Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur dringenden Notwendigkeit einer Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 933. Sitzung am 8. Mai 2015 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage
Entschließung des Bundesrates zur dringenden Notwendigkeit einer Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

I. Der Bundesrat stellt fest:

Die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung bzw. KWK) trägt maßgeblich zum Ressourcen- und Klimaschutz bei. Im Vergleich zu alternativen Klimaschutzmaßnahmen bietet die KWK erhebliche CO₂-Einsparpotentiale zu geringen volkswirtschaftlichen Kosten. Jedes Jahr werden durch die KWK-Technologie ca. 60 Millionen Tonnen CO₂ eingespart. Der Einsatz von KWK-Anlagen ist in unterschiedlichen Kraftwerkstypen sowie in unterschiedlichen Leistungsgrößen und daher im Bereich von Großkraftwerken, in Industrie und Gewerbe wie auch in privaten Haushalten möglich. KWK erlaubt den technologieoffenen Einsatz unterschiedlicher Energieträger und schafft in Verbindung mit Wärmenetzen und Wärmespeichern eine zukunftsfähige Infrastruktur.

Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben im Koalitionsvertrag das Ziel vereinbart, den KWK-Anteil an der Stromerzeugung bis 2020 auf 25 Prozent zu erhöhen. Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebene Bericht zur Evaluierung des KWKG vom 1. Oktober 2014 kommt zu dem Ergebnis, dass KWK-Anlagen heute einen Anteil von rund 16 Prozent an der Nettostromerzeugung in Deutschland haben und das Ausbauziel nur durch eine erhebliche Verbesserung der Förderbedingungen erreicht werden kann. Viele KWK-Anlagen können derzeit, insbesondere aufgrund der gesunkenen Erlöse an der Strombörse, nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden und die Abschaltung droht. Die Situation gefährdet durch erhebliche Verluste nicht nur eine Vielzahl kommunaler Unternehmen, sondern auch die weitere erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Die Wirtschaftlichkeit der KWK, insbesondere in der allgemeinen Versorgung, im industriellen Bereich und in der Objektversorgung ist unter den aktuellen Rahmenbedingungen auch für Neubauvorhaben und Anlagenmodernisierungen nicht gegeben. Der Gesetzgeber ist gefordert, im Sinne der europäischen KWK-Ausbaustrategie, Anreize für die Versorgung der bislang nicht erschlossenen Wärmesenken mit KWK-Anlagen zu bieten. Die KWK verfügt in Deutschland über ein großes Potential, welches es nun zu nutzen gilt.

Die Novellierung des KWKG ist zügig voranzubringen, damit wieder Planungsund Investitionssicherheit am Markt bestehen.

Moderne stromgeführte kraftwärmegekoppelte Anlagen können flexibel an die schwankende Stromeinspeisung aus Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen angepasst werden. Damit leistet die KWK auch einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Eine wesentliche Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Stromeinspeisung ist dabei, dass die KWK-Anlagen an ein Wärmenetz oder einen entsprechend ausgelegten Wärmespeicher angeschlossen sind. Die gespeicherte Wärme kann dann unabhängiger von der Stromproduktion abgerufen werden. Dieses für das Gelingen der Energiewende entscheidende Potential darf durch die anstehende Stilllegung von KWK-Anlagen nicht leichtfertig verschenkt werden. Deshalb muss eine umgehende Novellierung des KWKG unabhängig von Überlegungen zum Design des Strommarktes bereits jetzt erfolgen. Dabei ist die KWK-Novelle als Eingangsgröße für weitere Verhandlungen des Strommarktdesigns zu verstehen.

II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf,

unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Novellierung des KWKG vorzulegen, um hocheffiziente Bestandsanlagen zu sichern und Planungs- und Investitionssicherheit auch für den Neubau und die Modernisierung von KWK-Anlagen am Markt zu schaffen.

Dieser Gesetzentwurf sollte folgende wesentlichen Regelungen umfassen:

Begründung: