Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 24. März 2006
beim Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Harry Carstensen
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO übersende ich die
- Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen im 4. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2005.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im 4. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2005 1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Einzelplan/ Kapitel/ Titel | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe | Ansatz laut Haushaltsplan 2005 T€ | bewilligte über- /außer- planmäßige Ausgabe T€ |
1 | 2 | 3 | 4 |
02 | Deutscher Bundestag | ||
02 01 | Deutscher Bundestag | ||
684 01 | Geldleistungen an die Fraktionen des Deutschen Bundestages | 61.231 | 1.310 |
Mehrbedarf bei den Geldleistungen an die Fraktionen des Deutschen Bundestages aufgrund des Ergebnisses der Bundestagswahl vom 18. September 2005. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 50 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes. | |||
05 | Auswärtiges Amt | ||
05 02 | Allgemeine Bewilligungen | ||
681 11 | Unterstützungen für zurückgekehrte arbeitslose Bedienstete internationaler Organisationen | 211 | 100 |
Höhere Unterstützungsleistungen aufgrund der gestiegenen Anzahl zurückkehrender Bediensteter. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfülung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf einer Richtlinie der Bundesregierung in Verbindung mit Art. 3 GG. | |||
687 30 | Beitrag an die Vereinten Nationen | 446.000 | 14.700 |
Mehrbedarf für verschiedene friedenserhaltende Maßnahmen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfülung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf völkerrechtlichen Vereinbarungen. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. November 2005 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
06 | Bundesministerium des Innern | ||
06 02 | Allgemeine Bewilligungen | ||
632 09 apl | Soforthilfen für durch das Augusthochwasser 2005 in Bayern enstandene Schäden | - | 465 |
Beteiligung des Bundes an Hilfsprogrammen des Freistaates Bayern zur Milderung von Notlagen aufgrund des Augusthochwassers 2005. | |||
06 12 | Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung | ||
711 01 | Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten | 225 | 250 |
Anpassung der Brandmeldeanlage in den Wohnheimgebäuden der FH Bund, Brühl, an die gesetzlichen und neuesten technischen Vorgaben. | |||
06 25 | Bundesgrenzschutz | ||
671 01 | Erstattungen an Dritte für die Durchführung der Fluggast- und Reisegepäckkontrolle | 175.804 | 42.854 |
Zusätzliche Sicherheitskontrolen auf Flughäfen; erforderliche /Intensivierung so genannter Transferkontrolen sowie erhebliche Steigerung des Fluggastaufkommens. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfülung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 5 Luftsicherheitsgesetz. | |||
08 | Bundesministerium der Finanzen | ||
08 02 | Allgemeine Bewilligungen | ||
686 04 | Zuschuss an die Gästehaus Petersberg GmbH | 0 | 628 |
Zahlung von Gewerbesteuer an die Stadt Königswinter sowie Körperschaftssteuer zuzüglich Aussetzungszinsen an die Finanzverwaltung NRW. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfülung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf rechtskräftigen Bescheiden der Stadt Königswinter und des Finanzamtes Bonn/St. Augustin. | |||
08 04 | Bundesfinanzverwaltung | ||
688 02 apl | Abführung der Eigenmittel an die EU | - | 27.909 |
Vorbehaltszahlungen an die EU-Kommission im Rahmen von laufenden bzw. unmittelbar bevorstehenden Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die außerplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. Oktober 2005 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
09 | Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit | ||
09 02 | Allgemeine Bewilligungen | ||
662 01 | Abwicklung von Altprogrammen | 201.388 | 198.000 |
Höhere Darlehensausfälle gegenüber den ursprünglich geschätzten Prognosen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Verträgen des Bundes mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 16. Dezember 2005 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
687 01 | Beiträge an internationale Organisationen | 19.880 | 50 |
Höhere Mitgliedsbeiträge an die Internationale Arbeitsorganisation in Genf aufgrund von Schwankungen des Wechselkurses Euro / Schweizer Franken. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfülung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf völkerrechtlichem Vertrag. | |||
09 12 | Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen | ||
632 11 | Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung . | 3.200.000 | 490.000 |
Deutlich ungünstigere Entwicklung bei der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 46 Abs. 5 und 6 SGB II. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. November 2005 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
681 12 | Arbeitslosengeld II | 14.600.000 | 3.000.000 |
Deutlich ungünstigere Entwicklung bei der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und der Höhe der durchschnittlichen Geldleistungen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfülung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§ 19, 28 SGB //. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. Oktober 2005 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
10 | Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft | ||
10 02 | Allgemeine Bewilligungen | ||
514 71 | Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl | 4.684 | 500 |
Aufrechterhaltung des Betriebs der Fischereischutzboote und Fischereiforschungsschiffe. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfülung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf nationalen und EU-Vorschriften(VO(EWG) Nr. 2847/93). | |||
636 51 | Zuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte | 2.300.000 | 49.300 |
Höhere Defizitdeckung des Bundes für die Alterssicherung der Landwirte. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfülung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 78 ALG. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. November 2005 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
636 55 | Zuschüsse an die Träger der Krankenversicherung der Landwirte | 1.093.000 | 24.800 |
Höhere Leistungsaufwendungen für Altenteiler, für die der Bund die Kosten zu tragen hat. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfülung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 37 KVLG 1989. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. November 2005 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
12 | Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen | ||
12 02 | Allgemeine Bewilligungen | ||
526 51 | Gerichts- und ähnliche Kosten | 3.500 | 1.150 |
Anwaltliche Vertretung des Bundes im schiedsgerichtlichen Verfahren zwischen dem Bund und dem Tol-Collect-Konsortium. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfülung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Vertrag. | |||
532 51 | Ausgaben für den Einzug der streckenbezogenen Straßenbenutzungsgebühren für LKW durch Private | 541.700 | 14.000 |
Anpassung der Betreibervergütung an die Projektgeselschaft Tol Collect GmbH. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Vertrag über die Erhebung von Maut für die Benutzung von Autobahnen durch schwere LKW und die Errichtung und den Betrieb eines Mautsystems (Betreibervertrag). Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15. Dezember 2005 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
682 05 apl | Zuwendung an die Osthannoversche Eisenbahnen AG, Celle (OHE) | 0 | 1.462 |
Bundesanteil am Verlustausgleich für die Geschäftsjahre 2003/2004 zur Abwendung der Insolvenz der OHE AG Celle. | |||
682 51 | Verwaltungsausgaben der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) | 1.500 | 954 |
Erhöhung des Verwaltungskostenzuschusses zur Abwendung der Zahlungsunfähigkeit der V/FG (Aufbau und Betrieb eines Finanzmanagementsystem zur Verteilung des Mautaufkommens). | |||
12 03 | Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes - Bundeswasserstraßen - | ||
531 01 | Entschädigungs- und Ersatzleistungen | 665 | 464 |
Höhere vom Bund zu leistende Schadensersatzleistungen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtungen beruhen auf einem gerichtlichen Urteil und Vergleich. | |||
12 16 | Luftfahrt-Bundesamt | ||
671 41 | Ausgaben im Zusammenhang mit der Untersuchung von Luftfahrzeugunfällen . | 71 | 23 |
Höherer Bedarf infolge des im Jahr 2005 zu untersuchenden Unfallaufkommens. | |||
12 25 | Wohnungswesen und Städtebau | ||
671 01 | Kostenerstattung an das Deutsche Institut für Bautechnik(DIBt), Berlin . | 1.300 | 148 |
Nachzahlung für die Erledigung von im Wege der Organleihe übertragenen Aufgaben. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Abkommen über das Deutsche /Institut für Bautechnik (D/Bt-Abkommen). | |||
15 | Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung | ||
15 02 | Allgemeine Bewilligungen | ||
636 05 | Leistungen des Bundes für Aufwendungen nach dem Mutterschutzgesetz | 3.752 | 210 |
