Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1704 Titel 423 38 - Versicherungsbeiträge für Dienstleistende - bis zu einer Höhe von 37.744 T Euro
Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 17. November 2010 beim
Bundesminister der Finanzen
Steffen Kampeter
An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seine Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 1704 Titel 423 38 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 37.744 T€ zu leisten. Die überplanmäßige Ausgabe wird wegen einer höheren Zahl von Zivildienstleistenden zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung nach der RV Wehr- und Zivildienstpauschalbeitragsverordnung sowie zur Arbeitslosenversicherung nach der Gesamtbeitragsverordnung benötigt.
Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtungen beruhen auf der Verordnung über die pauschale Berechnung und die Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Dauer eines auf Grund gesetzlicher Pflicht zu leistenden Wehr- und Zivildienstes sowie auf der Gesamtbeitragsverordnung.
Auf Bitte der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält diese eine Kopie dieses Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die Überplanmäßige Ausgabe.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter