Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2018/... und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 078/2009, (EG) Nr. 079/2009 und (EG) Nr. 661/2009

COM (2018) 286 final; Ratsdok. 9006/18

Der Bundesrat hat in seiner 969. Sitzung am 6. Juli 2018 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Begründung:

Bei selbstfahrenden Kraftfahrzeugen entfällt mit zunehmenden Automatisierungsstufen die Möglichkeit für nicht vernetzte Verkehrsteilnehmer im Umfeld, bei unklaren Verkehrssituationen durch (Sicht-) Kontaktaufnahme mit dem Fahrer oder klärende Gestik die Verkehrssituation zu bereinigen. Diese Außensignalisierung müssen Automatisierungssysteme selbstfahrender Fahrzeuge zumindest teilweise übernehmen können. Hierzu erscheint es sinnvoll, bereits die Aktivierung selbstfahrender oder später autonomer Fahrfunktionen für nicht vernetzte Verkehrsteilnehmer im Umfeld optisch zu signalisieren. Ferner wird später voraussichtlich auch das (internationale) Verhaltensrecht (zum Beispiel Wiener Übereinkommen von 1968) hierzu angepasst werden müssen, um einheitliche Signalisierungen auch für das Verhaltensrecht zu erreichen.