Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 1338 - vom 11. März 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 20. Februar 2008 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Zentralasien und insbesondere auf seine Entschließung vom 26. Oktober 2006 zu Usbekistan1, seine Entschließung vom 16. März 2006 zu Kasachstan2 und seine Entschließung vom 12. Mai 2005 zu der Lage in Kirgisistan und Zentralasien3,
- - unter Hinweis auf die Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen der Europäischen Union und Usbekistan, Kirgisistan und Kasachstan, die seit 1999 in Kraft sind, auf das am 11. Oktober 2004 unterzeichnete Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits4, auf das noch nicht ratifizierte PKA zwischen der Europäischen Union und Tadschikistan und auf den Vorschlag der Kommission für ein Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Union und Turkmenistan,
- - unter Hinweis auf die Menschenrechtsklauseln in diesen Abkommen,
- - unter Hinweis auf die Verpflichtung der Europäischen Union, die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele der UN zu fördern, und auf den Europäischen Konsens zur Entwicklungspolitik5,
- - unter Hinweis auf die Annahme einer EU-Strategie für eine neue Partnerschaft mit Zentralasien durch den Rat am 21./22. Juni 2007,
- - unter Hinweis auf den am 8./9. März 2007 angenommenen Aktionsplan (2007-2013) des Europarats für eine Energiepolitik für Europa und auf die Energiekooperation zwischen der Europäischen Union, den Anrainerstaaten des Schwarzen und des Kaspischen Meers sowie deren Nachbarländern,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. September 2007 zum Thema "Auf dem Weg zu einer gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik"6,
- - unter Hinweis auf die Initiative von Baku zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit im Energie- und Verkehrs- bzw. Transportbereich zwischen der Europäischen Union und den Ländern der Schwarzmeerregion und des kaspischen Raums,
- - unter Hinweis auf die Vereinbarungen mit Aserbaidschan und Kasachstan im Rahmen der Entwicklung einer Außenpolitik zugunsten der Energieinteressen Europas,
- - unter Hinweis auf einschlägige Schlussfolgerungen des Rates, einschließlich der Schlussfolgerungen zu Usbekistan vom 23.-24. Mai, vom 13. Juni, vom 18. Juli und vom 3. Oktober 2005, vom 13. November 2006 sowie vom 5. März, 14.-15. Mai und 15.-16. Oktober 2007, sowie auf die Schlussfolgerungen zu Zentralasien vom 23.24. April 2007,
- - unter Hinweis auf die Sanktionen, die die Europäische Union mit der Verordnung (EG) Nr. 1859/2005 des Rates vom 14. November 2005 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegen Usbekistan7 wegen des Andijan-Massakers gegen Usbekistan verhängt hat, die anschließend ausgeweitet wurden8, und auf die teilweise Aufhebung und bedingte Aussetzung der Visa-Sanktionen im Mai bzw. Oktober 2007 für einen Zeitraum von sechs Monaten,
- - unter Hinweis auf die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte, die 2003 mit dem Ziel auf den Weg gebracht wurde, die Menschenrechte zu fördern und die Reformierung des Strafrechts, Demokratie, verantwortungsvolle Staatsführung, Freiheit der Medien, Rechtsstaatlichkeit, Sicherheitsstrukturen (Polizei/Streitkräfte) und Konfliktverhütung zu unterstützen,
- - unter Hinweis auf das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI)9,
- - unter Hinweis auf das Treffen der Außenminister-Troika mit Zentralasien, das in Anwesenheit des Sonderbeauftragten der Europäischen Union Pierre Morel und des portugiesischen Ministerpräsidenten José Sócrates am 30. Juni 2007 in Berlin stattfand,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0503/2007),
A. in der Erwägung, dass die fünf Länder, die zusammen als Zentralasien bezeichnet werden (Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan), an einer wichtigen Schnittstelle zwischen Europa und Asien liegen, und in Anbetracht der Tatsache, dass sie aus historischer Sicht seit jeher einen wichtigen Begegnungs- und Übergangsraum zwischen den beiden Kontinenten darstellen,
B. in der Erwägung, dass die Europäische Union Fortschritte und mehr Stabilität sowie eine Anhebung des Niveaus der wirtschaftlichen, demokratischen und menschlichen Entwicklung und der Sicherheit für die Menschen in ganz Zentralasien für unbedingt erforderlich hält und ein eindeutiges Interesse daran hat und dass sie ihr Engagement für die generelle Berücksichtigung der Menschenrechte in allen Abkommen mit Drittstaaten und die Förderung der Demokratie durch zusammenhängende Strategien und den Einsatz der dafür am besten geeigneten Mittel stets aufrechterhalten muss; in der Erwägung, dass dies ihre Glaubwürdigkeit erhalten und letztendlich dazu beitragen wird, dass sie, was diese Region betrifft, aber auch darüber hinausgehend, ein immer effizienterer Akteur wird,
C. in der Erwägung, dass es ein globales Interesse an Stabilität in Zentralasien gibt, da eine gravierende und dauerhafte Instabilität in einem der fünf Länder verheerende Auswirkungen auf die gesamte Region haben und auch die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf vielerlei Art und Weise treffen könnte,
D. unter Berücksichtigung der Risiken, die die Abhängigkeit von Einfuhren aus bzw. von unsicheren Regionen und Lieferanten mit sich bringt, und der Notwendigkeit, für zuverlässige, erschwingliche und dauerhafte Energieströme zu sorgen,
E. in der Erwägung, dass die Europäische Union ein Interesse an Sicherheit und Stabilität sowie an der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in den zentralasiatischen Staaten hat, da strategische, politische und wirtschaftliche Entwicklungen sowie die zunehmenden transregionalen Herausforderungen in Zentralasien direkt oder indirekt auch die Interessen der Europäischen Union berühren; in der Erwägung, dass die zentralasiatischen Staaten mit ihren beträchtlichen Energieressourcen und der von ihnen angestrebten Diversifizierung bei den Handelspartnern und Versorgungswegen zur Deckung des Bedarfs der Europäischen Union an Energiesicherheit und Energieversorgung beitragen können,
F. in der Erwägung, dass einerseits viel für die Zusammenarbeit unter den Ländern der Region spricht, dass es aber andererseits heftigen Widerstand gegen solche Ideen und Bemühungen, nicht zuletzt von der Regierung des zentral gelegenen - und bei weitem bevölkerungsreichsten - Staates Usbekistan, gibt,
G. in der Erwägung, dass Isolationismus gewöhnlich aus dem ängstlichen Bestreben erwächst, die innenpolitische Kontrolle zu wahren - wofür in Turkmenistan und Usbekistan extreme Beispiele zu beobachten sind -, und dass dieses Bestreben naturgemäß Regierungsformen zu eigen ist, die wenig Interesse zeigen, die Zustimmung des Volkes als Grundlage ihrer Herrschaft zu gewinnen,
H. in der Erwägung, dass die fünf zentralasiatischen Republiken Empfänger öffentlicher Entwicklungshilfe sind, was bedeutet, dass die Hilfe der Europäischen Union für diese Länder als Entwicklungshilfe angesehen wird,
I. in der Erwägung, dass aufgrund der sicherheitspolitischen und anderen Interessen der Europäischen Union sowie aufgrund ihrer Werte und der Unterstützung der Millenniums-Entwicklungsziele die Not und der Mangel an Chancen, unter denen viele Menschen in dieser teilweise armen Region leiden, die Bedrohungen für die Sicherheit der Menschen, die auch mit den Sicherheitsproblemen von Nachbarländern wie Afghanistan zusammenhängen, und die Gefahr von Destabilisierung und Konflikten in den Mittelpunkt des Vorgehens der Europäischen Union in Bezug auf Zentralasien gestellt werden müssen,
J. in der Erwägung, dass das Hauptziel der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union in der Beseitigung der Armut im Rahmen nachhaltiger Entwicklung, auch in Verfolgung der Millenniums-Entwicklungsziele, besteht,
K. in der Erwägung, dass die Hilfe der Europäischen Union für die Region weitgehend die Form von im Rahmen des Programms TACIS geleisteter technischer Hilfe angenommen hat, und in der Erwägung, dass die Ergebnisse der Bewertungen der Effizienz von TACIS gemischt ausfielen,
L. in der Erwägung, dass laut Artikel 25 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung das Recht auf Gesundheit ein Menschenrecht ist, und in der Erwägung, dass der allgemeine Zugang zur Gesundheitsversorgung unentbehrlich für die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele ist; in der Erwägung, dass sich die Gesundheitslage in allen zentralasiatischen Republiken infolge des Auseinanderbrechens der Sowjetunion verschlechtert hat und sich die Gesundheitssysteme in einer Krise befinden; in der Erwägung, dass die potenziellen Nebenwirkungen von Epidemien, wie z.B. HIV/AIDS und medikamentenresistenter Tuberkulose, eine langfristige Bedrohung für die Europäische Union darstellen; in der Erwägung, dass die Krise im Zusammenhang mit der Vogelgrippe gezeigt hat, dass Infektionskrankheiten sich schnell über ganz Europa verbreiten können; in der Erwägung, dass die sozialen Auswirkungen der Gesundheitskrisen in den verschiedenen Ländern ihre gesamten Stabilitäts- und Entwicklungsaussichten bedrohen und Auswirkungen auf die europäische Sicherheit haben,
M. in der Erwägung, dass Energie und Wasser Kernfragen für die Sicherheit der Menschen und die zwischenstaatlichen Beziehungen in der Region darstellen, insbesondere für Kirgisistan, Tadschikistan und Usbekistan, und in der Erwägung, dass die Verringerung der Armut einen grundlegenden Aspekt für die Verminderung der sozialen Instabilität darstellt,
N. in der Erwägung, dass die Europäische Union ein Interesse daran hat, mehr Erdöl und Erdgas aus Zentralasien einzuführen, vorzugsweise über neue Transportwege, und daran, einen klaren und transparenten Rahmen für die Erzeugung und Durchleitung von Energie zu schaffen, und in der Erwägung, dass es sich bei den Ländern, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sind, um Kasachstan und Turkmenistan handelt,
O. in der Erwägung, dass die Länder Zentralasiens in unterschiedlichem Maße über Öl- und Gasressourcen, mineralische Rohstoffe oder Wasserkraftressourcen verfügen; in der Erwägung, dass die Nutzung solcher Ressourcen die wirtschaftliche und soziale Entwicklung erheblich fördern sollte; ferner in der Erwägung, dass sich unter den falschen Bedingungen unerwünschte Nebeneffekte, wie z.B. eine ernsthafte Schädigung der Umwelt, eine geringere Wettbewerbsfähigkeit anderer Wirtschaftssektoren, ein massives Wohlstandsgefälle und verstärkte politische und soziale Spannungen ergeben können, die sogar die positiven Auswirkungen überwiegen könnten (der so genannte "Fluch der natürlichen Ressourcen"),
P. in der Erwägung, dass sich am 10. Oktober 2007 Vertreter der Ukraine, Polens, Aserbaidschans und Georgiens in Litauen trafen, um über ein neues Öltransportnetz zu diskutieren, durch das Rohöl vom Kaspischen Meer über Baku und Odessa in den polnischen Hafen Gdansk befördert werden soll,
Q. in der Erwägung, dass Russland und China versucht haben, ihren jeweiligen Einflussbereich in Zentralasien durch die Einrichtung der "Shanghai Five"-Gruppe im Jahr 1996 zu bewahren, in der China, Russland, Kirgisistan, Kasachstan und Tadschikistan in einem Forum zur Bewältigung grenzübergreifender Fragen zusammenkamen und aus der im Jahr 2001 die "Shanghai Cooperation Organization" (SCO) (Schanghaier Organisation für Zusammenarbeit (SOZ)) wurde, die heute die größte regionale Organisation Zentralasiens ist und der nun auch Usbekistan als Vollmitglied und Pakistan, Indien, der Iran und die Mongolei als Beobachter angehören,
R. in der Erwägung, dass eine Reihe ganz unterschiedlicher Länder seit jeher oder in neuerer Zeit rechtmäßige Interessen in der Region verfolgt haben; in der Erwägung, dass nicht alle Mitgliedstaaten Botschaften in der Region haben, und unter Hinweis darauf, dass, was diese Region angeht, häufig ein Mangel an Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten besteht,
S. in der Erwägung, dass der Abzug des amerikanischen Personals und Materials von der Karshi-Khanabad (K2)-Luftbasis in Usbekistan am 21. November 2005 die militärischen Einrichtungen der Vereinigten Staaten in Zentralasien auf einen Stützpunkt in Manas in der Nähe der kirgisischen Hauptstadt Bischkek verringerte,
T. in der Erwägung, dass die politischen, wirtschaftlichen, sozialen und sonstigen Bedingungen der einzelnen zentralasiatischen Staaten sich sehr voneinander unterscheiden, und in einigen Fällen auch innerhalb dieser Staaten sehr unterschiedlich sind und dass die Europäische Union aus diesem Grund unbedingt ihre Strategien entsprechend differenzieren muss,
U. in der Erwägung, dass es sich bei den Ländern Zentralasiens um sehr junge Staaten handelt und dass ihre Anstrengungen im Zusammenhang mit dem Aufbau staatlicher Strukturen und dem politischen und wirtschaftlichen Übergang sie in unterschiedliche Richtungen geführt und veranlasst haben, sich in unterschiedlichem Maße vom früheren Sowjetsystem zu distanzieren; in der Erwägung, dass die Behandlung von Fragen der Staatsführung nach wie vor von entscheidender Bedeutung ist - bei einigen Staaten zur Wahrung von Stabilität und Sicherheit und bei allen Staaten für die politische, soziale und wirtschaftliche Entwicklung,
V. in der Erwägung, dass zu den Anliegen der Europäischen Union auch gehört, den Drogenhandel aus oder durch Zentralasien zu unterbinden, die organisierte Kriminalität einschließlich des Menschenhandels zu bekämpfen und eine Zunahme des Terrorismus zu verhindern; unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der "Kampf gegen Terrorismus" in einigen Fällen als Vorwand für repressive Maßnahmen gegen Regierungskritiker, Menschenrechtsaktivisten, religiöse Bewegungen und normale Geschäftsleute gebraucht wird; in der Erwägung, dass es Grund zu der Annahme gibt, dass auch im Rahmen der Sicherheitszusammenarbeit Usbekistans mit Nachbarländern gezielt gegen solche Personen vorgegangen wird; in der Erwägung, dass es anerkanntermaßen eine Kinderarbeitsmigration gibt, die neue Formen der internationalen und sozialen Partnerschaft erforderlich macht, bei der sich alle betroffenen Parteien an einer umfassenden Lösung des Problems beteiligen,
W. in der Erwägung, dass sich die Menschenrechtslage in den verschiedenen zentralasiatischen Republiken unterscheidet und insgesamt weit unter den Standards der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) liegt, und in der Erwägung, dass vor allem Usbekistan und Turkmenistan die Grundrechte systematisch verletzen und jeglichen demokratischen und pluralistischen Fortschritt vermissen lassen,
X. in der Erwägung, dass in den zentralasiatischen Republiken noch Präsidentschafts- oder Parlamentswahlen abgehalten werden müssen, die vom OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte als völlig frei und fair beurteilt werden,
Y. in der Erwägung, dass es sich bei allen fünf zentralasiatischen Staaten um Mitgliedstaaten der OSZE handelt, die im Rahmen dieser Organisation weit reichende Verpflichtungen im Hinblick auf Grundfreiheiten, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit eingegangen sind; in der Erwägung, dass diese Verpflichtungen von den einzelnen Staaten in unterschiedlichem Maße eingehalten werden,
Z. in der Erwägung, dass Kasachstan im Vergleich mit den meisten andern Staaten in der Region gut abschneidet; unter Hinweis darauf, dass die jüngsten Parlamentswahlen vom 18. August 2007 in diesem Land zeigen, dass es trotz einiger Verbesserungen seinen Verpflichtungen noch nicht voll und ganz nachkommt oder die OSZE-Kriterien und andere internationale Standards für demokratische Wahlen noch nicht ganz erfüllt,
Aa. in der Erwägung, dass die Zivilgesellschaft in den meisten zentralasiatischen Ländern im Rahmen eines Netzwerks lokaler NRO und Organisationen besonders aktiv ist, das geschützt und als Ausdruck des Willens der Bürger gewürdigt werden muss, Teil der Demokratisierung und des sozialen Prozesses ihrer Länder zu sein,
Ab. in der Erwägung, dass politische, wirtschaftliche und soziale Verbesserungen in dieser Region durch die Schaffung einer tatsächlich unabhängigen Justiz und eine echte Bekämpfung der überhand nehmenden Korruption wirkungsvoll erzielt werden können,
Ac. in der Erwägung, dass zu den Prinzipien, auf die sich die Europäische Union stützt, die Verteidigung der Grundrechte und -freiheiten, einschließlich der Meinungsfreiheit und des Schutzes der Menschenrechtsaktivisten, gehört,
Ad. in der Erwägung, dass Beispiele von massiver Repressionen, Korruption und Ausbeutung sowie die Verweigerung von grundlegenden Menschenrechten und von Chancen zur Verbesserung des Lebens wie auch das Fehlen anerkannter Wege, um Beschwerden vorzutragen und sich an politischen Prozessen zu beteiligen, die Gefahr eines zunehmenden Extremismus und Terrorismus vergrößern,
Ae. in der Erwägung, dass die meisten zentralasiatischen Länder unter Menschenrechtsverletzungen, dem Fehlen eines geeigneten Justizsystems, gegen Oppositionsparteien und unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen verhängten Einschränkungen und fehlender Freiheit der Medien leiden,
Af. in der Erwägung, dass die Europäische Union nach dem Massaker von Andijan im Mai 2005 Sanktionen gegen Usbekistan verhängte, die usbekische Regierung aber weiterhin eine unabhängige internationale Untersuchung der Vorfälle verhindert und ihre repressive Politik, einschließlich ihrer Verfolgung von Menschenrechtlern, fortsetzt; in der Erwägung, dass der Rat im Oktober 2007 dennoch beschloss, für einen Zeitraum von sechs Monaten ein Visa-Verbot für acht direkt für die willkürliche Anwendung von Gewalt in Andijan verantwortliche Personen auszusetzen; in der Erwägung, dass der Rat durch diese Aussetzung die usbekischen Behörden zu einer Änderung ihrer Politik zu bewegen versucht, und unter Hinweis darauf, dass das Verbot im April/Mai 2008 automatisch wieder in Kraft gesetzt wird, falls eine Reihe von im Rahmen der Ratsentscheidung beschlossenen Kriterien nicht erfüllt wird,
Ag. in der Erwägung, dass in der Region großes Interesse an einer Zusammenarbeit mit der Europäischen Union in den Bereichen Wissenschaft, Gesundheitsversorgung und Bildung besteht und dass eine solche Zusammenarbeit zur Intensivierung zivilgesellschaftlicher Kontakte und zur Verbreitung der europäischen Werte Demokratie, Rechtstaatlichkeit und Menschenrechte beitragen kann,
Ah. in der Erwägung, dass die Mongolei und Afghanistan mehr oder weniger bestimmte Gemeinsamkeiten mit den fünf Hauptstaaten Zentralasiens aufweisen, die aber im Strategiepapier des Rates nicht im Mittelpunkt stehen und selbst Gegenstand verschiedener EU-Instrumente sind,
Ai. in der Erwägung, dass die Lage der Region in der Nähe von Afghanistan bestimmte Länder zu wertvollen Partnern bei der Bekämpfung des Terrorismus gemacht hat; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch Flughäfen oder den Flugraum in der Region genutzt haben; unter Hinweis darauf, dass gleichzeitig die Maßnahmen der Europäischen Union zur Förderung der Menschenrechte in Zentralasien im Allgemeinen und in einigen Ländern im Besonderen enttäuschend gering ausfielen,
Aj. in der Erwägung, dass Zentralasien der Transitweg für sage und schreibe 30 % des afghanischen Heroins, hauptsächlich für die russischen Märkte, ist, was zu organisiertem Verbrechen und Korruption in Zusammenhang mit dem Drogenhandel führt sowie zu Drogenabhängigkeit und damit verbundenen gesundheitlichen und sozialen Problemen und bedeutenden Auswirkungen auf die regionale Stabilität,
Ak. in der Erwägung, dass die Mongolei über einen ähnlichen Hintergrund wie die zentralasiatischen Republiken verfügt, und zwar aufgrund historischer, kultureller und wirtschaftlicher Gegebenheiten und umwelt- und energiepolitischer Maßnahmen, die im Rahmen der EU-Strategie für Zentralasien einheitlich berücksichtigt werden müssen,
- 1. begrüßt, dass die Europäische Union ihr Augenmerk verstärkt auf Zentralasien richtet, was in der Annahme der Strategie für Zentralasien deutlich zum Ausdruck kommt; stellt jedoch fest, wie langsam die Vorhaben für die fünf Länder in der Region umgesetzt werden;
- 2. ist überzeugt, dass die Werte, die die Europäische Union fördern muss, zwar stets die gleichen bleiben, die Interessen der Europäischen Union sowie die Bedingungen und Möglichkeiten, die in den fünf Ländern bestehen, aber sehr unterschiedlich sind;
- 3. fordert die Festlegung klarer Ziele und Schwerpunkte für die Beziehungen der Europäischen Union mit jedem der fünf Länder auf der Grundlage der allgemeinen Analyse der Region und des allgemeinen Katalogs der politischen Ziele der Europäischen Union in der angenommenen EU-Strategie;
- 4. hebt die Bedeutung der Förderung einer fairen und nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung in der Region durch die Europäische Union, ihrer Unterstützung lokaler Initiativen für eine wirtschaftliche Entwicklung, für Reformen des Rechtsrahmens für Unternehmen und für die Beseitigung der Armut im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung hervor; hebt im Zusammenhang mit der Herausforderung durch den Terrorismus hervor, dass eine Verstärkung der Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich wichtig ist, dass aber jedes Konzept zur Bekämpfung der Radikalisierung und des Extremismus, das kein Gleichgewicht zwischen den Sicherheitserfordernissen und den Menschenrechten und einer verantwortungsvollen Staatsführung findet, kontraproduktiv ist; begrüßt die Verstärkung des politischen Dialogs mit den Ländern Zentralasiens; fordert den Rat und die Kommission auf, eine verantwortungsvolle Staatsführung, Menschenrechte und Demokratie sowie Bildung weiter zu fördern und dabei auch in Erwägung zu ziehen, mit religiösen Gemeinschaften jeglicher Art in Verbindung zu treten; fordert Rat und Kommission auf, zu gewährleisten, dass Menschenrechtsfragen dem robusten Konzept der Europäischen Union im Bereich Energie, Sicherheit und Handel gleichgestellt werden;
- 5. ist überzeugt davon, dass bestimmte Fragen nur mit regionalen Konzepten, die zu regionalen Lösungen führen, wirkungsvoll behandelt werden können (z.B. Terrorismusbekämpfung, Beseitigung des Menschenhandels, Drogenbekämpfung, Wasserwirtschaft), welche eine verstärkte regionale Zusammenarbeit erforderlich machen fordert die EU-Institutionen deshalb auf, gegebenenfalls für technische Unterstützung zu sorgen, insbesondere bei der Verbreitung von Knowhow und in ihrer Funktion als Mittler bei der Förderung des Dialogs zwischen den zentralasiatischen Ländern; hebt jedoch hervor, dass bei den Ländern Zentralasiens unterschiedliche Entwicklungsstufen und große politische, wirtschaftliche und kulturelle Unterschiede festzustellen sind; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Kommission und der Rat die Verabschiedung länderspezifischer und regionaler Konzepte bei der Planung der künftigen Partnerschaft und Zusammenarbeit anstreben;
- 6. fordert, dass die Differenzierung in der Politik der Europäischen Union in Bezug auf ihre Strategie gegenüber den Ländern der Region insbesondere auf der Lage der Menschenrechte in jedem Land, der Einhaltung der OSZE-Verpflichtungen durch die jeweilige Regierung, den jeweiligen Entwicklungsanforderungen und den Verpflichtungen der Regierung zur Verbesserung des Wohls der Bürger, ihrer derzeitigen und potenziellen Bedeutung für die Europäische Union als Handels- und Kooperationspartner im Energiebereich und in anderen Bereichen sowie einem Dialog über internationale Fragen und den Erfolgsaussichten für Maßnahmen der Europäischen Union, einschließlich verschiedener Formen der Unterstützung, beruhen muss
- 7. hebt die Bedeutung einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit hervor, vor allem, wenn man davon ausgeht, dass gemeinsame Anstrengungen zur Bekämpfung des Menschen- und Drogenhandels dadurch effizienter werden; fordert die EUInstitutionen deshalb auf, gegebenenfalls für technische Unterstützung zu sorgen, insbesondere bei der Verbreitung von Knowhow und in ihrer Funktion als Mittler bei der Förderung des Dialogs zwischen den zentralasiatischen Ländern;
