Empfehlungen der Ausschüsse - 822. Sitzung des Bundesrates am 19. Mai 2006
Entschließung des Bundesrates für eine höhere Verbindlichkeit der Früherkennungsuntersuchungen im Sinne des Kindeswohls - Antrag der Länder Hamburg und Berlin, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein -

Der federführende Gesundheitsausschuss, der Ausschuss für Frauen und Jugend und der Ausschuss für Familie und Senioren empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung wie folgt zu fassen:

Vorbemerkung:

Kinder benötigen eine positive und ihnen zugewandte Lebenswelt, in der sie gesund aufwachsen können und vor Vernachlässigung und Misshandlung geschützt sind.

Dafür müssen alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten mit dem Ziel genutzt werden das Kindeswohl zu stärken und zu schützen.

Eine Möglichkeit, sowohl ein gesundes Aufwachsen von Kindern zu erreichen als auch gröbste Vernachlässigungen zu vermeiden, besteht in der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen im Bereich des Gesundheitswesens und in der Nutzung dieser Untersuchungen als Ansatz helfender Interventionen. Die Nichtteilnahme kann ein Indiz dafür sein, dass die Eltern der ihnen zuvörderst obliegenden Pflicht zur Pflege ihrer Kinder nicht ausreichend nachkommen.

I. Der Bundesrat stellt fest:

Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder sind unbestritten ein erfolgreiches Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung (U1- bis U10/J1-Untersuchungen nach § 26 SGB V), um eine körperliche, psychische oder geistige Fehlentwicklung von Kindern früh zu erkennen und gegebenenfalls zu therapieren.

Insbesondere für die Früherkennungsuntersuchungen im ersten Lebenshalbjahr liegt eine hohe Akzeptanz vor. Es ist aber zu beobachten, dass seit einigen Jahren die Inanspruchnahme insgesamt zurückgeht und zur U7 bis U9 eine deutliche Abnahme der Teilnahmerate erfolgt.

Deshalb hält der Bundesrat folgende Ziele für maßgeblich:

II. Der Bundesrat fordert:

Zur Umsetzung dieser Ziele wird die Bundesregierung aufgefordert,

III. Maßnahmen der Länder

Der Bundesrat stellt darüber hinaus fest, dass viele Risikofamilien bisher mit den herkömmlichen Angeboten der sozialen Dienste in den Jugendämtern, der Erziehungsberatung und der Familienbildung nicht im gewünschten Umfang erreicht werden konnten. Deshalb müssen Strategien entwickelt werden, um mit den vorhandenen Strukturen der Familien- und Gesundheitshilfe eine Unterstützung dieser Familien früher, verlässlicher und abgestimmter unmittelbar an ihrem Lebensmittelpunkt zu verankern.