Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2007

Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 24. Juli 2007
beim Bundesminister der Finanzen Karl Diller MdB

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff

Sehr geehrter Herr Präsident,

gemäß § 37 Abs. 4 Bundeshaushaltsordnung übersende ich die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen im 2. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2007.


Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller

Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im 2. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2007

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Einzelplan/ Kapitel/ Titel Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut Haushaltsplan 2007 T€ bewilligte über-/außerplanmäßige Ausgabe T€
1 2 3 4
06 Bundesministerium des Innern
0602 Allgemeine Bewilligungen
894 02Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit.7.500 2.457
Höherer Bedarf infolge der Baumaßnahmen an der Heinrich-Böll-Stiftung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Abschluss von Verträgen.
07Bundesministerium der Justiz
0710 Deutsches Patent- und Markenamt
685 01Beiträge an Vereine, Gesellschaften und Verbände im Inland61
Höhere Mitgliedsbeiträge für das "Deutsche Institut für Normung - DIN" und den Verein "Munich Network - Netzwerk München e. V.". Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der Beitrittserklärung zur "DIN" vom 6. Dezember 1979 und der Beitrittserklärung zu "Munich Network" vom 1. Januar 1997.
08 Bundesministerium der Finanzen
0804 Bundeszollverwaltung
688 04Zahlungen an die EU für abzuführende Zölle, soweit diese nicht eingenommen worden sind, einschließlich der Zinsen gem. Artikel 11 der Ratsverordnung 1150/20000 19.550
Zahlungen bzw. Vorbehaltszahlungen an die EU-Kommission für fehlerhafte oder nicht erhobenen Zölle sowie Verzugszinsen. Die überplanmäßigen Ausgaben dienen teilweise der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtungen beruhen auf EuGH-Urteil bzw. EU-Verordnung. Überplanmäßige Ausgaben bis zur Höhe von 19 Mio. € sind mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. Mai 2007 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
09 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
0909 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
711 01Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten1.023 950
Zwingend erforderliche zusätzliche Sanierungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Dienstbetriebs in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Hannover.
10 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
1002 Allgemeine Bewilligungen
683 06Zuweisungen nach dem Gesetz über die Verwendung von Gasöl durch Betriebe der Landwirtschaft0 4
Nachbewilligung für Gasölverbilligung in der Landwirtschaft. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf einer rechtskräftigen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung (§ 10 Landwirtschafts-Gasölverwendungsgesetz).
1004 Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge
682 04Von der EU nicht übernommene Marktordnungsausgaben0 3.555
Zahlung an die Europäische Kommission für offene Rückforderungen im Rahmen des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL). Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Art. 32 ff der Finanzierungsverordnung (EG) Nr. 1290/2005, die zum Rechnungsabschluss 2006 in Kraft getreten ist.
16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
1601 Bundesministerium
712 03Sanierung des "ehemaligen Abgeordnetenhochhauses" in Bonn0 739
Baukosten im Rahmen der Sanierung und Herrichtung des "ehemaligen Abgeordnetenhochhauses" in Bonn. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf mit dem Land Nordrhein-Westfalen, der Stadt Bonn und den Organisationen der UN geschlossenen Abkommen.
1602 Allgemeine Bewilligungen, Umweltschutz, Naturschutz, erneuerbare Energien
534 12Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Naturschutzes1.790 500
Durchführung der 9. UN-Naturschutzkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD - COP 9) und des 4. Meeting of the Parties des Cartagena Protokolls (4. MOP).
23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
2302 Allgemeine Bewilligungen
836 04Beteiligung am Kapital der Afrikanischen Entwicklungsbank und am Afrikanischen Entwicklungsfonds97.173 2.389
Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zur Ablösung der Rückstände Liberias bei der Afrikanischen Entwicklungsbank.

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE)

Einzelplan/ Kapitel/ Titel Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut Haushaltsplan 2007 T€ bewilligte über-/außerplanmäßige VE T€
1 2 3 4
12 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
1202 Allgemeine Bewilligungen
526 51 aplGerichts- und ähnliche Kosten- 454
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2008 bis zu: 454 T€
Abschluss einer Vereinbarung zwischen Bund, Toll Collect und Schiedsrichtern zur Durchführung eines zweiten Schiedsverfahrens gemäß Maut-Betreibervertrag.
16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
1602 Allgemeine Bewilligungen, Umweltschutz, Naturschutz, erneuerbare Energien
534 12Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Naturschutzes1.700 5.000
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2008 bis zu: 5.000 T€
Durchführung der 9. UN-Naturschutzkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD - COP 9) und des 4. Meeting of the Parties des Cartagena Protokolls (4. MOP).

3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben (ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen)

Einzelplan/ Kapitel/ Titel Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut Haushaltsplan 2007 T€ bewilligte über-/außerplanmäßige Ausgabe T€
1 2 3 4
12 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
1202 Allgemeine Bewilligungen
545 01Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen2.937 1.500
Vorbereitung und Durchführung zusätzlicher Veranstaltungen im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Vertrag. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG gegeben hätte.
12 26 Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn
714 03 apl Baumaßnahmen für den Deutschen Bundestag in Bonn- 92
Kosten der Ausbauarbeiten an den ehemaligen Bundestagsbauten in Bonn. Die außerplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Vergleich. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrags die Einwilligung nach Art. 112 GG gegeben hätte.