-Standards in diesem Bereich ist für den Abschluss und die Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens von zentraler Bedeutung.
An den Landesgrenzen sind vor kurzem Dutyfree-Läden eingerichtet worden, die Anlass zu ernster Besorgnis geben, da sie das Schmuggelrisiko erhöhen. Die Reformen im Steuerbereich sollten fortgesetzt werden.
Im Bereich Wettbewerb wurden einige Fortschritte erzielt, doch sind weitere Anstrengungen erforderlich um die operative Unabhängigkeit und die Mittelausstattung der Wettbewerbsbehörde zu gewährleisten. Die Vorbereitungen für die Einführung und Umsetzung des Rechtsrahmens für staatliche Beihilfen müssen vorangetrieben werden. Einige Fortschritte sind auch im Bereich öffentliches Auftragswesen erzielt worden. Die geänderten Rechtsvorschriften und sekundärrechtlichen Vorschriften, die derzeit ausgearbeitet werden, dürften die Leistungsfähigkeit der zuständigen Behörden weiter stärken. Allerdings ist die Umsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich des öffentlichen Auftragswesens insgesamt unzulänglich und muss verbessert werden. Fortschritte in diesen Bereichen sind für die Umsetzung des SAA von entscheidender Bedeutung. Im Bereich der Beschäftigungspolitik wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Die Arbeitslosigkeit stellt noch immer ein erhebliches Problem in Montenegro dar und es fehlt eine am Bedarf des Arbeitsmarktes orientierte Aus- und Fortbildungspolitik. Ein Großteil des einschlägigen Besitzstands muss erst noch übernommen werden, insbesondere in den Bereichen Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und Gleichbehandlung der Geschlechter. Mit den derzeit im Bereich Bildung durchgeführten Reformen verläuft die Integration in den Europäischen Hochschulraum im Einklang mit dem Bologna-Prozess planmäßig. Allerdings sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, um die Qualifikationen stärker an den Bedarf der Wirtschaft anzupassen.
Was die sektorspezifischen Strategien anbelangt, so ist Montenegro im Bereich Industrie und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Maßen vorangekommen. Nur geringe Fortschritte wurden dagegen bei der Vereinfachung der Zulassungsverfahren erzielt. Zur Verbesserung des Unternehmensumfeldes müssen die Verwaltungsverfahren vereinfacht werden. Im Stahlsektor sind Umstrukturierungsmaßnahmen erforderlich, um Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen.
Im Bereich Landwirtschaft sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Von der Regierung wurden Strategien für die Entwicklung der Landwirtschaft und die Fischerei ausgearbeitet und öffentlich zur Diskussion gestellt. Montenegro hat Pläne für die Entwicklung des Veterinärsektors vorgelegt. Insgesamt sind die Reformen mit Unterstützung aus EU-Mitteln und aus Haushaltsmitteln in Maßen vorangekommen. Allerdings blieb die Umsetzung immer noch hinter den EU-Standards zurück, so dass weitere Modernisierungsmaßnahmen erforderlich sind.
Die Vorbereitungen im Bereich Umwelt befinden sich noch in den Anfängen. Zwar wurden Strategiepapiere und Rechtstexte angenommen, doch die Verwaltungskapazität der für Management und Kontrolle im Umweltbereich zuständigen Stellen muss noch erheblich gestärkt werden.
In den Bereichen Verkehr und Energie sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Montenegro beteiligt sich aktiv an regionalen Verkehrsnetzen und stimmt seine Prioritätensetzung darauf ab. Die Annahme des Gesetzes über den Straßenverkehr rückt näher. Auch im Bereich Energie wurden Fortschritte erzielt, insbesondere bei der Umstrukturierung des Elektrizität- und Gassektors und bei der Förderung der Energieeffizienz. Montenegro hat den Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft ratifiziert.
Fortschritte wurden ebenfalls in den Bereichen interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und externe Rechnungsprüfung erzielt. Die staatliche Prüfbehörde konnte beim Ausbau ihrer Kapazitäten Erfolge verzeichnen. Allerdings muss Montenegro seine Verfahren für die interne und externe Kontrolle grundlegend modernisieren. Die staatliche Prüfbehörde sollte aufgewertet und nach bewährter EU-Praxis in eine verfassungsrechtlich verankerte oberste Rechnungsprüfungsbehörde umgewandelt werden.
Im Bereich Statistik ist Montenegro bei der Einrichtung eines nationalen Statistiksystems weiter vorangekommen. Allerdings ist die Qualität der Statistiken weiterhin unzureichend.
Das Amt für Statistik und die anderen Bestandteile des nationalen Statistiksystems müssen grundlegend modernisiert werden, damit Montenegro seinen Verpflichtungen nachkommen und fristgerecht zuverlässige und präzise Statistiken im Einklang mit den EU-Standards bereitstellen kann.
Im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht wurden einige Fortschritte bei der Grenzverwaltung erzielt; Nach der Unabhängigkeit hat Montenegro die volle Zuständigkeit für die Visum- und Asylpolitik und in Migrationsfragen übernommen. Die Vorbereitungen für die Schaffung des für die Umsetzung erforderlichen rechtlichen und institutionellen Rahmens sind angelaufen.
Auch bei der Bekämpfung der Geldwäsche wurden einige Fortschritte erzielt. So hat die als Finanzfahndungsstelle fungierende Behörde für die Bekämpfung der Geldwäsche ihre Zusammenarbeit mit den Vollzugsbehörden und den Nachbarländern gestärkt. Die Koordinierung und der Informationsaustausch müssen jedoch noch erheblich intensiviert werden.
Bei der Drogenbekämpfung sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Montenegro wird als Transitland für den Drogenhandel genutzt und sieht sich mit einem steigenden Drogenkonsum konfrontiert.
Einige Fortschritte sind bei der allgemeinen Neuordnung der Polizei zu verzeichnen Allerdings ist die personelle und materielle Ausstattung der Polizei, insbesondere der für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zuständigen Einheiten, weiterhin unzulänglich.
Montenegro konnte bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität einige Fortschritte verzeichnen. Im August 2006 wurde ein Aktionsplan für die Umsetzung der Strategie zur Bekämpfung von Korruption und der organisiertem Kriminalität angenommen. Nun sollten die Umsetzungkapazitäten der Vollzugsbehörden ausgebaut werden. Einige Erfolge sind auch bei der Bekämpfung des Menschenhandels erzielt worden. So wurde mit staatlichen Mitteln ein Heim für die Opfer des Menschenhandels eingerichtet. Die Vorarbeiten für ein Gesetz über den Schutz von personenbezogenen Daten, eine der Hauptprioritäten des SAA, schreiten voran. Allerdings gibt der Schutz personenbezogener Daten weiterhin Anlass zur Besorgnis.
Montengro hat auch die Stärkung seiner Kapazitäten im Bereich der Terrorismusbekämpfung in Angriff genommen.
Serbien
Im Bereich der politischen Kriterien hat Serbien den Zielen der Europäischen Partnerschaft entsprechende Fortschritte erzielt. Allerdings sind noch eine Reihe von Problemen zu bewältigen. So ist Serbien bisher nicht seiner internationalen Verpflichtung zur uneingeschränkten Zusammenarbeit mit dem ICTY nachgekommen, von der die Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens abhängig ist.
Was Demokratie und Rechtstaatlichkeit anbelangt, so hat Serbien im Einklang mit der Verfassung der Staatenunion nach der Unabhängigkeitserklärung der Republik Montenegro die alleinige Rechtsnachfolge der aufgelösten Staatenunion übernommen. Serbien und Montenegro haben sich im Rahmen dieser Umgestaltung durchaus verantwortungsvoll verhalten. Noch strittige Fragen zwischen den beiden Republiken konnten reibungslos gelöst werden. Serbien hat die politischen Strategien und Institutionen der Staatenunion übernommen. Allerdings ist dieser Prozess noch nicht in allen Teilen abgeschlossen.
Positiv zu bewerten ist die Annahme einer neuen Verfassung. Iin einigen Bereichen besteht jedoch Anlass zur Besorgnis, dies gilt insbesondere für die Unabhängigkeit der Justiz. Um Demokratie und Rechtstaatlichkeit zu stärken und seine Konformität mit den Anforderungen einer künftigen EU-Mitgliedschaft zu gewährleisten, muss bei Ausarbeitung und Umsetzung des Verfassungsrahmens auf Effizienz geachtet werden. Was den Kosovo anbetrifft, so wird sein künftiger Status im Rahmen des von der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats vorgesehenen politischen Prozesses festgelegt.
