Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 231. Sitzung am 3. Juli 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 016/13657 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften - Drucksache 016/12011 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.


Fristablauf: 24.07.09
Erster Durchgang: Drucksache. 004/09 (PDF)