- 8. betont die Notwendigkeit einer kohärenten Politik der Europäischen Union in Zentralasien und erinnert deshalb daran, dass die Strategie mit dem Europäischen Konsens zur Entwicklungspolitik in Einklang stehen muss; betont ferner, dass alle im Rahmen des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit bereit gestellten Hilfen mit ihren grundlegenden Zielen, d.h. der Beseitigung von Armut und der Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele vereinbar sein müssen;
- 9. stellt fest, dass die Beseitigung von Armut im Anhang zur Strategie als Hauptpriorität der bilateralen Hilfe der Europäischen Gemeinschaft im Zeitraum 2007-2013 bezeichnet wird; fordert die Kommission auf, das Parlament regelmäßig und eingehend darüber zu informieren, wie die bilaterale und regionale Hilfe mit den einzelnen Millenniums-Entwicklungszielen in Zusammenhang steht, und in welchem Umfang Mittel für das Gesundheitswesen und die Grundschulbildung vorgesehen sind;
- 10. betont, dass Reformen sozialer Sektoren, Gesundheit, Nahrungsmittelsicherheit, die Bekämpfung der Korruption und eine Betonung der nachhaltigen und fairen wirtschaftlichen Entwicklung von grundlegender Bedeutung zur Gewährleistung von langfristiger Stabilität, Sicherheit und Wohlstand in den zentralasiatischen Ländern sind; ist deshalb der Ansicht, dass der Prozess zur Abschätzung der Bedürfnisse auf nationaler und regionaler Ebene eine eindeutige Chance für die Europäische Union bietet, in einem offenen Dialog mit allen Beteiligten, einschließlich der Zivilgesellschaft, der Parlamente und der lokalen Gebietskörperschaften, an Statur und Glaubwürdigkeit zu gewinnen
- 11. ist der Ansicht, dass die Mitgliedschaft in der Welthandelsorganisation (WTO) einen wichtigen Erfolg für die wirtschaftliche Stabilität der Region darstellt, dass dieses Ziel aber nur durch die Einhaltung internationaler Standards für ausländische Investitionen und das Vorhandensein einer unabhängigen Justiz erreicht werden kann;
- 12. fordert die Kommission und den Rat auf, alles zu unternehmen, was einer stärkeren Integration Zentralasiens in das globale Handels- und Wirtschaftssystem dienlich ist, und insbesondere darauf hinzuwirken, dass die vier Nicht-WTO-Mitgliedstaaten in der Region der WTO beitreten;
- 13. hält eine tiefgehende Reform des Banken- und Versicherungswesens, die Schaffung eines effizienten Systems zur Vergabe von Mikrokrediten, eine bessere Regelung und Beaufsichtigung der Bankentätigkeit, die Privatisierung der Staatsbanken und die Schaffung von nationalen Finanzmärkten, die wirklich wettbewerbsfähig sind und ausländischen Banken offen stehen, für wesentlich;
- 14. fordert den Rat nachdrücklich auf, die Europäische Investitionsbank (EIB) zu ermächtigen ihre Kredite für Zentralasien in Zusammenarbeit mit der in der Region bereits aktiven Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) aufzustocken
- 15. fordert die Kommission nachdrücklich auf, alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente, vom politischen Dialog und den Gemeinschaftspolitiken (insbesondere im Bereich Handel, Entwicklung, Wettbewerb, Forschung und Umwelt) bis hin zu den Subventionen und Darlehen, auch die der EIB, der EBWE und von anderen internationalen Finanzinstituten, auf vereinbare Art und Weise einzusetzen, um die Verwirklichung dieser Projekte zu beschleunigen;
- 16. ermuntert die Staaten der Region, einen besseren Schutz für ausländische Direktinvestitionen sicherzustellen:
- 17. fordert die Kommission und den Rat auf, alle Initiativen zu unternehmen, die einer besseren Nutzung des Allgemeinen Präferenzsystems der Europäischen Union durch die zentralasiatischen Staaten zuträglich sein könnten, und die Entwicklung des Handels innerhalb der Region zu fördern;
- 18. fordert die Kommission und den Rat auf, den Staaten der Region qualifizierte technische Hilfe in den Bereichen Wirtschaft und Verwaltung zuteil werden zu lassen, die eine Stärkung der lokalen öffentlichen Strukturen, die Schaffung eines effizienteren und diversifizierten Wirtschaftsumfelds und eine bessere Durchdringung ausländischer Märkte mit lokalen Erzeugnissen, insbesondere in der Europäischen Union, ermöglicht;
- 19. ist der Ansicht, dass die Strategie bei der bilateralen Zusammenarbeit in den Bereichen Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Staatsführung und Demokratisierung nicht ehrgeizig genug ist;
- 20. ist der Auffassung, dass die Europäische Union bei der Bewertung der Menschenrechtslage besonders darauf achten sollte, ob sich die betroffene Regierung glaubwürdig dafür engagiert, diese Lage zu verbessern, und dabei ihr Augenmerk auf nachweisliche Fortschritte, das Klima für Menschenrechtsaktivisten und den Grad der Zusammenarbeit mit UN-Sonderberichterstattern und -Mechanismen sowie mit anderen maßgeblichen internationalen Akteuren richten sollte;
- 21. fordert in diesem Zusammenhang den Rat und die Kommission auf, bei Menschenrechtsfragen auch weiterhin eine geschlossene und geeinte Front zu bilden, um Demokratie, verantwortungsvolle Staatsführung, Rechtstaatlichkeit und Menschenrechte zu einem integralen Bestandteil der Strategie für Zentralasien zu machen sowie wie in anderen Bereichen auch hier in Konsultation mit den zentralasiatischen Partnerländern klare Benchmarks, Indikatoren und Ziele festzulegen; fordert den Rat und die Kommission auf, der Freilassung politischer Gefangener und der Unabhängigkeit der Medien besondere Aufmerksamkeit zu widmen;
- 22. verurteilt die Verfolgung von Menschenrechtsaktivisten in Usbekistan und Turkmenistan; fordert den Rat und die Kommission auf, sich nach Kräften dafür einzusetzen deren Tätigkeit und körperliche Unversehrtheit zu schützen, und fordert die betreffenden Regierungen auf, alle aus politischen Gründen inhaftierten oder in psychiatrischen Anstalten festgehaltenen Menschenrechtsaktivisten unverzüglich freizulassen
- 23. betont, dass die Kontakte der Europäischen Union zu Sicherheitsstrukturen bzw. deren Unterstützung der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit unter Einbeziehung hochrepressiver Staaten auf ein Mindestmaß beschränkt werden sollten und dass es bei solchen Kontakten stets ein transparentes Vorgehen zu gewährleisten gilt;
- 24. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für die Reform und die Verbesserung der Justiz in der Region besondere Hilfestellung zu leisten, um es ihr zu ermöglichen auch bei der Bekämpfung der Korruption unabhängiger und effektiver zu arbeiten
- 25. fordert den Rat und die Kommission auf, eng mit den zentralasiatischen Ländern bei der Durchführung von Bildungsreformen zusammenzuarbeiten sowie die zivilen und sozialen Rechte eines Bürgers vom Eigentumsrecht abzukoppeln, indem das Wohnadressenregistrierungssystem (wodurch jeder einzelne bei der Anmeldung am Wohnort einen Wohnadressenregistrierungsstempel in seinem Pass erhält) reformiert wird
- 26. ist der Auffassung, dass der Aufbau und die Unterstützung einer echten Zivilgesellschaft eine Voraussetzung für jeglichen Fortschritt ist; bedauert die schwierige Situation der NRO in einigen zentralasiatischen Staaten, in denen ihre Tätigkeit ständig durch die Regierungen behindert wird; hebt hervor, dass die Europäische Union auch weiterhin die Zivilgesellschaft durch finanzielle Hilfe und die Gewährleistung von Präsenz (über Foren und Konsultation) unterstützen muss, was zum Aufbau einer partizipativen Demokratie beitragen würde; ist der Ansicht, dass die Europäische Union die Zivilgesellschaft als Partner bei der Unterstützung zukunftsfähiger Gesellschaften, sozialer Stabilität und der Förderung der Werte und Standards der Europäischen Union ansehen sollte;
- 27. stellt fest, dass die EU-Politik gegenüber Zentralasien auf eingehenden Debatten und dem Austausch zwischen allen Beteiligten basieren sollte; fordert die Europäische Union in diesem Sinne auf, einen umfassenden politischen Dialog zu führen und die Parlamente, die Zivilgesellschaft und die lokalen Behörden in die Durchführung und Überwachung der Strategie und der Programme einzubeziehen;
- 28. verweist auf die weit verbreitete Misshandlung von Frauen in einer Reihe von Regionen in ganz Zentralasien (Beispiele dafür sind Zwangsehen, Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung, Vergewaltigungen usw.) und fordert die Regierungen der Länder Zentralasiens auf, die bestehenden Gesetze anzuwenden, um die Rechte von Frauen zu schützen, sowie die Kommission, diesbezügliche Maßnahmen in ihre Hilfsprogramme aufzunehmen;
- 29. fordert die zentralasiatischen Regierungen auf, die bestehenden Gesetze über die Rechte der Frauen zu stärken und die Anwendung dieser Gesetze zu verbessern; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Menschenrechts- und Demokratieprojekte im Zusammenhang mit der besonderen Rolle der Frauen weiter zu unterstützen; fordert die Europäische Union nachdrücklich auf, die uneingeschränkte Anwendung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu unterstützen und es als Maßstab für eine weiter reichende Zusammenarbeit zu verwenden hebt hervor, dass sich die Misere der Frauen in vielen Teilen Zentralasiens noch verschärft, und zwar aufgrund des ungleichen Zugangs zu Bildung, Gesundheit und Beschäftigung, und betont, dass das dritte Millenniums-Entwicklungsziel der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Rolle der Frau eine Priorität werden sollte, die bei allen die Europäische Union betreffenden Tätigkeiten zu berücksichtigen ist;
- 30. begrüßt die Unterstützung für die Durchführung der IAO-Übereinkommen und -Normen für angemessene Arbeit und betont, dass diese Normen im Rahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, der Investitionen und Handelsbeziehungen als maßgeblicher Faktor betrachtet werden müssen; stellt fest, dass Kinderarbeit nach wie vor Anlass zu großer Sorge gibt, besonders in Tadschikistan und Usbekistan, und betont die Notwendigkeit, die Durchführung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes zu unterstützen;
- 31. hebt hervor, dass in mehreren zentralasiatischen Staaten Kinderarbeit weit verbreitet ist vor allem bei der Baumwollernte, dem Tabakanbau, im Kohlebergbau und in den Handwerkssektoren und fordert die jeweiligen Regierungen auf, bestehende Maßnahmen zu deren Bekämpfung effektiver umzusetzen, eine einheitliche nationale Politik im Zusammenhang mit der Kinderarbeit auszuarbeiten und Projekte zur Beseitigung von Kinderarbeit, die von internationalen Organisationen und NRO eingeleitet werden, uneingeschränkt zu unterstützen und sich daran zu beteiligen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Rahmen des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit hierzu ein Sonderprogramm zu schaffen;
- 32. fordert die Kommission dringend auf, eine aktive Zusammenarbeit im Bereich Migration zu entwickeln, die zu einem echten und partizipativen Dialog führt, bei dem die zugrunde liegenden Ursachen der Migration durch spezifische lokale Wirtschaftsentwicklungsprogramme behandelt werden, durch die z.B. fehlende Wirtschaftsaussichten in ländlichen Gebieten in Angriff genommen werden, um den sich daraus ergebenden Anstieg der städtischen Armut abzumildern;
- 33. fordert den Rat und die Kommission dringend auf, ihre Erfahrungen und bewährten Praktiken bei der Förderung des Schutzes der Menschenrechte von Migranten, vor allem von Asylbewerbern und Flüchtlingen, voll und ganz zu nutzen; verurteilt die Zwangsauslieferung von Asylbewerbern, und vor allem usbekischen Flüchtlingen, durch die Regierungen zentralasiatischer Länder und fordert den Rat und die Kommission auf, mit dem Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte beim Schutz und der Unterstützung politischer Flüchtlinge zusammenzuarbeiten
- 34. weist darauf hin, dass auf Chinas Ersuchen eine große Zahl von Uiguren von Zentralasien nach China ausgewiesen wurden, woran der zunehmende Druck Chinas auf Regierungen der Region sichtbar wird, und stellt fest, dass Flüchtlinge Gefahr laufen Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen zu werden;
- 35. ist der Ansicht, dass in Anbetracht des starken Anstiegs von Infektionskrankheiten, wie z.B. HIV, in der Region die Gesundheit und die Reform des Gesundheitsbereichs eine Schlüsselrolle für die Gebergemeinschaft und auch die Kommission spielen sollte;
- 36. plädiert nachdrücklich dafür, dass die Europäische Union die schulische und berufliche Bildung unterstützt und dadurch größere Chancen für ein Studium zentralasiatischer Studenten in der Europäischen Union und für einen Austausch mit Studenten von Universitäten der Europäischen Union bietet;
- 37. hebt die geopolitische Lage Zentralasiens und das wachsende Interesse wirtschaftlicher und politischer Mächte, wie z.B. Russlands, der Vereinigten Staaten, Chinas und der Türkei, an der Region hervor; ist deshalb der Ansicht, dass eine enge Zusammenarbeit mit diesen Ländern im Hinblick auf Zentralasien sehr wichtig ist, wo es gemeinsame Interessen gibt, ohne dadurch in Konflikt mit Menschenrechtsbelangen zu geraten; fordert den Rat und die Kommission dringend auf, Wege zur Verbesserung der Koordinierung von Einzelaktionen und -maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten in der Region sowie zwischen der Europäischen Union und weiteren interessierten Staaten zu suchen betont in diesem Zusammenhang die Schlüsselrolle der Türkei als EU-Beitrittskandidat in Zentralasien und fordert den Rat und die Kommission auf, die historischen wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen der Türkei zu bestimmten Ländern in der Region so gut wie möglich zu nutzen und diesen EU-Beitrittskandidaten in die Entwicklung und Umsetzung der Strategie umfassend einzubeziehen;
- 38. betont die Bedeutung einer Weiterentwicklung der interregionalen Zusammenarbeit, insbesondere mit den Ländern der Schwarzmeerregion;
- 39. bedauert, dass die Mongolei in der Strategie des Rates im Zusammenhang mit Zentralasien nicht zu den gemeinsam als Zentralasien bezeichneten Ländern (Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan and Usbekistan) gehört, vor allem in Anbetracht der erheblichen Fortschritte der Mongolei bei der Schaffung eines Staates auf der Grundlage von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit in der Region; fordert den Rat und die Kommission auf, auf EU-Ebene eine Lösung zu finden und eine Erklärung zur Entwicklung der Mongolei auszuarbeiten;
- 40. fordert den Rat und die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass alle Gesellschaftsgruppen in jedem Land in den politischen Dialog und die Partnerschaft mit der Europäischen Union einbezogen werden, und eine größere Bandbreite von Akteuren, insbesondere Parlamente und die Zivilgesellschaft, an ihrer Politik zu beteiligen
- 41. begrüßt die Ernennung eines Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Zentralasien, Pierre Morel, und fordert den Rat auf, sein Mandat zu erweitern und seine Rolle besser zu definieren, auch durch die Unterstützung einer verbesserten Koordinierung der Politik der Mitgliedstaaten in der Region;
- 42. fordert die Kommission dringend auf, unverzüglich eigenständige Delegationen in allen zentralasiatischen Ländern einzurichten, in denen die Umstände dies erlauben, da eine uneingeschränkte Präsenz vor Ort die Voraussetzung für ein wirksames Handeln der Europäischen Union ist; weist darauf hin, dass für 2008 die Einrichtung einer eigenständigen Delegation in Bischkek und Duschanbe geplant ist, was die Sichtbarkeit der Europäischen Union in Kirgisistan und Tadschikistan erheblich verbessern wird und zu einer Stärkung der Zusammenarbeit führen dürfte;
- 43. begrüßt die Entscheidung des Rates, die bei der Umsetzung der Strategie erzielten Fortschritte im Juni 2008 und danach mindestens alle zwei Jahre zu überprüfen; vertritt die Ansicht, dass diese Überprüfung Gelegenheit bieten wird, die Strategie für Zentralasien stärker mit der Europäischen Nachbarschaftspolitik zu verbinden;
Kasachstan
- 44. stellt fest, dass Kasachstan ein wichtiger Verbündeter und strategischer Partner bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, des Drogenhandels und des religiösen Extremismus ist; erkennt die kasachische Tradition der Harmonie zwischen den Rassen und Religionen in einem Land an, in dem mehr als Hundert unterschiedliche ethnische Gruppen und 45 verschiedene Religionen zu Hause sind; fordert den Rat und die Kommission auf, der Unterstützung für die Regierung Kasachstans sowie für seine Zivilgesellschaft im Hinblick auf die Konsolidierung des Rechtsstaats und die weitere Förderung demokratischer Wahlen in der Zukunft Vorrang einzuräumen;
- 45. weist auf die Bedeutung hin, die Kasachstan für den Energiehandel der Europäischen Union hat, da es ihr wichtigster Handelspartner in Zentralasien ist; unterstreicht die Unterzeichnung einer Vereinbarung mit dem Ziel der Förderung der Zusammenarbeit mit der Europäischen Union zur Erhöhung der Energiesicherheit und der industriellen Zusammenarbeit; betont, dass diese Vereinbarung in Anbetracht der Tatsache, dass Kasachstan über die drittgrößten Uranvorkommen der Welt verfügt, durch ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Energiebereich und eine Erklärung über die friedliche Nutzung der Kernenergie zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung der Republik Kasachstan ergänzt wurde;
- 46. begrüßt das Interesse Kasachstans am Ausbau der Zusammenarbeit mit der Europäischen Union und erkennt die beiderseitige Bedeutung verstärkter politischer und wirtschaftlicher Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Kasachstan an vertritt die Auffassung, dass die Europäische Union ihr Konzept des positiven Engagements gegenüber Kasachstan fortführen sollte, hebt jedoch hervor, dass die Entwicklung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Kasachstan nicht von den Bemühungen Kasachstans abgekoppelt werden kann, seinen internationalen und OSZE-Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, Grundfreiheiten und der Demokratie nachzukommen;
- 47. betont, dass die letzten allgemeinen Wahlen, die am 18. August 2007 durchgeführt wurden trotz einiger Verbesserungen weder den Kriterien der OSZE noch anderen internationalen Standards genügten; zeigt sich besorgt darüber, dass alle Sitze im Parlament von der regierenden, dem Präsidenten nahe stehenden Partei eingenommen wurden was zu einem Machtmonopol auf Seiten von Präsident Nursultan Nasarbajew und seinen Anhängern führen kann; fordert die kasachische Regierung auf, alle unverhältnismäßigen Einschränkungen für die Registrierung neuer politischer Parteien abzuschaffen zum Beispiel die unrealistische Zahl von Mitgliedern (50 000), die für die Bildung einer politischen Partei notwendig sind;
- 48. befürwortet die Entscheidung, Kasachstan im Jahr 2010 den Vorsitz über die OSZE übernehmen zu lassen, was durch die Zusicherungen Kasachstans möglich wurde, das derzeitige Mandat des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte zu unterstützen und das politische System in Kasachstan zu demokratisieren und zu liberalisieren; nimmt im Zusammenhang mit Letzterem die Zusicherungen zur Kenntnis, die Registrierungsanforderungen sowohl für Parteien als auch für Medienunternehmen zu lockern und das Wahlgesetz zu ändern - all das soll im Jahr 2008 geschehen - sowie die Zusicherungen, das Mediengesetz so zu ändern, dass es den OSZE-Empfehlungen entspricht, und die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Verleumdung herabzusetzen; begrüßt die enge Verbindung, die Kasachstan selbst zwischen diesen Fragen und seinem künftigen OSZE-Vorsitz herstellt, und sieht der zügigen und überzeugenden Umsetzung der Reformversprechen in konkrete Maßnahmen erwartungsvoll entgegen; ermutigt Kasachstan nachdrücklich, diese Gelegenheit zu ergreifen, um einen entscheidenden Schritt hin zu einem vollständig demokratischen System zu machen und sich dadurch auf einen wirklich erfolgreichen OSZE-Vorsitz vorzubereiten;
- 49. fordert die Regierung Kasachstans auf, die Entwicklung eines demokratischen institutionellen Systems entschlossener voranzutreiben, und hebt die anhaltenden Fortschritte hervor, die seit der Unabhängigkeitserklärung von Kasachstan im Jahr 1991 feststellbar sind;
- 50. hebt das Fehlen jeglicher echten Pressefreiheit hervor und äußerst sich besorgt über die Kontrolle des Präsidenten über die wichtigen Medien und die Verfolgung oppositioneller Journalisten; zeigt sich ferner beunruhigt über den neuen Mediengesetzentwurf, durch den Journalisten verantwortlich für die Verbreitung verunglimpfender Informationen gemacht würden und die Kriminalisierung von Verleumdung und Verletzung der Würde anderer verstärkt würde und aufgrund dessen jeder Journalist für die Veröffentlichung von Informationen über das Privatleben einer Persönlichkeit des öffentlichen Lebens verklagt werden könnte; stellt fest, dass die bestehenden Gesetze einen ausreichenden Schutz gegen skrupellose Journalisten bieten;
- 51. begrüßt die Unterzeichnung des Fakultativprotokolls zum UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (UN-Übereinkommen gegen Folter) durch Kasachstan und fordert seine rasche Ratifizierung und Umsetzung;
Kirgisistan
- 52. vertritt die Auffassung, dass alle Erdenkliche unternommen werden sollte, um die schwachen demokratischen Institutionen in der Kirgisistan zu festigen und zu unterstützen ist der Meinung, dass dieses Land das Potenzial hat, in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit ein Vorbild für alle anderen zentralasiatischen Staaten zu werden; fordert den Rat und die Kommission auf, die Unterstützung für dieses Land zu intensivieren und so dazu beizutragen, dass es die versprochenen Reformen tatsächlich auf den Weg bringt und erfolgreich durchführt;
- 53. unterstützt nachdrücklich die Fortschritte Kirgisistans bei der Presse- und Medienfreiheit sowie die Bemühungen von Politikern und der Zivilgesellschaft um eine Verfassungsreform; fordert die kirgisische Regierung auf, die Sicherheit der Journalisten dieses Landes zu garantieren, die versprochenen Medien- und Antikorruptionsreformen abzuschließen und bei der politischen und haushaltspolitischen Dezentralisierung größere Fortschritte zu erzielen;
- 54. äußert sich besorgt darüber, dass der neue Verfassungsentwurf, über den im Referendum vom 21. Oktober 2007 abgestimmt wurde, das Gleichgewicht der Kräfte erheblich verändern könnte; äußert sich besorgt darüber, dass die kirgisischen Behörden keine umfassende öffentliche Debatte unter Beteiligen aller Gruppen der kirgisischen Gesellschaft über dieses heikle Thema zuließen; fordert die kirgisischen Behörden auf, die gebührende Gewaltenteilung zu gewährleisten;
- 55. bedauert, dass die vorgezogenen Parlamentswahlen am 16. Dezember 2007 eine Reihe von OSZE-Standards nicht erfüllten; hebt hervor, dass laut OSZE die Wahlen insgesamt eine verpasste Gelegenheit und einen Rückschritt im Vergleich zu den Wahlen im Jahr 2005 darstellten und hinter den Erwartungen der Allgemeinheit hinsichtlich einer weiteren Konsolidierung des Wahlprozesses zurückblieben; äußert sich vor allem besorgt über den Mechanismus der doppelten Wahlhürde, der der stärksten Oppositionspartei den Einzug ins neue Parlament verwehrte und so der Partei von Präsident Bakijew eine überwältigende Mehrheit bescherte; fordert die kirgisischen Behörden in dieser Hinsicht auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den vollständigen politischen Pluralismus wieder herzustellen; bedauert das scharfe Vorgehen der Polizei gegen und die Verhaftung von NRO- und Menschenrechtsaktivisten, die friedlich gegen die Mängel des Wahlverfahrens protestierten
Tadschikistan
- 56. begrüßt die positive Entwicklung eines Mehrparteiensystems und eines Systems der Gewaltenteilung in Tadschikistan nach dem Ende des Bürgerkriegs im Jahr 1997 und stellt fest, dass sich Tadschikistan seither im Zustand einer unsicheren Stabilität befindet mit einem Präsidenten, der - obgleich er offenbar tatsächlich die Unterstützung des Volkes genießt - systematisch jegliche Opposition unterdrückt und sowohl für die Presse als auch für den Rundfunk strenge Kontrollen eingeführt hat; bedauert das Fehlen einer echten Zivilgesellschaft in dem Land, wodurch eine künftige demokratische Entwicklung behindert wird, und betont die Notwendigkeit weiterer bedeutender Reformen und der Achtung der Menschenrechte; fordert in diesem Bereich die Annahme aller erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung des UN-Übereinkommens gegen Folter, insbesondere indem Beamte vor Gericht gebracht werden die für erniedrigende Behandlung oder Misshandlungen verantwortlich sind, und fordert ferner die Abschaffung der Todesstrafe;
- 57. äußert sich besorgt über den neuen Religionsgesetzentwurf, der, falls er verabschiedet wird restriktive Bestimmungen bezüglich des Rechtsstatus religiöser Gemeinschaften, insbesondere im Hinblick auf die Erlangung des Rechtsstatus durch nichtmuslimische Gemeinschaften, enthält; stellt fest, dass mehrere Bestimmungen dieses Gesetzes die Verfassung Tadschikistans und von Tadschikistan unterzeichnete internationale Normen verletzen; zeigt sich auch beunruhigt darüber, dass Vorsteher von Moscheen in Tadschikistan religiösen Tests unterzogen werden und fordert die tadschikische Regierung auf, religiöse Überzeugungen und die Existenz von religiösen Minderheiten zu respektieren;
- 58. stellt fest, dass Tadschikistan, das keine natürlichen Ressourcen wie Erdöl und Erdgas besitzt eines der 20 ärmsten Länder der Welt ist, und dass sehr ernste Bedenken angesichts des Ausmaßes der Ausbeutung von Frauen und Kindern in Tadschikistan sowie in Usbekistan beim Anbau von Baumwolle gibt, der im Grunde als Monokultur betrieben wird;
- 59. legt den Mitgliedstaaten, die das PKA mit Tadschikistan noch ratifizieren müssen, nahe dies so rasch wie möglich zu tun, da unnötige Verzögerungen für Tadschikistan entmutigend und wenig hilfreich sein könnten; wird selbst anstreben, in naher Zukunft seine Zustimmung zum PKA zu erteilen;
- 60. weist auf das Vorhandensein von nicht detonierten Streubomben in Tadschikistan hin, fordert nachdrücklich, die finanziellen Mittel für deren Räumung aufzustocken, und unterstreicht die Notwendigkeit eines internationalen Vertrags über das Verbot von Streubomben; lenkt die Aufmerksamkeit auch auf die Existenz von Minenfeldern an den Grenzen zu Afghanistan und Usbekistan; fordert die usbekischen Behörden auf, uneingeschränkt beim Aufspüren solcher Minenfelder zusammenzuarbeiten, und die Kommission, die erforderlichen Minenräumprogramme zu unterstützen;
- 61. ermutigt die Europäische Union in Anbetracht der Rolle Tadschikistans als Transitland für Drogen aus dem benachbarten Afghanistan, ihre Unterstützung für Gegenmaßnahmen in Tadschikistan zu verstärken, ohne den grenzüberschreitenden Handel zu gefährden, der wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung der Grenzregionen ist;
Turkmenistan
- 62. nimmt die Bestrebungen des neuen Präsidenten, Gurbanguly Berdymuchammedow, um eine umfassende Reformierung des Bildungssystems als positives, wenn auch immer noch sehr begrenztes Zeichen für einen Wandel in Turkmenistan zur Kenntnis; hält es für richtig, dass die Europäische Union auf die Kooperationsbereitschaft Turkmenistans auf diesem Gebiet reagiert;
- 63. begrüßt den Beschluss von Präsident Berdymuchammedow, elf politischen Gefangenen, die wegen ihrer Opposition gegen die Politik des früheren Präsidenten Saparmurat Nijazow zu langen Haftstrafen verurteilt waren, Amnestie zu gewähren; empfiehlt weitere Schritte zur Freilassung aller politischer Gefangener in dem Land zu unternehmen
- 64. hebt jedoch hervor, dass Turkmenistan Fortschritte in Schlüsselbereichen erzielen muss damit die Europäische Union mit dem Interimsabkommen vorankommen kann, und zwar unter anderem durch die Gewährung eines freien und ungehinderten Zugangs für das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, durch die bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen und aller Gefangenen aus Gewissensgründen, durch die Abschaffung aller staatlichen Reisebehinderungen und durch die Möglichkeit für alle NRO und alle Menschenrechtsorganisationen, frei in dem Land arbeiten zu können
- 65. unterstreicht die dringende Notwendigkeit von Verbesserungen im Hinblick auf die heikle Menschenrechtslage, insbesondere bezüglich der ernsten Lage kleiner, nicht registrierter religiöser Gemeinschaften und ihrer Führer und anderer Minderheiten, und fordert mit Nachdruck, dass jede weitere Entwicklung in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Turkmenistan, einschließlich des möglichen Abschlusses eines Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen sowie - zu einem späteren Zeitpunkt - des umfassenden PKA, strikt daran geknüpft sein muss, dass es auf diesem Gebiet nachweislich nennenswerte Verbesserungen und echte Anzeichen dafür gibt, dass dieser Prozess fortgesetzt wird;
- 66. äußert sich besorgt über den jüngsten epidemischen Ausbruch einer grippeartigen Krankheit in Turkmenistan, die sehr wahrscheinlich mit dem Anbau und der Ernte von Baumwolle zusammenhängt; fordert die Kommission auf, im Rahmen des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit dem turkmenischen Gesundheitsministerium Unterstützung anzubieten, um die Art und die Ursachen der Krankheit zu erforschen und die wirkungsvollsten Gegenmittel zu finden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, den Ländern Zentralasiens zu helfen, um die Verwendung von Pestiziden beim Baumwollanbau zu verringern und umweltfreundliche Techniken einzuführen
Usbekistan
- 67. bekräftigt seine Unterstützung für die Sanktionen, die die Europäische Union nach dem Andijan-Massaker gegen Usbekistan verhängt hat; bedauert, dass in Bezug auf die festgelegten Kriterien zur Bewertung der allgemeinen Entwicklung der Menschenrechtslage nur sehr geringe Fortschritte zu verzeichnen sind; nimmt den Beschluss des Rates vom 15. Oktober 2007 (Gemeinsamer Standpunkt 2007/734/GASP) zur Kenntnis, das Waffenembargo um weitere zwölf Monate zu verlängern und die Visabeschränkungen für einen Anfangszeitraum von sechs Monaten bedingt auszusetzen; fordert die usbekischen Behörden nachdrücklich auf, diese einmalige Gelegenheit zu nutzen, um konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtslage zu ergreifen, den internationalen Verpflichtungen des Landes in diesem Bereich nachzukommen und die von der Europäischen Union festgelegten Bedingungen zu erfüllen;
- 68. unterstützt die Aufnahme eines Menschenrechtsdialogs zwischen der Europäischen Union und Usbekistan; stellt fest, dass dies mit großen Schwierigkeiten verbunden ist, und betont, dass die Erwartungen realistisch bleiben sollten; weist jede Tendenz zurück die bloße Existenz dieses Dialogs als Vorwand zu nutzen, um die Sanktionen aufzuheben und die Lage so darzustellen, als würden Menschenrechtsfragen nunmehr korrekt behandelt; bekräftigt, dass nur Ergebnisse zählen, und hebt hervor, dass die usbekische Verpflichtung, Gerechtigkeit und die Übernahme der Verantwortung für das Massaker von Andijan zu gewährleisten, eine grundlegende Voraussetzung für jede weitere Zusammenarbeit mit der Europäischen Union darstellt;
- 69. fordert die Kommission nachdrücklich auf, neben der Menschenrechtsklausel und den EU-Sanktionen konkrete Verpflichtungen festzulegen und effizientere Überwachungsmechanismen einzuführen, um eine echte Verbesserung der Menschenrechtslage in Usbekistan zu erreichen;
- 70. begrüßt als positiven Schritt hin zur Reform des Strafjustizsystems in Usbekistan , dass das usbekische Parlament die Gesetze über die Abschaffung der Todesstrafe und über die Ermächtigung der Gerichte zur Ausstellung von Haftbefehlen verabschiedet hat; fordert eine umfassende Überarbeitung des Strafjustizsystems, die die Durchführung dieser Reformen wirkungsvoll fördern würde;
- 71. bedauert, dass die am 23. Dezember 2007 abgehaltenen Präsidentschaftswahlen einmal mehr viele OSZE-Standards für demokratische Wahlen nicht erfüllten und dass die Wahl in einem streng kontrollierten politischen Umfeld stattfand, das keinen Raum für eine echte Opposition bot; nimmt die am 2. Januar 2008 gewährte Amnestie des Präsidenten zur Kenntnis, durch die mehr als 500 Strafgefangene begnadigt und die Gefängnisstrafen von weiteren 900 Gefangenen herabgesetzt wurden und bedauert, dass nur sehr wenige politische Gefangene in den Genuss dieser Amnestie kamen; Lösung des Problems des Staatszerfalls
- 72. fordert die Europäische Union nachdrücklich auf, ihrer Verpflichtung nachzukommen, ihre Reaktion auf schwierige Partnerschaften und fragile Staaten zu verbessern und die Verhinderung des Staatszerfalls durch Reformen der Staatsführung, Rechtstaatlichkeit, Antikorruptionsmaßnahmen und den Aufbau funktionsfähiger staatlicher Institutionen zu unterstützen, um diesen Staaten dabei zu helfen, eine Reihe von Grundfunktion zu erfüllen und den Bedürfnissen ihrer Bürger gerecht zu werden, wozu Bildung, Gesundheit und alle grundlegenden Dienste gehören;
- 73. stellt fest, dass die Europäische Union sich verpflichtet hat, die Katastrophenverhütung und -vorsorge in den Ländern zu unterstützen, die durch Naturkatastrophen, den Klimawandel, Beeinträchtigungen durch Umwelteinflüsse und externe wirtschaftliche Schocks gefährdet sind; hebt deshalb in Anbetracht der derzeitigen Lage in den Ländern Zentralasiens hervor, dass diese Verpflichtungen im Rahmen der EU-Strategie voll und ganz berücksichtigt werden müssen;
Umwelt
- 74. stellt fest, dass große Teile der Region reich an natürlichen Ressourcen sind, die jedoch bereits seit Jahrzehnten industriell genutzt werden, was zu einer schweren Verschmutzung der Umwelt, zur Bodenverschlechterung sowie zu einer dramatischen Austrocknung von Flüssen und Seen, wie dem Aralsee, geführt hat; begrüßt die Tatsache, dass Kasachstan, seit es 1990 seine Souveränität erklärte, Atomtests auf seinem Hoheitsgebiet verboten hat, weist jedoch auf die Notwendigkeit eines abgestimmten Vorgehens zur Bewältigung des Problems schlecht gewarteter Lagerstätten für radioaktive Abfälle in der Region hin;
- 75. stellt fest, dass ein Großteil der Region eine Vielzahl an Wasservorräten für die Bewässerung in der Landwirtschaft nutzt, aber nicht auf fortschrittliche Art und Weise, und dass dies zu erheblichen Problemen für Flüsse, Seen (wie z.B. den Aralsee) und die weitere Entwicklung nicht nur im Landwirtschaftssektor führt; empfiehlt deshalb die Anwendung neuer Techniken und Methoden, um die Wasserbewirtschaftung im Landwirtschaftssektor, z.B. durch eine bessere Dämmung von Bewässerungskanälen, zu verbessern;
- 76. begrüßt die eindrucksvollen Anstrengungen Kirgisistans auf dem Gebiet des Umweltschutzes, insbesondere die zahlreichen bilateralen Kooperationsprojekte, an denen das Land beteiligt ist und die ihm erheblichen Nutzen bringen;
- 77. unterstützt den Vorschlag, in Bischkek eine so genannte "Wasser- und Energieakademie" für alle zentralasiatischen Länder einzurichten, die das Ziel verfolgt, eine angemessene nachhaltige Wassernutzung und die Erzeugung von Wasserkraft zu erreichen die Weiterleitungstechnologie zu verbessern, die biologische Vielfalt zu schützen und Agrar- und Bewässerungstechniken zu verbessern;
- 78. weist darauf hin, dass der einzige in Tadschikistan reichlich vorhandene Rohstoff Wasser ist und dass in Anbetracht der Tatsache, dass umweltfreundliche Wasserkraftvorhaben erhebliche Kapitalinvestitionen erfordern, verstärkte Auslandsinvestitionen Tadschikistan helfen würden, seine Wirtschaft zu diversifizieren und von der Baumwoll-Monokultur mit den damit verbundenen Umwelt-, Gesundheitsund durch die Kinderarbeit bedingten Kosten loszukommen, was erhebliche Vorteile für Wirtschaft, Wohlergehen und Umwelt mit sich bringen würde; richtet einen Appell an die Regierung Tadschikistans, damit sie etwas unternimmt, um den gesetzlichen und finanzpolitischen Rahmen des Landes sowie seine öffentliche Verwaltung zu stärken, dem Fehlen grundlegender Infrastrukturen dort abzuhelfen und die endemische Korruption zu bekämpfen, um Investitionen in diesem Land anzukurbeln;
- 79. unterstützt einen offenen und effizienten Dialog mit allen Ländern Zentralasiens im Bereich Umwelt und effiziente Ressourcennutzung und fordert seine praktische Realisierung;
Energie
- 80. ist der Ansicht, dass sich die Europäische Union mit einer einzigen Stimme zur Energiepolitik äußern muss, da es in der Region um Projekte von vorrangigem europäischen Interesse für die Energieversorgung geht;
- 81. ist der Auffassung, dass im Rahmen der Zentralasienstrategie der Europäischen Union die Zusammenarbeit im Bereich der EU-Energieaußenpolitik von größter Bedeutung ist unterstützt deshalb die Bemühungen der Europäischen Union, die Erdgas- und Erdölimporte aus Kasachstan und Turkmenistan zu erhöhen und die Transitwege zu diversifizieren fordert eine aktive energiepolitische Zusammenarbeit der Europäischen Union mit der Region, insbesondere mit Kirgisistan, Tadschikistan und, wenn möglich, Usbekistan, um Energieprobleme anzusprechen, die für ihre gewaltigen Entwicklungserfordernisse für die Menschen und die Wirtschaft, die schwierigen zwischenstaatlichen Beziehungen und die prekäre Versorgungssicherheit von besonderer Bedeutung sind;
- 82. ist der Ansicht, dass eine noch stärkere Zusammenarbeit zwischen Zentralasien und der Schwarzmeerregion in den Bereichen Energie und Transport für die Erreichung der oben genannten Ziele der Europäischen Union von grundlegender Bedeutung ist; ist der Auffassung, dass hierzu Investitionen in die Förderung alternativer Energiequellen, von Energieeffizienz und Energieeinsparung, sowie neue Infrastrukturen im Energiesektor und die Modernisierung der bereits bestehenden gehören sollten; erkennt die wichtige Rolle Kasachstans als führender Wirtschaftsakteur in Zentralasien an, in dem die Europäische Union der Handelspartner Nummer eins ist und Kasachstan eine Strategie der weitergehenden sozialen, wirtschaftlichen und politischen Modernisierung verfolgt;
- 83. ist der Ansicht, dass die Europäische Union eine verantwortungsvolle und nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen der Region unterstützen sollte, und zwar auch durch die Förderung der Transparenz der Einnahmen durch Unterstützung der staatlichen Beteiligung und der Teilnahme von NRO an der Initiative zur Verbesserung der Transparenz in der Rohstoffindustrie (Extractive Industries Transparency Initiative), wo dies erforderlich ist;
- 84. fordert, dass Projekte zur Verbindung von Öl- und Gasfeldern und des Verteilungsnetzes Zentralasiens mit Pipelines zur Anbindung an die Europäische Union, einschließlich künftiger Projekte, wie z.B. die Nabucco-Pipeline, besondere Aufmerksamkeit verdienen;
- 85. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Zentralasien, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der OSZE sowie den Präsidenten, den Regierungen und den Parlamenten Kasachstans, Kirgisistans, Tadschikistans, Turkmenistans und Usbekistans zu übermitteln.
- 1 ABl. C 313 E vom 20.12.2006, S. 466.
- 2 ABl. C 291 E vom 30.11.2006, S. 416.
- 3 ABl. C 92 E vom 20.4.2006, S. 390.
- 4 ABl. L 340 vom 16.11.2004, S. 2.
- 5 Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: "Der Europäische Konsens".
- 6 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0413.
- 7 ABl. L 299 vom 16.11.2005, S. 23, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 1). Siehe auch Gemeinsamer Standpunkt 2005/792/GASP des Rates vom 14. November 2005 betreffend restriktive Maßnahmen gegen Usbekistan (ABl. L 299 vom 16.11.2005, S. 72).
- 8 Siehe Gemeinsamer Standpunkt 2007/734/GASP des Rates vom 13. November 2007 betreffend restriktive Maßnahmen gegen Usbekistan (ABl. L 295 vom 14.11.2005, S. 34).
- 9 Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 41).