Das serbische Parlament hat seine Rechtsetzungstätigkeit intensiv fortgesetzt. Die Parlamentstätigkeit hat an Transparenz gewonnen und ist nun auch der breiten Öffentlichkeit zugänglich. Auch die Überarbeitung der Geschäftsordnung des Parlaments ist positiv zu bewerten. Allerdings zeigt die Arbeitsweise des Parlaments noch immer Mängel. Anlass zu Kontroversen gab die Art und Weise wie einigen Abgeordneten ihre Mandate entzogen wurden. Die Maßnahmen der Regierung zeichneten sich ebenfalls durch mehr Transparenz aus. Das Amt für Europäische Integration arbeitet weiterhin effizient, insbesondere was den Aktionsplan für die Umsetzung der Europäischen Partnerschaft anbetrifft. Allerdings ist die Koordinierung innerhalb der Regierung weiterhin mangelhaft. Noch immer bestehen krasse Unterschiede zwischen den jeweiligen Kapazitäten und Ressourcen, die den Fachministerien für Aufgaben in Zusammenhang mit der Europäischen Integration zur Verfügung stehen.
Im Rahmen der Reform der öffentlichen Verwaltung, die zu den Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft gehört, hat die Festlegung des Rechtsrahmens für den öffentlichen Dienst weitere Fortschritte gemacht. Dieser entspricht nun den allgemeinen Europäischen Standards. In einer Reihe von Bereichen ist die Leistungsfähigkeit der serbischen Verwaltung bereits gut. Es gilt nun, die Kapazitäten aller Verwaltungsbereiche auszubauen. Die gesetzlich vorgesehene Ernennung eines Ombudsmanns durch das Parlament steht noch aus.
Die Militärreform ist trotz Schwierigkeiten und des Widerstands einiger Teile der Armee weiter vorangeschritten. Die zivile Kontrolle des Militärs, die zu den Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft zählt, ist nach wie vor unzulänglich. Die neue Verfassung und die überarbeitete Geschäftsordnung des Parlaments schaffen jedoch die Grundlage für eine wirksamere zivile Kontrolle.
Die Justizreformstrategie wurde angenommen und ihre Umsetzung eingeleitet. Die Unabhängigkeit der Justiz, die zu den Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft gehört, ist aufgrund der politischen Einflußnahme weiterhin nicht gewährleistet. Eine positive Entwicklung stellt die Beschleunigung der Gerichtsverfahren vor den Handelsgerichten dar.
Die Leistungsfähigkeit der Justizverwaltung ist nach wie vor unzureichend. Die Einrichtung von Verwaltungs- und Berufungsgerichten wurde erneut verschoben.
Die nationale Strategie für die Korruptionsbekämpfung und der entsprechende Aktionsplan wurden angenommen. Obwohl in einigen Sektoren spürbare Fortschritte zu verzeichnen waren gibt die Korruption weiterhin Anlass zur Besorgnis. Noch immer fehlt ein klarer und leistungsfähiger institutioneller Rahmen.
Im Hinblick auf die Menschenrechte und den Schutz von Minderheiten konnte insgesamt eine weitere Verbesserung der Menschenrechtslage verzeichnet werden. Das Ministerium für Menschen- und Minderheitenrechte der Staatenunion wurde durch ein dem Ministerpräsidenten unterstelltes Amt ersetzt. Dies muss allerdings erst noch seine Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen. Das neue Gesetz über Kirchen und religiöse Gemeinschaften gewährleistet keine Gleichbehandlung der Glaubensgemeinschaften. Bisher wurde kein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet und auch die Toleranz muss noch stärker gefördert werden. Weitere Anstrengungen müssen sich auch auf die Verhinderung von Folter richten. Die Frage der Eigentumsrückgabe ist weiterhin offen.
Es wurden Maßnahmen ergriffen, um die Minderheiten stärker in das Bildungssystem zu integrieren und dafür zu sorgen dass sie in der öffentlichen Verwaltung stärker repräsentiert sind. Allerdings werden nicht genug Informationen in den Minderheitensprachen bereitgestellt. Die ethnischen Spannungen in der Region Woiwodina ließen weiter nach.
Dagegen bleibt die Situation in Süd-Serbien weiterhin angespannt. In Sandak ist es zu Zwischenfällen innerhalb der bosnischen Gemeinschaft gekommen. Die Regierung hat eine Reihe von Aktionsplänen für die Roma-Minderheit angenommen. Ihre Lage bleibt jedoch weiterhin prekär. Die lokale Integration von Flüchtlingen, insbesondere der bedürftigsten Gruppen, gestaltet sich nach wie vor schwierig.
Was den Bereich regionale Fragen und internationale Verpflichtungen anbelangt, so beteiligt sich Serbien weiterhin an der regionalen Zusammenarbeit und setzt seine Politik zur Verbesserung der Beziehungen mit seinen Nachbarstaaten fort. Fortschritte wurden bei der regionalen Zusammenarbeit in den Bereichen Luftverkehr, Infrastruktur und Energie erzielt.
Allerdings kommt Serbien der auf internationaler Ebene eingegangenen Verpflichtung zur uneingeschränkten Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof, die zu den Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft zählt, immer noch nicht nach. Die serbische Regierung nimmt an den politischen Gesprächen über den künftigen Status des Kosovo teil, die 2005 von den Vereinten Nationen eingeleitet wurden. Allerdings hat sich Belgrad gegen eine Beteiligung der Kosovo-Serben an den vorläufigen Institutionen der Selbstverwaltung ausgesprochen. Im Einklang mit einer der Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft muss Serbien díesbezüglich ein konstruktives Konzept entwickeln.
Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so hat Serbien erhebliche Fortschritte bei der Schaffung einer funktionierenden Marktwirtschaft erzielt. Allerdings müssen die Stabilisierungs- und Reformbemühungen fortgesetzt werden, damit Serbien dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standhalten kann.
Auch 2005 konnte der Konsens über die Ausrichtung der Wirtschaftspolitik und -reform im Allgemeinen aufrecht erhalten werden. Das Wirtschaftswachstum hielt an. Das Zahlungsbilanzdefizit konnte dank der zunehmenden Exporte verringert werden. Die Devisenreserven nahmen durch starke Kapitalzuflüsse infolge der Privatisierungen und der Aufnahme von Auslandskrediten durch die Geschäftsbanken drastisch zu. Die ausländischen Direktinvestitionen stiegen vor allem aufgrund der Privatisierung erheblich an. 2005 wurde eine straffere Geldpolitik eingeführt und die Haushaltskonsolidierung durch Ausgabenkürzungen und einen Anstieg der Steuereinnahmen fortgesetzt. Die Gesamtverschuldung des Staates ging zurück. Deutliche Fortschritte konnten bei der Rentenreform und der Registrierung von Unternehmen erzielt werden. Die Privatisierung der volkseigenen Unternehmen und des Bankensektors schreitet voran. Die Vorarbeiten für die Umstrukturierung und Privatisierung der staatlichen Untenehmen wurden verstärkt. Gewisse Fortschritte sind bei der Schaffung des erforderlichen Regelungsrahmens für die Netzindustrien zu verzeichnen. Die wirtschaftliche Integration in die EU schreitet voran.
Allerdings blieben die Inflation und das Zahlungsbilanzdefizit auf relativ hohem Niveau. Seit Anfang 2006 stagniert die finanzpolitische Konsolidierung. Die geplante Steigerung der öffentlichen Investitionen könnte eine weitere Konsolidierung und die makroökonomische Stabilität in Frage stellen. Die Auslandsverschuldung stieg durch die verstärkte Kreditaufnahme der Privatwirtschaft weiter an. Auch die Arbeitslosenquote nahm zu.
Investitionen in Unternehmensneugründungen blieben unbedeutend. Der Unternehmenssektor ist generell nur schwach entwickelt, was auch auf den fehlenden Wettbewerb auf dem Inlandsmarkt und die geringen Fortschritte bei der Umstrukturierung, Privatisierung und den Marktaustrittsverfahren zurückzuführen ist. Das neue Konkursgesetz wird noch nicht konsequent genug angewendet. Die Entwicklung des Kapitalmarktes ist noch im Anfangsstadium. Der Staat greift auch weiterhin massiv in die Wirtschaft ein.
Serbien hat in den meisten Bereichen gute Fortschritte bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften und politischen Strategien an die Europäischen Standards erzielt.
