Der Deutsche Bundestag hat in seiner 199. Sitzung am 21. Januar 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 016/11622 - den von der Bundesregierung eingebrachten
- Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz) - Drucksache 016/10490 -
mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 13.02.09
Erster Durchgang: Drucksache. 558/08 (PDF)
- 1. Artikel 6 Nummer 3 wird aufgehoben.
- 2. Nach Artikel 6 werden folgende Artikel 6a und 6b eingefügt:
Artikel 6a
Änderung des Gewerbesteuergesetzes- In § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2008 (BGBl. I S. 1672) geändert worden ist, wird die Zahl "3 900" durch die Zahl "5 000" ersetzt.
Artikel 6b
Änderung der Gewerbesteuer-DurchführungsverordnungDie Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4180), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3150) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1. In § 25 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 wird jeweils die Zahl "3 900" durch die Zahl "5 000" ersetzt.
- 2. In § 36 wird die Jahreszahl "2008" durch die Jahreszahl "2009" ersetzt."
- 3. Nach Artikel 9 Nummer 5 wird folgende Nummer 5a eingefügt :
5a. In § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b werden das Wort "geistigen" durch das Wort "alkoholischen" und das Wort "sowie" durch ein Komma ersetzt und nach den Wörtern "dritter Halbsatz" die Wörter "und alkoholische Getränke, die im Rahmen und für die Dauer einer Veranstaltung von einer ortsfesten Betriebsstätte zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden" angefügt."
- 4. Nach Artikel 11 Nummer 1 wird folgende Nummer 1a eingefügt:
1a. § 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
- a) In Satz 1 wird die Angabe "in den §§ 10 und 13" durch die Angabe "in § 10" ersetzt.
- b) Satz 2 wird wie folgt gefasst:
"Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der letzte aufzeichnungspflichtige Vorgang für den jeweiligen Auftrag angefallen ist.""
- 5. Nach Artikel 15 wird folgender Artikel 15a eingefügt:
Artikel 15a
Änderung der Reichsversicherungsordnung- In § 200 Abs. 2 Satz 6 der Reichsversicherungsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 820-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 26. März 2007 (BGBl. I S. 378) geändert worden ist, werden die Wörter "vom Bund" durch die Wörter "von der für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes zuständigen Stelle" ersetzt."
- 6. Nach Artikel 16 wird folgender Artikel 16a eingefügt:
Artikel 16a
Änderung des BundesberggesetzesDas Bundesberggesetz vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2833) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1. § 64a wird aufgehoben.
- 2. § 145 wird wie folgt geändert:
- a) Absatz 1 Nr. 13a wird aufgehoben.
- b) In Absatz 4 wird die Angabe "13a," gestrichen und die Angabe " ,13," durch das Wort "bis" ersetzt.
- 3. In § 146 Abs. 1 wird die Angabe "13a," gestrichen."
- 7. Artikel 17 wird wie folgt gefasst:
Artikel 17
Änderung sonstiger Rechtsvorschriften- 1. § 6 Abs. 7 des Zollverwaltungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2125, 1993 I S. 2493), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. August 2008 (BGBl. I S. 1690) geändert worden ist, wird aufgehoben.
- 2. In Artikel 94 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2494; 1997 I S. 1061), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. August 2008 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, werden die Wörter "der gewerblichen Pfandleiher und" gestrichen."
- 8. Artikel 20 wird wie folgt geändert:
- a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
"(2) Die Artikel 3 bis 6b und 14 bis 15a treten mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft."
- b) In Absatz 3 wird die Angabe "Nr. 6" durch die Angabe "Nr. 5 Buchstabe b" ersetzt.
- a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: