Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission: Angemessene, nachhaltige und sichere europäische Pensions- und Rentensysteme KOM (2010) 365 endg.

875. Sitzung des Bundesrates am 15. Oktober 2010

A

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik (AS), der Ausschuss für Familie und Senioren und (FS), der Finanzausschuss (Fz) und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

C

Der Bundesrat hat zu dem Grünbuch eine Stellungnahme gegenüber der Kommission abgegeben. Ergänzend zu der Diskussion auf europäischer Ebene weist er für die nationale Diskussion auf Folgendes hin:

Dem Thema Altersarmut wird in der politischen Diskussion in Deutschland nicht immer die ihm gebührende Aufmerksamkeit zuteil. Damit auch in Zukunft Altersarmut wirksam verhindert werden kann, wird sich nach dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages eine Kommission mit der Weiterentwicklung des Alterssicherungssystems befassen.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass bundesgesetzliche Regelungen zur Alterssicherung, insbesondere zur gesetzlichen Rentenversicherung, sich langfristig auch auf die Ausgaben der Länder und Kommunen für Leistungen der Grundsicherung auswirken. Er fordert daher die Bundesregierung auf, entsprechend dem einstimmigen Beschluss der 86. Arbeits- und Sozialministerkonferenz die Länder an der vorgesehenen Kommission zur Reform der Alterssicherung zu beteiligen.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Grünbuch gegenüber der Kommission nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Erhöhung des Renteneintrittsalters die wachsende Bedeutung von Prävention und Rehabilitation hervorgehoben. Vor diesem Hintergrund schlägt der Bundesrat der Bundesregierung vor, in der genannten Kommission über die im Koalitionsvertrag vorgesehenen und von der 86. Arbeits- und Sozialministerkonferenz genannten Themen hinaus auch zu prüfen, ob bestehende Deckelungen von Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe (z.B. § 220 Absatz 1 SGB VI) noch sachgerecht sind, zumindest aber so anzupassen sind, dass dem gestiegenen Bedarf an Prävention und Rehabilitation für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechnung getragen werden kann.