Insgesamt hat das Land seine Verwaltungskapazität soweit gestärkt, dass es in der Lage ist, das SAA ordnungsgemäß umzusetzen. Allerdings muss Serbien auf seinem Weg zu einer künftigen Integration in die EU weitere Anstrengungen unternehmen, um die Rechtsangleichung und die Rechtsumsetzung abzuschließen, insbesondere auch in Bereichen, in denen starke etablierte Interessen bestehen.
Serbien ist bei der Angleichung seiner Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den EU-Besitzstand für den Binnenmarkt gut vorangekommen. Serbien hat im vergangenen Jahr außerdem nachhaltige Anstrengungen zur Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften an die EU-Vorschriften unternommen, um die Anforderungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zu erfüllen Größere Fortschritte sind insbesondere in den Bereichen Normung, Zertifizierung, Akkreditierung und Messwesen sowie Dienstleistungsfreiheit, Kartellrecht, Gesellschaftsrecht und Zoll zu verzeichnen. Im Bereich Normung, Zertifizierung und Messwesen wurde der entsprechende Rechtsrahmen geschaffen, der nun noch umgesetzt werden muss. Durch die Annahme eines Gesetzespakets zu Finanzdienstleistungen wurde die Angleichung an das EU-Recht vorangebracht. Serbien hat nun auch eine unabhängige Wettbewerbsbehörde eingerichtet. Die Zollverwaltung kann erhebliche Fortschritte bei der Kontrolle und Verwaltung des Zollrechts verzeichnen.
In einigen Bereichen sind weitere Anstrengungen erforderlich, damit Serbien nicht nur die Umsetzung des künftigen Abkommens gewährleisten, sondern auch alle damit verbundenen Vorteile nutzen kann. Vor allem in folgenden Bereichen müssen die Verwaltungsstrukturen gestärkt werden: Steuern, Kontrolle staatlicher Beihilfen, öffentliches Auftragswesen, Rechte an geistigem Eigentum und Verbraucherschutz. Relativ weit entwickelt ist der Rechtsrahmens in den Bereichen öffentliches Auftragswesens und Rechte an geistigem Eigentum Weitere Anstrengungen sind jedoch erforderlich um eine angemessene Um- und Durchsetzung zu gewährleisten. Serbien muss die diskriminierende Besteuerung ausländischer Waren abschaffen und sich zur Einhaltung des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung verpflichten. Die Annahme des Rechtsrahmen für die Kontrolle staatlicher Beihilfen steht noch aus und die Verwaltungskapazität in diesem Bereich muss ausgebaut werden. Der Rat für Verbraucherschutz muss weiter gestärkt werden.
Was die sektorspezifischen Strategien anbelangt, so konnte Serbien in mehreren Bereichen gute Fortschritte erzielen: Bildung, Beschäftigung und Sozialpolitik, KMU-Politik, Agrarpolitik, Statistik, Energie, Luftfahrt und Verkehrsinfrastruktur. Serbien hat einen neuen Rechtsrahmen für die Hochschulbildung festgelegt. Die Europäische Charta für Kleinunternehmen wurde weiterhin effizient umgesetzt. Bei der Reform und Modernisierung des Agrarsektors sind weitere Fortschritte zu verzeichnen. Außerdem hat sich Serbien aktiv an der Verbesserung der Verkehrsnetze in der Region beteiligt. und das Übereinkommen über die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums unterzeichnet. Serbien beteiligt sich zudem aktiv an der Umsetzung der Absichtserklärung zum Ausbau des südosteuropäischen regionalen Kernverkehrsnetzes und der Beobachtungsstelle für den Verkehr in Südosteuropa. Serbien hat auch den Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft ratifiziert.
In bestimmten Bereichen sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die künftigen SAA-Verpflichtungen zu erfüllen und die Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft umzusetzen. Dazu gehört auch die Angleichung an das EU-Recht in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Umweltschutz, Informationsgesellschaft und Finanzkontrolle. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit muss die Verwaltungskapazität ausgebaut werden, dies gilt insbesondere für die Pflanzenschutzkontrollen. Auch im Bereich des Umweltschutzes muss Serbien die Verwaltungskapazität ausbauen, um neue Rechtsvorschriften ausarbeiten und deren ordnungsgemäße Umsetzung und Durchsetzung gewährleisten zu können. Was die Informationstechnologien anbetrifft, so muss die Regulierungsbehörde für Telekommunikation gestärkt und damit für einen wirksameren Wettbewerb in diesem Sektor gesorgt werden. Der Rechtsrahmen im Bereich der Medien gibt Anlass zur Besorgnis, insbesondere was die Kapazitäten der Regulierungsbehörde anbetrifft. Im Bereich der Finanzkontrolle muss Serbien eine Strategie für den Aufbau eines Systems für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen annehmen.
Im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht hat Serbien die einschlägigen Kompetenzen der ehemaligen Staatenunion bezüglich Visaverwaltung, Grenzverwaltung, Asyl- und Migrationsfragen übernommen. Die Annahme des Ausländergesetzes, in dem die künftige Visaregelung festlegt ist, steht noch aus. Bereits angenommen wurden die nationale Strategie für die integrierte Grenzverwaltung und der Aktionsplan für ihre Umsetzung. Das Gesetz über die Staatsgrenzen wurde noch nicht verabschiedet Die Übertragung der Grenzkontrollaufgaben vom Militär auf zivile Behörden wurde eingeleitet. Im Bereich des Asylrechts müssen noch die Durchführungsvorschriften für die Verfahren zur Aufnahme und zum Schutz von Asylbewerbern angenommen werden. Außerdem fehlen angemessene Infrastrukturen und qualifiziertes Personal. Serbien hat eine Reihe von Rückübernahmeabkommen geschlossen. Ein Rechts- und Finanzrahmen für die Wiedereingliederung rückübernommener Personen fehlt jedoch. Zwar sind einige Erfolge bei der Bekämpfung der illegalen Migration zu verzeichnen, dieser Bereich gibt jedoch weiterhin Anlass zur Besorgnis.
Die Umsetzung des neuen Polizeigesetzes schreitet nur langsam voran. Für die Sicherheitsdienste wurden noch keine entsprechenden Rechtsvorschriften angenommen. Die Vorschriften über die Bekämpfung der Geldwäsche wurden verbessert, aber die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Stellen ist nach wie vor unzulänglich.
Die organisierte Kriminalität gibt weiterhin Anlass zu ernster Besorgnis. Der Aktionsplan zur Umsetzung der nationalen Strategie für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität wurde noch nicht abgeschlossen. Die Spezialeinheiten der Polizei, insbesondere die für Ermittlungen im Bereich der Finanzkriminalität zuständigen Einheiten, bedürfen weiterer Verstärkung.
Außerdem müssen adäquate Rechtsvorschriften über die Beschlagnahme und das Einfrieren von Vermögenswerten, Bankkonten und Erträgen aus Straftaten verabschiedet werden. Bei der Umsetzung des Zeugenschutzgesetzes sind Mängel aufgetreten. Die strafrechtlichen Bestimmungen zur Bekämpfung des Menschenhandels wurden geändert und führten bereits zu ersten Verurteilungen. Terroristische Aktivitäten und ihre Finanzierung wurden als spezifische Straftatbestände in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Die Ratifizierung und Umsetzung der einschlägigen internationalen Übereinkommen muss beschleunigt werden.
Der Schutz personenbezogener Daten gibt weiterhin Anlass zur Besorgnis.
Kosovo
Was die politischen Kriterien anbetrifft, so blieb die Lage im Kosovo stabil und bei der Übertragung von Aufgaben auf die vorläufigen Institutionen der Selbstverwaltung konnten Fortschritte erzielt werden. Allerdings müssen größere Anstrengungen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit unternommen werden. Die kurzfristigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft wurden nur teilweise angegangen.
Im Bereich Demokratie und Rechtsstaatlichkeit beherrschte die Status-Frage das politische Geschehen im Kosovo. Die wichtigsten politischen Parteien der Kosovo-Albaner haben zu einem konstruktiveren Dialog gefunden, der unterstützt werden muss. Die Konzentration auf die Statusfrage hatte eine rasche Umsetzung einiger UN-Standards zugleich aber auch die Vernachlässigung der Reformen zur Folge. Mit der Lösung der Statusfrage dürfte die Grundlage für eine stabile Demokratie, an der alle Kosovaren, ungeachtet ihrer ethnischen Zugehörigkeit, teilhaben sowie für die Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschen- und Minderheitenrechte geschaffen werden. Die Institutionen des Kosovo müssen nun ein Konzept für die Zukunft des Kosovo entwickeln werden, das über die Statusfrage hinausreicht und bei dem eine kohärente Politikgestaltung, eine umsichtige Finanzpolitik, leistungsfähige Institutionen und eine verantwortungsvolle Staatsführung auf allen Ebenen im Mittelpunkt stehen.
Fortschritte wurden bei der Stärkung der Rolle der Parlamentarischen Versammlung erzielt.
So wurde ein wichtiges Reformpaket angenommen, dass die Kontrolle der Exekutive, der finanziellen Rechenschaftspflicht und die Transparenz stärkt. Die parlamentarischen Ausschüsse können ihrer Rolle im Rechtsetzungsverfahren jedoch nicht immer gerecht werden was u.a. auf den Mangel an qualifiziertem Personal in den Sekretariaten der Ausschüsse zurückzuführen ist. Bisher ist die Ernennung von Berichterstattern noch nicht gängige Praxis.
Die Weiterführung der Amtsgeschäfte des verstorbenen Präsidenten Rugova und die Bildung einer neuen Regierung verlief problemlos. Die Regierung hat die Erzielung weiterer Fortschritte im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zu einer ihrer Hauptprioritäten erklärt. Sie hat zu diesem Zweck ein Amt für Europäische Integration eingerichtet und einen Aktionsplan für die Umsetzung der Prioritäten der Europäischen Partnerschaft angenommen.
Was die öffentliche Verwaltung anbetrifft, so wurden durch die vorläufigen Institutionen ein unabhängiges Aufsichtsgremium und ein Ausschuss für Berufungen in höhere öffentliche Verwaltungsämter eingesetzt. Außerdem wurden ein neues Justizministerium und ein neues Innenministerium geschaffen. Die Regierung konnte gewisse Fortschritte bei der Verbesserung ihrer Koordination und ihrer Kapazitäten für die Politikgestaltung verzeichnen.
In einigen Gebieten der Kosovo-Serben, insbesondere in Gemeinden im Norden übt die Regierung nur eine begrenzte Kontrolle aus. Die Verwaltungskapazität des Kosovo ist nach wie vor schwach und der öffentliche Dienst ist personell überbesetzt. Hier kann nur eine umfassende Reform des öffentlichen Dienstes Abhilfe schaffen. In der Verwaltung kommt es weiterhin zu politisch motivierten Stellenbesetzungen.
Zum Justizwesen ist anzumerken, dass ein Jusitzrat und ein Institut für das Gerichtswesen eingerichtet wurden. Zur Stärkung von Eigenverantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht wurden weitreichende Kompetenzen auf die vorläufigen Institutionen übertragen. Die Rolle, die der Parlamentarischen Versammlung derzeit bei der Ernennung von Richtern und Staatsanwälten zukommt, untergräbt die Unabhängigkeit der Justiz und führt dazu, dass politische und ethnische Aspekte in die Einstellungsverfahren hineinspielen, die eigentlich nach rein objektiven und fachlichen Kriterien entschieden werden sollten. Die Justizinstitutionen haben im Bereich des Zivil- und Strafrechts kaum Fortschritte erzielt. Der Rückstand unbearbeiteter Fälle ist weiter angewachsen und Gerichtsurteile werden nicht immer vollstreckt. Die Urteilssprechung bei Verhandlungen prominenter Fälle in Zusammenhang mit den gewalttätigen Unruhen vom März 2004 ist aufgrund nachlässiger Polizeiermittlungen, der zu milden Strafen und der mangelnden Kooperationsbereitschaft von Zeugen als problematisch zu beurteilen.
Die Regierung nahm mit der Verabschiedung eines Aktionsplans zur Korruptionsbekämpfung und der Einsetzung eines Rates für Korruptionsbekämpfung eine der Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft in Angriff. Außerdem ernannte die Parlamentarische Versammlung den Direktor der Korruptionsbekämpfungsbehörde. Dennoch ist Korruption im Kosovo immer noch weit verbreitet und die wirksame Korruptionsbekämpfung macht nur geringe Fortschritte.
Im Bereich Menschenrechte und den Minderheitenschutz wurde ein Beratungsgremium eingerichtet das gegen die UNMIK erhobene Anschuldigungen wegen Menschenrechtsverletzungen untersuchen soll. Das Mandat des internationalen Ombudsmannes lief Ende 2005 aus und die Parlamentarische Versammlung ernannte unlängst einen kosovarischen Ombudsmann.
Im Frühjahr 2006 leiteten Präsident und Premierminister eine öffentlichkeitswirksame Informationskampagne für Minderheiten ein. Beide forderten die Angehörigen der Minderheiten auf, den Kosovo als ihre Heimat zu betrachten und mit den vorläufigen Institutionen der Selbstverwaltung zusammenzuarbeiten. Allerdings werden die Minderheiten weiterhin benachteiligt und die Intoleranz muss verstärkt bekämpft werden. Insbesondere im Sommer 2006 gab es eine Reihe gewalttätiger Übergriffe auf Kosovo-Serben. Die Bedingungen für eine dauerhafte Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen sind weiterhin ungünstig.
Die Beziehungen zwischen Kosovo-Serben und Kosovo-Albanern sind nach wie vor angespannt. Nachdem sich Belgrad gegen die Beteiligung der Kosovo-Serben an den vorläufigen Institutionen der Selbstverwaltung ausgesprochen hat, werden diese Institutionen nun von den Kosovo-Serben boykottiert.
Im Zusammenhang mit den regionalen Fragen und internationalen Verpflichtungen hat der Kosovo sich im Einklang mit einer der Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft verstärkt um die Teilnahme an regionalen Foren und Kooperationsinitiativen bemüht, insbesondere in den Bereichen Verkehr und Energie. Ein Freihandelsabkommen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien ist in Kraft getreten und mit Kroatien und Bosnien und Herzegowina wurden ebenfalls Freihandelsabkommen geschlossen.
Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so hat der Kosovo bei der Schaffung einer funktionierenden Marktwirtschaft kaum Fortschritte erzielt. Auch um dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standhalten zu können sind noch erhebliche zusätzliche Anstrengungen erforderlich.
Der Konsens über die wesentlichen Elemente der Wirtschaftspolitik im Kosovo konnte weitgehend aufrechterhalten werden. Die Verwendung des Euro als alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel und sorgte weiterhin für stabile monetäre Rahmenbedingungen. Angesichts des raschen Rückgangs der Geberhilfe und der absehbaren Erschöpfung der Barmittelreserven wurde ein strafferer finanzpolitischer Kurs eingeschlagen. Gemäß den Empfehlungen der Europäischen Partnerschaft wurde ein mittelfristiger wirtschaftspolitischer Rahmen für den Kosovo geschaffen, der einen langfristig soliden finanzpolitischen Kurs gewährleisten soll.
Außerdem wurde der erste mittelfristige Ausgabenrahmen angenommen, der einen konsolidierten Überblick über den im Haushaltsplan veranschlagten und den außerplanmäßigen Finanzierungsbedarf, einschließlich der öffentlichen Investitionsvorhaben bietet. Die Privatisierung der volkseigenen Unternehmen macht deutliche Fortschritte.
Beträchtliche Fortschritte konnten auch bei der Umsetzung einer weiteren Hauptpriorität der Europäischen Partnerschaft, dem Zusammenschluss von öffentlichen Unternehmen verzeichnet werden.
Allerdings konnte noch keine ausreichende makroökonomische Stabilität erreicht werden, hauptsächlich aufgrund der prekären Haushaltslage und der schwachen außenwirtschaftlichen Position. Die Arbeitslosigkeit ist weiterhin hoch, was auch auf die exzessiven Arbeitskosten zurückzuführen ist. Diese hohen Kosten beeinträchtigen sowohl die Entwicklung des Privatsektors als auch die Exportwettbewerbsfähigkeit. Hier gilt es noch große Herausforderungen zu bewältigen, damit die Regierung wie zugesagt mittelfristig einen soliden finanzpolitischen Kurs einhalten kann. Die Ineffizienz des Justizapparates und die Rechtsunsicherheit bei der Durchsetzung von Eigentumsrechten behindern weiterhin die Entwicklung des Privatsektors. Kleine und mittlere Unternehmen haben weiterhin nur beschränkte Möglichkeiten der Außenfinanzierung. Die Infrastruktur ist unzureichend und vielfach marode. Die nach wie vor unzuverlässige Energieversorgung hemmt die wirtschaftliche Entwicklung. Die Umstrukturierung staatlicher Unternehmen, insbesondere der kosovarischen Energieversorgungsgesellschaft muss rascher vorangetrieben werden.
Der Kosovo hat gute Fortschritte bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften und politischen Strategien an die Europäischen Standards erzielt. Allerdings sind bei der wirksamen Um- und Durchsetzung dieser Rechtsvorschriften bislang nur geringe Erfolge zu verzeichnen. Auch die Schaffung eines administrativen Umfelds, das die weitere Anpassung an Europäische Standards ermöglicht, bedarf verstärkter Anstrengungen.
Im Bereich des Binnenmarktes konnten einige Fortschritte bei der Schaffung eines Systems für Normung, Zertifizierung, Messwesen, Akkreditierung und Konformitätsbewertung erzielt werden. Dagegen sind in anderen wichtigen Sektoren wie öffentliches Auftragswesen,
Wettbewerb und Schutz der Rechte an geistigem Eigentum kaum Fortschritte zu vermelden.
Auch bei der Beschäftigung, Sozialpolitik und Bildung hat es nur geringe Fortschritte gegeben. Im Bereich freier Kapitalverkehr wurden begrenzte Fortschritte erzielt.
Die Zollvorschriften stehen weitgehend im Einklang mit dem Besitzstand. Im Rahmen der Umsetzung der Prioritäten der Europäischen Partnerschaft wurden in einigen Bereichen, die zur Stärkung der Verwaltungskapazität im Zoll beitragen (z.B. Einführung von EDV, Risikoanalyse, Korruptionsbekämpfung), gute Fortschritte gemacht. Der geänderte Integrierte Zolltarif für den Kosovo trat in Kraft. Die UNMIK-Zollverwaltung wurde gänzlich umstrukturiert und sowohl das Zollfahndungsamt als auch das Zollkriminalamt wurden verstärkt. Auch im Bereich der Steuern sind einige Fortschritte erreicht worden, allerdings ist die Steuererhebung weiterhin äußerst unzulänglich.
Was die sektorspezifischen Strategien anbelangt, so sind im Einklang mit den in der Europäischen Partnerschaft verankerten Prioritäten im Bereich Verkehr gute Forschritte erzielt worden. Die Regierung hat ein Strategiepapier für den multimodalen Verkehr angenommen. Außerdem hat der Kosovo das Abkommen über die Schaffung eines Gemeinsamen Europäischen Luftverkehrsraums unterzeichnet.
Einige Verbesserungen wurden in Zusammenhang mit der Umstrukturierung der Energieversorgungsunternehmen erzielt. Die Energieregulierungsbehörde hat ihre Tätigkeit aufgenommen und umfassende Durchführungsvorschriften erlassen. Der Kosovo hat auch den Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft ratifiziert. Allerdings sind die finanzielle Tragfähigkeit und die Zuverlässigkeit des Energiesektors auch weiterhin nicht gewährleistet.
Die Gebühreneintreibung ist weiterhin unzureichend und die Verluste durch technische Mängel und Diebstahl extrem hoch.
Bei den Rechtsvorschriften für den Umweltbereich ist der Kosovo relativ gut vorangekommen. Einige Fortschritte sind im Agrarsektor und insbesondere im Veterinärbereich zu verzeichnen. Im Bereich der Finanzkontrolle wurden gute Fortschritte erzielt.
Gute Fortschritte wurden ebenfalls in den Bereichen audiovisuelle Politik und Medien gemacht. Im April 2006 wurde das Rundfunkgesetz für den Kosovo offiziell verkündet. Nur geringe Fortschritte sind im Bereich elektronische Kommunikation und Informationsgesellschaft zu verzeichnen.
Im Bereich Statistik wurden einige Fortschritte erzielt. Die Vorbereitungen für die Volks- und Wohnungszählung im Kosovo schreiten voran. Durch eine internationale Überwachungsmission soll das Amt für Statistik bei diesen Vorbereitungen unterstützt und gewährleistet werden, dass die Zählung im Einklang mit den internationalen Standards durchgeführt wird. Die Angehörigen der Minderheiten wurden bei Probezählungen ausdrücklich zur Teilnahme ermutigt. Die Kapazitäten des Statistischen Amtes sind jedoch insgesamt noch unzureichend.
Im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht konnte der Kosovo bei der Grenzverwaltung einige Fortschritte verzeichnen. Im Januar 2006 wurde unterzeichneten die Grenzpolizei und die Zollbehörden eine Vereinbarung zur Verbesserung der integrierten Grenzverwaltung unterzeichnet.
Das Finanzinformationszentrum hat mit Unterstützung der Bank- und Zahlungsbehörde des Kosovo die Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche überarbeitet.
Bei der Drogenbekämpfung sind keine Fortschritte zu verzeichnen. Die Kapazitäten der zuständigen Polizeistellen auf lokaler Ebene müssen verstärkt werden.
Die Entwicklung des Polizeidienstes des Kosovo zu einem professionellen Polizeikorps schreitet weiter voran. So wurden ein stellvertretender kosovarischer Polizeidirektor und vier beigeordnete Direktoren ernannt. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um einen wirksamen Polizeidienst aufzubauen und auf lokaler Ebene die Ermittlungskapazitäten zur Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität zu stärken.
Der Kosovo unternimmt Anstrengungen um stärker gegen die organisierte Kriminalität vorzugehen die nach wie vor ein schwerwiegendes Problem im Land darstellt. Die kriminellen Netzwerke sind in verschiedenen sozio-ökonomischen Sektoren aktiv und ihr Einfluss reicht bis in die Politik. Der Mangel an qualitfizierten Mitarbeitern bei der kosovarischen Polizei ist nach wie vor problematisch. Noch immer fehlen Rechtsvorschriften die in Gerichtsverfahren die Geheimhaltung der Identität von Informanten gewährleisten. Bei der Bekämpfung des Menschenhandels konnten nur geringe Fortschritte erzielt werden und der Kosovo ist nach wie vor ein Ausgangs-, Durchgangs- und Bestimmungsland für den Menschenhandel. Anlass zur Besorgnis gibt das Ausbleiben von Fortschritten bei dem Schutz personenbezogener Daten.
Türkei
Die Türkei erfüllt die politischen Kriterien von Kopenhagen weiterhin ausreichend und hat die politischen Reformen fortgesetzt. Allerdings verlangsamte sich das Tempo im vergangenen Jahr. Es bedarf noch erheblicher Anstrengungen, vor allem in Bezug auf die freie Meinungsäußerung. Weitere Verbesserungen sind außerdem bei den Rechten ni.htm .slimischer Religionsgemeinschaften, den Frauenrechten, den Gewerkschaftsrechten und der zivilen Kontrolle über das Militär erforderlich..
Was Demokratie und Rechtsstaatlichkeit anbelangt, so wurde im Bereich der öffentlichen Verwaltung ein Gesetz zur Schaffung des Amtes eines Ombudsmanns angenommen. Bei der Reform des öffentlichen Dienstes sind keine Fortschritte zu verzeichnen.
Im Bereich der Beziehungen zwischen Zivilsphäre und Militär hat das Parlament Änderungen der Verfahren vor Militärgerichten verabschiedet, durch die angemessenere Verfahrensgarantien für die Angeklagten gewährleistet werden. Allerdings haben hochrangige Angehörige der Streitkräfte weiterhin versucht, durch öffentliche Stellungnahmen ihren Einfluss auch in Angelegenheiten geltend zu machen, die sich ihrer Zuständigkeit entziehen.
Bei der Justizreform sind Fortschritte zu verzeichnen. Allerdings wurden die neuen Rechtsvorschriften bislang nicht immer mit der erforderlichen Konsequenz von der Justiz umgesetzt. Die Unabhängigkeit der Justiz muss mit mehr Nachdruck gesichert werden.
Bei den Rechtsreformen im Bereich der Korruptionsbekämpfung wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Die Korruption bleibt ein weitverbreitetes Problem. Die Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung sind unzulänglich und die Leistungsfähigkeit der für Korruptionsbekämpfung zuständigen Behörden muss erhöht werden.
Was die Menschenrechte und den Minderheitenschutz anbetrifft, so ist die Zahl der Berichte über Fälle von Folter und Misshandlungen weiter zurückgegangen. Allerdings geben Berichte über Folter und Misshandlungen außerhalb von Haftanstalten und im Südosten des Landes weiterhin Anlass zur Sorge. Problematisch ist auch, dass die Täter oft straflos ausgehen. Die Auswirkungen der Änderungen des Antiterrorgesetzes auf die Grundfreiheiten müssen genau überwacht werden. Mit diesen Änderungen wurde eine umfassende Liste von terroristischen Straftaten aufgestellt und die Verfahrensgarantien für die Angeklagten wurden eingeschränkt.
