A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU),
der Agrarausschuss (A),
der Finanzausschuss (Fz) und
der Wirtschaftsausschuss (Wi)
empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat stimmt zwar dem Anliegen der Kommission, die Transparenz der EU Politiken zu stärken, grundsätzlich zu.
- 2. Der Bundesrat begrüßt daher das Ziel der Kommission, die EU-Organe und Einrichtungen offener und zugänglicher zu machen sowie besser und transparent über die Verwendung von EU-Haushaltsmitteln und die Arbeit der EU-Organe und Einrichtungen zu unterrichten.
- 3. Der Bundesrat begrüßt insbesondere die Zielrichtung der vorgeschlagenen Initiative, die Transparenz der Verwaltungs- und Entscheidungsprozesse auf EU-Ebene zu verbessern. Allerdings müssen nach Auffassung des Bundesrates die zur Diskussion gestellten Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz effizient praktikabel, kostenneutral und inhaltlich klar ausgestaltet sein.
- 4. Es sollte dabei vorsorglich klargestellt werden, dass Vertretungen staatlicher Stellen von föderal verfassten Mitgliedstaaten nicht unter den Begriff des Lobbying fallen, sondern ihren staatlichen Aufgaben nachkommen.
- 5. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine rechtliche Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Informationen über die Endbegünstigten der Fonds im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung zu veröffentlichen, dem eigentlich verfolgten Zweck, ein höheres Maß an Transparenz zu erreichen, im Ergebnis nicht dienlich ist. Die Möglichkeit, die erwähnten Informationen über Fördermittel über das Internet abzufragen, würde wegen der Vielzahl an Daten für den Bürger nicht zu der von der Kommission angestrebten Transparenz führen. Eine Offenlegung der individuellen Endempfänger der Fördermittel würde außerdem die Akzeptanz insbesondere im gewerblichen Bereich deutlich belasten. Sie würde vielfach Interessierte davon abhalten, eine Förderung in Anspruch zu nehmen und sich damit oftmals negativ auf unternehmerische Entscheidungen auswirken.
(bei Annahme entfällt Ziffer 11)
- 6. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass weder im Rahmen der Änderung der EU-Haushaltsordnung noch der Transparenzinitiative der Kommission oder anderer Rechtsetzungen die Verpflichtung geschaffen wird, Namen und Förderbeträge einzelner Begünstigter, die EU-Mittel im Rahmen der "geteilten Mittelverwaltung" erhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
(bei Annahme entfällt Ziffer 11)
- 7. Zu dem Teil "Offenlegung von Informationen über Empfänger von EU-Geldern" weist er jedoch darauf hin, dass mit Bezug auf die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik bereits heute eine prinzipiell hinreichende Transparenz gewährleistet ist. Sowohl die allgemein gültigen Kriterien für die Vergabe von EU-Beihilfen als auch deren nationale sowie subsektorale Verteilung ist grundsätzlich jedermann zugänglich (z.B. im Rahmen der Agrarberichterstattung der Bundesregierung).
Allgemein sollte sich die Veröffentlichung von Daten nach der Veröffentlichungskultur der einzelnen Mitgliedstaaten richten.
- 8. Dies ist auch im Zusammenhang mit der Änderung der EU-Haushaltsordnung (BR-Drucksache 390/06 (PDF) ) Artikel 53b Absatz 2 Buchstabe d zu berücksichtigen.
Zur Verbesserung der Transparenz bei EU-Zahlungen hält der Bundesrat die Veröffentlichung der Informationen, die sich auf die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik beziehen, in anonymisierter und aggregierter Form (z.B. nach Regionen oder Betriebstypen kategorisiert) für ausreichend.
Um für die Länder keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu erzeugen und eine EU-einheitliche Vorgehensweise zu garantieren, sollte die Aufbereitung der Daten und die Veröffentlichung durch die Kommission selbst erfolgen. Die Daten könnten direkt aus den von den Zahlstellen aller Mitgliedstaaten an die Kommission schon jetzt einheitlich zu liefernden Statistiken gewonnen werden.
Diese Informationen sollten allen Bürgern, z.B. über das Internet, zugänglich gemacht werden.
Nach Ansicht des Bundesrates wäre eine darüber hinausgehende Veröffentlichung personenbezogener Daten dann akzeptabel, wenn die notwendigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen geschaffen worden sind und wenn die Offenlegung von Ausgleichs- und Subventionszahlungen der EU, des Bundes und der Länder gleichermaßen für alle Wirtschaftsgruppen, Unternehmen und Nicht-Regierungs-Organisationen gilt.
- 9. Bei der Veröffentlichung der Namen der Endempfänger von EU-Geldern im Bereich der Strukturfonds ist ggf. darauf zu achten, dass im privaten Sektor Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse hinreichend wettbewerblich geschützt werden, um nicht ungewollt eine Abschreckungswirkung herbeizuführen.
- 10. Eine Veröffentlichung der Namen der Empfänger von Haushaltsmitteln könnte - je nachdem welche Anforderungen gestellt werden - erheblichen zusätzlichen Verwaltungs-, Personal- und Kostenaufwand auslösen. Dies muss mit dem Ziel der Begrenzung und Verringerung der Bürokratiekosten in Einklang gebracht werden wie es zuletzt der Europäische Rat am 16. Juni 2006 gefordert hat.
B
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU) und der Agrarausschuss (A) empfehlen als Hilfsempfehlung für den Fall, dass Ziffern 1, 7 und 8 keine Mehrheit erhalten dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 11. Der Bundesrat begrüßt das Anliegen der Kommission, die im November 2005 gestartete "Europäische Transparenzinitiative" weiter auszugestalten und fortzuentwickeln, ausdrücklich. Die damit verfolgte Zielstellung, die Transparenz der EU-Politiken zu stärken und der Bevölkerung der Mitgliedstaaten der EU damit zu dokumentieren, dass die den politischen und öffentlichen Einrichtungen anvertrauten Entscheidungsbefugnisse und Ressourcen sorgfältig und sachgerecht genutzt werden, sieht der Bundesrat als unabdingbar und notwendig an.
Der Bundesrat ist dabei der Auffassung, dass ein möglichst hoher Grad an Transparenz dazu beiträgt, die Akzeptanz der EU bei den Bürgerinnen und Bürgern in Europa weiter zu erhöhen und somit positiv auf den Prozess der Europäischen Integration wirken kann.
Der Bundesrat verweist gleichzeitig darauf, dass die Länder der Kommission derzeit bereits im Rahmen ihrer ordnungsgemäßen Verwaltungstätigkeit und auf der Grundlage EU-rechlicher Vorgaben aufwändig erstellte, detaillierte Statistiken jährlich übermitteln, die überwiegend in elektronischer Form von der EU veröffentlicht werden und somit von interessierten Bürgern jederzeit einsehbar sind. So sind sowohl die allgemein gültigen Kriterien für die Vergabe von EU-Beihilfen als auch deren nationale sowie subsektorale Verteilung grundsätzlich jedermann zugänglich.
In einem ersten Schritt zu mehr Transparenz sollten diese Informationen künftig auf europäischer Ebene so bereitgestellt werden, dass jeder Bürger eines Mitgliedsstaats über das Internet an einer zentralen Stelle Einblick in die Informationen nehmen kann.
Dabei muss ein Ausgleich zwischen dem Informationsanspruch und der Minimierung von Verwaltungsaufwand erfolgen. Die Transparenzinitiative darf den allgemeinen und dringenden Bestrebungen nach Abbau von Bürokratie nicht zuwiderlaufen.
Dessen ungeachtet begrüßt der Bundesrat den Ansatz der Kommission zur "Offenlegung von Informationen über Empfänger von EU-Geldern".
Insbesondere die in den letzten Monaten intensiv geführte Diskussion zur Finanzausstattung der verschiedenen Politikbereiche der Kommission und zu den Beiträgen und Mittelrückflüssen der einzelnen Mitgliedstaaten offenbart die Notwendigkeit einer höheren Transparenz für alle Bereiche, die von EU-Geldern partizipieren.
Diese Offenlegung sollte in einer möglichst einfachen Form erfolgen und prinzipiell für alle Empfänger von EU-Geldern unabhängig vom Wirtschaftsbereich und der Finanzierungsart gelten.
Der Bundesrat sieht vor diesem Hintergrund eine Verkürzung der öffentlichen Diskussion allein auf die Zahlungen an einzelne Gruppen mit großer Sorge. Die Initiative für mehr Transparenz sollte vielmehr dazu beitragen offensiv darzustellen, in welchem Verhältnis insbesondere die EU-Zahlungen an die Landwirtschaft zu ihren Leistungen für die Gesellschaft sowie Arbeit und Wertschöpfung in den ländlichen Räumen stehen.
In diesem Zusammenhang gibt der Bundesrat seiner Überzeugung Ausdruck, dass es im vitalen Interesse der deutschen Landwirte liegt, die Daten über die ihnen von der EU gewährten Zahlungen offen zu legen, weil diesen Zahlungen von der Gesellschaft gewollte Leistungen nach gesunden Lebens- und Futtermitteln, umweltgerechter Landbewirtschaftung und Kulturlandschaftspflege, nach Innovation und Technologieentwicklung sowie nachhaltiger Entwicklung ländlicher Räume in Deutschland zu Grunde liegen.
(entfällt bei Annahme von Ziffer 5 oder 6)