833. Sitzung des Bundesrates am 11. Mai 2007
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik (AS), der Finanzausschuss (Fz), der Gesundheitsausschuss (G), der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass statistische Angaben über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz bisher auf Grund von "Gentlemen's Agreements" mit den Mitgliedstaaten im Rahmen der statistischen Fünfjahresprogramme der Gemeinschaft erhoben werden.
- 2. Der Bundesrat merkt an, dass im Rahmen der "Gentlemen's Agreements" bereits mit der Datenerhebung begonnen und die Harmonisierung der Methodik vorangetrieben wurde. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit, die bestehenden "Gentlemen's Agreements" durch eine Rahmenverordnung zu ersetzen und das amtliche Statistikprogramm auszuweiten. Deshalb fordert der Bundesrat die Bundesregierung dazu auf, der Ablösung der "Gentlemen"s Agreements" durch eine Rahmenverordnung entgegenzuwirken.
(Bei Annahme entfallen Ziffern 4 und 5)
- 3. Es ist nicht abschätzbar, ob und in welchem Umfang zusätzlicher Verwaltungsaufwand und zusätzliche Kosten auf die Mitgliedstaaten zukommen. Vor allem aber ist nicht abzuschätzen, wie stark in der Folge Unternehmen durch korrespondierende Pflichten zur Zulieferung belastet werden. Angesichts der ohnehin schon hohen Regelungsdichte ist eine weitere Statistik-Verordnung schädlich.
(Bei Annahme entfallen Ziffern 4 und 5)
Ihr Erlass dient nicht der Reduzierung von Berichtspflichten und somit nicht dem Bürokratieabbau. Es ist im Übrigen nicht überzeugend dargelegt, dass das Subsidiaritätsprinzip gemäß Artikel 5 EUV beachtet wurde. Angesichts des auch von der EU propagierten Ziels des Bürokratieabbaus und der Lissabon-Strategie sollte von der Verordnung Abstand genommen werden.
- 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verfahren dafür einzutreten, dass der Verordnungsvorschlag so gestaltet wird, dass die vorgesehenen Datenlieferungen auf den Status quo beschränkt bleiben bzw. aus bereits erfassten nationalen Daten erfolgen können. [Den Mitgliedstaaten und der Wirtschaft dürfen durch die neuen Reglungen keine zusätzlichen Kosten entstehen.]
Sollte dies nicht gelingen, wird die Bundesregierung gebeten, den Verordnungsvorschlag abzulehnen. Angesichts der ohnehin schon bestehenden hohen Regelungsdichte sind zusätzliche statistische Erhebungen nicht vertretbar und widersprechen dem auch von der EU propagierten Ziel des Bürokratieabbaus.