Im Allgemeinen ist festzustellen, dass in der Gesellschaft der offene Meinungsaustausch zu einem breiten Spektrum von Themen, auch zu traditionell heiklen Fragen, zugenommen hat.
Trotz dieser Entwicklung gewährleistet der geltende Rechtsrahmen noch keinen Schutz der Meinungsfreiheit nach Europäischen Standards. In seiner jüngsten Rechtsprechung stützte sich der Kassationshof auf Artikel 301 des Strafgesetzbuchs, der die freie Meinungsäußerung einschränkt. Überdies wurde eine größere Anzahl von Personen wegen friedlicher
Meinungsäußerungen strafrechtlich verfolgt. Artikel 301 und andere Bestimmungen des türkischen Strafgesetzbuches, die die freie Meinungsäußerung einschränken, müssen mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in Einklang gebracht werden.
Die Einschränkungen der Versammlungs- und der Vereinigungsfreiheit haben dank konsequenterer Anwendung der in den letzten Jahren eingeführten Maßnahmen abgenommen.
Allerdings gibt es bei Demonstrationen noch immer Fälle von unangemessener Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte. Die Gründung von Vereinigungen, die eine bestimmte kulturelle Identität fördern wollen, ist weiterhin mit Schwierigkeiten verbunden.
Was die Religionsfreiheit anbetrifft, so wurde die Annahme des Gesetzes, das die Lage der religiösen Minderheiten verbessern sollte, mehrfach verschoben und ni.htm .slimische Glaubensgemeinschaften haben in der Türkei nach wie vor erhebliche Schwierigkeiten. Auch die Lage der Aleviten hat sich nicht gebessert. Daher sollte durch einen der EMRK entsprechender Rechtsrahmen sichergestellt werden, dass keine religiöse Gemeinschaft unangemessenen Zwängen unterworfen wird.
Die Rechte der Frau finden in der türkischen Öffentlichkeit zunehmend Beachtung und die Zivilgesellschaft kann hier immer stärker positiven Einfluss nehmen. Der einschlägige Rechtsrahmen ist im Großen und Ganzen zufriedenstellend. Allerdings ist der Schutz der Rechte der Frau in der Praxis nicht immer gewährleistet, dies gilt insbesonders für die ärmsten Regionen des Landes. Bei Verbrechen im Namen der Familienehre muss konsequenter polizeilich ermittelt und gegebenenfalls auch die strafrechtliche Verfolgung und Verurteilung der Täter gewährleistet werden.
Keine nennenswerten Entwicklungen gab es in Bezug auf die Rechte des Kindes. Hier muss verstärkt auf die Durchsetzung des Rechts auf Bildung und des Verbots der Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren geachtet werden.
Bei den Rechtsvorschriften über die Rechte der Gewerkschaften sind keine Fortschritte zu verzeichnen. Die Türkei erfüllt bislang weder die EU - noch die IAO (Internationale Arbeitsorganisation)-Normen; dies betrifft insbesondere das Streikrecht und die Tarifautonomie.
Auch in Bezug auf die Rechte von Minderheiten verfolgt die Türkei nach wie vor einen restriktiven Ansatz. So ratifizierte die Türkei auch nicht die internationalen Übereinkommen über Minderheitenrechte. Was die kulturellen Rechte anbetrifft, so sind nun mit Einschränkungen Rundfunksendungen in anderen Sprachen als Türkisch gestattet. Im Rahmen des staatlichen Schulsystems ist das Erlernen dieser Sprachen weiterhin nur mit Einschränkungen möglich. Alle privaten Lehreinrichtungen, an denen Kurdischunterricht erteilt wurde, sind im August 2005 geschlossen worden. Sowohl im politischen Leben als auch bei dem Zugang zu öffentlichen Diensten gelten weiterhin strenge Beschränkungen für die Verwendung anderer Sprachen als Türkisch.
Die Türkei ist in zunehmendem Maße Ziel von terroristischen Anschlägen, insbesondere durch die PKK, die auf der EU-Liste der terroristischen Vereinigungen aufgeführt ist. Die EU hat diese Anschläge nachdrücklich verurteilt.
Die Türkei muss die gravierenden wirtschaftlichen und sozialen Probleme im Südosten des Landes angehen und gewährleisten, dass die kurdische Bevölkerung alle Rechte und Freiheiten uneingeschränkt wahrnehmen kann. Die große Zahl der Binnenvertriebenen gibt weiterhin Anlass zur Besorgnis.
Was den Bereich regionale Fragen und internationale Verpflichtungen anbelangt, so hat die Türkei versichert, dass sie die UN-Bemühungen um eine umfassende Lösung der Zypernfrage weiterhin unterstützt. Allerdings sind keine Erfolge im Hinblick auf eine Normalisierung der bilateralen Beziehungen zur Republik Zypern zu verzeichnen. Seit der Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zu dem Assoziierungsabkommen im Juli 2005 hat die Türkei keine Fortschritte im Hinblick auf dessen vollständige Umsetzung und die Beseitigung sämtlicher Hemmnisse für den freien Warenverkehr und die Nutzung direkter Verkehrsverbindungen mit Zypern erzielt. Auf seiner Tagung im Juni 2006 wies der Europäische Rat darauf hin, dass der Rat die Umsetzung des Zusatzprotokolls noch vor Ende 2006 prüfen und die Weiterbehandlung der in der Erklärung der EU vom 21. September 2005 hervorgehobenen Punkte gewährleisten wird.
Die Beziehungen zu Griechenland haben sich positiv entwickelt, dennoch konnten keine Fortschritte bei der Beilegung der Grenzstreitigkeiten erzielt werden. Auf einer Tagung der
Außenminister beider Länder wurde ein neues Paket vertrauensbildender Maßnahmen beschlossen. Die Stärkung der gutnachbarlichen Beziehungen ist nach wie vor von entscheidender Bedeutung.
Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so kann die Türkei als funktionierende Marktwirtschaft betrachtet werden, sofern sie ihren jüngsten Stabilisierungs- und Reformkurs entschlossen beibehält. Mittelfristig dürfte sie auch in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, wenn sie an ihrer Stabilisierungspolitik festhält und weitere wichtige strukturpolitische Reformen in Angriff nimmt.
Der Konsens über die wesentlichen Elemente einer marktorientierten Wirtschaft blieb weitgehend gewahrt. Die auf makroökonomische Stabilisierung ausgerichtete Politik hat zu einem starken Wirtschaftswachstum beigetragen und die Schockanfälligkeit verringert. Das Haushaltsdefizit und die Staatsverschuldung gingen deutlich zurück und durch einige wichtige Maßnahmen wurde das System der sozialen Sicherheit gestärkt. Die Unabhängigkeit der Regulierungs- und Aufsichtsbehörden wurde untermauert und die Sonderprivilegien der Staatsbanken werden schrittweise abgeschafft. Die Privatisierung schreitet rascher voran. Der Banken- und der Nichtbankensektor wurden weiter ausgebaut und die Aufsicht wurde gestärkt. Die Wirtschaft hat sich dem Außenhandel und ausländischen Investitionen stärker geöffnet Die Zentralbank und die Regierung setzten ihre Politik der Inflationsbekämpfung fort.
Aufgrund ihres relativ hohen Aussenfinanzierungsbedarfs und staatlichen Finanzierungsbedarfs ist die Türkei nach wie sehr stark vom Investitionsklima abhängig, was ein gewisses Risiko für die makroökonomische Stabilität birgt. Daher muss die finanzpolitische Konsolidierung weiter vorangetrieben und durch strukturpolitische Maßnahmen wirksam unterstützt werden. Besondere Aufmerksamkeit muss der Bekämpfung der Schattenwirtschaft gewidmet werden. Die Ungleichgewichte auf dem Arbeitsmarkt wurden noch nicht korrigiert. Die Beschäftigungsquoten sind sehr niedrig und sinken weiter, insbesondere in der weiblichen Bevölkerung. Zur Beseitigung dieser Probleme wurden nur in begrenztem Umfang beschäftigungspolitische Maßnahmen ergriffen und die Lohnnebenkosten blieben weiterhin hoch. Der Bildungsstandard ist im Durchschnitt sehr niedrig und es besteht weiterhin ein erhebliches Bildungsgefälle. Die Rahmenbedingungen für Unternehmen wurden durch die Hürden für den Marktaustritt und die mangelnde Transparenz der staatlichen Beihilfen negativ beeinflusst. Die Umstrukturierung des Energiesektors kam nur schleppend voran.