Erheblich gestiegene Antragszahl. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§ 13 und 14 Mutterschutzgesetz. | |||
15 09 | Kriegsopferversorgung- und -fürsorge sowie gleichartige Leistungen | ||
632 01 | Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz auf Grund des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten | 30.000 | 2.000 |
Entschädigung für Opfer von Gewalttaten. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfülung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 1 des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). | |||
632 51 | Kriegsopferfürsorge und gleichartige Leistungen. | 410.000 | 20.000 |
Höhere Empfängerzahlen bei der Kriegsopferfürsorge. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§ 26 - 27 d BVG. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Januar 2006 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
636 21 | Erstattung von Ausgaben der Heil- und Krankenbehandlung an Krankenkassen.. | 5.000 | 2.200 |
Erstattung von Ausgaben der Heil- und Krankenbehandlung an Krankenkassen für Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfülung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 80 Soldatenversorgungsgesetz (SVG) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). | |||
636 31 | Erstattung von Ausgaben der Heil- und Krankenbehandlung an Krankenkassen .. | 420 | 150 |
Erstattung von Ausgaben der Heil- und Krankenbehandlung an Krankenkassen nach dem Bundesversorgungsgesetz aufgrund des Häftlingshilfegesetzes und des Strafrechtlichen und Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes aufgrund gestiegener Kosten im Gesundheitsbereich. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 3 VwRehaG, § 4 HHG, § 80 StrRehaG, § 80 SVG i. V.m. BVG. | |||
636 41 | Erstattungen an Krankenkassen nach §§ 19 und 20 des Bundesversorgungsgesetzes und an andere öffentlichrechtliche Leistungsträger .. | 215.000 | 900 |
Kostenanstieg im Bereich der Heil- und Krankenbehandlung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§ 19 und 20 Bundesversorgungsgesetz. | |||
671 01 | Durchführung der Versehrtenleibesübungen | 1.200 | 400 |
Anstieg der Kosten aufgrund erhöhter Teilnehmerzahlen bei den Versichertenleistungen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 10 des Bundesversorgungsgesetzes. | |||
671 02 | Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Grund des Gesetzes zur Einführung des Bundesversorgungsgesetzes im Saarland .. | 15 | 10 |
Gestiegene Kosten im Gesundheitswesen. Die Ausgabe dient der Erfülung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 11 des Gesetzes zur Einführung des Bundesversorgungsgesetzes im Saarland. | |||
671 42 | Versorgung mit Hilfsmitteln (Sachleistungen) .. | 50.000 | 7.000 |
Anstieg der Aufwendungen für die Versorgung von Leistungsempfänger mit Hilfsmitteln (Sachleistungen) nach dem Bundesversorgungsgesetz. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 11 BVG. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. November 2005 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
681 01 | Versorgungsbezüge für Beschädigte .. | 2.154.800 | 68.850 |
Höhere Zahl von Leistungsbeziehern als bei der Haushaltsaufstellung 2005 erwartet wurde. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtungen beruhen auf dem BVG und § 287d Abs. 2 SGB VI. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. November und 16. Dezember 2005 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
681 05 | Bestattungsgeld auf Grund des Bundesversorgungsgesetzes und des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland .. | 28.000 | 10.000 |
Anstieg des zu gewährenden Bestattungsgeldes durch unerwartet hohe /Inanspruchnahme. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfülung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 36 BVG. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 5. Oktober 2005 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
681 07 | Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz auf Grund des Gesetzes über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer .. | 2.000 | 300 |
Versorgung von Zivildienstleistenden oder deren Hinterbliebenen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfülung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§ 47 ff. Zivildienstgesetz(ZDG) sowie § 80 Soldatenversorgungsgesetz (SVG) i.V.m. Bundesversorgungsgesetz. | |||
15 13 | Sozialversicherung | ||
856 22 apl | Betriebsmitteldarlehn des Bundes an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung | - | 1.000.000 |
Liquiditätshilfe des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung aufgrund schlechter konjunktureller Entwicklung (Bundesgarantie). Die außerplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 214 Abs. 1 SGB VI. Die außerplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. November 2005 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
16 | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit | ||
16 02 | Allgemeine Bewilligungen, Umweltschutz, Naturschutz, erneuerbare Energien | ||
698 01 apl | Kosten der Rückabwicklung im Rahmen der Auflösung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung .. | - | 1.500 |
Kosten der Rückabwicklung im Rahmen der Auflösung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung. Die außerplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem öffentlichrechtlichen Erstattungsanspruch. | |||
17 | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | ||
17 02 | Allgemeine Bewilligungen | ||
632 01 | Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft | 29.000 | 6.710 |
Ruherechtsentschädigungen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfülung einer Rechtsverpflichtung, die auf dem Gräbergesetz beruht. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. November 2005 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
831 01 apl | Beteiligung an der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch gGmbH ... Anteil des Bundes am Stammkapital und Stiftungsgründungskosten. | - | 10 |
17 10 | Gesetzliche Leistungen für die Familie | ||
632 07 | Ausgaben nach § 8 Abs.2 des Unterhaltsvorschussgesetzes . | 260.000 | 22.000 |
Höhere Unterhaltsvorschüsse aufgrund gestiegener Empfängerzahl. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. November 2005 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
681 01 | Erziehungsgeld .. | 2.740.000 | 145.000 |
Anstieg der Empfängerzahl. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfülung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG). Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. November 2005 und 6. Januar 2006 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
23 | Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung | ||
23 02 | Allgemeine Bewilligungen | ||
687 01 | Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen | 171.394 | 5.000 |
Zweckgebundene Beiträge an das United Nations Development Programme zur Rehabilitierung der Basisinfrastruktur und zur Koordinierung der Hilfsmaßnahmen für die Opfer des Erdbebens am 8. Oktober 2005 in Pakistan. | |||
30 | Bundesministerium für Bildung und Forschung | ||
30 04 | Hochschulen, Wissenschaft und Ausbildungsförderung | ||
632 11 | BAföG - Schülerinnen und Schüler .. | 463.000 | 5.000 |
Anstieg der Empfängerzahl von BAföG-Leistungen (Schülerinnen und Schüler an Fachschulen, Berufsfachschulen etc.) infolge der angespannten Situation auf dem Lehrstelenmarkt. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfülung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtungen beruhen auf dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). | |||
632 12 | BAföG - Zuschüsse an Studierende | 480.000 | 26.000 |
Geringere Rückflüsse von Rückforderungen von Leistungsempfängern als erwartet und steigender Bedarf infolge der konjunkturellen Entwicklung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfülung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Dezember 2005 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
30 05 | Lebenswissenschaften, Umweltgerechte nachhaltige Entwicklung, Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung | ||
685 14 | Gesetzliche Endlageraufwendungen (Endlagervorausleistungen und Endlagergebühren).. | 30.000 | 8.260 |
Höhere Endlagervorausleistungen und Nachzahlungen für frühere Bemessungszeiträume aufgrund geänderter Berechnungsgrundlagen. Mehrkosten für die Rückführung von Kernbrennstoffen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtungen beruhen auf der Dritten Verordnung zur Änderung der Endlagervorausleistungsverordnung vom 6. Juli 2004 sowie auf bilateralen Verträgen mit Frankreich. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. November 2005 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. |
2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen
Einzelplan/ Kapitel/ Titel | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung | Ansatz laut Haushaltsplan 2005 T€ | bewilligte über-/außer- planmäßige Verpflichtungsermächtigung T€ |
1 | 2 | 3 | 4 |
04 | Bundeskanzler und Bundeskanzleramt | ||
04 01 | Bundeskanzler und Bundeskanzleramt | ||
711 01 apl | Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten .. | - | 345 |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
|
|||
Verlagerung des Postöffungsraumes zur Minimierung der Gefahr einer möglichen chemischen oder biologischen Kontaminierung des Bundeskanzleramtes. | |||
08 | Bundesministerium der Finanzen | ||
08 01 | Bundesministerium | ||
526 02 apl | Kosten für Sachverständige | - | 1.628 |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
|
|||
Vertragsverlängerung zum Monitoring der Deutsche Bahn AG. | |||
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
|
|||
Mandatierung Transaktionsberater für das Privatisierungsvorhaben Deutsche Flugsicherung. | |||
09 | Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit | ||
09 02 | Allgemeine Bewilligungen | ||
526 94 apl | Gerichts- und ähnliche Kosten im Streitschlichtungsverfahren vor der Welthandelsorganisation (WTO) | - | 1.700 |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
|
|||
Anwalts- und Übersetzungskosten im Rahmen des Streitschlichtungsverfahrens "Boing/Airbus" vor der Welthandelsorganisation (WTO). | |||
10 | Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft | ||
10 09 | Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) | ||
518 55 apl | Miete für Datenverarbeitungsanlagen, Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, Maschinen und Software | - | 430 |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
|
|||
Netzanbindung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit an das Datennetz Informationsverbund der Bundesverwaltungen (IVBV) zur Sicherstellung der Aufgabenerfüllung. | |||
12 | Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohungswesen | ||
12 02 | Allgemeine Bewilligungen | ||
682 51 apl | Verwaltungsausgaben der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) | - | 2.204 |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
|
|||
Haushaltsrechtliche Absicherung der Finanzierung des Anteils am Verwaltungskostenzuschuss, der für das Finanzmanagementsystem anfällt. | |||
12 22 | Eisenbahnen des Bundes | ||
526 02 apl | Kosten für Sachverständige | - | 772 |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
|
|||
Sachverständigenleistungen zum Monitoring der DB AG im Rahmen der beabsichtigten Börseneinführung sowie Beraterleistungen zum Abschluss einer Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung mit der DB AG. | |||
15 | Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung | ||
15 01 | Bundesministerium | ||
518 01 apl | Mieten und Pachten. | - | 6.052 |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
|
|||
Anmietung eines Bürogebäudes in Berlin für den neuen Dienstsitz des Bundesministeriums für Gesundheit. | |||
16 | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit | ||
16 01 | Bundesministerium | ||
712 01 apl | Baumaßnahmen von über 1.000 000 € im Einzelfall.. | - | 1.146 |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2006 bis zu: 1.146 T€ |
|||
Zusätzliche Maßnahmen zur Errichtung des Logistikzentrum im Rahmen der Sanierung und Herrichtung des "ehemaligen Abgeordnetenhochhauses" in Bonn zur Unterbringung von UN-Organisationen. | |||
23 | Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung | ||
23 02 | Allgemeine Bewilligungen | ||
686 61 apl | Ansiedlung internationaler entwicklungspolitischer Einrichtungen in Bonn. | - | 5.000 |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2006 bis zu: 5.000 T€ | |||
Ansiedlung des United Nations Office for Project Services (UNOPS) im Rahmen der Bundesstadt Bonn zu einem Zentrum für internationale Zusammenarbeit (Z/Z). | |||
60 | Allgemeine Finanzverwaltung | ||
60 02 | Allgemeine Bewilligungen | ||
540 01 | Prägekosten, Metallbeschaffungskosten, Kosten für den Vertrieb von Sammlermünzen, die Unterhaltung des Münzumlaufs und die Bekämpfung der Falschmünzerei | - | 24.600 |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
|
|||
Mittel für einen privaten Dienstleister für den Verkauf von Sammlermünzen des Bundes. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 3. November 2005 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. |
3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben (ohne Einwilligung des Bundesministerium der Finanzen)
Einzelplan/ Kapitel/ Titel | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe | Ansatz laut Haushaltsplan 2005 T€ | über-/außer- planmäßige Ausgabe T€ |
1 | 2 | 3 | 4 |
01 | Bundespräsident und Bundespräsidialamt | ||
01 01 | Bundespräsident | ||
681 01 | Übernahme von Patenschaften, Ausgaben aus besonderer Veranlassung und besondere Bewilligungen .. | 1.298 | 2 |
Der überplanmäßige Ausgabenbedarf ist aufgrund eines Verwaltungsversehens entstanden. | |||
02 | Deutscher Bundestag | ||
02 03 | Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages | ||
811 01 | Erwerb von Fahrzeugen.. | 0 | 21 |
Bis zum Ende des Haushaltsjahres 2005 konnten erwartete Mehreinnahmen wegen des nicht durchgeführten Verkaufs des bisher genutzten Dienstfahrzeuges, die zur Deckung der Ausgaben dienen sollten, nicht realisiert werden. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG gegeben hätte. | |||
06 | Bundesministerium des Innern | ||
06 25 | Bundesgrenzschutz | ||
671 01 | Erstattungen an Dritte für die Durchführung der Fluggast- und Reisegepäckkontrolle | 175.804 | 6.608 |
Zusätzliche Sicherheitskontrollen auf Flughäfen; erforderliche Intensivierung so genannter Transferkontrolen sowie erhebliche Steigerung des Fluggastaufkommens. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfülung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 5 Luftsicherheitsgesetz. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwiligung nach Art. 112 GG gegeben hätte. | |||
07 | Bundesministerium der Justiz | ||
07 06 | Bundesfinanzhof | ||
542 01 | Öffentlichkeitsarbeit.. | 1 | 1 |
Überzahlung, da irrtümlicherweise davon ausgegangen wurde, dass der Titel verstärkt werden kann. | |||
08 | Bundesministerium der Finanzen | ||
08 02 | Allgemeine Bewilligungen | ||
686 04 | Zuschuss an die Gästehaus Petersberg GmbH.. | 0 | 1 |
Umsatz - und Körperschaftsteuerforderung der Finanzverwaltung NRW. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf einem rechtskräftigen Steuerbescheid. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwiligung nach Art. 112 GG gegeben hätte. | |||
08 07 | Bundesvermögens- und Bauangelegenheiten | ||
511 11 | Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände | 0 | 84 |
Leistungen aus dem 1. Quartal des Forstwirtschaftsjahres 2005, die nicht von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben getragen werden. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwiligung nach Art. 112 GG gegeben hätte. | |||
539 19 | Vermischte Verwaltungsausgaben | 0 | 889 |
Leistungen aus dem 1. Quartal 2005 des Forstwirtschaftsjahres 2005, die nicht von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben getragen werden. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG gegeben hätte. | |||
09 | Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie | ||
09 09 | Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe | ||
711 01 | Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten | 1.023 | 96 |
Die vom Land Niedersachsen anteilig zu erstattenden Baumittel sind nicht rechtzeitig eingegangen. Insofern entstanden die Mehrausgaben. Hierbei handelt es sich um einen Vorgriff, der auf die nächstjährige Bewilligung für den gleichen Zweck angerechnet wird (§ 37 Abs. 6 Satz 1 BHO). Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwiligung nach Art. 112 GG gegeben hätte. | |||
12 | Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen | ||
12 03 | Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes-Bundeswasserstraßen - | ||
531 01 | Entschädigungs- und Ersatzleistungen. | 665 | 139 |
Höhere vom Bund zu leistende Schadensersatzleistungen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtungen beruhen auf einem gerichtlichen Urteil und Vergleich. | |||
12 16 | Luftfahrt-Bundesamt | ||
671 41 | Ausgaben im Zusammenhang mit der Untersuchung von Luftfahrzeugunfällen | 71 | 1 |
Höherer Bedarf infolge des im Jahr 2005 zu untersuchenden Unfallaufkommens. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG gegeben hätte. | |||
15 | Bundesministerium für Arbeit und Soziale Sicherung | ||
15 01 | Bundesministerium | ||
542 71 | Öffentlichkeitsarbeit.. | 145 | 1 |
Erhöhter Aufwand von Druckkosten und Beiträgen zur Künstlersozialkasse. Überzahlung aufgrund eines Verwaltungsversehens. | |||
15 06 | Paul-Ehrlich-Institut | ||
547 71 | Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben | 260 | 143 |
Erhöhter Aufwand insbesondere von Verbrauchsmaterial für Laborversuche und -prüfungen. Überzahlung aufgrund irrtümlicher Inanspruchnahme von Deckungsmöglichkeiten. | |||
15 09 | Kriegsopferversorgung- und -fürsorge sowie gleichartige Leistungen | ||
681 01 | Versorgungsbezüge für Beschädigte | 2.154.800 | 26.889 |
Höhere Zahl von Leistungsbeziehern; die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfülung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtungen beruhen auf dem BVG und § 287d Abs. 2 SGB VI. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwiligung nach Art. 112 GG gegeben hätte. | |||
16 | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit | ||
16 05 | Umweltbundesamt | ||
981 01 | Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen.. Ausgaben zur Verrechnung von Zahlungen an andere Bundesbehörden. | 0 | 120 |