Die Türkei hat ihre Fähigkeit zur Übernahme der aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen weiter verbessert. In den meisten Bereichen sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Allerdings ist die Türkei mit der Erfüllung der in der Beitrittspartnerschaft festgelegten kurzfristigen Prioritäten in vielen Bereichen im Rückstand.
Außerdem ist die Türkei einer Reihe von Verpflichtungen, die sie im Rahmen der Zollunion übernommen hat, noch nicht nachgekommen. Hier besteht in Bezug auf die Rechtsangleichung und die Stärkung der Verwaltungskapazitäten noch erheblicher Handlungsbedarf.
Im Bereich freier Warenverkehr waren die Fortschritte uneinheitlich. Verbesserungen wurden in Bereichen wie Akkreditierung, Normung und Konformitätsbewertung erzielt. Es gibt jedoch immer noch eine Reihe von Vorschriften, die gegen die allgemeinen Grundsätze des freien Warenverkehrs verstoßen, sowie technische Handelshemmnisse. Im Bereich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer sind keine Fortschritte zu verzeichnen. Die Rechtsangleichung in den Bereichen Niederlassungsrecht und Dienstleistungsfreiheit ist noch nicht weit fortgeschritten. Im Bereich freier Kapitalverkehr sind nur sehr geringe Fortschritte zu verzeichnen. Insbesondere die Angleichung der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche ist noch unzureichend. Es bestehen immer noch Beschränkungen für den Erwerb von Immobilien durch Ausländer.
Im Bereich öffentliches Auftragswesen sind nur sehr begrenzte Fortschritte zu verzeichnen.
Der Anwendungsbereich der einschlägigen Rechtsvorschriften wurde durch die Einführung von Ausnahmen eingeengt. Es gibt in der Türkei keine zentrale Stelle, die eine kohärente Politik in allen Bereichen des öffentlichen Auftragswesens gewährleistet. Im Bereich des Gesellschaftsrechts konnten in begrenztem Umfang Fortschritte erzielt werden. Die Türkei hat die meisten internationalen Rechnungslegungsstandards übernommen. Allerdings ist deren Einhaltung für die meisten türkischen Unternehmen nicht zwingend vorgeschrieben, die diese Bilanz lediglich nach dem türkischen Steuerverfahrensgesetz erstellen müssen. Die Rechtsangleichung ist in diesem Bereich nicht weit vorangekommen. Bei den Rechten an geistigem Eigentum sind gute Fortschritte zu verzeichnen und die Verwaltungskapazität wurde ausgebaut. Allerdings sind weitere Fortschritte erforderlich, insbesondere bei der Rechtsdurchsetzung im Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie, die das Ausmaß organisierter Kriminalität erreicht hat. Außerdem müssen Kooperation und Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden gestärkt werden. Insbesondere ordentlichen Gerichten der unteren Instanzen bereitet die ordungsgemäße Anwendung der Rechtsvorschriften Schwierigkeiten.
Die Fortschritte im Bereich der Wettbewerbspolitik sind uneinheitlich. Die Übernahme der kartellrechtlichen EU-Vorschriften ist gut vorangeschritten und die Rechtsdurchsetzung durch die Wettbewerbsbehörde ist zufrieden stellend. Hingegen sind bei den staatlichen Beihilfen keine Fortschritte zu verzeichnen. Die Türkei verfügt weder über den erforderlichen Rechtsrahmen noch über die Verwaltungsstrukturen für die Umsetzung der einschlägigen EU-Vorschriften.
Die diesbezüglichen Verpflichtungen im Rahmen des Assoziierungsabkommens sind noch nicht erfüllt.
Im Bereich der Finanzdienstleistungen hat die Türkei einige Fortschritte erzielt. Das neue Bankengesetz und die Insolvenzvorschriften für den Versicherungs- und Zusatzrentensektor sind positive Entwicklungen. Allerdings wurden die für den Versicherungssektor relevanten Vorschriften nur in begrenztem Umfang übernommen. Im Bereich der Wertpapierdienstleistungen und der Wertpapiermärkte muss die Angleichung der Vorschriften für das Anlegerentschädigungssystem, die grenzübergreifende Erbringung von Dienstleistungen, die Offenlegungspflicht und die Prospektanforderungen weiter vorangetrieben werden. Die Kapazitäten der Aufsichtsbehörden müssen gestärkt werden, dies gilt insbesondere für den Versicherungs- und Wertpapiermarkt.
Fortschritte konnten zum Teil in den Bereichen Informationsgesellschaft und Medien erzielt werden so auch im Hinblick auf lokale Rundfunksendungen in anderen Sprachen als Türkisch. Die Türkei verfügt nun über eine gute Ausgangsbasis für weitere Rechtsangleichungen in den Bereichen elektronische Kommunikation und Informationstechnologien. Insgesamt ist die Angleichung für die Bereiche audiovisuelle Politik und Medien jedoch nur sehr wenig vorangekommen.
Im Bereich Landwirtschaft wurden begrenzte Fortschritte bei der ländlichen Entwicklung erzielt. Allerdings drohte die Umsetzung der Maßnahmen an Verzögerungen der erforderlichen Rechtsakte und Verwaltungsstrukturen zu scheitern. Ein Großteil der Verwaltungsstrukturen für die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) muss erst noch geschaffen werden.
Auch die Politik der Türkei, die finanzielle Unterstützung immer stärker an die Produktionsleistung zu koppeln, steht im Widerspruch zur Reform der GAP. Insgesamt wurden bei der Rechtsangleichung nur begrenzte Fortschritte erzielt. Im Bereich Fischerei sind keine neuen Entwicklungen zu verzeichnen. Wichtige Bestandteile des Besitzstands wurden noch nicht in das türkische Recht übernommen. Die für die Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik erforderlichen Strukturen wurden noch nicht geschaffen. Bei der Angleichung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Tier- und Pflanzengesundheit und Lebensmittelsicherheit sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Der Rechtsrahmen und die Verwaltungsstrukturen für die Umsetzung des einschlägigen Besitzstands fehlen immer noch.
Die Kontrollsysteme sind insgesamt unzulänglich. Die entscheidende Schwachstelle im Veterinärbereich, insbesondere hinsichtlich der Tiergesundheit, ist das Fehlen eines wirksamen Tierseuchenkontrollsystems.
Im Bereich Verkehr wurden gute Fortschritte erzielt. Die Angleichung der Vorschriften für den Straßenverkehr ist recht weit vorangeschritten, was in den anderen Verkehrssektoren nicht überall der Fall ist. Den Um- und Durchsetzungskapazitäten muss verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden. Über die Strukturierung des Eisenbahnsektors wurde noch nicht entschieden. Die Türkei ist zwar den internationalen See- und Luftverkehrsabkommen beigetreten, hat jedoch den einschlägigen Besitzstand noch nicht übernommen. Bei den Transeuropäischen Netzen sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen.
Weitere Fortschritte wurden im Bereich Energie erzielt. Insgesamt ist der Stand der Rechtsangleichung jedoch sehr uneinheitlich. Das Rahmengesetz über Energieeffizienz muss noch ausgearbeitet werden. Die Verwaltungskapazität und die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden müssen gestärkt werden.
Im Bereich Steuern sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Das türkische Steuersystem entspricht zum Teil dem Besitzstand. Weitere Angleichungen sind insbesondere in Bezug auf Anwendungsbereich und Höhe der MwSt, Struktur und Sätze der Verbrauchsteuern sowie den die direkten Steuern betreffenden Besitzstand erforderlich. Außerdem müssen dringend diskriminierende Elemente der Steuervorschriften für Tabakwaren und alkoholische Getränke beseitigt werden.
Im Bereich Wirtschafts- und Währungsunion konnte die Türkei Fortschritte verzeichnen.
Insgesamt sind die Vorbereitungen hier recht gut vorangekommen. Allerdings stehen die Vorschriften über das Verbot der monetären Finanzierung des öffentlichen Sektors und über das Verbot des bevorrechtigten Zugangs des öffentlichen Sektors zu den Finanzinstituten noch nicht im Einklang mit dem Besitzstand. Außerdem steht der Mangel an klar gegliederten Koordinierungs- und Kooperationsstrukturen einer effiziente Wirtschaftspolitik im Wege. Die Türkei hat bei der Anwendung einheitlicher Klassifikationen und bei den sektoralen Statistiken einige Fortschritte erzielt. Die Rechtsangleichung verzeichnet hier nach wie vor nur begrenzte Fortschritte, wird aber durch weitere neue Rechtsvorschriften deutlich vorangetrieben werden.
Begrenzte Fortschritte wurden im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung erzielt, inbesondere auf dem Gebiet des Sozialschutzes und bei der Umsetzung des neuen Behindertengesetzes. Allerdings werden die Rechte der Gewerkschaften immer noch nicht in vollem Umfang respektiert. Besondere Aufmerksamkeit muss der Bekämpfung der Schattenwirtschaft gewidmet werden. Die Verwaltungskapazität muss in diesem Bereich gestärkt werden, um die Rechtsumsetzung zu gewährleisten.
Die Türkei hat im Bereich Unternehmens- und Industriepolitik gute Fortschritte erzielt, insbesondere durch die förmliche Gründung eines Amtes zur Unterstützung und Förderung von Investitionen. Auch bei der Privatisierung, der Übernahme der KMU-Definition der Gemeinschaft und der strategischen Planung sind Fortschritte zu verzeichnen. Die Rechtsangleichung ist weit vorangeschritten.
Bei der Regionalpolitik und der Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente wurden ebenfalls Fortschritte erzielt, insbesondere mit der Annahme des Gesetzes über die Einrichtung der Entwicklungsagenturen. Allerdings geben Rolle und Funktionsweise dieser Agenturen Anlass zur Besorgnis. Eigenverantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht müssen gestärkt werden, so muss u.a. eine Umverteilung der Kompetenzen zwischen den Ministerien auf zentraler und regionaler Ebene in Betracht gezogen werden. Die Rechtsangleichung ist in diesem Bereich nur in Maßen vorangekommen.
Im Bereich Justiz und Grundrechte sind einige Fortschritte festzustellen. Bei der Justizreform sind insgesamt kontinuierliche Fortschritte zu verzeichnen. Allerdings wurden die neuen Rechtsvorschriften bislang nicht immer mit der erforderlichen Konsequenz von der Justiz umgesetzt und die Unabhängigkeit der Justiz muss mit mehr Nachdruck durchgesetzt werden.
Bei der Korruptionsbekämpfung wurden einige Fortschritte erzielt, insbesondere durch größere Transparenz in der öffentlichen Verwaltung. Die Korruption ist jedoch nach wie vor ein weitverbreitetes Problem und die für Korruptionsbekämpfung zuständigen Behörden und die Korruptionsbekämpfungsstrategien sind weiterhin unzulänglich. Der Anwendungsbereich der parlamentarische Immunität ist zu weitgefasst. Was die Grundrechte anbelangt, so konnten begrenzte Fortschritte bei den Rechtsvorschriften erzielt werden, die Umsetzung der Reformen ist allerdings noch nicht abgeschlossen.
Im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht sind Fortschritte auf den Gebieten Asylrecht, Grenzverwaltung, Bekämpfung des Menschenhandels, Zoll und polizeilicher Zusammenarbeit festzustellen. Die Rechtsangleichung wird fortgesetzt, ist aber in Bereichen wie Migration, Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Geldwäsche und justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen noch unzureichend.
Weitere Fortschritte wurden im Bereich Wissenschaft und Forschung erzielt, insbesondere mit der Teilnahme an EU-Forschungsprogrammen und der Aufstockung der Haushaltsmittel.
Gute Fortschritte sind auch im Bereich Bildung und Kultur zu verzeichnen. In beiden Bereichen ist die Rechtsangleichung bereits recht weit gediehen.
Bei den Vorschriften für Abfallwirtschaft und Lärmschutz verläuft die Rechtsangleichung planmäßig. Mit der Übernahme des Besitzstands in den übrigen Umweltbereichen ist die Türkei dagegen kaum vorangekommen, dies gilt auch für die internationalen Übereinkommen. Die mangelnden Fortschritte bei den horizontalen Rechtsvorschriften, insbesondere für grenzübergreifende Umweltverschmutzung und für die Durchführung öffentlicher Konsultationen, geben daher verstärkt Anlass zur Besorgnis. Bei der Übernahme des für Luftqualität, Naturschutz und Wasserqualität relevanten Besitzstands sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Mit dem Inkrafttreten des geänderten Umweltschutzgesetzes wird die Leistungsfähigkeit der institutionellen Struktur gestärkt werden. Die Rechtsvorschriften werden allerdings nur unzureichend durchgesetzt.
Im Bereich Gesundheits- und Verbraucherschutz hat die Türkei vor allem durch die Schaffung einer Marktaufsicht beim Verbraucherschutz Fortschritte erzielt. Auch im Bereich der öffentlichen Gesundheit sind Verbesserungen zu verzeichnen, insbesondere durch den Aufbau eines Netzes für die epidemiologische Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten. Allerdings ist die Umsetzung der Rechtsvorschriften in beiden Bereichen nach wie vor unzureichend.
Durch die Zollunion kann die Türkei bereits ein hohes Maß an Rechtsangleichung vorweisen.
Allerdings wurden einige spezifische Rechtsvorschriften, u.a. zu Freihandelszonen, Zollbefreiung, Markenpiraterie und Nachprüfungen, noch nicht übernommen. Die Zollverwaltung muss gestärkt werden und mit den Vorbereitungen auf die IT-Interkonnektivität beginnen.
Die Türkei ist bei der Rechtsangleichung im Bereich Außenbeziehungen weit vorangekommen. Allerdings hat sie die gemeinsame Handelspolitik der EU noch nicht in vollem Umfang übernommen. Die Rechtsangleichung im Bereich Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik schreitet weiter voran. Die Türkei hat ihre außenpolitischen Maßnahmen im Nahen Osten intensiviert und sich um die Förderung der regionalen Stabilität bemüht. Die Grenze zu Armenien ist weiterhin geschlossen. Die Türkei nahm an ESVP-Missionen teil.
Allerdings wirft ihre Beteiligung weiterhin Schwierigkeiten auf. So blockiert die Türkei nach wie vor die Einbeziehung Zyperns und Maltas in die strategische Zusammenarbeit zwischen EU und NATO. Ebenso verhindert sie den Beitritt Zyperns zum Wassenaar-Arrangement.
Bislang hat die Türkei das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs noch nicht unterzeichnet.
Einige Fortschritte sind im Bereiche Finanzkontrolle zu verzeichnen. Hier wurden einige Verwaltungsstrukturen geschaffen und Durchführungsvorschriften angenommen. Allerdings sind die im Gesetz über die öffentliche Finanzverwaltung und die Finanzkontrolle vorgesehenen Strukturen noch nicht voll funktionsfähig. Trotz der Annahme einiger Übergangsregelungen ist der Aufbau der für den Schutz der finanziellen Interessen der EU erforderlichen Strukturen noch nicht abgeschlossen. Was die Finanz- und Haushaltsbestimmungen anbelangt, muss die Türkei rechtzeitig die entsprechenden Koordinierungsstrukturen und Durchführungsbestimmungen einführen, um die korrekte Berechnung, Erhebung, Zahlung und Kontrolle der EU-Eigenmittel sicherzustellen.
- 1 Mitteilung der Kommission - Erweiterung: Zwei Jahre danach - ein wirtschaftlicher Erfolg - KOM (2006) 200 vom 3.5.2006.
- 2 Mitteilung der Kommission - Bericht über die Anwendung der im Beitrittsvertrag 2003 festgelegten Übergangsregelungen (Zeitraum 1. Mai 2004 - 30. April 2006) - KOM (2006) 48 vom 8.2.2006.
- 3 Vollständige Öffnung: Mai 2004: Irland, Vereinigtes Königreich, Schweden - Mai 2006: Spanien,
- 4 Der Stabilitätspakt für Südosteuropa ist ein regionalpolitischer Rahmen, der im Juni 1999 von der internationalen Gemeinschaft geschaffen wurde, um die Länder in ihren Bemühungen um die Förderung des Friedens, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und des wirtschaftlichen Wohlstands zu unterstützen und in der gesamten Region Stabilität zu erreichen. Der Stabilitätspakt wird derzeit zu einem Kooperationsprozess mit mehr regionaler Eigenverantwortung umgestaltet. Öffentlichkeit am nächsten stehen, über die Vorteile informieren, die die Erweiterungspolitik für die Bürger der erweiterten Union mit sich gebracht hat.
- 5 Siehe Seite 9 für weitere Informationen zur Visaerleichterung.
- 6 Gemäß der Definition in der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates.
- 7 Mitteilung der Kommission "Erweiterung: zwei Jahre danach - ein wirtschaftlicher Erfolg" -KOM (2006) 200 vom 3.5.2006.
- 8 Gemäß der Definition in der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates.